Begleitetes Fahren ab 17

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Begleitetes Fahren ab 17
Der Fahrplan zum Führerschein
Ablauf und Voraussetzungen
Ab 16 1/2 Jahren
Begleitetes Fahren ab 17
Modellversuch in Nordrhein-Westfalen
Der früheste Beginn der Führerscheinausbildung in der Fahrschule. Voraussetzung
ist,dass es keine Bedenken gibt, die gegen
die Fahreignung sprechen.
Theorieprüfung
Frühestens 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr
Praktische Prüfung
Frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr
Mit Vollendung des
Die Prüfungsbescheinigung, eine Fahr-
17. Lebensjahres
erlaubnis mit der Auflage der Begleitung,
wird ausgehändigt. (Nur bei bestandener
Prüfung.)
Bis zur Vollendung
Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen
des 18. Lebensjahres Fahrzeugführer, dürfen nur zusammen mit
einer Begleitperson fahren und sammeln
Fahrpraxis. (Verstoß führt zwingend zum
Widerruf der Fahrerlaubnis) Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland.
Die Begleitpersonen stehen lediglich als
Ansprechpartner zur Verfügung.
Mit Vollendung
Die unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt
des 18. Lebensjahres und der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt. Hierzu ist rechtzeitig vor Ablauf der
3-Monats Frist ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.
Begleitperson
Eine oder mehrere bei Antragstellung
namentlich benannte Person(en) die
• das 30. Lebensjahr vollendet haben.
• mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind.
• nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Die Begleitperson darf während der Fahrt
nicht 0,5 Promille oder mehr haben oder
unter dem Einfluss anderer berauschender
Mittel (insb. Drogen) stehen.
Landesverkehrswacht
Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedenstraße 21
40219 Düsseldorf
www.landesverkehrswacht-nrw.de
Ministerium für Bauen und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
www.mbv.nrw.de
TÜV Nord
Mobilität GmbH & Co. KG
Am TÜV 1
30519 Hannover
www.tuev-nord.de
TÜV Rheinland Group
Mobilität und Verkehr
Am Grauen Stein
51105 Köln
www.tuv.com
Begleitetes Fahren ab 17
Ein Beitrag zur Verkehrssicherheit
Die besondere Verantwortung
der Fahranfängerinnen und Fahranfänger
Voraussetzungen
für die Begleitperson
Verantwortung
der Begleitperson
Mangelnde Erfahrung ist das
1/2 Jahren mit der Ausbildung
Sie haben die große Chance,
Im Antrag auf Erteilung der
Als Begleitperson tragen Sie
Kernproblem von jungen
in den Fahrerlaubnisklassen B
ein Jahr früher als viele ihrer
Fahrerlaubnis muss mindes-
große Verantwortung. Helfen
Fahranfängern. Deshalb ist das
und BE beginnen.
Altersgenossen Autofahren zu
tens eine Begleitperson
Sie, dass unsere Straßen
Sie sind kein „Fahrlehrer“
Ausbildung und Prüfung
dürfen und dadurch in Beglei-
benannt sein. Sie muss die
sicherer werden.
und auch kein „Hilfsfahr-
tung mobil zu sein. Gehen Sie
folgenden Voraussetzungen
Unterstützen Sie die anver-
lehrer“
verantwortungsvoll damit um:
erfüllen:
trauten Jugendlichen dabei,
• Sie dürfen bis zu Ihrem
18. Geburtstag nie ohne die
• mindestens 30 Jahre alt
sich umsichtig und verant-
Unfallrisiko für diese jungen
Menschen wesentlich höher.
An mehr als 1/5 aller Unfälle
mit Personenschäden waren
18- bis 24-jährige als Fahrzeugführer beteiligt. Die Einführung
des „Begleiteten Fahrens ab 17“
soll einen Beitrag zur Senkung
dieses hohen Unfallrisikos
leisten und zwar insbesondere
auf Grund des „mäßigenden
Einflusses“ durch die Begleitperson.
Um die Sicherheit der jungen
Fahrerinnen und Fahrer zu
Ausbildung und Prüfung laufen
ganz „normal“ wie beim
„Führerschein mit 18“ ab.
Ausnahme:
Frühestens ein Monat vor
Vollendung des 17. Lebensjahres kann die praktische
Prüfung ablegt werden. Nach
bestandener Prüfung wird
frühestens am Tag der Vollendung des 17. Lebensjahres
eine Prüfungsbescheinigung
(vorläufige Fahrberechtigung)
• mindestens 5 Jahre ohne
Unterbrechung im Besitz
in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Beglei-
der Fahrerlaubnisklasse B
tung fahren. Achten Sie darauf, dass die Begleitperson
ihren Führerschein mitführt
• Sie müssen immer Ihre
Prüfungsbescheinigung und
und nicht unter Alkohol-
Ihren Ausweis mit sich
oder Drogeneinfluss steht.
führen, wenn Sie fahren.
• Fahren Sie nur, wenn Sie
körperlich fit sind, niemals
• Da die Prüfungsbescheinigung nur in Deutschland
ausgehändigt. Darin müssen
unter Alkohol- oder Drogen-
erhöhen, sollen sie die Mög-
die Begleitpersonen eingetragen
einfluss oder wenn Sie über-
kein Gebrauch gemacht wer-
lichkeit bekommen, mehr
sein. Die Prüfungsbeschei-
müdet sind.
den.
Erfahrungen zu sammeln.
nigung muss innerhalb von
• Gurten Sie sich immer an.
Jugendliche können seit dem
3 Monaten nach Vollendung
28.09.2005 in NRW am Modell-
des 18. Lebensjahres gegen den
• Fahren Sie vorausschauend
und gehen kein Risiko ein.
versuch „Begleitetes Fahren ab
„normalen“ Kartenführer-
17“ teilnehmen und mit 16
schein eingetauscht werden.
gilt, darf hiervon im Ausland
• Halten Sie sich unbedingt
an die Auflagen. Bei einem
• höchstens 3 Punkte im
Verkehrszentralregister in
Flensburg
oder Drogen stehen und die
Promillegrenze (0,5 ‰)
nicht erreichen
Es können mehrere Begleite-
empfehlenswert. Fragen Sie
rinnen oder Begleiter benannt
z.B. die ausbildende Fahr-
werden; auch eine nachträg-
schule, die örtliche Verkehrs-
den Straßenverhältnissen
liche Benennung weiterer
wacht oder einen Automobil-
anzupassen.
Personen gegenüber der Be-
Club, ob und wo Informa-
hörde ist möglich. Die Erzieh-
tionsveranstaltungen ange-
ungsberechtigen müssen der
boten werden.
und der Widerruf der Fahrerlaubnis.
Eintragung der Begleitperson(en) zustimmen.
Obwohl für die Begleitpersonen keine Verpflichtung
einer besonderen Schulung
Geschwindigkeit, dichtes
Informationsveranstaltung
Auffahren, gefährliche
aufmerksam während der
Überholmanöver, Rotlicht-
Fahrt.
verstöße, etc.).
• Begleiten Sie niemals,
wenn Sie selber nicht fit
besteht, ist der Besuch einer
• Denken Sie daran, Ihre
Fahrweise dem Wetter und
andere gefährdet (hohe
• Nehmen Sie sich Zeit für
diese Aufgabe, seien Sie
körperlich fit sind.
allgemeine Alkohol-
• der Pkw-Führerschein muss
mitgeführt werden
Verstoß drohen ein Bußgeld
fänger darauf hin, wenn er
verkehr zu bewegen:
• Achten Sie darauf, dass die
jungen Fahranfänger
von berauschenden Mitteln
• Weisen Sie die Fahranfängerin oder den Fahran-
wortungsvoll im Straßen-
• Vermitteln Sie Ruhe und
Sicherheit.
• während der Begleitfahrt
nicht unter dem Einfluss
• Greifen Sie niemals selber
in die Fahrtätigkeit ein –
sind.
• Beraten Sie die Fahrerin
bzw. den Fahrer vor und
während der Fahrt nur,
wenn dies gefahrlos möglich ist.
• Führen Sie als Begleiterin/
Begleiter immer Ihren
Führerschein mit sich.
Sonstiges
• Mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung
zeugs: Teilen Sie Ihrer
Kraftfahrzeugversicherung
beginnt die zweijährige
mit, dass das Fahrzeug für
Probezeit.
diesen Modellversuch
• Die Prüfungsbescheinigung
der Klasse B oder BE
genutzt wird.
berechtigt auch zum Führen
• Als zusätzliche Kosten zum
„normalen“ Kartenführer-
von Fahrzeugen der Klassen
schein fallen zur Zeit an:
M, L und S – jedoch nur in
7,70 € für die Ausfertigung
Deutschland.
der Prüfungsbescheinigung
• Hinweis an die Halterin
oder den Halter des Fahr-
5,10 € für die Überprüfung
einer Begleitperson.