Antrag auf Zahlung von Bundeserziehungsgeld
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Antrag auf Zahlung von Bundeserziehungsgeld
1 Amt für Versorgung und Familienförderung Aktenzeichen Eingangsstempel des Amtes für Versorgung und Familienförderung Straße / Hausnummer PLZ / Ort Antrag auf Zahlung von Bundeserziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) für die Zeit vom 1. bis 12. Lebensmonat des Kindes Ihr Antrag kann nur rasch bearbeitet werden, wenn Sie die Fragen sorgfältig und vollständig – möglichst in Maschinen- oder Blockschrift – beantworten und die für Sie zutreffenden Bescheinigungen von den zuständigen Stellen ausfüllen lassen. Die in der beiliegenden Informationsschrift enthaltenen Erläuterungen helfen Ihnen beim Ausfüllen des Vordrucks. Erziehungsgeld wird frühestens ab Geburt und rückwirkend für höchstens sechs Monate vor der Antragstellung gezahlt. Hinweise: – Die von Ihnen erbetenen Angaben sind für die Entscheidung über Ihren Antrag erforderlich. Die Daten werden gemäß § 67 a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) und den Vorschriften des Bundeserziehungsgeldgesetzes erhoben. – Wer Sozialleistungen beantragt, muss nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) alle für die Sachaufklärung erforderlichen Tatsachen angeben und die verlangten Nachweise vorlegen, andernfalls kann der Leistungsträger die Leistung nach § 66 SGB I ganz oder teilweise versagen. – Durch die bargeldlose Zahlung erhalten die Banken Kenntnis von der Tatsache, dass Sie Bundeserziehungsgeld erhalten. Dies dient auch dem Pfändungsschutz des Bundeserziehungsgeldes. 2 Kind, für das Bundeserziehungsgeld beantragt wird Bitte ORIGINAL-Abstammungsurkunde mit Verwendungszweck „Erziehungsgeld“ beifügen (bei Mehrlingsgeburten für jedes Kind) Familienname des Kindes geb. am Vorname Geburtsort Mehrlingsgeburt? nein 3 ja, Vorname(n): Antragstellerin bzw. Antragsteller (Person, die das Kind betreut und das Bundeserziehungsgeld beantragt) Familienname Vorname Staatsangehörigkeit Beschäftigung vor Geburt des Kindes Straße / Haus-Nr. Postleitzahl, Wohnort Gemeinde (nur bei Abweichungen angeben) Land selbstständig Familienstand nichtselbstständig Beamter / in Sonstiges _______________________ Tel.-Nr. tagsüber/FAX soweit gewünscht 1) verheiratet in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammen lebend verwitwet geschieden dauernd getrennt lebend Ich lebe mit dem leiblichen Vater/der Mutter des Kindes in einer eheähnlichen Gemeinschaft ja nein 4 ledig geb. am seit Ausländische Staatsangehörigkeit ● Unionsbürger: ● andere Ausländer: Ich bin Ich habe die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates Nachweis des inländischen Wohnsitzes / gewöhnlichen Aufenthaltes ist erforderlich (z. B. EG-Ausweis oder Meldebescheinigung) im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung anerkannter Asylberechtigter im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis anerkannter Flüchtling im Besitz einer Bescheinigung der Ausländerbehörde (siehe Anlage) bitte beifügen ● 5 Wurden Sie von einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber zur vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt? ja Bitte Nachweise beifügen nein Wohnsitz Ich habe meinen Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland seit Geburt (Tag / Monat / Jahr) Spätaussiedler: Vertriebenenausweis / Bescheinigung nach § 15 BVFG stets beifügen; sofern noch nicht ausgestellt: Registrierschein oder Aufnahmebescheid im Ausland seit im Ausland seit 6 , Grund: , stehe jedoch in einem inländischen Arbeitsverhältnis (insbesondere Grenzgänger, EU-/EWR-Angehörige) Haushaltsaufnahme, Betreuung und Erziehung Das Kind lebt seit der Geburt (abgesehen z.B. von einem kurzfristigen Krankenhausaufenthalt nach der Entbindung) mit mir in einem Haushalt und wird von mir selbst betreut und erzogen. Das Kind lebt erst seit mit mir in einem Haushalt und wird seit von mir selbst betreut. 1) ggf. werden auch vertrauliche Daten gefaxt Stand: Jan. ‘02 7 Kindschaftsverhältnis zum Antragsteller 8 Ehe-/Lebenspartner des Antragstellers bzw. leiblicher Elternteil bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft Leibliches Kind, für das der Antragsteller das Personensorgerecht hat Bei Vätern, die bei Geburt des Kindes nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind, bitte gemeinsame Sorgeerklärung vorlegen Leibliches Kind, für das der Antragsteller kein Personensorgerecht hat. Schriftliche Zustimmung des personensorgeberechtigten Elternteils erforderlich ! Bei Vätern, die bei Geburt des Kindes nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind, bitte amtliche Bescheinigung über die Vaterschaftsanerkennung beifügen Leibliches Kind, für das der Antragsteller noch kein Personensorgerecht hat und die Vaterschaft noch nicht festgestellt wurde Das Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft und für die Sorgeerklärung ist eingeleitet seit Geeignete Nachweise bitte beifügen Kind des Ehepartners (Stiefkind) oder Lebenspartners, das in den Haushalt des Antragstellers aufgenommen ist seit Nichtleibliches Kind (z. B. Enkelkind), für welches das Personensorgerecht durch das Familiengericht übertragen ist Gerichtsbeschluss bitte beifügen Nichtleibliches Kind, das in einem Härtefall von einem Verwandten zweiten oder dritten Grades (Großeltern, Geschwister, Tante etc.) oder dessen Ehepartner oder Lebenspartner betreut wird und für das der Antragsteller kein Personensorgerecht hat Kind in Adoptionspflege, das in die Obhut des Antragstellers aufgenommen ist seit Bestätigung des Jugendamtes / der Adoptionsvermittlungsstelle bitte beifügen Adoptivkind Annahmebeschluss des Gerichts bitte beifügen Familienname geb. am Staatsangehörigkeit Straße / Haus-Nr. Postleitzahl / Ort Familienstand A 9 Vorname ledig seit verheiratet in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammen lebend verwitwet geschieden dauernd getrennt lebend Bei Entsendung nach Deutschland Wurden Sie oder wurde Ihr Ehepartner/Lebenspartner von einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber zur vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt? nein ja B Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland Wurde Ihr Ehepartner/Lebenspartner von einem inländischen Arbeitgeber ins Ausland entsandt oder ist er außerhalb Deutschlands beruflich tätig? nein ja, Land C Bei inländischem Wohnsitz / gewöhnlichem Aufenthalt und ausländischer Beschäftigung des Ehepartners Ist Ihr Ehepartner im Ausland als Arbeitnehmer beschäftigt oder als Selbstständiger tätig? nein ja, Land D Bei NATO-Mitgliedschaft des Ehepartners/Lebenspartners Ist Ihr Ehepartner/Lebenspartner Mitglied einer nichtdeutschen NATO-Truppe oder ihres zivilen Gefolges (z. B. US-Soldat)? 10 A nein ja Erwerbstätigkeit des Antragstellers Ich übe seit der Geburt Inobhutnahme Adoption des Kindes und bis zum Ende des 12. Lebensmonats *) des Kindes keine – auch keine geringfügige – Erwerbstätigkeit aus. Ich übe ab / seit eine geringfügige Erwerbstätigkeit aus. Die daraus erzielten Einkünfte werden vom Arbeitgeber pauschal (nach §§ 40 – 40 b EStG) werden über Lohnsteuerkarte versteuert. sind gem. beigefügter Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes steuerfrei. Bitte Arbeitszeitbestätigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und ggf. Freistellungsbescheinigung beifügen Ich übe ab / seit eine mehr als geringfügige Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer mit Wochenstunden aus. Bitte Arbeitszeitbestätigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und beifügen Ich bin ab / seit selbstständig als mithelfendes Familienmitglied mit Wochenstunden tätig. Bitte unbedingt Erklärung Nr. 10B abgeben Ich stehe ab / seit in (Hoch)Schulausbildung in Berufsausbildung; sie endet am Bitte Schul -/ Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag beifügen Ich nehme ab / seit an folgender Berufsbildungsmaßnahme teil: ; Bitte Nachweis beifügen sie endet am B Erklärung zur Erwerbstätigkeit für Selbstständige und mithelfende Familienangehörige Wenn während des Bezugs von Bundeserziehungsgeld eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Wochenstunden ausgeübt wird, erklären Sie bitte nachfolgend, wie die Tätigkeit / Mithilfe auf höchstens 30 Wochenstunden beschränkt wird und welche Vorkehrungen getroffen werden. ggf. bitte Angaben auf gesondertem Beiblatt *) Hinweis: Anstelle des Lebensmonats tritt in Fällen der Inobhutnahme / Adoption der entsprechende Monat ab Inobhutnahme / Adoption. 11 Bezug von anderen Entgeltersatzleistungen durch den Antragsteller Ich beziehe bzw. bezog (Teil-)Arbeitslosengeld Arbeitslosenhilfe Arbeitslosenbeihilfe Krankengeld Eingliederungshilfe Verletztengeld Altersübergangsgeld Insolvenzgeld Versorgungskrankengeld Liegt der Bemessung der Entgeltersatzleistungen eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden zu Grunde? nein ja vor der Geburt vom bis nach der Geburt vom bis Leistungs- bzw. Aufhebungsbescheide bitte beifügen Folgende der o. g. Leistungen wurden / werden beantragt: 12 13 Erziehungsgeldbezug für andere Kinder Wurde für ein anderes Kind im Haushalt des Antragstellers bereits ein Antrag auf Bundeserziehungsgeld gestellt? ja nein Familienname, Vorname geb. am Aktenzeichen Familienname, Vorname geb. am Aktenzeichen Elternzeit A Angaben des Antragstellers Angaben des anderen Elternteils Name, Anschrift und Tel.-Nr. des Arbeitgebers Name, Anschrift und Tel.-Nr. des Arbeitgebers Bei Elternzeit der Mutter: Ich werde nach der Mutterschutzfrist Resturlaub nehmen nein ja, Tage bis zum Der Urlaub resultiert aus einer Tätigkeit mit Wochenstunden. B Die folgenden Angaben zur Elternzeit und zur Erwerbstätigkeit werden auf der Grundlage von § 23 BErzGG erhoben. Ihre Angaben unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz und sie werden in anonymisierter Form ausgewertet. Das Arbeitsverhältnis endet(e) am Ich werde Elternzeit nehmen vom bis vom bis vom bis vom bis Das Arbeitsverhältnis endet(e) am Ich werde Elternzeit nehmen vom bis vom bis vom bis vom bis Ich hatte / habe bereits bis Erziehungsurlaub / Elternzeit für das Kind , geb. Ich werde während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausüben ja, vom bis nein Ich hatte / habe bereits bis Erziehungsurlaub / Elternzeit für das Kind , geb. Ich werde während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausüben ja, vom bis nein C 14 Freiwillige Angaben Ich werde einen Teil der Elternzeit mit Zustimmung Ich werde einen Teil der Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers nach Vollendung des dritten des Arbeitgebers nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes in Anspruch nehmen Lebensjahres des Kindes in Anspruch nehmen vom bis vom bis Bezug von Mutterschaftsgeld oder entsprechenden Leistungen Ich beziehe / bezog für das Kind geb. Name, Vorname Mutterschaftsgeld als laufende Zahlung nach der Entbindung für Bescheinigung der Krankenkasse bitte beifügen 8 Wochen 12 Wochen für die Zeit bis Dienst- oder Anwärterbezüge für (gilt für Frühgeburten mit verlängerter Mutterschutzfrist über 12 Wochen hinaus) 8 Wochen für die Zeit bis 12 Wochen Bitte Bezügemitteilung beifügen (gilt für Frühgeburten mit verlängerter Mutterschutzfrist über 12 Wochen hinaus) Zuschüsse nach beamtenrechtlichen Vorschriften Zeitraum von bis Ich erhalte einmaliges Entbindungsgeld in Höhe von 77 EUR Bescheinigung bitte beifügen EUR Bescheinigung der Krankenkasse bitte beifügen Ich beziehe / bezog keine der o. g. Leistungen Ich beziehe vergleichbare ausländische Familienleistungen aus Anspruch nehmen bzw. könnte sie in Bitte Bescheinigung beifügen 15 16 17 Krankenkasse Ich bin pflichtversichert freiwillig versichert als Familienangehöriger versichert über bei einer Orts-, Betriebs- oder Innungskrankenkasse, bei der Seekasse oder einer Landwirtschaftlichen Krankenkasse, bei der Bundesknappschaft oder einer Ersatzkasse. Ich bin privat versichert Bezeichnung und Sitz der gesetzlichen Krankenkasse: Mitglieds-Nr. Zahlungsangaben Das Bundeserziehungsgeld soll auf folgendes Konto überwiesen werden, über das ich verfügungsberechtigt bin. Genaue Bezeichnung des Geldinstituts Bankleitzahl (unbedingt angeben) Kontonummer Kontoinhaber – nur wenn nicht identisch mit Antragsteller Leistungsdauer bzw. Zeitraum, für den Bundeserziehungsgeld beantragt wird Ich beantrage Bundeserziehungsgeld für die Zeit vom 1. bis Ende des 12. Lebensmonats des Kindes für die Zeit vom 18 bis und für die Zeit vom bis Erklärung Das Amt für Versorgung und Familienförderung wird unverzüglich unterrichtet, wenn – – – – eine – auch nur geringfügige – Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, andere Entgeltersatzleistungen nach Nr. 11 beantragt/bezogen werden (z. B. Arbeitslosengeld/-hilfe), der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt aufgegeben bzw. gewechselt wird, die Aufenthaltsberechtigung bzw. -erlaubnis entzogen wurde, – – – – die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils entzogen wird, das Kind nicht mehr betreut und erzogen wird, das Kind nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt, eine Änderung der familiären Verhältnisse (z. B. Tod des Kindes) eintritt. Ich bin damit einverstanden, dass das Amt für Versorgung und Familienförderung von meinem Arbeitgeber weitere Auskünfte einholt, soweit diese für die Entscheidung erforderlich sind. ja nein In Kenntnis, dass wahrheitswidrige Angaben bzw. das Verschweigen von entscheidungserheblichen Tatsachen strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden können und zu Unrecht empfangenes Bundeserziehungsgeld zurückerstattet werden muss, wird versichert, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind. Es wird auch versichert, dass für das Kind, für das mit diesem Antrag Erziehungsgeld begehrt wird, kein weiterer Antrag auf Zahlung von Erziehungsgeld bei einer anderen Behörde für den gleichen Zeitraum gestellt wurde / wird. Wichtig: Sie müssen sich entscheiden, ob Sie das Erziehungsgeld als Regelleistung bis zur Vollendung des vierundzwanzigsten Lebensmonats (mtl. bis zu 307 EUR) oder nur bis zur Vollendung des zwölften Lebensmonats (Budget, mtl. bis zu 460 EUR) beantragen wollen. Die Entscheidung ist verbindlich. Treffen Sie keine Entscheidung, wird von der Regelleistung ausgegangen. ✘ Ich beantrage für das erste Lebensjahr Erziehungsgeld als Regelleistung. Damit kann ich auch im zweiten Lebensjahr grundsätzlich Erziehungsgeld erhalten. Ich beantrage das budgetierte Erziehungsgeld für längstens zwölf Lebensmonate. Der Anspruch auf Erziehungsgeld für das zweite Lebensjahr entfällt. ➡ Mir ist bewusst, dass diese Entscheidung verbindlich ist, auch für meinen Partner im Falle eines Berechtigtenwechsels. Ein Wechsel zwischen Budget und Regelleistung ist grundsätzlich nicht möglich. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers (immer erforderlich) Unterschrift des (Ehe)Partners (erforderlich, wenn Eltern dieses Kindes zusammen leben) oder Lebenspartners Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder Pflegers Dem Antrag liegen folgende Unterlagen bei: Geburtsurkunde (für „Erziehungsgeld“) Einkommensfragebogen (ist Bestandteil dieses Antrags und unbedingt erforderlich) Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld Bescheinigung der Ausländerbehörde Arbeitszeitbestätigung durch Arbeitgeber folgende Unterlagen Bitte kontrollieren Sie nochmals, ob der Antragsvordruck vollständig ausgefüllt ist, alle Unterlagen beigefügt sind und die erforderlichen Unterschriften geleistet wurden. EINKOMMENSFRAGEBOGEN Aktenzeichen zum Antrag für den 1. bis 12. Lebensmonat des Kindes Amt für Versorgung und Familienförderung Bitte alle Fragen mit x ja oder x nein beantworten, bzw. Zutreffendes ankreuzen x oder ausfüllen. HINWEISE – – – – – Der Einkommensfragebogen ist vom Antragsteller und (Ehe)Partner auszufüllen und zu unterschreiben. Ohne Beantwortung dieses Fragebogens kann über den Anspruch auf Bundeserziehungsgeld nicht entschieden werden. Die von Ihnen erbetenen Angaben sind für die Entscheidung über Ihren Antrag erforderlich. Die Daten werden gemäß § 67a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) und den Vorschriften des Bundeserziehungsgeldgesetzes erhoben. Wer Sozialleistungen beantragt, muss nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) alle für die Sachaufklärung erforderlichen Tatsachen angeben und die verlangten Nachweise vorlegen, andernfalls kann der Leistungsträger die Leistung nach § 66 SGB I ganz oder teilweise versagen. Durch die bargeldlose Zahlung erhalten die Banken Kenntnis von der Tatsache, dass Sie Bundeserziehungsgeld erhalten. Dies dient auch dem Pfändungsschutz des Bundeserziehungsgeldes. 20 Kind, für das Bundeserziehungsgeld beantragt wird (bei Mehrlingsgeburten Daten eines der Kinder ausreichend) Familienname des Kindes Vorname Geburtsdatum 21 Antragstellerin bzw. Antragsteller (Person, die das Kind betreut und das Bundeserziehungsgeld beantragt) 30 Weitere Kinder Familienname des Antragstellers Vorname Geburtsdatum Ich und / oder mein nicht dauernd von mir getrennt lebender (Ehe)Partner erhalten Kindergeld für folgende weitere Kinder: Name, Vorname Geburtsdatum Geschlecht w = weiblich m = männlich Kindergeldberechtigter A = Erz.geldberechtigter E = Ehepartner P = Lebenspartner Kindergeld wird bezogen seit: 1. 2. 3. Angaben ab dem 4. Kind auf gesondertem Beiblatt Bitte stets letzte Gutschrift (Kontoauszug) über den Kindergeldbezug bzw. letzte Verdienst-, Vergütungs-, Besoldungsmitteilung beifügen 31 Ich, mein (Ehe)Partner oder eine dritte Person erhalten kein Kindergeld, aber Kinderzulage zu einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Kinderzuschuss zu einer Rente aus einer gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeiterrenten-, Angestellten-, Knappschaftsversicherung) Geldleistungen für Kinder von einer Stelle außerhalb Deutschlands oder von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung für folgende weitere Kinder: Name, Vorname Geburtsdatum welche Leistung seit von welcher Stelle Empfänger der Leistung 1. 2. Bitte Nachweise beifügen Stand: Jan. ‘02 Erklärung zum Einkommen Es werden für das maßgebliche Jahr (bitte beachten Sie dazu die Erläuterungen im Informationsblatt – Seite 6 –) nachstehende Einkünfte erwartet: 60 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit einschließlich Sonderzuwendungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw.) Antragsteller / in nein ja voraussichtlicher EUR Jahresbetrag ( ) (Ehe)Partner nein voraussichtlicher EUR Kalenderjahresbetrag ( ja Bitte Verdienstbescheinigung beifügen ) Bitte Verdienstbescheinigung beifügen (Angaben und Verdienstbescheinigung für Antragsteller nur erforderlich, wenn während des Bezugs von Erziehungsgeld eine zulässige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird oder beabsichtigt ist) Werden Einkünfte aus einem weiteren Arbeitsverhältnis („Nebenjob“) erzielt? voraussichtlicher nein ja EUR Kalenderjahresbetrag ( ) Bitte Verdienstbescheinigung beifügen Abzugsfähige Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. des Einkommensteuergesetzes (EStG). Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit. Bitte geben Sie alle Werbungskosten an, wenn diese im maßgebenden Jahr den Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG in Höhe von 1.044 EUR jährlich (voraussichtlich) übersteigen. Die Werbungskosten werden den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.044 EUR nicht übersteigen. Es werden Werbungskosten geltend gemacht, die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.044 EUR übersteigen: a) Fahrtkosten Antragsteller/in Arbeitsstätte in (Ort) Arbeitstage je Woche Tage zurückgelegte Entfernung aufzusuchen an einfache Entfernung mit PKW mit öffentl. Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad o. ä., als Fußgänger o. Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft Tagen jhrl. km km km Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln EUR vom Arbeitgeber pauschal versteuert oder steuerfrei ersetzt EUR (Ehe)Partner Arbeitsstätte in (Ort) Arbeitstage je Woche Tage zurückgelegte Entfernung aufzusuchen an einfache Entfernung mit PKW mit öffentl. Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad o. ä., als Fußgänger o. Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft Tagen jhrl. km km km Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln EUR vom Arbeitgeber pauschal versteuert oder steuerfrei ersetzt EUR Antragsteller / in (Ehe)Partner b) Beiträge zu Berufsverbänden (Bezeichnung) EUR EUR c) Aufwendungen für Arbeitsmittel (Art) EUR EUR Bitte Belege beifügen EUR EUR d) Liegen weitere Werbungskosten vor? nein ja (ggf. gesonderte Aufstellung und Belege erforderlich) EUR EUR EUR EUR EUR EUR hiervon steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt: 60 a Versorgungsbezüge, Übergangsgebührnisse, Pensionsbezüge etc. und vergleichbare Leistungen Entsprechende Leistungsbescheide bitte beifügen Antragsteller / in voraussichtlicher nein ja EUR Jahresbetrag ( 61 ) (Ehe)Partner nein ( ) Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (ohne Berücksichtigung eines Verlustausgleiches) Bitte positive (+) und negative (–) Einkünfte angeben Antragsteller / in voraussichtlicher nein ja EUR Jahresbetrag ( ) (Ehe)Partner nein voraussichtlicher EUR Kalenderjahresbetrag ( ja Bitte Fußnote 1) beachten ) Bitte Fußnote 1) beachten Art(en) der selbstständigen Arbeit: 62 voraussichtlicher EUR Kalenderjahresbetrag ja Art(en) der selbstständigen Arbeit: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (ohne Berücksichtigung eines Verlustausgleiches) Bitte positive (+) und negative (–) Einkünfte angeben Antragsteller / in voraussichtlicher nein ja EUR Jahresbetrag ( Bitte Fußnote 1) beachten Art(en) des Gewerbes: ) (Ehe)Partner nein voraussichtlicher EUR Kalenderjahresbetrag ( ja Bitte Fußnote 1) beachten Art(en) des Gewerbes: 1) Entsprechende Unterlagen, aus denen sich die voraussichtlichen Einkünfte ersehen lassen (z. B. Auszüge der laufenden Buchführung, wie letzte betriebswirtschaftliche Auswertung, mtl. Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben, vorläufige Gewinnermittlung, Gewerbeanmeldungsbogen, Umsatzsteuervoranmeldungen und ähnliches), bitte beifügen. Soweit ein Steuervorauszahlungsbescheid für das maßgebende Jahr vorliegt, ist dieser ebenfalls den Unterlagen beizufügen. ) 63 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Besitzen bzw. bewirtschaften Sie land- oder forstwirtschaftliche Flächen? Antragsteller / in (Ehe)Partner nein ja nein ja Wenn ja: Erzielen Sie daraus Einkünfte? Bitte positive (+) und negative (–) Einkünfte angeben Antragsteller / in nein ja voraussichtlicher EUR Jahresbetrag ( (Ehe)Partner ) nein ich werde zur Einkommensteuer veranlagt Beachte: 64 ja voraussichtlicher EUR Kalenderjahresbetrag ( ) ich werde zur Einkommensteuer Bitte Fußnote 2) beachten veranlagt Bitte Fußnote 2) beachten nicht veranlagt. nicht veranlagt. Eine NV-Bescheinigung und der Antrag, Eine NV-Bescheinigung und der Antrag, der dieser Bescheinigung zu Grunde liegt, der dieser Bescheinigung zu Grunde liegt, ist beigefügt. ist beigefügt. Der Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG (670 EUR / 1.340 EUR) kann nicht berücksichtigt werden. Einkommen aus Kapitalvermögen Werden Einnahmen aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden und GmbH-Gewinnanteile) erzielt, die den SparerFreibetrag überschreiten? Anhaltspunkt zur Prognose der Einkünfte im maßgebenden Jahr können die Einkünfte des Vorjahres sein. Der Sparer-Freibetrag beträgt bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern 3.100 EUR, ansonsten 1.550 EUR. Antragsteller / in (Ehe)Partner nein ja voraussichtlicher EUR Jahresbetrag ( ) nein ja voraussichtlicher EUR Kalenderjahresbetrag ( Bitte Fußnote 3) beachten ) Bitte Fußnote 3) beachten Werden Sie mit Ihrem Ehepartner gemeinsam zur Steuer veranlagt? nein ja Abzugsfähige Werbungskosten: Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 2 EStG) in Höhe von 51 EUR bzw. tatsächliche Werbungskosten (entsprechende Belege bitte beifügen) Antragsteller / in (Ehe)Partner Pauschbetrag 65 EUR Pauschbetrag Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Bitte positive (+) und negative (–)Einkünfte angeben Antragsteller / in nein ja voraussichtlicher EUR Jahresbetrag ( ) (Ehe)Partner nein ja Bitte Fußnote 2) beachten 66 EUR voraussichtlicher EUR Kalenderjahresbetrag ( ) Bitte Fußnote 2) beachten Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG (z. B. Altersrenten, sonstige Leibrenten, Unterhalt und Spekulationsgewinne) Antragsteller / in nein ja voraussichtlicher EUR Jahresbetrag ( ) (Ehe)Partner nein (ggf. welche) ja voraussichtlicher EUR Kalenderjahresbetrag ( ) (ggf. welche) Entsprechende Unterlagen bitte beifügen 67 Ausländische Einkünfte und Einkünfte, die keiner staatlichen Besteuerung unterliegen Antragsteller / in nein (Ehe)Partner ja nein ja Bitte Nachweise beifügen 68 Beziehen bzw. bezogen Sie oder Ihr (Ehe)Partner Entgeltersatzleistungen bzw. Sozialleistungen? a) (Teil-)Arbeitslosengeld e) Verletztengeld i) Arbeitslosenbeihilfe b) Arbeitslosenhilfe f) Versorgungskrankengeld j) Sozialhilfe Antragsteller / in nein ja, vom c) Eingliederungshilfe g) Altersübergangsgeld k) Wohngeld (Ehe)Partner bis nein (ggf. welche) ja, vom d) Krankengeld h) Insolvenzgeld ja, vom bis (ggf. welche) bis ja, vom (ggf. welche) Leistungs- bzw. Aufhebungsbescheide stets beifügen bis (ggf. welche) Wurden bzw. werden o. g. Leistungen beantragt? Antragsteller / in nein ja (ggf. welche) (Ehe)Partner nein ja (ggf. welche) 2) Wenn steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und/oder Vermietung und Verpachtung erzielt werden, erhalten Sie von Ihrem zuständigen Amt für Versorgung und Familienförderung einen zusätzlichen Fragebogen. 3) Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden, die den Sparer-Freibetrag übersteigen, ist der voraussichtliche Jahresbetrag ohne Berücksichtigung des entsprechenden Sparer-Freibetrages anzugeben. Absetzungsbeträge gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BErzGG 70 Pauschalabzug Von der Summe der positiven Einkünfte werden 27% (bzw. 22% bei Einkünften im Sinne Pauschale für Steuern und Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Antragsteller/in Liegt eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht vor (z. B. versichert bei LVA, BfA o. ä.)? nein Werden Einkünfte im Sinne von § 10 c Abs. 3 EStG bezogen als: – Beamter, Richter, Zeitsoldat, Berufssoldat, Beschäftigter bei einem Träger der Sozialversicherung oder Geistlicher? nein – Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit Versorgungszusage? nein – Bezieher von Versorgungsbezügen (Ruhegehalt, Witwenoder Waisengeld)? nein – Arbeitnehmer mit gleichzeitigem Bezug von Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung? nein 71 von § 10 c Abs. 3 EStG) als (Ehe)Partner ja nein ja ja nein ja ja nein ja ja nein ja ja nein ja Unterhaltsleistungen Ich und / oder mein nicht dauernd von mir getrennt lebender (Ehe)Partner zahlen Unterhalt nein ja Name und Geburtsdatum Unterhaltsleistungen des Unterhaltsberechtigten (jährlich) a) an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, soweit dieser dem Sonderausgabenabzug beim Finanzamt zugestimmt hat EUR – Anlage U der Steuererklärung – (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) b) an Kinder, für die die Einkommensgrenze nicht nach § 5 Abs. 2 Satz 3 BErzGG erhöht werden kann, bis zu dem durch Unterhaltstitel oder Vereinbarung festgelegten Betrag EUR c) an sonstige Personen, soweit die Leistungen nach § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. EUR Sofern Unterhaltsleistungen berücksichtigt werden sollen, ist auf einem gesonderten Blatt anzugeben, an welche Personen (Name, Alter, Verwandtschaftsverhältnis), seit wann und in welcher Höhe diese Leistungen erbracht werden. Bitte die letzten vier Zahlungsbelege, Unterhaltsurteile oder Vergleich etc. beifügen. 72 Behindertenpauschbetrag gemäß § 33b Abs. 1 bis 3 EStG für ein Kind, das nach § 5 Abs. 2 BErzGG (siehe Nr. 30 und 31) zu berücksichtigen ist und/oder für das Kind, für das Erziehungsgeld beantragt wird. Hat das Versorgungsamt oder eine andere Verwaltungsbehörde bereits eine Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB) getroffen oder wurde eine entsprechende Feststellung beantragt? nein ja, Name GdB Merkzeichen Aktenzeichen der Verwaltungsbehörde *) a) b) *) Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Höhe des GdB und die Zuerkennung von Merkzeichen bei der zuständigen Verwaltungsbehörde erfragt werden. Antragsteller/in 73 Wurde bisher ein Einkommensteuerbescheid erteilt? nein (Ehe)Partner ja nein ja Der aktuellste Einkommensteuerbescheid wurde erteilt für das Jahr Steuerbescheid(e) stets beifügen 74 In Kenntnis, dass wahrheitswidrige Angaben bzw. das Verschweigen von entscheidungserheblichen Tatsachen strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden können und zu Unrecht empfangenes Erziehungsgeld zurückerstattet werden muss, wird versichert, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers (immer erforderlich) Unterschrift des (Ehe)Partners (erforderlich, wenn Eltern dieses Kindes zusammen leben) oder Lebenspartners Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder Pflegers Dem Einkommensfragebogen liegen folgende Unterlagen bei: Einkommensteuerbescheid(e) von Haben Sie alle Fragen mit x ja oder x nein beantwortet bzw. Zutreffendes angekreuzt x oder ausgefüllt? Bitte vergewissern Sie sich nochmals; vollständige Angaben vermeiden zeitraubende Rückfragen. Es ist stets unser Bestreben, Ihnen Ihr zustehendes Erziehungsgeld so schnell wie möglich auszubezahlen. Zurück an das zuständige Amt für Versorgung und Familienförderung (Anschriften siehe Rückseite) Name, Vorname des Kindes, Geburtsdatum Aktenzeichen Verdienstbescheinigung zum Antrag für 1. bis 12. Lebensmonat Bitte vom Arbeitgeber ausfüllen lassen! (Die Auskunftspflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus §12 Abs. 2 BErzGG) Bitte vor Vorlage an den Arbeitgeber unbedingt vollständig ausfüllen ! Name, Vorname des Arbeitnehmers; Arbeitgeberkennzeichen wie z. B. Stamm- bzw. Personalnummer Hinweis für den Arbeitgeber Bitte Erläuterungen auf der Rückseite beachten Bitte bescheinigen Sie den voraussichtlichen steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn einschließlich Sonderzuwendungen im Kalenderjahr der Geburt / Inobhutnahme des Kindes. Bitte immer die Angaben zum ganzen Kalenderjahr eintragen (01. 01. – 31.12. eines Jahres). Zukünftiger Arbeitslohn (einschließlich Sonderzuwendungen) ist gegebenenfalls auch zu schätzen. Ein evtl. in der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag darf nicht berücksichtigt werden. Kalenderjahr Jahresgesamtbetrag Jan. EUR Mai EUR Sept. EUR Feb. EUR Juni EUR Okt. EUR März EUR Juli EUR Nov. EUR April EUR Aug. EUR Dez. EUR Der Bruttoarbeitslohn ist mtl. feststehend Ab Monat EUR oder Monatsbeträge: unterliegt mtl. Schwankungen. handelt es sich um voraussichtliche Daten. War der Arbeitnehmer während des vorangegangenen Jahres durchgehend bei Ihnen beschäftigt? ja nein, erst ab Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn im vorangegangenen Kalenderjahr: (siehe Spalte 3 auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte) EUR BITTE STETS AUSFÜLLEN • Im entsprechenden Kalenderjahr (voraussichtlich) zu zahlendes ............................................................................ Urlaubsgeld Weihnachtsgeld – ist in dem (den) o. g. Monats(Jahres)verdienst(en) enthalten mit .. EUR EUR – wird noch gezahlt in Höhe von ................................................ EUR EUR EUR EUR EUR EUR für Arbeitstage / Monat .................................................. – wird in einem Betrag von ........................................................ gezahlt im Monat .................................................................... – Urlaubsgeld Weihnachtsgeld wird nicht gezahlt. • Im vorangegangenen Jahr wurden gezahlt ............................ Sonstige im Kalenderjahr zu zahlende steuerpflichtige Zuwendungen, die nicht bereits im o. g. Bruttoarbeitslohn enthalten sind (z. B. Belegschaftsrabatt wie der sog. Jahreswagen, Gewinnbeteiligungen, geldwerter Vorteil für Firmen-PKW etc.) Art: Monat EUR Die oben bestätigten Einkünfte unterliegen dem Steuerabzug nach der allgemeinen besonderen Steuertabelle der Pauschalierung nach §§ 40 – 40 b EStG Es wurden / werden folgende pauschalversteuerte und / oder steuerfreie Leistungen vom Arbeitgeber gewährt (z. B. Fahrtkosten, Direktversicherung, Verpflegungsmehraufwendungen, Arbeitskleidung): Art: von bis EUR (Jahresbetrag) Art: von bis EUR (Jahresbetrag) Es wird nur Arbeitslohn gezahlt, der gem. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes vom steuerfrei ist. Voraussichtlicher Jahresbetrag: EUR nach § 3 Nr. 39 EStG Bitte Freistellungsbescheinigung beifügen Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer des Arbeitgebers: Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben wird versichert: Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers Stand: Jan. ‘02 ✂ BESCHEINIGUNGEN zum Antrag auf Zahlung von Bundeserziehungsgeld (wenn Sie keine vorhandenen Nachweise vorlegen können) – kostenfrei nach § 64 SGB X – Bitte zusammen mit dem Antragsvordruck einreichen Name, Vorname des Kindes, Geburtsdatum Aktenzeichen AUSLÄNDERBEHÖRDE (nur für ausländische Staatsangehörige außerhalb der EU / EWR – siehe Nr. 4 des Antragsvordrucks) Frau/Herr (Antragsteller) geboren am: Name, Vorname besitzt eine Aufenthaltsberechtigung (§ 27 AuslG), ausgestellt am Genaues Datum angeben besitzt eine Aufenthaltserlaubnis (§ 15 AuslG) – unbefristet ausgestellt am Genaues Datum angeben – befristet gültig bis gültig bis gültig bis ausgestellt am besitzt eine Bescheinigung nach § 69 Abs. 3 AuslG ausgestellt am besitzt eine Aufenthaltsbefugnis (§ 30 ff AuslG) ausgestellt am erfüllt die Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG unanfechtbar seit sonstiger Aufenthaltstitel: , ausgestellt am Wurde der Antragsteller bzw. sein Ehepartner von einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber zur vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt? nein ja, Antragsteller Ehepartner Datum/Unterschrift Stempel der Behörde Name, Vorname des Kindes, Geburtsdatum Aktenzeichen KRANKENKASSE (siehe Nr. 15 des Antragsvordrucks) Es wird bescheinigt, dass Frau Krankenkassen-Mitgliedsnummer Mutterschaftsgeld nach § erhält. ein einmaliges Entbindungsgeld erhält. Das Mutterschaftsgeld wird für 8 Wochen 12 Wochen nach der Entbindung gezahlt wird nach der Entbindung für die Zeit bis 12 Wochen hinaus gezahlt. Es beträgt (ohne Zuschuss nach § 14 Abs. 2 MuSchG) wegen einer Frühgeburt mit verlängerter Mutterschutzfrist über vom bis kalendertäglich EUR vom bis kalendertäglich EUR Datum/Unterschrift Name, Vorname des Kindes, Geburtsdatum Stempel der Krankenkasse Aktenzeichen ARBEITSZEITBESTÄTIGUNG (siehe Nr. 10A des Antragsvordrucks) Nur ausfüllen, wenn während des Bezugs von Bundeserziehungsgeld gearbeitet wird. Ggf. bitte Einkommensnachweise beifügen Frau/Herr mit einer Wochenarbeitszeit von ist bei uns seit Stunden beschäftigt. Das Beschäftigungsverhältnis besteht Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung; die daraus erzielten Einkünfte werden pauschal (nach §§ 40 – 40 b EStG) werden über Lohnsteuerkarte sind gem. beigefügter Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes steuerfrei. Name des Arbeitgebers Tel.-Nr. und Fax-Nr. Straße, Haus-Nr. Postleitzahl, Ort Datum/Unterschrift versteuert. Stempel des Arbeitgebers seit Erläuterungen zur Verdienstbescheinigung Beim Antrag für den 1. bis 12. Lebensmonat ist der voraussichtliche monatliche steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn im Kalenderjahr der Geburt bzw. Inobhutnahme/Adoptionspflege des Kindes zu bescheinigen / zu erklären. Zu erwartende Einkommensveränderungen in dem entsprechenden Kalenderjahr (Lohnerhöhungen etc.) sind dabei zu berücksichtigen. Für in der Zukunft liegende Zeiträume sind die voraussichtlichen Einkünfte anzugeben. Es ist zu vermerken, ab wann es sich um voraussichtliche Angaben handelt. Falls das voraussichtliche steuerpflichtige Einkommen für das gesamte Kalenderjahr nicht bescheinigt werden kann, sind zumindest die Einkünfte ab 01.01. bis zum aktuellen Monat zu bescheinigen. In der Lohnsteuerkarte eingetragene Freibeträge dürfen nicht berücksichtigt werden. Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nur insoweit dem monatlichen Bruttoarbeitslohn hinzuzurechnen, als sie vom Arbeitnehmer zu versteuern sind. Ein monatlich feststehender Bruttoarbeitslohn liegt dann vor, wenn sich ein bestimmter Monatsbetrag aus Gesetz, Tarif-, Arbeits- oder sonstigem Vertrag ergibt. Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld ist auch dann anzugeben, wenn es noch nicht gewährt wurde, aber in dem entsprechenden Kalenderjahr noch zu zahlen ist. Zu den sonstigen steuerpflichtigen Zuwendungen zählen auch die geldwerten Vorteile aus einem Arbeitsverhältnis (z. B. Belegschaftsrabatt). Anzugeben ist hierbei der Betrag, der vom Arbeitnehmer zu versteuern ist. Nachstehende Ämter für Versorgung und Familienförderung (AVF) sind für die verschiedenen Regierungsbezirke zuständig: Regierungsbezirk Anschrift Oberbayern Buchstaben A – H AVF München I, Richelstr. 17, 80634 München (0 89) 1 30 62-0 (Vermittlung) oder 1 30 62-4 90; Telefax: (0 89) 1 30 62-5 96 e-Mail: [email protected] Buchstaben I – Z AVF München II mit Außenstellen Regensburg und Selb Geburtstag des Kindes 01. bis 15. eines Monats AVF München II, Bayerstr. 32, 80335 München (0 89) 51 43-1 (Vermittlung); Telefax: (0 89) 51 43-4 94 (Geburtstag 01. bis 08.) oder 51 43-4 59, 4 60; (0 89) 51 43-4 95 (Geburtstag 09. bis 15.) e-Mail: [email protected] 16. bis 23. eines Monats Außenstelle Selb, Gebrüder-Netzsch-Str. 19, 95100 Selb Direktwahl: (0 92 87) 8 03-0 (Vermittlung); Telefax: (0 92 87) 8 03-5 98 Rufumleitung: (0 89) 51 43-4 45, 4 46; Telefax: (0 89) 51 43-4 98 e-Mail: [email protected] 24. bis 31. eines Monats Außenstelle Regensburg, Landshuter Str. 55, 93053 Regensburg Direktwahl: (09 41) 78 09-00 (Vermittlung); Telefax: (09 41) 78 09-6 16 Rufumleitung: (0 89) 51 43-4 38, 4 40; Telefax: (0 89) 51 43-4 41 e-Mail: [email protected] Wichtiger Hinweis: Durch die Einrichtung einer Rufumleitung können Sie die Außenstellen zu den Tarifen nach bzw. in München erreichen. Beim AVF München II ist für die Außenstellen eine Auskunfts- und Beratungsstelle eingerichtet, bei der Sie auch Ihren Antrag abgeben können. Niederbayern AVF Landshut, Friedhofstr. 7, 84028 Landshut (08 71) 8 29-0 (Vermittlung); Telefax: (08 71) 8 29 -3 15 oder 8 29-5 53, 5 61 bei Geburtstagen des Kindes vom 01. bis 15. eines Monats 8 29-5 10, 5 17 bei Geburtstagen des Kindes vom 16. bis 31. eines Monats e-Mail: [email protected] Oberpfalz AVF Regensburg, Landshuter Str. 55, 93053 Regensburg (09 41) 78 09-00 (Vermittlung); Telefax: (09 41) 78 09-1 02 oder 78 09-2 41, 3 06 bei Geburtstagen des Kindes vom 01. bis 15. eines Monats 78 09-2 64, 2 65 bei Geburtstagen des Kindes vom 16. bis 31. eines Monats e-Mail: [email protected] Oberfranken AVF Bayreuth, Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth (09 21) 6 05-1 (Vermittlung); oder 6 05-22 60 6 05-23 11 e-Mail: [email protected] Telefax: (09 21) 6 05-29 11 bei Geburtstagen des Kindes vom 01. bis 15. eines Monats bei Geburtstagen des Kindes vom 16. bis 31. eines Monats Mittelfranken AVF Nürnberg, Bärenschanzstr. 8 a, 90429 Nürnberg (09 11) 9 28-0 (Vermittlung); Telefax: (09 11) 9 28-24 01 oder 9 28-24 57, 24 75 bei Geburtstagen des Kindes vom 01. bis 10. eines Monats 9 28-24 22, 24 19 bei Geburtstagen des Kindes vom 11. bis 20. eines Monats 9 28-24 53, 24 54 bei Geburtstagen des Kindes vom 21. bis 31. eines Monats e-Mail: [email protected] Unterfranken AVF Würzburg, Georg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg (09 31) 41 07-01 (Vermittlung); Telefax: (09 31) 41 07-3 33 oder 41 07-3 42 bei geraden Geburtstagen des Kindes 41 07-3 22 bei ungeraden Geburtstagen des Kindes e-Mail: [email protected] Schwaben AVF Augsburg, Morellstr. 30, 86159 Augsburg (08 21) 57 09-01 (Vermittlung); oder 57 09-1 05, 2 25, 3 31 57 09-2 14, 2 77, 3 28 57 09-2 15, 3 15, 3 30 e-Mail: [email protected] Telefax: (08 21) 57 09-1 09 bei Geburtstagen des Kindes vom 01. bis 10. eines Monats bei Geburtstagen des Kindes vom 11. bis 20. eines Monats bei Geburtstagen des Kindes vom 21. bis 31. eines Monats Besuchs- und Telefonzeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.