Begleitetes Fahren ab 17
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Begleitetes Fahren ab 17
Der Fahrplan zum Führerschein Ablauf und Voraussetzungen Ab 16 1/2 Jahren Begleitetes Fahren ab 17 Modellversuch in Nordrhein-Westfalen Der früheste Beginn der Führerscheinausbildung in der Fahrschule. Voraussetzung ist,dass es keine Bedenken gibt, die gegen die Fahreignung sprechen. Theorieprüfung Frühestens 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr Praktische Prüfung Frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr Mit Vollendung des Die Prüfungsbescheinigung, eine Fahr- 17. Lebensjahres erlaubnis mit der Auflage der Begleitung, wird ausgehändigt. (Nur bei bestandener Prüfung.) Bis zur Vollendung Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen des 18. Lebensjahres Fahrzeugführer, dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren und sammeln Fahrpraxis. (Verstoß führt zwingend zum Widerruf der Fahrerlaubnis) Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland. Die Begleitpersonen stehen lediglich als Ansprechpartner zur Verfügung. Mit Vollendung Die unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt des 18. Lebensjahres und der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt. Hierzu ist rechtzeitig vor Ablauf der 3-Monats Frist ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Begleitperson Eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en) die • das 30. Lebensjahr vollendet haben. • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind. • nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Die Begleitperson darf während der Fahrt nicht 0,5 Promille oder mehr haben oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel (insb. Drogen) stehen. Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen e.V. Friedenstraße 21 40219 Düsseldorf www.landesverkehrswacht-nrw.de Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Haroldstraße 4 40213 Düsseldorf www.mbv.nrw.de TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG Am TÜV 1 30519 Hannover www.tuev-nord.de TÜV Rheinland Group Mobilität und Verkehr Am Grauen Stein 51105 Köln www.tuv.com Begleitetes Fahren ab 17 Ein Beitrag zur Verkehrssicherheit Die besondere Verantwortung der Fahranfängerinnen und Fahranfänger Voraussetzungen für die Begleitperson Verantwortung der Begleitperson Mangelnde Erfahrung ist das 1/2 Jahren mit der Ausbildung Sie haben die große Chance, Im Antrag auf Erteilung der Als Begleitperson tragen Sie Kernproblem von jungen in den Fahrerlaubnisklassen B ein Jahr früher als viele ihrer Fahrerlaubnis muss mindes- große Verantwortung. Helfen Fahranfängern. Deshalb ist das und BE beginnen. Altersgenossen Autofahren zu tens eine Begleitperson Sie, dass unsere Straßen Sie sind kein „Fahrlehrer“ Ausbildung und Prüfung dürfen und dadurch in Beglei- benannt sein. Sie muss die sicherer werden. und auch kein „Hilfsfahr- tung mobil zu sein. Gehen Sie folgenden Voraussetzungen Unterstützen Sie die anver- lehrer“ verantwortungsvoll damit um: erfüllen: trauten Jugendlichen dabei, • Sie dürfen bis zu Ihrem 18. Geburtstag nie ohne die • mindestens 30 Jahre alt sich umsichtig und verant- Unfallrisiko für diese jungen Menschen wesentlich höher. An mehr als 1/5 aller Unfälle mit Personenschäden waren 18- bis 24-jährige als Fahrzeugführer beteiligt. Die Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ soll einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten und zwar insbesondere auf Grund des „mäßigenden Einflusses“ durch die Begleitperson. Um die Sicherheit der jungen Fahrerinnen und Fahrer zu Ausbildung und Prüfung laufen ganz „normal“ wie beim „Führerschein mit 18“ ab. Ausnahme: Frühestens ein Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres kann die praktische Prüfung ablegt werden. Nach bestandener Prüfung wird frühestens am Tag der Vollendung des 17. Lebensjahres eine Prüfungsbescheinigung (vorläufige Fahrberechtigung) • mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Beglei- der Fahrerlaubnisklasse B tung fahren. Achten Sie darauf, dass die Begleitperson ihren Führerschein mitführt • Sie müssen immer Ihre Prüfungsbescheinigung und und nicht unter Alkohol- Ihren Ausweis mit sich oder Drogeneinfluss steht. führen, wenn Sie fahren. • Fahren Sie nur, wenn Sie körperlich fit sind, niemals • Da die Prüfungsbescheinigung nur in Deutschland ausgehändigt. Darin müssen unter Alkohol- oder Drogen- erhöhen, sollen sie die Mög- die Begleitpersonen eingetragen einfluss oder wenn Sie über- kein Gebrauch gemacht wer- lichkeit bekommen, mehr sein. Die Prüfungsbeschei- müdet sind. den. Erfahrungen zu sammeln. nigung muss innerhalb von • Gurten Sie sich immer an. Jugendliche können seit dem 3 Monaten nach Vollendung 28.09.2005 in NRW am Modell- des 18. Lebensjahres gegen den • Fahren Sie vorausschauend und gehen kein Risiko ein. versuch „Begleitetes Fahren ab „normalen“ Kartenführer- 17“ teilnehmen und mit 16 schein eingetauscht werden. gilt, darf hiervon im Ausland • Halten Sie sich unbedingt an die Auflagen. Bei einem • höchstens 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg oder Drogen stehen und die Promillegrenze (0,5 ‰) nicht erreichen Es können mehrere Begleite- empfehlenswert. Fragen Sie rinnen oder Begleiter benannt z.B. die ausbildende Fahr- werden; auch eine nachträg- schule, die örtliche Verkehrs- den Straßenverhältnissen liche Benennung weiterer wacht oder einen Automobil- anzupassen. Personen gegenüber der Be- Club, ob und wo Informa- hörde ist möglich. Die Erzieh- tionsveranstaltungen ange- ungsberechtigen müssen der boten werden. und der Widerruf der Fahrerlaubnis. Eintragung der Begleitperson(en) zustimmen. Obwohl für die Begleitpersonen keine Verpflichtung einer besonderen Schulung Geschwindigkeit, dichtes Informationsveranstaltung Auffahren, gefährliche aufmerksam während der Überholmanöver, Rotlicht- Fahrt. verstöße, etc.). • Begleiten Sie niemals, wenn Sie selber nicht fit besteht, ist der Besuch einer • Denken Sie daran, Ihre Fahrweise dem Wetter und andere gefährdet (hohe • Nehmen Sie sich Zeit für diese Aufgabe, seien Sie körperlich fit sind. allgemeine Alkohol- • der Pkw-Führerschein muss mitgeführt werden Verstoß drohen ein Bußgeld fänger darauf hin, wenn er verkehr zu bewegen: • Achten Sie darauf, dass die jungen Fahranfänger von berauschenden Mitteln • Weisen Sie die Fahranfängerin oder den Fahran- wortungsvoll im Straßen- • Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit. • während der Begleitfahrt nicht unter dem Einfluss • Greifen Sie niemals selber in die Fahrtätigkeit ein – sind. • Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer vor und während der Fahrt nur, wenn dies gefahrlos möglich ist. • Führen Sie als Begleiterin/ Begleiter immer Ihren Führerschein mit sich. Sonstiges • Mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zeugs: Teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung beginnt die zweijährige mit, dass das Fahrzeug für Probezeit. diesen Modellversuch • Die Prüfungsbescheinigung der Klasse B oder BE genutzt wird. berechtigt auch zum Führen • Als zusätzliche Kosten zum „normalen“ Kartenführer- von Fahrzeugen der Klassen schein fallen zur Zeit an: M, L und S – jedoch nur in 7,70 € für die Ausfertigung Deutschland. der Prüfungsbescheinigung • Hinweis an die Halterin oder den Halter des Fahr- 5,10 € für die Überprüfung einer Begleitperson.