Vortrag Dr. Sibylle Scheffler
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Vortrag Dr. Sibylle Scheffler
Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 5. ÖPNV Innovationskongress – Freiburg 22. - 24. Februar 2011 Neue Wege bei der Einnahmeaufteilung Das Einnahmeaufteilungsverfahren im MDV Dr. Sibylle Scheffler Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH 1 Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund Die Themenschwerpunkte 1. Der MDV im Überblick • • • • 2. Verbundgebiet Verbundgesellschaft Struktur- und Leistungsdaten Verbundtarif Einnahmeaufteilung 2001 bis 2007 • Alteinnahme-Quoten und ihre Grenzen • Wege der Fortschreibung und Fazit 3. Die neue Einnahmeaufteilung seit 2008 • Grundsätze, Methodik, Instrumente • Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung • Wirkung und Fazit 2 Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 1. Der MDV im Überblick – Verbundgebiet 3 Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 1. Der MDV im Überblick – Verbundgesellschaft 3 Aufgabenträger SPNV 51% 8 Aufgabenträger ÖSPV • 6 Landkreise • Städte Halle und Leipzig MDV GmbH Managementgesellschaft für Tarif, EAV, Information, Integration, Koordinierung 4 Verkehrsunternehmen SPNV 49% 23 Verkehrsunternehmen ÖSPV 4 Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 1. Der MDV im Überblick – Struktur- und Leistungsdaten MDV aktuell Einwohner Fläche 1,9 Mio. ca. 8.000 km2 Verkehrsunternehmen 27 Aufgabenträger 11 Tarifzonen 61 Linien 480 Linien 43 Linien 29 Fahrgäste pro Jahr 170 Mio. Tarifeinnahmen pro Jahr in € 160 Mio. 5 Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 6 1. Der MDV im Überblick – Verbundtarif Flächenzonentarif mit 61 Tarifzonen und 7 Preisstufen Sortiment Bartarif Zeitkartentarif • Einzel- und 4-Fahrtenkarten (auch Kurzstrecke) • Wochenkarten, • Monatskarten • Abo-Monatskarten • Jahreskarten • Tages- und Gruppenkarten • Jobtickets • Schülertickets • Semestertickets Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 2. Einnahmeaufteilung 2001-2007 – AE-Quoten und ihre Grenzen Start 2001 mit alteinnahmebasierter Aufteilung der Tariferlöse: einfaches und nachvollziehbares Verfahren bot mit seiner pauschalen Verteilung der Gesamteinnahmen den VU Sicherheit (in gewisser Weise ein Solidarmodell) bildete die tatsächliche Wirkung des Verbundtarifs auf die einzelnen VU nicht ab beruhte auf Leistungskennziffern und Vertriebszahlen der VU vom Zeitpunkt ihrer Verbundintegration trug Entwicklungen in Angebot und Nachfrage jedoch kaum Rechnung, da Erlössteigerungen gleichermaßen auf alle VU verteilt wurden 7 Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 2. Einnahmeaufteilung 2001-2007 – AE-Quoten und ihre Grenzen Änderung wesentlicher Rahmenbedingen und Verbundwirkungen: beim Fahrgastpotential, je nach Region • um 5-10% rückläufige Einwohnerzahlen • um 30-50% sinkende Schülerzahlen bei der tatsächlichen Entwicklung • Fahrgaststeigerungen von ca. 8 % • Zuwächse insbesondere auf größeren Entfernungen im Zulauf auf die großen Städte 2 Verbunderweiterungen in den Jahren 2004 und 2005 8 Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 2. Einnahmeaufteilung 2001-2007 – Wege der Fortschreibung und Fazit 9 Vorabzuweisungen für Mehr- oder Minderleistungen bei wesentlichen Angebotsveränderungen lokal differenzierter Zuscheidung von Mehrerlösen auf Basis der Preisstufe (Binnenverkehre Halle und Leipzig, Region) seit 2004 2 Verbunderweiterungen mit Abgrenzung der „Neuerlöse“ • keine Integration in bestehendes Quotengefüge • separate Einnahme-Poole A – Altgebiet 2001 B – Verbunderweiterung 2004 C – Verbunderweiterung 2005 Fazit: • Verfahren immer aufwendiger, aufgeblähter und komplizierter • nur noch für Insider nachvollziehbar • dennoch kaum leistungsbezogene Verteilung möglich Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 3. Die neue Einnahmeaufteilung seit 2008 – Grundsätze MDV startete im Jahr 2001 mit dem Grundsatz: • ab 2003 ein leistungsorientiertes EAV einzuführen • Ermittlung neuer Quoten über große Verkehrserhebung (Zählung und Befragung) unter eingeschwungenen Verbundbedingungen • Fortschreibung temporär entsprechend der Fahrgastentwicklung (Basis AFZ) Problem: • keine finanzielle Unterstützung der Länder für große Verkehrserhebung • periodisch dauerhafte Erhebungen würde die Gesellschafter des MDV erheblich belasten (ca. 1,5 Mio. € alle 4 Jahre für Vollerhebung) Auftrag an die Verbundgesellschaft: • Entwicklung eines neuen transparenten, möglichst einfachen Verfahrens • ohne große zusätzliche finanzielle Belastungen • Nutzung vorhandener Marktdaten 10 Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 3. Die neue Einnahmeaufteilung seit 2008 – Grundsätze Welche Daten sind vorhanden oder können mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden? Vertriebsdaten der VU aus mehr als 1.000 Verkaufsgeräten verfügbar Einsteiger bzw. beförderte Fahrgäste bei LVB und HAVAG bereits über automatische Zählgeräte (AFZ) bei DB Regio über RES-Verfahren Marktdaten schreiben sich „selbständig“ fort Lokale Zuordnung der Einnahmen auf die Tarifzonen, in denen der Fahrausweis gilt Beförderte Fahrgäste der VU in jeder durchfahrenen Tarifzone als Aufteilungskriterium der TZ-Einnahme Vertriebs- und AFZ-Daten basierte EAV 11 Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 3. Die neue Einnahmeaufteilung seit 2008 – Methodik monatliche Verkaufsdaten (VU 1...n) jährliche Zähldaten (AFZ/RES) (VU 1...n) • Hochrechnung auf jede TZ • Ermittlung P/TZ (VU 1...n) MDV-Datenbank Vertrieb/EAV € je TZ P-Quote je TZ (VU1 ... n je TZ) • Aufteilung der TZ-Erlöse auf VU entsprechend deren Anteil an P in der TZ • Σ Anspruch VU 1 = Σ der Ansprüche in allen TZ für das VU 1 12 Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 13 3. Die neue Einnahmeaufteilung seit 2008 – Methodik 1. Erlöszuordnung aus dem Verkauf 1) 2) 3) Verkauf einer Einzelfahrt TZ Halle (210) für 1,70 € Verkauf einer Wochenkarte Leipzig - Schkeuditz (TZ 110 und 162) PS 2 für 23,10 € Verkauf einer Monatskarte Halle – Leipzig (TZ 210-225-163-162-110) PS 5 für 165,30 € Fahrkarten in € Zone 210 Zone 110 Zone 162 ...... Zone 163 Zone 225 Kurzstrecke Einzelfahrkarten 1,70 € 4-Fahrten-Karten 11,55 € 11,55 € 33,06 € 33,06 € 33,06 € 33,06 € 33,06 € Σ 34,76 € Σ 44,61 € Σ 44,61 € Σ 33,06 € Σ 33,06 € Wochenkarten Monatskarten Summe Zone 210 mit Σ 34,76 € 2. Erlösaufteilung über Quote aus P innerhalb der Tarifzone Quote Anteil VU 1 75 % 26,07 € VU 2 20 % 6,95 € VU 3 5% 1,74 € Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 3. Die neue EAV – Instrumente Tarifzonenverteilung Voraussetzungen und Instrumente für die Verteilung der Tarifeinnahmen auf die Tarifzonen: a) Tarifsystem • hoher Anteil von tarifzonenbezogenen Verkäufen • relativ geringer Einnahmeanteil aus verbundweit gültigen Fahrausweisangeboten • für die Tarifzonenverteilung spezieller verbundweit- oder für Teilräume gültiger Tickets sind zielgruppenorientierte Erhebungen notwendig z.B. verbundweit gültiges Semesterticket 14 Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 15 3. Die neue EAV – Instrumente Tarifzonenverteilung Voraussetzungen und Instrumente für die Verteilung der Tarifeinnahmen auf die Tarifzonen: b) Einzeldatensätze Beispiel für PATRIS-Schnittstelle: VU-Nr. Monat Anzahl Gesamtpreis IdTarifzone_Start IdTarifzone_Ziel IdUeber 32 06.10 1 93,00 152 154 25989 IdPreisstufe PatrisProdukt ErsterGeltungstag Verkaufsdatum Vertriebsweg 3 9010309 01.07.2010 20.06.2010 6 • Gleichartige Datensätze werden kumuliert • zeitliche Abgrenzung der Monatskarten nach dem 1. Geltungstag, länger gültige Fahrausweise auf den Gültigkeitszeitraum Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 3. Die neue EAV – Instrumente Tarifzonenverteilung Voraussetzungen und Instrumente für die Verteilung der Tarifeinnahmen auf die Tarifzonen: c) Vertriebsdatenqualität (1) Direkt zuordenbare Verkäufe – ca. 96 % der Einnahmen • • • (2) Über Quoten zuordenbare Verkäufe – 3 % der Einnahmen • • (3) alle Zeitkarten (außer Netz) alle Fahrkarten für die TZ Halle und Leipzig und kleine SV, da spezieller Tarif EFK und 4FK der PS 1-6 mit Relationsbezug EFK und 4FK der Preisstufen 1-6 ohne Relationsbezug, hierbei ist Verkaufszone bekannt, Verteilung nach Anteilen der zuordenbaren Verkäufe gem. (1) Netzkarten werden unter bestimmten Annahmen und auf Basis vorab verteilter Einnahmen aufgeteilt Nicht zuordenbare Verkäufe – 1 % der Einnahmen • • Verteilung gemäß Quote aller vorab verteilter Einnahmen im Wesentlichen nicht ordnungsgemäße Datensätze 16 Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 3. Die neue EAV – Instrumente TZ-P-Quote Voraussetzungen und Instrumente für die Ermittlung der Fahrgast-Anteile der VU in der Tarifzone: a) Anschaffung bzw. Erweiterung der vorhandenen automatischen Zählsysteme • Vollausstattung aller Fahrzeuge finanziell nicht möglich • Ermittlung des notwendigen Ausstattungsgrades für eine belastbare Stichprobe (Neuanschaffung bei regionalen VU, Erweiterung bei LVB und HAVAG) • Bereitstellung der Investitionsmittel durch Förderung der Länder • Ausschreibung von Zählgeräten und Hochrechnungsprogramm 17 Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 18 3. Die neue EAV – Instrumente TZ-P-Quote Ausstattungsgrad von Fahrgastzählgeräten ➜ Berechnung durch externen Sachverständigen ➜ Vorgabe MDV: mindestens 10,3% je Betriebshof und Fahrzeugtyp ➜ 10-15% Ausstattungsgrad im ÖSPV inkl. Betriebs-, System- und Werkstattreserve ➜ Im SPNV je nach Rahmenbedingungen zwischen 50% und 100% ➜ Zählung bei 24 Verkehrsunternehmen mittels AFZ, bei 3 VU manuelle Zählung Regional- u. Stadtbusse: 175 Tram: 56 SPNV: 28 Ziel: vollständige Einführung AFZ für Fahrgastzählung auch im SPNV Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 19 3. Die neue EAV – Instrumente TZ-P-Quote Voraussetzungen und Instrumente für die Ermittlung der Fahrgast-Anteile der VU in der Tarifzone: b) AFZ Systemskizze (nicht bei DB AG) Datenübertragung zu: GSM/GPRS WLAN (LVB Bus) Datenkarten (HAVAG, LVB Tram) Bus mit Zählsystem (ca. 10% der Flotte) DAVIS o.a. Datenmanagement Erste Verarbeitung der Rohdaten und Umwandlung in Zähldaten Hintergrundsystem VU Fahrplanprogramm Planfahrtmodule Hochrechnung, MessfahrtenFahrzeitanalyse, planung Fahrgastzählung je TZ/VU (MEP) Auswertung der Zähldaten für EAV (Hochrechnung, etc.) Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 3. Die neue EAV – Instrumente TZ-P-Quote Bei DB AG Ermittlung der verbundrelevanten MDV-TZP • Manuelle Zählung der Gesamt-P und Hochrechnung über RES Baustein 1 • ergänzt um Möglichkeit der TZ-genauen P-Erfassung für MDV-Gebiet (GRIPS) • bereinigt um P, die nicht mit MDV-Tarif fahren, über RES Baustein 2 (z.B. ein- und ausbrechende Verkehre) Bei kleineren SPNV-Unternehmen Ermittlung der verbundrelevanten TZP • über manuelle Zählungen der Gesamt-P und hochgerechnet über „PlanfahrtSoftware“ • bereinigt um P, die nicht mit MDV-Tarif fahren, über Befragungsanteile 20 Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 21 3. Die neue EAV – Instrumente TZ-P-Quote Ermittlung TZ-P (AFZ/RES) Ausstattungsgrad Sicherung repräsentative Stichprobe Sicherung einer hohen Transformationsquote Hochrechnung von TZ-Fahrgästen (TZP) „Bereinigung“ von Fahrgästen mit Haustarifen/TZ Ermittlung durch externen Gutachter Messfahrtenplanungsprogramm (MEP) Berücksichtigung operativer Belange Spezielle Programmierung notwendig Spezielle Korrekturfaktoren (Planfahrt-HR, GRIPS ) 10,3% tendenziell erhöhen • Berücksichtigung betriebsindividueller Rahmenbedingungen (z.B. FahrerFahrzeugbindung) • Info VorgabeErfüllungsstand • Dokumentation von Abweisungsgründen • Verspätungsregelung • Linienänderungen infolge Baustellen/ Umleitung • Anweisungen für das Fahrpersonal • fiktiver Aus- und Einstieg an TZ-Grenze • Erhöhung RES 2 – Stichprobe bei DB Regio • richtungsbezogene Behandlung von P in Grenzzonen • Verkaufsdaten und erhobene Nutzungshäufigkeiten bei LVB • Schwerbehinderte und Schwarzfahrer Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 3. Die neue EAV – Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung 22 Schaffen der technischen Voraussetzungen braucht Zeit! • Entwicklung und Umsetzung der Schnittstelle „Vertriebsdaten“ mit vielen Geräteherstellern • „Erziehung“ der Verkehrsunternehmen zu hoher Vertriebsdatenqualität • Bereitstellung der Finanzmittel für Automatische Fahrgastzählsysteme (AFZ); • Schnittstellen zwischen Fahrplanprogrammen, Messfahrtenplanungsprogramm, AFZ-Software, Hochrechnungsprogramm und MDV-Datenbank • Ausstattung des gesamten Regionalverkehrs mit AFZ • Sicheres Stichprobenplanungssystem (im MDV MEP) • Weiterentwicklung des DB-Befragungsbausteins RES 2 für die „Spezifika MDV“ • Filterung der Haustarife und speziellen Korrekturfaktoren Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 3. Die neue EAV – Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung Schaffen der technischen Voraussetzungen braucht Zeit! • Aufbau der MDV-Datenbank „Vertrieb und Einnahmeaufteilung“ (Programmierer mit Erfahrung im ÖPNV) • Vielzahl Projekt begleitender Modellrechnungen • Übergang zwischen der alten und neuen EAV durch „Eichung“ sichern, damit Fortschreibung der Ausgleichsleistungen für Durchtarifierungsverluste 23 Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 3. Die neue EAV – Wirkung und Fazit Unterzeichnung des neuen Einnahmeaufteilungsvertrages am 01.04.2009 und rückwirkende Einführung zum 01.01.2008 SPNV-VU haben im Wesentlichen Zuwächse zu verzeichnen: • Die Tariferlöse in PS 3 bis Netz hatten seit Verbundstart die größten Zuwächse. Veränderungen bei den beiden großen Stadtverkehrsunternehmen unter 1 % ihrer bisherigen Einnahmeansprüche: • Durch die lokale Zuweisung im Rahmen der alten Einnahmeaufteilung wurde ihnen die Nachfrage- und Tarifwirkung im Binnenverkehr bereits heute weitestgehend zutreffend zugewiesen. Großteils geringere Einnahmeansprüche der regionalen Busunternehmen. • Ursachen: • strukturelle Entwicklung (Einwohner- und Schülerrückgang) • Angebotsreduzierungen • Einnahmezuwächse im SPNV wurden über die AE-Quote bisher auf alle regionalen VU verteilt 24 Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 3. Die neue EAV – Wirkung und Fazit Was ist kritisch zu sehen? • Zuordnung der Erlöse je Tarifzone ohne weitere Gewichtung (Reiseweite in TZ, Anzahl der Nutzungen in der TZ bei Zeitkarten) • keine Berücksichtigung der unterschiedlichen Ertragssituationen je beförderten Fahrgast (Fahrausweisart, Tarifdegression) -> Durchschnittserlös je Fahrgast in der Tarifzone • für Verteilung der Einnahmen aus verbundweit gültigen Tickets sind alle 3 Jahre begrenzte Erhebungen notwendig (Semestertickets, Kombitickets, nicht für Netzkarten) • hohe fachliche Kompetenz für die flächendeckende Einführung von AFZ im Regionalverkehr notwendig • für kleine Verkehrsunternehmen mit relativ hohem eigenen Aufwand verbunden 25 Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 3. Die neue EAV – Wirkung und Fazit Was spricht dafür? • Grundverfahren transparent/nachvollziehbar • liefert umfangreiche Marktsdaten • monatliche bzw. jährliche Fortschreibung der Marktdaten (Erlöse/TZ und TZ-Quoten) • automatisierte Fortschreibung der Einnahmeansprüche • Verfahren bildet Verkehrsangebotsänderung unmittelbar ab • Beteiligung der Länder an den AFZ-Investitionen • Verbundgesellschaft ist „Herr des Verfahrens“, da sie es selbst entwickelt hat 26 Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund 5. ÖPNV Innovationskongress – Freiburg 22. - 24. Februar 2011 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Sibylle Scheffler 0341 8684322 [email protected]