Der IHK-Signaturservice der IHK Nord Westfalen

Transcrição

Der IHK-Signaturservice der IHK Nord Westfalen
Rechtskräftige Unterschrift
des elektronischen Abfallbegleitscheins
mit der elektronischen Signatur
Der IHK-Signaturservice
der IHK Nord Westfalen
eANV am 17. Februar 2010
Rechtslage elektronisches Abfallnachweisverfahren
Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
Abschnitt 4, § 19: Signatur, Übermittlung
„Die zur Nachweisführung Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben die zu
übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur … zu versehen.“
Betrifft insbesondere die den
- Nachweiserklärungen und
- Begleitscheinen
entsprechenden elektronischen Dokumente
eANV am 17. Februar 2010
Technische Leistungsmerkmale
Keine
KeineAngst
Angstvor
vorder
derelektronischen
elektronischenSignatur!
Signatur!
Sie
gewährleistet:
Sie gewährleistet:
g
Echtheit des Absenders:
Absender der Nachricht ist
eindeutig und rechtsverbindlich
nachvollziehbar.
g
Echtheit des Inhalts:
Die Nachricht kommt so beim
Empfänger an, wie der Absender sie
elektronisch unterschrieben hat.
eANV am 17. Februar 2010
Elektronische Signatur
Die elektronische Signatur wird anders erzeugt als eine
handschriftliche Unterschrift
Die elektronische Signatur sieht anders aus als eine
handschriftliche Unterschrift
Aber: Elektronische Signatur und handschriftliche
Unterschrift sind rechtlich gleichwertig!
eANV am 17. Februar 2010
Technische Leistungsmerkmale
Die qualifizierte Signaturkarte enthält: ¾ persönliche Daten
(Name, ggf. auch Firmenname und
Emailadresse)
¾ Schlüsselpaar zur Signaturerzeugung
& -überprüfung
Die persönliche Beantragung erfolgt in einer von
64 IHK-Registrierungsstellen
Der Antragsteller benötigt dazu:
• gültiges Ausweisdokument
• Firmenbescheinigung / HR-Auszug
• Termin bei seiner IHK
• ca. 30 Minuten Zeit
Die Herausgabe erfolgt durch ein Trustcenter
• Beglaubigungsinstanz nach deutschem
Signaturgesetz auf strengste Sicherheitsauflagen verpflichtet
eANV am 17. Februar 2010
IHK-Signaturprodukte / Preise
IHK-Signaturkarte,
zwei Jahre lang gültig
99,00 €
Kartenlesegerät
„Cyber Jack pinpad USB“
49,00 €
Wenn die IHK-Signaturkarte abgelaufen ist, muss
eine neue Karte beantragt werden; das
Kartenlesegerät kann man weiter benutzen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
eANV am 17. Februar 2010
Elektronisch Signieren in der Praxis
Die Anwendung:
Einfach und sicher
9 In der Anwendungssoftware
auf Befehl „Signieren“ klicken
9 Karte in das Lesegerät stecken
9 PIN-Code eingeben
eANV am 17. Februar 2010
Einsatz der digitalen Signatur beim Abfallnachweisverfahren
Abfallerzeuger, -beförderer und –entsorger benötigen für ihre
unterschriftsberechtigten Mitarbeiter jeweils eine qualifizierte
elektronische Signaturmöglichkeit:
• Mitarbeiter müssen jeweils zu gegebener Zeit die Nachweise bzw. den
Begleitschein elektronisch signieren.
• Persönliche Signaturkarte ist nicht übertragbar: Jeder Mitarbeiter, der elektronisch signiert, benötigt eine individuelle Signaturkarte. Es ist dringend davon
abzuraten, dass sich mehrere Mitarbeiter eine Signaturkarte teilen
-> entspricht der Blanko-Unterschrift eines Kollegen.
• Firmenzugehörigkeit kann mit aufgenommen werden
• Verwendungszweck kann eingeschränkt werden (max. 100 Zeichen) als Attribut
im Hauptzertifikat (z. B.: „Nur für eANV, nur Fa. Müller GmbH, max. 2000€“ ect)
sowie 1000 Zeichen als Zertifikatsattribut (geringere Sicherheitsstufe, z. B.: „Der
Einsatzbereich dieses Zertifikates ist auf die Signierung von Dokumenten im
Rahmen des elektronischen Nachweisverfahrens eANV beschränkt.“)
eANV am 17. Februar 2010
Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV
Bei der Ausstattung der Mitarbeiter mit Signaturkarten
sollte schriftlich geregelt werden:
- wo die Signaturkarte eingesetzt werden darf und wo nicht
- welche Zeichnungsberechtigung der Mitarbeiter im Unternehmen hat
- was passiert, wenn der Mitarbeiter seine Signaturkarte verliert
- was passiert, wenn der Mitarbeiter aus der Firma ausscheidet
eANV am 17. Februar 2010
Einsatz der elektron. Signatur beim Abfallnachweisverfahren
Verschiedene eANV-Plattformen auf dem Markt:
IHK-Signaturkarte kann bei allen eingesetzt werden
Zentrale, kostenlose Lösung der öffentlichen Verwaltung:
9 Länder eANV: www.zks-abfall.de
Abfallmanagementsysteme kommerzieller Anbieter:
9 Modawi: www.modawi.de
9 Zedal: www.zedal.de
9 Nsuite: www.nsuite.de
9 eANV Portal: www.fum.de
9 AV-IS eANV: www.eanv-software.de
eANV am 17. Februar 2010
Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV
Übergangsfristen und Stichtage
bis 31.03.2010:
freiwillige elektronische Nachweisführung
mit Zustimmung der zuständigen Behörde
ab 01.04.2010:
Elektronische Nachweisführung obligatorisch
ab 01.04.2010:
Entsorger / Behörden müssen
elektronisch signieren
ab 01.02.2011:
Erzeuger / Beförderer müssen
elektronisch signieren
eANV am 17. Februar 2010
Ende
Dankeschön
für Ihre Aufmerksamkeit!
Bernd Böckers
IHK Nord Westfalen
0251 707-150
[email protected]
www.ihk-nordwestfalen.de
eANV am 17. Februar 2010