• Führerschein und Teilhabe • „Idiotentest“? – Fehlwissen und
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• Führerschein und Teilhabe • „Idiotentest“? – Fehlwissen und
95. Wissenschaftliche Jahrestagung 18. und 19. März 2009 in Berlin „Ohne Lappen keinen Job!“ Verkehrsmedizin, MPU und Führerschein Dipl.--Psych. Anita Mü Dipl. Müller, Fachliche Leiterin, AVUS GmbH Dr. Robert Stracke Facharzt f. Psychiatrie u. Psychotherapie, Suchtmedizin, Fachkrankenhaus Hansenbarg, Hanstedt 1 • Führerschein und Teilhabe • „Idiotentest“? – Fehlwissen und Vorurteile • Herr „Hansenbarg“ oder warum frühe MPU-Information wichtig ist • Grundlagen der MPU • Strukturelle Maßnahmen und Angebote zur Information 2 • „Idiotentest“ – Vorurteile + Fehlwissen 3 „Idiotentest?“ Erzähl‘ bloß keinem, dass du in der Suchtklinik warst! Beim ersten Mal fallen sowie zwei Drittel durch! Reine Glückssache! Wenn ich sage, dass ich abhängig bin, habe ich überhaupt keine Chance! Die, die nicht so gut reden können, haben sowieso keine Chance. Man muss nur die richtigen Antworten kennen! Du muss aufpasse t n, d Psycholo ie gen stellen D ir Fangfrag en! 4 „Die glauben dir sowieso nicht! Sag lieber, du trinkst gelegentlich noch was!“ „Ich trinke doch nichts mehr, das reicht doch“ „Ich warte einfach bis die Fahrt verjährt ist“ „Ich habe doch die Therapie freiwillig gemacht, dann gelten die Anforderungen für mich ja nicht“ „Die anderen sind doch die ganze Zeit besoffen gefahren und dürfen einfach weiterfahren“ „Meine Le b er dann mus wer te sind okay, s da doch posi s Gu tachte n tiv werde n“ „Ich hole mir einfach einen Führerschein aus Polen“ 5 • Herr „Hansenbarg“ oder warum frühe MPU-Information wichtig ist 6 26.09.2004 (09:00) Trunkenheitsfahrt 1,7 Promille 06.01.2005 –27.04.2005 stationäre Alkoholentwöhnungsbehandlung 29.04.2005 – 28.10.2005 Ambulante „normal habe ich wenig getrunken“ „Seit Januar 05 trinke ich nichts mehr“ „Ausnahmesituation“ 04.08.2005 MPU, Prognose negativ Suchttherapie „Brücke“ 09.12.2005 MPU, Prognose negativ „Bin seit August in einer SH-Gruppe“ „Will nie wieder Alkohol trinken“ MPU-Infoveranstaltung in der Klinik Persönliche Beratung und Information „war kurz vor der 7 Abh ängigkeit“ „Ich habe das mit der Therapie nicht gesagt, weil ich Angst hatte, Dass ich FS nicht wiederkriege“ 20.02.2006 MPU, Prognose postiv Führer schein 8 • Grundlagen der MPU 9 Verteilung der Untersuchungsanlässe 2007 Drogen & Medikamente 18% sonstige Anlässe 11% Alkohol: erstmalige Auffälligkeit 33% körperliche Mängel 1% Verkehr sauffällige ohne Alkohol 14% Alkohol & Verkehrs- oder strafrechtliche Delikte 7% Referat Verkehrspsychologie, Verkehrsmedizin 5. Juni 2008 Alkohol: wiederholte Auffälligkeit 17% 10 MPU Ergebnisse 2007 Anlassgruppe 1.1 1.2 1.3 2.1 2.2 3.1 3.2 4 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 6 7 8 Geeignet % körperliche und geistige Mängel neurologisch-psychiatrische Mängel Auffälligkeit bei der Fahrerlaubnisprüfung Verkehrsauffälligkeiten Sonstige strafrechtlichen Auffälligkeiten Alkohol erstmalig Alkohol wiederholt Betäubungsmittel- u. Medikamentenauffällige Alkohol + allg. Verkehrs- bzw. strafrecht. Auffälligkeiten Alkohol + BtM/Medikamente Allg. Verkehrs-+ sonst. strafrecht. Auffälligkeiten BtM/Medikamente + allg. Verkehrsauffälligkeiten Sonstige Mehrfachfragestellungen FeV §§ 10 Abs. 2 u. 11 Abs. 3 Nr. 2 Bewerber um eine Fahrlehrererlaubnis u. Fahrlehrerüberwachung Sonstige Anlässe % Gesamtsumme Nachschulungsfähig % Unge- Gesamteignet Summe % 47 247 55 279 44 110 28 13.066 30 3.280 37 34.119 45 18.153 31 14.873 45 7.209 53 45 56 48 52 49 41 58 41 24 18 15 14 11 14 47 49 9 16 44 35 1.812 1.805 49 9 42 1.638 45 94 92 8 47 6 8 1.200 6.197 241 40 35 36.684 252 60 51 53.039 14 14.758 104.481 11 Referat Verkehrspsychologie, Verkehrsmedizin 5. Juni 2008 Kaum etwas ist schwerer vorherzusagen als menschliches Verhalten. 12 Keine Sachverständigentätigkeit ist so durchschaubar, reguliert, nachprüfbar und nachvollziehbar wie die verkehrsmedizinischverkehrspsychologische Begutachtung. !? 13 Rechtliche Grundlagen Straßenverkehrsgesetz StVG Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung Anlage 14 (zu §§ 66 Abs. 2) Anlage 15 (zu §§ 11, Abs. 5, §§ 66) Bundes- und Landesdatenschutzgesetze Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 14 Fachwissenschaftliche Grundlagen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung Urteilsbildung in der medizinischpsychologischen Fahreignungsdiagnostik – Beurteilungskriterien der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie und Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin 15 16 SYSTEMATIK DER BEGUTACHTUNG Vorgeschichte Alkoholkonsum Alkoholfahrt Verhaltensänderungen nach Auffälligkeit Verhaltensvorsätze für die Zukunft Ausmaß und Hintergrund der Alkoholproblematik? Ausreichend? Verhaltensänderung: Angemessen? Stabil? Welche Verhaltensänderungen erforderlich? Glaubwürdig? Motiviert? (z.B. objektive Belege?) ( Problemdiagnose + erforderliche Bewältigung) Gefahr von „Rückfällen“? ( Problembewältigung?) ( Prognose) 17 Generelle Voraussetzungen für eine positive Fahreignungsprognose Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung Medizinische Voraussetzungen ausreichend Leistungspsychologische Voraussetzungen ausreichend Einsicht in die Verhaltensproblematik Erkennbare und ausreichende Veränderung des Problemverhaltens Stabile und tragfähige Motivation zur Aufrechterhaltung dieser Veränderung 18 Bestandteile der MPU Medizinische Untersuchung Labordiagnostik (Blut, Haare, Urin) Leistungspsychologische Untersuchung ggf. Fahrverhaltensbeobachtung Psychologisches Untersuchungsgespräch 19 20 Leistungstest 21 22 23 Beurteilungskriterien Urteilsbildung in der medizinisch-psychologischen Fahreignungsdiagnostik 17 Hypothesen zur Problemdiagnose und – bewältigung, z. B. A1, A2, A3 (Alkohol) V5, V6 (Verkehr) D1, D1, D3 (Drogen) 76 Kriterien D1.1; D1.2; .. 736 Indikatoren 24 BEURTEILUNGSKRITERIEN ALKOHOL Hypothese 1 Liegt Alkoholabhängigkeit vor, ist sie ausreichend behandelt bzw. aufgearbeitet? Hypothese 2 Ist aus der „Lerngeschichte“ des Klienten die Notwendigkeit eines Verzichts auf den Konsum alkoholhaltiger Getränke abzuleiten, wird Alkoholverzicht auch konsequent und stabil eingehalten? Hypothese 3 Der Klient ist aufgrund eines angemessenen Problembewussteins und bei reduzierten Alkoholtrinkmengen sowie ausreichender Steuerungsfähigkeit in der Lage, dauerhaft kontrolliert Alkohol zu trinken. Hypothese 4 Beim Klienten besteht keine unkontrollierte Koppelung bestimmter Trinkanlässe mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges (mehr). 25 Hypothese 1 Liegt Alkoholabhängigkeit vor, ist sie ausreichend behandelt bzw. aufgearbeitet? Kriterium A 1.1 N Eine Alkoholabhängigkeit wurde bereits extern diagnostiziert. Kriterium A 1.2 N Eine Alkoholabhängigkeit ist aktuell zu diagnostizieren. Kriterium A 1.3 N Der Klient hält bei einer diagnostizierten Alkoholabhängigkeit Abstinenz ein. Kriterium A 1.4 N Der Klient hat die Alkoholabhängigkeit bzw. die ihr zu Grunde liegende Problematik – in der Regel mit suchttherapeutischer Unterstützung – aufgearbeitet. Kriterium A 1.5 N Der Klient ist zur Aufrechterhaltung einer alkoholabstinenten Lebensweise motiviert. Die Motivation ist nachvollziehbar und ausreichend gefestigt. 26 Kriterium A 1.6 N Die Alkoholabstinenz ist stabil, da sie durch Rückfall vermindernde Maßnahmen und das soziale Umfeld gestützt wird und von ausreichender Dauer ist. Kriterium A 1.7 N Falls der Klient innerhalb der zurückliegenden Abstinenzphase kurzfristig Alkohol konsumiert hat („lapse“), lässt sich dies trotzdem mit der Erwartung einer langfristigen, ausreichend stabilen alkoholabstinenten Lebensweise vereinbaren. 27 Zeitliche Anforderungen an eine Verhaltensänderung bei alkoholabhängigen Kraftfahrern MPU Letzter abhängiger/missbräuchlicher Alkoholkonsum Unkontrollierte Kopplung von Trinken und Fahren Alkoholgewöhnung In der Regel 1 Jahr Alkoholverzicht, mindestens jedoch 6 Monate 1 Jahr Abstinenz nach Abschluss einer stationären Therapie; auch in besonders günstig gelagerten Fällen keinesfalls weniger als 6 Monate A2 Fehlende Kontrolle über den Alkoholkonsum A1 Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit 28 Alkoholabstinenzkontrollprogramm: • ETG – Direkter Ethanol-Metabolit – Bei aktuellem Alkoholkonsum über 1 mg/L im Urin nachweisbar – 100 spezifisch, d.h. in 100% der Fälle nachweisbar nach aktuellem Alkoholkonsum – Abbau innerhalb von 2 – 5 Tagen – ALS ABSTINENZBELEG GEEIGNET! Voraussetzung: Einhaltung forensischer Kriterien einschließlich unvorhergesehener Einbestellung innerhalb von 24 Stunden 29 DROGENSCREENINGS FORENSISCHE KRITERIEN UND UMFANG Durchführungskriterien Unvorhergesehene Einbestellung innerhalb von 24 (max.48) Stunden Identitätskontrolle und verwechslungsfreie Kennzeichnung der Urinproben Urinabgabe unter Sicht Forensisch gesicherte Laboranalytik mit hochsensitiver Erstbestimmung und hochspezifischer Bestätigungsreaktion bei positiven Befunden (Verwendung von Schnelltests nicht zulässig, da diese nicht über eine ausreichende Sensibilität und Sensitivität verfügen) Kreatininbestimmung zur Messung des Verdünnungsgrades der Urinprobe (Verwertbarkeit, Ausschluss von Manipulation) 30 • Strukturelle Maßnahmen 31 Ziele von Informationsangeboten über die MPU • • • • Mobilität und damit Teilhabe fördern Informationen über die MPU vermitteln Voraussetzungen für eine positive Prognose darstellen Ängste und Vorurteile abbauen 32 Strukturelle Maßnahmen • • • • • • MPU-Informationsveranstaltungen in der Klinik - in das Therapieprogramm integriert - nicht integriert Informationsveranstaltungen in einer Begutachtungsstelle speziell für eine Gruppe von Patienten Literaturhinweise / Literatur Verteilung von schriftlichem Informationsmaterial Fortbildung für Mitarbeiter BfF-Hotline für alkoholabhängige Kraftfahrer 33 MPU-Infoveranstaltungen in einer Klinik Rü cklauf Fragebögen gesam t Welche Erw artungen? Grundsätzliches über die MPU erfahren Verfahrensabläufe besser kennen lernen Fallstricke kennen lernen Vorurteile und Ä ngste vor der MPU abbauen Sonstiges Spez ielle Fragen Fristen Aktueller Stand der Sache Unterschied A lkohol / Drogen geschultes Personal Allgemein 55 50 51 26 35 4 2 1 1 1 1 Wurden Ihre Erw artungen… voll erfüllt teilw eise erfüllt überhaupt nicht erfüllt 26 22 0 Waren die Inform ationen hilfreich? Ja Nein 54 0 Wurden Ihre Fragen beantw ortet? Ja Nein zum Teil keine Antw ort 53 0 1 1 War die Zeit der Veranstaltung… zu lang zu kurz genau ric htig 2 18 35 Inform ationen anschaulich und verständlich? Ja Nein 55 0 Wie könnten w ir diese Veranstaltung noch verbessern? Veranstaltung länger Veranstaltung öfter "Gerüc hteküche" bzgl. Anony mität im Vorfeld ausräumen auf Probleme eingehen Fallbeispiele Kaffee und Kuchen (Wasser, Kekse) kompaktere For m verschiedene Anbieter (??) explizit o.k. 3 1 1 1 1 2 1 1 7 34 „Typische Fragen“ Wann verjährt die Trunkenheitsfahrt? Wie kann ich meine Abstinenz nachweisen? Was mu ss ich ma chen, wenn ich mit Drogen/M edika aufgefalle menten n bin? Welche medizinischen Befunde muss ich vorlegen können? Warum werde ich für eine Alkoholtherapie bestraft? 35 Literatur zur MPU Allgemein empfehlenswert: Zur Vertiefung: Brieler/Grunow (2007): „Ich will meinen Führerschein zurück“, Rowohlt Altmannsberger (2008): „Der MPU-Ratgeber“, Hogrefe Hettenbach et al. (2000): „Führerschein / MPU“, Libri Brieler/Weber (2008): „Führerscheinentzug“, Fachhochschulverlag Fachwissenschaftliche Grundlagen: Schubert et al. (2005): „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung“, Kirschbaum Schubert/Mattern (2009): „Beurteilungskriterien – Urteilsbildung in der Med.-Psychologischen Fahreignungsdiagnostik“, Kirschbaum 36 36 37 Kontakt: …wenn Sie - Interesse an einer Hospitation bei einer MPU oder - Fragen rund um das Thema MPU oder - Fragen zum Thema medizinisch-psychologische Begutachtung oder - Fragen zu einem konkreten Fall haben ….würden wir uns sehr freuen, wenn Sie mit uns unter folgender Adresse Kontakt aufnehmen: Dr. Frank Hagenow Claudia Westendorff Daniela Hirsch Klaus Keller Oliver Schmidt Avu s Gmb H Schillerstraße 44 22767 Hamburg AVUS Gmb H Carmerstr. 1 10623 Berlin AVUS Gmb H Weißenburger Str. 43 81667 M ünchen AVUS Gmb H Am Salzhaus 4 60311 Frankfurt a.M . AVUS Gmb H Leopoldstr. 10 44147 Dortmund Tel: 040 - 38 99 01 – 0 Fax: 040 - 38 99 01 – 25 M obil: 0177–286 39 77 hagenow@avu s-mpu.d e Tel: 030-43 72 72 3 Fax: 030-43 72 72 50 mobil: 0177-28 26 916 west endorff@avu s-mpu.d e Tel: 089-48 95 66 0 Fax: 089-48 95 66 25 mobil: 0177-40 68 548 hirsch @avu s-mpu.de Tel: 069-13 38 87 0 Fax: 069-13 38 87 25 mobil: 0177-28 79 705 [email protected] e Tel: 0231-39 54 50 0 Fax: 0231-39 54 52 1 schmidt@avu s-mpu.d e 38 39