Mustervertrag Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel
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Mustervertrag Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel
Mustervertrag Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel Quelle: Jürgen Leske Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft Die Inhalte dieses Downloads sind nach bestem Wissen und gründlicher Recherche entstanden. Für eventuell enthaltene Fehler übernehmen jedoch Autor/in, Chefredakteur sowie die Holzmann Medien GmbH & Co. KG keine rechtliche Verantwortung. © 2014 Holzmann Medien www.handwerk-magazin.de Mustervertrag www.handwerk-magazin.de Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel1 zwischen der Firma __________________________________________ und - nachfolgend Arbeitgeber genannt - Herrn/Frau __________________________________________ - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird folgender Fortbildungsvertrag geschlossen: § 1 Art und Dauer der Fortbildung Der Mitarbeiter verpflichtet sich, ab ___________ an dem Fortbildungslehrgang im Bereich _______________________ bis zum ___________ teilzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf Wunsch des Arbeitnehmers und dient seiner beruflichen Fort- und Weiterbildung. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, alle Prüfungen und Zeugnisse während dieser Zeit der Geschäftsleitung vorzulegen. § 2 Freistellung und Vergütung Der Arbeitnehmer erhält während der Dauer der Fortbildung eine Vergütung in Höhe von _______________ EUR monatlich, zzgl. Weihnachts- und Urlaubsgeld. Die Aufwendungen für die Fortbildungsmaßnahme übernimmt der Arbeitgeber. § 3 Abbruch der Fortbildung Bricht der Arbeitnehmer den Fortbildungslehrgang vor Ende ohne sachlichen Grund ab, so hat er die bis dahin erhaltene Vergütung in voller Höhe zurückzuzahlen. § 4 Betriebsbindung Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs mindestens noch ____________ Monate/Jahre im Betrieb der Firma weiterzuarbeiten (Bindungsfrist). Beendet der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vorzeitig aus von ihm zu vertretenen Gründen, so ist er verpflichtet, alle während der Fortbildung erhaltenen Vergütungen an die Firma zurückzuzahlen. Gleiches gilt dann, wenn der Arbeitgeber während der Zeit der Fortbildungsmaßnahme das Arbeitsverhältnis aus verhaltensbedingen Gründen kündigt. Die Rückzahlungspflicht verringert sich pro abgelaufenem Monat der Bindungsfrist um 1/6 (bei Fortbildungsdauer bis 1 Monat), um 1/12 (bei Fortbildungsdauer 1- 2 Monate), um 1/24 (bei Fortbildungsdauer 3-4 Monate), um 1/36 (bei Fortbildungsdauer 5-12 Monate), um 1/48 (bei Fortbildungsdauer 1-2 Jahre), um 1/60 (bei Fortbildungsdauer mehr als 2 Jahre). © 2014 Holzmann Medien 1 Mustervertrag www.handwerk-magazin.de § 5 Funktionsbegriffe Die im Vertrag verwendeten Funktionen sind geschlechtsneutrale Begriffe und beziehen sich sowohl auf weibliche als auch auf männliche Funktionsinhaber. ______________ Ort ___________ Datum ___________________________ Arbeitgeber __________________________________ Arbeitnehmer 1 Dieses Muster handelt über Vereinbarungen zur Teilnahme an einer Weiterbildung, die dem Arbeitnehmer ermöglicht werden soll, wobei der Betrieb die Fortbildungsmaßnahme finanziert. Die Kehrseite einer solchen Vereinbarung ist, dass der Arbeitnehmer Kosten zumindest anteilig zurückzahlen muss, wenn er die Fortbildungsmaßnahme nicht vollständig in Anspruch nimmt und, als weiterer zu regelnder Punkt: Dem Arbeitnehmer kann auferlegt werden, sich zu verpflichten, für bestimmte Zeit sich an den Betrieb zu binden, sodass die Investition sich für den Arbeitgeber amortisiert. Diese Bindung richtet sich nach der Länge der Fortbildungsmaßnahme. Andererseits muss diese Fortbildungsmaßnahme einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer darstellen, nur dann macht es Sinn, ihn an den Betrieb nach dem Lehrgang zu binden. Folgende Bindungszeiträume sind anerkannt, abhängig von der Lehrgangsdauer (und wenn während der Fortbildungsmaßnahme keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung gegeben ist): Fortbildung bis ein Monat, Bindungsdauer sechs Monate, Fortbildung bis zwei Monate, Bindungsdauer 12 Monate, Fortbildung bis zu vier Monaten führt zu einer Bindungsdauer von 24 Monaten, Fortbildung von bis zu 12 Monaten führt zur Bindungsdauer bis zu 36 Monate und bei einer Fortbildungsmaßnahe von mehr als zwei Jahren kann der Arbeitnehmer bis zu 60 Monate an den Betrieb gebunden werden. © 2014 Holzmann Medien 2