Schulaufsicht - bildung.koeln.de
Transcrição
Schulaufsicht - bildung.koeln.de
http://www.bildung.koeln.de/schule/schulen_koeln/schulaufsicht/index.html Home : Schule : Schulen in Köln : Schulaufsicht Schulaufsicht Gesetzliche Grundlagen, für Kölner Schulen zuständige Behörden und ihre Aufgaben Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt in Artikel 7, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht. Hierdurch wird die soziale Ausgewogenheit sowie die religiöse, weltanschauliche und parteipolitische Neutralität des Schulwesens gewahrt. Die "Kulturhoheit" liegt bei den Bundesländern. So regelt die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) in Artikel 8, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Landes steht. Die Schulaufsicht umfasst die Gesamtheit der Befugnisse zur zentralen Ordnung, Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens mit dem Ziel, ein Schulsystem zu gewährleisten, das allen jungen Menschen ihren Fähigkeiten entsprechende Bildungsmöglichkeiten eröffnet. Sie umfasst insbesondere die Fach- und Dienstaufsicht über Schulen und Studienseminare für die Lehrkräfteausbildung. Die Schulaufsicht wird von den Schulaufsichtsbehörden wahrgenommen. Sie gewährleisten die Entwicklung und Qualität schulischer Arbeit, regeln also alle inhaltlichen Angelegenheiten hinsichtlich Unterricht und Schule. Schulaufsichtsbehörden Im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Zuständigkeiten der Schulaufsicht in Köln derzeit wie folgt festgelegt: Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist oberste Schulaufsichtsbehörde Das Ministerium entscheidet für alle Schulformen über Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung und sichert die landeseinheitlichen Grundlagen für die pädagogische und organisatorische Arbeit der Schulen und für ein leistungsfähiges Schulwesen. Die Bezirksregierung Köln ist obere Schulaufsichtsbehörde Die Schulabteilung/Abteilung 4 der Bezirksregierung Köln berät und beaufsichtigt schul- und verwaltungsfachlich die 12 Schulämter und 20 Studienseminare im Regierungsbezirk - so auch das Schulamt für die Stadt Köln - und betreut die Personalangelegenheiten der Lehrkräfte an weiterführenden Schulen. Die Dezernentinnen und Dezernenten der Bezirksregierung beaufsichtigen unmittelbar die Schulen der folgenden Schulformen: • Realschulen - Sekundarstufe I (Dezernat 42) • Gymnasien; gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen - Sekundarstufe I und II (Dezernat 43) • Gesamtschulen - Sekundarstufe I und II (Dezernat 44) • Berufskollegs (Dezernat 45) Das Schulamt für die Stadt Köln ist untere staatliche Schulaufsichtsbehörde Das Schulamt für die Stadt Köln ist der Stadt Köln zugeordnet und arbeitet eng mit dem Schulverwaltungsamt als Träger der öffentlichen Schulen zusammen. Das Schulamt setzt sich aus Mitgliedern mit schulfachlicher und dienstrechtlicher Kompetenz und einem Mitglied mit verwaltungs- und haushaltsrechtlicher Kompetenz zusammen. Die schulfachliche Aufsicht liegt bei den Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten, die im Dienst des Landes stehen. Sie 1/3 beaufsichtigen unmittelbar die Schulen der folgenden Schulformen: • Grundschulen - Primarstufe • Hauptschulen - Sekundarstufe I • Förderschulen - Primar- und Sekundarstufe I Aufgaben der Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten: • Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen und Studienseminare • Fachaufsicht für Unterrichtsfächer und -inhalte • Beratungs- und Steuerungsfunktion bei schul- und schulformbezogenen Angelegenheiten • Feststellung des Unterrichtsbedarfs und Stellenbewirtschaftung • Qualitätsentwicklung und Sicherung von Schule und Unterricht • Koordination besonderer pädagogischer Projekte und Fördermaßnahmen • Betreuung festgelegter Generalien Finden leicht gemacht Institutionen finden Schulen in Köln Beratungsstellen Bildungsanbieter Kurse finden Weiterbildung Integrationskurse Jugendförderkurse Umweltbildung Gesundheitsfördernde Angebote Artikel finden Linkbibliothek Materialbibliothek Terminkalender Kontakt Bezirksregierung Köln Schulabteilung/ Abteilung 4 Zeughausstr. 2-10 50667 Köln Tel 0221-147-0 Stadt Köln Schulver- waltungsamt Willy-Brandt-Platz 3 Stadthaus Deutz 50679 Köln Tel 0221/221-29202 Fax 0221/221-29241 Schulamt für die Stadt Köln Willy-Brandt- Platz 3 Stadthaus Deutz 50679 Köln Tel 0221/221-29277 und 221-29266 Fax 0221/221-29253 Email senden Materialien Schulgesetz NRW Weitere Infos Die Schulformen im Überblick Öffentliche und private Schulträger und ihre Aufgaben Links zum Beitrag Schulrecht in NRW Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen Die Schulabteilung der Bezirks- regierung Köln Schulamt für die Stadt Köln 2/3 3/3