Terminalordnung Flughafen Berlin-Schönefeld
Transcrição
Terminalordnung Flughafen Berlin-Schönefeld
Terminalordnung Flughafen Berlin-Schönefeld § 1 Geltungsbereich ständen, Flächen, Decken und Wänden ist Diese Hausordnung gilt für alle Terminalge- nicht gestattet. Die Beseitigung von Verun- bäude des Flughafens Berlin-Schönefeld und reinigungen können dem Verursacher in den dazugehörigen Freiflächen. Rechnung gestellt werden. 6. Das Benutzen der Rolltreppe mit Gepäck- § 2 Aufenthalt im Terminalgebäude wagen, Kinderwagen sowie sperrigen Ge- 1. Die Terminalgebäude sind zwischen 0:00 genständen ist nicht gestattet. und 24:00 Uhr geöffnet. Abweichende Rege- 7. Übermäßiger Alkoholgenuss sowie der Han- lungen werden durch Aushang im Eingangs- del mit und Konsum von Drogen und Betäu- bereich des jeweiligen Gebäudes bekannt bungsmitteln sind nicht gestattet. gemacht. 8. Die Benutzung von Zweirädern, Rollschuhen, 2. In der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr ist Inline-Skates, Kick-, Skateboards u.ä. ist in der Aufenthalt in den Terminalgebäuden nur den Terminalgebäuden nicht gestattet. Fahr- Fluggästen mit gültigen Reiseunterlagen ge- räder sind auf den dafür vorgesehenen Flä- stattet. chen abzustellen. 3. Das Übernachten, Herumstreichen, Betteln 9. Das Mitbringen von Tieren, ausgenommen und ähnliches ist nicht gestattet. Hunde und solche die mit einem Luftfahrzeug befördert werden, ist untersagt. Hunde § 3 Sicherheit und Ordnung sind an der Leine zu führen. Verschmutzun- 1. Jeder Nutzer hat sich so zu verhalten, dass gen welche durch einen mitgeführten Hund andere nicht gestört oder belästigt werden. verursacht werden sind unverzüglich zu beseitigen. 2. Auf dem gesamten Gelände ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. § 4 Notausgänge Das Durchsuchen von Abfallbehältern ist 1. Die gekennzeichneten Flucht- und Rettungs- nicht gestattet. 3. Das Rauchen ist in allen Gebäuden mit Aus- wege sind freizuhalten. 2. Das Sitzen und Liegen auf dem Boden, auf nahme von ausgewiesenen Raucherzonen nicht gestattet. Treppen und Zugängen ist nicht gestattet. 3. Die unberechtigte Benutzung von Notausgän- 4. Das Musizieren, das laute Abspielen von gen oder Alarmanlagen ist untersagt. Die un- Tonträgern, das Betreiben von elektrischen berechtigte Nutzung kann Schadensersatz- Geräten (außer Rasierapparaten, Handys, forderungen mit sich ziehen. Laptops, MP3 Playern oder Walk-, Discmans o.ä.) und von Kochgeräten jeglicher Art ist § 5 Genehmigungspflichtige Betätigungen nicht gestattet. Folgende Betätigungen bedürfen der Genehmi- 5. Das Besprühen, Bemalen, Beschriften, Be- gung durch den Flughafenbetreiber: schmieren, Verschmutzen, Beschädigen und • das Aushängen von Anschlägen und Plakaten, der Missbrauch von Ausstattungsgegen- • das Verteilen von Druckerzeugnissen aller Art, 01.11.2014 1 • • • das Veranstalten von Sammlungen, Umfra- § 11 Ahndung von Verstößen gen sowie von Wahlen, 1. Bei Verstößen gegen diese Hausordnung Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen kann der Flughafenunternehmer von seinem Zwecken, Hausrecht Gebrauch machen. das Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen, Werbung sowie • jede Art des Vertriebs von Waren und des Sammelns von Bestellungen. § 6 Gepäck Unbeaufsichtigtes Gepäck wird entfernt, einer Sicherheitsprüfung unterzogen und gebührenpflichtig verwahrt. Für daraus resultierende Folgen und Schäden übernimmt der Flughafenbetreiber 2. Anordnungen der Mitarbeiter des Flughafenbetreibers und der beauftragten Dienstleister, die diese insbesondere zur Aufrechterhaltung der Ordnung, Sauberkeit, Ruhe und Sicherheit treffen, sind zu befolgen. 3. Festgestellte Verstöße gegen die Hausordnung können zu Hausverbot, Strafverfolgung und/oder Schadensersatzforderungen führen. 4. Für vorsätzlich herbeigeführte Verunreini- keine Haftung. Im Falle einer vorsätzlichen oder gungen können pauschal 20 Euro für die an- grob fahrlässigen Zuwiderhandlung können die fallenden Reinigungs- und Verwaltungs- Kosten für eingeleitete notwendige Sicherungs- kosten in Rechnung gestellt werden. Dies gilt maßnahmen und eventuelle Folgeschäden in auch für Verschmutzungen durch Tiere, die Rechnung gestellt werden. nicht unverzüglich beseitigt werden. 5. Eltern haften für ihre Kinder. § 7 Sicherheitsbereich Das Betreten des nicht öffentlichen Abfertigungsbereiches ist ohne entsprechende Berechtigung Berlin-Schönefeld, den 01. November 2014 nicht gestattet. Der Flughafenunternehmer § 8 Besucherterrasse Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Die Besucherterrasse darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden. Das Herunterwerfen von Gegenständen jeglicher Art von der Terrasse sowie das Übersteigen der Terrassenbegrenzung ist nicht gestattet. § 9 Gepäckwagen Gepäckwagen dürfen nicht vom Flughafengelände entfernt werden. Sie sind nach dem Gebrauch in die hierfür vorgesehenen Abstellbereiche zurückzubringen. § 10 Fundsachen Fundsachen sind unverzüglich beim Fundbüro des Flughafens abzugeben. 01.11.2014 Terminalordnung 2