Das Seminar für berufliche Weiterbildung

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Das Seminar für berufliche Weiterbildung
Das Seminar für berufliche Weiterbildung
am Institut für Versicherungswesen der FH Köln
Gemeinschaftliche Einrichtung
von Professoren des Instituts für Versicherungswesen und
Mitgliedern der Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte e. V.
lädt ein
Die Kraftfahrtversicherung nach der VVG Reform und den AKB 2008
Referenten: Professor Dr. Karl Maier, Institut für Versicherungswesen der FH Köln
Martin Stadler, Allianz Versicherung, Mitglied der AKB Bedingungskommission
Termin:
Dienstag, 08.04.2008, 09.30 Uhr bis 17.00 Uhr und
Mittwoch, 09.04.2008, 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Ort:
Best Western Premier Hotel Regent, Melatengürtel 15, 50933 Köln,
Telefon: 0221/5499-0, Telefax: 0221/5499998
Inhalt:
1. Tag, 08.04.08
Grundlagen VVG-Reform und AKB 2008
für alle Mitarbeiter in Kraft-Betrieb, Kraft-Schaden und Vertrieb
2. Tag, 09.04.08
Spezielle Probleme bei der Regulierung von Schäden
Vertiefung für Mitarbeiter von Schadenabteilungen
detaillierte Gliederung umseitig
Arbeitsunterlagen: Die Teilnehmer erhalten ausführliche Seminarunterlagen.
Studienbescheinigung: Wird den Teilnehmern am Ende des Seminars ausgehändigt.
Gebühr:
beide Tage: 590,- € einschließlich Seminarunterlagen, Mittagessen und
Pausenerfrischungen
530,- € für Mitglieder der Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte
einzelner Tag: 300,- € Euro einschließlich Seminarunterlagen, Mittagessen und
Pausenerfrischungen
270,- € für Mitglieder der Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte
Schriftliche SbW - Geschäftsstelle
Anmeldung Postfach 2240, 50152 Kerpen
erforderlich: Telefon: 02237-560256
Telefax: 02237-2651
Seminarnummer:
SN 733
Inhalt:
1. Tag
SN 733-1
Grundlagen VVG-Reform und AKB 2008
für alle Mitarbeiter in Kraft-Betrieb, Kraft-Schaden und Vertrieb
A. Auswirkungen der VVG-Reform
1. Vertragsschluss in der Kraftfahrtversicherung nach der VVG Reform
2. Neue Beratungspflichten in der Kraftfahrtversicherung
3. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
4. Vorläufige Deckung
5. Neues Prämienrecht
6. Abrechnung pro rata temporis
7. Ende des Alles – oder Nichts – Prinzips bei Obliegenheitsverletzungen
8. Quotierungsprobleme bei der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls
9. Der Übergang von Ersatzansprüchen
10. Wegfall des Abtretungs-, Anerkenntnis- und Befriedigungsverbots in KH
11. Verzinsungspflicht der Entschädigung in Kasko
B. Die neuen AKB 2008
12. Gliederung und Systematik der AKB 2008
13. Neue Begriffe und Definitionen
14. Die neue AKB Teileliste
15. Änderungen hinsichtlich der Entschädigungsleistung in der Kaskoversicherung
2. Tag
SN 733-2
Spezielle Probleme bei der Regulierung von Schäden
Vertiefung für Mitarbeiter von Schadenabteilungen
Obliegenheitsverletzungen –
wann tritt vollständige, wann teilweise Leistungsfreiheit ein ?
Wie werden Fälle der teilweisen Leistungsfreiheit gelöst ?
Welche Quoten sind zu bilden ?
1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
a) Wann tritt Leistungsfreiheit ein(Verschulden, Kausalität)
b) Welche Quoten sind zu bilden bei
aa) Trunkenheitsklausel (wie wirken sich unterschiedliche
Alkoholisierungsgrade aus)
bb) Verwendungsklausel
cc) Führerscheinklausel
2. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls
a) Wann tritt Leistungsfreiheit ein(Verschulden, Kausalität)
b) Welche Quoten sind zu bilden bei
aa) Unfalllfucht
bb) Falsche Angaben nach Fragen des Versicherers (Laufleistung, Vorschäden,
Kaufpreis)
cc) Anzeigeobliegenheiten
3. Gefahrerhöhung
a) Wann liegt eine Gefahrerhöhung vor
b) Wann tritt Leistungsfreiheit ein
c) Welche Quoten sind zu bilden bei
aa) abgefahrenen Reifen
bb) mangelhaften Bremsen
4. Die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Kaskoversicherung
a) Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit
b) Welche Quoten sind zu bilden bei
aa) Rote Ampel Fällen
bb) Alkohol
cc) Wildschäden
dd) Fahrfehlern
5. Rettungskostenersatz
Quotenbildung bei grob fahrlässigem Verhalten im Rahmen von
Rettungsmaßnahmen (Wild)
6. Regress gegen den Fahrer in der Kaskoversicherung