Vortrag Dr. Sibylle Scheffler

Transcrição

Vortrag Dr. Sibylle Scheffler
Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund
5. ÖPNV Innovationskongress – Freiburg 22. - 24. Februar 2011
Neue Wege bei der Einnahmeaufteilung
Das Einnahmeaufteilungsverfahren im MDV
Dr. Sibylle Scheffler
Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH
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Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund
Die Themenschwerpunkte
1. 
Der MDV im Überblick
• 
• 
• 
• 
2.
Verbundgebiet
Verbundgesellschaft
Struktur- und Leistungsdaten
Verbundtarif
Einnahmeaufteilung 2001 bis 2007
•  Alteinnahme-Quoten und ihre Grenzen
•  Wege der Fortschreibung und Fazit
3.
Die neue Einnahmeaufteilung seit 2008
•  Grundsätze, Methodik, Instrumente
•  Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung
•  Wirkung und Fazit
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Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund
1. Der MDV im Überblick – Verbundgebiet
3
Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund
1. Der MDV im Überblick – Verbundgesellschaft
3 Aufgabenträger SPNV
51%
8 Aufgabenträger ÖSPV
•  6 Landkreise
•  Städte Halle und Leipzig
MDV GmbH
Managementgesellschaft für
Tarif, EAV, Information, Integration, Koordinierung
4 Verkehrsunternehmen
SPNV
49%
23 Verkehrsunternehmen
ÖSPV
4
Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund
1. Der MDV im Überblick – Struktur- und Leistungsdaten
MDV aktuell
Einwohner
Fläche
1,9 Mio.
ca. 8.000 km2
Verkehrsunternehmen
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Aufgabenträger
11
Tarifzonen
61
Linien
480
Linien
43
Linien
29
Fahrgäste pro Jahr
170 Mio.
Tarifeinnahmen pro Jahr in €
160 Mio.
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Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund
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1. Der MDV im Überblick – Verbundtarif
Flächenzonentarif mit 61 Tarifzonen und 7 Preisstufen
Sortiment
Bartarif
Zeitkartentarif
•  Einzel- und
4-Fahrtenkarten
(auch Kurzstrecke)
•  Wochenkarten,
•  Monatskarten
•  Abo-Monatskarten
•  Jahreskarten
•  Tages- und
Gruppenkarten
•  Jobtickets
•  Schülertickets
•  Semestertickets
Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund
2. Einnahmeaufteilung 2001-2007 – AE-Quoten und ihre Grenzen
Start 2001 mit alteinnahmebasierter Aufteilung der Tariferlöse:
einfaches und nachvollziehbares Verfahren
bot mit seiner pauschalen Verteilung der Gesamteinnahmen den VU
Sicherheit (in gewisser Weise ein Solidarmodell)
bildete die tatsächliche Wirkung des Verbundtarifs auf die
einzelnen VU nicht ab
beruhte auf Leistungskennziffern und Vertriebszahlen der VU
vom Zeitpunkt ihrer Verbundintegration
trug Entwicklungen in Angebot und Nachfrage jedoch kaum Rechnung,
da Erlössteigerungen gleichermaßen auf alle VU verteilt wurden
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Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund
2. Einnahmeaufteilung 2001-2007 – AE-Quoten und ihre Grenzen
Änderung wesentlicher Rahmenbedingen und Verbundwirkungen:
beim Fahrgastpotential, je nach Region
•  um 5-10% rückläufige Einwohnerzahlen
•  um 30-50% sinkende Schülerzahlen
bei der tatsächlichen Entwicklung
•  Fahrgaststeigerungen von ca. 8 %
•  Zuwächse insbesondere auf größeren Entfernungen im Zulauf
auf die großen Städte
2 Verbunderweiterungen in den Jahren 2004 und 2005
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2. Einnahmeaufteilung 2001-2007 – Wege der Fortschreibung und Fazit 9
Vorabzuweisungen
  für Mehr- oder Minderleistungen bei wesentlichen Angebotsveränderungen
  lokal differenzierter Zuscheidung von Mehrerlösen auf Basis der Preisstufe
(Binnenverkehre Halle und Leipzig, Region) seit 2004
2 Verbunderweiterungen mit Abgrenzung der „Neuerlöse“
•  keine Integration in bestehendes Quotengefüge
•  separate Einnahme-Poole
A – Altgebiet 2001
B – Verbunderweiterung 2004
C – Verbunderweiterung 2005
Fazit:
•  Verfahren immer aufwendiger, aufgeblähter und komplizierter
•  nur noch für Insider nachvollziehbar
•  dennoch kaum leistungsbezogene Verteilung möglich
Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund
3. Die neue Einnahmeaufteilung seit 2008 – Grundsätze
MDV startete im Jahr 2001 mit dem Grundsatz:
•  ab 2003 ein leistungsorientiertes EAV einzuführen
•  Ermittlung neuer Quoten über große Verkehrserhebung (Zählung und Befragung)
unter eingeschwungenen Verbundbedingungen
•  Fortschreibung temporär entsprechend der Fahrgastentwicklung (Basis AFZ)
Problem:
•  keine finanzielle Unterstützung der Länder für große Verkehrserhebung
•  periodisch dauerhafte Erhebungen würde die Gesellschafter des MDV
erheblich belasten (ca. 1,5 Mio. € alle 4 Jahre für Vollerhebung)
Auftrag an die Verbundgesellschaft:
•  Entwicklung eines neuen transparenten, möglichst einfachen Verfahrens
•  ohne große zusätzliche finanzielle Belastungen
•  Nutzung vorhandener Marktdaten
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Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund
3. Die neue Einnahmeaufteilung seit 2008 – Grundsätze
Welche Daten sind vorhanden oder können mit vertretbarem Aufwand
ermittelt werden?
Vertriebsdaten der VU aus mehr
als 1.000 Verkaufsgeräten verfügbar
Einsteiger bzw. beförderte Fahrgäste
bei LVB und HAVAG bereits über
automatische Zählgeräte (AFZ) bei
DB Regio über RES-Verfahren
Marktdaten schreiben sich „selbständig“ fort
Lokale Zuordnung der Einnahmen
auf die Tarifzonen, in denen der
Fahrausweis gilt
Beförderte Fahrgäste der VU
in jeder durchfahrenen Tarifzone als
Aufteilungskriterium der TZ-Einnahme
Vertriebs- und AFZ-Daten basierte EAV
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3. Die neue Einnahmeaufteilung seit 2008 – Methodik
monatliche Verkaufsdaten
(VU 1...n)
jährliche Zähldaten (AFZ/RES)
(VU 1...n)
•  Hochrechnung auf jede TZ
•  Ermittlung P/TZ (VU 1...n)
MDV-Datenbank Vertrieb/EAV
€ je TZ
P-Quote je TZ
(VU1 ... n je TZ)
•  Aufteilung der TZ-Erlöse auf VU entsprechend
deren Anteil an P in der TZ
•  Σ Anspruch VU 1 = Σ der Ansprüche in allen TZ
für das VU 1
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3. Die neue Einnahmeaufteilung seit 2008 – Methodik
1. Erlöszuordnung aus dem Verkauf
1) 
2) 
3) 
Verkauf einer Einzelfahrt TZ Halle (210) für 1,70 €
Verkauf einer Wochenkarte Leipzig - Schkeuditz (TZ 110 und 162) PS 2 für 23,10 €
Verkauf einer Monatskarte Halle – Leipzig (TZ 210-225-163-162-110) PS 5 für 165,30 €
Fahrkarten in €
Zone 210
Zone 110
Zone 162
......
Zone 163
Zone 225
Kurzstrecke
Einzelfahrkarten
1,70 €
4-Fahrten-Karten
11,55 €
11,55 €
33,06 €
33,06 €
33,06 €
33,06 €
33,06 €
Σ 34,76 €
Σ 44,61 €
Σ 44,61 €
Σ 33,06 €
Σ 33,06 €
Wochenkarten
Monatskarten
Summe
Zone 210 mit
Σ 34,76 €
2. Erlösaufteilung über Quote
aus P innerhalb der
Tarifzone
Quote
Anteil
VU 1
75 %
26,07 €
VU 2
20 %
6,95 €
VU 3
5%
1,74 €
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3. Die neue EAV – Instrumente Tarifzonenverteilung
Voraussetzungen und Instrumente für die Verteilung der
Tarifeinnahmen auf die Tarifzonen:
a) Tarifsystem
•  hoher Anteil von tarifzonenbezogenen Verkäufen
•  relativ geringer Einnahmeanteil aus verbundweit gültigen
Fahrausweisangeboten
•  für die Tarifzonenverteilung spezieller verbundweit- oder für
Teilräume gültiger Tickets sind zielgruppenorientierte
Erhebungen notwendig
 z.B. verbundweit gültiges Semesterticket
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Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund
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3. Die neue EAV – Instrumente Tarifzonenverteilung
Voraussetzungen und Instrumente für die Verteilung der
Tarifeinnahmen auf die Tarifzonen:
b) Einzeldatensätze
Beispiel für PATRIS-Schnittstelle:
VU-Nr.
Monat
Anzahl
Gesamtpreis
IdTarifzone_Start
IdTarifzone_Ziel
IdUeber
32
06.10
1
93,00
152
154
25989
IdPreisstufe
PatrisProdukt
ErsterGeltungstag
Verkaufsdatum
Vertriebsweg
3
9010309
01.07.2010
20.06.2010
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•  Gleichartige Datensätze werden kumuliert
•  zeitliche Abgrenzung der Monatskarten nach dem 1. Geltungstag,
länger gültige Fahrausweise auf den Gültigkeitszeitraum
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3. Die neue EAV – Instrumente Tarifzonenverteilung
Voraussetzungen und Instrumente für die Verteilung der
Tarifeinnahmen auf die Tarifzonen:
c) Vertriebsdatenqualität
(1)  Direkt zuordenbare Verkäufe – ca. 96 % der Einnahmen
• 
• 
• 
(2)
Über Quoten zuordenbare Verkäufe – 3 % der Einnahmen
• 
• 
(3)
alle Zeitkarten (außer Netz)
alle Fahrkarten für die TZ Halle und Leipzig und kleine SV, da spezieller Tarif
EFK und 4FK der PS 1-6 mit Relationsbezug
EFK und 4FK der Preisstufen 1-6 ohne Relationsbezug, hierbei ist Verkaufszone
bekannt, Verteilung nach Anteilen der zuordenbaren Verkäufe gem. (1)
Netzkarten werden unter bestimmten Annahmen und auf Basis vorab verteilter
Einnahmen aufgeteilt
Nicht zuordenbare Verkäufe – 1 % der Einnahmen
• 
• 
Verteilung gemäß Quote aller vorab verteilter Einnahmen
im Wesentlichen nicht ordnungsgemäße Datensätze
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Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund
3. Die neue EAV – Instrumente TZ-P-Quote
Voraussetzungen und Instrumente für die Ermittlung der
Fahrgast-Anteile der VU in der Tarifzone:
a)  Anschaffung bzw. Erweiterung der vorhandenen
automatischen Zählsysteme
•  Vollausstattung aller Fahrzeuge finanziell nicht möglich
•  Ermittlung des notwendigen Ausstattungsgrades für eine
belastbare Stichprobe (Neuanschaffung bei regionalen VU,
Erweiterung bei LVB und HAVAG)
•  Bereitstellung der Investitionsmittel durch Förderung der Länder
•  Ausschreibung von Zählgeräten und Hochrechnungsprogramm
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3. Die neue EAV – Instrumente TZ-P-Quote
Ausstattungsgrad von Fahrgastzählgeräten
➜  Berechnung durch externen Sachverständigen
➜  Vorgabe MDV: mindestens 10,3% je Betriebshof und Fahrzeugtyp
➜  10-15% Ausstattungsgrad im ÖSPV inkl. Betriebs-, System- und Werkstattreserve
➜  Im SPNV je nach Rahmenbedingungen zwischen 50% und 100%
➜  Zählung bei 24 Verkehrsunternehmen mittels AFZ, bei 3 VU manuelle Zählung
Regional- u. Stadtbusse:
175
Tram:
56
SPNV:
28
Ziel: vollständige Einführung AFZ für Fahrgastzählung auch im SPNV
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3. Die neue EAV – Instrumente TZ-P-Quote
Voraussetzungen und Instrumente für die Ermittlung der
Fahrgast-Anteile der VU in der Tarifzone:
b) AFZ Systemskizze (nicht bei DB AG)
Datenübertragung
zu:
GSM/GPRS
WLAN (LVB Bus)
Datenkarten (HAVAG, LVB
Tram)
Bus mit Zählsystem
(ca. 10% der Flotte)
DAVIS o.a.
Datenmanagement
Erste Verarbeitung der Rohdaten und
Umwandlung in Zähldaten
Hintergrundsystem VU
Fahrplanprogramm
Planfahrtmodule
Hochrechnung,
MessfahrtenFahrzeitanalyse,
planung
Fahrgastzählung je TZ/VU
(MEP)
Auswertung der
Zähldaten für EAV
(Hochrechnung, etc.)
Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund
3. Die neue EAV – Instrumente TZ-P-Quote
Bei DB AG Ermittlung der verbundrelevanten MDV-TZP
•  Manuelle Zählung der Gesamt-P und Hochrechnung über RES Baustein 1
•  ergänzt um Möglichkeit der TZ-genauen P-Erfassung für MDV-Gebiet
(GRIPS)
•  bereinigt um P, die nicht mit MDV-Tarif fahren, über RES Baustein 2
(z.B. ein- und ausbrechende Verkehre)
Bei kleineren SPNV-Unternehmen Ermittlung der verbundrelevanten TZP
•  über manuelle Zählungen der Gesamt-P und hochgerechnet über „PlanfahrtSoftware“
•  bereinigt um P, die nicht mit MDV-Tarif fahren, über Befragungsanteile
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3. Die neue EAV – Instrumente TZ-P-Quote
Ermittlung TZ-P
(AFZ/RES)
Ausstattungsgrad
Sicherung
repräsentative
Stichprobe
Sicherung einer
hohen Transformationsquote
Hochrechnung von
TZ-Fahrgästen (TZP)
„Bereinigung“ von
Fahrgästen mit
Haustarifen/TZ
Ermittlung
durch externen
Gutachter
Messfahrtenplanungsprogramm (MEP)
Berücksichtigung
operativer
Belange
Spezielle
Programmierung
notwendig
Spezielle
Korrekturfaktoren
(Planfahrt-HR, GRIPS )
 10,3%
tendenziell erhöhen
•  Berücksichtigung
betriebsindividueller Rahmenbedingungen
(z.B. FahrerFahrzeugbindung)
•  Info VorgabeErfüllungsstand
•  Dokumentation von
Abweisungsgründen
•  Verspätungsregelung
•  Linienänderungen
infolge Baustellen/
Umleitung
•  Anweisungen für
das Fahrpersonal
•  fiktiver Aus- und
Einstieg an
TZ-Grenze
•  Erhöhung RES 2 –
Stichprobe bei
DB Regio
•  richtungsbezogene
Behandlung von P
in Grenzzonen
•  Verkaufsdaten
und erhobene
Nutzungshäufigkeiten bei LVB
•  Schwerbehinderte
und Schwarzfahrer
Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund
3. Die neue EAV – Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung
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Schaffen der technischen Voraussetzungen braucht Zeit!
•  Entwicklung und Umsetzung der Schnittstelle „Vertriebsdaten“ mit vielen
Geräteherstellern
•  „Erziehung“ der Verkehrsunternehmen zu hoher Vertriebsdatenqualität
•  Bereitstellung der Finanzmittel für Automatische Fahrgastzählsysteme (AFZ);
•  Schnittstellen zwischen Fahrplanprogrammen, Messfahrtenplanungsprogramm,
AFZ-Software, Hochrechnungsprogramm und MDV-Datenbank
•  Ausstattung des gesamten Regionalverkehrs mit AFZ
•  Sicheres Stichprobenplanungssystem (im MDV MEP)
•  Weiterentwicklung des DB-Befragungsbausteins RES 2 für die „Spezifika MDV“
•  Filterung der Haustarife und speziellen Korrekturfaktoren
Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund
3. Die neue EAV – Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung
Schaffen der technischen Voraussetzungen braucht Zeit!
•  Aufbau der MDV-Datenbank „Vertrieb und Einnahmeaufteilung“
(Programmierer mit Erfahrung im ÖPNV)
•  Vielzahl Projekt begleitender Modellrechnungen
•  Übergang zwischen der alten und neuen EAV durch „Eichung“ sichern, damit
Fortschreibung der Ausgleichsleistungen für Durchtarifierungsverluste
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Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund
3. Die neue EAV – Wirkung und Fazit
Unterzeichnung des neuen Einnahmeaufteilungsvertrages am 01.04.2009
und rückwirkende Einführung zum 01.01.2008
SPNV-VU haben im Wesentlichen Zuwächse zu verzeichnen:
•  Die Tariferlöse in PS 3 bis Netz hatten seit Verbundstart die
größten Zuwächse.
Veränderungen bei den beiden großen Stadtverkehrsunternehmen
unter 1 % ihrer bisherigen Einnahmeansprüche:
•  Durch die lokale Zuweisung im Rahmen der alten Einnahmeaufteilung
wurde ihnen die Nachfrage- und Tarifwirkung im Binnenverkehr bereits
heute weitestgehend zutreffend zugewiesen.
Großteils geringere Einnahmeansprüche der regionalen Busunternehmen.
•  Ursachen:
•  strukturelle Entwicklung (Einwohner- und Schülerrückgang)
•  Angebotsreduzierungen
•  Einnahmezuwächse im SPNV wurden über die AE-Quote bisher auf
alle regionalen VU verteilt
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Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund
3. Die neue EAV – Wirkung und Fazit
Was ist kritisch zu sehen?
•  Zuordnung der Erlöse je Tarifzone ohne weitere Gewichtung
(Reiseweite in TZ, Anzahl der Nutzungen in der TZ bei Zeitkarten)
•  keine Berücksichtigung der unterschiedlichen Ertragssituationen je
beförderten Fahrgast (Fahrausweisart, Tarifdegression)
-> Durchschnittserlös je Fahrgast in der Tarifzone
•  für Verteilung der Einnahmen aus verbundweit gültigen Tickets sind
alle 3 Jahre begrenzte Erhebungen notwendig
(Semestertickets, Kombitickets, nicht für Netzkarten)
•  hohe fachliche Kompetenz für die flächendeckende Einführung von AFZ im
Regionalverkehr notwendig
•  für kleine Verkehrsunternehmen mit relativ hohem eigenen Aufwand
verbunden
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Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund
3. Die neue EAV – Wirkung und Fazit
Was spricht dafür?
•  Grundverfahren transparent/nachvollziehbar
•  liefert umfangreiche Marktsdaten
•  monatliche bzw. jährliche Fortschreibung der Marktdaten
(Erlöse/TZ und TZ-Quoten)
•  automatisierte Fortschreibung der Einnahmeansprüche
•  Verfahren bildet Verkehrsangebotsänderung unmittelbar ab
•  Beteiligung der Länder an den AFZ-Investitionen
•  Verbundgesellschaft ist „Herr des Verfahrens“,
da sie es selbst entwickelt hat
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Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund
5. ÖPNV Innovationskongress – Freiburg 22. - 24. Februar 2011
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Dr. Sibylle Scheffler
0341 8684322
[email protected]