dazu - Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und
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dazu - Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und
Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin German Sleep Society DGSM Korrespondenzadresse: DGSM - Geschäftsstelle 34613 Schwalmstadt-Treysa Schimmelpfengstraße 2 06691/2733 06691/2823 e-mail: [email protected] An die Gesetzlichen Krankenkassen und Privaten Krankenversicherungen 09.07.2008 Prof. Dr. Mayer/Wi CC: MDK, Bundesministerium für Gesundheit Gemeinsames Schreiben der DGSM und des Forums Selbsthilfe der DGSM an GKV und PKV Sehr geehrte Damen und Herren, die Situation der schlafmedizinischen Versorgung hat sich in den letzten 20 Jahren rapide entwickelt. Ein flächendeckendes Netz von Schlaflaboren wurde etabliert, deren Handeln sich an einer Leitlinie orientiert. Die Schlaflabore unterliegen einem Qualitätsprozess der Fachgesellschaft und es gibt eine Spezilaisierung auf neurologisch/psychiatrisch und internistisch ausgerichtete Schlaflabore. Ziel der DGSM war es von jeher das Fach als ein interdisziplinäres zu etablieren und zumindest in der Diagnostik das Spektrum der schlafmedizinischen Störungen abzubilden. Die Fachgesellschaft führt seit 1991 Qualitätssicherung durch und akkreditiert Schlaflabore und sie hat 1997 den Somnologen eingeführt, der im Jahr 2005 für Mediziner in die Weiterbildungsordnung Schlafmedizin überführt wurde. Die Patienten mit Schlafstörungen haben sich in Selbsthilfegruppen gut organisiert (DNG, RLS, OSAS, Insomnie, Fatigatio) und insbesondere die Selbsthilfegruppen der Schlafbezogenen Atmungsstörungen sind zahlreich und gut organisiert. Somit wurde die Schlafmedizin der Tatsache gerecht, dass sich qualitativ gute schlafmedizinische Versorgung nicht nur an den gesundheitsökonomischen Anforderungen, sondern auch denen der Betroffenen orientieren soll. Der Bedarf an Diagnostik und Therapie von Schlafbezogenen Atmungsstörungen, Insomnien, den Bewegungsstörungen, der Hypersomnie und den Parasomnien nimmt stetig zu. Mit dem Einzug der Schlafmedizin in die studentische Ausbildung, mit der Fortbildung von Ärzten und den Fort- und Weiterbildungsaktivitäten der Fachgesellschaft wächst die gezielte Zuweisung von Patienten in derzeit gut organisierte und spezialisierte Strukturen. Die BUB-Richtlinien zeigen klare Wege der Stufen-Diagnostik von Schlafbezogenen Atmungsstörungen auf und sind im Jahr 2006 erneuert worden. Nahezu zeitgleich wurde der EBM bzw. EBM 2000 Plus eingeführt. Diese Veränderungen haben jedoch aus Sicht der Schlafmediziner und der Patienten die schlafmedizinische Versorgung zu einer schwierigeren Versorgungslage geführt, da von der überwiegenden Mehrheit der Kassen sowie des MDKs entsprechend dem SGB 5 „ambulant vor stationär“ gefordert wird. Leider bezieht sich diese Forderung in der Praxis oft nicht nur auf die Schlafbezogenen Atmungsstörungen – für die sowohl die BUB-Richtlinie als auch der EMB als einzige Schlafstörung gelten, sondern wird auf alle Schlaf-Wach-Störungen angewandt. Vorsitzender: Geschäftsführender Vorsitzender: Schriftführer: Schatzmeisterin: Prof. Dr. Geert Mayer HEPHATA-Klinik Schimmelpfengstraße 2 34613 Schwalmstadt-Treysa Telefon: 06691 / 2733 Telefax: Telefax: 06691 / 2823 eMail: [email protected] PD Dr. med. Ingo Fietze Charité Centrum 13 - Universitätsmedizin Luisenstr. 13 10117 Berlin Telefon: 030 / 45051-3160 Telefax: 030 / 45051-3906 eMail: [email protected] PD Dr. Andrea Rodenbeck Charité - Universitätsmedizin Berlin Institut für Physiologie (CBF) Arnimallee 22 14195 Berlin Telefon: 030 / 8445 1664 Telefax: 030 / 8445 1602 eMail: [email protected] Dr.med. Peter Geisler Psychiatrische Universitätsklinik Universitätsstr. 84 93042 REGENSBURG Telefon: 0941 / 941-0 Telefax: 0941 / 941-61241 eMail: [email protected] ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Bankverbindung: VR Bank Schwalmstadt BLZ 530 932 00 Kto-Nr. 2123096 Innerhalb der Gruppe der Schlafbezogenen Atmungsstörungen wird die Forderung ambulant vor stationär oft auch für Risiko-Patienten gestellt, was im Gegensatz zu der Arbeitshilfe des MDKs bzgl. dieser Erkrankung steht und unverantwortlich ist. Viele stationäre Schlaflabore sehen sich daher einem erheblichen unvergüteten organisatorischen Aufwand für jeden einzelnen Patienten gegenüber, was einen wesentlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber den vielen neu entstandenen ambulanten Schlaflaboren bei nahezu gleicher finanzieller Vergütung darstellt. Gleichzeitig wachsen die Wartezeiten der Patienten, vornehmlich weil im Vorfeld einer stationär notwendigen Aufnahme durch den MDK und die Kostenträger kaum noch eine Differenzierung dahingehend erfolgt, welcher Patient ambulant und welcher wegen eines erhöhten Risikos und Betreuungsaufwandes und spezieller Fragestellungen an die Schlaf-Wach-Diagnostik stationär untersucht gehört. Betroffene und Ärzte verschließen sich nicht dem medizinischen Fortschritt der es auch technisch erlaubt, Patienten im Einzelfall unterschiedlichen diagnostischen Prozeduren und Therapiemöglichkeiten zuzuführen. Nicht jeder Patient braucht das komplette Schlaflabor und nicht jeder Apnoe-Patient gehört zwingend einer Therapie zugeführt. Hier braucht es ärztlichen schlafmedizinischen und differenzierten Sachverstand. Im Gegensatz dazu führen jedoch die neuen BUB-Richtlinien und deren Umsetzung durch die Kassen und den MDK derzeit zu einer Standard-Schlafapnoe-Medizin bei der die Patienten z.B. mit einer Überdruckbeatmung versorgt werden ohne dass z.T. eine Diagnostik erfolgt. Wir bitten Sie daher dringlichst, die Ihrem Verband angeschlossenen Kassen über die bestehenden Richtlinien und MDK Vorgaben für die unterschiedlichen Schlaf-Wach-Störungen fortzubilden und dafür Sorge zu tragen, dass diese Vorgaben in jeder rechtlichen Beziehung sowohl von den einzelnen Sachbearbeitern als auch den MDK-Sachverständigen eingehalten werden, also nicht nur zum einseitigen Vorteil der Kassen umgesetzt werden. Wir hoffen, mit diesem Schreiben Ihnen einen Missstand zur Kenntnis gebracht zu haben, dessen Beseitigung vor allem im Interesse Ihrer Versicherten liegen dürfte. Gerne sind wir jederzeit zu einem ausführlichen Dialog mit Ihnen sowie mit dem MDK bereit und verbleiben Mit freundlichen Grüßen Für den Vorstand der DGSM: Für das Forum Selbsthilfe: Prof. Dr.med. Geert Mayer Hajo Schneider Bundesverband Schlafapnoe Deutschland (BSD) e.V. PD Dr. Ingo Fietze Lilo Habersack RLS e.V. Deutsche Restless Legs Vereinigung Gerhard Steiner Deutsche Narkolepsie-Gesellschaft e.V. Reinhard Müller VdK-Fachverband Schlafapnoe/Chronische Schlafstörungen