BR Au Pair 01 2015

Transcrição

BR Au Pair 01 2015
Der Begriff Au Pair kommt aus dem Französischen. Übersetzt bedeutet er
ungefähr „Auf Gegenseitigkeit“. Als Au-Pair können Jugendliche (meistens
zwischen 18 und 25 Jahre bei manchen Agenturen auch bis 30 Jahre) für
maximal 12 Monate in ein fremdes Land fahren, um die Sprache, Sitten und
Gebräuche, sowie die Kultur des Gastlandes kennen zu lernen.
Die Au-Pair lebt wie ein eigenes Familienmitglied in einer Gastgeberfamilie, hilft
bei der Kinderbetreuung und erledigt übliche Familien- und Haushaltspflichten
(beim Abwasch helfen, Aufräumen, Kochen...). Im Gegenzug verpflichtet sich die
Gastfamilie dazu, Verpflegung und ein einiges Zimmer zur Verfügung zu stellen,
eine Krankenversicherung abzuschließen und Taschengeld auszuzahlen.
Das Hauptziel dieses Aufenthaltes sollte das Perfektionieren der
Sprachkenntnisse, ein Erweitern der Allgemeinbildung und Erfahrung im Umgang
mit Kindern sein.
Die Teilnahmebedingungen und Abläufe sind je nach Zielort und vor allem
Kontinent sehr verschieden.
Selbst finanzieren musst du die An- und Abreise, die Vermittlungsgebühr und
Sprachkurse, die du im Land besuchen möchtest. In manchen Fällen bezahlt die
Gastfamilie auch deine Reise und Sprachkurse. Du arbeitest ca. 30 Stunden und
hast mindestens einen freien Tag pro Woche.
Obwohl du an einen Sprachkurs teilnimmst, ist es wichtig, dass du bereits vor
deiner Reise einige Grundkenntnisse der Sprache des Ziellandes hast.
Jungen können auch Au Pair machen, die Anzahl Stellen ist allerdings gering.
Durch Zeitungsanzeigen
Das ist sicherlich eine der kostengünstigsten Möglichkeiten, eine
Gastfamilie zu finden. Bei dieser Vorgehensweise sollte man jedoch
vorsichtig sein, da es keinerlei Kontrolle von außen gibt. In diesem Fall ist
es empfehlenswert, im Vorfeld einen schriftlichen Vertrag zwischen der
Au-Pair und den Gastgebern abzuschließen. Dieser sollte die Rechte und
Pflichten beider Parteien so detailliert wie möglich auflisten, um möglichst
viele Missverständnisse auszuschließen.
Durch Bekannte oder Verwandte im Ausland
Diese Art der Vermittlung wird heutzutage am
seltensten genutzt, obwohl gerade sie die
ursprüngliche Form der Au-Pair Vermittlung darstellt.
Auch In diesem Fall ist es besser, einen schriftlichen
Vertrag abzuschließen.
Durch Vermittlungsagenturen
Diese Form der Vermittlung ist die geläufigste.
Tatsache ist, dass dir auf diese Art zahlreiche
administrative Schritte abgenommen werden (Suche
nach einer geeigneten Au-Pair Familie, Erstellung eines Vertrages, evtl.
Hilfe bei der Beantragung eines Visums usw.). Die Kosten für eine solche
Vermittlung betragen zwischen 125 € und 250 €.
Falls es zu Problemen zwischen dir und der Gastfamilie kommen sollte,
können sich beide Parteien an die Vermittlungsagentur wenden. Diese
Fälle sind jedoch eher selten, weil die Familien vorher gewissenhaft durch
die jeweilige Agentur ausgewählt werden.
Im Allgemeinen hat die Jugendliche einen Monat
um sich einzuleben. Treten in diesem Zeitraum
Probleme auf, so kann sich die Au-Pair an die
lokale Agentur wenden, und einen Wechsel der
Gastgeberfamilie anfordern.
Wann musst du dich bewerben?
Für einen Au Pair - Aufenthalt gibt es keine
Bewerbungsfristen. Allgemein wird empfohlen,
mindestens drei Monate im Voraus mit einer
Vermittlungsagentur Kontakt aufzunehmen.
Eine Bewerbung ist ganzjährig möglich. Es ist
auf jeden Fall empfehlenswert, sich frühzeitig
bei Agenturen zu melden, damit eine passende
Gastfamilie gefunden werden kann. Wenn du einen Aufenthalt in einem
Land planst, für das du ein Visum benötigt wird, solltest du dich einige
Monate im Voraus bewerben, da die Beschaffung des Visums unter
Umständen länger dauern kann.
In welche Länder kannst du fahren?
Einen Au Pair – Aufenthalt kann man in vielen Ländern machen. Eine
große Auswahl gibt es in den USA, Kanada, Australien, Neuseeland sowie
West- und Nordeuropa. In Osteuropa, Asien, Lateinamerika und Afrika ist
es dagegen sehr schwierig eine Au-Pair Stelle zu finden.
In Australien und Neuseeland ist auch so genannter „Demi-Pair –
Aufenthalt“ möglich, bei dem die Au Pair – Tätigkeit (15 – 20 Stunden pro
Woche) mit einem Sprachkurs zusammengefügt ist. Manche Agenturen
schlagen diese Variante auch in anderen Ländern vor.
Myriam Palm war 6 Monate in Irland
Bevor ich meinen Au-pair Aufenthalt begonnen habe,
habe ich mir natürlich einige Gedanken gemacht, was
mich wohl erwarten wird: Doppelt so viele Schafe wie
Menschen, prall gefüllte Pubs mit laut singenden und
Guinness trinkenden Menschen, sagenumwobene
keltische Ruinen, nette Menschen oder notorisch
schlechtes Wetter? Dies trifft alles zu, aber vor allem
erwartete mich eine nette irische Familie mit 5 Kindern,
von denen ich mich um die zwei Jüngsten kümmerte.
Natürlich war es nicht immer einfach, besonders in der
Anfangsphase. Meine Gastmutter half mir dabei mich in
meiner Arbeit aber auch in meiner Freizeit zurecht zu
finden. So lernte ich ein anderes Au-pair kennen, das
mir sehr viel erklärt und geholfen hat. Ich fand auch
eine gute Sprachschule in der Nähe und ich beschloss
in meiner Freizeit mich ehrenamtlich in einem OxfamLaden zu engagieren. Dadurch lernte ich viele neue
Leute kennen. Gemeinsam haben wir dann an unseren
freien Tagen das Land erkundet. Egal ob zu Fuß, mit
Bus oder Fahrrad Irland ist ein faszinierendes Land.
Das Au-pair Programm ermöglicht einem tolle
Auslandserlebnisse. Ich habe mich selbst und andere
Kulturen besser gelernt und somit wertvolle
Erfahrungen gesammelt.
Altersbedingungen
Die Altersbedingungen sind von Land zu Land verschieden und können von 18-30
Jahre gehen.
Dauer des Aufenthaltes
Die Dauer des Aufenthaltes ist meistens auf ein Jahr beschränkt. Der Vertrag
kann jedoch in manchen Fällen um maximal ein weiteres Jahr verlängert werden.
Verpflichtungen der Gastfamilie:
Die Gastfamilie muss:






der Jugendlichen Unterkunft und Verpflegung bieten;
nach Möglichkeit der Jugendlichen ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen;
der Jugendlichen ausreichend viel Freizeit bieten, um ihren kulturellen und sprachlichen
Möglichkeiten gerecht zu werden.
der AU PAIR wöchentlich einen Ruhetag gewähren (mindestens einen Sonntag monatlich);
je nach Land auch 1,5 Ruhetage pro Woche
der Jugendlichen die Freiheit lassen eine Religion ihrer Wahl auszuüben;
der Jugendlichen regelmäßig Taschengeld zukommen lassen. Die Höhe der Summe und die
Regelmäßigkeit der Auszahlungen werden zwischen der Jugendlichen und der Gastfamilie
vereinbart.
Der Au-Pair Vertrag
Der Vertrag legt unter anderem die Bedingungen
fest, unter denen die Au Pair das Familienleben ihrer
Gastfamilie teilen wird und gewährt ihr gleichzeitig
eine gewisse Unabhängigkeit.
Die Rechte und Pflichten der Jugendlichen und der
Gastgeberfamilie werden schriftlich festgehalten.
Dieser Vertrag sollte, wenn möglich, bereits stehen
bevor die Jugendliche ihr Herkunftsland verlässt. Ist
dies nicht möglich, so muss die schriftliche
Abmachung innerhalb der ersten 8 Tage nach der
Ankunft der Au Pair fertig gestellt sein.
Wenn der Vertrag für eine unbestimmte Zeit
abgeschlossen wurde, können beide Parteien den
Vertrag mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist beenden.
Der Vertrag kann direkt durch eine der beiden Parteien unterbrochen werden
wenn die Gegenpartei einen schwerwiegenden Fehler begangen hat oder wenn
schwerwiegende Umstände es fordern.
Stefan Brüls war 4 Monate in Paris
Vom 1. September 2007 bis zum 22. Dezember 2007
verbrachte ich 4 unvergessliche Monate in Paris als Au-pair.
Doch bis dahin war es ein langer Weg. Es galt viele Fragen
und Ängste im Vorfeld zu klären.
Zudem ist es nicht so leicht, wie man es sich vielleicht
ausmalt, Familie und Freunde hinter sich zu lassen und sich
auf eine völlig neue Umgebung, neue Menschen und neue
Verhaltensweisen einzustellen.
Über eine Au-pair Agentur, welche ich im Internet gefunden
habe, habe ich eine Familie in Paris gefunden, die mich für
diese 4 Monate aufnehmen wollten. Die alleinerziehende
Mutter hatte einen sechsjährigen Sohn und eine elfjährige
Tochter, die ich während meinem Au-Pair-Aufenthalt
betreute.
Die Kinder zur Schule bringen und abholen,
Hausaufgabenbetreuung, babysitten, kochen, bügeln und
sonstige verschiedene Haushaltsarbeiten waren meine
Aufgaben. Ungefähr 30 Stunden pro Woche habe ich diese
Arbeiten ausgeführt.
Um meine Französischkenntnisse zu verbessern, besuchte
ich dienstags und donnerstags von 11h15 bis 13h15 eine
Sprachenschule, die spezielle Französischkurse für Au-Pairs
anboten.
Am Wochenende hatte ich komplett frei und nutze diese Zeit
um die Metropole Paris genauer unter die Lupe zu nehmen.
Schnell machte ich auch Bekanntschaften mit anderen AuPair Jugendlichen. Doch ich habe auch viel über mich
erfahren, ich musste manche meiner Grenzen akzeptieren
lernen und bin über andere hinaus gewachsen, ich habe
gelernt, fließender Französisch zu sprechen - und vor allem
habe ich Augenblicke gesammelt, die ich nie wieder
vergessen werde!
Man lernt schließlich so viel mehr als nur eine Sprache:




Auf eigenen Füßen stehen, es lassen sich neue
Freundschaften schließen
Man wird selbstbewusster und eigenverantwortlicher.
Man gewinnt Eigeninitiative, Selbstständigkeit,
Improvisationsgeschick und Gelassenheit.
Man lernt Akzeptanz / Toleranz.
Auch wenn es 4 erfahrungsreiche Monate waren, kann ich
behaupten, dass nicht immer alles Gold ist, was glänzt.
So gab es manches Mal heftige Auseinandersetzungen mit
der Gastmutter, wie zum Beispiel bei
Erziehungsangelegenheiten. Auch sah sie mich teilweise
"nur" als Arbeiter und nicht als Familienmitglied an, was
schwierig ist nachzuvollziehen, wenn man so viel und nah
am Familienleben teilnimmt.
Es gibt kein Au Pair Visum für Kanada. Junge Menschen aus den folgenden
Ländern können jedoch ein Working Holiday Maker Visum beantragen
Grundvoraussetzungen für ein Working Holiday Maker Visum in Kanada:
Die Jugendliche muss:






mindestens 18 und höchstens 30 Jahre alt sein
die belgische Staatsbürgerschaft, dort seinen Wohnsitz haben und im Besitz eines
belgischen Personalausweis sein, der bis zum Ende des Aufenthaltes gültig ist.
unverheiratet sein und keine Kinder haben
über Grundkenntnisse der englischen oder französischen Sprache verfügen
mindestens einen Betrag von 2.500 CAD* auf dem Konto haben sowie ein
Rückflugticket
zum ersten Mal ein Working Holiday Maker Visum für Kanada beantragen
Wenn die Jugendliche diese Voraussetzungen erfüllt, sollte er das Visa
schnellstmöglich bestellen, da die Anzahl der Visa, die jedes Jahr ausgestellt
werden, begrenzt ist.
Sobald der Antrag akzeptiert wurde, erhält man auch die Arbeitserlaubnis. Diese
Arbeitserlaubnis gilt allerdings nicht für Kinderbetreuung
Damit die Jugendliche in Kanada als Au Pair arbeiten kann, muss sie sich von
einem Arzt durchchecken lassen. Dafür wendet man sich an das kanadische
Immigrationsamt (Citizenship and Immigration Canada (CIC) Centre).
Die Au Pair benötigt auch eine Sozialversicherungsnummer, um legal in Kanada
zu arbeiten und am Jahresende eine Steuerrückzahlung zu erhalten.
Der Vertrag
Da es sich bei der Au Pair Tätigkeit in Kanada um eine bezahlte Tätigkeit handelt,
gelten die kanadischen Gesetzgebungen für Arbeitsverträge und soziale
Sicherheit.
Der Arbeitsvertrag bestimmt die Tätigkeit, den Lohn sowie die Rechte und
Pflichten der Au-Pair und der Gastgeberfamilie.
Für eine Au-Pair-Stelle bei einer amerikanischen Familie musst du dich bei
einer vom Konsulat anerkannten Vermittlungsagentur melden. Diese
Dienststelle übernimmt die Aushändigung des Visums.
Vorraussetzungen











Aufenthaltsdauer : min. 12 Monate als Au-Pair;
Alter : 18 bis 26 Jahre;
Ein Leumundszeugnis vorlegen (nicht von einem
Familienmitglied);
Gute Englischkenntnisse besitzen;
Internationaler Führerschein;
Nichtraucher sein;
Mindestens 200 Stunden oder 6 Monate
Erfahrung in der Aufsicht von Kindern haben
(Babysitting, Jugendgruppen);
Keine Vorstrafen
Erstmaliger Aufenthalt in den USA als Au-Pair
Bereitschaft, bis zu 45 Stunden in der Woche zu arbeiten
die Sekundarschule erfolgreich abgeschlossen haben.
Formalitäten und Dokumente

Visum-Vordruck für AU PAIR gültig für die Dauer von 13 Monate (dann bleibt dir nach
deinem Au-Pair Aufenthalt noch 1 Monat Zeit zum Reisen).
Achtung: der Aufenthalt als AU PAIR mit einem Touristen- oder Studentenvisum ist nicht
erlaubt. Man muss ein Visum für Austauschprogramme (Visum J1) beantragen


Hinterlegung einer Kaution von 300 bis 500 $ bei einer anerkannten Agentur für AU PAIRVermittlung;
schriftliches Einverständnis: führt Rechte und Pflichten der Vertragsparteien auf.
Rechte der Au-Pair








Vollwertiges Mitglied der Gastgeberfamilie
Einzelzimmer
Kost, Unterbringung, Wäschepflege
6 Semesterwochenstunden Hochschulkursen folgen. Dies
entspricht mindestens 72 Schulstunden (die Jugendliche erhält
zu diesem Zweck 500 $ von der Gastgeberfamilie)
Taschengeld (ungefähr 190$ wöchentlich)
15 Tage bezahlter Jahresurlaub
1 1/2 Ruhetage pro Woche
Ein vollständiges freies Wochenende pro Monat.
Pflichten der Au-Pair


Du musst einem Kursus vor Ort von 32 Stunden folgen: der
Unterricht beinhaltet Themen wie die Entwicklung des
Kleinkindes, Sicherheitsmaßnahmen, usw. Außerdem informiert
der Kurs über das amerikanische Leben im Allgemeinen;
Du musst 45 Stunden wöchentlich Kinder beaufsichtigen, max.
10 Stunden/Tag;
Anmerkung: für die Beaufsichtigung von Kleinkindern unter 2 Jahren wird eine
Berufserfahrung in Kleinkindbetreuung von mindestens 6 Monaten verlangt. Als
Au Pair darfst du keine Kinder unter 4 Monaten alleine beaufsichtigen.
Was sind die typischen Aufgaben einer Au-Pair?






Essen zubereiten für die Familie
Kinder an- und ausziehen, baden und mit ihnen spielen
den Kindern bei den Schulaufgaben helfen, ihnen etwas vorlesen oder mit ihnen lesen
Kinder zum Kindergarten, zur Schule, zu Spielgruppen oder den Freizeitaktivitäten bringen
und abholen – der Führerschein ist oft Pflicht
Wäsche der Familie waschen und bügeln
Kinderzimmer mit den Kindern aufräumen
Familienbeihilfe (Kindergeld)
Die belgische Au Pair behält ihr Anrecht auf Familienbeihilfe
unter folgenden Bedingungen:



Du darfst nicht älter als 25 Jahre sein;
Du musst weniger als 240 Stunden pro Trimester (drei Monate)
arbeiten;
Du bist verpflichtet regelmäßig an Unterrichten teilnehmen, in
einer, von den ausländischen Behörden anerkannten Einrichtung.
Wenn die Schule nicht anerkannt ist, musst du mindestens an 17
Stunden Unterricht/Woche teilnehmen.
Für weitere Auskünfte kann man sich an den Föderalen
Öffentlichen Dienst Soziale Sicherheit
(www.socialsecurity.belgium.be) wenden oder an die
Zentralanstalt für Familienbeihilfen für Arbeitnehmer
(FAMIFED: www.famifed.be/home).
Krankenkasse


Aufenthalte innerhalb Europa
Vor seiner Abreise solltest du deine Krankenkasse kontaktieren um die notwendigen
Formulare oder die europäische Krankenversicherungskarte zu beantragen. Dies ermöglicht
dir bei eventuellen Vorfällen die bezahlte Summe für die ärztliche Versorgung von der
Krankenkasse zurückerstattet zu bekommen.
Aufenthalte außerhalb Europa
Auch bei Au-Pair Aufenthalten außerhalb Europas solltest du dich vor der Abreise bei deiner
Krankenkasse erkundigen.
Die Rückerstattung eines Krankenhausaufenthaltes zu belgischem Tarif erfolgt in den
meisten Fällen lediglich bei Noteinweisungen. In vielen Ländern ist ein
Krankenhausaufenthalt jedoch viel teurer als in Belgien.
Es ist daher empfohlen, eine Zusatzversicherung oder eine Privatversicherung
abzuschließen um die nicht gedeckten Kosten zurückzuerhalten.
Was ist zu tun, wenn du in der Berufseingliederungszeit bist?
Wenn du dich vor deiner Abreise in der
Berufseingliederungszeit befindest, solltest du dich
bei dem Arbeitslosenbüro des Landesamts für
Arbeitsbeschaffung (LFA) deines Wohnorts
informieren.
Bestimmte Auslandsaufenthalte können vom Direktor
des LFA als Praktikum angesehen werden, welches
die Wartezeit nicht verlängert. Dies hängt von den
eventuellen Weiterbildungen ab, die im Ausland
absolviert werden. Das Einverständnis des Direktors
muss mit einem „Antrag auf eine Gleichstellung in
einer Wartezeit eines Praktikums im Ausland“
(Formular C94C) beantragt werden.
Wenn die Antwort positiv ausfällt, läuft die Berufseingliederungszeit während
des Auslandsaufenthaltes als Au-Pair weiter. In diesem Fall kannst du bei
deiner Rückkehr einen Antrag auf Wartegeld einreichen, insofern deine
Berufseingliederungszeit abgelaufen ist und du die verschiedenen Bedingungen
erfüllst (Alter, Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt,...) um Anrecht auf Wartegeld
zu haben.
Wenn die Antwort negativ ist, wird die Berufseingliederungszeit unterbrochen
während der Zeit des Aufenthalts. Bei deiner Rückkehr, musst du die
verbleibende Berufseingliederungszeit erfüllen.
Was ist zu tun, wenn du bereits Wartegeld oder
Arbeitslosenunterstützung bezieht?
Wenn du seit mindestens 1 Tag Wartegeld oder Arbeitslosenunterstützung
beziehst, musst du deine Abreise auf der letzten Stempelkarte vermerken.
Während des Au Pair Aufenthalts erhältst du keine Arbeitslosenunterstützung
mehr aber bei der Rückkehr kannst du wieder Arbeitslosengeld erhalten, ohne
neue Beweise für ein Anrecht bei der Neueinschreibung vorlegen zu müssen. Es
ist so, dass der Statut des entschädigten Vollzeitarbeitslosen während drei
Jahren unterbrochen werden darf. Dieser Zeitraum von drei Jahren kann
eventuell für die Dauer bestimmter Ereignisse verlängert werden.
Adressen und Links von belgischen Au Pair - Agenturen:



Au Pair Stufam (www.aupair-stufam.be) bietet kürzere Aufenthalte ab 2 Monaten in den
Sommerferien bis zu einem Jahr in verschiedenen Ländern (in den USA nur für 12 Monate).
Languages & Travel (www.langtra.com) bietet verschiedenen Formeln des Au PairAufenthalts an. Sie übernehmen nicht die Kosten für den Sprachkurs.
WEP/Windrose (www.wep.org) bietet Au Pair als Help&Study-Programm (d.h. sie zahlen
den Sprachkurs, nicht den Aufenthalt) in einer Gastfamilie in und außerhalb Europas an.
Weitere Links zu deutschen oder internationalen Vermittlungsagenturen:












Au-Pair Agenturen: www.au-pair-agenturen.de
Informationen zu Au Pair Aufenthalte : https://www.aupairworld.net/
Au Pair Box: www.au-pair-box.com
AU-PAIR e.V. (Europa, USA): www.aupair-ev.de
Aupair-Index: www.aupair-index.de
AYUSA International: www.ayusa-germany.org
Die Suchmaschine der Au Pairs: www.aupairsearch.com
IAPA: www.iapa.org
IN VIA (Europa): http://www.aupair-invia.caritas.de/
iSt (USA, Australien, Europa): www.aupair.de
VIA e.V. (Spanien, Italien, Frankreich, Großbritannien): www.via-ev.org
Kap Au Pair (Frankreich, USA, Neuseeland, Australien): www.kapaupair.com
......................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................