Der IHK-Signaturservice der IHK Nord Westfalen
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Der IHK-Signaturservice der IHK Nord Westfalen
Rechtskräftige Unterschrift des elektronischen Abfallbegleitscheins mit der elektronischen Signatur Der IHK-Signaturservice der IHK Nord Westfalen eANV am 17. Februar 2010 Rechtslage elektronisches Abfallnachweisverfahren Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung Abschnitt 4, § 19: Signatur, Übermittlung „Die zur Nachweisführung Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur … zu versehen.“ Betrifft insbesondere die den - Nachweiserklärungen und - Begleitscheinen entsprechenden elektronischen Dokumente eANV am 17. Februar 2010 Technische Leistungsmerkmale Keine KeineAngst Angstvor vorder derelektronischen elektronischenSignatur! Signatur! Sie gewährleistet: Sie gewährleistet: g Echtheit des Absenders: Absender der Nachricht ist eindeutig und rechtsverbindlich nachvollziehbar. g Echtheit des Inhalts: Die Nachricht kommt so beim Empfänger an, wie der Absender sie elektronisch unterschrieben hat. eANV am 17. Februar 2010 Elektronische Signatur Die elektronische Signatur wird anders erzeugt als eine handschriftliche Unterschrift Die elektronische Signatur sieht anders aus als eine handschriftliche Unterschrift Aber: Elektronische Signatur und handschriftliche Unterschrift sind rechtlich gleichwertig! eANV am 17. Februar 2010 Technische Leistungsmerkmale Die qualifizierte Signaturkarte enthält: ¾ persönliche Daten (Name, ggf. auch Firmenname und Emailadresse) ¾ Schlüsselpaar zur Signaturerzeugung & -überprüfung Die persönliche Beantragung erfolgt in einer von 64 IHK-Registrierungsstellen Der Antragsteller benötigt dazu: • gültiges Ausweisdokument • Firmenbescheinigung / HR-Auszug • Termin bei seiner IHK • ca. 30 Minuten Zeit Die Herausgabe erfolgt durch ein Trustcenter • Beglaubigungsinstanz nach deutschem Signaturgesetz auf strengste Sicherheitsauflagen verpflichtet eANV am 17. Februar 2010 IHK-Signaturprodukte / Preise IHK-Signaturkarte, zwei Jahre lang gültig 99,00 € Kartenlesegerät „Cyber Jack pinpad USB“ 49,00 € Wenn die IHK-Signaturkarte abgelaufen ist, muss eine neue Karte beantragt werden; das Kartenlesegerät kann man weiter benutzen. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. eANV am 17. Februar 2010 Elektronisch Signieren in der Praxis Die Anwendung: Einfach und sicher 9 In der Anwendungssoftware auf Befehl „Signieren“ klicken 9 Karte in das Lesegerät stecken 9 PIN-Code eingeben eANV am 17. Februar 2010 Einsatz der digitalen Signatur beim Abfallnachweisverfahren Abfallerzeuger, -beförderer und –entsorger benötigen für ihre unterschriftsberechtigten Mitarbeiter jeweils eine qualifizierte elektronische Signaturmöglichkeit: • Mitarbeiter müssen jeweils zu gegebener Zeit die Nachweise bzw. den Begleitschein elektronisch signieren. • Persönliche Signaturkarte ist nicht übertragbar: Jeder Mitarbeiter, der elektronisch signiert, benötigt eine individuelle Signaturkarte. Es ist dringend davon abzuraten, dass sich mehrere Mitarbeiter eine Signaturkarte teilen -> entspricht der Blanko-Unterschrift eines Kollegen. • Firmenzugehörigkeit kann mit aufgenommen werden • Verwendungszweck kann eingeschränkt werden (max. 100 Zeichen) als Attribut im Hauptzertifikat (z. B.: „Nur für eANV, nur Fa. Müller GmbH, max. 2000€“ ect) sowie 1000 Zeichen als Zertifikatsattribut (geringere Sicherheitsstufe, z. B.: „Der Einsatzbereich dieses Zertifikates ist auf die Signierung von Dokumenten im Rahmen des elektronischen Nachweisverfahrens eANV beschränkt.“) eANV am 17. Februar 2010 Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV Bei der Ausstattung der Mitarbeiter mit Signaturkarten sollte schriftlich geregelt werden: - wo die Signaturkarte eingesetzt werden darf und wo nicht - welche Zeichnungsberechtigung der Mitarbeiter im Unternehmen hat - was passiert, wenn der Mitarbeiter seine Signaturkarte verliert - was passiert, wenn der Mitarbeiter aus der Firma ausscheidet eANV am 17. Februar 2010 Einsatz der elektron. Signatur beim Abfallnachweisverfahren Verschiedene eANV-Plattformen auf dem Markt: IHK-Signaturkarte kann bei allen eingesetzt werden Zentrale, kostenlose Lösung der öffentlichen Verwaltung: 9 Länder eANV: www.zks-abfall.de Abfallmanagementsysteme kommerzieller Anbieter: 9 Modawi: www.modawi.de 9 Zedal: www.zedal.de 9 Nsuite: www.nsuite.de 9 eANV Portal: www.fum.de 9 AV-IS eANV: www.eanv-software.de eANV am 17. Februar 2010 Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV Übergangsfristen und Stichtage bis 31.03.2010: freiwillige elektronische Nachweisführung mit Zustimmung der zuständigen Behörde ab 01.04.2010: Elektronische Nachweisführung obligatorisch ab 01.04.2010: Entsorger / Behörden müssen elektronisch signieren ab 01.02.2011: Erzeuger / Beförderer müssen elektronisch signieren eANV am 17. Februar 2010 Ende Dankeschön für Ihre Aufmerksamkeit! Bernd Böckers IHK Nord Westfalen 0251 707-150 [email protected] www.ihk-nordwestfalen.de eANV am 17. Februar 2010