DIN EN 1090 Welche Anforderungen kommen auf die

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DIN EN 1090 Welche Anforderungen kommen auf die
29.11.2011
DVS BV – Duisburg - 22. November 2011
Thema:
DIN EN 1090
Welche Anforderungen kommen auf die
Betriebe zu?
M.Sc. / Dipl. - Ing. Jörg Mährlein
Abteilungsleiter Qualitätssicherung
Niederlassungsleiter SLV Duisburg
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg, Niederlassung der GSI mbH
1
DVS BV – Duisburg - 22. November 2011
Inhalt
1.)
Betriebsprüfungen nach DIN 18800-7 und DVS 1704
– Bisherige Situation
2.)
EU – Binnenmarkt und Normung – aktueller Stand
3.)
Kurzinfos zur EN 1090, dabei u. a.
a.) Anforderungen an die Hersteller nach EN 1090- 1
b.) Anforderungen aus der EN 1090-2
c.) Infos zum Ablauf einer Zertifizierung der WPK
4.)
Zusammenfassung und Diskussion
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2.) Anforderungen an Bauprodukte
13.4 Anforderungen an Schweißbetriebe
Element 1312
Bescheinigung
bestätigt die Eignung des Betriebes
zum Schweißen von Stahlbauteilen.
Schlußfolgerung:
Schweißen ist der maßgebende Prozeß.
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1.) Aktueller Stand - Anforderungen an Bauprodukte
Musterbauordnung MBO: 2008
Die werkseigene Produktionskontrolle
ist eine maßgebliche Voraussetzung
für das Ausstellen der
Übereinstimmungserklärung durch den Hersteller
§ 17, § 22 und § 23 MBO
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1.) Aktueller Stand - Anforderungen an Bauprodukte
Bauregelliste A Teil 1 – Vorbemerkungen
Die werkseigene Produktionskontrolle bestimmt
sich nach
- DIN 18200: 2000 – 05, Abschnitt 3
- und den Bestimmungen, die in den
technischen Regeln enthaltenen sind
Hinweis:
DIN 18800-7, Abs. 13.2 und 13.3
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1.) Aktueller Stand - Anforderungen an Bauprodukte
13.2 Werkseigene Produktionskontrolle
Element 1302
Wer Stahlbauten
fertigt, mit Korrosionsschutz versieht
oder montiert,
muss über eine
werkseigene Produktionskontrolle verfügen,
die sicherstellt, dass die
Ausführung der Stahlbauteile den Anforderungen
dieser Norm entspricht.
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1.) Aktueller Stand - Anforderungen an Bauprodukte
Schlußfolgerung:
Herstellerqualifikation nach DIN 18800-7
bestätigt (nur), dass der Hersteller den Prozeß
Schweißen beherrscht.
Eine funktionierende werkseigene
Produktionskontrolle ist zwingend notwendig, um
das Produkt verwenden zu können
(§ 17 und §22 MBO)
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2.) EU – Binnenmarkt und Normung – aktueller Stand
Maßgebende Voraussetzung
für den europäischen Binnenmarkt
4 – Freiheiten – Modell
(festgeschrieben im Vertrag zur Gründung der EU)
Freier Verkehr von
Personen
Waren
Dienstleistungen
Kapital
Beseitigung weiterer Hemmnisse mit Hilfe
von Rechtsakten der Europäischen Union, z. B.
„Richtlinien“ oder „Verordnungen“
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2.) EU – Binnenmarkt und Normung – aktueller Stand
VERORDNUNG (EU) Nr. 305/2011
sog. „BAUPRODUKTENVERORDNUNG“
⇒
zur Festlegung harmonisierter Bedingungen
für die Vermarktung von Bauprodukten
⇒
zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG
Gültig seit dem 24.04.2011 mit folgenden Ausnahmen, die erst ab
dem 01. Juli 2013 gelten:
Artikel 3 bis 28, Artikel 36 bis 38, Artikel 56 bis 63,
Artikel 65 und Artikel 66 sowie die Anhänge I, II, III und V.
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2.) EU – Binnenmarkt und Normung – aktueller Stand
Veröffentlichung von EN 1090-1 im
Bundesanzeiger am 16. Februar 2011.
Die Koexistenzperiode
(Anwendungsmöglichkeit DIN 18800-7 / DIN V 4113-3)
endet am 1. Juli 2012.
Ab dann gilt nur noch EN 1090-1.
Vorhandene Bescheinigungen nach
DIN 18800-7 / DIN V 4113-3 werden ungültig
(siehe Leitpapier J, Pkt. 3.10 ff.)
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2.) EU – Binnenmarkt und Normung – aktueller Stand
Ab 01. Januar 2011
vorläufige bauaufsichtliche Freigabe
der Anwendung von
EN 1090-2 zusammen mit den relevanten Eurocodes
01.01.2011 bis 30.06.2012
(= Koexistenzphase)
Ü-Zeichen und CE-Kennzeichnung möglich,
je nach angewandter Norm
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2.) EU – Binnenmarkt und Normung – aktueller Stand
Besonderheiten (Beispiele)
DIN EN 1993-1-4 (Nichtrostende Stähle) wird nicht
bauaufsichtlich eingeführt.
Weiterhin gilt: AbZ Z-30.3-6
Für das Leistungsmerkmal Dauerhaftigkeit gilt:
CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1 und zusätzlich
Ü-Zeichen
(ÜHP) nach Bauregeliste
Thermisches Spritzen nach DIN EN 22063
Ü-Zeichen
(ÜZ) nach Bauregeliste
Feuerverzinken nach DASt 022
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1.) Aktueller Stand - Anforderungen an Bauprodukte
Grundsatz nach Richtlinie 89 / 106 / EWG :
(VERORDNUNG (EU) Nr. 305/2011)
Die Konformität (Leistung)
eines Produkts
mit den Anforderungen einer
technischen Spezifikation ist nachzuweisen.
⇒ Alle Prozesse
müssen beherrscht werden!
⇒ Nachweis durch werkseigene
Produktionskontrolle
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2.) Anforderungen an Bauprodukte
Ausführung von
Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken EN 1090-1: 2009 / AC: 2010
Konformitätsnachweisverfahren für
tragende Bauteile
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2.) Anforderungen an Bauprodukte
DIN 18800-7
(58 Seiten)
EN 1090-1
(43 Seiten )
EN 1090 – 2
(209 Seiten)
---
CE – Konformitätszertifikat für die WPK
---
Herstellerqualifikation
(Eignungsnachweis)
Klassen B - E
Schweißzertifikat
Ausführungsklassen
EXC1 bis EXC4
---
Werkseigene Produktionskontrolle WPK für
Klasse A – E
WPK nach schriftlich
festgelegten Verfahren
für EXC1 bis EXC4
---
Übereinstimmungsnachweisverfahren ÜH
CE – Kennzeichnung
---
Ausführungsregeln
---
Ausführungsregeln
Qualitätsanforderung
EN ISO 3834
---
Qualitätsanforderung
EN ISO 3834
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2.) Anforderungen an Bauprodukte
Ausführungsklassen
Vier Ausführungsklassen EXC1 bis EXC4.
Anforderungen steigen von EXC1 bis EXC4 an.
ACHTUNG:
Die Anforderungen an die Erstprüfung
und an die werkseigene
Produktionskontrolle
sind für alle Ausführungsklassen
dieselben!
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3.) Was ist neu? - Zertifizierung WPK nach EN 1090-1 -
„Prozesse“
im Anwendungsbereich der EN 1090
Bemessung
Schweiß-,
Schraub- und
Korrosionsschutzarbeiten
Gemäß Definition DIN EN ISO 9000, Pkt. 3.4.1
sind dies „Spezielle Prozesse“
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3.) Was ist neu? - Zertifizierung WPK nach EN 1090-1 -
nach EN 1090-1, Pkt. 3.4.1 umfasst System der WPK
⇒
schriftlich festgelegte Verfahren
⇒
regelmäßige Kontrollen und Prüfungen
und / oder Beurteilungen
⇒
die zu veranlassenden Maßnahmen für
⇒ die Konstruktionsmaterialien,
⇒ die Betriebsausrüstung,
⇒ der Herstellungsprozesse und
⇒ der hergestellten Bauteile
(jeweils auf Grundlage der bewerteten Prüfergebnisse)
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3.) Was ist neu? - Zertifizierung WPK nach EN 1090-1 -
Anforderungen werden gestellt an
⇒
Personal
⇒ Einrichtung
⇒ Bemessungsverfahren
⇒ zur Herstellung verwendete Halbzeuge
⇒ Bauteilspezifikation
⇒ Produktbewertung
⇒ Nichtkonforme Produkte
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3.) Was ist neu? - Zertifizierung WPK nach EN 1090-1 -
Personal
⇒
Festzulegen sind
⇒
Verantwortlichkeiten,
⇒
Befugnisse
⇒
Zusammenwirken
⇒
aller Mitarbeiter, die leitende, ausführende
oder überwachende Tätigkeiten ausüben
⇒
Tätigkeiten beeinflussen die Konformität des
Produktes
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3.) Was ist neu? - Zertifizierung WPK nach EN 1090-1 -
Bauteilspezifikation
Der Hersteller muss
- die Herstellung der Bauteile anhand einer
Bauteilspezifikation kontrollieren,
- über einen schriftlich festgelegten
Überwachungs- und Prüfplan verfügen und
- Aufzeichnung der Überprüfung durchführen.
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3.) Was ist neu? - Zertifizierung WPK nach EN 1090-1 -
Produktbewertung
⇒
Verfahren muss sicherstellen:
⇒
angegebene Werte und Klassen für alle
Eigenschaften werden eingehalten
⇒
Kontrolle der Eigenschaften und die
Probennahmeverfahren entsprechen Tab.2
⇒
Zusätzliche Anforderungen aus einem
festgelegten Überwachungs- und Prüfplan
müssen mit erfüllt werden
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3.) Was ist neu? - Zertifizierung WPK nach EN 1090-1 -
Eigenschaft
Bewertungsverfahren
Anzahl der
Proben
Überprüfung der
Überwachungsdokumente auf
Übereinstimmung
mit den festgelegten
Anforderungen
an die Halbzeuge
Dokumentierte
Überprüfung
Schweißeignung
Bruchzähigkeit /
Sprödbruchwiderstand
(nur Stahlbauteile)
+ Kerbschlagfestigkeitb
Streckgrenze,
Dehngrenze oder
Zugfestigkeit
aller
zur Herstellung
verwendeten
Halbzeuge
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3.) Was ist neu? - Zertifizierung WPK nach EN 1090-1 -
Eigenschaft
Bewertungsverfahren
Anzahl der
Proben
Zulässige
Abweichungen
für Maße & Form
Überwachung und
Prüfung nach
EN 1090-2 / -3
Jedes Bauteil a
Dauerhaftigkeit
Kontrolle, dass die
Herstellung nach
EN 1090-2 / -3
erfolgte.
Überprüfung in
Übereinstimmung mit
den Anforderungen an
die Überwachung,
wie in EN 1090-2 / -3
festgelegt
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3.) Was ist neu? - Zertifizierung WPK nach EN 1090-1 -
Eigenschaft
Bewertungsverfahren
Anzahl der
Proben
Maßgebliche
Kontrolle
Überprüfung
Eigenschaften,
die durch die
Herstellung nach
Überprüfung in
Herstellung
der BauteilÜbereinstimmung mit
bestimmt werden
spezifikation sowie den Anforderungen an
nach
die Überwachung,
EN 1090-2 oder -3
wie in EN 1090-2 / -3
sowie in der
Bauteilspezifikation
festgelegt
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3.) Was ist neu? - Zertifizierung WPK nach EN 1090-1 -
Beurteilungsaktivitäten durch die
Konformitätsbewertungsstelle GSI SLV
⇒
Erstinspektion des Werkes und
des Systems der werkseigenen
Produktionskontrolle;
⇒
laufende Überwachung und Beurteilung
des Systems der werkseigenen
Produktionskontrolle.
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3.) Was ist neu? - Zertifizierung WPK nach EN 1090-1 -
Übliche Überwachungsintervalle
Anhang B (normativ) Tabelle B.3
Ausführungsklasse
Abstände (Jahre) zwischen der
Überwachung der werkseigenen
Produktionskontrolle des Herstellers
nach der Erstprüfung
EXC1 und EXC2
1– 2 – 3 – 3
EXC3 und EXC4
1–1–2–3–3
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
EN 1090-2: 2008 - 07
Ausführung von
Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken Teil 2
Technische Regeln für die Ausführung von
Stahltragwerken
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
Pkt. 4.1.2
Ausführungsklassen
Vier Ausführungsklassen EXC1 bis EXC4.
Anforderungen steigen von EXC1 bis EXC4 an.
Ausführungsklassen können gelten:
- für das gesamte Tragwerk
- für einen Teil des Tragwerks
- für spezielle Details
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
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Anhang B - Tabelle B.3
Empfohlene Matrix für die Ermittlung der Ausführungsklassen
Schadensfolgeklassen
CC1
CC2
CC3
Consequence classes
Beanspruchungskategorien
SC1
SC2
SC1
SC2
SC1
SC2
Service categories
Herstellungs- PC1 EXC1 EXC2 EXC2 EXC3 EXC3 a) EXC3 a)
kategorien
Production categories
PC2 EXC2 EXC2 EXC2 EXC3 EXC3 a)
EXC4
a) EXC4 sollte bei außergewöhnlichen Tragwerken oder bei Tragwerken mit hohen
Versagensfolgen angewendet werden, entsprechend der nationalen Vorschriften.
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
Regelung in der BRD
Den Ausführungsklassen werden bestimmte
Bauwerksarten zugeordnet.
Eine Auswahl der Ausführungsklasse durch den
Tragwerksplaner entfällt.
Diese Regelung entspricht der Regelung der DIN
18800-7.
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
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Festlegung Bauministerkonferenz
Ausführungsklasse EXC 1
Vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke
aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S275, für die gilt:
• ≤ 2 Geschosse aus Walzprofilen ohne biegesteife
Kopfplattenstöße
• Stützen mit ≤ 3 m Knicklänge
• Biegeträger mit ≤ 5 m Spannweite und Kragarme ≤ 2 m
• charakteristische Verkehrlasten ≤ 2,5 kN/m² und
charakteristische Einzellasten ≤ 2,0 kN
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
Festlegung Bauministerkonferenz
Ausführungsklasse EXC 1 (Fortsetzung)
• Einfamilienhäuser mit bis zu 4 Geschossen
• Gebäude, die selten von Personen betreten werden,
wenn der Abstand zu anderen Gebäuden oder Flächen mit
häufiger Nutzung durch Personen mindestens das 1,5fache der Gebäudehöhe beträgt
Die Ausführungsklasse EXC 1 gilt auch für andere
vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile.
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
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Festlegung Bauministerkonferenz
Ausführungsklasse EXC 2
Vorwiegend ruhend und
nicht vorwiegend ruhend beanspruchte
Bauteile oder Tragwerke aus Stahl
bis zur Festigkeitsklasse S700,
die nicht den Ausführungsklassen
EXC 1, EXC 2 und EXC 3
zuzuordnen sind.
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
Festlegung Bauministerkonferenz
Ausführungsklasse EXC 3
Vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend
beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl
bis zur Festigkeitsklasse S700, für die gilt:
• Großflächige Dachkonstruktionen von
Versammlungsstätten/Stadien
• Gebäude mit mehr als 15 Geschossen
• vorwiegend ruhend beanspruchte Wehrverschlüsse bei
extremen Abflussvolumen
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
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Festlegung Bauministerkonferenz
Ausführungsklasse EXC 3 (Fortsetzung)
Für folgende Tragwerke oder Bauteile, für die ein
Ermüdungsnachweis erforderlich ist
• Fußgänger-, Straßen- und Eisenbahnbrücken
• Fliegende Bauten
• Türme und Maste (z.B. Antennentragwerke)
• Kranbahnen
• zylindrische Türme (z.B. Stahlschornsteine)
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
Festlegung Bauministerkonferenz
Ausführungsklasse EXC 4
Alle Bauteile oder Tragwerke der EXC 3 mit extremen
Versagensfolgen für Menschen und Umwelt, wie z. B.:
• Straßen- und Eisenbahnbrücken über dicht besiedeltem
Gebiet oder über Industrieanlagen mit hohem
Gefährdungspotential
• Sicherheitsbehälter in Kernkraftwerken
• nicht vorwiegend beanspruchte Wehrverschlüsse bei
extremen Abflussvolumen
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
Ausführungsdokumentation
Während der Ausführung der Arbeiten
müssen ausreichend Aufzeichnungen
als Beleg für das fertige Tragwerk
gemacht werden
≡ Nachweis
die Stahlkonstruktion wurde entsprechend
den Ausführungsunterlagen ausgeführt
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
Pkt. 5.2
Für EXC3 und EXC4 gilt:
Die Rückverfolgbarkeit
für Konstruktionsmaterialien muss in allen Stadien
von der Lieferung bis zum Einbau
in der Stahlkonstruktion gegeben sein.
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
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Pkt. 5.2 - Fortsetzung
Für EXC3 und EXC4 gilt:
Rückverfolgbarkeit
Bei üblichen Herstellverfahren
fertigungslosbezogene Aufzeichnungen
ausreichend
oder Rückverfolgbarkeit für jedes einzelne
Produkt ist zu vereinbaren
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
Pkt. 6.2
Identifizierbarkeit
Zu allen Zeitpunkten der Fertigung muss
jeder Bestandteil oder jede Verpackung
gleichartiger Bestandteile von Stahlbauteilen
durch ein geeignetes System
identifizierbar sein.
Bei EXC3 und EXC4
müssen die Prüfungsbescheinigungen
den fertig gestellte Bauteilen
zuordenbar sein.
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
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Pkt. 6.4.3
Thermische Schneidprozesse
Eignung muss regelmäßig überprüft werden:
Vier Proben sind zu entnehmen
(von den zu schneidenden Konstruktionsmaterialien)
a) 1 gerader Schnitt vom dicksten Material
b) 1 gerader Schnitt vom dünnsten Material
c) 1 scharfe Kante von repräsentativer Dicke
d) 1 gebogenes Stück von repräsentativer Dicke
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
Pkt. 7.1
Allgemeines
Schweißen muss in Übereinstimmung
mit den Anforderungen des maßgebenden Teils
von EN ISO 3834 oder, wenn zutreffend,
nach EN ISO 14555 durchgeführt werden.
EXC1:
EXC2:
EXC3:
EXC4:
Teil 4 Elementar Qualitätsanforderungen
Teil 3 Standard Qualitätsanforderungen
Teil 2 Umfassende Qualitätsanforderungen
Teil 2
dto.
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
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Pkt. 7.4.1.1 - Tabelle 12
Qualifizierungsmethoden der Schweißverfahren für Prozesse 111, 114, 12, 13, 14
Methode der Qualifizierung
EN ISO
Schweißverfahrensprüfung
15614-1
X
X
X
Vorgezogene Arbeitsprüfung
15613
X
X
X
Standardschweißverfahren
15612
X a)
--
--
Vorliegende schweißtechnische
Erfahrung
15611
X b)
--
--
Einsatz geprüfter Schweißzusätze
15610
a)
b)
c)
EXC 2 EXC 3 EXC 4
Nur Werkstoffe ≤ S355 & nur bei manuellem oder teilmechanischem Schweißen
Nur Werkstoffe ≤ S275 & nur bei manuellem oder teilmechanischem Schweißen
X = Zulässig
--- = nicht zulässig
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
Pkt. 7.4.2
Schweißer und Bediener
Schweißer müssen nach EN 287-1 und Bediener von
Schweißeinrichtungen nach EN 1418 qualifiziert
werden.
A1
Schweißer von Hohlprofilanschlüssen mit
Abzweigwinkeln kleiner als 60°wie in EN 1993-18 definiert müssen" durch eine spezielle Prüfung
qualifiziert werden. A1
Aufzeichnungen aller Qualifizierungsprüfungen
müssen verfügbar sein.
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
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Pkt. 7.4.3
Schweißaufsicht
Bei EXC2, EXC3 und EXC4
muss die Schweißaufsicht während der
Ausführung der Schweißarbeiten durch
ausreichend qualifiziertes
Schweißaufsichtspersonal sichergestellt sein.
Dieses Personal muss über Erfahrungen in den zu
beaufsichtigenden Schweißarbeiten, wie in EN ISO
14731 festgelegt, verfügen.
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
Tabelle 14
Technische Kenntnisse des Schweißaufsichtpersonals - Baustähle
EXC
Stähle
(Stahlgruppen)
Referenznormen
S235 - S355
(1.1, 1.2, 1.4)
EN 10025-2 bis
EN 10025-5,
EN 10149-2
EN 10149-3
EN 10210-1
EN 10219-1
S420 - S700
(1.3, 2, 3)
EN 10025-3 bis
EN 10025-4
EN 10025-6
EN 10149-2
EN 10149-3
EN 10210-1
EN 10219-1
EXC2
Erzeugnisdicke (mm)
t ≤ 25 a)
25 < t ≤ 50b)
t > 50
B
(EWS)
S
(EWT)
C c)
(EWE)
S
(EWT)
C d)
(EWE)
C
(EWE)
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
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Pkt. 10.1
Oberflächenschutz
Alle Oberflächen,
die mit Beschichtungen und verwandten
Produkten zu versehen sind,
müssen so vorbereitet sein, dass die Kriterien
von EN ISO 8501 erfüllt sind.
Der Vorbereitungsgrad nach ISO 8501-3 muss
festgelegt werden.
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
DIN EN ISO 8501-3 - Tabelle 1
Tabelle 1 Unregelmäßigkeiten und Vorbereitungsgrade
Art der Unregelmäßigkeit
Beschreibung
Darstellung
Vorbereitungsgrade
P1
P2
P3
1 Schweißnähte
1.2
Geriffelte/
profilierte
Schweißnaht
Keine
OF muss
Vorbereitung bearbeitet
werden
(z. B. Schleifen),
- unregelmäßige
- scharfe
Gesamte OF
muss
bearbeitet
werden, d. h.
glatt sein.
Profilierungen
sind zu
entfernen.
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
49
Pkt. 11.2
Grundlegende Toleranzen - Allgemeines
Die wesentlichen Toleranzen
müssen Anhang D.1 entsprechen.
Die festgelegten Werte sind
zulässige Abweichungen.
Tatsächliche Abweichung > zulässiger Wert
der gemessene Wert ist als Nichtkonformität
zu erachten.
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
Pkt. 12.1
D.1.1 Grundlegende Herstelltoleranzen – Geschweißte Profile
Nr. Merkmal
1
Parameter
Zulässige
Abweichungen
Höhe:
Gesamthöhe h
|∆
∆| = - h/50
Keine Plustoleranz
angegeben
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
51
Pkt. 12.1 -
Kontrolle, Prüfung und Korrekturmaßnahmen
Alle Kontroll- und Prüfmaßnahmen
müssen nach
einem vorabgestimmten Plan mit
dokumentierten Verfahren
ausgeführt werden.
Besondere Kontrollprüfungen und
zugehörige Korrekturmaßnahmen
müssen dokumentiert werden.
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26
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
Pkt. 12.3
Abmaße von hergestellten Bauteile
Der Kontrollplan muss die Anforderungen und
notwendigen Überprüfungen für vorbereitete
Stahlerzeugnisse und hergestellte Bauteile
berücksichtigen.
Messungen der Bauteilabmaße
müssen immer erfolgen.
Anzahl und Stellen der Messungen müssen im
Kontrollplan festgelegt werden.
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
53
Pkt. 12.4.1
Kontrolle vor dem und während des Schweißens
Auswahl der zerstörungsfreien Prüfverfahren (ZfP)
A1
in Übereinstimmung mit EN 12062 A1
Durchführen der zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP)
Personal mit Qualifikation nach
DIN EN 473 - Level 2
Ausnahme von Sichtprüfungen
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
Pkt. 12.4.2.2
Kontrollumfang
Alle Nähte müssen über deren gesamte Länge
einer Sichtprüfung unterzogen werden.
Werden Oberflächenunregelmäßigkeiten
festgestellt, muss an der kontrollierten
Schweißnaht eine Oberflächenprüfung mittels
Eindring- oder Magnetpulverprüfung
durchgeführt werden.
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
55
Pkt. 12.4.2.2
Sofern nichts anderes festgelegt wird, gilt:
EXC1
Keine ergänzenden ZfP notwendig.
EXC2, EXC3 und EXC4
Ergänzende ZfP müssen durchgeführt werden.
Umfang an ZfP umfasst Prüfung der
⇒ Oberflächenunregelmäßigkeiten
⇒ sowie innerer Unregelmäßigkeiten.
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
Tabelle 24
Umfang der ergänzenden ZfP
Werkstatt- und
Baustellennähte
Schweißnahtart
EXC2 EXC3
EXC4
U ≥ 0,5
10%
20%
100%
U < 0,5
0%
10%
50%
Kreuz10%
Querverlaufende Stumpfnähte und stöße
teilweise durchgeschweißte Nähte
T-Stöße 5%
20%
100%
10%
50%
Zugbeanspruchte querverlaufende
Stumpfnähte in Stumpfstößen
- durchgeschweißt
- teilweise durchgeschweißt
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
57
Tabelle 24
Umfang der ergänzenden ZfP
Werkstatt- und
Baustellennähte
Schweißnahtart
Querverlaufende Kehlnähte
Zug- oder scherbeansprucht
EXC2
EXC3
EXC4
a > 12 mm
oder
t > 20 mm
5%
10%
20%
a ≤ 12 mm
und
t ≤ 20 mm
0%
5%
10%
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
Tabelle 24
Umfang der ergänzenden ZfP
Werkstatt- und
Baustellennähte
Schweißnahtart
A1
Vollständig durchgeschweißte
Längsnähte zwischen Steg und Obergurt
bei Kranbahnträgern A1
A1
Andere Längsnähte und Nähte
A1
angeschweißter Steifen
EXC2
EXC3
EXC4
10%
20%
100%
0%
5%
10%
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
59
Pkt. 12.4.2.2
Neue Schweißanweisung
Die ersten 5 Nähte müssen folgende
Anforderungen erfüllen:
a) Bewertungsgruppe B ist erf. für den Nachweis
der WPS unter Fertigungsbedingungen;
b) Der zu prüfenden % - Satz muss das Doppelte
der Werte aus Tabelle 24 betragen (max. 100%),
c) Die zu kontrollierende Länge beträgt ≥ 900mm.
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
Personal Schraubverbindungen
Kontrolle und Prüfung
planmäßig vorgespannter Verbindungen
EXC2, EXC3 und EXC4
Vor dem Anziehen
Überprüfung des Anziehverfahrens
Während und nach dem Anziehen
Kontrollstellen
Auswahl nach dem Zufallsprinzip
Stichprobenumfang in Abhängigkeit
der Ausführungsklasse
des Anziehverfahrens
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
61
Pkt. 12.5.2.3
Planmäßig vorgespannter Verbindungen
Kontrolle
muss folgende Parameter erfassen:
• die Anschlussart
• Schraubengruppe
• Art und Größe der Verbindungsmittel
• verwendete Ausrüstung
• Arbeitskräfte
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2 2
Pkt. 12.6
Oberflächenschutz und Korrosionsschutz
Alle Oberflächen, Schweißnähte und Kanten
müssen einer Sichtprüfung unterzogen werden.
Die Abnahmekriterien müssen den
Anforderungen von ISO 8501 genügen.
Die Kontrolle des Korrosionsschutzes
muss nach Anhang F durchgeführt werden.
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3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
63
Pkt. 12.6
F.7.1 Allgemeines
Kontrollen und Überprüfungen müssen
⇒ in Übereinstimmung mit dem
Qualitätsmanagementplan und
⇒ Abschnitten F.7.2 bis F.7.4
durchgeführt und aufgezeichnet werden.
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32
29.11.2011
3.) Kurzinfos zur EN 1090-2
Pkt. 12.6
F.7.2 Routineüberprüfungen
a) Überprüfungen der vorbereiteten
Stahloberflächen (Reinheit / Rauheit)
b) Messung der Trockenschichtdicke von
jeder Beschichtungsschicht
c) Sichtprüfung, dass die Beschichtung den
Vorgaben von EN ISO 12944-7 entspricht.
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4.) Zusammenfassung und Diskussion
Anders als bei DIN 18800-7 wird
im Rahmen der Bauproduktenrichtlinie
heute das gesamte Produkt bewertet.
Folge:
Der Hersteller hat nachzuweisen, dass er alle
Prozesse beherrscht.
Der geforderte Nachweis ist durch eine
funktionierende werkseigene Produktionskontrolle
zu erbringen.
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4.) Zusammenfassung und Diskussion
Umsetzung
der werkseigenen Produktionskontrolle
erfolgt u. a. durch:
Einsatz von qualifiziertem Personal
Zertifizierte Schweißaufsichtspersonen
(EWF / DVS – Richtlinien)
Zertifizierte Beschichtungsinspektoren
(nach FROSIO – NS 476)
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67
4.) Zusammenfassung und Diskussion
Empfehlung:
Erstinspektion nach EN 1090-1
in Verbindung mit einer Betriebsprüfung
nach DIN 18800-7 / DIN V 4113-3 durchführen.
Idealfall:
EG-Konformitätszertifikat und Herstellerbescheinigung
werden gleichzeitig erteilt.
Ansonsten:
Herstellerbescheinigung wird erteilt
(= Prozess Schweißen)
Offene Punkte können in der verbleibenden Zeit
nachgearbeitet werden.
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29.11.2011
4.) Zusammenfassung und Diskussion
Vortragsreihe der SLV Duisburg
Einführung in die Normenreihe EN 1090- 1/ -2
Inhalte
Seminar 1
Seminar 2
Seminar 3
Begriffe, werkseigene Produktionskontrolle,
Grundlagen EN 1090-1, CE-Zeichen,
Anforderungen an die Hersteller, EN 1090-2:
Werkstoffe und Ausführungsregeln Schweißen
Schwerpunkte: Ausführungsregeln
Schraubverbindungen und Korrosionsschutz
Schwerpunkte: Inspektionen von Schweiß-,
Schraub- und Korrosionsschutzarbeiten,
Qualitätsplänen und Toleranzen, ZfP
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DVS BV – Duisburg - 22. November 2011
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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