Das Seminar für berufliche Weiterbildung
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Das Seminar für berufliche Weiterbildung
Das Seminar für berufliche Weiterbildung am Institut für Versicherungswesen der FH Köln Gemeinschaftliche Einrichtung von Professoren des Instituts für Versicherungswesen und Mitgliedern der Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte e. V. lädt ein Die Kraftfahrtversicherung nach der VVG Reform und den AKB 2008 Referenten: Professor Dr. Karl Maier, Institut für Versicherungswesen der FH Köln Martin Stadler, Allianz Versicherung, Mitglied der AKB Bedingungskommission Termin: Dienstag, 08.04.2008, 09.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Mittwoch, 09.04.2008, 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr Ort: Best Western Premier Hotel Regent, Melatengürtel 15, 50933 Köln, Telefon: 0221/5499-0, Telefax: 0221/5499998 Inhalt: 1. Tag, 08.04.08 Grundlagen VVG-Reform und AKB 2008 für alle Mitarbeiter in Kraft-Betrieb, Kraft-Schaden und Vertrieb 2. Tag, 09.04.08 Spezielle Probleme bei der Regulierung von Schäden Vertiefung für Mitarbeiter von Schadenabteilungen detaillierte Gliederung umseitig Arbeitsunterlagen: Die Teilnehmer erhalten ausführliche Seminarunterlagen. Studienbescheinigung: Wird den Teilnehmern am Ende des Seminars ausgehändigt. Gebühr: beide Tage: 590,- € einschließlich Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausenerfrischungen 530,- € für Mitglieder der Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte einzelner Tag: 300,- € Euro einschließlich Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausenerfrischungen 270,- € für Mitglieder der Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte Schriftliche SbW - Geschäftsstelle Anmeldung Postfach 2240, 50152 Kerpen erforderlich: Telefon: 02237-560256 Telefax: 02237-2651 Seminarnummer: SN 733 Inhalt: 1. Tag SN 733-1 Grundlagen VVG-Reform und AKB 2008 für alle Mitarbeiter in Kraft-Betrieb, Kraft-Schaden und Vertrieb A. Auswirkungen der VVG-Reform 1. Vertragsschluss in der Kraftfahrtversicherung nach der VVG Reform 2. Neue Beratungspflichten in der Kraftfahrtversicherung 3. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen 4. Vorläufige Deckung 5. Neues Prämienrecht 6. Abrechnung pro rata temporis 7. Ende des Alles – oder Nichts – Prinzips bei Obliegenheitsverletzungen 8. Quotierungsprobleme bei der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls 9. Der Übergang von Ersatzansprüchen 10. Wegfall des Abtretungs-, Anerkenntnis- und Befriedigungsverbots in KH 11. Verzinsungspflicht der Entschädigung in Kasko B. Die neuen AKB 2008 12. Gliederung und Systematik der AKB 2008 13. Neue Begriffe und Definitionen 14. Die neue AKB Teileliste 15. Änderungen hinsichtlich der Entschädigungsleistung in der Kaskoversicherung 2. Tag SN 733-2 Spezielle Probleme bei der Regulierung von Schäden Vertiefung für Mitarbeiter von Schadenabteilungen Obliegenheitsverletzungen – wann tritt vollständige, wann teilweise Leistungsfreiheit ein ? Wie werden Fälle der teilweisen Leistungsfreiheit gelöst ? Welche Quoten sind zu bilden ? 1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls a) Wann tritt Leistungsfreiheit ein(Verschulden, Kausalität) b) Welche Quoten sind zu bilden bei aa) Trunkenheitsklausel (wie wirken sich unterschiedliche Alkoholisierungsgrade aus) bb) Verwendungsklausel cc) Führerscheinklausel 2. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls a) Wann tritt Leistungsfreiheit ein(Verschulden, Kausalität) b) Welche Quoten sind zu bilden bei aa) Unfalllfucht bb) Falsche Angaben nach Fragen des Versicherers (Laufleistung, Vorschäden, Kaufpreis) cc) Anzeigeobliegenheiten 3. Gefahrerhöhung a) Wann liegt eine Gefahrerhöhung vor b) Wann tritt Leistungsfreiheit ein c) Welche Quoten sind zu bilden bei aa) abgefahrenen Reifen bb) mangelhaften Bremsen 4. Die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Kaskoversicherung a) Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit b) Welche Quoten sind zu bilden bei aa) Rote Ampel Fällen bb) Alkohol cc) Wildschäden dd) Fahrfehlern 5. Rettungskostenersatz Quotenbildung bei grob fahrlässigem Verhalten im Rahmen von Rettungsmaßnahmen (Wild) 6. Regress gegen den Fahrer in der Kaskoversicherung