Jahresbericht 2011 wohnungslosenhilfe biberach e.V.
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Jahresbericht 2011 wohnungslosenhilfe biberach e.V.
1 Jahresbericht 2011 wohnungslosenhilfe biberach e.V. wohnungslosenhilfe biberach e.V. Fachberatungsstelle für den Landkreis 2 Träger: wohnungslosenhilfe biberach e.V. Anschrift: Kolpingstr. 33/3 88400 Biberach Tel.: 07351 / 18828 - 11 Fax: 07351 / 18828 - 18 www.wohnungslosenhilfe-biberach.de Öffnungszeiten der Fachberatungsstelle: Mo – Fr 08.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Auszahlung der Tagessätze: Mo – Fr 10.00 – 11.00 Uhr Öffnungszeiten der Tagesstätte: Mo – Fr 07.30 – 14.00 Uhr 3 Inhaltsangabe Vorwort...........................................................................................4 Hier sind wir vor Ort..........................................................................5 Fachberatungsstelle..........................................................................6 Notübernachtung........................................................................8 Tagesstätte................................................................................9 Aufnahmehaus..........................................................................10 Ambulant Betreutes Wohnen.......................................................12 Intensiv Ambulant Betreutes Wohnen U25....................................14 Beschäftigungsprojekte Biberach & Riedlingen....................................18 Besondere Aktionen........................................................................21 UEBER MUT – Das bundesweite Filmfestival..................................21 Danke...........................................................................................22 Das Jahr im Bild..............................................................................23 Texte: U. Wachter, K. Riester, J. Kwossek, A. Wachter Bilder: wohnungslosenhilfe biberach e.V., A. Wachter, A. Legrand Titelbild: A. Wachter Gestaltung & Layout: A. Wachter © 2012 wohnungslosenhilfe biberach e.V. Fachberatungsstelle für den Landkreis 4 Vorwort „Unsere Leistungsgesellschaft ist nicht eine Gesellschaft, in der nur Leistung gilt, sondern eine, welche bestimmt, was Leistung ist und wer sie leisten darf.“ Gerhard Uhlenbruck (*1929), dt. Aphoristiker, Immunbiologe u. Hochschullehrer Ein sehr arbeitsreiches Jahr liegt hinter uns. Und es sind bei uns vor allem die kleinen menschlichen Erfolge, die uns immer wieder in unserer Arbeit bestätigen. Der gegenwärtige Gesellschaftswandel macht jedoch gerade vor den untersten Bevölkerungsschichten nicht halt. Reiche werden immer reicher und Arme immer ärmer! So platt dieser Satz auch klingen mag, spiegelt er doch die gesellschaftliche Entwicklung unserer Zeit wider. Hinzu kommt, dass die Anzahl armer Menschen auch in Biberach immer größer wird. Leere Staatskassen, negative Marktentwicklungen und Finanzkrisen zwingen zum Sparen. An Menschen ohne Lobby ist leicht gespart, doch sparen wir wirklich, wenn Sozialleistungen gekürzt oder sogar gestrichen werden?! Obdachlosigkeit ist bis zu siebenmal teurer als ihre Verhinderung. Auch deshalb ist es uns ein großes Anliegen präventive Hilfen auszubauen. Kommunen sind in der Pflicht Konzepte und Möglichkeiten zu unterstützen, mit denen sozial Benachteiligte günstig an Wohnraum gelangen können. Soziale Ausgrenzung wird neben dem Wohnungsnotfall zu einem Kernproblem unserer Hilfe. Ein Abdriften in eine Zweiklassengesellschaft, die dieses Problem erheblich verschlimmern würde, gilt es zu verhindern. Neben der klassischen Einzelfallhilfe in der Beratungsstelle, wird es in Zukunft darauf ankommen die Grundlagen wohnpolitischer, sozialhilfepolitischer und arbeitsmarktpolitischer Handlungen intensiv zu vernetzen und Abläufe zu entbürokratisieren, um betroffenen Menschen gezielt und schnell helfen zu können. Wir glauben, dass die klassische Aufgabenteilung zwischen kommunaler Obdachlosenhilfe und der Wohnungslosenhilfe überholt ist. Beide Arbeitsfelder müssen Schritt für Schritt stärker kooperieren. Denn Menschen in kommunalen Obdachlosenunterkünften haben den gleichen Rechtsanspruch auf Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten wie andere Menschen. Denn: „Eine Gesellschaft erkennt man daran, wie sie mit ihren Schwächsten umgeht.“ Die wohnungslosenhilfe biberach e.V. möchte auch in Zukunft einen Beitrag für ein gesellschaftliches Miteinander leisten. Geschäftsleitung 5 Hier sind wir vor Ort Fachberatungsstelle • Auszahlung ALG II • Beratungsangebote Tagesstätte • • • • Frühstück Mittagessen Aufenthalt Wasch- u. Duschgelegenheit Notunterkunft • Kurzfristiger Aufenthalt • Übernachtung mit Tieren Aufnahmehaus • Einzel- u. Paarwohnen • Selbstversorgung • Betreuung, Begleitung Ambulant Betreutes Wohnen • 7 Plätze • Betreuung in Individual- Wohnraum Intensiv Ambulant Betreutes Wohnen U25 • 4 Plätze • Betreuung in Individual-Wohnraum wohnungslosenhilfe biberach e.V. Fachberatungsstelle für den Landkreis 6 Fachberatungsstelle Nach über 10 Jahren ist die Gesamtzahl der in Deutschland wohnungslos gewordenen Menschen wieder deutlich gestiegen. So schätzt die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) für 2010, dass ca. 22.000 Menschen ohne jede Unterkunft auf der Straße lebten. Dies ist eine Steigerung um etwa 10 % (2008: ca. 20.000 Menschen). Bis zum Jahr 2015 prognostiziert die BAG W einen weiteren Anstieg um 10 bis 15 %. Dass die Entwicklungszahlen auf Schätzungen beruhen, ist der Tatsache geschuldet, dass es in Deutschland keine bundeseinheitliche Wohnungsnotfall-Berichterstattung auf gesetzlicher Grundlage gibt. Ähnliche Tendenzen, wenn auch in abgeschwächter Form, spüren wir in der Fachberatungsstelle der wohnungslosenhilfe biberach e.V.. Wie bereits in den vergangenen Jahren beschrieben, war auffallend, dass die Personengruppe der „klassisch Durchreisenden“ annähernd verschwindet. Das Hauptmerkmal unserer Klienten hat sich vom „Durchreisen“ auf „Wohnungsnotfall“ verlagert. Laut BAG W spricht man von einem Wohnungsnotfall, wenn eine Person • wohnungslos ist oder • von Wohnungslosigkeit bedroht ist oder • in unzumutbaren Wohnverhältnissen lebt. Wenn diese besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und diese Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwunden werden können, leistet die Fachberatungsstelle Hilfe nach §§ 67 ff. SGB XII. Unser Hilfeangebot beinhaltet alle Maßnahmen, die notwendig sind, diese Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhindern. 7 Oft bildet der Erstkontakt mit den Hilfesuchenden den Ausgangspunkt und die Grundlage für weitergehende Beratungs- und Hilfeangebote. Um eine wirkliche „Resozialisierung“ der Hilfesuchenden zu ermöglichen, sind oft längerfristige Betreuungsprozesse notwendig. Die zu bearbeitenden Problemfelder beziehen sich meist auf alle Lebensbereiche (Gesundheit, existenzielle Sicherung, Wohnung, soziale Kontakte, Ausbildung und Arbeit). Daran wird deutlich, dass zielführende Hilfe nur in enger Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten (Suchtberatungsstellen, Zentrum für Psychiatrie, Krankenhaus-Sozialdienst, Schuldnerberatung...) möglich ist. Organigramm Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Diensten Des Weiteren übernimmt die wohnungslosenhilfe biberach e.V. die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II in Form von Tagessätzen an allein stehende Wohnungslose. Diese vom Landratsamt an uns delegierte Aufgabe beinhaltet Bedarfsklärung, Antragsstellung und Klärung der für die Krankenversicherung relevanten Daten. Im Vergleich zum vorangegangenen Jahr hat sich die Anzahl der Personen, die die Fachberatungsstelle aufsuchten, leicht erhöht. Die zentrale Anlaufstelle für allein stehende Wohnungslose im Landkreis Biberach wurde im Jahr 2011 von 159 erfassten Personen (davon 19 Frauen) aufgesucht. Über das gesamte Jahr fanden 2.468 Kontakte und intensive Beratungsgespräche statt. Die informellen Beratungsgespräche wurden nicht dokumentiert. Meist handelte es sich hierbei um kurze Klärung des Hilfebedarfs und Weitervermittlung an spezielle Fachdienste. wohnungslosenhilfe biberach e.V. Fachberatungsstelle für den Landkreis 8 Flyer Fachberatungsstelle Notübernachtung Die Notübernachtung/Erfrierungsschutz (Bleicherstraße 45) ist als kurzfristige Lösung für die Unterbringung von Menschen ohne festen Wohnsitz gedacht. Die Verweildauer ist im Regelfall auf sieben Nächte beschränkt. In diesen Räumlichkeiten stehen vier Zimmer – mit der Möglichkeit zur Mehrfachbelegung – zur Verfügung. Des Weiteren befinden sich im Gebäude eine kleine Selbstversorgerküche, sowie ein Bad mit Toilette und Duschgelegenheit. Sowohl Einweisung, als auch Schlüsselverwaltung erfolgt während der regulären Öffnungszeiten durch die Beratungsstelle. Nachts bzw. am Wochenende können sich Betroffene an die Polizeidienststelle Biberach wenden. Im Regelfall wird die Fachberatungsstelle zeitnah über die Belegung durch die Polizei informiert. Das Angebot zur Übernachtung wurde im Jahr 2011 von 23 Personen (davon 1 Frau) in 315 Nächten wahrgenommen. Die vergleichsweise geringe Belegung zum Vorjahr ist zum einen witterungsbedingt erklärbar, zum anderen wird eines der Zimmer der Notunterkunft durch die Streetworker von Jugend Aktiv eigenverantwortlich belegt. 9 Tagesstätte Bedauerlicher Weise mussten die Öffnungszeiten der Tagesstätte zum 1. November 2011 von 8 bis 14 Uhr verkürzt werden (01.01.2011 – 31.10.2011 8 bis 16 Uhr), da die Finanzierung einer Personalstelle (§ 16e SGB II) wegfiel. Im Angebot der Tagesstätte gibt es unverändert ein günstiges Frühstück und Mittagessen für Menschen in sozialer Not. Darüber hinaus werden Dusch- und Waschmöglichkeiten angeboten. Der Mitarbeiter in der Küche wird durch zwei „Zusatzjobler“ bei der Zubereitung der Mahlzeiten unterstützt. Das Aufgabengebiet der sozialpädagogischen Betreuung der wohnungslosenhilfe biberach e.V. beinhaltet folgende Bereiche: • Beratung • Ansprechpartner • Konfliktmanagement Durch die Gruppenstruktur in der Tagesstätte kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen den Besuchenden, sowie zwischen Mitarbeitenden und Besuchenden. Diese Konflikte gilt es zu klären und aufzuarbeiten. • Regelmäßige Veranstaltungen wöchentlich: Spieletreff monatlich: gemeinschaftliches Kochen Alle Teilnehmenden bekommen eine Aufgabe und es wird gemeinsam in „familiärer“ Runde gegessen. Die gemeinsame Zubereitung, das Essen und die Gespräche sind sehr wichtig für Menschen, die ansonsten viel Zeit alleine verbringen. • Freizeitangebote monatlich: Kegeln, Schwimmen, Tierheimbesuch, Kino etc. halbjährlich: größere Ausflüge (Freizeitpark Rust1 , Sternwarte Laupheim²) sonstige Aktionen: Grillfest auf dem Hof der Wohnungslosenhilfe, Adventskaffee und Weihnachtsfeier Durchschnittlich wurde die Tagesstätte von etwa 30 Personen pro Tag besucht, davon nahmen ca. 25 Personen regelmäßig ihr Mittagessen bei uns ein. ______________________________ Bei der Aktion „Frohe Herzen“ werden jedes Jahr sozial benachteiligte Menschen umsonst in den Europa-Park eingeladen. Die wohnungslosenhilfe biberach e.V. durfte am 8.12.2012 dieses Angebot nutzen. 1 2 Sonderkondition der Sternwarte Laupheim wohnungslosenhilfe biberach e.V. Fachberatungsstelle für den Landkreis 10 Aufnahmehaus Entsprechend §§ 67 ff. SGB XII gilt das Aufnahmehaus als eine Resozialisierungsmaßnahme für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Im Rahmen dieser Maßnahme soll die Möglichkeit eines festen Wohnsitzes angeboten werden. Diese Hilfe wird in Kooperation mit dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Biberach e.V. (AWO) angeboten. Die AWO tritt hier als Vermieter auf. Durch die Fachberatungsstelle erfolgt die sozialpädagogische Betreuung. Die persönliche Hilfe richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall. Das Angebot umfasst folgende Leistungen: Aufnahme: Erhebung der persönlichen Lebenssituation, Erstellung eines Hilfeplans. Lebensberatung/psychosoziale Hilfen: Gespräche bei persönlichen Problemen aller Art, Beratung und Vermittlung bei Konflikten, Kontakte zu Angehörigen, Beratung bei altersspezifischen Problemen, Betreuung in Grenzsituationen des Lebens, Krisenintervention. Sonstige persönliche Hilfen: Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und bei der Haushaltsführung im Einzelfall. Arbeitsleben: Unterstützung bei Bewerbungen und Arbeitsaufnahme, Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und FallmanagerInnen, Hilfe bei der Erhaltung des Arbeitsplatzes. Hilfe bei der Suche und Erhaltung von Wohnraum: Beratung bei der Haushaltsführung, körperlichen Hygiene und Reinhaltung des Wohnraums, Hilfe beim Kontakt mit Wohnbehörden, Hilfe bei der Anmietung von Wohnraum außerhalb des Aufnahmehauses, bei Bedarf Vermittlung in andere Einrichtungen. Hilfe bei der gesundheitlichen Versorgung: Vorbeugende Gesundheitshilfe, körperliche Hygiene, Motivation zu und ggf. Vermittlung medizinischer Versorgung, Hilfe bei Kontakten mit Ärzten, Krankenhäusern, Suchtberatungsstellen usw.. Insgesamt stehen 5 Einzelzimmer und ein Notzimmer zur Verfügung. Die Maßnahme ist auf 3 Monate befristet, kann jedoch bei Bedarf verlängert werden. Um aber den Prozess der Resozialisierung erfolgreich weiterzuführen, müsste nun die Vermittlung in privaten Wohnraum zeitnah gelingen. Durch die oft geringe Mobilität unserer Klienten sollte dieser Wohnraum möglichst innerhalb Biberachs liegen. 11 Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist bereits für einkommensarme Mieter schwierig. Für Menschen aus dem „Wohnungslosenmilieu“ stellt sich die Wohnungsmarktsituation in Biberach meist als ein unlösbares Problem dar. Auch in Biberach gibt es im Segment der preiswerten Kleinwohnungen ein unzureichendes Angebot. Verschärft wird die Situation durch die sogenannte „angemessenen Kosten der Unterkunft“. Hier stellt sich die Frage nach der sozialen Verantwortung und den Handlungsmöglichkeiten der Kommune und der Wohnungswirtschaft bei der Sicherung und dem Erhalt von Wohnraum. Im Jahr 2011 haben insgesamt 19 Personen das Angebot im Aufnahmehaus angenommen. 7 Bewohner konnten in Wohnraum mit „Betreutem Wohnen“ vermittelt werden (3 Personen ins Ambulant Betreute Wohnen, 1 Person ins Intensiv Ambulant Betreute Wohnen U25, 3 Personen ins Ambulant Betreute Wohnen des Dornahofs Biberach). • 2 Bewohner wurden in eine stationäre Wohnungslosenhilfeeinrichtung vermittelt. • 1 Bewohner wurde in eine stationäre Eingliederungsmaßnahme vermittelt. • 2 Bewohner begannen im Anschluss eine Langzeittherapie bzw. medizinische Reha. • 1 Bewohner brach die Maßnahme ab. • 6 Bewohner wohnen weiterhin im Aufnahmehaus. • Kein Bewohner konnte in privaten Wohnraum vermittelt werden. Aufenthaltsdauer der abgeschlossenen Maßnahmen: 1-2 Monate: 5 Personen 2-3 Monate: 7 Personen über 3 Monate: 7 Personen wohnungslosenhilfe biberach e.V. Fachberatungsstelle für den Landkreis 12 Ambulant Betreutes Wohnen Ein wichtiges Ziel unserer Arbeit sehen wir darin, unseren KlientInnen den Wunsch nach einem eigenen, selbstbestimmten Wohnen zu ermöglichen. Das ambulant betreute Wohnen bietet ein abgestuftes Hilfekonzept an. Es ist für Menschen gedacht, die bei der Alltagsbewältigung nicht auf ständige Hilfe angewiesen sind und weitestgehend selbstständig in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft leben können. Die Hilfe zielt insbesondere darauf ab, die BewohnerInnen zu befähigen, die Wohnungslosigkeit auf Dauer zu vermeiden, sich wieder in die Gemeinschaft einzugliedern und ein eigenständiges, von Hilfe unabhängiges Leben zu führen. Unterstützungs- und Assistenzleistungen werden in folgenden Bereichen angeboten: • Haushaltsführung • Finanzen (Geldverwaltung) • Behördenangelegenheiten • Hilfe bei der Tagesstrukturierung • Entwicklung der Sozialkompetenzen • Freizeitgestaltung • Problembewältigung (Gespräche bei persönlichen Problemen und Konflikten, Vermittlung von anderen Hilfsangeboten…) • Gesundheit (Gesundheitsvorsorge, Arztbesuche…) Während des gesamten Prozesses wird der Hilfebedarf erfasst und gemeinsam mit den zu Betreuenden der Umfang der weiterführenden Hilfen erarbeitet. Diese sollen in einem Betreuungsvertrag festgehalten werden. Er beinhaltet zum einen die Rahmenbedingungen der Betreuung und zum anderen die individuellen Zielvereinbarungen. Nach Abschluss eines Mietvertrages beginnt die Betreuung gemäß §§67 ff. SGB XII. Der Unterstützungsbedarf ist individuell verschieden und wird mit den Betroffenen gemeinsam festgelegt und vereinbart. Es stehen der Fachberatungsstelle 7 Betreuungsplätze bei einem Betreuungsschlüssel 1:14 zur Verfügung. 2011 waren die 7 Plätze des Betreuten Wohnens zu 100% belegt: Abbruch: 1 Person Vermittlung in stationäre Wohnungslosenhilfeeinrichtung: 1 Person Vermittlung in eine Fachklinik für Suchterkrankungen: 1 Person Planmäßiges Ende: 4 Personen Verbleibend im Betreuten Wohnen: 6 Personen 13 Auch nach Beendigung befristeter Maßnahmen suchen die meisten Klienten weiterhin die Anbindung und Hilfe der Fachberatungsstelle auf. Wir erleben diese Klienten in ständiger Überforderung durch die ganz alltäglichen Anforderungen des Alltags. Hat Herr M. endlich einen Job (als ungelernter Hilfsarbeiter mit niedrigem Lohnniveau und ungeregelten Arbeitszeiten) gefunden, kann das Einrichten eines Dauerauftrags für die Vermieterin, das Einrichten und Sauberhalten der Wohnung, das Einhalten der Kehrwoche usw. zu einem unlösbaren Problem anwachsen. Nur eine dauerhafte Begleitung wird verhindern, dass aus vielen kleinen alltäglichen Schwierigkeiten wieder ein großes unlösbares Problem wird, dass im schlimmsten Fall zu erneutem Wohnungsverlust führen kann. Dies stellt uns als Fachberatungsstelle allerdings vor ein personelles Problem, da es für eine auf Dauer angelegte Begleitung keine Finanzierungsmodelle gibt. wohnungslosenhilfe biberach e.V. Fachberatungsstelle für den Landkreis 14 Intensiv Ambulant Betreutes Wohnen U25 U25 Mini-Flyer Wie 2010 mit dem Landratsamt Biberach vereinbart, startete das neue Projekt „Intensiv Ambulant Betreutes Wohnen U25“ (IABW U25) am 1. Februar 2011 mit einem Sozialarbeiter (50% Stellenumfang), der für die Beratung und Betreuung der Jugendlichen zuständig ist. Das Projekt U25 ist für junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, die wohnungslos oder von Wohnungsverlust bedroht sind. Das pädagogische Grundprinzip dieses Projekts ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Viele dieser jungen Menschen haben bereits in ihrer Kindheit und Jugend Erfahrungen mit Misserfolg, Scheitern und Verlusten gemacht. Oft haben sie soziale Schwierigkeiten, die von Drogenkonsum über Schulden bis hin zu Straffälligkeit reichen. Ihre Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt sind aufgrund fehlender Schul- bzw. Ausbildung schlecht. Dieser immer häufiger auftretenden Problematik soll innerhalb des U25 Projekts entgegengewirkt werden, in Form von Beratung und Informationsvermittlung, sowie durch die Maßnahme des intensiv betreuten Wohnens. Der notwendige Hilfebedarf wurde zu Beginn des Projekts für jede Person beschrieben und im Laufe der Betreuung wird die Hilfestellung an das unterschiedliche Ausmaß der verschiedenen Problembereiche angepasst. Durch den intensiven Kontakt kann so auch unterstützend dazu beigetragen werden, Vorbereitungen für weiterführende Hilfen zu bieten. 15 Die festgelegten Gesamtziele sind wie folgt formuliert: • Überwindung der sozialen Schwierigkeiten und Befähigung zu einem Leben ohne fremde Hilfe in üblichen Wohn- und Arbeitsverhältnissen • Milderung der sozialen Schwierigkeiten in dem Maße, dass eine Fortsetzung der Hilfe in einer weniger intensiven Betreuungsform möglich ist • Ggf. Vorbereitung auf und Überleitung in eine Suchttherapie bzw. in spezialisierte Hilfeangebote für psychisch beeinträchtigte/behinderte bzw. somatisch beeinträchtigte junge Menschen Um das Erreichen dieser Ziele darzustellen, wurden verschiedene Hilfebereiche und deren zugehörigen Ziele definiert: Wohnen • KlientIn ist in der Lage adäquat mit seinem Wohnraum und seinen Möbeln umzugehen • es gelingt ihr/ihm den Wohnraum zu erhalten • KlientIn beschäftigt sich mit der Haushaltsführung und macht Fortschritte Finanzielle Situation • KlientIn hat ein gesichertes Einkommen • es gelingt ihr/ihm, adäquat damit um zu gehen • für das Thema Schulden ist er/sie sensibilisiert • Motivation zur Schuldenregulierung ist gesteigert Psychosoziale Kompetenzen • KlientIn erkennt Problem- und Störungsfelder und zeigt Bereitschaft diese anzugehen • KlientIn ist in der Lage Beziehungen aufzubauen und über längere Zeit aufrecht zu erhalten • KlientIn ist in der Lage das angebotene Hilfesystem zu nutzen • kann sich selbst realistisch einschätzen? • Entwicklung der sozialen Kompetenzen, insbesondere in Partnerschaft, Peergroup und Öffentlichkeit • Verbesserung der Orientierung im Gemeinwesen Lebenspraktische Fähigkeiten • KlientIn hält sich an vereinbarte Regeln und nimmt ausgemachte Termine regelmäßig wahr. wohnungslosenhilfe biberach e.V. Fachberatungsstelle für den Landkreis 16 • KlientIn ist in der Lage zielgerichtet zu planen und durch zu führen (ggf. mit Unterstützung): z.B. Beschaffung geeigneter Lebensmittel und Zubereitung von Mahlzeiten, Körperhygiene, Wäschepflege Stabilisierung bzw. Verbesserung der gesundheitlichen Situation • psychische gesundheitliche Situation ist verbessert • physische Gesundheitszustand ist verbessert • Eigenverantwortung zu einem gesunden Umgang mit dem Körper ist gestiegen • gesundheitliche Lage ist abgeklärt Tagesstruktur • KlientIn ist in der Lage seinen Tag selbst zu planen • KlientIn sucht Möglichkeiten seinen Tag sinnvoll zu strukturieren, Gestaltung freier Zeit durch alternative Betätigungen Verbesserung der arbeitsweltbezogenen Fähigkeiten • berufliche Perspektiven sind thematisiert und werden realistisch eingeschätzt • Teilnahme an Maßnahmen bzw. geeignete Arbeit/Beschäftigung ist geplant/ erfolgt • selbständiges und bei Bedarf frühes Aufstehen ist möglich • Ausbildungswille ist gesteigert/Arbeitssuche wird betrieben, Kooperation mit Jobcenter Verbesserung der Umgangsformen • orientiert sich an gesellschaftlichen Regeln • reagiert auf Frustration oder Kritik angemessen und verarbeitet eigene Aggressionen gewaltfrei Krankheitseinsicht bei psychischen Auffälligkeiten bzw. Suchterkrankungen • offen für erste Krankheitseinsichten • gesteigerter Therapiewille • bereit für reduzierten Suchtmittelkonsum bzw. gesteigerter Abstinenzwille vorhanden Sonstiges • Klient zeigt positive Entwicklungen in spezieller Problemlage 17 Im gemeinsamen Hilfeplangespräch wurden die relevanten Hilfebereiche festgelegt und am Ende der Maßnahme in einem Evaluationsbogen abgebildet. Eine standardisierte Evaluation des Projektes findet unter den oben beschriebenen Erfolgskriterien für jeden Teilnehmer des Projekts U25 statt. Weitere qualitätssichernde Schritte sind zu Anfang des Intensiv Betreuten Wohnens die Erstellung eines Hilfeplans in Zusammenarbeit mit dem Klienten, der wohnungslosenhilfe biberach e.V. und dem Kreissozialamt Biberach und einem von der Wohnungslosenhilfe erstellten Abschlussbericht nach Ende des Projektes. Außerdem findet zum Überblick und Arbeitsnachweis eine laufende Dokumentation aller persönlichen Hilfen und Begegnungen mit den Klienten statt. Im Jahr 2011 nahmen 11 Personen unter 25 Jahren die Fachberatung im Projekt U25 in Anspruch. Davon 3 Frauen und 8 Männer mit insgesamt 304 Einzelkontakten. In 5 Fällen kam es zur bewilligten Maßnahme des Intensiv Betreuten Wohnens U25. Nach Ablauf des 6-monatigen Projektes wurden drei Klienten im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens weiterführend unterstützt und beraten. Im Falle eines Klienten musste das Projekt beendet werden, aufgrund seines Umzugs in einen anderen Landkreis. Fehlende Mitwirkung bei der Hilfeplangestaltung führte zur Beendigung des Projektes bei einem der Jugendlichen. Bei allen Projektteilnehmern wurden individuelle Fortschritte und Erfolge sichtbar. U 25 Flyer wohnungslosenhilfe biberach e.V. Fachberatungsstelle für den Landkreis 18 Offene Sprechstunde In diesem Jahr wurde die bereits bewährte Zusammenarbeit mit der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) fortgeführt. Durch strukturelle Veränderungen innerhalb der PIA übernahm im Laufe des Jahres Herr Miehle-Middleton und Herr Dr. Rath das Angebot der „offenen Sprechstunde“. Wir konnten unseren KlientInnen sowohl in unseren Räumlichkeiten, als auch in den Räumlichkeiten der PSB (Caritas Biberach) Termine anbieten. Hierbei hatten sie die Möglichkeit eines niederschwelliges Beratungsangebots. Des Öfteren begleiteten wir unsere Klienten bei diesen Terminen, um weiterführende Hilfeangebote zu besprechen bzw. einzuleiten. Beschäftigungsprojekte Biberach & Riedlingen Infolge der Einführung des SGB II im Jahr 2005 wurden verschiedene Instrumente für Langzeitarbeitslose eingeführt, die vor allem arbeitsmarktfernen Personengruppen mit multiplen Vermittlungshemmnissen einen Weg in Beschäftigung und Qualifizierung ebnen sollten. Die Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II (besser bekannt als 1-Euro-Jobs oder Zusatzjob) sowie von Arbeitsplätzen, die mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II gefördert wurden, versetzten viele Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in die Lage Beschäftigungsprojekte für ihre Klienten einzurichten, die ein Durchbrechen der Spirale suchtbedingter und –begleitender Ausgrenzungseffekte vom Arbeitsmarkt ermöglichten. Die positiven Auswirkungen und Potentiale dieses Ausbaus von Beschäftigungsmöglichkeiten und einer stärkeren Fokussierung auch auf die berufliche Teilhabe unserer Klienten haben sich dabei in den letzten Jahren eindeutig erwiesen. Am 1. April 2012 trat das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ in Kraft. Dieses Gesetz ordnet in verschiedenen Bereichen die Arbeitsmarktinstrumente neu. Die „Instrumentenreform“ bedeutet allerdings eine massive Kürzung der Mittel für die Arbeitsmarktpolitik, die zu Lasten der erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden im SGB II geht und die Träger von Arbeitsmarktmaßnahmen vor nachhaltige existenzielle Probleme stellt. Trotz positiver Erfahrungen und Erfolge, auch bei der Vermittlung, kam es auch in Biberach zu folgender Entscheidung des Fachbereichs Arbeit des Landratsamts Biberach: Keine Zusatzjobs in arbeitsmarktnahen Beschäftigungsprojekten zu genehmigen. (Second Hand Laden (Diakonie Biberach), Café Kumm (Dornahof), 19 Haushaltsnahe Dienstleistungen und Gebrauchtmöbelverkauf (wohnungslosenhilfe biberach e.V.)). Eine Weiterführung dieser Zweckbetriebe war somit in der bisherigen Form nicht mehr möglich. Für den Beschäftigungsverbund Biberach (BQVB) konnte durch die Ausschreibung einer Bildungsmaßnahme des Landratsamts eine Alternative und somit eine Zukunftsperspektive gefunden werden. Eine Weiterführung für unser Beschäftigungsprojektes in Riedlingen war leider nicht möglich. So musste ein Arbeitsanleiter gekündigt und der Beschäftigungsumfang der Verwaltungskraft reduziert werden. Auch im Jahr 2011 wurden alle Teilnehmende des Beschäftigungsverbundes Biberach (BQVB) – bestehend aus den Trägern vor Ort: Diakonische Bezirksstelle, Dornahof Biberach und wohnungslosenhilfe biberach e.V. und dem Beschäftigungsprojekt in Riedlingen - in der Regel nach Abstimmung mit dem Landratsamt zugewiesen. Unter Berücksichtigung der Interessen und Kenntnisse, körperlicher Defizite und Wünsche der Teilnehmenden wurde in den gemeinsamen Bewerbungsgesprächen (Fallmanager des Landratsamtes, Projektverantwortliche des Trägers und Teilnehmenden) eine geeignete Tätigkeit gefunden. Auch bei den Projektteilnehmenden, die nicht zum Vorstellungsgespräch erschienen und dem Projekt trotzdem zugewiesen wurden, gelang mit erheblichem sozialpädagogischem Aufwand die Einbindung ins Projekt. Die Zuweisung der Projektteilnehmenden endete am 04.10.2011, da das Projekt in dieser Form nicht weitergeführt wurde (s.o.). Es waren dies BezieherInnen von Arbeitslosengeld II, Langzeitarbeitslose und MigrantInnen mit sehr unterschiedlichen schulischen und beruflichen Voraussetzungen. Die sozialpädagogische Betreuung wurde durch die hohe Zahl der krankheitsbedingten- und unentschuldigten Fehlzeiten erschwert. Die Unzuverlässigkeit und der hohe Krankenstand der Teilnehmenden erschwerten außerdem die Planung und Durchführung von Arbeitsaufträgen. Beim Projekteintritt wurde die persönliche Situation der Klienten in Einzelgesprächen erfasst (z.B. prekäre Wohnsituation, finanzielle und familiäre Probleme, soziales Umfeld, gesundheitliche Probleme, Suchtproblematik). Die Rahmenbedingungen der Beschäftigungsmaßnahme wurden erläutert. Die erhobenen Daten und Nachweise der Teilnehmenden wurden in Personalakten geführt. In weiteren Beratungsgesprächen wurde nach Lösungsmöglichkeiten gesucht und Ziele in einem Hilfeplan definiert. Bei Bedarf wurde an weitere Fachdienste verwiesen (Schuldnerberatung, Suchtberatung, Ärzte…). Die Hilfepläne wurden in regelmäßigen Abständen überprüft und falls erforderlich angepasst. wohnungslosenhilfe biberach e.V. Fachberatungsstelle für den Landkreis 20 Das Erreichen der im Hilfeplan definierten Ziele erforderte eine andauernde Beziehungsarbeit sowie eine kontinuierliche Begleitung der Projekteilnehmenden. Die Teilnehmenden erhielten bei Bedarf ein Training in so genannten Arbeitstugenden wie Pünktlichkeit, Befolgen von Arbeitsanweisungen, Einhaltung des Alkoholverbots am Arbeitsplatz und der Sicherheitsbestimmungen, Einhaltung von Pausenzeiten sowie Kommunikationstraining. Für Teilnehmende mit Migrationshintergrund wurde auch im Jahr 2011 einmal wöchentlich ein Deutschkurs angeboten. Es wurden schwerpunktmäßig arbeitsnahe Begriffe bzw. Abläufe und Anweisungen aus dem Arbeitsalltag sowie alltagspraktische Begriffe (besonders für Behördenkontakte) trainiert. Insgesamt wurde das Angebot von 24 Personen (davon 5 Frauen) wahrgenommen. Am Ende der Maßnahme fand ein Abschlussgespräch statt, darüber hinaus erhielt jeder Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung oder auf Wunsch ein ausführliches Arbeitszeugnis. Räumung einer Wohnung durch das Arbeitsprojekt 21 Besondere Aktionen Für uns als kleiner Träger ist es sehr wichtig regelmäßig mit Aktionen oder in Bündnissen in der Öffentlichkeit unser Anliegen zu vertreten. Auch Gremienarbeit, wie Diakonie-Ausschuss, Forum diakonischer Träger im Kirchenbezirk Biberach, Netzwerk Ehrenamt oder der Integrationskonferenz von MigrantInnen in Biberach fördert die Wahrnehmung unserer Einrichtung und damit die Öffentlichkeitsarbeit. UEBER MUT – Das bundesweite Filmfestival Beim vierten Filmfestival der Aktion Mensch war die wohnungslosenhilfe e.V. gemeinsam mit der Caritas Biberach Filmpate für den Film „Die Kinder von Don Quijote“. Gemeinsam mit dem Regisseur Jean-Baptiste Legrand, der den Film in Biberach vorstellte, kam es im Anschluss eine Diskussionsrunde im Sternenpalast Biberach. In den Filmen des Festivals ueber Mut stehen Menschen im Mittelpunkt, die sich leidenschaftlich für ihren Traum von Veränderung einsetzen. Sei es für würdige Lebensbedingungen von obdachlosen Menschen in Frankreich, gegen den Missbrauch und die Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen in Südafrika oder für die rückhaltlose Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in der Bundesrepublik. Die Filme zeigen aber auch Menschen, die mit ihren Ängsten mutig dem intimen Blick der Kamera begegnen, den inneren und äußeren Kämpfen zum Trotz. wohnungslosenhilfe biberach e.V. Fachberatungsstelle für den Landkreis 22 Danke Ein herzliches Dankeschön möchten wir sagen! Zum einen an die vielen privaten Spenderinnen und Spender, die unsere Arbeit 2011 finanziell unterstützt haben und zum anderen für die Zuwendungen der Evangelische Gesamtkirchengemeinde Biberach, der Evangelische Kirchengemeinde Ersingen, der Firma Containerdienst Heckenberger und der Katholische Kirchengemeinde St. Alban in Mettenberg. Alle Spender leisten damit einen wirklich wichtigen Beitrag, damit wir Menschen in schwierigen Lebenssituationen begleiten können. Winfried Kohler von der Katholischen Kirchengemeinde St. Alban, Mettenberg überreicht einen Scheck an Ulrike Wachter, Geschäftsleitung. 23 Das Jahr im Bild Frau Beckham und Frau Raab, Verwaltung Stadtrundgang Biberach, Freizeitangebot wohnungslosenhilfe biberach e.V. Fachberatungsstelle für den Landkreis 24 Grillfest, Herr Knupfer, Sozialpädagoge Grillfest, Freizeitangebot 25 Radtour an dern Lindenweiher , Freizeitangebot Herr Grunewald, Arbeitsanleiter wohnungslosenhilfe biberach e.V. Fachberatungsstelle für den Landkreis 26 Abenteuerminigolf Pfullendorf 27 Aktion „Frohe Herzen“, Ausflug nach Rust Jahreshauptversammlung 2011 Frau Gopp in Rust wohnungslosenhilfe biberach e.V. Fachberatungsstelle für den Landkreis 28 Herr Raab, Arbeitsanleiter Weihnachtsfeier 2011