Ottokraftstoff
Transcrição
Ottokraftstoff
Page 1 of 4 Hommel Merkblatt Merkblatt 38 Formel: UN-Nr: 1203 Summenformel: Gefahrendiamant Gesundheitsgefahr Geringe Gefahren. Atemgerät wird empfohlen. Brandgefahr Entzündungsgefahr bei normalen Temperaturen. Reaktionsgefahr DG-EA-Code: Unter normalen Bedingungen keine Gefahr. 3YE DG-EA-Code: Schaum. (Violent: Die Substanz kann heftig oder explosionsartig reagieren). Vollschutz; Eindeichen. Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Stoffname Deutsch Englisch Französisch Spanisch Ottokraftstoff, unverbleit Benzin, bleifrei Super, bleifrei Super Plus, bleifrei Petroleumbenzin, unverbleit Petroleumnaphtha, unverbleit Vergaserkraftstoffe, unverbleit Gasolin, bleifrei Motorkraftstoff, unverbleit Motorspirit, unleaded Gasoline, unleaded Petrol, unleaded Super, unleaded Super Plus, unleaded Carburant pour moteur d'automobile et compris l'essence sans plomb Benzine (du pétrole) sans plomb Gazoline (du pétrole) sans plomb Carburante para motores sin plomo Petróleo sin plomo Gasolina sin plomo Feuerbekämpfungsdaten Technische Daten Siedepunkt: 30-215 °C Flammpunkt: <-20 °C* Dampfdruck: 365-90 mbar bei 20 °C Zündfähiges Gemisch, Vol%: 0,6-8,0 Zündtemperatur: 220 °C Dampfdichteverhältnis, Luft=1: >1 Schmelzpunkt: Mischbarkeit mit Wasser: sehr geringfügig* Spez. Gewicht, Wasser=1: 0,78 Molare Masse: Gefahrgut: Klassifizierung: Gefahrstoff: IMDG-Code: UN-Nr. 1203 Kl. 3 Verp. Gr. II EMS: F-E; S-E CAS Nr.: 86290-81-5 EG-Nr.: 289-220-8 UN-Nr. 1203 Kl. 3 Verp. Gr. II EG-Einstufung: ja Symbol: F+, T, N ICAO/IATA DGR: ADR/RID/ADNR: Gefahrzettel (Label): UN-Nr. 1203 Kl. 3 Klassifiz. Code F1 Verp. Gr. II Nr. 3+umweltgef. D-Lagerkl. (VCI)-Nr.: RTECS-Nr.: INDEX-Nr.: http://localhost:81/cgi-bin/hwdisp.pl?dbtype=005&rec_id=00100000046&print=1 08.11.2011 Page 2 of 4 Signalwort: Gefahr Richtige Versandbezeichnung (PSN): Land/BinSch: 1203 Benzin oder Ottokraftstoff See/Luft: Motor spirit GHS-Piktogramme: GHS08, GHS07, GHS09 R-Sätze: 45-38-48/20/21/22-65-67-51/53 R 45: Kann Krebs erzeugen. R 38: Reizt die Haut. R 48/20/21/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. R 65: Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschucken Lungenschäden verursachen. R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: (2)-53-45-16-23-29-62 S 2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 53: Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. S 45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). S 16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S 23: Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben). S 29: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S 62: Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. H-Sätze: H350, H315, H373, H304, H336, H411 H350: Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). H315: Verursacht Hautreizungen. H373: Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. P-Sätze: P201, P202, P261, P271, P273, P281, P301+P310 P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202: Vor Handhabung sämtliche Sicherheitsratschläge lesen und verstehen. P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P281: Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Erscheinungsbild: Hellgelbe Flüssigkeit; typischer Benzingeruch. Bei Tankstellenbenzin wird als optisches Unterscheidungsmerkmal von vielen Herstellern ein Farbzusatz beigemischt. Verhalten bei Freiwerden und Vermischen mit Luft: Gesundheitsschädliche und brennbare Flüssigkeit. Dämpfe sehr leicht entzündbar. Flüssigkeit verdunstet sehr schnell. Dämpfe bilden mit Luft gesundheitsschädliche und explosionsfähige Gemische. Sie sind schwerer als Luft, kriechen am Boden entlang und können bei Zündung über weite Strecken zurückschlagen. Entzündung durch heiße Oberflächen, Funken oder offene Flammen. Auch Funken statischer Elektrizität von verhältnismäßig geringer Energie können bereits eine Entzündung hervorrufen. Verhalten bei Freiwerden und Vermischen mit Wasser: Löst sich nur sehr geringfügig in Wasser und schwimmt als dünner Film auf der Wasseroberfläche. Der Film verringert den Sauerstoffaustausch und kann das Absterben von Organismen zur Folge haben. Es bilden sich trotz großer Verdünnung http://localhost:81/cgi-bin/hwdisp.pl?dbtype=005&rec_id=00100000046&print=1 08.11.2011 Page 3 of 4 gesundheitsschädliche Gemische mit Wasser. Über der Wasseroberfläche bilden sich schnell große Mengen gesundheitsschädlicher und explosionsfähiger Gemische mit Luft. Bei Oberflächengewässern verdunsten Benzine nach einiger Zeit bei normalen Temperaturen (20 °C) soweit, daß kein explosionsfähiges Gemisch mit Luft mehr vorhanden ist. Für Ottokraftstoffe beträgt die Zeitdauer ca. 6 Stunden. Gesundheitsgefährdung: Das Einatmen der Dämpfe über kurze Zeit führt in der Regel nicht zu Vergiftungserscheinungen, solange genügend Luftsauerstoff vorhanden ist. In geschlossenen Räumen kann durch die Dämpfe die Luft verdrängt werden (Erstickungsgefahr). Die Substanz wirkt entfettend auf die Haut und kann dadurch zu Entzündungen führen. Der z. T. hohe n-Hexangehalt (bis 20%) kann bei ständigem Einatmen der Dämpfe zu zentralnervösen Störungen führen. Bei Verschlucken der Substanz: Schädigung der Lunge möglich (Aspirationsgefahr). Substanz kann Krebs erzeugen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit bewirken. Symptome: Längeres Einatmen führt zu Trunkenheitsgefühl, Kopfschmerzen, Rauschzuständen und Erbrechen. Bei höheren Konzentrationen Bewußtlosigkeit und Atemstillstand möglich. Nach Einatmen oder Hautkontakt in jedem Fall - auch bei Ausbleiben der Symptome - den Arzt aufsuchen. Arbeitsplatzgrenzwert: n-Hexan: 50 ppm (180 mg/m³); Spitzenbegrenzung 4 Geruchsschwelle: Reaktivität/Bemerkungen: Ottokraftstoff unverbleit (Benzin bleifrei, Motorkraftstoff unverbleit) ist eine Zubereitung. Sie besteht aus einem Kohlenwasserstoffgemisch mit paraffinischem, cycloparaffinischem, aromatischem und olefinischem Kohlenwasserstoffen entsprechend DIN EN 228, sie können sich in den Anteilen bei den verschiedenen Bezinarten verschieben. Gefährliche Inhaltsstoffe: Benzin <100%, Benzolgehalt 0,1 bis 1% (Merkblatt 39), Methylen-tert.-Butylether max. 15% (Merkblatt 1064), Methanol max. 3% (Merkblatt 123), Tertiärbutylalkohol <7% (Merkblatt 55), Isopropanol <5% (Merkblatt 167), Isobutanole <7% (Merkblatt 53). Zusätzliche Hinweise: Der Gesamtgehalt an Sauerstoff an Mischungen der zugelassenen, sauerstoffhaltigen, organischen Verbindungen beträgt max. 2,7%. Ottokraftstoff (Benzin, Motorkraftstoff) reagiert heftig bei Kontakt oder Mischung mit starken Oxidationsmitteln, wie z. B. flüssigem Chlor oder konzentriertem Sauerstoff. Sicherheitsmaßnahmen für Fahrzeugbesatzung, Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte: Polizei und Feuerwehr alarmieren. Im Gefahrenbereich: Maschine stoppen, Zündung abstellen, nicht rauchen, offenes Feuer löschen, kein elektrisches Gerät und keinen Schalter mit Funkenbildung betätigen. Bei Gefahr hoher Konzentrationen umluftunabhängiges (schweres) Atemschutzgerät tragen. Wasserschutzpolizei und Feuerwehr: Kein Boot mit Ottomotor einsetzen. Bei Dieselantrieb Sicherheitsschaltung veranlassen. Radar- und Kommandorufanlage nicht benutzen. Beim Retten nicht ins Wasser springen. Schutz- und Einsatzmaßnahmen: Alle unbeteiligten Personen nach Luv (gegen den Wind) entfernen. Achtung, falls auslaufendes Gut in das Kanalisationsnetz oder in Abwasserleitungen von Schiffen gerät, entsteht Explosionsgefahr. Auf Wasserstraßen Schiffahrtssperre und Ölalarm. An Land gefährdetes Gebiet absperren. In Wohn- und Industriegebieten Anwohner warnen. Alle tiefliegenden Zündquellen, auch in größerer Entfernung, beseitigen. Die Dämpfe kriechen über weite Strecken am Boden entlang und können bei Entzündung durch fremde Zündquellen zurückschlagen und Explosionen verursachen. Bei warmer oder heißer Witterung große Sicherheitszone bilden. Auf Windstärke und umspringenden Wind achten. Konzentrationsmessung explosionsfähiger, giftiger oder ätzender Gase bzw. Dämpfe siehe Tabelle (Anhang 6 der Erläuterungen). Zuständige Behörden unterrichten. Bekämpfung der Unfallfolgen: Feuer: Bei kleinem Brandherd Löschpulver oder Kohlensäure. Bei großem Brandherd Schaum oder Wassersprühstrahl. Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen und nach Möglichkeit aus der Gefahrenzone ziehen. Leckage: Leck schließen, wenn ohne Risiko möglich. Fließendes Gewässer: Trink-, Brauch- und Kühlwasserentnehmer verständigen. Weisung von Experten einholen. Stehendes Gewässer: Absperren. Alle Zündquellen beseitigen. Fahrzeuge im gefährdeten Gebiet räumen. Weisung von Experten einholen. Ölbindemittel einsetzen für nicht verdampfende Rückstände. An Land: Auffangen und eindeichen. Kanalisation abdichten. In geschlossenem Behälter abtransportieren. In Wohn- und Industriegebieten alle tiefliegenden Räume abdichten. Alle Zündquellen beseitigen. Restmengen mit nicht brennbarem, saugfähigem Material wie z.B. trockener Erde, Sand, Vermiculit, Kieselgur, Universalbinder oder gemahlenem Kalkstein abdecken und in geschlossenem Behälter an sicheren Deponieort zur Vernichtung transportieren. Erforderlichenfalls Schaum einsetzen, um weitere Verdunstung zu verhindern. Experten hinzuziehen. Gewässerverunreinigung: http://localhost:81/cgi-bin/hwdisp.pl?dbtype=005&rec_id=00100000046&print=1 08.11.2011 Page 4 of 4 GefStoffV/EG: Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich, R 51/53: giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gesamtbewertung nach Unfall: Gruppe IV, hohe bis sehr hohe (extrem hohe) toxische Wirkung unabhängig von der Turbulenz des Gewässers (siehe auch Erläuterungen Abschnitt 16.4/5). Einzelwerte siehe Anhang 9 der Erläuterungen. Einstufung des Stoffes nach VwVwS: Wassergefährdungsklasse: 3 – stark wassergefährdender Stoff. Erste Hilfe: Verletzte an die frische Luft bringen, bequem lagern, beengende Kleidungsstücke lockern. Bei Atemstillstand sofort Atemspende oder Gerätebeatmung, gegebenenfalls Sauerstoffzufuhr. Benetzte Kleidungsstücke, Schuhe und Strümpfe sofort ausziehen und entfernen. Betroffene Körperstellen mit viel Wasser spülen. Bei Augenkontakt die Augen sofort 10 bis 15 Minuten mit Wasser spülen. Augenlider dazu mit Daumen und Zeigefinger aufspreizen und gleichzeitig das Auge nach allen Seiten bewegen lassen. Arzt zum Unfallort rufen. Verletzte nicht auskühlen lassen. Bei Erbrechen oder Gefahr der Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Hinweise für den Arzt: Adrenalin/Noradrenalin vermeiden, weil das Herz gegen adrenerge, arrhythmogene Wirkungen sensibilisiert ist. (Gefahr des Kammerflimmerns!). Bei starker Erregung zur Sedierung z. B. Diazepam geben. Zentrale Lähmung möglich. Bei erheblicher inhalativer Aufnahme prophylaktische Antibioticagabe. Fußnoten: Mischbarkeit mit Wasser: <0,150 g/l. Flammpunkt: Nach Angaben Esso AG <-35 °C. Handbuch der gefährlichen Güter © by Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1970, 1974, 1980, 1987, 1993, 1997 und 2005 Kopieren, Vervielfältigen und Speichern in Datenverarbeitungsanlagen (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet. http://localhost:81/cgi-bin/hwdisp.pl?dbtype=005&rec_id=00100000046&print=1 08.11.2011