stadtanzeiger0314
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AMTS- UND HEIMATBLATT DER STADT KÖNIGSBRÜCK SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH Königsbrück • Gräfenhain • Röhrsdorf • Laußnitz • Glauschnitz • Höckendorf Neukirch • Gottschdorf • Koitzsch • Schmorkau • Weißbach 3. März 2014 kostenfrei Eröffnung der Kameliensaison Nr. 281 v.l.n.r. Elisa Schilling und Elisa-Marlen Berger Foto: Jirka Hofmann Seite 2 Notruftafel Polizeinotruf Bürgerpolizist Polizeirevier Kamenz Feuerwehrnotruf Krankentransport und kassenärztlicher Notfalldienst Leitstelle Feuerwehr Wasserversorgung Abwasserentsorgung, Klärwerk u. Bereitschaftsdienst ENSO-Service ENSO-Störungsrufnummer Erdgas ENSO-Störungsrufnummer Strom Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014 1 10 0173 / 9618638 0 35 78 / 35 20 1 12 0 35 71 / 1 92 22 0 35 71 / 1 92 96 0 35 78 / 37 73 77 3 19 64 0800 / 0320010 0351 / 50178880 0351 / 50178881 Sprechzeiten Stadtverwaltung Königsbrück • Markt 20, 01936 Königsbrück Telefon: 03 57 95 / 3 88-0 Telefax: 4 57 81 und Abwasserzweckverband Königsbrück Telefon: 03 57 95 / 3 18 76 Telefax: 3 18 77 Mo. geschlossen Di. 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Mi., Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Do. 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Einwohnermeldeamt zusätzl. jeden 1. Sonnabend im Monat 09.00 - 11.00.Uhr Gemeindeamt Gräfenhain Jeden 1. Donnerstag, 17.00 - 18.00 Uhr Gemeindeamt Röhrsdorf nach telefonischer Absprache mit Ortsvorsteher Tel.: 03 52 40 / 700 21 Sprechzeit der Friedensrichterin: Jeden 1. Samstag, 10.00 - 11.00 Uhr im Rathaus, Zi. 02 im Erdgeschoss www.koenigsbrueck.de E-Mail: [email protected] Königsbrück-Information: Mail: [email protected] Telefon: 03 57 95 / 4 25 55 Öffnungszeiten von Oktober bis März Mo. 09.00 - 12.00 Uhr Di. 09.00 - 13.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr Mi. u. Do. 09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 17.00 Uhr Fr. 09.00 - 12.00 Uhr So 13.00 - 17.00 Uhr (z. Z. d. Kamelienschau) Gemeindeverwaltung Laußnitz Schulstraße 10, 01936 Laußnitz Telefon: 03 57 95 / 34 10 Telefax: 3 41 55 Di. 13.00 - 18.00 Uhr Do. 09.00 - 12.00 Uhr E-Mail: [email protected] • www.laussnitz.de Gemeindeverwaltung Neukirch Weststraße 9, 01936 Neukirch Telefon: 03 57 95 / 4 24 20 Telefax: 4 24 57 Di.: 13.00 bis 18.00 Uhr öffentliche Sprechstunde Mi.: 08.00 bis 16.00 Uhr telefonisch Sprechzeiten des Bürgermeisters: Di. 16.00 - 18.00 Uhr - nach Vereinbarung E-Mail: [email protected] Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Königsbrück Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Stadt Königsbrück: Bürgermeister Heiko Driesnack Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Gemeinde Laußnitz: Bürgermeister Joachim Driesnack Verantwortlich für die Amtsnachrichten der Gemeinde Neukirch: Bürgermeister Steffen Grahl Redaktion, Satz, Druck und Anzeigen: Mediadesign, Inh. Heiko Berthold • Markt 17, 01936 Königsbrück Telefon: 03 57 95 / 3 21 35 Fax: 03 57 95 / 4 78 44 Internet: www.koenigsbruecker-stadtanzeiger.de E-Mail: [email protected] Für freiwillig eingesandte Manuskripte und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Gewähr. Alle Inhalte muss der jeweilige Urheber selbst verantworten. Anspruch auf Veröffentlichung von Beiträgen besteht nicht. Redaktionelle Kürzungen sind vorbehalten. Für Fehler und Preisirrtümer übernehmen wir keine Haftung. Nach Redaktionsschluss eingereichte Beiträge können unter Umständen nicht mehr veröffentlicht werden. Redaktionsschluss für Nr. 272, April 2014: Anzeigenannahmeschluss: 20. März 2014 20. März 2014 Der Bereitschaftsdienst der Stadtverwaltung Königsbrück ist ab sofort unter der Tel.-Nr. 035795 229110 zu erreichen! - von Freitag, 12:00 Uhr, bis Montag, 07:00 Uhr - Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Königsbrück sowie der Ortsteile Gräfenhain und Röhrsdorf, liebe Leserinnen und Leser des „Königsbrücker Stadtanzeigers“, am 03.03.14, dem Rosenmontag, beginnt für unsere Schülerinnen und Schüler wieder der „Ernst des Lebens“. Die Winterferien sind vorbei und ich hoffe, Ihr habt Euch alle gut erholen können. Für alle Faschingsfreunde ist „am Aschermittwoch alles vorüber“, in der Schule geht es jetzt, von den Osterferien einmal abgesehen, bis zu den Sommerferien Mitte Juli doch recht „straff“ voran. Doch was heißt eigentlich „Winterferien“? Bei den für die Jahreszeit doch recht warmen Temperaturen und den überwiegend herrlichen Sonnenschein fühlte man sich doch eher in den Frühling versetzt. Für die zahlreichen Freunde des Wintersports sicher keine idealen Bedingungen, für diejenigen aber, welche jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit fahren müssen, ist jeder Tag ohne Schnee, Glätte und zugefrorenen Scheiben ein Glücksfall. Im übrigen auch für unsere Stadtkasse, denn so können wir bei den Kosten des Winterdienstes immerhin einige Ausgaben sparen. Mit anderen Worten, es geht auch ohne Schnee und Eis. Und da am 20.03.14 der kalendarische Frühling beginnt sowie am 30.03.14 die Uhren auf die Sommerzeit umgestellt werden, hoffe ich sehr, dass wir bis dahin auch keinen Winter mehr bekommen. Die Vorbereitungen für die Ausrichtung des „6. Sächsischen Wandertages“ sind im wahrsten Sinne des Wortes auf einem guten Weg. Insgesamt 26, in Länge und Thematik verschiedene Wandertouren, stehen den Wanderfreunden zur Auswahl, so dass sicher jeder, der es gern möchte, etwas Passendes für sich, seine Kondition und sein Interesse finden kann. Und natürlich gehört auch ein Besuch auf unserem, an diesem Wochenende stattfindenden kleinen Stadtfest, mit dazu. Wer sich von Ihnen genauer informieren möchte, dem stehen unsere Mitarbeiterinnen in der Königsbrück-Information selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wenn Sie derzeit speziell am Wochenende durch Königsbrück fahren, sehen Sie, dass die Parkplätze in der Innenstadt kaum ausreichen. Der Grund dafür ist schnell ermittelt: Die Kamelien blühen und locken wieder hunderte Besucher in unsere Stadt. Vielen Dank an dieser Stelle an die Mitglieder des Königsbrücker Heimatvereins, welche im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nun bereits zum 15. Mal die Türen des Gewächshauses am Schloss für die Liebhaber der Kamelienblüte öffnen. Darüber hinaus besteht für alle Besucher die Möglichkeit, im Anschluss an den Besuch der Kamelien die „kleinen“ Kunstwerke des Architekturmodellbaus im „Alten Garnisonshaus am Via Regia Park“ zu bestaunen. Sie sehen also, ein Besuch lohnt sich in jedem Fall. Und zum Abschluss noch ein Tipp an alle Fotofreunde. Im Rathaus können Sie gegenwärtig eine Ausstellung des Fotozirkels im Heimatverein Königsbrück besichtigen. Zu sehen sind historische wie auch sehr schöne aktuelle Fotos, welche interessante Einblicke in die Entwicklung unserer Stadt geben. Damit möchte ich meinen Bericht schließen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014 Seite 3 Damals vor 20 Jahren Passiert – Notiert aufgeschrieben von Jürgen Loeschke, Bürgermeister a.D. Ich bin in den letzten Monaten oft auf das Thema „Kolumne im Stadtanzeiger“ angesprochen worden. Zur Erinnerung: Es gab eine zeitlang häufig eine doppelte Berichterstattung durch die Texte unseres Bürgermeisters und meine Texte. Deshalb hatte ich meine Aktivitäten beendet. Nun hat das letzte Jahr gezeigt, dass der Schwerpunkt der Berichterstattung auf dem Aus- und Umbau unserer Kindereinrichtungen lag. Das ist ein unbestritten sehr wichtiges Thema für die demografische Entwicklung unserer kleinen Stadt. Trotzdem passieren bei uns noch viele andere Dinge, die notierenswert sind. Und so melde ich mich mal wieder zu Wort. Ich möchte mit ein paar Dingen beginnen, die ich nicht verstehe. Als Erstes wäre da die Sanierung der Ortskernumgehung und der Anbindung an die Kamenzer Straße. Die ganze Aktion ist ja eigentlich super gelaufen: in kurzer Zeit wurde diese Straßenbaumaßnahme durchgezogen. Was sich dann nach der Verkehrsfreigabe konkret des Anschlussknotens Kamenzer Straße herausstellte, ist unklar. Die Kontaktschleife an der Ampel bei Tamkes wurde nicht wieder installiert. Die Ampelanlage wurde auf ein sich wiederholendes Zeitschema eingestellt. „Und - wo ist da das Problem? Ampel ist Ampel...“ höre ich Einige fragen. Dem ist leider nicht so. Seit 1998 gab es die Vorrangschaltung für den Verkehr auf der Kamenzer Straße hinaus und hinein in die Stadt. Unterbrochen wurde der Verkehrsfluss nur durch das Auslösen der Ampel über die Kontaktschleife in der Fahrbahn oder die Fußgänger. Eine angenehme Situation für alle. Und jetzt? Jetzt wird der gleichmäßig fließende Verkehrsstrom ohne Not aufgestaut. Gefühlte 5 Minuten steht der Autofahrer an der roten Ampel - und aus der Einmündung kommt nichts! Besonders im morgendlichen Berufsverkehr baut sich eine ziemliche Schlange und natürlich reichlich Frust auf. Der führt dann dazu, dass besonders Heißspornige schon weit vor dem Ortsausgangsschild zum Überholen ansetzen. Und das ist nun wahrlich nicht ungefährlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Es bleibt also die Frage: Wer hat diesen Umbau veranlasst/entschieden? Warum? Ich bin gespannt, ob es eine Antwort gibt und von wem sie kommt ... Ein wenig in Zusammenhang mit der Ortskernumgehung steht auch mein zweites Problem. Der Damm der alten, in den 30er Jahren geplanten „Umgehungsstraße“ mit seinen vielen Bäumen ist fest einbezogen in das Lärmschutzkonzept der gegenwärtigen Trasse. Nun wurden ca. 20 Bäume auf diesem Damm gefällt. Die größte Anzahl im vorderen, der Bleiche und dem Bleichberg zugewandten Teil. Der biologische Lärmschutz wird damit wesentlich abgeschwächt. „Krank“ waren von diesen Bäumen höchstens drei, wie die Baumstümpfe deutlich verraten. Apropos Baumstümpfe: Einige waren nach Abzug der Fälltrupps noch 1,5 m hoch! Überhaupt sah es nach der Aktion aus wie auf einem Schlachtfeld. „Die Beräumung ist nicht unsere Sache, dafür haben wir keine Zeit und keinen Auftrag.“, war der lakonische Kommentar der Holzfäller auf eine entsprechende Frage des Pächters. Hier stellt sich mir die Frage: Welches andere Amt schafft es, von der sonst so allmächtigen Umweltbehörde eine Fällgenehmigung in dieser Dimension zu bekommen? Jeder Baumbesitzer wird mich verstehen. Eine Stellungnahme - nachdem der Lärmschutzbericht für unsere Stadt gerade durch den Stadtrat ist - wäre schön. Von welchem Entscheidungsträger auch immer ... Eine dritte Sache bewegt mich. Ein Pferdebesitzer aus der Nachbarschaft hat sich über Jahre bemüht, einen Reitweg für „handgeführte Ausritte“ mit den kleinsten Reitern/Reiterinnen einzurichten. Das ist ihm am Scheibischen Berg gelungen. Fast 2 Jahre ging auch alles gut. Nun plötzlich verwehrt ihm ein Anlieger die Passage. Er möchte nicht, das Pferde an seinem Grundstück vorbeilaufen. Natürlich ist der Grundstückseigentümer im Recht. Aber die Ausritte für die kleineren Kinder sind damit Geschichte, denn ein Verladen der Pferde und ein Transport bis vor Ort sind zeitlich einfach viel zu aufwändig. Schade! „Kamelienstadt Königsbrück“ - im Moment ist das sowas von aktuell! An den Sonntagen sehen wir alle an der Menge der Autos, wie viele Besucher von unseren blühenden Schönheiten angezogen werden. Aber auch unter der Woche kommen zahlreiche Reisegruppen. Allein am 12. März geben sich ab 10:00 Uhr 4 Reisegruppen sozusagen die Klinke in die Hand! Sie werden empfangen von der Kameliengruppe des Heimatvereins. Neben den Informationen zu unseren Pflanzen übermitteln die Betreuer natürlich auch ein gut Teil Stadt- und Regionalgeschichte. Das Interesse daran ist fast immer groß und von manchen „Wiederholungs-Gästen“ erfährt man dann auch von weiteren Besuchen hier bei uns. So ist der Jahresanfang/ März 1994 Am 10.03. findet im Kindergarten Bergstraße eine Elternversammlung statt, da wir bedingt durch den Geburtenrückgang die 3. Kindereinrichtung schließen müssen. Es war nicht einfach, das vermitteln zu müssen. Letztlich sind alle Kinder in den zwei noch bestehenden Einrichtungen untergekommen und auch ein Teil der Mitarbeiter wurde später von der Louisenstift GmbH, die das Gebäude zur Nutzung übernahm, eingestellt. Am 02.03. registrieren wir einen dreisten Einbruch in unserer Mittelschule. Am 29.03. sprach erstmalig Prof. Rudolf Sitte (+2009) im Rathaus vor. Er wird notgedrungen in eine der neuen Wohnungen an der Mühlstr. einziehen, da sein bisheriges Domizil in Dresden einer Restitution (Rückführung von Alteigentum) unterlag. Er spielte mit dem Gedanken, Dietzens ehemalige Keramikfabrik für die kreative Beschäftigung arbeitsloser Jugendlicher zu nutzen. Leider verkannte er die komplizierten Abläufe bei Eigentumsfragen in der neuen Zeit und auch die Problematik der Arbeitssicherheit, die für sein Vorhaben nicht zu „stemmen“ waren. Er hatte mit dem Architekten Dr. Wolfgang Hänsch (+2013) viel im Rahmen von Dresdner Bauprojekten und den damals üblichen 5% der Bausumme für „Kunst am Bau“ zusammen gearbeitet. Sein Hauptbetätigungsfeld war die Kunstkeramik mit einer eigenen Note. Sein Motto hieß: „Ein Leben für die Katz!“ Im März begann auch der 2. Bauabschnitt der Sanierung und Modernisierung unseres Stadtbades. Fortsetzung folgt ... 20 Jahre Abzug der „Roten Armee“ aus Osteutschland - 22 Jahre Konversion in Königsbrück von Jürgen Loeschke Bürgermeister a.D. 1. Ausgangslage 1992/1994 Im Oktoberstadtanzeiger 2002 wurde des Abzugs der „Roten Armee“ - später WGT oder GUS-Truppen genannt - aus Königsbrück 10 Jahre vorher gedacht. Dieses Jahr jährt sich zum 20. Male der Abzug der „Roten Armee“ aus ganz Ostdeutschland, was letztlich mit der großen Festveranstaltung am 31. August 1994 im Berliner Schauspielhaus (siehe St.-anz. 08/14) besiegelt wurde. Heute wollen wir mal darstellen, wie sich in diesen 20 bzw. bei uns 22 Jahren die ehemaligen Militärliegenschaften entwickelt haben. Zuerst übernahm die Bundesrepublik die meist desolaten, aber „besenreinen“ Liegenschaften in ihren Besitz und ließ Altlastengutachten anfertigen, aus denen hervorging, dass Rückbau und Sanierung besser nicht „aus der Ferne“ sondern ortsnah gesteuert werden sollten. Allein die Erstentsorgung des besenreinen „Alten Lagers“ kostete den Bund ca. 1 Mio DM. So einigte man sich mit den ostdeutschen Ländern 1996 im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung bezüglich der Übernahme der Liegenschaften auch in unserem Territorium. Die Flächen waren damals noch auf Königsbrück, Schmorkau, Weißbach, Röhrsdorf und Schwepnitz verteilt. Allein Königsbrück „besaß“ mit ca. 7000 ha 40% der ehemaligen russischen Liegenschaften von ganz (!) Sachsen, davon ca. 6500 ha Truppenübungsplatz. Diese Flächen konnten „Fluch und Segen“ zugleich sein, denn als überdimensioniert belastete kleine Stadt konnten wir nicht so leicht vom Freistaat vergessen werden. Zur Erinnerung hier einige Altlasten: • ca. 250000 Ltr. Altöl-Wasser-Lösemittel-Gemische • 100 - 6000 µg/Ltr. Trichlorethen als Grundwasserbelastung (zulässig < 10 µgr) • 2500 ha Waldverluste • 1,5 Mio m³ Müllablagerungen (jetzt noch vorhanden) - privatisiert!!!! • ca. 32000 t Schrottablagerungen an verschiedenen Stellen • unbekannte Mengen Munitionsablagerungen • ca. 800 desolate Gebäude und Bunkeranlagen • Kontaminierter Boden unbekannter Größenordnung Auf unserem näheren Territorium lagen die zentralen Kommandostellen für einen Angriff nach Westen (Bunkeranlage Schwepnitz, Atomraketenlager SS12, Funk- und Abhöranlage auf dem Vorwerkberg in Röhrsdorf (NVA). Fortsetzung folgt ... Seite 4 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014 das zeitige Frühjahr ein wichtige Phase für den Tourismus im ganzen Jahr in unsere(r) Stadt. Zunächst freuen wir uns auf einen neu organisierten 33. Faschingsumzug! Ich wünsche dem KCC, dass ihn das diesjährige Motto an ein gutes Ziel führt ! Deshalb grüße ich heute mit einem kräftigen TSCHAKO HOPP! 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Nur das Nötigste wurde auf den LKW und Anhänger (mit Plane) sowie Pkw Adler geladen. Am 21.04.1945 gegen 21.00 Uhr wurde gestartet. Folgende wurden mitgenommen: Mutter Lucia und die 3 Kinder Werner, Alfred und die 4 Jahre alte Monika. Sie war krank und hatte Fieber, deshalb musste das Kinderbett mit auf den Lkw. Ferner Opa Albert, Tante Erna und Sohn Gottfried, Revisor Herr Uhlig mit Frau und zwei Kindern, Kutscher Richard Kühne mit Frau und Sohn, 3 Kriegsgefangene (2 Belgier und 1 Pole) sowie Fahrer Dreißig mit Frau. Die Fahrt ging über die Krebsmühle, Radeburg, Meißen bis Mettelwitz. Dort wurde einige Tage Halt gemacht. Dann ging es weiter über Nossen, Freiberg, Oederan bis Flöha. Hier wurde wieder eine Rast eingelegt. Es musste ja Verpflegung und Wasser aufgefüllt werden. Die Russen kamen uns immer wieder hinterher. Es ging weiter über Chemnitz bis Neukirch, dort wurden wir in einen großen Betrieb geleitet zum Übernachten. Am nächsten Morgen hieß es, die Amerikaner kommen, aber sie kamen nicht. Es kam der 8. Mai 1945 - die Befreiung vom Nationalsozialismus. Der Lkw wurde flott gemacht und wir traten die Heimreise an. Wir fuhren über Chemnitz, Oederran, Freiberg in Richtung Dresden. In dem Ort Mohorn wurde unser Konvoi von den Russen angehalten. Sie benötigten den Lkw zum Munitionstransport. Wir wurden auf einen großen Bauernhof geschickt und mussten den Lkw abhängen und entladen, damit sie die Munition transportieren konnten. Die Russen sagten, am nächsten Morgen bekommt ihr den Lkw zurück. Am nächsten Morgen stand der Lkw am Straßenrand mit Getriebeschaden. Wir konnten also nicht mehr zurück. Es wurden Handwagen besorgt, das Nötigste mitgenommen und per Fuß ging es über Dresden bis Weixdorf zu einem bekannten Bäckermeister. Dort blieben wir einige Tage. Opa Albert besorgte sich ein Fahrrad und fuhr nach Königsbrück zur Mühle, um zu sehen, ob wir nach Hause können. Als Albert auf den Hof kam, waren Soldaten von der SS und suchten die Munition zur Sprengung der Eisenbahnbrücke. Die Munition sollte im Motorraum der Mühle eingelagert werden. Alfred, der damals auf Urlaub war, hatte dies aber abgelehnt. Daher wurde die Munition bei der Firma Westermann am Ostbahnhof eingelagert. Albert sagte zu den Soldaten, ich habe keine Ahnung, wo die Munition eingelagert wurde und die Soldaten zogen wieder ab. Albert hat sich überall umgesehen, ob alles in Ordnung ist. In diesem Moment kam Sohn Alfred von der Armee zurück auf den Hof. Albert schwang sich wieder auf sein Fahrrad, um uns in Weixdorf zu sagen, wir können zurück in die Mühle. Dann kamen die Russen und mein Vater Alfred musste schnellstens die Mühle in Gang setzen, damit die Versorgung der Bevölkerung abgesichert werden konnte. Ein Dankeschön an Herrn Kretzschmar für diese Veröffentlichung und ein herzlicher Gruß aus seiner Vaterstadt Königsbrück. W. L.. Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014 Neues aus der Grundschule +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Tag der offenen Tür Am Samstag, dem 29.03.2014, haben die Grundschule „Juri Gagarin“ sowie der Grundschulhort die Türen von 9 bis 13 Uhr für Sie geöffnet. In diesem Jahr können wir auf 5 tolle Jahre in unserem schönen Hortanbau zurückblicken. Aus diesem Anlass laden wir Sie recht herzlich zum ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Hurra, bald bin ich ein Schulkind! So enthusiastisch konnten wir die Kinder erleben, die ab dem 1. September 2014 in unserer Grundschule lernen möchten. Da wir viele Anmeldungen haben, also einen geburtenstarken Jahrgang, wurde der übliche erste Elternabend mit den neuen Eltern und deren Kindern auf zwei Abende aufgeteilt. Am 27. und 28. Januar war‘s dann soweit. Wir Lehrer und Erzieher waren mindestens genauso gespannt, wie die Kinder und Eltern. An jedem dieser Abende teilten wir die Kinder in zwei Gruppen ein, so dass eine Hälfte der Kinder gemeinsam mit Frau Richter und Frau Gruner im Zimmer arbeiteten und die ande- Seite 5 vereinzelte Träne, weil doch alles so neu und aufregend war, ganz schnell in Vergessenheit. Zum Abschied haben wir uns zur Vorschule verabredet und festgestellt, dass wir uns ganz toll aufeinander freuen. Na dann, liebe Kinder, bis bald! Die Lehrer und Erzieher der Grundschule Königsbrück „Juri Gagarin“ Neues aus der Rappelkiste Tag der offenen Tür Sie überlegen, in welcher Einrichtung Sie ihr Kind betreuen lassen möchten? Sie wissen bereits, dass Sie ihr Kind in die „Rappelkiste“ bringen möchten, möchten sich aber sicherheitshalber vor der Anmeldung ein Bild von der Einrichtung machen und mit den Fachkräften vor Ort sprechen? Sie sind einfach neugierig, was sich in den letzten Jahren verändert hat und wie es bei uns aussieht? Dann sind Sie am Samstag, dem 22. März bei uns genau richtig, denn Neugierde finden wir gut. In der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr heißen wir Sie herzlich willkommen zum Tag der offenen Tür in unserem Kinderhaus „Rappelkiste“ und laden Sie ein, ihre Nase in (fast) alle Zimmer des Kinderhauses zu stecken, sich in einigen Bildungsbereichen auszuprobieren und uns Löcher in den Bauch zu fragen. 9:30 Uhr, 10:30 Uhr und 11:30 Uhr besteht zudem die Möglichkeit, an einer Hausführung durch Leiterin Katrin Täubner teilzunehmen. Das Elternaktiv der Rappelkiste veranstaltet an diesem Tag einen Flohmarkt für Kindersachen und Spielzeug. Interessierte Anbieter melden sich bitte bis zum 14.03.2014 bei Susan Friedrich unter 0162-7243959 oder per Email an [email protected]. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher. Das „Rappelkisten-Volk“ Eiswelten im Januar ren Mädchen und Jungen sich in der Turnhalle ausprobieren durften. Nach 20 Minuten wurde gewechselt. Immer dabei waren auch un- sere Erzieherinnen Frau Zimmermann und Frau Preußer aus dem Hort. Während dessen die Kinder schon einmal richtige “Schulkinder“ sein durften, erfuhren die Eltern viel Informatives und Wichtiges zum Schulbeginn von der Schulleiterin Frau Böhme und der Hortleiterin Frau Söllner. Die zukünftigen Schulkinder zählten, malten, verglichen, sprachen über Bilder oder “schrieben“ in einem kleinen bunten Heft über unsere Schule, das extra für diesen Tag angefertigt wurde. In der Turnhalle konnten die “Fast- Schulkinder“ klettern, balancieren, rollen, springen und auch tanzen. Dabei bewiesen sie Mut und Geschicklichkeit. Darüber staunten Frau Steglich und Frau Klopsch nicht schlecht. Alles ging diszipliniert und sehr geordnet vonstatten. Fast alle zukünftigen Schulkinder haben gezeigt, dass sie gut zuhören können und aufeinander achten. Dabei geriet eine „Ein kleiner Pinguin steht einsam auf dem Eis, Pitsch, patsch, Pinguin, jetzt läuft er schon im Kreis. […]“ Dieses Lied von Fredrik Vahle ist vielleicht einigen von Ihnen Leser/innen noch in Erinnerung aus der eigenen Kindheit, denn mittlerweile zählt es zu den Klassikern der Kinderlieder. Nicht zuletzt deshalb, weil die Kinder es lieben, dazu gemeinsam singend im Kreis zu tanzen. Auch unsere Kinder in der „Rappelkiste“ konnten gar nicht genug davon bekommen, so dass sich aus dem letzten (Pinguin-) Projekt schon wieder ein neues Projekt zum Thema „Kostüme“ entwickelt hat. Schließlich brauchen die Kinder zum Tanz auch eine entsprechende Verkleidung als Pinguin. Aber der Reihe nach: „Das Pinguin-Projekt hat sich ziemlich stark entwickelt“, erzählt Erzieherin Sigrid Barth. „Die Kinder hatten viele Ideen“, so erzählt sie und erklärt: „Sie haben Bücher und Nachschlagewerke von daheim mitgebracht, die wir uns gemeinsam angeschaut haben, die wir vorgelesen haben und die die Kinder nacherzählt bzw. im Nachhinein besprochen haben.“ Eine Geschichte beispielsweise heißt „Oli hilft Prima und Klima“ und wurde von Til mitgebracht, welcher als Vorschulkind schon einer von den „Großen“ in der Gruppe ist. Darin geht es um einen Jungen, welcher zwei Pinguinen hilft, deren Lebensraum durch die Erderwärmung immer kleiner wird. Im Nachhinein haben die Kindern mit den Erzieherinnen Prima und Klima gemalt und dabei überlegt, was jeder tun kann. Den Kühlschrank nicht so lange offen lassen, den Knipser an der Steckdosenleiste ausschalten, die Wäsche an der frischen Luft trocknen oder in Fahrgemeinschaften zum Fasching fahren – ganz viele Ideen hatten die Kinder und haben selbst darüber gestaunt. „Und die Eltern haben uns gut unterstützt und viel Material beigesteuert“, ergänzt die Erzieherin Cornelia Wendt, welche auf derselben Etage als Stammerzieherin arbeitet. Immerhin 6 Wochen beschäftigt die Kinder nun schon das Thema, welches sich im Grunde aus dem klassischen Seite 6 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014 Thema „Vögel im Winter“ entwickelt hat. Die Erzieherinnen erzählen, dass besonders der Lebensraum Eis die Kinder interessiert hat, weswegen es nicht nur um Pinguine auf dem Südpol ging, sondern auch um Eisbären am Nordpol. Eines Tages hat ein Junge ein Iglu als Tischschmuck mitgebracht, der er aus Verpackungsmaterial gebaut hat. Das imponierte den anderen Kindern, so dass sie das Iglu nachbauten, dann sind Eisberge dazu gekommen und schließlich präsentiert sich den Besuchern heute eine ganze Landschaft. Auch in der Mitteletage haben die Kinder das Thema Pinguine bearbeitet. Und ihnen hat ganz besonders die Bewegung der Pinguine gefallen, die sie dann ausführlich im Pinguin-Sport und im oben genannten Tanzlied variiert haben. Sportlich ging es auch beim Eisschollenspiel zu, bei welchem zwei Gegner um die Wette würfeln und von der Mitte Neues aus dem Kinderhaus „Regenbogen“ „Ein Vogel wollte Hochzeit machen…“ Am 27.01.2014 feierten die kleinen und großen Kinder der Kindertagesstätte „Regenbogen“ die traditionelle Vogelhochzeit. Am Vormittag wurde das Spiel der Vogelhochzeit aufgeführt. Die Hochzeitsgesellschaft zeigte sich in schönen, liebevoll genähten und gebastelten Kostümen und es war eine Freude dies anzusehen. Als Dankeschön stellten uns die Vögel ein großes geschmücktes Nest, gefüllt mit Schokoladeneiern, vor die Tür. Diese süße Überraschung schmeckte allen gut! Sieht doch lecker aus! Wieder sehr lecker und gesund war es im Kinderhaus „Regenbogen“ im Haupthaus und im Regenbogenmodul. Fleißige Muttis und Erzieherinnen verwandelten die von den Eltern gesponserten Zutaten in kleine Köstlichkeiten. Ein Frühstücksbuffet, bestehend aus Schnitten mit magerer Wurst oder Käse, dazu jede Menge Obst und Gemüse, ausgehend jeweils zum entgegengesetzten Ende der nummerierten Eisschollenreihe hüpfen müssen. So macht mathematische Bildung den Kindergartenkindern der Mitte Spaß. Aber nicht nur die somatische Bildung, sondern auch die anderen Bildungsbereiche wurde während des Projektes gefördert. Die Herstellung von Pinguinen aus Ton zählt beispielsweise zum ästhetischen Bildungsbereich, das Erzählen, Lauschen und Besprechen der Geschichten und mitgebrachten Zoofotos gehört zum kommunikativen Bildungsbereich und zum sozialen Bildungsbereich zählt zum Beispiel der Inhalt der Geschichte vom ängstlichen Pinguin, der sich nicht traut, ins Wasser zu springen, um Futter zu suchen, denn das Gefühl Angst kennen alle Kinder aus eigener Erfahrung. Mit der Thematisierung von solchen natürlichen und wichtigen Gefühlen üben sich die Kinder im gegenseitigen Verständnis und zeigen dem anderen darüber hinaus auch Lösungswege auf bei der Frage: „Was hilft mir, wenn ich Angst habe“. Fragen wurden auch beantwortet rund um das Thema Wasser und Eis. In Experimenten gingen Kinder den Fragen nach: „Schwimmt Eis oben oder unten?“, „Gefriert Salzwasser schneller oder das sogenannte Süßwasser?“ oder „Was passiert mit dem Eisberg im Wasser, wenn es weiter friert?“ Fragen jedenfalls stellen sich genug im Kindergartenalltag und manchmal ist es schade, dass nicht alle bearbeitet werden können, weil schon wieder das nächste Fest seine Schatten vorauswirft und vorbereitet werden will. Bei diesem Projekt hatten wir jedoch schön viel Zeit, an den Interessen und Vorlieben der Kinder anzuknüpfen, den vielen Fragen ausführlich nachzugehen, um den Kindern wiederum neue Wissenshorizonte zu eröffnen. So funktioniert ganzheitliche Bildung im Kindergarten, wie es von der Pädagogik der frühen Kindheit und dem sächsischen Bildungsplan gefordert wird und so macht uns das Spaß. K. Täubner Joghurt sowie Saft ließen die Kinderaugen leuchten. Unsere Kinder holten tüchtig nach und ließen sich auch beim Essen jede Menge Zeit zum Genießen. Unseren Kindern hat es geschmeckt und uns hat es Spaß gemacht. Vielen Dank an alle Helfer und Lieferanten! Jetzt werden die Ärmel hochgekrempelt! Seit diesem Jahr gibt es wieder Bewegung in unserer Kinderwerkstatt. Innerhalb des Gruppenalltags können die Kinder nun auch wieder in der Werkstatt kreativ tätig sein und ihre motorischen Fähigkei- ten entwickeln. Forschen, Experimentieren, Konstruieren, was das Herz begehrt … Zahlreiche Materialien stehen dazu zur Verfügung, um die eigene Phantasie zu entfalten. Unsere Kinder nutzen dieses Angebot mit viel Freude und Enthusiasmus. Dabei entstanden bereits wieder interessante Modelle. C. Bartylla, Kinderhaus „Regenbogen“ Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014 Seite 7 Oberschule Königsbrück Viel Schnee für Schüler Schule und Firmen eine gelungene Symbiose oder Lehrer und Schüler am Samstag im Schulhaus! oder Tag der Offenen Tür 2014 Vom 04.01. - 10.01.2013 waren 13 Schüler der Arthur-KießlingOberschule Königsbrück mit Schülern der Ottendorfer Oberschule im Skilager in Meransen. Los ging es in Ottendorf und nach zehn Stunden Busfahrt hatte die Gruppe ihr Ziel in Italien erreicht. Morgens gab es 7.30 Uhr Frühstück und so mussten alle gegen sieben raus aus dem Bett, für Jugendliche ist das sehr zeitig. Aber die Piste lockte und so hatte man ja auch was vom Tag. Unterteilt wurden die Schüler in eine Anfängergruppe, eine Gruppe für Fortgeschrittene Am letzten Samstag im Januar lud die Oberschule Königsbrück bei klirrender Kälte von -15°C, zum Tag der Offenen Tür ein. In Ruhe konnten die Besucher durch das Schulgebäude und die Außenstelle bummeln und sich ansehen, was in den einzelnen Fächern unterrichtet wird und was die Schüler hier so alles leisten oder gestalten. Auch ehemalige Schüler waren gekommen, um zu sehen, was sich verändert hat. Stolz berichten sie, was aus ihnen geworden ist. Unsere Schüler der Klassenstufe 8 - 10 konnten einen Berufeparcours absolvieren. Firmen aus der umliegenden Region fanden dankenswerterweise trotz gleichzeitig stattfindender Karriere-Messe in Dresden die Zeit, in unserer Schule ihren Betrieb vorzustellen. Die Schüler bekamen einen Fragebogen, den sie allein oder mit Hilfe der Betriebe ausfüllen mussten. Danach suchten sie sich drei Betriebe aus, um dort eine praktische Aufgabe zu lösen, z.B. das Erraten von Baumarten. Die erfolgreichsten Teilnehmer am Parcours wurden gegen Ende feierlich prämiert. So erhielten die Schüler einen Einblick über die Aufgabenfelder der einzelnen Berufe und erfuhren aus erster Hand, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten einerseits sowie Abschlüsse andererseits sie bei der Bewerbung erfüllen müssen. Sicher war es auch für die Jugendlichen wichtig, die noch so gar nicht wussten, was sie nach der Schule beruflich ausfüllen würde. Laut Aussagen der Schüler war der Berufeparcours sehr gut gemacht und so konnte vielleicht der Ein oder Andere seinen Traumberuf finden. Die Klasse 10 sorgte im Schülercafe´ mit Selbstgebackenem und liebevoll belegten Brötchen für das leibliche Wohl der Besucher. Dabei kam man miteinander ins Gespräch, wie auch in den einzelnen Fachräumen mit den Lehrern, die neben den Unterrichtsmaterialien viele Schülerarbeiten präsentierten. So konnte Groß und Klein seinen Sprachschatz in Russisch und Englisch testen bzw. auffrischen oder beeindruckende Bilder von der Natur oder den großen Weltreligionen auf sich wirken lassen. Wer wollte, konnte sein eigenes Lesezeichen herstellen oder sein Wissen beim Experimentieren testen. Dies tat auch ein Opa mit seinem Enkelsohn. Der Herr war bis 1968 hier zur Schule gegangen und zeigte dem Kleinen offen seine Begeisterung, indem er zugab: „Viel hat sich verändert und gut habt ihr es jetzt.“ Er zeigte seinem Enkel die Funktion von Solarzellen, das Brennstoffzellenauto und in Erinnerung an seine Schulzeit erzählte er von der Arbeit mit den Elektrobaukästen. Aber in seinem Element war er dann, als er ihm das Modell des Vier-Takt-Otto-Motors noch nach all den Jahren erklären konnte. Sehenswert war auch die Ausstellung der vielen Kunstobjekte, die die Schüler bei Frau Bock im Ganztagsangebot unter anderem aus Naturmaterialien, Papier, alten Schuhen, Wolle, Filz und vielem mehr anfertigen. Herr Strauß mit seinem Heimatverein ließ seine empfindlichen Kamelien in unserem Schulhaus bestaunen. Vielen Dank an dieser Stelle dafür. Ebenso danken wir unserem Schulförderverein, der auch an diesem Tag wieder mit Ständen in beiden Häusern präsent war. Grit Langner und eine für die Profis. Zudem gab es noch eine Snowbordgruppe. Den ganzen ersten Tag über fiel Schnee und es war kalt. Da eine Woche schnell weg ist, wurde auch dieser Tag ausgiebig zum Fahren genutzt. An den restlichen Tagen war das Wetter super und durch den Neuschnee auch die Piste. Mittags trafen sich die Gruppen in einer Hütte zum Essen und nach der Stärkung ging es sofort wieder auf die Piste. Um 22.00 Uhr mussten alle im Bett liegen, damit die Kraft auch für den nächsten Tag wieder reicht. Am Mittwochabend gab es die Möglichkeit das Schwimmbad zu nutzen und am Donnerstag stand Nachtskifahren auf dem Programm. Zuvor konnten die Teilnehmer ihr gelerntes Können unter Beweis stellen. Das Skilager hatte eine Slalomstrecke gemietet, auf der alle Gruppen um die Bestzeit fahren konnten. Am Abend erhielten die Sieger ihre Medaillen und jeder Schüler eine Urkunde für die erfolgreiche Teilnahme. Am Freitag war dann alles schon wieder vorbei und pünktlich 9.00 Uhr wurde die Rückfahrt angetreten. Diese dauerte viel länger als die Hinfahrt, was zu dem Zeitpunkt noch keiner ahnte. Der Bus hatte eine Panne, die zunächst vor Ort, aber dann doch in einer Werkstatt behoben werden musste. Die gute Laune kam bei allen aber schnell wieder, als gegen den Hunger Pizza bestellt wurde. Erst um Mitternacht endete die Reise wieder in Ottendorf. Die Eltern waren dank Handy ja über alles bereits informiert worden. Bleibt zu sagen, das diesjährige Skilager war trotz kleinerer Verletzungen und Wehwechen ein tolles Erlebnis. Marie J., Klasse 9 Faust mal nicht langweilig und trocken Am Donnerstag, dem 13. Februar, sind wir, die Klasse 10 der ArthurKießling-Oberschule Königsbrück, nach Kamenz ins Stadttheater gefahren, um uns das Stück „Gretchens Liebe, Leid und Tod” anzusehen. Es zeigt die Geschichte von Gretchen aus Faust von Goethe. Kurz vor 11 Uhr sind wir in den Vorstellungssaal gegangen, wo kurze Zeit später die Vorstellung begann. Die Akteure der Aufführung waren Schüler. Das hat uns schon mal neugierig gemacht. Das Stück dauerte ca. eine Stunde und wurde von Kameras aufgezeichnet. Zu Beginn wurden wir in die Entstehung und die Handlung des Stückes eigewiesen. Der Professor Faust schloss eine Wette mit dem Teufel Mephisto ab. Faust wollte neues Wissen erlangen und dabei sollte ihm Mephisto helfen. Doch wenn Faust faul würde, würde seine Seele Mephisto gehören. Da sah Faust Gretchen und wollte sie für sich gewinnen. Mephisto half ihm dabei. Faust verbrachte eine Nacht mit Gretchen, die dabei ungewollt schwanger wurde. Unter dem öffentlichen Druck über ihr uneheliches Kind litt Gretchen und brachte ihr Kind um. Nun wurde sie wegen Kindsmord zum Tode verurteilt. Jetzt erfuhr auch Faust von Gretchens misslicher Lage und wollte sie mit Mephistos Hilfe retten. Doch Gretchen war verwirrt und bemerkte, dass Faust sie nicht mehr liebte. Trotz Fausts Bemühen wollte Gret- Seite 8 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014 chen nicht gerettet werden und starb. Nach dem Stück waren wir ziemlich ergriffen, zum einen von der Handlung selbst, aber auch von der Art der Inszenierung. Auch wenn sich die Akteure während der Handlung abwechselten, war es von jedem auf der Bühne eine beachtliche Leistung. So prägt man sich die Handlung viel besser ein, die man im Unterricht zumeist lesen oder vortragen muss. Benjamin Beger Schulförderverein der Oberschule – Rück- und Ausblick Die Mitgliederversammlung des Schulfördervereins am 3. Februar 2014 konnte positive Berichte des Vorsitzenden und der Kassiererin entgegennehmen. Alle geplanten Aktivitäten des Jahres 2013 wurden erfolgreich durchgeführt und durch eine positive Entwicklung der Einnahmen konnte die Rücklage gestärkt werden. Ein dickes Lob von Herrn Wenzel, der den Bericht der Kassenprüfer vortrug, ging an Frau König für ihre Art der Kassenführung. Nach der Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013, beschloss die Mitgliederversammlung nach kurzer Aussprache den Haushalt für 2014. Damit sind die Aktivitäten zum Sportfest und dem Grundschultag ebenso abgesichert, wie die Begrüßung der neuen 5. Klassen und der Adventskalender. Auch der Arthur-Kießling-Preis, der Medienpreis und weitere Auszeichnungen für Schüler sind im Plan enthalten. Zusätzlich steht dem Vorstand noch eine größere Summe für bisher ungeplante Projekte zur Verfügung. Der Vorstand wurde beauftragt, vier weitere Projekte auf ihre Durchführbarkeit und Finanzierungsmöglichkeit zu prüfen. Ebenfalls beschlossen wurde, dass der Verein, möglichst unter Mithilfe von Schüler/innen, den Kranz für den diesjährigen Maibaum windet. Schülerwünsche an den Förderverein Auf Wunsch des Fördervereins haben die Klassensprecher/innen in ihren Klassen Probleme zusammengetragen, die der Förderverein lösen soll: • warmes Wasser auf den Toiletten • schönere Fensterbretter • Wandleisten in Räumen • Wände neu Diese Punkte werden nach Abschluss der Baumaßnahme „Rettungsweg“ von der Schulleiterin, Frau Kreher, mit dem Schulträger besprochen. • Gepolsterte Stühle - sind in Schulen aus brandschutztechnischen Gründen und wegen möglichem Vandalismus nicht vorgesehen. • Überdachte Sitzmöglichkeiten - sind bereits teilweise vorhanden, eine Verbesserung des Angebotes wird geprüft. • Seife die gut riecht - wird von der Reinigungsfirma gestellt und ist natürlich auch vom jeweiligen Geruchsempfinden abhängig. • Zuschuss/Kostenübernahme Klassenfahrten - über dieses Thema wurde mit dem Schülersprecher Patrick Grille ausführlich geredet. Eine Beteiligung des Vereins ist laut Satzung unter bestimmten Umständen möglich, erfordert aber eine konkrete Einzelfallprüfung und entsprechende finanzielle Mittel des Vereins. A. Knobe Schüler der 7. Klassen und Eltern aufgepasst! Anmeldung Jugendweihe 2015 Jugendweihe, ein einmaliges Erlebnis im Leben, das immer mehr Jugendliche im Kreise gleichaltriger gemeinsam in der Festveranstaltung erleben wollen. Der Sächsischen Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e.V. ist dazu Ihr Ansprechpartner. Mit unseren ehrenamtlichen Vereinsmitgliedern und Partnern gestalten wir ein erlebnisreiches Vorbereitungsjahr auf die Jugendweihe. Bereits im Juni 2014, zu Pfingsten, gibt es die Auftaktparty im Pfingstcamp in Olagnitz in der Dahlener Heide für die Jugendweiheteilnehmer 2015. Auch für die Ferienmonate und bis zum Höhepunkt der Jugendweihefeier 2015 sind monatlich vielfältige Veranstaltungen und Leistungen in unserem Angebotspaket zu Bildung - Kultur Sport - Reisen zu finden. Natürlich gibt es auch eine JugendweiheAbschlussfahrt. Sie geht in den Osterferien 2015 nach Paris. Um die Vielfalt der Veranstaltungen entsprechend den Bedürfnissen der Jugendlichen einordnen zu können, bitten wir um Anmeldung bis zum 30. Juni 2014. Dazu gibt es noch einen weiteren Vorteil in der Höhe der Teilnehmergebühr. Zur Information und Anmeldung zur Jugendweihe 2015 führen wir auf Einladung der Eltern Informationsveranstaltungen in den Orten des Landkreises Bautzen durch. Gleichzeitig stehen wir den Jugendlichen und Eltern auch in unseren Sprechzeiten und nach Vereinbarung zur Verfügung. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter www.jugendweihe-sachsen.de. Sie erreichen uns: Sächsischer Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e.V., Regionalbüro Bautzen, Große Brüdergasse 1, 02625 Bautzen, Bürozeit*: dienstags 10 - 12 und 13 - 18 Uhr Tel.: 03591-532010, Mobil: 0151-16337490, Mail: [email protected] Sprechzeiten*: Kamenz: jeden 1. Donnerstag im Monat in der Zeit von 15 -18 Uhr, Kundenbüro Wüstenrot, Weststraße 22, Kamenz Bischofswerda: jeden 2. Donnerstag in Monat in der Zeit von 15 - 18 Uhr bei der Volkssolidarität Stiftstraße 2, Bischofswerda Radeberg: jeden 3. Donnerstag im Monat in der Zeit von 14 - 17 Uhr, Ortsbüro Die Linke, Hauptstr. 47, Radeberg Hoyerswerda: jeden 4. Donnerstag im Monat in der Zeit von 14 - 17 Uhr Congress Hotel, Dr.- W. - Külz – Str. 1, Hoyerswerda *(außer in den Schulferien) Maibaum 2014 Unser nächstes Treffen findet am Dienstag, dem 11.03.2014 im Konferenzraum des Rathauses statt. Neue interessierte Mitstreiter sind herzlich willkommen. Sonita Bellinghausen Arbeit, Familie, Vaterland Initiative Lebendiges Königsbrück - ILK Das Bündnis Arbeit, Familie, Vaterland führt am 06.03.2014, um 19.30 Uhr in der „Back Stage Lounge“, Kamenzer Str. 21, Königsbrück, seine Nominierungsveranstaltung für die Kommunalwahl 2014 durch. Interessierte Bürger sind dazu recht herzlich eingeladen. So werden sich neue und alte Kandidaten vorstellen, ihre Pläne und Vorstellungen unterbreiten und sich anschließend zur Wahl stellen. Mit dabei sind auch unsere beiden amtierenden Stadträte Wolfgang Gut und Thomas Wenzel. Sie werden von ihrer ausgezeichneten Arbeit berichten, Fragen beantworten und Rede und Antwort stehen. So hat die Fraktion Arbeit, Familie, Vaterland, in der letzten Legislaturperiode die mit Abstand meisten schriftlichen Anträge (14) eingereicht. Wir haben uns zum Beispiel für „Sichere Schulwege und Verkehrsführung“ und für „Sicherheitswesten für Schulanfänger“ eingesetzt. Weiterhin haben sich unsere Stadträte ganz aktiv im Verwaltungsausschuss, sowie im Technischen Ausschuss einbringen können. Wir haben einiges bewegt. Und dass es so weiter geht, dafür werden wir uns definitiv auch in Zukunft einsetzen. Werte Einwohner von Königsbrück, Gräfenhain und Röhrsdorf, hiermit laden wir zu einer öffentlichen Gesprächsrunde (Thema Kommunalwahl 2014) am 13.03.2014, um 19.00 Uhr in die Gaststätte Ziegler, Schloßstraße 20 in Königsbrück ein. Ihr Bündnis Arbeit, Familie, Vaterland Für Fragen und Vorschläge oder Ihre Bereitschaft zur Kandidatur auf unserem Kommunalwahlvorschlag können Sie uns auch außerhalb dieser Zeit kontaktieren. Unsere Ansprechpartner hierfür sind: Frau Ute Tamke Tel. 035795/31556 Herr Uwe Seidel Tel. 035795/42635 Kommunalpolitik lebt von aktiver Beteiligung! Ihre Initiative Lebendiges Königsbrück (ILK) www.koenigsbruecker-stadtanzeiger.de Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014 Wenn dem Schweinehund die Luft ausgeht Wer kennt sie nicht, die guten Vorsätze für das neue Jahr? Gesünder essen, weniger Alkohol trinken und vor allen Dingen mehr Sport treiben. Doch gerade bei letzterem gewinnt immer öfter der innere Schweinehund den Kampf: Ziehe ich jetzt die Sportschuhe an - oder lieber doch erst morgen? „Wer sich vornimmt, alleine Sport zu treiben, kann sich häufig nicht dazu überwinden“, weiß Physiotherapeutin Susan Hofmann. Anders sieht es da schon in der Gruppe aus: Seite 9 Fit in den Frühling? Unsere neuen Gesundheitskurse starten in Königsbrück! Viel Bewegung, Spaß in der Gruppe und das gute Gefühl, etwas für Ihre körperliche Gesundheit zu tun. Los geht‘s wieder mit unseren beliebten Kursen, die teilweise von den Krankenkassen unterstützt werden. Pilates: 3. März (Grundkurs) 17. März (Fortgeschrittene) Wirbelsäulengymnastik: 5. März Seniorensport: 5. März Rückenschule: 27. März Nordic Walking: 7. April Anmeldungen und nähere Informationen: 035795 / 2 88 38 Susan Hofmann macht den Königsbrückern im neuen Nordic-Walking-Kurs Beine. Foto: Anja Pfanne Erstens macht es viel mehr Spaß und zweitens fühlen sich die meisten zum Aufraffen verpflichtet, weil die Trainerin, Freunde und Bekannte am Treffpunkt warten. Susan Hofmann gibt selbst Kurse, z.B. Nordic Walking und Rückenschule. Und dabei hat sie festgestellt, dass die Nachfrage nach Gesundheitskursen immer mehr zunimmt. „Viele Leute achten heute viel mehr auf ihre Gesundheit als früher“, meint sie. Deshalb startet das Therapie- & Pflegezentrum Westlausitz jetzt wieder sein umfangreiches Kursprogramm - alle Angebote werden dabei von den Krankenkassen finanziell unterstützt. Neu im Repertoire ist dieWirbelsäulengymnastik (Start: 5. März). Bereits vielfach erprobt und beliebt: Pilates Grundkurs (3. März), Pilates für Fortgeschrittene (17. März), Seniorensport (5. März), Rückenschule (27. März) und Nordic Walking (7. April). Nähere Informationen gibt es im Therapie- & Pflegezentrum Westlausitz, Dresdner Straße 1, Telefon: 035795 / 2 88 38. Seite 10 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014 Überraschung im „Betreuten Wohnen” der Diakonie Heinrichsbad in Königsbrück Nichts ahnend nahmen wir unser gemeinsames Frühstück ein, dass uns ganz liebevoll durch Schwester Fidelis und Schwester Josephine hergerichtet wurde, die es ehrenamtlich während ihrer Elternzeit für uns tun. An dieser Stelle möchten wir uns alle herzlichst bei den Beiden dafür bedanken und sind sehr froh darüber, dass uns dieses gemeinschaftliche Frühstück nicht verloren gegangen ist. Unser Angebot: Ausleihe von: Romane, Kinder- und Jugendliteratur, Wissenschafts- und Sachbücher, Ratgeber, Zeitschriften, Video’s und DVD, Musik-CD, Hörbücher, PC-Spiele sowie Gesellschafts- und Familienspiele für alle Altersgruppen • Unterstützung bei der Recherche für Hausaufgaben, Ausarbeitungen, Vorträge… • Durchführung von Veranstaltungen Romane: Bräutigam: Ständige Vertretung – meine Jahre in Ost-Berlin, Kuffner: Mogli – Der Kampf um mein wunderbares Kind, Seidel: Paradies der Täter, Schirach: Der Fall Collini, Theriault: Siebzehn Silben Ewigkeit Frauen / Familie / Liebe: Adelaide: Das Beste am Leben, Bretton: Ein Sommer am Meer, Echlin: Der verschollene Liebhaber, Heldt: Urlaub mit Papa, O’Reilly: Stadt, Land - Schluss, Prunty: In Liebe, deine Tessa Als Krönung des Vormittags wurden wir von den Kindern der Kita „Regenbogen” überrascht. Sie führten uns eine ganz tolle Veranstaltung vor. Wir sahen eine regelrechte „Vogelhochzeit”, gespielt von den Kindern in wunderschönen naturgetreuen Vogelkostümen. Die Braut und der Bräutigam durften auf einen selbst gebastelten Thron ihren Platz einnehmen. Es war einfach eine Augenweide in ihren wunderschönen Kostümen, jeder Vogel brachte mit Gesang seine Glückwünsche im Vogel-Brautpaar dar. Die Darstellung der „Vögel” war ganz toll und von den Kindern sehr gut gespielt und gesungen. Die Begeisterung war groß und man spürte wie es auch den Kindern Spaß gemacht hat. Ein ganz großes Lob und Dankeschön an die Erzieherin Frau Trommer die ganz toll die Regie führte und uns noch eine schöne Geschichte vorlas. Auch ein besonderes Lob den Erzieherinnen und Eltern, die mit viel Liebe die gelungenen Verkleidungen gestaltet haben. Zum Schluss wurde jedem Senior eine von den Kindern gebastelte Vogelhochzeitsfigur überreicht, worüber wir uns alle sehr gefreut haben und uns nochmals herzlich bedanken. Die Bewohner des „Betreuten Wohnen” der Diakonie Historie: Berger: Gretchen, Kaffke: Das rote Licht des Mondes, Wassermann: Die Teufelsmalerin Krimi: Berger: Das Lügengrab, Blake: Schwarze Hochzeit, Eckert: Schwarz Licht, Franz: Spiel der Teufel, Kutscher: Der nasse Fisch, Tödliche Gaben, Trevanian: Shibumi Jugend / Fantasie: Buckingham: Die Karte der Welt, Gilmour: Magic Sisters 1-4, Lean: Ein Geschenk aus dem Himmel, Wilk: Die Schattenträumerin Kinder: Das Geheimnis des magischen Schwertes, Der kleine Drache Kokosnuss – die schönsten Abenteuer, Die drei ??? – Der verrückte Maler. Die Perlenvögel, Du hast angefangen! Nein du!, Geheimnis um einen roten Schuh, Nori geht schlafen, Star Wars - Spüre die Macht Sachbuch: Das große Buch der Rätsel und Denkspiele, Kochbuch für Babys und Kleinkinder, Mein 30 Minuten Garten, Rosen CD: Dancing Hits for Kids, Das Geheimnis der Feenflügel, Küss den Frosch, Lego City Feuerwehr, Lego City Polizei, Leo Lesemaus Folge 1+2, was ist was – Faszination Autos. Eisenbahn, was ist was – Mumien. Pharaonen DVD: Chicken run – Hennen rennen, Die Abenteuer des Huck Finn, Fünf Freunde 2, Gregs Tagebuch 3, Lego Star Wars – Das Imperium schlägt ins aus, Planet Ozean, Serengeti, Tom Sawyers Spruch des Monats „Bücher sind die stillsten und beständigsten Freunde; sie sind die zugänglichsten und weisesten Ratgeber und die geduldigsten Lehrer“. Charles W. Eliot Die Öffnungszeiten der Bibliothek in der Grafia-Passage: Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 14.00 - 17.00 Uhr Jeden 1. Sa. im Monat 09.00 - 11.00 Uhr Tel.: 03 57 95-4 74 67, Mail: [email protected] Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Bibliotheksleiterin Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014 AMTSNACHRICHTEN DER STADT KÖNIGSBRÜCK SOWIE DER GEMEINDEN LAUßNITZ UND NEUKIRCH Seite 1 Seite 2 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014 Amtsnachrichten der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück – Laußnitz – Neukirch Die Bürgermeister gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag ... Königsbrück 02.03. Frau Gertraude Schmidt, Königsbrück 04.03. Frau Liesbeth Loboda, Königsbrück 04.03. Frau Birgitta Wolf, Königsbrück 08.03. Frau Ingeborg Hommel, Königsbrück 08.03. Herr Hans Möbus, Königsbrück 09.03. Frau Alice Domsgen, Königsbrück 09.03. Frau Elisabeth Niemietz, Königsbrück 09.03. Frau Martha Teubner, Königsbrück 11.03. Frau Gerda Opitz, Königsbrück 12.03. Frau Marianne Mager, OT Gräfenhain 12.03. Frau Ursula Wendt, Königsbrück 13.03. Herr Manfred Kiel, Königsbrück 15.03. Frau Hildur Claas, Königsbrück 16.03. Herr Günter Pohling, Königsbrück 18.03. Herr Hans Gärtner, Königsbrück 19.03. Herr Heinz Hustig, Königsbrück 19.03. Frau Helga Richter, Königsbrück 20.03. Herr Artur Waltz, Königsbrück 21.03. Herr Richard Dantz, Königsbrück 23.03. Frau Gisela Sander, Königsbrück 23.03. Frau Ilse Schloemp, Königsbrück 23.03. Herr Lothar Tillich, Königsbrück 27.03. Frau Hildegard Bergmann, Königsbrück 28.03. Frau Dorothea Pfuhl, Königsbrück 28.03. Frau Ingeburg Weber, Königsbrück 29.03. Frau Gertrud Herberg, Königsbrück 29.03. Herr Helmut Richter, Königsbrück 31.03. Frau Ingeborg Frenzel, Königsbrück 31.03. Frau Thea Knothe, Königsbrück 88. Geburtstag 92. Geburtstag 82. Geburtstag 85. Geburtstag 88. Geburtstag 86. Geburtstag 91. Geburtstag 93. Geburtstag 84. Geburtstag 84. Geburtstag 83. Geburtstag 81. Geburtstag 91. Geburtstag 83. Geburtstag 80. Geburtstag 89. Geburtstag 82. Geburtstag 84. Geburtstag 81. Geburtstag 82. Geburtstag 89. Geburtstag 81. Geburtstag 87. Geburtstag 89. Geburtstag 81. Geburtstag 80. Geburtstag 83. Geburtstag 87. Geburtstag 80. Geburtstag Laußnitz 01.03. Frau Inge Rehor, Laußnitz 01.03. Frau Annemarie Schwind, OT Höckendorf 03.03. Frau Gerda Zahn, Laußnitz 08.03. Frau Christa Brückner, Laußnitz 12.03. Herr Rudolf Geier, Laußnitz 14.03. Frau Christa Rienecker, Laußnitz 20.03. Frau Gisela Burig, Laußnitz 20.03. Frau Elly Dötsch, Laußnitz 25.03. Frau Marianne Haupold, Laußnitz 29.03. Frau Ilse Richter, Laußnitz 80. Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag 75. Geburtstag 75. Geburtstag 70. Geburtstag 83. Geburtstag 93. Geburtstag 85. Geburtstag 86. Geburtstag Neukirch 01.03. Frau Inge Beger, OT Weißbach 07.03. Herr Siegfried Leuthold, Neukirch 08.03. Frau Ingrid Jätzelt, OT Gottschdorf 10.03. Herr Helmut Lindner, Neukirch 10.03. Herr Siegfried Noack, OT Schmorkau 12.03. Herr Freimut Böhme, OT Weißbach 17.03. Frau Marianne Kohlsche, OT Koitzsch 19.03. Frau Helga Büttrich, Neukirch 19.03. Herr Eberhard Müller, OT Schmorkau 20.03. Frau Waltraud Grafe, OT Gottschdorf 24.03. Frau Johanna Teuber, Neukirch 31.03. Herr Horst Beger, OT Weißbach 84. Geburtstag 84. Geburtstag 75. Geburtstag 86. Geburtstag 85. Geburtstag 81. Geburtstag 83. Geburtstag 87. Geburtstag 75. Geburtstag 83. Geburtstag 75. Geburtstag 86. Geburtstag Auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt sein wollen, gratulieren wir auf das Herzlichste. ... und den Eltern zur Geburt des Kindes 06.01.2014 19.01.2014 20.01.2014 27.01.2014 31.01.2014 10.02.2014 13.02.2014 Narin Elmas, Laußnitz Leo Liebchen, Königsbrück Helene Hommel, OT Gräfenhain Robin Wienerl, Laußnitz Kira Rotzoll, Laußnitz Lola Mager, Neukirch Emma Stefanie Richter, Königsbrück Stand der Einwohnerzahlen +++ Stand vom 31.12.2013 +++ Königsbrück ges. 4378 Neukirch ges. Laußnitz ges. 1909 Gesamt: +++ Stand zum 31.01.2014 +++ Königsbrück ges. 4382 Neukirch ges. Königsbrück 3813 Neukirch Gräfenhain 400 Gottschdorf Röhrsdorf 169 Koitzsch Schmorkau Weißbach Laußnitz ges. 1907 Laußnitz 1303 Glauschnitz 34 Höckendorf 570 Gesamt: 1695 7982 1688 448 240 263 461 276 7977 Wahlhelfer gesucht Im Jahr 2014 erwartet die Bürger ein Super-Wahljahr, da insgesamt an zwei Sonntagen zu den Urnen gebeten wird. So finden am 25.05.2014 die Europa-, Stadtrats- und Ortschaftsrats- und Kreistagswahlen statt und am 31.08.2014 wird der Sächsische Landtag gewählt. Dazu bittet die Stadtverwaltung um Mithilfe der Bürger bei der Besetzung der Wahlvorstände, indem Sie sich für die Übernahme eines Ehrenamtes entscheiden. Besonders in den Ortsteilen Röhrsdorf und Gräfenhain ist die Stadtverwaltung auf die Mithilfe der Bürger angewiesen, um auch zukünftig eine bürgernahes Wahlbüro im jeweiligen Ortsteil zu gewährleisten. Mitarbeiten kann jeder Bürger, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaates der Europäische Union besitzt. Die Wahllokale haben von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Anschließend werden die Wahlergebnisse ermittelt. Ein Wahlvorstand besteht aus sechs bzw. acht Mitgliedern, die in der Regel in zwei Schichten arbeiten. Es wird für jedes Mitglied in einem Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld gezahlt. Notizen: Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014 Amtsnachrichten der Stadt Königsbrück mit den Ortsteilen Gräfenhain und Röhrsdorf Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung vom 14.01.2014 Beschlussnummer: 01 – 01 – 14 Der Stadtrat wählt den Gemeindewahlausschuss in folgender Zusammensetzung: Vorsitzender: Herr Rainer Hauffe stellv. Vorsitzende: Frau Kathrin Frauenstein Beisitzer: Frau Gudrun Böhme Frau Flavia Rammer stellv. Beisitzer: Frau Birgit Buchner Frau Doreen Schleinitz Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlussnummer: 02 – 01 – 14 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt, nach Abschluss der Vorprüfung das Verfahren der Lärmaktionsplanung zu beenden und keinen Lärmaktionsplan aufzustellen. Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlussnummer: 03 – 01 – 14 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die Vergabe der Restleistungen zur Realisierung der Brandschutzmaßnahme in der Kindertagesstätte „Regenbogen“ an die Firma Opitz Innenausbau, Crimmitschauer Str. 80 in 08412 Werdau in Höhe von 6.434,54 EUR brutto. Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung vom 04.02.2014 Beschlussnummer: 01 - 02 – 14 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die Änderung des fortgeschriebenen Entwurfs des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück-Laußnitz-Neukirch entsprechend den Erfordernissen des Bebauungsplanes „Villa am Kunathsberg” in seiner Fassung vom 05.11.2013. Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlüsse zu den einzelnen Abwägungen der von der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen (§ 1 Abs. 7 BauGB): Beschlüsse Nr.02-02-14 bis 13-02-14 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahme erhoben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Abwasserzweckverband Königsbrück - Stellungnahme vom 07.01.2014 Inhalt der Stellungnahme: a.) Für die vorhandene Bebauung des jetzigen B- planes wurde mit der Kanalbaumaßnahme auf der Hoyerswerdaer Straße ein Abwasserhausanschluss an die öffentliche Kanalisation errichtet. Dieser Abwasseranschluss ist für die schmutzwasserseitige Erschließung der vorhandenen und geplanten Bebauung Seite 3 zu nutzen. Da es sich bei dem zu bebauenden Grundstück um ein sogenanntes Hinterliegergrundstück handelt, ist durch den Grundstückseigentümer des Grundstückes Flurstück Nr. 694/5 auf seine Kosten die Grundstücksentwässerung bis zum bereits vorhandenen öffentlichen Abwasserhausanschluss zu errichten. Laut § 19 Abs. 3 der Satzung über die öffentliche Abwasserentsorgung des AZV Königsbrück ist durch den Grundstückseigentümer an der Grundstücksgrenze des Flurstückes 694/4 zur öffentlichen Verkehrsfläche eine Revisionsöffnung vorzusehen. Eine entsprechende dingliche Sicherung der Leitung wurde bereits im B-Plan vorgesehen. b.) Entsprechend der Begründung des Bebauungsplanes erfolgt keine Einleitung von Regenwasser in die öffentliche Kanalisation. Damit wird der Forderung aus § 8 Abs. 5 der o.g. Satzung entsprochen, die eine Einleitung von Regenwasser bei Neubauten untersagt. c.) Mit der Genehmigung des B-Planes erfolgt eine Abwasseranschlussbeitrags- Nachveranlagung. Die bisherige Veranlagung aus dem Jahre 2000 berücksichtigt nur die derzeitige Bebauung im Außenbereich (zweigeschossig) mit Abstandsflächen der Gebäude und Zufahrtsweg. Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme: zu a.) Die gegebenen Hinweise sind im Wesentlichen bereits in den textlichen Festsetzungen enthalten. Lediglich die Vorgabe, dass der vorhandene bereits errichtete Abwasseranschluss für die Schmutzwasserentsorgung zu nutzen ist, wird noch in den textlichen Festsetzungen ergänzt. Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens: Die textlichen Festsetzungen werden im Punkt Führung von Versorgungsanlagen und -leitungen um den Satz ... „Der vorhandene Abwasseranschluss ist für die schmutzwasserseitige Erschließung der vorhandenen und geplanten Bebauung zu nutzen“ ergänzt. Keine Auswirkungen auf das Verfahren. Abstimmungsergebnis: Beschluss-Nr. 02 – 02 – 14 Stimmberechtigte: 17 davon anwesend: 15 Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 zu b.) Kein Abwägungsbedarf, kein Änderungsbedarf. Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/ Fortführung des Verfahrens: keine zu c.) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Abwägungsbedarf, kein Änderungsbedarf. Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens: keine Deutsche Telekom, T- COM - Stellungnahme vom 16.12.2013 Inhalt der Stellungnahme: ... „Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,30 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom Deutschland GmbH vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989, Abschnitt 3 zu beachten. ...“ Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme: Die Anmerkungen werden in den textlichen Festsetzungen unter die Hinweise aufgenommen Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/ Fortführung des Verfahrens Die Hinweise unter den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden um diesen Text ergänzt. Keine Auswirkungen auf das Verfahren. Abstimmungsergebnis: Beschluss-Nr. 03 – 02 – 14 Stimmberechtigte: 17 davon anwesend: 15 Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Seite 4 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014 Landratsamt Bautzen - Stellungnahme vom 20.12.2013 - Untere Naturschutzbehörde Inhalt der Stellungnahme: a.) Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und die daraus resultierenden grünordnerischen Festsetzungen sind der unteren Naturschutzbehörde zur Prüfung vorzulegen. b.) Für die Bodenbrüter sind Ersatzquartiere in Form von Nistkästen zu schaffen. c.) Aus den Unterlagen geht nicht hervor, ob sich die drei Höhlenbäume auf der Baufläche befinden und eine Fällung geplant ist. Höhlenbäume sind gemäß § 21 SächsNatSchG besonders geschützte Biotope die bei einer Zerstörung oder nachhaltigen Beeinträchtigung nach § 30 BNatSchG auszugleichen sind. Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme: zu a.) In Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamt des LRA Bautzen wird das Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren)durchgeführt. Für das beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im §13 Abs. 3 steht, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind abgesehen werden; § 4c ist nicht anzuwenden. Durch den Wegfall des Erfordernisses einer Umweltprüfung entfällt die Ermittlung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen und deren Bewertung. Die Erstellung einer Ein- und Ausgleichsbilanzierung und die Festsetzung von daraus resultierenden grünordnerischen Festsetzungen wird daher im Zuge des Bebauungsplanverfahrens abgelehnt. Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 17 Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Beschluss–Nr. 04 – 02 – 14 davon anwesend: 15 Stimmenthaltungen: 0 zu b.) Dem Bebauungsplanunterlagen liegt eine Unterlage zur Erfassung der Vogelwelt, sowie eine Biotopkartierung und Brutvogelkartierung bei. Allerdings kommt der Gutachter selber zu der Einschätzung, dass die Kartierung zu einem sehr späten Zeitpunkt erfolgte. Damit sind, wie im Übrigen auch in der nachfolgenden Stellungnahme des NABU aufgeführt, die avifaunistischen Erhebungen zu wiederholen oder es ist vom Worst-case-Szenario auszugehen. Das bedeutet, dass neben den am Standort bestätigten Vogelarten auch die vermuteten Vogelarten Berücksichtigung finden. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass die Vögel auch in die angrenzenden Flächen (Lebensräume in Kleingärten, Saumstrukturen und in den angrenzenden unterwuchsreichen (Laubmischwald) ausweichen können. Unterstützt wird dies noch durch einen sehr frühen Baubeginn, noch vor der Brutzeit. Der Forderung der Unteren Naturschutzbehörde wird in diesem Punkt zugestimmt und es wird in die Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen, dass am Standort Ersatzquartiere für die Bodenbrüter in Form von fünf Nistkästen vorzusehen sind. Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens Die vorstehende Festsetzungen werden unter dem Punkt „Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft aufgenommen (§ 9 (20) BauGB). Es ergeben sich daraus keine Auswirkungen auf das Verfahren. Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 17 Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Beschluss –Nr. 05 – 02 - 14 davon anwesend: 15 Stimmenthaltungen: 0 zu c.) Zum derzeitigen Zeitpunkt ist nicht bekannt, ob Höhlenbäume auf dem Gelände des Bebauungsplanes gefällt werden sollen. Der Hinweis wird in den textlichen Festsetzungen berücksichtigt. Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden um die- sen Text ergänzt“. Keine Auswirkungen auf das Verfahren. Abstimmungsergebnis: Beschluss–Nr. 06 – 02 – 14 Stimmberechtigte: 17 davon anwesend: 15 Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 Forstamt Inhalt der Stellungnahme: a.)... „Wenn für eine Waldfläche in einem Bebauungsplan eine anderweitige Nutzung festgesetzt werden soll, prüft die Forstbehörde gemäß § 9 Abs. 1 SächsWaldG, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung der Umwandlung nach § 8 SächsWaldG vorliegen. Dazu müssen Unterlagen vorgelegt werden, aus denen Folgendes hervorgeht: Die Notwendigkeit (Standortgebundenheit) der Waldinanspruchnahme ist nachzuweisen. Das Ziel muss eine Minimierung der Waldflächeninanspruchnahme sein. Diese Forderung ergibt sich aus § 8 Abs. 2 SächsWaldG und § 1a Abs. 2 BauGB. Grundsätzlich kann die Begründung des Vorhabens und das öffentliche Interesse anhand der Darstellung unter 1.0 der Begründung nachvollzogen werden. Nicht ausreichend begründet ist der gewählte Verlauf der Baugrenze im östlichen Teil. Möglicherweise resultiert die Wahl der Baugrenze aus der potentiellen Lage von geplanten Versorgungsgebäude und Tiefgarage sowie eventuell weiteren Gebäuden. Momentan ist aber eine Minimierung der Waldinanspruchnahme nicht erkennbar ...“ Ersatzflächen für Neuaufforstungen zum Ausgleich der nachteiligen Wirkungen der Umwandlungen für die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes gemäß § 8 Abs. 3 SächsWaldG müssen verbindlich im Planungsgebiet vorgesehen sein. Soweit außerhalb des Planungsgebietes Flächen zur Ersatzaufforstung vorgesehen sind, müssen diese in öffentlich-rechtlich gesicherter Form zweckgebunden zur Verfügung stehen. Entsprechende Angaben über geeignete Aufforstungsflächen fehlen in dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf....“ b.) In der Festsetzung 5.7 wird bestimmt, dass der Baumbestand im Interesse des parkähnlichen Charakters erhalten werden muss. Dies steht im Widerspruch zur angestrebten Waldumwandlung, um den erforderlichen Sicherheitsabstand zum Wald nach § 25 Abs. 3 SächsWaldG herzustellen. Eine Waldumwandlung muss auch tatsächlich vollzogen werden, damit die betreffende Fläche einen Zustand erreicht, der keine Waldeigenschaft mehr aufweist. Andernfalls kann eine Bebauung nicht vollzogen werden. Die Festsetzung ist daher so nicht möglich. Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme: zu a.) Bei dem angesprochenen Bereich handelt es sich, wie in der Stellungnahme vermutet, um den Bereich der geplanten Tiefgarage. Dieser Bereich dient für eine spätere Erweiterung der geplanten Bebauung im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes (Einhaltung der Grundflächenzahl). In der Begründung des Bebauungsplanes wird die geplante Bebauung (die zugehörige Planung ist inzwischen auch fortgeschritten) detaillierter dargestellt, um die Notwendigkeit der Waldinanspruchnahme nachzuweisen. Inzwischen wurde auch eine geeignete Aufforstungsfläche gefunden. Die geforderten Angaben zur Lage, Größe, Eignung werden in den Bebauungsplan übernommen. Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens Der Bebauungsplan wird um eine detaillierte Darstellung der künftigen Bebauung, einschließlich der zugehörigen Erweiterungsflächen ergänzt und es werden die Angaben zur Aufforstungsfläche hinzugefügt. Keine Auswirkungen auf das Verfahren. Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 17 Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Beschluss-Nr. 07 – 02 – 14 davon anwesend: 15 Stimmenthaltungen: 1 zu b.) Die Festsetzung zu der privaten Grünfläche im Bereich des entfallenden Waldes im Bebauungsplan und die zugehörige Begründung werden überarbeitet. Es wird nun festgesetzt, dass durch geeignete landschaftsgärtnerische Maßnahmen, wie z.B. der Entnahme des Unterstandes, der gezielten Entnahme von Bäumen, der Schaffung von Rasen- und Wegeflächen zwischen Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014 den Bäumen ein parkähnlicher Charakter erreicht wird, damit die betroffene Fläche keine Waldeigenschaft mehr aufweist. Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens Änderung der textlichen Festsetzungen und der zugehörigen Begründung wie beschrieben. Keine Auswirkungen auf das Verfahren. Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 17 Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Beschluss–Nr. 08 – 02 – 14 davon anwesend: 15 Stimmenthaltungen: 0 Seite 5 Im zeichnerischen Teil wird der Einschrieb „Kulturdenkmale, die dem Denkmalschutz unterliegen“ auf das Nebengebäude und die Parkfläche erweitert. Weiterhin werden die vorstehenden Hinweise unverändert und vollständig in die Hinweise der textlichen Festsetzungen aufgenommen. Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und die Begründung sind hier zu ändern. Keine Auswirkungen auf das Verfahren. Abstimmungsergebnis: Beschluss-Nr. 10 – 02 – 14 Stimmberechtigte: 17 davon anwesend: 15 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 2 Stimmenthaltungen: 5 Straßen- und Tiefbauamt Inhalt der Stellungnahme: Nach dem Planentwurf soll die Erschließung des Baugebietes über zwei mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belasteten Flächen erfolgen. Dabei soll das Baufeld des Flurstückes 694/6 über eine Zufahrt an die K 9274 und das des Flurstückes 694/5 über eine Zufahrt an eine Weg des Waldgrundstückes, Flurstückes 1107 angeschlossen werden. Laut dem uns vorliegenden Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Königsbrück ist der Waldweg nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet und damit Privatweg. Sollte es tatsächlich um einen privaten Waldweg handeln, dann möchten wir darauf aufmerksam machen, dass für diese Wege die Bestimmungen des SächsWaldG gelten. Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme: Die Festsetzungen bezüglich der Zufahrten sind offensichtlich nicht verständlich und führen darüber hinaus dazu, dass der Bebauungsplan nicht mehr alle Kriterien eines qualifizierten Bebauungsplanes erfüllt (s. nachfolgende Stellungnahme der Bauaufsicht). Im Interesse einer eindeutigen Festsetzung der geplanten Nutzungen werden die geplanten Fahrwege und die geplante Parkplatzfläche für die Mitglieder der Kleingartenanlage und deren Besucher als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, nämlich als Grundstückszufahrt und als Fläche für das Parken von Fahrzeugen festgesetzt. Die ursprünglichen festgesetzten Geh- und Fahrrechte entfallen damit. Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und die Begründung sind hier zu ändern. Keine Auswirkungen auf das Verfahren. Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 17 Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Beschluss-Nr. 09 – 02 – 14 davon anwesend: 15 Stimmenthaltungen: 3 Untere Denkmalschutzbehörde Inhalt der Stellungnahme: Im Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplanes „Villa am Kunathsberg“ der Stadt Königsbrück befinden sich Kulturdenkmale im Sinne des § 2 Abs.1 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes, SächsDSchG. Hierbei handelt es sich um das Hauptgebäude Villa Hoyerswerdaer Straße 33 (ehemaliges Krankenhaus für die Standesherrschaft Königsbrück) und tatsächlich zu dem im Plan gekennzeichneten Denkmal noch das Nebengebäude hinter der Villa und die Parkanlage als Gartendenkmal. Sämtliche Maßnahmen an Kulturdenkmalen, in der Umgebung des Kulturdenkmales und im Bereich des Gartendenkmals (z.B. auch Baumfällungen) bedürfen daher vor der Ausführung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde bzw. der Zustimmung der Denkmalschutzbehörde in einem Baugenehmigungsverfahren. Der Abriss des Nebengebäudes bedarf der vorherigen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Die Villa (ehemaliges Krankenhaus) ist zwingend zu erhalten und zu sanieren und durch einen qualitativ hochwertigen Anbau zu integrieren. Hierzu müssen Gestaltungsvorschläge von Architekten für den geplanten Neubau (Anbau) der Denkmalbehörde zur Abstimmung vorgelegt werden. Bei diesen Planungen sind zwingend das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (Bau- und Gartenreferenten) und das Landesamt für Archäologie Sachsen zu beteiligen. Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme: Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens Stellungnahme vom 06.01.2014 der LAG verteilt hier die Stellungnahmen von: * den Landesverein Sächsischer Heimatschutz * den BUND für Umwelt und Naturschutz * die Grüne Liga Landesverband Sachsen e.V. * den Landesjagdverband Sachsen e.V. * den Landesverband Sächsischer Angler e.V. * den Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. * den Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Sachsen e.V. * die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Inhalt der Stellungnahme: a. ) Von denen, in der vorliegenden Stellungnahme vertretenen Mitgliedern der LAG, stimmt der Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. dem o.g. Vorhaben unter Vorbehalt zu. Mit dem gem. § 13a BauGB der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellten Bebauungsplan soll altengerechter Wohnraum geschaffen werden. Der Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. befürwortet diesen Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes. Mit bauordnungsrechtlicher Festsetzung zur Dachund Fassadengestaltung ist die bauliche Eigenart der näheren Umgebung zu berücksichtigen. Zu prüfen ist, ob im Geltungsbereich des Bebauungsplanes artenschutzrechtliche Verbotsverletzungen nach § 44 BNatschG vorliegen, die vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erfordern. b.) Seitens des NABU Landesverband Sachsen e.V. wird das Vorhaben abgelehnt. „Gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Außerdem ist es verboten wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzung, Aufzucht, Mauser, Überwinterungsund Wanderungszeiten erheblich zu stören. Lebensstätten sind auch dann gesetzlich geschützt, wenn die Tiere selbst nicht anwesend sind. Dies gilt besonders für - Fledermauswinterquartiere im Sommer, - Schwalbennester/- brutröhren außerhalb der Anwesenheit der Schwalben, also ganzjährig, - Höhlenbrüter- und Mauerseglerniststätten, also ganzjährig. Die betrifft aus derzeitigem Erkenntnisstand mindestens die Höhlenbäume und das Fledermausquartier. Die avifaunistischen Erhebungen sind definitiv jahreszeitlich zu spät durchgeführt worden, so dass diese entweder wiederholt oder es muss das sogenannte Worstcase-Szenario Anwendung finden. Die Notwendigkeit der Durchführung der Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben (hier Bebauungsplan) ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). ...“ ...“ Damit gehören zum Prüfumfang einer Artenschutzprüfung die europäisch geschützten FFH- Anhang-IV-Arten und die europäischen Vogelarten. Wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art- für ArtBetrachtung in Stufe II (mit Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen) erforderlich, die ggf. in ein Ausnahmeverfahren münden kann. Die Entfernung bzw. Beseitigung der Lebensstätten ohne gesonderte Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 BNatSchG dar. Im Fazit werden die Planungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgelehnt. Wir bitten Seite 6 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014 um Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Einwendungen und um Beteiligung an der Planfortschreibung. Anmerkung: Das Angebot zum Dialog wurde aufgegriffen und mündete in folgender Notiz: ...“ bezugnehmend auf unser Telefongespräch nachfolgende Hinweise zum Artenschutz. Als CEF- Maßnahmen continous ecological functionality-measures = Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion) sollten festgeschrieben werden: Soll die Fällung von Höhlenbäumen unumgänglich sein, sind die Stämme im Gelände zu belassen und senkrecht zu lagern. Am Gebäude und/oder an den Starkbäumen sind bis 5 Nisthilfen für Fledermausarten anzubringen....“ Die Maßnahmen müssen vor Beginn der Baumaßnahmen durchgeführt werden...“ Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme: zu a.) Die umgebende Bebauung besteht aus kleinartentypischen Häuschen, aus größeren Wohnhäusern, die jedoch durch den vorhandenen Park (den vorhandenen Wald) und die hohe Mauer an der Grenze des Bebauungsplanes nicht in direkter Sichtverbindung zu den geplanten Gebäuden stehen und aus dem denkmalgeschützten Hauptgebäude (ehemaliges Krankenhaus). In der vorstehenden Stellungnahme zum Denkmalschutz wurde die Forderung dargelegt, dass die Gestaltung der neu zu errichtenden Gebäude in enger Zusammenarbeit mit Denkmalbehörde erfolgen soll. Dieser Forderung wird ausdrücklich zugestimmt. Der Rahmen für die abzustimmende Gestaltung sollte durch den Bebauungsplan nicht unnötig eingeschränkt werden und daher wird auf die Festsetzung von Dachformen und Dachneigungen oder gar auf Auflagen zur Fassadengestaltung im Rahmen des Bebauungsplanes verzichtet. Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens keine zu b.) Den Ausführungen wird in vollen Umfang zugestimmt, besonders der Umstand, dass die avifaunistischen Erhebungen zu spät durchgeführt wurden wird anerkannt. Dies wurde bereits in vorstehender Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde festgestellt. Die vorgeschlagenen CEF- Maßnahmen werden in Gänze in den Festsetzungen des Bebauungsplanes eingeschrieben. Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens Die textlichen Festsetzungen und die Begründung sind hier zu ändern. Keine Auswirkungen auf das Verfahren. Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 17 Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Beschluss-Nr. 11 – 02 – 14 davon anwesend: 15 Stimmenthaltungen: 3 Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im „Königsbrücker Stadtanzeiger“ wurde die Öffentlichkeit fristgemäß informiert, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Villa am Kunathsberg“ i.d.F. vom 05.11.2013 zu jedermanns Einsicht für die Dauer eines Monats bis zum 17.01.2014 in den Räumen der Stadt Königsbrück ausliegt. Folgende Stellungnahmen wurden fristgerecht von der Öffentlichkeit übergeben: Kleingartenverein „Am Kunathsberg“ e.V. - Stellungnahme vom 13.01.2014 Inhalt der Stellungnahme: a.) 10 Parkplätze sind nicht ausreichend für 39 Gärten und Vereinsheim. Da fast jedes Wochenende das Vereinsheim ausgebucht ist, werden dafür allein 5-10 Stellplätze benötigt. Stellplätze auf der Steinborner Straße sind auch nur begrenzt vorhanden. Diese reichen maximal für 10 Gärten. b.) Ein- und Ausfahrt zu der Gartenanlage erfolgt direkt auf die Hoyerswerdaer Straße. Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr durch Sichteinschränkung. Aus diesem Grund wurde bereits zu DDRZeiten die Zufahrt zur Schneiderei verlegt. c.) Der Hauptanschluss vom Trinkwasser und der Hauptzähler der Energieversorgung befindet sich auf dem ehemaligen Festplatz. Wer übernimmt die Kosten der Verlegung? d.) 6 gesunde Buchen sollen am Rand der Kleingartenanlage gefällt werden. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist der Baumschutzkommission nichts bekannt. e.) Der Zugang von 2 Gärten erfolgt vom Festplatz aus. Wer übernimmt die Kosten bei einer Verlegung? f.) Da es sich bei einer Kleingartenanlage um ein Erholungsgebiet handelt, bitten wir zu bedenken, dass die zu errichtenden Gebäude den örtlichen Gegebenheiten und Bestimmungen entsprechen. Angrenzenden Gartenpächtern sollte ein Anblick von tristen Betonwänden erspart bleiben. Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme: zu a.) Grundsätzlich besteht seitens der Stadt Königsbrück keine Verpflichtung Parkraum für die Mitglieder der Kleingartenanlage und deren Besucher zu schaffen. Die Nutzung des städtischen Flurstückes 694/4 durch die Mitglieder der Kleingartenanlage und deren Besucher wurde bisher hingenommen. Diese erfolgte und erfolgt sowohl zum Zwecke des Parkens, wie auch als Zufahrt zur Kleingartenanlage. Für die Zufahrt wird jedoch ein privater Weg (Waldweg, Flurstück 1107) genutzt. Das Straßen- und Tiefbauamt des LRA Bautzen hat auf diesen Umstand in seiner Stellungnahme zum Bebauungsplan hingewiesen. Bezüglich des Parkens sind Punkte wie die Unterhaltung der Fläche, die Haftung bei Beschädigung an abgestellten Fahrzeugen aber auch Einrichtungen des Grundstückes, Beleuchtung, Entwässerung usw. nicht geklärt worden. Durch das Bebauungsplanverfahren soll nun die Zufahrt zur Kleingartenanlage und die Fläche, auf der das Parken für die Mitglieder der Kleingartenanlage und deren Besucher möglich ist, geregelt werden. Die Anzahl der im Bebauungsplan dargestellten Stellplätze (10 Stück) ergibt sich aus den weiteren Nutzungsansprüchen an die Gesamtfläche, wie weitere Verkehrsflächen, geplante Gebäude und Stellplätze für das geplante Bauvorhaben auf dem Flurstück 694/5. Dabei wurde ebenfalls berücksichtigt, dass sich auf dem Gelände der Kleingartenanlage noch Bereiche befinden, die als Parkraum genutzt werden können. Es wird vorgeschlagen, die Größe der für das Parken ausgewiesenen Fläche und damit die Anzahl der Stellplätze nicht zu verändern. Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/ Fortführung des Verfahrens: keine Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigte: 17 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 1 Beschluss-Nr. 12 – 02 – 14 davon anwesend: 15 Stimmenthaltungen: 6 zu b.) Die vorhandene Zufahrt auf die Hoyerswerdaer Straße ist künftig die einzige Zufahrt für das Bebauungsplangebiet. Allerdings sind hier Umbauarbeiten erforderlich, die neben der Breite der Zufahrt vor allem auch die Sichtbeziehungen verbessern sollen. Konkret ist geplant, die vorhandene Mauer im Bereich der Einfahrt zurückzunehmen, um dann eine trapezförmige Einfahrt zu schaffen, die vor der Mauer am Rande der Hoyerswerdaer Straße liegt. Diese verbale Aussage wird zur Verdeutlichung des Planes nun auch im zeichnerischen Teil festgesetzt und in der Begründung detailliert beschrieben. Einer weiteren Zufahrt über den privaten Weg (Flurstück 1107) wird nicht zugestimmt. Auswirkungen auf die Planung/ Fortführung des Verfahrens: Die zeichnerischen Festsetzungen sind in folgenden Punkten zu ändern bzw. zu ergänzen: * Darstellung der Verkehrsflächen innerhalb des Bebauungsplanes als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Verkehrsfläche zum Anschluss der Flurstücke 694/5 und 694/6 an das öffentliche Straßennetz. Damit wird die Lage der Einfahrt eindeutig festgesetzt und die Aufstellfläche für ausfahrende Fahrzeuge aus dem Bebauungsplangebiet dargestellt. * Nachrichtliche Darstellung der neuen Mauer zur Verdeutlichung der geplanten Ausfahrsituation. Insgesamt haben diese Änderungen keine Auswirkungen auf das Verfahren. Abstimmungsergebnis: Beschluss-Nr. 13 – 02 - 14 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014 Stimmberechtigte: 17 davon anwesend: 15 Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 1 Stimmenthaltungen: 0 zu c.) Der Bebauungsplan schafft nur die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der im Geltungsbereich liegenden Flächen und geht nicht auf detaillierte Fragen der Erschließung ein. Somit ist hier kein weiterer Abwägungsbedarf. Allerdings kann an dieser Stelle angeführt werden, dass erforderliche Umverlegungen von Leitungen mit den einzelnen Ver- und Entsorgungsunternehmen zu klären sind. Wer also ein berechtigtes Interesse zur Umverlegung oder Neuverlegung einer vorhandenen Leitung hat, erteilt dafür den Auftrag und übernimmt dafür die anfallenden Kosten. Auswirkungen auf die Bebauungsplanung/Fortführung des Verfahrens: keine zu d.) Inwieweit die Angehörigen der Baumschutzkommission Kenntnis von dem hier vorliegenden Bebauungsplan haben, kann nicht beurteilt werden. Die Baumschutzkommission wird nicht als Behörde oder Träger öffentlicher Belange durch schriftliche Mitteilung am Verfahren beteiligt. Jedoch bestand die Informationsmöglichkeit während der Offenlage des Bebauungsplanes. Die Entnahme der Bäume geht mit einem dort geplanten Bauvorhaben einher. Dieses Vorhaben ist vor Baubeginn anzuzeigen und dann wird der Zustand der Bäume festgestellt und die erforderlichen Ersatzpflanzungen festgelegt. Hier besteht kein Abwägungsbedarf. Auswirkungen auf die Planung/Fortführung des Verfahrens: keine zu e.) Der Bebauungsplan schafft nur die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der im Geltungsbereich liegenden Flächen und geht dabei nicht auf solche detaillierte Fragen ein. Damit besteht hier kein Abwägungsbedarf. Die Stadtverwaltung Königsbrück kann allerdings außerhalb dieses Protokolls mitteilen, dass sich der Vorhabensträger für Bebauung auf dem Flurstück 694/5 bereit erklärt hat die vorhandenen Tor- und Zaunanlagen so zu verändern, dass ein Zugang für die beiden betroffenen Kleingärten aus der Fläche der Kleingartenanlage möglich ist (Anschluss an vorhandenen Weg). Auswirkungen auf die Planung/Fortführung des Verfahrens: keine zu f.) Ein Bebauungsplan regelt nicht die ästhetischen Ansprüche an die geplanten Bauwerke, deren Einschätzung je nach Betrachter im Übrigen durchaus unterschiedlich ausfallen kann. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und der Vorhabensträger der Bebauung auf dem Flurstück 694/5 wird davon seitens der Stadtverwaltung in Kenntnis gesetzt. Kein Abwägungsbedarf. Auswirkungen auf die Planung/Fortführung des Verfahrens: keine Beschlussnummer: 14 – 02 – 14 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt den Bebauungsplan „Villa am Kunathsberg” in der Fassung vom 04.02.2014. Die Begründung in der Fassung vom 04.02.2014 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft erlangt werden kann. Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlussnummer: 15 – 02 – 14 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die Verlegung der Stadtratssitzung vom 04. März 2014 auf den 11. März 2014. Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlussnummer: 16 – 02 – 14 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die Verordnung der Stadt Königsbrück über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2014 in der Fassung vom 04.02.2014. Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Seite 7 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlussnummer: 17 – 02 – 14 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt die Neufassung der Polizeiverordnung der Stadt Königsbrück als Ortspolizeibehörde und zugleich als erfüllende Gemeinde für die zwischen der Stadt Königsbrück und den Gemeinden Laußnitz und Neukirch bestehende Verwaltungsgemeinschaft gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern in der Fassung vom 04.02.2014. Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlussnummer: 18 – 02 – 14 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück stimmt der Festlegung der Wahlbezirke in der Stadt Königsbrück und den Ortsteilen Gräfenhain und Röhrsdorf zu. Wahlbezirk 01 – Oberschule Wahlbezirk 02 – Rathaus Wahlbezirk 03 – Grundschule Stenz Wahlbezirk 04 – Gräfenhain – Gemeindeamt Wahlbezirk 05 – Röhrsdorf – Dorfgemeinschaftshaus Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlussnummer: 19 – 02 – 14 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück beschließt an die Mitglieder des Wahlausschusses, der Wahlvorstände sowie des Briefwahlvorstandes für deren Einsatz am 25.05.2014 ein Erfrischungsgeld in Höhe von je 25,00 € pro Person auszuzahlen. Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlussnummer: 20 – 02 – 14 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück stimmt der Förderung der Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahme „Wohngebäude Weißbacher Straße 12“ für die Erneuerung des Daches, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltplanes, zu. Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlussnummer: 21 – 02 – 14 Der Stadtrat der Stadt Königsbrück stimmt der Förderung der Ordnungsmaßnahme „Abbruch Hintergebäude Markt 9 “ zur Verbesserung des Wohnumfeldes und zur Neugestaltung des Grundstückes, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltplanes, zu. Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlüsse der nicht öffentlichen StR-Sitzung vom 04.02.2014 Mit den Beschluss-Nr. 22-02-14, 23-02-14 sowie 24-02-14 wurden einstimmig Ratenzahlungsanträgen zugestimmt. Sitzungstermine im März 2014 Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsbrück: - am Dienstag, dem 11. März 2014, um 19:00 Uhr im Rathaus der Stadt Königsbrück Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Technischen Ausschusses finden bei Bedarf am 18. März 2014 bzw. 25. März 2014 statt. Die genauen Termine und Tagesordnungen entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungstafeln. Seite 8 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014 Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 28.01.2014 Beschlussnummer: 01 – 01 – 14 TA Der Technische Ausschuss der Stadt Königsbrück stimmt der Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Am Kirschberg 3b, OT Gräfenhain, Flurstück Nr. 480/34 der Gemarkung Gräfenhain zu. Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlussnummer: 02 – 01 – 14 TA Der Technische Ausschuss der Stadt Königsbrück stimmt einem Anbau an das Wohnhaus auf dem Grundstück Gräfenhainer Straße 4, Flurstücke Nr. 404/4 und 404/11 der Gemarkung Königsbrück zu. Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlussnummer: 03 – 01 – 14 TA Der Technische Ausschuss der Stadt Königsbrück stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung eines Ladengeschäftes in eine Spielothek im Grundstück Marktstraße 4/6, Flurstück Nr. 209 und 210 der Gemarkung Königsbrück sowie dem damit verbundenen Antrag auf Ausnahme von der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu. Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 1 Stimmenthaltungen: 3 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlussnummer: 04 – 01 – 14 TA Der Technische Ausschuss der Stadt Königsbrück stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude auf dem Flurstück Nr. 279/3 der Gemarkung Röhrsdorf zu. Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Aufgrund des § 20 der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.03 war kein Stadtrat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Ihr Sanierungsberater informiert: Sanierungsgebiet „Altstadt Königsbrück“ Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die rege Beteiligung an der Vorablöse des Ausgleichsbetrages im Sanierungsgebiet „Altstadt Königsbrück“. Rund 80% der Eigentümer haben die Möglichkeit der Reduzierung des Ausgleichsbetrages genutzt und hatten bis zum 30.06.2013 einen Antrag gestellt. Die Vereinbarungen sind abgeschlossen und der Eingang der Gelder ist mittlerweile auf dem Sanierungskonto der Stadt erfolgt. Auf diesem Wege möchten wir uns bei Ihnen nochmals bedanken. Die eingenommenen Gelder sollen noch bis Ende 2015 für verschiedenste geplante Maßnahmen genutzt werden. Für alle Eigentümer, die noch bis zum 30.06.2014 einen Antrag auf vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages stellen möchten, reduziert sich der Ausgleichsbetrages um 10%. Nutzen Sie bitte diese letzte Möglichkeit zur Reduzierung des Ausgleichsbetrages. Für alle Fragen zur vorzeitigen Ablöse und zu ggf. geplanten privaten Sanierungsvorhaben stehen Ihnen die Sanierungsbeauftragte der Stadt Königsbrück, Frau Trepte, unter Telefon: 035795/38823 und Frau Wendler, Mitarbeiterin des Sanierungsberaters DSK - Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, unter Telefon: 0351/40752221 gern zur Verfügung. Frau Wendler, DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Notizen: Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014 Amtsnachrichten der Gemeinde Laußnitz mit den Ortsteilen Glauschnitz und Höckendorf 1. Änderung zur Gebührenordnung für die Erhebung von Gebühren für die Integrative Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Laußnitz sowie für die Kindertagespflege in der Gemeinde Laußnitz Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) und der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetztes (SächsKAG) in den jeweils geltenden Fassungen hat der Gemeinderat Laußnitz in seiner Sitzung am 30.01.2014 mit Beschluss-Nr. 01-01-2014 folgende 1. Änderung der „Gebührenordnung für die Erhebung von Gebühren für die Integrative Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Laußnitz sowie für die Kindertagespflege in der Gemeinde Laußnitz“ beschlossen: §1 § 1 – Gebühren - erhält folgenden Wortlaut: Im Bereich der Integrativen Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Laußnitz ist für die Betreuung der Kinder eine Gebühr zu entrichten. Sie beträgt monatlich: Kinderkrippe bis 11 Stunden Familie* Alleinerziehende bis 10 Stunden Familie* Alleinerziehende bis 9 Stunden Familie* Alleinerziehende bis 6 Stunden Familie* Alleinerziehende 1. Kind 213,90 € 192,50 € 194,40 € 175,00 € 175,00 € 157,50 € 116,70 € 105,00 € 2. Kind 128,30 € 115,50 € 116,70 € 105,00 € 105,00 € 3. Kind** 42,80 € 38,50 € 38,90 € 35,00 € 35,00 € bis 4,5 Stunden Familie* bis 11 Stunden Alleinerziehende bis 10 Stunden Familie* Alleinerziehende 87,50 € 78,80 € 94,50 € 70,00 € 63,00 € 52,50 € 47,30 € 31,50 € 23,30 € 21,00 € 17,50 € 15,80 € bis 9 Stunden Familie* Alleinerziehende bis 6 Stunden Familie* Alleinerziehende bis 4,5 Stunden Familie* Alleinerziehende 1. Kind 106,30 € 95,70 € 96,70 € 87,00 € 87,00 € 78,30 € 58,00 € 52,20 € 43,50 € 39,20 € 2. Kind 63,80 € 57,40 € 58,00 € 52,20 € 52,20 € 47,00 € 34,80 € 31,30 € 26,10 € 23,50 € 3. Kind** 21,30 € 19,20 € 19,30 € 17,40 € 17,40 € 15,70 € 11,60 € 10,40 € 8,70 € 7,80 € Hort bis 7 Stunden bis 6 Stunden (mit Frühhort) (mit Frühhort) Familie* bis 5 Stunden (ohne Frühhort) Alleinerziehende Familie* Alleinerziehende Familie* Alleinerziehende 1. Kind 58,30 € 52,50 € 50,00 € 45,00 € 41,70 € 37,50 € 2. Kind 35,00 € 31,50 € 30,00 € 27,00 € 25,00 € 22,50 € 3. Kind** 11,70 € 10,50 € 10,00 € 9,00 € 8,30 € 7,50 € Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinderates oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrift und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Dieser Hinweis ist hiermit erfolgt. Laußnitz, 30.01.2014 Joachim Driesnack, Bürgermeister Alleinerziehende Kindergarten Familie* Seite 9 Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Laußnitz am 25.01.2014 Wahl: Joachim Thronicke leitet seit nunmehr 25 Jahren die Freiwillige Feuerwehr Laußnitz und wurde am 25.01.2014 auf eigenen Wunsch aus der verantwortungsvollen Funktion des Wehrleiters verabschiedet. Der Bürgermeister Joachim Driesnack bedankte sich bei Herrn Thronicke für seine langjährige verantwortungsvolle ehrenamtliche Arbeit und seine hohe Einsatzbereitschaft bei der Bewältigung der damit verbundenen Aufgaben. Herr Thronicke wird auch weiterhin ehrenamtlich im Dienste der Freiwilligen Feuerwehr Laußnitz tätig sein. * Als Familien im Sinne dieser Satzung gelten auch eheähnliche Lebensgemeinschaften. Dabei ist unerheblich, ob beide Partner Erziehungsberechtigter des Kindes sind. ** Für jedes weitere Kind entfällt der Elternbeitrag. §2 Absatz 4 von § 2 – Überschreitung der Betreuungs- und Öffnungszeiten – erhält folgenden Wortlaut: (4) Bei Inanspruchnahme des Hortplatzes über die vereinbarte Regelbetreuungszeit hinaus entstehen den Eltern zusätzliche Kosten in Höhe von 0,50 €/Stunde. § 3 Inkrafttreten Diese 1. Änderung der „Gebührenordnung für die Erhebung von Gebühren für die Integrative Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Laußnitz sowie für die Kindertagespflege in der Gemeinde Laußnitz“ tritt am 01.03.2014 in Kraft. Gleichzeitig treten § 1 sowie § 2 Abs. 4 der Gebührenordnung vom 20.09.2012 (Beschluss-Nr. 09-09-2012) außer Kraft. Laußnitz, 30.01.2014 Joachim Driesnack, Bürgermeister Wahl der neuen Ortsfeuerwehrleitung und des Jugendfeuerwehrwartes der Jugendfeuerwehr Laußnitz - Gewählt wurden: als Wehrleiter Kamerad René Schulze als stellv. Wehrleiter Kamerad Sören Drummer als Jugendfeuerwehrwart Kamerad Andreas Altenburger. Anmerkung: Bis zum Redaktionsschluss war das Wahlergebnis noch nicht durch den Gemeinderat bestätigt und die gewählten Kameraden noch nicht durch den Bürgermeister in die Ämter berufen worden. Seite 10 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014 Ehrungen: Folgende Kameraden wurden für langjährige Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr Laußnitz geehrt: 40 Jahre Joachim Thronicke 25 Jahre René Schulze 25 Jahre Helfried Thomas 10 Jahre Enrico Tamme 10 Jahre Henry Kleinstück Beschluss-Nr. 04-01-2014 Erfrischungsgeld für die Mitarbeiter des Wahlausschusses und der Wahlvorstände für die Europa- und Kommunalwahlen 2014 Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 05-01-2014 Beauftragung der Fa. Lutz Frommhold aus Laußnitz mit den Arbeiten Heizung und Sanitär für das Bauvorhaben Kindertagesstätte „Wirbelwind“ – Erneuerung der Kochküche zu einem Gesamtpreis brutto von 20.157,53 EUR Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 06-01-2014 Beauftragung der Firma EAB Elektroanlagenbau Königsbrück mit der Teilleistung „Rohinstallation von Leitungen und Einbauteilen“ für das Bauvorhaben Kindertagesstätte „Wirbelwind“ - Erneuerung der Kochküche zu einem Gesamtpries brutto von 10.221,49 EUR Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 07-01-2014 Beendigung des Verfahrens der Lärmaktionsplanung Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 08-01-2014 Änderung zum Beschluss Nr. 09-12-2013 vom 19.12.2013 über Sitzungstermine für den Gemeinderat und die Ausschüsse 2014 Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 1 Stimmenthaltungen: 0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 09-01-2014 Beschluss über die Vereinsförderung für Kinder- und Jugendabteilungen der ortsansässigen Vereine und des SV Königsbrück/Laußnitz (Fußball) bei Nutzung der Sportstätten der Gemeinde Laußnitz Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 keine Befangenheitsgründe Die öffentlich gefassten Beschlüsse können im vollen Wortlaut während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Laußnitz eingesehen werden. Joachim Driesnack, Bürgermeister Beschlussfassungen des Gemeinderates Laußnitz in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2014 Abstimmungsergebnis: Anwesend: 11 Stimmberechtigte gesamt: 13 (Bürgermeister u. 12 Gemeinderäte) (Bürgermeister u. 10 Gemeinderäte) Beschluss-Nr. 01-01-2014 Beschluss über die 1. Änderung der Gebührenordnung für die Erhebung von Gebühren für die Integrative Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Laußnitz sowie für die Kindertagespflege in der Gemeinde Laußnitz Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 keine Befangenheitsgründe Liebe Einwohner und Freunde von Laußnitz! Wir feiern in diesem Jahr 725 Jahre Laußnitz und 75 Jahre Feuerwehr. Aus diesem Anlass suchen wir Bild- und Videomaterial von früheren Schul- und Dorffesten. Von hohem Interesse ist vor allem das Video von unserer 700-Jahr-Feier von 1989. Beschluss-Nr. 02-01-2014 Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Gemeinde Laußnitz und die Ortsteile Glauschnitz und Höckendorf anlässlich der Kommunalwahlen am 25.05.2014 Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 keine Befangenheitsgründe Beschluss-Nr. 03-01-2014 Bildung und Abgrenzung der Wahlbezirke zur Europawahl und zu den Kommunalwahlen am 25.05.2014 Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 keine Befangenheitsgründe Wir würden uns freuen, wenn Sie uns diese als Leihgabe zur Verfügung stellen würden. Dies können Sie, bitte mit Namen und Adresse versehen, bei Bernd Ziesche, Forststraße 15 oder Karin Haußmann, Dresdner Straße 13 tun. Danke, die Organisatoren! Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014 Sitzungstermin der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung: voraussichtlich am 27. März 2014, im Feuerwehrgerätehaus Laußnitz, Gräfenhainer Str. 7a. Alle interessierten Bürger sind dazu recht herzlich eingeladen. Genaue Angaben zu Datum, Ort, Beginn und Tagesordnung sind den Aushängen an den Verkündungstafeln zu entnehmen. Notizen: Seite 11 Amtsnachrichten der Gemeinde Neukirch mit den Ortsteilen Gottschdorf, Koitzsch, Neukirch, Schmorkau und Weißbach Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28.01.2014 Beschluss-Nr.: 01-01-2014 Der Gemeinderat hat für die Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Gemeinde Neukirch anlässlich der Kommunalwahlen am 25.05.2014 wie folgt beschlossen: Vorsitzender: Frau Sandra Gebler stellv. Vorsitzender: Frau Sandy Herrmann Beisitzer: Herr Harald Haase stellvertretende Beisitzer: Frau Petra Hübner Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 Beschluss-Nr.: 02-01-2014 Der Gemeinderat hat beschlossen an die Mitglieder des Wahlausschusses, der Wahlvorstände, sowie des Briefwahlvorstandes für deren Einsatz am 25.05.2014 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 € pro Person auszuzahlen. Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Beschluss-Nr.: 03-01-2014 Der Gemeinderat stimmt der Festlegung der Wahlbezirke in der Gemeinde Neukirch und den Ortsteilen Neukirch und Schmorkau zu. Wahlbezirk 01 – Neukirch, Gemeindeverwaltung, Weststrass 9, 01936 Neukirch Wahlbezirk 02 – Schmorkau, Kulturraum Schmorkau, 01936 Neukirch OT Schmorkau Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Steffen Grahl, Bürgermeister Wahlhelfer gesucht! Für die bevorstehende Wahl, am 25. Mai 2014 suchen wir für die Wahllokale in Neukirch und Schmorkau Wahlhelfer. Im vergangenen Jahr zur Bundestagswahl war es uns möglich, die Wahlvorstände durch Mitglieder des Gemeinderates zu ergänzen, dies Ist bei der Gemeinderatswahl am 25. Mai 2014 nicht möglich. Ich bitte die Bürger uns bei der Besetzung der Wahllokale zu unterstützen. Steffen Grahl, Bürgermeister Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Am Dienstag, dem 25.03.2014, um 19:00 Uhr findet unsere nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Gemeindeamt Neukirch, Mehrzweckraum, Weststraße 9 in Neukirch statt. Dazu lade ich alle interessierten Bürger recht herzlich ein. Die jeweilige Tagesordnung entnehmen Sie bitte aus den Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortsteilen. Steffen Grahl, Bürgermeister (Änderungen vorbehalten) Seite 12 Königsbrücker Stadtanzeiger – amtlicher Teil – Nr. 281 – 03. März 2014 Informationen des Abwasserzweckverbandes Königsbrück Einladung zum Tag des Wassers am 22. März Am 22. März 2014 wird, wie jedes Jahr, der „Tag des Wassers“ begangen. Da dieser Tag in diesem Jahr auf einen Sonnabend fällt und mancher Interessierte sich etwas Zeit einplanen kann, möchte der Abwasserzweckverband Königsbrück diesen Tag etwas umfangreicher dem Thema Wasser widmen. Der Abwasserzweckverband Königsbrück und die OEWA GmbH laden Sie an diesem Tag in der Zeit zwischen 10.00 – 14.00 Uhr zu einem Besuch auf die Kläranlage Königsbrück ein. Die Zufahrt ist über das „Neue Lager” möglich, die Schranke ist an diesem Tag geöffnet. Durch fachkundiges Personal kann man Informationen zu den verschiedenen Reinigungsabläufen bekommen, aber auch neueste Entwicklungen in der Abwasserentsorgung erhalten. Zusätzlich möchten wir als Abwasserzweckverband Königsbrück Grundstückseigentümern im Bereich der dezentralen Abwasserentsorgung die Möglichkeit geben, sich über die gesetzlich vorgeschriebene Umrüstung der Kleinkläranlagen zu informieren. Dazu wird auch auf dem Gelände der zentralen Kläranlage eine biologische Kleinkläranlage als Musteranlage zu sehen sein, an der die notwendigen Umrüstungsprozesse erläutert werden können. Wir laden hier insbesondere interessierte Grundstückseigentümer von Neukirch und Ortsteilen ein, die bis zum 31.12.2015 eine Um- bzw. Nachrüstung vornehmen müssen. Als Alternative zur dezentralen Abwasserentsorgung hat der Abwasserzweckverband Königsbrück im OT Schmorkau eine Gruppenkläranlage für ca. 100 Einwohner errichtet, an der mehrere Straßenzüge (Siedlung, Rosenweg, Kurze Straße und teilweise Dammweg) angeschlossen sind. Diese Gruppenkläranlage des AZV Königsbrück, die Hinweis auf Sitzungstermin: Die nächste Verbandsversammlung des AZV Königsbrück findet am Mittwoch, dem 26. März 2014, 19.00 Uhr im Beratungsraum, Zimmer 2 des Rathauses Königsbrück statt. Alle interessierten Bürger sind dazu recht herzlich eingeladen. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte aus den Bekanntmachungstafeln. H. Driesnack, Vorsitzender AZV Königsbrück Notizen: Foto: Gruppenkläranlage an der Mittelstraße im OT Schmorkau sich im OT Schmorkau an der Mittelstraße – Abzweig Rosenweg befindet, kann an diesem Tag in der Zeit zwischen 10.00 bis 12.00 Uhr angesehen werden. Weitere Anlagen des AZV Königsbrück können nach vorheriger Absprache inspiziert werden (Tel. 31876). Der Abwasserzweckverband Königsbrück und die OEWA GmbH suchen auch in diesem Jahr wieder interessierte Jugendliche, die ein Praktikum zur Abwasserentsorgung wahrnehmen möchten (auch im Rahmen eines Studiums mit Berufsausbildung). Dabei werden Interessenten mit Tätigkeiten bei der Bewirtschaftung der Abwasseranlagen und bei der Erfassung der Anlagen im Geoinformationssystem betraut. Interessenten melden sich bitte bei der Geschäftstellenleitung des AZV Königsbrück. Die OEWA Wasser und Abwasser GmbH bildet selbst auch Lehrlinge in der Fachrichtung Abwassertechnik aus. Zu dieser Informationsveranstaltung sind also auch interessierte Jugendliche eingeladen, die auf der Suche nach einer passenden Berufsausbildung sind. Böhme, AZV Königsbrück – Ende des amtlichen Teiles – Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014 Einladung der Jagdgenossenschaft Hiermit werden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Königsbrück (Eigentümer von bejagbaren land- und forstwirtschaftlichen Flächen) zur Vollversammlung am Mittwoch, dem 19.03.2014, um 19:00 Uhr in den Jugendclub, Bleichweg 8, 01936 Königsbrück recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 01. Begrüßung 02. Bericht und Rechnungslegung Finanzen 03. Bericht des Rechnungsprüfers 04. Bericht des Jagdvorstandes 05. Entlastung des Kassenführers und des Jagdvorstandes 06. Bekanntgabe von Veränderungen in der Satzung der Jagdgenossenschaft 07. Abstimmung der Jagdgenossen zu TOP 6 und Annahme der neuen Satzung 08. Bekanntgabe und Abstimmung über Haushaltsplan Geschäftsjahr 2014/2015 09. Bekanntgabe der Abschlusszahlen Jagdbezirk I und II 10. Bericht der Jäger 11. Anfragen und Sonstiges 12. Schlusswort des Vorsitzenden 13. Auszahlung der Jagdpacht Siegmar Menschner, Jagdvorsteher Seite 11 Laußnitz Der Seniorenklub Laußnitz e.V. lädt ein: Unser nächster Seniorennachmittag findet am Donnerstag, dem 20. März 2014, 14.00 Uhr, im Laußnitzer Hof statt. Mit Unterstützung des Landesseniorenverbandes, vertreten durch Frau Angermann, führen wir eine Lesung zur Broschüre „Schulgeschichten” durch. Dazu laden wir Sie aufs herzlichste ein. Interessierte Gäste sind wie immer sehr willkommen. Zu Gehör kommen Erzählungen von Seniorinnen und Senioren über ihre Kindheit und Schulzeit. Die Geschichten umspannen den Zeitraum von 1912 (Kaiserzeit) über die Weimarer Republik, die NS-Zeit und die schwierige Kriegs- und Nachkriegszeit bis in die 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Mit dabei sind auch zwei Erzählungen von unserem Verein, vorgetragen von Frau Hausdorf und Frau Ziller. An der Lesung beteiligen sich außerdem Herr Chon und Herr Rieger vom Seniorenverband Bautzen sowie die Sieger des Lesewettbewerbs der Grundschule Laußnitz. Im Anschluss daran wählen wir den neuen Vorstand. Bresan Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Laußnitz Für alle Eigentümer von jagdbaren land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen der Gemarkung Laußnitz findet am Freitag, dem 21.03.2014, 18.30 Uhr im Gasthof „Laußnitzer Hof‘‘ in Laußnitz unsere Jahreshauptversammlung statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den örtlichen Aushängen. Ab 20.00 Uhr bieten wir im öffentlichen Teil des Abends für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eine einmalige Großbild-Show an. Herr Robert Tröger wird uns eindrucksvolle Bilder von seiner zurückgelegten Weltreise zeigen. Der Vorstand Der Seniorenclub Höckendorf begeht sein 15-jähriges Jubiläum Am Freitag, dem 28.03.2014 findet im Gasthof „Zum Erbgericht” unsere Jubiläumsveranstaltung statt. Dazu laden wir recht herzlich ein. Beginn ist 15.30 Uhr. Ein buntes Programm mit den „Pulsnitztalern” und anderen Gästen ist geplant. Freuen wir uns auf einen unterhaltsamen Nachmittag/Abend mit einigen Überraschungen. Auf eine zahlreiche Teilnahme hofft der Vorstand Die Jagdgenossenschaft Höckendorf informiert: Die Tagesordnung wird örtlich bekannt gegeben. Alle Genossenschaftsmitglieder (Landeigentümer) sind dazu recht herzlich eingeladen. Wir laden alle Jagdgenossenschaftsmitglieder der Gemarkung Höckendorf recht herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 21. März 2014, 19.00 Uhr in den Gasthof „Zum Erbgericht” ein. Die Tagesordnung: 01. Begrüßung und Bekanntmachung der Tagesordnung 02. Bericht des Vorstandes 03. Kassenbericht 04. Bericht der Kassenrevision 05. Entlastung des Vorstandes und der Kasse 06. Berichte der Jagdpächter Nord und Süd 07. Beschlussfassung der neuen Satzung 08. Beschlussfassung zu einem neuen Jagdpächter Süd 09. Beschlussfassung zu einem neuen Jagdpächter Nord 10. Beschlussfassung über Höhe der Pachtauszahlung 11. Verschiedenes und Anfragen 12. Neuwahl des Vorstandes 13. Auszahlung der Jagdpacht und Imbiss 14. Bekanntg. der gewählten Vorstandsmitgl. mit ihren Funktionen Die Auszahlung der Jagdpacht erfolgt bei Verhinderung der Empfangsberechtigten oder bei Erbengemeinschaften nur gegen Vorlage einer gültigen Vollmacht. Im Ausnahmefall ist ein späterer Auszahltermin für Samstag, den 5. April 2014 von 9.00 bis 11.00 Uhr bei Frau Brigitte Emmaus, Grüne Str. 8 festgelegt. Hinweis: Die neue Satzung ist vom 20.02 bis 20.03. in der Gemeindeverwaltung Laußnitz zu den Sprechzeiten öffentlich ausgelegt und wurde seit 20.02.2014 in den amtl. Aushängen bekannt gemacht. R. Ziesche, Vorsitzender des Jagdvorstandes Werner Klotsche, Jagdvorsteher Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Röhrsdorf Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Röhrsdorf findet am Sonnabend, dem 22.03.2014, um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Röhrsdorf statt. Seite 12 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014 Neukirch „Wichtelburg“ informiert: Unsere Vogelhochzeit Wie jedes Jahr im Januar feierten wir auch diesmal die Vogelhochzeit. Lange schon vorher hatten die Kinder der Kindergartengruppe ausgelost, wer welchen Vogel spielen darf. Unser Brautpaar waren dieses Jahr Mia und Simon. Es wurden Kostüme probiert und gebastelt auch in Absprache mit den Eltern. Ein herzliches Dankeschön sei hier an die fleißigen Eltern gesagt, welche uns dabei unterstützten. Viele Stunden probten die Kinder gemeinsam mit Stephanie und Simone den Text und die Handlungen zu ihrem Auftritt. Eingeladen waren alle Erzieherinnen und technischen Kräfte, sowie die Krippengruppe der Kita. Voller Erwartung saßen wir im Publikum und bekamen ein tolles Programm geboten. Diesmal waren sogar neue Strophen des Liedes einstudiert, wie z.Bsp. von der Elster oder der Lerche worden. Es gab viel Beifall für diese schöne Aufführung und so mussten es die „Künstler“ auch ein zweites Mal aufführen! Danach hatten die jüngsten Kinder unserer „Wichtelburg“ ihren kleinen Auftritt, denn auch sie hatten sich mit Aline und Una auf die Vogelhochzeit vorbereitet. Gemeinsam führten sie ein Fingerspiel von Vöglein vor. Die jüngeren Kinder der Kindergartengruppe hatten ebenfalls etwas mit Birgit und Martina einstudiert. Das Lied vom kleinen Vogelhaus und das Gedicht von den drei Spatzen im Haselstrauch hatten sie in ihrer Lernwerkstatt gelernt und erfreuten uns nun damit. Am Ende gab es zu der „Süßen Überraschung“ auch noch eine künstlerische Überraschung. Alle Erzieherinnen hatten ebenfalls das Lied der Vogelhochzeit einstudiert und führten es nun den Kindern vor. Dies war eine lustige Sache und alle hatten großen Spaß daran. Zum Mittagessen war wieder eine große Festtafel gestellt und die Köchin hatte ein 3-gängiges Festtagsmenü gezaubert. Hochzeitssuppe traditionell als Vorspeise, danach ein Hauptmenü und als Dessert gab es Eis. Alle waren ganz schön satt danach. Zum Vesper gab es außerdem „selbstgebackene Hochzeitstorte mit Feuerwerk“. Vielen Dank wieder an unser technisches Personal und alle fleißigen Helfer, dass alles gelingen konnte. Es war wiedermal ein schöner Tag in unserer Kindertagesstätte „Wichtelburg“. Ein großes Dankeschön an unsere Kinder für ihre tolle Vorstellung! U. Uebelmann Die Jagdgenossenschaft Weißbach informiert: Liebe Mitglieder der Jagdgenossenschaft Weißbach, am Freitag, dem 28.03.2014, findet um 19.00 Uhr im Gemeindezentrum Weißbach die Vollversammlung des Jagdjahres 2013/2014 der Jagdgenossenschaft Weißbach statt. Dazu sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Eigentümer von bejagbaren land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in der Gemarkung Weißbach) mit ihren Ehepartnern herzlich eingeladen. Tagesordnung: 01. Begrüßung/Eröffnung 02. Abstimmung Tagesordnung 03. Rechenschaftsbericht Jagdvorsteher 04. Rechenschaftsbericht Kassenwart 05. Entlastung Vorstand 06. Änderung Satzung / Abstimmung 07. Haushaltplan / Abstimmung 08. Bericht Jäger 09. Antrag Verlängerung Pachtvertrag / Abstimmung 10. Sonstiges. Aufgrund der Änderung des sächsischen Jagdgesetzes macht sich eine Anpassung der Satzung unserer Jagdgenossenschaft erforderlich. Der Entwurf der neuen Satzung kann ab 25.02.2014 in der Gemeindeverwaltung Neukirch eingesehen werden. Der Jagdvorstand Damit Sie auf Kurs bleiben. Termine: Mutti-Kind-Kreis nächstes Halbjahr: 19.03.14, 09.04.14, 07.05.14,04.06.14, 09.07.14 jeweils ab 15.45 Uhr • Papiercontainer steht ab dem 03.03.14 bis 10.03.14 wieder am Personaleingang unserer Einrichtung, wir würden uns über viele fleißige Sammler freuen! DANKE! • Information zum diesjährigen Zampern am 03.03.2014 , ab 09.30 Uhr wollen wir wieder durch das Dorf zampern. Rechtsanwalt Enrico Eichhorn Markt 9 · 01936 Königsbrück · Tel.: 035795 / 369 -159 · mail @ ra-eichhorn.de Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014 Seite 13 Anglervereinigung Königsbrück e.V. Sport / Vereine SV Königsbrück/Laußnitz e.V. Fußball Heimspiele März 2014 Termine Monat März 2014: Freitag, 14.03.2014 um 19.00 Uhr Vorstandssitzung im Laußnitzer Hof Freitag, 28.03.2014 um 19.00 Uhr Jahreshauptversammlung im Laußnitzer Hof Freitag, 11.04.2014 um 19.00 Uhr Vorstandssitzung im Laußnitzer Hof Wolgang Wächter Sonntag, 09.03.2014 C-Junioren – Kreisliga A, 10.30 Uhr SpG SV Königsbrück/Laußnitz/SV Haselbachtal – Spe SV Aufbau Deutschbaselitz/SG Nebelschütz Handball Königsbrück Mitgliederversammlung des SV Lok Königsbrück Herren – Erste Kreisklasse, 13.00 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz 2. – Hermsdorfer SV 2. Wir laden alle Vereinsmitglieder zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, dem 26.03.2014, um 19.30 Uhr in die Gaststätte „Zum Weißen Ross”, Hoyerswerdaer Str. 7, Königsbrück, ein. Herren – Kreisliga A, 15.00 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz 1. – SV 1951 Liegau-Augustusbad 1. Sonnabend, 22.03.2014 B-Junioren – Kreisliga A, 09.00 Uhr SpG SV Königsbrück/Laußnitz/SV Haselbachtal – SG Großnaundorf D-Junioren – Kreisliga A, 10.45 Uhr SpG SV Königsbrück/Laußnitz – SV Gaußig Sonntag, 23.03.2014 C-Junioren – Kreisliga A, 10.30 Uhr SpG SV Königsbrück/Laußnitz/SV Haselbachtal – SpG SV Zeißig/FC Lausitz Hoyerswerda/SpVgg Lohsa/ Weißkollm Herren – Kreispokal, 14.00 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz 1. – SV Gnaschwitz-Doberschau Sonntag, 30.03.2014 Herren – Erste Kreisklasse, 13.00 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz 2. – SG Großnaundorf 2. Herren – Kreisliga A, 15.00 Uhr SV Königsbrück/Laußnitz 1. – SC 1911 Großröhrsdorf 2. Datenstand: 16.02.2014 HWP Nachrichten der Sportgemeinschaft Gräfenhain e.V. Einladung zur Wanderung zum „Elstraer Frühlingstest“ Wann: 16.03.2014 Start: 08.30 Uhr Treffpunkt: Dorfplatz Gräfenhain Gut Fuß wünscht SG Gräfenhain e.V. Egbert Nowak, Wanderleiter Einladung zur Jahreshauptversammlung am 28.03.2014 in der Sportlerklause Gräfenhain um 19.30 Uhr Tagesordnung: 01. Begrüßung aller Mitglieder und Gäste 02. Feststellung der Anwesenheit und Stimmberechtigung 03. Bekanntgabe der Tagesordnung 04. Abstimmung über die Tagesordnung 05. Bericht des Vorstandes durch die Vorsitzende 06. Bericht des Kassenwartes 07. Bericht der Revisionskommission 08. Diskussion 09.Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes 10. weitere Beschlussfassungen 11. Anfragen/Verschiedenes Petra Nowak, Vorsitzende Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der stimmberechtigten Vereinsmitglieder 2. Wahl des Protokollführers 3. Jahresbericht des Vorstandes 4. Jahresbericht des Kassenwarts 5. Entlastung des alten Vorstandes 6. Aufstellung der Kandidaten und Wahl des neuen Vorstandes 7. Haushaltsvorschläge für das Jahr 2014 8. Anfragen und Diskussion Der Vorstand Heimspiele im März 2014 Sonnabend, 08.03.14, 13.00 Uhr, Ostsachsenklasse männliche Jugend B SV Lok Königsbrück - SG Bischofswerda/Obergurig 15.00 Uhr, Westlausitzliga Frauen SV Lok Königsbrück - SG Steina Sonnabend, 22.03.14, 16.00 Uhr, Westlausitzliga Männer SV Lok Königsbrück - Radeberger SV 3. Frank Schulze In den „Winterferien“ bei Furyu Zurückblickend verdienten eigentlich weder Winterferien noch Winter an sich ihre Namen: Temperatu- Kampfkunstschule Furyu ren deutlich über dem Gefrierpunkt und kein Schnee, soweit das Auge blickte – Winter sieht ganz sicher anders aus. Nicht gänzlich anders als in den letzten Jahren hielten es die Übungsleiter der Königsbrücker Kampfkunstschule mit dem Training für die jüngsten Furyuka in den Ferien. In der zweiten Woche wurde wieder ein Kinder-Karate-Spezial angeboten. Und dieses war gut besucht: vierzehn kleine Kampfkünstler nutzten die Gelegenheit, um sich an den drei aufeinanderfolgenden Tagen vom 25. bis zum 27. Februar jeweils in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr intensiver mit Karate zu befassen. Klar, für die Furyu-Kinder sind drei Stunden Training am Stück – nur von einer halbstündigen Obst- und Trinkpause unterbrochen – ziemlich anstrengend. Deswegen wurden auch häufiger als im normalen Training kleine Spiele wie „Hase und Jäger“, „Chinesische Mauer“ oder „Steh! Geh!“als Auflockerung eingestreut. Davon unberührt lag der Schwerpunkt aber auf der Übung des Karate. Ob allein und partnerweise Abwehr-, Schlag- und Stoßtechniken sowie Fußtritte geübt, über die Matten gerollt [als Fallschule] und die Pratzen [=Schlagpolster] bearbeitet wurden, die anwesenden Jungen und Mädchen hatten dabei sichtlich ihren Spaß und in der Obst- und Trinkpause entsprechend viel zu bereden. Enrico Frank PS: Bei Interesse am und weiteren Fragen zum Karate und zur Kampfkunstschule Furyu einfach Mail an [email protected] schreiben, www.furyu.de ansurfen oder die Übungsleiter auf der Kamenzer Straße 20 mit Fragen „löchern“! Seite 14 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014 KÖNIGS B R CKE KEG RÜ EIN VER EL Aktuelles vom Kegelsport KKV Alljährlich finden am Jahresanfang die Kreiseinzelmeisterschaften auf Kreisebene statt. Gab es auf Grund der . W .V E I ßR OT e politischen Strukturen vor 10 Jahren noch 4 gleichwertige Veranstaltungen, ist es in der Gegenwart nur noch eine. Zur Vorrunde gingen in den für uns relevanten Altersklassen insgesamt 160 Keglerinnen/Kegler aus dem gesamten Landkreis Bautzen an den Start. Mit 10 Keglerinnen und Keglern war der Königsbrücker KV an diesem Wettbewerb beteiligt: Damen A: Ramona Böhme, Karin Klimke, Anita Jurke, Damen C: Sonja Golbß, Irma Kühne, Männer: Egbert Fuhrmann, Gert Handrich, Senioren A: Detlef Anders, Steffen Eckardt, Volker Strauß, Senioren B: Horst Leuschel. Von diesen 10 Startern „überstanden“ 8 die Vorrunde - ein Superergebnis! Damit aber nicht genug: Es wurde auch noch gewonnen! PLATZ 1 mit 928 Kegeln bei den SENIOREN A belegte STEFFEN ECKARDT. Die Plätze 2 und 3 mit jeweils 846 Kegeln bei den DAMEN A erreichten ANITA JURKE und RAMONA BÖHME. Herzlichen Dank für euren Einsatz und herzlichen Glückwunsch zum kompletten Medaillensatz mit einem ein donnernden 3-fachen GUTHOLZ! Folgende Keglerinnen und Kegler haben sich für die Vorrunde der Ostsächsischen Einzelmeisterschaften qualifiziert: Ramona Böhme, Anita Jurke, Irma Kühne, Steffen Eckardt. Wir wünschen euch alles Gute dafür! Leichtathletik: SV Einheit Kamenz, Stützpunkt Königsbrück Alexey Klotzsche (U12-M10) gewinnt bei den Bezirksmeisterschaften Bronze über 800m in 2:49,84 min. Herzlichen Glückwunsch! R. Harnisch Kirchennachrichten der Ev.-Luth. Kirchgemeinden Monatsspruch März: Jesus Christus spricht: Daran werden alle erkennen, dass ihr meine Jünger seid: wenn ihr einander liebt. Johannes 13,35 Liebe Leserinnen und liebe Leser, ich erinnere mich: Ich war krank - Erkältung und Fieber. Da bekam ich einen Anruf: „Machen sie den Korb mit Bügelwäsche zurecht. Ich erledige das für sie.” Zwei Tage später klingelte es an meiner Tür. Der Korb mit der gebügelten Wäsche wurde mir zurückgebracht und oben lag noch ein Kuchen drauf. Ich war sehr dankbar für diese praktische Hilfe. Eine andere Erinnerung: Eine Frau berichtet mir, dass sie nicht mehr gern zu den Gottesdiensten kommt. Sie fühlt sich verurteilt und empfindet das in vielen Blicken so. Ist die Liebe untereinander ein Kennzeichen unserer Kirchgemeinden? Ist die Liebe untereinander ein Etikett oder Substanz? Ich las neulich folgenden herausfordernden Satz: „Glaubst du nur, oder merkt man`s schon?” Merkt man schon, dass wir der Liebe Gottes begegnet sind? Die persönliche Erfahrung, dass wir unverwechselbar von Gott geliebt sind, gibt unserem Leben einen Glanz. Das ist der Schlüssel dafür, dass wir tatsächlich fähig sind, uns untereinander zu lieben. Aus uns selbst heraus haben wir diese Liebe nicht. An diese Liebe können wir uns anschließen, sie ist da wie eine Kraftquelle, aus der wir schöpfen können, Tag um Tag. Dann wird diese Liebe zur Tat. Zunächst in ganz praktischen Handgriffen mit denen wir uns untereinander helfen. Aber das ist nicht alles. Wir werden fähig, liebevoll miteinander umzugehen, auch wenn wir uns nicht unbedingt sympathisch sind. Wir entwickeln ein tieferes Verständnis füreinander, lernen zu verzeihen. Die Gemeinde ist der Raum, in dem sich die Liebe bewährt und eingeübt werden kann. Was wäre, wenn jemand zu unserem Gottesdienst kommt, weil er gehört hat, wie die Atmosphäre geprägt ist von Liebe? Was wäre, wenn Nichtchristen neugierig auf unsere Gemeinde werden, weil sie etwas mitbekommen haben von dem liebevollen Umgang miteinander. Wenn wir dann ins Gespräch kommen, woher wir diese Liebe bekommen - von Jesus Christus, der uns zuerst geliebt hat. Herzliche Grüße, Ihre Pfarrerin Ulrike Fourestier Die Gottesdienste in unseren Kirchgemeinden In Höckendorf werden alle Gottesdienste bis einschließlich 23.03. in der Pfarrscheune gefeiert. Sonntag, 2. März, Estomihi (So. vor der Passionszeit) Höckendorf: 08.30 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, gleichzeitig Kindergottesdienst, anschl. Gebet für die Gemeinde, Pfrn. Fourestier Königsbrück: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Taufe, anschließend Kirchenkaffee, Pfr. Weisflog Neukirch: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfrn. Fourestier Kollekte: Besondere Seelsorgedienste: Krankenhausund Klinik-, Gehörlosen-, Schwerhörigen-, Justizvollzugs- und Polizeiseelsorge Mittwoch, 5. März (Aschermittwoch und Frühjahrsbußtag - Beginn der Passionszeit) 12.00 Uhr Gebetsandacht in der Kirche Sonntag, 9. März, Invokavit (1. Sonntag in der Passionszeit) Höckendorf: 10.00 Uhr Familiengottesdienst zum Weltgebetstag der Frauen aus Ägypten mit anschl. Imbiss mit Landesgerichten, Ki.-Go. Team Königsbrück: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfr. Weisflog Schmorkau: 10.00 Uhr Gottesdienst, Pfr. Fourestier Röhrsdorf: 14.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl, Pfr. Weisflog Kollekte: eigene Gemeinde Sonntag, 16. März, Reminiszere (2. Sonntag in d. Passionszeit) Höckendorf: 08.30 Uhr Gottesdienst, gleichzeitig Kindergottesdienst, anschl. Gebet für die Gemeinde, Pfr. Weisflog Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014 Königsbrück: Neukirch: Kollekte: 10.00 Uhr Gottesdienst und Gemeindeversammlung, Pfr. Weisflog 10.00 Uhr Gottesdienst, Pfr. Briesovski, Neukirch/OL Missionarische Öffentlichkeitsarbeit Landeskirchliche Projekte d. Gemeindeaufbaus Sonntag, 23. März, Okuli (3. Sonntag in der Passionszeit) Höckendorf: 08.30 Uhr Gottesdienst, gleichzeitig Kindergottesdienst, anschl. Kirchenkaffee mit Einweihung des JG-Raumes, Königsbrück: 10.00 Uhr Gottesdienst, Pfr. Weisflog Schmorkau: 10.00 Uhr Gottesdienst, Pfrn. Fourestier Kollekte: eigene Gemeinde Sonntag, 30. März, Laetare (4. Sonntag in der Passionszeit) Höckendorf: 10.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufgedenken in der Kirche, anschl. Gebet für die Gemeinde, Ki.-Go. Team und Pfr. Weisflog Königsbrück: 10.00 Uhr Gottesdienst m. Hl. Abendmahl, Sup. i.R. Schmidt Neukirch 10.00 Uhr Gottesdienst, Herr Kemter Kollekte: Lutherischer Weltdienst Sonntag, 6. April, Judika (5. Sonntag in der Passionszeit) Höckendorf: 08.30 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden in der Kirche, gleichzeitig Kindergottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, Pfr. Weisflog Königsbrück: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden, anschl. Kirchenkaffee, Pfr. Weisflog Schmorkau: 10.00 Uhr Gottesdienst, Pfrn. Fourestier Kollekte: eigene Gemeinde Veranstaltungsangebote und Termine aus den Kirchgemeinden Herzliche Einladung zum Glaubenskurs in Schmorkau - für Einsteiger und Interessierte Wir wollen über die Grundlagen unseres christlichen Glaubens ins Gespräch kommen. Informationen dazu gibt es im Pfarramt in Schmorkau, Telefon: 035795 / 398594 Weltgebetstag der Frauen - wie in jedem Jahr - am ersten Freitag im März! Eine herzliche Einladung am Freitag, dem 07. März 2013 um 19:00 Uhr in den Gemeinderaum der Freikirchlichen Gemeinde am Topfmarkt 1 in Königsbrück. Für dieses Jahr haben Frauen aus Ägypten den Gottesdienst mit den Texten vorbereitet. Das Thema heißt: “Wasserströme in der Wüste”. Im Anschluss an unseren Gottesdienst wollen wir wieder landestypische Spezialitäten verkosten und uns miteinander austauschen. Wovor fürchtet sich die Angst? So heißt das Thema des nächsten Frauenfrühstücks im Königsbrücker Rathaussaal. Wenn etwas zu unserem Leben gehört, dann ist es auch die Angst. Wir geben das als Erwachsene nicht gern zu und doch kennen wir alle die dazugehörenden Gefühle. Dieser Vormittag trägt hoffentlich dazu bei, sich nicht nur mit dieser Tatsache auseinanderzusetzen, sondern in die Offensive zu gehen und der Angst das Seite 15 Fürchten zu lehren. Wenn wir Angst erleben, ziehen wir uns zurück, schaffen Sicherheitsabstände. Vielleicht geht es dann der Angst so. Nach diesem Vormittag könnte es sein, dass sich die Angst zurückzieht, abnimmt, unser Leben nicht mehr im alten Maß bestimmt. Die Zeit im Königsbrücker Rathaussaal wird durch die Begegnungen mit anderen Frauen am Tisch oder den Vortrag keine Ideallösungen anbieten, aber wohl manchen Gedankenanstoß und manche Idee. Schon allein das Zusammensein wird sicher der Angst das Fürchten lehren. Sich so einmal an einen liebevoll gedeckten Tisch setzen, leckere Brötchen, Kuchen, Kaffee und Tee genießen – wohl ein guter Ausgleich für jede Frau. Referentin wird Antje Möller aus Chemnitz sein. Sie ist Ehe- und Familienberaterin und Therapeutische Seelsorgerin, begleitet Menschen in den verschiedensten Lebenssituationen auf ihren Wegen. So sind am 15. März 2014 von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr Frauen jeden Alters zu diesem besonderen Vormittag eingeladen, der für Körper, Seele und Geist etwas bereithält. Anmeldungen schriftlich an B. Rentsch, Pulsnitzer Str. 11, 01936 Großnaundorf oder per E-Mail an [email protected]. Die Unkosten betragen 6,00 Euro. Auf Ihr Kommen freut sich das Vorbereitungsteam – christliche Frauen aus der Region. Herzliche Einladung zum zentralen Seniorentreffen Am 10. April 2014 laden wir Seniorinnen und Senioren zu einem Nachmittag nach Höckendorf ins Erbgericht ein. Wir wollen von 14.00 - 16.00 zusammen sein. Thema: SCHATZKISTE ERINNERUNG - ob großes Fest, ob Alltagstrott, ER ist bei Dir, ER ist Dein Gott Nach einer Begrüßung und dem gemeinsamen Singen gibt uns eine Andacht Impulse zum Nachdenken. Beim Kaffeetrinken wollen wir uns Austauschen, über das, was wir früher gemeinsam erlebt haben, das, woran wir uns gern erinnern. Königsbrück Ev.-Luth. Pfarramt Königsbrück, Schloßstr. 28, 01936 Königsbrück, Tel. 03 57 95 / 4 25 36, Fax: 36 99 66; Pfarrer Weisflog, Tel. 03 57 95 / 396545; Öffnungszeiten des Pfarramtes: Dienstag und Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und Freitag 14 - 17 Uhr Bibelkreis Montag, 17.03., 19.30 Uhr Seniorengottesdienst im Pflegeheim Mittwoch 12.03., 10.00 Uhr Seniorennachmittag, Badweg 13, Mittwoch, 12.03., 14.00 Uhr mit Hl. Abendmahl Blaukreuz e.V. Mittwoch, 12. und 26.03., 19.00 Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28) Gemeindechor: donnerstags 19.30 Uhr nicht am 13.3. (Gemeindesaal, Schloßstr. 28) Kinderchor: freitags 16.20 Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28) Jugendchor: freitags 17.25 Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28) Junge Gemeinde: freitags 18.30 Uhr (Pfarrhaus, unterm Dach) Posaunenchor freitags 19.30 Uhr (Gemeindesaal, Schloßstr. 28) Laußnitz: (Kirchgemeindehaus an der Thälmannstraße): Treff 55 plus: Mittwoch, 19.03., 14.00 Uhr Bibelstunde: Freitag, 14. und 28.03., 16.00 Uhr Kindertreff: Sonnabend, 15. und 29.03. 14.30 Uhr Gebet für unsere Gemeinde und unsere Stadt (mit allen Ortsteilen): Jeden Mittwoch mit dem Geläut 12.00 Uhr gibt es in unserer Hauptkirche eine einfache gemeinsame Gebetsandacht. Dafür liegen die Faltblätter „Mittagsgebet“ bereit. Herzliche Einladung! Die Stadtkirche ist täglich geöffnet als Ort der Stille und Besinnung. Leid in unserer Gemeinde: Aus diesem Leben abgerufen wurden: am 04.02.2014 Frau Milda Elli Lubitzsch geb. Sembdner aus Königsbrück im Alter von 94 Jahren und am 06.02.2014 Frau Irmgard Charlotte Proksch aus Königsbrück im Alter von 86 Jahren. Dennoch bleibe ich stets an dir; denn du hältst mich bei meiner rechten Hand, du leitest mich nach deinem Rat und nimmst mich endlich in Ehren an. Psalm 73, 23-24 Seite 16 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014 Bankverbindung für Friedhofsgebühren: Bank für Kirche und Diakonie (BLZ 350 601 90), Konto-Nr. 16 10410 010 Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Volksbank Bautzen (BLZ 855 900 00), Konto-Nr. 119 500 028 Bankverbindung für Spenden an die Louisenstiftung: Bank für Kirche und Diakonie (BLZ 350 601 90), Konto-Nr. 16 00001 015 IBAN und BIC: Bankverbindung für Friedhofsgebühren: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE97 3506 0190 1610 4100 10, BIC: GENODED1DKD Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Volksbank Bautzen e.G. IBAN: DE65 8559 0000 0119 5000 28, BIC: GENODEF1BZV Bankverbindung für Spenden an die Louisenstiftung: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE12 3506 0190 1600 0010 15, BIC: GENODED1DKD Höckendorf Sie sind herzlich eingeladen: Diakoniekreis Montag, 03.03., 14.00 Uhr Frauenabend Montag, 17.03., 20.00 Uhr (Infos unter Tel. 30973) Bibelkreis Montag, 10.03. und 31.03., 20.00 Uhr (Auskunft erteilt Fam. Gunter Heine, Tel. 36840) Bibelstunde Dienstag, 04.03. und 18.03., 20.00 Uhr Hauskreis Mittwoch 12.03., 19.30 Uhr Eltern-Kind-Kreis in der Pfarrscheune Mittwoch, 12.03. und 26.03., 9 - 11.00 Uhr in der Pfarrscheune Männertreff Mittwoch, 12.03. und 26.02., 19.30 Uhr Altenkreis Donnerstag, 13.03., 14.00 Uhr Gemeindechor donnerstags 19.30 Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28) nicht am 13.3. Kinderchor freitags 16.20 Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28) Jugendchor freitags 17.25 Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28) Junge Gemeinde freitags 19.00 Uhr Posaunenchor freitags 19.30 Uhr Leid in unserer Gemeinde: Aus diesem Leben abgerufen wurde: am 04.02.2014 Frau Gertrud Richter. geb. Gräfe aus Höckendorf im Alter von 85 Jahren. Der Mensch hat keine Macht über den Tag des Todes. Prediger 8,8 Information zur Winterkirche Am 23. März feiern wir das letzte Mal in diesem Winter den Gottesdienst in der Pfarrscheune. Ab dem 30. März sind wir wieder in der Kirche. Dann wird die Sakristei, der kleine Raum neben dem Altarplatz, gründlich renoviert sein. Die Sakristei dient der Vorbereitung auf den Gottesdienst. Die Restaurierung unserer Orgel (erbaut 1754/55 von den Pulsnitzer Orgelbauern Andreas Mager und Johann Christoph Pfützner) ist im Gange. Wir hoffen auf eine Wiedernutzung im Mai/Juni und freuen uns darauf. Herzlichen Dank für die eingegangenen Spenden! Gern können noch Orgeltaler, eigens dafür kreierte Pfefferkuchen (2€), erworben werden. Sprechstunden im Pfarramt Höckendorf: im Pfarrhaus immer donnerstags von 09.00-11.00 Uhr mit Frau Johanna Müller, Tel. 03 57 95 / 4 29 87. Bitte bedenken Sie: Es sind die Friedhofsunterhaltungsgebühren für die Jahre 2014 und 2015 fällig. Bankverbindung für Friedhofsgebühren: Bank für Kirche und Diakonie (BLZ 350 601 90), Konto-Nr. 16 16090 018 Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Ostsächsische Sparkasse Dresden (BLZ 850 503 00), Konto-Nr. 311 000 3847 IBAN und BIC: Bankverbindung für Friedhofsgebühren: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE82 3506 0190 1616 0900 18; BIC: GENODED1DKD Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN: DE04 8505 0300 3110 0038 47; BIC: OSDDDE81XXX Neukirch-Schmorkau Hauskreis: dienstags 19.00 Uhr (Infos bei Ehepaar Kemter, Tel. 035795/32416) Bibelstunde: Montag,17.3., 15.30 Uhr in Schmorkau Klausenabend, 13.03., 19.30 Uhr in Neukirch im Rahmen unserer Bibelwoche Frauendienst Schmorkau: Donnerstag, 06.03. 14.00 Uhr Treffpunkt Glauben: Donnerstag, 13.03. 19.30 Uhr in Neukirch,im Rahmen der Bibelwoche Gemeindechor: donnerstags 19.30 Uhr in Königsbrück, nicht am 13.3. (Schloßstr. 28) Kinderchor: freitags 16.20 Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28) Jugendchor: freitags 17.25 Uhr in Königsbrück (Schloßstr. 28) Junge Gemeinde: freitags 18.30 Uhr in Königsbrück (Pfarrhaus, unterm Dach) Frauendienst Neukirch: Freitag, 21.03. 14.00 Uhr Kindertreff: Sonnabend, 8.3. in Schmorkau; 22.3. in Neukirch, 10 Uhr Herzliche Einladung zur Bibelwoche vom 10.03. - 16.03.2014 Thema: Josefsgeschichten (1. Mose 37 - 1. Mose 50) Montag, 10.März - 19.30 Uhr Schmorkau mit Pfarrer Dietrich Dienstag, 11. März - 19.30 Uhr Neukirch mit Prediger Kazmirzak Mittwoch, 12. März - 15.00 Uhr Schmorkau mit Pfarrer Prüfer Donnerstag, 13. März - 19.30 Uhr Neukirch mit Pfarrerin Fourestier Freitag, 14. März - 19.30 Uhr Schmorkau mit Pfarrer Weisflog Sonntag, 16. März - 10.00 Uhr Gottesdienst in Neukirch mit Pfarrer Briesovsky Ev.-Luth. Pfarramt Neukirch-Schmorkau, Hauptstraße 23, 01936 Neukirch OT Schmorkau, Tel. 03 57 95 / 39 85 94, Pfarrerin Fourestier; donnerstags 15.00 - 18.00 Uhr ist Frau Schätz im Pfarramt anzutreffen (Tel. 03 57 95 / 3 67 14). ACHTUNG, gilt ab Februar 2014: Neue Bankverbindung für Friedhofgebühren: Bank für Kirche und Diakonie, IBAN: DE45 3506 0190 1617 2700 10; BIC: GENODED1DKD Bankverbindung für Kirchgeld und Spenden: Volksbank Bautzen e.G.: IBAN : DE98 8559 0000 0011 1189 09; BIC: GENODEF1BZV Allgemeine Mitteilungen und besondere Hinweise: Wir Pfarrer stehen für Gespräche, Seelsorge, Hausabendmahl, Beichte und Krankenbesuch gern zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung ist empfehlenswert. Auch dann, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, wieder in die Gemeinschaft der Kirche einzutreten, oder wenn Sie Anschluss an die Kirchgemeinde suchen und Fragen haben, sind Sie bei uns richtig. Wir freuen uns. Ihr Pfarrer Tobias Weisflog und Ihre Pfarrerin Ulrike Fourestier Mitteilungen aus den Kirchvorständen: Zur Information für unsere Gemeinden: Die Sitzungen der Kirchenvorstände sind in Königsbrück am 4. März, in Höckendorf am 11. März und am 19. März in Schmorkau. Wir sind dankbar, wenn für uns gebetet wird. Kirchenvorstandswahlen In unseren Gemeinden müssen in den nächsten Monaten Gemeindeglieder gefunden werden, die bereit sind für das wichtige Amt des Kirchvorstehers. Die Wahlen finden am 14.09.2014 statt. Wir freuen uns über rechtzeitige Kandidatenvorschläge. Dafür können gern die vorbereiteten Blätter im Pfarramt genutzt werden. Für jeden Kandidatenvorschlag braucht es die Unterschrift von mindestens 5 Gemeindegliedern, die den Vorschlag unterstützen. Ein Kandidat soll bereit sein, das folgende Gelöbnis der Kirchvorsteher in unserer Sächsischen Landeskirche nachsprechen zu können: „Vor Gottes Angesicht und vor dieser Gemeinde gelobe ich: Ich will das mir übertragene Amt als einen Auftrag der Kirche annehmen, die niemandem dienstbar sein darf als allein ihrem Herrn Jesus Christus. Ich will mein Amt in der Verantwortung vor Gott führen, gehorsam dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift enthalten und in den Bekenntnissen unserer Kirche bezeugt ist. Ich weiß, dass ich damit einer Dienstgemeinschaft angehöre und dass zu diesem Dienst vor allem meine persönliche Teilnahme am kirchlichen Leben meiner Gemeinde und ein rechter christlicher Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014 Lebenswandel nötig sind, und ich werde nach bestem Wissen und Gewissen alles tun, um beim inneren und äußeren Aufbau meiner Kirchgemeinde und damit der Landeskirche mitzuhelfen.“ Lasst uns auch beten um Kirchvorsteher! Es wäre richtig schön, wenn sich viele Königsbrücker Kirchgemeindeglieder für die bevorstehende GEMEINDEVERSAMMLUNG am Sonntag, dem 16.03.2014, 10.00 Uhr in der Hauptkirche mit anschließendem Mittagessen im Gemeindesaal, interessieren würden. Es ist Zeit für Informationen, für Rückfragen und Austausch. Herzliche Einladung! Büchertisch In Königsbrück danken wir herzlich Frau Anke Gebler für den Büchertisch, den sie bis jetzt möglich gemacht hat. Nun hat sie diese schöne Aufgabe an Frau Manja Weisflog übergeben. Weiterhin steht Ihnen im Pfarramt sowie nach den Gottesdiensten das Angebot des Büchertisches zur Verfügung. Ein herzliches Dankeschön für die Finanzierung der Kirchturmanstrahlung in Königsbrück für das Jahr 2014 geht an Herrn Schlossermeister Lucas. Evang.-Freik. Gemeinde Königsbrück – Topfmarkt 1 – Wir laden herzlich ein: Gottesdienste in Königsbrück Sonntag, 09.03. 17.00 Uhr in Ottendorf-Okrilla Sonntag, 02., 16. und 23.03.2014 10.00 Uhr Frauen aller Konfessionen laden zum Gebet ein Weltgebetstag: Freitag, 17.03.2014, 19.00 Uhr Topfmarkt 1, Ev.-Freik. Gemeinde Königsbrück Seite 17 Veranstaltungen Wandern verbindet seit Generationen Wandern hat in Sachsen Tradition. Das zeigt auch der Sächsische Wandertag, der in diesem Jahr in Königsbrück stattfindet. Wanderglück in Königsbrück – zwischen Keulenberg und Heide ist Wandern eine Freude. Unter diesem Motto steht der 6. Sächsische Wandertag verbunden mit der 12. Gräfenhainer Sportwanderung vom 13. bis 15. Juni 2014 in Königsbrück. Dazu laden die Gastgeber – die Stadt Königsbrück, die Sportgemeinschaft (SG) Gräfenhain e.V. mit Wandersektion und das Sächsische Landeskuratorium Ländlicher Raum e.V. (SLK) sowie ihre Partner – auch im Namen des Schirmherrn des Sächsischen Wandertages, des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Stanislaw Tillich, herzlich ein. Mehr als 20 geführte Wandertouren stehen auf dem Plan. Dabei kann man den markanten Keulenberg besteigen, einen Blick in die Königsbrücker Heide wagen oder die Laußnitzer Heide durchstreifen. Erfahrene Wanderführer begleiten und geben den einen oder anderen Tipp. Wer selbst auf Schusters Rappen aufbrechen möchte, kann die ungeführten Touren nutzen. Dabei sind Wanderungen bis zu einer Strecke von 100 Kilometern möglich. Für Familien und Kinder wird auch allerhand geboten, zum Beispiel ein Kinderfest in Königsbrück oder für Familien geeignete Wanderungen. Der Programmflyer mit allen Touren ist in der Touristinformation am Königsbrücker Markt erhältlich und auch als Download unter www.saechsischer-wandertag.de zu finden. Wer eine passende Tour gefunden hat, kann sich schon jetzt zur besseren Planung anmelden. Apropos Sächsischer Wandertag: Der 1. Sächsische Wandertag fand 2009 im erzgebirgischen Zwönitz statt. Bei herrlichem Sommerwetter lernten über 3.000 Wanderer das schöne Erzgebirge zwischen Greifenbach und Zwönitztal kennen. Landschaftlich idyllisch ging es auch 2010 weiter, als der Sächsische Wandertag im Textildorf Großschönau im Zittauer Gebirge Rast machte. Als „Seensationelles Wanderland“ präsentierte sich Markkleeberg zum 3. Sächsischen Wandertag 2011. Die Sieben-Seen-Wanderung, die in den Wandertag eingebunden wurde, lockte tausende Wanderfreunde in das Leipziger Neuseenland. Seine Tour durch den Freistaat setzte der Sächsische Wandertag 2012 in der Sächsischen Schweiz fort. Bad Schandau bot ein Wohlfühlprogramm für die Wanderer und atemberaubende Aussichten über die Schrammsteine bis in die Böhmische Schweiz. In den vogtländischen Musikwinkel nach Klingenthal kamen die Wanderer 2013 und machten die Jubiläumsveranstaltung zum 5. Sächsischen Wandertag zu einem großen Erfolg. Wir freuen uns auf Sie zum 6. Sächsischen Wandertag in Königsbrück. Dirk Raffe, Öffentlichkeitsarbeit Der Sächsische Wandertag im Internet: www.saechsischer-wandertag.de Seite 18 Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014 „Reise in die Vergangenheit“ Aus der Region Liebe Freunde der SCHWEPNITZER ABENDMUSIK, Vortrag über die verlassenen Dörfer Sella + Zochau Matthias Lange, Heimatforscher aus Sacka und Ute Steckel, Vorsitzende des Geschichtsvereins Truppenübungsplatz Königsbrück e.V. zeigen Bilder und Dokumente die einen virtuellen Rundgang durch die ehemaligen Dörfer, so wie sie bis 1938 existierten, ermöglichen am Donnerstag, den 3. April 2014 Beginn: 18.30 Uhr im Gasthof Sacka (Thiendorf, Zum Oberdorf 1) Achtung Reservierung notwendig – Tel. (035240) 72500 am Samstag, den 26. April 2014 Beginn: 16.00 Uhr im Alten Garnisonshaus am Via Regia Park in Königsbrück, am Schloßpark 19 Mehr Infos in der Stadtbibliothek Königsbrück, Markt 19 Tel: 035795-47467 oder Mail: bibliothek @koenigsbrueck.de Geschichtsverein TÜP Königsbrück e.V. ASB Seniorentreff – Am Schlosspark 17 – Monatsplan März 2014 wir freuen uns, das nächste Konzert im Schwepnitzer Gemeindesaal, für den 8. März 2014, um 19.00 Uhr anzukündigen. Sie können sich an diesem Abend an STREICHERKLÄNGEN erfreuen! Genießen Sie - vom KAISER-QUARTETT „klassisch verführt” - einen facettenreichen musikalischen Abend in unserem schönen Saal! Auf dem Programm stehen unter anderem das Sonnenaufgangsquartett op. 76 Nr.4 von Joseph Haydn, ein Duo von Mozart für Geige/Bratsche sowie das Beethovenquartett in c-Moll op.18 Nr.4. Es spielen Magdalena Elstner - Violine 1, Franziska Schwarz - Violine 2, Maria Kaiser - Viola, Laura Härtel - Violoncello. Nutzen Sie die sich hier bietende Nähe zu den jungen Künstlern, für persönliche Fragen zu Person, musikalischem Werdegang, Instrument, den gehörten Werken oder Spieltechniken. Gehen Sie erfüllt und beschwingt in den Sonntag! Als Vorankündigung sei an dieser Stelle auf unser Familienkonzert am 24. Mai 2014, um 17.00 Uhr hingewiesen. Zu erleben sein wird hier das GITARRENORCHESTER „SAITENWECHSEL” mit einem Programm, das von alten irischen Weisen über Klassiker bis zu coolen neuen Stücken reicht. Die Konzerte finden im Kirchgemeindesaal in 01936 Schwepnitz, Pfarrgasse 8 der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Schwepnitz statt. Karten gibt es an der Abendkasse. Reservierungen auch telefonisch sind möglich und auch erwünscht über das Pfarrbüro, Öffnungszeiten Di. 9.00 -12.00 Uhr u. 16.00 -18.00 Uhr und Do. 9.00 -12.00 Uhr, Telefon. 035797/73583. Vorverkaufsstellen: Pfarrbüro, Pfarrgasse 8, Schreibwaren Frenzel , Dresdner Str. 9, 01936 Schwepnitz Eintritt 15 €, ermäßigte Familienkarten Wenn die Welt nach Blumen duftet und die Liebe singt, ist jemand da, der dir den Frühling bringt. 05.03.2014 14.00 Uhr Fasching „Maskenball“ Prämierung der originellsten Masken 12.03.2014 14.00 Uhr Frauentagsfeier 18.03.2014 14.00 Uhr Max und Moritz Geschichten vorgelesen von Frau Mütze 25.03.2014 14.00 Uhr Kaffeeklatsch Interessierte und ASB-Mitglieder sind gern gesehen. Abholung zu Hause möglich – aber nicht kostenfrei. Organisatorin: Tina Costrau 03578 / 38 00 28 Seniorenklub Königsbrück Wir treffen uns am 20.03.2014, um 14.00Uhr in der Königsbrück-Information und begrüßen unseren Bürgermeister Herrn Driesnack. Wir möchten alle Interessenten bitten, sich bis zum 17.03. bei uns anzumelden. Jugend- und Freizeitzentrum Königsbrück Bei Anfragen wegen Raumnutzung wenden Sie sich bitte an die Königsbrück-Information, Tel. 035795 / 42555 Treff 55: Am 12.03.2014 treffen wir uns um 14.00 Uhr im Jugend- und Freizeitzentrum zu einem gemütlichen Beisammensein. Großnaundorfer Kindersachenbörse an neuem Ort Im Februar schon an den Frühling denken fällt in diesem Winter nicht schwer. Der Vorbereitungskreis der Großnaundorfer Kindersachenbörse tut dies auch und plant die Frühjahr-Kindersachenbörse. Diese findet erstmalig in der ehemaligen Schule (Pulsnitzer Str. 1) statt. Geöffnet ist die Börse am Freitag, dem 28. März, von 9 bis 18 Uhr und am Samstag, dem 29. März 2014, von 9 bis 12 Uhr. Es werden gut erhaltende Baby- und Kinderbekleidung in den Größen 50 bis 176, auch bis Teenagergrößen, für Frühjahr/Sommer, Kinderschuhe, Babyutensilien, Spielsachen, Kinderfahrzeuge und andere schöne Sachen für Kinder angeboten. Nähere Infos erhalten Sie bei: Lydia Haase 035795/45821 oder 0160/5762009, kindersach [email protected] Unser eigener Rap - Pimp my mind (Freie Schule Schwepnitz) In Begleitung des bundesweiten Wettbewerbs für rauchfreie Schulklassen „Be smart - Don’t start“, an welchem die SchülerInnen der Klasse 7 in diesem Jahr teilnehmen, erhielten wir die Möglichkeit einen zweitägigen Workshop in unserer Schule durchzuführen - einen Workshop namens „Rap: Pimp my mind“. Was genau steckt dahinter? Rap ist das Schreiben und Vortragen rhythmisch, gereimter Texte zu instrumentaler Hip Hop-Musik, in welchen Jugendliche die Möglichkeit haben durch coole Ausdrucksformen über sich selbst und ihre Gedanken/Gefühle zu sprechen. Persönliches wird in Form von Musik geäußert. Mit Hilfe von Musikern der EDUVENTIS Bildung erleben e.V. erhielten unsere Schüler die Möglichkeit einen ei- Königsbrücker Stadtanzeiger – Nr. 281 – 03. März 2014 genen Nichtraucher-Rap zu konzipieren, musikalisch auszuformen und szenisch zu entwickeln. Die künstlerische Auseinandersetzung mit den Konsequenzen und Folgen des Rauchens sollte dabei im Mittelpunkt stehen. Seite 19 Ärztlicher Bereitschaftsdienst für den Bereich Königsbrück und Umgebung Tel.: 0 35 71 / 1 92 22 Wochenenddienstplan der Zahnärzte (09.00 – 11.00 Uhr) 08./09.03.14 15./16.03.14 22./23.03.14 29./30.03.14 Hr. ZA Hofmann, Louisenstraße 2 01936 Königsbrück, 03 57 95 / 3 01 77 Hr. DS Lebsa, Henselstraße 10, 01917 Kamenz, 0 35 78 / 30 44 00 Fr. DS Klotz, R.-Luxemburg-Straße 11, 01917 Kamenz, 0 35 78 / 30 41 16 Fr. Dr. Diedtemann, Waldstraße 8, 01936 Schwepnitz, 03 57 97 / 7 34 29 siehe auch unter www.zahnarzt-notdienst.de Wochenend-Notdienstplan der Apotheken Am 12. und 13.02. war es nun endlich soweit. Dario, Gregor und Martha kamen gut ausgerüstet mit vielen Ideen und einem mobilen Tonstudio in der Schule an. Alle waren gespannt auf das nun Folgende. Nachdem die Schüler in drei Gruppen - Musiker, Sänger, Rapper - aufgeteilt wurden, ging das Experiment „unser eigener Rap“ los. Gregor, ein Rapper, führte seine Gruppe in die Kunst des Textens ein. Jeder Schüler setzte sich dabei kritisch mit der Thematik des Rauchens auseinander. Und man mag es kaum glauben, aber am Ende des Tages hielt jeder seinen eigenen Text/Rap in den Händen. Von den Schülern selbst komponiert und eingespielt, wurde die Musik. Flöte, Geige und E-Gitarre, unterstützt von Dario, begleiteten den selbstgereimten Refrain. Die Ergebnisse der drei Gruppen wurden von Dario mit Hilfe des mobilen Tonstudios zusammengeführt und am Ende ist ein EIGENER GEMEINSAMER RAP entstanden. An beiden Tagen wuchsen unsere Schüler über sich hinaus, entdeckten ungeahnte Talente und verinnerlichten sich das Lebensmotto von Gregor und Dario, welches sie den Schülern zu Beginn des Workshops mit auf dem Weg gaben - wenn du etwas wirklich willst, dann schaffst du es auch! Der entstandene Rap beweist das. Vielen Dank an unseren Musiklehrer Herr Thierfelder, der uns tatkräftig unterstützt hat. 08.03.14 Forst-Apotheke, Kamenz 09.03.14 Apotheke im Einkaufszentrum, Königsbrück 15./16.03.14 Stadt-Apotheke, Kamenz 22.03.14 Ahorn-Apotheke, Schwepnitz 23.03.14 Ost-Apotheke, Kamenz 29./30.03.14 Apotheke im Einkaufszentrum, Königsbrück Bei Inanspruchnahme des Notdienstes an Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 24.00 Uhr sowie Montag bis Sonnabend vor 6.00 Uhr und nach 20.00 Uhr wird die gesetzlich geregelte Gebühr von 2,50 € erhoben. – Änderungen vorbehalten. Alle Angaben zu den „Ärztlichen Notdiensten“ ohne Gewähr. – Lydia Eißner und Sandra Löwe, Freie Schule Schwepnitz Kleinanzeigen Garten am Kunathsberg in Königsbrück zu verkaufen. Sehr gepflegt, massiver Bungalow mit Strom- und Wasseranschluss. Tel.: 035795 - 39550 (abends), Preis VB Achtung Theaterfreunde Im Anrecht AH 14 sind ab Spielzeit 2014/2015 Karten frei geworden (2 x Operette und 2 x Semperoper). Die Karten sind begrenzt, also bitte schnell melden bei Frau Schloemp, Tel. 035795 - 31504. Die Hin- und Rückfahrt ist bequem mit dem Theaterbus von jeder Haltestelle der Orte: Schwepnitz, Schmorkau, Königsbrück sowie Laußnitz möglich. Blutspende in Königsbrück Der nächste Blutspendetermin ist am Montag, dem 31.03.2014, von 15.00 - 19.30 Uhr, in den Klassenräumen der A.-K.-Mittelschule, Schulplatz 2, in Königsbrück. » Egal ob in die Sonne oder in die Berge: Mit einem Wohnmobil können Sie selbst bestimmen, wohin die Reise geht.« Der Sun Living Lido Alkoven bietet Platz für 6 Personen und ist somit die komfortabelste Art, mit einem Wohnmobil zu reisen. Informieren Sie sich unter www.mobil-reisen.info oder per Telefon: 035797 18311. DIE MIETSAISON BEGINNT AM 1. 4. 2014. !"#$%#&%'#(&)% *+,-$ )*./, . ! *% !" ### $%"