Der Vertrauensanker für die elektronische Signatur

Transcrição

Der Vertrauensanker für die elektronische Signatur
Informationsveranstaltung zum
Elektronischen Abfallnachweisverfahren
Elektronische Signatur im
Abfallnachweisverfahren:
Der IHK Signaturservice
Elektronische Signatur
Die elektronische Signatur wird anders erzeugt als eine
handschriftliche Unterschrift
Die elektronische Signatur sieht anders aus als eine
handschriftliche Unterschrift
Aber: Elektronische Signatur und handschriftliche
Unterschrift sind rechtlich gleichwertig!
Themen
Technik und Rechtslage der elektronischen Signatur
Elektronisch signieren in der Praxis
Beantragung einer persönlichen IHK-Signaturausstattung
Einsatz der elektronischen Signatur beim Abfallbegleitschein
Digitale Signatur
DE-CODA GmbH
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entwickelt Konzepte für den Einsatz der
elektronischen Signatur
berät und schult Sie zum Einsatz der
elektronischen Signatur
setzt sich für einheitliche technische
Standards und Qualitätskriterien ein
koordiniert die Aktivitäten von 64
Industrie- und Handelskammern zur
elektronischen Signatur
Technische Leistungsmerkmale
Keine
KeineAngst
Angstvor
vorder
derelektronischen
elektronischenSignatur!
Signatur!
Sie
funktioniert
wie
ein
Sie funktioniert wie ein
persönliches
persönlicheselektronisches
elektronischesSiegel
Siegel
und
gewährleistet:
und gewährleistet:
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Echtheit des Absenders:
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Echtheit des Inhalts:
Absender der Nachricht ist
Die Nachricht kommt so beim
eindeutig und rechtsverbindlich Empfänger an, wie der Absender
nachvollziehbar.
sie unterschrieben hat.
Funktionsweise der elektronischen Signatur
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Herzstück des Signaturverfahrens ist eine Chipkarte
Herausgeber ist eine Zertifizierungsdiensteanbieter / ein Trustcenter
In dem Chip der Signaturkarte werden Zertifikate mit persönlichen Daten
und mathematische Formeln („Schlüssel“) gespeichert
Personenzertifikat
(Name, Firmenname, Emailadresse)
Individuelles Schlüsselpaar
(2048 bit lange mathematische Ziffern)
Elektronische Signatur
Das Trustcenter –
Der Vertrauensanker für die elektronische Signatur
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erfüllt strengste Sicherheitsauflagen
nach deutschen Signaturgesetz, u.a.
Jeder Signaturkarteninhaber wird vorab persönlich identifiziert.
Hardwarebasierte Signaturkomponenten garantieren: Nur wer im
Besitz der Karte ist, kann elektronisch unterschreiben.
Verzeichnisdienste und Sperrlisten geben Auskunft über den
aktuellen Gültigkeitsstatus eines Signaturzertifikats.
Rechtslage
22.05.2001: Zweites deutsches Signaturgesetz
01.08.2001: Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts
und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr
27.08.2002: Änderung der verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften
… plus zahlreiche Einzelvorschriften
(z.B.: Vergaberichtlinie, Umsatzsteuergesetz,
Verpackungsverordnung, Abfallnachweisverordnung)
Î Fixierung auf das Medium Papier wird aufgegeben
Î Einführung der Elektronischen Form:
Option zur Schriftform - Elektronische Form
Substitut der Unterschrift – Qualifizierte elektronische Signatur
Rechtslage
a) einfache elektronische Signatur (z.B. eingescannte Unterschrift)
völlig unreguliert
b) fortgeschrittene elektronische Signatur (z.B. GNUPP)
meist softwarebasiert, erlauben Identifizierung des Zertifikatsinhabers und verhindern
nachträgliche Änderung an signierten Daten, aber keine Rechtswirkung
c) qualifizierte elektronische Signatur (z.B. IHK-Signaturkarte)
hardwarebasiertes Personenzertifikat (-> Chipkarte), stammen von signaturgesetzkonformen Trustcentern; gültige Online-Abfrage, rechtlich gleichwertiges Pendant zur
eigenhändigen Unterschrift
d) qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieterakkreditierung (z.B.
Telesec)
wie c), aber alle eingesetzten Komponenten sowie Zertifizierungsdiensteanbieter
wurden vorab offiziell überprüft
Rechtslage elektronisches Abfallnachweisverfahren
Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
Abschnitt 4, § 19: Signatur, Übermittlung
„Die zur Nachweisführung Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben die zu
übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur … zu versehen.“
Betrifft insbesondere die den
- Nachweiserklärungen und
- Begleitscheinen
entsprechenden elektronischen Dokumente
(sowie Erklärungen, Erstattung von Anzeigen, Fertigung von Vermerken, Erteilung von
Bestätigungen und Entscheidungen, Übergabe oder Übersendung von Ausfertigungen oder
Ablichtungen, Stellung von Anträgen, Erteilung von Freistellungen)
Themen
Technik und Rechtslage der elektronischen Signatur
Elektronisch signieren in der Praxis
Beantragung einer persönlichen IHK-Signaturausstattung
Einsatz der elektronischen Signatur beim Abfallbegleitschein
Elektronisch Signieren in der Praxis
Was benötigt der Signatur-User?
1. eine individuelle
Signaturchipkarte
2. ein Kartenlesegerät, in das die
Signaturchipkarte eingeführt wird
3. eine Signaturanwendung, um
Verknüpfung zwischen
elektronischen Daten und
Signaturkarte herzustellen
Elektronisch Signieren in der Praxis
Innerhalb der bestehenden
Anwendungssoftware klickt der
User auf den Befehl „Signieren“.
Er wird dann aufgefordert, seine
Karte in das Lesegerät
einzustecken und diese durch
Eingabe des persönlichen PINCodes zu aktivieren.
Elektronisch Signieren in der Praxis
Erst durch Eingabe des geheimen
PIN-Codes wird die Karte
angesteuert und eine Signatur
erzeugt.
Durch die Sicherheitskriterien
- „Besitz“ (der Signaturkarte) und
- „Wissen“ (des PIN-Codes)
ist die elektronische Unterschrift
besonders geschützt.
Themen
Technik und Rechtslage der elektronischen Signatur
Elektronisch signieren in der Praxis
Beantragung einer persönlichen IHK-Signaturausstattung
Einsatz der elektronischen Signatur beim Abfallbegleitschein
IHK-Signaturprodukte / Preise
IHK-Signaturkarte,
zwei Jahre lang gültig
99,00 €
Kartenlesegerät
„Cyber Jack pinpad USB“
49,00 €
Wenn die IHK-Signaturkarte abgelaufen ist, muss eine
neue Karte beantragt werden; das Kartenlesegerät kann
man weiter benutzen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
IHK-Signaturkarte
Wo kann man die
IHK-Signaturprodukte
ordern?
IHK-Registrierungsstellen für elektronische
Signatur:
Unternehmensmitarbeiter können
9 persönliche Signaturkarte
9 Kartenlesegerät
bei einer von 64 IHKs mit Signaturservice beantragen.
Voraussetzungen
Der Antragsteller benötigt dazu:
9 gültiges Pass-/Ausweisdokument
9 Firmenbescheinigung bzw. im Falle eines
Geschäftsführers einen Handelsregister-Auszug
9 Termin bei seiner IHK
9 ca. 30 Minuten Zeit
IHK-Signaturstartpaket
2. Übermittlung der Daten
an die Zertifizierungsstelle
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D-TRUST GmbH
Zertifizierungsstelle
IHK-Registrierungsstelle
1. Persönliche
Antragstellung
3. Generierung der
Signaturkarte und Versand
IHK-Signaturstartpaket
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… und so einfach starten Sie:
Von der Beantragung der Signaturausstattung in der IHK bis zum Versand
der Signaturprodukte sind ca. zwei bis drei Wochen zu kalkulieren.
Bei der Installation der Signaturkomponenten steht die D-TRUSTSupporthotline mit Rat und Tat zur Seite.
Der Signaturkunde wird von D-TRUST vorab informiert, wenn seine Karte
abläuft, und kann seine Folgekarte auf vereinfachtem Wege beantragen.
Themen
Technik und Rechtslage der elektronischen Signatur
Elektronisch signieren in der Praxis
Beantragung einer persönlichen IHK-Signaturausstattung
Einsatz der elektronischen Signatur beim Abfallbegleitschein
Einsatz der digitalen Signatur beim Abfallnachweisverfahren
Abfallerzeuger, -beförderer und –entsorger benötigen für
ihre Mitarbeiter jeweils eine qualifizierte elektronische
Signatur:
- Signaturkarte wird immer für eine natürliche Person ausgestellt, nicht für
eine juristische Person
- Persönliche Signaturkarte ist nicht übertragbar: Jeder Mitarbeiter, der
elektronisch signiert, benötigt eine individuelle Signaturkarte. Es ist
dringend davon abzuraten, dass sich mehrere Mitarbeiter eine
Signaturkarte teilen -> entspricht der Blanko-Unterschrift eines Kollegen.
- Firmenzugehörigkeit kann mit aufgenommen werden
- Verwendungszweck kann eingeschränkt werden („Der Einsatzbereich
dieses Zertifikates ist auf die Signierung von Nachrichten im Rahmen des
elektronischen Nachweisverfahrens beschränkt.“)
Einsatz der digitalen Signatur beim Abfallnachweisverfahren
Bei der Ausstattung der Mitarbeiter mit Signaturkarten
sollte (schriftlich) geregelt werden
- wo die Signaturkarte eingesetzt werden darf und wo sie nicht eingesetzt
werden darf
- welche Zeichnungsberechtigung der Mitarbeiter im Unternehmen hat
- was passiert, wenn der Mitarbeiter seine Signaturkarte verliert
- was passiert, wenn der Mitarbeiter aus der Firma ausscheidet
Einsatzgebiete der elektronischen Signatur - E-Government
Emissionshandel www.dehst.de
IHK-Signaturanwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis“ (http://signatur.ihk.de)
E-Vergabe www.evergabe-online.de, www.ava-online.de, www.evergabe-nrw.de
Elektronisch signierte Rechnung mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug
gem. § 14 Abs. 4 UStG
Online-Mahnverfahren www.optimahn.de
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach
(z.B. für elektronisches Handelsregister) www.egvp.de
Verpackungsverordnung: www.ihk-ve-register.de
Online-Abfrage des Rentenkontos www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Elektronische Steuererklärung ELSTER www.elster.de
Gesamtüberblick: www.signaturauskunft.de
Ihre Ansprechpartnerin bei der IHK Südthüringen:
Corinna Katzung
Telefon: 03681 362-232
Email: [email protected]
Weitere Informationen:
http://www.suhl.ihk.de
http://www.de-coda.de
Danke für Ihre Aufmerksamkeit !