The Vacation Rental Process: From Inquiry to Checkout - FeWo
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The Vacation Rental Process: From Inquiry to Checkout - FeWo
Ferienimmobilien in Italien: Recht und Steuern bei Kauf und Vermietung Italien ist für viele Touristen noch immer ein Traumreiseziel: Abwechslungsreiche Landschaften, Kunst und Kultur, hervorragendes Essen und erlesene Weine prägen das Bild des Landes. Von den Touristen, die an den italienischen Seen, an Mittelmeer und Adria oder in den ländlichen Gebieten der Toskana oder Umbrien ihren Urlaub verbringen, kommt einer europäischen Erhebung zufolge fast ein Drittel aus Deutschland. Briten und Inhalt US-Amerikaner liegen mit rund 9 beziehungsweise knapp 8 Prozent auf dem zweiten und dritten Platz. Mit gut 12 Prozent Die passende Ferienimmobilie in Italien aller Buchungen belegt das Land in der 6. Deutschen Ferienhaus Urlaubsanalyse von HomeAway FeWo-direkt den Rechtliche und steuerliche Besonderheiten zweiten Rang hinter Deutschland. beim Kaufvertrag Seine Beliebtheit macht den Stiefelstaat für Vermieter von Steuerliche Besonderheiten bei der Vermietung in Italien Ferienhäusern und -wohnungen besonders interessant. Und die Gelegenheit, sich die Traumimmobilie im Süden zu kaufen, Blick auf die Steuerlage in Deutschland ist derzeit günstig: So ist beispielsweise das durchschnittliche Preisniveau in den 13 größten italienischen Städten noch Allgemeiner Hinweis immer leicht rückläufig. Wie das italienische Wirtschaftsforschungsinstitut Nomisma in einem Bericht vom Juli 2011 über den inländischen Immobilienmarkt feststellt, wird sich dieser Trend voraussichtlich auch 2012 fortsetzen. Was Sie bei Auswahl, Kauf und Vermietung beachten sollten und wie die rechtlichen und steuerlichen Hürden aussehen, verrät Ihnen dieser Ratgeber. Die passende Ferienimmobilie finden In den beliebten Regionen wie Südtirol, den oberitalienischen Seen, der Toskana oder der italienischen Riviera stehen weniger Ferienimmobilien zum Kauf als in den inneritalienischen Gebieten des Piemont, Umbriens oder Süditaliens. Entsprechend unterschiedlich fallen auch die Preise aus, die verlangt werden. Wer es also beschaulicher mag und die Ruhe genießen will, findet in ländlicher Lage mitunter schöne Schmuckstücke auch für das kleinere Portemonnaie. Günstig wird es auch dann, wenn am Objekt noch Renovierungs- und Sanierungsarbeiten nötig sind. Das ist häufig bei älteren Immobilien wie Weingütern oder einem klassischen Rustico der Fall. Hier fehlen mitunter sogar Strom und fließendes Wasser. Wer also selbst Hand anlegen will, kann so noch einiges an Geld sparen. Wichtig ist jedoch, sich im Vorfeld unbedingt über die Genehmigungslage des Objekts zu Foto: @ENIT informieren: „Für Um- und Ausbauten benötigen die Eigentümer grundsätzlich eine Baugenehmigung. Und ein Viehstall darf nicht einfach zum Wohnraum umgebaut und genutzt werden“, sagt Peter Schöllhorn, Vorstand der Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien (DSA). Wer einen so genannten Schwarzbau erwirbt, muss später mit Problemen mit den italienischen Behörden rechnen. Tipps zur Immobilienauswahl 1. Wenn Sie preisbewusst kaufen möchten, sollten Sie Geduld mitbringen und auch auf Objekte in ländlicheren Regionen im Landesinneren oder in Süditalien schauen. Dort ist das Preisniveau oft günstiger als in den touristisch überlaufenen Gebieten. 2. Wenn Sie handwerklich begabt sind, können Sie bei renovierungs- und sanierungsbedürftigen Altbauten zusätzlich sparen und das Objekt nach Ihrem Geschmack herrichten. 3. Achten Sie vor dem Kauf auf nötige Baugenehmigungen, um später Ärger mit den Behörden zu vermeiden. Rechtliche und steuerliche Besonderheiten beim Kaufvertrag Wer in Italien eine Immobilie kauft, schließt üblicherweise einen Vorvertrag (contratto preliminare), bevor es zum notariellen Kaufvertrag kommt. Da dieser Vorvertrag rechtlich verbindlich ist, sollte der Käufer zuvor bei den italienischen Immobilienregistern überprüfen, ob und welche Belastungen bestehen und wie die Eigentumsverhältnisse, die geographische Lage, die Grundstückgrenzen sowie die Nutzungsart aussehen. „Da der Vorvertrag nicht beurkundet sein muss, kann er auf einem normalen Blatt Papier abgeschlossen werden“, erklärt DSAVorstand Schöllhorn. Mit der Unterschrift unter den Notarvertrag geht das Eigentum schließlich auf den Käufer über, es sei denn, es wurde ein späterer Zeitpunkt vereinbart. Die Kosten für den Notar liegen dabei zwischen einem und 3,5 Prozent. Eine Registereintragung – wie in Deutschland üblich – ist hingegen mit wenigen Ausnahmen je nach Region nicht für den Eigentumsübergang nötig. Dennoch macht die zügige Eintragung auch in Italien Sinn: „Nur durch die Eintragung im italienischen Register ist der Käufer davor geschützt, dass eine andere Person das Grundstück kauft und schneller beim Register ist. Nach der Eintragung besteht auch nicht mehr die Gefahr, dass der Verkäufer das Grundstück noch mit einer Hypothek oder einem anderen Recht belastet“, so Schöllhorn. Beachten Sie: Ist ein Makler im Kaufprozess eingeschaltet, sollten Sie vorab klären, für wen dieser tätig ist und wer die Provision, die meist zwischen zwei und sechs Prozent liegt, zahlen muss. Im Maklervertrag sollte festgelegt sein, dass die Bezahlung erst mit dem notariellen Kaufvertrag und dem Registereintrag fällig wird, sonst müssen Sie schon bei Unterzeichnung des Vorvertrags in die Tasche greifen. Da es sich bei der Ferienimmobilie in der Regel um einen Zweitwohnsitz handelt, verlangt der italienische Staat rund zehn Prozent Erwerbssteuern. Steuerbegünstigt sind nur solche Käufer, die das Objekt als Erstwohnsitz kaufen. Dabei wird der Steuer nicht mehr der im notariellen Kaufvertrag Kaufpreis zugrunde gelegt, sondern der Katasterwert, der sich nach der so genannten Kasterrendite (rendita castale) richtet. „Das relativiert meist den hohen Steuersatz“, erklärt der DSA-Fachmann. Tipps zum Kaufvertrag 1. In Italien ist ein verbindlicher Vorvertrag üblich. Der Eigentumsübergang erfolgt aber erst mit dem notariellen Kaufvertrag. 2. Kümmern Sie sich umgehend um die Registereintragung. Sie verhindert einen Zweitverkauf oder unerwünschte Lasten auf dem Grundstück. 3. Behalten Sie beim Maklervertrag die Provisionshöhe als auch die Fälligkeit im Blick, damit Sie nicht schon beim Vorvertrag zur Kasse gebeten werden. 4. Die Erwerbssteuer für einen Zweitwohnsitz liegt in der Regel bei 10 Prozent des Katasterwerts. Steuerliche Besonderheiten bei der Vermietung Die Gemeindeimmobiliensteuer oder einfach Grundsteuer (ICI = Imposta comunale sugli immobili) wird von den italienischen Kommunen auf Grunds cke und Gebäude erhoben. Hinzu kommt die Einkommensteuer (IRPEF = Imposta sul reddito delle persone fisiche), die sowohl auf die Vermietung als auch auf die Eigennutzung anfällt – es sei denn, dass es sich um den Erstwohnsitz handelt. Die Grundsteuer bemisst sich auf Basis der Katasterrendite, wobei auf diesen Wert bei Wohnimmobilien noch ein Koeffizient von 105 zur Anwendung kommt. Beispiel: F r eine Wohnung mit Katasterrendite von 500 Euro bilden 52.500 Euro die Bemessungsgrundlage (500 x 105). Je nach Gemeinde fällt dann ein Steuersatz in Höhe von vier bis sieben Promille an. Bei diesem Beispiel und einem Promillesatz von sieben macht das einen Betrag von 367,50 Euro pro Jahr. Die Grundsteuer ist grundsätzlich in zwei Raten zu bezahlen (Stichtage: 16. Juni und 16. Dezember). r im Ausland lebende Immobilienbesitzer kann dies auch in einer einmaligen Zahlung zum Ende des Jahres bis zum 16. Dezember erfolgen. Dann ist allerdings ein Zuschlag von drei Prozent auf die erste Rate fällig. „Die in der Gemeinde ssen Sie abklären, da es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Zahlungsregelungen gibt“, rät Schöllhorn. Möglich sind die Zahlung per Post, Bank oder beispielsweise Kreditkarte. „Auf keinen Fall kassiert die Gemeinde die Steuer an der Haust re Fall ger“, warnt der Experte. Foto: MEV ab. In einem solchen Da die Einkommensgrenzen heute niedriger sind als noch vor ein paar Jahren, müssen fast alle Immobilieneigentümer Einkommensteuer bezahlen. Dabei wird ein fiktives Einkommen aus der eigenen Nutzung der Immobilie besteuert. Hierfür wird der um ein Drittel erhöhte Katasterertrag herangezogen. nfte aus Grund- und Gebäudebesitz auf einen Gesamtbetrag von nicht mehr als 500 Euro, so ist keine Steuer geschuldet. Ferienimmobilienbesitzer, die ihre italienische Immobilie zeitweise selber nutzen und teilweise kurzfristig vermieten, müssen ebenfalls Einkommensteuer bezahlen. Der Steuersatz ist dabei gestaffelt und richtet sich nach der Einnahmenhöhe. Beachten Sie: Hiervon ist eine Vermietung mit zusätzlichen Leistungen wie beispielsweise ck oder Halbpension zu unterscheiden. Dann handelt es sich nämlich in der Regel um eine gewerbliche Vermietung, die zusätzlichen Auflagen unterliegt. Tipps zur Besteuerung 1. In Italien fallen sowohl Grund- als auch Einkommensteuer an. 2. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, auf welchem Wege die Steuern zu zahlen sind. Steuereintreiber an der Haustüre sind in betrügerischer Absicht unterwegs. 3. Wenn Sie mehr als nur eine Kurzzeitvermietung anbieten – etwa einen Verpflegungsservice – handelt es sich um eine gewerbliche Vermietung, die Sonderregelungen unterworfen ist. 4. Weiterführende Informationen (italienisch und englisch) zur Besteuerung von Immobilien finden Sie auch im Internet unter www.agenziaentrate.gov.it. Auf der Homepage stehen auch die steuerlich relevanten Dokumente zum Download bereit. Blick auf die Steuerlage in Deutschland Die Eigennutzung einer italienischen Immobilie ist in Deutschland steuerfrei. „Dagegen kam im Falle einer Vermietung bis vor kurzem in Deutschland der sogenannte Progressionsvorbehalt zur Anwendung, der aber zwischenzeitlich weggefallen ist“, erklärt Schöllhorn. Daher ist im Falle einer Vermietung nunmehr keine deutsche Einkommensteuer mehr fällig. Damit entfällt auch die komplizierte Aufteilung der Kosten im Falle einer gemischten Nutzung (Eigennutzung und Vermietung). Beachten Sie: Immobilieneigentümer haben die Möglichkeit, in Deutschland einen Steuerabzug für so genannte Haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass das Beschäftigungsverhältnis, die Dienst- oder Handwerkerleistung in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird – zum Beispiel in Italien. Allgemeiner Hinweis Die Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V. finden Sie im Internet unter www.dsa-ev.de. Mitglieder des Vereins können sich dort auch telefonisch beraten lassen. Zum Thema gibt es außerdem das Buch „Ferienimmobilien in Italien“ von Rechtsanwältin Doris Reichel. Es bietet praktische Tipps rund um Besitz, Weiterverkauf, Erbschaft und die Besteuerung von Ferienobjekten in Italien. Das Buch kostet 24,50 Euro. DSAMitglieder erhalten es für 19,50 Euro. Die Haftung für den Textinhalt ist ausgeschlossen und ersetzt keine Einzelfallberatung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder eine andere kompetente Stelle. Die im Beitrag genannten Steuern, Gebühren und sonstigen rechtlichen Gegebenheiten erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Sie beziehen sich auf die aktuelle Rechtslage und können sich in Zukunft ändern.