Willkommen in Berlin - Berlin Business Location Center
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Willkommen in Berlin - Berlin Business Location Center
Inhaltsverzeichnis I Willkommen in Berlin 1. 2. Grußwort des Regierenden Bürgermeisters Grußwort des Integrationsbeauftragten 3. Das Land Berlin und seine Bezirke (Verwaltungsaufbau), Abgeordnetenhaus 4. 4.1 4.2 Neu in Berlin Erste Schritte Beratungsangebote für neue Zuwanderer Migrationserstberatung und Jugendmigrationsdienste Der Integrationskurs 4.3 5. Der Berliner Integrationsbeauftragte: Aufgaben, Beratungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit II Leben in Berlin: Wohnen, Arbeiten, Erziehung und Bildungsangebote in Berlin 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 Wohnen in Berlin Wohnungssuche Berechnung der Miethöhe Nebenkosten: Energie sparen Mieterorganisationen Meldepflicht 7. 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 Arbeiten in Berlin Arbeitsvermittlung: Arbeitsagenturen Genehmigung für Erwerbstätigkeit Sozialversicherung und Steuern Betriebliche Interessenvertretungen Selbständige Erwerbstätigkeit 8. 8.1 Gleichberechtigung von Männern und Frauen Spezielle Angebote für Frauen 9. 9.1 9.2 9.3 Rat und Hilfen für Familien Erziehungs- und Familienberatung Kindergeld Veröffentlichungen 10. 10.5 10.6 Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Schule, Ausbildung und Studium Kindertagesstätten (Kitas) Schule: Von der Vorklasse bis ins Gymnasium Angebote für Jugendliche Beratung bei Berufs- und Studienwahl Berufsausbildung Studium Anerkennung von Bildungsabschlüssen 11. 11.1 11.2 Weiterbildung Veröffentlichungen Volkshochschule 10.1 10.2 10.3 10.4 12. Gesundheit Ärztliche Versorgung in Berlin 13. 13.1 13.2 13.3 Menschen mit Behinderungen Unterstützung für Menschen mit Behinderungen Arbeit und Behinderung Landesbeauftragter für Behinderte Berlin 14. 14.1 14.2 14.3 Sonstiges Verbraucherschutz Selbsthilfe: Bürgerschaftliches Engagement Schuldnerberatungsstellen III Verkehr, Kultur, Religionen und Freizeitangebote in Berlin 15. 15.1 15.2 Unterwegs in Berlin Öffentlicher Nahverkehr (BVG und VBB) Fahrrad, Auto, Taxi, 16. 16.1 16.2 16.3 16.4 16.5 16.6 Religionen in Berlin Evangelische Kirche Katholische Kirche Jüdische Gemeinde Islam Andere Glaubensgemeinschaften Weltanschaulich nicht gebundene Einrichtungen 17. Medien Presse, Radio, Fernsehen 18. 18.1 18.2 18.3 Kultur und Freizeit Gastronomie Einkaufen Veranstaltungen: Museen, Theater, Filmstadt Berlin, Messen und Kongresse Sport Naherholungsgebiete Tierpark, Zoo, Aquarium 18.4 18.5 18.6 IV. Langfristige Integration 19. 19.1 19.2 19.3 Rechtliche Informationen zu Ihrem weiteren Aufenthalt in Berlin Aufenthaltsrecht Die Niederlassungserlaubnis Einbürgerung V. Hilfen in Notfällen 20. 20.1 20.2 20.3 20.4 Krisendienste Häusliche Gewalt Frauenhäuser und ähnliche Einrichtungen Krisendienste für Kinder und Jugendliche Für alle Fälle – Notrufnummer und Notdienste I Willkommen in Berlin 1. Grußwort des Regierenden Bürgermeisters Sehr geehrte Neubürgerin, sehr geehrter Neubürger, Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister von Berlin Berlin heißt Sie herzlich willkommen! Ich gratuliere Ihnen: Sie sind in eine spannende Stadt gezogen. Kulturell hat die deutsche Hauptstadt viel zu bieten: Museen und Galerien, Theater und Opern, Kinos und Konzerte, Szene-Clubs und Kneipen. Wer neu nach Berlin kommt, ist begeistert von der Weltoffenheit und Internationalität der Stadt, in der Menschen aus über 180 Nationen leben. Viele Neubürger sind fasziniert von den Spuren einer bewegten und bewegenden Geschichte, die ihnen im Stadtbild auf Schritt und Tritt begegnen. Dichte Urbanität und hoher Freizeitwert liegen in Berlin nah beieinander. Neu in eine Stadt wie Berlin zu kommen, ist allerdings immer auch ein Abenteuer und schnell kann in der hektischen Unübersichtlichkeit einer Großstadt auch das Gefühl der Überforderung entstehen. Genau diesem Gefühl wollen wir vorbeugen. Dieser Ordner soll Ihnen Orientierung geben auf Ihren ersten Schritten durch Berlin. Viele Berlinerinnen und Berliner stehen bereit, um Ihnen mit Rat und Hilfe zur Seite zu stehen. Mit gebündelter Information wollen wir Sie dabei unterstützen, die richtigen Stellen zu finden, die Ihnen helfen können, sich zurecht zu finden. Wir wollen, dass Sie sich einbringen, dass Sie teilhaben und teilnehmen am Leben der Stadt. Berlin kann auf eine lange Tradition der Zuwanderung zurückblicken. Migranten haben Berlin in der Geschichte vielfach bereichert, ob sie aus anderen deutschen Regionen nach Berlin kamen, aus unseren europäischen Nachbarländern oder aus ferneren Teilen der Welt. Wir sind stolz darauf, dass das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben in Berlin Alltag ist. Und wir wollen, dass sich auch in Zukunft alle Berlinerinnen und Berliner mit Respekt und Toleranz begegnen – Frauen und Männer, Kinder und Alte, Menschen unterschiedlicher Religion und Herkunft. Das ist die Basis einer gelebten Demokratie und die gilt für alt eingesessene Berlinerinnen und Berliner ebenso wie für neu hinzugezogene. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, dass Sie sich gut einleben in Berlin, dass Sie die Vorzüge der Stadt schnell kennen lernen und vor allem: Dass Sie bald Wurzeln schlagen, dass Sie Freunde finden in Berlin und Freude daran entwickeln, am gesellschaftlichen Leben unserer Stadt teilzunehmen. Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister von Berlin 2. Grußwort des Integrationsbeauftragten Günter Piening Beauftragter für Integration und Migration Liebe Neuberlinerinnen, liebe Neuberliner, willkommen an Spree und Havel! Berlin – Deutschlands größte Stadt rechnet mit Ihnen, mit Ihren Ideen, Impulsen und Erfahrungen, die Sie mitbringen und hoffentlich auch in das Stadtleben mit einbringen werden. Neubürger sind hier deshalb gern gesehen und herzlich willkommen! Ich hoffe, dass Sie dazu beitragen werden, unsere Stadt weiter auszubauen als weltoffene und tolerante Großstadt, in der die Bürgerinnen und Bürger gern leben, gleich welchen Lebensentwürfen sie folgen, gleich welcher Herkunft sie sind, welcher Religion sie angehören, wenn sie überhaupt religiös gebunden sind und gleich welcher Weltanschauung sie anhängen. Demokratie und Gleichberechtigung aller ist die Grundlage unseres Zusammenlebens und diese Grundwerte, der gegenseitige Respekt vor anderen, der Schutz auch der persönlichen Freiheit – das macht die Attraktivität unserer international geprägten Metropole aus. Die Berlinerinnen und Berliner sind zum großen Teil nicht hier geboren, viele sind später zugezogen, egal ob sie hier Arbeit, sozialen Aufstieg und Erfolg oder ihr persönliches Glück suchten oder Zuflucht vor Verfolgung, Krieg oder wirtschaftlicher Not. Berlin ist für viele von ihnen zur Heimat geworden, gerade auch weil die Stadt große Freiräume für die individuelle Kreativität und Lebensentfaltung bietet. Kein Wunder, dass die Neuzuwanderer auch überall in der Stadt ganz eigene Akzente gesetzt haben. Ich wünsche mir, dass auch Sie das Leben dieser offenen Gesellschaft schätzen werden und mithelfen, das entspannte und respektvolle Zusammenleben zu stärken. Als Neu-Berlinerin oder Neu-Berliner brauchen Sie zunächst natürlich auch Beratung und Hilfestellung. Der Berliner Senat will Sie dabei unterstützen. Die Informationen in diesem Ordner bieten Orientierung und Begleitung auf Ihren ersten Wegen in der neuen Heimat. Ich würde mich freuen, wenn dieser Wegweiser Ihnen hilft, sich im nicht immer leicht zu durchschauenden Dickicht der Angebote, die Berlin bereithält, zurechtzufinden, sich nicht mehr fremd zu fühlen. Günter Piening Beauftragter des Senats für Integration und Migration 3. Das Land Berlin und seine Bezirke (Verwaltungsaufbau) Berlin ist die Hauptstadt und mit ca. 3,4 Mio. Einwohnern die größte Stadt Deutschlands. Gleichzeitig ist Berlin eines der 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Regiert wird das Land Berlin vom Senat – mit dem Regierenden Bürgermeister und höchstens acht Senatoren. Gewählt wird der Senat vom Berliner Abgeordnetenhaus, dem Parlament des Landes. Dem Abgeordnetenhaus gehören mindestens 130 Mitglieder aus unterschiedlichen Parteien an. Die Berlinerinnen und Berliner wählen die Mitglieder des Abgeordnetenhauses jeweils für eine Legislaturperiode von fünf Jahren. Berlin war von 1948 bis 1990 geteilt in Berlin (West), 488 km2, und Berlin (Ost), 403 km2. Berlin besteht aus zwölf Bezirken. Jeder Bezirk hat ein Bezirksamt – mit einer Bürgermeisterin oder einem Bürgermeister und für einzelne Bereiche verantwortlichen Stadträten/innen. Auch die Bezirksämter sind demokratisch legitimiert. Sie dürfen die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Ihres Bezirks mitwählen, wenn Sie Staatsangehörige/r aus einem Land der Europäischen Union sind. Für die meisten Anliegen, die Sie mit der Verwaltung zu klären haben, wird das Bürgeramt Ihres Bezirks die für Sie wichtigste Adresse sein. Dort erhalten Sie Auskunft und Beratung in Behördenangelegenheiten und entsprechendes Informationsmaterial. Beim Bürgeramt können Sie sich an- oder abmelden, Pass- und Ausweisangelegenheiten regeln, eine Lohnsteuerkarte ausstellen oder ändern lassen, amtliche Beglaubigungen einholen, ein Polizeiliches Führungszeugnis beantragen oder eine der Sonderberatungen in Anspruch nehmen. Zudem gibt es beim Regierenden Bürgermeister ein Bürgerreferat. Die meisten Angelegenheiten werden Sie jedoch im Bezirksamt Ihres Bezirks regeln können. Sie möchten mehr über Berlin wissen? Besuchen Sie doch mal die Seiten Berlins im Internet: Deutsch: http://www.berlin.de Englisch: http://www.berlin.de/english/index.html oder das türkische Berlin – Portal: http://berlin-turkish.com.ekcon-it.de/index.php Die Öffnungszeiten der Bürgerämter in den Bezirksämtern sind in der Regel: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag und nach Vereinbarung 08.00 - 15.00 Uhr 11.00 - 18.00 Uhr 08.00 - 13.00 Uhr 11.00 - 18.00 Uhr 08.00 - 13.00 Uhr Liste der Bezirksämter von Berlin Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin Tel 9029-10 Mail: [email protected] Internet: www.charlottenburg-wilmersdorf.de Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin Telefonzentrale BA Friedrichshain-Kreuzberg 90298 – 0 Mail: [email protected] Internet: www.friedrichshain-kreuzberg.de Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin Telefon 5504 - 0, Fax 55 04 – 3509 Mail: [email protected] Internet: www.berlin.de/ba-lichtenberg Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin Telefon: (030) 90293-0 Mail: [email protected] Internet: www.berlin.de/marzahn-hellersdorf Bezirksamt Mitte von Berlin Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin Tel.: 2009 – 3 1111, Fax: 2009 88 3 1111 Mail: [email protected] Internet: www.berlin.de/mitte Bezirksamt Neukölln von Berlin Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, Telefon: 68 09-0 Mail: [email protected] Internet: www.berlin.de/neukoelln Bezirksamt Pankow von Berlin Breite Str. 24A-26, 13187 Berlin Telefon: 030 90295-0, Telefax: 030 90295-2244 Mail: [email protected] Internet: www.berlin.de/pankow Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Eichborndamm 215 - 239, 13437 Berlin Tel: 4192-0, Fax: 4192-2215 Mail: Bezirksbuergermeisterin@reinickendorf Internet: www.berlin.de/reinickendorf Bezirksamt Spandau von Berlin Carl-Schurz-Str. 2 – 6, 13597 Berlin Tel. 33 03 - 23 02, Fax: 33 03 - 76 16 [email protected] Mail: Internet: www.spandau.org Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Schloßstr. 80, 12165 Berlin Tel.: (030) 6321 – 0 Mail: [email protected] Internet: www.steglitz-zehlendorf.de Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin John-F.-Kennedy-Platz 1, 10820 Berlin Tel: (030) 7560-0 Mail: [email protected] Internet: www.berlin.de/tempelhof-schoeneberg Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin Tel.: 6172-0, Fax: 6172-4515 Mail: [email protected] Internet: www.berlin.de/bezirksaemter Bürgerreferat beim Regierenden Bürgermeister Berliner Rathaus Rathausstraße 15 10178 Berlin Postanschrift: Berliner Rathaus 10871 Berlin Telefon: +49 30 9026-2020 Telefax: +49 30 9026-2370 Das Berliner Abgeordnetenhaus Seit 1993 hat das Abgeordnetenhaus, das Berliner Landesparlament, seinen Sitz im Gebäude des ehemaligen Preußischen Landtages. Die wahlberechtigten Deutschen, die in Berlin ihren Wohnsitz haben, wählen die Volksvertretung, das Berliner Abgeordnetenhaus. Zur Wahl stellen sich politische Parteien. Für sie gilt eine Fünf-ProzentKlausel. Eine Legislaturperiode dauert fünf Jahre, sie kann jedoch durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten oder per Volksentscheid vorzeitig beendet werden. Das Abgeordnetenhaus ist die Legislative. Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung liegt die vollziehende Gewalt in den Händen der Regierung, des Senats und der ihm nachgeordneten Verwaltung (Exekutive). Die richterliche Gewalt (Jurisdiktion oder Judikative) liegt hingegen in den Händen unabhängiger Gerichte Das Abgeordnetenhaus setzt sich nach der Verfassung aus mindestens 130 Mitgliedern zusammen, von denen 60 % direkt in den Wahlkreisen und 40 % indirekt über Bezirks- bzw. Landeslisten gewählt werden. Abgeordnete, die derselben Partei angehören, schließen sich im Parlament zu einer Fraktion zusammen. Das Parlament, besteht in der jetzigen 15. Legislaturperiode aus insgesamt 141 Abgeordneten: CDU (35), SPD (45), PDS (33), Bündnis 90/Die Grünen (14), FDP (12), 2 Abgeordnete gehören keiner Fraktion an. Abgeordnete, die derselben Partei angehören, schließen sich im Parlament zu einer Fraktion zusammen. Per e-mail erreichen Sie die Fraktionen unter den Adressen: [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Das Abgeordnetenhaus wählt den Regierenden Bürgermeister (so heißt der Chef der Landesregierung in Berlin - Internet-Adresse des Senats: www.berlin.de). Neben der Gesetzgebung ist eine weitere wesentliche Aufgabe des Parlaments die Kontrolle der Landesregierung und der ihr nachgeordneten Verwaltung. Das wichtigste und höchste Recht ist dabei die Bewilligung und Kontrolle des Staatshaushaltes. Der traditionelle Sitzungstag des Berliner Parlaments ist der Donnerstag. Die Tradition wurde bereits 1809 von der alten Stadtverordnetenversammlung begründet. Seitdem findet das Plenum, die Vollversammlung aller Parlamentarier, jeden zweiten Donnerstag im Monat statt. Ausgenommen sind die Plenarferien. Die Sitzungen sind öffentlich. Karten können über den Besucherdienst bestellt werden. Das Berliner Parlament hat einen "Kummer-Kasten" für Berliner Bürger eingerichtet. Jeder kann sich, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, mit seinen Angelegenheiten schriftlich an die Volksvertretung wenden, wenn er sich über eine Maßnahme des Landes Berlin beschweren will oder wenn er sich durch die Verwaltung in seinen Rechten beeinträchtigt fühlt. Die Petition (Bittschrift, Eingabe) muß allerdings den Antragsteller erkennen lassen. Über die Petitionen entscheidet der aus Mitgliedern des Abgeordnetenhauses bestehende Petitionsausschuss. Die im Ausschuss behandelten Angelegenheiten unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Sie finden das Berliner Parlament in unmittelbarer Nähe zum Potsdamer Platz. In der Eingangshalle des Abgeordnetenhauses liegt kostenloses Informationsmaterial bereit. Sie erhalten dort auch ein Taschenbuch mit den Biographien der Abgeordneten. Abgeordnetenhaus von Berlin Niederkirchnerstrasse 5, 10111 Berlin, Telefon: 030/2325-2325 (Vermittlung) U-Bahnhof: Potsdamer Platz, Kochstraße, S-Bahnhof: Anhalter Bahnhof, Potsdamer Platz Bus: M 41, M 29, 123, 148, 200 4. Neu in Berlin 4.1 Erste Schritte Meldepflicht In Berlin besteht wie überall in Deutschland eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass sich jeder, der in Berlin eine Wohnung bezieht, bei der Meldebehörde anmelden muss. Nach § 11 des Gesetzes über das Meldewesen in Berlin (Meldegesetz) hat dies innerhalb einer Woche zu geschehen. Die Anmeldung erfolgt bei den Meldestellen der Bezirke (Adressen der Bezirksämter siehe unter I.2. Das Land Berlin und seine Bezirke). Schulpflicht In Deutschland besteht eine zehnjährige allgemeine Schulpflicht sowie eine Pflicht zum Besuch der Berufsschule für die Dauer der Berufsausbildung. Mit Beginn eines Schuljahres jeweils am 1. August werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 31. Dezember vollenden werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten werden Kinder, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden werden, zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht. Beratung Das Büro des Integrations- und Migrationsbeauftragten ist auch eine direkte Anlaufstelle für Ratsuchende in integrations- und ausländerpolitischen sowie rechtlichen und sozialen Fragen. Die Beratungstätigkeit dient zum einen der unmittelbaren Klärung von Zweifelsfällen oder der Hilfe in Problem- und Notsituationen. Der Beauftragte des Senats für Integration und Migration Günter Piening Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin Tel.: (0 30) 9017-23 51 Fax: (0 30) 2 62 54 07 E-Mail: [email protected] Internet: www.berlin.de/auslb Kindergeld Eltern erhalten für ihre Kinder ein Kindergeld, das nach der Zahl der Kinder gestaffelt ist. Das Kindergeld bekommt man auch, wenn man nicht arbeitet. Das Kindergeld muss bei der Familienkasse der Arbeitsagentur oder beim Arbeitgeber beantragt werden. Die Adressen der Arbeitsagenturen finden Sie im Kapitel 7.1 Öffentlicher Nahverkehr Nutzen Sie den öffentlichen Nahverkehr! Denn die meisten Ziele innerhalb der Stadt werden Sie ohne Mühe mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. 4.2 Beratungsangebote für neue Zuwanderer Selbstverständlich stehen Ihnen alle Beratungsdienste in der gleichen Weise zur Verfügung wie allen Berliner Bürgern – zum Beispiel die Bürgerämter im Rathaus Ihres Bezirks. Für neue Zuwanderer gibt es zudem spezielle Beratungsdienste: die Migrationserstberatung für Erwachsene und Jugendmigrationsdienste zur Beratung und Betreuung junger Zuwanderer bis zum 27. Lebensjahr. Die Beratung führen Wohlfahrts- und Vertriebenenverbände durch. Migrationserstberatung – MEB Für erwachsene Neuzuwanderer mit Daueraufenthaltsperspektive über 27 Jahre wie Spätaussiedler mit Ehegatten und Abkömmlingen bis zu 3 Jahren nach Einreise, Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten bis zu drei Jahre nach Ein reise bzw. Erlangung des auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus sowie bereits länger im Bundesgebiet lebende Ausländer und Spätaussiedler in konkreten Krisensituationen nach Maßgabe freier Beratungskapazitäten. Hier finden Sie eine individuelle an Ihrem Bedarf orientierte Beratung und Unterstützung zur Integrationsförderung. In der Beratung wird mit Ihnen ein Förderplan erstellt. Dabei erhalten Sie auch Hinweise auf Unterstützungsmöglichkeiten durch andere Institutionen. Die MEB ist auch für die Beratung und Betreuung während der Integrationskurse zuständig und wird Ihnen, wenn erforderlich bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsangeboten während der Integrationskurse helfen. Sie können sich mit allen Fragen und Anliegen, die Ihre Integration betreffen, an diese Dienste wenden! Jugendmigrationsdienste – JMD Für - - neu zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene im nicht mehr vollzeitschulpflichtigen Alter (Schulpflicht s. Kapitel 10.2) bis maximal 27 Jahre. Die Beratung ist für Jugendliche und junge Erwachsene gedacht, die dauerhaft in Deutschland bleiben werden, und soll bald nach ihrer Einreise erfolgen. Und daneben auch für bereits länger in Deutschland ansässige Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene mit Migrationshintergrund von 12 bis maximal 27 Jahre sofern diese einen besonderen Integrationsbedarf haben. Hier finden Sie als junger Neuzuwanderer: Individuelle bedarfsbezogene Beratung und Begleitung auf allen Stationen Ihres Integrationsprozesses. Ihr individueller Integrationsplan wird mit Ihnen gemeinsam erstellt. Bedarfsbezogene Vermittlung an andere Dienste und Einrichtungen wie z.B. Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Jugendberufshilfe, Träger von Jugend- und Drogenberatungsstellen, Gesundheits- und Schwangerschaftsberatungsstellen. Passende Angebote für Ihren individuellen Integrationsprozess wie Sprachkurse, berufsvorbereitende Maßnahmen, Ausbildung, Freizeit- und Präventionsmaßnahmen, Praktika etc., Beratung und Unterstützung während des Sprachkurses Gruppenangebote wie Orientierungshilfen im Bildungs- und Ausbildungssystem, Berufswegeplanung, Heranführen an Informationstechnologien, aber auch freizeitpädagogische Angebote. Hilfe in besonderen Krisensituationen Nutzen Sie diese Angebote und gestalten Sie aktiv Ihren Integrationsprozess mit! Übersicht über die Standorte Migrationserstberatung und die Jugendmigrationsdienste 1. Übersicht über die Stellen der Migrationserstberatung im Land Berlin (MEB) (Angebote der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Vertriebenenverbände zur individuellen Integrationserstberatung von Neuzuwanderern) Aufgabenprofil: Bedarfsorientiertes individuelles Erstberatungsangebot zur Integrationsförderung, Sozial- und Kompetenzanalyse, Förderplan, Netzwerkarbeit, Beratung und Begleitung während der Integrationskurse Zielgruppen: Erwachsene Neuzuwanderer über 27 Jahre mit Daueraufenthaltsperspektive sowie bereits länger hier lebende Zuwanderer (* Bei Bedarf ist grundsätzlich Hinzuziehung von Sprachmittlern auch für andere als die angegebenen Sprachen möglich) Träger Arbeiterwohlfahrt – Landesverband Berlin e.V. Anschriften / / Standorte Beratungssprachen * Begegnungszentrum Adalbertstr. 23 a, 10997 Berlin (FriedrichshainKreuzberg) Tel.: 695356- 0, - 10, - 11 Bezirksübergreifend Türkisch, Englisch Beratungszentrum Neukölln Bruno-Bauer Str. 10, 12051 Berlin Tel.: 6231068 Bezirksübergreifend Türkisch, Kroatisch, Serbisch, Italienisch, Englisch Zentrum für Migration und Integration Stettiner Str. 12, 13367 Berlin (Mitte) Tel.: 666439-0 Bezirksübergreifend Türkisch, Englisch, Spanisch Fachstelle für Integration u. Migration Goltzstr. 19, 10781 Berlin (TempelhofSchöneberg) Tel.: 700090 - 12 Bezirksübergreifend Türkisch, Englisch, Spanisch Berliner Landesverband der Vertriebenen e.V. Stresemannstr. 90, 10963 Berlin (FriedrichshainKreuzberg) (Deutschlandhaus) Tel.: 25473 - 51 Bezirksübergreifend Russisch, Englisch Marienfelder Allee 66-80, 12277 Berlin (Tempelhof-Schöneberg) (Zentrale Aufnahmestelle für Aussiedler) / Außenstelle Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. – Migrationsdienst - Stresemannstr. 66, 10963 Berlin (FriedrichshainKreuzberg) Tel.: 254503-0 Bezirksübergreifend Kroatisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Englisch Hasenmark 3, 13585 Berlin (Spandau) Tel.: 254503-0 Bezirksübergreifend Kroatisch, Französisch, Polnisch, Russisch Marienfelder Allee 66-80, 12277 Berlin (Tempelhof-Schöneberg) (Zentrale Aufnahmestelle für Aussiedler) Tel.: 7215017 Außenstelle / auch bezirksübergreifend Allgemeiner sozialer Dienst im Kinder- u. Jugendzentrum Magdalena Buchbergerstr. 4-12, 10365 Berlin (Lichtenberg) Tel.: 254503-0 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V. Polnisch, Russisch Polnisch, Russisch DIALOG – abw-arbeit-bildung-wohnen e.V. Plönzeile 4, 12459 Berlin Tel.: 5350174 (Treptow-Köpenick) Russisch Box 66 – beschäftigungswerk - arbeit für berlin e.V. Sonntagstr. 9, 10245 Berlin Tel.: 2920144 (Friedrichshain-Kreuzberg) Russisch, Bulgarisch Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband BerlinReinickendorf e.V. Alt-Wittenau 34, 13437 Berlin (Reinickendorf) Tel.: 395 83 54 bzw. 408 09 130 / 132 Bezirksübergreifend Russisch, Englisch Diakonisches Werk Berlin-Brandenburgschlesische Oberlausitz e.V. Beratung und Lebenshilfe e.V. Neufahrwasserweg 8, 12685 Berlin Tel.: 510 70 45 und 522 08 16 (Marzahn-Hellersdorf) Russisch Diakonisches Werk Neukölln-Oberspree e.V. – Haus der Begegnung Morusstr. 18 a, 12053 Berlin Tel.: 6824 77 – 14/17/18/19 Bezirksübergreifend Arabisch, Griechisch, Englisch, Französisch, Niederländisch Diakonisches Werk Neukölln-Oberspree e.V. Joachim-Gottschalk-Weg 41, 12353 Berlin Tel.: 66 09 09 17 (Neukölln) Diakonisches Werk Tempelhof-Schöneberg e.V. (Evangelische Flüchtlingsseelsorge Berlin) Marienfelder Allee 66-80, 12277 Berlin (Zentrale Aufnahmestelle für Aussiedler – ZAB) Tel.: 90 173-263 (ZAB und Tempelhof-Schöneberg) Englisch, Russisch Englisch, Russisch 2. Übersicht über die Jugendmigrationsdienste im Land Berlin (JMD) (Angebote der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zur Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund nach dem Programm 18 der Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes) Aufgabenprofil: Individuelle Integrationsplanung, Begleitung des Integrationsprozesses, Weitervermittlung an andere Dienste und Einrichtungen, Gruppenangebote, Beratung und Begleitung während der Integrationskurse, Netzwerk- und Sozialraumarbeit, interkulturelle Öffnung Zielgruppen: Nicht mehr vollzeitschulpflichtige junge Neuzuwanderer mit Daueraufenthaltsperspektive sowie junge Menschen mit Migrationshintergrund bis zum 27. Lebensjahr. (* Bei Bedarf ist grundsätzlich Hinzuziehung von Sprachmittlern auch für andere als die angegebenen Sprachen möglich) Träger Angebot Beratungssprachen * Anschriften / / Standorte Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. (Katholische Trägergruppe) Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. (Katholische Trägergruppe) Stresemannstr. 66, 10963 Berlin Tel.: 25450326/25 Polnisch, Russisch, Türkisch (Friedrichshain-Kreuzberg) JMD - Außenstelle Hasenmark 3, 13585 Berlin Tel.: 25450326/25 Polnisch, Russisch, Türkisch (Spandau) Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. (Katholische Trägergruppe) In Kooperation mit IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit für das Erzbistum Berlin e.V. JMD - Außenstelle Sozialpädagogische Begleitung der Sprachkursteilnehmer an der VHS Mitte Polnisch, Russisch, Türkisch Christliches Jugenddorfwerk JMD Promigra Lichtenberg Deutschlands e.V. – CJD (Evangelische Trägergruppe) Englisch, Russisch Christliches Jugenddorfwerk JMD Promigra Prenzlauer Berg Deutschlands e.V. – CJD (Evangelische Trägergruppe) Englisch, Französisch Christliches Jugenddorfwerk JMD / Internetcafe Deutschlands e.V. – CJD Promigra Pankow (Evangelische Trägergruppe) Russisch JMD Diakonisches Werk Neukölln-Oberspree e.V. (Evangelische Trägergruppe) Russisch, Englisch Antonstr. 37, 13347 Berlin Tel.: 2009 47474 Mitte (Wedding) Otto-Marquardt-Str. 6, 10369 Berlin Tel.: 5530440 (Lichtenberg) Schönhauser Allee 141, 10437 Berlin (Haus 3, 3. Hof) Tel.: 4403296 – App. 3 od. 4 (Prenzlauer Berg, 1x wöchentlich Charlottenb.-Nord) Hadlichstr. 20, 13187 Berlin Tel.: 47302143 (Pankow) Ortolfstr. 184, 12524 Berlin Tel.: 81829455 (Treptow-Köpenick) Russisch, Englisch JMD Evangelische Flüchtlingsseelsorge Berlin im Diakonischen Werk Tempelhof-Schöneberg e.V. Russisch, Englisch (Evangelische Trägergruppe) Internationaler Bund – Kinder-und Jugendhilfeverbund Berlin (Freie Trägergruppe) JMD – Außenstelle Internationaler Bund – Kinder-und Jugendhilfeverbund Berlin (Freie Trägergruppe) JMD – Außenstelle Internationaler Bund – Kinder- und Jugendhilfeverbund Berlin JMD Russisch Russisch, Englisch Russisch, Rumänisch IN VIA Katholische JMD Mädchensozialarbeit für das Erzbistum Berlin e.V. Englisch, Italienisch Ab Februar 2005 in Kooperation mit IB: Jugendberatungshaus Neubritz Glasower Str. 18 (2.Etage), 12051 Berlin (Neukölln) Marienfelder Allee 66-80, 12277 Berlin Zentrale Aufnahmestelle Berlin für Aussiedler; Tel.: 90173 - 260/262 (Tempelhof-Schöneberg) Marienfelder Allee 66-80, 12277 Berlin Zentrale Aufnahmestelle Berlin für Aussiedler; Tel.: 723 24 812 (Tempelhof-Schöneberg) Warener Str.5, Haus 42, 12683 Berlin Tel.: 5434203 / 56493851 (Marzahn-Hellersdorf) Ab Februar 2005 in Kooperation mit Diakonischem Werk Neukölln-Oberspree e.V. Jugendberatungshaus Neubritz Glasower Str. 18 (2.Etage), 12051 Berlin (Neukölln) Bellermannstr. 92, 13357 Berlin Tel.: 4931635 Mitte (Wedding) 4.3 Der Integrationskurs Als neue Zuwanderer können Sie unter Umständen an einem Integrationskurs teilnehmen. Nehmen Sie dieses Angebot gegebenenfalls wahr! Integrationskurse richten sich an Zuwanderer, die nicht mehr zur Schule gehen. Ein Ziel ist die Vermittlung von Sprachkenntnissen – denn gute Deutschkenntnisse sind ein Schlüssel zur Integration. Gleichzeitig sind auch Kenntnisse über das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben unerlässlich, damit Sie in der neuen Umgebung Erfolg haben. Folglich besteht der Integrationskurs aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen über das Leben in Deutschland und die in unserer Gesellschaft geltenden Normen und Werte. Die Ausländerbehörde wird Ihnen mitteilen, wenn Sie an einem Integrationskurs teilnehmen dürfen oder sogar dazu verpflichtet sind. Eine Liste mit den aktuellen Kursträgern wurde Ihnen zusammen mit diesem Welcome-Package ausgehändigt. Sie können selbst einen Kursträger aus der Liste auswählen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge welches Ihnen ebenfalls mit diesem Welcome-Package ausgehändigt wurde. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Regionalstelle Integration Berlin Streitstr. 86, 13587 Berlin, Tel: 35582-301 www.bamf.de Rechtliche Voraussetzungen Wer darf an einem Integrationskurs teilnehmen? Folgende Personengruppen können zur einmaligen Teilnahme an einem Integrationskurs anspruchsberechtigt sein: Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, wenn sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Zwecke des Familiennachzuges oder als Asylberechtigter oder wegen politischer Verfolgung aus humanitären Gründen oder eine Niederlassungserlaubnis erhalten Von einem dauerhaften Aufenthalt ist in der Regel auszugehen, wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr erhält. Ein Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs besteht nicht, bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik fortsetzen, bei erkennbar geringem Integrationsbedarf Für die Teilnahme am Integrationskurs sollen Kosten in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit erhoben werden. Spätaussiedler sowie deren Ehegatten oder Abkömmlinge haben Anspruch auf kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs (§ 9 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz neue Fassung). Ausgenommen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen. Soweit erforderlich, soll der Integrationskurs durch eine sozialpädagogische Betreuung sowie durch Kinderbetreuungsangebote ergänzt werden. Ausländer können zu einem Integrationskurs verpflichtet werden, wenn - sie einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs haben und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können oder - die Ausländerbehörde sie im Rahmen verfügbarer und zumutbar erreichbarer Kursplätze zur Teilnahme auffordert und sie Sozialleistungen beziehen und die Leistung bewilligende Stelle dies angeregt hat oder - sie in besonderer Weise integrationsbedürftig sind. Von der Teilnahmeverpflichtung ausgenommen sind Ausländer, - die sich im Bundesgebiet in einer beruflichen oder sonstigen Ausbildung befinden, - die die Teilnahme an vergleichbaren Bildungsangeboten im Bundesgebiet nachweisen oder - deren Teilnahme auf Dauer unmöglich oder unzumutbar ist. Ausländer, die einen Teilnahmeanspruch nicht oder nicht mehr besitzen, können auf einen bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu stellenden Antrag im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden. Dasselbe gilt für neu zuwandernde Unionsbürger und deren Familienangehörige. 5. Der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration Der Beauftragte des Senats für Integration und Migration ist ressortübergreifend mit der Integration der Migrantinnen und Migranten befasst. Bei ihrer Einrichtung im Jahr 1981 war dies die erste derartige Dienststelle in einem Bundesland. Seit 2003 übt Günter Piening dieses Amt aus. Ressortübergreifende Aufgaben Die Hauptaufgabe des Integrationsbeauftragten des Berliner Senats liegt darin, die Grundsatzfragen der Ausländer- und Integrationspolitik des Senats von Berlin zu gestalten und diese mit anderen Verwaltungen im Land Berlin abzustimmen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Analyse und die Konzeption von Maßnahmen zum Abbau von Integrationshemmnissen im rechtlichen, administrativen und sozialen Bereich, die auf Dauer das friedliche Zusammenleben von Menschen verschiedener Herkunft, Nationalität und Religion gefährden. Zu den Schwerpunkten gehören die interkulturelle Öffnung und Ausrichtung der Verwaltung und der Abbau von Diskriminierungen. Das Büro des Integrationsbeauftragten ist Geschäftsstelle des 2003 gegründeten Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen, in dem Vertreterinnen und Vertreter von Migrantenorganisationen neben Vertretern der Senatsverwaltungen, der Wirtschaft und Wohlfahrtseinrichtungen die Migrationspolitik des Senats kritisch begleiten. Der Landesbeirat vergibt den jährlichen „Integrationspreis“. Zu weiteren ressortübergreifenden Aufgabenschwerpunkten gehören vom Integrationsbeauftragten erarbeitete und vom Senat beschlossene Berichte über die Situation der Bevölkerung mit Migrationshintergrund. In allen Aufgabenbereichen arbeitet der Integrationsbeauftragte eng mit kommunalen Migrantenbeauftragten und -vertretungen, Verbänden, Organisationen, Initiativen und den diplomatischen Vertretungen zusammen. Soziale Infrastruktur für Migrantinnen und Migranten Der Senat von Berlin fördert mit einer Vielzahl integrationsspezifischer Maßnahmen die rechtliche und soziale Gleichstellung der Zuwanderergruppen, die von unterschiedlichen Senatsverwaltungen gefördert und betreut werden. Der Integrationsbeauftragte fördert insbesondere Migrantenorganisationen, deren Aktionsradius sich über ganz Berlin erstreckt, mit dem Ziel, die Partizipation der Migrantinnen und Migranten zu stärken. Dazu gehört die Förderung landesweiter Zusammenschlüsse in der Migrantenarbeit und von Vereinen, einschließlich der Gewährung finanzieller Hilfen. Beratung Das Büro des Integrations- und Migrationsbeauftragten ist auch eine direkte Anlaufstelle für Ratsuchende in integrations- und ausländerpolitischen sowie rechtlichen und sozialen Fragen. Die Beratungstätigkeit dient zum einen der unmittelbaren Klärung von Zweifelsfällen oder der Hilfe in Problem- und Notsituationen. Besonders schwierige Einzelfälle können der Berliner Härtefallkommission vorgetragen werden, der der Beauftragte angehört. Antidiskriminierungsarbeit Beim Integrationsbeauftragten ist die Senatsleitstelle gegen Diskriminierungen aus ethnischen, religiösen und weltanschaulichen Gründen angesiedelt. Aufgabe der Leitstelle ist es, die Umsetzung des künftigen Antidiskriminierungsgesetzes zu unterstützen. Außerdem bietet die Leitstelle Beratung bei Diskriminierungen an. Das heißt: Sie können sich an den Beauftragten wenden, falls Sie oder Ihre Familienangehörigen als Zuwanderer benachteiligt werden. Spätaussiedler Im Juli 2002 wurde das Aufgabenspektrum der Dienststelle um die Zuständigkeit für Grundsatzfragen der sozialen und gesellschaftlichen Integration von Spätaussiedlern erweitert. Auch diese Zuwanderergruppe hat heute bei ihrer Integration mit erheblichen Problemen zu kämpfen. Öffentlichkeitsarbeit Der Beauftragte für Integration und Migration wirbt in der Öffentlichkeit für Integration, Offenheit und Verständigungsbereitschaft und liefert deutschen und nichtdeutschen Berlinerinnen und Berlinern wichtige Informationen. Ein Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist es, migrationspolitische Grundsätze und Entscheidungen darzustellen und über rechtliche Grundlagen zu informieren. Veranstaltungen und Öffentlichkeitskampagnen sollen die Selbstverständlichkeit des „Miteinander“ von deutschen und nichtdeutschen Berlinerinnen und Berlinern zu vermitteln, aktuelle Themen und Konfliktfälle aufgreifen und ein Diskussionsforum zu Integrationsfragen bieten. Dazu gehört die Veranstaltungsreihe „Under construction – Einwanderungsstadt Berlin“, die Themen aufgreift wie „Islam und Schule“, Moscheeneubauten im Bezirk oder Perspektiven von Mädchen mit Migrationshintergrund. Besuchergruppen haben die Möglichkeit, sich in der Dienststelle über aktuelle Fragen der Integrationspolitik und die Situation der Berliner Migranten-Communitys zu informieren. Eine aktuelle Übersicht über die Aktivitäten bietet die Webseite des Integrationsbeauftragten: www.Berlin.de/auslb Der kostenlose monatliche Newsletter „Top – Berlin international“ wird per e-mail an Interessenten versandt. Anmeldung unter: [email protected] Der Beauftragte des Senats für Integration und Migration Günter Piening Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin Tel.: (0 30) 9017-23 51 Fax: (0 30) 2 62 54 07 E-Mail: [email protected] Internet: www.berlin.de/auslb Beratung: Beratungszeiten: Mo, Di, Do 09.00 - 13.00 Uhr Do 15.00 - 18.00 Uhr Mi, Fr keine Beratung Beratungstelefon: 9017-23 72 Öffentlichkeitsarbeit: Tel.: 9017-23 57 oder 9017 2322 Newsletter: Tel.:9017 2374, e-mail: [email protected] Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen arabisch, englisch, französisch, griechisch, italienisch, kroatisch, polnisch, rumänisch, russisch, spanisch und vietnamesisch. Publikationen des Berliner Beauftragten für Integration und Migration 191 Mitgliedsstaaten zählt die UNO. Aus fast allen sind Staatsangehörige auch in Berlin vertreten. Manche nur für kurze Zeit, etwa um hier zu studieren, andere sind schon lange alteingesessene Berlinerinnen und Berliner. Viele der jeweiligen Minderheitencommunitys können bereits auf eine lange Geschichte verweisen. Berlins Beauftragter für Integration und Migration gibt über Geschichte und Gegenwart der zugewanderten übergreifenden Themen zu übergreifenden Fragen von oder Religion sind in dieser Reihe auch zahlreiche vorgestellt. eine Publikationsreihe heraus, die Minderheiten informiert. Neben Migration, interkulturellem Leben der hier lebenden Nationalitäten Natürlich sind nicht alle zugewanderten Minderheiten mit einer eigenen Publikation vertreten, aber die Reihe wird sukzessive ergänzt. Diese Hefte haben ein bestimmtes Anliegen: Sie wollen die Verwurzelung von Menschen ganz unterschiedlicher Herkunft, Nationalität oder Religion in der Stadt zeigen. Zuwanderung ist ja kein neues Thema. In seiner ganzen Geschichte ist Berlin von Einwanderern geprägt, gestaltet und mitaufgebaut worden. Diesen oft verschütteten Spuren multikultureller Stadtgeschichte will die Reihe nachgehen. Die Berliner Geschichte hat eben auch ganz eigene amerikanische, arabische, bulgarische, englische, französische, polnische, russische oder türkische Seiten, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Dies stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern ist Ziel der Veröffentlichungsreihe. Für die hier lebenden Minderheiten sind die Hefte ein Schlüssel zu ihrer Geschichte in Berlin, stärken die Verbundenheit zu ihrer Stadt. Außerdem bieten sie die Möglichkeit, Kontakt zu den hier lebenden Migrantencommunitys aufzunehmen, weil in ihnen auch Adressen und Anlaufstellen aufgeführt sind. Über 40 Einzelhefte liegen in dieser Reihe vor. Sie sind gegen eine Schutzgebühr beim Integrationsbeauftragten erhältlich. Über aktuelle Neuerscheinungen informiert die Webseite des Beauftragten für Integration und Migration: http://www.berlin.de/sengsv/auslb/publikationen/index.html Bisher erschienen sind: Albaner in Berlin, 1999 Araber in Berlin, 2002 Berliner Brücken nach Europa – Estland, Polen, Tschechische Republik, Ungarn, 2004 Vom Balkan nach Berlin - Streifzug durch die Beziehungen zu Jugoslawien und seinen Nachfolgestaaten, 1999 Böhmische Dörfer und mehr... Tschechen und Slowaken in Berlin, 2000 Bulgaren in Berlin, 2003 Deutsche im Schmelztiegel der USA, 1994 Dauerhafte Beziehungen / Lasting Relations, 200 Jahre Amerikaner in Berlin / Americans in Berlin for two hundred years, deutsch – amerikanisch, 1995 Das Edikt von Potsdam - Hugenotten in Berlin, 2000, (Nachdruck von 1985) "Und am Ende ist es doch geglückt" - Esten, Letten, Litauer in Berlin, 1998 Fisimatenten - Franzosen in Berlin und Brandenburg, Les Français à Berlin et en Brandebourg, deutsch – französisch, 2004 Georgier in Berlin, 1999 Holländer an der Havel - Flamen und Niederländer in Berlin, 1994 Inder in Berlin, 1997 Indonesien in Berlin, 2003 Iraner in Berlin, 1994 (vergriffen) Iren und Briten in Berlin, 1995 Italien in Berlin, 2000 Japan an der Spree, 1995 Koreaner in Berlin, 1993 (vergriffen) Korea in Berlin von A bis Z, 2002 Das Kurdische Berlin, 2003 Lateinamerikaner in Berlin, 2000 Metropole, Menschen, Nahaufnahme - Afrikaner in Berlin, 1997 (vergriffen) Das Polnische Berlin / Polski Berlin, deutsch-polnisch, 2002 Portugiesen und Spanier in Berlin, 2000 Rewriting The Footnotes – Berlin und die Afrikanische Diaspora / Berlin and the African Diaspora, deutsch – amerikanisch, 2000 Wege zwischen Rumänien und Berlin, 2004 Das Russische Berlin, 2002 Schweizer in Berlin und Brandenburg, 1999 Skandinavier und Finnen in Berlin, 1997 Spree-Athen, Griechen leben in Berlin, 1997 Thai in Berlin, 2001 Das Türkische Berlin, 1998 Das Türkische Berlin von A bis Z, 2001 Ukrainer in Berlin, 2004 Ungarn in Berlin, 2001 Vietnamesen in Berlin, 1997 Von Aizenberg bis Zaidelman - Jüdische Zuwanderer aus Osteuropa in Berlin und die Jüdische Gemeinde heute, 1997 Die Wolga an der Spree – Tataren und Baschkiren in Berlin, 2000 Interkultureller Kalender für das laufende Jahr II Leben in Berlin: Wohnen, Arbeiten, Erziehung, Bildung und Bildungsangebote in Berlin 6. Wohnen in Berlin Mietwohnungen in Berlin In Berlin finden Sie ein breites Angebot von Wohnungen in allen Stadtteilen und Preisklassen. Verglichen mit vielen deutschen Großstädten und vor allem europäischen Metropolen sind die Mieten hier günstig. 6.1 Wohnungssuche Die Suche in den Immobilien-Ressorts der großen Berliner Tageszeitungen ist ein bequemer Weg, um ein geeignetes Objekt zu finden. Die meisten Angebote stehen in den Wochenendausgaben. Zudem gibt es Publikationen, die ausschließlich Immobilienangebote und -gesuche enthalten. Ferner können Sie über das Internet ein Bild des Wohnungsmarktes gewinnen und Angebote einsehen. Auch die meisten Tageszeitungen bieten auf ihren Internetseiten die Möglichkeit, unabhängig von speziellen Ausgaben nach Wohnungen zu recherchieren oder eine Wohnungsanzeige aufzugeben. Darüber hinaus werden freie Wohnungen durch Makler angeboten. Immobilienmakler sind private Firmen, die Wohnungen vermitteln. Die Adressen finden Sie im Telefonbuch „Gelbe Seiten“ (Stichwort Makler oder Immobilienmakler). Meist verlangen diese Firmen für ihre Arbeit eine Provision. Bei der Wohnungssuche kann man sich auch in den Wohnungsämtern der Bezirke (Adressen siehe Bezirksämter unter I.2. ) erkundigen. Hier gibt es Informationen über die Wohnungsgesellschaften in der Stadt. Sie bieten Wohnungen zur Vermietung an. 6.2 Berechnung der Miethöhe Die Miete ist der Betrag, den Sie als Mieter jeden Monat für die Wohnung an den Vermieter zu zahlen haben. Hinzu kommen Nebenkosten z.B. für die Müllabfuhr, für Straßen- und Hausreinigung, die Heizung und für die Wasserversorgung. Einige Nebenkosten wie die Heizkosten sind vom persönlichen Verbrauch abhängig, andere werden je nach Wohnungsgröße auf die Mieter eines Hauses umgerechnet. Strom, Telefon und in der Regel auch Gas werden nicht über den Vermieter, sondern direkt von den Anbietern bezogen. Dafür schließt man Verträge mit den entsprechenden Anbietern ab. Die Mietnebenkosten und die Kosten für Strom und Gasversorgung werden jeden Monat mit einer Pauschalsumme berechnet. Einmal im Jahr bekommt der Mieter eine genaue Jahresabrechnung. Nebenkosten: Energie sparen Bei den verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie Heizkosten, Strom und Gas kann man durch sparsamen Verbrauch viel Geld sparen. Hinweise zum sparsamen Verbrauch von Strom und Gas erhalten Sie bei den Versorgungsunternehmen wie Bewag (www.bewag.de/EnergiesparTipps) und der GASAG. Neutral und kostenlos durch Fachingenieure der „Gesellschaft für Rationelle Energieverwendung e.V.“ erhalten sie Informationen über die Heizung, Warmwasser, Wärmedämmung, Solartechnik, Energie-Einsparung etc. Ihren persönlichen Beratungstermin erhalten Sie unter 030 7872-1130. Berliner Mietspiegel Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die in unterschiedlichen Stadtteilen üblichen Mietpreise für verschiedene Wohnungstypen mit jeweils vergleichbarer Gebäudeart, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit. Der Mietspiegel gilt unmittelbar nur für nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die bis zum 30.September 1999 bezugsfertig geworden sind. Der Preis wird als „Netto-Kaltmiete“ in €/m² monatlich ausgewiesen. • ohne Kosten für Sammelheizung und Warmwasserversorgung • ohne die „kalten“ Betriebskosten • ohne etwaige Möblierungs- und Untermietzuschläge • ohne Zuschläge für Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken Den Mietspiegel erhalten Sie bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Herr Berke Württembergische Straße 6 10707 Berlin Tel.: +49 30 9020-5555, Fax: +49 30 9012-3501 E-Mail: [email protected], Internet: www.stadtentwicklung.berlin.de 6.3 Mieterorganisationen Beratungen in Mietangelegenheiten bieten Mieterorganisationen an: Berliner MieterGemeinschaft e.V. Möckernstraße 92 10963 Berlin Tel: 030 / 216 80 01 Fax: 030 / 216 85 15 www.bmgev.de Berliner Mieterverein e.V. Landesverband Berlin im Deutschen Mieterbund e.V. Hauptgeschäftsstelle: Wilhelmstraße 74 (nahe Brandenburger Tor) Eingang Behrenstrasse 10117 Berlin Tel: 030 / 22 62 6-0 Fax: 030 / 22 62 61 61 www.berliner-mieterverein.de Mieterschutzbund Berlin e.V. Konstanzer Straße 61 10707 Berlin Tel: 030 / 882 30 85 Fax: 030 / 882 77 00 Filiale Torstraße 25 10119 Berlin Tel: 030 / 2 01 15 27 Fax: 030 / 2 01 15 96 Filiale Sonnenallee 95 12045 Berlin Tel: 030 / 6 87 01 21 Fax: 030 / 6 82 11 47 6.4 Meldepflicht In Berlin besteht wie überall in Deutschland eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass sich jeder, der in Berlin eine Wohnung bezieht, bei der Meldebehörde anmelden muss. Nach § 11 des Gesetzes über das Meldewesen in Berlin (Meldegesetz) hat dies innerhalb einer Woche zu geschehen. Die Anmeldung erfolgt bei den Meldestellen der Bezirke (Adressen der Bezirksämter siehe unter I.2). 7. Arbeiten in Berlin 7.1 Arbeitsvermittlung: Arbeitsagenturen Sie suchen eine Arbeitsstelle oder wollen sich beruflich neu orientieren? Die Arbeitsagenturen vermitteln Arbeits- und Ausbildungsplätze, beraten Arbeitgeber und Arbeitssuchende und bieten Hilfen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen wie zum Beispiel die Förderung der beruflichen Bildung und von Umschulungen. So vermitteln die Arbeitsagenturen auch berufliche Aus- und Weiterbildung. Die Stellenangebote und Stellengesuche sind bundesweit vernetzt. Arbeitssuchende, die für einen Arbeitsplatz auch umziehen würden, erhalten einen bundesweiten Überblick über den Arbeitsmarkt. Sie suchen Hilfe und Unterstützung bei der Wahl des richtigen Berufes bzw. Studienganges? Für die Berufsberatung und Orientierung auf dem Ausbildungsstellenmarkt stehen in den Arbeitsagenturen Berufsinformationszentren zur Verfügung. Die Berufsberatung und Arbeitsvermittlung kann von jedem in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob vorher Beiträge gezahlt worden sind. Die Agenturen können Ihnen auch eine Berufsausbildungsbeihilfe gewähren. In den Arbeitsagenturen finden Sie ein umfassendes Informationsangebot auf Ihre Fragen. Daneben sind die Arbeitsagenturen zur sozialen Sicherung da, zum Beispiel wenn Sie Ihre Arbeit verlieren sollten, Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmeldet oder Sie nicht mehr Vollzeit beschäftigen kann. In einem solchen Fall erhalten Sie von der Agentur Arbeitslosengeld, Insolvenzausfall- oder Kurzarbeitergeld. Besondere Regelungen gelten für die Baubranche (Winterbauförderung). Ferner sind die Arbeitsagenturen zuständig für die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter und die Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Darüber hinaus können Sie in den Familienkassen der Arbeitsagenturen Kindergeld beantragen. Nachfolgend finden Sie die Adressen und Öffnungszeiten der regionalen Berliner Agenturen für Arbeit: Agentur für Arbeit Berlin Mitte Die Agentur für Arbeit Berlin Mitte ist zuständig für Arbeitnehmer, Akademiker, schwerbehinderte Menschen aus den Stadtbezirken Friedrichshain- Kreuzberg und Mitte Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung sowie Leistungsberatung für den Stadtbezirk Friedrichshain- Kreuzberg Charlottenstraße 97 - 90 10969 Berlin Telefon: (030) 55555, Fax: (030) 5555 99 4060, E- Mail: [email protected] Allgemeine Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi 08.00 - 12.00 Uhr Do 08.00 - 18.00 Uhr Fr 08.00 - 12.00 Uhr Zusätzliche Beratungszeiten für Arbeit Suchende innerhalb der Kündigungsfrist: Mo und Di 12.00 - 16.00 Uhr oder nach vorheriger Terminabsprache Agentur für Arbeit Berlin Nord, Hauptamt verantwortlich für die Bezirke Charlottenburg – Wilmersdorf Königin-Elisabeth-Str. 49, 14059 Berlin, Telefon: 55555, Telefax: 555570-4444 Geschäftsstelle Pankow, verantwortlich für den Bezirk Pankow Storkower Str. 118/120, 10407 Berlin, Telefon: 55555, Telefax: 555585-1596 Geschäftsstelle Reinickendorf, verantwortlich für den Bezirk Reinickendorf An der Mühle 5 - 9; 13507 Berlin, Telefon: 55555, Telefax: 555586-399 Geschäftsstelle Spandau, verantwortlich für den Bezirk Spandau Brunsbütteler Damm 75-77, 13581 Berlin, Telefon: 55555, Telefax: 5555 71-2444 Mail: [email protected] Allgemeine Öffnungszeiten Montag-Dienstag, Freitag 8.00 - 13.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr Agentur für Arbeit Berlin Ost Hauptamt: Gotlindestraße 93, 10365 Berlin Telefon 030 / 55555, Telefax 030 / 5555 88 4999 Geschäftsstelle Marzahn-Hellersdorf, verantwortlich für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf Janusz-Korcak-Straße 32, 12627 Berlin Telefon 030 / 55555, Telefax 030 / 5555 89 1599 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten der Agentur für Arbeit Berlin Ost (ohne Familienkasse Montag und Dienstag: 08.00 - 14.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Agentur für Arbeit Berlin Süd Verantwortlich für den Bezirk Neukölln Sonnenallee 282, 12057 Berlin Tel.: (030) 55555, Fax: (030) 5555 77 4444 E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Treptow-Köpenick Zuständig für den Bezirk Treptow-Köpenick Rudower Chaussee 4, Haus 15, 12489 Berlin Tel.: (030) 55555, Fax: (030) 5555 77 1505 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 12:00 - 16:00 Uhr (nur terminierte Beratungen) Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Agentur für Arbeit Berlin Südwest Zuständig für Bezirk Tempelhof-Schöneberg Wolframstr.89-92, 12105 Berlin Telefon: 030/55555, Fax: 030/555580-3333 Mail: [email protected] Postanschrift: 12096 Berlin Geschäftsstelle Steglitz-Zehlendorf Zuständig für Bezirk Steglitz-Zehlendorf Händelplatz 1, 12203 Berlin Telefon: 030/55555, Fax: 030/555581-4999 Mail: [email protected] Postanschrift: 12200 Berlin Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag Donnerstag Für Berufstätige und Besucher mit Termin zusätzlich: Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr 7.2 Genehmigung für die Erwerbstätigkeit Um eine Arbeit aufzunehmen, brauchen Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Aufnahme einer Arbeit berechtigt, oder eine Niederlassungserlaubnis. Eine Aufenthaltserlaubnis berechtigt grundsätzlich nur dann zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit), wenn die Aufenthaltserlaubnis dies ausdrücklich vorsieht. Grundsätzlich gilt dabei für abhängig Beschäftigte folgendes Verfahren: Die Ausländerbehörde prüft, ob die allgemeinen ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Wenn ja, holt die Ausländerbehörde die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit für die Aufnahme einer Beschäftigung ein. Grundsätzlich wird die Zustimmung nur erteilt, wenn ein Arbeitsplatz nicht mit einem Deutschen, einem EU-Bürger oder einem anderen bevorrechtigten Arbeitnehmer (Drittstaatsangehörige, die schon länger in Deutschland leben) besetzt werden kann. Unionsbürger können auch zur Arbeitssuche visumsfrei nach Deutschland einreisen. Ihnen und ihren Familienangehörigen, sofern sie Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, wird von Amts wegen eine Bescheinigung über ihr Aufenthaltsrecht ausgestellt. Unionsbürger sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Eine gesonderte Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit brauchen sie nicht. Für Unionsbürger Mittel- und Osteuropas gelten Einschränkungen (s. unter IV. 19.1) 7.3 Sozialversicherung und Steuern Jeder Arbeitnehmer benötigt eine Steuerkarte und einen Sozialversicherungsausweis. Eine Lohnsteuerkarte wird vom Bürgeramt des Bezirks ausgestellt, in dem man mit seinem Hauptwohnsitz angemeldet ist. Den Sozialversicherungsausweis erhält man bei den Rentenversicherungsträgern. Bei erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit meldet in der Regel der Arbeitgeber den Beschäftigten an, der dann eine Sozialversicherungsnummer und einen Sozialversicherungsausweis erhält. Im Arbeitsvertrag wird in der Regel ein Brutto-Einkommen vereinbart. Vom BruttoEinkommen werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen, die der Arbeitgeber direkt abführt. Ausgezahlt wird somit das Netto-Einkommen. Brutto- und Nettoeinkommen sind in einer Gehaltsabrechnung aufgeführt Der Anspruch auf Versicherungsschutz durch Krankheit oder Unfall, Arbeitslosigkeit, Alter, Pflegebedürftigkeit und Invalidität gründet sich bei der Sozialversicherung aus der Zahlung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeber- Versicherungsbeiträgen. Die Beiträge, die monatlich für die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung bezahlt werden müssen, nennt man Sozialabgaben. Die Höhe der Sozialabgaben ist vom Einkommen abhängig, sie werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Der Anteil des Arbeitnehmers wird automatisch vom Gehalt abgezogen, der Arbeitgeber muss die Beiträge an die Versicherungen überweisen. Versteuert wird das Brutto-Gehalt. Der Steuersatz hängt von der Höhe des Gehaltes ab. Außerdem erfolgt je nach Familienstand eine Einstufung in eine von sechs so genannten Steuerklassen (I-VI). Die Steuerklasse richtet sich unter anderem danach, ob man ledig oder verheiratet ist, Kinder hat oder „Zweit-Verdiener“ ist. Insbesondere wenn in einem Haushalt beide Ehepartner über steuerpflichtiges Einkommen verfügen, können bestimmte Kombinationen von Steuerklassen sinnvoll sein. Angaben zur Steuerklasse und zu Kindern sind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, die man von den Bürgerämtern erhält. Die Lohnsteuerkarte wird beim Arbeitgeber hinterlegt, der Ihr Gehalt und weitere Angaben dort einträgt. Die Steuern werden automatisch jeden Monat vom Brutto-Gehalt abgezogen. Nachträglich kann jeweils eine Steuererstattung beantragt werden. Hierüber sollten Sie sich bei einem Lohnsteuerverein oder einem Steuerberater informieren. Auch die Finanzämter sind zu Auskünften verpflichtet. Nähere Informationen erhalten Sie beim örtlichen Finanzamt oder bei einem Steuerberater sowie im Internet unter www.finanzamt.de. Das Bundesministerium für Finanzen stellt unter www.bundesfinanzministerium.de die Broschüre „Steuern von A bis Z“ bereit. 7.4 Betriebliche Interessenvertretung In allen Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft), in denen ständig mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, kann ein Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz gewählt werden. Der Betriebsrat nimmt die Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs gegenüber dem Arbeitgeber wahr. Dabei arbeiten Betriebsrat und Arbeitgeber in der Regel mit den in im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zusammen. Der Betriebsrat wird von allen im Betrieb tätigen Arbeitnehmern – unabhängig etwa von ihrer Staatsangehörigkeit - gewählt. Der Betriebsrat wacht z.B. darüber, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden und eine unterschiedliche Behandlung der Beschäftigten wegen Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischer oder gewerkschaftlicher Betätigung bzw. Einstellung sowie wegen des Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt. Eine weitere wichtige gesetzliche Aufgabe des Betriebsrats ist es, die Integration ausländischer Arbeitnehmer und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern. Auch kann der Betriebsrat Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb initiieren. Er hat auch das Recht, die Entfernung eines Arbeitnehmers bei rassistischer oder fremdenfeindlicher Betätigung im Betrieb zu verlangen und seine Zustimmung zu der Einstellung eines Arbeitnehmers aus solchen Gründen zu verweigern. Der Betriebsrat hat Beteiligungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Beispielsweise hat er bei der Anordnung von Überstunden oder Kurzarbeit mitzubestimmen und ist vor beabsichtigten Einstellungen oder Kündigungen von Arbeitnehmern und bei der Aufstellung von Sozialplänen im Falle geplanter Betriebsstilllegungen oder anderer Betriebsänderungen zu beteiligen. In einigen Betrieben haben Arbeitgeber und Betriebsrat Betriebsvereinbarungen zur Förderung der Gleichbehandlung und zum Schutz vor Diskriminierungen abgeschlossen. 7.5 Selbständige Erwerbstätigkeit Für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, sofern von der Tätigkeit positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft ausgehen. Diese Voraussetzungen gelten bei einer Investitionssumme von mindestens einer Million Euro und der Schaffung von zehn Arbeitsplätzen in der Regel als erfüllt. Falls die Investitionssumme oder die Zahl der Arbeitsplätze niedriger ist, werden die Voraussetzungen anhand der Tragfähigkeit der Geschäftsidee, der Höhe des Kapitaleinsatzes, der unternehmerischen Erfahrungen des Ausländers unter Einbeziehung unter anderem von Gewerbebehörden und Berufskammern geprüft. Ausländer, die älter als 45 Jahre sind, sollen die Aufenthaltserlaubnis nur erhalten, wenn sie über eine angemessene Alterversorgung verfügen. Beratungsstellen für Investoren aus dem Ausland: Wirtschaftsförderung Berlin International GmbH Fasanenstr. 85, 10623 Berlin, Tel: +49 30 39980218 Zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für Unternehmen (ZAK) Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin, Tel: +49 30 9013 - 7601 Beratungsstellen der Kammern: Industrie- und Handelskammer (IHK) Fasanenstraße 85, 10623 Berlin Tel.:+49 30 315 10-0, Fax: +49 30 315 10-278 Handwerkskammer zu Berlin (HWK) Blücherstraße 68, 10961 Berlin Tel.: +49 30 259 03-01, Fax: +49 30 259 03-235 Sonstige: Beratungs- und Ausbildungszentrum für zugewanderte Gewerbetreibende Schliemannstraße 23, 10437 Berlin, Tel.: +49 30 44 65 10 65 Fax: +49 30 444 10 85 www.emz-berlin.de Email: [email protected] Bundesweite Agentur für Gründerinnen Eine zentrale Hotline 0180 - 5 22 90 22 (montags bis donnerstags von 9.oo bis 18.oo Uhr und freitags von 9.oo bis 16.oo Uhr) bietet als Anlaufstelle Erstinformationen und Hinweise auf regionale Beratungsangebote durch entsprechende Expertinnen. Weitere Informationen: Email: bga@gründerinnenagentur.de und Innovation und Bildung Hohenheim GmbH (IBH) Projektleitung: Ingrid Katz. M.A. Wollgrasweg 49, 70599 Stuttgart Tel: 0711/451017-206 / Fax: 0711/123-2556 8. Gleichberechtigung von Männern und Frauen 8.1 Spezielle Angebote für Frauen In der Bundesrepublik Deutschland ist die Gleichberechtigung gewährleistet durch Art. 3 des Grundgesetzes: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechts (...) benachteiligt oder bevorzugt werden." Weitgehend verwirklicht wird die Gleichberechtigung durch das am 1. 7. 1958 in Kraft getretene Gleichberechtigungsgesetz. Viele Details dieses Grundrechts wurden indes erst später ausgearbeitet: z. B. 1957 im Gleichberechtigungsgesetz (Ehe-, Güter- und Sorgerecht), 1980 bei der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, 1994 bei Beschäftigtenschutz und Frauenförderung. Trotz all dieser Maßnahmen erhalten Frauen bis heute in vielen Berufen bei gleicher Arbeit noch immer nicht den gleichen Lohn wie Männer, sondern liegen im Durchschnitt 25 Prozent darunter; zudem bleiben Familienpflichten häufig allein den Frauen überlassen (Alleinerziehende). Die Rufe nach "Antidiskriminierungsgesetzen" und "Quotenregelungen", also "Frauenquoten" bei der Vergabe von Arbeitsplätzen zeigten noch in den achtziger und neunziger Jahren, dass sich gewohnte Rollenstrukturen im Alltag nur sehr langsam verändern lassen. Inzwischen hat ein Wandel eingesetzt. Immer mehr Frauen sind erfolgreich im Beruf und Ehrenamt. Um diesen Prozess voran zu treiben gibt es viele Initiativen, die Frauen in ihren Zielen unterstützen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet auf seiner Internetseite (www.bmfsfj.de) einen Überblick über eine Reihe von Initiativen und Projekten der Frauenförderung. So hat die Bundesregierung z. B. eine Bundesweite Agentur für Gründerinnen eingerichtet. Hier wird ein Signal für die Förderung der beruflichen Selbstständigkeit von Frauen gesetzt. Mit diesem Gemeinschaftsprojekt der Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), für Bildung und Forschung (BMBF) sowie Wirtschaft und Arbeit (BMWA) soll der Anteil an Firmengründungen durch Frauen erhöht und das Gründungsklima für Frauen insgesamt verbessert werden (s. unter 7.5). Das Projekt "Frauen an die Spitze" hat zum Ziel den Frauenanteil in Führungspositionen von Sportverbänden und Landessportbünden zu erhöhen, indem die Erfahrungen und Kompetenzen von Frauen genutzt werden. Weitere Informationen über das Projekt finden Sie im Internet unter www.femtotop.de Das seit März 2005 bestehende Internetportal www.frauenmachenkarriere.de bietet einen schnellen und einfachen Zugang zu umfassenden Informationen über Frauenerwerbstätigkeit. Es bietet thematisch aufbereitete Service- und Hintergrundinformationen zu den Themen Berufsstart, Karriere, Existenzgründung und Wiedereinstieg. Aktuelle Brancheninformationen der Bundes- und Landesebene werden gebündelt angeboten. Auch das Land Berlin sieht Frauen und Männer als gleichberechtigte Partnerinnen und Partner und unterstützt Frauen dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und Bildungsund Berufschancen gleichberechtigt wahrzunehmen. Die Förderung von Frauen hat in Berlin einen hohen Stellenwert und wird daher durch vielfältige Angebote der Beratung, Bildung und Unterstützung in Krisensituationen begleitet. Beratung und Informationen über die bestehenden Angebote im Bereich der Berliner Frauenförderung erhalten Sie bei den Frauenbeauftragten der Bezirksämter von Berlin. Die Adressen finden sie auf den folgenden Seiten. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Bezirke Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf Büro der Frauenbeauftragten Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin, Zimmer 241 d [email protected]. De, Tel. 9029-12690, Fax 9029-12055/12055 Sprachkenntnisse: Englisch Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg Gleichstellungsbeauftragte Frankfurter Allee 35 -37, 10216 Berlin, Zimmer 2915/16 [email protected], Tel. 2324 -4109/11, Fax 2324 - 4177 Sprachkenntnisse: Englisch Bezirksamt Lichtenberg Gleichstellungsbeauftragte Möllendorffstr. 6, 10360 Berlin 10360 Berlin (Postanschrift), Zimmer 10/11 Tel. 5504-3320/3321, Fax 5504-3309 Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf Gleichstellungsbeauftragte Alice-Salomon-Platz 3, 12527 Berlin, Zimmer 452 [email protected], Tel. 90293-2050/1, Fax 90293-2055 Bezirksamt Mitte Amt für Gleichstellung, Frauenbeauftragte Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin, Zimmer 212 [email protected], Tel. 2009-32048/32168, Fax 2009-32101 Zimmer 126 Sprachkenntnisse: Englisch Bezirksamt Neukölln Frauenbeauftragte Karl-Marx-Str. 83-85 12043 Berlin, Zimmer KU 62 [email protected], Tel. 6809-3555/3554, Fax 6809-2445 http://Members.AOL.COM/Frauenamt Bezirksamt Pankow Gleichstellungsbeauftragte Breite Str. 24 A - 26, 13187 Berlin, Zimmer 137 [email protected], Tel. 4883-2305, Fax 4883-2318 Zimmer 106 Sprachkenntnisse: Russisch, Englisch Bezirksamt Reinickendorf Frauenbeauftragte Eichborndamm 215-239, 13437 Berlin, Zimmer 124 Tel. 4192-2309/2011, Fax 4192-2215 Bezirksamt Spandau Frauenbeauftragte Carl-Schurz-Str. 2-6, 13597 Berlin, Zimmer 1201 a-c Tel. 3303-3501/3602, Fax 3303-7614 Sprachkenntnisse: Englisch Bezirksamt Steglitz- Zehlendorf Frauenbeauftragte Schloßstr. 80 (Kreisel), 12165 Berlin, Zimmer 301 Tel. 6321-3206/3354, Fax 6321-2670 Sprachkenntnisse: Englisch Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg Frauenbeauftragtenbüro Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin, Zimmer 147 - 149 [email protected], [email protected] Tel. 7560-6031/3642/8941, Fax 7560-2391 (Frauenbeauftragtenbüro) Sprachkenntnisse: Regelung nach Einzelfallabsprache Bezirksamt Treptow-Köpenick Gleichstellungsbeauftragte Rathaus Köpenick Alt Köpenick 21, 12555 Berlin [email protected] Tel. 6172-2309, Fax 6172-2040 Sprachkenntnisse: Englisch 9. Rat und Hilfen für Familien 9.1 Erziehungs- und Familienberatungsstellen • Wenn Sie Fragen zur Erziehung oder Partnerschaft haben, • wenn es Konflikte in der Familie gibt, • wenn eine Trennung von Ihnen oder Ihrem/Ihrer Partner/Partnerin angestrebt wird • Sie sich Sorgen um sich oder Ihre Kinder machen, • wenn Kinder Probleme in der Schule haben, finden Sie in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen Informationen und Hilfe. Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen bieten Ihnen psychologische, pädagogische und auch therapeutische Leistungen an. Je nach Fragestellung und Problemlage reicht das Angebot vom Informationsgespräch über das intensive Beratungsgespräch, die diagnostische Abklärung bis zur Psychotherapie. Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Berlin helfen unbürokratisch, sind für Sie kostenfrei, unterliegen der Schweigepflicht und beraten Sie auf Wunsch auch anonym. Sie werden dort unabhängig von Ihrer Nationalität und Glaubensrichtung beraten. Kontaktmöglichkeiten und Hinweise finden Sie im Internet auf der Website der Erziehungsund Familienberatungsstellen unter: http://www.efb-berlin.de Darüber hinaus erhalten Sie in den Bürgerämtern der Bezirksämter weitergehende Informationen und die Adressen von Beratungsstellen. Die Adressen der Bezirksämter finden Sie im Kapitel I.2. 9.2 Kindergeld Eltern erhalten für ihre Kinder ein Kindergeld, das nach der Zahl der Kinder gestaffelt ist. Das Kindergeld bekommt man auch, wenn man nicht arbeitet. Das Kindergeld muss bei der Familienkasse der Arbeitsagentur oder beim Arbeitgeber beantragt werden. Die Adressen der Arbeitsagenturen finden Sie im Kapitel 7.1 9.3 Veröffentlichungen: Ratgeber für Familien in Berlin Der von der Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Sport herausgegebene Ratgeber für Familien in Berlin ist ein hilfreicher Wegweiser für alle, die Unterstützung bei Ihrer Erziehungsaufgabe und bei der Verbesserung ihrer familiären Bedingungen suchen. Die Broschüre erhalten Sie im Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Beuthstraße 6 - 8 (Eingang Beuthstraße 8, rechts neben dem Haupteingang) D-10117 Berlin Tel.: +49 30 9026-5000 Fax: +49 30 9026-5530 Darüber hinaus bietet die Homepage der Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Sport eine Fülle von Informationen für Familien. www.sensjs.berlin.de 10. Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Schule, Ausbildung und Studium 10.1 Kindertagesstätten (Kitas) Berlin bietet Familien einen kinderfreundlichen Lebensraum und fördert junge Menschen bei ihrer individuellen Lebensgestaltung. Eltern finden in den Berliner Bezirken ein breites und vielfältiges Betreuungsangebot für Kinder. Berlin hat 1999 die Rolle als Partnerstadt des Weltkinderhilfswerks UNICEF "Hauptstadt der Kinder" übernommen. Kindertagesstätten in Berlin Berlin bietet eine Vielfalt an Angeboten zur Tagesbetreuung von Kindern: Insgesamt etwa 2.200 Kindertagesstätten (Kitas) Ca. 150.000 Plätze Jedes Kind zwischen 3 und 6 Jahren hat einen Rechtsanspruch auf mindestens einen Halbtagsplatz in einer Kita. Nahezu 35 % aller Kinder werden bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in Tageseinrichtungen oder Tagespflege gefördert. Ca. 95 % aller Kinder besuchen den Kindergarten nach Vollendung des dritten Lebensjahres. Über 40 % der Grundschulkinder besuchen den Hort einer Tageseinrichtung oder den Offenen Ganztagsbetrieb der Grund- und Sonderschulen. Kindertagesstätten freier Träger in Berlin Neben den Jugendämtern der Bezirke bieten vor allem freie Träger Kita-Plätze an. Hierzu gehören Kirchen, das Deutsche Rote Kreuz, Arbeiterwohlfahrt und der Internationale Bund für Sozialarbeit. Hinzu kommen zahlreiche Eltern-Initiativ-Kitas. Die kleinen, von Eltern organisierten Einrichtungen waren früher als Kinder- oder Schülerläden bekannt. Sie bieten meist eine Ganztagsbetreuung von durchschnittlich sieben Stunden. Dieses Angebot ergänzen Eltern-Kind-Gruppen, die fünf Tagen in der Woche für mindestens vier Stunden geöffnet sind. Ihr Kind soll in die Kita? Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport unterhält eine Datenbank aller Kindertagesstätten. Hier finden Sie bestimmt das richtige Betreuungsangebot. www.sensjs.berlin.de 10.2 Schule: Von der Vorklasse bis ins Gymnasium In Deutschland besteht eine zehnjährige allgemeine Schulpflicht sowie eine Pflicht zum Besuch der Berufsschule für die Dauer der Berufsausbildung. Mit Beginn eines Schuljahres jeweils am 1. August werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 31. Dezember vollenden werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten werden Kinder, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden werden, zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht. Die Qualität des deutschen Bildungswesens - von der Grundschule bis hin zum dualen System der Ausbildung in Unternehmen und Berufsschulen (s. Berufsausbildung) – wird allgemein als gut eingeschätzt. Vielfalt, Offenheit und Multikulturalität spiegeln sich im Angebot der Schulen und Institutionen wider. Sprachkenntnisse sind entscheidend für den Schulerfolg. Im Zuge der Anmeldung der Kinder in der Grundschule werden daher ihre Kenntnisse der deutschen Sprache überprüft. Falls Defizite festgestellt werden, müssen diese Kinder bereits vor dem Schulbeginn an einem halbjährigen Sprachförderkurs teilnehmen. Damit möchte die Schule allen Kindern gute Startchancen für eine erfolgreiche Schullaufbahn vermitteln. Das Berliner Schulsystem bietet eine fundierte Grundausbildung und verfügt über vielfältige Übergangs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Ebenso können Schülerinnen und Schüler bereits sehr früh entsprechend ihren Begabungen in ihrer sprachlichen, naturwissenschaftlichen oder musischen Entwicklung gefördert werden. In Berlin gibt es mehr als 1200 öffentliche und private Schulen mit einem breiten Spektrum an pädagogischen Konzepten. Besondere Angebote, wie zum Beispiel die Staatlichen Europaschulen mit ihrem zweisprachigen Konzept, erfreuen sich großen Zuspruchs. Das Schulsystem setzt sich aus verschiedenen Bildungsstufen zusammen. Zunächst gehen Berliner Schüler auf eine Grundschule, danach auf und eine weiterführende allgemeinbildende Schule. Vorklassen (in den Grundschulen) Vorklasse: Der Besuch der Vorklasse ist freiwillig. Die Fünfjährigen und die noch nicht schulfähigen sechsjährigen Kinder werden an das Leben in einer größeren Gemeinschaft gewöhnt. In mehreren Bezirken besteht eine zweijährige "Eingangsstufe", die Vorklasse und Klasse 1 unter besonderer pädagogischer Zielsetzung zusammenfasst. Grundschulen Die Grundschulen umfassen die Vorklasse und die Klassenstufen 1 bis 6. Eine Vielzahl von Grundschulen unterbreitet besondere Betreuungsangebote. Es existieren an zahlreichen Grundschulen Integrationsklassen, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden. Viele Schulen mit besonderen pädagogischen Schwerpunkten: Sport, Musik, Religion, Montessori, Sprachen. Oberschulen Während in Grundschulen alle Schüler gemeinsam unterrichtet werden, gliedert sich die Oberschule nach der Qualifikation. Gymnasien nehmen die besten Schüler auf, Realschulen die zweite Gruppe, Hauptschulen Schüler mit der niedrigsten Vorbildung. Nur auf der Gesamtschule werden alle drei Zweige parallel angeboten. Hauptschulen Hauptschulen umfassen die Klassen 7 bis 10. Ziele sind die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Einsichten im Sinne einer zeitgemäßen Allgemeinbildung, Hinführung zur Wirtschaftsund Arbeitswelt und die Vorbereitung einer verständigen Berufswahlentscheidung. Realschulen Die Realschulen umfassen die Klassen 7 bis 10. Ziele sind die Vermittlung der Grundlage für eine Berufsausbildung mit gesteigerten Anforderungen und studienqualifizierende Bildungsgänge, Innerhalb der Wahlpflichtfächer ist ein Schwerpunkt wählbar und mit mindestens befriedigenden Leistungen berechtigt der Realschulabschluss zum Übergang in die Aufbaustufe des Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe eines berufsfeldbezogenen Oberstufenzentrums. Gymnasien Gymnasien beginnen in der Regel mit Klasse 7 und schließen in der 13. Klasse mit dem Abitur ab, nach dem Schüler auf die Universität wechseln können. Auch auf dem Gymnasium wird zunächst in festen Klassenverbänden unterrichtet; in den letzten beiden Jahren können Schüler Kurse nach Neigung und auch einem späteren Beruf wählen. Gesamtschulen Die Gesamtschule fasst in den Klassenstufen 7 bis 10 das Unterrichtsangebot der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums zusammen. Ein Vorteil der Gesamtschule besteht darin, dass Klassenverbände gemeinsam von der Grundschule auf sie überwechseln können. Ziele sind gemeinsamer Unterricht aller Schüler unabhängig von ihren Lernvoraussetzungen; Betreuung und individuelle Förderung durch gezielte Maßnahmen. An der Mehrzahl der Gesamtschulen besteht eine gymnasiale Oberstufe. Einige Gesamtschulen beteiligen sich an überbezirklichen Schulversuchen zur gemeinsamen Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern Sonderpädagogische Förderung Der Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Berliner Schule gilt auch für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Erziehungsberechtigten haben die Wahl, ob ihr Kind im gemeinsamen Unterricht oder in einer Sonderschule sonderpädagogisch gefördert werden soll. Bundesweit nimmt Berlin auf dem Gebiet des gemeinsamen Unterrichts einen der vorderen Plätze ein. Für die sonderpädagogische Förderung stehen in Berlin folgende Sonderschulen / Sonderpädagogische Förderzentren zur Verfügung: Schulen für Schwerhörige, Schulen für Gehörlose, Schulen für Körperbehinderte, Schulen für Sprachbehinderte, Schulen für Lernbehinderte, Schulen für Geistigbehinderte, eine Schule für Sehbehinderte, eine Schulen für Blinde, Kleinklassen für Verhaltensgestörte (Beobachtungsklassen). Informationsstelle für schulische Angebote Im InfoPunkt finden interessierte Bürgerinnen und Bürger alle Broschüren und Publikationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport. Sie können sich vor Ort, per E-Mail oder telefonisch beraten lassen und erhalten wichtige Informationen über die Aufgabenbereiche der Senatsverwaltung aus einer Hand. Wo es nötig ist, werden Sie schnell und direkt an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses weiter geleitet. Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Beuthstraße 6 - 8 (Eingang Beuthstraße 8, rechts neben dem Haupteingang) D-10117 Berlin Tel.: +49 30 9026-5000 Fax: +49 30 9026-5530 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner: Barbara Bühring E-Mail: [email protected] Michael Klaue E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Montag: 9:00 - 16:30 Uhr Dienstag: 9:00 - 16:30 Uhr Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr Freitag: 9:00 - 14:00 Uhr 10.3 Angebote für Jugendliche in Berlin Auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport finden Interessierte einen ersten Einstieg in die Angebote der Stadt Berlin, z.B. Adressen und Programme der Jugendfreizeitstätten und der Jugendgästehäuser. Broschüre: „Wo ist was los?“ Berlin hat für Kinder und Jugendliche jede Menge an Freizeitaktivitäten zu bieten. Dies Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport gibt die Broschüre "Wo ist was los?" heraus Hier werden ca. 700 Projekte mit ihren Angeboten vorgestellt. Auch für Eltern, Lehrer, Großmütter und Erzieher und für jeden, der mit Kindern zu tun hat, liegt hier ein praktischer Wegweiser vor, dem man entnehmen kann, was es im Kiez oder in ganz Berlin in seiner Freizeit Schönes und/oder Nützliches tun kann. Sie erhalten Informationen über Jugend- und Kinderfreizeitstätten, Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendbildungsstätten, Jugendverbände und Jugendberatungsstellen. Konzerte für junge Leute und Familien 2004/2005 Seit vielen Jahren gibt der JugendKulturService mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport sowie der verschiedenen Veranstalter diesen Leitfaden durch das kulturelle Angebot Berlins heraus, damit Kinder und Jugendliche das Konzertangebot der Berliner Orchester und Chöre in seiner Vielfalt nutzen können - alles zu erschwinglichen Preisen und in der Regel auf guten Plätzen. Darüber hinaus bietet der JugendKulturService Kindern, Jugendlichen und Familien ein umfangreiches Serviceangebot in Kultur, Sport und weiteren Bereichen des pulsierenden Berliner Stadtlebens. Mit und durch den JugendKulturService kann man an 365 Tagen im Jahr etwas unternehmen. Kontakt: JugendKulturService eine gemeinnützige Gesellschaft des Berliner Jugendclub e. V. Obentrautstraße 55, 10963 Berlin-Kreuzberg Info-Telefon: 030-23 55 62 0, Fax: 030-23 55 62 20, Mail: [email protected] Internet: www.jugendkulturservice.de Fahrverbindung: U 1/15 und U 7 (Möckernbrücke), U 6 und U 7 (Mehringdamm) Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi von 9 bis 16 Uhr, Do von 9 bis 18 Uhr, Fr von 9 bis 14 Uhr Hilfe für straffällig gewordene junge Menschen. Broschüre: „Erwischt - was nun?“ Sollten Ihre Kinder oder andere Jugendliche in Ihrem Bekanntenkreis mit dem Gesetz in Konflikt geraten, bietet die Jugendgerichtshilfe Beratung an. In den meisten Fällen führt die Beratung dazu, dass die betroffenen Jugendlichen schwierige Entwicklungsetappen überwinden und nicht mehr straffällig werden. Die vorliegende Broschüre versucht Antworten auf Fragen zu geben, die viele Jugendliche vor einer Gerichtsverhandlung haben. Die Jugendgerichtshilfe möchte mit dieser Broschüre straffällig gewordenen Jugendlichen und Ihren Eltern einen Leitfaden an die Hand geben, mit dem sie wieder Orientierung gewinnen können, um die nächsten Schritte zu gehen. Was ist sonst noch wichtig? Informationen, z.B. zu Reisen und Stadtranderholung, bieten die Jugendförderungen der Berliner Bezirksämter, die Jugendverbände und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport. Informationen über Kinder- und Jugendarbeit im Internet mit Links zu vielen Einrichtungen und Projekten bieten: Jugendserver Spinnenwerk: http://www.spinnenwerk.de Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport: http://www.senbjs.berlin.de Virtueller Kinderstadtplan: http://www.kinderstadtplan.de Infofon: www.infonetkalender.de Jugendbibliotheken gibt es in jedem Bezirk. Die genauen Adressen und Öffnungszeiten können in der Amerika-Gedenkbibliothek, Blücherplatz 1, 10961 Berlin, Telefon (0 30) 90 22 60, erfragt werden. Die angegebenen Broschüren gibt es im Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport (Adresse s. unter 9.3) sowie in den Jugendämtern der Berliner Bezirksämter (Adressen s. unter I.2. 10.4 Berufsausbildung Beratung bei der Berufs- und Studienwahl Sie suchen Hilfe und Unterstützung bei der Wahl des richtigen Berufes bzw. Studienganges? In den Berliner Agenturen für Arbeit finden Sie ein umfassendes Informationsangebot auf viele Ihrer Fragen. Die Arbeitsagenturen haben Berufsinformationszentren eingerichtet in denen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Ausbildungsgangs geholfen werden kann. Darüber hinaus werden dort auch Ausbildungsplätze vermittelt. Die Anschriften der Arbeitsagenturen finden Sie unter 7.1 Berufsschulen im dualen System der Berufsaubildung Im dualen System der Berufsaubildung erhalten die Auszubildenden ihre praktische Ausbildung in einem Unternehmen und arbeiten dort bereits mit. An einem oder zwei Tagen in der Woche gehen sie in die Berufsschule, in der der Ausbildungsstoff auch theoretisch aufgearbeitet wird. Alle Berufsschulen sind spezialisiert, das heißt: sie unterrichten Auszubildende jeweils einer Berufsgruppe. Da nicht alle Auszubildenden einen Ausbildungsbetrieb finden, werden Ausbildungsgänge angeboten. Auch in diesen kann ein Beruf erlernt werden: andere Berufsfachschulen Berufsfachschulen sind Vollzeitschulen, die die Berufsausbildung übernehmen. Sie vermitteln in zahlreichen Berufsfeldern und im Bereich Sozialwesen die erforderlichen praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse. Sie dienen gleichzeitig der Erweiterung der Allgemeinbildung der Schüler. Aufnahmevoraussetzung ist mindestens der erweiterte Hauptschulabschluss. Die Berufsfachschule schließt mit einer dem Realschulabschluss gleichwertigen Schulbildung oder einem anerkannten Ausbildungsberuf mit Kammerprüfung ab. Schüler, die die allgemeinbildenden Schulen noch vor Erfüllung der zehnjährigen Schulpflicht verlassen, müssen auf eine Berufsschule wechseln oder ein anderes Angebot annehmen (einjährige berufsbefähigende Lehrgänge, BB 10). Für Jugendliche ohne Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis besteht im 11. Schuljahr ein berufsbildender VollzeitLehrgang (VZ 11). Fachschulen Neben diesen Schulen hat Berlin zahlreiche Fachschulen, z. B. die Staatliche Technikerschule Berlin, die staatliche Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe und die staatliche Fachschule für Sozialpädagogik. Oberstufenzentren Oberstufenzentren (OSZ) fassen die berufsbildenden Schulen - nach Berufsfeldern geordnet – (Berufsschule, Berufsfachschule und Fachoberschule) organisatorisch zusammen. In einer Reihe von Oberstufenzentren wird auch eine gymnasiale Oberstufe geführt. Ziel ist die Verzahnung der allgemeinen mit der beruflichen Bildung. In der Einführungsphase haben berufliche Fächer einen wichtigen Anteil am Stundenplan. In der Kursphase ist eines der beiden Leistungsfächer ein berufsfeldbezogenes Fach. Abschluss mit allgemeiner Hochschulreife. Der Besuch eines OSZ setzt die Entscheidung für ein Berufsfeld voraus: - Wirtschaft und Verwaltung - Elektrotechnik - Holztechnik - Chemie, Physik und Biologie - Gesundheit, Ernährung und Hauswirtschaft - Sozialpädagogik/Sozialwesen - Metalltechnik - Bautechnik - Textiltechnik und Bekleidung - Drucktechnik - Agrarwirtschaft 10.5 Studium in Berlin In keiner Region Europas konzentrieren sich Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung so stark wie in Berlin. Rund 1,8 Milliarden Euro investiert Berlin jährlich in Wissenschaft und Forschung. An vier Universitäten, drei Kunsthochschulen, sieben Fachhochschulen, einer internationalen Business School und über 70 außeruniversitären öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen lehren, forschen und arbeiten über 50.000 Beschäftigte. Das Klinikum "Charité – Universitätsmedizin Berlin" getragen von der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin ist die größte medizinische Fakultät Europas. In den beiden Technologieparks in Adlershof und Berlin-Buch kooperieren Forschung und Wirtschaft eng miteinander. Die nationalen Forschungsorganisationen sind in Berlin jeweils mit mehreren Instituten vertreten, außerdem acht Forschungsinstitute verschiedener Bundesministerien. Universitäten Berlin ist eine der attraktivsten Universitätsstädte Deutschlands. 142.000 Studierende sind an den Berliner Hochschulen eingeschrieben. 14 Prozent kommen aus dem Ausland. Im Bundesvergleich werben die Berliner Universitäten die meisten Forschungsmittel ein. Kunsthochschulen Hochqualifizierten Nachwuchs bilden auch die drei Kunsthochschulen – Hochschule für Musik „Hanns Eisler, Kunsthochschule Weißensee/Hochschule für Gestaltung und die Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ aus. Sie bieten ihren etwa 1.500 Studierenden fast alle künstlerischen Studiengänge an. Fachhochschulen Das Spektrum der sieben Berliner Fachhochschulen reicht von Technik, Wirtschaft und Verwaltung bis zu Sozial- und Geisteswissenschaften. Sie verbinden anwendungsorientierte Forschung mit Wissens- und Technologietransfer. Aktuelle Problemstellungen der Praxis, vor allem aus klein- und mittelständischen Unternehmen, stehen im Mittelpunkt ihrer Forschungen und Entwicklungen. Diese Kombination nehmen viele Länder in Europa zum Vorbild. Zahlreiche Berufstätige aus dem In- und Ausland nutzen das umfangreiche Weiterbildungsangebot der Fachhochschulen. Etwa 22.000 Studierende sind an den Berliner Fachhochschulen immatrikuliert. Nähere Informationen unter www.fachhochschulen-in-berlin.de 10.6 Anerkennung von Bildungsabschlüssen Sie haben bereits einen Schulabschluss bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung in Ihrem Heimatland erworben und möchten diesen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen? Dann wenden Sie sich an die Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport. Aufgaben der Zeugnisanerkennungsstelle • Bewertung von in- und ausländischen Bildungsnachweisen als Nachweis eines Realoder Hauptschulabschlusses und für den Zugang zu Universitäten und Fachhochschulen • Gleichstellung von schulischen Abschlüssen (Berufsfachschulen, Fachschulen) Adresse: Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Beuthstraße 6 - 8 D-10117 Berlin-Mitte Tel.: 9026-5228 /-5231 /-5232 /-5219 Fax: 9026-5001 E-Mail: [email protected] Internet: www.senbjs.berlin.de Sprechzeiten: Montag und Dienstag: Donnerstag: Warteraum 1042, 1. Etage 9.00 bis 12.00 Uhr 16.00 bis 18.00 Uhr Deutsche mit ausländischer Hochschulqualifikation ohne Wohnsitz in Berlin wenden sich an die jeweils zuständige Bewertungsstelle ihres Bundeslandes. Die Bildungsnachweise von Deutschen ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik werden zentral durch die Bezirksregierung Düsseldorf (Telefon +49 211 475-0) bewertet. 11. Weiterbildung in Berlin Warum Weiterbildung? In allen Berufen braucht man heute Fort- und Weiterbildung. Das erfordern die immer schneller werdenden Änderungen in allen Qualifikationsfeldern, worauf auch das Stichwort vom lebenslangen Lernens verweist. Aber auch der Arbeitsmarkt hat sich geändert. Weniger Angestellte bleiben ein Leben lang im einmal gelernten Beruf oder gar in der selben Firma. Entsprechend richten sich Weiterbildungsangebote neben Arbeitnehmern/innen und Unternehmen, die ihre Mitarbeiter/innen qualifizieren lassen wollen, zunehmend ab Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte. 11.1 Veröffentlichungen Wie finde ich das auf mich passende Angebot? Weiterbildungsdatenbank http://berlin.wdb.de/ Einen umfassenden Überblick über Weiterbildungsangebote bietet die Berliner Weiterbildungsdatenbank. . Informationen über geplante Seminare und Lehrgänge stehen zur Verfügung. Der Service: Sie finden in der Datenbank ca. 10.000 Angebote zur beruflichen Weiterbildung von rund 400 Bildungsanbietern vorwiegend im Raum Berlin. Unter „Bildungsangebote“ geben Sie Ihr Suchwort zum gewünschten Bildungsinhalt in die Volltextrecherche ein und erhalten die zum Thema angebotenen Kurse. Die Angebote werden von den Bildungsträgern online aktualisiert. Die Mitarbeiter/innen der wdb-berlin prüfen stichprobenartig die Einträge. Die Datenbank wird von der EUROPUBLIC Werbeagentur GmbH seit 1997 im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen betrieben. Recherche und Eintrag der Angebote der Bildungsträger sind kostenfrei! Wegweiser zur Weiterbildung Die Informationen in dem Wegweiser der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport reichen von der Allgemeinen Weiterbildung über Politische Bildung bis hin zu Kursen für die Spezialisierung in der Beruflichen Bildung. Auch zu Themen wie Bildungsurlaub, Beratung und das Nachholen von Schulabschlüssen finden Sie Informationen. Der Wegweiser ist im Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport (Adresse s. unter 9.3 Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: http://www.senbjs.berlin.de/weiterbildung/ueberblick_weiterbildung.asp seminus seminus ist eine seit 1995 existierende Internet-Weiterbildungsplattform mit aktuellen Inhalten für Weiterbildungsinteressierte, Unternehmen, Trainer und Bildungseinrichtungen. Täglich veröffentlicht seminus neben Seminarterminen auch aktuelle News. Ziel von seminus ist es, Seminarsuchende, Seminaranbieter und Trainer zusammenzuführen. Mit mehr als 12.000 Seminarterminen und nahezu 4.000 Seminaranbietern präsentiert seminus ein zentrales branchenübergreifendes Portal für berufliche Weiterbildung. Übersichtlich und benutzerfreundlich bietet seminus eine um die Auswahl von Kategorien, Region und Zeitraum erweiterte Volltextsuche. www.seminus.de . 11.2 Volkshochschulen In allen Bezirken gibt es Volkshochschulen, die aus öffentlichen Mitteln und Teilnehmerbeiträgen finanziert werden. Sie sind kommunale Weiterbildungszentren. Die Programme der Berliner Volkshochschulen- und Erwachsenenbildungseinrichtungen bieten allen Interessierten Zugang zu Bildung und Qualifikation. Sie bieten ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten, das sich an den soziokulturellen Strukturen der jeweiligen Bezirke orientiert. Das Angebot reicht von Kunst, Kreativer Gestaltung und Kultur über Sport und Fitness bis hin zu spezialisierten Berufsbildungskursen etwa im Bereich Fremdsprachen, Betriebswirtschaft oder EDV. Bürgernähe ist ein wesentlicher Faktor ihrer Attraktivität. Die Kurse werden zu einem großen Teil zu arbeitnehmerfreundlichen Zeiten in den Abendstunden oder am Wochenende angeboten. Die Teilnahmegebühren sind verhältnismäßig gering, bestimmte Zielgruppen erhalten Ermäßigungen. Volkshochschule Mitte City VHS, Antonstraße 37, 13347 Berlin Telefon 200 94 74 74, Fax 200 94 74 88 City VHS, Linienstraße 162, 10115 Berlin Telefon 200927474, Fax 200947488 Volkshochschule Friedrichshain-Kreuzberg Frankfurter Allee 37, 10247 Berlin Telefon 90298-4600/01/02/03, Fax 90298-4176 Wassertorstraße 4, 10969 Berlin Telefon 2219-5516, -5517, Fax 22195522 Volkshochschule Pankow Schulstraße 29, 13187 Berlin Telefon 48522820/2823, Fax 48522821 Prenzlauer Allee 227/228, 10405 Berlin Telefon 42401414, Fax 42401429 Bizetstraße 64, 13088 Berlin Telefon 9253712, Fax 96209822 Volkshochschule City West Pestalozzistraße 40/41, 10627 Berlin Telefon 902928855, Fax 902928831 Trautenaustraße 5, 10717 Berlin Telefon 90291 9400, Fax 90291 9412 Volkshochschule Spandau Reformationsplatz 2, 13597 Berlin Telefon 33035000/5007, Fax 33035001 Volkshochschule Steglitz-Zehlendorf Markgrafenstraße 3, 14163 Berlin Telefon 63215020 Fax 63216477 Goethestraße 9 - 11, 12207 Berlin Telefon 63212050, Fax 63212376 Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg Barbarossaplatz 5, 10781 Berlin Telefon 75606299, -6397, Fax 75608944 Volkshochschule Neukölln Boddinstraße 34, 12053 Berlin Telefon 68092433, Fax 68093298 Volkshochschule Treptow-Köpenick Plönzeile 7, 12459 Berlin Telefon 6172 5411/5414, Fax 6172 5400 Baumschulenstraße 81, 12437 Berlin Telefon 53699059, Fax 5328967 Volkshochschule Marzahn-Hellersdorf Tangermünder Straße 30, 12627 Berlin Telefon 9918116, Fax 9918120 Buckower Ring 54/56, 12683 Berlin, Telefon 568816-0, Fax 5644013 Volkshochschule Lichtenberg Paul-Junius-Straße 71, 10369 Berlin Telefon 97981970, Fax 979819730 Volkshochschule Reinickendorf Buddestraße 21, 13507 Berlin Telefon 41924800, Fax 41924812 Allgemeine Informationen über die Volkshochschulen in Berlin erhalten Sie bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Referat Weiterbildung - II F – Beuthstraße 6 - 8, 10117 Berlin Telefon 90265243, Fax 90265002 12. Gesundheit – Ärztliche Versorgung in Berlin Berlin verfügt über eine hervorragend ausgebaute Infrastruktur mit einem dichten Netz an Krankenhäusern, Kliniken, Arztpraxen, Notfalldiensten und einer Reihe von Spezialeinrichtungen. Sie werden hier ein breites Angebot medizinischer Versorgungsleistungen finden. Modernste Therapien auf dem letzten Stand der Wissenschaft retten und erleichtern jeden Tag Leben. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können in Deutschland die sie behandelnden Ärzte frei wählen. Einrichtungen der medizinischen Versorgung Für die Suche nach einer geeigneten medizinischen Versorgungseinrichtung in Berlin, z.B. einem speziellen Facharzt, hilft der Berliner Internet - Gesundheitsführer der GesundheitsInformations-Service GmbH. Unter www.gesundheit-berlin.de finden Sie eine umfangreiche Adressensammlung zum Thema Gesundheit: Apotheken, Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankentransporte, Gesundheitshandwerk wie z. B. Augenoptik, Hörgeräteakustik, Orthopädietechnik, Entbindungskliniken, Geburtshäuser und Hebammen. Zudem werden Informationen zu Pflege- und Behindertendiensten zur Verfügung gestellt. Nach dem Motto "einfach gut finden" werden bei gesundheit-berlin.de außer den Adressen des Berliner Gesundheitsbereiches auch aktuelle Inhalte, Meldungen, Tipps, und Termine zur Verfügung gestellt. Dieser Service steht ständig zur Verfügung und ist für den Nutzer kostenlos. Hilfreich ist auch ein Blick in das Branchen-Telefonbuch die „Gelben Seiten“. Die „Gelben Seiten“ finden Sie auch im Internet unter www.gelbe-seiten.de. Die Adressen fremdsprachiger Ärzte können Sie bei der Ärztekammer Berlin erfragen. Anschrift: Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin, Tel. 030/40 80 6-0 – Fax. –3499 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9.00 bis 15.00 Uhr, Freitags 9.00 bis 14.00 Uhr Nach telefonischer Vereinbarung werden auch zu anderen Zeiten Beratungstermine in der Rahmenarbeitszeit (7 bis 20 Uhr) angeboten. Auch über die Arztsuche per Internet finden Sie fremdsprachige Ärzte auf der Homepage der Ärztekammer Berlin unter: www.aerztekammer-berlin.de Krankenhäuser und Kliniken in Berlin Die Region Berlin-Brandenburg gehört zu den medizintechnischen Zentren Deutschlands. Die Behandlung in den Berliner Krankenhäusern, Spezial- und Universitätskliniken ist stets auf dem neuesten Kenntnisstand der Wissenschaft. In den 69 Krankenhäusern in Berlin stehen 20.991 Betten (Stand 2004) zur Verfügung. Die stationär-medizinische Versorgung ist für nahezu alle Berliner in der Nähe ihrer Wohnumgebung möglich. Die Anschriften der Berliner Krankenhäuser und Kliniken finden Sie ebenfalls in den Gelben Seiten oder unter www.gesundheit-berlin.de. Darüber hinaus wird Sie Ihr behandelnder Arzt darüber informieren, welches die richtige Klinik für Sie ist. Öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens Gesundheitsfürsorge und Präventionsmaßnahmen gehören in den Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Landesamts für Gesundheit und Soziales. Die in Berlin ansässigen Behörden verstehen sich als Dienstleister, geben Orientierungshilfen und bieten Aufklärung zu besonderen Fragestellungen. Bundesministerium für Gesundheit Dienstsitz Berlin Mohrenstraße 62 D - 10117 Berlin Tel.: +49 30 20640-0 Fax: +49 30 20640-4900 Internet: www.bmgs.bund.de Landesamt für Gesundheit und Soziales Postfach 31 09 29 D - 10639 Berlin Tel.: +49 030 9012-0 E- Mail:[email protected] Internet: www.berlin.de/sengessozv/lageso/index.html Abteilung III – Einrichtungen des Gesundheits- u. Sozialwesens Oranienstraße 106 D - 10969 Berlin (Kreuzberg) Leitung: Herr Kitzerow Tel.: +49 30 9028-1710 Fax: +49 30 9028-2077 Abt. V - Aufgaben des Gesundheitswesens Storkower Straße 97 D - 10407 Berlin (Prenzlauer Berg) Leitung: Herr Lockwood Tel.: +49 30 9022-0 Fax: +49 30 9022-3000 Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 15.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Notrufnummern Finden Sie unter: 20.4 „Für alle Fälle“ 13. Menschen mit Behinderungen 13.1 Unterstützung für Menschen mit Behinderungen Menschen mit Behinderungen erhalten Unterstützung, um am alltäglichen Leben gleichberechtigt teilnehmen zu können. Falls Sie eine Behinderung haben, sollten sie einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen, damit Sie die entsprechenden Hilfen in Anspruch nehmen können. Hierzu wenden Sie sich an das Versorgungsamt im Landesamt für Gesundheit und Soziales, das Sie darüber hinaus berät und Ihnen in vielen Fragen hilft. Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung fest. Antragsvordrucke gibt es auch im Info & Service Center des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin, bei den Sozialdiensten in den Krankenhäusern, in den Behindertenberatungsstellen und den Bürgerämtern in den Bezirken. Der Schwerbehinderten-Ausweis ist bundesweit gültig. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: http://www.berlin.de/sengessozv/lageso/schwb2.html oder im Info- und Servicecenter des Versorgungsamtes Berlin. Anschrift: Landesamt für Gesundheit und Soziales Versorgungsamt, Info & Service Center Albrecht-Achilles-Str. 62-65 10709 Berlin Tel.: 9012-0 Verkehrsverbindungen: U7 Adenauerplatz, Bus: 109, 110, M19, X10 bis Adenauer Platz, Bus: M 29 bis Olivaer Platz, Bus: 104 bis Hochmeisterplatz, Aufzug vorhanden Telebus Für schwerbehinderte Menschen, die am öffentlichen Personenverkehr nicht teilnehmen können, ist in Berlin ein Beförderungssystem - Telebus - eingerichtet worden, das einen sogenannten Tür-zu-Tür-Verkehr ermöglicht. Telebusberechtigte haben die Möglichkeit, Telebusse, Teletaxen und ein Taxi-Konto-System in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für die Berechtigung den Telebus zu benutzen ist die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und die Anerkennung des Merkzeichens „T“. Hier ist also zunächst ein Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft zu stellen. Wohnungen für Rollstuhlbenutzer Rollstuhlgerechte Wohnungen sind hinsichtlich der Ausstattung im Küchen- und Sanitärbereich und des stufenlosen Zugangs gesondert konzipierte Wohnungen. Der angebotene Wohnungsbestand umfasst rollstuhlgerechte Sozialwohnungen und behindertenfreundliche Wohnungen. Falls Sie eine solche Wohnung beziehen möchten, wenden Sie sich an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung II Integrationsamt und Hauptfürsorgestelle Sächsische Straße 28 10707 Berlin Telefon: 9012-6695 Behinderte Menschen werden dort als Wohnungssuchende registriert. Hierzu ist ein Bedarfsermittlungsbogen auszufüllen. Für den Abschluss eines Mietvertrages ist häufig die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines, in dem die Zugehörigkeit zum Personenkreis "Rollstuhlbenutzer" bestätigt ist, erforderlich. Antragsformulare sind im Schreibwarenhandel und beim Wohnungsamt erhältlich und sind dem Wohnungsamt Ihres Bezirksamtes zuzuleiten 13.2 Arbeit und Behinderung Die Gleichberechtigung behinderter Menschen ist in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens zu sichern und im Alltag zu praktizieren. Dazu gehört auch die Teilhabe behinderter Menschen im Arbeitsleben. Um den Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Menschen sichern zu helfen, können diesem Personenkreis und Arbeitgebern persönliche Hilfen und finanzielle Leistungen gewährt werden. Auf den Internetseiten des Bereichs Arbeit und Behinderung können Sie sich unter anderem über den Kündigungsschutz, besondere Leistungen, Vergünstigungen oder Hilfen im Arbeitsleben, Werkstätten für Behinderte Menschen und vieles mehr informieren. Hierzu finden Sie auch eine Vielzahl an Broschüren für behinderte Menschen und auch Arbeitgeber zum Thema Arbeit und Beruf zum Herunterladen oder bestellen. Internet: http://www.berlin.de/sengessozv/lageso/arb.html Anschrift: Landesamt für Gesundheit und Soziales Hauptfürsorgestelle und Integrationsamt Sächsische Str. 28 10707 Berlin Tel.: 9012-0 Verkehrsverbindungen: U3/ U7 bis Fehrbelliner Platz, Bus: 101 und 104 bis Haltestelle Fehrbelliner Platz und Bus: 115 bis Haltestelle Emser Platz oder Fehrbelliner Platz. Aufzug vorhanden über Eingang Württembergische Str. 6 13.3 Landesbeauftragter für Behinderte Berlin Der Landesbeauftragte tritt für die barrierefreie Stadt ein, wobei nicht nur die baulichen oder verkehrlichen, sondern alle Barrieren gemeint sind. Insbesondere die in den Köpfen der Menschen, die sich wiederum in ausgrenzenden Strukturen und Maßnahmen in allen gesellschaftlichen Bereichen widerspiegeln: In Schule und Ausbildung oder auf dem Arbeitsmarkt, in der Pflege, im Kulturleben oder in der Freizeit. Das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) verbietet die Diskriminierung der Menschen mit Behinderungen. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass sich jeder Bürger an mich wenden kann, wenn er von einer Diskriminierung Behinderter Kenntnis hat. Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Büro des Landesbeauftragten für Behinderte Berlin Oranienstraße 106, 10969 Berlin, (Räume E 009 bis E 011), Tel. 90 28 29 98 Darüber hinaus gibt es in allen Berliner Bezirksämtern Behindertenbeauftragte als Ansprechpartner für die Behindertenarbeit. Die Anschriften der Bezirksämter finden Sie unter I.2. 14. Sonstiges 14.1 Verbraucherschutz 1. Verbraucherzentrale Die Verbraucherzentrale ist der wichtigste Ansprechpartner für Verbraucherfragen. Die Vertretung von Verbraucherinteressen und die persönliche Beratung im direkten Gespräch, per Telefon oder die schriftliche Beratung stehen im Mittelpunkt der Arbeit. Die Arbeitsbereiche sind: Verbraucherschutz: Hier ist die Verbraucherzentrale tätig bei der Vermittlung bei Reklamation aller Art, außergerichtlicher Rechtsberatung und Rechtsbesorgung, Kreditrechtsberatung, Schuldner- und Insolvenzberatung, Patientenberatung, Spar- und Anlegerschutzrecht, Baufinanzierung Maßnahmen gegen Übervorteilung und Betrug sowie Informationen über Gesetze und Verordnungen. Sonderberatungen: Spar- und Anlageberatung, Energie, Heizkostenabrechnung, Mieterberatung, Reisereklamation, Patientenberatung, Kreditrechts-, Schuldner und Insolvenzberatung, Versicherungsfragen, Baufinanzierung. Anmeldung unter Telefon: 214 85-260 Weitere Informationen über das Beratungsangebot erhalten Sie direkt bei der Verbraucherzentrale Berlin e.V. Bayreuther Str.40 10787 Berlin Tel.: (030) 214 85 260, Fax: (030) 211 72 01 Email: [email protected], Internet: www.Verbraucherzentrale-Berlin.de Anmeldung für persönliche Sonderberatungen Telefon 030 - 214 85-260 Die Beratungen erfolgen gegen Gebühr. Kreditrechts- und Insolvenzberatung sind unentgeltlich. Telefonische Beratungen sind gegen eine Gebühr von 1,86 Euro/min. möglich. 2. Stiftung Warentest Gegründet wurde die STIFTUNG WARENTEST 1964 von der Bundesregierung als Institut zur Durchführung vergleichender Waren- und Dienstleistungsuntersuchungen. Sie ist eine unabhängige Einrichtung. Deshalb kann ihr niemand vorschreiben, was und wie getestet wird. Die Aufgabe der Stiftung ist es, Markttransparenz herzustellen. Außerdem informiert sie die Verbraucher über die Möglichkeiten einer optimalen Haushaltsführung, über eine rationale Einkommensverwendung und über gesundheits- und umweltbewusstes Verhalten. Produkte und Dienstleistungen werden nach wissenschaftlichen Methoden geprüft. In ihren Publikationen informiert die Stiftung die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Untersuchungen. Weitere Informationen über die Arbeit und Aufgaben der Stiftung erhalten Sie direkt bei der Stiftung Warentest Stiftung Bürgerlichen Rechts Lützowplatz 11/13 10785 Berlin Telefon: 2631-0, Telefax: 2631-2727 E-Mail: Kontaktformular auf der Internetseite, Internet: www.warentest.de 14.2 Selbsthilfe: Bürgerschaftliches Engagement Berlin gilt mit seinen Tausenden Initiativen als Hauptstadt der Selbsthilfe. Selbsthilfegruppen kümmern sich jeweils um einzelne Anliegen, die aus ihrer Sicht von der Öffentlichen Verwaltung nicht ausreichend erfüllt werden. Viele derartige Gruppen verfügen über hohe Fachkompetenz und sind dadurch zu einem unentbehrlichen Bestandteil der sozialen und gesundheitlichen Versorgung geworden. Die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich widmen sich neben der Bewältigung von krankheitsbedingten und krankheitsauslösenden Lebenssituationen auch der Gesundheitsvorsorge. Sie stärken das eigenverantwortliche Handeln der Bürgerinnen und Bürger, eine Voraussetzung der Prävention. Bürgerschaftliches Engagement bedeutet das aktive Mitgestalten und Mitverantwortung für unsere Gesellschaft. Bürgerinnen und Bürger bringen ihre Vorstellungen von einem guten Zusammenleben in dieser Stadt ein und übernehmen dafür Verantwortung. Die Verwaltung ist nicht mehr der alleinige Akteur, der Entscheidungen für das Gemeinwesens trifft, sondern alle engagierten Bürgerinnen und Bürger. Bürgerschaftliches Engagement liegt im Trend. Fast jeder vierte Berliner ist freiwillig ehrenamtlich tätig. Aktuelle repräsentative Untersuchungen belegen, dass die Bereitschaft für freiwilliges Engagement weiter steigt. Eine lebendige und solidarische Gemeinschaft braucht Bürgerschaftliches Engagement! Freiwillig ehrenamtliches Engagement reicht von nachbarschaftlicher Hilfe und Unterstützung über soziale und gesundheitliche Aufgaben bis zu Aktivitäten in Kultureinrichtungen, in Stadtentwicklung und Umweltschutz, im Sport, im Zivil- und Katastrophenschutz usw. Weitere Informationen über die Arbeit und Beratung von Selbsthilfegruppen erhalten Sie bei SEKIS. Anschrift: SEKIS Albrecht-Achilles-Str. 65 10709 Berlin Tel: 892 66 02 Email: [email protected], Internet: www.sekis-berlin.de Ausführliche Informationen zum Bürgerschaftlichen Engagement finden Sie im Internet bei BeePort der "Landeshomepage" zum Bürgerschaftlichen Engagement unter http://www.berlin.de/SenGesSozV/beeport/index.html und dem Portal Bürger aktiv in Berlin unter http://www.berlin.de/buergeraktiv/index.php 14.3 Schuldnerberatungsstellen Sollten Sie in eine finanzielle Notlage geraten, können Sie in einer Schuldnerberatungsstelle Unterstützung finden. Etwa 2,8 Millionen Haushalte sind in Deutschland überschuldet. Viele rutschen dann so tief in die roten Zahlen, dass es ihnen beinahe unmöglich erscheint, je wieder ein Leben ohne Schulden zu führen. Schuldnerberatungsstellen helfen und unterstützen Betroffene beim Versuch der Entschuldung. Bundesweit unterstützen kostenlos rund 1100 Schuldnerberatungsstellen Menschen und Familien in finanzieller und persönlicher Not. Träger sind der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche, das Deutsche Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Verbraucherberatungsstellen und die Sozialämter. In den Schuldnerberatungsstellen sind Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen (Sozialarbeit, Rechtswissenschaft, etc.) tätig und Experten, die Insidererfahrungen in Bankangelegenheiten, aber auch Hauswirtschaftskunde mitbringen. Allesamt sind sie sowohl mit den Nöten einer Überschuldung vertraut als auch mit den Problemen, die sich daraus ergeben. So raten und helfen sie Betroffenen beispielsweise auch bei drohender Wohnungsnot. Vor allem aber versetzen sie Hilfesuchende in die Lage, ihre finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen. Dazu sprechen sie u.a. bei Kreditinstituten und Inkassofirmen vor. Die Adressen der Schuldnerberatungsstellen können Sie unter der Telefonhotline: 0180 5 329 329 und im Internet unter: http://www.forum-schuldnerberatung.de/www.forum-schuldnerberatung.de erfragen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Broschüre: „Was mache ich mit meinen Schulden?“ herausgegeben. Von der Verschuldung zur Überschuldung: Was zu tun ist, wie sich Schulden regulieren lassen und wie man sich beraten lassen kann, zeigt diese Broschüre. Sie erläutert auch die rechtliche Seite. Die Broschüre kann beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angefordert werden unter der Rufnummer 01805-329 329 (0,12EUR/Anruf) oder per E-Mail an [email protected] Broschüre zum downloaden unter: http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3032.html III. Verkehr, Kultur, Religionen und Freizeitangebote in Berlin 15. Unterwegs in Berlin 15.1 Öffentlicher Nahverkehr Nutzen Sie den öffentlichen Nahverkehr! Denn die meisten Ziele innerhalb der Stadt werden Sie ohne Mühe mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Während im Westteil der Hauptstadt der Großteil des öffentlichen Personennahverkehrs von U-Bahn und Bussen bewältigt wird, erledigen diese Aufgabe im Ostteil der Stadt hauptsächlich S-Bahn, Straßenbahn (Tram) und Bus. Nach dem Fall der Berliner Mauer 1989 sind viele der unterbrochenen Verbindungen zwischen Ost und West wieder hergestellt worden. Unter anderem wurden die ehemals verschlossenen Bahnhöfe entlang der U6 und U8 sowie Strecken der S-Bahn ins Umland wieder eröffnet. Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) Die großen Verkehrsbetriebe – BVG, Deutsche Bahn, die S-Bahn, die Verkehrsbetriebe Potsdam und weitere Gesellschaften – haben sich zum Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zusammengeschlossen. So können Sie ohne Probleme auch das Berliner Umland erkunden. Fahrplanauskunft: Tel.: 030/ 19 44 9 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Potsdamer Straße 188 10783 Berlin Tel: 19 44 9 Fax: 256 49 256 http.//www.bvg.de/ S-Bahn Berlin GmbH Invalidenstraße 19 10115 Berlin Tel: 29 74 33 33 Fax: 29 74 38 31 http://www.s-bahn-berlin.de/ VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Hardenbergplatz 2 10623 Berlin Tel: 254 14 0 Fax: 254 14 112 http://www.vbbonline.de/ 15. 2 Fahrrad, Auto, Taxi Unterwegs mit dem Fahrrad Nutzen Sie in Berlin das Fahrrad! Für individuelle Streifzüge durch die Stadt ist das Fahrrad gut geeignet. Die meisten Strecken lassen sich gut damit bewältigen, und man sieht viel von der Umgebung. Räder gibt es bei zahlreichen Fahrradverleihen und -läden zu mieten. In der Stadt und auch in der Umgebung gibt es vielerorts ein ausgebautes Radwegenetz. Fahrradwegpläne sind beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) und im Buchhandel erhältlich. Der ADFC vertritt die Interessen von Fahrradfahrern und bietet bestimmte Service-Informationen an. Auch mit dem Fahrrad sind alle Verkehrsregeln zu beachten. Ebenso wie ein Auto muss es technisch einwandfrei sein (Beleuchtung, Bremsen usw.). Kinder können die Fahrradregeln in der Schule oder bei der Polizei lernen. Informationen unter www.adfc.de Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat eine Karte über die bestehenden Radfahrwege in Berlin erstellt. Sie finden diese Karte im Internet unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/radverkehrsanlagen/de/karte.shtml Sie können die Druckversion „Fahr Rad – aber sicher, Ausbau des Fahrradroutennetzes in Berlin, 2004“ auch kostenlos bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Info-Center Behrenstr. 42-45, 10117 Berlin Tel.: (030) 90 20 55 55, Fax: (030) 90 20 52 64, E-Mail: SenStadt Info-Center bekommen. Für die Versendung auf dem Postweg werden Portogebühren fällig. Bitte fragen Sie bei der Senatsverwaltung nach, wie hoch die Portokosten sind und legen Sie diese der Bestellung in Form von Briefmarken bei. Fahrrad-Guides Die Fahrrad-Guides von Berlin on Bike zeigen die interessantesten Ecken der Metropole. Mit komfortablen Leihrädern und meist auf Nebenstraßen und Radwegen bietet diese Art Sightseeing ungewöhnliche Einblicke. Regelmäßige Touren auf dem ehemaligen Mauerstreifen, Berlin im Überblick, Nightseeing, Fun- & Club-Tour.... Spezielle Angebote gibt es für Gruppen, Betriebsausflüge und Familien. Mietfahrräder Die Deutsche Bahn bietet Mietfahrräder an. Call a Bike kann genutzt werden, wenn man sich mit der Kreditkartennummer unter Tel. (07000) 522 55 22 angemeldet hat. Gleich danach darf dann losgeradelt werden. Zum Einstand werden fünf Euro fällig - das Startguthaben. Velotaxi Eine besondere und sehr bequeme Art, Berlin vom Rad aus zu genießen, bieten Velotaxis. Moderne Fahrrad-Rikschas fahren auf vier Strecken in der Stadt: Kurfürstendamm, Tiergarten, Potsdamer Platz und Unter den Linden. Individuelle Touren sind nach Absprache möglich. Fahrpreise ab Euro 2,50 pro Person (kleine Velotour), Euro 7,50 pro Person für große Velotour (30 Min. individuelle Fahrt); Vorbestellungen täglich von 13:00 bis 20:00 Uhr unter Tel. 0172/328 88 88. Unterwegs mit dem Auto Fahrerlaubnis Mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen Sie in den ersten sechs Monaten nach Ihrem Zuzug ein Kraftfahrzeug führen. Danach benötigen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis! Deshalb sollten Sie sich innerhalb der ersten sechs Monate an das Führerscheinbüro wenden. Dort wird man Ihnen sagen, ob Ihr Führerschein umgeschrieben werden kann oder ob Sie eine Prüfung ablegen müssen – ebenso, ob Sie eine Übersetzung des ausländischen Führerscheines vorlegen müssen. Ihre ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig sein. In der Regel werden Sie den deutschen Führerschein ohne erneute Prüfung erhalten, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes erhalten haben (alle EU-Mitgliedstaaten und Island, Norwegen und Liechtenstein). Für den Fall, dass Sie zunächst nicht Auto fahren wollen: Den Antrag auf Umschreibung Ihres Führerscheins müssen Sie innerhalb von drei Jahren stellen. Wenn Sie einen Führerschein aus einem anderen Staat haben (Drittstaaten), müssen Sie die theoretische und praktische Prüfung bei einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr ablegen. Dies kann nur unter Beteiligung einer Fahrschule erfolgen. Die für die Erstbewerber vorgeschriebene Fahrschulausbildung (theoretischer und praktischer Unterricht) ist jedoch nicht notwendig. Die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis beantragen sie im Führerscheinbüro (Fahrerlaubnisbehörde / Personenbeförderung) Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Fahrerlaubnisse, Personenbeförderung und Güterbeförderung, III C Puttkamerstr.16 – 18, 10958 Berlin Telefon: (030) 90269 0 Verkehrsverbindungen : U6 (Kochstr.), Bus 129 Den Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis können Sie auch in der Meldestelle Ihres Bezirks beantragen. Anschriften der Bezirksämter finden Sie unter I.2. Automobilclubs und Verbände Es gibt mehrere Verkehrsverbände mit unterschiedlichen Angeboten. Manche bieten Hilfe, wenn ihre Mitglieder unterwegs eine Auto-Panne haben, und besondere Reiseversicherungen an. Der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil Club) und der ACE (Auto Club Europa) sind die größten Verkehrsverbände. Der VCD (Verkehrs-Club Deutschland) vertritt auch die Interessen von Bahnfahrern und Radfahrern und hält Angebote für diese Zielgruppe bereit. Die Internetadressen der einzelnen Verkehrsclubs sind: www.adac.de www.vcd.org www.ace-online.de Kraftfahrzeugangelegenheiten wie die Zulassung und Abmeldung eines Autos oder Motorrads werden bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde an zwei Standorten in Berlin bearbeitet. Adressen: 1. Kraftfahrzeugzulassungsbehörde Standort Hohenschönhausen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Kraftfahrzeugzulassung Ferdinand-Schultze-Str. 55, 13055 Berlin Telefon: (030) 90269 0, FAX: (030) 90269 3391 Verkehrsverbindungen: Bus 294, Tram M6, M 17, 16, 27 Es gibt kostenfreie Parkplätze 2. Kraftfahrzeugzulassungsbehörde Standort Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Kraftfahrzeugzulassung Jüterboger Str. 3 10965 Berlin Telefon: Vermittlung: (030) 90269 0, FAX: (030) 90269 3091 Verkehrsverbindungen: Bus 104, 341 Öffnungszeiten der Kraftfahrzeugzulassungsbehörden Montag: 07:30 Uhr - 14:30 Uhr Dienstag: 07:30 Uhr - 14:30 Uhr Mittwoch: 07:30 Uhr - 14:30 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr Für telefonische Auskünfte steht Ihnen ein Servicetelefon in der Zeit von : Montag – Mittwoch 07:00 Uhr - 15:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 07:00 Uhr - 12:30 Uhr zur Verfügung Für die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde Standort Berlin-Lichtenberg können Sie auch Termine vereinbaren. Taxifahrten In Berlin warten ca. 6.000 Taxen auf Sie. Halteplätze befindet sich häufig in der Nähe großer Hotels oder von Sehenswürdigkeiten. Ausgewählte Halteplätze können Sie über eine Rufsäule direkt anrufen. Oder Sie rufen eine Taxi-Funkzentrale an. Die Telefonnummern finden Sie in den Gelben Seiten. Der Berliner Taxi-Tarif Der Taxi-Tarif ist bindend für alle Taxi-Unternehmer. Der Taxameter muss bei Fahrtbeginn eingeschaltet werden, anderenfalls besteht im Unglücksfall kein Versicherungsschutz. Grundbetrag bei Fahrtantritt: Euro 2,50 Normaltarif: 0 - 7 km: 1,53 € je km, ab 7 km: 1,02 € je km. Für Kurzfahrten (unter 2 Kilometer und kürzer als 10 Minuten) kostet die Fahrt nur 3,00 €, wenn Sie das Taxi auf der Straße anhalten.. Der Fahrpreis für Fahrten außerhalb des Berliner Stadtgebiets und Schönefeld kann frei vereinbart werden. 16. Religionen in Berlin Zu Berlin gehört eine Vielfalt an Religionen, auch wenn die Mehrheit der Bevölkerung religiös nicht gebunden ist. Der Evangelischen Kirche gehören 23,4 Prozent der Berliner an, der Römisch-Katholischen Kirche 9,1 Prozent. Etwa 200.000 Menschen bekennen sich zum Islam das entspricht 5,9 Prozent der Bevölkerung. Die jüdische Gemeinschaft hat sich im Laufe der letzten zehn Jahren vor allem durch Neuzuwanderer aus Staaten der früheren Sowjetunion verdoppelt; derzeit zählt die Jüdische Gemeinde zu Berlin gut 11.000 Mitglieder. Auch hinduistische und buddhistische Religionsgemeinschaften sind in der Stadt vertreten. 16.1 Evangelische Kirche Der Presse- und Öffentlichkeitsbeauftragte der EKBO Pfr. Markus Bräuer Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin Tel: (030) 24 344 290, Fax: (030) 24 344 289 Email: mailto:[email protected], Internet: www.ekibb.de 16.2 Katholische Kirche Erzbischöfliches Ordinariat Berlin - Pressestelle – Niederwallstraße 8-9, 10117 Berlin Tel.: (030) 326 84-221, Fax: (030) 326 84-193 Internet: www.erzbistumberlin.de 16.3 Jüdischen Gemeinde zu Berlin Sozialabteilung Sozial- und Rechtsberatung, insbesondere auch in aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten, sowie Unterstützung beim Stellen von Anträgen, u.a. auf Entschädigung Joachimstaler Straße 13, 10719 Berlin Tel.: 880 28-145. Fax 880 28-115 16.4 Islam Islamische Föderation in Berlin Boppstraße 4, 10967 Berlin Tel.: +49 30 / 692 38 72, Fax: + 49 30 / 695 08 218 E-mail: [email protected] Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion - DITIB Wiener Straße 12, 10999 Berlin Telefon: 612 41 56, Telefax: 611 23 12 Kulturzentrum Anatolischer Aleviten e. V. Waldemarstraße 20, 10999 Berlin Telefon: 616 58 394, Telefax: 616 58 395 Mail: [email protected] 16.5 Andere Glaubensgemeinschaften Buddhist Center Berlin Grunewaldstr.18, 10823 Berlin Tel: 49-30-78 70 42 13, Fax: 49-30-78 70 42 14 Mail: [email protected], URL: http://www.buddhismus-ost.de „Das Buddhistische Haus" Frohnau Edelhofdamm 54, 13465 Berlin Tel.: 030-401 5580, Fax: 030-401 03227 Sikhgemeinde in Berlin Gurdwara Sri Guru Singh Sabha Berlin e.V Kögelstrasse 6, 13403 Berlin Telefon: 0173 / 62 58 717, Mail: [email protected] Internet: www.gurdwara-berlin.de 16.6 Weltanschaulich nicht gebundene Einrichtungen Humanistischer Verband Deutschlands Landesverband Berlin e. V. Wallstraße 61-65, 10179 Berlin Telefon: 613 904-0, Telefax: 613 904-50 Mail: [email protected], Internet: www.humanismus.de/hvd-berlin Deutscher Freidenker-Verband Landesverband Berlin Pistoriusstraße 41, 13086 Berlin Telefon: 92 40 94 84, Telefax: 36 03 43 67 71 Mail: [email protected], Internet: www.freidenker-berlin.de Weitere Informationen über Glaubensgemeinschaften in Berlin finden Sie im Internet unter: http://www.meinestadt.de/berlin/home/kat/100-541-876-98404 17. Medien Presse Insgesamt gibt es in Deutschland rund 20 000 verschiedene Presseprodukte, darunter spezielle Fachmagazine und Zeitschriften. Das umfangreichste Angebot an deutscher und internationaler Presse erhält man bei den Zeitschriftenläden in den Bahnhöfen und den Touristischen Zentren der Stadt. Die wichtigsten Publikationen und Regionalausgaben gibt es in fast allen Kiosken und Supermärkten. Radio / Fernsehen Besitzt man ein Radio und Fernsehgerät, sind Rundfunkgebühren an die „Gebühren-EinzugsZentrale“ zu zahlen (kurz: GEZ). Die Anmelde-Formulare für die GEZ bekommen Sie in vielen Sparkassen oder Banken. Im Hörfunk und auch im Fernsehen können Sie fremdsprachige Sendungen empfangen. Hier weisen wir nur auf die öffentlich-rechtlichen Angebote des RBB und auf den Offenen Kanal Berlin hin. RBB – Radio multikulti Masurenallee 8 - 14 14046 Berlin Telefon: 3031-1678, Telefax: 3015-062 E-Mail: [email protected], Internet: www.multikulti.de Empfang: auf Antenne 96,3 MHz, im Berliner Kabelnetz 91,6 MHz Radio multikulti - das Radio der kulturellen Vielfalt mit Informationen über das Zusammenleben der Kulturen bei uns und anderswo. Auf deutsch und in insgesamt 19 Fremdsprachen reist man mit ihnen durch Berlin aber auch um den Globus. Rap aus dem Senegal, karelische Musik aus Finnland, Flamenco, Klezmer oder Merengue - alle Stile der Welt haben hier ihren Platz. Offener Kanal Berlin Voltastraße 5 13355 Berlin Telefon: 4640 05-0, Telefax: 4640 05-98 E-Mail: [email protected], Internet: www.okb.de Empfang: auf Antenne 97,2 MHz, im Berliner Kabelnetz 96,2 MHz Medienanstalt Berlin-Brandenburg Kleine Präsidentenstr. 1 10178 Berlin Telefon: 26 49 67-0, Telefax: 26 49 67-90 E-Mail: [email protected], Internet: www.mabb.de Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg ist die gemeinsame Landesmedienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg. Neben der Zulassung und Kontrolle privater Radio- und Fernsehprogramme in Berlin und Brandenburg engagiert sich die Medienanstalt BerlinBrandenburg für den Ausbau der Rundfunkversorgung. 18. Kultur und Freizeit 18.1 Gastronomie: Essen und Trinken in Berlin Berlin steht für internationale Gastronomie mit hohem Standard. Eine vielfältige Auswahl an erstklassigen Restaurants lockt mit kulinarischen Köstlichkeiten. Fast 9.500 Gastronomiebetriebe unterschiedlichster Nationalitäten, Restaurants, Cafés, Bars, Kneipen, Trattorias und Pubs laden zum Schlemmen und Genießen ein. Die verschiedensten Arten von „Fast-Food“ wie z. B. Hamburger, Döner und nicht zuletzt die berühmte Berliner Currywurst werden in entsprechenden Schnellrestaurants und an Imbissständen in der ganzen Stadt angeboten. 18.2 Einkaufen in Berlin Berliner Einkaufsstraßen, Shopping-Center und Märkte bieten alles, was das Shopping-Herz begehrt. Beliebt und bekannt sind die Flaniermeile Kurfürstendamm, das neue Stadtquartier am Potsdamer Platz und die traditionsreiche Friedrichstraße bis hin zur Spandauer Vorstadt. Fans außergewöhnlicher Designerware oder trendiger Secondhand-Klamotten werden in den Szene-Boutiquen in Prenzlauer Berg oder rund um den Hackeschen Markt im Stadtbezirk Mitte fündig. Ein Bummel über die Berliner Wochenmärkte oder über die Floh-, Kunst- und Trödelmärkte ist immer ein Erlebnis. Informationen über die Berliner Märkte sowie Straßen- und Volksfeste sind unter www.berlin.de/SenWiArbFrau/markt/index.html online abrufbar. Die Listen der Märkte werden von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin, Tel: 9013-8446, Fax: 9013-7274, in Zusammenarbeit mit den für Wirtschaft zuständigen Abteilungen der Bezirksämter herausgegeben. Diese Informationsschriften kann man sich auch per Post schicken lassen. Ein Versand ist jedoch nur nach Zusendung von Postwertmarken in Höhe von 0,56 € (Büchersendung) möglich. Shopping Guide Berlin Der aktuelle Einkaufsführer der Berlin Tourismus Marketing GmbH und IHK Berlin präsentiert zahlreiche Shoppingzentren der Hauptsstadt. Berlin-Besuchern gewährt er mit aktualisierten Einträgen zu den Ladenöffnungszeiten, dem Tax Free-Einkauf und vielen weiteren wissenswerten Hinweisen eine gute Orientierung für einen Einkaufsbummel in der Stadt. Der Einkaufsführer steht unter dem Motto: Modisches und Ausgefallenes, Bücher, Kunst und Antiquitäten, Schmuck und Accessoires, Kunsthandwerk und Delikatessen aus aller Welt: In der Metropole Berlin gibt es nichts, was es nicht gibt. Der aktuelle Shopping Guide ist in deutsch und englisch erhältlich und kann über den BTM-Versandservice DVG bezogen werden: Tel.: +49 30 491023-14 Fax: +49 30 491023-25 18.3 Veranstaltungen: Museen, Theater, Filmstadt Berlin Veranstaltungen in Berlin Berlin ist ein Erlebnis - an jedem einzelnen Tag im Jahr. Konzerte, Partys und Bälle, internationale Film- und Theater-Events stehen ebenso auf dem Programm wie die berühmten langen Nächte der Kultur und Wissenschaften – ein weltweit einzigartiges Angebot. Museumslandschaft und Galerien in Berlin In den 174 Berliner Museen ist die Kultur der Menschheit versammelt - von der Nofretete bis zum Teddybären, vom prähistorischen Faustkeil bis zur Kunst unserer Tage. Große Ausstellungen erschließen diesen Fundus immer wieder neu Lange Nacht der Museen Die Lange Nacht der Museen geht 2005 in Berlin in ihr neuntes Jahr. Sie bietet den Besuchern die Gelegenheit, neue Museen zu entdecken – Berlin hat davon immerhin fast 170 – und sie hat eine ganze Reihe von anderen Städten animiert, ebenfalls Museumsnächte zu veranstalten. Mit unterschiedlichen Schwerpunkten für den Winter und den Sommer werden zweimal im Jahr Museen ausgesucht, die auf einer Vielzahl von Routen von 18.00 bis 02.00 Uhr nachts von etwa 60 Museumsbussen der BVG angefahren werden. Begann die erste Lange Nacht noch mit 12 Museen, so sind in der 17. Langen Nacht bereits etwa 80 Museen, Ausstellungen und temporäre Kunstprojekte beteiligt. In den Einrichtungen erleben die Besucher nicht nur Führungen zu den Ausstellungen, sondern ein reiches Spektrum an Kulturangeboten jeder Art: Konzerte, Performances, Lesungen, Vorträge, Malaktionen, Filme und vieles mehr bieten ein spannendes Programm für jeden Geschmack. Fantasievolle Catering-Angebote sorgen für das leibliche Wohl der Gäste. Der kombinierte Ticketpreis von 12, ermäßigt 8 Euro pro Person enthält die Anfahrt mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln, Nutzung der Busrouten, den Eintritt zu allen Institutionen und Veranstaltungen der Langen Nacht sowie das Informationsheft. Die Busse des Shuttle-Services werden von fachkundigem Personal begleitet. Programminfos finden Sie auf der Website, im speziellen Programmheft und im MuseumsTip-Newsletter "Ausstellungen": www.lange-nacht-der-museen.de Berliner Theater- und Konzertlandschaft Die größte Theater- und Orchesterstadt Deutschlands bietet täglich ein überwältigendes Angebot an Unterhaltung und Kulturgenuss. Die Berliner Kulturlandschaft hält für jeden Geschmack etwas bereit: Die Theatermetropole Berlin hat über 300 feste Theater, von der festlichen Staatsbühne über das professionelle engagierte Off-Theater, 12 Kinder- und Jugendtheater, ein neues MusicalTheater am Potsdamer Platz, bis zum Laien-Ensemble. Zu den Publikumsmagneten zählen u.a. der Friedrichstadtpalast, das Theater des Westens, die Staatsoper unter den Linden, die Deutsche Oper, das Wintergarten Varieté und das Theater am Kurfürstendamm. Die Bühnen l locken mit ihrem facettenreichen Angebot 3,5 Mio. Theatergäste pro Jahr. Musikalische Highlights Drei Opernhäuser, acht Sinfonieorchester – unter ihnen das herausragende Berliner Philharmonische Orchester – zehn Kammerorchester, rund 880 Chöre, vier freie Opernensembles und unzählige Musikgruppen aller Richtungen und Stile. Einmalige Kulturlandschaft Die Museumsinsel in Mitte, von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt, und der von Daniel Libeskind entworfene Bau des Jüdischen Museums sind Anziehungspunkte der Menschen aus aller Welt. Kunstszene Eine ständig wachsende Galerieszene ergänzt das Angebot: 200 private Galerien und täglich 260 Ausstellungen bieten eine Fülle an Inspiration und Muße. Kino- und Filmstadt Berlin Mit 97 Kinos hat Berlin bundesweit die meisten Lichtspielhäuser im Verhältnis zur Bevölkerung. 12 Mio. Besucher jährlich belegen die Faszination für das Medium Film in der Stadt. Mit insgesamt 13 Multiplex-Kinos bietet Berlin Filmkino einer neuen Generation. Insgesamt 128 Leinwände und 32.231 Plätze bieten moderne Kinounterhaltung für Tausende Zuschauer täglich. Internationale Filmfestspiele Berlin Die Berlinale zieht jedes Jahr Filmschaffende wie Cineasten aus aller Welt nach Berlin. Als die Berlinale an den Potsdamer Platz zog, zeigten sich die Gäste sofort von dem hochmodernen Quartier begeistert. Mit 1.800 Plätzen im klassischen Zwei-Rang-Stil war das Musical-Theater von Renzo Piano am Potsdamer Platz - unter den Augen der Welt - der Berlinale Palast. http://www.berlinale.de/ Messen und Kongresse Mit herausragenden Messen, internationalen Veranstaltungen und Zukunftsforen ist die Stadt Gastgeber für Global Business, Consumer und Menschen aus aller Welt. Die wichtigsten Veranstaltungen der Messe Berlin sind die Internationale Funkausstellung IFA, die Internationale Tourismus-Börse ITB Berlin, die Internationale Grüne Woche Berlin, die bautec - Internationale Baufachmesse Berlin und die ILA - Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung Berlin-Brandenburg - und die HomeTech Berlin. Darüber hinaus stellen unter anderem die InnoTrans - Internationale Fachmesse für Verkehrstechnik und die FRUIT LOGISTICA - Internationale Messe für Früchte- und Gemüsemarketing informative Kommunikations- und Kontaktbörsen dar. Berlin bietet mit dem Internationalen Congress Center Berlin (ICC Berlin) eine multifunktionale Tagungsstätte. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.messe-berlin.de, www.berlin.de www.berlin-partner.de In den Stadteilmagazinen und in der Tagespresse wird jeweils aktuell auf Veranstaltungen aller Art hingewiesen. 18.4 Sport In einer multikulturellen Stadt wie Berlin hat der Sport als Mittel der Integration eine wichtige Funktion. Es gehört zum gelebten Alltag, dass verschiedene Nationalitäten miteinander trainieren. Über 3.000 Sporthallen, Stadien und Spielfelder, darunter so bekannte wie das Olympiastadion und die Max-Schmeling-Halle stehen hier zur Verfügung. Das Velodrom ist eine der größten Veranstaltungshallen Berlins. Hier finden Top-Events aus dem Sport-, Konzert- und Showbereich statt. Im Velodrom Arena ist eine 250 Meter lange Radrennbahn fest installiert. Sie gilt derzeit aufgrund ihrer punktsymmetrischen Konstruktion und des hochwertigen Materials als eine der schnellsten Radrennpisten der Welt. Sogar zwei Golfplätze liegen innerhalb des Berliner Stadtgebietes. Sport- und Spielstätten in Berlin Berlin ist nicht nur die Kultur-, sondern auch die Sport-Hauptstadt Deutschlands. Sportveranstaltungen mit überregionaler und weltweiter Bedeutung finden in der Hauptstadt regelmäßig ihre Austragungsorte. Darunter Veranstaltungen wie z. B. das FußballPokalfinale (Frauen und Männer), das Internationale Leichathletik Sportfest (ISTAF), der Berlin-Marathon, das Internationale Reit- und Springturnier und die Internationale Deutsche Tennismeisterschaften der Damen am Hundekehlesee. Die Sportbegeisterung der Berlinerinnen und Berliner ist groß. Es gibt rund 1.900 Vereine mit rund. 525.000 Mitgliedern. Darüber hinaus erfreuen sich die Berliner an den Bundesligaspielen des Fußball-Erstligavereins Hertha BSC. Die Stadt und das Umland locken mit vielfältigen Freizeitsportgelegenheiten, z. B.: Wassersport, Reitsport, Fallschirmspringen, Golf, Segel- und Motorflugsport. Berliner Großveranstaltungsstätten In Berlins Arenen und Stadien werden nicht nur Sport-Events zu überregional bedeutsamen Höhepunkten. Internationale Stars füllen die Stadien ebenso wie Sportgalas der Extraklasse. Das Olympiastadion Das Berliner Olympiastadion ist u. a. Austragungsort für die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006, Bundesliga-Heimspiele von Hertha BSC, DFB-Pokalendspiele und das Internationale Leichathletik Sportfest (ISTAF). Außerdem finden hier hochrangige Kirchen- und Kulturveranstaltungen statt. Das Velodrom Das Velodrom ist die größte Veranstaltungshalle in Berlin. Hier finden Top-Events aus dem Sport-, Konzert- und Showbereich statt. Ob Ausstellungshalle oder Galakulisse, Showroom oder Kongressforum: Das Velodrom bietet nicht nur beste Voraussetzungen, sondern auch einen höchst attraktiven Rahmen für Veranstaltungen aller Art. Die Max-Schmeling-Halle Die Max-Schmeling-Halle ist Austragungsort für Heimspiele des BasketballBundesligavereins Alba Berlin, Turniere des Landestanzsportverbandes, Boxkämpfe und Musik-Großereignisse Berliner Schwimmbäder Berlin bietet ideale Bedingungen für Wassersportbegeisterte und Freizeitsportler. Mit 42 Frei- und Sommerbädern und 66 Hallenbädern stehen ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung. Golf- und Bahnensportplätze in Berlin und Umgebung In einer Metropole wie Berlin kommen die Liebhaber des "Grünen Sports" auf Ihre Kosten. Mit zahlreichen Anlagen im Umland und kleineren Schlagplätzen in der Stadt, ist Golf als Sport in Berlin vollständig etabliert Berliner Eissportanlagen Im Winterhalbjahr bietet die Hauptstadt zahlreiche wetterunabhängige Möglichkeiten zum Schlittschuhlaufen. Auch das Training der Berliner Eishockey-Profis ist teilweise öffentlich und für Zuschauer live mitzuerleben. Rund um die Uhr bieten die Kunsteisbahnen in Berlin mehr als schnelle Runden. Pferderennsport Trabrennbahn Mariendorf Adresse: Berliner Trabrenn-Verein e.V., Mariendorfer Damm 222 – 298, 12107 Berlin Tel.: +49 (030) 7401 - 212 Fax.: +49 (030) 7401 – 211, Email: [email protected], Internet: www.berlintrab.de Galopprennbahn Hoppegarten Adresse: Union Klub von 1867, Goetheallee 1, 15366 Dahlwitz-Hoppegarten, Tel.: 03342 38 93 – 0, Fax: 03342 300 691, [email protected] Jogging und Walking Berlin bietet auch schöne Routen zum Joggen und Walken. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat hierzu eine kostenlose Broschüre „Berlin in Bewegung, Die schönsten Jogging- und Walkingrouten durch die Berliner Innenstadt, 2004“ herausgegeben. Sie erhalten diese Broschüre bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Info-Center, Behrenstr. 42-45, 10117 Berlin Tel.: (030) 90 20 55 55, Fax: (030) 90 20 52 64 E-Mail: SenStadt Info-Center Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag 10.00 bis 16.00 Uhr Freitag 10.00 bis 14.00 Uhr Weitere Informationen und Broschüren zu Sportstätten, Sportveranstaltungen in Berlin erhalten sie im Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Beuthstraße 6 - 8 (Eingang Beuthstraße 8, rechts neben dem Haupteingang) D-10117 Berlin Tel.: +49 30 9026-5000 Fax: +49 30 9026-5530 E-Mail: [email protected] sowie beim Landes Sportbund Berlin und der Sportjugend Berlin Jesse-Owens-Allee 2 14053 Berlin Tel.: +49 30 300 02 – 0 Fax: +49 30 30 00 21 07 Internet: www.lsb-berlin.net Sportvereinen und 18.5 Naherholungsgebiete Sie werden überrascht sein, wie viele Parks, Wälder und Seen Berlin hat. Kaum eine andere Großstadt hat so viele Grünflächen aufzuweisen wie Berlin. Park- und Gartenanlagen, Stadtplätze und Grünzüge unterschiedlicher Größe und Gestaltqualität aus verschiedenen Zeitepochen prägen das Bild der Stadt. Mehr als 2.500 öffentliche Grünanlagen, Grünzüge und Stadtplätze unterschiedlicher Größe und Gestalt bieten vielfältige Erholungsmöglichkeiten in der Stadt. Die Wälder, Parks, Kleingärten und über 400.000 Straßenbäume machen Berlin zu einer grünen Stadt. Wer an lauen Sommerabenden durch den Grunewald spaziert, im Garten des Schlosses Charlottenburg lustwandelt oder auf der Domäne Dahlem Hängebauchschweine streichelt, der mag manchmal vergessen, dass er in einer Metropole mit fast 3,4 Millionen Einwohnern lebt. Im Zentrum Berlins liegt der große Stadtpark „Tiergarten“. Tiere findet man hier zwar heute weniger, dafür - zumindest an warmen Tagen - grillfreudige Großfamilien ganz unterschiedlicher Nationalität, einen romantischen See und das dazugehörige Café am Neuen See mit seinem großen Biergarten. Zum Verweilen laden auch zahlreiche Parks in den Stadtteilen ein, z. B. der Volkspark Friedrichshain, die Gärten der Welt in Marzahn, u.a. mit einem Japanischen und einem Chinesischen Garten und der Britzer Garten (http://www.gruen-berlin.de/home/index.php). Berlin wird von Havel und Spree durchflossen, die wichtigsten Kanäle sind der Teltowkanal und der Landwehrkanal. Allein 6,6 Prozent des Stadtgebiets sind Wasserflächen, fast 18 Prozent sind von Wald bedeckt, weitere 11,5 Prozent sind Erholungsflächen und über fünf Prozent werden landwirtschaftlich genutzt. Zu allen Jahreszeiten bietet Berlin vielfältige Erholungsmöglichkeiten zu Fuß, auf dem Fahrrad oder mit dem Boot. So locken etwa der Müggelsee http://www.berlin.de/berlin-imueberblick/linkfoto/mueggelsee.htmlund die Müggelberge, die Pfaueninsel und Schwanenwerder, die Buchten entlang der Havelchaussee oder das Jagdschloss Grunewald. Und während sich auf dem Schlachtensee und der Krummen Lanke an eisigen Wintertagen die Schlittschuhläufer tummeln, ist in Berliner Wäldern und Grünanlagen bei ausreichend Schnee nicht nur Rodeln, sondern sogar Skilaufen möglich. Auf der anderen Seite der Glienicker Brücke liegt Potsdam, von wo aus das Schloss und der Park von Sanssouci nur einen Sprung entfernt sind. Dazu kommen weitere Ausflugsziele auf den Spuren Fontanes im Berliner Umland, wie etwa der nahegelegene Spreewald oder das Schloss Rheinsberg. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bietet auf ihrer Internetseite viele Informationen über Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen. Ausgewählte Grünanlagen und Plätze werden in Wort und Bild vorgestellt, insbesondere hinsichtlich ihrer Freizeitangebote und der Erreichbarkeit. Daneben erhalten Sie Hinweise auf unter Denkmalschutz stehende Grünanlagen (Gartendenkmale) sowie Informationen zu "Sondergrünanlagen", wie dem Botanischen Garten, dem Zoologischen Garten oder dem Tierpark Friedrichsfelde. Darüber hinaus gibt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung viele zum Teil kostenlose Broschüren heraus. Einige Veröffentlichungen sind nur über den Buchhandel oder Verlage zu beziehen. Informationen zu den Veröffentlichungen erhalten Sie im Internet: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/gruenanlagen/index.shtml oder bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Info-Center, Behrenstr. 42-45, 10117 Berlin Tel.: (030) 90 20 55 55, Fax: (030) 90 20 52 64 E-Mail: SenStadt Info-Center Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag 10.00-16.00 Uhr Freitag 10.00-14.00 Uhr 18.6 Tierpark, Zoo, Aquarium Eine Stadt - Zwei Zoos Der Fall der Mauer im Jahr 1989 und die Wiedervereinigung Deutschlands bedeuteten für den Zoo einen neuerlichen Einschnitt. Berlin, in dessen Stadtteil Friedrichsfelde 1955 der Tierpark gegründet worden war, hatte plötzlich zwei Zoologische Gärten. Allen politisch Verantwortlichen war klar, dass sie erhalten bleiben und sich ergänzen müssten. Es wurde ein Kooperationsvertrag geschlossen, der bis heute die Basis für eine enge Zusammenarbeit bildet. Angestrebt wird darin besonders, dass jeder Zoo seinen spezifischen Charakter behalten und ausbauen soll: Einerseits der Innenstadt-Zoo mit seinen vielen Tierhäusern und dem großen Aquarium, andererseits der weiträumige Landschaftspark mit Großgehegen. Beide Zoos zusammen besitzen zur Zeit einen Tierbestand, der an Vielfalt und Seltenheit von keiner anderen Stadt der Welt erreicht wird. http://www.zoo-berlin.de/willkommen.html http://www.tierpark-berlin.de/start.html Der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde Größter und schönster Landschaftstiergarten Europas Der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde ist an allen 365 Tagen im Jahr für seine Besucher aus nah und fern geöffnet - auch Heiligabend und Silvester. Auf 150 ha Fläche finden Sie einen Landschaftstierpark der seines Gleichen sucht. Großzügige Freianlagen für Huftierherden, große Wasserflächen für Gänsevögel und Flamingos sowie imposante Tierhäuser (Alfred-Brehm-Haus für Großkatzen und tropische Vögel, Dickhäuterhaus für Elefanten, Nashörner und Seekühe, Kolibri-Krokodil-Haus und Haus für afrikanische Primaten) erwarten Sie. Ein Besuch in der Schlangenfarm zeigt eine der umfangreichsten Sammlungen an Giftschlangen in einem europäischen Schauterrarium. Neu: Anlagen für asiatische und europäische Gebirgstiere und Anlage für Japanmakaken. Der historische Mittelpunkt des Tierparks ist das jetzt als Museum gestaltete Schloß Friedrichsfelde mit der historischen Gestaltung des Nord- und Südparterre, das Sie ebenfalls besuchen können. Adresse: Tierpark Berlin-Friedrichsfelde Am Tierpark 125, 10307 Berlin Öffentliche Verkehrsmittel Direkt zur Station "Tierpark" mit U-Bahn Linie U5, Tram-Linien 26, 27, 28; Bus-Linien 296, 396 Eintrittspreise Tageskarten Erwachsene: 10,- € Ermäßigt: Studenten (mit gültigem Semesterausweis) Berufsschüler. (mit gültigem Schülerausweis mit Lichtbild) 7,50 € Erwerbslose (gegen Vorlage des Ausweises / Bewilligungsbescheid) Zivildienstleistende und Wehrpflichtige (gegen Vorlage eines Ausweises) Kinder von 3 bis einschließlich 15 Jahre Schüler ab 16 Jahre (mit gültigem Schülerausweis) Sozialunterstützte (gegen Vorlage des Ausweises) Blinde und Schwerbeschädigte (100%) und deren Begleiter je 5,- € Öffnungszeiten: Kassenöffnung: täglich ab 9.00 Uhr Kassenschluss: Januar – Februar 16.00 Uhr März 17.00 Uhr April – September 18.00 Uhr Oktober 17.00 Uhr November – Dezember 16.00 Uhr 24. Dezember 13.00 Uhr Besuchszeit: bis 1 Stunde nach Kassenschluss Zoologischer Garten Berlin – Artenreichster Zoo der Welt Der Berliner Zoo liegt als grüne Oase im Herzen der westlichen City. Heute ist der Berliner Zoo der artenreichste der Welt. 1844 unter dem Preußenkönig Friedrich Wilhelm IV. eröffnet, war er der erste Zoologische Garten Deutschlands. Auf einer 35 ha großen Fläche mit altem Baumbestand und malerischen Wasserläufen präsentieren sich historische Tierhäuser in exotischem Stil neben modernen Hightech-Anlagen wie dem Flusspferdhaus und der neuen Robben-Pinguinanlage mit ihren Unterwasserfenstern. Sogar unter der Erde gibt es im Berliner Zoo etwas zu sehen: eines der wenigen Nachttierhäuser in Europa. Adresse: Hardenbergplatz 8, 10787 Berlin, Tel. 030. 25 40 10 Öffnungszeiten: Montag – Sonntag Frühlingszeit: 01.03. - 27.03., Sommerzeit: 28.03. - 03.10., Winterzeit: 04.10. - 28.02., 09.00 - 17.30 Uhr 09.00 - 18.30 Uhr 09.00 - 17.00 Uhr Aquarium Berlin Eine Welt für sich ist das Aquarium. Auf 3 Stockwerken leben nicht nur Fische, sondern auch Reptilien, Amphibien, Insekten und Wirbellose. Hier befindet sich auch die erste begehbare Krokodilhalle der Welt! http://www.aquarium-berlin.de/ Budapester Straße 32 10781 Berlin Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag, das ganze Jahr über 09.00 - 18.00 Uhr Eintrittspreise: Tageskarte ZOO Erwachsene 10,00 EUR Studenten, Berufsschüler, Erwerbslose, Wehr- und Ersatzdienstleistende 7,50 EUR Kinder - 3 bis einschließlich 15 Jahre, Schüler ab 16 Jahren, (Schülerausweis), Sozialunterstützte 5,00 EUR Tageskarte Aquarium Erwachsene 10,00 EUR Studenten, Berufsschüler, Erwerbslose, Wehr- und Ersatzdienstleistende 7,50 EUR Kinder - 3 bis einschließlich 15 Jahre Schüler ab 16 Jahren, (Schülerausweis), Sozialunterstützte 5,00 EUR Kombiticket ZOO/Aquarium Erwachsene 15,00 EUR Studenten, Berufsschüler, Erwerbslose, Wehr- und Ersatzdienstleistende 12,00 EUR Kinder - 3 bis einschließlich 15 Jahre Schüler ab 16 Jahren (Schülerausweis), Sozialunterstützte 7,50 EUR IV. Langfristige Integration 19. Rechtliche Informationen zu Ihrem weiteren Aufenthalt in Berlin 19.1 Aufenthaltsrecht Wir können Ihnen hier nur erste Informationen bieten. Genaueres entnehmen Sie bitte dem Ratgeber zum neuen Aufenthaltsrecht, den der Beauftragte für Integration und Migration zum neuen Aufenthaltsrecht herausgegeben hat. Der Ratgeber ist in Deutsch, Englisch, Russisch und Türkisch verfügbar: www.berlin.de/sengsv/auslb/publikationen/recht.html oder www.integrationsbeauftragte.de Zudem bietet das Bundesministerium des Innern weitere Informationen zum Aufenthaltsrecht auf seiner Website www.bmi.bund.de, insbesondere unter dem Stichwort „Häufige Fragen“ (FAQ) www.zuwanderung.de/2_faq.html. Beim Aufenthaltsrecht gelten für Unions-Bürger, Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums, Schweizer und deren Familienangehörige unterschiedliche Regeln als für andere Ausländer. 1 a) Aufenthaltsrecht für nicht Bevorrechtigte Aufenthaltszweck Sie können einen Aufenthaltstitel aus unterschiedlichen Gründen erhalten: a) zur Ausbildung, z.B. Studium oder Sprachkurs, b) zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit – das betrifft Selbständige und unselbständig Beschäftigte, c) aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, z.B. als anerkannter Flüchtling, d) aus familiären Gründen, z.B. Nachzug von Ehepartner oder Kindern, oder e) wegen gesetzlich vorgeschriebener besonderer Aufenthaltsrechte, z.B. Recht auf Wiederkehr von Ausländern, die als Minderjährige in Deutschland gelebt haben. Aufenthaltstitel Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und wird zu bestimmten Aufenthaltszwecken erteilt. Die Dauer des Aufenthaltes richtet sich nach dem jeweiligen Zweck. Aus jeder Aufenthaltserlaubnis ist abzulesen, ob der Inhaber erwerbstätig sein kann oder nicht. Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und schließt das Recht zu arbeiten ein. Sie ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit Nebenbestimmungen versehen werden, außer dass unter bestimmten Voraussetzungen die politische Betätigung verboten oder die Wohnsitznahme beschränkt werden kann. Allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel Um überhaupt einen Aufenthaltstitel zu erhalten, müssen Sie in der Regel zunächst folgende Voraussetzungen erfüllen: a) Sie müssen einen gültigen Pass oder Passersatz besitzen, b) Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein: Das heißt, Sie müssen für Ihre Lebenshaltungskosten und ausreichenden Krankenversicherungsschutz selbst aufkommen können, ohne dafür auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein; c) Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein, d) es darf kein Ausweisungsgrund vorliegen, e) Ihr Aufenthalt darf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland weder beeinträchtigen noch gefährden, f) Sie müssen mit dem erforderlichen Visum eingereist sein und die für die Erteilung des Aufenthaltstitels maßgeblichen Angaben bereits beim Visumantrag gemacht haben, g) es darf kein Einreise- oder Aufenthaltsverbot gegen Sie vorliegen und h) Sie dürfen sich nicht in einem entgegenstehenden, noch laufenden Asylverfahren befinden, es sei denn, Sie haben einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. 1 b) Aufenthalt von Unionsbürgern und anderen Bevorrechtigten Unionsbürger haben das Recht, jederzeit in die anderen Staaten der EU einzureisen, sich dort an beliebigen Orten aufzuhalten (Freizügigkeitsrecht) und zu selbst gesetzten Zwecken niederzulassen (Niederlassungsfreiheit). Angehörige der EWR-Staaten, die nicht EU-Bürger sind, sind EU-Bürgern in Bezug auf die Freizügigkeitsrechte gleichgestellt. Die EU-Freizügigkeitsregeln gelten in weiten Teilen auch für die Staatsangehörigen der Schweiz. Das Freizügigkeitsgesetz/EU zählt die Unionsbürger auf, die freizügigkeitsberechtigt sind. Das gilt für selbständige oder nichtselbständige Erwerbstätige, Erbringer oder Empfänger von Dienstleistungen, Studenten, Rentner, Nichterwerbstätige und Verbleibeberechtigte (das sind aus dem Erwerbsleben des Aufnahmestaates ausgeschiedene Personen). Für Unionsbürger Mittel- und Osteuropas, deren Staaten zum 01. 05. 2004 beigetreten sind, gelten allerdings Einschränkungen des Freizügigkeits- und Niederlassungsrechts, wenn sie hier erwerbstätig werden möchten. Arbeitnehmer benötigen für ihr Recht auf Freizügigkeit eine Arbeitserlaubnis-EU, über deren Erteilung die zuständige Arbeitsagentur entscheidet. Ebenfalls freizügigkeitsberechtigt sind Unionsbürger, die sich für drei Monate zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung in Deutschland aufhalten wollen. Nichterwerbstätige Unionsbürger, Rentner und Studenten haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt allerdings nur, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen und eigenständig ihren Unterhalt sichern. Freizügigkeitsberechtigte erhalten vom Amts wegen gebührenfrei eine unbefristete Bescheinigung über ihr Freizügigkeitsrecht. Diese Bescheinigung wird grundsätzlich bei der Anmeldung durch das Bürgeramt ausgestellt. 19.2 Die Niederlassungserlaubnis Einen sichereren Status als die Aufenthaltserlaubnis bietet die Niederlassungserlaubnis. Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und schließt das Recht zu arbeiten ein. Sie ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht durch Nebenbestimmungen eingeschränkt werden, außer dass unter bestimmten Voraussetzungen die politische Betätigung verboten oder die Wohnsitznahme beschränkt werden kann. 19.3 Einbürgerung Anspruchsberechtigt sind freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und Staatsbürger eines EWR-Staates sowie Inhaber einer Niederlassungserlaubnis und einer Aufenthaltserlaubnis zu bestimmten Zwecken. Von der Möglichkeit einer Einbürgerung ausgeschlossen sind Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen, die ihnen zu Ausbildungszwecken oder aus bestimmten humanitären Gründen erteilt wurden. Bedingung für eine Anspruchseinbürgerung ist ein achtjähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt. Nehmen Sie aber erfolgreich an einem Integrationskurs teil, reichen sieben Jahre rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalts für Ihre Anspruchseinbürgerung aus. V. Hilfen in Notfällen 20. Krisendienste 20.1 Häusliche Gewalt Gewalt in Familie und Partnerschaften gibt es in allen gesellschaftlichen Schichten und Kulturen. Sie trifft Frauen und Kinder, unabhängig von Alter, Bildung, Religion und nationaler Herkunft. Es sind ganz “normale” Familienväter, Ehemänner und Lebenspartner, die Frauen bedrohen, schlagen oder sexuell misshandeln, ihnen Kontakte zu Freundinnen und Bekannten verbieten und sie in finanzieller Abhängigkeit halten. Aus einem Gefühl von Scham und großer Angst heraus fällt es vielen Frauen schwer, sich Hilfe und Unterstützung zu suchen. Die Möglichkeiten für ausländische Frauen, sich aus einer Misshandlungssituation zu befreien, sind häufig durch einen nach wie vor an die Ehe gebundenen und dann ungesicherten Aufenthaltsstatus, fehlende Arbeitserlaubnis und finanzielle Nöte zusätzlich erschwert. Die Sorge von Frauen, eine eigenständige Lebensperspektive für sich und ihre Kinder entwickeln zu können, ist sehr groß. Adäquate psychosoziale und juristische Hilfen für Migrantinnen sind daher von besonderer Bedeutung. Gerade in einer Krisensituation ist es wichtig, sich vertrauensvoll in der eigenen Muttersprache verständigen zu können. Hotline und Zufluchtseinrichtungen BIG-Hotline täglich 9.00 – 24.00 Uhr Tel. 611 03 00 Die BIG-Hotline (Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt) bietet telefonische Beratung für Frauen, die körperliche und seelische Gewalt erfahren. Diese erfolgt auf Wunsch auch anonym. Die Mitarbeiterinnen bieten Informationen über und Vermittlung in Zufluchtseinrichtungen. Bei Bedarf werden Sprachmittlerinnen für persönliche Gespräche herangezogen. Die Hotline richtet sich mit ihrem Angebot auch an Personen aus dem privaten und sozialen Umfeld der Frauen sowie an Behörden, soziale Einrichtungen und Institutionen. 20.2 Frauenhäuser und ähnliche Einrichtungen Die sechs Berliner Frauenhäuser bieten Tag und Nacht Platz für Frauen und ihre Kinder, die Schutz suchen. Das Aufsuchen des Frauenhauses kann es den Frauen ermöglichen, sich aus dem Gewaltverhältnis zu lösen, die eigene Situation zu überdenken und neue Perspektiven zu finden. Die Mitarbeiterinnen beraten und unterstützen jede Frau individuell bei der Klärung ihrer eigenen Situation. In den Frauenhäusern arbeiten Frauen unterschiedlicher nationaler Herkunft und mit verschiedenen muttersprachlichen Kenntnissen. Darüber hinaus bemühen sich die Mitarbeiterinnen um die Zusammenarbeit mit Sprachmittlerinnen, damit jede Zuflucht suchende Frau die Möglichkeit hat, sich in ihrer eigenen Sprache zu verständigen. Der Aufenthalt im Frauenhaus ist anonym und kostenlos. 2.Autonomes Frauenhaus Tel. 374 90 622 3.Autonomes Frauenhaus Tel. 559 35 31 4.Autonomes Frauenhaus Tel. 9161 18 36 Frauenhaus Bora Tel. 986 43 32 Frauenhaus der Caritas Tel. 851 10 18 Interkulturelles Frauenhaus Tel. 80108050 Wegweiser für Migrantinnen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind Von der AG Migrantinnen bei BIG (Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt) in Kooperation mit der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen wurde ein Wegweiser für Migrantinnen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, erstellt. Übersetzungen ausgewählter Teile des Wegweisers sind in Arabisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch, Thai, Türkisch und Vietnamesisch erhältlich. Sie erhalten den Wegweiser unter anderem beim Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration, Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin, Telefon: 9017-2351 (Öffnungszeiten siehe unter 4.) und im Internet als Download im pdf – Format bei der BIG – Hotline unter: www.big-hotline.de 20.3 Krisendienste für Kinder und Jugendliche Die drei von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport eingerichteten Krisendienste sind rund um die Uhr zugängliche Anlaufstellen für Jugendliche, die sich in einer Notsituationen befinden. Beratung und Unterbringung sind grundsätzlich freiwillig. In einem Krisendienst ist die Unterbringungsmöglichkeit zeitlich begrenzt. Daher muss möglichst rasch geklärt werden, welche Perspektiven für die betroffenen Kinder und Jugendlichen gefunden werden können. Jugendnotdienst: Der Jugendnotdienst richtet sich an alle 14 bis 18jährige Mädchen und Jungen in Not- und Krisensituationen. Er bietet ambulante Beratung und kurzfristige Unterbringung bereit. Kostenlose Rufnummer: 0130 865252 Adresse: Mindener Straße 14, 10589 Berlin, Telefon 34 40 27/28/29 Herzbergstraße 83, 10365 Berlin, Telefon rund um die Uhr: 55051900 www.maedchennotdienst.de E-Mail [email protected] Mädchennotdienst: Der Mädchennotdienst bietet Mädchen und jungen Frauen im Alter von 14 bis 18 Jahren Beratung nach sexueller Gewalt und eine vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit. Adresse: Herzbergstraße 83, 10365 Berlin Telefon: 55 05 19 00 www.maedchennotdienst.de E-Mail: [email protected] Kindernotdienst Der Kindernotdienst gehört zu den bezirksübergreifenden Krisendiensten der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport. Kinder bis zu 14 Jahren können dort ohne bürokratischen Aufwand kurzfristig aufgenommen werden. Die Familie wird von den Mitarbeitern über den Verbleib informiert. Die Betreuer führen auch Krisengespräche und Beratungen mit den Eltern durch. Die Kinder können sich selbständig beim Kindernotdienst melden. Adresse: Gitschiner Str. 48/49, 10969 Berlin-Kreuzberg Tel.: 61 00 61 20.4 Für alle Fälle – Notrufnummer und Notdienste Allgemeiner Notruf Polizei Feuerwehr Krankentransport-Leitstelle Kriminalpolizei, Beratung Verkehrsnotruf ACE-Pannenhilfe ADAC-Pannenhilfe über Handy ADAC-Reiseruf ADAC-Rettungshubschrauber Ärztlicher Notruf Beratungsstellen für Vergiftungserscheinungen Giftnotzentrum Giftnotruf (nur für Erwachsene) Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Kassenzahnärztlicher Notdienst Zahnärztlicher Nacht-Notfalldienst Kundendienste Versorgungsunternehmen Gas: GASAG Entstörungsdienst Wasser: Entstörungsdienst Telefon: Telekom Störungsannahme Funkstörungen Kundendienste Verkehr BVG-Kundendienst (6-23 Uhr) Deutsche Bahn AG automatische Fahrplanauskunft Omnibusbahnhof Funkturm Kreditkarten Notruf (Kartenverlust) Scheckkarten Notruf (Kartenverlust) Soziale Notrufeinrichtungen Hotline für Urlauber in Gefahr Berliner Krisendienst Frauenkrisentelefon: Mo. + Do. 10-12, Di, Mi, Fr 19-21 Uhr Sa, So 17-19 Uhr LARA Krisen- und Beratungszentrum Für vergewaltigten Frauen Hotline (BIG) Schwules Überfalltelefon Berlin (Mann-O-Meter) Kindernotdienst Jugendnotdienst Kinderschutzzentrum Berlin Kirchliche Telefonseelsorge Opferhilfe Berlin, Beratungsstelle für Opfer von Straftaten Weißer Ring Opfer-Notruf Verloren / Gefunden BVG-Fundbüro Potsdamer Str. 182 Fundbüro Deutsche Bahn AG Zentrales Fundbüro Platz der Luftbrücke 6 110 112 112 4664-973466 0180-234 35 36 0180-2 22 22 22 22 22 22 86 86-0 110 oder 112 192 40 45 05-5 35 55 310 03-1 89 00 43 33 42 21-14 37 78 72-72 0800-292 59 59 0800-3 30 20 00 0180-3 23 23 23 1 94 49 0800-150 70 90 3 02 53 61 069-79 33 19 10 069-79 33 19 10, 01805-02 10 21 0188 81 70 390 63-00 615 42 43 615 75 96 216 88 88 6 11 03 00 216 33 36 6 10 06-1 3 49 99 34 0800 111 0 111 0800 111 0 222 395 28 67 833 70 60 01803- 34 34 34 25 62 30 40 01805 99 05 99 75 60-0