LOTTO 6aus49-Sonderauslosung
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LOTTO 6aus49-Sonderauslosung
W E I L h ei m U N D U M G E B U N G 20 Samstag, 30. April 2016 Rückschlag für Limburghallen-Initiative Rechtsgutachten stuft Bürgerbegehren als unzulässig ein – Bürgerinitiative reagiert mit Kritik Oberstes Ziel ist Befriedung I Einem Rechtsgutachten zufolge sind der Bürgerinitiative Limburghalle gravierende Fehler unterlaufen. Dem widersprechen die Verantwortlichen. Bianca Lütz-Holoch Weilheim. Am Dienstag entscheidet der Weilheimer Gemeinderat darüber, wie es mit dem Bürgerbegehren zum Erhalt der Limburghalle in Weilheim weitergeht. Bürgermeister Johannes Züfle hat die Vertreter des Bürgerbegehrens schon vorab über die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens informiert, das die Stadt in Auftrag gegeben hat. Darin empfiehlt der Heidelberger Verwaltungs- und Verfassungsjurist Dr. Uwe Lipinski ausdrücklich, das Bürgerbegehren für rechtlich unzulässig zu erklären. Dafür gibt es laut Gutachten zwei Hauptgründe: Zum einen hätten die Unterschriftenlisten „überhaupt gar keine Begründung“ enthalten. Eine solche sei aber unbedingt erforderlich und diene dazu, „die Unterzeichner über den Sachverhalt und die Argumente der Initiatoren aufzuklären“. Zum anderen, so das Gutachten, sei die Fragestellung auf den Unterschriftenlisten „als objektiv irreführend und unpräzise einzustufen“. Es gehe nicht eindeutig daraus hervor, dass die Bürger mit ihrer Unterschrift nicht nur für den Erhalt, sondern auch für eine Sanierung der Limburghalle stimmen. Darüber hinaus bemängelt Lipinski, dass auf den Unterschriftenlisten nicht ersichtlich ist, wer die drei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens sind, nämlich Albert Englert, Karl Mohring und Dr. Walter Sigel. Auch bei der Antragstellung habe es Formfehler gegeben. Nun hat Dr. Walter Sigel stellvertretend für die Vertrauenspersonen mit einer Stellungnahme reagiert und sie der Stadtverwaltung zukommen lassen. Darin beantragt er, das Bürgerbegehren nicht aus „formaljuristischen Gründen abzublocken“, sondern es für zulässig zu erklären. „Wir waren betroffen, um nicht zu sagen geschockt, über diese formale Argumentation“, sagt Dr. Walter Sigel. „Was hier maßgeblich falsch ist, betrifft die Annahme, die Weilheimer Bürger hätten gar nicht gewusst, um was es eigentlich geht.“ Dem widerspricht Sigel: „Ich sage, dass aus dem K o mme n ta r Ob das Schicksal der Limburghalle in die Hände der Bürger gelegt wird, entscheidet der Gemeinderat am Dienstag. Textteil auf den Unterschriftenlisten alles Wesentliche für Bürger hervorgeht, die an der Limburghalle inte ressiert sind.“ Auf den Unterschriftenformularen steht geschrieben, dass der Gemeinderat im Dezember beschlossen hat, anstelle der Limburghalle und der Grundschul-Turnhalle eine kombinierte Turn- und Festhalle bei der Limburgschule zu bauen und die Limburghalle „abzubrechen und auf dem gesamten Gelände Wohnbauplätze zu schaffen“. Zum Schluss heißt es: „Ich bin für den Erhalt der Limburghalle.“ Für Dr. Walter Sigel steht fest, dass die Bewohner Weilheims ohnehin schon gut informiert waren und sind. „Spätestens seit dem Sommer 2015 war die Diskussion im Städtle, im Blättle und in der Zeitung so intensiv, dass jeder, der unterschrieben hat, wusste, um was es geht.“ Darüber hinaus habe die Bürgerinitiative ihre Begründungspflicht nachgeholt. „Im Februar haben wir ein Flugblatt mit einer ausführlichen Begründung entworfen und an die Weilheimer Haushalte verteilt.“ Eben dieses Blatt habe ab dem Zeitpunkt auch überall dort ausgelegen, wo Unterschriften gesammelt wurden. Darauf hätten auch die Namen der drei Vertrauenspersonen gestanden. Das reicht aus Sicht des Anwalts Dr. Uwe Lipinski nicht aus: Es lasse sich im Nachhinein nicht mehr klären, bei wie vielen Blättern die Begründung beigelegen habe. „Wir mussten das Gutachten erstellen lassen“, sagt Bürgermeister Johannes Züfle. Die Gemeindeordnung habe sich geändert und viele Punkte zum Thema Bürgerbegehren seien neu. „Die Stadt braucht Rechtssicherheit, sonst sind späteren Klagen Tür und Tor geöffnet“, so Züfle. Er selbst befürwortet dennoch einen Bürgerentscheid in der Hallenfrage – allerdings unter der Ägide des Gemeinderats. „Wir schlagen vor, das Votum in solch einer wichtigen Frage nun an die Bürger weiterzugeben“, so Züfle. Dafür müsste der Gemeinderat mit Zweidrittelmehrheit für ein solches Vorgehen stimmen. „Das ist kei- Foto: Carsten Riedl ne leichte Entscheidung“, ist sich der Bürgermeister bewusst. „Wir stehen ja nach wie vor zu unserem Beschluss von Dezember.“ Dennoch sprechen aus seiner Sicht viele Gründe dafür: Nicht nur habe das Thema die Bürger sehr bewegt. „Es geht auch um eine wichtige Infrastrukturmaßnahme für die Zukunft.“ Dr. Walter Sigel ist davon wenig begeistert. „Mit diesem Vorgehen würden wir kaltgestellt und mundtot gemacht“, kritisiert er. Der Bürgerentscheid sei dann Sache des Rats und nicht mehr der Bürgerinitiative. „Die Vertrauenspersonen hätten dann nicht mehr das Recht, ihre Auffassung öffentlich in gleichem Umfang darzustellen wie die Gemeindeorgane“, so Sigel. le s e r b r ie f LOTTO 6aus49-Sonderauslosung Ziehung am 11. Mai 2016. Verkauf ab sofort. Teilnahme auch per Quicktipp-Paket: 60 € Einsatz 50 Quicktipps 30 € Ausschüttung garantiert 66.000 Pakete verfügbar e auf: ie Chanc nummer d t a h g a r os rn der L Spielauft 6aus49- htigen Endziffe O T T O L ic Jeder g mit 2 r schüttun s u A € 0 3 Spielteilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Nähere Informationen bei LOTTO und unter www.lotto-bw.de. Hotline der BZgA: 0800 1 372 700 (kostenlos und anonym). BIANCA LÜTZ-HOLOCH Anzeige Zum Artikel „Limburghalle ist massiv belastet“ vom 23. April Das stinkt zum Himmel Warum wurden erst jetzt Proben aus dem Gebäude entnommen? Jetzt, da ein Bürgerentscheid möglich wäre, fährt man auf einmal alle Geschütze auf, um irgend etwas zu finden. Klar, wenn man etwas finden will, dann findet man es auch! Bürgermeister und Stadträte versuchen mit allen Mitteln – zum Beispiel durch „Besuche“ bei Vereinssitzungen – einen Bürgerentscheid zu verhindern, oder so zu lenken, dass ein Ergebnis herauskommt, das ihrem Wunsch entspricht, nämlich die Limburghalle abzureißen und eine „Kombihalle“ mitten ins Städtle zu bauen! Jetzt soll alles schnell, schnell gehen. Muss vielleicht die Limburghalle sogar noch gesperrt werden? Was muss die Familie Hartmann von so einem Bericht halten? Vor einem halben Jahr hat man noch von Visionen gesprochen und dass man noch lange die ausgezeichnete Gastronomie in der Limburghalle genießen könne. Diese ganze Vorgehensweise und auch Panikmache des Stadtgremiums ist unerträglich und enttäuschend. Inge Schulz, Weilheim www.lotto-bw.de m Weilheimer Gemeinderat stehen am Dienstag gleich zwei formale Entscheidungen an, die in der Weilheimer Hallenfrage von Bedeutung sind. Zum einen müssen die Räte darüber befinden, ob das Bürgerbegehren zum Erhalt der Limburghalle zulässig ist oder nicht. Was dabei herauskommt, dürfte schon jetzt klar sein. Denn der Gemeinderat kann eigentlich gar nicht anders, als es für unzulässig zu erklären. So empfiehlt es das Rechtsgutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hat – und zwar ausdrücklich. Zwar fordern die Vertreter der Bürgerinitiative Limburghalle nun, der Gemeinderat solle zu ihren Gunsten entscheiden. Dafür gibt es aber keinen Grund. Denn die Bürgerinitiative hat wohl einfach unsauber gearbeitet. Das wird in dem Gutachten nachvollziehbar dargelegt. Zudem ist auch formuliert, was passiert, wenn der Gemeinderat entgegen der Empfehlung grünes Licht geben sollte. Dann wäre Bürgermeister Johannes Züfle rechtlich dazu verpflichtet, dem Beschluss zu widersprechen und die Kommunalaufsicht einzuschalten. Und die hat sich schon im Vorfeld mit dem Ergebnis des Rechtsgutachtens einverstanden erklärt. Eine Wahl hat der Gemeinderat aber trotzdem: Er kann nämlich entscheiden, auf welchem Wege er eine Entscheidung in der Hallenfrage herbeiführen möchte. So kann er das Bürgerbegehren schlichtweg für unzulässig erklären und sich auf seinen Beschluss vom Dezember berufen, eine neue Kombi-Halle zu bauen und sich von der Limburghalle zu verabschieden. Er kann aber auch die Entscheidung von sich aus in die Hände der Bürger geben. Dann käme es trotzdem zu einem Bürgerentscheid, wenn auch unter Federführung des Gemeinderates. Allen gerecht werden können die Gemeinderäte sowieso nicht. Ihr Ziel sollte aber vor allem eines sein: In dieser Angelegenheit einen Weg aufzuzeigen, der für alle möglichst fair ist und am besten zur Befriedung des gespaltenen Städtles beiträgt. Die Redaktion des Teckboten nimmt eine sachliche Leserzuschrift, die sich auf eine Veröffentlichung in unserer Zeitung bezieht, gerne entgegen. Sie übernimmt dafür aber nur die presserechtliche Verantwortung und behält sich in jedem Fall Kürzungen vor. Leider können handschriftliche Manuskripte nicht berücksichtigt werden. Jetzt Frühlings-Special sichern und 25 %* sparen! *Informationen zum Frühlings-Special finden Sie auf den folgenden Seiten. Kirche im Grünen beim Reußenstein Neidlingen. Am morgigen Sonntag, 1. Mai, um 11 Uhr findet auf der Burgwiese beim Reußenstein auf der Albhochfläche eine Kirche im Grünen statt. Die Predigt hält Dekanin Renate Kath. Musikalisch begleitet wird der Gottesdienst unter freiem Himmel von Bläsern des Bezirks. Bei schlechtem Wetter bietet der Reußensteiner Hof Gelegenheit zum Ausweichen. pm Vatertagshock unter den Linden Neidlingen. Am Donnerstag, 5. Mai, veranstaltet der Gesangverein Neidlingen unter den Linden bei der Alten Schule in der Kirchstraße seinen traditionellen Vatertagshock. Für Bewirtung ist gesorgt, etwa mit Gutem vom Grill, Kuchen und Torten. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. pm