Handbuch - Relais Handicap
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Handbuch - Relais Handicap
HANDBUCH ZUR BERUFLICHEN EINGLIEDERUNG BEHINDERTER STUDIERENDER IN EUROPA Inhalt DEPOSE stellt sich vor................................................... 5 Mobilität der Studierenden ........................................... 9 Technische Hilfen ....................................................... 33 Anhang ...................................................................... 35 Bibliographie .............................................................. 52 Websites ..................................................................... 55 Nützliche Adressen ..................................................... 57 Danksagungen ............................................................ 59 2 ine gute und vollständige Information über die Möglichkeiten, die jedem Menschen offen stehen, um sein Studien- und Berufsvorhaben durchzuführen, ist ein Weg, der zur Chancengleichheit führt. Dieses Handbuch soll all denjenigen eine Hilfe sein, die sich mit der beruflichen Integration behinderter Menschen auseinandersetzen: behinderte Studierende, Berufsberater, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen... Vergleicht man die den behinderten Studierenden an französischen Universitäten angebotenen Dienstleistungen, so stößt man schnell auf Unterschiede. Gleiches gilt auch für die verschiedenen Staaten der Europäischen Union. Ziel dieses Handbuches war, die zerstreuten Informationen zu sammeln, um allen an der beruflichen Integration behinderter Studierender Interessierten den schnellen Zugang zu den gesamten Informationen zu ermöglichen, die sie im Rahmen eines Integrationsprojektes benötigen. Wir haben deshalb die verfügbaren Daten zur Mobilität behinderter Studierender innerhalb der Europäischen Union, zu den angebotenen Praktika und zu den vorhandenen Modalitäten, um den Arbeitseinstieg zu erleichtern, zusammengestellt. Zu jedem dieser Bereiche finden Sie hier die wichtigsten anzuwendenden Richtlinien auf nationaler sowie europäischer Ebene, die Organisationen, an die Sie sich wenden können und auch die europäischen Programme. In einem anderen Teil finden Sie im Anhang zum Bereich technischer Unterstützung: eine Bibliographie von diesbezüglichen Veröffentlichungen und Broschüren, nützliche Adressen und die wichtigsten Websites zu den in diesem Handbuch vorgestellten Themen. Im Übrigen ist dieses aus dem Französischen ins Englische und Deutsche übersetzte Handbuch auch auf CD-Rom erhältlich. Auch die Website unseres Programms kann konsultiert werden. Dennoch bleibt zu betonen, dass noch viel zu tun ist und der Inhalt dieses Handbuches Ihnen unvollständig erscheinen mag. Diese Feststellung zeigt die Notwendigkeit des Projektes DEPOSE als Ausgangspunkt des Handbuches. Sollten Sie beim Lesen des Handbuches Fehler entdecken oder etwas hinzufügen wollen, freuen wir uns über eine Mitteilung, die dann in der regelmäßigen Aktualisierung der Website http://www.depose.jussieu.fr berücksichtigt werden wird. E 3 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa 4 DEPOSE STELLT SICH VOR Dispositif Européen Pour l’Orientation, les Stages et l’Emploi des étudiants handicapés Der Anteil behinderter Menschen mit Zugang zum Hochschulwesen nimmt immer mehr zu. Sie sollten ihre Studien unter realistischen Gesichtspunkten und mit professioneller Anleitung wählen. Für Unternehmen ist es oft schwierig bei der Suche nach Praktikanten und Arbeitnehmern an diese Bevölkerungsgruppe sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch an der Hochschule heranzukommen. Wichtig ist die Organisation eines Austausches zwischen behinderten Studierenden, Unternehmen und Fach- und Führungskräften, um den Berufseinstieg dieser Studierenden mit speziellen Bedürfnissen zu erleichtern. Veranstaltungen • 2 Tage der Offenen Tür zur Studien- und Berufsberatung, am 8. April 1999 und am 27 April 2991. Diese Tage der Offenen Tür werden weiterhin stattfinden. • Europäisches Treffen. Instrumente Tag der Offenen Tür zur Studien- und Berufsberatung (JOIP) Für die Unternehmen bietet sich die Möglichkeit, Mitarbeiter aus den verschiedenen Bereichen im Umfeld des Einstieges behinderter Menschen in das Berufsleben zu sensibilisieren und zu mobilisieren, Studierenden und Absolventen auf der Suche nach Praktika und Arbeitsplätzen zu begegnen Den Studierenden bietet sich die Chance ihre Berufspläne unter Berücksichtigung von - Neigungen - der Auseinandersetzung mit Beruf und Umgebung - ihrer Behinderung zu verfolgen und zu bewerten. 5 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa Mithilfe dieser Veranstaltungen kann den verschiedenen Bedürfnissen besser entsprochen werden. Die persönliche Begleitung während und im Anschluss an das Studium sowie ein nationales und/oder internationales Praktikumsangebot begünstigen die berufliche Integration. Schulungen in Unternehmen und Prakika Das Programm umfasst verschiedene Angebote: • Einblick in ein Unternehmen • Einblick in einen Beruf • Projektarbeit • Studienabschlussarbeit... Handbuch Ein Handbuch wird herausgegeben als Hilfsmittel für Studierende, Studien- und Berufsberater, Unternehmen und Institutionen. Soweit möglich werden hier u.a. die geltenden europäischen Gesetze, technische Hilfsmittel, Kontaktpersonen und Finanzierungsmöglichkeiten für Praktika aufgelistet sein. PARTNERINSTITUTIONEN Die Universität Pierre-et-Marie-Curie (Paris VI) arbeitet zusammen mit : • den Universitäten René-Descartes (Paris V) und Denis Diderot (Paris VII) • Girpeh Ile-de-France (Groupement Interprofessionnel Régional Pour la Promotion l’Emploi des Personnes Handicapées) • Universität Karlsruhe (TH) (Deutschland) • FEDORA (europäische Vereinigung) Unter Mitwirkung • der Unternehmen ADP (Aéroports de Paris), SNCR, CEA Saclay • der Europäischen Union, im Rahmen des LEONARDO-Programms 6 Depose stellt sich vor • von Société Mutualiste des Etudiants de la Région Parisienne (SMEREP) • von Mutuelle Nationale des Etudiants de France (MNEF) • von Fondation Santé des Etudiants de France (FSEF) Weitere Informationen Unternehmen : GIRPEH Ile-de-France Tel.: +33 (0)1 56 33 18 00 Fax: +33 (0)1 48 88 98 48 E-mail: [email protected] Universitäten Relais handicap santé – Tel.: +33 (0)1 44 27 22 42 Fax: +33 (0)1 44 27 35 37 E-mail: [email protected] 7 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa 8 MOBILITÄT DER STUDENTEN Hier werden nur die Anfänge innerhalb eines institutionellen Rahmens (EU-Programme) behandelt. Für Studierende aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union ist es möglich, in einem beliebigen europäischen Land - im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung - zu den gleichen Bedingungen wie im Ursprungsland zu studieren. Wir wissen, dass heutzutage ein Auslandsstudium den Einstieg in das Berufsleben erleichtert und darum ist es wichtig, dass ein behinderter Studierender die gleichen Zugangschancen hat wie jeder andere. Das ERASMUS-Programm ermöglicht, einen Teil des Studiums in einem Mitgliedsland zu absolvieren. Nötig ist ein Abkommen zwischen der Einrichtung im Ursprungsland (Universität, Schule...) und der Einrichtung eines anderen Mitgliedsstaates. Im Rahmen dieses Programms kann ein Stipendium beantragt werden. Das SOCRATES-France-Büro in Bordeaux weist darauf hin, dass „Schwerbehinderte“ ein erhöhtes Stipendium und eine Begleitperson beantragen können. Formulare sind zu Beginn des Studienjahres in den universitären Einrichtungen erhältlich. Zu weiteren Informationen, kann das ERASMUS-Büro im jeweiligen Land kontaktiert werden (Adresslisten auf der Website http://www.info-europe.fr). Zur Suche nach Informationen nach einem Aufnahmeort und speziellen Hilfen für behinderte Studierende an europäischen Universitäten empfiehlt sich das Handbuch „Studieren im Ausland“. Dieses europäische Handbuch für behinderte Studierende ist im Relais Handicap Santé der Universität Paris 6 erhältlich. Die in Frankreich speziell für behinderte Studierende vorgesehenen Maßnahmen sind im Runderlass vom 22. März 1994 enthalten. Dieser sieht lediglich besondere Prüfungsbedingungen vor: ein Drittel mehr an Zeit, einen LSF-Übersetzer, Schriftvergrößerung, Sekretariatsassistenz, Raumausstattung; die Benutzung spezieller Materialien, eventuell andere Studienmaßnahmen. Diese Maßnahmen sind abhängig von der Art der Behinderung und der Beurteilung durch die Präventivmedizin. Die Vorgehensweise ist im Hinblick auf die Bedürfnisse mancher Studierender unzulänglich und glücklicherweise bieten einige Fakultäten weitere Hilfen an. Alle diese Maßnahmen sind Studierenden der Europäischen Union zugänglich (allerdings gibt es keinen Gesetzestext dazu), so bleibt das Problem der mangelnden Information und damit der Nachfrage sowie ein fehlendes Zusammenwirken der Einrichtungen. 9 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa Studierende bedürfen hier großer Motivation, und man kann sagen, dass der Erfolg des Berufsvorhabens sehr vom Willen und den Kontakten der jeweiligen Verantwortlichen an den europäischen Hochschulen abhängt. DIE PRAKTIKA Mehrere Programme bieten Industriepraktika für behinderte Menschen an. Wir wollen zwei davon vorstellen. Sehr umfangreich ist die Liste nicht. Leonardo da Vinci Dieses Programm bietet Unterstützung für Pilotprojekte, bei Stellenvermittlungsund Austauschprojekten. Studierende, Absolventen und junge Arbeitnehmer können ein 3 bis 12-monatiges Praktikum im Ausland absolvieren. Die Vermittlung muss durch eine Behörde erfolgen (Arbeitsämter, Hochschuleinrichtungen, Bildungseinrichtungen...) Wie bei ERASMUS können die behinderten Studierenden ein höher dotiertes Stipendium und eine Begleitperson beantragen. Dabei ist zu beachten, dass der Antragsteller selbst einen Platz in einem Unternehmen suchen muss. Für Informationen wenden Sie sich bitte an das LEONARDO-Büro. Workable Dieses Programm möchte behinderten Studierenden bei der Suche nach Praktikumsplätzen helfen, um die berufliche Integration zu fördern. Im Rahmen von LEONARDO wurde versucht, dieses Programm auf andere europäische Länder auszuweiten. Heute beteiligen sich Deutschland, Griechenland, Italien, die Niederlande und Österreich. Für Informationen wenden Sie sich bitte an: Workable 67-71Goswelle road London EC1V 7EP Tel.: +44 2 076 083 161 http//:www.workable.co.uk In Frankreich bieten zwei Unternehmensverbände behinderten Studierenden Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikum. Auch hier gibt es keine erschöpfende Liste. 10 Mobilität der Studenten Tremplin Die 1992 von Elf, Total, Rhône-Poulenc und IBM gegründete Vereinigung zur Förderung der Integration behinderter Studierender in die 16 mit dem Projekt verbundenen Unternehmen bietet Praktikantenplätze und Ausbildungsverträge an. Dieses Projekt richtet sich an Studierende mit Abitur. Für Informationen wenden Sie sich bitte an:Tremplin Tour Neptune Place de la Seine 20 92082 Paris la Défense CEDEX 20 Tel.: +33 1 46 98 09 58 GIRPEH Île-de-France Die 1977 von 50 großen Unternehmen gegründete Vereinigung hat das Ziel, die Beschäftigung behinderter Menschen zu fördern und ist im Beratungs- und Ausbildungsbereich tätig – es geht um Sensibilisierung innerhalb der Unternehmen, sowie um Orientierungshilfen und Berufsberatung behinderter Studierender. Außerdem organisiert GIRPEH Ile-de-France zusammen mit den Universitäten Paris 5, 6 und 7 alljährlich Tage der Offenen Tür zu Begegnung und Austausch von behinderten Studierenden und Industriefachkräften. Schließlich liegt seine Aufgabe im Angebot von Praktikumsplätzen und der Weitergabe der Gesuchen von Studierenden. Für Informationen wenden Sie sich bitte an: GIRPEH Île-de-France 175, boulevard Malesherbes 75017 PARIS Tél. : +33 1 56 33 18 00 Fax : +33 1 48 88 98 48 E-mail : [email protected] 11 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa DIE BESCHÄFTIGUNG Europäische Gesetzgebung Gemäß Artikel 48 des Vertrages von Rom und der Ratsverordnung CEE Nr. 1612/68 zur Bewegungsfreiheit von Arbeitnehmern innerhalb der Gemeinschaft ist das Schlüsselprinzip, das die Zugangsbedingungen zu einer Arbeitsstelle regelt die Gleichbehandlung wie auf nationaler Ebene. Als Arbeitnehmer genießen sie, wie auch die Mitglieder Ihrer Familie, ein Aufenthaltsrecht. Dennoch müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Bei der Sozialversicherung zielen die Verfügungen nicht auf eine Vereinheitlichung in der Versorgung, wohl aber auf eine Vereinbarkeit. Diese Regelungen sollen die Versorgungsrechte der Menschen, die sich innerhalb der Union bewegen sichern, besonders in den Bereichen der Krankenversicherung, dem Mutterschutz, Berufsunfällen und –krankheiten, Invalidität, Alter, Tod, Arbeitslosenhilfe sowie Familienzuwendungen. Die Gleichbehandlung garantiert Arbeitnehmern die gleichen Rechte und Verpflichtungen wie sie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes innehaben. Soziale Erleichterungen, in der Folge des Beschlusses von Meint vom 27. November 1997, geltend für nationale Arbeitnehmer, mit oder ohne Bindung an einen Arbeitsvertrag, Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedsstaaten eingeschlossen, scheinen die Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu erleichtern. Behinderte Arbeitnehmer können also gegebenenfalls eine Unterstützung erhalten, wenn diese von einem Mitgliedsstaat den eigenen Staatsangehörigen gewährt wird. Die berufliche Integration behinderter Menschen ist ein Anliegen der Europäischen Union und ganz besonders seit der Resolution des Rates vom 21. Januar 1974, die in ihrem sozialen Aktionsprogramm ein Programm zur beruflichen und sozialen Reintegration behinderter Menschen vorsieht. Die Empfehlung des Rates vom 24. Juli 1986 fordert von den Mitgliedsstaaten, sich besonders um die Berufsausbildung, den Berufseinstieg und die Sicherung der Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu kümmern. Schließlich unterstützt das Aktionsprogramm HELIOS (1988-1996) dem Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten. In der überarbeiteten Europäischen Charta von 1996, Artikel 15, haben sich die Parteien für Beratung, Ausbildung und berufliche Eingliederung behinderter Menschen eingesetzt. Das Problem liegt in der Beurteilung, wie viele der Mitgliedsländer sich and diesen nicht obligatorischen Artikel gebunden fühlen. 12 Mobilität der Studenten Die Kehrtwende der Rolle der Europäischen Union was die Beschäftigung behinderter Menschen betrifft, leitet die Resolution vom 20. Dezember 1996 ein. Diese betont, dass selbst wenn die Verantwortung für die Chancengleichheit den Mitgliedsländern obliegt, die Europäische Gemeinschaft entscheidend zur Förderung der Kooperation zwischen den Mitgliedsstaaten beitragen kann, sowie sie Austausch und Entwicklung der besten in der Gemeinschaft umgesetzten Projekte in der EU und im politischen Aktionsrahmen der gemeinschaftlichen Organe selbst fördern kann. Dieser Resolution folgte die Einfügung von Artikel 13 in den Vertrag von Amsterdam, welcher erstmals und ausdrücklich der Union Handlungspielraum im Behindertenwesen gewährt. Zum Anderen gibt es zur Zeit mehrere Programme, z.B. EQUAL, das eine transnationale Kooperation anstrebt, mit dem Ziel, neue Wege im Kampf gegen jede Form der Diskriminierung und Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu erarbeiten. Darüber hinaus besteht ein Hilfsprogramm zur Mobilität von Arbeitnehmern innerhalb der Europäischen Union: EURES. In den Arbeitsämtern jedes Landes stehen Europa-Berufsberater bereit, um Ihnen Hilfe bei den einzelnen Schritten zu leisten. Diese Leute beraten sowohl behinderte als auch nichtbehinderte Menschen, die Nachfrage ist allerdings gering. NATIONALE GESETZGEBUNG DEUTSCHLAND Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen Das deutsche Modell ähnelt dem Französischen, Letzteres ist zum Teil daraus hervorgegangen. Das Gesetz von 1987 ist stark vom Gesetz von 1974 geprägt. Es wurde 1986, dann 1991 überarbeitet. Die grundlegenden Prinzipien der deutschen Politik zur beruflichen Integration behinderter Menschen finden sich im 1. Buch des Sozialgesetzbuches und im Gesetz über Ausgleichsleistungen für die Rehabilitation. Anwendung finden sie in der Krankenversicherung, der Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung, in den Behörden, die für soziale Ausgleichszahlungen zuständig sind und im Bundesarbeitsamt. Kraft dieser Bestimmungen müssen medizinische, berufliche und zusätzliche Leistungen und Maßnahmen zur Rehabilitation behinderter Menschen in erster Linie ihre Integration in Beruf und Gesellschaft anstreben. Hervorgerufen durch diese Bestimmungen entstand ein sehr wichtiges Netzwerk von Einrichtungen und Dienstleistungen im Bereich der beruflichen Rehabilitation, mit dem Ziel, die 13 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa nötigen Hilfestellungen zu bieten. Dabei wird auf die speziellen Bedürfnisse des einzelnen behinderten Menschen mit verschiedenen entsprechenden Mitteln und Maßnahmen eingegangen. Ebenso sind alle öffentlichen und privaten Unternehmen mit mehr als 16 Arbeitnehmern per Gesetz verpflichtet, 6% der vorhandenen Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen oder den ausgleichenden Betrag von 102 Euro monatlich für jede dieser reservierten, aber unbesetzten Stellen, zu zahlen. Es gibt auch per Gesetz einen speziellen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte (ein vorherige Bestätigung ist erforderlich), eine Interessensvertretung sowie die Möglichkeit der Gewährung spezieller Hilfen. Sozialversicherung Alle Arbeitnehmer haben im Prinzip eine Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Das betrifft auch manche Selbständige, Zusätzliche Informationen: - zu Beschäftigungsfragen: Bundesanstalt fuer Arbeit regensburger strasse 104 D90327 NURNBERG Tel.: 0911 1 795 361 Sie ist auch zuständig für die Bewertung der Eignung behinderter Menschen für die Arbeit und die technische Assistenz bei der Einrichtung eines Behindertenarbeitsplatzes. - Sozialversicherung: AOK Bundesverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Postfach 200344 D 53170 BONN Tel.: 0228 95 300 14 Mobilität der Studenten ÖSTERREICH Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen Das österreichische Modell ist dem deutschen Modell sehr ähnlich. Die Gesetzesänderung vom 11. Dezember 1969 über die Einstellung von Behinderten verpflichtet die Unternehmen zur Einstellung eines Behinderten (Behinderungsgrad größer als 50%) ab 25 Angestellten oder eine Ausgleichssumme von 149 Euro monatlich zu bezahlen. Diese Steuer wird in einen vom Bundessozialverwaltungsministerium verwalteten Ausgleichsfonds einbezahlt und dient der Finanzierung von Hilfsmaßnahmen für behinderte Menschen, der Anpassung von Arbeitsplätzen und der Einrichtung von geschützten Werkstätten, die mit speziellen Hilfsmitteln und Geräten ausgestattet sind, die ihnen eine Teilnahme am aktiven Leben ermöglichen. Die Entlohnung behinderter Arbeitnehmer darf nicht aufgrund ihrer Behinderung reduziert werden. Das vom 12. Dezember 1968 modifizierte Bundesgesetz zur Förderung des Arbeitsmarktes umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Schaffung der bestmöglichen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt. Unter diesen Maßnahmen gibt es auch Hilfen für Menschen, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch Krankheit eingeschränkt sind: • Schwerbehinderte werden bei der Einstellung begünstigt • Die Ausstattung der Arbeitsplätze geht zu Lasten der Staatskasse • Behinderten Menschen stehen alle Öffentlichen Hilfen zur Förderung der Einstellung und der Arbeitssicherheit zur Verfügung • Es wurden Subventionen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze behinderter Menschen vereinbart Sozialversicherung Le système de sécurité sociale autrichien se compose d’un régime pour travailleurs salariés et d’un régime pour travailleurs indépendants auxquels il est obligatoire de s’affilier. Zusätzliche Informationen Bundesministerium fuer arbeit und soziales Stubering 1 A 1010 Wien +43 1 711 000 15 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa BELGIEN Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen Für belgische Unternehmen besteht keine Einstellungsverpflichtung (das Gesetz von 1963 erlangte nie Gültigkeit). Dennoch gibt es für Behinderte reservierte Stellen im Öffentlichen Sektor. Ein 1993 erlassenes Dekret bestimmt die Regionalisierung der Hilfspolitik für behinderte Menschen. Seit 1997 gibt es 4 Fonds: Einer ist für die Flamen bestimmt: Vlamms Fonds voor de Sociale Integratie van Personen met een Handicap, Einer für die französischsprachige Gemeinschaft in den wallonischen Gebieten: agence wallone pour l’intégration des personnes handicapées, einer für die in Brüssel ansässige französischsprachige Bevölkerung: Fonds bruxellois francophone pour l’Intégration Sociale et Professionnelle des Personnes Handicapées und Einer für die deutschsprachige Gemeinschaft: Diensstelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung. Diese Fonds sind kompetent in der Berufsberatung, Ausbildung und der beruflichen Integration behinderter Menschen. Jeder Fonds bietet eigene Programme an, für weitere Informationen, bitten wir Sie deshalb sich direkt an diese zu wenden. Die Bundesregierung ist zuständig in Bereichen der Sozialversicherung und des Arbeitsrechts. Zur Zeit ist die Beschäftigung behinderter Menschen dem Programm „Arbeit für Menschen in Schwierigkeiten“ des Arbeitsministeriums zugeordnet. Sozialversicherung Das belgische Sozialversicherungssystem setzt sich aus zwei Pflichtbeiträgen zusammen: Einer für Angestellte (der Arbeitgeber ist für die Anmeldung zuständig) und Einer für Selbständige. Weitere Informationen: • Beschäftigung Ministère de l’Emploi et du Travail Belliardstaat, 53 Bruxelles 1040 (+32 2) 233 46 89 16 • Sozialversicherung Ministère des Affaires sociales 3c, rue de la Vierge noire 1000 Bruxelles (+32 2)509 81 47 Verwaltung der Leistungen für Behinderte (+32 2) 548 08 00 (französischsprachig) (+32.2) 548 08 10 (niederländischsprechend) (+32.2) 548 08 20 (deutschsprachig) Mobilität der Studenten DÄNEMARK Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen In Dänemark basieren die Maßnahmen für behinderte Menschen auf dem Solidaritätsprinzip. Das Gesetz von 1970 bevorzugt Maßnahmen zur Sicherung der Integration in Erziehung, Ausbildung, Arbeit und Wohnung. Mit dem Gesetz von 1974 zur sozialen Hilfestellung wurde der Großteil der spezifischen Gesetzgebung abgeschafft und behinderte Menschen anderen Gruppierungen, die Hilfe von der Gemeinschaft benötigen, gleichgestellt. Dennoch sind die öffentlichen Einrichtungen verpflichtet, diejenigen behinderten Menschen, die keine Arbeit in der Privatindustrie finden, unter der Bedingung, dass sie besagte Stelle ausüben können, zu bevorzugen. Im privaten Sektor wurden Programme eingerichtet, die die Übernahme von 50% der Kosten der Stelle eines behinderten Arbeitnehmers während der ersten 6 Monate nach Einstellung durch das Arbeitsamt ermöglichen. Diese wird mit zunehmender Arbeitskapazität des Begünstigten verringert. Außerdem erlaubt ein Gesetz von 1990 den Kommunen die Arbeitslosigkeit der am stärksten Benachteiligten durch Einstellungssubventionen, der Bereitstellung von Stellen und Ausbildungsangeboten zu bekämpfen. Sozialversicherung Es existiert ein Beitrag für Arbeitnehmer (unterteilt nach Angestellten und Selbständigen) und ein Beitrag für alle Bewohner des Landes (z.B. Krankenversicherung). Für die Anmeldung des Arbeitnehmerbeitrages ist der Arbeitnehmer selbst zuständig Weitere Informationen • Beschäftigung: Arbejdsministeriet Holmens Kanal 22 1060 Kobenhavn K (+43 33) 92 59 00 • Sozialversicherung Socialministeriet Holmens Kanal 22 1060 Kobenhavn K (+43 33) 92 93 00 17 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa SPANIEN Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen Die Verfassung von 1978 anerkennt das Recht auf Arbeit und auf Vollbeschäftigung für behinderte Menschen. Das Gesetz zur sozialen Integration behinderter Menschen verfolgt als Ziel der Beschäftigungspolitik die Eingliederung behinderter Menschen in die reguläre Arbeitswelt oder, falls dies nicht möglich ist in eine geförderte Arbeitswelt. Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten werden gehalten, 2% ihrer Stellen behinderten Menschen zur Verfügung zu stellen (3% bei öffentlichen Einrichtungen). Um von dieser Maßnahme zu profitieren, muss die Behinderung von Gesundheitsamt und Sozialbehörden der autonomen Regionen anerkannt werden. Letztere sind auch für die Beurteilung der Befähigung zur Arbeit zuständig. Daneben kann der Staat Unternehmen, die Maßnahmen zur Einstellung behinderter Menschen oder der Wiedereinstellung eigener Beschäftigter nach deren Genesung Subventionen und die Reduzierung der Sozialleistungen genehmigen. Sozialversicherung Im spanischen System unterliegen die Beitragszahler entweder den allgemeinen Beiträgen oder speziellen Beiträgen (Bauern, Fischer...) Weitere Informationen • Beschäftigung Institut National de l’Emploi c/Condesa de Venadito, 9 28027 Madrid (+34 1) 585 98 35 • Sozialversicherung Anmeldung : Direccion General de la tresoria general de la seguridad social Plaza de los Astros 5-7 28007 Madrid (+34 1) 91 503 80 00 • Beihilfen für behinderte Menschen: Instituto de migraciones y servicios sociales Ginzo de Limia 58 28029 Madrid 18 Mobilität der Studenten FINLAND Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen Jeder Bürger hat in Finnland ein Recht auf Arbeit. Die Maßnahmen, die behinderte Menschen betreffen sind in das allgemeine soziale Dienstleistungssystem integriert. Die finnische Verfassung formuliert ein Prinzip der Nicht-Diskriminierung besonders im Hinblick auf eine Behinderung. Es liegt für behinderte Menschen also keine spezielle Gesetzgebung vor aber der in diesem Fall entsprechende Sektor ist sehr einflussreich. Zugunsten der Beschäftigung von behinderten Menschen können Subventionen geleitet werden, allerdings nur für die Beschäftigung selbst. Sozialversicherung Soziale und gesundheitliche Einrichtungen unterliegen in der Regel der Zuständigkeit der Kommunen. Es gibt zwei Beitragsarten: der allgemeine Beitrag für Einwohner des Landes und der zusätzliche Berufsbeitrag. Weitere Informationen: • Beschäftigung Työministerio Tyovoimapalveluosasto PL 30 00101 Helsinki (+358 9) 18 561 • Sozialversicherung Kansanelakeloitos (institut d’assurance sociale) Koskelantre 5 PL 82 00601 Helsinki 09 777 01 19 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa FRANKREICH Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen Seit dem Ende des Ersten Weltkrieges gab es in Frankreich Maßnahmen zur Beschäftigung von Körperbehinderten. Das Beratungsgesetz zugunsten behinderter Menschen vom 30. Juni 1975 erkennt es als Aufgabe des Staates an, die sozio-ökonomische Eingliederung behinderter Menschen zu fördern. So muss der Staat wirtschaftliche und materielle Hilfseinrichtungen finanzieren und Ressourcen garantieren. Außerdem wurde die Einrichtung “ L’institution pour l’évaluation du handicap et pour l’orientation de la personne handicapée (COTOREP) ”angeordnet. Dieses Gesetz sieht darüber hinaus die Errichtung von Werkstätten und „Centres d’Aide par le Travail“. Das Gesetz zugunsten der Beschäftigung behinderter Menschen vom 10. Juli 1987 hält alle grundlegenden Punkte der Politik für die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem regulären Arbeitsmarkt fest: – Einrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten, Gebietskörperschaften und ihre öffentlichen Einrichtungen nicht industrieller und kommerzieller Art sind verpflichtet behinderte Arbeitnehmer zu einem Anteil von 6% von der gesamten Beschäftigungsanzahl einzustellen. Diese Unternehmen können sich von dieser Verpflichtung lösen, indem sie einen freiwilligen Beitrag zum Entwicklungsfonds zur beruflichen Integration behinderter Menschen leisten. Dieser Fonds wird von AGEFIPH verwaltet. Letzterer, hervorgegangen aus dem Gesetz von 1987, unterstützt den Zugang zu und die Erhaltung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen in der regulären Arbeitswelt. – Das Gesetz sieht eine Subventionierung von Unternehmen, die behinderte Arbeitnehmer und Opfer von Arbeitsunfällen beschäftigen vor. – Es gewährt Hilfen zum Wiedereinstieg und zur Rehabilitation von behinderten Menschen und Opfern von Arbeitsunfällen. Um diese Maßnahmen beanspruchen zu können, muss man von COTOREP als behinderter Arbeitnehmer anerkannt werden, das gleiche gilt für jemanden aus der Europäischen Union, der in seinem Ursprungsland als behinderter Arbeitnehmer anerkannt worden wäre. Eine weitere Aufgabe der COTOREP ist die Schätzung der Behindertenzahlen, Beratung und Zulassung in eine spezielle Einrichtung, sie kann den Zugang zum Erwachsenenbehindertenwohnheim ermöglichen. Die anzufragende Kommission ist die am Wohnort des Antragsstellers (COTOREP hat ihren Sitz i.d.R. im jeweiligen Amtsbezirk). 20 Mobilität der Studenten Zwischen COTOREP und ANPE besteht eine Kooperation mit dem Ziel der beruflichen Integration behinderter Menschen in den regulären Arbeitsmarkt. Das Gesetz vom 12. Juli 1991 verstärkt den Schutz für Menschen im Hinblick auf Krankheit und Behinderung. Zwei weitere Gesetze tragen zur Verbesserung der Berufseinstiegsmöglichkeiten behinderter Menschen bei: das Gesetz vom 13. Juli 1991 über die Zugänglichkeit zum Arbeitsplatz und das Gesetz vom 31. Dezember über die Neueinstufung welcher Art auch immer die Krankheit oder die Behinderung sind. Behinderte Arbeitnehmer haben immer Anspruch auf öffentliche Hilfsmaßnahmen für Arbeit und Berufsausbildung, genau wie andere benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Die Entlohnung darf sich nicht von der eines gesunden Arbeitnehmers bei gleicher Aufgabenstellung unterscheiden, außer wenn das Arbeitsergebnis geringer ist. COTOREP ist zuständig für die Festlegung der Reduzierung. Im Falle einer Entlassung kann die Frist der Vorankündigung verdoppelt werden, ohne dass diese Maßnahme sich auf die Frist über 3 Monate hinaus auswirkt. In Anhang I finden Sie einen kurzen historischen Überblick über die das Behindertenwesen betreffenden Gesetze. Sozialversicherung Das französische Sozialversicherungssystem sieht einen gesonderten Beitrag für Studenten vor. Es handelt sich um einen Pflichtbeitrag, den sie ohne besondere Bedingungen leisten müssen. Der Beitritt erfolgt vor Ort bei den Einschreibung. Zwingende Bedingungen Ab dem Alter von 16 Jahren ist in Frankreich der Studentenbeitrag zur Sozialversicherung Pflicht. Liegt Ihr Alter zwischen 16 und 20 Jahren, erfolgt der Beitritt mit der Einschreibung an der Hochschule ohne Sozialversicherungsbeitrag. Erst ab dem Alter von 20 Jahren wird während des Studiums die Zahlung eines Pauschalbeitrages fällig. Mit 28 endet der studentische Beitrag zur Sozialversicherung. Die Nationalität spielt beim Beitritt zur studentischen Sozialversicherung keine Rolle, Jeder kann beitreten, einzige Bedingung ist der Nachweis der Aufenthaltserlaubnis. ANMERKUNG Die Pflichtsozialversicherung erstattet nur einen Teil der Gesundheitskosten. Es empfiehlt sich einen zusätzlichen Versicherungsschutz bei einer Krankenkasse 21 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa abzuschließen. Es gibt zwei Krankenkassen für Studenten: die regionalen Kassen unter dem Dach der USEM – Smerep ist Teil davon – und die Mutuelle des étudiants. Diese Kassen haben Informationszentren in den wichtigsten hochschulischen Bildungseinrichtungen und bieten Studenten gerne Hilfe an. Bedingungen und Vorgehen bei der Einschreibung Stipendiaten sind von der Beitragspflicht befreit. Mit dem Stipendiumsbescheid erfolgt die Einschreibung ohne Zahlung des Beitrages. Wenn der Studierende im laufenden Jahr einer bezahlten Beschäftigung als „surveillant d’externat“ von mindestens 60 Stunden monatlich, 120 Stunden im Trimester über alle Trimester hinweg, oder 14 Stunden wöchentlich über alle Wochen hinweg nachgeht, wird der allgemeine Arbeitnehmerbeitrag und der Beitrag zur Sozialversicherung direkt von seinem Gehalt abgezogen. Erstattung von medizinischer Versorgung im Ausland für Studierende im Rahmen der französischen Sozialversicherung für Studierende. Der Aufenthalt muss folgende Merkmale aufweisen: – er muss der Ausbildung dienen (hochschulische Einrichtung oder Studienreise), oder einem persönlichen Zweck dienen – er muss von kurzer Dauer sein ( weniger als ein Schul-/Studienjahr) – er darf nicht beruflicher Art sein. Im Ausland erhaltene medizinische Behandlung kann von der Sozialversicherung zu den vereinbarten französischen Tarifen und Erstattungssätzen übernommen werden. Im Europäischen Wirtschaftsraum (EEE) hat der Studierende generell wie in Frankreich Zugang zur privaten Krankenversorgung bzw. kann als Kassenpatient kostenlos versorgt werden (s. Formulare E111 oder E128). Besucht der (französische) Studierende Auslandssemester im Europäischen Wirtschaftsraum, zahlt er den französischen Studierendenbeitrag und seine Kosten können mit dem Formular E128, das er sich in den Zentren 617 oder 601 besorgt, im Ausland übernommen werden. Ohne Formular erfolgt die Erstattung auf der Grundlage der französischen Tarifvereinbarungen und Erstattungssätze gegen Vorlage der Belege (Krankenscheine, Rezepte) nach der Rückkehr nach Frankreich. Bei einem Auslandaufenthalt von nur wenigen Wochen können medizinische Auslagen mit dem Formular E111 nach den o.g. Bedingungen erstattet werden. 22 Mobilität der Studenten ANMERKUNG Für Länder außerhalb der EU (USA, Japan...) empfiehlt sich dringend der Abschluss einer speziellen Zusatzversicherung, dies im Hinblick auf den großen Eigenanteil der durch die hohen medizinischen Kosten im Vergleich zu den festgelegten französischen Sozialversicherungstarifen entsteht. Spezielle Krankenversorgung für Auszubildende Die medizinische Dienstleistung setzt sich aus mehreren Disziplinen zusammen: Krankenpfleger, -schwestern, Ärzte, Psychologen und das Sekretariat. Das Dekret von 1988 definiert ihre Aufgaben. Ihre Aufgabe ist es, die medizinische Versorgung der Studierenden im ersten Studienjahr zu gewährleisten und öffentliche Gesundheitskampagnen zu veranstalten. Sie kümmert sich besonders um behinderte Studierende, um ihnen die Integration in die Universität zu erleichtern und ihre Erfolgsaussichten zu verbessern. Sie bieten spezielle Angebote während der gesamten Studiendauer an (Einteilung der Studienzeit, zusätzliche Zeit für Prüfungen, Benotung durch einen Dritten bei Bedarf). Möglich wird dies durch eine medizinische Untersuchung bei der medizinischen Vorsorgeabteilung der Universität (siehe Liste in Anhang II). Durch Information und Sensibilisierung der Bildungseinrichtungen zum Thema Gesundheit wendet sie sich auch an die Gemeinschaft und trägt dazu bei, das Umfeld behinderter Studierender zu verbessern, indem sie an der Planung auf lokaler Ebene teil hat und zwar in Zusammenarbeit mit den universitären Einrichtungen für Behinderte. Weitere Informationen Beschäftigung: • Wenden Sie sich an die zuständigen Büros von ANPE und APEC in Ihrem Wohngebiet • Ministère de l’Emploi et de la Solidarité 127, rue de Grenelle 75700 PARIS Téléphone : +33 1 44 38 38 38 Télécopie : +33 1 44 38 20 60 Site : http://www.travail.gouv.fr Sozialversicherung : Caisse nationale dassurance maladie 66, rue de lOurcq 75019 PARIS Tél. : +33 11 40 36 64 04 23 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa GROSSBRITANNIEN Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen Das Gesetz von 1944 Disabled Persons Act, hatte eine – nie richtig umgesetzte Einstellung Behinderter in der Höhe von 3% gefordert. So hat sich die Regierung dafür entschieden, nicht die Quoten einzufordern, sondern eine Strategie zu wählen, „Best Practice“-Preise und Subventionen zur Arbeitsplatzausstattung zu vergeben. Mit dem „Disability Discrimination Act“ von 1995 darf ein Arbeitgeber einen Menschen nicht aufgrund seiner Behinderung ohne nachweisbare Gründe schlechter stellen. Das Gesetz fordert auch eine sinnvolle Anpassung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes. Die Umsetzung dieser Verordnung wird von der Abteilung „Erziehung und Arbeit“ in Zusammenarbeit mit dem „Nationalen Rat für die Beschäftigung behinderter Menschen“ kontrolliert. Daneben wurden mehrere Regierungsprogramme eingesetzt, um die berufliche Integration behinderter Menschen in den regulären Arbeitsmarkt zu erleichtern. Placement Assessment and Counselling Teams z.B. bieten spezielle Hilfen beim Zugang zu Arbeitsstellen und zur Rehabilitation an, Disability Working Allowance ermutigt behinderte Menschen von der Invaliditätsversorgung in das Berufsleben zu wechseln, Access to Work bietet ein finanzielles Hilfsprogramm, Supported Employment Programme versucht, schwerbehinderten Menschen zu helfen. Sozialversicherung Der Zugang zu Beihilfen ist in der Regel an Beitragszahlungen gebunden. Aber der National Health Service bietet den Bewohnern medizinische und zahnmedizinische Versorgung an. Weitere Informationen • Beschäftigung: • Sozialversicherung: Departement of Social Security Richmond House 75 Whitehall London SW1P 3BT +44 71 210 30 30 24 Mobilität der Studenten GRIECHENLAND Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen Nach den Grundsätzen der Verfassung haben alle Bürger die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten. Dennoch waren die behinderten Menschen bis 1979 aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen. Heutzutage sind die beiden Grundprinzipien der Gesetzgebung zugunsten behinderter Menschen: die Chancengleichheit und die volle Integration in die Gesellschaft. 1979 wurde ein Gesetz zur Rehabilitation und zur beruflichen Ausbildung behinderter Menschen genehmigt: – Ihnen werden von nun ab 5% der Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor zugesichert – Die Organisation für Beschäftigung und die Öffentliche Hand haben eine leitende Rolle inne, wenn es um die Förderung von Ausbildung und Einstellung von behinderten Menschen geht. Seit dem Erlass dieses Gesetzes vom Oktober 1986 müssen Privatunternehmen mit mehr als 50 Angestellten 7% ihrer Stellen behinderten Menschen zur Verfügung stellen (4% Kriegsgeschädigte, 3% Andere). Bei Nichteinstellung wird eine Ausgleichssteuer fällig (seit 1995). Ein Subventions- und Zuschusssystem ist für Unternehmen vorgesehen, um die Einstellung behinderter Menschen und die Anpassung der Arbeitsplätze zu erleichtern. Behinderte Menschen können auch für die Gründung eines eigenen Unternehmens im Sektor Handwerk, Handel und Dienstleistungen eine Prämie erhalten. Sozialversicherung Es gibt ein Beitragssystem für Angestellte und eines für Selbständige. • Sozialversicherung Weitere Informationen Ministry for Work and Social Security 29 stadiou ave • Beschäftigung: 10110 Athens OAED +301 322 56 60 Ethnikis Antistaseas str.8 Department for the Ederly and the 16610 Trachones AttikisHandicapped Athènes Aristotelous 17 Tél. : +301 99 89 000 + 301 52 44 875 25 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa IRLAND Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen Es gibt keine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Beschäftigung in privaten Unternehmen. 1967 hat das Gesundheitsministerium den National Rehabilitation Board gegründet. Seine Zuständigkeit liegt in der Überwachung der Hilfseinrichtungen für behinderte Menschen und soll die Bewertung ihrer Fähigkeiten und ihre Beratung sicherstellen. Er muss im Namen des Staates und in Übereinstimmung mit den behinderten Menschen, diesen helfen, das Leben ihrer Wahl zu leben, in dem sie ihre Fähigkeiten voll entfalten können. Zu diesem Zweck ist es seine Aufgabe, – die Bedürfnisse behinderter Menschen herauszufinden und zur Maßnahmenergreifung und Bereitstellung der nötigen Dienste beizutragen, um dieser Bedürfnisse zu befriedigen. – die Anerkennung ihrer Rechte und Chancengleichheit zu fördern. Seit 1977 können öffentliche Einrichtungen bis zu 3% ihrer Arbeitsplätze für behinderte Menschen reservieren. Die Employment Equality Act von 1998 verbietet jede Diskriminierung im Beschäfigungsbereich. Dieses Gesetz wird auf öffentliche Arbeitgeber und Berufsausbildungseinrichtungen angewandt. Im Juli 1998 hat die Irische Regierung die Einrichtung einer neuen Stelle angekündigt. Diese soll Richtlinien formulieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Politik für behinderte Menschen vorschlagen. Sozialversicherung Il existe trois formes de prestations de sécurité sociale : contributives (assurance sociale), non contributives et à caractère universel (limitées). Weitere Informationen • Beschäftigung Department of enterprise and employment Davtt house Adelaide Road Dublin 2 +353 1 661 44 44 26 • Sozialversicherung Ministère de la Santé et de lenfance Hawkins house Dublin 2 +353 1 671 47 11 Mobilität der Studenten ITALIEN Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen Gesetz Nr. 482 von 1968 regelt die Verpflichtung zur Einstellung körperbehinderter Menschen (Kriegsversehrte, Taube, Stumme...) durch Privatunternehmen oder öffentliche Verwaltungen. Allgemeine Prinzipien werden im Gesetz 104 vom 5. Februar 1992 formuliert. Dieses Gesetz soll die volle Anerkennung der Würde und der Rechte auf Unabhängigkeit und Freiheit des behinderten Menschen garantieren; es soll einschränkenden Bedingungen, welche die Entwicklung des behinderten Menschen verhindern, zuvorkommen und sie beseitigen sowie bei der Rehabilitation des behinderten Menschen unterstützend mitwirken. Es sieht auch besondere Bestimmungen vor, um die berufliche Integration behinderter Menschen zu fördern, wie den Zugang zum Arbeitsplatz, den Umfang der Verpflichtung zur Arbeit von geistig behinderten Menschen und die Einrichtung von Fonds, um das Recht auf berufliche Ausbildung zu gewährleisten. Heute werden die Unternehmen dazu angehalten mindestens einen behinderten Menschen ab 50 Arbeitnehmern einzustellen (Grad der Behinderung höchstens 40%). Das Arbeitsministerium und der Nationale Soziale Gesundheitsdienst sind zuständig für die Anerkennung behinderter Menschen. Um behinderte Menschen einstellen zu können, müssen den regionalen Arbeitskomitees 2 bis 6-monatige Aubildungsprogramme vorgelegt werden. Die Einstellung behinderter Menschen wird durch die Arbeitsämter in den Provinzen auf der Basis einer Klassifizierung und nach Kriterien, die von den Kommissionen in den Provinzen aufgestellt wurden, geregelt. Sozialversicherung Alle in Italien lebenden Personen haben Anspruch auf Kranken- und Mutterschaftshilfe vom Nationalen Sozialen Gesundheitsdienst. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können Anmeldungen bei der Sozialversicherung tätigen. Weitere Informationen • Beschäftigung Ministero del Lavoro e della Previdena Sociale Via Flavia, 6 00187 Roma +39 6 46 83 26 26 • Sozialversicherung s. Beschäftigung. 27 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa LUXEMBURG Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen Seit 1959 gibt es eine bevorzugte Einstellung für behinderte Menschen. Die Grundlagen der luxemburgischen Politik sind in einem Gesetz vom 12. November 1991 festgelegt. Es sieht vor allem eine differenzierte Einstellungsverpflichtung vor: – Die öffentliche Verwaltung sollen behinderte Arbeitnehmer zu einem Prozentsatz von 5% einstellen – Privatunternehmen mit 25 Mitarbeitern sollen mindestens 1 behinderten Menschen einstellen – Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern sollen zu einem Anteil von 2% ihrer Angestellten behinderte Menschen einstellen – Unternehmen mit mehr als 300 Angestellten zu einem Anteil von 4%. Werden die Quoten nicht eingehalten, ist im privaten Sektor ein Entgelt fällig, in der Höhe von 50% des Mindestlohnes pro Monat und unbesetzter Stelle. Die Unternehmen, die diese Quoten übersteigen, dürfen dagegen ihre Sozialabgaben vermindern. Außerdem gibt es Ausbildungsmaßnahmen, für Praktika... Die Arbeitsverwaltung sichert Ausbildung, Umschulung und berufliche Integration behinderter Menschen zu. Sozialversicherung Es besteht Beitrittspflicht zur Sozialversicherung, sie gilt für alle im Großherzogtum tätigen Menschen. Weitere Informationen • Beschäftigung ADEM 10 rue Bender BP2208 1 022 Luxembourg +352 478 53 25/33/34 28 • Sozialversicherung Ministère de la Sécurité sociale 26 rue Zitle L2931 Luxembourg +352 478 1 Mobilität der Studenten NIEDERLANDE Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen Ziel des Gesetzes von 1986 ist es, die Zahl der Invaliditätsrentenempfänger zu reduzieren und ihre Reintegration in die Arbeitswelt zu sichern. Die Maßnahmen zugunsten der Beschäftigung wurden am 1. Januar 1998 revidiert: Hauptziel ist es die Maßnahmen zum Wiedereinstieg zu verbessern und sie im besonderen effektiver zu gestalten. Die Reformen gehen zweigleisig vor: die Unternehmen sollen Verantwortung für Präventionsmaßnahmen und frühzeitige Wiedereingliederung übernehmen und es sollen neue Maßnahmen ergriffen werden, um behinderten Menschen bei der Arbeitssuche behilflich zu sein. Jeder Arbeitgeber, der einen behinderten Menschen einstellt, erhält ein Einstellungsbudget ( pauschal) und weitere Unterstützung, die von Fall zu Fall erteilt wird. Jeder behinderte Mensch, der in einer Ausbildung ist oder eine Beschäftigung im Rahmen eines Probevertrages ausübt kann einen Zuschuss zur Wiedereingliederung erhalten. Sozialversicherung Jeder Einwohner erhält Sozialleistungen. Hierzu muss man im Einwohnermeldeamt des Wohnortes registriert sein. Weitere Informationen • Beschäftigung Ministerie van SZW P. OBox 90801 2509 LV Den Haag • Sozialversicherung Verlichtingscentrum sociale verzehering Rhijnspooplein 1091 GC Amsterdam +311 20 59 79 797 29 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa PORTUGAL Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen Es gibt keine Einstellungspflicht. Das Rahmengesetz von 1989 zählt einzuhaltende Grundprinzipien auf im Bereich von Prävention, Behandlung, Wiedereingliederung behinderter Menschen dazu zählt auch die Abschaffung jeglicher Diskriminierung. Das Institut für Beschäftigung und Berufsausbildung (IEEP) hat den Auftrag Ausbildungs- und berufliche Integrationsmaßnahmen für behinderte Menschen zu implementieren. In Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium ist es verantwortlich für ein Programm, das jungen Behinderten erste Kontakte zur Arbeitsund Berufswelt ermöglichen soll und den mindestens 16-jährigen die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erlangung einer beruflichen Qualifikation vermittelt. Behinderte Menschen, die sich selbständig machen, können finanzielle Hilfen erhalten. Ihnen wird im Bedarfsfall ein zinsloser Kredit gewährt. Unternehmen können in folgenden Fällen Hilfen erhalten: – Einstellung behinderter Arbeitnehmer bei CDI – Einstellung behinderter Menschen in Teilzeit (finanzieller Ausgleich während der Eingliederungs- oder Wiedereingliederungsphase, maximale Dauer: 4 Jahre) – Beseitigung baulicher Barrieren, um die Ausstattung den funktionellen Bedürfnissen der behinderten Menschen anzupassen. – Einstellung behinderter Menschen, die eine Assistenz oder eine persönliche Hilfe zu ihrer Integration benötigen. Sozialversicherung Das System beinhaltet einen Beitrag mit Ergänzung für Arbeiter und ihre Familien und einen Beitrag ohne Ergänzung, um den Schutz von Menschen in Armut , die nicht durch die allgemeine Versicherung abgedeckt sind, zu garantieren. Weitere Informationen • Beschäftigung Instituto do emprego e formatio profissional (IEEP) coordenaço nacional Julieta Laires Rua de Xabregas n° 488 1900 Lisboa 30 • Sozialversicherung Mobilität der Studenten SCHWEDEN Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen Dieses Land hat kein allgemeines Gesetz zur Eingliederung behinderter Menschen, es gibt aber spezielle Paragraphen in den regulären Verfügungen. Das Prinzip des Rechts auf Arbeit für alle schließt die behinderten Menschen mit ein. Das Programm „Ziel ist die Arbeit“ der Arbeitsmarkverwaltung stellt die Maßnahmen stärker in den Vordergrund, die aktiv eine Arbeit oder Ausbildung anbieten, als jene passiven Maßnahmen, wie etwa finanzielle Hilfen. Dennoch erhält jeder Arbeitgeber, der einen behinderten Menschen einstellt Subventionen zum Gehalt für die Dauer von 4 Jahren mit der Möglichkeit auf Verlängerung. Diese Subventionen stellen eine Entschädigung für die verminderte Arbeitskapazität dar. Sozialversicherung Es handelt sich hier um eine Pflichtsozialversicherung gültig für alle Einwohner. Um ihr beizutreten, muss man sich bei der Versicherungskasse anmelden. Weitere Informationen • Beschäftigung Arbetsformedlingen Box 3107 10362 Stockholm +468 21 43 00 • Sozialversicherung Riksforsakringsverbot (nationale Sozialversicherungsanstalt) S10351 Stockholm 9 +468 786 90 00 31 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa 32 TECHNISCHE HILFEN Allgemeines Technische Hilfe bedeutet ein Hilfs- oder Unterstützungssystem, dauerhaft oder vorübergehend eingesetzt, das dazu bestimmt ist, den Autonomiebereich eines Individuums zu erweitern oder zu sichern. Technische Hilfe wird vom Arzt verordnet. Diese Verordnung geschieht oft unter Zuhilfenahme verschiedener Berufsgruppen, dies sind: Ergonomie Sie möchte durch die Analyse des Arbeitsvorganges bei der Arbeit die Arbeitsbedingungen verbessern. Ergotherapie Sie bewertet die Tätigkeiten des täglichen Lebens (Versetzung, Möglichkeiten am Lebensort...) sie verfügt über Kenntnisse verschiedener Werkzeuge oder einsetzbarer Materialien, berät über den Einsatz und den Gebrauch der technischen Hilfen. Kinesiotherapie Sie bewertet die Möglichkeiten einer Versetzung, berät über den Einsatz und den Gebrauch der technischen Hilfen. Logopädie Fußpflege Fußspezialisten und weitere Körperspezialisten Sozialarbeit Sie bemüht sich um Finanzierungsmöglichkeiten, Hilfe zur Autonomie im Verwaltungsbereich. Mediziner Dieser hat die Aufgabe, zwischen: – den Bedürfnissen des Patienten – seinen Wünschen und – den Bewertungen der zuständigen Bereiche der mschulungsmaßnahme zu vermitteln. 33 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa Verschiedene Organisationen oder Gesellschaften können ihre Hilfe zur Bewertung, Informationen über die administrative Vorgehensweise und die Finanzierung beitragen. In Frankreich ist es in erster Linie das CTNERHI (Centre Technique National d’Etude et de Recherches sur les Handicaps et les Inadaptations) und das CITAT (Centres d’Information et de Conseils en Aides Techniques). Technische Informationsformulare für die Hochschulen Bei die große Bandbreite an Behinderungen der Studierenden an französischen Hochschulen helfen technische Informationsformulare, verfasst von F. Planché (Universität Montpellier III) Lehrpersonal und Verwaltung zum Verständnis der Behinderung und den möglichen Hilfen, die den speziellen Bedürfnissen dieser Studierenden gerecht werden. Speziell für dieses Handbuches und, um einer möglichst großen Zahl von Lesern die Lektüre zu erleichtern, wurde der Teil „Prüfungsorganisation“, der besonders Frankreich betrifft, da er das Rundschreiben des Ministeriums Nr. 4 vom 22. März 1994 beinhaltet, freiwillig zurückgezogen. Diese Formulare können als Grundlage dienen und von jeder französischen oder europäischen Einrichtung eingesetzt werden. Unterricht mit – Studierenden mit einer motorischen Behinderung – Studierenden mit einer Sehbehinderung – Studierenden mit einer Hörbehinderung Eine Zusammenfassung der Formulare findet sich in Anhang II, die vollständige Textversion ist auf der Webseite zu finden. 34 ANHANG 35 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa 36 Anhang I Kurzer historischer Überblick über die französische Gesetzgebung Erst 1975 vereinheitlicht ein erstes Gesetz alle Rechte behinderter Menschen und erst 1987 definiert ein Gesetz zur Einstellung behinderter Arbeitnehmer ihre Umsetzung in die Praxis mittels einer ergebnisorientierten Verfügung. Diese beiden Gesetze bilden heute die (recht wackeligen) Grundpfeiler auf die sich alle Initiativen zugunsten behinderter Menschen stützen, seien es Kriegsversehrte, behinderte Arbeitnehmer oder Opfer von Arbeitsunfällen. Gesetz vom 17. April 1916: Vorzugsrecht bei der Einstellung in der Verwaltung für ehemalige aufgrund von Kriegsverletzungen oder im Krieg von 1914-1918 erlittener Krankheiten, ausgemusterte oder ausgeschiedene Angehörige des Militärs, Gesetz vom 2. Januar 1918: Einrichtung des „Nationalen Büros für Kriegsversehrte und Ausgemusterte“ zur Unterstützung von Umschulungsmaßnahmen, Gesetz vom 26. April 1924: Einstellungsverpflichtung für Angehörige des Militärs, die eine Invalidenrente beziehen (Zum ersten Mal ist die Privatindustrie verpflichtet, eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern einzustellen), Gesetz vom 14. Mai 1930: Arbeitsunfallopfer müssen kostenlos zu von den Militärs eingerichteten Berufsumschulungen zugelassen werden, Gesetz vom 2. August 1949: Allgemeiner Anspruch auf Hilfe für alle Schwerbehinderten, durch die Einrichtung der Ausgleichszahlungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer, Öffnung der Berufsausbildung für alle Schwerbehinderten, Dekret vom 22. November 1953: Schaffung der Beratungskommissionen für behinderte Menschen in den Departments, zur Anerkennung der Arbeitsbefähigung oder der Möglichkeit auf berufliche Umschulung, Gesetz vom 23. November 1957: Recht auf Umstellung, Umschulung und Berufsausbildung, Begriffsbestimmung des behinderten Arbeit- nehmers, Einrichtung der bevorzugten Einstellung ( theoretische Quote: 10%). Eingruppierung behinderter Arbeitnehmer in die Kategorien A, B, C, Festlegung des Begriffs der geschützten Arbeit: AP, CAT, CDTD, Schaffung einer übergeordneten Ratsstelle für die berufliche und soziale Wiedereingliederung behinderter Arbeitnehmer, Gesetz vom 30. Juni 1975: Beratungsgesetz, die erste Gesetzesgrundlage für alle Rechte behinderter Menschen, Gesetz vom 30. Juni 1975: Gültigkeit für alle sozialen und medizinisch-sozialen Einrichtungen, Gesetz vom 11. Juli 1975: Gültigkeit für das Schulsystem, Gesetz vom 7. Januar 1981: Verpflichtung zur Wiedereingruppierung für Arbeitsunfallopfer und Arbeitnehmer mit Berufskrankheiten, Gesetz vom 10. Juli 1987: Formalisierung der Einstellungsverpflichtung behinderter Arbeitnehmer durch Vorgabe eine Erfolgsquote (6% der Einstellungen im öffentlichen und privaten Sektor), Gesetz vom 10. Juli 1989: Beratung zur Schulausbildung, Gesetz vom 12. Juli 1990: Schutz von Personen gegen Diskriminierung aus Gründen ihres Gesundheitszustandes oder ihrer Behinderung, Gesetz vom 13. Juli 1991: Regelung der Zugänglichkeit von Wohnung, Arbeitsplatz und für die Bürger öffentlichen Einrichtungen, Gesetz vom 31. Dezember 1992: Verpflichtung zur Wiedereingruppierung, unabhängig von der Art der Krankheit oder Behinderung. 37 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa Anhang II — TECHNISCHE HILFEN FÜR DIE UNIVERSITÄTEN EINIGE DEFINITIONEN DER WELTGESUNDHEITSORGANISATION Mangel: Verletzung, Krankheit oder Störung der medizinischen Ordnung, die eine Verminderung der physischen Funktionen nach sich zieht, Behinderung: Schwierigkeit in Verbindung mit der Umgebung die dazu führen kann, dass ein Mensch nicht voll einsatzfähig ist; soziale Benachteiligung eines Menschen als Folge eines Mangels oder einer Einschränkung, Einschränkung: funktionelle Begrenzung der Fähigkeit eines Menschen einer Aktivität nachzugehen als Folge eines Mangels. INTEGRATIONSPOLITIK Eine Bedingung für die erfolgreiche Integration behinderter Studierender liegt in ihrem generellen Status als Studierende. Genau wie bei andere Studierende sind Lernfähigkeit und Persönlichkeit individuell ausgeprägt. Einzig die Lernmittel können sich aufgrund ihrer Einschränkungen unterscheiden. Dies impliziert auch, dass nach den gleichen akademischen Kriterien geprüft wird, ob sie ihr Studienziel erreicht haben oder nicht. Die SAEH “ Service d’Accueil des Etudiants Handicapés ” hat die Aufgabe, die Studierenden auf ihrem Ausbildungsweg durch eine Beihilfe zu unterstützen, um so die durch den Mangel verursachten Begrenzungen zu beheben. Tragen wir doch alle einen Teil zur Integration behinderter Menschen bei! Auszug aus Formular Nr. 1 – „Unterricht von Menschen mit einer Körperbehinderung“ DIE KÖRPERBEHINDERUNG Unter der allgemeinen Bezeichnung Körperbehinderung sind alle physischen Behinderungen außer einer Hör- und Sehbehinderung eingeordnet: Querschnittslähmung seit Geburt oder aufgrund eines Unfalls, zerebrale Paralyse, Hirntrauma, Sklerose, Muskeldystrophie, Dystonie, rheumatische Arthritis, Neurofibromatose, etc.. Diese Mangelerscheinungen ziehen funktionelle Einschränkungen in der Bewegungskoordination, im sprachlichen Ausdruck, in der Mobilität, in der Feinmotorik oder auch in der Konzentrationsfähigkeit nach sich. Der Großteil der körperlichen und organischen Behinderungen sind durch die Benutzung eines Rollstuhls, einer Prothese oder einer Krücke nach außen sichtbar. Einige wenige Mängel sind dagegen weniger offensichtlich. Zwei Menschen mit der gleichen Diagnose könnten - z.B. bei einer Hirnlähmung - zwei ganz verschiedene 38 Anhang Einschränkungen aufweisen: dem Einen wäre es unmöglich, sich verbal auszudrücken oder Dinge zu handhaben, zu schreiben, zu gehen; der Andere, mit einer leichteren Lähmung wäre in seiner Feinmotorik eingeschränkt (Handhabung kleiner Objekte) und das Schreiben ginge langsamer vonstatten. Wichtig ist, nicht zu vergessen, dass körper-, organisch- oder neurologisch behinderte Menschen Ziele, Lebensstile und Interesse wie wir alle haben, und dass ihre Einschränkung eine zusätzliche Herausforderung zur Ausschöpfung ihrer vollen Fähigkeiten bedeutet. UNTERSTÜTZUNG DURCH DEN LEHRENDEN Es empfiehlt sich, dass die Lehrkraft von der ersten Stunde an mit dem Studierenden die nötigen Anpassungen an den Ablauf des Unterrichts bespricht. Manchmal sind Veränderungen an der Einrichtung ausreichend, z.B. ein angepasster Tisch oder das Vorhandensein von Tafeln. Von Seiten der Lehrkraft ist anzuraten, im Laufe des Semesters den Ablauf der akademischen Aktivitäten mit dem Studierenden wiederholt zu besprechen. UNTERRICHT • Textlektüre Die Lektüre kann körperbehinderten Studierenden, v.a. in der Aneignung und der Handhabung verschiedene Schwierigkeiten machen. Für einen körperbehinderten Studierenden ist schon der Kauf von Büchern im Buchhandel erschwert. Der Gebrauch von Büchern, d.h. das Halten oder Umblättern von Seiten stellt eine zusätzliche Schwierigkeit dar, wenn die Einschränkung die oberen Körperteile einschließt. Die Lektüre eines Textes und das Vorlesenlassen eines Textes auf Kassette beansprucht bei diesen Studierenden mehr Zeit. Lehrkräften wird empfohlen – zu Beginn der Vorlesungen zu prüfen, ob ein anderer Studierender nötig ist, um beim Erwerb des Studienmaterials behilflich zu sein – frühestmöglich die Literaturliste zusammenzustellen, Fristverlängerungen zu besprechen. • Aufzeichnungen Körperbehinderte Studierende greifen auf mehrere Mittel zurück, um Aufzeichnungen zu machen. Die Lähmung der Hände, die Langsamkeit der Bewegungen und Krämpfe erschweren das Schreiben und den Umgang mit Material. 39 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa Studierende benutzen die Dienstleistungen eines Aufzeichners, einen Rechner, einen Rekorder. • Prüfungen Behinderte Studierende können bei Prüfungen Zeitverlängerungen in Anspruch nehmen. Es handelt sich um ein zusätzliches Drittel mehr an Zeit. Diese Maßnahme wurde eingerichtet, um den funktionellen Einschränkungen der Studierenden, der benötigten Zeit für die Benutzung der entsprechenden Materials, technischer Hilfen oder der Präsenz einer Begleitperson gerecht zu werden. BESONDERE HILFEN In den Lehrsälen Aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse gilt Folgendes für Körperbehinderte: – sie setzen sich in der Regel nahe dem Eingang (leichterer Zugang) – sie setzen sich neben die Begleitperson (Aufzeichnungen, Begleitung) – sie benötigen für ihren Rollstuhl mehr Platz – sie brauchen manchmal einen Netzzugang für ihr Arbeitsgerät; • Abwesenheit/Verspätung Möglicherweise sind körperbehinderte Studierende öfter als der Durchschnitt aus medizinischen Gründen oder wegen Anfahrtsproblemen zur Abwesenheit gezwungen. • Zugang der Räume Einige Räumlichkeiten sind schwer zugänglich...Deshalb werden zu Beginn des Studienjahres die Räume von dem Beauftragten für behinderte Studierende auf ihre Zugänglichkeit hin überprüft. Im Verlauf des Unterrichts steht unsere Dienstleistungen der Lehrkraft des Studierenden für nötige Veränderungen und zusätzliche Wünsche zur Verfügung. Auszug aus Formular Nr. 2 – „Unterricht von Menschen mit einer Sehbehinderung“ DIE SEHSCHÄDIGUNG Wie alle Behinderungen nimmt auch diese verschiedenste Formen an. Blindheit bedeutet, überhaupt keine visuelle Wahrnehmung zu haben, die häufiger vorkommende Sehbehinderung ist weniger bekannt und komplexer. 40 Anhang Eine Form von Sehschädigung ist der Tunnelblick: Der Betroffene bekommt einen Eindruck vom Raum, von großen Formen und der Bewegung (Bewegungsautonomie). Es handelt sich um eine Beeinträchtigung des Sehvermögens im Bereich des Nahsehens und der Sehschärfe. Lesen und Schreiben sind ganz oder teilweise unmöglich... Hier werden Vergrößerungssysteme benötigt, man muss Dinge aus nächster Nähe betrachten, manchmal seinen Blick abwinkeln (neben das Betrachtungsobjekt schauen). Im Gegensatz dazu bedeutet die Makulardegeneration eine Einschränkung des Sichtfeldes. Betroffen sind das Sehen von Bewegungen, das Scharfsehen, die Nachtsicht. Der Betroffene kann sich schlecht oder gar nicht selbständig fortbewegen, Dingen mit den Augen folgen oder bei schwacher Beleuchtung sehen. Benötigt werden Hilfsmittel zur Verlagerung, um sich vom Betrachtungsgegenstand zu entfernen, starke Beleuchtung (manchmal wird das Lesen eines Textes durch Textvergrößerung erschwert). Die dritte Form der Sehschädigung ist der Katarakt-Blick. Die Sicht der Betroffenen gleicht dem Blick durch ein mattes Glas. Die klare Sicht, das Sehen von Kontrasten und das Farbensehen sind gestört. Lesen, Fortbewegung und Relieferkennung sind eingeschränkt oder ganz unmöglich, es besteht eine starke Lichtempfindlichkeit. Benötigt werden Hilfsmittel zur Verlagerung und Vergrößerungssysteme, um sich dem Betrachtungsgegenstand anzunähern. UNTERSTÜTZUNG DURCH DEN LEHRENDEN Mit Beginn der ersten Vorlesung ist es für den Lehrenden wichtig, Titel und Abkürzung der Veranstaltung zu benennen, damit der Studierende die Gewissheit hat, sich im richtigen Raum zu befinden. Kennt der Lehrende die Anwesenheit eines Studierenden mit Sehschädigung, kann er ihn direkt ansprechen, wenn er sich noch nicht zu erkennen gegeben hat. So kann man sich über technische Hilfen und dem Studierenden zugängliche Ressourcen unterhalten. SCHRIFTLICHE KOMMUNIKATION Die Fähigkeit eines Studierenden lässt sich nicht daran bemessen, ob er Texte mit oder ohne Hilfsmittel lesen kann. Manche Studierende finden sich leicht an öffentlichen Orten zurecht, können aber keine Texte lesen, andere können Texte lesen, kommen aber in ihrer Umgebung nicht gut zurecht. Individuelle Unterschiede müssen beachtet werden. Studierende können, – sich direkt vor die Tafel setzen oder sich einen geschriebenen Text direkt vor die Augen halten, 41 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa – um eine Textvergrößerung bitten, – die Vorlesungen auf Band aufnehmen, – sich geschriebene Texte in Braille transkribieren lassen. Bei Benutzung der Tafel oder eines Overheadprojektors empfiehlt sich, – nach und nach zu diktieren, was aufgeschrieben wird, – Zeichnungen, Grafiken und Formeln zu beschreiben, – neue Wörter oder Ausdrücke zu buchstabieren. • Textlektüre Die Liste der Texte, Dokumente und andere Schriftstücke sollten dem Studierenden frühestmöglich geliefert werden, damit er genügend Zeit hat, die Texte aufzunehmen, zu vergrößern oder in Braille umzusetzen. Verzögerungen im Vergleich zu anderen Studierenden werden soweit möglich vermieden. Außerdem kann der Lehrende den Studierenden, neben freiwilligen Hinweisen, die wichtigsten Texte nennen. • Aufzeichnungen Verschiedene Methoden sind anwendbar: - Eigene Mitschriften - Aufnahme der Vorlesung - Benutzung eines tragbaren Rechners und anschließende Umsetzung des Textes in Braille - Mitschriften durch andere Personen. Üblicherweise kombinieren Studierende mehrere Methoden. VERBALE KOMMUNIKATION Zur Verbesserung der verbalen Kommunikation wird dem Lehrenden empfohlen, - klare und präzise Formulierungen zu verwenden, wenn er mit dem Studierenden spricht, z.B. „Lege deine Unterlagen auf den Tisch vor dir“ oder „Die Arbeitstische stehen zu deiner Linken“; - dem Studierenden, der sich meldet, mitteilen, dass es gesehen wurde; 42 Anhang – den Studierenden bei der Ansprache zu benennen, so fühlt er sich sofort angesprochen; – mit lauter Stimme mitzuteilen, wenn er den Raum verlässt, um sicherzustellen, das der Studierende davon Kenntnis nimmt. Es ist keinesfalls notwendig, Vorgehensweisen und Vokabular zu ändern, es geht nur darum, besondere Achtsamkeit auf das Präzisieren, Beschreiben und gesprochene Erklärungen zu legen. Auszug aus Formular Nr. 3 – „Unterrichten von Menschen mit einer Hörbehinderung“ DIE HÖRBEHINDERUNG Es gibt den Irrglauben, eine Person, die taub ist, würde nichts verstehen. Die Realität ist eine ganz andere. Taubheit äußert sich auf verschiedene Arten, je nachdem ob diese keine Laute hört (Taubheit) oder Schwierigkeiten in den verschiedenen Lauthöhenlagen hat (Schwerhörigkeit). Die Mehrheit der von einer Hörbehinderung betroffenen Menschen verfügt über einen Hörrest, mit dessen Hilfe sie Sprache oder Laute in der Umgebung erkennen können. Taubheit beschränkt oder bremst den Spracherwerb; es ist schwierig, Laute zu bilden, die man schlecht oder gar nicht hört. Ein Mensch mit Hörbehinderung kann mit dem „Akzent der Tauben“ sprechen, vor allem wenn er vor dem Alter des Spracherwerbs (3 Jahre) taub geworden ist. Menschen mit Hörbehinderung bevorzugen zwei Kommunikationswege: Von-den-Lippen-lesen oder die Gebärdensprache. LSF Langue de signes française (Zeichensprache) ist ebenfalls Ausdruck ihrer Kultur. Wichtig ist, noch einmal daran zu erinnern, dass Menschen mit einer Hörbehinderung Ziele, Lebensformen und Interessen wie wir alle haben, und dass ihre Einschränkung eine zusätzliche Herausforderung darstellt, die es zu überwinden gilt, um ihre ganzen Fähigkeiten entfalten zu können. KOMMUNIKATIONSMITTEL • In den Unterrichtsräumen Mithilfe verschiedener technischer Hilfen können taube Studierende dem Unterricht folgen. Einsetzbar sind ein Verstärkerkersystem, ein Rekorder, ein Hörgerät oder einen Übersetzungsservice. Es kann auch jemand zum Mitschreiben beantragt werden. Das Verstärkersystem (FM) verstärkt die Rede des Sprechers, nicht aber die Hintergrundgeräusche. Der Sprecher bringt ein Minimikrofon an seiner Kleidung 43 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa an, so kann der Studierende mithilfe eines Demodulators und einer Hörprothese hören. Die mit dem Rekorder getätigten Aufnahmen können später bei größerer Lautstärke angehört werden. Mithilfe des Übersetzungsdienstes der Gebärdensprache können Studierende den Äußerungen der Lehrenden folgen. In diesem Fall muss jemand mitschreiben, da der taube Studierende ständig visuellen Kontakt zum Übersetzer halten muss. Der Übersetzer ist nach Bedarf bei den zu Beginn des Unterrichts ausgesuchten Stunden anwesend. Er steht immer neben dem Sprecher. Seine Aufgabe ist es, die Information in ihrer Gesamtheit zu übertragen, wobei Inhalt und Absicht der Nachricht getreu übersetzt werden sollen. Zu diesem Zweck schafft der Übersetzer eine Verbindung zwischen Lehrkraft und taubem Studierendem, er begleitet die Treffen mit der Lehrkraft. Unterrichtsaufzeichnungen für hörgeschädigte Studierenden können von einem Studierenden höheren Semesters ausgeführt werden. Die Aufzeichnungen müssen genau und umfassend sein (alle Äußerungen müssen aufgenommen werden: Beispiele, Anekdoten...). UNTERSTÜTZUNG DURCH DEN LEHRENDEN – Unterstützung des hörbehinderten Studierenden durch die Aufmerksamkeit des Lehrenden auf seine speziellen Bedürfnisse; – Dem Studierenden genug Zeit lassen, sich Dias oder Overheadfolien anzuschauen, bevor er den Inhalt mit Worten erläutert; – Darstellung neuer Ausdrücke oder Fachtermini auf zwei Arten: mündlich und schriftlich (auf der Tafel); – Die im Unterricht sprechenden Personen sollen angezeigt werden, so dass der hörbehinderte Studierende einem Wortwechsel folgen kann; – Texte im voraus an Studierende und Übersetzer geben, um vorher davon Kenntnis zu nehmen und sich entsprechend vorbereiten zu können; – Den hörbehinderten Studierenden direkt ansprechen, nicht mit dem Übersetzer über ihn sprechen; – Hintergrundgeräusche (Radio, Fernsehen, Unterhaltungen) vermeiden...diese werden durch eine Hörprothese verstärkt; 44 Anhang – Für eine gute Beleuchtung sorgen, damit man während des Sprechens nicht den Kopf wenden muss; – Klar und deutlich sprechen, nicht zu schnell, weder Lippenbewegungen noch Lautstärke übertreiben; bedenken, dass Pantomime und Körpersprache Kommunikationsmittel sind; – Nicht zögern, den Studierenden um Wiederholung zu bitten, wen er unverständlich ist; – Sich direkt vor den Studierenden stellen, so dass er von ihm gut gesehen wird; – Nicht die Hände oder einen Stift vor das Gesicht halten, das hinderte den Studierenden, die Lippen zu sehen; – Immer vor dem Sprechen die Aufmerksamkeit des Studierenden auf sich ziehen und während des Gespräches Augenkontakt halten. Empfehlenswert ist es, von Beginn des Unterrichts an, technische Erfordernisse und notwendige Veränderungen mit dem Studierenden zu besprechen. Während des Unterrichts kann der Lehrende überprüfen, ob der Studierende Verständigungsschwierigkeiten hat. LEKTPRE UND SCHRIFTLICHE ARBEITEN Für hörbehinderte Studierende, die LSF benutzen, um sich auszudrücken, ist Französisch eine zweite Sprache. So können einige Schwierigkeiten im Bereich der Grammatik, der Orthographie oder sogar dem Textverständnis, dem Verständnis von Konzept und Ausdrücken auftreten. Um diese Schwierigkeiten zu verhindern, ist es gut, Texte und zu lesende Unterlagen im voraus bereitzustellen. BESONDERE BEDÜFNISSE • Audiovisuelles Material Der Einsatz von audiovisuellem Material kann Schwierigkeiten machen im Hinblick auf den Augenkontakt zum Übersetzer, da das Zimmer abgedunkelt wird und das Abspielen des Bandes Geräusche macht. In der Tat ist der Augenkontakt zwischen hörbehindertem Studierenden und Übersetzer schwierig, während Dias gezeigt werden oder ein Film läuft. Der hörgeschädigte Studierende hat so weder Zugang zu den Kommentaren des 45 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa Lehrenden, noch zu dem Text auf dem Band. Die Informationen müssen ihm in anderer Form übermittelt werden, entweder in schriftlicher Form vor oder nach der Vorführung oder während eines getrennten Treffens. 46 Anhang III – Vorsorgemedizinische Dienste CENTRE DE DOCUMENTATION Centre saint-Jacques 26, rue du Faubourg Saint jacques 75014 PARIS UNIVERSITÉ DE BRETAGNE DU SUD SUMPPS 1, rue de Loi 56000 VANNES UNIVERSITÉ BRETAGNE OCCIDENTALE SUMP 13, rue fe Landérec 29200 BREST UNIVERSITÉ DE CAEN SUMPPS Esplanade de la Paix 14000 CAEN UNIVERSITÉ D’ANGERS SUMPPS Maison des Etudiants 2, bd. Victor BEAUSSIER 49045 ANGERS CEDEX 01 UNIVERSITÉ DE CERGY-PONTOISE Service Médical 33, boulevard du Port 95011 CERGY-PONTOISE UNIVERSITÉ DAUPHINE Service de Médecine Préventine Place du Mal de Lattre de Tassigny 75016 PARIS UNIVERSITÉ DE ANTILLES ET DE LA GUYANNE SUMPPS Campus de Fouillole B.P. 592 97167 POINTE-A-PITRE UNIVERSITÉ DE BORDEAUX Directeur di siumpps Domaine Universitaire avenue Pey Berland 33405 TALENCE UNIVERSITÉ DE BOURGOGNE SMPUPS 6A, rue du Recteur Marcel BOUCHARD B.P. 138 21000 DIJON CEDEX UNIVERSITÉ DE CLERMONT FERRAND SSIU 21, rue Etienne DOLET 63000 CLERMONT FERRAND UNIVERSITÉ DE CORSE SUMPPS 7, avenue Jean NICOLI 20250 CORTE UNIVERSITÉ DE FRANCHE-COMTÉ SUMPPS 30, avenue de l’observatoire La Bouloie-B.P. 535 25009 BESANÇON CEDEX UNIVERSITÉ DE GRENOBLE Service du CSIU Domaine Universitaire 180 route de la piscine- B.P. 73 38402 ST MARTIN D’HERES CEDEX UNIVERSITÉ DE LA MÉDITERRANÉE SIUPPS 21, rue virgile MARRON 13005 MARSEILLE 47 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa UNIVERSITÉ DE LA REUNION SUMPPS 15, avenue René CASSIN B.P.7151 97715 SAINT-DENIS CEDEX 2 UNIVERSITÉ DE NANCY S.S.U. Rond point du Vélodrome 6, rue Callot 54500 VANDOEUVRE UNIVERSITÉ DE LA ROCHELLE SIUMPPS 44, avenue Albet EINSTEIN 17000 LA ROCHELLE UNIVERSITÉ DE NANTES SUMPPS 5, rue du Maréchal JOFFRE 44000 NANTES UNIVERSITÉ DE LILLE CUPS hôpital Calmette CHRU service d’épidémiologie et de Santé public 59037 LILLE CEDEX UNIVERSITÉ DE NICE-SOPHIA ANTIPOLIS SUMPPS 24, avenue des diables bleus 06300 NICE UNIVERSITÉ DE LYON MPU 43, boulevard du 11 novembre 1918 69100 VILLERBANNE UNIVERSITÉ DE PAU SIUMPPS La clé des champs 2, rue Audrey BENGHHOZI 64000PAU UNIVERSITÉ DE MARNE LA VALLÉE Service Médical Cité Descartes CHAMPS SUR MARNE 77454 MARNE LA VALLÉE UNIVERSITÉ DE PICARDIE MPU rue Salomon MALHANGU 8044 AMIENS CEDEX UNIVERSITÉ DE METZ SUMPPS Île Saulez-B.P.80794 57012 METZ CEDEX 1 UNIVERSITÉ DE POITIERS SIUMPPS Campus avenue Jacques Coeur 86000 POITIERS UNIVERSITÉ DE MONTPELLIER 1 SIUMPPS Direction administrative 3, bis rue arc des Mourgues-B.P.2030 34024 MONTPELLIER CEDEX 1 UNIVERSITÉ DE REIMS SUMPPS 57, bis boulevard TAITTINGER 51100 REIMS UNIVERSITÉ DE MULHOUSE C.S.U Maison de l’Etudiant 1, rue A. WERNER 68093 MULHOUSE CEDEX 48 UNIVERSITÉ DE RENNES SIUPPS Campus de Beaulieu-Bâtiment 21 263, avenue du Général LECLERC 35042 RENNES CEDEX Anhang UNIVERSITÉ DE ROUEN SUMPPS boulevard Seigfried 76821 MONT SAINT AIGNAN UNIVERSITÉ DE VALENCIENNES SUMPPS Le mont HOUY 59326 VALENCIENNES UNIVERSITÉ DE SAINT ETIENNE SUMPPS 14, rue de la Charité 42000 SAINT-ETIENNE UNIVERSITÉ DE VERSAILLES-SAINT QUENTIN SUMPPS 45, rue des États Unis 78035 VERSAILLES UNIVERSITÉ DE SAVOIE SUMPPS Bâtiment 12 Campus universitaire Jacob Bellecombelle B.P.1104 73011 CHAMBERY UNIVERSITÉ DE SORBONNE-PARIS IV Service de Médecine Préventive 26, rue du Faubourg Saint-JACQUES 75014 PARIS UNIVERSITÉ DE STRASBOURG SIUMPPS 6, rue de Palerme 67000 STRASBOURG UNIVERSITÉ D’ORLEANS SUMPPS 9, rue de Tours 45100 ORLÉANS CEDEX UNIVERSITÉ DU HAVRE SUMPPS 25, rue Philippe LEBON 76600 LE HAVRE UNIVERSITÉ de LIMOGES Médecine préventive Hôtel de l’université 33, rue François-Miterrand 87000 LIMOGES UNIVERSITÉ DE TOULON ET DU VAR SUMPPS Route nationale 98 bâtiment A-B.P.132 83957 LA GARDE CEDEX DU VAR UNIVERSITÉ DE TOURS SUMPPS 2, rue des Hallebardiers 37000 TOURS UNIVERSITÉ DU LITTIRAL « Côte d’Opale » 1, place de l’yser B.P.1022 59375 DUNKERQUE CEDEX UNIVERSITÉ DE TOULOUSE SIUMPPS 12, rue Mondran 31400 TOULOUSE UNIVERSITÉ DU PANTHÉON-ASSAS Service de médecine préventive 92, rue d’ASSAS 75006 PARIS UNIVERSITÉ DU MAINE SUMPPS Maison de l’université avenue Olivier MESSAIEN 72085 LE MANS CEDEX 9 49 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa UNIVERSITÉ DU PANTHÉON-SORBONNE Service de Médecine Préventive 13, rue de Tolbiac 75013 PARIS UNIVERSITÉ PARIS 5 CSUMPPS 45, rue des Saints Pères 75006 PARIS UNIVERSITÉ PARIS VI SUMPPS 15, rue de l’École de Médecine Escalier G 75005 PARIS UNIVERSITÉ PARIS VII SUMPPS 200, Faubourg Saint-Denis 75010 PARIS UNIVERSITÉ PARIS VII-XIII avenue Jean-Baptiste CLÉMENT 93430 VILLETANEUSE UNIVERSITÉ PARIS X — NANTERRE Service Médical 200, avenue de la République 92001 NANTERRE CEDEX UNIVERSITÉ PARIS XI SUMPPS Bâtiment 336 91405 ORSAY UNIVERSITÉ PARIS XII SIUMPPS avenue du Général de Gaulle 94000 CRÉTEIL CEDEX UNIVERSITÉ PAUL SABATIER SIUMPSS Centre de Rangueil 118, route de Narbonne 31062 TOULOUSES CEDEX 4 50 UNIVERSITÉ SORBONNE NOUVELLE 13, RUE DE SANTEUIL 75005 PARIS UNIVERSITÉ TECHNOLOGIQUE MPU B.P.60319 60203 COMPIÈGNE UNIVERSITÉ EUROPÉENNE — MÉDECINE PRÉVENTIVE DR Gordana Pavlekovic Médical skool Pf. Jean-Pierre Président du conseil scientifique européen 9 av de la Forêt de Haye B.P. 184 54505 WANDOEUVRE LES NANCY CEDEX Pf Jaime Sieres Pf d’université département d’éducation à la santé University of Zagrev Andrija Stampar skool of public-healthHR 10000 CROATIA Université de Valencia départemento — de- didactica de las ciencias expirementales cale Peres 11 VALENCIA 46002 ESPAGNE Pf Paolo Conti université de Cagliari épidemiologiste département de higiene e sanita publica via Porcel 4 0924 CAGLIARI Anhang IV – Überblick über Organisationen und Hilfen für behinderte Menschen der Länder im Rahmen des Programmes Lucie N am e BELG IUM SPA IN Agency for recognition of disabled persons Ministry of Social Affairs, Public Health and the Environm ent AW IPH (W alloon region) Department of Health and Social Services (Autonomous comm unities) Em ployment agency AW IPH (W alloon region) FOREM (W alloon region) Agency for financial and/or technical aid to em ployment AW IPH (W alloon region) FOREM (W alloon region) INEM (National Institute for Employment) Autonom ous comm unities Municipalities Ministry of Labour and Social Affairs (IMSERSO - National Centre for Personal Autonom y and Technical Assistance) Autonom ous comm unities Sheltered em ployment agency AW IPH (adapted employment) Capacity assessment agencies AW IPH (evaluation of Autonom ous dossier) comm unities Disability benefits paid to the person concerned Incom e replacement benefits Integration benefits Specialised vocational training establishm ents AW IPH Special Employm ent Centre (CEE) Non-contributive benefits (Autonomous comm unities and Ministry of Labour and Social Affairs) Individual benefits Private centres Social W elfare Module (Ministry of Education and Culture) Physical Disability Rehabilitation Centre (IMSERSO - Ministry of Labour and Social Affairs) ITA LY FR A NC E M inistry of Em ployment National Health Service COTOREP Em ployment Centre ANPE EPSR M inistry of Em ployment Regional authorities M inistry of Em ployment and Solidarity AGEFIPH Social Cooperative Sheltered W orkshop CAT (work rehabilitation centres) AP (sheltered workshops) National Health Service AFPA Invalid pension Adult disabled benefits (AAH ) Invalid pension Regional Vocational Training System Occupational Retraining Centre 51 BIBLIOGRAPHIE EUROPA • Employment policies for disabled people in eighteen countries : a review, Patricia Thornton et Neil Lunt. Social Policy Research Unit, University of York. With the support ofCommission of the European Communities DGVE 3 Integration of Disabled People Within the framework of the HELIOS II programme Pour se le procurer : Publication office SPRU University of York Heslington YORK Y01 5 PP — UK Compendium : Bonnes pratiques sur lemploi des personnes handicapées. Office des publications officielles des communautés européennes, L2985 LUXEMBOURG. Étudier à létranger 1. Liste de besoins pour étudiants handicapés European commission, directorate general V, employment, Industrial Relations and Social Affairs – HELIOS, FEDORA, KU LEUVEN Étudier à létranger 2. Guide européen pour étudiants handicapés. European commission, directorate general V, employment, Industrial Relations and Social Affairs – HELIOS, FEDORA, KU LEUVEN Guide européen de bonnes pratiques Pour légalité des chances des personnes handicapées HELIOS II -Commission européenne Pour se le procurer Commission européenne DG V/E.3 Rue de la Loi 200 Wetstraat B. 1049 BRUXELLES — Belgique Postgraduate Study in Europe Fedora 2001 guide Politique sociale et de lemploi européenne : une politique pour les citoyens Commission européenne — L’Europe en mouvement Direction générale de l’éducation et de la culture Unité « Publications », rue de la loi 2000 – B.1049 – Bruxelles 52 Bibliographie Les dispositions communautaires en matière de sécurité sociale Commission européenne – Emploi & affaires sociales (vos droits lorsque vous vous déplacez à l’intérieur de l’Union européenne) Feuille de route pour les demandeurs demploi dans lUnion européenne Résider dans un autre pays de lUnion européenne Collection citoyens d’Europe Commission européenne DG XV – Marché intérieur et services financiers Nouvelles compétences pour un avenir différent Services d’orientation et de conseil dans l’enseignement supérieur de l’union européenne A.G. WATTS – R. VAN ESBROECK Réalisé sous les auspices de FEDORA dans le cadre du programme Leonardo da Vinci VUB PRESS FRANKREICH Allgemeine Schriften – Gesetzestexte Guide Neret pour les personnes handicapées Éditions Lamarre Beinhaltet eine ausführliche juristische Dokumentation und nach Départements geordnete Adressen von Einrichtungen, Verwaltungs- und Dienststellen und Verbänden. Étudiants handicapés : lois, décrets circulaires Éditée par le ministère de l’éducation nationale cette brochure est reprise sur le web de l’université de Lyon I : http://handy.univ-lyon1.fr Universitäten – Ministère de l’Éducation nationale • Liste des responsables de laccueil des étudiants handicapés Diese Broschüre, die alljährlich von der Leitung des Hochschulwesens des Ministère de l’Èducation Nationale herausgegeben wird, gibt Verantwortliche und Adressen in allen Einrichtungen an. Auch diese Broschüre ist auf der Webseite des Ministeriums zu finden: http://www.sup.adc.education.fr/supweb/index3.html 53 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa Laccueil des étudiants handicapés dans lenseignement supérieur. Diese 1996 vom Ministère de l’Education National herausgegebene Broschüre bespricht Punkt für Punkt die alltäglichen Lebens- und Studienbedingungen und die Hilfen zur Eingliederung an den einzelnen Universitäten. Diese Broschüre wird demnächst auf der Webseite des Ministeriums aktualisiert. Guide des formations à vocation européenne de lenseignement supérieur français Ministère de l’éducation nationale Direction des enseignements supérieurs Beschäftigung Guide pour lemploi des personnes handicapées dans la fonction publique Handbuch zur Information über den Zugang zu Stellen im Verwaltungsbereich und den dortigen Arbeitsbedingungen La formation professionnelle des personnes handicapées Dossier professionnel n° 4 Dokumentation CTNERHI – AFPA. CNRRFPTH Lintégration professionnelle des personnes handicapées : Arbeit im gewöhnlichen Umfeld Dossier professionnel n° 5 Dokumentation CTNERHI • Lintégration professionnelle des personnes handicapées : Hilfen zur Beschäftigung Dossier professionnel n° 6 Dokumentation CTNERHI Mobilität und Zugänglichkeit Vivre l’université- Dominique Ferté Centre de ressources Rhône-Alpes SAUH – Université de Grenoble Résidence les Taillées — B 132 Domaine universitaire 38406 – Saint-Martin d’Hères CEDEX Tel.: +33 4 76 59 55 76 Fax: +33 4 76 59 55 69 54 WEBSEITEN In den letzten Jahren hat die Informationsverbreitung über das Internet zugenommen. Wir möchten hier die wichtigsten Quellen zur Situation behinderter Menschen in Frankreich und Europa in Bezug zu den im Handbuch besprochenen Themen angeben. Information zu europäischen Programmen http://www.leonardo-France.org/ http://www.socrates-france.org http://www.depose.jussieu.fr http://members.aol.com/workableuk Informationen über Europa http://www.europa.eu.int/comm/education/leonardo_fr. html http://www.info-europe.fr http://citizens.eu.int http :// www eu-int/comm/index_fr. htm http://www.eu-int/comm/dgs/education_culture/index_fr. htm http://www.eu.int/comm/dgs/employment_social/index_fr. htm http://www.europa.eu.int/comm/employment_social/elm/eures/fr/indexfr. htm http://www.europa.eu.int/eur-lex/fr/oj/index.html http://www.centre-inffo.fr/europ.html http://www.themas.org (plus de 200 liens sur ce site) Informationen zur französischen Gesetzgebung http://www.travail.gouv.fr http://www.education.gouv.fr http://www.handroit.com (beaucoup de liens sur ce site) http://www.social.gouv.fr http://handy.univ-lyon1.fr http://www.handiweb.com/ http://www.centre-inffo.fr Informationen zu technischen Hilfsmitteln http://perso-club-internet.fr/ctnerhi http://www.handibase.com/ http://www.braillenet.jussieu.fr 55 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa http://ifr-handicap.inserm.fr http://hippocampe.org Informationen zur Sozialversicherung von Studierenden http://www.usem.fr http://www.smerep.fr http://www.lmde.fr Informationen über Einrichtungen http//:www.anpe.fr http//:www.apec.fr http://perso.wanadoo.fr/thefool/handispof.htm Partnereinrichtungen von DEPOSE DEPOSE : http://www.depose.jussieu.fr Université Paris 5 : http://www.univ-paris5.fr/ Université Paris 6 : http://www.admp6.jussieu.fr Université Paris 7 : http://www.sigu7.jussieu.fr Relais handicap Santé : http://www.rhs.jussieu.fr GIRPEH Île-de-France : http://www.girpehif.asso.fr Université de Karlsruhe : http://www.uni-karlsruhe.de/uni/ FEDORA : http://www.uni-karlsruhe.de/%7Efedora/ 56 NÜTZLICHE ADRESSEN Commissioneuropéenne Unité de publications Rue de la loi 200 B-1049 Bruxelles Office des publications officielles des communautés européennes L-2985 Luxembourg Agence LEONARDO 45 avenue. d’Iéna 75016 PARIS 01 40 69 37 35 SOCRATES France 6-8, rue Jean-Collin 75231 Paris CEDEX 05 01 40 79 91 32 Ministère de lÉducation nationale 110, rue de Grenelle 75357 – Paris 07 SP Téléphone : 33 1 55 55 10 10 Site : http://www.education.gouv.fr Ministère de lÉducation nationale Chargée de mission à la Direction enseignement supérieur Adaptation et intégration scolaire 99, rue de Grenelle 75357 – Paris 07 SP Téléphone : 33 1 55 55 10 10 Site : http://www.education.gouv.fr Ministère de lEmploi et de la Solidarité 127, rue de Grenelle 75700 – PARIS Téléphone : 33 1 44 38 38 38 Télécopie : 33 1 44 38 20 60 Site : http://www.travail.gouv.fr 57 Handbuch zur Beruflichen Eingliederung behinderter Studierender in Europa Ministère de lemploi et de la solidarité handicapés et personnes âgées 8, avenue de Ségur 75007 – Paris Téléphone : 33.1 40 56 60 00 Télécopie : 33 1 40 56 59 30 Site : http://www.santé. gouv. fr Conseil scientifique européen 9, avenue de la forêt de Hay BP 184 544 505 – WANDOEUVRE LES NANCY TREMPLIN Tour Neptune Place de la Seine 20 92082 Paris la Défense CEDEX 10 01 46 98 09 58 GIRPEH 175, boulevard Malesherbes 75017 – PARIS 01 56 33 18 00 58 Dank Dieses Handbuch wäre ohne die intensive Zusammenarbeit zwischen allen Projektpartnern von DEPOSE und den Mitgliedern weiterer nationaler und europäischer Vereinigungen nicht zustande gekommen. Projektpartner J. Albis (université Paris 7), N. Boucher (université Paris 5), C. Delagrange (GIRPEH Île-de-France), J. Klaus (université de Karslruhe et FEDORA), F. Lebas (FEDORA), M. Meyer (GIRPEH Île-de-France), A. Perufel (Médecine préventive de l’université Paris 5), Ch. Poutier (universités Paris 6 et 7) Comité de suivi européen Außer den Projektpartnern Mme Bouvet-Dzierwa (Aéroports de Paris), E. DAYDOU (SMEREP), G. Lamberet (EDF. GDF), M.H. Raynaud (Tremplin), Mme Senechal (Tremplin), E. De la Bigne (Bull), Me Devred (IFP), C. Malejac (Tremplin), Mme Opinel (Groupe Malakoff), M. Sailly (Renault), M. Van Acker (FEDORA) Weitere nationale Mitwirkende M. Doubrère (SMEREP), M.C. Nectoux (Fondation santé des étudiants de France), Mme Latawiec (Aéroport de Paris), E. Chenu (Mutuelle des étudiants) Für finanzielle Unterstützung danken wir: Aéroport de Paris... und besonders SMEREP einerseits für die finanzielle Hilfe aber auch Emmanuel Daydou, zuständig für „l’action sanitaire et sociale“ bei SMEREP, für seine positive Zusammenarbeit im ganzen Verlauf des Projektes und ganz besonders bei der Erstellung dieses Handbuches. Unser Dank geht auch an die Europäische Kommission – DG XXII – Éducation, formation et jeunesse-, Leonardo-da-Vinci-Programm, ohne die das Projekt DEPOSE nicht entstanden wäre. 59 Inhalt DEPOSE STELLT SICH VOR .................................. 5 MOBILITÄT DER STUDENTEN ............................ 9 TECHNISCHE HILFEN ....................................... 33 ANHANG ........................................................ 35 BIBLIOGRAPHIE .............................................. 52 WEBSEITEN ..................................................... 55 NÜTZLICHE ADRESSEN ..................................... 57 DANK ............................................................ 59