Unterrichtseinheit Cannabis

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Unterrichtseinheit Cannabis
Unterrichtseinheit Cannabis
Songtext „Bling macht das Weed“ (Beat Diggers)
Ey, ihr sollt es nicht legalisiern,
denn mindestens von dreien ist doch einer dafür.
Nicht nur Kim will kiffen, die ganze Welt ist high.
Von Jamaika bis Berlin wird das Grün verteilt.
Ich hab Kids gesehen, die grade 12 warn,
mit nem J in der Fresse sich das Grün gaben.
Die habn auch schon gedealt an Schichten aller Art
ob Hinduist, Christ oder Islamist.
Ihr solltet drauf verzichten, es legal zu verkaufen
wie in Coffeeshops, sonst wird es aus dem Ruder laufen.
Rapper sind doch alle druff und deshalb, genau deshalb
tu ich nicht zu Heide fahrn,
um mir das Weed zu fahrn
Ich hab nie gesagt, dass ihr rauchen sollt,
doch wenn ihr rauchen wollt, bitte nicht rumprollt.
Ich hab lang genug gekifft, um das hier zu sagen.
Verzichtet einfach drauf, Marie J. einzuladen.
Check mich aus und lern draus!
Das Ganja ist ein harter Rausch.
Alder pass auf, auf dich auf!
Das Scheißzeug, Mann, bringt dich drauf.
Ich weiß wovon ich rede,
denn ich hab damit seit Jahren Erfahrung.
Ich kiffe täglich und täglich frage ich mich:
Warum hörst du nicht heut noch auf?
Du bist schon wieder drauf.
Du hast dich selbst erwischt,
wie du wieder Weed einkaufst,
wie du inhalierst und rauchst,
erzählst, dass du’s nicht brauchst.
Belüg dich selbst weiter, doch nimm dafür in Kauf,
wie bei mir, meine Lunge ist im Arsch
oder wie bei ihm, mit krankem Kopf zum Arzt.
Und in meinem Leben dreht sich alles nur im Kreise,
so 360 Grad rund wie eine Scheibe.
Ich will entweichen, doch es sind immer die gleichen
dummen, faulen Ausreden, die ersten Zeichen,
dicke, schwarze Augenränder, rote Augen, trockner Mund,
Antriebslosigkeit und vollkommen verdummt.
Ich hab kein Bock mehr drauf, auf diesen Drogenlauf.
Heute steig ich einfach aus und lass den Dingen ihren Lauf.
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Check mich aus und lern draus!
Das Ganja ist ein harter Rausch.
Alder pass auf, auf dich auf!
Das Scheißzeug, Mann, bringt dich drauf.
Ey, Holunder und ich sind uns eigentlich einig.
Raucht so viel ihr wollt, doch lasst uns damit in Ruh.
Wir haben selber geraucht und haben davon genug.
So viele die anfangen, aber keiner der aufhört.
Wenn’s so weitergeht, ist bald die ganze Welt gestört.
Die meisten Kollegen feiern zu Jesu Geburt,
doch keiner merkts, wenn man fürn Fünfer rumhurt.
Nehmt euch ne Auszeit, überdenkt euer Handeln,
denn viele verwandeln sich in Jekyll und Hyde,
haben kaum Zeit, weil sie alle husteln,
um den nächsten Stick zu basteln,
wodurch sie sich verhaspeln.
Sie widersprechen sich in ihren Theorien, sie fliehen.
Das ganze Geld: für nur ein Turn am Tag
geben sie ihre letzte Mark.
Das letztes Hemd: kein Problem.
Dein bester Freund: kein Problem.
Ich sage nein, nicht ja,
denn kaum meiner kommt drauf klar.
Check mich aus und lern draus!
Das Ganja ist ein harter Rausch.
Alder pass auf, auf dich auf!
Das Scheißzeug, Mann, bringt dich drauf.
Begriffe:
Bling: Umgangssprachlich; häufiger Bling-Bling; bezeichnet stark funkelnden
Schmuck in der Hip-Hop-Kultur.
Weed: Englisches Wort für Unkraut; umgangssprachliche Bezeichnung für die Blüten
der Hanfpflanze.
Kim will kiffen: Kim ist eine Asiatin, die in Deutschland lebt und ihr Recht durchsetzen möchte, Gras zu rauchen. Dazu hat sie unter anderem die CD „Kim will kiffen“
mit berühmten deutschen Rappern herausgebracht, die sie dabei unterstützen!
J: Gemeint ist ein Joint, also eine Haschisch-Zigarette.
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Coffeeshop: Ein Coffeeshop ist in den Niederlanden eine geduldete Verkaufsstelle
von Cannabis, die von staatlicher Seite kontrolliert wird.
Ganja: Indisches Wort für Hanf; wird in der Umgangssprache für Marihuana verwendet.
Holunder: Ein Rapper von der Band Blumentopf, der selber gegen das Kiffen ist.
Jekyll und Hyde: In der Erzählung Der seltsame Fall des Dr. Jekyll und Mr. Hyde
des schottischen Autors Robert Louis Stevenson (1850–1894) nimmt der angesehene Dr. Jekyll eine Droge, die ihn vorübergehend in Mr. Hyde verwandelt. Als Mr. Hyde lebt er seine dunkle Seite aus. Das Experiment gerät aber außer Kontrolle und Dr.
Jekyll verwandelt sich unfreiwillig auch ohne die Droge immer wieder in Mr. Hyde.
Über die Band „Beat Diggers“:
Es sind die Ideen und Themen, die fehlen
anstatt großen Reden, will ich Raps, die vom Leben erzählen!
Dieser Wunsch Manuvas beschreibt vortrefflich jene Vorstellung von einem Anspruch
an Musik, die auch hinter dem Gesamtkonzept Beatdiggers steht. So erkannten die
drei „Gründungsväter” der Band, Marius Timmermans, Niels Hillner und Mathias
Masnick, in welche Richtung die Hip-Hop-Bewegung vor allem aus der Hauptstadt
sich zunehmend entwickeln würde: Infantile, plumpe und sich inhaltlich ständig wiederholende Texte, die in ein ebenso grausam stereotypes wie synthetisches Beatgerüst gepackt wurden, sollten sich rasant anwachsender Beliebtheit erfreuen.
Klar, dass sich die drei Gründer von Beatdiggers damit nicht identifizieren konnten
und der Republik beweisen wollten, wie ihre Vorstellung von guter Musik aussieht.
So kam es dann auch recht bald um 2003/2004 zu den ersten Aufnahmen, wobei
Marius das Beatbauen/Produzieren und Mathias das Rappen übernahm. Das Konzept, organisch warm klingende Beats, deren Einflüsse irgendwo zwischen Jazz,
Funk, Soul, Ambient und Chillout liegen, mit intelligenten, authentischen und emotionalen Texten zu verbinden, fand schnell Anklang im engeren Freundeskreis, sodass
nun bald noch zwei weitere MCs hinzukamen: Fabian Blanik und Sven Müller.
Nach und nach entstand mehr als nur eine herkömmliche Hip-Hop-Crew - befreundete Musiker fanden sich, die nun auch ihren Teil beisteuern konnten, indem sie ihre
Instrumente einspielten und somit einen weiteren wichtigen Eckpfeiler für die Originalität und Individualität des Beatdiggers-Sounds lieferten. Phillip Oertel am E-Bass
und Boris Wiese an der Gitarre wurden schnell ein fester, nicht mehr wegzudenkender Bestandteil der Gruppe.
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Als dann um 2005 das erste Album Tagtraum fertiggestellt werden konnte, wurden
nun auch die Rufe nach einer Liveband immer lauter. Gegen Ende 2005/Anfang
2006 war es dann so weit: Mit Robert Baum am Keyboard, Marius Timmermans an
den Drums und den vorher schon erwähnten Musikern und Rappern auf ihren jeweiligen Posten konnten die Proben beginnen. Das zusammengestellte Programm, bestehend aus diversen Songs vom Album Tagtraum und mehreren neuen Stücken,
dürfte vom hartgesottenen Hip-Hopper über Rocker und Jazz-, Funkliebhaber jeden
Hörer abwechslungsreicher Musik erfreuen. Eine Kategorisierung hinsichtlich eines
bestimmten Musikgenres ist daher schwierig und unangebracht, da sie in jedem Fall
nicht ausreichend zutreffend wäre.
Diesbezüglich - und auch, um mit einem Zitat aus den eigenen Reihen abzuschließen - sollte man sich merken:
Beatdiggers - steht für jedes Mal 'nen andern Style;
lehn dich zurück und lass die gottverdammte Rätselei!
Bandseite bei Myspace:
www.myspace.com/beatdiggers
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Präsentationsseite 2 „Geringe/nichtgeringe Menge“
Geringe und nichtgeringe Menge:
• Jeder Besitz von Cannabis, wenn auch noch so gering, ist nach dem
Betäubungsmittelgesetz strafbar, also auch der Besitz einer sogenannten geringen Menge für den Eigenbedarf.
• Jedes Bundesland definiert eigenständig, wie viel Gramm Haschisch
oder Marihuana noch als geringe Menge angesehen werden. Achtung: Die Spannbreite ist hier sehr groß! Was in dem einen Bundesland noch toleriert wird, führt im nächsten schon zu Gefängnisstrafen.
• Wer mit einer nicht geringen Menge erwischt wird, muss mit einer
Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe rechnen.
• Dies gilt auch für andere illegale Drogen wie z.B. Ecstasy.
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Präsentationsseite 3 „Geringe Menge“
Wenn ein Jugendlicher mit einer geringen Menge Cannabis
erwischt wird, hat das folgende Konsequenzen:
• Die Polizei erstattet Anzeige und registriert den Tatbestand im Computer. Damit ist man als Betäubungsmittelkonsument gespeichert.
• Nur der Staatsanwalt kann das Ermittlungsverfahren einstellen. Dies
ist beim ersten Mal häufig der Fall. Dann ist es allerdings oft verbunden mit Auflagen, z. B. das Leisten von Sozialstunden oder das Besuchen eines Drogenpräventionskurses.
• Eine Kopie der Anzeige geht an das Jugendamt. Die dortigen Mitarbeiter werden sich in der Regel mit den Eltern in Verbindung setzen.
• Die Eltern werden informiert.
• Auch die Straßenverkehrsbehörde bekommt eine Ablichtung der Anzeige. Diese kann bei Betäubungsmittelkonsum die Zulassung zum
Führerschein verweigern oder den Führerschein entziehen.
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Auszug aus dem Gesetz über den Verkehr mit
Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz – BtMG)
Sechster Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
BtmG 1981 § 29 Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne
Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr
bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
2. eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs.
1 Nr. 2 herstellt,
3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für
den Erwerb zu sein,
4. (weggefallen)
5. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 2 Betäubungsmittel durchführt,
6. entgegen § 13 Abs. 1 Betäubungsmittel
a) verschreibt,
b) verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt,
7. entgegen § 13 Abs. 2 Betäubungsmittel in einer Apotheke oder tierärztlichen
Hausapotheke abgibt,
8. entgegen § 14 Abs. 5 für Betäubungsmittel wirbt,
9. unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für sich oder einen anderen
oder für ein Tier die Verschreibung eines Betäubungsmittels zu erlangen,
10. einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten
Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit
öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen anderen zum unbefugten Verbrauch
von Betäubungsmitteln verleitet, 11. ohne Erlaubnis nach § 10a einem anderen
eine Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verschafft
oder gewährt, oder wer eine außerhalb einer Einrichtung nach § 10a bestehende
Gelegenheit zu einem solchen Verbrauch eigennützig oder öffentlich mitteilt,
12. öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3
des Strafgesetzbuches) dazu auffordert, Betäubungsmittel zu verbrauchen, die
nicht zulässigerweise verschrieben worden sind,
13. Geldmittel oder andere Vermögensgegenstände einem anderen für eine rechtswidrige Tat nach Nummern 1, 5, 6, 7, 10, 11 oder 12 bereitstellt,
14. einer Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 oder § 13 Abs. 3 Satz 2
Nr. 1 oder 5 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist. Die Abgabe von sterilen Einmalspritzen an Betäubungsmittelabhängige und die öffentliche Information darüber sind kein Verschaffen und kein öffentliches Mitteilen einer Gelegenheit zum Verbrauch nach Satz 1
Nr. 11.
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(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 oder 6 Buchstabe b ist der Versuch strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 5, 6, 10, 11 oder 13 gewerbsmäßig
handelt,
2. durch eine der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 6 oder 7 bezeichneten Handlungen die
Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5, 6 Buchstabe b,
Nr. 10 oder 11 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
Geldstrafe.
(5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen,
wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer
Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger
Weise verschafft oder besitzt.
(6) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben,
Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung
auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als
solche ausgegeben werden.
BtmG 1981 § 29a Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18
Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt oder
2. mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in
nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu
fünf Jahren.
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BtmG 1981 § 30 Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer
1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt oder mit ihnen Handel treibt (§ 29
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,
2. im Falle des § 29a Abs. 1 Nr. 1 gewerbsmäßig handelt,
3. Betäubungsmittel abgibt, einem anderen verabreicht oder zum unmittelbaren
Verbrauch überlässt und dadurch leichtfertig dessen Tod verursacht oder
4. Betäubungsmittel in nicht geringer Menge ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1
einführt.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu
fünf Jahren.
BtmG 1981 § 30a Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer Betäubungsmittel in
nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie einoder ausführt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. als Person über 21 Jahre eine Person unter 18 Jahren bestimmt, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben, sie, ohne Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen, zu veräußern, abzugeben oder sonst in den Verkehr zu bringen
oder eine dieser Handlungen zu fördern, oder
2. mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie,
ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine
Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind.
(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
fünf Jahren.
BtmG 1981 § 31a Absehen von der Verfolgung
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so
kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des
Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in
geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in
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sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich
zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet werden kann, in geringer Menge
besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu
sein.
(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens
unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. Der Zustimmung des
Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in § 205
der Strafprozeßordnung angeführten Gründen nicht durchgeführt werden kann
oder in den Fällen des § 231 Abs. 2 der Strafprozeßordnung und der §§ 232 und
233 der Strafprozeßordnung in seiner Abwesenheit durchgeführt wird. Die Entscheidung ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.
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Präsentationsseite 5 „Probleme Führerschein“
Probleme mit dem Führerschein durch den Konsum von
Cannabis
• Da THC fettlöslich ist, wird es im Fettgewebe eingelagert und nur
langsam abgebaut. Im Urin ist es deshalb noch mehrere Wochen
nach dem Konsum nachweisbar.
• Wenn jemand mit Cannabis erwischt wird oder bei einer Verkehrskontrolle der Urintest positiv auffällt, wird die Straßenverkehrsbehörde informiert.
• Für Cannabis (und andere illegalen Drogen) im Straßenverkehr gibt
es keine Grenzwerte. Jeder noch so geringe Nachweis ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Betroffene muss mit einer Geldstrafe und dem
Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
• Die Straßenverkehrsbehörde verlangt bei Verdacht ein Drogenscreening durch Urintests.
• Daneben ordnet die Führerscheinstelle meist die MedizinischPsychologische Untersuchung (MPU) an, besser bekannt als „Idiotentest”.
• Solange jemand keine dauerhafte Drogenfreiheit nachweisen kann,
gibt es keinen Führerschein.
• Alle Kosten hat der Betroffene selbst zu tragen. Dabei kann es sich je
nach Fall um mehrere Tausend Euro handeln.
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Fragebogen Cannabis
1) Welche längerfristigen körperlichen und psychischen Auswirkungen kann
das Haschisch-Rauchen haben?
(Mehrere Antworten möglich)
Antriebslosigkeit
Gehirnzellen sterben ab
Schizophrenie
Abhängigkeit
Gesteigerte Kreativität
Teilnahmslosigkeit
Diabetes
Lungenkrebs
Vergesslichkeit
2) Mit welchen Konsequenzen müssen Jugendliche rechnen, wenn sie mit einer geringen Menge Cannabis erwischt werden?
(Mehrere Antworten möglich)
Anzeige
Probleme bei der Führerscheinzulassung
Gefängnisstrafe
Zimmer-, Wohnungs- oder Hausdurchsuchung
Registrierung als Drogenkonsument Eltern und Jugendamt werden informiert
3) Wo wird THC eingelagert und wie lange ist es nachweisbar?
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4) Jugendliche „Kiffer” argumentieren gegenüber ihren Eltern gerne, dass Alkohol viel schlimmer sei als Cannabis, und Eltern behaupten das genaue
Gegenteil. Lassen sich diese beiden Drogen so einfach vergleichen? Welche Unterschiede gibt es?
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Musterlösung Fragebogen Cannabis
1) Welche längerfristigen körperlichen und psychischen Auswirkungen kann
das Haschisch-Rauchen haben?
(Mehrere Antworten möglich)
Antriebslosigkeit
Gehirnzellen sterben ab
Schizophrenie
Abhängigkeit
Gesteigerte Kreativität
Teilnahmslosigkeit
Diabetes
Lungenkrebs
Vergesslichkeit
2) Mit welchen Konsequenzen müssen Jugendliche rechnen, wenn sie mit einer geringen Menge Cannabis erwischt werden?
(Mehrere Antworten möglich)
Anzeige
Probleme bei der Führerscheinzulassung
Gefängnisstrafe
Zimmer-, Wohnungs- oder Hausdurchsuchung
Registrierung als Drogenkonsument Eltern und Jugendamt werden informiert
3) Wo wird THC eingelagert und wie lange ist es nachweisbar?
THC wird in den fetthaltigen Organen (u. a. auch im Gehirn) eingelagert und nur
langsam über den Urin ausgeschieden. Es ist deshalb noch mehrere Wochen
nach dem Konsum nachweisbar.
4) Jugendliche „Kiffer” argumentieren gegenüber ihren Eltern gerne, dass Alkohol viel schlimmer sei als Cannabis, und Eltern behaupten das genaue
Gegenteil. Lassen sich diese beiden Drogen so einfach vergleichen? Welche Unterschiede gibt es?
Der direkte Vergleich zwischen Cannabis und Alkohol ist schwierig. Beide Drogen
verursachen erhebliche gesellschaftliche Probleme. Ein paar wichtige Unterschiede gibt es jedoch:
Siehe die Fakten in der Unterrichtseinheit zum Punkt Cannabis versus Alkohol.
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