Presseinformation Was tun, wenn die Krankenkasse pleite macht?

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Was tun, wenn die Krankenkasse pleite macht?
Görlitz, 06. Oktober 2011 (jk) – Nach der City BKK droht nun einer weiteren gesetzlichen
Krankenkasse das Aus. Die BKK Heilberufe mit 130.000 Versicherten steht kurz vor der Insolvenz
und ist nach Aussagen des BKK Bundesverbandes nur noch durch eine angesteuerte Fusion mit der
BKK vor Ort zu retten – eine Lösung, die rund 53 Millionen Euro kosten wird und für die Hälfte der
Mitarbeiter der BKK Heilberufe bereits die Entlassung bedeutete.
Weitaus kritischer als für die Betriebskrankenkasse selbst sieht die Lage allerdings für die
Versicherten aus, falls die Fusion scheitern und die BKK Insolvenz anmelden sollte. Denn schon bei
der jüngsten Pleite der City BKK hatten es ehemalige Versicherte bei den anderen gesetzlichen
Krankenkassen teilweise schwer, aufgenommen zu werden. So wurden Interessenten auf Filialen
mit stark begrenzten Öffnungszeiten verwiesen, Mitarbeiter verlangten unnötige Nachweise oder
machten eindeutige Angaben, in welche gesetzliche Krankenkasse man zu wechseln habe. „Solche
Maßnahmen sind natürlich unzulässig“, erklärt Versicherungsexperte der Förderplattform
www.foerder-abc.de Andreas Schilling. „Solche unprofessionellen Maßnahmen zeugen nur von
einem Mangel an Kapazitäten, der oft mit finanziellen Problemen der Kassen zusammenhängt.“
Neben den Insolvenzfällen sind auch die Zusatzbeiträge, die immer mehr Krankenversicherungen
ihren Kunden auferlegen, nichts anderes als ein Symptom der finanziellen Schieflage vieler
gesetzlicher Versicherer. Es ist also nicht auszuschließen, dass noch weitere Krankenkassen dem
Beispiel der BKK’s folgen werden. Wie geht man aber am besten vor, wenn die eigene
Krankenkasse plötzlich schließt?
1. Weiterhin zum Arzt gehen
Keine Sorge: Die Arztrechnungen werden bis zur endgültigen Schließung weiterhin bezahlt. Danach
übernimmt die Kosten die neue Krankenkasse.
2. Keine Zeit verlieren
Pflichtversicherte haben 14 Tage Zeit für den Wechsel in eine neue Krankenkasse, freiwillig
Versicherten stehen drei Monate zu. Falls die Ausstellung der neuen Versicherungskarte länger
dauert, ist das kein Grund, Arztgänge zu vermeiden: Viele Krankenkassen stellen Provisorien aus,
oder der Arzt kann eine Rechnung stellen, die anschließend bei der Krankenkasse vorgelegt wird.
Notfälle müssen ohnehin immer behandelt werden – ob mit oder ohne Versicherungsnachweis.
3. Krankenkasse wechseln
Aufnahmeanträge bei gesetzlichen Krankenkassen sollten postalisch und am besten per
Nachnahme versendet werden, um bei eventueller Ablehnung, die zur Verzögerung und eventuell
zur Nicht-Einhaltung der Neuversicherungs-Frist führt, auf der sicheren Seite zu sein, sollten.
Darauf muss die Krankenkasse reagieren und bei Abweisung selbst die rechtlichen Folgen tragen.
Denn gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, die Mitglieder insolventer Kassen aufzunehmen
– unabhängig von Alter und Krankengeschichte des Antragstellers.
Bei Vergleich und Wahl der neuen Krankenkasse sollte man unbedingt ausschließlich unabhängige
Quellen zu Rate ziehen, die also nicht ihre eigene Provision, sondern Ihre Gesundheit im Auge
haben. Wirklich qualifizierte Auskunft können nur unabhängige Studien (z.B. Map Report) oder
Experten geben. Außerdem ist bei der derzeitigen Lage der gesetzlichen Kassen zu erwägen, ob
sich der Wechsel in eine der finanziell gut abgesicherten Privaten Krankenkassen lohnen könnte.
Mitgliedschaften sind hier bereits ab Monatsbeiträgen von 58,35 Euro möglich. Einen unabhängigen
PKV-Versicherungsvergleich
finden
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