Wettbewerb „Casting Crème Gloss #ichsagjazufarbe“ auf www
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Wettbewerb „Casting Crème Gloss #ichsagjazufarbe“ auf www
Wettbewerb „Casting Crème Gloss #ichsagjazufarbe“ auf www.ichsagjazufarbe.ch organisiert von L’ORÉAL PARIS CH (L’Oréal Suisse SA) Bewerben Sie sich auf www.ichsagjazufarbe.ch, um beim „Casting Crème Gloss #ichsagjazufarbe“ Wettbewerb teilzunehmen und 3x einen 500CHF Manor Gutschein für die 3 besten Fotos sowie 30x die Pflegelinie Elseve Color Vive, bestehend aus 1x Shampoo 250ml und 1xMaske 300ml, von L’Oréal Paris für die 4-33 besten Fotos zu gewinnen. Auswahl der besten Fotos durch das Team von L’Oréal Paris Schweiz. Der Wettbewerb läuft vom 14.03.2016, 10:00 Uhr bis 17.05.2016, 23:59 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos und mit keinerlei weiteren Verpflichtungen verbunden. Allgemeine Teilnahmebedingungen für den „Casting Crème Gloss #ichsagjazufarbe“ Wettbewerb Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Jeglicher Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen kann für den Zuwiderhandelnden die Disqualifizierung vom Wettbewerb „Casting Crème Gloss #ichsagjazufarbe“ und/oder straf- und/oder zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. 1. Teilnahmeberechtigung Am Wettbewerb „Casting Crème Gloss #ichsagjazufarbe“ teilnahmeberechtigt sind Personen im Alter von mindestens 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter von L’Oréal Suisse SA, Werbepartner, die Gewinnspielveranstalter und sämtliche andere an der Organisation oder Durchführung des Wettbewerbs beteiligten Personen, einschließlich ihre Familienangehörige (Eltern, Kinder, Geschwister, Ehepartner) sowie im gleichen Haushalt lebende Personen. Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb ist keine finanzielle Gegenleistung und kein Kauf eines Produktes von L’Oréal Paris oder einer anderen Marke der Gruppe L‘Oréal erforderlich. Ein Kauf erhöht nicht die Gewinnchancen. Die Gewinner werden ab dem 18.05.2016 durch das Team von L’Oréal Paris Schweiz ausgewählt und werden spätestens am 06.06.2016 benachrichtigt. 2. Wie kann man teilnehmen? Vom 14.03.2016, 10:00 Uhr bis 17.05.2016, 23:59 Uhr können Sie am Wettbewerb „Casting Crème Gloss #ichsagjazufarbe“ teilnehmen. Die Gewinner werden durch das Team von L’Oréal Paris Schweiz ausgewählt. Um als Gewinner in Frage zu kommen, muss jeder Teilnehmer die Teilnahmebedingungen akzeptiert haben und ein Foto mit Casting Crème Gloss coloriertem Haar mit dem Hashtag #ichsagjazufarbe auf Facebook oder Instragram gepostet haben. Die besten Fotos werden belohnt. Durch die Einschreibung zum Wettbewerb verpflichten sich die Teilnehmer, exakte persönliche Angaben, eine gültige Email-Adresse mitzuteilen und nicht die Identität irgendeiner anderen Person anzunehmen. Andernfalls wird die Teilnahme des Kandidaten am Wettbewerb annulliert. Die persönlichen Angaben werden durch L’Oréal Paris CH (L’Oréal Suisse SA) erfasst und dazu verwendet, den ordnungsgemässen Ablauf des Wettbewerbs und die Übergabe der Preise zu gewährleisten; alle anderen Zwecke sind ausgeschlossen. Diese Daten werden von L’Oréal Paris CH (L’Oréal Suisse SA) innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. Jeder Teilnehmer kann Zugang zu seinen Informationen haben, sie ändern, ergänzen oder streichen, indem er Kontakt zu L’Oréal Paris CH (L’Oréal Suisse SA) aufnimmt, wobei präzisiert wird, dass die Streichung aller Angaben die Annullierung der Teilnahme am Spiel zur Folge hat. Die Teilnehmer bestätigen, dass ihr Pseudonym nicht Sittenwidrig ist (darf nicht gewalttätig, beleidigend, rassistisch, verleumderisch oder von sexuellem oder pornografischem Charakter sein). Die Übermittlung von Fotos Dritter kann straf- und/oder zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen und führt zum sofortigen Ausschluss vom Wettbewerb. Der Teilnehmer verpflichtet sich, dass das im Rahmen des „Casting Crème Gloss #ichsagjazufarbe“ Wettbewerbs hochgeladene Foto seine eigene Person und Gesicht darstellt und keine Gesetze verletzt, insbesondere nicht strafrechtliche Vorschriften vor allem gegen die Verbreitung pornografischer Inhalte, das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, die Androhung von Straftaten, die Werbung für eine terroristische Vereinigung, die Volksverhetzung und die Anleitung zu Straftaten, sowie nicht Vorschriften zum Schutze der Jugend oder gegen unlauteren Wettbewerb. Ausserdem verpflichtet sich der Teilnehmer, dass das hochgeladene Foto nicht gegen die guten Sitten verstösst und nicht schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch oder beleidigend, vulgär, obszön, Hass erregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden ist und Minderjährigen nicht in irgendeiner Weise Schaden zufügt, insbesondere nicht pornografisch, Gewalt verherrlichend oder sonst jugendgefährdend ist. Jegliche Fotos, die möglicherweise gegen diese Regeln verstossen und/oder nicht dem Wettbewerb „Casting Crème Gloss #ichsagjazufarbe“ entsprechen, werden automatisch von der Pinnwand „ichsagjazufarbe.ch“ gelöscht. Die Wettbewerbsgewinner werden spätestens am 06.06.2016 per E-Mail benachrichtigt. 3. Geltendes Recht und Gerichtsstand Die vorliegenden allgemeinen Teilnahmebedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Für alle Streitigkeiten bezüglich der Auslegung, Anwendung oder Umsetzung der vorliegenden allgemeinen Teilnahmebedingungen, die nicht auf gütlichem Wege geregelt werden können, sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Genf zuständig, unter Vorbehalt einer eventuellen Beschwerde an das Bundesgericht. 4. Sonstiges L’Oréal Paris CH (L’Oréal Suisse SA) behält sich sowohl das Recht vor, den Wettbewerb oder die Webseite irgendwann und ohne Vorankündigung zu verbessern oder abzuändern, als auch den Wettbewerb einstweilig einzustellen, zu verkürzen, zu verlängern, abzusagen oder vor Ende des Zeitraums wegen höherer Gewalt, technischer Störung, Schliessung der Webseite oder irgendeinem anderen wichtigen Grund zu beenden, insbesondere wenn die Umstände dies erfordern. Sie kann dafür nicht haftbar gemacht werden, und es kann von ihr dafür keine Entschädigung verlangt werden.