Biogas in Sachsen
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Biogas in Sachsen
Biogas in Sachsen-Anhalt Biogasgemeinschaftsveranstaltung Bernburg 11.3.2015 Thorsten Breitschuh 034976/3839-36, 0177/2550837 Mail: [email protected] BELANU 03/2015, Bildquelle: Titelbild joule 2/2014 Dr. Susanne Brandt 0391/73969-0 [email protected] Installierte Biogasleistung in SachsenAnhalt 2014 BELANU 03/2015 Biogaserzeugung Sachsen-Anhalt 2014 Stand: 31.12.2014 Anzahl Anlagen kW elektr Strom 319 190.069 Gas 28 Summe 349 m³ Biomethan je Std. 17.805 Datenauelle: LLFG, MLU, MITNETZ, eigene Berechnungen Summe als kW elektr. Äquivalente kW elektr. Äquiv./ha 190.069 0,16 71.000 0,06 245.000 0,22 BELANU 03/2015 Warum ist auch zukünftig ein Zubau bei Biogas sinnvoll? BELANU 03/2015 Biogas ist die einzige verfügbare Technologie, um Energie aus organischen Reststoffen zu gewinnen, die z.B. als Mist und Gülle in der Landwirtschaft in großen Mengen anfallen. In Sachsen Anhalt wurden im Jahr 2010 weniger als ein Drittel der Wirtschaftsdünger vor der Ausbringung in einer Biogasanlage vergoren. Allein aus den technisch nutzbaren, bislang aber ungenutzten Mist- und Güllemengen wäre eine elektrische Leistung von 15 + 7 = 22 MW in Biogas-BHKW installierbar. [Auswertung von 648 Landwirtschaftsbetrieben für das Jahr 2010 im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt] BELANU 03/2015 Gülleausbringung zur Düngung Klimaschutz Gülleausbringung mit vorheriger Nutzung in Biogasanlage Im Biogas: 20 kg Methan 38 kg CO2 60 kg CO2 und 2,6 kg Methan Freisetzung bei Lagerung, Ausbringung und Abbau im Boden = 120 kg CO2-Äq. 16 kg C Humusaufbau 10 kg C Humusaufbau BELANU 03/2015 Klimaschutz • Bei einer noch sinnvoll in Biogasanlagen nutzbaren Menge von ca. 1 .. 1,5 Mio t Gülle und 1 Mio t Stallmist können THG-Emissionen von ca. 170.000 t je Jahr allein in Sachsen-Anhalt vermieden werden, das sind knapp 1 % der Gesamtemissionen des Bundeslandes Datenquelle: www.de.statis.com BELANU 03/2015 Klimaschutz • Neuanlagen mit 100% Gülle z.B: in Pretzier und Zernitz BELANU 03/2015 Energieeinsparung bis 2020 fehlen 1400 PJ zur Erreichung der Ziele! • Bei einer in Sachsen-Anhalt noch sinnvoll in Biogasanlagen nutzbaren Menge von ca. 1 .. 1,5 Mio t Gülle und 1 Mio t Stallmist können BHKW mit 22 MW elektrischer Leistung installiert werden, diese erzeugen ca. 200 Mio kWh Strom = 0,7 PJ mit 2% des dt. Rinder- und 4,3 des dt. Schweinebestandes Datenquelle: Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz, Stand 12/2014 BELANU 03/2015 Dienstleistungen Stromnetz • Netzbetreiber verlangen verstärkt von vielen Erzeugern die Bereitstellung von Blindleistung (cos Phi 0,95) Datenauelle: www.energie-lexikon.info BELANU 03/2015 Dienstleistungen Stromnetz • Biogasanlagen regeln kurzfristig im gesamten Leistungsbereich • Schnelle Anpassung an Vorgaben der Netzsteuerung Datenquelle: www.energie-lexikon.info BELANU 03/2015 Dienstleistungen Stromnetz • Regelkurve einer 850 kW-Anlage Datenquelle: next-kraftwerke BELANU 03/2015 Wärmenutzung • Versorgung von Ortslagen mit Nahwärmenetzen • Von Netzen mit einfacher Rücklaufanhebung bis zur Vollversorgung – 2014 in Betrieb gegangen z.B: Rochau, Ihleburg – 2015 in Bau z.B: Zens BELANU 03/2015 Wärmenutzung • • • • Trocknung landwirtschaftlicher Produkte in Hallen, unter Schleppdächern oder mit Hängertrocknungen Einsparung von Gas und Heizöl (100 kWh je t Getreide, bis zu 400 kWh je t Körnermais Erhöhung Produktqualität Beispiele Neubauten 2013/2014: Rochau, Bornum, Bertkow BELANU 03/2015 Energiespeicherung • Energiespeicherung in Form von – NaWaRo-Silagen (saisonal) – Biomethan (saisonal und Tagesverlauf) – Biorohgas (Tagesverlauf) • Speicherkosten incl. Erzeugung: ca. 20 Ct/kWh Foto Mitte: www.nordmethan.de BELANU 03/2015 Regionale Energienetze /Grünstrom • Biogas kann zusammen mit KWK-BHKW und Wasserkraft für stabile regionale Netze auf Basis erneuerbarer Energien sorgen • In „echten“ Grünstromtarifen garantiert Biogas den EE-Strom auch in Zeiten ohne Wind und Sonne • Biogas verringert Netzausbau und damit die Netzentgelte Datenquelle: Karte: Wikipedia.de - Anhalt BELANU 03/2015 Forderungen an die Politik zum EEG • Änderung des §46 im EEG 2016: • Biogasanlagen mit einem Anteil von 80 % Wirtschaftsdünger müssen auch über 75 kW installierte Leistung wieder auskömmlich finanziert werden • 20% NaWaRo sind zur Steuerung der Anlage sinnvoll und müssen zulässig bleiben • Die Wirtschaftsdünger zum Betrieb der Anlage müssen ortsnah anfallen. Datenquelle: Beschluss des LBV Sachsen-Anhalt Dez. 2014 BELANU 03/2015 Sind Ausschreibungen für Biogas sinnvoll? BELANU 03/2015 EU verlangt Ausschreibungen für Ökostrom mit Fixpreisen in Deutschland und genehmigt Vergütung mit Inflationsausgleich für Atomstrom in GB • AKW Hinkley Point C wird bis 2013 gebaut, 3260 MW Leistung • Vergütung: – – – – für 35 Jahre staatlich garantierte 11,2 Ct/kWh zzgl. jährlicher Inflationsausgleich zum Basisjahr 2012, zusätzlich Kreditgarantie des Staates von 11,8 Mrd € Entschädigung bei Drosselung oder Abschaltung infolge von Marktänderungen Datenquelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kernkraftwerk_Hinkley_Point , www.zeit.de BELANU 03/2015 Ausschreibung im EEG • Ab 2017 wird die Ausschreibung die EEG-Vergütung ersetzen • Ziel sind niedrigere Vergütungssätze als im EEG • Voraussetzung: ausreichend Wettbewerber, Chancengleichheit für alle Anbieter, technologiespezifisch • Im EEG 2014 nur Pilotverfahren für PV-Freiflächenanlagen vorgesehen, dieses findet gegenwärtig statt – in 2015 drei Ausschreibungsrunden mit verschiedenen Vergütungsregeln (1 x Vergütung je nach Einzelgebot, 2 x Vergütung für alle nach dem höchsten noch zuschlagsfähigen Gebot) – erste Runde läuft seit Februar bis April – Gesetzl. Grundlage: Freiflächenausschreibungsverordnung vom 28.1.2015 – 30.6.2015: erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung Datenquelle: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Erneuerbare-Energien/pvfreiflaechenausschreibungsverordnung.html BELANU 03/2015 Hinweise für die Politik zur Ausschreibung • Erfolg genau prüfen (maximal zulässige Vergütung bei PVFreiflächenausschreibung: 11,49 Ct/kWh; bislang galten im EEG 9,23 Ct/kWh als Vergütungssatz für PV >1 MW) (alle Werte ohne Degression) • für Bioenergie: bei Beibehaltung der maximal zulässigen Vergütung anhand des EEG 2014: auch mit Ausschreibung kein Zubau • bei Bioenergie nur begrenzter Teilnehmerkreis (nach Vorschlag LBV: nur Tierhalter, um 80% Wirtschaftsdung als Input zu garantieren) – echter Wettbewerb fraglich • Ausschreibung kann ein mögliches Instrument sein, um nach Auslaufen der 20 Jahre EEG-Vergütung einen Weiterbetrieb zu ermöglichen, ggf. auch für Anlagenerweiterungen • Erstsicherheitsleistungen (bei PV 4 €/kW) und Planungsvorlauf sind Risikokapital, zusätzlicher administrativer Aufwand BELANU 03/2015 Biogas – allgemeine Informationen BELANU 03/2015 Alternative Stromnutzung für BGA • Versorgung von eigenen Betriebsstätten ohne Nutzung öffentlicher Netze mit Überschusseinspeisung, dann ggf. EEG-Umlage oder mit Vollstrom-Eigenversorgung als KWK-Anlage ohne Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz, dann keine Umlagen aber auch keine EEGVergütung BELANU 03/2015 Forderungen an die Politik für die Zeit nach dem EEG • Schaffung von geeigneten Vermarktungsinstrumenten für Grünstrom, der nicht dem EEG unterliegt Regionalmärkte Grünstromtarife • Prüfung der Ausschreibung als Möglichkeit für den Weiterbetrieb von BGA (und für Anlagenerweiterungen) • Regelung der Eigenstromversorgung (in Kombination mit dem KWK-Gesetz?) : BELANU 03/2015 Flexibilitätsprämie nach EEG 2012 • Option für – alle Anlagen, die ihre Bemessungsleistung dauerhaft unterschreiten – Anlagenerweiterungen für Regelstrommarkt oder Winterversorgung von Wärmenetzen • Lt. Fachverband Biogas wurden bis 30.1.2015 erst 25 MW des maximal möglichen Zubauvolumens von 1350 MW installiert, ca. 25% der Anlagen nutzen schon Flexprämie BELANU 03/2015 Mittelspannungsrichtlinie • Einhaltung verpflichtend für alle ab 1.1.2014 installierten BHKW, Nachreichfrist wurde bis zum 31.12.2014 verlängert, bei BHKW-Austausch ohne Leistungserhöhung und gleichbleibenden Netzanschlussvertrag vorerst kein Zertifikat erforderlich • Herstellerzertifikat: wird vom Hersteller beantragt und gilt für alle BHKW einer Serie • Anlagenzertifikat: erst ab 1 MW oder >2 km Anschlussleitung oder mit außerordentlicher Begründung erforderlich Datenquelle: http://moe-service.net/de/vkm-bhkw/zertifizierung/anlagenzertifizierung BELANU 03/2015 Behälterreinigung • nach 5 Jahren oft lt. Genehmigungsunterlagen erforderlich • meist Sinkschichten an rührwerksfernen Stellen – nutzbares Faulraumvolumen geht zurück • Kostenangebote einholen: Preise von 10-30.000 € je Behälter • Behälterwände / Heizungen kontrollieren Fotos Sylvio Meisen BELANU 03/2015 Entschwefelung • Entschwefelungsleistung durch Lufteinblasung verliert mit den Jahren an Wirksamkeit, mehr Luft = weniger Methan • Alternativen: Zubau neuer Behälter (neue Besiedlungsfläche), Zugabe von Eisenverbindungen oder externe Anlagen – Aktivkohle – Biologische Entschweflung – Pellets mit kombinierter biolog. und chem. Entschwefelung BELANU 03/2015 Fernsteuerung von BHKW • ab dem 1.4.2015 bei direktvermarktenden Anlagen Pflicht • bei fehlender Steuerung: Vergütung nach Börsenpreis (ca. 3 Ct/kWh) (siehe § 9 und 25 EEG 2014; Wegfall Marktprämie) BELANU 03/2015 Höchstbemessungsleistung = 95% der installierten Leistung oder der jemals erreichte höchste Jahresdurchschnittswert • Rückforderungen bes. bei BGA mit Inbetriebnahme Ende 2012 • Klage vor Bundesverfassungsgericht geplant durch Anlagenbetreiber (mit Unterstützung der Verbände) BELANU 03/2015 Anlagenverordnung Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) BELANU 03/2015 Anlagenverordnung • Für BGA mit ldw. Rohstoffen (ohne Abfall): Einwandige Behälter, Leckageerkennung, Umwallung • Unterirdische Behälter in Schutzgebieten sowie unterhalb des höchsten Grundwasserstandes und Abfall-BGA: doppelwandige Behälter Datenquelle: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0001-0100/7714%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=1 BELANU 03/2015 Anlagenverordnung • Bundesrat fordert 9 Monate Gärrestlagerdauer Die Erfahrungen mit zunehmend in der letzten Zeit festzustellenden zeitlichen Engpässen bei der Ausbringung der Gärreste zur Düngung zeigen deutlich, dass eine Kapazität von mindestens neun Monaten für das Gärrestlager auf jeden Fall vorgehalten werden muss. Nur dann können die Gärreste auch zu pflanzenbaulich sinnvollen und für den Grundwasserschutz verträglichen Zeiten sachgerecht ausgebracht und verwertet werden. Eine Lagerkapazität von weniger als neun Monaten reicht gerade bei Biogasanlagen nicht aus. Als Gärsubstrat wird hier überwiegend Mais eingesetzt. Auf den zur Substratbereitstellung vorgesehenen Maisanbauflächen werden in der Regel auch die Gärreste zurückgeführt und verwertet. Eine zeitlich optimale und von der Düngung her angepasste Ausbringung von Gärresten auf diesen Maisanbauflächen ist nur in dem Zeitraum März bis Juni als angebracht und fachgerecht anzusehen. Um diese Anforderung erfüllen zu können, ist für Biogasanlagen eine Mindestlagerkapazität von neun Monaten zwingend erforderlich. Damit den Betreibern die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre bestehenden Anlagen darauf einzustellen und entsprechend nachzurüsten, wird eine Übergangsfrist von fünf Jahren eingeräumt. Datenquelle: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0001-0100/77- Anlagenverordnung – Mehrkosten Abdeckung Beispiel 1: Schweinezucht (370 Sauen) und –mastbetrieb (300 Mastschweine), 190 kW Eingesetzte Input-Stoffe Schweinegülle Stalldung Maissilage Futterroggensilage Getreide insg.: 2012 1.399,0 403,6 1.841,7 -286,1 3.930,4 2013 m³ t t t t t 46 % 1.576,0 469,3 2.213,6 121,5 231,0 4.611,4 m³ t t t t t 44 % Anfallender Gärrest: 3.700 m³ Vorhandener Lagerraum: 2090 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 206 Tage 2500 m³ Rundbehälter Altbestand , nicht gasdicht abgedeckt, ausreichend für weitere mind. 200 Tage Summe Lagerdauer: 406 Tage BELANU 03/2015 Anlagenverordnung – Mehrkosten Abdeckung Beispiel 1: Schweinezucht (370 Sauen) und –mastbetrieb (300 Mastschweine), 190 kW Eingesetzte Input-Stoffe Schweinegülle Stalldung Maissilage Futterroggensilage Getreide insg.: 2012 1.399,0 403,6 1.841,7 -286,1 3.930,4 2013 m³ t t t t t 46 % 1.576,0 469,3 2.213,6 121,5 231,0 4.611,4 m³ t t t t t 44 % Anfallender Gärrest: 3.700 m³ Vorhandener Lagerraum: 2.090 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 206 Tage 2.500 m³ Rundbehälter Altbestand , nicht gasdicht abgedeckt, ausreichend für weitere mind. 200 Tage Summe Lagerdauer: 406 Tage Zubaubedarf: Kein Zubau erforderlich Datenquelle: Umweltgutachten BELANU 03/2015 Anlagenverordnung – Mehrkosten Abdeckung Beispiel 2: Milchviehhaltung (100 Milchkühe zzgl. Nachzucht, BGA: 190 kW) Eingesetzte Input-Stoffe Gülle Mischmist Maissilage einschl. Restfutter Getreideschrot insg.: 2012 4.241,0 m ³ 314,9 2.253,5 t 124,3 t 6.933,7 t 2013 66 % 4.421,0 m ³ 436,6 t 2.149,2 t 143,0 t 7.149,8 t 68 % Anfallender Gärrest: 2013: 6.300 m³ Vorhandener Lagerraum: 2270 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 131 Tage 2 * 1000 m³ Rundbehälter Altbestand , nicht gasdicht abgedeckt, ausreichend für 115 Tage Summe Lagerdauer: 246 Tage BELANU 03/2015 Anlagenverordnung – Mehrkosten Abdeckung Beispiel 2: Milchviehhaltung (100 Milchkühe zzgl. Nachzucht, BGA: 190 kW) Eingesetzte Input-Stoffe Gülle Mischmist Maissilage einschl. Restfutter Getreideschrot insg.: 2012 4.241,0 314,9 2.253,5 124,3 6.933,7 2013 m³ t t t 66 % 4.421,0 436,6 2.149,2 143,0 7.149,8 m³ t t t t 68 % Anfallender Gärrest: 2013: 6.300 m³ Vorhandener Lagerraum: 2.270 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 131 Tage 2 * 1.000 m³ Rundbehälter Altbestand , nicht gasdicht abgedeckt, ausreichend für 115 Tage Summe Lagerdauer: 246 Tage Zubaubedarf: 500 m³ gasdicht abgedeckt, Investbedarf ca. 100.000 €, das entspricht 33% des Jahresumsatzes der BGA Datenquelle: Umweltgutachten BELANU 03/2015 Anlagenverordnung – Mehrkosten Abdeckung Beispiel 3: Milchviehhaltung (650 Milchkühe zzgl. Kälber, BGA: 570 kW) Eingesetzte Input-Stoffe Rindergülle Rindermist Maissilage Grassilage Getreide insg.: 2012 18.878,0 m ³ 560,0 t 3.421,5 t 1.926,5 t -t 24.786,0 t 2013 78,4 % 17.414,0 m ³ 1.131,0 t 2.169,5 t 4.385,0 t 315,0 t 25.414,5 t 73 % Anfallender Gärrest: 2013: 23.000 m³ Vorhandener Lagerraum: 13.000 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 206 Tage BELANU 03/2015 Anlagenverordnung – Mehrkosten Abdeckung Beispiel 3: Milchviehhaltung (650 Milchkühe zzgl. Kälber, BGA: 570 kW) Eingesetzte Input-Stoffe Rindergülle Rindermist Maissilage Grassilage Getreide insg.: 2012 18.878,0 m ³ 560,0 t 3.421,5 t 1.926,5 t -t 24.786,0 t 2013 78,4 % 17.414,0 m ³ 1.131,0 t 2.169,5 t 4.385,0 t 315,0 t 25.414,5 t 73 % Anfallender Gärrest: 2013: 23.000 m³ Vorhandener Lagerraum: 13.000 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 206 Tage Zubaubedarf: 4.000 m³ gasdicht abgedeckt, Investbedarf ca. 350.000 €, das entspricht 40% des Jahresumsatzes der BGA Datenquelle: Umweltgutachten BELANU 03/2015 Anlagenverordnung – Mehrkosten Abdeckung Beispiel 4: Milchviehhaltung (1250 Milchkühe zzgl. Nachzucht, BGA: 570 kW) Gülle Stalldung Maissilage Anwelksilage insg.: 2012 40.440 m ³ 3.805 1.760 t 109 t 46.114 t 96 % 2013 43.747,0 m ³ 4.032,0 1.686,0 t 92,0 t 49.557,0 t 96 % Anfallender Gärrest: 2013: 47.000 m³ Vorhandener Lagerraum: 15.000 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 116 Tage 3 x 6.000 m³ Rechteckbecken = 18.000 m³, ausreichend 140 Tage Summe Lagerdauer: 256 Tage BELANU 03/2015 Anlagenverordnung – Mehrkosten Abdeckung Beispiel 4: Milchviehhaltung (1250 Milchkühe zzgl. Nachzucht, BGA: 570 kW) Gülle Stalldung Maissilage Anwelksilage insg.: 2012 40.440 m ³ 3.805 1.760 t 109 t 46.114 t 96 % 2013 43.747,0 m ³ 4.032,0 1.686,0 t 92,0 t 49.557,0 t 96 % Anfallender Gärrest: 2013: 47.000 m³ Vorhandener Lagerraum: 15.000 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 116 Tage 3 x 6.000 m³ Rechteckbecken = 18.000 m³, ausreichend 140 Tage Summe Lagerdauer: 256 Tage Zubaubedarf: 2.000 m³ gasdicht abgedeckt, Investbedarf ca. 200.000 €, das entspricht 20% des Jahresumsatzes der BGA BELANU 03/2015 Anlagenverordnung • Erdbecken sollen für Gärreste nicht mehr zulässig sein Begründung: Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) hat für Erdbecken zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS) mehreren Antragstellern für dessen Systeme eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung erteilt. Mit diesen Zulassungen gilt die Verwendbarkeit des Systems im Sinne der Landesbauordnungen als nachgewiesen. Von den Wasserbehörden werden im Baugenehmigungsverfahren wasserrechtliche Anforderungen formuliert, die nach Wasserrecht den bestmöglichen Schutz der Gewässer gewährleisten sollen. In der Praxis haben sich diese Systeme nicht bewährt. Nach Mitteilung der Landwirtschaftskammern vor Ort und nach den Prüfberichten der Sachverständigen sind in nicht seltenen Fällen bei der Überprüfung erhebliche Mängel festgestellt worden. Beschädigungen der Folien im Boden und Böschungsbereich, insbesondere im Bereich der Rührwerke, und das Nichtfunktionieren der mechanischen Leckageerkennung waren hierbei die am häufigsten festgestellten Mängel. Aus den o. g. Gründen ist das Verbot für die Lagerung von Gärresten aus dem Betrieb von Biogasanlagen in Erdbecken gerechtfertigt, zumal an die Lagerung dieser Stoffe ein noch höheres Schutzniveau als an die Lagerung von JGS (privilegiert) zu stellen ist. Datenquelle: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0001-0100/7714%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=1 BELANU 03/2015 Anlagenverordnung – Verbot Erdbecken Beispiel 4: Milchviehhaltung (1250 Milchkühe zzgl. Nachzucht, BGA: 570 kW) Gülle Stalldung Maissilage Anwelksilage insg.: 2012 40.440 m ³ 3.805 1.760 t 109 t 46.114 t 96 % 2013 43.747,0 m ³ 4.032,0 1.686,0 t 92,0 t 49.557,0 t 96 % Anfallender Gärrest: 2013: 47.000 m³ Vorhandener Lagerraum: 15.000 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 116 Tage 3 x 6.000 m³ Rechteckbecken = 18.000 m³, ausreichend 140 Tage Summe Lagerdauer: 116 Tage Zubaubedarf: 20.000 m³ = 1,75 Mio € = 2 volle Jahresumsätze der BGA zzgl. der Abrisskosten für die Altbehälter BELANU 03/2015 Anlagenverordnung – Verbot Erdbecken Beispiel 4: Milchviehhaltung (1250 Milchkühe zzgl. Nachzucht, BGA: 570 kW) Gülle Stalldung Maissilage Anwelksilage insg.: 2012 40.440 m ³ 3.805 1.760 t 109 t 46.114 t 96 % 2013 43.747,0 m ³ 4.032,0 1.686,0 t 92,0 t 49.557,0 t 96 % Anfallender Gärrest: 2013: 47.000 m³ Vorhandener Lagerraum: 15.000 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 116 Tage 3 x 6.000 m³ Rechteckbecken = 18.000 m³, ausreichend 140 Tage Summe Lagerdauer: 116 Tage Zubaubedarf: 20.000 m³ = 1,75 Mio € = 2 volle Jahresumsätze der BGA zzgl. der Abrisskosten für die Altbehälter Datenquelle: Umweltgutachten BELANU 03/2015 Forderungen an die Politik zur Anlagenverordnung • Betriebe sind verpflichtet, Gülle und Gärreste ausreichend lang lagern zu können: d.h. mind. 6 Monate nach DüV In Problemregionen mit vorrangig Mais (und ohne Grünland) können längere Lagerfristen erforderlich sein, dies gilt aber nicht deutschlandweit und schon gar nicht bei 0,4 GV/ha + 0,22 kW Biogas und 12 % Mais im Landesdurchschnitt in SachsenAnhalt. Wenn 9 Monate Lagerdauer Pflicht werden, werden vor allem die güllebetonten BGA in 5 Jahren (Ende der Übergangsfrist) abgeschaltet! • Vorhandene Behälter müssen Bestandsschutz haben so lange diese technisch in Ordnung sind, dass muss auch für Lagunen gelten! • Umwallungen sind auf technische Machbarkeit zu prüfen • rechtliche Gleichbehandlung von Gülle und Gärrest BELANU 03/2015 Netzausbau BELANU 03/2015 Netzausbau Sachsen-Anhalt hat 2013 23,1 Milliarden Kilowattstunden produziert, (davon 61% aus fossilen Quellen, 34% (=7,8 Mrd. kWh) aus Kohle) aber nur 15,9 Mrd. kWh im Land selbst verbraucht. Stromexport ist notwendig, aber gegen den Willen der „Importeure“ wenig zielführend. Datenquelle: http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/stromtrasse-koennte-bis-nach-wolmirstedt-gehen,20641266,28944070.html, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt BELANU 03/2015 Erdkabel – die Lösung des Netzproblems? Datenquelle: WLV, Verena Kämmerling BELANU 03/2015 Erdkabel – die Lösung des Netzproblems? Datenquelle: WLV, Verena Kämmerling BELANU 03/2015 Erdkabel – die Lösung des Netzproblems? Datenquelle: WLV, Verena Kämmerling BELANU 03/2015 Erdkabel – Zwischenfazit Erdkabel haben einen sehr hohen Flächenverbrauch. Nach der Verlegung sind Bewirtschaftungseinschränkungen zu erwarten. Temperaturanstieg an der Oberfläche? (Kabel bis 90° im Kern, 70°C an der Außenhülle) Generelle Erdverkabelung wird vom DBV kritisch betrachtet, kann aber für kurze Distanzen (Ortsnähe) sinnvoll sein. Weitere Prüfungen und Untersuchungen sind vor abschließender Meinungsbildung notwendig. Entschädigungszahlungen an Landwirte sind zu klären, es gibt erste Mustervereinbarungen zwischen Landesbauernverbänden und den Netzbetreibern (gilt auch für Freileitungen). Datenquelle: WLV, Verena Kämmerling BELANU 03/2015