Abzocke von Franchisenehmern durch ungerechtfertigte hohe
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Abzocke von Franchisenehmern durch ungerechtfertigte hohe
Ein Service der KEYNA GROUP GMBH Presseinformation Abzocke von Franchisenehmern durch ungerechtfertigte hohe Einstiegsgebühren nimmt zu Görlitz, 15. September 2010 (sg) – In der Franchisebranche fliegen immer wieder Abzocker und Kriminelle auf, die die Unerfahrenheit potenzieller Franchisenehmer ausnutzen. Da es sich im Franchise um die bekannte Informationsasymmetrie zwischen den Parteien handelt, in der der Franchisegeber immer mehr Informationen als der Franchisenehmer hat, ist die vorvertragliche Aufklärung oft der einzige Anker, den der Franchisenehmer bspw. in einem späteren Gerichtsprozess hat. „Dabei sind insbesondere die hohen Einstiegsgebühren oft der Stein des Anstoßes, da diese in der Regel nicht zurückgefordert werden können“, so der Franchiseprofi Andreas Schilling. „Das Verständnisproblem liegt immer bei beiden Parteien. So will der Franchisenehmer oft nicht einsehen, dass die Entwicklung eines fertigen Geschäftsmodells Geld gekostet hat, das der Franchisegeber sich über die Einstiegsgebühr zurückholt. Hier sollte sich der Franchisenehmer daher immer fragen, was es ihn an Zeit und Geld kosten würde, das selber auf die Beine zu stellen. Leider werden vom Franchisegeber die Marketing- und Vertriebskosten (bis zu 10.000 EUR) bei der Suche nach Franchisenehmern als Teil der Einstiegsgebühr oft nicht dargestellt.“ Da es sich bei den Geschäftsmodellen der meisten Franchisesysteme zudem um leicht adaptierte und bekannte Marktmodelle ohne richtigen USP und unbekannte Marken handelt, sind die hohen Einstiegsgebühren oft selbst für Profis nicht nachvollziehbar. Der Franchisegeber legt in den wenigsten Fällen detailliert offen, aus welchen Bestandteilen die Einstiegsgebühr besteht und schafft so natürlich Misstrauen beim Franchisenehmer, was eigentlich nicht sein muss. Gerne steht im Franchisevertrag folgender Text: Für die Einräumung der Rechte, deren Nutzung, der Überlassung des Know-how sowie der im Vorfeld der Geschäftsaufnahme erbrachten Leistungen zahlt der Partner eine einmalige Eintrittsgebühr in Höhe von 15.000,00 EUR zzgl. MwSt. Die Eintrittsgebühr wird für die Leistungen im Zusammenhang mit der Systemeingliederung des Partners erbracht. Sie ist deshalb nicht rückforderbar, sollte der Vertrag vorzeitig, aus welchem Grund auch immer, beendet werden. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung im Franchisevertrag findet man eher selten, sollte aber für den Franchisegeber eigentlich kein Problem darstellen. Indizien für fragwürdige oder nichtausgereifte Franchisesysteme lassen sich wie folgt erkennen: - Der Franchisegeber legt wenig Wert darauf, ob der Franchisenehmer geeignet ist. Der Franchisegeber drängt den Franchisenehmer, den Franchisevertrag möglichst schnell zu unterschreiben Es liegen erst wenige Franchisenehmer vor Fehlende Gütezeichen (neutrale Wirtschaftsprüfungen, Mitglied von Franchiseverbänden) Ausbildung und Marketingkonzept sind nicht im Franchisevertrag qualitativ und quantitativ festgelegt Voluminöser Franchisevertrag Hohe Floprate Fehlende Vision und Pläne über die Weiterentwicklung des Systems Gemischtes Franchisesystem - Gefahr, dass unrentable Filialen durch Franchising saniert werden! Schwarze Schafe können Sie über die Verbraucherzentralen herausfinden bspw. hier http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet.pdf Informationen über franchisetip.de und seine Leistungen unter www.franchisetip.de oder telefonisch +49(0)3581.64 90 457 3.389 Zeichen mit Leerzeichen Parkstraße 3 franchisetip | Ein Service der KEYNA GROUP GMBH Geschäftsführer: Andreas Schilling D-02826 Görlitz Tel. +49(0)3581.64 90 457 Fax +49(0)3581.64 90 321 [email protected] www.franchisetip.de Ein Service der KEYNA GROUP GMBH Über franchisetip Franchisegeber und Franchisenehmer gehen beide ein hohes Risiko durch den Abschluss des Franchisevertrags ein. Dies vor allen Dingen durch die asymmetrisch verteilten Informationen bezüglich der Wertigkeit des Franchisesystems und der Qualifizierung des Franchisenehmers. Die Plattform franchisetip.de informiert anschaulich über die unterschiedlichen Sichtweisen der Franchisegeber und Franchisenehmer und schafft so das notwendige Wissen und mehr Vertrauen für den Einstieg in ein Franchisesystem bzw. für den Start als Franchisegeber. Über die Partnerschaft mit einem bundesweit führenden Beraternetzwerk kann zudem jederzeit eine qualifizierte Vor-Ort-Franchise-Beratung sichergestellt werden. Neben der Unterstützung bei der Finanzierung wird insbesondere dem Franchisenehmer an den Beratungspunkten des Netzwerks immer auch neutrale Beratung zum Einstieg in Franchisesysteme angeboten. Weitere Informationen: franchisetip ist ein Service der KEYNA GROUP GMBH Pressekontakt: Sabine Gürtler Pressereferentin Parkstraße 3 D-02826 Görlitz Tel. +49(0)3581.64 90 455 Fax +49(0)3581.76 71 58 Email [email protected] www.franchisetip.de Parkstraße 3 franchisetip | Ein Service der KEYNA GROUP GMBH Geschäftsführer: Andreas Schilling D-02826 Görlitz Tel. +49(0)3581.64 90 457 Fax +49(0)3581.64 90 321 [email protected] www.franchisetip.de