Biogas in Sachsen

Transcrição

Biogas in Sachsen
Biogas in Sachsen-Anhalt
Biogasgemeinschaftsveranstaltung Bernburg 11.3.2015
Thorsten Breitschuh
034976/3839-36, 0177/2550837
Mail: [email protected]
BELANU 03/2015, Bildquelle: Titelbild joule 2/2014
Dr. Susanne Brandt
0391/73969-0
[email protected]
Installierte Biogasleistung in SachsenAnhalt 2014
BELANU 03/2015
Biogaserzeugung Sachsen-Anhalt 2014
Stand:
31.12.2014
Anzahl
Anlagen
kW elektr
Strom
319
190.069
Gas
28
Summe
349
m³
Biomethan
je Std.
17.805
Datenauelle: LLFG, MLU, MITNETZ, eigene Berechnungen
Summe als
kW elektr.
Äquivalente
kW elektr.
Äquiv./ha
190.069
0,16
71.000
0,06
245.000
0,22
BELANU 03/2015
Warum ist auch zukünftig ein Zubau
bei Biogas sinnvoll?
BELANU 03/2015
Biogas ist die einzige verfügbare
Technologie, um Energie aus
organischen Reststoffen zu gewinnen,
die z.B. als Mist und Gülle in der
Landwirtschaft in großen Mengen
anfallen.
In Sachsen Anhalt wurden im Jahr
2010 weniger als ein Drittel der
Wirtschaftsdünger vor der
Ausbringung in einer Biogasanlage
vergoren.
Allein aus den technisch nutzbaren,
bislang aber ungenutzten Mist- und
Güllemengen wäre eine elektrische
Leistung von 15 + 7 = 22 MW in
Biogas-BHKW installierbar.
[Auswertung von 648 Landwirtschaftsbetrieben für das Jahr 2010 im Auftrag des
Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt]
BELANU 03/2015
Gülleausbringung zur
Düngung
Klimaschutz
Gülleausbringung mit vorheriger
Nutzung in Biogasanlage
Im Biogas:
20 kg Methan
38 kg CO2
60 kg CO2
und 2,6 kg Methan
Freisetzung bei Lagerung,
Ausbringung und Abbau
im Boden
= 120 kg CO2-Äq.
16 kg C Humusaufbau
10 kg C Humusaufbau
BELANU 03/2015
Klimaschutz
• Bei einer noch sinnvoll in Biogasanlagen nutzbaren Menge von ca. 1 .. 1,5 Mio t
Gülle und 1 Mio t Stallmist können THG-Emissionen von ca. 170.000 t je Jahr
allein in Sachsen-Anhalt vermieden werden, das sind knapp 1 % der
Gesamtemissionen des Bundeslandes
Datenquelle: www.de.statis.com
BELANU 03/2015
Klimaschutz
• Neuanlagen mit 100% Gülle z.B: in Pretzier und Zernitz
BELANU 03/2015
Energieeinsparung
bis 2020 fehlen
1400 PJ zur
Erreichung der
Ziele!
• Bei einer in Sachsen-Anhalt noch sinnvoll in Biogasanlagen nutzbaren Menge
von ca. 1 .. 1,5 Mio t Gülle und 1 Mio t Stallmist können BHKW mit 22 MW
elektrischer Leistung installiert werden, diese erzeugen ca. 200 Mio kWh Strom
= 0,7 PJ mit 2% des dt. Rinder- und 4,3 des dt. Schweinebestandes
Datenquelle: Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz, Stand 12/2014
BELANU 03/2015
Dienstleistungen Stromnetz
• Netzbetreiber verlangen verstärkt von vielen Erzeugern die Bereitstellung von
Blindleistung (cos Phi 0,95)
Datenauelle: www.energie-lexikon.info
BELANU 03/2015
Dienstleistungen Stromnetz
• Biogasanlagen regeln kurzfristig im gesamten Leistungsbereich
• Schnelle Anpassung an Vorgaben der Netzsteuerung
Datenquelle: www.energie-lexikon.info
BELANU 03/2015
Dienstleistungen Stromnetz
• Regelkurve einer 850 kW-Anlage
Datenquelle: next-kraftwerke
BELANU 03/2015
Wärmenutzung
• Versorgung von Ortslagen mit Nahwärmenetzen
• Von Netzen mit einfacher Rücklaufanhebung bis zur Vollversorgung
– 2014 in Betrieb gegangen z.B: Rochau, Ihleburg
– 2015 in Bau z.B: Zens
BELANU 03/2015
Wärmenutzung
•
•
•
•
Trocknung landwirtschaftlicher Produkte in Hallen, unter Schleppdächern oder mit
Hängertrocknungen
Einsparung von Gas und Heizöl (100 kWh je t Getreide, bis zu 400 kWh je t
Körnermais
Erhöhung Produktqualität
Beispiele Neubauten 2013/2014: Rochau, Bornum, Bertkow
BELANU 03/2015
Energiespeicherung
• Energiespeicherung in Form von
– NaWaRo-Silagen (saisonal)
– Biomethan (saisonal und Tagesverlauf)
– Biorohgas (Tagesverlauf)
• Speicherkosten incl. Erzeugung:
ca. 20 Ct/kWh
Foto Mitte: www.nordmethan.de
BELANU 03/2015
Regionale Energienetze
/Grünstrom
• Biogas kann zusammen mit KWK-BHKW
und Wasserkraft für stabile regionale
Netze auf Basis erneuerbarer Energien
sorgen
• In „echten“ Grünstromtarifen garantiert
Biogas den EE-Strom auch in Zeiten
ohne Wind und Sonne
• Biogas verringert Netzausbau und
damit die Netzentgelte
Datenquelle: Karte: Wikipedia.de - Anhalt
BELANU 03/2015
Forderungen an die Politik zum EEG
• Änderung des §46 im EEG 2016:
• Biogasanlagen mit einem Anteil von 80 %
Wirtschaftsdünger müssen auch über 75 kW installierte
Leistung wieder auskömmlich finanziert werden
• 20% NaWaRo sind zur Steuerung der Anlage sinnvoll und
müssen zulässig bleiben
• Die Wirtschaftsdünger zum Betrieb der Anlage müssen
ortsnah anfallen.
Datenquelle: Beschluss des LBV Sachsen-Anhalt Dez. 2014
BELANU 03/2015
Sind Ausschreibungen für Biogas
sinnvoll?
BELANU 03/2015
EU verlangt Ausschreibungen für Ökostrom
mit Fixpreisen in Deutschland und genehmigt
Vergütung mit Inflationsausgleich für
Atomstrom in GB
• AKW Hinkley Point C wird bis 2013 gebaut, 3260 MW Leistung
• Vergütung:
–
–
–
–
für 35 Jahre staatlich garantierte 11,2 Ct/kWh
zzgl. jährlicher Inflationsausgleich zum Basisjahr 2012,
zusätzlich Kreditgarantie des Staates von 11,8 Mrd €
Entschädigung bei Drosselung oder Abschaltung infolge von
Marktänderungen
Datenquelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kernkraftwerk_Hinkley_Point , www.zeit.de
BELANU 03/2015
Ausschreibung im EEG
• Ab 2017 wird die Ausschreibung die EEG-Vergütung ersetzen
• Ziel sind niedrigere Vergütungssätze als im EEG
• Voraussetzung: ausreichend Wettbewerber, Chancengleichheit
für alle Anbieter, technologiespezifisch
• Im EEG 2014 nur Pilotverfahren für PV-Freiflächenanlagen
vorgesehen, dieses findet gegenwärtig statt
– in 2015 drei Ausschreibungsrunden mit verschiedenen Vergütungsregeln
(1 x Vergütung je nach Einzelgebot, 2 x Vergütung für alle nach dem
höchsten noch zuschlagsfähigen Gebot)
– erste Runde läuft seit Februar bis April
– Gesetzl. Grundlage: Freiflächenausschreibungsverordnung vom
28.1.2015
– 30.6.2015: erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung
Datenquelle: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Erneuerbare-Energien/pvfreiflaechenausschreibungsverordnung.html
BELANU 03/2015
Hinweise für die Politik zur Ausschreibung
• Erfolg genau prüfen (maximal zulässige Vergütung bei PVFreiflächenausschreibung: 11,49 Ct/kWh; bislang galten im EEG 9,23
Ct/kWh als Vergütungssatz für PV >1 MW) (alle Werte ohne Degression)
• für Bioenergie: bei Beibehaltung der maximal zulässigen Vergütung
anhand des EEG 2014: auch mit Ausschreibung kein Zubau
• bei Bioenergie nur begrenzter Teilnehmerkreis (nach Vorschlag LBV:
nur Tierhalter, um 80% Wirtschaftsdung als Input zu garantieren) –
echter Wettbewerb fraglich
• Ausschreibung kann ein mögliches Instrument sein, um nach
Auslaufen der 20 Jahre EEG-Vergütung einen Weiterbetrieb zu
ermöglichen, ggf. auch für Anlagenerweiterungen
• Erstsicherheitsleistungen (bei PV 4 €/kW) und Planungsvorlauf sind
Risikokapital, zusätzlicher administrativer Aufwand
BELANU 03/2015
Biogas – allgemeine Informationen
BELANU 03/2015
Alternative Stromnutzung für BGA
• Versorgung von eigenen Betriebsstätten ohne Nutzung
öffentlicher Netze
mit Überschusseinspeisung,
dann ggf. EEG-Umlage
oder
mit Vollstrom-Eigenversorgung
als KWK-Anlage ohne
Einspeisung von Strom in das
öffentliche Netz, dann keine
Umlagen aber auch keine EEGVergütung
BELANU 03/2015
Forderungen an die Politik für die
Zeit nach dem EEG
• Schaffung von geeigneten Vermarktungsinstrumenten für
Grünstrom, der nicht dem EEG unterliegt
Regionalmärkte
Grünstromtarife
• Prüfung der Ausschreibung als Möglichkeit für den
Weiterbetrieb von BGA (und für Anlagenerweiterungen)
• Regelung der Eigenstromversorgung (in Kombination mit
dem KWK-Gesetz?)
:
BELANU 03/2015
Flexibilitätsprämie nach EEG 2012
• Option für
– alle Anlagen, die ihre Bemessungsleistung dauerhaft
unterschreiten
– Anlagenerweiterungen für Regelstrommarkt oder
Winterversorgung von Wärmenetzen
• Lt. Fachverband Biogas wurden bis 30.1.2015 erst 25 MW
des maximal möglichen Zubauvolumens von 1350 MW
installiert, ca. 25% der Anlagen nutzen schon Flexprämie
BELANU 03/2015
Mittelspannungsrichtlinie
• Einhaltung verpflichtend für alle ab 1.1.2014 installierten
BHKW, Nachreichfrist wurde bis zum 31.12.2014
verlängert, bei BHKW-Austausch ohne Leistungserhöhung
und gleichbleibenden Netzanschlussvertrag vorerst kein
Zertifikat erforderlich
• Herstellerzertifikat: wird vom Hersteller beantragt und gilt
für alle BHKW einer Serie
• Anlagenzertifikat: erst ab 1 MW oder >2 km
Anschlussleitung oder mit außerordentlicher Begründung
erforderlich
Datenquelle: http://moe-service.net/de/vkm-bhkw/zertifizierung/anlagenzertifizierung BELANU 03/2015
Behälterreinigung
• nach 5 Jahren oft lt. Genehmigungsunterlagen erforderlich
• meist Sinkschichten an rührwerksfernen Stellen –
nutzbares Faulraumvolumen geht zurück
• Kostenangebote einholen: Preise von 10-30.000 € je
Behälter
• Behälterwände / Heizungen kontrollieren
Fotos Sylvio Meisen
BELANU 03/2015
Entschwefelung
• Entschwefelungsleistung durch Lufteinblasung verliert mit den Jahren
an Wirksamkeit, mehr Luft = weniger Methan
• Alternativen: Zubau neuer Behälter (neue Besiedlungsfläche), Zugabe
von Eisenverbindungen oder externe Anlagen
– Aktivkohle
– Biologische Entschweflung
– Pellets mit kombinierter biolog. und chem. Entschwefelung
BELANU 03/2015
Fernsteuerung von BHKW
• ab dem 1.4.2015 bei direktvermarktenden Anlagen Pflicht
• bei fehlender Steuerung: Vergütung nach Börsenpreis (ca. 3
Ct/kWh) (siehe § 9 und 25 EEG 2014; Wegfall Marktprämie)
BELANU 03/2015
Höchstbemessungsleistung
= 95% der installierten Leistung oder der jemals erreichte
höchste Jahresdurchschnittswert
• Rückforderungen bes. bei BGA mit Inbetriebnahme Ende
2012
• Klage vor Bundesverfassungsgericht geplant durch
Anlagenbetreiber (mit Unterstützung der Verbände)
BELANU 03/2015
Anlagenverordnung
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen (AwSV)
BELANU 03/2015
Anlagenverordnung
• Für BGA mit ldw. Rohstoffen (ohne Abfall): Einwandige
Behälter, Leckageerkennung, Umwallung
• Unterirdische Behälter in Schutzgebieten sowie unterhalb
des höchsten Grundwasserstandes und Abfall-BGA:
doppelwandige Behälter
Datenquelle: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0001-0100/7714%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=1
BELANU 03/2015
Anlagenverordnung
• Bundesrat fordert 9 Monate Gärrestlagerdauer
Die Erfahrungen mit zunehmend in der letzten Zeit festzustellenden zeitlichen
Engpässen bei der Ausbringung der Gärreste zur Düngung zeigen deutlich, dass
eine Kapazität von mindestens neun Monaten für das Gärrestlager auf jeden
Fall vorgehalten werden muss. Nur dann können die Gärreste auch zu
pflanzenbaulich sinnvollen und für den Grundwasserschutz verträglichen
Zeiten sachgerecht ausgebracht und verwertet werden. Eine Lagerkapazität
von weniger als neun Monaten reicht gerade bei Biogasanlagen nicht aus. Als
Gärsubstrat wird hier überwiegend Mais eingesetzt. Auf den zur
Substratbereitstellung vorgesehenen Maisanbauflächen werden in der Regel
auch die Gärreste zurückgeführt und verwertet. Eine zeitlich optimale und
von der Düngung her angepasste Ausbringung von Gärresten auf diesen
Maisanbauflächen ist nur in dem Zeitraum März bis Juni als angebracht und
fachgerecht anzusehen. Um diese Anforderung erfüllen zu können, ist für
Biogasanlagen eine Mindestlagerkapazität von neun Monaten zwingend
erforderlich. Damit den Betreibern die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre
bestehenden Anlagen darauf einzustellen und entsprechend nachzurüsten,
wird eine Übergangsfrist von fünf Jahren eingeräumt.
Datenquelle: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0001-0100/77-
Anlagenverordnung – Mehrkosten Abdeckung
Beispiel 1: Schweinezucht (370 Sauen) und –mastbetrieb (300 Mastschweine), 190 kW
Eingesetzte Input-Stoffe
Schweinegülle
Stalldung
Maissilage
Futterroggensilage
Getreide
insg.:
2012
1.399,0
403,6
1.841,7
-286,1
3.930,4
2013
m³
t
t
t
t
t
46 %
1.576,0
469,3
2.213,6
121,5
231,0
4.611,4
m³
t
t
t
t
t
44 %
Anfallender Gärrest: 3.700 m³
Vorhandener Lagerraum: 2090 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 206 Tage
2500 m³ Rundbehälter Altbestand , nicht gasdicht abgedeckt, ausreichend für weitere
mind. 200 Tage
Summe Lagerdauer: 406 Tage
BELANU 03/2015
Anlagenverordnung – Mehrkosten Abdeckung
Beispiel 1: Schweinezucht (370 Sauen) und –mastbetrieb (300 Mastschweine), 190 kW
Eingesetzte Input-Stoffe
Schweinegülle
Stalldung
Maissilage
Futterroggensilage
Getreide
insg.:
2012
1.399,0
403,6
1.841,7
-286,1
3.930,4
2013
m³
t
t
t
t
t
46 %
1.576,0
469,3
2.213,6
121,5
231,0
4.611,4
m³
t
t
t
t
t
44 %
Anfallender Gärrest: 3.700 m³
Vorhandener Lagerraum: 2.090 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 206 Tage
2.500 m³ Rundbehälter Altbestand , nicht gasdicht abgedeckt, ausreichend für weitere
mind. 200 Tage
Summe Lagerdauer: 406 Tage
Zubaubedarf: Kein Zubau erforderlich
Datenquelle: Umweltgutachten
BELANU 03/2015
Anlagenverordnung – Mehrkosten Abdeckung
Beispiel 2: Milchviehhaltung (100 Milchkühe zzgl. Nachzucht, BGA: 190 kW)
Eingesetzte Input-Stoffe
Gülle
Mischmist
Maissilage einschl. Restfutter
Getreideschrot
insg.:
2012
4.241,0 m
³
314,9
2.253,5 t
124,3 t
6.933,7 t
2013
66 %
4.421,0 m
³
436,6 t
2.149,2 t
143,0 t
7.149,8 t
68 %
Anfallender Gärrest: 2013: 6.300 m³
Vorhandener Lagerraum: 2270 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 131 Tage
2 * 1000 m³ Rundbehälter Altbestand , nicht gasdicht abgedeckt, ausreichend für 115 Tage
Summe Lagerdauer: 246 Tage
BELANU 03/2015
Anlagenverordnung – Mehrkosten Abdeckung
Beispiel 2: Milchviehhaltung (100 Milchkühe zzgl. Nachzucht, BGA: 190 kW)
Eingesetzte Input-Stoffe
Gülle
Mischmist
Maissilage einschl. Restfutter
Getreideschrot
insg.:
2012
4.241,0
314,9
2.253,5
124,3
6.933,7
2013
m³
t
t
t
66 %
4.421,0
436,6
2.149,2
143,0
7.149,8
m³
t
t
t
t
68 %
Anfallender Gärrest: 2013: 6.300 m³
Vorhandener Lagerraum: 2.270 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 131 Tage
2 * 1.000 m³ Rundbehälter Altbestand , nicht gasdicht abgedeckt, ausreichend für 115 Tage
Summe Lagerdauer: 246 Tage
Zubaubedarf:
500 m³ gasdicht abgedeckt, Investbedarf ca. 100.000 €, das entspricht 33% des
Jahresumsatzes der BGA
Datenquelle: Umweltgutachten
BELANU 03/2015
Anlagenverordnung – Mehrkosten Abdeckung
Beispiel 3: Milchviehhaltung (650 Milchkühe zzgl. Kälber, BGA: 570 kW)
Eingesetzte Input-Stoffe
Rindergülle
Rindermist
Maissilage
Grassilage
Getreide
insg.:
2012
18.878,0 m
³
560,0 t
3.421,5 t
1.926,5 t
-t
24.786,0 t
2013
78,4 %
17.414,0 m
³
1.131,0 t
2.169,5 t
4.385,0 t
315,0 t
25.414,5 t
73 %
Anfallender Gärrest: 2013: 23.000 m³
Vorhandener Lagerraum: 13.000 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 206 Tage
BELANU 03/2015
Anlagenverordnung – Mehrkosten Abdeckung
Beispiel 3: Milchviehhaltung (650 Milchkühe zzgl. Kälber, BGA: 570 kW)
Eingesetzte Input-Stoffe
Rindergülle
Rindermist
Maissilage
Grassilage
Getreide
insg.:
2012
18.878,0 m
³
560,0 t
3.421,5 t
1.926,5 t
-t
24.786,0 t
2013
78,4 %
17.414,0 m
³
1.131,0 t
2.169,5 t
4.385,0 t
315,0 t
25.414,5 t
73 %
Anfallender Gärrest: 2013: 23.000 m³
Vorhandener Lagerraum: 13.000 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 206 Tage
Zubaubedarf: 4.000 m³ gasdicht abgedeckt, Investbedarf ca. 350.000 €, das entspricht
40% des Jahresumsatzes der BGA
Datenquelle: Umweltgutachten
BELANU 03/2015
Anlagenverordnung – Mehrkosten Abdeckung
Beispiel 4: Milchviehhaltung (1250 Milchkühe zzgl. Nachzucht, BGA: 570 kW)
Gülle
Stalldung
Maissilage
Anwelksilage
insg.:
2012
40.440 m
³
3.805
1.760 t
109 t
46.114 t
96 %
2013
43.747,0 m
³
4.032,0
1.686,0 t
92,0 t
49.557,0 t
96 %
Anfallender Gärrest: 2013: 47.000 m³
Vorhandener Lagerraum: 15.000 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 116 Tage
3 x 6.000 m³ Rechteckbecken = 18.000 m³, ausreichend 140 Tage
Summe Lagerdauer: 256 Tage
BELANU 03/2015
Anlagenverordnung – Mehrkosten Abdeckung
Beispiel 4: Milchviehhaltung (1250 Milchkühe zzgl. Nachzucht, BGA: 570 kW)
Gülle
Stalldung
Maissilage
Anwelksilage
insg.:
2012
40.440 m
³
3.805
1.760 t
109 t
46.114 t
96 %
2013
43.747,0 m
³
4.032,0
1.686,0 t
92,0 t
49.557,0 t
96 %
Anfallender Gärrest: 2013: 47.000 m³
Vorhandener Lagerraum: 15.000 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 116 Tage
3 x 6.000 m³ Rechteckbecken = 18.000 m³, ausreichend 140 Tage
Summe Lagerdauer: 256 Tage
Zubaubedarf: 2.000 m³ gasdicht abgedeckt, Investbedarf ca. 200.000 €, das entspricht
20% des Jahresumsatzes der BGA
BELANU 03/2015
Anlagenverordnung
• Erdbecken sollen für Gärreste nicht mehr zulässig sein
Begründung:
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) hat für Erdbecken zur Lagerung
von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS) mehreren Antragstellern für
dessen Systeme eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung erteilt. Mit diesen
Zulassungen gilt die Verwendbarkeit des Systems im Sinne der
Landesbauordnungen als nachgewiesen. Von den Wasserbehörden werden im
Baugenehmigungsverfahren wasserrechtliche Anforderungen formuliert, die
nach Wasserrecht den bestmöglichen Schutz der Gewässer gewährleisten
sollen. In der Praxis haben sich diese Systeme nicht bewährt. Nach Mitteilung
der Landwirtschaftskammern vor Ort und nach den Prüfberichten der
Sachverständigen sind in nicht seltenen Fällen bei der Überprüfung
erhebliche Mängel festgestellt worden. Beschädigungen der Folien im Boden
und Böschungsbereich, insbesondere im Bereich der Rührwerke, und das
Nichtfunktionieren der mechanischen Leckageerkennung waren hierbei die am
häufigsten festgestellten Mängel. Aus den o. g. Gründen ist das Verbot für die
Lagerung von Gärresten aus dem Betrieb von Biogasanlagen in Erdbecken
gerechtfertigt, zumal an die Lagerung dieser Stoffe ein noch höheres
Schutzniveau als an die Lagerung von JGS (privilegiert) zu stellen ist.
Datenquelle: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0001-0100/7714%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=1
BELANU 03/2015
Anlagenverordnung – Verbot Erdbecken
Beispiel 4: Milchviehhaltung (1250 Milchkühe zzgl. Nachzucht, BGA: 570 kW)
Gülle
Stalldung
Maissilage
Anwelksilage
insg.:
2012
40.440 m
³
3.805
1.760 t
109 t
46.114 t
96 %
2013
43.747,0 m
³
4.032,0
1.686,0 t
92,0 t
49.557,0 t
96 %
Anfallender Gärrest: 2013: 47.000 m³
Vorhandener Lagerraum: 15.000 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 116 Tage
3 x 6.000 m³ Rechteckbecken = 18.000 m³, ausreichend 140 Tage
Summe Lagerdauer: 116 Tage
Zubaubedarf: 20.000 m³ = 1,75 Mio € = 2 volle Jahresumsätze der BGA zzgl. der
Abrisskosten für die Altbehälter
BELANU 03/2015
Anlagenverordnung – Verbot Erdbecken
Beispiel 4: Milchviehhaltung (1250 Milchkühe zzgl. Nachzucht, BGA: 570 kW)
Gülle
Stalldung
Maissilage
Anwelksilage
insg.:
2012
40.440 m
³
3.805
1.760 t
109 t
46.114 t
96 %
2013
43.747,0 m
³
4.032,0
1.686,0 t
92,0 t
49.557,0 t
96 %
Anfallender Gärrest: 2013: 47.000 m³
Vorhandener Lagerraum: 15.000 m³ gasdicht abgedeckt, ausreichend für 116 Tage
3 x 6.000 m³ Rechteckbecken = 18.000 m³, ausreichend 140 Tage
Summe Lagerdauer: 116 Tage
Zubaubedarf: 20.000 m³ = 1,75 Mio € = 2 volle Jahresumsätze der BGA zzgl. der
Abrisskosten für die Altbehälter
Datenquelle: Umweltgutachten
BELANU 03/2015
Forderungen an die Politik zur
Anlagenverordnung
• Betriebe sind verpflichtet, Gülle und Gärreste ausreichend
lang lagern zu können: d.h. mind. 6 Monate nach DüV
In Problemregionen mit vorrangig Mais (und ohne Grünland) können längere
Lagerfristen erforderlich sein, dies gilt aber nicht deutschlandweit und schon gar nicht
bei 0,4 GV/ha + 0,22 kW Biogas und 12 % Mais im Landesdurchschnitt in SachsenAnhalt.
Wenn 9 Monate Lagerdauer Pflicht werden, werden vor allem die güllebetonten BGA
in 5 Jahren (Ende der Übergangsfrist) abgeschaltet!
• Vorhandene Behälter müssen Bestandsschutz haben so
lange diese technisch in Ordnung sind, dass muss auch für
Lagunen gelten!
• Umwallungen sind auf technische Machbarkeit zu prüfen
• rechtliche Gleichbehandlung von Gülle und Gärrest
BELANU 03/2015
Netzausbau
BELANU 03/2015
Netzausbau
Sachsen-Anhalt hat 2013
23,1 Milliarden Kilowattstunden
produziert, (davon 61% aus fossilen
Quellen, 34% (=7,8 Mrd. kWh) aus Kohle)
aber nur 15,9 Mrd. kWh im Land
selbst verbraucht.
Stromexport ist notwendig, aber
gegen den Willen der „Importeure“
wenig zielführend.
Datenquelle: http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/stromtrasse-koennte-bis-nach-wolmirstedt-gehen,20641266,28944070.html, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
BELANU 03/2015
Erdkabel – die Lösung des Netzproblems?
Datenquelle: WLV, Verena Kämmerling
BELANU 03/2015
Erdkabel – die Lösung des Netzproblems?
Datenquelle: WLV, Verena Kämmerling
BELANU 03/2015
Erdkabel – die Lösung des Netzproblems?
Datenquelle: WLV, Verena Kämmerling
BELANU 03/2015
Erdkabel – Zwischenfazit
Erdkabel haben einen sehr hohen Flächenverbrauch.
Nach der Verlegung sind Bewirtschaftungseinschränkungen zu
erwarten.
Temperaturanstieg an der Oberfläche? (Kabel bis 90° im Kern,
70°C an der Außenhülle)
Generelle Erdverkabelung wird vom DBV kritisch betrachtet,
kann aber für kurze Distanzen (Ortsnähe) sinnvoll sein. Weitere
Prüfungen und Untersuchungen sind vor abschließender
Meinungsbildung notwendig.
Entschädigungszahlungen an Landwirte sind zu klären, es gibt
erste Mustervereinbarungen zwischen Landesbauernverbänden
und den Netzbetreibern (gilt auch für Freileitungen).
Datenquelle: WLV, Verena Kämmerling
BELANU 03/2015