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Pflichtveröffentlichung nach §§ 34, 14 Abs. 2 und 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Aktionäre der Solarparc Aktiengesellschaft, insbesondere Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sollten die Hinweise „Allgemeine Hinweise zur Durchführung des Übernahmeangebots, insbesondere für Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland“ besonders beachten. ANGEBOTSUNTERLAGE Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Tauschangebot) der SolarWorld Aktiengesellschaft Martin-Luther-King-Str. 24, 53175 Bonn Deutschland an die Aktionäre der Solarparc Aktiengesellschaft Poppelsdorfer Allee 64, 53115 Bonn Deutschland zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Solarparc Aktiengesellschaft gegen Gewährung von einer auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktie der SolarWorld Aktiengesellschaft je zum Tausch eingereichter Aktie der Solarparc Aktiengesellschaft Annahmefrist: 31. Dezember 2010 bis 28. Januar 2011, 24:00 Uhr (Ortszeit Düsseldorf) Aktien der Solarparc Aktiengesellschaft: ISIN DE0006352537 Zum Tausch Eingereichte Aktien der Solarparc Aktiengesellschaft und Nachträglich Zum Tausch Eingereichte Aktien der Solarparc Aktiengesellschaft: ISIN DE000A1E8954 Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft ISIN DE0005108401 1 2 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Allgemeine Hinweise zur Durchführung des Übernahmeangebots, insbesondere für Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ..................................................................................... 10 1.1 Durchführung des Übernahmeangebots nach den Vorschriften des Deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ............................................................ 10 1.2 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots ............. 11 1.3 Veröffentlichung der Angebotsunterlage ................................................................... 11 1.4 Verbreitung der Angebotsunterlage, die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen .................................................................. 12 1.5 Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ...... 12 2. Hinweise zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben ............................. 13 2.1 Stand und Quellen der in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben.................... 13 2.2 Zukunftsgerichtete Aussagen ..................................................................................... 13 2.3 Keine Aktualisierung ................................................................................................. 13 2.4 Keine Ermächtigung Dritter zu Aussagen.................................................................. 14 2.5 Bankarbeitstag ............................................................................................................ 14 3. Zusammenfassung des Übernahmeangebots.............................................................. 14 4. Übernahmeangebot .................................................................................................... 17 4.1 Gegenstand ................................................................................................................. 17 4.2 Annahmefrist .............................................................................................................. 17 4.3 Verlängerung der Annahmefrist ................................................................................. 18 4.4 Weitere Annahmefrist nach § 16 Abs. (2) WpÜG ..................................................... 19 5. Bieter .......................................................................................................................... 19 5.1 Allgemeine Informationen über die SWAG und den SolarWorld Konzern .............. 19 5.2 Geschäftsüberblick – Hauptaktivitäten und Hauptmärkte ......................................... 21 5.3 Unternehmensführung und Aufsichtsgremien ........................................................... 23 5.4 Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen ....................................................... 23 5.5 Vom Bieter, den mit ihm gemeinsam handelnden Personen sowie deren Tochterunternehmen gehaltene SPAG-Aktien und diesen zuzurechnende Stimmrechte ............................................................................................................... 24 5.6 Aktionärsstruktur der SWAG..................................................................................... 24 5.7 Angaben zu Wertpapiergeschäften ............................................................................ 24 6. Beschreibung der Zielgesellschaft ............................................................................. 25 3 6.1 Allgemeine Informationen über die SPAG und den Solarparc-Konzern ................... 25 6.2 Geschäftsüberblick – Hauptaktivitäten ...................................................................... 27 6.3 Organe der Zielgesellschaft........................................................................................ 28 6.4 Mit der Zielgesellschaft gemeinsam handelnde Personen ......................................... 28 6.5 Aktionärsstruktur der SPAG ...................................................................................... 28 7. Hintergrund des Übernahmeangebotes ...................................................................... 29 8. Absichten des Bieters im Hinblick auf die zukünftige Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft und des Bieters ................................................................................. 29 8.1 Künftige Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft und des Bieters, Verwendung des Vermögens und künftige Verpflichtungen der Zielgesellschaft und des Bieters............ 29 8.2 Auswirkungen auf Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft und des Bieters ................................................................................. 30 8.3 Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretungen der Zielgesellschaft und des Bieters ................................................................................. 30 8.4 Sitz der Zielgesellschaft und des Bieters, Standort wesentlicher Unternehmensteile 30 8.5 Konsolidierung ........................................................................................................... 30 9. Gegenleistung............................................................................................................. 31 9.1 Mindestgegenleistung ................................................................................................ 31 9.2 Angebotene Gegenleistung ........................................................................................ 31 9.3 Vergleich mit historischen Börsenkursen .................................................................. 32 9.4 Wirtschaftliche Angemessenheit der Angebotsgegenleistung ................................... 33 9.5 Keine Anwendbarkeit von § 33b WpÜG ................................................................... 33 10. Behördliche Genehmigungen und Verfahren............................................................. 33 10.1 Kartellrechtliche Verfahren ........................................................................................ 33 10.2 Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage .......................................... 34 11. Bedingung, von der die Wirksamkeit des Angebots abhängt .................................... 34 11.1 Bedingung .................................................................................................................. 34 11.2 Verzicht auf Bedingung ............................................................................................. 34 11.3 Nichteintritt von Bedingung....................................................................................... 34 11.4 Veröffentlichung des Eintritts oder Nichteintritts der Bedingung und des Verzichts auf die Bedingung ...................................................................................................... 35 12. Annahme und Durchführung des Übernahmeangebots ............................................. 35 12.1 Abwicklungsstelle ...................................................................................................... 35 12.2 Annahme des Übernahmeangebotes in der Annahmefrist ......................................... 35 12.3 Abwicklung des Angebots und Umtausch der Aktien ............................................... 37 12.4 Rechtsfolgen der Annahme ........................................................................................ 37 12.5. Annahme in der Weiteren Annahmefrist ................................................................... 38 4 12.6 Börsenhandel mit Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien und Nachträglich zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien.......................................................................... 38 12.7 Rückabwicklung bei Nichteintritt der Bedingung, von der die Wirksamkeit des Angebotes abhängt ..................................................................................................... 38 12.8 Rücktrittsrecht von SPAG-Aktionären, die das Angebot annehmen ......................... 39 12.9 Kosten für SPAG-Aktionäre, die das Angebot annehmen ......................................... 39 13. Sicherstellung der Gegenleistung, Finanzierung des Angebotes ............................... 39 14. Auswirkungen eines erfolgreichen Angebotes auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters ............................................................................................... 40 14.1 Ausgangslage ............................................................................................................. 40 14.2 Annahme .................................................................................................................... 41 14.3 Darstellung der erwarteten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SWAG auf Basis des vorläufigen HGB-Einzelabschlusses zum 30. September 2010 .......................................................................................................... 41 15. Mögliche Auswirkungen auf SPAG-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen ... 44 16. Gesetzliches Rücktrittsrecht von SPAG-Aktionären, die das Angebot annehmen .... 45 17. Angaben zu Geldleistungen oder anderen geldwerten Vorteilen an Organmitglieder der SPAG ................................................................................................................... 46 18. Veröffentlichung der Angebotsunterlage und Mitteilungen ...................................... 47 18.1 Veröffentlichungen in Bezug auf die Angebotsunterlage .......................................... 47 18.2 Veröffentlichungen während des Angebotes ............................................................. 47 19. Steuerlicher Hinweis .................................................................................................. 49 20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand ........................................................................... 49 21. Erklärung zur Übernahme der Verantwortung für den Inhalt der Angebotsunterlage...................................................................................................... 49 22. Unterschriften ............................................................................................................. 50 ANHÄNGE Seite Anhang 1: Mit SolarWorld Aktiengesellschaft gemeinsam handelnde Personen ........... 51 Anhang 2: Mit Solarparc Aktiengesellschaft gemeinsam handelnde Personen ............. 52 Anhang 3: Angaben nach § 2 Nr.2 der WpÜG-AngebotsVO ........................................ A-1 1. Zusammenfassung .................................................................................................... A-6 1.1 Gegenstand des Anhangs 3 ...................................................................................... A-6 1.2. Informationen zum SolarWorld-Konzern ................................................................ A-7 1.3 Informationen zur Solarparc Aktiengesellschaft .................................................... A-10 1.4 Informationen zu den Zielen der Übernahme ........................................................ A-10 5 1.5 Zusammenfassung der Risikofaktoren ................................................................... A-11 1.6 Ausgewählte Finanzdaten des SolarWorld-Konzerns............................................ A-14 1.7 Zusätzliche Informationen ..................................................................................... A-16 2. Risikofaktoren ........................................................................................................ A-16 2.1 Risiken im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten des SolarWorld-Konzerns, der Solarparc Aktiengesellschaft sowie der gemeinsamen Geschäftstätigkeit ........... A-16 2.2 Risiken im Zusammenhang mit der Übernahme .................................................... A-21 2.3 Risiken, die sich aus dem Umtauschangebot und dem Handel der Aktien ergeben ................................................................................................................... A-21 3. Gegenstand ............................................................................................................. A-23 3.1 Verantwortlichkeit für den Inhalt des Anhangs 3 .................................................. A-23 3.2 Unabhängige Abschlussprüfer ............................................................................... A-23 3.3 Einsichtnahme in Unterlagen ................................................................................. A-24 3.4 Angebot .................................................................................................................. A-24 3.5 Gründe für das Angebot ......................................................................................... A-25 3.6 Bezugnahme auf Marktquellen und sonstige Daten............................................... A-26 3.7 Interessen von Seiten der WGZ Bank AG als Zentrale Zahl- und Abwicklungsstelle ................................................................................................... A-26 3.8 Besondere Hinweise zu Aussagen, die in die Zukunft gerichtet sind .................... A-26 3.9 Kosten des Angebots .............................................................................................. A-27 3.10 Verwässerung ......................................................................................................... A-27 4. Ausgewählte Finanzinformationen ........................................................................ A-27 4.1 Darstellung der Finanzinformationen .................................................................... A-27 4.2 Verfügbarkeit von Zwischenabschlüssen und bestimmten anderen Finanz- bzw. Pro-Forma-Informationen ...................................................................................... A-28 4.3 Ausgewählte Finanzdaten des SolarWorld-Konzerns............................................ A-28 4.4 Ausgewählte Finanzdaten der Solarparc Aktiengesellschaft ................................. A-32 5. Geschichte und Gründung der SolarWorld Aktiengesellschaft und des SolarWorld-Konzerns ............................................................................................ A-32 5.1 Gründung und Entwicklung der SolarWorld Aktiengesellschaft........................... A-32 5.2 Gegenwärtige Organisationsstruktur ...................................................................... A-33 6. Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns ........................................................ A-35 6.1 Überblick ................................................................................................................ A-35 6.2 Strategie und Trend ................................................................................................ A-36 6.3 Wichtigste Absatzmärkte und Wettbewerbsposition ............................................. A-36 6.4 Forschung und Entwicklung, Patente und Lizenzen .............................................. A-37 6.5 Investitionen ........................................................................................................... A-38 6 6.6 Mitarbeiter .............................................................................................................. A-41 6.7 Gerichtsverfahren und Arbitrage............................................................................ A-41 6.8 Sachanlagen............................................................................................................ A-41 7. Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SolarWorld-Konzerns ............................................................................................ A-42 7.1 Allgemeine Faktoren, die sich auf die Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns auswirken ........................................................................... A-42 7.2 Ertragslage des SolarWorld-Konzerns ................................................................... A-48 7.3 Finanz- und Vermögenslage .................................................................................. A-52 7.4 Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition des Emittenten .............................................................................................................. A-57 7.5 Geschäftskapital ..................................................................................................... A-57 7.6 Kapitalisierung und Verschuldung ......................................................................... A-58 8. Organe des SolarWorld-Konzerns ......................................................................... A-60 8.1 Rechtliche Rahmen ................................................................................................ A-60 8.2 Vorstand ................................................................................................................. A-60 8.3 Aufsichtsrat ............................................................................................................ A-62 8.4 Ausschüsse des Aufsichtsrats ................................................................................. A-64 8.5 Weiterführende Informationen zu Organen der Gesellschaft ................................ A-64 8.6 Corporate Governance ........................................................................................... A-64 8.7 Interessenkonflikte und Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen ................................................................................................................. A-65 8.8 Bezüge und Vergünstigungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder .......... A-66 9. Transaktionen des SolarWorld-Konzerns mit nahestehenden Personen .................... A-68 9.1 Rechtliche Rahmenbedingungen ............................................................................ A-68 9.2 Geschäftsjahr 2007 ................................................................................................. A-68 9.3 Geschäftsjahr 2008 ................................................................................................. A-68 9.4 Geschäftsjahr 2009 ................................................................................................. A-70 9.5 Zum 30. September 2010 ....................................................................................... A-71 10. Hauptaktionäre der SolarWorld Aktiengesellschaft............................................... A-72 10.1 Aktionärsstruktur der SolarWorld Aktiengesellschaft ........................................... A-72 10.2 Aktien von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats ............................... A-73 10.3 Aktien-Vergütungsplan für Angestellte ................................................................. A-73 11. Allgemeine Informationen über die SolarWorld Aktiengesellschaft ..................... A-74 11.1 Gründung, Firmenwortlaut und Geschäftsname, Geschäftsjahr ............................ A-74 11.2 Unternehmensgegenstand ...................................................................................... A-74 7 11.3 Veränderungen im Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft ................... A-74 11.4 Genehmigtes Kapital .............................................................................................. A-74 11.5 Bedingtes Kapital ................................................................................................... A-75 11.6 Anzeigepflichten für Anteilsbesitz ......................................................................... A-75 11.7 Bekanntmachungen, Zahl- und Hinterlegungsstellen ............................................ A-75 11.8 Hauptversammlung ................................................................................................ A-76 11.9 Wertpapiere mit Wandlungsrecht .......................................................................... A-77 11.10 Von der SolarWorld Aktiengesellschaft gehaltene eigene Aktien ......................... A-77 11.11 Übersicht über die Beteiligungen der SolarWorld Aktiengesellschaft .................. A-78 11.12 Dividendenpolitik der SolarWorld Aktiengesellschaft und Ergebnis je Aktie ...... A-78 12. Informationen über die Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft ...................... A-78 12.1 Grundkapital ........................................................................................................... A-78 12.2 Die SWAG-Aktie ................................................................................................... A-79 12.3 Änderungen der Rechte der Aktieninhaber ............................................................ A-80 12.4 Veräußerungsbeschränkungen ............................................................................... A-80 13. Besteuerung in Deutschland ................................................................................... A-80 13.1 Besteuerung der SolarWorld Aktiengesellschaft ................................................... A-81 13.2 Besteuerung der Aktionäre ..................................................................................... A-83 13.3 Sonderregeln für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors und für Pensionsfonds......................................................................................................... A-91 13.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer ............................................................................ A-92 13.5 Sonstige Steuern ..................................................................................................... A-93 14. Wichtige Verträge außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der letzten drei Geschäftsjahre ................................................................................................. A-93 15. Die Solarparc Aktiengesellschaft ........................................................................... A-93 15.1 Informationen über die Solarparc Aktiengesellschaft ............................................ A-93 15.2 Überblick über die Geschäftstätigkeit .................................................................... A-94 15.3 Organe der Solarparc Aktiengesellschaft ............................................................... A-95 15.4 Hauptaktionäre der Solarparc Aktiengesellschaft .................................................. A-96 15.5 Ausgewählte Finanzzahlen der Solarparc Aktiengesellschaft ............................... A-97 16. Ausblick ................................................................................................................. A-99 17. Historische Finanzinformationen des SolarWorld-Konzerns ...................................F-1 SolarWorld Konzern-Zwischenabschluss für die Geschäftsperiode vom 1. Januar 2010 bis zum 30. September 2010.....................................................F-2 8 SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 ...................................................F-13 SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 ...................................................F-93 SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 .................................................F-156 Jahresabschluss der SolarWorld Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 .................................................F-212 9 1. Allgemeine Hinweise zur Durchführung des Übernahmeangebots, insbesondere für Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland 1.1 Durchführung des Übernahmeangebots nach den Vorschriften des Deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Dieses freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“ oder das „Angebot“) der SolarWorld Aktiengesellschaft mit Sitz in Bonn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 8319 (der „Bieter“ oder „SWAG“ zusammen mit ihren Tochter- und Beteiligungsunternehmen der „SolarWorld-Konzern“), ist ein öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb von Aktien der Solarparc Aktiengesellschaft mit Sitz in Bonn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 9347 („Zielgesellschaft“ oder „SPAG“ zusammen mit ihren Tochterunternehmen der „Solarparc-Konzern“) nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“). Das Übernahmeangebot ist an alle Aktionäre der SPAG („SPAG-Aktionäre“) gerichtet und bezieht sich auf den Erwerb aller Aktien der SPAG. Das Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots („WpÜG-AngebotsVO“). Anhang 3 enthält Angaben nach § 2 Nr. 2 WpÜG-AngebotsVO in Verbindung mit § 7 des Wertpapierprospektgesetzes („WpPG“) und der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die in Prospekten enthaltenen Angaben sowie die Aufmachung, die Aufnahme von Angaben in Form eines Verweises und die Veröffentlichung solcher Prospekte sowie die Verbreitung von Werbung („EU-ProspektVO“). Anhang 3 ist Bestandteil dieser Angebotsunterlage und sollte zusammen mit dem Hauptteil gelesen werden. Mit Ausnahme von Anhang 1, Anhang 2 und Anhang 3 existieren keine weiteren Dokumente, die Bestandteil dieser Angebotsunterlage sind. Ein öffentliches Angebot nach einem anderen Recht als dem Recht der Bundesrepublik Deutschland führt der Bieter mit diesem Angebot nicht durch. Dieses Tauschangebot wurde ausschließlich durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt. Folglich sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage und/oder des 10 Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. SPAG-Aktionäre können also auf die Anwendung ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen. Jeder Vertrag, der in Folge der Annahme des Übernahmeangebots mit dem Bieter zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen. 1.2 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots Der Bieter hat am 15. November 2010 seine Entscheidung zur Abgabe des Übernahmegebots nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG veröffentlicht. Der Bieter hat am 29. November 2010 weiter veröffentlicht, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) am 25. November 2010 den zum Stichtag 14. November 2010 gültigen gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der SPAGAktie während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters zur Abgabe eines Übernahmeangebots („Drei-MonatsDurchschnittskurs“) am 15. November 2010 mit 6,99 € und den Kurs der SWAG für den entsprechenden Zeitraum mit 9,46 € festgestellt hat. Die genannten Veröffentlichungen des Bieters sind im Internet unter www.solarworld.de im Abschnitt „Investor Relations“ abrufbar. 1.3 Veröffentlichung der Angebotsunterlage Am 30. Dezember 2010 hat die BaFin dem Bieter die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage gestattet. Der Bieter hat diese Angebotsunterlage am 31. Dezember 2010 durch Bekanntgabe im Internet unter www.solarworld.de sowie durch Bereithaltung kostenlos auszugebender Exemplare der Angebotsunterlage während der üblichen Geschäftszeiten bei der SolarWorld Aktiengesellschaft, Martin-Luther-KingStr. 24, 53175 Bonn, Telefon: +49 (228) 55920-470, Telefax +49 (228) 55920-9470, Email: [email protected] veröffentlicht. Die Hinweisbekanntmachung gemäß § 14 Abs. (3) Satz 1 Nr. 2 WpÜG über die Bereithaltung der Angebotsunterlage zur kostenlosen Abgabe und die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage veröffentlicht wird, hat der Bieter am 31. Dezember 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Weiterhin werden, wie in der Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht, gedruckte Exemplare dieser Angebotsunterlage auch bereitgehalten durch die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank (WGZ BANK), Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf, Telefon: +49 (211) 778-2881, Telefax: +49 (211) 778-2888, Email: [email protected]. Die Angebotsunterlage wird von der WGZ BANK auf Aufforderung kostenlos abgegeben. 11 1.4 Verbreitung der Angebotsunterlage, die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann grundsätzlich auch zur Anwendung von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland führen. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteidigung und Verbreitung der Angebotsunterlage kann in diesen anderen Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage sowie andere im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot bestehende Unterlagen sind daher, unbeschadet der nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebenen Veröffentlichungen im Internet, nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage sowie anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch Dritte hat der Bieter nicht gestattet. Der Bieter und die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. (5) WpÜG (siehe Ziffer 5.4 dieser Angebotsunterlage) sind weder verpflichtet dafür zu sorgen, noch haften sie dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils dort geltenden Rechtsvorschriften vereinbar ist. Der Bieter stellt die Angebotsunterlage den depotführenden Kreditinstituten und anderen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, bei denen Aktien der SPAG verwahrt sind („Depotbanken“), auf Anfrage zum Versand an SPAG-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Die Depotbanken dürfen die Angebotsunterlagen im Übrigen nur versenden, verteilen oder verbreiten, wenn dies jeweils in Übereinstimmung mit den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der betreffenden Rechtsordnungen erfolgt. 1.5 Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann weiteren Beschränkungen oder zusätzlichen Anforderungen unterliegen. SPAG-Aktionäre, welche die Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhalten und/oder das Übernahmeangebot annehmen möchten und dem Anwendungsbereich anderer kapitalmarktrechtlicher Vorschriften als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, sollten sich über die im Einzelfall jeweils 12 anwendbaren Rechtsvorschriften und die sich daraus ergebenden Beschränkungen und Anforderungen erkundigen und diese einhalten. Der Bieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Jede Haftung des Bieters und der mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. (5) WpÜG (siehe Ziffer 5.4 dieser Angebotsunterlage) im Falle der Nichteinhaltung ausländischer Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen. 2. Hinweise zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben 2.1 Stand und Quellen der in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, beruhen alle Angaben und Aussagen über Absichten und alle sonstigen Informationen in dieser Angebotsunterlage auf dem Kenntnisstand oder den Absichten des Bieters zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage. Der Bieter steht in vielfältigen Geschäftsbeziehungen mit der SPAG. Die in dieser Angebotsunterlage enthaltene Angaben zur SPAG beruhen jedoch nicht auf Kenntnissen des Bieters aus den bestehenden Geschäftsbeziehungen, sondern auf öffentlich zugänglichen Informationsquellen (wie z.B. veröffentliche Geschäftsberichte, Presseerklärungen und Analystenpräsentationen), insbesondere auf dem Geschäftsbericht der SPAG für das Jahr 2009. Die SWAG hatte keine Gelegenheit zur Durchführung einer Due Dilligence. Aufgrund bestehender personeller Identitäten bei dem Bieter und der Zielgesellschaft, hat dieser jedoch Kenntnis von den wesentlichen Umständen auf Seiten der Zielgesellschaft. 2.2 Zukunftsgerichtete Aussagen Zukunftsgerichtete Aussagen des Bieters, die in der Angebotsunterlage wiedergegeben sind, geben die Einschätzung des Bieters zum Datum der Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Hinblick auf zukünftige mögliche Ereignisse wieder. Sie stützen sich auf Annahmen, die sich später als unzutreffend herausstellen können, und unterliegen Risiken und Ungewissheiten. 2.3 Keine Aktualisierung Der Bieter weist darauf hin, dass er diese Angebotsunterlage nur aktualisieren wird, soweit er dazu nach deutschem Recht verpflichtet ist. 13 2.4 Keine Ermächtigung Dritter zu Aussagen Der Bieter hat Dritte nicht ermächtigt, Aussagen zum Übernahmeangebot oder zur Angebotsunterlage zu machen. Sofern Dritte dennoch derartige Aussagen tätigen, sind diese nicht dem Bieter zurechenbar. 2.5 Bankarbeitstag Der Begriff „Bankarbeitstag“ bezeichnet in dieser Angebotsunterlage jeden Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem Banken in Düsseldorf, Deutschland für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind. 3. Zusammenfassung des Übernahmeangebots Die nachfolgende Übersicht erhält ausgewählte Informationen über das Angebot. Diese Informationen dienen lediglich dazu, den SPAG-Aktionären einen ersten Überblick über den Inhalt und die Bedingungen des Angebots zu verschaffen. Die Zusammenfassung sollte daher im Zusammenhang mit den an anderer Stelle in dieser Angebotsunterlage enthaltenen ausführlicheren Informationen gelesen werden. Eine Lektüre der Zusammenfassung kann nicht die vollständige Lektüre der Angebotsunterlage ersetzen. SPAG-Aktionäre, insbesondere SPAG-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sollten die Hinweise in Ziffer 1 dieser Angebotsunterlage „Allgemeine Hinweise zur Durchführung des Übernahmeangebots, insbesondere für Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland“ besonders beachten. Bieter: SolarWorld Aktiengesellschaft, Martin-Luther-King-Str. 24, 53175 Bonn, Deutschland Zielgesellschaft: Solarparc Aktiengesellschaft, Poppelsdorfer Allee 64, 53115 Bonn, Deutschland Gegenstand des Angebots: Erwerb aller auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Solarparc Aktiengesellschaft mit der International Securities Identification Number („ISIN“) DE0006352537 jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € und jeweils einschließlich Gewinnanteilsberechtigung sowie sämtlicher Nebenrechte zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots („SPAGAktien“). 14 Gegenleistung: Bedingung, von der die Wirksamkeit des Angebots abhängt: Eine auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie der SolarWorld Aktiengesellschaft mit der International Securities Identification Number („ISIN“) DE0005108401 mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 € je Aktie jeweils einschließlich Gewinnanteilsberechtigung sowie sämtlicher Nebenrechte zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots („SWAG-Aktien“). Das Übernahmeangebot sowie die durch seine Annahme zustande kommenden Verträge mit dem Bieter stehen unter der Bedingung, das nach näherer Maßgabe von Ziffer 11.1 bis zum Ablauf der Annahmefrist kein konkurrierendes öffentliches Angebot vorliegt. Annahmefrist: Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots beginnt am 31. Dezember 2010 und endet am 28. Januar 2011, 24.00 Uhr (Ortszeit Düsseldorf); es kann zu Verlängerungen dieser Frist nach Maßgabe von Ziffer 4.3 dieser Angebotsunterlage kommen. Weitere Annahmefrist: Die in Ziffer 4.4 dieser Angebotsunterlage näher beschriebene weitere Annahmefrist im Sinne des § 16 Abs. (2) WpÜG beginnt – bei einer voraussichtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses dieses Angebots gemäß § 23 Abs. (1) Satz 1 Nr. 2 WpÜG am 03. Februar 2011 – mit Beginn des 04. Februar 2011 und endet am 17. Februar 2011, 24.00 Uhr (Ortszeit Düsseldorf). Annahme: Die Annahme ist schriftlich gegenüber der jeweiligen Depotbank zu erklären. Sie wird nach näherer Maßgabe der Ziffer 12 dieser Angebotsunterlagen mit Umbuchung der innerhalb der Annahmefrist zum Tausch eingereichten SPAG-Aktien („Zum Tausch Eingereichte SPAG-Aktien“) oder der innerhalb der Weiteren Annahmefrist Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien („Nachträglich Zum Tausch Eingereichte SPAGAktien“) in die ISIN DE000A1E8954 wirksam. Kosten der Annahme: Die im Zusammenhang mit der Annahme dieses Angebots etwaig anfallenden Steuern oder in- und ausländi15 schen Kosten und Spesen, die von der depotführenden Bank erhoben werden, werden von dem Bieter nicht übernommen. Diese sind von dem das Angebot annehmenden SPAG-Aktionär selbst zu tragen. SPAGAktionären, die dieses Angebot annehmen wollen, wird geraten, sich von ihrer Depotbank vor der Annahme über eventuelle Kosten und Steuern beraten zu lassen. Börsenhandel: Ein börslicher Handel ist weder mit Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien noch mit Nachträglich Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien vorgesehen. ISIN: SPAG-Aktien: ISIN DE0006352537 Zum Tausch eingereichte SPAG-Aktien und Nachträglich Zum Tausch eingereichte SPAG-Aktien: ISIN DE000A1E8954 SWAG-Aktien: ISIN DE0005108401 Veröffentlichungen: Der Bieter hat diese Angebotsunterlage am 31. Dezember 2010 durch Bekanntgabe im Internet unter www.solarworld.de sowie durch Bereithaltung kostenlos abzugebender Exemplare der Angebotsunterlage während der üblichen Geschäftszeiten bei der SolarWorld Aktiengesellschaft, Martin-Luther-King-Str. 24, 53175 Bonn, Telefon: +49 (228) 55920-470, Telefax +49 (228) 55920-9470, Email: [email protected] veröffentlicht. Exemplare der Angebotsunterlage sind auch kostenlos erhältlich bei der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf, Telefon: +49 (211) 778-2881, Telefax: +49 (211) 778-2888, Email: [email protected]. Die Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung der Angebotsunterlage sowie die Internetadresse, unter der die Angebotsunterlage abrufbar ist, hat der Bieter am 31. Dezember 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Übernahmeangebot werden durch Bekanntmachung unter der 16 Internetadresse www.solarworld.de sowie, soweit gesetzlich erforderlich, im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Abwicklungsstelle: 4. Übernahmeangebot 4.1 Gegenstand WGZ BANK AG Westdeutsche GenossenschaftsZentralbank (WGZ BANK), Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf, Telefon: +49 (211) 778-2881, Telefax: +49 (211) 778-2888, Email: [email protected] Der Bieter bietet hiermit allen SPAG-Aktionären an, die von ihnen gehaltenen SPAG-Aktien samt allen zum Zeitpunkt der Abwicklung zugehörigen Rechten, insbesondere einschließlich des Rechts auf Dividenden, nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu tauschen. Je SPAG-Aktie bietet die SWAG den SPAG-Aktionären eine SWAG-Aktie („Angebotsgegenleistung“) an. Gegenstand des Angebots sind alle SPAG-Aktien. 4.2 Annahmefrist Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots beginnt mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 31. Dezember 2010 und endet am 28. Januar 2011, 24.00 Uhr (Ortszeit Düsseldorf). Es kann zur Verlängerung dieser Frist für die Annahme des Übernahmeangebots nach Maßgabe von Ziffer 4.3 dieser Angebotsunterlage kommen. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots, ggf. verlängert nach Maßgabe von Ziffer 4.3 dieser Angebotsunterlage, wird in dieser Angebotsunterlage als „Annahmefrist“ bezeichnet. Das Verfahren bei Annahme dieses Angebots ist in Ziffer 12 dieser Angebotsunterlage beschrieben. 17 4.3 Verlängerung der Annahmefrist 4.3.1 Annahmefrist bei Änderung des Übernahmeangebots Der Bieter kann nach § 21 Abs. (1) WpÜG bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist – also bei einem Ablauf der Annahmefrist am 28. Januar 2011, 24.00 Uhr (Ortszeit Düsseldorf) bis zum Ablauf des 27. Januar 2011 – das Angebot ändern. Wird eine Änderung des Angebots innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Annahmefrist veröffentlicht, verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen (§ 21 Abs. (5) WpÜG) und endet dann voraussichtlich am 11. Februar 2011, 24.00 Uhr (Ortszeit Düsseldorf). Dies gilt auch, falls das geänderte Übernahmeangebot gegen Rechtsvorschriften verstößt. Hinsichtlich des Rücktrittsrechts im Falle einer Änderung des Tauschangebots wird auf die Ausführungen unter Ziffer 16 dieser Angebotsunterlage verwiesen. 4.3.2 Annahmefrist bei konkurrierenden Angeboten Wird während der Annahmefrist von einem Dritten ein konkurrierendes Angebot im Sinne von § 22 Abs. (1) WpÜG abgegeben, so bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist des vorliegenden Übernahmeangebots nach dem Ablauf der Frist für die Annahme des konkurrierenden Angebots, falls die Annahmefrist für das vorliegende Übernahmeangebot vor Ablauf der Frist für die Annahme des konkurrierenden Angebots abläuft (§ 22 Abs. (2) WpÜG). Das gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt. Im Falle der Abgabe eines oder mehrerer konkurrierender Angebote gilt die in Ziffer 11.1. dieser Angebotsunterlage dargelegte aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit dieses Angebots. Auf diese Bedingung kann der Bieter nach Maßgabe von Ziffer 11.2 dieser Angebotsunterlage verzichten. Hinsichtlich des Rücktrittsrechts im Falle der Abgabe eines konkurrierenden Angebots wird auf die Ausführungen unter Ziffer 16 dieser Angebotsunterlage verwiesen. 4.3.3 Annahmefrist bei Einberufung der Hauptversammlung Wird im Zusammenhang mit dem Angebot nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine Hauptversammlung der SPAG einberufen, beträgt die Annahmefrist nach § 16 Abs. (3) WpÜG zehn Wochen ab der Veröffentlichung der Angebotsunterlage. Die Annahmefrist liefe dann voraussichtlich bis zum 11. März 2011, 24.00 Uhr (Ortszeit Düsseldorf). 18 4.4 Weitere Annahmefrist nach § 16 Abs. (2) WpÜG Aktionäre, die das Übernahmeangebot während der Annahmefrist nicht angenommen haben, können es noch innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung des Ergebnisses des Angebots durch den Bieter nach § 23 Abs. (1) Satz 1 Nr. 2 WpÜG annehmen („Weitere Annahmefrist“). Vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist nach Ziffer 4.3 dieser Angebotsunterlage beginnt die Weitere Annahmefrist – bei einer voraussichtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses dieses Angebots gemäß § 23 Abs. (1) Satz 1 Nr. 2 WpÜG am 03. Februar 2011 – mit Beginn des 04. Februar 2011 und endet am 17. Februar 2011, 24.00 Uhr (Ortszeit Düsseldorf). Nach Ablauf dieser Weiteren Annahmefrist kann das Angebot nicht mehr angenommen werden. Das Verfahren bei Annahme dieses Angebots innerhalb der Weiteren Annahmefrist ist in Ziffer 12.5 dieser Angebotsunterlage beschrieben. 5. Bieter 5.1 Allgemeine Informationen über die SWAG und den SolarWorld Konzern Der SolarWorld-Konzern ist ein Anbieter kristalliner Solarstromtechnologie. Vom Rohstoff Silizium, über Wafer, Zelle und Modul bis zur schlüsselfertigen Solarstromanlage jeder Größe umfasst der Konzern alle Stufen der solaren Wertschöpfungskette. 5.1.1 Grundkapital und Ermächtigung zur Kapitalerhöhung 5.1.1.1 Grundkapital Das Grundkapital der SWAG beträgt 111.720.000,00 (in Worten: einhundertelf Millionen siebenhundertzwanzigtausend) €. Dieses Grundkapital ist eingeteilt in 111.720.000 (in Worten: einhundertelf Millionen siebenhundertzwanzigtausend) Aktien. Die Aktien sind nennwertlose Stückaktien und lauten auf den Inhaber. 5.1.1.2 Ermächtigung zur Kapitalerhöhung (Genehmigtes Kapital) Der Vorstand der SWAG ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 20. Mai 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 55.860.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Bei Barkapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand der SWAG ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der 19 Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die ab dem 20. Mai 2010 auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Darüber hinaus ist der Vorstand der SWAG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen sowie, ebenfalls mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat der SWAG ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. Bis zum Zeitpunkt Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage hat der Vorstand der SWAG von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. 5.1.2 Geschichte, Gründung und Sitz Die Ursprünge von SWAG gehen auf die 1988 gegründete Einzelfirma Frank H. Asbeck, Ingenieurbüro für Industrieanlagen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRA 3761, zurück. Als Folge der Expansion der Unternehmenstätigkeit der Einzelfirma wurde die SWAG gegründet, der der komplette Geschäftsbereich Photovoltaik Handel und Anlagenbau übertragen wurde. Die SWAG wurde als Aktiengesellschaft deutschen Rechts am 26.März 1999 ins Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRB 8319 eingetragen. Der Sitz der SWAG ist Martin-Luther-King-Straße 24, 53175 Bonn, Deutschland. 5.1.3 Unternehmensgegenstand Die Satzung der SWAG definiert den Unternehmensgegenstand in § 2 wie folgt: 1. Gegenstand des Unternehmens sind: der Anlagenbau, die Produktentwicklung, die Produktion von Modulen und Komponenten sowie der Handel mit solchen Gegenständen im Bereich der Photovoltaik, ferner, die Planung, Errichtung, der Betrieb und der Handel mit Windkraftanlagen und der Stromhandel. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. 20 5.1.4 Organisationsstruktur Die SWAG ist die Muttergesellschaft des SolarWorld-Konzerns und hat die Funktion einer Holding. Die SWAG ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (TecDAX) gelistet. Als Holding-Gesellschaft übernimmt die SWAG neben dem Vertrieb zentrale Dienstleistungen für den Konzern: Dazu zählen Leistungs-, Steuerungs- und Kontrollfunktionen in den Bereichen Corporate Business Management (strategische Konzernentwicklung, M&A), Finanzen, Controlling, Investor Relations, Corporate Communication und Marketing. Auch die Koordination der Produktionsplanung und -steuerung sowie der Investitionsplanung übernimmt die SolarWorld Aktiengesellschaft zentral für die Tochtergesellschaften. Das Nachhaltigkeitsmanagement sowie die Interne Revision sind als Stabsstellen direkt dem Konzernvorstand untergeordnet. Dieser übernimmt die Aufgaben der Konzernführung. Mit insgesamt 11 Standorten weltweit (inklusive Joint Ventures und der HoldingGesellschaft) ist der SolarWorld Konzern heute in den relevanten Märkten präsent. Der SolarWorld-Konzern operiert mit Produktionsstätten in Deutschland, den USA und Südkorea auf den Kernsolarmärkten Europas, Nordamerikas und Asiens. Vertriebsteams in Deutschland, Spanien, Frankreich, den USA, Singapur und Südafrika forcieren den strategischen Absatz in den solaren Wachstumsregionen. Nach dem gemäß IFRS erstellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009 betrug die Bilanzsumme des SolarWorld-Konzerns 2.217,1 Millionen Euro. Das Ergebnis des SolarWorld-Konzerns vor Steuern belief sich im Geschäftsjahr 2009 auf 131,76 Millionen Euro. Ausweislich des nach IFRS erstellten Konzern-Zwischenberichts der SolarWorld AG für das 3. Quartal 2010 beläuft sich die Bilanzsumme zum Ende des 3. Quartals 2010 auf 2.811,3 Millionen Euro. Das Ergebnis vor Steuern beläuft sich zum Ende des 3. Quartals 2010 auf 92,1 Millionen Euro. Mit Datum des 30. September 2010, besteht der SolarWorld-Konzern insgesamt aus 28 Gesellschaften – wobei die Beteiligung an der RGS Development BV, Broek op de Langedijk, Niederlande (früher: Petten, Niederlande) jedoch im vierten Quartal 2010 veräußert wurde – und beschäftigt weltweit 2.307 Mitarbeiter. 5.2 Geschäftsüberblick – Hauptaktivitäten und Hauptmärkte 5.2.1 Allgemein Die integrierte Wertschöpfungskette des SolarWorld-Konzerns reicht vom Rohstoff bis hin zur schlüsselfertigen Solaranlage. Der SolarWorld-Konzern konzentriert sich daher auf das Kerngeschäft der Solarstromtechnologie und operiert in zwei Geschäftsbereichen: Produktion (von Rohmaterial, Wafern, Zellen und Modulen sowie Forschung & Entwicklung) und Handel (Verkauf von Modulen und Solarbausätzen). 21 5.2.2 Produktion 5.2.2.1 Produktion von Rohstoffen und Recycling-Aktivitäten Die Fertigung des SolarWorld-Konzerns reicht wertschöpfungsübergreifend von Silizium bis zum fertigen Modul. Die integrierte Produktion schafft Prozesstransparenz und erleichtert die Prozesskontrolle und -optimierung. Die erste Stufe der Solar-Wertschöpfungskette ist die Produktion von Silizium. Silizium ist der wichtigste Rohstoff für die Solarbranche. Neben langfristigen SiliziumLieferkontrakten, stabilisieren die eigene Siliziumproduktion und Recyclingaktivitäten des SolarWorld-Konzerns die notwendigen Rohstoffpositionen und -kosten. Unter dem Dach der Sunicon AG, Freiberg bündelt der SolarWorld-Konzern seine konzerneigenen Rohstoffaktivitäten. Aufgabe der Sunicon AG ist die strategische Sicherung der langfristigen Versorgung mit Silizium. Im Rahmen des Joint Venture JSSi GmbH, Freiberg, Deutschland („JSSi“) mit der Evonik Degussa GmbH, Essen (SolarWorld: 49 %) werden Verfahren hinsichtlich Ihrer Durchführbarkeit und Wirtschaftlichkeit in der industriellen Siliziumfertigung bewertet und entwickelt. JSSi hat diese Siliziumproduktion in 2008 aufgenommen. Die breite Palette der Recyclingaktivitäten reicht von Nebenprodukten der Solarsowie Halbleiterherstellung und -verarbeitung, über Wafer- und Zellbruch bis zum Recycling aller handelsüblichen Solarmodule. 5.2.2.2 Produktion von Wafern, Zellen und Modulen Die zweite Stufe der Wertschöpfungskette betrifft die Herstellung von Wafern. In einem polykristallinen Prozess wird das Silizium zu Blöcken gegossen, in Säulen geschnitten und mit Hilfe einer modernen Drahtsäge zu Wafern zersägt. Der SolarWorld-Konzern hat langfristige, bis 2018 laufende Lieferverträge mit WaferKunden. Während des Zellherstellungsprozesses werden die Wafer in vollautomatischen Aufbereitungsanlagen unter Reinraumbedingungen zu multi- und mono-kristallinen Solarzellen verarbeitet. Im letzten Schritt der Wertschöpfungskette entstehen die Solarmodule: Die Solarzellen werden zu Stringern verlötet, diese werden zu einer Matrix verbunden, laminiert, mit einer patentierten Anschlussdose auf der Rückseite des Laminats ausgestattet und schließlich in einen Aluminiumrahmen gepresst. Die Produkte der Modulherstellung werden dann komplett über den Geschäftsbereich Handel an externe Kunden verkauft. 22 5.2.3 Forschung und Entwicklung Zentrale Innovationsaufgabe der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des SolarWorld-Konzerns ist die kontinuierliche Verringerung der Kosten von Solarenergie durch die Verbesserung der Prozesse und Produkte. Sie erstrecken sich auf die gesamte Wertschöpfungskette und sind in der SolarWorld Innovations GmbH, Freiberg, der Sunicon AG und der Konstruktionsabteilung „System- und Gestelltechnik“ in der SWAG zusammen gefasst. 5.2.4 Handel Zu den Produkten im Geschäftsbereich Handel gehören die Sunkits-Bausätze. Sie bestehen aus dem jeweiligen ausgewählten Modultyp, dem darauf abgestimmten Wechselrichter, dem für die jeweilige Dachform benötigten Montagesystem sowie entsprechendem Zubehör. Der Vertrieb ist in einem dreistufigen System organisiert. Der Großhandel beliefert ausführende Betriebe aus dem Elektro-, Dachdecker oder Heizungs- und Sanitärhandwerk vor Ort. Auf der zweiten Stufe vertreibt SWAG ihre Produkte über andere Handelshäuser, die sich seit langem auf Photovoltaik spezialisiert haben. Weiterhin verkauft SWAG im Großprojektegeschäft ihre Produkte auch an einzelne Endkunden. 5.3 Unternehmensführung und Aufsichtsgremien Die Führungsgremien der SWAG umfassen den Vorstand, der gegenwärtig aus vier, und dem Aufsichtsrat, der gegenwärtig aus drei Mitgliedern besteht. Der Vorstand der SWAG besteht aus folgenden Mitgliedern: - Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck, Vorstandsvorsitzender (CEO) Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke, Vorstand Finanzen (CFO) Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn, Vorstand Vertrieb (CSO) Dipl.-Ing. Boris Klebensberger, Vorstand Operatives Geschäft (COO) Dem Aufsichtsrat gehören derzeit an: 5.4 Dr. Claus Recktenwald, Vorsitzender Dr. Georg Gansen, stellvertretender Vorsitzender Dr. Alexander von Bossel, LL. M., Mitglied des Aufsichtsrats Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. (5), Abs. (6) WpÜG sind in Anhang 1 aufgelistet. 23 5.5 Vom Bieter, den mit ihm gemeinsam handelnden Personen sowie deren Tochterunternehmen gehaltene SPAG-Aktien und diesen zuzurechnende Stimmrechte Der Bieter hält zum Datum der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage 1.708.334 SPAG-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 28,47 Prozent der Stimmrechte aus SPAG-Aktien. Der Vorstandsvorsitzende, Herr Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck, hält persönlich 55.000 SPAG-Aktien. Die von Herrn Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck über die Solar Holding Beteiligungs GmbH beherrschte Eifelstrom GmbH hält 3.000.600 SPAG-Aktien. Die Stimmrechte aus diesen Aktien sind Herrn Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck sowie der Solar Holding Beteiligungs GmbH gemäß § 30 Abs. (1) Satz 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen. Darüber hinaus halten der Bieter, die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen sowie deren Tochterunternehmen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage keine SPAG-Aktien. Auch sind ihnen keine weiteren Stimmrechte aus SPAG-Aktien gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen. 5.6 Aktionärsstruktur der SWAG Die Aktionärsstruktur der SWAG stellt sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage wie folgt dar: Aktionäre Höhe der Beteiligung Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck 25,06% FMR LLC (Fidelity Group) 2,23% BlackRock Inc. 2,11% DWS Investment GmbH 5,31% UBS AG 3,27% Streubesitz 57,69% SWAG (eigene Aktien) 4,33% Die SWAG hält derzeit 4.838.723 eigene Aktien, entsprechend 4,33Prozent ihres Grundkapitals. Davon wird die SWAG bis zu 4.291.666 eigene Aktien zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Tauschangebot einsetzen. 5.7 Angaben zu Wertpapiergeschäften 5.7.1. Wertpapiergeschäfte im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot Dieses Angebot ist auf den Kauf aller ausgegebenen SPAG-Aktien und auf den Erwerb der Kontrolle der SPAG gerichtet und ist damit, wenn die Kontrolle tatsächlich erlangt wird, befreiend im Sinne des § 35 Abs. (3) WpÜG. 24 5.7.2 Erwerb weiterer SPAG-Aktien durch den Bieter, mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen Innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters zur Abgabe des Übernahmeangebotes gemäß § 10 Abs. (1) Satz 1 WpÜG und vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage gemäß § 14 Abs. (2) Satz 2 WpÜG haben der Bieter, mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen (siehe Ziffer 5.4 dieser Angebotsunterlagen) oder deren Tochterunternehmen den Erwerb von SPAG-Aktien weder vereinbart noch vollzogen, so dass sich aus solchen Geschäften keine Auswirkungen auf den Mindestpreis dieses Angebotes nach § 31 Abs. (1) WpÜG i.V.m. § 4 WpÜG-AngebotsVO ergeben. 6. Beschreibung der Zielgesellschaft 6.1 Allgemeine Informationen über die SPAG und den Solarparc-Konzern Die SPAG plant, baut, betreibt und veräußert regenerative Großanlagen. Im Geschäftsfeld der regenerativen Stromerzeugung führt der Konzern seine eigenen Wind- und Solarkraftwerke und hat zudem die Betriebsführung für Solarparks externer Investoren inne. 6.1.1 Grundkapital und Ermächtigung zur Kapitalerhöhung 6.1.1.1 Grundkapital Zum Datum der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage beträgt das eingetragene Grundkapital der SPAG 6.000.000,00 (in Worten: sechs Millionen) Euro, eingeteilt in 6.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. 6.1.1.2 Ermächtigung zur Kapitalerhöhung (Genehmigtes Kapital) Der Vorstand der SPAG ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2011 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens Euro 3.000.000,-- zu erhöhen. Der Vorstand der SPAG entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechtes mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Er ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat der SPAG ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage hat der Vorstand der SPAG von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. 25 6.1.2 Geschichte, Gründung und Sitz Die Zielgesellschaft wurde als Asbeck Immobilien GmbH am 15. April 1993 gegründet. Mit Eintragung im Handelsregister am 5. März 1998 firmierte die Gesellschaft um in die Asbeck Immobilien- und Kraftwerksgesellschaft mbH. Die Asbeck Immobilien- und Kraftwerksgesellschaft mbH wurde im November 2000 in WindWelt GmbH umbenannt. Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft erfolgte am 12. April 2001. Der Börsengang der WindWelt AG fand am 20. Juni 2001 statt. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 24. Mai 2005 und Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht Bonn unter Register-Nr. HRB 9347 wurde die Firma der Gesellschaft von „WindWelt Aktiengesellschaft“ in „Solarparc Aktiengesellschaft“ geändert. Sitz der SPAG ist Poppelsdorfer Allee 64, 53115 Bonn. 6.1.3 Unternehmensgegenstand Die Satzung bestimmt den Unternehmensgegenstand in § 2 wie folgt: 1. Gegenstand des Unternehmens sind der Im- und Export sowie der Handel mit Industriegütern, ferner Projektierung und Erstellung von Kraftwerksanlagen als Generalübernehmer sowie deren Betrieb und Verwaltung, die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes, die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen, als Bauherr im eigenen Namen oder für fremde Rechnung Bauvorhaben vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden, als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung Bauvorhaben wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen, die Konzipierung und Realisierung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien, insbesondere in den Bereichen Photovoltaik und Windenergie, für den eigenen Bestand wie auch für Dritte, die Planung, Initiierung und Vermittlung von sowie die Beteiligung an Betreibergesellschaften für Photovoltaik- und Windenergieprojekte für 26 den eigenen Bestand wie auch zum Verkauf an Dritte oder in eigener Verwaltung als Beteiligungskonzept für externe Anleger. 2. 6.1.4 Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Organisationsstruktur Die SPAG ist als Mutterunternehmen des Solarparc-Konzerns verantwortlich für das strategische und operative Geschäft der Stromerzeugung sowie des Großanlagengeschäfts. Zum Konsolidierungskreis des Solarparc-Konzerns gehören die Solarparc Nr. 1 bis 17 GmbHs. Diese halten jeweils 100-Kilowatt-Einheiten einer SolarstromFreiflächenanlage in Süddeutschland mit einer installierten Gesamtleistung von 1,7 Megawatt (MWp). Bei den übrigen zum Konsolidierungskreis des Konzerns zählenden Unternehmen handelt es sich um 100-prozentige Beteiligungen an Komplementär-GmbHs, die für Fondsgesellschaften in Form von GmbH & Co. KGs tätig sind. Nach dem gemäß IFRS erstellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009 betrug die Bilanzsumme des Solarparc-Konzerns 284,2 Millionen Euro, und das Ergebnis des Solarparc-Konzerns vor Steuern belief sich im Geschäftsjahr 2009 auf 5,5 Millionen Euro. Zum 30 Juni 2010 betrug die Bilanzsumme des SolarparcKonzerns 208,2 Millionen Euro, und das Ergebnis vor Steuern belief sich zum 30. Juni 2010 auf -0,30 Millionen Euro. Im Geschäftsjahr 2009 lag die durchschnittliche Mitarbeiterzahl inklusive der Vorstände bei 24. Zum Bilanzstichtag am 30. Juni 2010 sind im Solarparc-Konzern 27 Mitarbeiter beschäftigt. 6.2 Geschäftsüberblick – Hauptaktivitäten Die SPAG ist ein Unternehmen der regenerativen Energiebranche mit langjähriger Projekt- und Betriebsführungserfahrung. Sie plant, baut, betreibt und verkauft regenerative Kraftwerke. Dabei positioniert sich die SPAG als Dienstleister entlang der gesamten Wertschöpfungskette regenerativer Kraftwerkswirtschaft (Projektierung, Betriebsführung, Konzeption und Vermarktung bis hin zur Stromerzeugung). Schwerpunkte sind das Geschäft mit der Solar- und Windenergie. Das Fundament der SPAG ist ein eigener regenerativer Kraftwerkspark, über den kontinuierlich Energie erzeugt und in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die 27 Kompetenz der technischen Betriebsführung regenerativer Kraftwerke wird auch Dritten als Dienstleistung angeboten. Weiterhin entwickelt die SPAG schlüsselfertige Energieparks für Großinvestoren. Die angebotenen Dienstleistungen reichen von der Identifizierung geeigneter Flächen bis hin zu einem erfolgreichen Betrieb des Solarparks, wobei die Leistungen insgesamt im Paket als Anlageprodukt angeboten werden. 6.3 Organe der Zielgesellschaft Der Vorstand der Zielgesellschaft besteht aus folgenden Mitgliedern: - Dr. Ing. E.h. Frank Asbeck, Vorstandsvorsitzender (CEO) Frau Rechtsanwältin Susanne Asbeck-Muffler, Vorstand Finanzen (CFO) Der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Dem Aufsichtsrat gehören derzeit an: 6.4 Dr. Claus Recktenwald, Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Georg Gansen, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Alexander von Bossel, LL.M., Mitglied des Aufsichtsrats Mit der Zielgesellschaft gemeinsam handelnde Personen Im Anhang 2 sind die mit der SPAG im Sinne von § 2 Abs. (5) WpÜG gemeinsam handelnde Personen aufgeführt. Dies betrifft sowohl die Tochterunternehmen der SPAG gem. § 2 Abs. (6) WpÜG als auch die Fondsgesellschaften, an deren Komplementären die SPAG beteiligt ist sowie Herrn Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck und die von ihm beherrschten Gesellschaften. Sämtliche mit der SPAG gemeinsam handelnde Personen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage sind in Anhang 2 aufgeführt. 6.5 Aktionärsstruktur der SPAG Die Aktionärsstruktur der SPAG stellt sich wie folgt dar: Aktionäre Höhe der Beteiligung Eifelstrom GmbH 50,01% SolarWorld AG 28,47% Streubesitz 21,52% 28 7. Hintergrund des Übernahmeangebotes Dieses Angebot ist auf den Erwerb aller ausgegebenen SPAG-Aktien gerichtet und damit im Falle einer Kontrollerlangung befreiend im Sinne des § 35 Abs. (3) WpÜG. Der Bieter ist demnach nicht zur Veröffentlichung eines Pflichtangebotes verpflichtet, wenn dieses Angebot zur Erreichung von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte aller ausgegebenen SPAG-Aktien führt. Die Eifelstrom GmbH hat signalisiert, das Angebot zumindest insoweit anzunehmen, dass es zu einer Kontrollerlangung des Bieters kommt. Die SWAG strebt eine Übernahme der SPAG an, um sich im Projektgeschäft vorwärts zu integrieren und dieses international auszubauen. Auf diese Weise wird die solare Wertschöpfungskette weiter ausgeweitet. Aus der strategischen Komplementarität auf dem Gebiet der großen Solarstromanlagen sollen zudem Wachstumssynergien generiert werden. Des Weiteren wird erwartet, dass durch die mit der Übernahme einhergehende Erweiterung der Vertriebskanäle neue Absatzpotentiale erschlossen werden können. Durch die Nutzung des Know-hows und der Projekterfahrung der Zielgesellschaft soll beim Bieter die Weiterentwicklung von Solarsystemen vorangetrieben und eine Kostenreduktion im Balance-of-System-Bereich erreicht werden. Balance of System meint alle Komponenten, die außer den Modulen zu einem Photovoltaiksystem gehören, also die Gestelle, die Kabel oder der Wechselrichter. 8. Absichten des Bieters im Hinblick auf die zukünftige Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft und des Bieters 8.1 Künftige Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft und des Bieters, Verwendung des Vermögens und künftige Verpflichtungen der Zielgesellschaft und des Bieters Der Bieter erwartet und wünscht, dass die SPAG als eigenständige Aktiengesellschaft und im Markt mit eigener Marke erhalten bleibt. Über die in Ziffer 7 beschriebene Zusammenarbeit hinaus bestehen keine Absichten seitens der SWAG, die künftige Geschäftstätigkeit der SPAG zu ändern. Die SWAG beabsichtigt nicht, auf das Vermögen der SPAG in irgendeiner Form einzuwirken oder es für eigene Zwecke zu verwenden. Insbesondere plant die SWAG nicht, SPAG zu veranlassen, sich von Aktivitäten ganz oder teilweise zu trennen. Schließlich plant die SWAG bei der SPAG keine Veränderung der finanziellen Ausstattung außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die SWAG plant nicht, im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot seine eigene Geschäftstätigkeit zu verändern, auf das eigene Vermögen anders als bisher einzuwirken oder besondere Verpflichtungen einzugehen. 29 Der Bieter sieht durch die Einbindung der SPAG in den SolarWorld-Konzern erhebliche Synergiepotentiale sowohl auf der Kosten- als auch der Ertragsseite. Diese ergeben sich vor allem daraus, dass Know-how im Bereich der Realisierung von Großprojekten ausgetauscht und gebündelt werden kann. Veränderungen bzgl. des Mitarbeiterbestandes sind in diesem Zusammenhang nicht geplant. Die Realisierung von Synergien sowie die Optimierung der geschäftlichen Ausrichtung wird Gegenstand der im Anschluss an die Übernahme stattfindenden Abstimmungsgespräche. 8.2 Auswirkungen auf Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft und des Bieters Die SWAG sieht keinen Anlass, nach Durchführung des Übernahmeangebots auf Veränderungen im Vorstand der SPAG hinzuwirken. Da die Aufsichtsräte von SPAG und SWAG identisch besetzt sind, bestehen auch insoweit keine Pläne für personelle Veränderungen. Auf den Vorstand und den Aufsichtsrat der SWAG wird die Durchführung des Übernahmeangebots keine Auswirkungen haben. 8.3 Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretungen der Zielgesellschaft und des Bieters Wie bereits erwähnt, beabsichtigt der Bieter, in Zusammenwirkung mit der SPAG Synergien zu realisieren. Der Bieter beabsichtigt jedoch nicht, in diesem Zusammenhang Personalreduzierungen vorzunehmen. Auswirkungen dieses Angebotes auf Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretungen der SPAG oder des Bieters sind nicht beabsichtigt. 8.4 Sitz der Zielgesellschaft und des Bieters, Standort wesentlicher Unternehmensteile Der Bieter beabsichtigt nicht, den Sitz der SPAG oder den Sitz des Bieters zu verlegen. Es gibt keine Pläne zur Verlagerung oder Schließung wesentlicher Unternehmensteile der SPAG oder des Bieters. 8.5 Konsolidierung Der Bieter strebt mit dem Vollzug dieses Angebots eine Mehrheitsbeteiligung am Grundkapital der SPAG und eine möglichst frühzeitige Konsolidierung der SPAG an. 30 9. Gegenleistung 9.1 Mindestgegenleistung Nach § 31 Abs. (1) WpÜG in Verbindung mit §§ 4, 5 WpÜG-AngebotsVO muss die den SPAG-Aktionären für ihre SPAG-Aktien angebotene Gegenleistung angemessen sein. Die Gegenleistung darf dabei einen nach diesen Vorschriften zu ermittelnden Mindestwert nicht unterschreiten. Der den SPAG-Aktionären anzubietende Mindestwert je SPAG-Aktie muss mindestens dem höheren der beiden folgenden Werte entsprechen: a) Nach § 31 Abs. (1) WpÜG in Verbindung mit § 5 WpÜG-AngebotsVO muss die Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der SPAG-Aktien während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots (3-Monats-Durchschnittskurs) am 15. November 2010, d.h. im Zeitraum vom 15. August 2010 (einschließlich) bis zum 14. November 2010 (einschließlich), entsprechen. Der nach diesem Kriterium von der BaFin zum Stichtag 14. November 2010 ermittelte Mindestpreis beträgt 6,99 € je SPAG-Aktie. b) Nach § 31 Abs. (1) WpÜG in Verbindung mit § 4 WpÜG-AngebotsVO muss die Gegenleistung mindestens dem Wert der höchsten Gegenleistung für den Erwerb vom SPAG-Aktien innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage entsprechen, die vom Bieter, einer mit ihm gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen gewährt oder vereinbart wurde. In dem genannten Zeitraum wurden vom Bieter, einer mit ihm gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen keine SPAG-Aktien erworben und es bestehen keine diesbezüglichen Vereinbarungen. Damit liegen keine Vorerwerbe im Sinne von § 31 Abs. (1) WpÜG in Verbindung mit § 4 WpÜG-AngebotsVO vor, welche Einfluss auf die Mindestgegenleistung für dieses Übernahmeangebot haben. Die den SPAG-Aktionären anzubietende Gegenleistung je SPAG-Aktie muss daher gemäß Buchstabe a) mindestens 6,99 € betragen. 9.2 Angebotene Gegenleistung Die vom Bieter angebotene Gegenleistung je SPAG-Aktie (Angebotsgegenleistung) ist je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der SWAG. Die Aktien der SPAG sind an einen organisierten Markt im Sinne von § 2 Abs. (7) WpÜG zum Börsenhan- 31 del zugelassen. Die SWAG Aktien sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (TecDAX) gelistet. Gemäß §§ 7, 5 WpÜG-AngebotsVO muss der Wert der zum Tausch angebotenen SWAG-Aktien anhand des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses dieser Aktien während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung der zur Abgabe dieses Umtauschangebots am 15. November 2010, d.h. im Zeitraum vom 15. August 2010 (einschließlich) bis zum 14. November 2010 (einschließlich) bestimmt werden. Der gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs der SWAG-Aktie, wie er von der BaFin mitgeteilt wurde, beträgt für den genannten Zeitraum 9,46 €. 9.3 Vergleich mit historischen Börsenkursen Nachstehend wird die Angebotsgegenleistung mit den auf der Internetseite der Börse Düsseldorf AG veröffentlichten Schlusskursen der SPAG-Aktien zu bestimmten Zeitpunkten vor der am 15. November 2010 veröffentlichten Entscheidung des Bieters, ein Übernahmeangebot für die SPAG-Aktien abzugeben, verglichen: - Letzter Börsenhandelstag (12. November 2010) vor Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters, ein Übernahmeangebot für die SPAG-Aktien zu machen: der Schlusskurs der SPAG-Aktien betrug 6,55 €. Die Angebotsgegenleistung (nach Maßgabe des Drei-Monats-Durchschnittskurses der SWAG-Aktien) bedeutet damit einen Aufschlag von 2,91 € bzw. ca. 30 Prozent - Börsenhandelstag (15. Oktober 2010) einen Monat vor Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters, ein Übernahmeangebot für die SPAG-Aktien zu machen: der Schlusskurs der SPAG-Aktien betrug 6,89 €. Die Angebotsgegenleistung (nach Maßgabe des Drei-Monats-Durchschnittskurses der SWAG-Aktien) bedeutet damit einen Aufschlag von 2,57 € bzw. ca. 27 Prozent. - Börsenhandelstag (13. August 2010) drei Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters, ein Übernahmeangebot für die SPAG-Aktien zu machen: der Schlusskurs der SPAG-Aktien betrug 7,05 €. Die Angebotsgegenleistung (nach Maßgabe des Drei-Monats-Durchschnittskurses der SWAG-Aktien) bedeutet damit einen Aufschlag von 2,41 € bzw. ca. 25 Prozent. - Börsenhandelstag (14. Mai 2010) sechs Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters, ein Übernahmeangebot für die SPAG-Aktien zu machen: der Schlusskurs der SPAG-Aktien betrug 7,75 €. Die Angebots32 gegenleistung (nach Maßgabe des Drei-Monats-Durchschnittskurses der SWAG-Aktien) bedeutet damit einen Aufschlag von 1,71 € bzw. ca. 18 Prozent. - 9.4 Börsenhandelstag (16. November 2009) ein Jahr vor Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters, ein Übernahmeangebot für die SPAG-Aktien zu machen: der Schlusskurs der SPAG-Aktien betrug 7,40 €. Die Angebotsgegenleistung (nach Maßgabe des Drei-Monats-Durchschnittskurses der SWAG-Aktien) bedeutet damit einen Aufschlag von 2,06 € bzw. ca. 22 Prozent. Wirtschaftliche Angemessenheit der Angebotsgegenleistung Die Angebotsgegenleistung von einer SWAG-Aktie je SPAG-Aktie stellt in Übereinstimmung mit den gesetzesgeberischen Wertungen, welche der Bieter bei Bemessung der Angebotsgegenleistung ausschließlich zugrunde gelegt hat, eine angemessene Gegenleistung dar. Die gesetzliche Regelung in § 31 WpÜG i.V.m. §§ 7,5 WpÜGAngebotsVO zeigt, dass auch der Gesetzgeber die angewandte Methode als zur Bestimmung der Angemessenheit der Angebotsgegenleistung geeignet anerkennt. Der Wert einer SPAG-Aktie (Drei-Monats-Durchschnittskurs) beträgt 6,99 €. Demgegenüber beläuft sich der Wert einer SWAG-Aktie (Drei-Monats-Durchschnittskurs) auf 9,46 €. Der Wert der angebotenen Gegenleistung liegt um rund 26 Prozent über dem maßgeblichen durchschnittlichen Börsenkurs der SPAG-Aktie und damit über der den Aktionären der SPAG mindestens anzubietenden Gegenleistung. Mit Blick auf die geplante Übernahme aller SPAG-Aktien will der Bieter ein für die SPAG-Aktionäre attraktives Angebot schaffen, die SPAG-Aktien zum Tausch einzureichen. Hierzu bietet sich ein Umtauschverhältnis von 1:1 an. 9.5 Keine Anwendbarkeit von § 33b WpÜG Die Satzung der SPAG sieht keine Anwendung von § 33 b Abs. 2 WpÜG vor. Der Bieter ist daher nicht verpflichtet, eine Entschädigung gemäß § 33b Abs. 5 WpÜG zu leisten. 10. Behördliche Genehmigungen und Verfahren 10.1 Kartellrechtliche Verfahren Die geplante Übernahme der SPAG durch die SWAG unterliegt gemäß der §§ 35 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) der Zusammenschlusskontrolle durch das Bundeskartellamt. Der Bieter hat am 10. Dezember 2010 eine 33 kartellrechtliche Freigabe des Übernahmeangebots beim Bundeskartellamt beantragt. Die Freigabe ist am 20. Dezember 2010 erfolgt. Der Zusammenschluss unterliegt mangels des Erreichens der erforderlichen Umsatzgrößen nicht gemäß der Verordnung des Rates (EG) Nr. 139/2004 vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EGFusionskontrollverordnung“) der Fusionskontrolle durch die EU-Kommission." 10.2 Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage Am 30. Dezember 2010 hat die BaFin dem Bieter die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage gestattet. 11. Bedingung, von der die Wirksamkeit des Angebots abhängt 11.1 Bedingung Das Übernahmeangebot und die durch seine Annahme mit den SPAG-Aktionären zustande kommenden Verträge stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass bis zum Ablauf der Annahmefrist keine gestattete Angebotsunterlage in Bezug auf ein konkurrierendes öffentliches Angebot zum Erwerb von SPAG-Aktien im Sinne von § 22 WpÜG („konkurrierendes Angebot“) veröffentlicht wurde. 11.2 Verzicht auf Bedingung Der Bieter kann auf die in dieser Angebotsunterlage genannte aufschiebende Bedingung bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist verzichten, sofern ein Verzicht nicht nach § 21 Abs. (6) WpÜG unzulässig ist. Der Verzicht steht dem Eintritt der betreffenden Bedingung gleich. 11.3 Nichteintritt von Bedingung Das Übernahmeangebot sowie die Verträge, die durch dessen Annahme geschlossen werden, werden nur wirksam, wenn entweder die in der Angebotsunterlage aufgeführte aufschiebende Bedingung eingetreten oder die in der Angebotsunterlage aufgeführte aufschiebende Bedingung nicht eintreten ist und der Bieter auf die nicht eingetretene Bedingung gemäß Ziffer 11.2 zuvor verzichtet hat. Für nähere Informationen zur Rückabwicklung beim Nichteintritt von Bedingungen siehe Ziffer 12.7 dieser Angebotsunterlage. 34 11.4 Veröffentlichung des Eintritts oder Nichteintritts der Bedingung und des Verzichts auf die Bedingung Der Bieter wird den Eintritt der Bedingung unverzüglich, spätestens jedoch zwei Bankarbeitstage nach dem Eintritt bekannt machen. Gleiches gilt für den Verzicht auf die Bedingung. Die vorgenannten Bekanntmachungen wird der Bieter jeweils im elektronischen Bundesanzeiger sowie im Internet unter www.solarworld.de veröffentlichen. 12. Annahme und Durchführung des Übernahmeangebots 12.1 Abwicklungsstelle Der Bieter hat die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank (WGZ BANK), Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf, Telefon: +49 (211) 778-2881, Telefax: +49 (211) 778-2888, Email: [email protected] als Abwicklungsstelle mit der technischen Abwicklung des Übernahmeangebots beauftragt („Abwicklungsstelle“). 12.2 Annahme des Übernahmeangebotes in der Annahmefrist 12.2.1 Annahmeerklärung und Umbuchung Die SPAG-Aktionäre können dieses Angebot innerhalb der Annahmefrist nur durch schriftliche Erklärung (die „Annahmeerklärung“) gegenüber ihren jeweiligen Depotbanken annehmen. Die Annahmeerklärung muss bis zum Ablauf der Annahmefrist erfolgen; für die Einhaltung der Annahmefrist ist der Eingang der Annahmeerklärung bei der Depotbank maßgeblich. Die Annahmeerklärung wird erst wirksam mit der fristgerechten Umbuchung der SPAG-Aktien in die ISIN DE000A1E8954 bei der Clearstream Banking AG, Düsseldorf („CBF“). Die Umbuchung wird durch die jeweilige Depotbank nach Erhalt der Annahmeerklärung veranlasst. Die Umbuchung der Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien in die ISIN DE000A1E8954 gilt als fristgerecht erfolgt, wenn sie bis spätestens 17:30 Uhr (Ortszeit Düsseldorf) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist bewirkt wird. Es gelten nur solche SPAG-Aktien als Zum Tausch Eingereichte SPAG-Aktien, für die eine Umbuchung in die ISIN DE000A1E8954 fristgerecht durchgeführt wurde. 35 12.2.2 Weitere Erklärungen im Zuge der Annahme des Angebotes Mit der Annahmeerklärung nehmen die betreffenden SPAG-Aktionäre das Angebot für die in der Annahmeerklärung angegebene Anzahl von SPAG-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage an und - weisen ihre Depotbank sowie etwaige Zwischenverwahrer an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten SPAG-Aktien bei der CBF in die ISIN DE000A1E8954 umzubuchen, jedoch zunächst im eigenen Depot zu belassen und die Annahmeerklärung auf Verlangen des Bieters an diesen weiterzuleiten; - weisen ihre Depotbank sowie etwaige Zwischenverwahrer an, ihrerseits CBF anzuweisen und zu ermächtigen, die in den Depots der Depotbank belassenen Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien mit der ISIN DE000A1E8954 unverzüglich nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist und nach dem Eintritt der bzw. dem Verzicht auf die Bedingung der Abwicklungsstelle auf deren Depot bei der CBF zur Übereignung an den Bieter zur Verfügung zu stellen; - beauftragen ihre Depotbank, etwaige Zwischenverwahrer sowie die Abwicklungsstelle und bevollmächtigen diese, vorsorglich befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung des Angebots vorzunehmen sowie alle Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien auf den Bieter herbeizuführen; - weisen ihre Depotbank an, ihrerseits CBF anzuweisen und entsprechend zu ermächtigen, unmittelbar oder über die Depotbank die für die Bekanntgaben des Bieters nach dem WpÜG erforderlichen Informationen, insbesondere die Anzahl der im Depot der Depotbank bei CBF in die ISIN DE000A1E8954 umgebuchten Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien, börsentäglich an die Abwicklungsstelle und den Bieter zu übermitteln; - erklären, dass sie das Eigentum an ihren Zum Tausch Eingereichten SPAGAktien einschließlich aller damit verbundenen Rechte zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots vorbehaltlich des Ablaufs der Weiteren Annahmefrist und dem Eintritt der bzw. dem Verzicht auf die Bedingung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage auf den Bieter Zug um Zug gegen Gewährung der Angebotsgegenleistung (SWAG-Aktien) für die betreffende Anzahl von Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien auf das Konto der jeweiligen Depotbank bei CBF übertragen; und - erklären, dass die Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien zum Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums an den Bieter in ihrem alleinigen Eigentum stehen 36 sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind und keinerlei Verfügungsbeschränkungen unterliegen. - weist seine Depotbank sowie etwaige Zwischenverwahrer an und ermächtigt diese, die Annahmeerklärung an die Abwicklungsstelle auf Verlangen weiterzuleiten und befreit diese insoweit von dem Bankgeheimnis. Um eine reibungslose und zügige Abwicklung des Angebotes zu ermöglichen, werden die vorstehend genannten Weisungen, Aufträge und Vollmachten unwiderruflich erteilt und erlöschen nur im Falle eines wirksamen Rücktritts von der Annahme des Übernahmeangebotes und von den Verträgen, die durch Annahme dieses Angebotes geschlossen werden, sowie bei Ausfall der Bedingung. Ein solcher Rücktritt ist nur in den in Ziffer 16 dieser Angebotsunterlage bezeichneten Fällen möglich. Die Regelung in Ziffer 12.7 dieser Angebotsunterlage bleibt unberührt. 12.3 Abwicklung des Angebots und Umtausch der Aktien Die Übertragung der Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien auf den Bieter erfolgt jeweils Zug um Zug gegen Übertragung der SPAG-Aktien in die von den Depotbanken bei der CBF unterhaltenen Wertpapierdepots. Die Übertragung der SWAGAktien für die betreffende Anzahl der von einem SPAG-Aktionär Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien erfolgt frühestens am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der weiteren Annahmefrist, also voraussichtlich am 1. März 2011. Mit Übertragung der SWAG-Aktien für die betreffende Anzahl der Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien in das Wertpapierdepot der jeweiligen Depotbank bei der CBF hat der Bieter die Verpflichtungen zur Erbringung der Gegenleistung erfüllt. Es obliegt der jeweiligen Depotbank, die Gegenleistung dem einzelnen annehmenden Aktionär gutzuschreiben. 12.4 Rechtsfolgen der Annahme Mit der Annahme des Übernahmeangebotes kommt zwischen jedem annehmenden SPAG-Aktionär und dem Bieter ein Vertrag über den Verkauf und die Übereignung der Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zustande. Für den Vertrag und seine Auslegung gilt ausschließlich deutsches Recht. Mit der Übertragung des Eigentums an den Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien gehen sämtliche mit diesen verbundene Rechte (Dividendenansprüche eingeschlossen) zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots auf den Bieter über. Darüber hinaus gibt jeder das Angebot annehmende SPAG-Aktionär unwiderruflich die in Ziffer 12.2 die- 37 ser Angebotsunterlage genannten Erklärungen ab und erteilt die in Ziffer 12.2.2 dieser Angebotsunterlage genannten Weisungen, Aufträge und Vollmachten. 12.5. Annahme in der Weiteren Annahmefrist Die Ausführungen in den Ziffern 12.2 bis 12.4 dieser Angebotsunterlage gelten entsprechend auch für die Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist. Dementsprechend können SPAG-Aktionäre das Angebot während der Weiteren Annahmefrist durch Abgabe einer Annahmeerklärung entsprechend Ziffer 12.2.1 dieser Angebotsunterlage annehmen. Auch eine solche Annahmeerklärung wird erst wirksam durch fristgerechte Umbuchung der SPAG-Aktien, für die die Annahme erklärt wurde, in die ISIN DE000A1E8954 bei der CBF. Die Umbuchung wird durch die jeweilige Depotbank nach Erhalt der Annahmeerklärung veranlasst. Wurde die Annahmeerklärung innerhalb der Weiteren Annahmefrist gegenüber der Depotbank abgegeben, so gilt die Umbuchung der SPAG-Aktien in die ISIN DE000A1E8954 als fristgerecht erfolgt, wenn sie bis spätestens 17:30 Uhr (Ortszeit Düsseldorf) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist bewirkt wird. SPAG-Aktionäre, die das Angebot innerhalb der Weiteren Annahmefrist annehmen wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen an ihre Depotbank wenden. 12.6 Börsenhandel mit Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien und Nachträglich zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien Ein börslicher Handel mit Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien oder Nachträglich Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien ist nicht vorgesehen. Die nicht eingereichten SPAG-Aktien sind weiterhin an der Börse unter der ISIN DE0006352537 handelbar. 12.7 Rückabwicklung bei Nichteintritt der Bedingung, von der die Wirksamkeit des Angebotes abhängt Das Übernahmeangebot wird nicht durchgeführt und der Bieter ist nicht verpflichtet, Zum Tausch Eingereichte SPAG-Aktien zu erwerben und die Angebotsgegenleistung für diese zu bezahlen, wenn nicht die in Ziffer 11.1 dieser Angebotsunterlage genannte Bedingung eingetreten ist, es sei denn der Bieter hat auf den Eintritt der Bedingung innerhalb der in Ziffer 11.2 dieser Angebotsunterlage genannten Frist verzichtet, so dass diese als eingetreten gilt. Die durch die Annahme des Angebotes zustande kommenden Verträge werden dann nicht wirksam und eine Übertragung des Eigentums an den Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien auf den Bieter findet nicht statt. In einem solchen Fall wird die Rückbuchung der Zum Tausch Eingereich38 ten SPAG-Aktien in die ISIN DE0006352537 unverzüglich von den Depotbanken veranlasst. Es werden Vorkehrungen getroffen, dass die Rückbuchung innerhalb von fünf Arbeitstagen erfolgt, nachdem nach Ziffer 11.4 dieser Angebotsunterlage veröffentlicht wurde, dass die Bedingung nicht eingetreten ist (und auf diese Bedingung auch nicht verzichtet worden ist). Nach der Rückbuchung können die SPAG-Aktien wieder unter ihrer ursprünglichen ISIN DE0006352537 gehandelt werden. Die Rückbuchung ist für die SPAG-Aktionäre kostenfrei. Etwaig anfallende ausländische Steuern oder Kosten und Gebühren ausländischer Depotbanken, die keine gegenseitige Kontoverbindung mit CBF haben, sind jedoch von den betreffenden SPAGAktionären selbst zu tragen. 12.8 Rücktrittsrecht von SPAG-Aktionären, die das Angebot annehmen SPAG-Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, sind nur unter den in Ziffer 16 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Voraussetzungen berechtigt, von der Annahme des Angebotes zurückzutreten. Hinsichtlich der Ausübung und der Rechtsfolgen des Rücktrittsrechts wird auf die Ausführungen in Ziffer 16 dieser Angebotsunterlage verwiesen. 12.9 Kosten für SPAG-Aktionäre, die das Angebot annehmen Die im Zusammenhang mit der Annahme dieses Angebots etwaig anfallenden Steuern oder in- und ausländischen Kosten und Spesen, die von der depotführenden Bank erhoben werden, werden von dem Bieter nicht übernommen. Diese sind von dem das Angebot annehmenden SPAG-Aktionär selbst zu tragen. SPAG-Aktionären, die dieses Angebot annehmen wollen, wird geraten, sich von ihrer Depotbank vor der Annahme über eventuelle Kosten und Steuern beraten zu lassen. Hinsichtlich der Kosten im Falle der Rückbuchung bei Nichteintritt von Bedingungen, von denen die Wirksamkeit des Angebotes abhängt, wird auf die Ausführungen in Ziffer 12.7 dieser Angebotsunterlage verwiesen. 13. Sicherstellung der Gegenleistung, Finanzierung des Angebotes Die Gesamtzahl der von der SPAG ausgegebenen Aktien beträgt zum Datum der Veröffentlichung der Angebotsunterlage 6.000.000 Stück. Davon hält die SWAG derzeit 1.708.334 Stück. Die SPAG hält keine eigenen Aktien. Somit können aufgrund des Übernahmeangebotes max. 4.291.666 SPAGAktien angedient werden. Der Bieter hat sichergestellt, dass er für jede angebotene SPAG-Aktie eine SWAG-Aktie aufbringen kann. Die SWAG hat die erforderliche Anzahl eigener Aktien im Zuge eines Aktienrückkaufprogramms, welches am 12. 39 Mai 2010 begonnen und am 30. September 2010 beendet wurde, erworben. Bei einer Andienung aller SPAG-Aktien durch die SPAG-Aktionäre sind durch die SWAG maximal 4.291.666 SWAG-Aktien zu gewähren. Die maximal erforderlichen 4.291.666 SWAG-Aktien wurden vom Bieter hinterlegt bei der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank (WGZ BANK), Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf. Dem Bieter werden im Zusammenhang mit dem Angebot und seiner Durchführung Transaktionskosten in Höhe von bis zu 250.000,00 € entstehen. Der Bieter verfügt über die erforderliche Anzahl von SWAG-Aktien zur Erbringung der Gegenleistung sowie über das zur Begleichung der Transaktionskosten erforderliche Guthaben auf seinen laufenden Geschäftskonten in entsprechender Höhe. 14. Auswirkungen eines erfolgreichen Angebotes auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters In dieser Ziffer 14 werden bestimmte Finanzinformationen dargestellt, um die voraussichtlichen Auswirkungen der Durchführung des Übernahmeangebotes auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters auf Basis des vorläufigen HGBEinzelabschlusses zum 30. September 2010 aufzuzeigen. Die Finanzinformationen wurden keiner prüferischen Durchsicht oder Prüfung unterzogen. Sie wurden nicht entsprechend dem IDW Rechnungslegungshinweis zur Erstellung von Pro-Forma-Finanzinformationen (IDW RH HFA 1.004) erstellt und weichen wesentlich von diesem IDW Rechnungslegungshinweis ab. Die Angaben dieser Ziffer 14 enthalten in die Zukunft gerichtete Aussagen des Bieters. Diese geben die gegenwärtige Einschätzung des Bieters im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen wieder und basieren ausschließlich auf dem Bieter zum Datum der Veröffentlichung der Angebotsunterlage vorliegenden Informationen sowie einer Reihe von Annahmen des Bieters, die sich als zutreffend oder unzutreffend herausstellen können. 14.1 Ausgangslage Die in dieser Ziffer 14 enthaltenen Finanzinformationen beruhen insbesondere auf folgender Ausgangslage: - Die SWAG hält bereits 1.708.334 Aktien (28,47 %) an der SPAG und bilanziert diese in ihren Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2009 und 30. Juni 2010 at equity. - Die Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns besteht in der Herstellung kristalliner Solarstromtechnologie. Dabei forschen, entwickeln, produzieren und re40 cyceln die SWAG und ihre Tochterunternehmen auf allen Stufen der SolarWertschöpfungskette. Der Vertrieb erfolgt weltweit. Die Geschäftstätigkeit des Solarparc-Konzerns besteht in der regenerativen Stromerzeugung mittels Windkraft- und Photovoltaikanlagen, der Betriebsführung derselben sowie der Konzeption, Projektierung und Vermarktung von regenerativen Kraftwerken. Er operiert bisher primär im nationalen Bereich. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des Übernahmeangebots, das Projektgeschäft weiter vorwärts zu integrieren und international auszuweiten. 14.2 - Die Übernahme der SPAG und ihrer Tochtergesellschaften und eine daraus folgende Notwendigkeit der Vollkonsolidierung hätten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SolarWorld-Konzerns. Vor diesem Hintergrund wurde unter Berufung auf die Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 sowie die im IDW RH HFA 1.004 genannten Kriterien auf die Darstellung von Pro-FormaFinanzinformationen verzichtet. - Der Erwerb der SPAG-Aktien erfolgt durch Gewährung von einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der SWAG je zum Tausch eingereichter Aktie der SPAG. Der SWAG stehen dafür im Verlauf des Geschäftsjahres 2010 zurückgekaufte eigene Aktien zur Verfügung. Annahme Die nachfolgende Darstellung beruht auf der Annahme, dass alle SPAG-Aktien (d.h. 4.291.666 Stück) zu dem von der BaFin zum Stichtag 14. November 2010 ermittelten Drei-Monats-Durchschnittskurs in Höhe von 9,46 Euro erworben werden. 14.3 Darstellung der erwarteten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SWAG auf Basis des vorläufigen HGB-Einzelabschlusses zum 30. September 2010 14.3.1 Methodisches Vorgehen und Vorbehalte Zur Abschätzung der Auswirkungen des Übernahmeangebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters hat die SWAG eine vorläufige und ungeprüfte Einschätzung der bilanziellen Situation vorgenommen, die sich im Fall der Übernahme von 4.291.666 SPAG-Aktien ergeben würde. Im Folgenden wird dargestellt, welche Auswirkungen durch die Übernahme von 4.291.666 SPAG-Aktien auf den vorläufigen und ungeprüften HGB-Einzelabschluss der SWAG zum 30. September 2010 zu erwarten gewesen wären. 41 Es wird darauf hingewiesen, dass sich die tatsächlichen Auswirkungen des Vollzugs dieses Übernahmeangebots auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SWAG nicht genau vorhersagen lassen. Dafür gibt es unter anderem folgende Gründe: - Die endgültige Höhe der Anschaffungskosten hängt von der tatsächlichen Anzahl der SPAG-Aktien ab, für die das Übernahmeangebot angenommen wird. Diese kann geringer als 4.291.666 Stück ausfallen. - Die endgültige Höhe der Anschaffungskosten hängt zudem von dem Wert der SWAG-Aktie bei Ablauf der Annahmefrist ab. Für die folgenden Darstellungen wird der gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs der SWAGAktie, wie er von der BaFin mitgeteilt wurde, in Höhe von 9,46 EUR zugrundegelegt. - Die Transaktionskosten, die im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot anfallen, werden nach dem derzeitigen Stand erbrachter Leistungen voraussichtlich ca. 250.000 EUR betragen. In welchem Umfang diese Kosten als Anschaffungsnebenkosten aktivierbar sind, ist noch nicht bekannt. Aus diesem Grund werden diese Kosten bei der Darstellung der bilanziellen Situation der SWAG nicht berücksichtigt. - Die SWAG verwendet bei Übernahme von 4.291.666 SPAG-Aktien 4.291.666 ihrer eigenen Aktien zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Tauschangebot. - Die sich aus dem Übernahmeangebot ergebenden Auswirkungen auf die zukünftige Ertragslage des Bieters hängen von etwaigen Dividendenausschüttungen der SPAG sowie der Ausnutzung von Synergien und in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten ab. 42 14.3.2 Erwartete Auswirkungen auf die Bilanz des Bieters Der Erwerb von 4.291.666 SPAG-Aktien durch den Bieter bei Vollzug des Übernahmeangebots würde sich auf die Vermögens-, und Finanzlage des Bieters zum 30. September 2010 wie folgt auswirken: in TEUR SWAG HGB Voraussichtliche SWAG HGB vor Vollzug Übernahmeangebot Veränderung durch nach Vollzug Übernahmeangebot 30.09.2010 Vollzug Übernahmeangebot 30.09.2010 TEUR TEUR TEUR Aktiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuer 2.154.996 761.642 3.110 3.985 754.547 1.390.736 135.872 362.997 99.602 792.265 2.150 468 40.599 40.599 Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen IV. Bilanzgewinn B. Rückstellungen I. Steuerrückstellungen II. Sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten I. Anleihen II. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten III. Erhaltene Anzahlungen IV. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen V. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen VI. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht VII. Sonstige Verbindlichkeiten D. Rechnungsabgrenzungsposten E. Passive latente Steuer 2.154.996 618.479 106.881 297.656 126.389 87.553 56.326 33.497 22.829 1.477.662 965.716 306.418 30.472 33.709 141.108 40.599 40.599 4.292 36.307 40.599 2.195.595 802.241 3.110 3.985 795.146 1.390.736 135.872 362.997 99.602 792.265 2.150 468 2.195.595 659.078 111.173 333.963 126.389 87.553 56.326 33.497 22.829 1.477.662 965.716 306.418 30.472 33.709 141.108 17 222 2.453 76 Im Vergleich zur Vermögens- und Finanzlage des Bieters zum 30. September 2010 ergeben sich voraussichtlich folgende Veränderungen: - Die Position Finanzanlagen wird unter Berücksichtigung des Vollzugs des Übernahmeangebots und der in 14.4.1 getroffenen Annahmen voraussichtlich um TEUR 40.599 ansteigen. Der Anstieg der Position Finanzanlagen entspricht unter Berücksichtigung der in 14.4.1 getroffenen Annahmen dem Gegenwert der SPAG-Aktien, die im Rahmen des Übernahmeangebots vom Bieter erworben werden. - Da die SWAG zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus dem Tauschangebot eigene Aktien verwendet, verändert sich die Position Gezeichnetes Kapital bei einer Übernahme von 4.291.666 SPAG-Aktien um TEUR 4.292. Der den rechnerischen Nennwert der SWAG-Aktien unter Berücksichtigung der in 14.4.1 getroffenen Annahmen übersteigende Betrag in Höhe von TEUR 36.307 wird in die Kapitalrücklage eingestellt. 43 17 222 2.453 76 14.3.3 Erwartete Auswirkungen auf die Ertragslage des Bieters Der Erwerb von 4.291.666 SPAG-Aktien durch den Bieter bei Vollzug des Übernahmeangebots würde sich auf die Ertragslage des Bieters zum 30. September 2010 wie folgt auswirken: 15. - Der vorläufige Bilanzgewinn des Bieters für die Periode vom 1. Januar 2010 bis zum 30. September 2010 betrug TEUR 87.553. - Die laufenden Erträge aus Finanzanlagen werden sich im Wesentlichen durch zukünftige Dividendenausschüttungen der SPAG an die SWAG verändern. In den vergangenen vier Geschäftsjahren wurde jeweils eine Dividende von mindestens 10 Cent je Aktie ausgeschüttet und der Bieter erwartet, dass auch nach der Durchführung des Übernahmeangebots eine vergleichbare Dividende ausgeschüttet wird. - Die Finanzanlagen werden regelmäßig auf die Notwendigkeit der Bildung einer Wertberichtigung hin überprüft. Eine Wertberichtigung hätte einen entsprechenden Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung der SWAG zur Folge. - Die geschätzten voraussichtlichen Transaktionskosten in Höhe von 250.000 EUR beeinflussen die Ertragslage negativ. Mögliche Auswirkungen auf SPAG-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen SPAG-Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht annehmen wollen, sollten insbesondere die in Ziffer 8 dieser Angebotsunterlage dargestellten derzeitigen Absichten des Bieters im Hinblick auf die zukünftige Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft und des Bieters sowie folgende Aspekte berücksichtigen: a) Der Bieter geht davon aus, dass der Aktienkurs der SPAG-Aktien während der Annahmefrist die Tatsache, dass der Bieter am 15. November 2010 seine Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes veröffentlicht hat, berücksichtigen wird. Es ist daher ungewiss, ob der Aktienkurs der SPAG-Aktie nach dem Vollzug des Übernahmeangebotes auf der Höhe bleiben wird, die er zu irgendeinem Zeitpunkt während der Annahmefrist hatte und ob und wie sich der Kurs ändern wird. b) Die Durchführung des Angebotes wird voraussichtlich zu einer Verringerung des Streubesitzes der SPAG-Aktien führen. Es ist daher nicht auszuschließen, 44 dass das Angebot von und die Nachfrage nach SPAG-Aktien nach einem erfolgreichen Abschluss dieses Angebotes geringer sein wird als derzeit. Daher kann das tägliche Handelsvolumen der SPAG-Aktien an den Aktienbörsen, an denen die SPAG-Aktien gehandelt werden, sinken, äußerstenfalls bis auf Null. Das kann zur Folge haben, dass Kauf- und Verkaufsaufträge nicht oder nicht mehr in gewünschtem Umfang ausgeführt werden können. Ferner kann es dadurch zu stärkeren Kursschwankungen als vor der Durchführung des Angebotes kommen. 16. c) Würde der Bieter im Rahmen dieses Übernahmeangebotes eine Beteiligung von mindestens 95 Prozent erreichen, könnte der Bieter nach § 39a WpÜG einen Antrag auf Ausschluss der übrigen SPAG-Aktionäre stellen oder ein Ausschlussverfahren nach §§ 327 ff. AktG durchführen („Squeeze-Out“). Auch wenn der Bieter von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, können gemäß § 39c WpÜG die SPAG-Aktionäre, welche dieses Übernahmeangebot nicht angenommen haben, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 39a WpÜG dieses Angebot innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist annehmen („Andienungsrecht“). Der Bieter strebt keinen Squeeze-Out an. Er behält sich jedoch vor, bei Erreichen der Squeeze-Out-Schwelle einen solchen durchzuführen. d) Planungen für den Abschluss eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages mit der SPAG bestehen nicht. Für die optimale Realisierung von Kostensynergien kann der Abschluss eines Unternehmensvertrages zukünftig insbesondere auch aus steuerlichen Gründen zweckmäßig werden. e) Konkrete Planungen, die SPAG zum Antrag auf Widerruf der Zulassung der SPAG-Aktien zum Börsenhandel zu veranlassen, bestehen bei der SWAG nicht. Für die optimale Realisierung von Kostensynergien kann ein Delisting jedoch zukünftig eine mögliche Option darstellen. Gesetzliches Rücktrittsrecht von SPAG-Aktionären, die das Angebot annehmen SPAG-Aktionäre, die das Übernahmeangebot angenommen haben, können in folgenden Fällen von ihrer Annahme des Übernahmeangebotes zurücktreten: a) Im Falle einer Änderung des Übernahmeangebotes hat jeder SPAG-Aktionär gemäß § 21 Abs. (4) WpÜG das Recht, von seiner Annahme des Übernahmeangebotes bis zum Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten, wenn und soweit er das Angebot vor Veröffentlichung der Änderung des Angebotes angenom45 men hat. Eine Änderung des Angebotes liegt insbesondere vor, wenn der Bieter nach Ziffer 11.2 dieser Angebotsunterlage auf eine Bedingung verzichtet. b) Im Falle eines konkurrierenden Angebotes hat jeder SPAG-Aktionär gemäß § 22 Abs. (3) WpÜG das Recht, von einer Annahme des Übernahmeangebotes bis zum Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten, wenn und soweit er das Angebot vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage eines konkurrierenden Übernahmeangebotes angenommen hat. Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Depotbank des zurücktretenden SPAG-Aktionärs innerhalb der Annahmefrist sowie durch Rückbuchung der betreffenden Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien durch diese Depotbanken aus der ISIN DE000A1E8954 in die ISIN DE0006352537 bei CBF. Die Rücktrittserklärung wird erst wirksam, wenn die betreffenden Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien des zurücktretenden SPAG-Aktionärs rechtzeitig zurückgebucht worden sind. Die Rückbuchung der Aktien gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn diese spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach dem Ende der Annahmefrist bis 17:30 Uhr (Ortszeit Düsseldorf) bewirkt wird. Nach der Rückbuchung können die SPAG-Aktien wieder unter der ISIN DE0006352537 gehandelt werden. Durch die wirksame Ausübung des Rücktrittsrechts treten die betreffenden SPAGAktionäre von dem durch die Annahme des Übernahmeangebotes geschlossenen Vertrag zurück. Der Rücktritt von der Annahme dieses Übernahmeangebotes ist nicht widerruflich. Zum Tausch Eingereichte SPAG-Aktien, für die das Rücktrittsrecht ausgeübt worden ist, gelten nach erfolgtem Rücktritt nicht als im Rahmen dieses Übernahmeangebotes zum Verkauf eingereicht. Die SPAG-Aktionäre können in einem solchen Fall das Übernahmeangebot vor Ablauf der Annahmefrist in der in dieser Angebotsunterlage beschriebenen Weise erneut annehmen. 17. Angaben zu Geldleistungen oder anderen geldwerten Vorteilen an Organmitglieder der SPAG Keinem Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrats der SPAG wurden Geldleistungen oder andere geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit diesem Übernahmeangebot gewährt oder in Aussicht gestellt. Mitgliedern des Vorstandes oder des Aufsichtsrats der SPAG, die Inhaber von SPAG-Aktien sind, steht es frei, dieses Übernahmeangebot anzunehmen. Sie erhalten in diesem Fall wie alle anderen SPAG-Aktionäre SWAG-Aktien entsprechend der Zahl an Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien als Gegenleistung. 46 Die Eifelstrom GmbH als von Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck beherrschte Großaktionärin der Zielgesellschaft wird das Angebot aller Voraussicht nach für wenigstens so viele Aktien annehmen, dass es zu einer Kontrollerlangung durch den Bieter kommt. 18. Veröffentlichung der Angebotsunterlage und Mitteilungen 18.1 Veröffentlichungen in Bezug auf die Angebotsunterlage Der Bieter hat diese Angebotsunterlage am 31. Dezember 2010 durch Bekanntgabe im Internet unter www.solarworld.de sowie durch Bereithaltung kostenlos auszugebender Exemplare während der üblichen Geschäftszeiten bei der SolarWorld Aktiengesellschaft, Martin-Luther-King-Straße 24, 53175 Bonn, Telefon: +49 (228) 55920470, Telefax +49 (228) 55920-9470, Email: [email protected] sowie bei der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf, Telefon: +49 (211) 778-2881, Telefax: +49 (211) 778-2888, Email: [email protected] veröffentlicht. Die Hinweisbekanntmachung gemäß § 14 Abs. (3) Satz 1 Nr. 2 WpÜG über die Bereithaltung der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe und die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage veröffentlicht wird, hat der Bieter am 31. Dezember 2010 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 18.2 Veröffentlichungen während des Angebotes Zusätzlich zu den an anderen Stellen in dieser Angebotsunterlage beschriebenen Veröffentlichungen des Bieters wird der Bieter während des Angebotes folgende Veröffentlichungen und Mitteilungen machen: Der Bieter wird die Anzahl sämtlicher SPAG-Aktien, die ihm sowie den mit ihm gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen zustehen, einschließlich der Höhe der jeweiligen Anteile und der ihm zustehenden und nach § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechtsanteile, sowie die sich aus den dem Bieter zugegangenen Annahmeerklärungen ergebende Anzahl der Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien und der Nachträglich Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien, einschließlich der Höhe des Anteils dieser Aktien am Grundkapital der SPAG und der Stimmrechte gemäß § 23 Abs. (1) WpÜG - nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage wöchentlich und in der letzten Woche vor Ablauf der Annahmefrist täglich, - unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist, 47 - unverzüglich nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist sowie - unverzüglich nach Erreichen der für einen Ausschluss der übrigen Aktionäre nach § 39a Abs. (1) und (2) WpÜG erforderlichen Beteiligungshöhe im Internet unter www.solarworld.de sowie im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Nach § 23 Abs. (2) WpÜG wird der Bieter weiterhin jeden unmittelbaren und/oder mittelbaren Erwerb von SPAG-Aktien der im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zur Veröffentlichung nach § 23 Abs. (1) Satz 1 Nr. 2 WpÜG an einer Börse oder außerbörslich erfolgt, sowie jeden unmittelbaren oder mittelbaren außerbörslichen Erwerb von SPAG-Aktien vor Ablauf eines Jahres nach der Veröffentlichung nach § 23 Abs. (1) Satz 1 Nr. 2 WpÜG unter Angabe der Art und Höhe der Gegenleistung im Internet unter www.solarworld.de sowie im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen und der BaFin mitteilen. Einem Erwerb stehen gemäß § 31 Abs. (6) WpÜG Vereinbarungen, aufgrund derer die Übereignung von Aktien verlangt werden kann, nicht aber die Ausübung eines gesetzlichen Bezugsrechts aufgrund einer Erhöhung des Grundkapitals der Zielgesellschaft, gleich. 48 19. Steuerlicher Hinweis Der Bieter empfiehlt jedem SPAG-Aktionär, vor Annahme des Übernahmeangebotes eine steuerliche Beratung einzuholen, die seine individuellen steuerlichen Verhältnisse berücksichtigt. 20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Das Übernahmeangebot sowie die aufgrund des Übernahmeangebotes abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot und jedem Vertrag, der in Folge der Annahme des Übernahmeangebotes zustande kommt, entstehen, ist, soweit gesetzlich zulässig, Bonn, Bundesrepublik Deutschland. 21. Erklärung zur Übernahme der Verantwortung für den Inhalt der Angebotsunterlage Die SolarWorld Aktiengesellschaft mit Sitz in Bonn übernimmt die Verantwortung für den Inhalt der Angebotsunterlage und erklärt, dass ihres Wissens die in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. 49 22. Unterschriften Bonn, 29. Dezember 2010 SolarWorld Aktiengesellschaft Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck Vorstandsvorsitzender Dipl.-Kfm. Philipp Koecke Vorstand Finanzen 50 Anhang 1: Mit SolarWorld Aktiengesellschaft gemeinsam handelnde Personen Angaben gem. § 2 Abs. (5), (6) WpÜG Gesellschaft Sitz Deutsche Solar AG Freiberg, Deutschland Go!Sun GmbH & Co. KG Bonn, Deutschland Deutsche Cell GmbH Freiberg, Deutschland Solar Factory GmbH Freiberg, Deutschland Sunicon AG Freiberg, Deutschland SolarWorld Innovations GmbH Freiberg, Deutschland SolarWorld Solicium GmbH Freiberg, Deutschland SolarWorld Industries America Inc. Hillsboro, USA SolarWorld Industries Deutschland GmbH Bonn, Deutschland SolarWorld Industries Schalke GmbH i.L. Bonn, Deutschland SPV Solar Projekte Verwaltungsgesellschaft mbH i.L. Bonn, Deutschland SolarWorld Industries America LP Camarillo, USA SolarWorld Industries Services LLC SolarWorld Americas LLC (vormals SolarWorld California LLC) SolarWorld Power Projects Inc. Camarillo, USA SolarWorld Industries America LLC Camarillo, USA SolarWorld Asia Pacific PTE Ltd. Singapur, Singapur SolarWorld Ibérica S.L. Madrid, Spanien SolarWorld France SAS Grenoble, Frankreich SolarWorld Africa (Pty.) Ltd. Kapstadt, Südafrika SolarWorld AG & Solar Holding GmbH in GbR Auermühle Bonn, Deutschland Martin-Luther-King-Straße 24 53175 Bonn Camarillo, USA Camarillo, USA Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck 51 Anhang 2: Mit Solarparc Aktiengesellschaft gemeinsam handelnde Personen Angaben gem. § 2 Abs. (5), (6) WpÜG Gesellschaft Sitz Solarparc Nr. 1 GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Nr. 2 GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Nr. 3 GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Nr. 4 GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Nr. 5 GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Nr. 6 GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Nr. 7 GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Nr. 8 GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Nr. 9 GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Nr. 10 GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Nr. 11 GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Nr. 12 GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Nr. 13 GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Nr. 14 GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Nr. 15 GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Nr. 16 GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Nr. 17 GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Donau I GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Donau II GmbH Bonn, Deutschland Go!Sun Verwaltungs GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Deutschland I GmbH (vormals Biederbach) Bonn, Deutschland Windparc Rheinland GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Bayern I GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Mengkofen GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Verwaltungs GmbH i.G. Bonn, Deutschland Solarparc Ziegelscheune GmbH & Co. KG Bonn, Deutschland Solarparc GbR Bonn, Deutschland Solarparc Deutschland I GmbH & Co. KG Bonn, Deutschland Sonnenfonds Donau I GmbH & Co. KG Bonn, Deutschland Sonnenfonds Donau II GmbH & Co.KG Bonn, Deutschland Go!Sun GmbH & Co. KG Bonn, Deutschland Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck Martin-Luther-King-Str. 24 53175 Bonn Solar Holding Beteiligungsgesellschaft mbH Bonn, Deutschland Eifelstrom GmbH Bonn, Deutschland Solarparc Vilshofen GmbH Bonn, Deutschland Solarparc GmbH Bonn, Deutschland Tivoli Betriebs GmbH Freiberg, Deutschland F.H. Asbeck Tivoli GmbH & Co. KG Bonn, Deutschland 52 Anfang November 2010 veräußert: Solarparc Albersreuth GmbH & Co. KG Bonn, Deutschland Solarparc Attenkirchen GmbH & Co. KG Bonn, Deutschland Solarparc Vestenbergsgreuth GmbH & Co. KG Vestenbergsgreuth, Deutschland 53 Anhang 3: Angaben nach § 2 Nr.2 der WpÜG-AngebotsVO in Verbindung mit § 7 des Wertpapierprospektgesetzes sowie der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäische Parlaments und des Rates betreffend die in Prospekten enthaltenen Informationen sowie das Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis und die Veröffentlichung solcher Prospekte und die Verbreitung von Werbung (,,ProspektVO“). In Bezug auf die in diesem Anhang 3 enthaltenen Informationen sollte Folgendes beachtet werden: 1. In diesem Anhang 3 enthaltene Bezugnahmen auf den ,,Anhang 3„„ sind – im Kontext dieser Angebotsunterlage – als Bezugnahme auf diesen Anhang 3 zu verstehen. 2. Es werden keine Nachträge nach dem Wertpapierprospektgesetz („WpPG“) zu diesem Anhang 3 veröffentlicht. A-1 INHALTSVERZEICHNIS ANHANG 3 Seite Anhang 3: Angaben nach § 2 Nr.2 der WpÜG-AngebotsVO ........................................ A-1 1. Zusammenfassung .................................................................................................... A-6 1.1 Gegenstand des Anhangs 3 ...................................................................................... A-6 1.2. Informationen zum SolarWorld-Konzern ................................................................ A-7 1.3 Informationen zur Solarparc Aktiengesellschaft .................................................... A-10 1.4 Informationen zu den Zielen der Übernahme ........................................................ A-10 1.5 Zusammenfassung der Risikofaktoren ................................................................... A-11 1.6 Ausgewählte Finanzdaten des SolarWorld-Konzerns............................................ A-14 1.7 Zusätzliche Informationen ..................................................................................... A-16 2. Risikofaktoren ........................................................................................................ A-16 2.1 Risiken im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten des SolarWorld-Konzerns, der Solarparc Aktiengesellschaft sowie der gemeinsamen Geschäftstätigkeit ........... A-16 2.2 Risiken im Zusammenhang mit der Übernahme .................................................... A-21 2.3 Risiken, die sich aus dem Umtauschangebot und dem Handel der Aktien ergeben ................................................................................................................... A-21 3. Gegenstand ............................................................................................................. A-23 3.1 Verantwortlichkeit für den Inhalt des Anhangs 3 .................................................. A-23 3.2 Unabhängige Abschlussprüfer ............................................................................... A-23 3.3 Einsichtnahme in Unterlagen ................................................................................. A-24 3.4 Angebot .................................................................................................................. A-24 3.5 Gründe für das Angebot ......................................................................................... A-25 3.6 Bezugnahme auf Marktquellen und sonstige Daten............................................... A-26 3.7 Interessen von Seiten der WGZ Bank AG als Zentrale Zahl- und Abwicklungsstelle ................................................................................................... A-26 3.8 Besondere Hinweise zu Aussagen, die in die Zukunft gerichtet sind .................... A-26 3.9 Kosten des Angebots .............................................................................................. A-27 3.10 Verwässerung ......................................................................................................... A-27 4. Ausgewählte Finanzinformationen ........................................................................ A-27 4.1 Darstellung der Finanzinformationen .................................................................... A-27 4.2 Verfügbarkeit von Zwischenabschlüssen und bestimmten anderen Finanz- bzw. Pro-Forma-Informationen ...................................................................................... A-28 4.3 Ausgewählte Finanzdaten des SolarWorld-Konzerns............................................ A-28 4.4 Ausgewählte Finanzdaten der Solarparc Aktiengesellschaft ................................. A-32 A-2 5. Geschichte und Gründung der SolarWorld Aktiengesellschaft und des SolarWorld-Konzerns ............................................................................................ A-32 5.1 Gründung und Entwicklung der SolarWorld Aktiengesellschaft........................... A-32 5.2 Gegenwärtige Organisationsstruktur ...................................................................... A-33 6. Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns ........................................................ A-35 6.1 Überblick ................................................................................................................ A-35 6.2 Strategie und Trend ................................................................................................ A-36 6.3 Wichtigste Absatzmärkte und Wettbewerbsposition ............................................. A-36 6.4 Forschung und Entwicklung, Patente und Lizenzen .............................................. A-37 6.5 Investitionen ........................................................................................................... A-38 6.6 Mitarbeiter .............................................................................................................. A-41 6.7 Gerichtsverfahren und Arbitrage............................................................................ A-41 6.8 Sachanlagen............................................................................................................ A-41 7. Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SolarWorld-Konzerns ............................................................................................ A-42 7.1 Allgemeine Faktoren, die sich auf die Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns auswirken ........................................................................... A-42 7.2 Ertragslage des SolarWorld-Konzerns ................................................................... A-48 7.3 Finanz- und Vermögenslage .................................................................................. A-52 7.4 Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition des Emittenten .............................................................................................................. A-57 7.5 Geschäftskapital ..................................................................................................... A-57 7.6 Kapitalisierung und Verschuldung ......................................................................... A-58 8. Organe des SolarWorld-Konzerns ......................................................................... A-60 8.1 Rechtliche Rahmen ................................................................................................ A-60 8.2 Vorstand ................................................................................................................. A-60 8.3 Aufsichtsrat ............................................................................................................ A-62 8.4 Ausschüsse des Aufsichtsrats ................................................................................. A-64 8.5 Weiterführende Informationen zu Organen der Gesellschaft ................................ A-64 8.6 Corporate Governance ........................................................................................... A-64 8.7 Interessenkonflikte und Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen ................................................................................................................. A-65 8.8 Bezüge und Vergünstigungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder .......... A-66 9. Transaktionen des SolarWorld-Konzerns mit nahestehenden Personen .................... A-68 9.1 Rechtliche Rahmenbedingungen ............................................................................ A-68 9.2 Geschäftsjahr 2007 ................................................................................................. A-68 9.3 Geschäftsjahr 2008 ................................................................................................. A-68 A-3 9.4 Geschäftsjahr 2009 ................................................................................................. A-70 9.5 Zum 30. September 2010 ....................................................................................... A-71 10. Hauptaktionäre der SolarWorld Aktiengesellschaft............................................... A-72 10.1 Aktionärsstruktur der SolarWorld Aktiengesellschaft ........................................... A-72 10.2 Aktien von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats ............................... A-73 10.3 Aktien-Vergütungsplan für Angestellte ................................................................. A-73 11. Allgemeine Informationen über die SolarWorld Aktiengesellschaft ..................... A-74 11.1 Gründung, Firmenwortlaut und Geschäftsname, Geschäftsjahr ............................ A-74 11.2 Unternehmensgegenstand ...................................................................................... A-74 11.3 Veränderungen im Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft ................... A-74 11.4 Genehmigtes Kapital .............................................................................................. A-74 11.5 Bedingtes Kapital ................................................................................................... A-75 11.6 Anzeigepflichten für Anteilsbesitz ......................................................................... A-75 11.7 Bekanntmachungen, Zahl- und Hinterlegungsstellen ............................................ A-75 11.8 Hauptversammlung ................................................................................................ A-76 11.9 Wertpapiere mit Wandlungsrecht .......................................................................... A-77 11.10 Von der SolarWorld Aktiengesellschaft gehaltene eigene Aktien ......................... A-77 11.11 Übersicht über die Beteiligungen der SolarWorld Aktiengesellschaft .................. A-78 11.12 Dividendenpolitik der SolarWorld Aktiengesellschaft und Ergebnis je Aktie ...... A-78 12. Informationen über die Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft ...................... A-78 12.1 Grundkapital ........................................................................................................... A-78 12.2 Die SWAG-Aktie ................................................................................................... A-79 12.3 Änderungen der Rechte der Aktieninhaber ............................................................ A-80 12.4 Veräußerungsbeschränkungen ............................................................................... A-80 13. Besteuerung in Deutschland ................................................................................... A-80 13.1 Besteuerung der SolarWorld Aktiengesellschaft ................................................... A-81 13.2 Besteuerung der Aktionäre ..................................................................................... A-83 13.3 Sonderregeln für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors und für Pensionsfonds......................................................................................................... A-91 13.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer ............................................................................ A-92 13.5 Sonstige Steuern ..................................................................................................... A-93 14. Wichtige Verträge außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der letzten drei Geschäftsjahre ................................................................................................. A-93 15. Die Solarparc Aktiengesellschaft ........................................................................... A-93 15.1 Informationen über die Solarparc Aktiengesellschaft ............................................ A-93 15.2 Überblick über die Geschäftstätigkeit .................................................................... A-94 A-4 15.3 Organe der Solarparc Aktiengesellschaft ............................................................... A-95 15.4 Hauptaktionäre der Solarparc Aktiengesellschaft .................................................. A-96 15.5 Ausgewählte Finanzzahlen der Solarparc Aktiengesellschaft ............................... A-97 16. Ausblick ................................................................................................................. A-99 17. Historische Finanzinformationen des SolarWorld-Konzerns ...................................F-1 SolarWorld Konzern-Zwischenabschluss für die Geschäftsperiode vom 1. Januar 2010 bis zum 30. September 2010.....................................................F-2 SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 ...................................................F-13 SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 ...................................................F-93 SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 .................................................F-156 Jahresabschluss der SolarWorld Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 .................................................F-212 A-5 1. Zusammenfassung Die folgende Zusammenfassung ist lediglich als Einführung zu diesem Anhang zu verstehen. Sie wird durch die an anderer Stelle des Anhangs enthaltenen, detaillierten Informationen ergänzt. Anleger sollten ihre Entscheidung zur Anlage in die in diesem Anhang beschriebenen Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft (SWAG) auf die Prüfung der gesamten Angebotsunterlage stützen. Für den Fall, dass von einem Anleger vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Anhang enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, ist der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums gegebenenfalls verpflichtet, die Kosten für die Übersetzung des Anhangs 3 vor Prozessbeginn zu tragen. Die SolarWorld Aktiengesellschaft, welche die Verantwortung für die Zusammenfassung übernommen hat, kann gemäß § 2 Nr. 2 WpÜG-AngebotsVO i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 4 WpPG für den Inhalt der Zusammenfassung haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Anhangs gelesen wird. 1.1 Gegenstand des Anhangs 3 1.1.1 Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft Die Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft sind im geregelten Markt (Prime Standard Segment) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE0005108401 zum Börsenhandel zugelassen. Bei den Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft handelt es sich um nennwertlose Stückaktien. 1.1.2 Angebot Gegenstand des Angebots ist der Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Solarparc Aktiengesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € und jeweils einschließlich Gewinnanteilsberechtigung sowie aller Nebenrechte zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots. Als Gegenleistung wird eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der SolarWorld Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 € je Aktie jeweils einschließlich Gewinnanteilsberechtigung sowie aller Nebenrechte zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots angeboten. Das Übernahmeangebot sowie die durch seine Annahme zustande kommenden Verträge mit der SolarWorld Aktiengesellschaft stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass bis zum Ablauf der Annahmefrist keine gestattete Angebotsunterlage in Bezug auf ein konkurrierendes öffentliches Angebot zum Erwerb von SPAG-Aktien veröffentlicht wird. A-6 1.2. Informationen zum SolarWorld-Konzern 1.2.1 Überblick über die Geschäftstätigkeit Der SolarWorld-Konzern ist ein Hersteller kristalliner Solarstromtechnologie, dessen integrierte Wertschöpfungskette vom Rohstoff bis hin zur schlüsselfertigen Solaranlage reicht. Der SolarWorld-Konzern konzentriert sich daher auf das Kerngeschäft der Solarstromtechnologie und operiert in zwei Geschäftsbereichen: Produktion (von Rohmaterial, Wafern, Zellen und Modulen sowie Forschung & Entwicklung) und Handel (Verkauf von Modulen und Solarbausätzen). Mit insgesamt elf Standorten weltweit (inklusive Joint Ventures und der Holdinggesellschaft) ist der SolarWorld-Konzern heute in den relevanten Märkten präsent. Der SolarWorld-Konzern produziert in Deutschland, den USA und in Zusammenarbeit mit einem Joint-Venture-Partner in Südkorea in den Kernsolarmärkten Europas, Nordamerikas und Asiens. Dies hält die Transportwege kurz und die Logistikkosten niedrig. Vertriebsteams in Deutschland, Spanien, Frankreich, den USA, Singapur und Südafrika forcieren den strategischen Absatz in den solaren Wachstumsregionen. Am Ende des 3. Quartals 2010 lagen die wichtigsten regionalen Märkte des SolarWorld-Konzerns in Deutschland (Umsatzanteil von 60 %), übriges Europa (Umsatzanteil von 22 %), USA (Umsatzanteil von 9 %) und Asien (Umsatzanteil von 7 % am weltweiten Umsatz des SolarWorld-Konzerns). Diese regionalen Märkte decken damit 98 % des Gesamtkonzernumsatzes ab. Mit mehr als 2.000 Mitarbeitern erzielte der SolarWorld-Konzern im Geschäftsjahr 2009 einen Umsatz von rund 1,0 Mrd. €. In den ersten drei Quartalen 2010 betrug der Konzernumsatz 0,9 Mrd. €. 1.2.2 Unternehmensgeschichte und Gründung Die Ursprünge der SolarWorld Aktiengesellschaft gehen auf die 1988 gegründete Einzelfirma Frank H. Asbeck, Ingenieurbüro für Industrieanlagen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRA 3761, zurück. Als Folge der Expansion der Unternehmenstätigkeit der Einzelfirma wurde die SolarWorld Aktiengesellschaft gegründet, der der komplette Geschäftsbereich Photovoltaikhandel und Anlagenbau übertragen wurde. Die SolarWorld Aktiengesellschaft wurde als Aktiengesellschaft deutschen Rechts am 26. März 1999 ins Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRB 8319 eingetragen. Der Hauptsitz der SolarWorld Aktiengesellschaft ist Bonn, Deutschland; die Geschäftsadresse ist Martin-Luther-King-Straße 24, 53175 Bonn, Deutschland, Telefonnummer: +49 (0) 228 559 20 0. Im Jahr 2000 erwarb die SolarWorld Aktiengesellschaft die Deutsche Solar AG (früher: Bayer Solar GmbH) und legte somit den Grundstein für den Ausbau des integrierten Produktionsstandorts Freiberg, Deutschland. Durch die Gründung der Solar Factory GmbH (2001) und der Deutsche Cell GmbH (2002) vollendete der SolarWorld-Konzern die Vollintegration der solaren Wertschöpfungskette. Im Jahr 2006 A-7 erwarb der Konzern die Solaraktivitäten der Shell-Gruppe in den USA und gründete damit den zweiten integrierten Produktionsstandort des SolarWorld-Konzerns. Die SolarWorld Aktiengesellschaft und ihre Tochterunternehmen forschen, entwickeln, produzieren und recyceln heute auf allen Stufen der Solar-Wertschöpfungskette: angefangen bei der Gewinnung von Silizium über den Wafer, die Zelle und die Herstellung von Modulen bis hin zu Systemlösungen im Bereich der "on-grid" (Netz) und "off-grid" (netzfernen) Technologie. 1.2.3 Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der SolarWorld Aktiengesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus Vertretern der Aktionäre zusammen und wird von der Hauptversammlung, die nicht an Wahlvorschläge gebunden ist, bestimmt. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand bei grundlegenden Entscheidungen. Der Aufsichtsrat der SolarWorld Aktiengesellschaft besteht aus drei Mitgliedern: - Dr. Claus Recktenwald (Aufsichtsratsvorsitzender) Erstbestellung: 18. Dezember 1998 Ende der laufenden Amtszeit: Mai 2013 - Dr. Georg Gansen (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) Erstbestellung: 18. Dezember 1998 Ende der laufenden Amtszeit: Mai 2013 - Dr. Alexander von Bossel (Aufsichtsratsmitglied) Erstbestellung: 18. Dezember 1998 Ende der laufenden Amtszeit: Mai 2013 1.2.4 Ausschüsse des Aufsichtsrats Bei dem Aufsichtsrat der SolarWorld Aktiengesellschaft handelt es sich um ein dreiköpfiges Gremium. Es werden daher keine Ausschüsse gebildet. 1.2.5 Vorstand Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt. Er leitet das Unternehmen gemäß Gesetz (§§ 77, 78 AktG), Satzung (§§ 5, 6) und Geschäftsordnung in eigener Verantwortung und entwickelt die strategische Richtung. Der Vorstand der SolarWorld Aktiengesellschaft besteht gegenwärtig aus den vier Mitgliedern: - Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck (Vorstandsvorsitzender) Erstbestellung: 1999 Ende der laufenden Funktionsperiode: 9. Januar 2014 A-8 - Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn (Vorstand Vertrieb) Erstbestellung: 2004 Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Mai 2013 - Dipl.-Ing. Boris Klebensberger (Vorstand Operatives Geschäft) Erstbestellung: 2001 Ende der laufenden Funktionsperiode: 23. September 2011 - Dipl.-Kfm. Tech. Philipp Koecke (Vorstand Finanzen) Erstbestellung: 2003 Ende der laufenden Funktionsperiode: 30. April 2012 1.2.6 Wirtschaftsprüfer Die Wirtschaftsprüfer einer Aktiengesellschaft werden von der Hauptversammlung für einen Zeitraum von einem Jahr bestellt. Die Bestellung kann erneuert werden. Auf den Hauptversammlungen der SolarWorld Aktiengesellschaft vom 24. Mai 2007, 21. Mai 2008 und 20. Mai 2009 wurde die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Potsdamer Platz 5, 53119 Bonn, Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sowie des IDW (Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.) für einen Zeitraum von jeweils einem Jahr zu externen Wirtschaftsprüfern der SolarWorld Aktiengesellschaft wiederbestellt. In der Hauptversammlung vom 20. Mai 2010 wurde die Wahl der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für ein weiteres Jahr verlängert. 1.2.7 Mitarbeiter Zum 30. September 2010 beschäftigte der SolarWorld-Konzern insgesamt 2.307 (31. Dezember 2009: 2.000) Mitarbeiter. 1.2.8 Hauptaktionäre Nach Stimmrechtsmitteilungen im Sinne von §§ 21 ff. WpHG hielten die nachfolgenden Investoren signifikante Beteiligungen an der SolarWorld Aktiengesellschaft zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage. Bei einer Pro-FormaBetrachtung nach Abwicklung des Angebots und unter der Annahme, dass alle SPAG-Aktionäre das Angebot annehmen, stellen sich die Beteiligungen der bedeutendsten Inhaber von SWAG-Aktien wie folgt dar: A-9 Beteiligung (%) (vor dem Angebot) Beteiligung (%) (Pro-Forma nach dem Angebot) Dr.-Ing E.h. Frank Asbeck 25,06 25,11 FMR LLC (Fidelity Group) 2,23 2,23 BlackRock Inc. 2,11 2,11 UBS AG 3,27 3,27 DWS Investment GmbH 5,31 5,31 0 2,69 4,33 0,49 57,69 58,79 Aktionär Eifelstrom GmbH SolarWorld Aktiengesellschaft (eigene Aktien) Streubesitz Auf Basis der Annahme, dass alle SPAG-Aktionäre das Angebot annehmen, wären die SPAG-Aktionäre nach Durchführung des Angebots mit ca. 3,84 Prozent am Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft beteiligt. 1.3 Informationen zur Solarparc Aktiengesellschaft Das Geschäft der Solarparc Aktiengesellschaft umfasst die Planung, die Realisierung und den Betrieb von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung. Es basiert auf über Jahre gewachsenem Know-how in der regenerativen Kraftwerkswirtschaft in Deutschland. Die Kraftwerke arbeiten entweder im eigenen Portfolio oder werden für Investoren entwickelt, für die die Solarparc Aktiengesellschaft nach der Veräußerung die technische und kaufmännische Betriebsführung übernimmt. Das ausbalancierte Geschäftsmodell sorgt für kontinuierliche Einnahmen aus der Stromerzeugung und Betriebsführung, die durch die fluktuierenden Erträge aus der Vermarktung schlüsselfertiger Kraftwerke erheblich steigen können. Hauptsitz der Solarparc Aktiengesellschaft ist Bonn, Deutschland. Gemäß dem geprüften Konzernabschluss der Solarparc Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 beliefen sich die Gesamtaktiva der Solarparc Aktiengesellschaft auf 284,2 Mio. € und die Umsatzerlöse auf insgesamt 11 Mio. €. Zum 31. Dezember 2009 beschäftige die Solarparc Aktiengesellschaft insgesamt 24 Mitarbeiter. Für das Halbjahr zum 30. Juni 2010 beliefen sich die Gesamtaktiva der Solarparc Aktiengesellschaft auf 208,2 Mio. € und die Umsatzerlöse auf insgesamt 9,1 Mio. €. Zum 30. Juni 2010 beschäftige die Solarparc Aktiengesellschaft insgesamt 27 Mitarbeiter. 1.4 Informationen zu den Zielen der Übernahme Durch die Übernahme der Solarparc Aktiengesellschaft will die SolarWorld Aktiengesellschaft sich im Projektgeschäft weiter vorwärts integrieren und dieses international ausweiten. Die zentralen strategischen Ziele sind: - Ausweitung der Wertschöpfungskette durch Vorwärtsintegration im Projektgeschäft, A - 10 1.5 - Generierung von Wachstumssynergien aus der strategischen Komplementarität auf dem Gebiet der großen Solarkraftwerke, - Erweiterung der Vertriebskanäle durch die Erschließung neuer Absatzpotentiale, - Nutzung des Know-hows und der Projekterfahrung der Solarparc Aktiengesellschaft für die Weiterentwicklung von neuen Solarsystemen und für die Kostenreduktion im Balance-of-System-Bereich. Balance of System meint alle Komponenten, die außer den Modulen zu einem Photovoltaiksystem gehören, also etwa die Gestelle, die Kabel oder der Wechselrichter. - Ausbau der internationalen Aktivitäten der Solarparc Aktiengesellschaft im Bereich der Großprojekte. Zusammenfassung der Risikofaktoren Die Investition in die Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft beinhaltet eine Reihe von Risiken: (i) Risiken im Zusammenhang mit der jeweiligen Geschäftstätigkeit der SolarWorld Aktiengesellschaft und der Solarparc Aktiengesellschaft sowie – nach Abschluss der geplanten Übernahme – der gemeinsamen Geschäftstätigkeit; (ii) Risiken im Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss; sowie (iii) Risiken im Zusammenhang mit dem Angebot und der Aktie der SolarWorld Aktiengesellschaft. 1.5.1 Risiken im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten des SolarWorld-Konzerns, der Solarparc Aktiengesellschaft sowie der gemeinsamen Geschäftstätigkeit Nachfolgend werden die wesentlichen Risiken beschrieben, die die Finanzposition und Betriebsergebnisse wesentlich nachteilig beeinflussen können: - Gesamtwirtschaftliche Risiken: Die Entwicklung der weltwirtschaftlichen Konjunktur könnte einen Einfluss auf das Marktwachstum der PhotovoltaikBranche haben. Durch die Auswirkungen der Finanzkrise könnten Banken die Kreditvergabe begrenzen, was Investoren solarer Projekte betreffen könnte. Dies kann das Geschäft des SolarWorld-Konzerns negativ beeinflussen. - Risiken aus der Entwicklung der Energiepreise: Sinkende Haushaltsstrompreise könnten das Erreichen der Wettbewerbsfähigkeit von Solarenergie verzögern. Zudem könnte dies zu einer sinkenden Investitionsbereitschaft von Privatkunden in Solarprodukte führen und die Erschließung neuer Märkte verlangsamen. Dies könnte mittel- bis langfristig negative Auswirkungen auf das Geschäft des Konzerns haben. - Politische und regulatorische Risiken: Das Geschäft des SolarWorld-Konzerns und der Solarparc Aktiengesellschaft unterliegt Änderungen von SolarstromFördergesetzen. Eine Reduktion oder Abschaffung von durch solche Gesetze gewährten finanziellen Anreizen in einem oder mehreren Ländern könnte zu einem verlangsamten Gesamtmarktwachstum führen. Ein Nachfragerückgang in den Kernmärkten könnte Umsätze und Ergebnis zeitweise beeinträchtigen. A - 11 1.5.2 - Risiken aus der Verstärkung des Wettbewerbs: Der SolarWorld-Konzern ist einer Intensivierung des Wettbewerbsdrucks ausgesetzt, welcher sich auf allen Stufen der Wertschöpfungskette der Solarindustrie zu verfestigen scheint. Der daraus resultierende mögliche Verlust von Marktanteilen und ein erhöhter Margendruck aufgrund steigenden Preiswettbewerbs könnten nachteilige Auswirkungen auf Umsätze und Ergebnis des SolarWorld-Konzerns haben. - Risiken aus alternativen Solarstromtechnologien: Der technologische Durchbruch alternativer Technologien bezieht das Risiko ein, dass kristalline Solarstromtechnologien, die die Grundlage für die mono- und polykristallinen Solarstromanwendungen des SolarWorld-Konzerns sind, ersetzt werden. Der daraus resultierende mögliche Verlust von Marktanteilen und der erhöhte Margendruck könnten nachteilige Auswirkungen auf Umsätze und Ergebnis des SolarWorldKonzerns haben. - Unternehmensstrategische Risiken: Die Einführung neuer Produkte bringt konzeptionelle Risiken und Marktrisiken mit sich. Bereits eingeführte Produkte bergen Qualitätsrisiken. Langzeitverträge mit Kunden ziehen zusätzlich Risiken nach sich. - Personalrisiken: Die Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzern und der Solarparc Aktiengesellschaft werden davon beeinflusst, ob hoch qualifizierte Manager und technische Mitarbeiter rekrutiert und im Unternehmen gehalten werden können. - IT-Risiken: Der SolarWorld-Konzern und die Solarparc Aktiengesellschaft sind Risiken ausgesetzt, die mit den konzernweit aufgesetzten Prozessen verknüpft sind. Diese sind in einem großen Umfang durch Informationstechnologie gestützt, was Risiken dergestalt birgt, dass durch einen Ausfall der IT-Struktur der Geschäftsablauf gestört werden könnte. Dadurch entstehende Produktivitätsverluste könnten einen negativen Einfluss auf Absatz und Ertrag des SolarWorldKonzerns haben. - Liquiditätsrisiken, sonstige finanzwirtschaftliche und rechtliche Risiken: Der SolarWorld-Konzern und die Solarparc Aktiengesellschaft sind Finanzmarkt-, Fremdwährungs- und Zinsrisiken ausgesetzt. Wesentliche Schwankungen in Kosten und Verfügbarkeit von Silizium als wichtigstem Rohstoff können die operativen Ergebnisse des SolarWorld-Konzerns nachteilig beeinflussen. Rechtsstreitigkeiten könnten entstehen. Steuernachforderungen könnten aufgrund anderer Rechtsauffassungen der jeweiligen Steuerbehörde geltend gemacht werden. Risiken im Zusammenhang mit der Übernahme - Mit Übernahme der Solarparc Aktiengesellschaft steigt der Anteil von solaren Großprojekten am Geschäft des SolarWorld-Konzerns. Damit können spezifische Risiken des Großprojektgeschäfts verbunden sein. So ist die Wirtschaftlichkeit solarer Großanlagen eng an nationale Programme zur Förderung erneuerbarer Energien geknüpft. Vergütungsreduktionen müssten zur Sicherung der A - 12 Wettbewerbsfähigkeit über eine Senkung der Herstellungskosten aufgefangen werden und könnten sich negativ auf Absatz und Ertrag des SolarWorldKonzerns auswirken. 1.5.3 Risiken im Zusammenhang mit dem Angebot und den Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft - Das im Angebot für die Aktienkomponente fixierte Umtauschverhältnis enthält vor allem das Risiko, dass der Preis der Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft in der Vergangenheit volatil war und dies auch in Zukunft sein könnte. Damit ist eine Schätzung der Anschaffungskosten der Aktien der Solarparc Aktiengesellschaft nur schwer möglich, so dass erst am Transaktionstag klar ist, auf welcher Basis das Übernahmeangebot abgegeben bzw. angenommen werden kann. A - 13 1.6 Ausgewählte Finanzdaten des SolarWorld-Konzerns Ausgewählte Konzernkennzahlen// in T€ (ungeprüft) Quelle Zahlen 2007: Konzernbericht der SolarWorld AG 2008 Quelle Zahlen 2008 und 2009: Konzernbericht der SolarWorld AG 2009 Finanzkennzahlen 2007 2008 2009 689.588 900.311 1.012.575 48,8 54,0 29,3 EBITDA* 240.926 318.426 215.465 EBIT** 198.872 263.260 151.806 28,8 29,2 15,0 544.721 703.238 1.112.025 36,5 37,4 13,7 113.256 148.678 58.973 16,4 16,5 5,8 1.704.466 2.120.622 2.217.050 691.546 841.075 865.462 Eigenkapitalquote 40,6 39,7 39,0 Eigenkapitalrendite 16,4 17,7 6,8 990.046 1.250.589 1.322.139 22.874 28.958 29.449 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 244.026 320.463 -32.997 Nettoliquidität***** 151.692 131.983 -279.807 Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 115.165 271.594 293.182 1.420 1.825 2.000 66 83 86 Personalaufwandsquote (in %) 11,2 9,8 9,4 Umsatz pro Mitarbeiter (in T€) 486 493 506 EBIT pro Mitarbeiter (in T€) 140 144 76 Umsatzerlöse aus fortgeführten Aktivitäten Auslandsquote in % EBIT in % vom Umsatz Capital Employed (Stichtag)*** ROCE**** Konzerngewinn Konzerngewinn in % vom Umsatz Bilanzsumme Eigenkapital Gesamte Verbindlichkeiten ohne Rückstellungen Gesamte Rückstellungen Mitarbeiter-Kennzahlen Mitarbeiter (Stichtag) Davon Auszubildende (Stichtag) * ** *** **** ***** Operatives Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten zzgl. Abschreibungen Operatives Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen abzgl. Abgegrenzter Investitionszuwendungen und zzgl. Nettoumlaufvermögen ohne kurzfristiger Nettoliquidität EBIT/Capital Employed flüssige Mittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte abzgl. Finanzschulden A - 14 Ausgewählte Konzernkennzahlen zum 30. September 2010 // in T€ (ungeprüft) Quelle Zahlen 3. Quartal 2009Konzernzwischenbericht der SolarWorld AG 3. Quartal 2009 Quelle Zahlen 3. Quartal 2010: Konzernzwischenbericht der SolarWorld AG 3. Quartal 2010 Finanzkennzahlen 3. Quartal 2009 3. Quartal 2010 233.395 337.393 EBITDA 52.626 74.034 EBIT 36.211 51.374 EBIT in % vom Umsatz 15,5% 15,2% Konzerngewinn 16.011 18.054 1.-3. Quartal 2009 1.-3. Quartal 2010 636.745 945.782 32,4% 40,0% EBITDA 166.209 195.780 EBIT 119.528 132.536 18,8% 14,0% 1.089.786 1.176.728 ROCE** (in %) 11,0% 11,3% Konzerngewinn 67.699 52.864 Konzerngewinn in % vom Umsatz 10,6% 5,6% 2.168.337 2.811.304 867.400 874.651 Eigenkapitalquote (in %) 40,0% 31,1% Eigenkapitalrendite (in %) 7,8% 6,0% 1.272.623 1.906.226 28.314 30.427 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -106.715 229.529 Nettoliquidität*** -262.144 -355.605 193.546 152.949 1.971 2.307 86 90 Personalaufwandsquote (in %) 9,8% 9,3% Umsatz pro Mitarbeiter (in T€) 323 410 61 57 Umsatzerlöse Finanzkennzahlen Umsatzerlöse Auslandsquote (in %) EBIT in % vom Umsatz Capital Employed (Stichtag)* Bilanzsumme Eigenkapital Gesamte Verbindlichkeiten ohne Rückstellungen Gesamte Rückstellungen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Mitarbeiter-Kennzahlen Mitarbeiter (Stichtag) davon Auszubildende (Stichtag) EBIT pro Mitarbeiter (in T€) * ** *** Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen abzgl. abgegrenzter Investitionszuwendungen und zzgl. Nettoumlaufvermögen ohne kurzfristiger Nettoliquidität EBIT/Capital Employed flüssige Mittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte abzgl. Finanzschulden A - 15 1.7 Zusätzliche Informationen Das Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft beträgt 111.720.000,00 €, aufgeteilt in 111.720.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 €. Die SWAG-Aktien sind im geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Artikel 2 der Satzung der SolarWorld Aktiengesellschaft definiert den Unternehmensgegenstand wie folgt: 2. 1 Gegenstand des Unternehmens sind: der Anlagenbau, die Produktentwicklung, die Produktion von Modulen und Komponenten sowie der Handel mit solchen Gegenständen im Bereich der Photovoltaik ferner die Planung, Errichtung, der Betrieb und der Handel mit Windkraftanlagen und der Stromhandel. 2 Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Risikofaktoren Anleger sollten die folgenden Risiken sowie die anderen in diesem Anhang 3 enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und bewerten. Der Eintritt einzelner oder mehrerer dieser Risiken kann wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SolarWorld-Konzerns haben. Der SolarWorld-Konzern kann zukünftig weiteren Risiken ausgesetzt sein. Darüber hinaus könnten sich die nachfolgend dargestellten Risiken als Folge des Unternehmenszusammenschlusses in Zukunft weiter erhöhen. Die Reihenfolge der nachfolgend beschriebenen Risiken ist nicht als Hinweis auf die Eintrittswahrscheinlichkeit des jeweiligen Risikos oder seine Tragweite oder Bedeutung zu verstehen. Zudem kann die Anlage in Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft sonstigen Risiken und Umständen unterliegen, die der SolarWorld Aktiengesellschaft derzeit nicht bekannt sind, die aber eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb, die wirtschaftlichen Aussichten sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SolarWorld-Konzerns haben können. Der Aktienkurs der SolarWorld Aktiengesellschaft könnte aufgrund des Eintritts einzelner oder mehrerer der folgend beschriebenen Risiken negativ beeinflusst werden. 2.1 Risiken im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten des SolarWorld-Konzerns, der Solarparc Aktiengesellschaft sowie der gemeinsamen Geschäftstätigkeit 2.1.1 Gesamtwirtschaftliche Risiken Die Entwicklung der weltwirtschaftlichen Konjunktur könnte einen Einfluss auf das Marktwachstum der Photovoltaik-Branche haben. Durch die Auswirkungen der Finanzkrise könnten Banken die Kreditvergabe begrenzen, was Investoren solarer Projekte betreffen könnte. Dies kann das Geschäft des SolarWorld-Konzerns negativ beeinflussen. A - 16 2.1.2 Risiken aus der Entwicklung der Energiepreise Sinkende Haushaltsstrompreise könnten das Erreichen der Wettbewerbsfähigkeit von Solarenergie verzögern. Zudem könnte dies zu einer sinkenden Investitionsbereitschaft von Privatkunden in Solarprodukte führen und die Erschließung neuer Märkte verlangsamen. Dies könnte mittel- bis langfristig Auswirkungen auf das Geschäft des Konzerns haben. 2.1.3 Politische und regulatorische Risiken Die Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns unterliegt den Gesetzen und Vorschriften, deren Zielsetzung die Förderung der Solarenergie ist. Zu diesen zählen etwa Minimal-Preissysteme (Einspeisevergütung), Investitionszuschüsse und QuotenSysteme, mit denen ein bestimmter Prozentsatz von Solarenergie am Energie-Mix der Versorgungsunternehmen festgeschrieben wird. Eine Minderung oder Abschaffung dieser finanziellen Anreize könnte bedeuten, dass es in den relevanten Ländern zu einem langsameren Gesamtmarktwachstum käme. Vor allem die Novellierung der Einspeisesysteme in Kernmärkten wie Deutschland und Italien sowie Veränderungen der Rabattprogramme in den USA könnten die Nachfrage bremsen. Negative Auswirkungen auf die Nachfrage, die sich aus einer Kürzung der Anreizsysteme ergeben, müssten durch Senkung der Fertigungskosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette aufgefangen werden. Dies könnte Auswirkungen auf Absatz und Ertrag des SolarWorld-Konzerns haben. Durch die Änderungen im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) reduziert sich der Markt für solare Freiflächenprojekte in Deutschland. Anders als in der Vergangenheit kann die Solarparc Aktiengesellschaft dadurch keine Solarparks mehr auf Ackerflächen realisieren. Diesen veränderten Rahmenbedingungen begegnet die Solarparc Aktiengesellschaft mit der Prüfung neuer Geschäftsoptionen wie dem Bau regenerativer Kraftwerke im In- und Ausland. Eine Erweiterung der Geschäftstätigkeit in den Bereich Dachanlagen sowie die Erstellung von Kraftwerken auf Konversionsflächen wird überdacht, ebenso mögliche Aktivitäten in weiteren regenerativen Energiemärkten. 2.1.4 Risiken aus der Verstärkung des Wettbewerbs Der SolarWorld-Konzern ist einem sich intensivierenden Wettbewerbsdruck ausgesetzt, der auf allen Stufen der solaren Wertschöpfungskette tendenziell härter wird. Die Gründe dafür liegen hauptsächlich in den stetig reduzierten Einspeisevergütungen sowie den wachsenden Produktionskapazitäten in Niedriglohnländern. Der Preisverfall könnte zudem verstärkt werden, wenn die Produktionskapazitäten in den Bereichen Wafer, Zellen und Module die Nachfrage übersteigen. Der daraus resultierende, potentielle Marktanteilsverlust und der stärkere Druck auf die Margen könnten nachteilige Auswirkungen auf Absatz und Ertrag des SolarWorld-Konzerns haben. A - 17 2.1.5 Risiken aus alternativen Solarstromtechnologien Der SolarWorld-Konzern konzentriert sich ausschließlich auf die Produktion und den Vertrieb mono- und polykristalliner Solarstromanwendungen. Einige Wettbewerber produzieren und vertreiben alternative Solarstromtechnologien. Dadurch könnte es für den SolarWorld-Konzern zu einem Verlust von Marktanteilen und einem erhöhten Margendruck kommen. Dies hätte nachteilige Auswirkungen auf Umsätze und Ergebnis des SolarWorld-Konzerns. 2.1.6 Risiken aus der Beschaffung Der SolarWorld-Konzern produziert Solarstromprodukte basierend auf dem Rohstoff Silizium. Die gesicherte Versorgung mit diesem Rohstoff ist deshalb von entscheidender Bedeutung für den SolarWorld-Konzern. Eine Siliziumknappheit könnte die langfristige Kapazitätsauslastung der SolarWorld Produktionen beeinträchtigen. Dies hätte wiederum negative Auswirkungen auf Absatz und Ertrag des Konzerns. Der SolarWorld-Konzern hat sich durch langfristige Silizium-Lieferverträge vor diesem Risiko abgesichert. Diese reichen aktuell bis zum Jahr 2014 und garantieren bereits die geplante Kapazitätsausweitung der Waferproduktion auf 1.250 MW. Bis zum 30. September 2010 wurden auf diese langfristigen Verträge Anzahlungen in Höhe von 319 Mio. € geleistet. Der SolarWorld-Konzern geht davon aus, dass sich zukünftig Langfrist- und Spotmarktpreise für Silizium aufgrund des wachsenden Angebots immer weiter annähern werden, so dass langfristige Lieferverträge immer weniger Vorteile bringen dürften. In Verbindung mit sinkenden Wafer- und Modulpreisen könnte dies zu einer Margenaushöhlung führen. Allgemein können signifikante Schwankungen der Kosten sowie die Verfügbarkeit von Rohstoffen Absatz und Ertrag des SolarWorld-Konzerns beeinflussen. 2.1.7 Ausfallrisiken Der SolarWorld-Konzern ist einem Kreditrisiko in dem Sinne ausgesetzt, als dass Geschäftspartner möglicherweise ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Mehrzahl der SolarWorld Kunden sind kleine und mittlere Unternehmen. Eine sinkende Marktnachfrage könnte bei diesen zu einer mangelnden Liquidität führen, so dass der SolarWorld-Konzern seine Produkte nicht mehr verkaufen könnte. Auch Ausfälle größerer Kontrakte könnten Absatz und Ertrag des SolarWorld-Konzerns negativ beeinflussen. 2.1.8 Unternehmensstrategische Risiken Die Betriebsergebnisse des SolarWorld-Konzerns sind auch abhängig von der Entwicklung kommerziell erfolgreicher Neuprodukte und Produktionstechnologien. Der SolarWorld-Konzern wendet über ein Prozent seines Umsatzes für Forschung und Entwicklung auf. Die Einführung neuer Produkte wird jedoch von Konzept- und Marktrisiken beeinflusst. Aufgrund der langwierigen Entwicklungsprozesse, technologischer Herausforderungen und des intensiven Wettbewerbs gibt es keine Garantie dafür, dass die vom SolarWorld-Konzern jetzt oder zukünftig neu entwickelten ProA - 18 dukte die Marktreife erreichen und einen wirtschaftlichen Erfolg erzielen werden. Die sich daraus eventuell ergebenden Verluste von Marktanteilen, Image und Kapital könnten die Wirtschaftslage des SolarWorld-Konzerns negativ beeinflussen. 2.1.9 Haftungsrisiken aus Garantiezusagen Aufgrund von Garantiezusagen, die der SolarWorld-Konzern für seine Produkte abgibt, oder durch gesetzliche Garantien bzw. Reparaturkosten auf Kulanzbasis können Kosten ausgelöst werden. Langfristig könnte dies zu Marktanteilsverlusten oder niedrigeren Produktmargen führen. Es könnten zudem Produkthaftungs- und Schadenersatzansprüche gestellt werden. Verkäufe an Großhändler werden üblicherweise auf der Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen des SolarWorld-Konzerns abgewickelt. Diese sehen eine Einschränkung der Garantierechte vor. Der SolarWorld-Konzern kann Produktmängel durch Reparatur oder Neulieferung beheben. Erst wenn diese Maßnahmen nicht greifen, darf der Kunde einen Abzug am Kaufpreis vornehmen und/oder vom Kauf zurück treten sowie Schadenersatz verlangen. Wenn der SolarWorld-Konzern Module für größere schlüsselfertige Projekte verkauft, werden die Garantie- und Haftungsbedingungen individuell vereinbart und können von den oben genannten Bedingungen abweichen. Zusätzlich zu den bereits genannten Garantiebedingungen gibt der SolarWorld-Konzern für Module ein Service-Zertifikat aus. Dieses garantiert, dass der Leistungsabfall der Module im Vergleich zu ihrer Nominalleistung maximal 0,7 Prozent pro Jahr ab dem Ausgangspunkt von 97 Prozent im zweiten Jahr der Nutzung beträgt. Die Garantie gilt für 25 Jahre. Demgemäß sichert der SolarWorld-Konzern eine Ausgangsleistung von mindestens 80,2 Prozent am Ende der Garantiezeit im Vergleich zur Nominalleistung des Moduls zu. Voraussetzung dafür ist, dass die Module mit Sorgfalt genutzt und gewartet wurden. Sollte die Leistung unter die garantierte abfallen, so hat der SolarWorld-Konzern das Recht, Ersatzmodule zu liefern oder eine Ausgleichszahlung in Höhe des Zeitwerts der betreffenden Module zu leisten bzw. eine andere angemessene Maßnahme zur Behebung der Garantieansprüche zu veranlassen. Bisher konnte der SolarWorld-Konzern die Kosten durch Garantieansprüche begrenzen. Dennoch könnten laufende oder zukünftige Garantieansprüche eine negative Auswirkung auf den Ertrag bzw. die finanzielle Lage des Konzerns haben. 2.1.10 Personalrisiken Der Wettbewerb um hoch qualifiziertes Management- und Technik-Personal ist in den Branchen, in denen der SolarWorld-Konzern und die Solarparc Aktiengesellschaft aktiv sind, äußerst intensiv. Die Zukunft des SolarWorld-Konzerns wird auch davon abhängen, ob weiterhin geeignete Mitarbeiter eingestellt, integriert und im Unternehmen gehalten werden können. Es besteht das Risiko, dass Schlüsselpositionen nicht besetzt werden können. Ein sich daraus ergebender potentieller Rückgang des technologischen Vorsprungs und des Unternehmenswachstums des SolarWorldKonzerns könnte die Finanzlage des Konzerns negativ beeinflussen. A - 19 2.1.11 IT-Risiken Der SolarWorld-Konzern und die Solarparc Aktiengesellschaft müssen sowohl intern als auch extern Informationen austauschen und weitergeben. Dies erfolgt größtenteils IT-gestützt. Diese Informationstechnologie unterliegt gewissen Risiken, die sich aus Defekten, Fehlern, Störungen oder z.B. Computerviren ergeben können. Eine Störung dieser IT-Systeme könnte Verzögerungen im Geschäftsablauf verursachen. Dadurch entstehende Produktivitätsverluste könnten einen negativen Einfluss auf Absatz und Ertrag des Konzerns haben. 2.1.12 Liquiditätsrisiken Die zukünftige Finanzierung der Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns und der Solarparc Aktiengesellschaft ist abhängig von der Entwicklung der internationalen Finanzmärkte. Der Zugriff auf liquide Mittel könnte z.B. durch eine weitere Finanzkrise eingeschränkt werden. Sollte sich die Situation an den Kreditmärkten verschlechtern, könnte der SolarWorld-Konzern mit höheren Refinanzierungskosten durch ausgeweitete Zinsspannen und kürzeren Kreditlaufzeiten konfrontiert werden. Kreditverpflichtungen zu restriktiveren oder ungünstigeren Bedingungen könnten negative Auswirkungen auf die Finanzierungsoptionen der Expansionspläne sowie der Modernisierungsmaßnahmen, von potentiellen Akquisitionen und die Refinanzierung existierender Schulden des SolarWorld-Konzerns haben. 2.1.13 Sonstige finanzwirtschaftliche Risiken Der SolarWorld-Konzern betreibt einen großen Teil seiner Geschäftstätigkeit außerhalb des Euroraums und ist daher Risiken ausgesetzt, die sich aus Währungsschwankungen ergeben. Außerdem unterliegt der SolarWorld-Konzern allgemeinen Zinsund Preisrisiken. Jegliche sich aus diesen Risiken ergebenden Verluste könnten den Ertrag des SolarWorld-Konzerns negativ beeinflussen. 2.1.14 Rechtliche Risiken Der SolarWorld-Konzern ist an verschiedenen Rechtsstreitigkeiten beteiligt und könnte in der Zukunft an weiteren solcher Verfahren beteiligt werden. Neben allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten aus Verträgen sind auch steuer-, wettbewerbs-, patent-, kartell-, marken- und umweltrechtliche Auseinandersetzungen möglich. Davon könnte der SolarWorld-Konzern, bzw. die jeweilige Gesellschaft, gleichermaßen als Kläger und als Beklagter betroffen sein. Solche Prozessrisiken sind der internationalen Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns immanent. Um die Risiken einer Inanspruchnahme zu minimieren, werden innerhalb des SolarWorld-Konzerns strenge Qualitäts- und Sicherheitsstandards angewendet. Außerdem lassen sich die Konzerngesellschaften durch externe in- und ausländische Rechtsanwälte laufend beraten. Bisher haben diese Verfahren nur zu geringen Kosten für den SolarWorld-Konzern geführt. Wie sich die Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen in Zukunft entwickeln werden, kann jedoch nicht vorausgesagt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass laufende oder zukünftige Verfahren möglicherweise negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage des Konzerns haben. A - 20 2.1.15 Steuerliche Risiken Der SolarWorld-Konzern strebt an, alle anwendbaren Steuergesetze und Vorschriften bezüglich seiner Standorte weltweit zu erfüllen. Jegliche Finanzverpflichtungen des SolarWorld-Konzerns im Hinblick auf Steuern unterliegen jedoch stets Veränderungen der entsprechenden Gesetze und Vorschriften sowie den Geschäftsentscheidungen des Konzerns. Der SolarWorld-Konzern ist der Überzeugung, dass seine bei den Finanzbehörden eingereichten Unterlagen in Übereinstimmung mit allen relevanten Steuergesetzen und Vorschriften erstellt wurden. Sollten die entsprechenden Finanzbehörden jedoch unterschiedliche Rechtspositionen zu bestimmten Punkten vertreten, so könnte dies zu zusätzlichen Steuerforderungen führen. Dies hätte eine negative Auswirkung auf die Ertrags- und Finanzlage des SolarWorld-Konzerns. 2.1.16 Umweltrisiken Als ein produzierender und Handel betreibender Konzern ist der SolarWorldKonzern auch Umweltrisiken ausgesetzt. Der SolarWorld-Konzern betreibt ein konzernweites Umweltmanagementsystem, um Risiken in der Prozesskette entgegen zu wirken und Umweltstandards transparent zu machen. Die Sammlung von statistischen Daten zu Abfall, Emissionen, Abwasser und der Nutzung von Material erleichtert die Früherkennung und Risikoidentifikation im Hinblick auf Umweltprobleme. Es verbleibt jedoch das allgemeine Risiko der Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen, die zu Straf- bzw. Ausgleichszahlungen führen könnte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage des SolarWorld-Konzerns. 2.2 Risiken im Zusammenhang mit der Übernahme Mit der Übernahme will die SolarWorld Aktiengesellschaft die Solarparc Aktiengesellschaft in den Konzernverbund integrieren und die Erfahrungen der Solarparc in dem Bereich Planung und Bau von Solarkraftwerken auf die Märkte außerhalb Deutschlands, auf denen der SolarWorld-Konzern präsent ist, übertragen. Es besteht die Gefahr, dass die Integration und internationale Restrukturierung weder schnell noch im derzeit erwarteten Umfang erzielt werden können. Mit Übernahme der Solarparc Aktiengesellschaft steigt der Anteil von solaren Großprojekten am Geschäft des SolarWorld-Konzerns. Damit können spezifische Risiken des Großprojektgeschäfts verbunden sein. So ist die Wirtschaftlichkeit solarer Großanlagen eng an nationale Programme zur Förderung erneuerbarer Energien geknüpft. Vergütungsreduktionen müssten zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit über eine Senkung der Herstellungskosten aufgefangen werden und könnten sich negativ auf Absatz und Ertrag des SolarWorld-Konzerns auswirken. 2.3 Risiken, die sich aus dem Umtauschangebot und dem Handel der Aktien ergeben Im Zusammenhang mit dem Angebot werden den Aktionären der Solarparc AG Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft angeboten. Das Umtauschverhältnis ist fixiert. Deshalb wird sich die Anzahl der Aktien, die die Aktionäre der Solarparc AG im Rahmen des Angebots erhalten werden, auch dann nicht erhöhen, wenn in dem A - 21 Zeitraum vom 15. November 2010 bis zur Lieferung der Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft an die Aktionäre der Solarparc AG, die vom Angebot Gebrauch machen, der Börsenkurs der Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft sinkt oder sich der Börsenkurs der Aktien Solarparc AG erhöht. Ebenso kann die Anzahl der Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft, die die Aktionäre der Solarparc AG aufgrund des Angebots erhalten werden, nicht reduziert werden, wenn sich in dem Zeitraum vom 15. November 2010 bis zur Lieferung der Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft an die das Angebot annehmenden Aktionäre der Solarparc AG der Börsenkurs der Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft erhöht oder der Börsenkurs der Aktien der Solarparc AG sinkt. Aktionäre der Solarparc AG gehen daher das Risiko ein, dass zum Zeitpunkt der Lieferung der Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft entweder der Börsenkurs der Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft geringer sein wird oder der Börsenkurs der Aktien Solarparc AG höher sein wird als der von der BaFin für die Aktien beider Gesellschaften festgestellte dreimonatige Durchschnittskurs und sich der Wert der Aktien daher zu ihren Ungunsten ändert. Der Marktpreis der Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft war in der Vergangenheit, auch aufgrund von Änderungen der rechtlichen Förderprogramme und des steigenden Wettbewerbs im Solarmarkt, teilweise stark volatil. Eine entsprechend starke Volatilität der Aktie der SolarWorld Aktiengesellschaft kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. A - 22 3. Gegenstand 3.1 Verantwortlichkeit für den Inhalt des Anhangs 3 Ungeachtet der Übernahme der Verantwortung für den Inhalt der Angebotsunterlage durch die SolarWorld Aktiengesellschaft in Ziffer 21 der Angebotsunterlage, übernimmt SolarWorld Aktiengesellschaft mit Sitz in Martin-Luther-King-Str. 24, 53175 Bonn, Deutschland, die Verantwortung für den Inhalt des Anhangs 3, der gemäß § 2 Abs. 2 WpÜG AngebotsVO in Verbindung mit § 7 WpPG und der die Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates umsetzenden Verordnung der EU-Kommission Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 betreffend die in Prospekten enthaltenen Informationen sowie das Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis und die Veröffentlichung solcher Prospekte und die Verbreitung von Werbung erstellt wurde, und erklärt hiermit, dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Anhang 3 enthaltenen Informationen ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, die die Aussage des Anhangs 3 wahrscheinlich verändern können. 3.2 Unabhängige Abschlussprüfer Der Jahresabschluss des SolarWorld Konzerns ist durch die von der Hauptversammlung der SolarWorld Aktiengesellschaft bestellten Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Die unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen den Jahresabschluss des SolarWorldKonzerns und erteilen ein Testat darüber, ob der Jahresabschluss des SolarWorldKonzerns in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Der Bestätigungsvermerk wird den Aktionären der SolarWorld Aktiengesellschaft vor der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung zugänglich gemacht. Die Konzernabschlüsse des SolarWorld-Konzerns für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009 sowie die Einzelabschlüsse der SolarWorld Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009 wurden von der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Potsdamer Platz 5, 53119 Bonn, Deutschland, geprüft. Sie ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sowie im IDW (Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.). Auch für das Geschäftsjahr 2010 wurde die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Potsdamer Platz 5, 53119 Bonn, Deutschland von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer bestellt. Alle drei Konzernabschlüsse des SolarWorld-Konzerns zum 31. Dezember 2007, 2008 und 2009 sowie die Einzelabschlüsse der SolarWorld Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2007, 2008 und 2009 wurden von den genannten Wirtschaftsprüfern mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. A - 23 3.3 Einsichtnahme in Unterlagen Die folgenden Dokumente (oder Kopien davon) können bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist elektronisch im Internet unter www.solarworld.de eingesehen werden: - Satzung der SolarWorld Aktiengesellschaft, - die geprüften Konzernlageberichte und -abschlüsse des SolarWorld-Konzerns und die geprüften Einzelabschlüsse der SolarWorld Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2007, 2008 und 2009 sowie die ungeprüften Zwischenabschlüsse des SolarWorld-Konzerns zum 30. September 2010 und 30. September 2009. Die oben genannten Dokumente (oder Kopien davon) können bis zum Ende der weiteren Annahmefrist auch während der üblichen Geschäftszeiten in Papierform in den Geschäftsräumen der SolarWorld Aktiengesellschaft, Martin-Luther-King-Str. 24, 53175 Bonn, Telefon: +49 (228) 55920-470, Telefax +49 (228) 55920-9470, Email: [email protected] eingesehen werden. 3.4 Angebot Gegenstand des Angebots ist der Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Solarparc Aktiengesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € und jeweils einschließlich Gewinnanteilsberechtigung und allen Nebenrechten zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots. Als Gegenleistung wird eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der SolarWorld Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 € je Aktie jeweils einschließlich Gewinnanteilsberechtigung und allen Nebenrechten zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots angeboten. Bei einer Andienung aller SPAG-Aktien durch die SPAGAktionäre sind durch die SolarWorld Aktiengesellschaft maximal 4.291.666 SWAGAktien zu gewähren. Das Übernahmeangebot sowie die durch seine Annahme zustande kommenden Verträge mit der SolarWorld Aktiengesellschaft stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass bis zum Ablauf der Annahmefrist keine gestattete Angebotsunterlage im Bezug auf ein konkurrierendes öffentliches Angebot zum Erwerb von SPAG-Aktien veröffentlicht wird. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots beginnt am 31. Dezember 2010 und endet am 28. Januar 2011, 24.00 Uhr (Ortszeit Düsseldorf); es kann zu Verlängerungen dieser Frist kommen, wenn das Angebot geändert wird, ein Dritter ein konkurrierendes Angebot abgibt oder die SPAG im Zuge der Übernahme eine Hauptversammlung einberuft. Die weitere Annahmefrist im Sinne des § 16 Abs. (2) WpÜG beginnt – bei einer voraussichtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses dieses Angebots gemäß § 23 Abs. (1) Satz 1 Nr. 2 WpÜG am 03. Februar 2011 – mit Beginn des 04. Februar 2011 und endet am 17. Februar 2011, 24.00 Uhr (Ortszeit Düsseldorf). A - 24 Die Annahme ist schriftlich gegenüber der jeweiligen Depotbank zu erklären. Sie wird nach näherer Maßgabe von Ziffer 12 der Angebotsunterlagen mit Umbuchung der innerhalb der Annahmefrist zum Tausch eingereichten SPAG-Aktien oder der innerhalb der Weiteren Annahmefrist Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien in die ISIN DE000A1E8954 wirksam. Der Bieter kann nach § 21 Abs. (1) WpÜG bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist – also bei einem Ablauf der Annahmefrist am 28. Januar 2011, 24.00 Uhr (Ortszeit Düsseldorf) bis zum Ablauf des 27. Januar 2011 – das Angebot ändern. Wird eine Änderung des Angebots innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Annahmefrist veröffentlicht, verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen (§ 21 Abs. (5) WpÜG) und endet dann voraussichtlich am 11. Februar 2011, 24.00 Uhr (Ortszeit Düsseldorf). Ein Widerruf oder Aussetzen des Angebots ist nicht vorgesehen. SPAG-Aktionäre, die das Übernahmeangebot angenommen haben, können in folgenden Fällen von ihrer Annahme des Übernahmeangebotes zurücktreten: Im Falle einer Änderung des Übernahmeangebotes hat jeder SPAG-Aktionär gemäß § 21 Abs. (4) WpÜG das Recht, von seiner Annahme des Übernahmeangebotes bis zum Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten, wenn und soweit er das Angebot vor Veröffentlichung der Änderung des Angebotes angenommen hat. Im Falle eines konkurrierenden Angebotes hat jeder SPAG-Aktionär gemäß § 22 Abs. (3) WpÜG das Recht, von einer Annahme des Übernahmeangebotes bis zum Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten, wenn und soweit er das Angebot vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage eines konkurrierenden Übernahmeangebotes angenommen hat. Die Übertragung der Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien auf den Bieter erfolgt jeweils Zug um Zug gegen Übertragung der SPAG-Aktien in die von den Depotbanken bei der CBF unterhaltenen Wertpapierdepots. Die Übertragung der SWAGAktien für die betreffende Anzahl der von einem SPAG-Aktionär Zum Tausch Eingereichten SPAG-Aktien erfolgt am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der weiteren Annahmefrist, also voraussichtlich am 01. März 2011. Der Bieter wird Anzahl und Höhe der ihm, den mit ihm gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen zustehenden Wertpapiere der Zielgesellschaft und der ihm zustehenden und zuzurechnenden Stimmrechtsanteile sowie die sich aus den ihm zugegangenen Annahmeerklärungen ergebende Anzahl der Wertpapiere, die Gegenstand des Angebots sind, nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage wöchentlich sowie in der letzten Woche vor Ablauf der Annahmefrist täglich, unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist, unverzüglich nach Ablauf der weiteren Annahmefrist und unverzüglich nach Erreichen der für einen Ausschluss nach § 39a Abs. (1) und Abs. (2) erforderlichen Beteiligungshöhe im Internet unter www.solarworld.de und als Hinweisbekanntmachung im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. 3.5 Gründe für das Angebot Durch die Übernahme der Solarparc Aktiengesellschaft will die SolarWorld Aktiengesellschaft sich im Projektgeschäft weiter vorwärts integrieren und dieses international ausweiten. Die zentralen strategischen Ziele sind: A - 25 3.6 - Ausweitung der Wertschöpfungskette durch Vorwärtsintegration im Projektgeschäft, also die Möglichkeit, Auftraggeber unmittelbar zu erreichen, - Generierung von Wachstumssynergien aus der strategischen Komplementarität auf dem Gebiet der großen Solarkraftwerke, - Erweiterung der Vertriebskanäle durch die Erschließung neuer Absatzpotentiale, - Nutzung des Know-hows und der Projekterfahrung der Solarparc Aktiengesellschaft für die Weiterentwicklung von neuen Solarsystemen und für die Kostenreduktion im Balance-of-System-Bereich. Balance of System meint alle Komponenten, die außer den Modulen zu einem Photovoltaiksystem gehören, also etwa die Gestelle, die Kabel oder der Wechselrichter. - Ausbau der internationalen Aktivitäten der Solarparc Aktiengesellschaft im Bereich der Großprojekte. Bezugnahme auf Marktquellen und sonstige Daten Der Anhang 3 enthält branchen- und kundenbezogene Daten sowie aus Branchenberichten, Marktforschungsberichten, öffentlich zugänglichen Informationen und kommerziellen Veröffentlichungen stammende Berechnungen (,,Externe Daten„„). Hiermit wird bestätigt, dass die in diesem Anhang 3 von Seiten Dritter übernommenen Informationen korrekt wiedergegeben wurden und keine Tatsachen aus diesen übernommenen Informationen unterschlagen wurden, die die wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder irreführend gestalten würden. Externe Daten wurden von der SolarWorld Aktiengesellschaft nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüft. 3.7 Interessen von Seiten der WGZ Bank AG als Zentrale Zahl- und Abwicklungsstelle Die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank wurde beauftragt, im Zusammenhang mit dem Angebot die Funktion der Zentralen Zahl- und Abwicklungsstelle zu übernehmen. Ein darüber hinausgehendes Interesse der WGZ Bank AG, das für das Angebot von wesentlicher Bedeutung sein könnte, besteht nicht. 3.8 Besondere Hinweise zu Aussagen, die in die Zukunft gerichtet sind Dieser Anhang enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, d. h. Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen und Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Aussagen in diesem Anhang über die zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit des SolarWorld-Konzerns, Pläne und Erwartungen in Bezug auf die Geschäfte des SolarWorld-Konzerns über Wachstum und Profitabilität sowie über wirtschaftliche Rahmenbedingungen, denen der SolarWorld-Konzerns ausgesetzt sein wird. Die zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf der gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzung durch die SolarWorld Aktiengesellschaft. Solche zuA - 26 kunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen und gegenwärtigen Faktoren und unterliegen Risiken und Ungewissheiten, deren Eintritt bzw. Ausbleiben dazu führen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und die Profitabilität des SolarWorld-Konzerns wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. 3.9 Kosten des Angebots Die Kosten der Vorbereitung und Durchführung des Angebots belaufen sich auf maximal 250.000,00 €. 3.10 Verwässerung Im Zuge der Durchführung des Übernahmeangebots kommt es zu keiner Verwässerung. Da durch die SWAG keine neuen Aktien ausgegeben werden, verändert sich die Beteiligungsquote nicht. Auch eine wertmäßige Verwässerung tritt nicht ein, da der anteilige Buchwert des Eigenkapitals je Aktie zugunsten der SPAG-Aktionäre steigt. 4. Ausgewählte Finanzinformationen 4.1 Darstellung der Finanzinformationen Die in diesem Anhang dargestellten historischen Finanzinformationen der SolarWorld Aktiengesellschaft basieren auf den geprüften Konzernabschlüssen für die jeweils am 31. Dezember der Kalenderjahre 2007, 2008 und 2009 abgelaufenen Geschäftsjahre sowie auf dem ungeprüften konsolidierten Zwischenabschluss zum 30. September 2010. Die hier dargestellten historischen Finanzinformationen der Solarparc Aktiengesellschaft basieren auf den geprüften Konzernabschlüssen der Solarparc Aktiengesellschaft für die jeweils am 31. Dezember der Kalenderjahre 2007, 2008 und 2009 abgelaufenen Geschäftsjahre sowie auf dem ungeprüften konsolidierten Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2010. Die SolarWorld Aktiengesellschaft erstellte ihre geprüften Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2007, 2008 und 2009 in Anwendung von § 315a HGB nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Ergänzend wurden die nach § 315 Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Auch der ungeprüfte Konzern-Zwischenabschluss zum 30. September 2010 wurde gemäß den vorgenannten Vorschriften erstellt. A - 27 4.2 Verfügbarkeit von Zwischenabschlüssen und bestimmten anderen Finanz- bzw. Pro-Forma-Informationen Gemäß Verordnung 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71 EG des Europäischen Parlaments und des Rats betreffend die in Prospekten enthaltenen Informationen sowie das Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis und die Veröffentlichung solcher Prospekte und die Verbreitung von Werbung müssen dann Pro-Forma-Finanzinformationen beigebracht werden, wenn es zu bedeutenden Brutto-Veränderungen kommt, d.h. eine mindestens 25-prozentige Schwankung in Bezug auf einen oder mehrere Indikatoren, die den Umfang der Geschäftstätigkeit der Emittentin bestimmen, vorliegt. Da die Übernahme der Solarparc Aktiengesellschaft keine in diesem Sinne definierten wesentlichen Veränderungen verursacht, wird auf die Angabe von Pro-FormaFinanzinformationen verzichtet. 4.3 Ausgewählte Finanzdaten des SolarWorld-Konzerns Dieser Abschnitt enthält bestimmte geprüfte historische Konzern-Finanzdaten des SolarWorld-Konzerns für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2007, 2008 und 2009 sowie bestimmte ungeprüfte historische Konzern-Finanzdaten zum 30. September 2009 und 2010. Der SolarWorld-Konzern geht davon aus, dass sich seine Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach Umsetzung der geplanten Übernahme nicht wesentlich verändern werden. Die folgenden Informationen sollten in Verbindung mit den geprüften Konzernabschlüssen des SolarWorld-Konzerns zum 31. Dezember 2007, 2008 und 2009 sowie den ungeprüften Konzern-Zwischenabschlüssen des SolarWorld-Konzerns zum 30. September 2009 und 2010 und ihren jeweiligen Anhängen ab Seite F-1 in diesem Anhang 3 gelesen werden. Die jeweiligen Konzernberichte und KonzernZwischenberichte können auch auf der Webseite des SolarWorld-Konzerns unter www.solarworld.com abgerufen werden. A - 28 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2009, 2008 und 2007 // in T € (geprüft) Quelle Zahlen 2007: Konzernbericht der SolarWorld AG 2008 Quelle Zahlen 2008 und 2009: Konzernbericht der SolarWorld AG 2009 2009 2008 2007* 1.012.575 900.311 698.818 48.830 15.160 -17.670 3.117 7.740 542 50.653 26.123 57.253 1. Umsatzerlöse inkl. nicht fortgeführten Aktivitäten 2. Bestandsveränderung Erzeugnisse 3. Aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 5. Materialaufwand -691.062 -454.060 -333.654 6. Personalaufwand -99.783 -90.130 -75.004 7. Abschreibungen -63.659 -55.166 -42.054 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -108.865 -86.718 -80.129 9. Operatives Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 151.806 263.260 198.872 10. Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen -4.579 -8.612 -1.830 11. Zins- und andere Finanzerträge 29.844 41.438 20.581 12. Zins- und andere Finanzaufwendungen -55.206 -49.046 -38.449 13. Sonstiges Finanzergebnis 9.887 -58.371 -3.264 14. Finanzergebnis -20.054 -74.591 -22.962 15. Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Aktivitäten 131.752 188.668 175.910 16. Ertragsteuern -72.779 -53.422 -65.027 17. Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 58.973 135.246 110.883 18. Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten 0 13.432 2.373 19. Konzerngewinn 58.973 148.678 113.256 20. Ergebnis je Aktie 111.720 111.720 111.720 b) Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (in €) 0,53 1,21 0,99 c) Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (in €) 0,00 0,12 0,02 d) Konzerngewinn (in €) 0,53 1,33 1,01 a) Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien (in 1.000) *Ausweis der Wechselkursgewinne in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Ausweis der Wechselkursverluste in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen A - 29 Gewinn- und Verlustrechnung kumuliert zum 3. Quartal 2010 // in T € (ungeprüft) 01.01.-30.09.2010 01.01.-30.09.2009 945.782 636.745 8.302 119.258 820 664 51.637 38.240 1. Umsatzerlöse 2. Bestandsveränderung Erzeugnisse 3. Aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 5. Materialaufwand -611.956 -477.009 6. Personalaufwand -89.250 -74.253 7. Abschreibungen -63.244 -46.681 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -109.555 -77.436 9. Operatives Ergebnis 132.536 119.528 10. Finanzergebnis -40.444 -21.454 11. Ergebnis vor Ertragsteuern 92.092 98.074 12. Ertragsteuern -39.228 -30.375 13. Konzerngewinn 52.864 67.699 14. Ergebnis je Aktie 109.502 111.720 0,48 0,61 Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien (in 1.000) Konzerngewinn (in €) A - 30 Bilanz // in T€ 30.09.2010 (ungeprüft) 31.12.2009 (geprüft) 31.12.2008 (geprüft) 31.12.2007 (geprüft) 1.027.076 881.824 666.884 422.725 39.682 37.297 33.861 32.675 926.700 787.536 575.406 349.602 53.316 50.243 30.544 21.630 522 849 0 0 6.856 5.899 27.073 18.818 1.783.011 1.334.390 1.453.166 1.270.011 I. Vorräte 610.489 598.154 523.766 350.053 II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 164.592 211.401 71.219 112.922 276 2.157 914 9.180 19.525 12.987 21.164 4.999 125.016 81.602 404.414 528.995 863.113 428.089 431.689 263.862 1.217 836 572 11.730 2.811.304 2.217.050 2.120.622 1.704.466 30.09.2010 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2007 874.651 865.462 841.075 691.546 I. Gezeichnetes Kapital 106.881 111.720 111.720 111.720 II. Kapitalrücklage 296.489 296.489 296.489 296.489 4.287 -11.517 6.311 -10.180 466.994 468.770 426.555 293.517 1.616.249 1.119.411 1.093.559 899.266 1.261.061 750.584 675.406 620.722 II. Abgegrenzte Investitionszuwendungen 63.663 68.279 78.842 54.925 III. Langfristige Rückstellungen 26.220 24.023 23.242 20.195 IV. Übrige langfristige Schulden 232.722 250.662 292.485 188.405 32.583 25.863 23.584 15.019 320.404 232.177 185.988 110.384 82.673 38.915 28.714 20.443 102.942 83.943 70.413 32.306 31.671 25.218 20.219 15.171 IV. Kurzfristige Rückstellungen 4.207 5.426 5.716 2.679 V. Übrige kurzfristige Schulden 98.911 78.675 60.926 39.785 0 0 0 3.270 2.811.304 2.217.050 2.120.622 1.704.466 Aktiva A Langfristige Vermögenswerte I. Immaterielle Vermögenswerte II. Sachanlagen III. At Equity bewertete Anteile IV. Sonstige finanzielle Vermögenswerte V. Aktive latente Steuern B Kurzfristige Vermögenswerte III. Ertragsteuerforderungen IV. Übrige Forderungen und Vermögenswerte V. Sonstige finanzielle Vermögenswerte VI. Flüssige Mittel Zur Veräußerung bestimmte C Vermögenswerte Passiva A Eigenkapital III. Sonstige Rücklagen IV. Kumulierte Ergebnisse B Langfristige Schulden I. Langfristige Finanzschulden V. Passive latente Steuern C Kurzfristige Schulden I. Kurzfristige Finanzschulden II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen III. Ertragsteuerschulden Zur Veräußerung bestimmte D Schulden A - 31 4.4 Ausgewählte Finanzdaten der Solarparc Aktiengesellschaft Ausgewählte Informationen über die Solarparc Aktiengesellschaft finden Sie unter 15.5 „Ausgewählte Finanzinformationen der Solarparc Aktiengesellschaft“ 5. Geschichte und Gründung der SolarWorld Aktiengesellschaft und des SolarWorld-Konzerns 5.1 Gründung und Entwicklung der SolarWorld Aktiengesellschaft Die Ursprünge der SolarWorld Aktiengesellschaft gehen auf die 1988 gegründete Einzelfirma Frank H. Asbeck, Ingenieurbüro für Industrieanlagen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRA 3761, zurück. Als Folge der Expansion der Unternehmenstätigkeit der Einzelfirma wurde die SolarWorld Aktiengesellschaft gegründet, der der komplette Geschäftsbereich Photovoltaikhandel und Anlagenbau übertragen wurde. Die SolarWorld Aktiengesellschaft wurde als Aktiengesellschaft deutschen Rechts am 26. März 1999 ins Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRB 8319 eingetragen. Der Hauptsitz der SolarWorld Aktiengesellschaft ist Bonn, Deutschland; die Geschäftsadresse ist Martin-Luther-King-Straße 24, 53175 Bonn, Deutschland, Telefonnummer: +49 (0) 228 559 20 0. Das Geschäftsjahr der SolarWorld Aktiengesellschaft ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft ist nicht für eine bestimmte Dauer errichtet. Im Jahr 2000 erwarb die SolarWorld Aktiengesellschaft die Deutsche Solar AG (früher: Bayer Solar GmbH) und legte damit den Grundstein für den Ausbau des integrierten Produktionsstandorts Freiberg, Deutschland. Durch die Gründung der Solar Factory GmbH (2001) und der Deutsche Cell GmbH (2002) vollendete der SolarWorld-Konzern die Vollintegration der solaren Wertschöpfungskette. Im Jahr 2006 erwarb der Konzern die Solaraktivitäten der Shell-Gruppe in den USA und gründete damit den integrierten Produktionsstandort in den USA. Die SolarWorld Aktiengesellschaft ist die Muttergesellschaft des SolarWorldKonzerns. Als Holdinggesellschaft übernimmt sie neben dem Vertrieb zentrale Dienstleistungen für den Konzern: Dazu zählen Leistungs-, Steuerungs- und Kontrollfunktionen in den Bereichen Corporate Business Management (strategische Konzernentwicklung, M&A), Finanzen, Controlling, Investor Relations, Corporate Communication und Marketing. Auch die Koordination der Produktionsplanung und -steuerung sowie der Investitionsplanung übernimmt die SolarWorld Aktiengesellschaft zentral für die Tochtergesellschaften. Das Nachhaltigkeitsmanagement sowie die Interne Revision sind als Stabsstellen direkt dem Konzernvorstand untergeordnet. Dieser übernimmt die Aufgaben der Konzernführung. Die SolarWorld Aktiengesellschaft und ihre Tochterunternehmen forschen, entwickeln, produzieren und recyceln auf allen Stufen der Solar-Wertschöpfungskette. A - 32 5.2 Gegenwärtige Organisationsstruktur Mit Datum dieses Angebots, besteht der SolarWorld-Konzern aus der SolarWorld Aktiengesellschaft als Muttergesellschaft, 21 voll konsolidierten Konzerngesellschaften sowie fünf Beteiligungsunternehmen. 5.2.1 Die wichtigsten Produktionsgesellschaften - 5.2.2 Deutsche Solar AG, Freiberg/Deutschland Deutsche Cell GmbH, Freiberg/Deutschland Solar Factory GmbH, Freiberg/Deutschland SolarWorld Industries America LP, Camarillo/USA SolarWorld Industries America Inc., Hillsboro/USA (vormals SolarWorld Properties Inc.) Die wichtigsten Vertriebsgesellschaften - SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn/Deutschland SolarWorld Americas LLC (vormals SolarWorld California LLC), Camarillo/Deutschland SolarWorld France SAS, Grenoble/Frankreich SolarWorld Ibérica SL, Madrid/Spanien SolarWorld Asia Pacific PTE Ltd., Singapur/Singapur SolarWorld Africa (Pty.) Ltd., Kaptstadt/ Südafrika A - 33 5.2.3 Konzernstruktur zum 1. Oktober 2010 Eine Veränderung der Konzernstruktur hat sich zwischenzeitlich insoweit ergeben, als die Beteiligung an der RGS Development BV mit Wirkung zum 8. November 2010 veräußert wurde. Die Bieterin hält an keinen Unternehmen einen Teil des Eigenkapitals, dem bei der Bewertung ihrer eigenen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eine erhebliche Bedeutung zukommt. A - 34 6. Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns 6.1 Überblick Das Geschäftsmodell des SolarWorld-Konzerns konzentriert sich auf das Kerngeschäft der Solarstromtechnologie. Der Schwerpunkt des Geschäfts liegt auf Solarstromanwendungen für Hausdächer in den weltweiten Solarmärkten. Gleichzeitig treibt der SolarWorld-Konzern die Stromversorgung weltweit in Regionen voran, die noch keinen Zugang zu Energienetzen haben. Die integrierte Wertschöpfungskette des SolarWorld-Konzerns reicht vom Rohstoff bis hin zur schlüsselfertigen Solaranlage. Der SolarWorld-Konzern konzentriert sich auf das Kerngeschäft der Solarstromtechnologie und operiert in zwei Geschäftsbereichen: Produktion (von Rohmaterial, Wafern, Zellen und Modulen sowie Forschung & Entwicklung) und Handel (Verkauf von Modulen und Solarstrombausätzen). Im Laufe der Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns wurden und werden kontinuierlich neue Produkte und Produktvarianten entwickelt und zur Marktreife geführt. Dazu zählten in der Vergangenheit z.B. die SunKits®, SolarWorld Energiedach®, Suntub®, Sundeck®, SolarWorld Sunmodule Plus®. Es handelt sich vor allem um für Hausdächer bestimmte Solarstromsysteme. Mit insgesamt elf Standorten weltweit (inklusive Joint Ventures und der Holdinggesellschaft) ist der SolarWorld-Konzern heute in den relevanten Märkten präsent. Der SolarWorld-Konzern produziert an Standorten in Deutschland und den USA sowie in einem Joint Venture in Südkorea in den Kernsolarmärkten Europas, Nordamerikas und Asiens, was Transportwege kurz und Logistikkosten niedrig hält. Vertriebsteams in Deutschland, Spanien, Frankreich, den USA, Singapur und Südafrika forcieren den strategischen Absatz in den solaren Wachstumsregionen. Mit mehr als 2.000 Mitarbeitern erzielte der SolarWorld-Konzern im Geschäftsjahr 2009 einen Umsatz von rund 1,0 Mrd. €. In den ersten drei Quartalen 2010 betrug der Konzernumsatz 0,9 Mrd. €. Während der vergangenen Jahre hat der Konzern seine Produktionstätigkeit auf die zwei strategischen Regionen USA und Deutschland konzentriert und diese entsprechend ausgebaut. Gleichzeitig hat der Konzern seine internationalen Vertriebsaktivitäten verstärkt: - Januar 2009: Neu-Aufstellung der US-Gesellschaften in Bezug auf die jeweiligen Tätigkeitsbereiche; Bündelung unter dem Dach der SolarWorld Industries America Inc. als operativ tätigem Mutterunternehmen (Teilkonzern) des USGeschäfts; Schaffung einer steuerlichen Einheit in den USA. - April 2009: Gründung der SolarWorld Power Projects Inc. mit Sitz in Camarillo/USA für die Entwicklung von Großprojekten im wichtigen Zukunftsmarkt USA. A - 35 6.2 - Dezember 2009: Veräußerung der Beteiligung (35 %) an der Gällivare Photovoltaic AB (GPV) zur Flankierung der strategischen Konzentration auf die solaren Wachstumsmärkte Deutschland und die USA. - April 2010: Gründung der Vertriebsgesellschaft SolarWorld France SAS in Grenoble/Frankreich zur Flankierung der Vertriebsaktivitäten im europäischen Markt. - Kontinuierlicher Ausbau der Produktionskapazitäten der Wertschöpfungsstufen Wafer, Zelle und Modul sowohl am Standort Freiberg/Deutschland als auch am Standort Hillsboro/USA. Strategie und Trend Die Strategie des SolarWorld-Konzerns baut auf Produkte für die dezentrale Stromversorgung. Diese sind auf den universellen Einsatz und einen großen weltweiten Markt ausgerichtet. Sie können in ihrer Funktionalität erweitert werden und sind in einen dezentralen Verbund mit anderen Versorgungseinheiten zu integrieren. Die Produkte, die der SolarWorld-Konzern als vollintegrierter Solarstromtechnologiekonzern anbietet, werden über die gesamte Wertschöpfungskette intern hergestellt. Dadurch hat der Konzern auch die unternehmerisch notwendige Flexibilität, auf veränderte Marktparameter zeitnah und ertragssteigernd zu reagieren. Durch die Übernahme der Solarparc Aktiengesellschaft wird das Engagement des Konzerns auf dem Großanlagen-Marktsegment ab 2011 strategisch forciert. Dadurch erwartet der SolarWorld-Konzern, neue Zielgruppen zu erreichen, seine Produktpalette zu erweitern und gleichzeitig seine Marktstellung auszubauen. 6.3 Wichtigste Absatzmärkte und Wettbewerbsposition Die internationalen Solarmärkte sind in den vergangenen drei Jahren stark gewachsen. Dadurch verschärfte sich der Wettbewerbsdruck. Im Jahr 2010 wurde diese Entwicklung durch den schwachen Eurowechselkurs begünstigt, unter dem besonders die asiatischen Wettbewerber litten. Sie waren gezwungen, unterjährig ihre Preise anzuheben. Durch kontinuierliche Kostensenkungen über die komplette Wertschöpfungskette ist es dem SolarWorld-Konzern dagegen gelungen, im Laufe des Jahres Preisreduktionen an die Kunden weiterzugeben. Die Produktionsmengen in den Segmenten „Produktion USA“ und „Produktion Deutschland“ stiegen, proportional zum Marktwachstum, um rund 40 Prozent. Die wichtigste konzernweite Absatzregion mit einem Umsatzanteil von 60 Prozent war erneut Deutschland. Auch 2010 war dieser Markt der weltweit wichtigste für Solarstromprodukte. In anderen Ländern konnte die SolarWorld Aktiengesellschaft ihre Marktposition entsprechend der Internationalisierungsstrategie weiter ausbauen. Die wichtigsten regionalen Märkte des SolarWorld-Konzerns liegen in Deutschland (Anteil von 60 %), übriges Europa (Anteil von 22 %), USA (Anteil von 9 %) und A - 36 Asien (Anteil von 7 % am weltweiten Umsatz des SolarWorld-Konzerns). Diese wichtigsten regionalen Märkte decken damit 98 % des Gesamtkonzernumsatzes ab. 2007 (geprüft) 2008 (geprüft) 2009 (geprüft) 30. Sept. 2010 (ungeprüft) Deutschland 352,8 413,8 715,6 567,4 Übriges Europa 190,5 294,5 180,2 209,1 USA 44,7 72,7 32,9 80,6 Asien 92,7 107,9 75,1 70,1 8,9 11,4 8,8 18,6 689,6 900,3 1.012,6 945,8 Umsätze nach Regionen in Mio. € Rest der Welt Konzernumsatz In den ersten neun Monaten des Jahres sind die internationalen Solarmärkte stärker als ursprünglich erwartet gewachsen. Vor allem der deutsche Solarmarkt trug entscheidend zu dieser Entwicklung bei. Laut Bundesnetzagentur summierten sich die Neuinstallationen in Deutschland von Januar bis Ende September 2010 auf 5,25 Megawatt (Quelle: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/101029Photovoltaikanlagen.html?nn=65116). Im Vergleich dazu wurden im Gesamtjahr 2009 Photovoltaikanalagen mit einer Leistung von 3,8 Megawatt neu installiert. Im restlichen Europa war es vor allem der italienische Markt, der stark wuchs. Laut der italienischen Strombehörde Gestore Servizi Energetici machte die in 2010 neu installierte italienische Solarstromleistung bis zum 30. November 2010 741 Megawatt aus (Quelle: http://www.gse.it/attivita/ContoEnergiaF/PubblInf/ RisultatiIncentivazione/Documents/TOTALE_DEI_RISULTATI_DEL_CONTO_E NERGIA.pdf). Der US-Solarmarkt bekam neue Impulse durch das US-Energieministerium, dass die Antragstellungsperiode für das Bürgschaftsprogramm zugunsten erneuerbarer Energien verlängerte. Laut Energieaufsichtsbehörde sind in den ersten neun Monaten des Jahres 2010 Anträge für Installationen in einer Größenordnung von rund 530 Megawatt eingegangen, das ist deutlich mehr als im gesamten Jahr 2009 (435 Megawatt) (Quelle: http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/aktuelles/kw50/neuerbericht-zum-us-solarmarkt-gewerbliche-photovoltaik-installationen-wachsen-imdritten-quartal-um-38-prozent-kosten-fuer-solarstromanlagen-sinken-weiter.html). 6.4 Forschung und Entwicklung, Patente und Lizenzen Die technologische Innovationskraft des SolarWorld-Konzerns trägt maßgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns in einem von Überangebot und Preisdruck geprägten Marktumfeld bei. Das zentrale Innovationsmanagement liegt bei der SolarWorld Innovations GmbH am deutschen Produktionsstandort in Freiberg/Sachsen. In dieser Wissenschaftsregion findet der Konzern gute Bedingungen für die eigenen Aktivitäten im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung („F&E-Aktivitäten“) sowie für Kooperationen. A - 37 Eine wesentliche Abhängigkeit des SolarWorld-Konzerns von Patenten oder sonstigen technischen bzw. geistigen Schutzrechten sowie Lizenzen, die über den industrietypischen Umfang hinaus geht, besteht nicht. Dessen ungeachtet wird der Schutz von bestehenden Schutzrechten durch ein zentrales IP-Management sichergestellt. Konzernweit wurden im SolarWorld-Konzerns 2009 28 (Vorjahr: 18) Erfindungen von Mitarbeitern in Anspruch genommen.. Die IP-Quote an den deutschen Standorten, das Verhältnis der Erfindungsmeldungen zur F&E-Mitarbeiterzahl, hat sich 2009 ebenfalls deutlich erhöht auf 31 (Vorjahr: 23) Prozent. Das Patentportfolio des SolarWorld-Konzerns lässt sich unterteilen in folgende Patentgruppen: - Rohstoff Kristallisation Waferfertigung Zellfertigung Modulfertigung Systemtechnik Recycling Die Rohstoff-Patente befassen sich im Wesentlichen mit Verfahren zur Herstellung von Silizium in verschiedenen Formen. Im Bereich der Kristallisation existieren bspw. Patente im Zusammenhang mit Verfahren zur Herstellung von SiliziumBlöcken. Patente aus der Gruppe Waferfertigung beinhalten vor allem Patente im Zusammenhang mit den Drahtsägen, die Patente aus dem Bereich Zellfertigung befassen sich vor allem mit dem Thema Oberflächenbehandlung. In der Patentgruppe Modulfertigung finden sich u.a. Patente bzgl. des Kontaktierens und Verschaltens bzw. Verdrahtens von Solarzellen. Der Bereich Systemtechnik beinhaltet Patente im Zusammenhang mit der Gestelltechnik. Die Recycling-Patente befassen sich z.B. mit Verfahren zur Siliziumreinigung. Entwicklung der F&E-Aufwendungen* (geprüft) 2007 2008 2009 F&E-Aufwendungen gesamt (in Mio. €) 10,8 13,0 12,0 Geförderter Anteil (in %) 34,2 18,5 15,0 * Angaben exklusive F&E der forschenden Joint Ventures 6.5 Investitionen Die Investitionen des SolarWorld-Konzerns werden zentral von der SolarWorld Aktiengesellschaft finanziert, die sich wiederum sowohl aus Eigen- als auch Fremdkapital finanziert. Die Investitionen werden und wurden sowohl durch operativen Cashflow als auch im Wesentlichen durch von der SolarWorld Aktiengesellschaft als Muttergesellschaft weitergereichten Fremdkapitalaufnahmen finanziert. A - 38 6.5.1 Geschäftsjahr 2007 Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen summierten sich konzernweit in 2007 auf 115,2 Mio. €. Die Investitionsquote, dargestellt als Verhältnis der Investitionsausgaben zu den Abschreibungen, belief sich auf 274 Prozent. Davon entfielen 30,3 Mio. € auf den Erwerb der Siliziumwafer-Produktionsstätte in Hillsboro/USA, welche von der japanischen Komatsu-Gruppe aufgebaut wurde. Weitere Schwerpunkte der Investitionstätigkeit waren 2007 der Aufbau der Fertigung in Hillsboro und der weitere Kapazitätsausbau der Waferfertigung der Deutsche Solar AG in Freiberg. In den Ausbau der Modulfertigung wurden insgesamt 12,2 Mio. € investiert. Hierbei ist insbesondere der Ausbau der Modulfertigung am Standort Camarillo/Kalifornien auf vorerst 100 MW zu erwähnen. Die Investitionen in die at Equity Beteiligungen JSSi GmbH, SolarWorld Solicium GmbH und RGS Development B.V. summierten sich 2007 auf insgesamt 4,3 Mio. €. 6.5.2 Geschäftsjahr 2008 Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr 2008 271,6 Mio. €. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit lag im Ausbau der integrierten Zell- und Waferfertigung am Standort Hillsboro, wo insgesamt 143,1 Mio. € eingesetzt wurden. 87,5 Mio. € investierte der SolarWorld-Konzern 2008 in den weiteren Ausbau der Waferfertigung der Deutschen Solar AG am Standort Freiberg. Die Investitionsausgaben an den Modulproduktionsstandorten Freiberg und Camarillo summierten sich auf insgesamt 16,0 Mio. €. Darüber hinaus flossen 13,0 Mio. € in den Ausbau der Infrastruktur für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der SolarWorld Innovations GmbH am Standort Freiberg. Die konzernweite Investitionsquote, dargestellt als das Verhältnis der Investitionsausgaben zu den Abschreibungen, belief sich auf 492 Prozent und unterstreicht die auf internes Wachstum entlang der Wertschöpfungskette ausgerichtete Strategie des SolarWorld-Konzerns. Investitionen in die at Equity bewerteten Beteiligungen JSSi GmbH, RGS Development B.V., SolarWorld Solicium GmbH und in die neu gegründete SolarWorld Korea Ltd. summierten sich 2008 auf 16,0 Mio. €. 6.5.3 Geschäftsjahr 2009 Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen erhöhte der SolarWorld-Konzern im Geschäftsjahr 2009 um acht Prozent auf 293,2 Mio. €. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit lag auf dem Ausbau der Waferfertigung bei der Deutsche Solar AG am Standort Freiberg/Deutschland (138,2 Mio. €) und der integrierten Zell- und Waferfertigung am Standort Hillsboro/USA (107,5 Mio. €). Zudem hat der SolarWorld-Konzern in den Ausbau der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der SolarWorld Innovations GmbH (19,8 Mio. €) sowie in die Zellproduktion der Deutsche Cell (11,1 Mio. €) investiert. An weiteren Standorten wurden zudem insgesamt 16,6 Mio. € investiert. A - 39 6.5.4 Bis zum Zeitpunkt der Angebotsunterlage Bis zum Zeitpunkt der Angebotsunterlage werden in 2010 folgende wesentliche Investitionen getätigt und abgeschlossen: - Modulfertigung in Camarillo, USA (ca. 2 Mio. EUR) Waferfertigung in Hillsboro, USA (ca. 6 Mio. EUR) Zellfertigung in Hillsboro, USA (ca. 22 Mio. EUR) Modulfertigung in Hillsboro, USA (ca. 30 Mio. EUR) Waferfertigung im Industriegebiet Ost in Freiberg (ca. 38 Mio. EUR von insgesamt 92 Mio. EUR) Logistikzentrum in Freiberg (ca. 2,5 Mio. EUR) Folgende wesentliche Investitionen sind zum Zeitpunkt der Angebotsunterlage zwar begonnen, jedoch noch nicht abgeschlossen: 6.5.5 Zell- und Waferfertigung in Hillsboro, USA (ca. 29 Mio. EUR) Weitere Maschinen für Waferfertigung im Industriegebiet Ost in Freiberg (ca. 31 Mio. EUR) Modulfertigung in Freiberg (ca. 22 Mio. EUR) Ausbau der Recyclingaktivitäten inkl. Gebäudeausbau (ca. 6 Mio. EUR) Zellfertigung in Freiberg (ca. 1 Mio. EUR) Ausbau der F&E-Aktivitäten mittels eines Modultechnikums (ca. 10,5 Mio. EUR) Künftige Investitionen Der SolarWorld-Konzern wird den Ausbau seiner Produktionskapazitäten planmäßig umsetzen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den beiden Hauptproduktionsstätten in Freiberg/Deutschland und Hillsboro/USA. Das Investitionsvolumen im Geschäftsjahr 2010 wird sich voraussichtlich auf rund 270 Mio. € belaufen. Aktuell gibt es keine konkreten Planungen für weitere Investitionen. A - 40 6.6 Mitarbeiter Weltweit beschäftigte der SolarWorld-Konzern zum Stichtag 30. September 2010 insgesamt 2.307 (30. September 2009: 1.971) Mitarbeiter. Mitarbeiter 31. Dez. 2007 (geprüft) 31. Dez. 2008 (geprüft) 31. Dez. 2009 (geprüft) 30. Sept. 2010 (ungeprüft) Deutschland 1.000 1.198 1.341 1.464 400 609 644 825 20 18 15 18 1.420* 1.825 2.000 2.307 USA Rest der Welt Konzern * Zur besseren Vergleichbarkeit bereinigt um die Mitarbeiterzahl des veräußerten Unternehmens GPV. Zum Zeitpunkt der Angebotsunterlage haben sich keine wesentlichen Veränderungen ergeben. 6.7 Gerichtsverfahren und Arbitrage Staatliche Interventionen, Gerichts- oder Schiedsverfahren, die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität des SolarWorld-Konzerns auswirken, sind weder anhängig, noch in den letzten 12 Monaten anhängig gewesen bzw. abgeschlossen worden. Auch ist innerhalb des SolarWorld-Konzerns nicht bekannt, dass solche Verfahren eingeleitet werden könnten. 6.8 Sachanlagen Zum 30. September 2010 verfügt der SolarWorld-Konzern insgesamt über immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 824 Mio. €. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 37 Mio. € immaterielle Vermögenswerte (inkl. Goodwill), 220 Mio. € Grundstücke und Gebäude, 372 Mio. € technische Anlagen und Maschinen, 12 Mio. € Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie 183 Mio. € geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau. Das Sachanlagevermögen beinhaltet dabei zum 30. September 2010 die folgenden wesentlichen Vermögenswerte (angegebene Werte = Restbuchwerte): - - Zellfertigung in Hillsboro, USA (ca. 109 Mio. EUR) Produktions- und Lagergebäude in den Gewerbegebieten Süd, Saxonia und Ost in Freiberg (ca. 109 Mio. EUR) Maschinenpark Gewerbegebiete Süd und Ost in Freiberg (ca. 108 Mio. EUR) (Maschinen des Gewerbegebiets Süd in Höhe von 13,5 Mio. EUR sicherungsübereignet) Gebäude in Hillsboro, USA (ca. 70 Mio. EUR) Kristallisation in Hillsboro, USA (ca. 49 Mio. EUR) Zellfertigung Freiberg (Gebäude und Maschinen) (ca. 48 Mio. EUR) Modulfertigung in Freiberg (Gebäude und Maschinen) (ca. 45 Mio. EUR) Waferfertigung in Hillsboro, USA (ca. 44 Mio. EUR) A - 41 - Anlagevermögen im F&E-Bereich (Gebäude und Maschinen (ca. 32 Mio. EUR) Modulfertigung in Hillsboro, USA (ca. 30 Mio. EUR) Modulfertigung in Camarillo, USA (ca. 20 Mio. EUR) Grundstück in Hillsboro, USA (ca. 16 Mio. EUR) Gebäude für Recycling-Bereich sowie Infrastruktur (ca. 7 Mio. EUR) Grundstücksvermögen in Freiberg (ca. 6 Mio. EUR) Maschinen für Recycling-Zwecke (ca. 3 Mio. EUR) Mietereinbauten im Gebäude in Camarillo, USA (ca. 1,3 Mio. EUR) Bis auf die bereits oben genannten bestehen keine Sicherungsübereignungen, Hypothekenbelastungen etc. Ein konzernweites Umweltmanagementsystem sorgt für die Sammlung von statistischen Daten zu Abfall, Emissionen, Abwasser und der Nutzung von Material. erleichtert die Früherkennung und Risikoidentifikation im Hinblick auf Umweltprobleme im Zusammenhang mit den Sachanlagen. Gleichwohl könnten sich Umweltrisiken realisieren und die Nutzung von Sachanlagen negativ beeinträchtigen. Dies könnte Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage des Konzerns haben. Es verbleibt weiterhin das allgemeine Risiko der Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen, das zu Straf- bzw. Ausgleichszahlungen führen könnte. Auch dies hätte negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage des SolarWorld-Konzerns. 7. Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SolarWorld-Konzerns Dieser Abschnitt enthält bestimmte geprüfte historische Konzern-Finanzdaten des SolarWorld-Konzerns für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2007, 2008 und 2009 sowie bestimmte ungeprüfte historische Konzern-Finanzdaten zum 30. September 2009 und 2010. Der SolarWorld-Konzern geht davon aus, dass sich seine Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach Umsetzung der geplanten Übernahme nicht wesentlich verändern werden. Die folgenden Informationen sollten in Verbindung mit den geprüften Konzernabschlüssen des SolarWorld-Konzerns zum 31. Dezember 2007, 2008 und 2009 sowie den ungeprüften Konzern-Zwischenabschlüssen des SolarWorld-Konzerns zum 30. September 2009 und 2010 und ihren jeweiligen Anhängen ab Seite F-1 in diesem Anhang 3 gelesen werden. Die jeweiligen Konzernberichte und KonzernZwischenberichte können auch auf der Webseite des SolarWorld-Konzerns unter www.solarworld.de gefunden werden. 7.1 Allgemeine Faktoren, die sich auf die Geschäftstätigkeit des SolarWorld-Konzerns auswirken 7.1.1 Weltwirtschaftliches Umfeld Die weltweite Realwirtschaft zeigte sich im 1. Halbjahr 2008 noch weitgehend unberührt von der in den USA ausgelösten Finanzkrise. Obwohl wichtige internationale A - 42 Banken bereits in den Sog der US-Hypothekenkrise gerieten, expandierte die Wirtschaft in den ersten Quartalen 2008 noch. Wachsende Finanzierungsprobleme und die mangelnde Liquidität wichtiger Bankhäuser wirkten sich dann ab der 2. Hälfte des Jahres 2008 auch auf die Realwirtschaft aus. Das noch Ende 2007 prognostizierte weltweite BIP-Wachstum in Höhe von 5,1 Prozent konnte nicht erreicht werden. Die globale Wirtschaft wuchs nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nur noch um 2,7 (2007: 3,9) Prozent (Quelle: Brenke/Dreger/Kooths/ Kuzin/Weber/Zinsmeister, „Grundlinien der Wirtschaftsentwicklung 2009/2010 (korrigierte Version“, Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 1-2/2009, S. 2-35). Wachstumstreiber waren vor allem China, Indien und Russland. Im Euroraum und den USA war dagegen nur ein sehr moderates Wachstum um 1,0 (2007: 2,6) beziehungsweise 1,2 (2007: 2,0) Prozent zu verzeichnen (Quelle: wie vor). Gründe dafür waren der sinkende Export, der schrumpfende Immobilienmarkt sowie die zunehmende Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe. Auch Deutschland blieb von den Auswirkungen der Finanzkrise nicht verschont. Aufgrund zurückgehender Exporte kam es zu einer Abkühlung des wirtschaftlichen Wachstums im 2. Halbjahr. So wuchs das deutsche BIP in 2008 nur um 1,6 (2007: 2,5) Prozent (Quelle: wie vor). Im Jahr 2009 schrumpfte die Weltwirtschaft zum ersten Mal seit 1946 (Quelle: Euroframe, „Economic Assessment of the Euro Area - Winter Report 2009“, December 2009, www.euroframe.org). Nach vorläufigen Angaben der Euroframe Gruppe, einem Zusammenschluss führender europäischer Wirtschaftsinstitute, reduzierte sich die Wirtschaftsleistung 2009 um ein Prozent (Quelle: wie vor). In der ersten Jahreshälfte sanken sowohl der private Konsum als auch die Bruttoinvestitionen deutlich. Die Industrie reagierte auf die sinkende Nachfrage und drosselte weltweit massiv die Produktion. Der Welthandel brach stark ein, Exporte und Importe reduzierten sich wesentlich. Insgesamt sank das internationale Handelsvolumen 2009 um 11,9 (2008: +2,8) Prozent (Quelle: wie vor). Die hohen Zinsaufschläge bei der Kreditvergabe sowie die sinkende Bereitschaft von Banken, Kredite zu gewähren, verschärften die negative wirtschaftliche Lage. Anzeichen der Stabilisierung konnten erst in der zweiten Jahreshälfte 2009 beobachtet werden. Der dramatische Rückgang des Welthandels verlangsamte sich. Die industriellen Produktionskapazitäten wurden schrittweise wieder hochgefahren, um die sich erholende Nachfrage zu bedienen. Auch die Zinssätze auf den Kreditmärkten normalisierten sich allmählich und die Investitionsbereitschaft stieg. Im 3. Quartal 2009 wuchs die Wirtschaftsleistung leicht, wobei die negative Entwicklung der ersten Jahreshälfte nicht kompensiert werden konnte. Der Tiefpunkt der Rezession wurde laut Aussagen führender Wirtschaftsinstitute im Herbst überwunden, dennoch stuften sie diese Erholung der Wirtschaft weiterhin als labil ein. Die Weltwirtschaft wuchs im 3. Quartal 2010 langsamer als noch in den ersten sechs Monaten des Jahres. Grund dafür war u.a., dass die Regierungen mehrerer Industrieländer eine restriktivere Finanzpolitik einführten. Trotzdem erwartet das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) für das Jahr 2010 insgesamt ein Wachstum der Weltwirtschaft um 4,7 (2009: -0,9) Prozent (Quelle: Pressemitteilung vom 9. September 2010). Mit dem Auslaufen der Konjunkturprogramme zum Ende der 1. Jahreshälfte A - 43 verlangsamte sich die Konjunkturerholung auch in den USA spürbar. Eine deutliche Verbesserung am Arbeitsmarkt und im Immobiliensektor ist bisher ausgeblieben. Vor diesem Hintergrund ist die Unsicherheit weiterhin hoch und das Abgleiten in eine neuerliche Rezession nicht auszuschließen. Aktuell wird ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in den USA von 2,6 (2009: -2,6) Prozent für das Jahr 2010 erwartet (Quelle: wie vor). In Deutschland dagegen ist die Stimmung der Wirtschaft trotz eines verringerten Wachstums positiv geblieben. Die Erholung wird mittlerweile nicht nur durch die Exporte getragen, sondern auch von der Binnenkonjunktur: Der private Konsum und die Unternehmensinvestitionen legten im Berichtszeitraum spürbar zu. Im Jahr 2010 wird die deutsche Wirtschaft laut IfW um 3,4 (2009: -4,9) Prozent wachsen (Quelle: wie vor). In Deutschland dürfte sich die konjunkturelle Erholung 2011 nach Expertenmeinung ebenfalls fortsetzen. 7.1.2 Branchenumfeld 2007 stieg die weltweit neu installierte Solarstromleistung nach vorläufiger Schätzung der EPIA (European Photovoltaic Industry Association) um 40 Prozent auf rund 2,2 GW. Somit betrug die gesamte installierte Solarstromleistung 2007 weltweit rund 9,0 GW (Quelle: EPIA, „Solar Generation V – 2008“, http://www.epia.org/fileadmin/EPIA_docs/publications/epia/EPIA__MarketPublicati on_18feb.pdf). Deutschland blieb wichtigster Markt mit einem Anteil von 48 Prozent an der neu installierten Leistung. Die USA wiesen mit einem Anteil von 12 Prozent und Spanien mit 14 Prozent überproportional hohe Wachstumsraten auf und gewannen stark an Bedeutung (Quelle: wie vor). Der Solarmarkt entwickelte sich 2007 aufgrund der hohen internationalen Nachfrage und des knappen Angebots zunehmend von regionalen Einzelmärkten zu einem globalen Markt. 2008 war das Wachstum der Solarbranche zum Großteil durch die nationalen und regionalen Förderprogramme bestimmt, die als wichtigster Wachstumstreiber und Investitionsmotor für die Branche fungierten. Die EPIA prognostizierte in 2008, dass in Deutschland und den meisten EU-Ländern die Netzparität (= Zeitpunkt, an dem die Kosten pro Kilowattstunde Solarstrom unter dem Strompreis der Endkunden liegen) bis zum Jahr 2015 erreicht werden wird (Quelle: wie vor). Ähnlich stellte sich die Situation in den Vereinigten Staaten dar: Eine Studie der US-amerikanischen Forschungsagentur Clean Edge Inc. von 2008 kommt zu dem Schluss, dass Solarstrom in der Mehrheit der US-Staaten 2015 ohne Förderung wirtschaftlich sein wird (Quelle: CleanEdge, „Utility Solar Assessment (USA) Study“, June 2008, http://www.cleanedge.com/reports/reports-solarUSA2008.php). Regulatorische Unsicherheiten in Kernmärkten wie Deutschland, Spanien und den USA wie auch in Südkorea belasteten 2008 das Vertrauen der Investoren in die Branche. Die Krise der Finanzmärkte und die damit verbundenen Engpässe bei der Kapitalbeschaffung belasteten den Solarstrommarkt zusätzlich. Die rechtlichen Unsicherheiten wurden im Laufe des Jahres 2008 durch die Verabschiedung neuer Gesetze beseitigt, die die Rahmenbedingungen für die Solarindust- A - 44 rie über die nächsten Jahre festlegten. Damit wurde eine langfristige Investitionssicherheit in den solaren Kernmärkten gewährleistet. Der Solarstrommarkt durchlief in 2009 einen grundsätzlichen Strukturwandel – weg vom Anbieter- hin zum Endkundenmarkt. Zum ersten Mal überstieg das Angebot die Nachfrage anhaltend. Die Qualität und Eigenschaften der Produkte sowie weitere Differenzierungsmerkmale der einzelnen Hersteller stellten sich als entscheidend heraus. Die Preise für Solarstromprodukte brachen im Berichtsjahr branchenweit um etwa ein Drittel ein. Zusätzlich beeinflusst durch die Rezession gingen die weltweiten Investitionen im Solarbereich zurück. Nach Angaben der Bank Sarasin sank die neu installierte Leistung im solaren Weltmarkt nach einem stetigen Wachstum in den letzten fünf Jahren im Jahr 2009 erstmalig leicht um ein Prozent auf 5,8 (2008: 5,9 GW). Die kumulierte Solarstromleistung betrug in 2009 weltweit 20,5 (2008: 14,7) GW (Quelle: Sarasin, „Solarwirtschaft – Grüne Erholung in Sicht“, November 2009, http://www.sarasin.de/internet/iede/medienmitteilung_30.11.2009_.pdf). In den ersten neun Monaten des Jahres 2010 wuchsen die internationalen Solarmärkte stärker als ursprünglich erwartet. Vor allem der deutsche Solarmarkt trug entscheidend zu dieser Entwicklung bei. Laut aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur wurden in Deutschland bis zum September 2010 5,3 GW neu installiert (Quelle: http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/aktuelles/ kw44/bundesnetzagentur-solarstrom-verguetung-sinkt-2011-um-13-prozent-mehr-als-5-gw-photovoltaik-leistung-in-den-ersten-drei-quartalen-installiert.html). Der Zubau verlangsamte sich mit Eintreten der Vergütungsreduktion ab Juli 2010. Insgesamt blieb die Nachfrage nach Solarstromprodukten aber auch in der 2. Jahreshälfte 2010 stark. Der USSolarmarkt bekam in den ersten neun Monaten des Jahres 2010 neue Impulse: Das US-Energieministerium verlängerte die Antragstellungsperiode für das Bürgschaftsprogramm zugunsten erneuerbarer Energien bis zum 5. Oktober 2010 (vorher: 9. Juli 2010) (Quelle: http://www.thegovmonitor.com/world_news/ united_states/doeextends-renewable-energy-loan-guarantee-program-36635.html). Für das Jahr 2011 erwarten Analysten ein weiteres Wachstum der internationalen Solarmärkte, wenngleich dieses moderater als 2010 ausfallen dürfte. So rechnet z.B. das Jefferies & Company, Inc. in seiner neusten Studie (Quelle: Sizing Up German Solar, 27. Oktober 2010) mit einem Wachstum des weltweiten Solarmarkts um 25 Prozent auf 17,0 (erwartet in 2010: 13,6) GW neu installierte Leistung. In Deutschland wird für das Jahr 2011 – bedingt durch die EEG-Degressionsschritte im Juli und im Oktober 2010 sowie zum Jahresbeginn 2011 – ein Rückgang des Marktwachstums erwartet. Dennoch dürfte die Nachfrage weiter auf einem hohen Niveau bleiben: Aktuell rechnen Marktanalysten mit einer neu installierten Leistung im Jahr 2011 von rund 5,5 (erwartet in 2010: 7,0) GW. Damit würde Deutschland auch 2011 der größte Solarmarkt weltweit bleiben. Der US-Markt dürfte nach Expertenmeinung weiter an Fahrt gewinnen. Für das Jahr 2011 erwartet z.B. Jefferies & Company, Inc eine neu installierte Leistung von 2,0 (erwartet in 2010: 1,3) Gigawatt (Quelle: Sizing Up German Solar, 27. Oktober A - 45 2010). Vorangetrieben wird das Wachstum vor allem durch den kalifornischen Markt, aber auch Staaten wie New Jersey, Arizona und Florida konnten sich 2010 sehr dynamisch entwickeln. Die Hauptherausforderungen der solaren Unternehmen werden weiterhin darin bestehen, mit dem Solarmarkt zusammenzuwachsen, neue hochqualitative Produkte auf den Markt zu bringen, ihre Internationalisierung weiter voranzutreiben und gleichzeitig durch Effizienzsteigerungen und Kostenreduktion ihre Marge trotz sinkenden Preisen am Solarmarkt stabil zu halten. 7.1.3 Änderungen des Konsolidierungskreises des SolarWorld-Konzerns Die Vergleichbarkeit der in diesem Abschnitt angeführten Informationen unterschiedlicher Berichtszeiträume wird von den Veränderungen, die im Konsolidierungskreis des SolarWorld-Konzerns während der Berichtszeiträume eingetreten sind, beeinflusst. Die wichtigsten Transaktionen, die während des jeweiligen Berichtszeitraums zu Änderungen im Konsolidierungskreis geführt haben, sind nachstehend dargestellt: Für das Geschäftsjahr 2007: - Gründung der 100-prozentigen Tochtergesellschaften Sunicon AG und SolarWorld Innovations GmbH – beide mit Sitz in Freiberg/Deutschland. Sie verstärken die konzernweite Siliziumversorgung und technologische Entwicklung. - Gründung der SolarWorld Industries Inc. (ursprünglich: SolarWorld Properties Inc.) mit Sitz in Hillsboro/USA. Das Unternehmen verstärkt das operative Geschäft in den USA und stellt die Basis für die Weiterentwicklung des integrierten Produktionsstandorts Hillsboro/USA. Für das Geschäftsjahr 2008: - Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung (65 %) an der ehemals vollkonsolidierten Tochter Gällivare Photovoltaic AB (GPV). - Gründung des 50-prozentigen Joint Ventures SolarWorld Korea Ltd. mit Sitz in Seoul/Südkorea. Das Joint Venture produziert und vertreibt Solarmodule der Marke SolarWorld im asiatischen Raum. Für das Geschäftsjahr 2009: - Gründung des 50-prozentigen Joint Ventures SolarPark Engineering Ltd. mit Sitz in Seoul/Südkorea. Das Joint Venture konzipiert und baut Produktionsanlagen für die Modulfertigung. - Gründung der SolarWorld Power Projects Inc. mit Sitz in Camarillo/USA für die Entwicklung von Großprojekten im wichtigen Zukunftsmarkt USA. A - 46 Für das Geschäftsjahr 2010: - Gründung der Vertriebsgesellschaft SolarWorld France SAS in Grenoble/Frankreich zur Flankierung der Vertriebsaktivitäten im europäischen Markt. - Erwerb von 49 Prozenteiner Gesellschaft bürgerlichen Rechts („GbR“) bestehend aus der SolarWorld Aktiengesellschaft und der Solar Holding GmbH, firmierend unter „SolarWorld AG & Solar Holding GmbH in GbR Auermühle“. A - 47 7.2 Ertragslage des SolarWorld-Konzerns 7.2.1 Entwicklung der Ertragslage des SolarWorld-Konzerns Quelle Zahlen 2007: Konzernbericht der SolarWorld AG 2008 Quelle Zahlen 2008 und 2009: Konzernbericht der SolarWorld AG 2009 2007* (geprüft) 2008 (geprüft) 2009 (geprüft) Q1-Q3 2010 (ungeprüft) Umsatzerlöse 698.818 900.311 1.012.575 945.782 Umsatzerlöse aus fortgeführten Aktivitäten 689.588 900.311 1.012.575 945.782 Bestandsveränderung Erzeugnisse -17.670 15.160 48.830 8.302 542 7.740 3.117 820 57.253 26.123 50.653 51.637 Betriebsleistung 729.713 949.334 1.115.175 1.006.541 Materialaufwand -333.654 -454.060 -691.062 -611.956 Personalaufwand -75.004 -90.130 -99.783 -89.250 Abschreibungen -42.054 -55.166 -63.659 -63.244 Sonstige betriebliche Aufwendungen -80.129 -86.718 -108.865 -109.555 -530.841 -686.074 -963.369 -874.005 Betriebsergebnis/EBIT 198.872 263.260 151.806 132.536 Finanzergebnis -22.962 -74.591 -20.054 -40.444 Ertragsteuern -65.027 -53.422 -72.779 -39.228 2.373 13.432 0 0 113.256 148.678 58.973 52.864 aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Zwischensumme Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern) Konzerngewinn * Ausweis der Wechselkursgewinne in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Ausweis der Wechselkursverluste in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen In % 2007 2008 2009 Q1-Q3 2010 Umsatzrendite (Konzerngewinn bzw. -verlust/ Umsatzerlöse) 16,2 16,5 5,8 5,6 Materialaufwandsquote (Materialaufwand/Umsatz ff. Aktivitäten zzgl. Bestandsveränderung und akt. Eigenleistungen) 49,6 49,2 64,9 64,1 Personalaufwandsquote (Personalaufwand/Umsatz ff. Aktivitäten zzgl. Bestandsveränderung und akt. Eigenleistungen) 11,2 9,8 9,4 9,3 Der SolarWorld Konzern konnte den Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2008 gegenüber 2007 aufgrund größerer Produktionskapazität und kräftiger Nachfrage im Inund Ausland um 30,6 Prozent bzw. 210,7 Mio. EUR auf 900,3 (2007: 689,6) Mio. EUR steigern. Die Inlandsumsätze nahmen um 17,3 Prozent bzw. 61 Mio. EUR auf 413,8 (2007: 352,8) Mio. EUR zu. Die Auslandsumsätze erhöhten sich, insbesondere A - 48 durch einen starken spanischen Markt, um 44,5 Prozent bzw. 149,7 Mio. EUR auf 486,5 (2007: 336,8) Mio. EUR. Die konzernweite Auslandsquote wuchs im Vergleich zu 2007 um 5 Prozentpunkte auf 54 (2007: 49) Prozent. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesserte sich gegenüber 2007 auf 263,3 (2007: 198,9) Mio. EUR. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) übertraf 2007 deutlich und stieg auf 318,5 (2007: 240,9) Mio. EUR. Die EBIT-Marge (EBIT/Umsatzerlöse) betrug 2008 29,2 (2007: 28,8) Prozent. Der Konzerngewinn stieg gegenüber dem Vorjahr um 31,3 Prozent bzw. 35,4 Mio. EUR auf 148,7 (2007: 113,3) Mio. EUR. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die positive Entwicklung im operativen Geschäft, die geringere Steuerbelastung infolge der Unternehmenssteuerreform 2008 in Deutschland sowie auf den Erlös aus der Veräußerung von 65 Prozent der Anteile an der Gällivare Photovoltaic AB (GPV) zurückzuführen. In den Geschäftsjahresergebnissen 2007 und 2008 waren Erträge aus im Rahmen der 2006 durchgeführten Akquisitionen vereinbarten Aufwandszuschüsse enthalten. Diese Aufwandszuschüsse beliefen sich im Geschäftsjahr 2008 vor Steuern auf insgesamt 6,6 (2007: 27,6) Mio. EUR und wurden letztmalig im 2. Quartal 2008 ertragswirksam. Das um die Aufwandszuschüsse bereinigte EBIT erhöhte sich in 2008 auf 256,7 (2007: 171,3) Mio. EUR. Die bereinigte EBIT-Marge erreichte 28,5 (2007: 24,8) Prozent. Der bereinigte Konzerngewinn – inkl. des Ergebnisses aus dem Verkauf von 65 Prozent der Anteile an der GPV – stieg 2008 auf 144,1 (2007: 97,3) Mio. EUR. In 2009 konnten die kumulierten Absatzmengen von Wafern und Solarmodulen deutlich erhöht werden. Sie stieg um 38 Prozent auf 578 (2008: 418) MW. Dabei profitierte der Konzern von der Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Solarstromprodukten. Der Konzernumsatz stieg gegenüber 2008 um 12,5 Prozent bzw. 112,3 Mio. EUR auf 1.012,6 Mio. EUR. Damit konnten die branchenweit gesunkenen Preise durch Absatzmengensteigerungen überkompensiert werden. Die konzernweite Auslandsquote belief sich auf 29,3 Prozent. Diese Veränderung war vor allem auf die in der 2. Jahreshälfte überproportional gestiegene Nachfrage im deutschen Solarmarkt zurückzuführen. Verstärkt wurde dieser Effekt durch die Rückläufigkeit des spanischen Marktes. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) belief sich im Geschäftsjahr 2009 auf 151,8 Mio. EUR. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) betrug 215,5 Mio. EUR. Die konzernweite EBIT-Marge lag im Geschäftsjahr 2009 bei 15,0 Prozent. Der Konzerngewinn betrug im Berichtsjahr 59,0 Mio. EUR. Zur besseren Beurteilung dieser Entwicklung ist zu berücksichtigen, dass bis Ende 2009 gebildete latente Steuern in Höhe von 32, 4 (2008: 19,8) Mio. EUR aufgrund des unsicheren Gesamtmarktumfelds bereinigt wurden und der Konzerngewinn in 2008 durch den Erlös aus der Veräußerung von 65 Prozent der Anteile an der Gällivare Photovoltaic AB in Höhe von 13,4 Mio. EUR beeinflusst war. Der bereinigte Konzerngewinn erreichte 91,4 (2008: 135,2) Mio. EUR. Im Jahr 2009 sanken die Modulpreise branchenweit außergewöhnlich stark um rund ein Drittel. Dies hatte ein deutliches Absinken der Umsatzrendite des SolarWorldKonzerns zur Folge. Hintergrund dieser Entwicklung waren die überproportional hohen Vergütungsreduktionen für Solarstrom in wichtigen Solarmärkten wie Spanien und Deutschland sowie der daraufhin sich verschärfende Wettbewerb am Solarmarkt. Diese starke Preisreduktion konnte der SolarWorld-Konzern nicht unmittelbar auf A - 49 der Kostenseite auffangen. Tatsächlich ist die die Materialaufwandsquote aus diesem Grund in 2009 und 2010 gegenüber 2007 und 2008 gestiegen. In den ersten neun Monaten 2010 stieg der Konzernabsatz von Wafern und Solarmodulen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 56 Prozent auf 568 (Q1-Q3 2009: 364) MW. Diese Entwicklung ist insbesondere auf das stark wachsende Geschäft in den internationalen Solarmärkten wie z.B. den USA oder Italien zurückzuführen, wo der SolarWorld-Konzern den Absatz deutlich erhöhen konnten. Dadurch erhöhte sich die konzernweite Auslandsquote im 3. Quartal 2010 auf 53,4 (Q3 2009: 22,6) Prozent. In den ersten neun Monaten des Jahres lag sie mit 40,0 Prozent auch über dem Vorjahreswert (Q1-Q3 2009: 32,4 Prozent). Durch die konzernweite Absatzmengensteigerung konnte der SolarWorld-Konzern trotz branchenweit gesunkener Preise seinen Konzernumsatz erhöhen. Dieser wuchs in den ersten neun Monaten 2010 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 48,5 Prozent bzw. 309,1 Mio. € auf 945,8 (Q1-Q3 2009: 636,7) Mio. €. Insbesondere das Segment „Handel“ trug mit einer Umsatzsteigerung von 64 Prozent auf 743 (Q1-Q3 2009: 454) Mio. € zu dieser Entwicklung bei. Diese Umsatzsteigerung ist auch auf die Erhöhung der Absatzmenge der Bausätze und kompletten Systemlösungen zurückzuführen. Im Segment „Produktion Deutschland“, zu dem auch das externe Wafergeschäft zählt, lag der Umsatz mit 296 Mio. € auf dem Vorjahresniveau (Q1Q3 2009: 296 Mio. €). Das konzernweite Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) wuchs in den ersten neun Monaten 2010 um 10,9 Prozent bzw. 13,0 Mio. € auf 132,5 (Q1-Q3 2009: 119,5) Mio. €. In den ersten neun Monaten 2010 lag der Konzerngewinn bei 52,9 (Q1-Q3 2009: 67,7) Mio. €. Die Personalaufwendungen erhöhten sich in 2008 im Vergleich zu 2007 um 15,1 Mio. EUR auf 90,1 (2007: 75 Mio. EUR) insbesondere wegen der Neueinstellungen infolge des Produktionsausbaus an den Standorten Freiberg/Deutschland und Hillsboro/USA. Durch kontinuierliche Steigerung der Produktivität konnte die Personalaufwandsquote um 1,4 Prozentpunkte auf 9,8 (2007: 11,2) Prozent gesenkt werden. Die Materialaufwandsquote sank um 0,4 Prozentpunkte auf 49,2 (2007: 49,6) Prozent. Die Personalaufwendungen erhöhten sich in 2009 gegenüber 2008 um 9,7 Mio. € auf 99,8 Mio. €. Diese Erhöhung ist insbesondere auf den kontinuierlichen Beschäftigungsanstieg im Zuge des stetigen weltweiten Ausbaus der Produktionskapazitäten und des gestiegenen Absatzvolumens zurückzuführen. Die Personalaufwandsquote reduzierte sich leicht um 0,4 Prozentpunkte auf 9,4 Prozent. Die Materialaufwandsquote stieg auf 64,9 Prozent. Dies ist im Wesentlichen durch Preissenkungen und die Bestandserhöhung der zu Herstellungskosten bewerteten unfertigen und fertigen Erzeugnisse zum 31. Dezember 2009 bedingt. Die Personalaufwendungen erhöhten sich durch Personalerweiterungen im Bereich Produktion und Vertrieb in den ersten neun Monaten 2010 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 15,0 auf 89,3 (Q1-Q3 2009: 74,3) Mio. EUR. Aufgrund des überproportional gestiegenen Umsatzes verbesserte sich gleichzeitig die PersonalaufwandsA - 50 quote in den ersten neun Monaten 2010 auf 9,3 (Q1-Q3 2009: 9,8) Prozent. Die Materialaufwandsquote stieg in den ersten neun Monaten auf 64,1 (Q1-Q3 2009: 63,0) Prozent. Im 3. Quartal 2010 lag sie bei 62,7 Prozent und damit 2,6 Prozentpunkte unterhalb des Vorjahresquartals (65,3 Prozent). 7.2.2 Abschreibungen Aufgrund des konzernweiten Ausbaus der Produktionskapazitäten stiegen die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2008 im Vergleich zu 2007 um 13,1 Mio. EUR auf 55,2 (2007: 42,1) Mio. EUR. Die Abschreibungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2009 infolge der planmäßigen Fortführung der Investitionen zum Ausbau der Produktionskapazitäten um 8,5 Mio. € auf 63,7 Mio. €. Die Abschreibungen erhöhten sich infolge der weiteren planmäßigen Fortführung der Investitionen in den Ausbau der Produktkapazitäten um 16,5 Mio. EUR auf 63,2 (Q1-Q3 2009: 46,7) Mio. EUR. 7.2.3 Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2008 auf 86,7 (2007: 80,1) Mio. EUR war insbesondere auf die Veränderung der umsatzabhängigen Aufwendungen im Zuge des Geschäftsvolumenwachstums zurückzuführen wie bspw. Transport- und Reisekosten sowie Aufwendungen für den Fremdpersonaleinsatz. Die Aufwandsquote konnte dennoch auf 9,6 (2007: 11,9) Prozent gesenkt werden. Die Verringerung der sonstigen betrieblichen Erträge auf 26,1 (2007: 57,3) Mio. EUR beruht vornehmlich auf den gegenüber 2007 um 21,0 Mio. EUR auf 6,6 (2007: 27,6) Mio. EUR gesunkenen Aufwandszuschüssen, die letztmalig im 2. Quartal 2008 ertragswirksam wurden. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2009 um 22,2 Mio. € auf 108,9 (2008: 86,7) Mio. € ist im Wesentlichen auf das erhöhte Produktions- und Absatzvolumen sowie die Investitionen in den Ausbau der Markenbekanntheit zurückzuführen. Die Aufwandsquote lag bei 10,2 (2008: 9,4) Prozent. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen im Vergleich zum Jahr 2008 insbesondere aufgrund von der Auflösung von erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 25,5 Mio. € um 24,4 Mio. € auf 50,7 (2008: 26,1) Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen veränderten sich in den ersten neun Monaten 2010 um 32,2 Mio. EUR auf 109,6 (Q1-Q3 2009: 77,4) Mio. EUR. Das erhöhte Produktions- und Absatzvolumen, die Investitionen in den Markenausbau und der Aufwand für Rohstoffgeschäfte, die nicht dem Kerngeschäft des SolarWorldKonzerns zuzuordnen sind, waren die wesentlichen Einflussfaktoren für diesen Anstieg. Die Aufwandsquote lag bei 11,5 (Q1-Q3 2009: 10,2) Prozent. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich in den ersten neun Monaten 2010 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insbesondere aufgrund von Erträgen aus Rohstoffgeschäften, A - 51 die nicht dem Kerngeschäft des SolarWorld-Konzerns zuzuordnen sind, um 13,4 Mio. EUR auf 51,6 (Q1-Q3 2009: 38,2) Mio. EUR. 7.2.4 Finanzergebnis Das Finanzergebnis 2007 belief sich auf -23,0 (Mio. €, wovon -1,8 Mio. € auf das Ergebnis aus den at Equity bewerteten Beteiligungen entfallen. Das Finanzergebnis wurde maßgeblich durch die im Geschäftsjahr durchgeführte Fremdkapitalaufnahme beeinflusst. Bei den in 2007 durchgeführten Fremdfinanzierungsmaßnahmen hat sich die SolarWorld Aktiengesellschaft primär der Ausgabe von Schuldscheindarlehen mit Laufzeiten zwischen 7 und 12 Jahren an institutionelle Investoren im In- und Ausland bedient. Dabei sind ihr in 2007 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 522 Mio. € zugeflossen. Das Finanzergebnis erreichte im Geschäftsjahr 2008 -74,6 Mio. EUR. Es wurde vor allem durch die Wertberichtigung eines Schuldscheins in Höhe von 29,6 Mio. EUR sowie Anpassungen auf den gesunkenen Marktwert eines in Asset Backed Securities (ABS) Produkte investierenden Fonds in Höhe von 24,1 Mio. EUR infolge der weltweiten Finanzkrise negativ belastet. Gegenüber dem durch Wertberichtigungen auf Wertpapiere belasteten Finanzergebnis des Geschäftsjahres 2008 verbesserte sich das Finanzergebnis im Geschäftsjahr 2009 um 54,5 Mio. € auf -20,1 (2008: -74,6) Mio. €. 7.3 Finanz- und Vermögenslage Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat als Ziel, durch den Einsatz einer breiten Palette von Finanzinstrumenten und -maßnahmen, die finanzielle Flexibilität des Konzerns zu stärken und die Abhängigkeit von Banken und Kreditinstituten zu reduzieren. Deshalb bildet das operative Geschäft die Hauptsäule der Liquiditätsreserven im Konzern. Zusätzlich wird der Finanzmittelbedarf aber u.a. durch Anleihen, Schuldscheindarlehen und Kredite ergänzt. Über das zentrale Cash-Management werden die Liquiditätspositionen tagesaktuell überwiegend im Festgeldbereich (Tages-, Wochen- und Monatsgeldern) im öffentlichen und privaten deutschen Bankensektor angelegt. Im Rahmen der Finanzierungsstruktur will der Konzern langfristig eine stabile Eigenkapitalquote von rund 40 Prozent beibehalten. Der Rückgriff auf die Eigenkapitalausstattung der SolarWorld Aktiengesellschaft unterliegt keinen Beschränkungen. Die internationalen Kreditverträge der SolarWorld Aktiengesellschaft verfügen über Laufzeiten, die teilweise bis in das Jahr 2018 reichen und frühestens ab 2014 entsprechende Anschlussfinanzierungen erforderlich machen. Die Verträge im Zusammenhang mit Fremdkapitalmitteln in Höhe von 804 Mio. € enthalten Regelungen, die den Gläubigern das Recht einräumen, im Falle der Nichteinhaltung bestimmter Unternehmenskennzahlen („Covenants“) die vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu verlangen. Die hierfür relevanten Kennzahlen werden laufend überwacht und an den Vorstand der SolarWorld Aktiengesellschaft berichtet. Bei den Kennzahlen handelt es sich im Wesentlichen um solche zum Verschuldungsgrad und zum Eigenkapital. A - 52 Die zentrale Finanzierung stärkt die Verhandlungsposition gegenüber Banken und anderen Marktteilnehmern und ermöglicht die Aufnahme bestmöglicher Konditionen. Zurzeit sieht der SolarWorld-Konzern keinen weiteren Fremdfinanzierungsbedarf. Für die geplanten Investitionen reichen die bestehende Liquidität und der operative Cashflow aus. A - 53 Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die Entwicklung der wesentlichen Finanz- und Vermögenskennzahlen des SolarWorld-Konzerns: Quelle Zahlen 2007: Konzernbericht der SolarWorld AG 2008 Quelle Zahlen 2008 und 2009: Konzernbericht der SolarWorld AG 2009 31.12.2007 (geprüft) 31.12.2008 (geprüft) 31.12.2009 (geprüft) 30.09.2010 (ungeprüft) Langfristige Vermögenswerte 422.725 666.884 881.824 1.027.076 Kurzfristige Vermögenswerte 1.281.741 1.453.738 1.335.226 1.784.228 Vermögen Gesamt 1.704.466 2.120.622 2.217.050 2.811.304 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 30.09.2010 Eigenkapital 691.546 841.075 865.462 874.651 Langfristige Schulden 899.266 1.093.559 1.119.411 1.616.249 Kurzfristige Schulden 113.654 185.988 232.177 320.404 Vermögen Kapital Kapital Gesamt 1.704.466 Eigenkapitalquote (Eigenkapital / Bilanzsumme); in % Eigenkapitalrendite (Konzerngewinn bzw. -verlust/ Eigenkapital); in % ROCE (Stichtag)* (EBIT / Capital Employed*); in % Liquidität I. Grades (Flüssige Mittel + Wertpapiere/ Kurzfristige Schulden) Liquidität II. Grades (Flüssige Mittel + Kurzfr. verfügbare Mittel / Kurzfr. Schulden) Liquidität III. Grades (Kurzfristige Vermögenswerte/ Kurzfristige Schulden) Anlagenintensität (Langfristige Vermögenswerte/ Bilanzsumme); in % Anlagendeckung I. Grades (Eigenkapital / Langfristige Vermögenswerte) Anlagendeckung II. Grades (Eigenkapital + Langfristige Schulden / Langfristige Vermögenswerte) 2.120.622 2.217.050 2.811.304 31.12.2007 (geprüft) 40,6 31.12.2008 (geprüft) 39,7 31.12.2009 (geprüft) 39,0 30.09.2010 (ungeprüft) 31,1 16,4 17,7 6,8 6,0 36,5 37,4 13,7 11,3 7,0 4,5 2,2 3,1 8,1 5,0 3,2 3,6 11,3 7,8 5,8 5,6 24,8 31,4 39,8 36,5 1,6 1,3 1,0 0,9 3,8 2,9 2,3 2,4 *Operatives Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten/(Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen abzgl. abgegrenzter Investitionszuwendungen und zzgl. Nettoumlaufvermögen ohne kurzfristiger Nettoliquidität) 7.3.1 Liquiditätsanalyse Die freie Liquidität (flüssige Mittel und sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte) belief sich zum 31. Dezember 2009 auf 509,7 (31. Dezember 2008: 836,1, 31. Dezember 2007: 792,9) Mio. €. Die flüssigen Mittel in Höhe von 428,1 A - 54 (31. Dezember 2008: 431,7, 31. Dezember 2007: 263,9) Mio. € beinhalteten Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente, die sich hauptsächlich aus Tages- und Festgeldern zusammensetzen. Darüber hinaus wurden zum Bilanzstichtag Kapitalmarktprodukte in Höhe von 81,6 (31. Dezember 2008: 404,4, 31. Dezember 2007: 529,0) Mio. € gehalten. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2009 auf -33,0 (2008: 320,5, 2007: 244,0) Mio. €. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit in 2009 in Höhe von 14,5 (2008: -165,2, 2007: -622,3) Mio. € wurde im Wesentlichen durch Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 318,4 Mio. € und Einzahlungen aus der Auflösung von Finanzmittelanlagen mit einem Volumen von 320,1 Mio. € beeinflusst. In 2008 wirkten sich vor allem Auszahlungen für Investitionen in Anlagevermögen in Höhe von -269,5 (2007: -117,8) Mio. €, Zuflüsse aus Investitionszuwendungen von 29,0 (2007: 6,5) Mio. € , Zuflüsse aus der Veräußerung der Anteile (65 Prozent) an der GPV in Höhe von 13,0 Mio. € sowie Einzahlungen aus Finanzmittelanlagen in Höhe von 53,6 (2007: -517,4) Mio. € aus. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2009 24,9 (2008: 1,8, 2007: 451,3) Mio. € und ist insbesondere durch den Abruf eines Teils der Konsortialkreditlinie in Höhe von 100 Mio. € (2008: im Wesentlichen Aufnahme eines Finanzkredits in Höhe von 75 Mio. EUR, 2007: Aufnahme von Finanzkrediten in Höhe von 559,6 Mio. EUR) geprägt. Darüber hinaus beinhaltet er Zinszahlungen von -39,7 (2008: -33,0, 2007: -25,3) Mio. €, den Abfluss von Mitteln für die Rückzahlung von Finanzkrediten in Höhe von -18,6 (2008: -28,2, 2007: -71,9) Mio. €, sowie Auszahlungen aufgrund von Dividendenausschüttungen in Höhe von -16,8 (2008: 15,6, 2007: -11,2) Mio. €. Die Kapitalflussrechnung für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009 sind jeweils unter Ziffer 17 dieses Anhangs 3 ab Seite F-1 wiedergegeben. In der nachfolgenden Übersicht finden Sie nur die wesentlichen Kennzahlen der Kapitalflussrechnung des SolarWorld-Konzerns: Quelle Zahlen 2007: Konzernbericht der SolarWorld AG 2008 Quelle Zahlen 2008 und 2009: Konzernbericht der SolarWorld AG 2009 2007 (geprüft) 2008 (geprüft) 2009 (geprüft) Cashflow aus dem operativen Ergebnis 235.779 306.091 178.958 30. Sept. 2010 (ungeprüft) 171.875 Cashflow aus operativer Tätigkeit 300.856 328.980 -5.916 254.366 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 244.026 320.463 -32997 229.529 -622.284 -165.248 14.452 -209.380 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 451.267 1.834 24.895 406.949 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 265.580 423.354 428.089 860.181 Cashflow aus der Investitionstätigkeit Die flüssigen Mittel, die sich zum Stichtag 30. September 2010 auf 863,1 Mio. € beliefen, beinhalteten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die sich hauptsächlich aus Tages- und Festgeldern zusammensetzen. Darüber hinaus hält der SoA - 55 larWorld-Konzern kurzfristige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 125,0 (31. Dezember 2009: 81,6) Mio. €. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erreichte in den ersten neun Monaten 2010 229,5 (Q1-Q3 2009: -106,7) Mio. €. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug in den ersten neun Monaten 2010 209,4 (Q1-Q3 2009: 111,8) Mio. €. Er wurde insbesondere durch Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von -177,1 Mio. € geprägt. Die Auszahlungen für kurzfristige Finanzmittelanlagen betrug 37,7 Mio. € und für den Erwerb der Anteile an einem konsolidierten Unternehmen 9,0 Mio. €. Gegenläufig dazu beliefen sich die Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen auf 11,1 Mio. € und der Zufluss aus Investitionszuwendungen auf 3,3 Mio. €. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag in den ersten neun Monaten 2010 bei 406,9 (Q1-Q3 2009: -55,8) Mio. €. Er wurde durch die Platzierung einer Anleihe mit einem Volumen von 400 Mio. € sowie dem Abruf des zweiten Teils der Konsortialkreditlinie in Höhe von 100 Mio. € beeinflusst. Außerdem beinhaltet er Auszahlungen aufgrund von Ausschüttungen und dem Erwerb eigener Anteile in Höhe von 59,5 Mio. €, Zinszahlungen in Höhe von -27,8 Mio. €, den Abfluss von Mitteln für die Rückzahlung von Finanzkrediten in Höhe von -11,2 Mio. € und Einzahlungen fremder Gesellschafter von Tochtergesellschaften in Höhe von 7,4 Mio. €. 7.3.2 Vermögensstrukturanalyse Zum 31. Dezember 2009 stieg die Bilanzsumme gegenüber dem 31. Dezember 2008 um 96,5 Mio. € auf 2.217,1 (31. Dezember 2008: 2.120,6, 31. Dezember 2007: 1.704,5) Mio. €. Die langfristigen Vermögenswerte sind im Geschäftsjahr 2009 um 214,9 Mio. € auf 881,8 (31. Dezember 2008: 666,9, 31. Dezember 2007: 422,7) Mio. € gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf das durch Erweiterungsinvestitionen erhöhte Sachanlagevermögen zurückzuführen. Das Working Capital (= Umlaufvermögen abzgl. kurzfristige Verbindlichkeiten) veränderte sich zum 31. Dezember 2009 auf 449,6 (31. Dezember 2008: 237,6, 31. Dezember 2007: 260,8) Mio. €. Die Vorräte beliefen sich zum 31. Dezember 2009 auf 598,2 (31. Dezember 2008: 523,8, 31. Dezember 2007: 350,1) Mio. €. Die innerhalb der Vorräte ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen summierten sich auf 384,3 (31. Dezember 2008: 377,9, 31. Dezember 2007: 246,6) Mio. €. Aufgrund des im Geschäftsjahr 2009 und insbesondere im 4. Quartal 2009 deutlich gestiegenen Umsatzvolumens erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 211,4 (31. Dezember 2008: 71,2, 31. Dezember 2007: 112,9) Mio. €. Zudem stiegen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem 31. Dezember 2008 um 13,5 Mio. € auf 83,9 (31. Dezember 2008: 70,4, 31. Dezember 2007: 32,3) Mio. €. Die erhaltenen Anzahlungen beliefen sich zum 31. Dezember 2009 auf 276,0 (31. Dezember 2008: 287,0, 31. Dezember 2007: 169,8) Mio. €. A - 56 Quelle Zahlen 2007: Konzernbericht der SolarWorld AG 2008 Quelle Zahlen 2008 und 2009: Konzernbericht der SolarWorld AG 2009 31.12.2007 (geprüft) 31.12.2008 (geprüft) 31.12.2009 (geprüft) 30.09.2010 (ungeprüft) 32.675 33.861 37.297 39.682 Sachanlagen 349.602 575.406 787.536 926.700 Vorräte 350.053 523.766 598.154 610.489 112.922 71.219 211.401 164.592 32.306 70.413 83.943 102.942 1.704.466 2.120.622 2.217.050 2.811.304 Vermögen Immaterielle Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Bilanzsumme Zum 30. September 2010 erhöhte sich die Bilanzsumme gegenüber dem 31. Dezember 2009 um 594,2 Mio. € auf 2.811,3 (31. Dezember 2009: 2.217,1) Mio. €. Die langfristigen Vermögenswerte sind in den ersten neun Monaten 2010 um 146,1 Mio. € auf 1.027,1 Mio. € gestiegen. Diese Entwicklung ist vor allem auf das durch Erweiterungsinvestitionen erhöhte Sachanlagevermögen zurückzuführen. Das Working Capital reduzierte sich zum Ende des 3. Quartals 2010 um 60,6 Mio. € auf 389,0 (31. Dezember 2009: 449,6) Mio. €. Dies ist insbesondere Folge eines zum 30. September 2010 um 46,8 Mio. € auf 164,6 Mio. € reduzierten Forderungsbestands. Der Vorratsbestand zum 30. September 2010 blieb im Vergleich zum 31. Dezember 2009 (598,2 Mio. €) mit 610,5 Mio. € stabil. Die innerhalb der Vorräte ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen beliefen sich auf 357,4 (31. Dezember 2009: 384,3) Mio. €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich gegenüber dem 31. Dezember 2009 um 19,0 Mio. € auf 102,9 (31. Dezember 2009: 83,9) Mio. €. Die erhaltenen Anzahlungen betrugen zum 30. September 2010 insgesamt 283,1 (31. Dezember 2009: 276,0) Mio. €. 7.4 Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition des Emittenten Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition der SolarWorld-Gruppe, die seit dem 30. September 2010 eingetreten sind, liegen nicht vor. 7.5 Geschäftskapital Das Geschäftskapital des SolarWorld-Konzerns reicht seiner Auffassung nach für seine derzeitigen, also bezogen auf die kommenden 12 Monate, Bedürfnisse aus. A - 57 7.6 Kapitalisierung und Verschuldung Die nachfolgende Tabelle zeigt die Kapitalausstattung der SolarWorld Aktiengesellschaft zum 01. Oktober 2010: in T€ 30.09.2010 EIGENKAPITAL ungeprüft Gezeichnetes Kapital 106.881 Kapitalrücklagen 296.489 Sonstige Rücklagen 4.287 Kumulierte Ergebnisse 466.994 Summe Eigenkapital 874.651 VERBINDLICHKEITEN Kurzfristige Verbindlichkeiten 320.404 davon garantiert von Dritten 0 davon besichert mit Vermögensgegenständen davon unbesichert/ungarantiert 15.370 305.034 Langfristige Verbindlichkeiten 1.616.249 davon garantiert von Dritten 0 davon besichert mit Vermögensgegenständen davon unbesichert/ungarantiert 51.423 1.564.826 Summe Verbindlichkeiten 1.936.653 A - 58 Die nachfolgende Tabelle zeigt die Nettofinanzverschuldung der SolarWorld Aktiengesellschaft zum 30. September 2010: In T€ 30. Sept. 2010 NETTOFINANZVERSCHULDUNG Liquidität 1) 863.113 Zahlungsmittel 863.113 Zahlungsmitteläquivalente 0 Handelbare Wertpapiere 0 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 125.016 2) 52.078 Bankdarlehen/Kontokorrent 20.445 Kurzfristige Finanzverschuldung Davon kurzfristiger Anteil der langfristigen Bankdarlehen Emittierte Schuldscheindarlehen 17.997 4.849 Davon kurzfristiger Anteil der langfristigen emittierten Schuldscheindarlehen Emittierte Senior Notes 4.849 1.999 Davon kurzfristiger Anteil der langfristigen emittierten Senior Notes Anleihen 1.999 24.785 Davon kurzfristiger Anteil der langfristigen Anleihen Sonstiges 16.054 0 Kurzfristige Nettofinanzverschuldung Langfristige Finanzverschuldung 3) (936.051) 4) 1.259.526 Bankdarlehen 326.536 Emittierte Schuldscheindarlehen 401.000 Emittierte Senior Notes 128.168 Anleihen 398.233 Sonstiges Nettofinanzverschuldung 5.589 5) -448.491 1) Summe von Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten und Handelbaren Wertpapieren 2) Summe von kurzfristigen Bankdarlehen, Emittierten Schuldscheindarlehen, Emittierten Senior Notes, Anleihen und Sonsti- gem 3) Kurzfristige Finanzverschuldung abzüglich Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte abzüglich Liquidität 4) Summe von langfristigen Bankdarlehen, Emittierten Schuldscheindarlehen, Emittierten Senior Notes, Anleihen und Sonsti- gem 5) Summe von Kurzfristiger Nettofinanzverschuldung und Langfristiger Finanzverschuldung Zum 30. September 2010 hatte die SolarWorld Aktiengesellschaft Eventualverbindlichkeiten aus einer für die Solarparc Aktiengesellschaft gegenüber der Deutsche Bank AG abgegebenen selbstschuldnerischen Bürgschaft in Höhe von T€ 12.667. Es existieren keine indirekten Verbindlichkeiten. A - 59 8. Organe des SolarWorld-Konzerns 8.1 Rechtliche Rahmen Als deutsche Aktiengesellschaft hat die SolarWorld Aktiengesellschaft eine duale Führungs- und Kontrollstruktur mit einer personellen Trennung zwischen Leitung und Überwachung. Der Vorstand leitet das Unternehmen gemäß Gesetz (§§ 77, 78 AktG), Satzung (§§ 5, 6) und Geschäftsordnung in eigener Verantwortung und entwickelt die strategische Richtung. Er wird vom Aufsichtsrat bestellt. Dieser setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus Vertretern der Aktionäre zusammen und wird von der Hauptversammlung, die nicht an Wahlvorschläge gebunden ist, bestimmt. Die Rechtsgrundlage für die Arbeit des Aufsichtsrats der SolarWorld Aktiengesellschaft bilden das Aktiengesetz, die Satzung und die Geschäftsordnung. 8.2 Vorstand Der Vorstand ist das Leitungsorgan des SolarWorld-Konzerns. Er stellt die oberste Geschäftsführungsebene des SolarWorld-Konzerns dar. Er hat die Gesamtverantwortung für die Festlegung und Umsetzung der Konzernstrategie. Der Vorstand nimmt seine Sorgfaltspflichten durch ein angemessenes Risikomanagement und ein internes Risikocontrolling wahr. Er informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Laut Satzung der SolarWorld Aktiengesellschaft besteht der Vorstand aus mindestens einem Mitglied. Im Übrigen bestimmt die Hauptversammlung die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Ist ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt, so entscheidet bei Stimmengleichheit seine Stimme. Der Vorstand kann sich durch einstimmigen Beschluss eine Geschäftsordnung geben, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Die Gesellschaft wird durch den Alleinvorstand oder, wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt worden sind, durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur Einzelvertretung einzuräumen. Die Mitglieder des Vorstandes sind vom Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181 BGB befreit. Der Vorstand der SolarWorld Aktiengesellschaft besteht aus vier Mitgliedern: - Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck (Vorstandsvorsitzender) Unternehmensgründer, verantwortlich für die strategische Konzernentwicklung, Personal, Interne Kommunikation, Marke sowie die Öffentlichkeitsarbeit inklusive der Energie- und Umweltpolitik. Erstbestellung: 1999 Ende der laufenden Funktionsperiode: 9. Januar 2014 A - 60 Tätigkeiten außerhalb des SolarWorld-Konzerns: - Eifelstrom GmbH – Geschäftsführer - Solar Holding GmbH - Geschäftsführer - Solarparc GmbH – Geschäftsführer - Tivoli Betriebs GmbH – Geschäftsführer Lebenslauf - Geboren am 11. August 1959 in Hagen - 1983 Diplom-Agraringenieur, Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität, Bonn - 1988 Frank H. Asbeck Ingenieurbüro für Industrieanlagen - 1999 Vorstandsvorsitzender der SolarWorld AG - Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn (Vorstand Vertrieb) Zuständig für die Koordination des nationalen und internationalen Vertriebs sowie des Produktmarketings. Erstbestellung: 2004 Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Mai 2013 Lebenslauf - Geboren am 12. Juni 1965 in Much - 1990 Diplom-Ingenieur Elektrotechnik, Fachhochschule Köln, Abtl. Gummersbach - 1992 Diplom-Wirtschaftsingenieur, Fachhochschule Köln, Abtl. Gummersbach - 1992 bis 1997 Produktmanager, Stiebel Eltron GmbH & Co. KG, Holzminden - 1998 bis 2003 Channel Manager Distribution Central Europe, Vertriebsleiter Elektrogroßhandel für Deutschland, die Niederlande und Österreich, GE Power Controls GmbH & Co. KG, Köln - 2003 Vertriebsleitung für PV-Module und -Systeme, SolarWorld AG, Bonn - 2004 Vorstand Vertrieb SolarWorld AG - Dipl.-Ing. Boris Klebensberger (Vorstand Operatives Geschäft) Verantwortlich für die Konzernbereiche IT, Supply Chain Management, strategischer Einkauf, Qualitätsmanagement, Investment Technology Transfer, Produktionsplanung sowie Forschung und Entwicklung. Erstbestellung: 2001 Ende der laufenden Funktionsperiode: 23. September 2011 Lebenslauf - Geboren am 24. Juni 1969 in Calw - 1999 Diplom-Ingenieur Elektrotechnik, Universität Stuttgart - 1999 Master of Business and Engineering, Steinbeis Hochschule, Berlin - 1999 Mitarbeiter Strategische Planung, SolarWorld AG, Bonn - Seit 2001 Vorstand Operatives Geschäft, SolarWorld AG, Bonn A - 61 - Dipl.-Kfm. Tech. Philipp Koecke (Vorstand Finanzen) Zuständig für die Bereiche Finanzen, Controlling, Investor Relations/ Unternehmenskommunikation, Recht, Buchhaltung und Konzernrechnungswesen sowie die Interne Revision. Erstbestellung: 2003 Ende der laufenden Funktionsperiode: 30. April 2012 Lebenslauf - Geboren am 14. Juli 1971 in Wuppertal - 1998 Diplom-Kaufmann Tech., Universität Stuttgart - 1997 bis 1998 Mitarbeiter Roland Berger & Partners, Stuttgart - 1998 bis 2002 Senior Manager,TechnoMedia Kapitalbeteiligungsgesellschaft Köln mbH, Köln - 2002 Kaufmännischer Leiter SolarWorld AG, Bonn - Seit 2003 Finanzvorstand, SolarWorld AG, Bonn Die Mitglieder des Vorstands der SolarWorld Aktiengesellschaft können unter folgender Anschrift erreicht werden: SolarWorld Aktiengesellschaft Martin-Luther-King-Str. 24 53175 Bonn Deutschland 8.3 Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand bei grundlegenden Entscheidungen. Laut Satzung der SolarWorld Aktiengesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt auch ohne wichtigen Grund durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von vier Wochen niederlegen. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds in Ermangelung eines Ersatzmitglieds gewählt, so besteht sein Amt für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds. Der Aufsichtsrat wählt im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung, mit deren Beendigung die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder beginnt, in einer Sitzung, zu der es einer besonderen Einladung nicht bedarf, aus seiner Mitte für die Dauer seiner Amtszeit einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Scheidet der Vorsitzende oder sein Stellvertreter aus, so ist eine Neuwahl für den Rest der Amtszeit vorzunehmen. Willenserklärungen des Aufsichtsrats werden in dessen Namen von dem Vorsitzenden und, wenn dieser verhindert ist, von seinem Stellvertreter abgegeben. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält nach Abschluss eines Geschäftsjahres eine angemessene Vergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung festgestellt wird. A - 62 Der Aufsichtsrat der SolarWorld Aktiengesellschaft besteht aus den drei Mitgliedern: - Dr. Claus Recktenwald (Aufsichtsratsvorsitzender) Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte in Bonn Erstbestellung: 18.12.1998 Ende der laufenden Amtszeit: Mai 2013 Dr. Recktenwald hat folgende Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien inne: - Aufsichtsratsvorsitzender der Solarparc Aktiengesellschaft, Bonn - Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Solar AG, Freiberg - Aufsichtsratsmitglied der VEMAG Verlags- und Medien AG, Köln - Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Sunicon AG, Freiberg - Beiratsmitglied der Grünenthal GmbH, Aachen - Aufsichtsratsmitglied der Wanderer Werke AG, Augsburg (bis November 2007) Anschrift: - Schmitz Knoth Rechtsanwälte Bertha-von-Suttner-Platz 2-4 53111 Bonn Deutschland Dr. Georg Gansen (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) Rechtsanwalt/Syndikus der Deutsche Post AG mit Dienstsitz in Bonn Erstbestellung: 18.12.1998 Ende der laufenden Amtszeit: Mai 2013 Dr. Gansen hat zusätzlich folgende Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien inne: - Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Solarparc Aktiengesellschaft, Bonn - Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Solar AG, Freiberg - Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Sunicon AG, Freiberg Anschrift: - Deutsche Post AG Friedrich-Wilhelm-Straße 18 53113 Bonn Deutschland Dr. Alexander von Bossel (Aufsichtsratsmitglied) Rechtsanwalt und Partner der Sozietät CMS Hasche Sigle in Köln Erstbestellung: 18.12.1998 Ende der laufenden Amtszeit: Mai 2013 Dr. von Bossel hat zudem folgende Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien inne: A - 63 - Aufsichtsratsmitglied der Solarparc Aktiengesellschaft, Bonn Anschrift: CMS Hasche Sigle Im Zollhafen 18 Kranhaus 1 50678 Köln Deutschland Unter Berücksichtigung der doppelt zählenden Funktionen als Aufsichtsratsvorsitzender in zwei Fällen kommt Dr. Recktenwald auf acht Mandate bei zurzeit zulässigen zehn Gesamtmandaten. Dr. Gansen zählt vier Mandate, Dr. von Bossel zählt zwei Mandate. 8.4 Ausschüsse des Aufsichtsrats Bei dem Aufsichtsrat der SolarWorld Aktiengesellschaft handelt es sich um ein dreiköpfiges Gremium. Es werden keine Ausschüsse gebildet. 8.5 Weiterführende Informationen zu Organen der Gesellschaft Es bestehen keine verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats des SolarWorld-Konzerns. Gegen keine Personen des Vorstands oder Aufsichtsrats liegen oder lagen Schuldsprüche in Bezug auf betrügerische Straftaten und/oder öffentliche Anschuldigungen und/oder Sanktionen von Seiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden (einschließlich bestimmter Berufsverbände) vor. Es bestehen und bestanden in den letzten fünf Jahren keine Verfahren bezüglich Insolvenzen, Insolvenzverwaltungen oder Liquidationen in Bezug auf diesen Personenkreis. Kein Mitglied des Vorstand oder Aufsichtsrats ist jemals von einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgan eines Emittenten oder in den letzten fünf Jahren für die Tätigkeit im Management oder die Führung der Geschäfte eines Emittenten als untauglich angesehen worden. 8.6 Corporate Governance Die verantwortungsvolle Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle, die unter dem Begriff „Corporate Goverance" verstanden wird, war und ist ein anerkannter, praktizierter Standard bei der SolarWorld Aktiengesellschaft. Mit der Unterzeichnung des von der Regierungskommission des Bundesjustizministeriums verabschiedeten Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) verpflichten sich die Organe der SolarWorld Aktiengesellschaft, die Grundsätze und anerkannten Standards einer verantwortungsvollen und fairen Unternehmensführung im Unternehmen umzusetzen. In ihrer gemeinsamen Sitzung vom 9. August 2010 haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der SolarWorld Aktiengesellschaft ihre jeweiligen Entsprechenserklärungen zum DCGK auf die am 2. Juli 2010 veröffentlichte Neufassung ausgeweitet und da- A - 64 bei beschlossen, dass auch allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen wird. 8.7 Interessenkonflikte und Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen 8.7.1 Interessenkonflikte zwischen den Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen sowie dem oberen Management Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck hält persönlich 55.000 Stückaktien der Solarparc Aktiengesellschaft, die er im Zuge des Übernahmeangebots gegen SWAG-Aktien tauschen könnte. Zudem sind Herrn Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck 3.000.600 SPAG-Aktien der von ihm beherrschten Eifelstrom GmbH zuzurechnen. Hinsichtlich dieser SPAGAktien könnte er die Eifelstrom GmbH zu einem Tausch veranlassen. Darüber hinaus bestehen keine potentiellen Interessenkonflikte bei Vorstand und Aufsichtsrat zwischen ihren Verpflichtungen gegenüber der SWAG sowie ihren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen. 8.7.2 Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an dem Angebot beteiligt sind Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck ist Geschäftsführer der Eifelstrom GmbH, auf die er als Gesellschafter herrschenden Einfluss ausübt. Die Eifelstrom GmbH ist Mehrheitsgesellschafterin der Solarpark Aktiengesellschaft. A - 65 8.8 Bezüge und Vergünstigungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2009 In € Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck Vorsitzender ERFOLGSUNABHÄNGIG Fixum Sonstige Vergütung 280.843,32 Vorjahr 280.843,32 Philipp Koecke Vorstand Finanzen Vorjahr 162.821,04 Boris Klebensberger Vorstand Operatives Geschäft Vorjahr 262.407,64 Frank Henn Vorstand Vertrieb Vorjahr 174.337,47 GESAMT Vorjahr 880.409,47 765.758,47 136.154,40 174.423,32 174.337,43 ERFOLGSBEZOGEN Variabel 810.000,00 GESAMT 810.000,00 1.137.343,32 256.000,00 422.026,24 2.576,16 (Zuschüsse zur Krankenversicherung) 2.692,71 (Zuschüsse zur Krankenversicherung) 2.994,26 (Erfindervergütung) 240.000,00 378.730,56 560.000,00 828.094,61 31.515,64 (Vorstandstätigkeit Deutsche Solar AG), 2.379,90 (Zuschüsse zur Krankenversicherung) 2.329,64 (Erfindervergütung) 3.583,14 (Zuschüsse zur Krankenversicherung) 559.599,99* 770.248,49* 256.000,00 433.920,61 3.375,00 (Zuschüsse zur Krankenversicherung) 59.690,31 88.676,34 240.000,00 417.712,43 1.882.000,00 1.849.599,99* 2.719.087,46 2.704.034,80* 29.500 (Aufsichtsratsvergütung Deutsche Solar AG inkl. Sitzungsgelder von 4.500,00 €) 17.400,00 (Aufsichtsratsvergütung Sunicon AG inkl. Sitzungsgelder von 2.400,00 €) 29.500,00 (Aufsichtsratsvergütung Deutsche Solar AG inkl. Sitzungsgelder von 4.500,00 €) 17.000,00 (Aufsichtsratsvergütung Sunicon AG inkl. Sitzungsgelder von 2.000,00 €) 3.205,20 (Zuschüsse zur Krankenversicherung) [1.090.843,32] 988.146,00 Deckelung der Vorstandsvergütung gem. Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2009 46.900,00 * Die Vorjahreswerte von Boris Klebensberger haben sich verändert: In 2009 erfolgte eine Nachzahlung an variabler Vergütung für 2008 in Höhe von 34.599,99 €. A - 66 Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2009 In € Dr. Claus Recktenwald Vorsitzender Dr. Georg Gansen stellvertr. Vorsitzender Dr. Alexander von Bossel Mitglied GESAMT Vorjahr Für 2009 in 2010 gezahlt Jahresfestvergütung 35.000,00 ERFOLGSUNABHÄNGIG Sitzungsgeld Sonstige Vergütung 2. 000,00 29.500,00 (Aufsichtsrats-vergütung Deutsche Solar AG inkl. Sitzungsgelder von 4.500 €) 17.400,00 (Aufsichtsratsvergütung Sunicon AG inkl. Sitzungsgelder von 2.400,00 €) 29.500,00 (Aufsichtsrats-vergütung Deutsche Solar AG inkl. Sitzungsgelder von 4.500 €) 17.000,00 (Aufsichtsrats-vergütung Sunicon AG inkl. Sitzungsgelder von 2.000 €) 29.500,00 (Aufsichtsrats-vergütung Deutsche Solar AG inkl. Sitzungsgelder von 4.500 €) 17.400,00 (Aufsichtsratsvergütung Sunicon AG inkl. Sitzungsgelder von 2.400,00 €) 29.500,00 (Aufsichtsratsvergütung Deutsche Solar AG inkl. Sitzungsgelder von 4.500 €) 17.000,00 (Aufsichtsrats-vergütung Sunicon AG inkl. Sitzungsgelder von 2.000 €) ERFOLGSBEZOGEN variable Sondervergütung 42.224,88 GESAMT 39.585,83 123.585,83 42.224,88 117.124,88 39.585,83 114.835,83 126.124,88 Für 2008 in 2009 gezahlt 35.000,00 2. 500,00 Für 2009 in 2010 gezahlt 26.250,00 1.750,00 Für 2008 in 2009 gezahlt 26.250,00 2.500,00 Für 2009 in 2010 gezahlt Für 2008 in 2009 gezahlt Für 2009 in 2010 gezahlt Für 2008 in 2009 gezahlt 17.500,00 2.000,00 35.000,00 54.500,00 17.500,00 2.500,00 35.000,00 55.000,00 78.750,00 5.750,00 93.800,00 119.449,76 297.749,76 78.750,00 7.500,00 93.000,00 114.171,66 293.421,66 Es bestehen keine gesonderten Pensionsanwartschaften für Vorstand oder Aufsichtsrat. Der SolarWorld-Konzern bildet keine Reserven oder Rückstellungen, um Pensions- und Rentenzahlungen für Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder auszahlen zu können. Es bestehen keine Dienstleistungsverträge zwischen Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern und dem SolarWorld-Konzern, die bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses Vergünstigungen vorsehen. A - 67 9. Transaktionen des SolarWorld-Konzerns mit nahestehenden Personen 9.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Die folgenden Angaben entsprechen IAS 24 der gemäß Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 für die Geschäftsjahre 2007 bis 2010 anwendbar ist. 9.2 Geschäftsjahr 2007 Im Berichtsjahr 2007 lagen folgende wesentliche Transaktionen mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen vor: Verkäufe von Photovoltaik-Modulen an das Ingenieurbüro Frank H. Asbeck im Volumen von 5,3 Mio. €. Die Modulkäufe erfolgten jeweils zum Zweck der Installation und des Betriebs großflächiger Photovoltaikanlagen zur Stromeinspeisung in das öffentliche Stromnetz. Zum Bilanzstichtag waren noch offene Posten von 0,1 Mio. € zu verzeichnen. Weiterhin wurden von Mitgliedern der Familie Asbeck Verwaltungs- und Gewerbeimmobilien in Bonn mit einem jährlichen Pachtzins von insgesamt 0,6 Mio. € angemietet. An Marc H. Asbeck, den Bruder des Vorstandsvorsitzenden Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck, wurden Verkäufe im Volumen von 0,1 Mio. € getätigt. Zum Bilanzstichtag war dieser Betrag noch nicht ausgeglichen. An die Solarparc Aktiengesellschaft wurden Lieferungen und Leistungen im Volumen von 21,7 Mio. € getätigt. Da ein Projekt erst zum Jahresende abgerechnet wurde, waren zum Bilanzstichtag noch 17,8 Mio. € offen. Gegenüber den anderen assoziierten Unternehmen wurden verschiedene Lieferungen und Dienstleistungen erbracht und mit 0,4 Mio. € abgerechnet. Aus Einlageverpflichtungen bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 1,4 Mio. € Von der Joint Solar Silicon GmbH & Co. KG wurde Silizium in einem Volumen von T€ 1.149 eingekauft. Die dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Dr. Claus Recktenwald, im Sinne von IAS 24 nahe stehende Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte, Bonn, berät und vertritt den SolarWorld-Konzern anwaltlich; mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat sie hierfür im Jahre 2007 einen Honorargesamtbetrag von 0,4 Mio. € erhalten. Alle Geschäfte wurden zu fremdüblichen Bedingungen abgewickelt. 9.3 Geschäftsjahr 2008 Im Berichtsjahr 2008 lagen folgende wesentliche Transaktionen mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen vor: A - 68 Von Mitgliedern der Familie Asbeck wurden Verwaltungs- und Gewerbeimmobilien in Bonn mit einem jährlichen Pachtzins von insgesamt 0,6 Mio. € angemietet. Zum Bilanzstichtag wies die SolarWorld Aktiengesellschaft Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 30 aus. An den Solarparc-Konzern wurden im Geschäftsjahr Lieferungen und Leistungen im Volumen von 4,8 Mio. € erbracht. Da ein Projekt erst zum Jahresende abgerechnet wurde und für ein Projekt aus dem Geschäftsjahr 2007 noch ein Sicherheitseinbehalt ausstand, waren zum Bilanzstichtag noch 5,5 Mio. € an Forderungen offen. Des Weiteren hat der SolarWorld-Konzern Betriebsführungs- und Planungsleistungen in Höhe von T€ 203 von der Solarparc Aktiengesellschaft erhalten. Für die Zwischenfinanzierung eines Projekts hat die SolarWorld Aktiengesellschaft gegenüber der Deutsche Bank AG, Düsseldorf, für die Solarparc Aktiengesellschaft eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von T€ 12.667 abgegeben. Für Zwischenfinanzierungen hat die SolarWorld Aktiengesellschaft von der Solarparc Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr T€ 326 erhalten. Die Gällivare PhotoVoltaic AB hat für den SolarWorld-Konzern Lohnfertigungsleistungen in Höhe von T€ 15.257 erbracht. Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 5.124. Zudem hat der SolarWorld-Konzern von der Gällivare PhotoVoltaic AB Transportleistungen in Höhe von T€ 311 erhalten. Daraus bestanden zum Stichtag keine Verbindlichkeiten mehr. Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat in 2008 einen kurzfristigen Kredit an ein Gemeinschaftsunternehmen gewährt. Dieser betrug zum Stichtag T€ 1.796. Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr von diesem Gemeinschaftsunternehmen dafür Zinsen in Höhe von T€ 10 erhalten. Des Weiteren hat die SolarWorld Aktiengesellschaft eine Anzahlung an ein Gemeinschaftsunternehmen geleistet, die zum Stichtag mit T€ 11.400 bilanziert war. Der SolarWorld-Konzern hat Zellen, Rohstoffe sowie Dienstleistungen im Volumen von T€ 4.761 an Gemeinschaftsunternehmen verkauft bzw. erbracht. Aus diesen Geschäftsvorfällen bestanden zum Stichtag Forderungen in Höhe von T€ 1.138. Von Gemeinschaftsunternehmen wurden Wafer, Silizium sowie Lohnfertigungsleistungen in einem Volumen von T€ 6.173 eingekauft. Zum Bilanzstichtag bestanden daraus Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 343. Aus Einlageverpflichtungen gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 1,4 Mio. €. Die dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Dr. Claus Recktenwald, im Sinne von IAS 24 nahe stehende Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte, Bonn, berät und vertritt den SolarWorld-Konzern anwaltlich. Mit Zustimmung des Aufsichtsrates hat sie hierfür im Jahre 2008 einen Honorargesamtbetrag von 0,6 Mio. € erhalten. Alle Geschäfte wurden zu fremdüblichen Bedingungen abgewickelt. A - 69 9.4 Geschäftsjahr 2009 Im Berichtsjahr 2009 lagen folgende wesentliche Transaktionen mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen vor: Von Mitgliedern der Familie Asbeck wurden Verwaltungs- und Gewerbeimmobilien in Bonn mit einem jährlichen Pachtzins von insgesamt € 1 Mio. angemietet. Zum Bilanzstichtag weist die SolarWorld Aktiengesellschaft Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 30 aus. An Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck wurden Modullieferungen und sonstige Leistungen in Höhe von T€ 145 erbracht. Zum Bilanzstichtag waren hieraus noch Forderungen in Höhe von T€ 129 offen. Gegenüber der Solarparc Vilshofen GmbH bestehen zum Stichtag Restforderungen in Höhe von T€ 100 aus Sicherheitseinbehalten. Die Gesellschaft wurde im Januar 2009 durch die Solarparc Aktiengesellschaft an die Solar Holding Beteiligungsgesellschaft mbH verkauft, deren mehrheitlicher Gesellschafter Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck ist. An den Solarparc-Konzern wurden im Geschäftsjahr Modullieferungen und Projektleistungen mit einem Auftragsvolumen von € 97,1 Mio. erbracht. Da der überwiegende Teil erst im 4. Quartal 2009 abgerechnet wurde, waren zum Stichtag noch € 95,8 Mio. an Forderungen offen. Des Weiteren hat der SolarWorld-Konzern Betriebsführungs- und Planungsleistungen in Höhe von T€ 273 von der Solarparc Aktiengesellschaft erhalten. Daraus bestanden zum Stichtag noch Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 6. Zudem hat der SolarWorld-Konzern sonstige Dienstleistungen in Höhe von T€ 37 an den Solarparc-Konzern erbracht, woraus zum Stichtag noch T€ 1 an Forderungen offen waren. Für die Zwischenfinanzierung eines Projektes hat die SolarWorld Aktiengesellschaft gegenüber der Deutsche Bank AG für die Solarparc Aktiengesellschaft eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von T€ 12.667 abgegeben, für die sie im Geschäftsjahr T€ 128 an Avalprovisionen vereinnahmt hat. Des Weiteren hat die SolarWorld Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr Darlehen in Höhe von insgesamt € 6 Mio. an die Solarparc Aktiengesellschaft gewährt, von denen zum 31. Dezember 2009 noch Darlehen in Höhe von € 3 Mio. ungetilgt waren. In diesem Zusammenhang sind Zinserträge in Höhe von T€ 61 angefallen. Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat in 2008 einem Gemeinschaftsunternehmen einen kurzfristigen Kredit gewährt. Dieser wurde bis zum Stichtag komplett getilgt und führte in 2009 zu Zinserträgen in Höhe von T€ 111. Der SolarWorld-Konzern hat Waren, Anlagevermögen, Lohnfertigungsleistungen sowie sonstige Dienstleistungen im Volumen von T€ 11.023 an Gemeinschaftsunternehmen verkauft bzw. erbracht. Aus diesen Geschäftsvorfällen bestanden zum Stichtag Forderungen in Höhe von T€ 2.398. Von Gemeinschaftsunternehmen wurden Waren, Anlagevermögen, Lohnfertigungsleistungen und sonstige Dienstleistungen in einem Volumen von T€ 76.554 eingekauft. Unter Berücksichtigung der Bilanzierung von Liefer- und Abnahmeverträgen, die wirtschaftlich eine Lohnfertigungsbeziehung darstellen, bestanden zum Stichtag A - 70 Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von T€ 8.815 und geleistete Anzahlungen in Höhe von T€ 955. Zivilrechtlich bestanden aus den Transaktionen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 18.885 sowie Forderungen in Höhe von T€ 16.194. Des Weiteren waren zivilrechtliche Ansprüche aus geleisteten Anzahlungen in Höhe von T€ 15.165 offen. Aus Einlageverpflichtungen gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von € 1 Mio. Die dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Dr. Claus Recktenwald, im Sinne von IAS 24 nahe stehende Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte, Bonn, berät und vertritt den SolarWorld-Konzern anwaltlich. Mit Zustimmung des Aufsichtsrates hat sie hierfür im Jahre 2009 einen Honorargesamtbetrag von € 0,7 Mio. erhalten. Alle Geschäfte wurden zu fremdüblichen Bedingungen abgewickelt. 9.5 Zum 30. September 2010 An das Ingenieurbüro Asbeck und an Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck hat der Konzern in den ersten neun Monaten Projektleistungen und Module in Höhe von 3,5 Mio. € erbracht bzw. geliefert. Von der Solar Holding Beteiligungsgesellschaft mbH, deren mehrheitlicher Gesellschafter Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck ist, wurden am 30. April 2010 49 Prozent der Anteile an der SolarWorld AG & Solar Holding GmbH in GbR Auermühle zu einem Kaufpreis von 9 Mio. € erworben. Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile wurde darüber hinaus der SolarWorld Aktiengesellschaft bzw. der Solar Holding Beteiligungsgesellschaft mbH jeweils das Recht zum Kauf bzw. Verkauf weiterer bis zu 45 Prozent der Anteile an der Gesellschaft eingeräumt. Daraus wurde bereits im Erwerbszeitpunkt eine Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von 8,3 Mio. € bilanziert. An den Solarparc-Konzern hat der SolarWorld-Konzern in den ersten neun Monaten Modullieferungen und Projektleistungen im Wert von 24,9 Mio. € erbracht hat. Des Weiteren hat der SolarWorld-Konzern der Solarparc Aktiengesellschaft in den ersten neun Monaten im Saldo ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von 5 Mio. € neu gewährt. Daraus haben sich in der Periode Zinserträge in Höhe von 0,2 Mio. € ergeben. In den ersten neun Monaten hat der SolarWorld-Konzern Anlagevermögen, Lohnfertigungsleistungen und Waren mit einem Volumen von 91,6 Mio. € von Gemeinschaftsunternehmen eingekauft. Zudem hat der SolarWorld-Konzern Waren und sonstige Dienstleistungen in Höhe von 15,9 Mio. € an Gemeinschaftsunternehmen verkauft bzw. erbracht. Des Weiteren hat der SolarWorld-Konzern einem Gemeinschaftsunternehmen in den ersten neun Monaten ein neues Darlehen in Höhe von 16 Mio. € gewährt. Aus den Darlehensforderungen haben sich in der Periode Zinserträge in Höhe von 0,5 Mio. € ergeben. Im Übrigen lagen keine Geschäfte mit nahestehenden Personen vor, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SolarWorldKonzerns hatten. A - 71 10. Hauptaktionäre der SolarWorld Aktiengesellschaft Das Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft beträgt 111.720.000,00 €, aufgeteilt in 111.720.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 €. 10.1 Aktionärsstruktur der SolarWorld Aktiengesellschaft Das WpHG verlangt von jedem Anleger, dessen Beteiligung an einer zum amtlichen Handel an einer Börse in Deutschland oder der Europäischen Wirtschaftsunion zugelassenen deutschen Aktiengesellschaft eine Grenze von 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechtsanteile für diese Aktiengesellschaft erreicht, über- oder unterschreitet, diese Aktiengesellschaft sowie die BaFin unverzüglich, jedoch in jedem Fall innerhalb von sieben Kalendertagen, von dieser Tatsache zu unterrichten. Abweichende Bedingungen davon gibt es in der Satzung der SolarWorld Aktiengesellschaft nicht. Nach Stimmrechtsmitteilungen im Sinne von §§ 21 ff. WpHG hielten die nachfolgenden Investoren signifikante Beteiligungen an der SolarWorld Aktiengesellschaft zum Zeitpunkt der Angebotsunterlage: Aktionär Dr.-Ing E.h. Frank Asbeck Anzahl der Aktien 28.000.002 % gehalten im Hinblick auf 111.720.000 SWAG-Aktien 25,06 FMR LLC (Fidelity Group) 2.488.651 2,23 BlackRock Inc. 2.361.164 2,11 UBS AG 3.652.900 3,27 DWS Investment GmbH SolarWorld Aktiengesellschaft (eigene Aktien) 5.931.253 5,31 4.838.723 4,33 64.447.307 57,69 Streubesitz Auf Basis der Annahme, dass alle Aktionäre der Solarparc Aktiengesellschaft das Angebot annehmen, wären die entsprechenden Aktionäre nach Durchführung des Angebots mit ca. 3,84 Prozent am Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft beteiligt. Weder die vorstehend angeführten Aktionäre noch irgendwelche anderen Aktionäre der SolarWorld Aktiengesellschaft verfügen über Sonderrechte. A - 72 Bei einer Pro-Forma-Betrachtung nach Abwicklung des Angebots und unter der Annahme, dass alle Solarparc Aktiengesellschaft Aktionäre das Angebot annehmen, stellen sich die Beteiligungen der bedeutendsten Inhaber von Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft zum Datum dieses Anhangs wie folgt dar: Anzahl der Aktien (Pro-Forma nach Angebot) 28.055.002 % gehalten im Hinblick auf 111.720.000 SWAG-Aktien (ProForma nach Angebot) 25,11 Eifelstrom GmbH 3.000.001 2,69 FMR LLC (Fidelity Group) 2.488.651 2,23 BlackRock Inc. 2.361.164 2,11 UBS AG 3.652.900 3,27 DWS Investment GmbH SolarWorld Aktiengesellschaft (eigene Aktien) Streubesitz 5.931.253 5,31 547.057 65.683.972 0,49 58,79 Aktionär Dr.-Ing E.h. Frank Asbeck 10.2 Aktien von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats In der nachstehenden Tabelle sind die von Mitgliedern des Vorstands zum Zeitpunkt der Angebotsunterlage gehaltenen SWAG-Aktien dargelegt: Name Direkt gehaltene Aktien 28.000.002 Indirekt gehaltene Aktien -- Philipp Koecke 1.820 -- Frank Henn 4.000 -- -- -- Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck Boris Klebensberger In der nachstehenden Tabelle sind die zum Zeitpunkt der Angebotsunterlage von Mitgliedern des Aufsichtsrats gehaltenen Aktien der SolarWorld AG dargelegt: Name Direkt gehaltene Aktien Indirekt gehaltene Aktien 5.000 -- Dr. Georg Gansen -- -- Dr. Alexander von Bossel -- -- Dr. Claus Recktenwald Weder Vorstand noch Aufsichtsrat der SolarWorld Aktiengesellschaft verfügen über Bezugsrechte, Aktienoptionen oder erhalten Aktienprämien. 10.3 Aktien-Vergütungsplan für Angestellte Derzeit gibt es keinen Aktien-Vergütungsplan für Angestellte des SolarWorld-Konzerns. A - 73 11. Allgemeine Informationen über die SolarWorld Aktiengesellschaft 11.1 Gründung, Firmenwortlaut und Geschäftsname, Geschäftsjahr Informationen dazu finden Sie unter Punkt 5.1 dieses Anhangs. 11.2 Unternehmensgegenstand Artikel 2 der Satzung der SWAG definiert den Unternehmensgegenstand wie folgt: 11.3 1. Gegenstand des Unternehmens sind: der Anlagenbau, die Produktentwicklung, die Produktion von Modulen und Komponenten sowie der Handel mit solchen Gegenständen im Bereich der Photovoltaik, ferner, die Planung, Errichtung, der Betrieb und der Handel mit Windkraftanlagen und der Stromhandel. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Veränderungen im Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes kann die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals eine Erhöhung des Grundkapitals beschließen. Die Satzung der SolarWorld Aktiengesellschaft sieht keine hiervon abweichende Kapitalmehrheit vor. Die Hauptversammlung vom 24. Mai 2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals der SolarWorld Aktiengesellschaft von 55,36 Mio. € auf 111,72 Mio. € aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals wurde am 22. Juni 2007 ins Handelsregister eingetragen. Zum 30. September 2010 betrug das Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft 111.720.000,00 €. Es umfasst ausschließlich Stammaktien und ist eingeteilt in 111.720.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 €. Das Grundkapital ist voll eingezahlt. 11.4 Genehmigtes Kapital Der Vorstand der SolarWorld Aktiengesellschaft ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 20. Mai 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 55.860.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Bei Barkapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand der SolarWorld Aktiengesellschaft ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien A - 74 den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die ab dem 20. Mai 2010 auf Grund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Darüber hinaus ist der Vorstand der SolarWorld Aktiengesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen sowie, ebenfalls mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat der SolarWorld Aktiengesellschaft ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage hat der Vorstand der SolarWorld Aktiengesellschaft von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. 11.5 Bedingtes Kapital Zum Zeitpunkt der Aufstellung der vorliegenden Angebotsunterlage verfügte die SolarWorld Aktiengesellschaft über kein bedingtes Kapital. 11.6 Anzeigepflichten für Anteilsbesitz Die Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft sind zum Börsenhandel im geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die SolarWorld Aktiengesellschaft unterliegt als börsennotierte Gesellschaft den Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes. 11.7 Bekanntmachungen, Zahl- und Hinterlegungsstellen Bekanntmachungen der SolarWorld Aktiengesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger. Informationen an die Inhaber zugelassener Wertpapiere der Gesellschaft können auch mittels elektronischer Medien übermittelt werden. Die Jahresabschlüsse des SolarWorld-Konzerns werden entsprechend der Regelung in § 325 Abs. 2 HGB im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Zahl- und Hinterlegungsstelle der SolarWorld Aktiengesellschaft ist die Deutsche Bank AG, Theodor-Heuss-Allee 70, 60486 Frankfurt am Main. Für die Anmeldung zur Hauptversammlung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus (§ 123 Abs. 3 AktG). A - 75 11.8 Hauptversammlung Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre. Die Hauptversammlungen finden am Sitz der SolarWorld Aktiengesellschaft in Bonn statt. In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Stimmrechtsbeschränkungen bestehen nicht. Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut und eine Vereinigung von Aktionären oder einem sonstigen Dritten ausüben lassen. Zusätzlich bietet die SolarWorld Aktiengesellschaft ihren Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Auch dann sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes erforderlich. Weder das Aktienrecht noch die Satzung sehen eine Mindestbeteiligung für die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung vor. Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 20. Mai 2010 zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie wurde § 9 Abs. 3 und 4a der Satzung wie folgt geändert: Danach ist die Hauptversammlung mindestens 30 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung einzuberufen. Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist) zugehen. Der Vorstand ist ermächtigt bzw., im Falle der Einberufung durch den Aufsichtsrat, der Aufsichtsrat, in der Einberufung der Hauptversammlung eine auf bis zu drei Tage vor der Hauptversammlung verkürzte Anmelde- und Nachweisfrist zu bestimmen. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß Satzung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft einen von ihrem depotführenden Kreditinstitut in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines Geschäftsjahres statt und wird vom Vorstand einberufen. Sofern das Wohl der SolarWorld Aktiengesellschaft es erfordert, hat der Vorstand oder der Aufsichtsrat außerdem eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Aktionäre, deren Anteil zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreicht, können die Einberufung einer Hauptversammlung vom Vorstand verlangen. Das Verlangen hat schriftlich zu erfolgen und muss den Zweck und die Gründe der Einberufung enthalten. A - 76 Die Hauptversammlung fasst ihre Beschlüsse, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und - sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Das Aktienrecht schreibt für bestimmte grundlegende Beschlüsse neben der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine zwingende Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei Beschlussfassung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals vor. 11.9 Wertpapiere mit Wandlungsrecht Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat keine Bezugsrechte oder Optionsrechte ausgegeben, die in Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft umgewandelt werden können. 11.10 Von der SolarWorld Aktiengesellschaft gehaltene eigene Aktien Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 20. Mai 2009 wurde die Gesellschaft ermächtigt, Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb erfolgt über die Börse oder im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebotes. Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis pro Aktie darf den höchsten am Erwerbstag an der Frankfurter Wertpapierbörse im Parkett- und Computerhandel festgestellten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und Gebühren) nicht überschreiten. Er darf maximal 15 Prozent darunter liegen. Im Falle eines öffentlichen Erwerbsangebotes darf der angebotene und gezahlte Erwerbspreis pro Aktie bis zu 15 Prozent über dem höchsten Börsenkurs des dritten Börsentags vor der Veröffentlichung des Erwerbsangebotes liegen. Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, auf der Grundlage dieser Ermächtigung erworbene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien zu verwenden. Bei einer solchen Verwendung ist das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien ausgeschlossen. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Einziehung und ihrer Wiederveräußerung können jeweils ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, ausgeübt werden. Diese Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist gem. § 71 I Nr. 8 AktG auf 18 Monate vom Tag der Beschlussfassung an, also bis zum Ablauf des 20. November 2010 befristet. Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr 2010 von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht: Zum 30. September 2010 hielt die Gesellschaft 4.838.723 eigene Aktien mit einem Nennwert von je 1,00 € pro Aktie und Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 41.830. Stimm- und dividendenberechtigt waren damit zum 30. September 2010 gemäß §71b AktG nur noch 106.881.277 Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 95,67 Prozent. A - 77 11.11 Übersicht über die Beteiligungen der SolarWorld Aktiengesellschaft Für einen Überblick über die direkten und indirekten Beteiligungen der SolarWorld Aktiengesellschaft siehe „5.2 Gegenwärtige Organisationstruktur – Konzernstruktur zum 1. Oktober 2010“ 11.12 Dividendenpolitik der SolarWorld Aktiengesellschaft und Ergebnis je Aktie Die aktionärsorientierte Dividendenpolitik der SolarWorld Aktiengesellschaft wird durch Ergebnisabführungsverträge mit den wesentlichen deutschen Tochtergesellschaften auf ein breites Fundament gestellt. Nach Beschlussfassung zur Ausschüttung einer Dividende wird der verbleibende Bilanzgewinn der SolarWorld Aktiengesellschaft in die Gewinnrücklage eingestellt. Darüber wird die Eigenkapitalbasis des SolarWorld-Konzerns zur Finanzierung weiterer Investitionsvorhaben gesichert. Die folgende Tabelle zeigt das Ergebnis je Aktie sowie die je Aktie ausgeschüttete Jahresdividende für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009: Anzahl der ausstehenden SWAG-Aktien zum 31. Dezember 111.720.000 Bruttodividende je SWAG-Aktie (in €) 0,14 Ergebnis je SWAGAktie* (in €) 0,99 2008 111.720.000 0,15 1,21 2009 111.720.000 0,16 0,53 Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2007 * 2007 und 2008: Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten Die SolarWorld Aktiengesellschaft wird aus heutiger Sicht auch mit Blick in die weitere Zukunft ihre konstante Dividendenpolitik fortsetzen – unter der Prämisse eines entsprechenden Bilanzgewinns sowie unter Abwägung der Liquiditätsentwicklung und erforderlicher Investitionen. 12. Informationen über die Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft 12.1 Grundkapital Das vollständig eingezahlte Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft beträgt 111.720.000,00 Euro und besteht aus 111.720.000 SWAG-Aktien. Die Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft sind im geregelten Markt (Prime Standard Segment) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE0005108401 zum Börsenhandel zugelassen. Bei den Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft handelt es sich um nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Nach deutschem Recht entfällt auf nennwertlose Aktien ein anteiliger Betrag des Grundkapitals, der dem Gesamtbetrag des Grundkapitals dividiert durch die Anzahl der Aktien entspricht. Derzeit beträgt der A - 78 auf die nennwertlosen bestehenden Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft entfallende anteilige Betrag am Grundkapital der SolarWorld Aktiengesellschaft 1,00 € je Aktie. Die SWAG-Aktien sind stückelos. Die Buchungsunterlagen werden geführt bei der Clearstream Banking AG, Neue Börsenstraße 1, 60487 Frankfurt am Main. 12.2 Die SWAG-Aktie 12.2.1 Stimmrechte Alle Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft mit Ausnahme der Aktien im eigenen Besitz der SolarWorld Aktiengesellschaft (zum Zeitpunkt der Angebotsunterlage: 4.838.723 eigene Aktien) sind in der Hauptversammlung stimmberechtig. Zum Zeitpunkt der Angebotsunterlage waren gemäß §71b AktG 106.881.277 SWAG-Aktien stimmberechtigt. Jede Aktie vertritt ein Stimmrecht. 12.2.2 Dividendenberechtigung Alle Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft mit Ausnahme der Aktien im eigenen Besitz der SolarWorld Aktiengesellschaft sind voll dividendenberechtigt. Zum Zeitpunkt der Angebotsunterlage waren gemäß §71b AktG 106.881.277 Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft dividendenberechtigt. Die Inhaber von Aktien der SolarWorld Aktiengesellschaft haben einen Anspruch auf Dividenden, die nach der Billigung des geprüften Einzelabschlusses und gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung gezahlt werden. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Dividendenberechtigt ist, wer, zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Dividende SWAG-Aktionär ist. Der SolarWorld Aktiengesellschaft sind keine Einschränkungen im Hinblick auf Dividendenzahlungen an SWAG-Aktionäre bekannt, die nicht in Deutschland ansässig sind, ausgenommen eventueller Quellensteuern, die für NichtAnsässige anfallen könnten. Wegen der steuerlichen Fragen sei auf die nachfolgende Darstellung verwiesen. Die SWAG-Aktien sind Stammaktien und berechtigen nicht zu einer Mindestdividende. Das Recht auf Dividenden entsteht nur in dem Umfang, wie die Hauptversammlung der SWAG beschließt, Gewinne in Form von Dividenden auszuzahlen. Derzeit sind keine beschlossenen Dividendenzahlungen ausstehend. Der Dividendenanspruch verjährt mit Ablauf der dreijährigen Regelverjährungsfrist zugunsten der Gesellschaft. 12.2.3 Sonstige Rechte Bei Barkapitalerhöhungen steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich A - 79 unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen. Die SWAG-Aktien berechtigen die jeweiligen Inhaber im Fall der Liquidation der SolarWorld Aktiengesellschaft, an dem sich aus der Liquidation ergebenden Erlös im Verhältnis ihrer Nominalbeträge zueinander teilzuhaben. Die SWAG-Aktien sind Stammaktien und sehen keine Tilgungsmöglichkeit vor. Die Satzung der SolarWorld-Aktiengesellschaft sieht auch keine Umwandlung der SWAG-Aktien vor. 12.3 Änderungen der Rechte der Aktieninhaber Laut Satzung der SolarWorld Aktiengesellschaft ist der Vorstand ermächtigt, die Umstellung von Inhaberaktien auf börsenfähige, mit einem Blankoindossament versehene Namensaktien durchzuführen. Ansonsten unterliegt die SolarWorld Aktiengesellschaft ausschließlich dem geltenden deutschen Recht. 12.4 Veräußerungsbeschränkungen Die Satzung der SolarWorld Aktiengesellschaft enthält keine Bestimmungen, die eine Verzögerung, einen Aufschub, oder die Verhinderung eines Wechsels in der Kontrolle der Gesellschaft bewirken können. 13. Besteuerung in Deutschland Dieses Kapitel beschreibt einige wichtige deutsche Besteuerungsgrundsätze, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten oder der Übertragung von Aktien bedeutsam sein können. Es handelt sich dabei nicht um eine umfassende und vollständige Darstellung sämtlicher steuerlicher Aspekte, die für Aktionäre relevant sein können. Insbesondere behandelt es nicht umfassend solche Besteuerungsgrundsätze, die auf außerhalb Deutschlands ansässige Aktionäre Anwendung finden, eingeschlossen im Ausland Ansässige mit einer deutschen Betriebsstätte. Grundlage dieser Darstellung ist das zur Zeit der Erstellung dieses Anhangs 3 geltende nationale deutsche Steuerrecht sowie Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen, die derzeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten typischerweise bestehen. Es ist zu beachten, dass sich die Rechtslage bzw. einschlägige Gesetzesinterpretationen -unter Umständen auch rückwirkend- ändern können. Die steuerlichen Ausführungen in diesem Anhang 3 ersetzen keine Steuerberatung. Deshalb wird jedem Interessenten dringend empfohlen, wegen der steuerlichen Auswirkungen des Umtauschs von Solarparc-Aktien sowie des Erwerbs, des Haltens, der Veräußerung, dem Schenken und Vererben von SolarWorld-Aktien sowie des bei einer Erstattung deutscher Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) einzuhaltenden Verfahrens ihren eigenen Steuerberater zu konsultieren. Die persönlichen Besonderheiten A - 80 des jeweiligen Anlegers können nur im Rahmen einer individuellen Steuerberatung angemessen berücksichtigt werden. Die steuerlichen Ausführungen in diesem Kapitel enthalten keine Erwägungen hinsichtlich Kirchensteuer sowie zu jedem möglichen Wahlrecht eines Aktionärs für eine individuelle Steuerveranlagung von Einkommen aus Aktien. 13.1 Besteuerung der SolarWorld Aktiengesellschaft Die SolarWorld Aktiengesellschaft unterliegt mit ihrem zu versteuernden Einkommen grundsätzlich der deutschen Körperschaftsteuer zu einem einheitlichen Satz von 15 Prozent für ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne zuzüglich eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuerschuld (insgesamt 15,825 %). Dividenden (Gewinnanteile) und sonstige Bezüge, die die SolarWorld Aktiengesellschaft von inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften bezieht, unterliegen nicht der Körperschaftsteuer, 5 Prozent der jeweiligen Einnahmen gelten jedoch pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben und unterliegen deshalb der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Im Ergebnis unterliegen daher Dividenden (Gewinnanteile) und sonstige Bezüge, die die SolarWorld Aktiengesellschaft von Kapitalgesellschaften bezieht, zu 95 Prozent nicht der Körperschaftsteuer. Gleiches gilt für Gewinne der Gesellschaft aus der Veräußerung von Anteilen an einer inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft. Verluste aus der Veräußerung solcher Anteile sind steuerlich nicht abzugsfähig. Zusätzlich unterliegt die SolarWorld Aktiengesellschaft mit ihren in inländischen Betriebsstätten erzielten Gewerbeerträgen der Gewerbesteuer. Zur Ermittlung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage wird der für körperschaftssteuerliche Zwecke in den inländischen Betriebsstätten ermittelte Gewinn insbesondere um ein Viertel der Entgelte für Schulden sowie um ein Viertel der Finanzierungsanteile in Mietund Pachtzinsen, Leasingraten und Lizenzgebühren erhöht, soweit die Summe dieser Entgelte mehr als EUR 100.000 beträgt. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer auf der Ebene der SolarWorld Aktiengesellschaft nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar, d. h. die Gewerbesteuer mindert weder die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer noch ihre eigene Bemessungsgrundlage. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt davon ab, in welcher Gemeinde die SolarWorld Aktiengesellschaft Betriebsstätten unterhält. Sie beträgt in der Regel effektiv ca. 10 Prozent bis 17 Prozent des Gewerbeertrags, je nach Hebesatz der Gemeinde. Für Zwecke der Gewerbesteuer werden Gewinnanteile, die von Kapitalgesellschaften bezogen werden, sowie Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kapitalgesellschaft, grundsätzlich in gleicher Weise behandelt wie für Zwecke der Körperschaftsteuer. Allerdings sind von inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften bezogene Gewinnanteile grundsätzlich nur dann effektiv zu 95 Prozent von der Gewerbesteuer befreit, wenn die Gesellschaft zu Beginn bzw. seit Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraumes ununterbrochen zu mindestens 15 Prozent am Grund- oder Stammkapital der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt war (gewerbesteuerliches Schachtelprivileg). Für Gewinnanteile, die von ausländischen Kapitalgesellschaften stammen, gelten zusätzliche Einschränkungen. A - 81 Steuerliche Verlustvorträge können nur bis zur Höhe von derzeit € 1 Mio. zum vollständigen Ausgleich eines positiven körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens bzw. des Gewerbeertrags herangezogen werden. Übersteigt das Einkommen bzw. der Gewerbeertrag diesen Betrag, ist der Verlustausgleich auf 60 Prozent des übersteigenden Betrags begrenzt. Die verbleibenden 40 Prozent müssen versteuert werden (sogenannte Mindestbesteuerung). Nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge können aber grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung vorgetragen und in späteren Veranlagungszeiträumen im Rahmen der dargestellten Regelung von zukünftigen steuerpflichtigen Einkommen bzw. Gewerbeerträgen abgezogen werden. Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 wurde die sogenannte Zinsschranke eingeführt. Die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen wurde somit beschränkt. Im Grundsatz können danach Aufwendungen für die Überlassung von Fremdkapital bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns der Gesellschaft in Höhe des Zinsertrages und darüber hinaus nur noch bis zur Höhe von 30 Prozent des steuerlichen EBITDAs (steuerlicher Gewinn bereinigt um Zinsaufwendungen, Zinserträge sowie bestimmte Abschreibungs- und Minderungsbeträge) abgezogen werden, falls der Nettozinsaufwand (Saldo der Zinsaufwendungen und Zinserträge eines Wirtschaftsjahres) € 3 Mio. oder mehr beträgt und keine sonstigen Ausnahmetatbestände greifen. Im Hinblick auf die Überlassung von Fremdkapital durch Gesellschafter gelten zusätzlich besondere Regelungen. Zinsaufwendungen, die nicht abgezogen werden dürfen, sind in die folgenden Wirtschaftsjahre der Gesellschaft vorzutragen (Zinsvortrag) und erhöhen die Zinsaufwendungen der folgenden Wirtschaftsjahre. Durch das zum 1. Januar 2010 in Kraft getretene Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde vom Gesetzgeber die Möglichkeit eingeführt, einen sogenannten EBITDAVortrag zu bilden. Dies hat zur Folge, dass in den Jahren, in denen das verrechenbare EBITDA (30 % des steuerlichen EBITDA) den Nettozinsaufwand übersteigt, die übersteigenden Anteile in die fünf folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden. Die Möglichkeit zur Bildung eines EBITDA-Vortrags ist jedoch nicht gegeben, wenn die Zinsschranke auf Grund von Ausnahmeregelungen nicht anwendbar ist. Die Regelungen zum EBITDA-Vortrag gelten zwar erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2009 enden. Es besteht jedoch die Möglichkeit einen fiktiven EBITDA-Vortrag für die Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2006 beginnen und vor dem 1. Januar 2010 enden zu bilden und diesen dem verrechenbaren EBITDA des ersten Wirtschaftsjahres, das nach dem 31. Dezember 2009 endet, hinzuzurechnen. Falls innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 Prozent des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar auf einen Erwerber oder diesem nahe stehende Personen übertragen werden oder ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt (sogenannter schädlicher Beteiligungserwerb), gehen nicht genutzte Verluste und Zinsvorträge vollständig unter. Als ein Erwerber gilt auch eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen. Zusätzlich können die bis zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs entstandenen Verluste des laufenden Wirtschaftsjahres grundsätzlich nicht mehr ausgeglichen werden. Übertragungen im vorstehenden Sinne von mehr als 25 Prozent bis zu 50 Prozent lassen nicht genutzte Verluste und Zinsvorträge anteilig entfallen. Unter bestimmten Voraussetzungen entfallen körperschaftsteuerliche Verlustvorträge nicht, wenn der Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung der Körperschaft erfolgt. Dies müssen Maßnahmen sein, die eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung A - 82 verhindern oder beseitigen wollen. Gleichzeitig müssen die wesentlichen Betriebsstrukturen erhalten bleiben. Die bestehenden Verlustabzugsrestriktionen wurden durch das zum 1. Januar 2010 in Kraft getretene Wachstumsbeschleunigungsgesetz grundlegend überarbeitet. Zum einen wurden die Regelungen zum sogenannten schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG modifiziert. Für Beteiligungserwerbe nach dem 31. Dezember 2009 liegt demnach kein schädlicher Beteiligungserwerb vor, wenn an dem übertragenden und an dem übernehmenden Rechtsträger dieselbe Person jeweils zu 100 Prozent mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Des Weitern bleiben nicht genutzte Verluste und Zinsvorträge erhalten, soweit ihnen zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs stille Reserven in dem inländischen Betriebsvermögen der Körperschaft gegenüberstehen, deren Aufdeckung im Inland steuerpflichtig wäre. 13.2 Besteuerung der Aktionäre Aktionäre unterliegen der Besteuerung insbesondere im Zusammenhang mit dem Halten von Aktien (Besteuerung von Dividendeneinkünften), der Veräußerung von Aktien (Besteuerung von Veräußerungsgewinnen) und der unentgeltlichen Übertragung von Aktien (Erbschaft- und Schenkungsteuer). 13.2.1 Besteuerung von Dividendeneinkünften Kapitalertragsteuer Die Gesellschaft muss bei der Ausschüttung von Dividenden grundsätzlich Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent und einen auf die Kapitalertragsteuer erhobenen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent (insgesamt 26,375 %) einbehalten und abführen, wenn der Aktionär in Deutschland steuerpflichtig ist und eine inländische Zahlstelle (ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, eine inländische Zweigstelle eines ausländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts, ein inländisches Wertpapierhandelsunternehmen oder eine inländische Wertpapierhandelsbank) die Aktien verwahrt, verwaltet und die Kapitalerträge auszahlt oder gutschreibt. Keine Kapitalertragsteuer wird durch eine inländische Zahlstelle auf eine Dividendenzahlung einbehalten, wenn die Aktien einem inländische Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, einer inländische Zweigstelle eines ausländischen Kreditinstituts oder ausländischen Finanzdienstleistungsinstituts oder einer Investmentgesellschaft oder dem Betriebsvermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft zugerechnet werden. Dasselbe gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Aktien, die von natürlichen Personen oder Personengesellschaften im Betriebsvermögen gehalten werden. Aktionäre, die ihrer Depotbank eine gültige Nichtveranlagungs-Bescheinigung ihres zuständigen Finanzamts übermittelt haben, erhalten Dividenden ohne Kapitalertragsteuereinbehalt. Gleiches gilt für natürliche Personen, die ihrer Depotbank eine Freistellungsbescheinigung übermittelt haben, insoweit, als der in der Bescheinigung ausgewiesene Betrag noch nicht durch andere private Kapitalerträge des Aktionärs aufgebraucht ist. A - 83 Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer ist die von der Hauptversammlung beschlossene Dividende. Die Kapitalertragsteuer wird grundsätzlich unabhängig davon einbehalten, ob und in welchem Umfang die Dividendenzahlung auf Ebene des Aktionärs steuerlich zu berücksichtigen ist und ob es sich um einen im Inland oder im Ausland ansässigen Aktionär handelt. Bei Dividenden, die an eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässige Gesellschaft im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a) der sogenannten Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie Nr. 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 in der derzeit gültigen Fassung) ausgeschüttet werden, wird bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen auf Antrag von einer Einbehaltung der Kapitalertragsteuer abgesehen oder die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet. Dies gilt auch für Dividenden, die an eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegene Betriebsstätte einer solchen Muttergesellschaft oder einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Muttergesellschaft ausgeschüttet werden, sofern die Beteiligung an der ausschüttenden Gesellschaft zum Betriebsvermögen einer solchen Betriebsstätte gehört. Für Dividendenzahlungen an sonstige im Ausland ansässige Aktionäre wird der Kapitalertragsteuersatz, wenn Deutschland mit dem Ansässigkeitsstaat des Aktionärs ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat und wenn der Aktionär seine Aktien weder im Vermögen einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung in Deutschland noch in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, hält, nach Maßgabe des Doppelbesteuerungsabkommens ermäßigt. Die Ermäßigung der Kapitalertragsteuer wird grundsätzlich in der Weise gewährt, dass die Differenz zwischen der einbehaltenen Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und der nach Maßgabe des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens geschuldeten Kapitalertragsteuer (in der Regel 15 %) auf Antrag durch die deutsche Finanzverwaltung (Bundeszentralamt für Steuern, Hauptdienstsitz BonnBeuel, An der Küppe 1, D-53225 Bonn) erstattet wird. Formulare für das Erstattungsverfahren sind beim Bundeszentralamt für Steuern (http://www.bzst.bund.de) sowie bei den deutschen Botschaften und Konsulaten erhältlich. Im Falle von Dividendenzahlungen an eine ausländische, in Deutschland beschränkt steuerpflichtige Körperschaft werden dieser grundsätzlich zwei Fünftel der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer erstattet. Der Anspruch auf eine weitergehende Erstattung oder Freistellung auf Grund der Mutter-Tochter-Richtlinie oder von Doppelbesteuerungsabkommen bleibt unberührt. Im Inland ansässige Aktionäre Natürliche Personen mit Aktien im Privatvermögen Für natürliche Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind (in der Regel Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt sich in Deutschland befindet) und die die Aktien im Privatvermögen halten, hat die Kapitalertragsteuer grundsätzlich abgeltende Wirkung, d.h. mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuerschuld des Aktionärs insoweit abgegolten und die Dividenden müssen in der Jahressteuererklärung des Aktionärs nicht mehr erklärt werden. A - 84 Der Abgeltungssteuersatz soll die erzielten Einkünfte abschließend, also unabhängig vom persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen besteuern. Auf Antrag des Aktionärs können die erzielten Dividendeneinkünfte anstelle der Abgeltungsbesteuerung nach den allgemeinen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer veranlagt werden, wenn dies für ihn zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt. In diesem Fall sind die Bruttoerträge abzüglich des Sparer-Pauschbetrages in Höhe von € 801 (€ 1.602 bei zusammen veranlagten Ehegatten) für die Besteuerung maßgeblich. Ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Eine zunächst einbehaltene Kapitalertragsteuer wird in diesem Fall auf die im Wege der Veranlagung erhobene Einkommensteuer angerechnet bzw. bei einem Überhang erstattet. Ansonsten, wenn aus anderen Gründen als der Übermittlung einer zutreffenden Nichtveranlagungs-Bescheinigung oder einer Freistellungsbescheinigung keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde (z. B. weil die Aktien in einem ausländischen Bankdepot gehalten werden), sind die Dividendeneinkünfte im Rahmen der jährlichen Veranlagung zu erklären. In diesem Fall wird die Einkommensteuer mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag hierauf) veranlagt. Für Zwecke der Veranlagung dürfen die Dividenden nur mit laufenden Verlusten aus Einkünften aus Kapitalvermögen (nicht jedoch mit Verlusten aus Anteilsveräußerungen) verrechnet werden. Für die Besteuerung maßgeblich sind die Bruttoerträge abzüglich des genannten Sparer-Pauschbetrages in Höhe von 801 EUR (1.602 € bei zusammen veranlagten Ehegatten); ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Ist ein Kapitalertragsteuereinbehalt durch die deutsche Zahlstelle erfolgt, kann ein Aktionär unter bestimmten Voraussetzungen die Veranlagung der Dividendeneinkünfte mit dem Abgeltungssteuersatz wie eben beschrieben beantragen (z. B. wenn die deutsche Zahlstelle den Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigt hat oder spanische Quellensteuer nicht berücksichtigt hat). Auf die Dividende einbehaltene deutsche Kapitalertragsteuer kann auf die persönliche Einkommensteuerschuld des Aktionärs angerechnet bzw. bei einem die Einkommensteuerschuld übersteigenden Betrag erstattet werden. Zum Betriebsvermögen gehörende Aktien Die Besteuerung der Dividenden aus Aktien, die zu einem Betriebsvermögen gehören, richtet sich danach, ob der Aktionär eine Körperschaft, eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist. Bei Aktien, die dem Betriebsvermögen eines Aktionärs zuzuordnen sind, hat die grundsätzlich auf die Dividenden nach den oben dargestellten Grundätzen einzubehaltende Kapitalertragsteuer keine Abgeltungswirkung. Vielmehr besteht in diesen Fällen die Möglichkeit, dass die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag des Aktionärs angerechnet bzw. bei einem Überhang erstattet wird. A - 85 Körperschaften Ist der Aktionär eine im Inland ansässige Körperschaft, so sind die Dividenden grundsätzlich zu 95 Prozent von der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag befreit. 5 Prozent der Dividenden gelten pauschal als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und unterliegen daher der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Im Übrigen dürfen tatsächlich anfallende Betriebsausgaben, die mit den Dividenden in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, abgezogen werden (vorbehaltlich etwaiger genereller Abzugsbeschränkungen). Die Dividenden unterliegen jedoch nach Abzug der mit ihnen im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben in voller Höhe der Gewerbesteuer, es sei denn, die Körperschaft war zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Im letztgenannten Fall gilt die oben beschriebene Freistellung von 95 Prozent der Dividenden für Zwecke der Gewerbesteuer entsprechend. Einzelunternehmer (natürliche Personen) Werden die Aktien im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers (natürliche Person) gehalten, sind Dividenden zu 40 Prozent steuerbefreit (sogenanntes Teileinkünfteverfahren). Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Dividenden stehen, sind zu 60 Prozent steuerlich abzugsfähig. Das Teileinkünfteverfahren gilt auch, soweit natürliche Personen Anteile an der Gesellschaft mittelbar über Personengesellschaften halten (mit Ausnahme von Privatpersonen, die über vermögensverwaltende Personengesellschaften beteiligt sind). Gehören die Aktien zu einer in Deutschland unterhaltenen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs des Aktionärs, so unterliegen die Dividendeneinkünfte (nach Abzug der mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben) zusätzlich zur Einkommensteuer in voller Höhe der Gewerbesteuer, es sei denn, der Aktionär war zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Die Gewerbesteuer wird jedoch grundsätzlich im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens vollständig oder teilweise auf die persönliche Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet. Personengesellschaften Ist der Aktionär eine Personengesellschaft, so werden die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag nicht auf der Ebene der Personengesellschaft, sondern auf der Ebene des jeweiligen Gesellschafters erhoben. Die Besteuerung eines jeden Gesellschafters hängt davon ab, ob der Gesellschafter eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Ist der Gesellschafter eine Körperschaft, so ist die Dividende grundsätzlich zu 95 Prozent steuerfrei (siehe oben “Körperschaften”). Ist der Gesellschafter eine natürliche Person, so unterliegen 60 Prozent der Dividendenbezüge der Einkommensteuer (siehe oben “Einzelunternehmer (natürliche Personen)”). Zusätzlich unterliegen die Dividenden bei Zurechnung der Aktien zu einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs der Personengesellschaft bei dieser der Gewerbesteuer und zwar grundsätzlich in voller Höhe. Wenn der Gesellschafter der Personengesellschaft eine natürliche Person ist, wird die von der Personengesellschaft gezahlte, auf seinen Anteil entfallende Gewerbesteuer grundsätzlich nach einem pauschalierten Verfahren auf seine persönliche Einkommensteuer angerechnet. War die Personengesellschaft zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu A - 86 mindestens 15 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt, unterliegen die Dividenden nicht der Gewerbesteuer. Allerdings fällt in diesem Fall, soweit an der Personengesellschaft Körperschaften beteiligt sind, auf 5 Prozent der Dividenden, die als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gelten, Gewerbesteuer an. Von einer deutschen Zahlstelle einbehaltene Kapitalertragsteuer wird auf die persönliche Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld angerechnet. Wenn der Betrag der einbehaltenen Kapitalertragsteuer die persönliche Einkommen- oder Körperschaftsteuer übersteigt, wird der Mehrbetrag erstattet. Die gleiche Regelung findet auf den Solidaritätszuschlag Anwendung. Finanz- und Versicherungssektor Für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors gelten besondere Regeln. Im Ausland ansässige Aktionäre Bei nicht in Deutschland ansässigen Aktionären (natürlichen Personen und Körperschaften), die ihre Aktien im Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte oder festen Einrichtung in Deutschland oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist, halten, gelten hinsichtlich der Besteuerung dieselben Bedingungen wie für in Deutschland ansässige Aktionäre. Die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer wird auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld ebenfalls angerechnet. Soweit die einbehaltene Kapitalertragsteuer die persönliche Einkommen- oder Körperschaftssteuerschuld übersteigt, wird sie erstattet. Entsprechendes gilt für den Solidaritätszuschlag. Für diese Aktionäre gilt das oben in Bezug auf in Deutschland ansässige Aktionäre Gesagte grundsätzlich entsprechend. In allen sonstigen Fällen ist eine etwaige deutsche Steuerschuld bei im Ausland ansässigen Aktionären mit Einbehaltung der Kapitalertragsteuer abgegolten. Eine Ermäßigung der Kapitalertragsteuer im Wege der Erstattung oder Freistellung findet nur in den oben unter „Besteuerung von Dividendeneinkünften - Kapitalertragsteuer“ beschriebenen Fällen statt. 13.2.2 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen Im Inland ansässige Aktionäre Privatvermögen Bei vor dem 1. Januar 2009 angeschafften Aktien unterlag ein Veräußerungsgewinn der Besteuerung in Deutschland nur, wenn die Aktie innerhalb einer Haltefrist von einem Jahr veräußert wurde. Die Veräußerung bzw. der Umtausch von SolarparcAktien, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft worden sind, ist mithin seit dem 1. Januar 2010 steuerfrei in Deutschland. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die in Deutschland ansässige Aktionäre im Privatvermögen halten und die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden, sind unabhängig von einer Haltefrist grundsätzlich immer steuerpflichtig. Veräußerungsgewinne aus dem Umtausch von Solarparc-Aktien, die von einer natürlichen A - 87 Person im Privatvermögen gehalten werden und nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, sind mithin grundsätzlich steuerpflichtig. Steuerpflichtig sind auch etwaige Gewinne aus dem zukünftigen Verkauf der im Rahmen des vorliegenden Umtauschangebots erhaltenen Solarworld-Aktien und zwar unabhängig davon, ob die eingetauschten Solarparc-Aktien vor oder nach dem 31.12.2008 angeschafft worden waren. Das vorliegende Umtauschangebot fällt auch nicht in den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 4a Einkommensteuergesetz (EStG), wonach ein Anteilstausch unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral durchgeführt werden kann. Auch in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010 begünstigt die Vorschrift nicht den Umtausch gegen Eigene SolarWorld-Aktien. Der Steuersatz beträgt (grundsätzlich) einheitlich 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf (sowie gegebenenfalls Kirchensteuer). Die Steuer wird üblicherweise durch die einbehaltene Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % hierauf) abgegolten. Verluste aus Anteilsveräußerungen dürfen nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien im laufenden oder in einem späteren Jahr ausgeglichen werden. Werden die Aktien, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden, durch ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut (einschließlich der inländischen Niederlassung eines ausländischen Instituts), ein inländisches Wertpapierhandelsunternehmen oder eine inländische Wertpapierhandelsbank verwahrt oder verwaltet, wird im Fall der Veräußerung eine grundsätzlich abgeltende Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf sowie gegebenenfalls Kirchensteuer) von dem entsprechenden Institut bzw. Unternehmen einbehalten. Wurden die Aktien bei dem entsprechenden Institut bzw. Unternehmen seit Erwerb verwahrt oder verwaltet, bemisst sich der Steuerabzug nach der Differenz zwischen dem Veräußerungsbetrag nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen und dem Entgelt für den Erwerb der Aktien. Beim vorliegenden Aktientausch bemisst sich der Veräußerungsbetrag für die hingegebenen Solarparc-Aktien nach dem gemeinen Wert der erhaltenen SolarWorld-Aktien. Unter bestimmten Umständen kommt eine Ersatzbemessungsgrundlage in Höhe von 30 Prozent des Veräußerungsbetrages zur Anwendung, wenn die veräußerten bzw. im Rahmen des Tauschs hingegebenen Solarparc-Aktien nicht von der inländischen Zahlstelle seit der Anschaffung verwahrt wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei einem Depotwechsel von einer auszahlenden Zahlstelle außerhalb eines EU- oder EWR-Staates. Da der Umtausch ohne Geldzahlung erfolgt, ist die entsprechende Kapitalertragsteuer durch den Aktionär an die Zahlstelle zu leisten (ansonsten nimmt das Finanzamt den Aktionär wegen der Kapitalertragsteuer direkt in Anspruch). Bei Aktionären, die ihrer Depotbank eine gültige Nichtveranlagungs-Bescheinigung ihres zuständigen Finanzamts übermitteln, erfolgt beim Aktientausch kein Kapitalertragsteuereinbehalt. Gleiches gilt für natürliche Personen, die ihrer Depotbank eine Freistellungsbescheinigung übermittelt haben, insoweit, als der in der Bescheinigung ausgewiesene Betrag noch nicht durch andere private Kapitalerträge des Aktionärs aufgebraucht ist. A - 88 Ansonsten, wenn aus anderen Gründen als der Übermittlung einer zutreffenden Nichtveranlagungs-Bescheinigung oder einer Freistellungsbescheinigung keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde (z. B. weil die Aktien in einem ausländischen Bankdepot gehalten werden), sind die Veräußerungsgewinne aus dem Umtausch der Aktien im Rahmen der jährlichen Veranlagung zu erklären. In diesem Fall wird die Einkommensteuer mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag hierauf) veranlagt. Für Zwecke der Veranlagung darf ein Veräußerungsgewinn aus dem Umtausch nur mit Verlusten aus anderen Anteilsveräußerungen verrechnet werden. Für die Besteuerung maßgeblich sind die Bruttoerträge abzüglich des Sparer-Pauschbetrages in Höhe von 801 € (1.602 € bei zusammen veranlagten Ehegatten); ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Ist ein Kapitalertragsteuereinbehalt durch die deutsche Zahlstelle erfolgt, kann ein Aktionär unter bestimmten Voraussetzungen die Veranlagung der Veräußerungsgewinne aus dem Umtausch mit dem Abgeltungssteuersatz wie eben beschrieben beantragen (z. B. wenn die deutsche Zahlstelle den Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigt hat). Deutsche Kapitalertragsteuer kann auf die festgesetzte Einkommensteuerschuld angerechnet werden, oder bei einem übersteigenden Betrag erstattet werden. Auf Antrag des Aktionärs können seine Gewinne aus der Veräußerung seiner Aktien anstelle der Abgeltungsbesteuerung nach den allgemeinen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer veranlagt werden, wenn dies für ihn zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt. Auch in diesem Fall sind die Bruttoerträge abzüglich des oben genannten Sparer-Pauschbetrages für die Besteuerung maßgeblich und ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen. Eine zunächst einbehaltene Kapitalertragsteuer wird in diesem Fall auf die im Wege der Veranlagung erhobene Einkommensteuer angerechnet bzw. bei einem Überhang erstattet. Abweichend hiervon unterliegen Veräußerungsgewinne eines Aktionärs dem sogenannten Teileinkünfteverfahren und nicht der Abgeltungsteuer, d. h. Veräußerungserlöse unterliegen zu 60 Prozent mit dem individuellen Steuersatz der Einkommensteuer, wenn der Aktionär oder im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs ein Rechtsvorgänger zu irgendeinem Zeitpunkt während der der Veräußerung vorangegangenen fünf Jahre zu mindestens 1 Prozent unmittelbar oder mittelbar am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt war. Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Veräußerungserlösen stehen, sind zu 60 Prozent steuerlich abzugsfähig. Besondere Regelungen (d. h. Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit) gelten bei einem gestaffelten Erwerb von mindestens 1 Prozent des Grund- oder Stammkapitals innerhalb der der Veräußerung vorangehenden fünf Jahre. Betriebsvermögen Keine Kapitalertragsteuer wird durch eine inländische Zahlstelle auf einen Gewinn aus der Veräußerung bzw. dem Umtausch von Aktien einbehalten, die einem inländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut oder einer Investmentgesellschaft oder dem Betriebsvermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft zugerechnet werden. Dies gilt unter bestimmten weiteren Voraussetzungen auch für Gewinne aus Aktien, die von natürlichen Personen oder Personengesellschaften im Betriebsvermögen gehalten werden. A - 89 Bei Aktien, die dem Betriebsvermögen eines Aktionärs zugeordnet sind, richtet sich die Besteuerung der erzielten Veräußerungsgewinne danach, ob der Aktionär eine Kapitalgesellschaft, eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist. 1. Für im Inland ansässige Körperschaften sind Gewinne aus der Veräußerung von Aktien grundsätzlich unabhängig von der Beteiligungshöhe und der Haltedauer zu 95 Prozent von der Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer befreit. 5 Prozent der Gewinne gelten jedoch pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben und unterliegen deshalb der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) sowie der Gewerbesteuer. Veräußerungsverluste und andere Gewinnminderungen dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. 2. Gehören die Aktien zum Betriebsvermögen eines in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Einzelunternehmers (natürliche Person), unterliegen 60 Prozent der Veräußerungsgewinne der progressiven Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags hierauf. Veräußerungsverluste und mit solchen Veräußerungen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Aufwendungen sind entsprechend nur zu 60 Prozent steuerlich abzugsfähig. Sind die Aktien/Bezugsrechte der inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs des Aktionärs zuzuordnen, so unterliegen 60 Prozent der Veräußerungsgewinne zusätzlich der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer wird jedoch im Wege eines pauschalierten Verfahrens vollständig oder teilweise auf die persönliche Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet. 3. Ist eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) Aktionärin, so wird die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer nicht auf der Ebene der Personengesellschaft, sondern auf der Ebene des jeweiligen Gesellschafters erhoben. Die Besteuerung richtet sich dabei danach, ob der jeweilige Gesellschafter eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Ist der Gesellschafter eine Körperschaft, entspricht die Besteuerung der Veräußerungsgewinne den unter 1. aufgezeigten Grundsätzen. Ist der Gesellschafter eine natürliche Person, finden die unter 2. dargestellten Grundsätze Anwendung. Zusätzlich unterliegen die Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbetriebs der Personengesellschaft zuzurechnen sind, der Gewerbesteuer auf der Ebene der Personengesellschaft. In diesem Fall unterliegen die Gewinne der Gewerbesteuer grundsätzlich zu 60 Prozent, soweit natürliche Personen an der Personengesellschaft beteiligt sind, und grundsätzlich zu 5 Prozent, soweit Körperschaften beteiligt sind und Aktien veräußert werden. Veräußerungsverluste und andere Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den veräußerten Aktien stehen, sind nach den oben unter 1. und 2. dargestellten Grundsätzen nicht oder nur beschränkt abziehbar. Wenn der Gesellschafter eine natürliche Person ist, wird die von der Personengesellschaft gezahlte, auf seinen Anteil entfallende Gewerbesteuer grundsätzlich nach einem pauschalierten Verfahren vollständig oder teilweise auf seine persönliche Einkommensteuer angerechnet. Von einer deutschen Zahlstelle einbehaltene Kapitalertragsteuer wird auf die persönliche Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld angerechnet. Wenn der Betrag der einbehaltenen Kapitalertragsteuer die persönliche Einkommen- oder KörperschaftA - 90 steuer übersteigt, wird der Mehrbetrag erstattet. Die gleiche Regelung findet auf den Solidaritätszuschlag Anwendung. Für Veräußerungsgewinne, die von Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors oder von Pensionsfonds erzielt werden, gelten von diesen Grundsätzen abweichende Sonderregeln, die weiter unten beschrieben sind. Im Ausland ansässige Aktionäre Veräußerungsgewinne aus dem Umtausch von Aktien, die (i) über eine Betriebsstätte oder feste Einrichtung in Deutschland oder in einem Betriebsvermögen, für das in Deutschland ein ständiger Vertreter bestellt ist, gehalten werden, oder (ii) wenn ein im Ausland ansässiger Aktionär oder im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs der Rechtsvorgänger des Aktionärs zu irgendeinem Zeitpunkt während der dem Umtausch vorangehenden fünf Jahre zu mindestens 1 Prozent unmittelbar oder mittelbar am Kapital der Gesellschaft beteiligt war, sind beschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Im Fall von (i) finden grundsätzlich die oben unter der Überschrift Betriebsvermögen beschriebenen Regelungen entsprechende Anwendung. Wenn der veräußernde Aktionär im Fall von (ii) eine Kapitalgesellschaft ist, unterliegt ein Veräußerungsgewinn in Bezug auf den Umtausch der Aktien nur zu 5 Prozent der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag hierauf; ist der Aktionär eine natürliche Person, ist ein Veräußerungsgewinn in Bezug auf den Umtausch von Aktien zu 60 Prozent steuerpflichtig. Die meisten deutschen Doppelbesteuerungs-abkommen sehen in diesen Fällen allerdings eine Befreiung von der deutschen Besteuerung vor. 13.3 Sonderregeln für Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors und für Pensionsfonds Soweit Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute Aktien halten oder veräußern, die nach § 1a des Gesetzes über das Kreditwesen dem Handelsbuch zuzurechnen sind, gilt weder für Dividenden noch für Veräußerungsgewinne die 60prozentige Befreiung von der Einkommensteuer bzw. die 95-prozentige Befreiung von der Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag und ggf. von der Gewerbesteuer. Dividendeneinnahmen und Veräußerungsgewinne unterliegen daher in vollem Umfang der Besteuerung. Die steuerliche Abziehbarkeit von bestimmten Betriebsausgaben ist eventuell Gegenstand allgemeiner Abzugsbeschränkungen. Dividenden (abzüglich zurechenbarer Betriebsausgaben, d. h. die Nettodividende) sind vollständig von der Gewerbesteuer befreit, sofern die Körperschaft zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15 Prozent am Grund- oder Stammkapital der ausschüttenden Aktiengesellschaft beteiligt ist. Gleiches gilt für Aktien, die von Finanzunternehmen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben werden. Für Aktien, die von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens in einer deutschen Betriebsstätte gehalten werden, gilt der vorstehende Satz entsprechend. Ebenso findet die oben dargestellte Steuerbefreiung von Körperschaften im Hinblick auf Dividendeneinkünfte und Gewinne aus der Veräußerung von Aktien keine Anwendung auf Aktien, die bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen den Kapitalanlagen zuzurechnen sind A - 91 oder die von Pensionsfonds gehalten werden. Darüber hinaus ist auch keine Reduzierung der Gewerbesteuer für diese Aktionäre möglich. In Bezug auf diese Einkünfte gelten für diese Körperschaften besondere Vorschriften. Für körperschaftsteuerpflichtige Aktionäre, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, gelten bestimmte Ausnahmen, wenn die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie Nr. 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 in der derzeit gültigen Fassung) Anwendung findet. 13.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer Der Übergang von Aktien von Todes wegen oder durch Schenkung unterliegt der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer grundsätzlich nur, wenn: 1. der Erblasser, der Schenker, der Erbe, der Beschenkte oder der sonstige Erwerber zur Zeit des Vermögensüberganges seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz zum Zeitpunkt des Übergangs in Deutschland hatte oder sich als deutscher Staatsangehöriger nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten hat, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben (besondere Vorschriften gelten für bestimmte deutsche Staatsangehörige, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben), 2. die Aktien beim Erblasser oder Schenker zu einem Betriebsvermögen gehörten, für das in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalten wurde oder ein ständiger Vertreter bestellt war, oder 3. der Erblasser oder der Schenker zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenkung entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahe stehenden Personen zu mindestens 10 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. Die wenigen gegenwärtig in Kraft befindlichen deutschen Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaft und Schenkungsteuer sehen in der Regel vor, dass im Ausland gezahlte Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die deutsche Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer angerechnet werden kann. Das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz) vom 24. Dezember 2008 wurde am 31. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Nach dem Erbschaftsteuerreformgesetz ist die Besteuerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn der Beteiligungsbesitz größer als 25 Prozent ist und die Kapitalgesellschaft weitere Bedingungen hinsichtlich ihrer Vermögensstruktur erfüllt, in Abhängigkeit von künftigen Betriebsdaten des Unternehmens zu 85 Prozent (Regelverschonung) bzw. 100 Prozent (Optionsverschonung) auszusetzen. Dieser sogenannte Verschonungsabschlag soll eine Besteuerung bei langfristiger Fortführung (7 bzw. 10 Jahre) des Unternehmens vermindern bzw. vermeiden. A - 92 13.5 Sonstige Steuern Bei dem Erwerb, der Veräußerung oder anderen Formen der Übertragung von Aktien fällt keine deutsche Kapitalverkehrsteuer, Umsatzsteuer, Stempelsteuer oder ähnliche Steuer an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, dass Unternehmer zur Umsatzsteuerpflicht der ansonsten steuerfreien Umsätze optieren. Vermögensteuer wird in Deutschland gegenwärtig nicht erhoben. 14. Wichtige Verträge außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der letzten drei Geschäftsjahre Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat am 30. April 2010 49 Prozent der Anteile an der SolarWorld AG & SolarHolding GmbH in GbR Auermühle (Auermühle) erworben. Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft, die im Wesentlichen ein Bürogebäude mit Lagerflächen in Bonn besitzt und vermietet. Der Erwerb erfolgte vor dem Hintergrund des stetigen Wachstumes der SolarWorld Aktiengesellschaft und dem damit einhergehenden Platzbedarf am Vertriebsstandort Bonn. Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile wurde darüber hinaus der SolarWorld Aktiengesellschaft bzw. der Solar Holding Beteiligungsgesellschaft mbH jeweils das Recht zum Kauf bzw. Verkauf weiterer bis zu 45 Prozent der Anteile an der SolarWorld AG & SolarHolding GmbH in GbR Auermühle (Auermühle) eingeräumt. Daher wurde die Gesellschaft bereits zum 30. April 2010 voll konsolidiert und für die zukünftige Anteilsübertragung eine Kaufpreisverpflichtung erfasst. 15. Die Solarparc Aktiengesellschaft Dieser Abschnitt enthält eine Beschreibung der Geschäftsaktivitäten der Solarparc Aktiengesellschaft, einschließlich bestimmter ausgewählter Finanzinformationen und operativer Daten, die sich auf das Datum der Angebotsunterlage und, soweit nicht anders angegeben, den Zeitraum vor Durchführung der Übernahme beziehen. Die in diesem Abschnitt enthaltenen Daten und Informationen stammen aus Berichten und anderen Materialien, die von der Solarparc Aktiengesellschaft veröffentlicht wurden, und sind vom SolarWorld-Konzern nicht unabhängig überprüft worden. Der SolarWorld-Konzern erwartet, dass sich Geschäftstätigkeit und Finanzlage der Solarparc Aktiengesellschaft nach Umsetzung der geplanten Übernahme nicht wesentlich verändern wird. 15.1 Informationen über die Solarparc Aktiengesellschaft Die Solarparc Aktiengesellschaft wurde als Asbeck Immobilien GmbH am 15. April 1993 gegründet. Mit Eintragung im Handelsregister am 5. März 1998 firmierte die Gesellschaft um in die Asbeck Immobilien- und Kraftwerksgesellschaft mbH. A - 93 Diese Gesellschaft wurde im November 2000 in WindWelt GmbH umbenannt. Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft erfolgte am 12. April 2001. Der Börsengang der WindWelt AG fand am 20. Juni 2001 statt. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 24. Mai 2005 und Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht Bonn unter Register-Nr. HRB 9347 wurde die Firma der Gesellschaft von "WindWelt Aktiengesellschaft" in "Solarparc Aktiengesellschaft" geändert. Die Solarparc Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in der Poppelsdorfer Allee 64, 53115 Bonn/Deutschland und kann unter der Telefonnummer +49-228-55920-60 oder über das Internet unter www.solarparc.de erreicht werden. Die Solarparc Aktiengesellschaft erstellt ihren Konzernabschluss nach IFRS. Die Satzung der Solarparc Aktiengesellschaft sowie die Geschäfts- und Zwischenberichte der Solarparc Aktiengesellschaft, auf die in diesem Anhang 3 Bezug genommen wird, können bei der Solarparc Aktiengesellschaft in der Poppelsdorfer Allee 64, 53115 Bonn/Deutschland bezogen bzw. während der üblichen Geschäftszeiten an jedem Geschäftstag in den vorgenannten Geschäftsräumen der Solarparc Aktiengesellschaft eingesehen werden. Die Geschäfts- und Zwischenberichte werden zudem auch auf der Internetseite der Solarparc Aktiengesellschaft unter www.solarparc.de veröffentlicht 15.2 Überblick über die Geschäftstätigkeit Das Geschäft der Solarparc Aktiengesellschaft umfasst die Planung, die Realisierung und den Betrieb von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung. Es basiert auf über Jahre gewachsenem Know-how in der regenerativen Kraftwerkswirtschaft in Deutschland. Die Kraftwerke arbeiten entweder in eigenem Portfolio oder werden für Investoren entwickelt, für die die Solarparc Aktiengesellschaft nach der Veräußerung die technische und kaufmännische Betriebsführung übernimmt. Das ausbalancierte Geschäftsmodell sorgt für kontinuierliche Einnahmen aus der Stromerzeugung und Betriebsführung, die durch die fluktuierenden Erträge aus der Vermarktung schlüsselfertiger Kraftwerke erheblich steigen können. Gemäß dem geprüften Konzernabschluss der Solarparc Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 beliefen sich die Gesamtaktiva der Solarparc Aktiengesellschaft auf 284,2 Mio. € und die Umsatzerlöse auf insgesamt 11 Mio. €. Zum 31. Dezember 2009 beschäftigte die Solarparc Aktiengesellschaft insgesamt 24 Mitarbeiter. Für das Halbjahr zum 30. Juni 2010 beliefen sich die Gesamtaktiva der Solarparc Aktiengesellschaft auf 208,2 Mio. € und die Umsatzerlöse auf insgesamt 9,1 Mio. €. Zum 30. Juni 2010 beschäftigte die Solarparc Aktiengesellschaft insgesamt 27 Mitarbeiter. A - 94 15.2.1 Überblick über die Strategie Die Solarparc Aktiengesellschaft ist ein integriertes Unternehmen der regenerativen Energiewirtschaft. Die nachhaltige Entwicklung und das profitable Management moderner und ertragsstarker regenerativer Kraftwerke sind die zentralen Pfeiler des Geschäfts. Dieses über Jahre erworbene Know-how bündelt die Gesellschaft in der Konzeption von Großanlagen für Investoren. Durch den Verkauf einzelner Projekte generieret die Solarparc Aktiengesellschaft Liquidität, die wiederum in neue Kraftwerksprojekte einfließt. Die Solarparc Aktiengesellschaft ist als unabhängiger Stromerzeuger seit mehr als einem Jahrzehnt am deutschen Energiemarkt präsent. Vom einstigen Pionier für die Stromerzeugung aus Wind und Sonne hat sie sich zu einem Kompetenzzentrum entlang der gesamten Wertschöpfungskette der erneuerbaren Kraftwerkswirtschaft entwickelt. 15.2.2 Geschäftssegmente Stromerzeugung: Über das Management und den Betrieb des konzerneigenen regenerativen Kraftwerkparks sorgt der Solarparc-Konzern für nachhaltig erzeugten Strom, den sie gegen Erlöse nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in das Stromnetz einspeist. Durch die punktuelle Investition in neue, wirtschaftlich attraktive regenerative Kraftwerke aus eigener Planung baut die Gesellschaft ihren Anlagenbestand optimiert aus. Sie übernimmt außerdem die technische und kaufmännische Betriebsführung von regenerativen Kraftwerken für Kunden wie zum Beispiel geschlossene Fonds als Dienstleistung. Großanlagengeschäft: Die Solarparc Aktiengesellschaft vermarktet und verkauft regenerative Großanlagen einzeln oder gebündelt als Fondsprodukt an institutionelle Anleger und private Investoren. Die Kraftwerke stammen in der Regel aus eigener Planung. Die Veräußerung der Projekte kann je nach Wirtschaftlichkeit in jeder Planungsphase stattfinden. 15.2.3 Forschung und Entwicklung Die Solarparc Aktiengesellschaft betreibt keine Forschungs- und Entwicklungsarbeit im eigentlichen Sinne, da sie keine eigene Produktion unterhält. 15.3 Organe der Solarparc Aktiengesellschaft Als deutsche Aktiengesellschaft hat auch die Solarparc Aktiengesellschaft eine duale Führungs- und Kontrollstruktur mit einer personellen Trennung zwischen Leitung und Überwachung. Der Vorstand leitet das Unternehmen gemäß Gesetz (§§ 77, 78 AktG), Satzung (§§ 5, 6) und Geschäftsordnung in eigener Verantwortung und entwickelt die strategische Richtung. Er wird vom Aufsichtsrat bestellt. Dieser setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus Vertretern der Aktionäre zusammen und wird von der Hauptversammlung, die nicht an Wahlvorschläge gebunden ist, bestimmt. Die Rechtsgrundlage für die Arbeit des Aufsichtsrats bilden das Aktiengesetz, die Satzung und die Geschäftsordnung. A - 95 15.3.1 Vorstand Der Vorstand der Solarparc Aktiengesellschaft besteht aus zwei Mitgliedern: - Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck (Vorstandsvorsitzender): verantwortlich für die Bereiche Unternehmensstrategie und Technik Ende der laufenden Funktionsperiode: 22. Dezember 2015 - RAin Susanne Asbeck-Muffler (Vorstand Finanzen): verantwortlich für das Finanzressort und den kaufmännischen Bereich des Unternehmens Ende der laufenden Funktionsperiode: 1. Oktober 2015 15.3.2 Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand bei grundlegenden Entscheidungen. Der Aufsichtsrat der Solarparc Aktiengesellschaft besteht aus drei Mitgliedern: - Dr. Claus Recktenwald (Aufsichtsratsvorsitzender) Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte in Bonn Erstbestellung: 7. November 2000 Ende der laufenden Funktionsperiode: Mai 2012 - Dr. Georg Gansen (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) Rechtsanwalt/Syndikus der Deutsche Post AG mit Dienstsitz in Bonn Erstbestellung: 7. November 2000 Ende der laufenden Funktionsperiode: Mai 2012 - Dr. Alexander von Bossel (Aufsichtsratsmitglied) Rechtsanwalt und Partner der Sozietät CMS Hasche Sigle in Köln Erstbestellung: 7. November 2000 Ende der laufenden Funktionsperiode: Mai 2012 15.4 Hauptaktionäre der Solarparc Aktiengesellschaft Das WpHG verlangt von jedem Anleger, dessen Beteiligung an einer zum amtlichen Handel an einer Börse in Deutschland oder der Europäischen Wirtschaftsunion zugelassenen deutschen Aktiengesellschaft eine Grenze von 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechtsanteile für diese Aktiengesellschaft erreicht, über- oder unterschreitet, diese Aktiengesellschaft sowie die BaFin unverzüglich, jedoch in jedem Fall innerhalb von sieben Kalendertagen, von dieser Tatsache zu unterrichten. Am 30. Juni 2010 hat die Solarparc Aktiengesellschaft gemäß § 25 WpHG bekannt gegeben, dass die nachfolgenden Beteiligungen die vorgenannten Schwellen überschritten haben. Aktionär SolarWorld Aktiengesellschaft Anzahl der Aktien 1.708.334 % gehalten im Hinblick auf 6.000.000 SPAG-Aktien 28,47 3.000.001 50,01 Eifelstrom GmbH A - 96 Des Weiteren hält Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck 55.000 Stückaktien der Solarparc Aktiengesellschaft. 15.5 Ausgewählte Finanzzahlen der Solarparc Aktiengesellschaft Die nachfolgend aufgeführten konsolidierten Finanzinformationen wurden den für die jeweils relevanten Perioden vorgelegten Konzernabschlüssen und ungeprüften Zwischenberichten der Solarparc Aktiengesellschaft entnommen. Der Konzernabschluss der Solarparc Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2009 wurde von der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die Konzernabschlüsse der Solarparc Aktiengesellschaft werden nach IFRS erstellt. 15.5.1 Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung Geschäftsjahr 2009 und das 1. Halbjahr 2010 // in T € Quelle Zahlen H1 2010: Konzernzwischenbericht der Solarparc AG H1 2010 Quelle Zahlen 2009: Konzernbericht der Solarparc AG 2009 H1 2010 (ungeprüft) 9.104 2009 (geprüft) 11.091 1. Umsatzerlöse 2. Aktivierte Eigenleistungen 136 116 3. Sonstige betriebliche Erträge 735 333 4. Materialaufwand -118 -34 5. Personalaufwand -841 -1.386 6. Abschreibungen -4.148 -4.508 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.618 -3.701 8. Operatives Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 2.250 1.911 9. Finanzerträge 40 5.612 -2.587 -2.026 -297 5.497 10. Finanzaufwendungen 11. Ergebnis vor Ertragsteuern 12. Ertragsteuern 332 -2.019 13. Jahresüberschuss 35 3.478 14. Ergebnisanteil Minderheitsgesellschafter -4 0 15. Konzernergebnis 31 3.478 16. Ergebnis je Aktie 6.000 6.000 0,01 0,58 a) Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien (in 1.000) b) Konzerngewinn (in €) A - 97 15.5.2 Konzernbilanz 30.06.2010 (ungeprüft) 48.417 AKTIVA (in T€) A. LANGFRISTIGES VERMÖGEN I. Immaterielle Vermögenswerte II. Sachanlagen III. Übrige Beteiligungen, Finanzanlagen IV. Latente Steuern V. Langfristige Ertragsteuererstattungsansprüche VI. Langfristige Rechnungsabgrenzungsposten B. KURZFRISTIGES VERMÖGEN I. Vorräte II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen III. Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte IV. Kurzfristige Ertragsteuererstattungsansprüche 31.12.2009 (geprüft) 65.106 43 39 43.710 61.199 801 805 3.316 3.034 9 9 538 20 43.638 114.070 13 27 3.334 4.044 33.923 102.474 3 49 6.124 7.390 241 86 116.181 105.007 208.236 284.183 30.06.2010 (ungeprüft) 25.139 31.12.2009 (geprüft) 27.927 6.000 6.000 II. Kapitalrücklage 19.106 19.106 III. Gewinnrücklage 8.188 83 - 8.186 - 740 V. Flüssige Mittel VI. Kurzfristige Rechnungsabgrenzungsposten C. ZUR VERÄUSSERUNG BESTIMMTE VERMÖGENSWERTE Passiva (in T€) A. EIGENKAPITAL I. Gezeichnetes Kapital IV. Verlustvortrag V. Jahresüberschuss 31 3.478 6.499 0 29.188 31.492 I. Langfristige Finanzschulden 27.791 30.129 II. Langfristige Rückstellungen 1.397 1.363 35.941 109.472 B. MINDERHEITSANTEILE C. LANGFRISTIGE SCHULDEN D. KURZFRISTIGE SCHULDEN I. Kurzfristige Finanzschulden 6.752 4.557 18.612 95.983 III. Steuerschulden 4.611 4.476 IV. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.220 4.057 V. Abgegrenzte Verbindlichkeiten 723 399 VI. Rechnungsabgrenzungsposten 23 0 111.469 115.292 208.236 284.183 E. ZUR VERÄUSSERUNG BESTIMMTE SCHULDEN A - 98 16. Ausblick Für das Jahr 2011 erwarten Analysten ein weiteres Wachstum der internationalen Solarmärkte. So rechnet z.B. das Jefferies & Company, Inc. in seiner neusten Studie mit einem Wachstum des weltweiten Solarmarkts um 25 Prozent auf 17,0 (erwartet in 2010: 13,6) GW (Quelle: Sizing Up German Solar, 27. Oktober 2010). Der SolarWorld-Konzern sieht sich gut positioniert, um die vielfältigen Wachstumschancen des Solarenergiemarktes nutzen zu können. Die für die nächsten Jahrzehnte erwartete steigende Energienachfrage eröffnet dem Konzern neue Absatzmärkte. Der Konzern will seine Marktstellung nicht nur in den heute wichtigen Absatzregionen sondern auch in zukünftigen, bisher kaum erschlossenen Wachstumsmärkten wie Asien, Afrika, Lateinamerika und der pazifischen Region, stärken. Dank der geplanten Kapazitätserweiterung und des damit verbundenen Anstiegs der Produktionsmengen sieht sich der SolarWorld-Konzern in der Lage, analog den internationalen Solarmärkten zu wachsen. Es ist davon auszugehen, dass sich mit dem Erreichen der Netzparität das Marktpotenzial für Solarstromprodukte vervielfachen wird, da ab diesem Zeitpunkt Solarstromtechnologie auch in Regionen ohne Fördermechanismen wirtschaftlich interessant wird. Der SolarWorld-Konzern will seine Wachstumsgeschwindigkeit beibehalten. Die Produktionskapazitäten werden wie geplant ausgebaut. Zudem verstärkt der SolarWorld-Konzern noch einmal die Investitionen in seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie in seine Markenbekanntheit. A - 99 17. Historische Finanzinformationen des SolarWorld-Konzerns SolarWorld Konzern-Zwischenabschluss für die Geschäftsperiode vom 1. Januar 2010 bis zum 30. September 2010 ....................................................F-2 SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 ...................................................F-13 SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 ...................................................F-93 SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 .................................................F-156 Jahresabschluss der SolarWorld Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 .................................................F-212 F-1 SOLARWORLD KONZERN-ZWISCHENABSCHLUSS FÜR DIE GESCHÄFTSPERIODE VOM 1. JANUAR 2010 BIS ZUM 30. SEPTEMBER 2010 INHALTSVERZEICHNIS Seite Gewinn- und Verlustrechnung 1. bis 3. Quartal 2010 // in T€ ............................................F-3 Gewinn- und Verlustrechnung für das 3. Quartal 2010 // in T€..........................................F-3 Gesamtergebnisrechnung 1. bis 3. Quartal 2010 // in T€ ....................................................F-4 Gesamtergebnisrechnung für das 3. Quartal 2010 // in T€ .................................................F-4 Bilanz zum 30. September 2010 // in T€ .............................................................................F-5 Eigenkapitalveränderungsrechnung // in T€........................................................................F-6 Kapitalflussrechnung // in T€ .............................................................................................. F-7 Erläuterungen zum Konzern-Zwischenabschluss ............................................................... F-8 F-2 Gewinn- und Verlustrechnung 1. bis 3. Quartal 2010 // in T€ 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Umsatzerlöse Bestandsveränderung Erzeugnisse Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Operatives Ergebnis Finanzergebnis Ergebnis vor Ertragsteuern Ertragsteuern Konzerngewinn Ergebnis je Aktie Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien (in 1.000) Konzerngewinn (in €) 1.-3. Quartal 2010 945.782 8.302 820 51.637 -611.956 -89.250 -63.244 -109.555 132.536 -40.444 92.092 -39.228 52.864 1.-3. Quartal 2009 636.745 119.258 664 38.240 -477.009 -74.253 -46.681 -77.436 119.528 -21.454 98.074 -30.375 67.699 109.502 111.720 0,48 0,61 Gewinn- und Verlustrechnung für das 3. Quartal 2010 // in T€ 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Umsatzerlöse Bestandsveränderung Erzeugnisse Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Operatives Ergebnis Finanzergebnis Ergebnis vor Ertragsteuern Ertragsteuern Konzerngewinn Ergebnis je Aktie Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien (in 1.000) Konzerngewinn (in €) F-3 3. Quartal 2010 337.393 14.157 330 15.785 -220.607 -30.778 -22.660 -42.246 51.374 -19.570 31.804 -13.750 18.054 3. Quartal 2009 233.395 33.408 223 12.348 -174.269 -23.423 -16.415 -29.056 36.211 -8.595 27.616 -11.605 16.011 109.502 111.720 0,16 0,14 Gesamtergebnisrechnung 1. bis 3. Quartal 2010 // in T€ 1.-3. Quartal 2010 52.864 1.-3. Quartal 2009 67.699 1.989 16.858 0 -12.915 -17.688 -280 -3.044 6.267 15.803 -24.616 68.667 43.083 3. Quartal 2010 18.054 3. Quartal 2009 16.011 71 -49.690 0 -921 -10.157 36 7.827 2.473 -41.792 -8.569 -23.738 7.442 Konzerngewinn Ergebnisneutrale Bestandteile des Periodenerfolgs Netto-Ergebnis aus der Absicherung von Cashflows Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe Netto-Ergebnis aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten Steuerlicher Effekt aus Bestandteilen des Gesamtperiodenerfolgs Ergebnisneutrale Bestandteile des Periodenerfolgs nach Steuern Gesamtperiodenerfolg nach Steuern Gesamtergebnisrechnung für das 3. Quartal 2010 // in T€ Konzerngewinn Ergebnisneutrale Bestandteile des Periodenerfolgs Netto-Ergebnis aus der Absicherung von Cashflows Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe Netto-Ergebnis aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten Steuerlicher Effekt aus Bestandteilen des Gesamtperiodenerfolgs Ergebnisneutrale Bestandteile des Periodenerfolgs nach Steuern Gesamtperiodenerfolg nach Steuern F-4 Bilanz zum 30. September 2010 // in T€ Aktiva A Langfristige Vermögenswerte I. Immaterielle Vermögenswerte II. Sachanlagen III. At Equity bewertete Anteile IV. Sonstige finanzielle Vermögenswerte V. Aktive latente Steuern B Kurzfristige Vermögenswerte I. Vorräte II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen III. Ertragsteuerforderungen IV. Übrige Forderungen und Vermögenswerte V. Sonstige finanzielle Vermögenswerte VI. Flüssige Mittel C Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 30.09.2010 1.027.076 39.682 926.700 53.316 522 6.856 1.783.011 610.489 164.592 276 19.525 125.016 863.113 1.217 2.811.304 31.12.2009 881.824 37.297 787.536 50.243 849 5.899 1.334.390 598.154 211.401 2.157 12.987 81.602 428.089 836 2.217.050 Passiva A Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Sonstige Rücklagen IV. Kumulierte Ergebnisse B Langfristige Schulden I. Langfristige Finanzschulden II. Abgegrenzte Investitionszuwendungen III. Langfristige Rückstellungen IV. Übrige langfristige Schulden V. Passive latente Steuern C Kurzfristige Schulden I. Kurzfristige Finanzschulden II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen III. Ertragsteuerschulden IV. Kurzfristige Rückstellungen V. Übrige kurzfristige Schulden 30.09.2010 874.651 106.881 296.489 4.287 466.994 1.616.249 1.261.061 63.663 26.220 232.722 32.583 320.404 82.673 102.942 31.671 4.207 98.911 2.811.304 31.12.2009 865.462 111.720 296.489 -11.517 468.770 1.119.411 750.584 68.279 24.023 250.662 25.863 232.177 38.915 83.943 25.218 5.426 78.675 2.217.050 F-5 Eigenkapitalveränderungsrechnung // in T€ Sonstige Rücklagen Stand 31.12.2008 Dividendenausschüttung Gesamtperiodenerfolg 1.bis 3. Quartal 2009 Stand 30.09.2009 Gesamtperiodenerfolg 4. Quartal 2009 Stand 31.12.2009 Dividendenausschüttung Erwerb eigener Anteile Gesamtperiodenerfolg 1. bis 3. Quartal 2010 Stand 30.09.2010 Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Umrechnungsrücklage Rücklage aus der Absicherung von Cashflows Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Kumulierte Ergebnisse Gesamt 111.720 296.489 -3.123 9.148 286 426.555 841.075 -16.758 -16.758 111.720 296.489 -15.505 -18.628 111.720 296.489 6.262 -12.366 -8.834 314 -277 9 67.699 477.496 43.083 867.400 535 849 -9 0 -8.726 468.770 -1.938 865.462 -17.649 -17.649 -36.991 -41.830 52.864 466.994 68.667 874.651 -4.839 106.881 296.489 14.408 2.042 F-6 1.396 2.245 0 Kapitalflussrechnung // in T€ + + -/+ = +/+/+ -/+ = + = + + -/+ -/+ = + + = +/+/+ = Ergebnis vor Steuern Abschreibungen Finanzergebnis (ohne Wechselkursgewinne/-verluste) Gewinn/Verlust aus Abgang Anlagevermögen Auflösung abgegrenzter Investitionszuwendungen Sonstige wesentliche zahlungsunwirksame Erträge Cashflow aus dem operativen Ergebnis Entwicklung geleisteter und erhaltener Anzahlungen (Saldo) Zunahme der Vorräte (ohne geleistete Anzahlungen) Abnahme/Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Entwicklung übriges Nettovermögen Cashflow aus operativer Tätigkeit Erhaltene Zinsen Gezahlte Ertragsteuern Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen Zufluss Investitionszuwendungen Einzahlungen aus dem Abgang von Anlagevermögen Aus-/Einzahlungen aus Finanzmittelanlagen Aus-/Einzahlung aus dem Erwerb/Verkauf konsolidierter Unternehmen (abzüglich erworbener Zahlungsmittel) Cashflow aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten Auszahlungen für die Rückzahlung von Finanzkrediten Gezahlte Zinsen Auszahlungen aufgrund von Ausschüttungen Auszahlungen aufgrund des Erwerbs eigener Anteile Einzahlungen konzernfremder Gesellschafter Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds Wechselkurs- und konsolidierungskreisbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds Finanzmittelfonds am Anfang der Periode Finanzmittelfonds am Ende der Periode F-7 1.-3. Quartal 2010 92.092 63.244 42.237 -12 -8.482 -17.204 171.875 52.758 -39.194 46.841 1.-3. Quartal 2009 98.074 46.681 19.647 62 -8.156 -20.132 136.176 -4.266 -167.163 -93.199 25.958 30.995 -3.872 254.366 3.081 -27.918 229.529 -177.112 3.344 11.070 -37.681 -9.001 13.931 -83.526 14.264 -37.453 -106.715 -218.903 5.110 1.751 318.006 5.885 -209.380 498.044 -11.178 -27.809 -17.649 -41.830 7.371 406.949 427.098 4.994 111.849 0 -10.773 -28.220 -16.758 0 0 -55.751 -50.617 -835 428.089 860.181 423.354 371.902 Erläuterungen zum Konzern-Zwischenabschluss 1. Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards (IFRS) Die SolarWorld Aktiengesellschaft ist nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards verpflichtet, die nach den Artikeln 2, 3 und 6 der genannten Verordnung übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Dementsprechend wurde auch dieser Zwischenbericht zum 30. September 2010 in Übereinstimmung mit IAS 34 erstellt. Der vorliegende verkürzte Konzern-Zwischenabschluss wurde nicht einer prüferischen Durchsicht unterzogen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung des Zwischenabschlusses und der Ermittlung der Vergleichszahlen für das Vorjahr wurden grundsätzlich dieselben Konsolidierungsgrundsätze sowie Bilanzierungsund Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss 2009 angewandt. Eine detaillierte Beschreibung dieser Methoden ist im Anhang des Geschäftsberichts 2009 im Einzelnen veröffentlicht. Dieser ist auch im Internet unter www.solarworld.de // abrufbar. Schätzungen und Annahmen Bei der Erstellung des Konzernzwischenabschlusses müssen von der Unternehmensleitung Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden. Diese beeinflussen die Höhe der für Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten angegebenen Beträge zum Bilanzstichtag sowie die Höhe des Ausweises von Erträgen und Aufwendungen des Berichtszeitraums. Tatsächlich anfallende Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Ertragsteuern Der Ertragsteueraufwand im Zwischenabschluss wird im Wesentlichen auf Grundlage der tatsächlichen Steuersätze der einzelnen Gesellschaften unter Berücksichtigung wesentlicher steuerneutraler Aufwendungen und Erträge ermittelt. Latente Steuern auf Verlustvorträge wurden für die US-Tochtergesellschaften zum 30. September 2010 nicht aktiviert. 3. Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis umfasst im Wesentlichen folgende Gesellschaften: • • • • • • • • Deutsche Cell GmbH, Freiberg, Deutschland Deutsche Solar AG, Freiberg, Deutschland Go!Sun GmbH & Co. KG, Bonn, Deutschland Solar Factory GmbH, Freiberg, Deutschland SolarWorld Africa (Pty.) Ltd., Kapstadt, Südafrika SolarWorld AG & Solar Holding GmbH in GbR Auermühle, Bonn, Deutschland SolarWorld Asia Pacific PTE Ltd., Singapur, Singapur SolarWorld California LLC, Camarillo, USA F-8 • • • • • • • • • • • • • SolarWorld France SAS, Grenoble, Frankreich SolarWorld Ibérica SL, Madrid, Spanien SolarWorld Industries America Inc., Hillsboro, USA SolarWorld Industries America LLC, Camarillo, USA SolarWorld Industries America LP, Camarillo, USA SolarWorld Industries Services LLC, Camarillo, USA SolarWorld Industries Deutschland GmbH, Bonn, Deutschland SolarWorld Industries Schalke GmbH i.L., Bonn, Deutschland SolarWorld Innovations GmbH, Freiberg, Deutschland SolarWorld Solicium GmbH, Freiberg, Deutschland SolarWorld Power Projects Inc., Camarillo, USA SPV Solar Projekte Verwaltungsgesellschaft mbH i. L., München, Deutschland Sunicon AG, Freiberg, Deutschland Bis auf die SolarWorld AG & Solar Holding GmbH in GbR Auermühle ist die SolarWorld Aktiengesellschaft an allen Gesellschaften mittel- oder unmittelbar zu 100 Prozent beteiligt. SolarWorld AG & Solar Holding GmbH in GbR Auermühle Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat am 30. April 2010 49 Prozent der Anteile an der SolarWorld AG & Solar Holding GmbH in Gbr. Auermühle (Auermühle) erworben. Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft, die im Wesentlichen ein Bürogebäude mit Lagerflächen in Bonn besitzt und vermietet. Der Erwerb erfolgte vor dem Hintergrund des stetigen Wachstums der SolarWorld Aktiengesellschaft und dem damit einhergehenden Platzbedarf am Vertriebsstandort Bonn. Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile wurde darüber hinaus der SolarWorld Aktiengesellschaft bzw. der Solar Holding Beteiligungsgesellschaft mbH jeweils das Recht zum Kauf bzw. Verkauf weiterer bis zu 45 Prozent der Anteile an der Gesellschaft eingeräumt. Daher wurde die Gesellschaft bereits zum 30. April 2010 voll konsolidiert und für die zukünftige Anteilsübertragung eine Kaufpreisverpflichtung erfasst. Die vorläufig ermittelten beizulegenden Zeitwerte der identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Auermühle stellten sich im Erwerbszeitpunkt wie folgt dar: in T€ Sachanlagevermögen Umlaufvermögen Forderungen Flüssige Mittel Summe Vermögenswerte Summe finanzieller Verbindlichkeiten Identifizierbares Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert Übertragene Gegenleistung 39.481 5.440 5.425 15 44.921 -35.905 9.016 9.016 Bei den erworbenen Forderungen entspricht der beizulegende Zeitwert den vertraglich vereinbarten Bruttobeträgen der Forderungen. F-9 Da es sich bei der Auermühle um eine BGB-Gesellschaft handelt, bei der den Gesellschaftern ein vertraglich nicht abdingbares Kündigungsrecht gemäß § 723 BGB zusteht, werden die Kapitalanteile der anderen Gesellschafter (51 Prozent, T€ 9.384 im Erstkonsolidierungszeitpunkt) für Konsolidierungszwecke als Fremdkapital klassifiziert (IAS 32.AG29A). Neu bewertet wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung das erworbene Sachanlagevermögen. Da sich der Wert der erworbenen Gesellschaft maßgeblich aus der Bewertung der einzelnen Vermögenswerte insbesondere des Gebäudes und der Schulden ergibt und nicht durch einen laufenden Geschäftsbetrieb, stellte der geleistete Kaufpreis die Grundlage für die Neubewertung des Sachanlagevermögens dar. Während der bisherigen Konzernzugehörigkeit hat die Gesellschaft keine Umsatzerlöse und ein Periodenergebnis von T€ -464 zum Konzern beigetragen. Wäre der Unternehmenszusammenschluss zu Jahresbeginn erfolgt, wären die Beiträge entsprechend unwesentlich ausgefallen. Auf die genaue Ermittlung der Angaben gem. IFRS 3.B64 (q) (ii) wurde daher aus Praktikabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsgründen verzichtet. Aus dem Zusammenschluss ergab sich ein tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss i. H. v. -9.007 €, der sich wie folgt ermittelt: in T€ Abgang liquider Mittel Transaktionskosten des Unternehmenserwerbs (enthalten im Cashflow aus operativer Tätigkeit) Übernommene liquide Mittel Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss -9.016 -6 15 -9.007 Die Transaktionskosten wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbucht. Die Kaufpreisverpflichtung sowie die Kapitalanteile konzernfremder Gesellschafter sind unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen. SolarWorld France SAS Im April 2010 wurde in Grenoble/Frankreich die SolarWorld France SAS als 100-prozentige Tochtergesellschaft gegründet. Mit der Gesellschaft soll die Marktpräsenz im europäischen Ausland weiter ausgebaut werden. SolarWorld Korea Ltd. Die SolarWorld Aktiengesellschaft hatte im Rahmen einer Kapitalerhöhung am 29. Juli 2009 neue Anteile an dem Joint Venture SolarWorld Korea Ltd. erworben, wodurch sich die Anteilsquote zum 31. Dezember 2009 auf 76,5 Prozent erhöhte. Im Februar 2010 hat der Joint Venture Partner der SolarWorld Korea Ltd. von seinem Recht Gebrauch gemacht, 26,5 Prozent der Anteile an der SolarWorld Korea Ltd. innerhalb eines Jahres zu einem festgelegten Preis zu erwerben, um die paritätische Anteilsquote wieder herzustellen. Daher befinden sich zum 30. September 2010 wieder 50 Prozent der Anteile an der SolarWorld Korea Ltd. im Besitz der SolarWorld Aktiengesellschaft. F-10 Qatar Solar Technologies Q.S.C. Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat sich im April 2010 mit 29 Prozent an dem neu gegründeten Joint Venture Qatar Solar Technologies Q.S.C. mit Sitz im Emirat Katar beteiligt. Gemeinsam mit der Qatar Foundation und der Qatar Development Bank errichtet die SolarWorld Aktiengesellschaft auf der Arabischen Halbinsel eine Produktionsstätte für Polysilizium mit einer geplanten Jahreskapazität von 3.600 Tonnen. 4. Sonstiges Wertberichtigungen Auf die Anteile an der RGS Development B.V. (RGS), Broek op de Langedijk/Niederlande, wurden im 3. Quartal Wertminderungen in Höhe von T€ 1.130 im Finanzergebnis erfasst. Die Anteile an der RGS sind dadurch mit T€ 0 bewertet. Eventualschulden Zum 30. September 2010 haben sich im Vergleich zum 31. Dezember 2009 keine Veränderungen der Eventualschulden ergeben. Eigene Anteile Auf Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Mai 2009 hat die SolarWorld Aktiengesellschaft bis zum 30. September 2010 insgesamt 4.838.723 eigene Aktien mit einem Nennwert von 1 € zu Anschaffungskosten in Höhe von T€ 41.830 erworben. Der der Ermittlung des Ergebnisses je Aktie zugrundeliegende gewichtete Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien wurde zum Stichtag neu berechnet und beläuft sich auf 109.502.305 Stück. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds Der Finanzmittelfonds zum 30. September 2010 setzt sich zusammen aus liquiden Mitteln in Höhe von T€ 863.113, welche um einen Kontokorrentkredit in Höhe von T€ 2.932 gemindert werden. 5. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Die Deutsche Solar AG hat eine Absichtserklärung unterzeichnet, ihre 35-prozentige Beteiligung an der RGS an einen der Mitgesellschafter zu verkaufen. Zum 1. Oktober 2010 wurde die SolarWorld California LLC in SolarWorld Americas LLC umbenannt. Im Übrigen gab es nach dem 30. September 2010 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung. F-11 Segmentberichterstattung 1. bis 3. Quartal 2010 // in Mio. € Produktion Deutschland Produktion USA Handel Sonstiges Eliminierung Konsolidiert Umsätze Externe Umsätze Intersegment Umsätze Umsätze gesamt Ergebnis 296 252 548 14 173 187 743 1 744 1 6 7 -108 -432 -540 946 Betriebsergebnis (EBIT) Finanzergebnis Ergebnis vor Ertragsteuern Ertragsteuern Konzerngewinn 99 -12 51 -2 -4 132 -40 92 -39 53 Segmentberichterstattung 1. bis 3. Quartal 2009 // in Mio. € Produktion Deutschland Produktion USA Handel Sonstiges Eliminierung Konsolidiert Umsätze Externe Umsätze Intersegment Umsätze Umsätze gesamt Ergebnis 296 285 581 30 128 158 454 0 454 1 5 6 -144 -418 -562 637 Betriebsergebnis (EBIT) Finanzergebnis Ergebnis vor Ertragsteuern Ertragsteuern Konzerngewinn 145 -11 5 0 -20 119 -21 98 -30 68 F-12 SOLARWORLD KONZERNABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2009 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2009 INHALTSVERZEICHNIS Seite Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2009 // in T€..................................F-14 Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2009 // in T€..........................................F-15 Bilanz zum 31. Dezember 2009 // in T€ ...........................................................................F-16 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2009 // in T€ ..........F-17 Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2009 // in T€ ................................................F-18 Anhang .............................................................................................................................. F-19 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ......................................................................F-92 F-13 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2009 // in T€ 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. Umsatzerlöse Bestandsveränderung Erzeugnisse Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Operatives Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen Zins- und andere Finanzerträge Zins- und andere Finanzaufwendungen Sonstiges Finanzergebnis Finanzergebnis Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Aktivitäten Ertragsteuern Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten Konzerngewinn Ergebnis je Aktie a) Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien (in 1.000) b) Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (in €) c) Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (in €) d) Konzerngewinn (in €) F-14 Anhang 22, 24, 37 10, 22 25 6, 22, 26, 34 27 28 7, 8, 29, 37, 38 6, 22, 30, 34 2009 1.012.575 48.830 3.117 50.653 -691.062 -99.783 -63.659 -108.865 2008 900.311 15.160 7.740 26.123 -454.060 -90.130 -55.166 -86.718 37 9, 32 22,32 22,32 6,22,32 151.806 -4.579 29.844 -55.206 9.887 -20.054 263.260 -8.612 41.438 -49.046 -58.371 -74.591 131.752 -72.779 58.973 188.668 -53.422 135.246 0 58.973 13.432 148.678 111.720 0,53 111.720 1,21 0,00 0,53 0,12 1,33 23,33 35 36 Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2009 // in T€ Konzerngewinn Ergebnisneutrale Bestandteile des Periodenerfolgs Netto-Ergebnis aus der Absicherung von Cashflows In der laufenden Periode entstandene Gewinne/Verluste Umgliederungsbeträge in die Gewinn- und Verlustrechnung Ertragsteuereffekte Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe Netto-Ergebnis aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten In der laufenden Periode entstandene Gewinne/Verluste Umgliederungsbeträge in die Gewinn- und Verlustrechnung Ertragsteuereffekte Ergebnisneutrale Bestandteile des Periodenerfolgs nach Steuern Gesamtperiodenerfolg nach Steuern F-15 2009 58.973 2008 148.679 -12.662 497 -12.165 3.866 -8.299 12.839 -4.363 8.476 -2.630 5.846 -9.243 10.359 0 -290 -290 4 -286 -17.828 41.145 290 0 290 -4 286 16.491 165.170 Bilanz zum 31. Dezember 2009 // in T€ Aktiva A Langfristige Vermögenswerte I. Immaterielle Vermögenswerte II. Sachanlagen III. At Equity bewertete Anteile IV. Sonstige finanzielle Vermögenswerte V. Aktive latente Steuern B Kurzfristige Vermögenswerte I. Vorräte II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen III. Ertragsteuerforderungen IV. Übrige Forderungen und Vermögenswerte V. Sonstige finanzielle Vermögenswerte VI. Flüssige Mittel C Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte Passiva A Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Sonstige Rücklagen IV. Kumulierte Ergebnisse B Langfristige Schulden I. Langfristige Finanzschulden II. Abgegrenzte Investitionszuwendungen III. Langfristige Rückstellungen IV. Übrige langfristige Schulden V. Passive latente Steuern C Kurzfristige Schulden I. Kurzfristige Finanzschulden II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen III. Ertragsteuerschulden IV. Kurzfristige Rückstellungen V. Übrige kurzfristige Schulden Anhang 31.12.2009 881.824 37.297 787.536 50.243 849 5.899 1.334.390 598.154 211.401 31.12.2008 666.884 33.861 575.406 30.544 0 27.073 1.453.166 523.766 71.219 23, 46 12, 47 13, 17, 48, 61 14, 49, 61, 62 15, 50 2.157 12.987 81.602 428.089 836 2.217.050 914 21.164 404.414 431.689 572 2.120.622 Anhang 51 31.12.2009 865.462 111.720 296.489 -11.517 468.770 1.119.411 750.584 68.279 24.023 250.662 25.863 232.177 38.915 83.943 31.12.2008 841.075 111.720 296.489 6.311 426.555 1.093.559 675.406 78.842 23.242 292.485 23.584 185.988 28.714 70.413 25.218 5.426 78.675 2.217.050 20.219 5.716 60.926 2.120.622 7, 38, 39 8, 38, 40 9, 41 13, 42 23, 33, 43 10, 44 11, 45, 61 16, 17, 52, 61 18, 53 19, 20, 54 21, 56 23, 33, 57 6,16,17,52,61 16, 55, 61 F-16 23, 58 20, 54 6, 21, 56 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2009 // in T€ Sonstige Rücklagen Rücklage aus der Absicherung von Cashflows** Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte* 3.302 0 Tz. 4, 51 Stand 31.12.2007 Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Umrechnungsrücklage 111.720 296.489 -13.482 Dividendenausschüttung Gesamtperiodenerfolg Stand 31.12.2008 111.720 296.489 Stand 31.12.2009 111.720 296.489 Gesamt 293.517 691.546 -15.641 -15.641 10.359 5.846 286 148.679 165.170 -3.123 9.148 286 426.555 841.075 -16.758 -16.758 Dividendenausschüttung Gesamtperiodenerfolg Kumulierte Ergebnisse -9.243 -8.299 -286 58.973 41.145 -12.366 849 0 468.770 865.462 *Im Folgenden „AfS-Rücklage“ **Im Folgenden „Sicherungsrücklage“ F-17 Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2009 // in T€ + + + = +/+ -/+ + +/= + = + + + + = + = + +/+ = Tz. 62 Ergebnis vor Steuern Abschreibungen Finanzergebnis (ohne Wechselkursgewinne/-verluste) Verlust aus Abgang Anlagevermögen Auflösung abgegrenzter Investitionszuwendungen Sonstige wesentliche zahlungsunwirksame Erträge Cashflow aus dem operativen Ergebnis Entwicklung geleisteter und erhaltener Anzahlungen (Saldo) Zunahme der Vorräte (ohne geleistete Anzahlungen) Abnahme der Wertpapiere (klassifiziert als Trading) Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Entwicklung übriges Nettovermögen Cashflow aus operativer Tätigkeit Erhaltene Zinsen Gezahlte Ertragsteuern Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen Zufluss Investitionszuwendungen Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen Einzahlungen aus Finanzmittelanlagen Einzahlungen aus dem Verkauf/Erwerb konsolidierter Unternehmen Cashflow aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten Auszahlungen für die Rückzahlung von Finanzkrediten Gezahlte Zinsen Auszahlungen aufgrund von Ausschüttungen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds Wechselkurs- und konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds Finanzmittelfonds am Anfang der Periode Finanzmittelfonds am Ende der Periode F-18 2009 131.752 63.659 18.817 608 -10.461 -25.417 178.958 10.148 -67.969 0 -140.200 2008 202.355 55.166 72.144 322 -10.210 -13.686 306.091 -10.790 -42.459 17.041 39.855 17.038 19.530 -3.891 -5.916 15.497 -42.578 -32.997 -318.415 5.103 1.767 320.112 5.885 -288 328.980 31.623 -40.140 320.463 -269.515 29.042 8.602 53.627 12.996 14.452 100.000 -18.601 -39.746 -16.758 24.895 6.350 -1.615 -165.248 78.711 -28.228 -33.008 -15.641 1.834 157.049 725 423.354 428.089 265.580 423.354 ANHANG ALLGEMEINE ANGABEN 1. GRUNDLAGEN, BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die SolarWorld Aktiengesellschaft ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland. Der Vorstand der SolarWorld Aktiengesellschaft hat den Konzernabschluss am 12. März 2010 aufgestellt und am selben Tag zur Veröffentlichung freigegeben. Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat ihren Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 in Anwendung von § 315a HGB nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt. Ergänzend wurden die nach § 315 Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€) auf- oder abgerundet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanz wurde nach Fristigkeit gegliedert. Hinsichtlich der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die nachfolgende Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verwiesen. Diese entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend genannten Ausnahmen. In 2009 erstmals verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen Für das Geschäftsjahr 2009 waren erstmals folgende Standards und Interpretationen bzw. wesentliche Änderungen anzuwenden: F-19 IAS 1 »Darstellung des Abschlusses (überarbeitet)« IAS 23 »Fremdkapitalkosten (überarbeitet)« IAS 32 »Finanzinstrumente: Darstellung« und IAS 1 »Darstellung des Abschlusses« – Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen« Änderungen an IAS 39 »Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung« und IFRS 7 »Finanzinstrumente: Angaben« – Umgliederung finanzieller Vermögenswerte Änderungen an IFRS 1 »Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards« und IAS 27 »Konzern und Einzelabschlüsse« – Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen IFRS 2 »Anteilsbasierte Vergütung: Ausübungsbedingungen und Annulierungen« IFRS 7 »Finanzinstrumente: Angaben« IFRS 8 »Geschäftssegmente« Verbesserungen zu IFRS (2008) IFRIC 9 »Neubeurteilung eingebetteter Derivate« und IAS 39 »Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung« IFRIC 13 »Kundenbindungsprogramme« IFRIC 15 »Verträge über die Errichtung von Immobilien« IFRIC 16 »Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetriebsführung« IFRIC 13 findet in Ermangelung von Kundenbindungsprogrammen keine Anwendung auf die SolarWorld Aktiengesellschaft. Des Weiteren werden IFRIC 15 und IFRIC 16 keine Anwendung finden. Zudem sind die Änderungen des IFRS 1 nicht mehr auf die SolarWorld Aktiengesellschaft anwendbar. Weiterhin finden die Änderungen des IFRS 2 keine Anwendung, da keine anteilsbasierten Vergütungsprogramme vorhanden sind. Die Änderungen zu IAS 1 »Darstellung des Abschlusses (überarbeitet)« wurden am 6. September 2007 veröffentlicht, am 17. Dezember 2008 in EU-Recht übernommen und sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Der überarbeitete Standard verlangt separate Darstellungen für Eigenkapitalveränderungen, die aus Transaktionen mit den Anteilseignern in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner entstehen, und anderen Eigenkapitalveränderungen. Die Eigenkapitalveränderungsrechnung umfasst folglich lediglich Details zu Geschäftsvorfällen mit Anteilseignern, während andere Eigenkapitalveränderungen in Summe in Form einer Überleitung für einzelne Eigenkapitalbestandteile gezeigt werden. Zudem führt der Standard eine Gesamtergebnisrechnung ein, in der sämtliche in der F-20 Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Ertrags- und Aufwandsposten sowie alle erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Ergebnisbestandteile entweder in einer einzigen Aufstellung oder in zwei miteinander verbundenen Aufstellungen dargestellt werden. Der Konzern hat entschieden, zwei getrennte Aufstellungen vorzulegen. Als weitere wesentliche Änderung enthält der überarbeitete IAS 1 die Verpflichtung zur Offenlegung einer Eröffnungsbilanz für die erste von einer rückwirkenden Bilanzierungsänderung betroffenen Periode. Es wird hierzu auf die Ausführungen in Tz. 6 verwiesen. Die Änderungen zu IAS 23 wurden am 29. März 2007 veröffentlicht, am 10. Dezember 2008 in EU-Recht übernommen und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Entsprechend den Übergangsvorschriften ist der Standard prospektiv anzuwenden. Für qualifizierte Vermögenswerte, deren Aktivierungszeitpunkt vor dem 1. Januar 2009 liegt, besteht somit keine verpflichtende Anwendung. Die Änderungen eliminieren das Wahlrecht, Fremdkapitalzinsen im Rahmen der Anschaffung oder Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten unmittelbar als Aufwand zu erfassen. Ein qualifizierter Vermögenswert ist gemäß IAS 23.5 definiert als ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Die SolarWorld Aktiengesellschaft aktiviert direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sofern sich die Herstellung von Vermögenswerten des immateriellen Vermögens oder des Sachanlagevermögens planmäßig über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erstreckt. Im Geschäftsjahr 2009 wurden resultierend aus dieser Standardänderung keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Die Änderungen zu IAS 32 und IAS 1 wurden am 14. Februar 2008 veröffentlicht, am 21. Januar 2009 in EU-Recht übernommen und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die Änderungen der Standards erlauben in begrenztem Umfang Ausnahmen, die eine Klassifizierung kündbarer Finanzinstrumente als Eigenkapital gestatten, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Die Anwendung dieser Änderungen ergab keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Am 27. November 2008 veröffentlichte das IASB eine überarbeitete Fassung der am 13. Oktober 2008 veröffentlichten »Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben – Umgliederung finanzieller Vermögenswerte«. Die Änderungen wurden am 9. September 2009 in EU-Recht übernommen. Die am 13. Oktober 2008 herausgegebenen Änderungen betrafen die Umklassifizierung einiger Finanzinstrumente und waren zum 1. Juli 2008 anzuwenden. Der Hintergrund der erneuten Überarbeitung ist die Klarstellung des Anwendungszeitpunktes der zum 13. Oktober 2008 veröffentlichten Änderungen. Hiernach treten Umklassifzierungen, die am oder nach dem 1. November 2008 vorgenommen werden, ab dem Zeitpunkt der Umklassifizierung in Kraft und dürfen nicht zurückbezogen werden. Werden die Umklassifizierungsregelungen vor dem 1. November 2008 angewendet, können diese bis zum 1. Juli 2008 oder einem späteren Datum zurückgezogen werden. Allerdings können die Umklassifizierungen nicht vor dem 1. Juli 2008 angewendet werden. Die am 6. März 2009 veröffentlichte Änderung zu IFRS 7 wurde am 27. November 2009 in EU-Recht übernommen und tritt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, in Kraft. Im ersten Jahr der Anwendung sind noch keine Vergleichsangaben notwendig. Der geänderte Standard sieht zusätzliche Angaben über die Ermittlung der beizuleF-21 genden Zeitwerte und das Liquiditätsrisiko vor. Die Änderung verlangt eine quantitative Analyse der Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten auf Grundlage einer dreistufigen Hierarchie für jede Klasse von Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden. Zusätzlich ist nun bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert der Stufe 3 eine Überleitung zwischen Anfangs- auf Endsaldo vorgeschrieben sowie die Angabe wesentlicher Umgliederungen zwischen den Stufen 1 und 2 der Ermittlungshierarchie. Mit der Änderung werden ferner die Anforderungen für Angaben von Liquiditätsrisiken in Bezug auf Geschäftsvorfälle, die sich auf Derivate beziehen, und von für Zwecke des Liquiditätsmanagements eingesetzten Vermögenswerten klargestellt. Die Angaben zur Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten werden in Tz. 61 dargestellt. IFRS 8 wurde am 30. November 2006 veröffentlicht, am 21. November 2007 in EU-Recht übernommen und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. IFRS 8 ersetzt IAS 14 »Segmentberichterstattung« und ist nahezu identisch mit SFAS 131 (US GAAP). Das bisherige primäre und sekundäre Berichtsformat, welches nach Geschäftssegmenten und geographischen Segmenten unterscheidet, wird aufgegeben und in ein einziges Berichtsformat überführt, welches Segmente auf Basis der Informationen abbildet, nach denen das Management das Unternehmen steuert. Darüber hinaus sind für jedes berichtspflichtige Segment Überleitungsrechnungen von den Segmentzahlen auf die Konzernzahlen erforderlich. Daneben sind Angaben zu geographischen Bereichen, zu Produkten und zu wesentlichen Kunden zu machen. Die Regelungen des IFRS 8 werden von der SolarWorld Aktiengesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2009 abgebildet. Es wird dazu auf die Ausführungen in Tz. 37 verwiesen. Am 22. Mai 2008 veröffentlichte das IASB im Rahmen seines ersten Annual Improvement Projekts Änderungen zu einer Reihe bestehender IFRS. Eine Übernahme in EU-Recht erfolgte am 23. Januar 2009. Die Änderungen umfassen sowohl Anpassungen von Formulierungen in einzelnen IFRS zur Klarstellung der bestehenden Regelungen, als auch Änderungen verschiedener IFRS mit Auswirkung auf den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Geschäftsvorfällen. Die meisten der Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Folgende Inhalte des Sammelstandards zu den Verbesserungen zu IFRS haben grundsätzlich Relevanz für die SolarWorld Aktiengesellschaft: F-22 IAS 1 »Darstellung des Abschlusses«: In Übereinstimmung mit IAS 39 »Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung« werden als zu Handelszwecken gehalten klassifizierte Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz nicht automatisch als kurzfristig klassifiziert. Daraus ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. IAS 16 »Sachanlagen«: Der Begriff »Nettoveräußerungspreis« wird durch den Ausdruck »beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten« ersetzt. Daraus ergeben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. IAS 28 »Anteile an assoziierten Unternehmen«: Ein Anteil an einem assoziierten Unternehmen stellt für Zwecke der Durchführung eines Wertminderungstests einen separaten Vermögenswert dar. Aus diesem Grund werden Wertminderungen dem im Beteiligungsansatz enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwert nicht mehr gesondert zugeordnet. Daraus ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. IAS 36 »Wertminderung von Vermögenswerten«: In Fällen, in denen der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten auf Basis eines Discounted-CashflowModells ermittelt wird, sind zusätzliche Angaben zum Diskontierungssatz erforderlich, entsprechend den Pflichtangaben wenn ein Discounted-CashflowModell zur Ermittlung des »Nutzungswerts« herangezogen wird. Die erforderlichen Angaben nimmt der Konzern vor. IAS 10 »Ereignisse nach dem Bilanzstichtag«: Es wird klargestellt, dass nach Ende der Berichtsperiode beschlossene Dividenden keine Verpflichtungen darstellen. Daraus ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. IAS 39 »Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung«: Derivate können nach der erstmaligen Erfassung aufgrund von veränderten Umständen als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« designiert oder aus dieser Kategorie entfernt werden, weil es sich hierbei nicht um eine Umwidmung im Sinne des IAS 39.50 handelt. In IAS 39.73 wurde der Hinweis auf ein »Segment« in Bezug auf die Feststellung gestrichen, ob ein Instrument die Kriterien eines Sicherungsinstruments erfüllt. Die Verwendung eines neu berechneten Effektivzinssatzes wird vorgeschrieben, wenn ein finanzieller Vermögenswert gemäß IAS 39.50B, 50C oder 50E neu eingestuft wird und das Unternehmen in der Folge seine Schätzungen bezüglich der künftigen Mittelzuflüsse erhöht. Aus den Sachverhalten ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Die Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 wurden am 12. März 2009 vom IASB veröffentlicht und am 30. November 2009 in EU-Recht übernommen. Die Absicht war eine Klarstellung zur Bilanzierung von eingebetteten Derivaten bei Umklassifizierungen von Finanzinstrumenten. Danach ist zu prüfen, ob ein in einen Basisvertrag eingebettetes Derivat zu separieren ist und dementsprechend separat im Abschluss erfasst werden muss, wenn das gesamte hybride Finanzinstrument aufgrund der Anwendung der Änderungen an IAS 39 vom Oktober 2008 aus F-23 der Kategorie »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert« umgegliedert wird. Ausschlaggebend für die Prüfung sind die Verhältnisse zu dem Zeitpunkt, als das Unternehmen erstmals Vertragspartner des Finanzinstruments geworden ist, oder, sofern später erfolgt, zu dem Zeitpunkt, bei dem Vertragskonditionen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Cashflows geändert wurden. Ergibt die Prüfung zwar die Notwendigkeit einer Separierung des Derivates, aber ist dessen beizulegender Zeitwert nicht verlässlich bestimmbar, so verbleibt das gesamte hybride Instrument in der Kategorie »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert«. Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen die Prüfung nicht durchführen kann. Die Änderungen sind rückwirkend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 30. Juni 2009 enden. Aus dieser Änderung ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr 2009 keine noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards vorzeitig angewendet. Die potenziellen Auswirkungen folgender Standards und Interpretationen schätzt der SolarWorld-Konzern nach derzeitigem Kenntnisstand als geringfügig ein: IFRS 3 »Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet)« und IAS 27 »Konzernund Einzelabschlüsse (überarbeitet)« einschließlich der Folgeänderungen in IFRS 7, IAS 21, IAS 28, IAS 31 und IAS 39 Änderung an »Finanzinstrumente: Darstellung« IAS 32 IAS 39 »Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung: Geeignete Grundgeschäfte« IFRIC 12 »Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen« IFRIC 17 »Sachdividenden an Eigentümer« IFRIC 18 »Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden« Die Überarbeitung von IFRS 3 erfolgte zusammen mit einer Änderung von IAS 27 im Rahmen der zweiten Phase des Projekts Business Combinations. Die Überarbeitung von IFRS 3 sowie die Änderungen zu IAS 27 wurden am 10. Januar 2008 veröffentlicht, am 3. Juni 2009 in EURecht übernommen und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. IFRS 3 (überarbeitet) führt wesentliche Änderungen bezüglich der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen ein, die nach dem Anwendungszeitpunkt stattfinden. Es ergeben sich Auswirkungen auf die Bewertung von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss, die Bilanzierung von Transaktionskosten, die erstmalige Erfassung und die Folgebewertung einer bedingten Gegenleistung sowie sukzessive Unternehmenserwerbe. IAS 27 (überarbeitet) schreibt vor, dass eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen, die nicht zum Verlust der Beherrschung führt, als Transaktion mit Anteilseignern in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner bilanziert wird. Aus einer solchen Transaktion kann daher weder ein Geschäfts- oder Firmenwert noch ein Gewinn oder Verlust resultieren. Außerdem wurden Vorschriften zur Verteilung von Verlusten auf Anteilseigner des Mutterunternehmens und die Anteile ohne beherrschenden Einfluss und die Bilanzierungsregelungen für Transaktionen, die zu einem Beherrschungsverlust führen, geändert. Die Neuregelungen aus IFRS 3 (überarbeitet) F-24 und IAS 27 (überarbeitet) werden sich auf künftige Erwerbe oder Verluste der Beherrschung an Tochterunternehmen und Transaktionen mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auswirken. Am 8. Oktober 2009 hat das IASB eine Änderung zu IAS 32 veröffentlicht, welche am 23. Dezember 2009 in EU-Recht übernommen wurde und auf Geschäftsjahre anzuwenden ist, die am oder nach dem 1. Februar 2010 beginnen. Diese betrifft die Bilanzierung beim Emittenten von Bezugsrechten, Optionen und Optionsscheinen in Fremdwährung auf den Erwerb einer festen Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten. Die Änderung findet auf den SolarWorldKonzern keine Anwendung. Die Änderungen zu IAS 39 wurden am 31. Juli 2008 veröffentlicht und sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Die Übernahme in EU-Recht fand am 15. September 2009 statt. Es wird klargestellt, dass es zulässig ist, lediglich einen Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der CashflowSchwankungen eines Finanzinstruments als Grundgeschäft zu designieren. Dies umfasst auch die Designation von Inflationsrisiken als gesichertes Risiko bzw. Teile davon in bestimmten Fällen. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss hängen davon ab, inwieweit der Konzern in Zukunft Sicherungsmaßnahmen durchführt und hierfür Hedge Accounting anwendet. IFRIC 12 und IFRIC 17 haben keine Relevanz für den SolarWorld-Konzern. IFRIC 18 wurde am 29. Januar 2009 veröffentlicht, am 27. November 2009 in EU-Recht übernommen und tritt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen, in Kraft. Gegenstand des IFRIC 18 sind allgemeine Hinweise zur Bilanzierung der Übertragung eines Vermögenswerts durch einen Kunden. Hier ist nach Ansicht des IASB besonders der Energiesektor betroffen. Die Interpretation stellt klar, wie mit Vereinbarungen im Rahmen der IFRS zu verfahren ist, bei denen einem Unternehmen vom Kunden Vermögenswerte übertragen werden (Objekt, Anlage oder Betriebsmittel), die in einem solchen Verwendungszweck stehen, diesen Kunden entweder mit einem Leitungsnetz zu verbinden oder eine permanente Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen gewährleisten. Davon angesprochen sind ebenso Fälle, in denen Barmittel gewährt werden, die dem Erwerb oder der Herstellung besagter Vermögenswerte durch das Unternehmen dienen. Zusammengefasst wird erläutert, wann bzw. unter welchen Umständen ein Vermögenswert vorliegt, der erstmalige Ansatz sowie die Bewertung, die Identifizierung der jeweilig bestimmbaren Dienstleistungen im Austausch für den übertragenen Vermögenswert, die Frage des Zeitpunkts der Umsatzrealisierung und wie die Übertragung von Zahlungsmitteln durch Kunden bilanziert werden soll. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns werden derzeit geprüft. Folgende Rechnungslegungsstandards wurden in 2009 verabschiedet, jedoch bis zum 31.Dezember 2009 noch nicht von der EU in europäisches Recht übernommen: F-25 Verbesserungen an den IFRS (2009) IAS 24 »Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (überarbeitet)« Änderungen an IFRS 1 »Befreiungen für erstmalige Anwender« Änderungen an IFRS 2 »Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich im Konzern« IFRS 9 »Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung« Änderungen an IFRIC 14 »Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestfinanzierungsvorschriften« IFRIC 19 »Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente« Am 16. April 2009 veröffentlichte das IASB die Annual Improvements 2007 – 2009, die die Änderungen von zehn IFRS und zwei Interpretationen vorsehen. Die Mehrheit der Änderungen tritt für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Folgende ausgewählte Inhalte des Sammelstandards zu den Verbesserungen der IFRS können grundsätzlich Relevanz auf die SolarWorld Aktiengesellschaft entwickeln: IAS 1 »Darstellung des Abschlusses« IAS 7 »Aufstellung der Zahlungsströme« IAS 17 »Leasingverhältnisse« IAS 18 »Erlöse« IAS 36 »Wertminderungen von Vermögenswerten« IAS 38 »Immaterielle Vermögenswerte« IAS 39 »Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung« IFRS 5 »Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche« IFRS 8 »Geschäftssegmente« IFRIC 9 »Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate« IAS 1 »Darstellung des Abschlusses«: Bisher hatte ein Unternehmen gem. IAS 1.69 eine Verbindlichkeit als kurzfristig einzustufen, wenn es kein uneingeschränktes Recht hat, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben. Besteht nun aber für den Inhaber einer Wandelschuldverschreibung zu jederzeit die Möglichkeit, diese in Eigenkapital umzuwandeln, müsste die Schuldkomponente der F-26 Wandelschuldverschreibung immer als kurzfristig ausgewiesen werden, auch dann, wenn die Tilgung (bei Nichtausübung des Wandlungsrechts) erst nach zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen hat. Um dies zu verhindern wurde in IAS 1.69 der Hinweis aufgenommen, dass etwaig bestehende Optionen einer Gegenpartei einen Ausgleich von Verbindlichkeiten durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten zu verlangen, keinen Einfluss auf die Einstufung dieser Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig haben. Die Auswirkungen dieser Änderung auf den Konzernabschluss werden als gering eingestuft. IAS 7 »Aufstellung der Zahlungsströme«: Durch die Verbesserungen 2009 wurde klargestellt, dass künftig nur noch die Ausgaben im Cashflow aus Investitionstätigkeit erfasst werden dürfen, die zu einem in der Bilanz erfassten Vermögenswert führen. Bisher wurden in der Praxis auch Ausgaben, die mit dem Ziel der Generierung zukünftiger Cashflows getätigt wurden, also ohne zu einem bilanzierungsfähigen Vermögenswert zu führen, von einigen Unternehmen im Cashflow aus Investitionstätigkeit ausgewiesen, von anderen hingegen als Cashflow aus Geschäftstätigkeit. Dieses betrifft vor allem die Ausgaben für Exploration und Evaluierung (IFRS 6), aber auch Ausgaben für Werbung, Aus- und Weiterbildung sowie Forschungsund Entwicklungskosten. Diese Änderung hat keine Relevanz für den Konzernabschluss des SolarWorld Konzerns. IAS 17 »Leasingverhältnisse«: Obwohl sich die Bilanzierung von Leasingverhältnissen mittelfristig grundlegend ändern wird, haben die Verbesserungen Änderungen der IAS 17.14 sowie 17.15 mitgebracht. Dabei handelt es sich weitestgehend um Ausführungen zu der Klassifizierung von Leasingverhältnissen über Immobilien. Zudem wurden die neuen Klassifizierungskriterien durch den neu eingeführten IAS 17.15A auf Leasingverhältnisse über Grundstücke erweitert. Die Folgen aus der Änderung des IAS 17 werden für die SolarWorld Aktiengesellschaft als gering eingestuft. IAS 18: »Erlöse«: Das IASB hat Leitlinien zur Beurteilung, ob ein Unternehmen als Auftraggeber oder Vermittler handelt, in den Appendix zum IAS 18 angefügt. Die zu berücksichtigenden Kriterien sind: Trägt das Unternehmen die wesentliche Verantwortung für die Erfüllung des Geschäfts? Trägt das Unternehmen das Bestandsrisiko? Verfügt das Unternehmen über einen Ermessensspielraum bei der Preisgestaltung? Trägt das Unternehmen das Ausfallrisiko? Der Konzern analysiert gegenwärtig seine Geschäftsbeziehungen im Hinblick auf diese Kriterien. Wesentliche Auswirkungen werden nicht erwartet. IAS 36 »Wertminderungen von Vermögenswerten«: Die Änderung des IAS 36 stellt klar, dass eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu der ein im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird, nicht größer sein darf als ein Geschäftssegment im Sinne von IFRS 8 vor der Aggregation nach den dort genannten Kriterien. Die Änderung hat keine Auswirkung auf den Konzern, da der Wertminderungstest an die neuen Segmente angepasst wurde. Es wird dazu auch auf die Ausführungen in Tz. 7 verwiesen. IAS 38 »Immaterielle Vermögenswerte«: Die Änderungen haben klargestellt, dass ein bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbener immaterieller Vermögenswert möglicherweise nur in Verbindung mit einem zugehörigen Vertrag, identifizierbaren Vermögenswert oder einer Verbindlichkeit separierbar ist. In diesem Fall ist der immaterielle Vermögenswert getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert und in Verbindung mit dem zugehörigen Vermögenswert bzw. der zugehörigen Verbindlichkeit anzusetzen. Zudem wurde festgehalF-27 ten, dass eine Gruppe von sich ergänzenden immateriellen Vermögenswerten, deren wirtschaftliche Nutzungsdauer ähnlich ist, als ein einzelner Vermögenswert angesetzt werden darf. Des Weiteren wurde erläutert, dass die genannten Methoden zur indirekten Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts immaterieller Vermögenswerte nur mögliche Beispiele und keine abschließende Aufzählung von Wertermittlungsverfahren sind. Nach jetzigem Kenntnisstand ergeben sich aus dieser Änderung keine Auswirkungen auf den SolarWorld-Konzern. IFRS 5 »Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche«: Es wird klargestellt, dass für langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, und aufgegebene Geschäftsbereiche allein nur die Angabepflichten des IFRS 5 einschlägig sind. Die in anderen IFRS vorgesehenen Angabepflichten sind nur dann zu beachten, wenn die jeweiligen Standards oder Interpretationen diese Angaben ausdrücklich für Vermögenswerte nach IFRS 5 und aufgegebene Geschäftsbereiche fordern. Diese Klarstellung führte zur folgenden Änderung von IFRS 8. IFRS 8 »Geschäftssegmente«: Ergebnis der jährlichen Arbeiten an den IFRS war auch, dass im Rahmen der Segmentberichterstattung die Angabe zu den Segmentvermögenswerten nur dann zu erfolgen hat, wenn diese Angabe Gegenstand der regelmäßigen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger des SolarWorld-Konzerns ist. Zuvor waren die Angaben verpflichtender Bestandteil, auch wenn solche Informationen dem Hauptentscheidungsträger des Unternehmens nicht zur Verfügung gestellt werden. Da weder Segmentschulden noch Segmentvermögenswerte Informationen sind, die dem Hauptentscheidungsträger des SolarWorldKonzerns im Rahmen der intern vorliegenden Reportings zur Verfügung gestellt werden, wird unter der Voraussetzung, dass sich daran nichts ändert, darüber ab 2010 nicht mehr berichtet werden. IFRIC 9 »Neubeurteilung eingebetteter Derivate«: Im Rahmen der Verbesserungen an den IFRS wurde beschlossen, nicht nur Verträge, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses im Sinne des IFRS 3 erworben wurden, explizit aus dem Anwendungsbereich des IFRIC 9 auszunehmen, sondern auch Verträge, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen unter Beteiligung von Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Beherrschung oder bei Begründung eines Joint Ventures übergehen. Diese Änderung hat nach heutiger Sicht keine Auswirkung auf den SolarWorld-Konzern. Das IASB hat am 4. November 2009 den geänderten IAS 24 veröffentlicht. Die Änderungen erleichtern die Angabepflichten für Unternehmen unter staatlicher Kontrolle oder bedeutender staatlicher Einflussnahme. Weiterhin wurde die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person verdeutlicht. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der SolarWorld Aktiengesellschaft. Der geänderte IFRS 1 hat keine Relevanz mehr für den SolarWorld-Konzern. Des Weiteren hat der geänderte IFRS 2 vom heutigen Standpunkt aus gesehen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss des SolarWorld-Konzerns. Der am 12. November 2009 veröffentliche IFRS 9 ist der erste Teil des Projekts, den Standard IAS 39 zu ersetzen. Die bisherigen vier Bewertungskategorien sollen künftig durch die Kategorien »fortgeführte Anschaffungskosten« und »beizulegender Zeitwert« ersetzt werden. Eine F-28 Einstufung eines Finanzinstrumentes in die Kategorie »fortgeführte Anschaffungskosten« richtet sich dabei sowohl nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens als auch nach den Produktmerkmalen des einzelnen Finanzinstruments. Eine Nichterfüllung der Kriterien führt zur erfolgswirksamen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert. Ausnahmsweise dürfen ausgewählte Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Jegliche Änderungen im Zeitwert sind allerdings im Eigenkapital einzufrieren und werden nicht mehr erfolgswirksam. Die Änderungen sind anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen und werden auch Auswirkungen auf die Bewertung der Finanzinstrumente der SolarWorld Aktiengesellschaft haben. Die Änderung des IFRIC 14 ist am 26. November 2009 veröffentlicht worden und betrifft den Fall, wenn ein Unternehmen Mindestdotierungsverpflichtungen unterliegt und zur Erfüllung dieser Verpflichtungen Beitragsvorauszahlungen leistet. Die Änderung erlaubt dann, diesen Vorteil aus der Vorauszahlung als Vermögenswert anzusetzen. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Aus heutiger Sicht ergeben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SolarWorld-Konzerns. IFRIC 19 ist am 26. November 2009 veröffentlicht worden und erläutert die Anwendung der IFRS für den Fall, dass ein Unternehmen teilweise oder vollständig eine finanzielle Verbindlichkeit durch Ausgabe von Aktien oder anderen Eigenkapitalinstrumenten tilgt. Die Interpretation tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen. Auswirkungen für die SolarWorld Aktiengesellschaft ergeben sich nicht. 2. KONSOLIDIERUNGSKREIS UND RECHTLICHE KONZERNSTRUKTUR In den Konzernabschluss werden die SolarWorld Aktiengesellschaft und sämtliche in- und ausländischen Unternehmen einbezogen, bei denen die SolarWorld Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschaft verfügt oder auf andere Weise auf die Tätigkeit einen beherrschenden Einfluss nehmen kann. Die Gesellschaften werden beginnend mit dem Zeitpunkt, ab dem die SolarWorld Aktiengesellschaft die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch die SolarWorld Aktiengesellschaft nicht mehr besteht. Joint Ventures werden nach der Equity-Methode bilanziert. Am 31. Dezember 2009 gehörten dem SolarWorld-Konzern folgende Gesellschaften in der hier dargestellten Struktur an: F-29 F-30 Die Deutsche Solar AG, Deutsche Cell GmbH, Solar Factory GmbH, Sunicon AG sowie SolarWorld Innovations GmbH machen von den Offenlegungs- und Aufstellungserleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. Zum 1. Januar 2009 wurden die US-Gesellschaften gesellschafts- und steuerrechtlich sowie in Bezug auf die jeweiligen Tätigkeitsbereiche neu aufgestellt. Damit wird in der SolarWorld Industries America Inc. (vormals: SolarWorld Properties Inc.) als operativ tätigem Mutterunternehmen das US-Geschäft in einem Teilkonzern gebündelt und gleichzeitig eine steuerliche Einheit in den USA geschaffen. Am 15. Juli 2009 wurden die restlichen 50 Prozent der Anteile an der SolarWorld Solicium GmbH zu einem Kaufpreis von 1 € erworben. Die Gesellschaft wurde daher erstmalig voll konsolidiert. Der sich aus der Erstkonsolidierung ergebende negative Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 112 wurde erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Die im Rahmen der Erstkonsolidierung zugegangenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie die seit dem Erwerbszeitpunkt erwirtschafteten Erträge und Aufwendungen der SolarWorld Solicium GmbH sind aus Konzernsicht unwesentlich. Als größte bilanzielle Position wies die Gesellschaft zum Erstkonsolidierungszeitpunkt liquide Mittel in Höhe von T€ 221 aus. Als 100-prozentige Tochter der SolarWorld California LLC wurde am 29. April 2009 die SolarWorld Power Projects Inc. gegründet. Die Gesellschaft wird die Entwicklung von Großprojekten im wichtigen Zukunftsmarkt USA betreuen und in 2010 ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Im Dezember 2009 wurde die 35-prozentige Beteiligung an der Gällivare PhotoVoltaic AB (GPV), Gällivare/Schweden, für 1 € verkauft. Im Geschäftsjahr entfiel ein negativer Ergebnisbeitrag in Höhe von T€ 4.933 auf die Anteile an der GPV, die im »Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen« ausgewiesen sind. Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat im Rahmen einer Kapitalerhöhung am 29. Juli 2009 neue Anteile an dem Joint Venture SolarWorld Korea Ltd. erworben, wodurch sich die Anteilsquote auf 76,5 Prozent erhöht hat. Der Joint Venture Partner hat jedoch das Recht, 26,5 Prozent der Anteile an der Gesellschaft innerhalb eines Jahrs zu einem festgelegten Preis zu erwerben, um die paritätische Anteilsquote wieder herzustellen. Deswegen und aufgrund der sonstigen vertraglichen Gestaltung des Joint Ventures wird die SolarWorld Korea Ltd. zum 31. Dezember 2009 weiterhin at Equity konsolidiert. Am 10. Dezember 2008 wurde zwischen der SolarPark Engineering Ltd., Seoul/Südkorea, und der SolarWorld Aktiengesellschaft ein Joint Venture-Vertrag geschlossen, durch den die SolarWorld Aktiengesellschaft am 9. Januar 2009 50 Prozent der Anteile an der SolarPark M.E. Ltd. erworben hat. Das Joint Venture wurde mit dem Erwerb als at Equity Beteiligung konsolidiert. Im Geschäftsjahr 2009 entfällt auf die SolarPark M.E. Ltd. ein positiver Ergebnisbeitrag in Höhe von T€ 336. 3. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen werden für den Konzernabschluss auf einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übergeleitet. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden für die gleiche Berichtsperiode F-31 aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Erträge und Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste und Dividenden aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert. Bei der Kapitalkonsolidierung werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem auf sie entfallenden Eigenkapital – bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert – zum Zeitpunkt des Erwerbs verrechnet. Ein sich ergebender positiver Unterschiedsbetrag wird den Vermögensgegenständen insoweit zugerechnet, als deren Buchwert vom Zeitwert abweicht. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert behandelt. Ein sich ergebender negativer Unterschiedsbetrag wird ergebniswirksam erfasst. 4. WÄHRUNGSUMRECHNUNG Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währungen in Euro (€) umgerechnet. Die funktionale Währung ausländischer Gesellschaften wird durch das primäre Wirtschaftsumfeld bestimmt, in dem sie hauptsächlich Zahlungsmittel erwirtschaften und verwenden. Innerhalb der SolarWorld Aktiengesellschaft entspricht die funktionale Währung grundsätzlich der lokalen Währung mit Ausnahme der SolarWorld Asia Pacific PTE Ltd., deren funktionale Währung der US-Dollar ist. Zur Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Gesellschaften in die Berichtswährung des Konzerns werden die Vermögenswerte und Schulden mit den Stichtagskursen, die Aufwendungen und Erträge grundsätzlich mit den Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Aus der Umrechnung resultierende Differenzbeträge werden aufgrund der stichtagsbezogenen Methode erfolgsneutral in eine Umrechnungsrücklage eingestellt. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb in der Rücklage erfasste Betrag wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Folgende Wechselkurse waren für die Währungsumrechnung maßgebend: Stichtagskurs 1€= Durchschnittskurs 2009 2008 2009 2008 USA USD 1,44 1,39 1,40 1,47 Schweden SEK 10,25 9,44 10,59 9,26 Südafrika ZAR 10,67 13,07 11,52 12,09 Korea KRW 1.666,97 1.839,00 1.770,04 1.788,65* * Durchschnittskurs Okt.-Dez. 2008 F-32 5. WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN DES MANAGEMENTS Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die sich auf den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz bzw. auf die Höhe und den Ausweis der Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns sowie die Angabe von Eventualvermögen und -schulden auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen. Folgende wesentliche Ermessensentscheidungen wurden bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns in 2009 getroffen: Der SolarWorld-Konzern hat Liefer- und Abnahmeverträge abgeschlossen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Lohnfertigung anzusehen sind und daher entsprechend bilanziert wurden. Erhaltene und geleistete Anzahlungen beinhalten insbesondere Anzahlungen im Zusammenhang mit langfristig geschlossenen Verkaufskontrakten über Siliziumwafer sowie ebenfalls langfristig geschlossenen Einkaufskontrakten über Rohsilizium. Diese Anzahlungen sind vertraglich unverzinslich. Da die Kontrakte jedoch bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Finanzierungskomponente enthalten, werden sie mit dem impliziten oder laufzeitkongruenten Zinssatz aufgezinst. Die wesentlichsten Annahmen und Schätzungen beziehen sich auf die Beurteilung der Werthaltigkeit des Firmenwerts, die Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern, die ertragswirksame Auflösung von erhaltenen Anzahlungen, die konzern-einheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen, die Bewertung von Finanzinstrumenten sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Insbesondere werden bezüglich der erwarteten Geschäftsentwicklung sowohl die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände als auch die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Die Werthaltigkeitstests des Konzerns in Bezug auf den Firmenwert basieren auf Berechnungen, bei denen die Discounted-Cashflow-Methode angewendet wird. Die Cashflows werden aus dem Finanzplan der nächsten fünf Jahre abgeleitet, wobei noch nicht in Umsetzung befindliche künftige Erweiterungsinvestitionen, die die Ertragskraft der getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheit erhöhen werden, nicht enthalten sind. Der erzielbare Betrag ist stark abhängig von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Diskontierungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen und der für Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate. Die Grundannahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags für die zahlungsmittelgenerierende Einheit werden in der Tz. 7 genauer erläutert. Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steueransprüche nur angesetzt, wenn ihre ReaF-33 lisierung mittelfristig (innerhalb der nächsten fünf Jahre) wahrscheinlich ist. Weist eine steuerliche Einheit in der jüngeren Vergangenheit eine Verlusthistorie auf, werden latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen dieser Einheit nur angesetzt, wenn ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen oder substantielle Hinweise für deren Realisierung vorliegen. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, sind wesentliche Annahmen und Schätzungen des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Informationen hierzu sind in Tz. 33 enthalten. Sofern der beizulegende Zeitwert von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe von Daten eines aktiven Markts bestimmt werden kann, wird er unter Verwendung von Bewertungsverfahren einschließlich der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Die in das Modell eingehenden Größen stützen sich, soweit möglich, auf beobachtbare Marktdaten. Ist dies nicht möglich, stellt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in gewissem Maße eine Ermessensentscheidung dar. Die Ermessensentscheidungen betreffen Parameter wie Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko und Volatilität. Änderungen der Annahmen bezüglich dieser Faktoren könnten sich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert der Finanzinstrumente auswirken. Für weitere Erläuterungen wird auf Tz. 61 verwiesen. Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungs-mathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit und den künftigen Rentensteigerungen. Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der zugrunde liegenden Annahmen und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Bei der Ermittlung des angemessenen Diskontierungssatzes orientiert sich das Management an den Zinssätzen von Unternehmensanleihen mit mindestens guter Bonität. Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln. Künftige Lohn- und Gehalts- sowie Rentensteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten. Weitere Details zu den verwendeten Annahmen werden in Tz. 19 und 54 erläutert. Hinsichtlich der konkreten Ausprägung getroffener Annahmen im Zusammenhang mit der Ermittlung weiterer Rückstellungen wird auf die Tz. 20 und 54 verwiesen. F-34 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 6. AUSWEISÄNDERUNGEN Um das operative Ergebnis bereinigt um Wechselkursgewinne und -verluste darzustellen, hat sich der Konzern in 2009 entschieden, das Wechselkursergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position »Sonstiges Finanzergebnis« auszuweisen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. T€ Vorjahreswert Umgliederung von Wechselkursgewinnen/-verlusten Angepasster reswert 4. Sonstige betriebliche Erträge 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 9. Operatives Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 13. Sonstiges Finanzergebnis 14. Finanzergebnis 36.841 -99.883 260.813 -55.924 -72.144 -10.718 13.165 2.447 -2.447 -2.447 26.123 -86.718 263.260 -58.371 -74.591 Vorjah- Des Weiteren werden im Unterschied zum Vorjahr im Zusammenhang mit Lohnfertigungsbeziehungen stehende Sicherheitsleistungen nicht mehr in den übrigen kurzfristigen Schulden ausgewiesen, sondern in den kurzfristigen Finanzschulden. Die Vorjahreszahlen in der Bilanz wurden entsprechend angepasst. Da in 2007 noch keine derartigen Sicherheitsleistungen bestanden, war keine Anpassung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 erforderlich. T€ C. I. Kurzfristige Finanzschulden C. V. Übrige kurzfristige Schulden 24.137 65.503 4.577 -4.577 28.714 60.926 Vorjahreswert Umgliederung von Verbindlichkeiten aus Sicherheitsleistungen von Lohnfertigern Angepasster Vorjahreswert Es wird auch auf die Erläuterungen in Tz. 52 verwiesen. 7. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und mit Ausnahme der Firmenwerte jeweils planmäßig linear über eine Nutzungsdauer von 4 bis 15 Jahren abgeschrieben. Bei der Erstellung immaterieller Vermögenswerte anfallende Forschungsaufwendungen werden sofort als Aufwand verrechnet. In gleicher Weise wird mit den Entwicklungsaufwendungen verfahren, da Forschung und Entwicklung iterativ miteinander vernetzt sind und daher eine verlässliche Trennbarkeit nicht gegeben ist. Dauerhafte F-35 Wertminderungen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst. Firmenwerte, auch solche aus der Kapitalkonsolidierung, werden gemäß den Regelungen der IFRS 3 sowie IAS 36 und 38 einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Wie auch schon in den Vorjahren hat der Impairment-Test zum 31. Dezember 2009 erneut ergeben, dass die Werthaltigkeit des ausgewiesenen Firmenwerts gegeben ist. Für Zwecke des Impairment-Tests wurde der Buchwert des Firmenwerts der betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit, CGU) »Produktion Deutschland« zugeordnet, welche dem Segment »Produktion Deutschland« entspricht. Die Neuzuordnung wurde aufgrund der Anpassung der Segmentstruktur erforderlich und folgt der strategischen Ausrichtung des Konzerns, die eine voll integrierte Produktion mit dem Endprodukt »Solarmodul« vorsieht. Vor und mangels Abwertung auch nach Durchführung des Werthaltigkeitstests betrug bzw. beträgt der Buchwert des der CGU »Produktion Deutschland« zugeordneten Firmenwerts T€ 29.587 (i. Vj. T€ 29.587). Die erzielbaren Beträge wurden als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bestimmt. Die Ermittlung erfolgte mittels Discounted-Cashflow-Verfahren. Zur Bestimmung des erzielbaren Betrags wurden die Cashflow-Prognosen herangezogen, die auf den neuesten, vom Management genehmigten Planungen beruhen. Die Prognosen ihrerseits basieren auf den nachfolgend genannten grundlegenden Annahmen. Als grundlegende Annahmen werden jene Annahmen bezeichnet, in Bezug auf deren Veränderung der erzielbare Betrag der CGU die höchste Sensitivität aufweist. Hinsichtlich der CGU »Produktion Deutschland« basieren die Prognosen auf den folgenden grundlegenden Annahmen: - - Kurz- und mittelfristig sinkende Rohstoffpreise (Silizium). Ausbau der Produktionskapazitäten und Anstieg der Wafer-Produktionsmenge bis auf 1.000 MW bzw. der Modul-Produktionsmenge bis auf 450 MW; Grundlage dieser Annahme ist der derzeitige Ausbauplan der Kapazitäten am Standort Freiberg sowie die Markterwartungen bzw. bereits bestehende Lieferverträge. Jährlicher Rückgang der Absatzmarktpreise im einstelligen Prozentbereich; Grundlage dieser Annahme sind einschlägige Marktstudien Dritter. Die Cashflow-Prognosen für die CGU »Produktion Deutschland« wurden aus den detaillierten Planungsrechnungen der Gesellschaft für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeleitet. Für den darüber hinaus gehenden Zeitraum wurde basierend auf dem letzten Detailprognosejahr eine Extrapolation vorgenommen. Hierbei wurde eine Wachstumsrate von 2,5 (i.Vj. 2,5) Prozent gemäß den langfristigen Wachstumsannahmen externer Studien für die SolarWorld Aktiengesellschaft unterstellt. Zur Berechnung des erzielbaren Betrags wurden die zukünftigen Cashflows der CGU »ProF-36 duktion Deutschland« mit einem risikoadjustierten Diskontierungszinssatz nach Steuern von rund 9,1 (i. Vj. 9,4) Prozent abgezinst. Dieser Zinssatz wird gestützt von externen Analysten der SolarWorld Aktiengesellschaft. 8. SACHANLAGEN Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Einzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Des Weiteren gehören zu den Herstellungskosten die fertigungsbedingten Abschreibungen sowie die fertigungsbezogenen anteiligen Kosten für die betriebliche Altersversorgung und die freiwilligen sozialen Leistungen des Unternehmens. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, sofern sie der Herstellung zugerechnet werden können. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beinhalten zudem neben dem Kaufpreis nach Abzug von Rabatten, Boni und Skonti alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert zu dem Standort und in den erforderlichen, vom Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein Zeitraum von mindestens einem Jahr erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Der Konzern aktiviert grundsätzlich Fremdkapitalkosten für sämtliche qualifizierten Vermögenswerte, bei denen der Bau am oder nach dem 1. Januar 2009 aufgenommen wurde. Fremdkapitalkosten im Zusammenhang mit Bauprojekten, die vor dem 1. Januar 2009 begonnen wurden, erfasst der Konzern weiterhin als Aufwand. Im Geschäftsjahr 2009 wurden keine qualifizierten Vermögenswerte identifiziert, so dass alle Fremdkapitalkosten aufwandswirksam wurden. Wenn wesentliche Teile von Sachanlagen in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden müssen, erfasst der Konzern solche Teile als gesonderte Vermögenswerte mit spezifischer Nutzungsdauer bzw. Abschreibung. Bei Durchführung einer Großinspektion werden entsprechend die Kosten im Buchwert der Sachanlagen als Ersatz aktiviert, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Der Barwert der erwarteten Kosten für die Entsorgung des Vermögenswerts nach dessen Nutzung ist in den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts enthalten, wenn die Ansatzkriterien für eine Rückstellung erfüllt sind. Für detailliertere Informationen zur Bewertung der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen wird auf Tz. 54 verwiesen. Hinsichtlich der in diesem Zusammenhang aktivierten Eigenleistungen wird auf Tz. 25 verwiesen. Für Gebäude werden Nutzungsdauern zwischen 15 und 45 Jahren zugrunde gelegt, Bauten F-37 und Einbauten auf fremden Grundstücken werden entsprechend der Laufzeit der Mietverträge bzw. einer niedrigeren Nutzungsdauer abgeschrieben. Als Nutzungsdauer von technischen Anlagen und Maschinen werden überwiegend bis zu 10 Jahre angesetzt. Betriebs- und Geschäftsausstattung wird bei normaler Beanspruchung über 3 bis 5 Jahre abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden gemäß IAS 36 zum Bilanzstichtag außerplanmäßig abgeschrieben, wenn eine Indikation für eine Wertminderung vorliegt und nach dem dann durchgeführten Werthaltigkeitstest der erzielbare Betrag des Vermögensgegenstandes unter den Buchwert gesunken ist. Bei Vermögenswerten, die einer firmenwerttragenden CGU zuzurechnen sind, wird der Werthaltigkeitstest unabhängig von einer Indikation jährlich durchgeführt. Insoweit wird auf Tz. 7 verwiesen. Für die anderen wesentlichen Vermögenswerte ergaben sich im Geschäftsjahr keine Wertminderungshinweise. Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird. Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst. 9. AT EQUITY BEWERTETE ANTEILE Die Anteile des Konzerns an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Des Weiteren macht der Konzern von dem Wahlrecht gemäß IAS 31.38 Gebrauch und bilanziert seine Anteile an gemeinschaftlich geführten Unternehmen (Joint Venture) ebenfalls nach der Equity-Methode. Die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen der Beteiligung, der beim Erwerb aufgedeckten stillen Reserven und Lasten sowie der anteiligen nicht realisierten Zwischenergebnisse aus Transaktionen mit der Beteiligungsgesellschaft erfasst. Der mit einer Beteiligung verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird weder planmäßig abgeschrieben noch einem gesonderten Wertminderungstest unterzogen. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält in der Position »Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen« den Anteil des Konzerns am Erfolg der Beteiligung inklusive der Effekte aus der Fortschreibung der aufgedeckten stillen Reserven und Lasten. Hierbei handelt es sich um den Anteilseignern der Beteiligung zurechenbaren Gewinn und somit um den Gewinn nach Steuern und Minderheitsanteilen an den Tochterunternehmen der Beteiligung. Unmittelbar im Eigenkapital der Beteiligung ausgewiesene Änderungen werden vom Konzern in Höhe seines Anteils ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Nicht realisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen der Beteiligung und dem Konzern werden entsprechend dem Anteil an der Beteiligung ebenfalls über die Position »Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen« eliminiert. F-38 Die Abschlüsse der Beteiligungen werden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Soweit erforderlich, werden Anpassungen an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen. Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für die Anteile des Konzerns zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einer Beteiligung wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils an der Beteiligung und dem Buchwert des Anteils als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst. 10. VORRÄTE Unter den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige eigene Erzeugnisse, Handelswaren sowie geleistete Anzahlungen auf Vorräte ausgewiesen. Der Ansatz der erworbenen Vorratsgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten, die in Abhängigkeit von der Art der Vorratsgegenstände zum Teil auf Basis von Durchschnittskosten und zum Teil nach der First-in-First-out- (FiFo-) Methode ermittelt werden. Der Ansatz der selbst erstellten Vorratsgegenstände erfolgt zu Herstellungskosten. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten, basierend auf einer normalen Kapazitätsauslastung der Produktionsanlagen. Zudem beinhalten sie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können sowie, soweit fertigungsbezogen, die anteiligen Kosten für die betriebliche Altersversorgung und für freiwillige soziale Leistungen des Unternehmens. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzurechnen sind. Fremdkapitalkosten werden nicht berücksichtigt, da Vorräte aus Konzernsicht nicht als qualifizierte Vermögensgegenstände gelten. Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungs/Herstellungskosten einerseits und realisierbarem Nettoveräußerungspreis andererseits. Letzterer ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös des Endproduktes abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Aufgrund der Produktionsgegebenheiten von Unternehmen und Branche werden in den Erläuterungen zu den Vorräten in Tz. 44 fertige Erzeugnisse mit Handelswaren zusammengefasst. Die unter den Vorräten ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen wurden teilweise in USDollar geleistet. Da es sich hierbei nicht um monetäre Posten im Sinne von IAS 21.16 handelt, erfolgte eine Bewertung mit dem historischen, bei Verausgabung gegebenen Kurs. Da die geleisteten Zahlungen vertraglich unverzinslich sind, dem Sachverhalt jedoch implizit eine Finanzierungstransaktion zugrunde liegt, erfolgt eine Aufzinsung mit dem fristenkongruenten oder impliziten Zinssatz. 11. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Die Bilanzierung der Kundenforderungen erfolgt zum Nennwert. Bestehen an der Einbringlichkeit der Forderungen Zweifel, werden die Kundenforderungen mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt. Wertberichtigungen werden teilweise unter Verwendung F-39 eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. In Fremdwährung valutierende Forderungen werden zum Stichtagskurs bewertet. Die Entscheidung, ob die Wertberichtigung über ein Wertberichtigungskonto erfolgt oder direkt den Buchwert mindert, hängt von der Wahrscheinlichkeit des erwarteten Forderungsausfalls ab. Die Bilanzierung von Forderungen aus Auftragsfertigungen ist nach der Percentage-ofCompletion-Methode gemäß IAS 11 vorgenommen worden. Es wird auf die Angaben unter Tz. 22 und 24 verwiesen. 12. ÜBRIGE FORDERUNGEN UND VERMÖGENSWERTE Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden grundsätzlich mit dem Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken sind durch entsprechende Wertkorrekturen berücksichtigt. 13. SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« werden, als »bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen«, als »zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte«, als »Kredite und Forderungen« oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest. Finanzielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten bewertet. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« kategorisiert wurden. Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Wertpapiere, die als »bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen« kategorisiert wurden. Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten hängt von deren Kategorisierung ab. Wertpapiere werden als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« kategorisiert, wenn sie entweder als solche designiert oder »zu Handelszwecken gehalten« werden. Sie werden als »zu Handelszwecken gehalten« kategorisiert, wenn sie mit der Absicht erworben wurden, sie kurzfristig wieder zu verkaufen. Diese Kategorie umfasst zudem vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 designiert sind. Finanzielle Vermögenswerte werden designiert als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet«, wenn sie Teil eines Portfolios sind, das auf Grundlage der beizulegenden Zeitwerte beurteilt und gesteuert wird. Der Erwerb und Verkauf von Wertpapieren erfolgt unter dem Aspekt des ertragsoptimierten Liquiditätsmanagements und wird im Wesentlichen zentral durch die SolarWorld Aktiengesellschaft gesteuert. F-40 »Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete« finanzielle Vermögenswerte werden mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst. Der erfasste Nettogewinn oder -verlust schließt etwaige Dividenden und Zinsen des finanziellen Vermögenswerts mit ein. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis ohne Abzug der Transaktionskosten bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden, wird unter Anwendung geeigneter Bewertungsverfahren ermittelt. Für weitere Erläuterungen zu den angewandten Bewertungsverfahren wird auf Tz. 61 verwiesen. Finanzielle Vermögenswerte, die als »Kredite und Forderungen« kategorisiert wurden, sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht auf einem aktiven Markt notiert sind. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden solche finanziellen Vermögenswerte im Rahmen einer Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Bei finanziellen Vermögenswerten, die als »zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte« klassifiziert wurden, handelt es sich um Finanzinstrumente, die für einen unbestimmten Zeitraum gehalten werden sollen und die als Reaktion auf Liquiditätsbedarf oder Änderungen der Marktbedingungen verkauft werden können. Nach der erstmaligen Bewertung werden »zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte« in den folgenden Perioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden in der AfS-Rücklage erfasst. Wenn ein solcher Vermögenswert ausgebucht wird, wird der kumulierte Gewinn oder Verlust in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat unter Beachtung von IFRIC 14 und IAS 19 unter den übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten Rückdeckungsversicherungen aktiviert, die der Insolvenzsicherung der Altersteilzeitverpflichtungen dienen. Der Wertansatz erfolgte auf Basis der Angaben der Versicherungsgesellschaft zum Aktivwert und in Höhe des Betrags, zu dem der Versicherungswert die Altersteilzeitverbindlichkeiten übersteigt (Planvermögensüberschuss). 14. FLÜSSIGE MITTEL Die flüssigen Mittel beinhalten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden als »Kredite und Forderungen« klassifiziert und nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kassenbestände und kurzfristige Einlagen abzüglich in Anspruch genommener Kontokorrentkredite. F-41 15. ZUR VERÄUßERUNG BESTIMMTE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN SOWIE NICHT FORTGEFÜHRTE AKTIVITÄTEN Als zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte werden einzelne langfristige Vermögenswerte, Gruppen von Vermögenswerten oder Vermögenswerte nicht fortgeführter Unternehmensbereiche ausgewiesen, deren Buchwerte überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden und im übrigen die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllen. Diese Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Wertminderungen werden für diese Vermögenswerte grundsätzlich nur dann erfasst, wenn der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwerts liegt. Im Fall einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ist die zuvor erfasste Wertminderung rückgängig zu machen. Die Zuschreibung ist auf die zuvor für die betreffenden Vermögenswerte erfassten Wertminderungen begrenzt. Aufwendungen und Erträge aus der Geschäftstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten werden ebenso wie Gewinne und Verluste aus deren Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung der nicht fortgeführten Aktivitäten werden ebenfalls unter dieser Position ausgewiesen. 16. FINANZSCHULDEN UND VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt. In der Folgebilanzierung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten betreffen in der Regel derivative Finanzinstrumente. Es wird diesbezüglich auf die nachfolgende Tz. 17 verwiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten wie z.B. verzinsliche Darlehen werden in der Folgebilanzierung grundsätzlich nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden sowie im Rahmen der Amortisation mittels der Effektivzinsmethode. Vom Konzern ausgereichte Finanzgarantien sind Verträge, die zur Leistung von Zahlungen verpflichten, die den Garantienehmer für einen Verlust entschädigen, der entsteht, weil ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß den Bedingungen eines Schuldinstruments nicht fristgemäß nachkommt. Die Finanzgarantien werden bei erstmaliger Erfassung als Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, abzüglich der mit der Ausreichung der Garantie direkt verbundenen Transaktionskosten. Anschließend erfolgt die Bewertung der Verbindlichkeit mit der bestmöglichen Schätzung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlichen Aufwendungen oder dem höheren angesetzten Betrag abzüglich der kumulierten Amortisationen. F-42 17. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND HEDGING Der SolarWorld-Konzern setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen und Investitionen resultierenden Zins- und Währungsrisiken ein. Diese Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben oder nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 designiert werden. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente designiert und als solche effektiv sind, werden auf der Grundlage einer Beurteilung der Tatsachen und Umstände als kurzfristig oder langfristig klassifiziert oder in einen kurzfristigen und einen langfristigen Teil aufgeteilt. Der SolarWorld-Konzern wendet Vorschriften zu Sicherungsmaßnahmen gemäß IAS 39 (Hedge Accounting) zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) an. Für die Erfassung der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte – erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital – ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der Sicherungszusammenhang als solcher bilanziert. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft einschließlich der Risikomanagementziele dokumentiert. Des Weiteren wird bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderung der Cashflows des Grundgeschäfts in hohem Maße effektiv ist. Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines Derivates oder eines originären Finanzinstruments, das im Rahmen eines Cashflow Hedges als Sicherungsinstrument designiert worden ist, wird im Eigenkapital erfasst. Der auf den ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam im »sonstigen Finanzergebnis« ausgewiesen. Im Eigenkapital erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, in der auch das Grundgeschäft des Cashflow Hedges ergebniswirksam wird. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in demselben Posten, in dem auch das Grundgeschäft ausgewiesen wird. Führt jedoch eine abgesicherte erwartete Transaktion zur Erfassung eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus dem Eigenkapital ausgebucht und bei der erstmaligen Ermittlung der Anschaffungskosten des Vermögenswerts oder der Schuld berücksichtigt. F-43 Die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbeziehung endet, wenn die Sicherungsbeziehung aufgelöst, das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird oder sich nicht mehr für Sicherungszwecke eignet. Der vollständige zu diesem Zeitpunkt im Eigenkapital erfasste Gewinn oder Verlust verbleibt im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam vereinnahmt, wenn die erwartete Transaktion ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet wird. Wird mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet, wird der gesamte im Eigenkapital erfasste Erfolg sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt. Die derivativen Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung sowie in der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte gehandelter derivativer Finanzinstrumente entsprechen den Marktpreisen. Nicht gehandelte derivative Finanzinstrumente, werden unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet. Es wird auf Tz. 61 verwiesen. 18. ABGEGRENZTE INVESTITIONSZUWENDUNGEN Die vereinnahmten Investitionszuwendungen werden in Anwendung von IAS 20 abgegrenzt und über die Nutzungsdauer der betreffenden Anlagegegenstände ertragswirksam aufgelöst. Somit wird dieser Posten über die Perioden der Nutzungsdauer der bezuschussten Sachanlagen verteilt und erhöht die Vorsteuerergebnisse zukünftiger Geschäftsjahre sukzessive. Dieser Ergebniserhöhung stehen Abschreibungsaufwendungen in entsprechender Höhe gegenüber, die somit im Saldo neutralisiert werden. Zusätzlich werden sich steuerliche Effekte ergeben, wobei die ergebniserhöhende Auflösung der abgegrenzten Investitionszuwendungen insoweit ertragsteuerfrei erfolgt, als diese aus der Vereinnahmung steuerfreier Investitionszulagen resultieren. Ebenfalls unter IAS 20 subsumiert werden Einnahmen aus Steuergutschriften für getätigte Investitionen (Investment Tax Credits). Ansprüche auf Steuergutschriften werden bilanziert, sofern eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die wesentlichen Voraussetzungen für den Erhalt erfüllt werden und die Erteilung erfolgt. Die Bewertung der Ansprüche erfolgt mit dem Barwert. 19. ALTERSVERSORGUNG Die betriebliche Altersversorgung im Konzern erfolgt überwiegend beitragsorientiert. Hierbei zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen oder auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche und private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die jährlichen Beiträge sind als Personalaufwand ausgewiesen. Bei einem Tochterunternehmen der SolarWorld Aktiengesellschaft besteht ein leistungsorientierter Altersversorgungsplan (Defined Benefit Plan), für den eine Insolvenzsicherung über den Pensionssicherungsverein erfolgt. Planvermögen liegt nicht vor. Die Bewertung dieser Pensionsrückstellungen erfolgt nach der in IAS 19 vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Methode) für leistungsorientierte Altersversorgungspläne. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden als Aufwand oder Ertrag erfasst, wenn der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungsmathematischen GeF-44 winne und Verluste zum Ende der vorherigen Berichtsperiode 10 Prozent der Verpflichtung zu diesem Zeitpunkt übersteigt. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird in den »Zins- und anderen Finanzaufwendungen« erfasst. Der als Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag umfasst den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (unter Anwendung eines Diskontierungszinssatzes auf Grundlage erstrangiger, festverzinslicher Industrieanleihen) abzüglich des noch nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands und der noch nicht erfassten versicherungsmathematischen Verluste (zuzüglich Gewinne). 20. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Vermögensabfluss führt und sich diese Vermögensbelastung verlässlich abschätzen lässt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Rückstellungen für Verpflichtungen, die voraussichtlich nicht im Folgejahr zu einer Belastung führen, werden in Höhe des Barwerts des erwarteten Vermögensabflusses erfasst. Zu weiteren Details wird auf die unsere Ausführungen in Tz. 54 verwiesen. Muss die Rückstellungsbildung unterbleiben, weil eines der Kriterien nicht erfüllt ist, ohne dass die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme ganz entfernt (remote) ist, wird über die entsprechenden Verpflichtungen als Eventualschulden berichtet. 21. ÜBRIGE SCHULDEN Die unter den übrigen Schulden ausgewiesenen abgegrenzten Schulden werden für erhaltene Dienstleistungen und Waren sowie für Personalverpflichtungen erfasst, für die die formalen Voraussetzungen für die Zahlung noch nicht erfüllt sind. Für diese Schulden ist der künftige Vermögensabfluss dem Grunde nach sicher und unterliegt der Höhe nach nur unwesentlichen Unsicherheiten. Die Bewertung erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Die unter den übrigen Schulden ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen lauten teilweise auf US-Dollar. Da es sich hierbei nicht um monetäre Posten im Sinne von IAS 21.16 handelt, erfolgte eine Bewertung mit dem historischen, bei Vereinnahmung gegebenen Kurs. Da den langfristigen Kontrakten implizit eine Finanzierungskomponente zugrunde liegt, die erhaltenen Anzahlungen jedoch vertraglich unverzinslich sind, werden sie mit dem laufzeitkongruenten oder impliziten Zinssatz aufgezinst. Im Zusammenhang mit den abgegrenzten Verbindlichkeiten für die gewinnorientierte Mitarbeiterbeteiligung wurden in 2009 im Rahmen eines »Treuhandvertrags zum Insolvenzschutz« Einzahlungen auf ein Treuhandkonto geleistet, die die Verpflichtungen aus den Geschäftsjahren 2008 und früher betreffen. Da diese Verpflichtungen als andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer gemäß IAS 19.126 (d) anzusehen sind, hat im Rahmen der Bewertung gemäß IAS 19.128 eine Saldierung des Barwerts der Verpflichtungen am Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert des als Planvermögen anzusehenden Treuhandkontos zu erfolgen. Planvermögen umfasst Vermögen, das durch einen langfristig ausgelegten Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmer gehalten wird. Planvermögen ist vor dem Zugriff F-45 von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Die Saldierung ist zum Bilanzstichtag sowohl im kurzfristigen als auch im langfristigen Bereich erfolgt. 22. ERTRAGS- UND AUFWANDSREALISIERUNG Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert des erhaltenen oder zu beanspruchenden Entgelts abzüglich gewährter Skonti und Rabatte sowie der Umsatzsteuer oder anderer Abgaben bewertet. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren oder Erzeugnissen werden mit Übergang der signifikanten Risiken und Chancen erfasst, wenn, wie regelmäßig der Fall, auch die übrigen Voraussetzungen (keine fortgesetzte Involvierung, verlässliche Bestimmbarkeit der Erlöshöhe und ausreichende Wahrscheinlichkeit des Zuflusses) gegeben sind. Die Umsatzerlöse aus dem Projektgeschäft werden nach der Percentage-of-CompletionMethode gemäß IAS 11 erfasst. Dabei wird eine anteilige Gewinnrealisierung entsprechend dem Fertigstellungsgrad vorgenommen, wenn eine Ermittlung des Fertigstellungsgrades, der Gesamtkosten und der Gesamterlöse der jeweiligen Aufträge im Sinne von IAS 11 zuverlässig möglich ist. Der Fertigstellungsgrad der einzelnen Projekte wird grundsätzlich nach dem Cost-to-Cost-Verfahren gemäß IAS 11.30 (a) ermittelt. Unter den genannten Voraussetzungen werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad anteilig die Gesamtprojekterlöse realisiert. Die Auftragskosten umfassen die dem Auftrag direkt zurechenbaren Kosten und Teile der Gemeinkosten. Im Zusammenhang mit langfristigen Verkaufskontrakten für Siliziumwafer erhaltene Anzahlungen werden ertragswirksam aufgelöst, wenn der SolarWorld-Konzern keine Verpflichtung mehr zur Anrechnung auf zukünftige Lieferungen hat und eine Anrechnung auch faktisch nicht in Erwägung zieht. Aufwandszuschüsse werden periodengerecht entsprechend dem Anfall der Aufwendungen ertragswirksam erfasst. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Rückstellungen für Gewährleistung werden zum Zeitpunkt der Realisierung der entsprechenden Umsatzerlöse gebildet. Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sowie den verzinslichen als zur Veräußerung verfügbar eingestuften finanziellen Vermögenswerten werden Zinserträge und Zinsaufwendungen anhand des Effektivzinssatzes erfasst; dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Zinserträge bzw. -aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Zins- und anderen Finanzerträge bzw. Zins- und anderen Finanzaufwendungen ausgewiesen und periodengerecht abgegrenzt. F-46 23. STEUERN Tatsächliche Ertragsteuern Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt. Latente Steuern Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf zum Abschlussstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von: • latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts • latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde F-47 gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, sofern am Abschlussstichtag materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, werden in Übereinstimmung mit dem zugrunde liegenden Geschäftsvorfall direkt im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Umsatzsteuer Erträge, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Eine Ausnahme bilden folgende Fälle: • Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde zurückgefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst. • Forderungen und Verbindlichkeiten werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt. Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der Bilanz unter den »Übrigen Forderungen und Vermögenswerten« bzw. »Übrigen Schulden« erfasst. F-48 ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 24. UMSATZERLÖSE Die Umsätze und ihre Aufteilung auf Unternehmensbereiche und Regionen sind aus der Segmentberichterstattung (Tz. 37) in diesem Konzernanhang ersichtlich. Die Konzernumsätze betreffen die folgenden Produkte und Leistungen: in T€ 2009 2008 674.377 653.882 Projekterlöse 86.132 11.187 Zellen/Wafer 247.543 232.615 4.523 2.627 1.012.575 900.311 Modul- und Bausatzverkauf (Eigen- und Fremdproduktion) Sonstige Umsatzerlöse Die Projekterlöse resultieren im Wesentlichen aus der Errichtung von Großsolaranlagen. Zum Bilanzstichtag bestehen noch laufende Projekte, deren Umsatzerlöse nach der Percentage-of-Completion-Methode gemäß IAS 11 periodisch abgegrenzt wurden. Zum Bilanzstichtag ergeben sich daraus folgende Verbindlichkeiten (i.Vj. Forderungen), die aus Geschäftsvorfällen in 2009 und Vorjahren resultieren: in T€ Summe der angefallenen Kosten und ausgewiesenen Gewinne (abzüglich etwaiger ausgewiesener Verluste) Erhaltene Anzahlungen Forderungen aus Auftragsfertigung (Tz. 45) Verbindlichkeiten aus Auftragsfertigung (Tz.55) 31.12.2009 31.12.2008 6.246 12.736 -6.439 -8.377 -193 4.359 0 4.359 -193 0 Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten im Wesentlichen Erlöse aus Siliziumverarbeitung und Stromeinspeisung. 25. AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN Die aktivierten Eigenleistungen betreffen zum einen die Errichtung von Photovoltaikanlagen, die von der zum Konsolidierungskreis gehörenden Go!Sun GmbH & Co. KG und der Solar Factory GmbH betrieben werden. Des Weiteren enthält diese Position Eigenleistungen im Zusammenhang mit der Versetzung F-49 neuer Produktionsanlagen in einen betriebsbereiten Zustand. 26. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE 2009 2008 Auflösung erhaltener Anzahlungen 25.417 0 Auflösung abgegrenzter Investitionszuwendungen 10.461 10.210 Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten 5.120 1.496 Erträge aus sonstigen Lieferungen und Leistungen 2.159 2.366 Ertrag aus Aufwandszuschüssen für Forschung und Entwicklung 1.813 2.353 Schadensersatzleistungen 1.147 0 0 6.608 4.536 3.090 50.653 26.123 in T€ Ertrag aus sonstigen Aufwandszuschüssen Übrige sonstige betriebliche Erträge Der Ertrag aus der Auflösung erhaltener Anzahlungen resultiert aus dem Wegfall der Verpflichtung, erhaltene Anzahlungen für Waferlieferungen auf zukünftige Lieferungen anzurechnen. Die Erträge ergeben sich in Höhe von T€ 14.319 aus dem vollständigen Wegfall der Verpflichtung gegenüber einem Kunden und in Höhe von T€ 11.098 aus Minderabnahmen fest vereinbarter Waferlieferungen für das Kalenderjahr 2009. Die Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten resultierten im Wesentlichen aus der außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Die vereinnahmten Zuschüsse für Forschung und Entwicklung sind mit einer Reihe von Auflagen verbunden. Diese kann der SolarWorld-Konzern nach jetzigem Kenntnisstand vollständig erfüllen, sodass mit keinen Rückzahlungen zu rechnen ist. 27. MATERIALAUFWAND in T€ Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Aufwendungen für bezogene Leistungen F-50 2009 2008 597.584 395.540 93.478 58.520 691.062 454.060 28. PERSONALAUFWAND 2009 2008 Löhne und Gehälter 84.361 74.814 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 15.422 15.316 99.783 90.130 in T€ 29. ABSCHREIBUNGEN Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus dem Anlagenspiegel. 30. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN 2009 2008 Fremdpersonaleinsatz 19.861 14.900 Instandhaltungsaufwendungen 16.693 13.683 Werbe- und Reisekosten 16.195 9.629 Vertriebsaufwendungen 9.114 8.549 Versicherungen 5.490 3.945 Aufwand aus der Zuführung zur Gewährleistungsrückstellung 4.340 2.936 Mieten und Pachten 4.284 4.041 Datenverarbeitungsleistungen 3.774 2.317 Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten 3.588 4.032 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (Fremdleistungen) 3.183 2.180 Wertberichtigungen auf Forderungen und Forderungsverluste 2.523 1.024 Abwasser und Abfallbeseitigung 1.699 1.254 Telefon, Porto, Internet 1.303 862 Externe Dienstleistungen 840 570 Umzugskosten 774 125 Aufwand aus der Zuführung zu anderen Rückstellungen 412 4.162 14.792 12.509 108.865 86.718 in T€ Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen F-51 31. AUFWENDUNGEN FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Im Geschäftsjahr entfielen auf die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des SolarWorldKonzerns Aufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 11.958 (i.Vj. T€ 13.024). Der überwiegende Teil dieser Aufwendungen resultiert aus Personalaufwendungen. 32. FINANZERGEBNIS a) Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen in T€ 2009 2008 Erträge aus at Equity bewerteten Anteilen 5.856 1.376 -10.435 -9.988 -4.579 -8.612 2009 2008 Zinserträge 10.608 24.491 Andere Finanzerträge 19.236 16.947 29.844 41.438 Aufwendungen aus at Equity bewerteten Anteilen b) Zins- und andere Finanzerträge in T€ Die Zinserträge enthalten Zinsen aus verzinslichen Wertpapieren, Termingeldern und sonstigen Bankguthaben, die als »Kredite und Forderungen« oder als »zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte« kategorisiert sind. Andere Finanzerträge enthalten überwiegend Erträge aus der Aufzinsung von geleisteten Anzahlungen. c) Zins- und andere Finanzaufwendungen 2009 2008 Zinsaufwendungen 38.671 38.250 Andere Finanzaufwendungen 16.535 10.796 55.206 49.046 in T€ Die Zinsaufwendungen enthalten ausschließlich Zinsen für finanzielle Verbindlichkeiten, die F-52 als »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet« kategorisiert sind. Sie resultieren im Wesentlichen aus Bankdarlehen, aus den von der SolarWorld Aktiengesellschaft emittierten Fremdkapitalinstrumenten sowie aus verzinslichen Verbindlichkeiten des SolarWorldKonzerns gegenüber seinen Mitarbeitern im Rahmen eines Programms zur gewinnorientierten Mitarbeitervergütung. Andere Finanzaufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen aus der Aufzinsung von erhaltenen Anzahlungen sowie Bereitstellungszinsen. d) Sonstiges Finanzergebnis 2009 2008 designiert als zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten 11.095 -56.221 zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten 29 297 11.124 -55.924 Wechselkursgewinne 16.062 10.718 Wechselkursverluste -17.299 -13.165 -1.237 -2.447 9.887 -58.371 in T€ Nettogewinne und -verluste aus Ergebnis aus Wechselkursgewinnen/-verlusten Das Nettoergebnis der Kategorie »designiert als zum beizulegenden Zeitwert bewertet« ist in Höhe von rund € 4 Mio. (i.Vj. € -30 Mio.) auf Veränderungen des Bonitätsrisikos zurückzuführen. In der Darstellung der Nettogewinne und -verluste werden Derivate, die sich in einer Sicherungsbeziehung befinden, nicht berücksichtigt. Freistehende Derivate sind in der Bewertungskategorie »zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte« enthalten. F-53 33. ERTRAGSTEUERN Der ausgewiesene Steueraufwand ohne nicht fortgeführte Aktivitäten setzt sich wie folgt zusammen: 2009 2008 46.180 56.079 14 759 46.194 56.838 6.003 5.038 Latenter Steueraufwand (+) / -ertrag (-) Ausland 20.582 -8.454 Latenter Steueraufwand (+) / -ertrag (-) gesamt 26.585 -3.416 Ausgewiesener Steueraufwand (+) gesamt 72.779 53.422 in T€ Tatsächlicher Steueraufwand (+) Inland Tatsächlicher Steueraufwand (+) Ausland Tatsächlicher Steueraufwand (+) gesamt Latenter Steueraufwand (+) Inland Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf das Einkommen und den Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. In den US-Gesellschaften sind im abgelaufenen Jahr sowie in den Vorjahren steuerliche Verluste angefallen. Diese waren anfänglich Restrukturierungsmaßnahmen und in der Folge dem Aufbau neuer Produktionsanlagen in Camarillo und einer neuen, größeren Produktionsstätte in Hillsboro geschuldet. Auf Basis der strategischen Ausrichtung des Konzerns, der Markterwartungen und der aktuellen Planung der US-Gesellschaften ist unverändert von der Realisierung der aus diesen Verlusten resultierenden latenten Steueransprüche auszugehen. Allerdings stellt IAS 12 an die Aktivierung latenter Steuern im Falle von Verlusten in der jüngeren Vergangenheit hohe Anforderungen. Da aufgrund der Auswirkungen der Finanzkrise und des schwierigen Marktumfeldes im Bereich der Photovoltaik das für 2009 ursprünglich erwartete Ergebnis der US-Gesellschaften unterschritten wurde, hat der SolarWorld-Konzern für die steuerlichen Verlustvorträge aus dem Jahr 2009 keine aktiven latenten Steuern mehr gebildet (potenziell T€ 12.633) und die bereits im Vorjahr gebildeten latenten Steuern in Höhe von rund T€ 19.814 wertberichtigt. Die in den US-Gesellschaften angefallenen steuerlichen Verluste belaufen sich im Hinblick auf die »Federal Tax« (Ertragsteuer des Bundes) auf umgerechnet rund € 86 Mio. Sie können mindestens bis ins Jahr 2024 mit steuerlichen Gewinnen verrechnet werden und verfallen dann sukzessive in den Jahren 2025 bis 2029. Auf diese Verlustvorträge entfallen latente Steueransprüche in Höhe von rund € 27 Mio. Im Hinblick auf die »State Tax« (Ertragsteuer der Bundesstaaten) belaufen sich die steuerlichen Verlustvorträge auf rund € 74 Mio. Sie können mindestens bis ins Jahr 2016 mit steuerlichen Gewinnen verrechnet werden. In Höhe von rund € 28 Mio. verfallen sie dann sukzessive in den Jahren 2017 bis 2019. Im Übrigen verfallen sie sukzessive in den Jahren 2022 bis 2029. Insgesamt entfallen auf diese Verlustvorträge latente Steueransprüche in Höhe von rund € 6 Mio. F-54 Im Übrigen bestehen im Konzern nur geringfügige steuerliche Verlustvorträge. Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfallen unsaldiert und saldiert die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern: Aktive latente Steuern Passive latente Steuern in T€ 2009 2008 2009 2008 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 1.550 1.655 25.609 15.919 Kurzfristige Vermögenswerte 8.663 3.676 11.053 8.549 Abgegrenzte Investitionszuwendungen 5.272 3.745 0 0 Übrige langfristige Schulden 3.481 3.750 2.873 6.007 Kurzfristige Schulden 895 1.227 521 56 Steuerlich nutzbare Verlustvorträge 231 19.967 0 0 20.092 34.020 40.056 30.531 -14.193 -6.947 -14.193 -6.947 5.899 27.073 25.863 23.584 Saldierung Bilanziell ausgewiesene latente Steuern Zum Bilanzstichtag wurden im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen latente Steueransprüche in Höhe von T€ 349 (i.Vj. T€ 282) und latente Steuerverpflichtungen in Höhe von T€ 709 (i.Vj. T€ 4.508) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Zum 31. Dezember 2009 wurden wie auch im Vorjahr gemäß IAS 12.39 keine latenten Steuerschulden auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen sowie an Gemeinschaftsunternehmen erfasst. Die entsprechenden temporären Differenzen belaufen sich auf insgesamt T€ 12.979 (i.Vj. 13.614). Nachfolgend werden die wesentlichen Unterschiede zwischen dem nominellen und den tatsächlichen Steuersätzen im Berichtsjahr und im Vorjahr hinsichtlich der fortgeführten Aktivitäten erläutert: F-55 2009 2008 131.752 188.669 Erwarteter Ertragsteuersatz (inkl. Gewerbesteuer) 30,0% 30,0% Erwarteter Ertragsteueraufwand (+) 39.526 56.601 Wertberichtigung auf bestehende latente Steuern auf Verlustvorträge 19.814 0 Nicht gebildete latente Steuern auf neue Verlustvorträge 12.916 0 Abweichende in- und ausländische Steuerbelastung -1.621 -2.280 Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge -1.436 -5.227 Steuern aus nichtabzugsfähigen Aufwendungen 2.778 1.850 Periodenfremde tatsächliche Steuern 1.146 -371 -344 2.849 Ausgewiesener Ertragsteueraufwand (+) 72.779 53.422 Effektiver Ertragsteuersatz 55,2% 28,3% in T€ Ergebnis vor Ertragsteuern Sonstige Abweichungen des Steueraufwands 34. WESENTLICHE PERIODENFREMDE AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE Wie im Vorjahr lagen wesentliche periodenfremde Aufwendungen und Erträge im Geschäftsjahr 2009 nicht vor. 35. ERGEBNIS NACH STEUERN AUS NICHT FORTGEFÜHRTEN AKTIVITÄTEN Das in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesene Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten gliedert sich wie folgt: 2009 2008 Gewinn aus der Veräußerung nicht fortgeführter Aktivitäten 0 13.686 Ergebnis vor Steuern 0 13.686 Zurechenbarer Ertragsteueraufwand 0 -254 Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten 0 13.432 in T€ Die auf die nicht fortgeführten Aktivitäten entfallenden Cashflows sind in Tz. 62 dargestellt. F-56 36. ERGEBNIS JE AKTIE Das Ergebnis je Aktie wird ermittelt als Quotient aus dem Konzernergebnis und dem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahrs im Umlauf befindlichen Aktienanzahl. Da keine Optionsrechte oder Wandlungsrechte ausstehen, war die Kennzahl »verwässertes Ergebnis je Aktie« nicht einschlägig. 37. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG a) Segmentangaben Ab dem 1. Januar 2009 ersetzt IFRS 8 »Geschäftssegmente« IAS 14 »Segmentberichterstattung«. Unter Anwendung des »full management approach« wurden die folgenden vier berichtspflichtigen Geschäftssegmente identifiziert, die die bisherigen Segmente »Wafer«, »Zelle«, »Modul« und »Handel« ablösen: • Produktion Deutschland, • Produktion USA, • Handel, • Sonstiges. Hintergrund ist die bei der SolarWorld Aktiengesellschaft vorherrschende interne Organisations-, Berichts- und Steuerungsstruktur, die das Endprodukt »Solarmodul« produktions- und handelsseitig in den Mittelpunkt stellt. Übergeordnetes Konzernziel ist es, die vorhandenen Synergie- und Effizienzpotenziale der gesamten Wertschöpfungskette zu heben und so strategische Wettbewerbsvorteile für das Endprodukt »Solarmodul« erzielen zu können. Zur Bildung der genannten berichtspflichtigen Geschäftssegmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst. Die beiden Produktionssegmente schließen jeweils regional zusammenhängende und voll integrierte Produktionsaktivitäten in Deutschland und den USA zusammen und beinhalten jeweils die Produktionsbereiche der gesamten Wertschöpfungskette. Das operative Segment »Handel« umfasst den weltweiten Vertrieb von Solarmodulen. In das Segment »Sonstiges« gehen verschiedene Geschäftstätigkeiten des Konzerns ein, deren finanzieller Einfluss in 2009 nicht wesentlich für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns war. Das EBIT der Geschäftseinheiten wird vom Management getrennt überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Die Verrechnungspreise zwischen den Geschäftssegmenten werden anhand der marktüblichen Konditionen unter fremden Dritten ermittelt. Die nachfolgend dargestellten Segmentumsätze und -ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die fortgeführten Aktivitäten. Hinsichtlich der nicht fortgeführten Aktivitäten wird auf Tz. F-57 35 verwiesen. Die Vergleichszahlen des Vorjahrs wurden an die neue Segmentstruktur angepasst. Änderungen von Bewertungsmethoden haben sich im Vergleich zu 2008 nicht ergeben. Informationen über Geschäftssegmente für das Geschäftsjahr 2009 // in Mio. € Produktion Deutschland Produktion USA Handel Sonstiges Eliminierung Konsolidiert Externe Umsätze 415 39 759 2 -202 Intersegment Umsätze 365 179 3 7 -554 Umsätze gesamt 780 218 762 9 -756 1.013 165 -15 10 -1 -7 152 Umsätze Ergebnis Betriebsergebnis (EBIT) Finanzergebnis -20 Ergebnis vor Ertragsteuern 132 Ertragsteuern -73 Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 59 Planmäßige Abschreibungen 40 22 1 1 0 64 Wesentliche zahlungsunwirksame Posten 25 0 0 0 0 25 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 441 309 10 36 29 825 Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 154 112 7 20 0 293 Vermögen F-58 Informationen über Geschäftssegmente für das Geschäftsjahr 2008 // in Mio. € Produktion Deutschland Produktion USA Handel Sonstiges Eliminierung Konsolidiert Externe Umsätze 281 1 653 13 -48 Intersegment Umsätze 364 152 4 4 -524 Umsätze gesamt 645 153 657 17 -572 900 216 -18 50 7 2 257 Umsätze Ergebnis Segmentergebnis neutrales Ergebnis 6 Betriebsergebnis (EBIT) 263 Finanzergebnis -74 Ergebnis vor Ertragsteuern 189 Ertragsteuern -54 Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 135 Planmäßige Abschreibungen 38 16 1 0 55 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 330 230 4 16 29 609 Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 102 155 2 13 0 272 Vermögen Die Eliminierungsspalte enthält im Bereich der externen Umsatzerlöse Eliminierungen im Zusammenhang mit Lohnfertigungstransaktionen, im Bereich der Intersegment-Umsätze Eliminierungen aus der Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Die Überleitung der Summe der Segmentergebnisse auf das Konzernergebnis erklärt sich im Wesentlichen durch Buchungen im Zusammenhang mit der Zwischenergebniseliminierung sowie durch sonstige ertragswirksame Konsolidierungsbuchungen. F-59 Die Anpassung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen der einzelnen Segmente zwecks Überleitung auf das Konzernvermögen erklärt sich durch die Aktivierung eines Firmenwerts im Zusammenhang mit dem Erwerb der Deutsche Solar AG im Geschäftsjahr 2000 auf Konzernebene. Die Umsatzerlöse des Segments »Sonstiges« setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: 2009 2008 Externe Projekterlöse und Modulverkäufe 1 13 Forschungs- und Entwicklungsleistungen (konzernintern) 7 4 Erlöse aus Stromeinspeisung 1 0 9 17 in Mio. € b) Angaben auf Unternehmensebene Hinsichtlich des Aufrisses der Umsatzerlöse nach Produkten wird auf die Angaben in Tz. 24 verwiesen. Es gibt keinen externen Kunden, der mehr als zehn Prozent der Umsatzerlöse des SolarWorldKonzerns auf sich vereint. Umsatzerlöse Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 2009 2008 2009 2008 Deutschland 716 414 516 379 Übriges Europa 180 294 0 0 Asien 75 108 0 0 USA 33 73 309 230 9 11 0 0 1.013 900 825 609 in Mio. € Sonstige F-60 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 38. ENTWICKLUNG DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE UND SACHANLAGEN Die Zusammensetzung und Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen ist aus der nachfolgenden Darstellung ersichtlich: Anschaffungs- und Herstellungskosten in T€ I. Stand 01.01.2009 Umbuchung Zugang 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 12.267 527 2. Geschäfts- oder Firmenwerte 34.547 Abgang Währungsdifferenz Stand 31.12.2009 Stand 01.01.2009 Umbuchung 4.246 16 -87 16.937 8.109 0 250 0 0 34.797 116 -221 495 0 0 46.930 306 4.991 16 1. Grundstücke und Gebäude 139.003 53.545 61.876 2. Technische Anlagen und Maschinen 417.871 75.793 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.415 Buchwerte Zugang Abgang Währungsdifferenz Stand 31.12.2009 Stand 31.12.2009 Stand 31.12.2008 1 1.563 16 -40 9.617 7.320 4.158 4.960 0 250 0 0 5.210 29.587 29.587 390 0 0 0 0 0 0 390 116 -87 52.124 13.069 1 1.813 16 -40 14.827 37.297 33.861 121 -3.213 251.090 21.038 86 10.002 0 -374 30.752 220.338 117.965 70.049 11.874 -5.971 545.868 134.369 -76 48.875 8.789 -984 173.395 372.473 283.502 426 6.253 611 -227 23.256 8.885 -11 2.969 510 -163 11.170 12.086 8.530 165.409 130.07 0 150.013 107 -2.606 182.639 0 0 0 0 0 0 182.639 165.409 739.698 -306 288.191 12.713 -12.017 1.002.853 164.292 -1 61.846 9.299 -1.521 215.317 787.536 575.406 786.628 0 293.182 12.729 -12.104 1.054.977 177.361 0 63.659 9.315 -1.561 230.144 824.833 609.267 Immaterielle Vermögenswerte 3. Geleistete Anzahlungen II . Abschreibungen Sachanlagen 4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen F-61 Anschaffungs- und Herstellungskosten in T€ I. Abgang Währungsdifferenz Stand 31.12.2008 Stand 01.01.2008 Umbuchung Zugang 1.869 77 104 12.267 7.131 0 0 0 335 0 34.547 5.295 0 -133 249 0 0 116 45.101 19 2.118 412 104 1. Grundstücke und Gebäude 122.190 441 15.846 2.407 2. Technische Anlagen und Maschinen 306.943 16.861 106.89 8 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 14.453 -1.544 4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 33.753 Buchwerte Abgang Währungsdifferenz Stand 31.12.2008 Stand 31.12.2008 Stand 31.12.2007 1.012 73 39 8.109 4.158 3.088 0 0 335 0 4.960 29.587 29.587 0 0 0 0 0 0 116 0 46.930 12.426 0 1.012 408 39 13.069 33.861 32.675 2.933 139.003 16.598 -1.762 8.257 2.259 204 21.038 117.965 105.592 17.736 4.905 417.871 103.100 3.253 43.570 16.024 470 134.369 283.502 203.843 4.523 217 200 17.415 8.039 -1.491 2.327 75 85 8.885 8.530 6.414 -15.777 142.20 8 22 5.247 165.409 0 0 0 0 0 0 165.409 33.753 477.339 -19 269.47 5 20.382 13.285 739.698 127.737 0 54.154 18.358 759 164.292 575.406 349.602 522.440 0 271.59 3 20.794 13.389 786.629 140.163 0 55.166 18.766 798 177.361 609.267 382.277 Stand 01.01.2008 Umbuchung Zugang 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 10.219 152 2. Geschäfts- oder Firmenwerte 34.882 Immaterielle Vermögenswerte 3. Geleistete Anzahlungen II. Abschreibungen Sachanlagen F-62 39. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Der unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesene Geschäfts- und Firmenwert resultiert aus dem Erwerb der Deutsche Solar AG im Jahr 2000. Der Firmenwert ist der Cash Generating Unit (CGU) »Produktion Deutschland« zugeordnet. Es wird auf Tz. 7 verwiesen. 40. SACHANLAGEN Zu aktivierende geleaste Sachanlagen bestanden am Bilanzstichtag nicht. 41. AT EQUITY BEWERTETE ANTEILE 31.12.2009 31.12.2008 SolarWorld Korea Ltd. 26.428 4.683 JSSi GmbH 12.318 11.166 Solarparc Aktiengesellschaft 8.375 8.285 RGS Development B.V. 1.941 1.261 SolarPark M.E. Ltd 1.181 0 Gällivare PhotoVoltaic AB 0 4.564 SolarWorld Solicium GmbH 0 585 50.243 30.544 in T€ Die Beteiligung an der börsennotierten Solarparc Aktiengesellschaft besteht durch die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 29-prozentige Beteiligung am Vermögen, am Ergebnis und an den Stimmrechten. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst neben der regenerativen Stromerzeugung auch die Betriebsführung, Projektierung, Konzeption und Vermarktung von Solarparks und Windkraftanlagen. Der aus dem Börsenkurs der Solarparc Aktiengesellschaft abgeleitete beizulegende Zeitwert der Anteile an der Solarparc Aktiengesellschaft belief sich am Bilanzstichtag auf T€ 12.915 (i. Vj. T€ 8.285). Die Beteiligung an der JSSI GmbH besteht durch die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 49-prozentige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Zusammen mit der EVONIK-Degussa GmbH hat die Gesellschaft ein Produktionsverfahren für Solarsilizium entwickelt, auf dessen Basis sie dieses nunmehr produziert. Die Beteiligung an der RGS Development B.V. hält die Deutsche Solar AG. Es handelt sich um eine 35-prozentige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die Gesellschaft dient der gemeinsamen Entwicklung eines neuen Verfahrens zur Produktion von Silizium-Wafern für die Verwendung in Solarzellen. Die Beteiligung an der SolarWorld Korea Ltd. hält die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 76,5-prozentige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die Gesellschaft betreibt eine Modulfabrik. F-63 Die Beteiligung an der SolarPark M.E. Ltd. hält die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 50-prozentige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die Gesellschaft hat bisher im Wesentlichen Produktionsanlagen für die Modulfertigung konzeptioniert und gebaut. Bei den Beteiligungen an der Jssi GmbH, RGS Development B.V., SolarPark M.E. Ltd. und SolarWorld Korea Ltd. handelt es sich um Gemeinschaftsunternehmen (jointly controlled entities) im Sinne von IAS 31, da die wesentlichen Entscheidungen zur Geschäfts- und Finanzpolitik nur einvernehmlich getroffen werden können. Bezüglich der Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Personen wird auf die Tz. 64 verwiesen. Die folgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen zu den at Equity bewerteten Anteilen: 31.12.2009 31.12.2008 Anteiliges Vermögen 201.236 62.397 davon kurzfristig 144.415 27.022 davon langfristig 56.821 35.375 151.826 34.479 davon kurzfristig 131.931 10.945 davon langfristig 19.895 23.534 138.130 26.969 576 -4.562 in T€ Anteilige Schulden Anteilige Umsatzerlöse Anteilige Jahresergebnisse 42. LANGFRISTIGE SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE Die übrigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen als langfristig eingestufte Beträge für Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T€ 849 (i.Vj. T€ 0), die gemäß IFRIC 14 und IAS 19 bilanziert wurden. Die Rückdeckungsversicherungen wurden im Zusammenhang mit Altersteilzeitverpflichtungen abgeschlossen und zum Stichtag mit den daraus entstandenen Erfüllungsrückständen saldiert. Der kurzfristige Teil ist in den kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen (siehe Tz. 48). 43. AKTIVE LATENTE STEUERN Die Entwicklung des Postens ist bei der Erläuterung des Steueraufwands (Tz. 33) dargestellt. F-64 44. VORRÄTE 31.12.2009 31.12.2008 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 74.485 56.521 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 61.216 39.156 Fertige Erzeugnisse und Waren 78.164 50.220 384.289 377.869 598.154 523.766 in T€ Geleistete Anzahlungen Bei der vorstehenden Aufschlüsselung wurden nur die Photovoltaik-Module sowie die Wafer der Deutsche Solar AG als fertige Erzeugnisse des Konzerns qualifiziert. Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungen von Vorräten in Höhe von T€ 5.276 im Aufwand erfasst. Die geleisteten Anzahlungen enthalten einen Teilbetrag von T€ 329.647 (i.Vj. T€ 333.972), der erst nach mehr als 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag mit Rohstofflieferungen zu verrechnen sein wird. 45. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN in T€ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Auftragsfertigung F-65 31.12.2009 31.12.2008 211.401 66.860 0 4.359 211.401 71.219 Die Altersstruktur der Forderungen ergibt sich aus folgender Tabelle: 31.12.2009 31.12.2008 181.280 60.431 10.712 6.528 - zwischen 31 und 60 Tagen 4.458 2.034 - zwischen 61 und 90 Tagen 5.263 234 - zwischen 91 und 180 Tagen 2.945 1.230 - zwischen 181 und 360 Tagen 6.543 737 - über 360 Tage 200 3 Wertgemindert 0 22 211.401 71.219 in T€ Nicht überfällig und nicht wertgemindert Überfällig und nicht wertgemindert - bis 30 Tage Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor oder es waren aufgrund von bestehenden Sicherheiten keine Wertberichtigungen zu bilden. Die im Block »zwischen 61 und 90 Tagen« enthaltenen Forderungen wurden innerhalb des Aufstellungszeitraums um mehr als die Hälfte beglichen. Der Großteil der »zwischen 91 bis 360 Tagen« enthaltenen Forderungen resultiert aus Waferverkäufen, die überwiegend aus Langfristverträgen stammen. Hinsichtlich diesbezüglicher Ausfallrisiken wird auf Tz. 61 d) verwiesen. Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt: in T€ Stand zum 01.01. Verbrauch Nettozuführungen/-auflösungen Währungsumrechnung Stand zum 31.12. 31.12.2009 31.12.2008 1.239 629 -240 -47 1.426 739 52 -82 2.477 1.239 46. ERTRAGSTEUERFORDERUNGEN Die Steuerforderungen betreffen Rückvergütungsansprüche auf gezahlte Körperschaft- und Gewerbesteuern oder entsprechende ausländische Steuern aufgrund überhöhter Vorauszahlungen und aufgrund notwendiger Änderungen der Veranlagungen vorangegangener Jahre. F-66 47. ÜBRIGE FORDERUNGEN UND VERMÖGENSWERTE 31.12.2009 31.12.2008 Umsatzsteuerforderungen 3.124 5.808 Sonstige geleistete Anzahlungen 2.970 103 Rechnungsabgrenzungsposten 2.835 1.869 Erstattung Stromsteuer 1.718 1.699 Restforderung Verkauf GPV 0 5.775 Ansprüche auf Steuergutschriften 0 4.822 2.340 1.088 12.987 21.164 in T€ Sonstiges Die in den übrigen Forderungen und Vermögenswerten enthaltenen finanziellen Vermögenswerte weisen keine wesentlichen Überfälligkeiten aus. 48. SONSTIGE KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE 31.12.2009 31.12.2008 Renten- und rentenähnliche Anlagen 56.458 303.569 Geldmarkt- und geldmarktähnliche Anlagen 21.888 89.638 3.000 1.796 0 6.924 256 2.487 81.602 404.414 in T€ Ausleihungen an nahestehende Unternehmen Derivative Finanzinstrumente davon in Sicherungsbeziehung: T€ 0 (i.Vj. T€ 6.924) Übrige finanzielle Vermögenswerte In Bezug auf die Geldmarkt- und Rentenanlagen wird hinsichtlich der Anlagestrategie, Bewertung und Risiken auf die Angaben zu Finanzinstrumenten unter der Tz. 5, 13 und 61 verwiesen. Die übrigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Beträge für Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T€ 179 (Vj. T€ 1.051), die gemäß IFRIC 14 und IAS 19 bilanziert wurden. Es wird dazu auch auf die Ausführungen in Tz. 61 verwiesen. F-67 49. FLÜSSIGE MITTEL Die flüssigen Mittel beinhalten fast vollständig Guthaben bei Kreditinstituten. Diese waren zum Bilanzstichtag jeweils bei verschiedenen Banken überwiegend kurzfristig als Terminund Tagesgelder angelegt. 50. ZUR VERÄUßERUNG BESTIMMTE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN Die zur Veräußerung bestimmten Sachanlagen in Höhe von T€ 836 (Vj. T€ 572) betreffen diverse Anlagen, die nicht mehr im Produktions- bzw. Forschungsprozess eingesetzt und kurzfristig veräußert werden sollen. Für die zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte wurden Wertminderungen und Verluste in Höhe von T€ 415 (Vj. T€ 1.332) erfasst. Der verbleibende Wert entspricht den erwarteten Nettoveräußerungspreisen und ergibt sich aus Marktbeobachtungen hinsichtlich gebrauchter technisch ähnlicher Maschinen. Wertminderungen und Verluste werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. 51. EIGENKAPITAL Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag € 111,72 Mio. (i. Vj. € 111,72 Mio.) und umfasst ausschließlich Stammaktien. Es handelt sich um 111.720.000 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Genehmigtes Kapital In der Hauptversammlung vom 24. Mai 2006 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt € 5.472.500,00 bis zum 31. Dezember 2010 zu erhöhen. In der Hauptversammlung vom 24. Mai 2007 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt € 20.947.500,00 bis zum 31. Dezember 2011 zu erhöhen. In der Hauptversammlung vom 21. Mai 2008 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2012 um insgesamt € 27.930.000 zu erhöhen. Bedingtes Kapital Die SolarWorld Aktiengesellschaft verfügt über kein bedingtes Kapital. Eigene Aktien Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2009 wurde der Vorstand zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Die Ermächtigung ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum Ablauf des 20. November 2010 befristet und auf bis zu zehn Prozent des Grundkapitals beschränkt. Die mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2008 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde mit Eintritt der Wirksamkeit der neuen Ermächtigung aufgehoben. F-68 Sonstige Rücklagen Umrechnungsrücklage. Die Umrechnungsrücklage enthält die Differenzen aufgrund der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen. Sicherungsrücklage und AfS-Rücklage. Diese Rücklage enthält in Höhe von T€ 849 (i. Vj. T€ 9.148) Gewinne und Verluste aus Sicherungsbeziehungen, die im Rahmen von Cashflow Hedges als effektiv eingestuft wurden. Aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte besteht zum Stichtag keine AfS-Rücklage mehr (i.Vj. T€ 286). In Bezug auf mit der Sicherungsrücklage verrechnete latente Steuern wird auf Tz. 33 verwiesen. Dividendenvorschlag Für das Geschäftsjahr 2009 schlägt der Vorstand die Ausschüttung einer Dividende von € 0,16 je Aktie vor. Die Zahlung dieser Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung im Mai 2010. Bei Genehmigung durch die Aktionäre wird sich die Ausschüttung auf rund € 17,9 Mio. belaufen. 52. LANG- UND KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN 31.12.2009 31.12.2008 Emittierte Schuldscheindarlehen 404.569 407.888 Bankdarlehen 227.594 153.401 Emittierte Senior Notes (US-Private Placement) 121.720 126.045 Sicherheitsleistungen von Lohnfertigern 13.589 4.577 Derivative Finanzinstrumente davon in Sicherungsbeziehung: T€ 10.057 (i.Vj. T€ 1.100) 12.289 2.407 Anleihen 8.978 9.042 Sonstiges 760 760 789.499 704.120 in T€ Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haften die Konzerngesellschaften aus üblichen Sicherungsübereignungen von Sachanlagen und Vorräten sowie durch die Einräumung von Grundschulden in Höhe von € 18,7 Mio. (i. Vj. € 24,3 Mio.). Sicherheitsleistungen von Lohnfertigern sind zum Stichtag von Lohnfertigern erhaltene Zahlungen für weiterzuverarbeitende Produkte des SolarWorld Konzerns, die diese erst nach erfolgter Weiterverarbeitung zurückerhalten. Die sonstigen Finanzschulden enthalten einen Betrag in Höhe von T€ 66 (i. Vj. T€ 42) für eine von der SolarWorld Aktiengesellschaft begebene Finanzgarantie. F-69 53. ABGEGRENZTE INVESTITIONSZUWENDUNGEN Der Posten beinhaltet abgegrenzte Investitionszulagen und -zuschüsse sowie abgegrenzte Steuergutschriften, auch soweit sie bereits im Folgejahr aufzulösen sind, da sie ausschließlich im Zusammenhang mit dem Sachanlagevermögen stehen. Die Investitionszulagen und -zuschüsse sind mit einer Reihe von Auflagen verbunden. Diese können nach jetzigem Kenntnisstand vollständig erfüllt werden, sodass mit keinen Rückzahlungen zu rechnen ist. 54. LANG- UND KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN Stand 01.01.2009 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Währungsumrechnung Stand 31.12.2009 11.484 655 19 4.646 -59 15.397 Pensionen 7.912 338 0 421 0 7.995 Rückbauverpflichtungen 5.046 496 104 172 -151 4.467 Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 1.378 600 1 0 -36 741 Übrige Rückstellungen 3.138 1.660 1.045 412 4 849 28.958 3.749 1.169 5.651 -242 29.449 in T€ Gewährleistung Die Rückstellung für Gewährleistung wird für spezifische Einzelrisiken, für das allgemeine Risiko aus der Inanspruchnahme aus gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen sowie aus gewährten Leistungsgarantien auf verkaufte Photovoltaik-Module gebildet. Die Rückstellung für das Risiko aus der Inanspruchnahme aus den gewährten Leistungsgarantien wird in Höhe von 0,25 Prozent sämtlicher Modulumsatzerlöse des SolarWorld-Konzerns gebildet. Aufgrund der Langfristigkeit der Rückstellung (die Leistungsgarantie wird für 25 Jahre gewährt) wird die Rückstellung mit einem laufzeitkongruenten Zinssatz aufgezinst. Daraus ergeben sich im Geschäftsjahr Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 306 (i.Vj. T€ 200), die in Tz. 32 c) in den anderen Finanzaufwendungen ausgewiesen sind. Die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen betrifft Mietereinbauten, die nach Ablauf des Pachtzeitraums vom SolarWorld-Konzern entfernt werden müssen. Aufgrund der Langfristigkeit der Rückstellung wird die Rückstellung mit einem laufzeitkongruenten Zinssatz aufgezinst. Daraus ergeben sich im Geschäftsjahr Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 172 (i.Vj. T€ 171), die in Tz. 32 c) in den anderen Finanzaufwendungen ausgewiesen sind. Die übrigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Prozessrisiken in Höhe von T€ 508 (i.Vj. T€ 2.555). Diese beinhalten mögliche Inanspruchnahmen aus anhängigen Rechtsstreitigkeiten. Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften beinhalten erwartete Verluste aus Miet- und Dienstleistungsverträgen. F-70 Pensionsrückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen beinhalten die Zusagen für eine betriebliche Altersversorgung an Mitarbeiter des Konzerns auf Basis unmittelbarer Direktzusagen. Die erdienten Pensionsansprüche sind endgehaltsabhängig. Bei der Berechnung der DBO (defined benefit obligation) wurden einheitlich folgende Bewertungsparameter zugrunde gelegt: 31.12.2009 31.12.2008 Rechnungszins 5,5% 5,5% Gehaltstrend 2,5% 2,5% Rententrend 2,0% 2,0% Für Sterblichkeit und Invalidität wurden die Heubeck-Richttafeln RT 2005 G verwendet. Die Überleitung der DBO zur Bilanz ergibt sich wie folgt: 31.12.2009 31.12.2008 7.470 7.407 525 505 7.995 7.912 in T€ 2009 2008 Verpflichtungsumfang am 01.01. 7.407 7.419 407 401 14 35 -338 -267 0 -48 -20 -133 7.470 7.407 in T€ Bewertete Verpflichtung Ungetilgte versicherungsmathematische Gewinne (+) Pensionsrückstellung In der Folge ist die Entwicklung der DBO wiedergegeben: Zinsaufwand Laufender Dienstzeitaufwand Rentenzahlungen und sonstige Inanspruchnahmen Plankürzung Neue versicherungsmathematische Gewinne (-) Verpflichtungsumfang am 31.12. Folgende DBO-Beträge wurden für die laufende und die vorangegangenen Berichtsperioden für leistungsorientierte Pläne angesetzt: F-71 in T€ Verpflichtungsumfang am 31.12 2009 2008 2007 2006 2005 7.470 7.407 7.419 8.200 0 Die ungetilgten versicherungsmathematischen Gewinne (+) ergeben sich wie folgt: in T€ Stand am 01.01. Zuführung Plankürzung Stand am 31.12. 2009 2008 505 404 20 133 0 -32 525 505 55. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN 31.12.2009 31.12.2008 83.750 70.413 193 0 83.943 70.413 31.12.2009 31.12.2008 275.965 286.976 Sonstige Personalverpflichtungen 14.095 11.880 Ausstehende Rechnungen 12.520 7.675 Gewinnorientierte Mitarbeitervergütung 8.951 34.244 Umsatzsteuer 7.404 5.585 938 1.424 9.464 5.627 329.337 353.411 in T€ Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Auftragsfertigung 56. ÜBRIGE LANG- UND KURZFRISTIGE SCHULDEN in T€ Erhaltene Anzahlungen Eingeforderte Einlagen Sonstige Der Rückgang der Verpflichtungen aus gewinnorientierter Mitarbeitervergütung resultiert vor allem aus der erstmals in 2009 für Vorjahre vorgenommenen Insolvenzsicherung, welche in voller Höhe (20.093 T€) mit den korrespondierenden Verpflichtungen saldiert wurde. Die ausgewiesene Verpflichtung beinhaltet nun nur noch den Teil der gewinnorientierten Mitarbeitervergütung, der aus dem Geschäftsjahr 2009 resultiert sowie die SozialversicherungsbeiF-72 träge auf die in früheren Geschäftsjahren entstandenen Verpflichtungen. Es wird hierzu auch auf die Erläuterungen in Tz. 21 verwiesen. Der Zinsaufwand aus der Verzinsung der Verbindlichkeiten für die gewinnorientierte Mitarbeitervergütung beträgt im Geschäftsjahr T€ 1.758 (i.Vj. T€ 2.049) und ist in Tz. 32 c) in den Zinsaufwendungen ausgewiesen. 57. PASSIVE LATENTE STEUERN Die passiven latenten Steuern resultieren vollständig aus den von den steuerlichen Grundsätzen abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen bei Ansatz und Bewertung von Aktiv- und Passivposten. Die Entwicklung des Postens ist bei der Erläuterung des Steueraufwands (Tz. 33) dargestellt. 58. ERTRAGSTEUERSCHULDEN Die Ertragsteuerschulden beinhalten sowohl durch die Finanzverwaltungen festgesetzte als auch durch die Konzerngesellschaften berechnete oder geschätzte Körperschaft- und Gewerbesteuerschulden sowie entsprechende ausländische Steuern, die sich aufgrund der Steuergesetze ergeben, einschließlich solcher Beträge, die sich aus durchgeführten steuerlichen Außenprüfungen wahrscheinlich ergeben werden. Der SolarWorld-Konzern unterliegt im Hinblick auf die durch die SolarWorld Industries America LP in der Zukunft potenziell erwirtschafteten steuerlichen Gewinne einer von der amerikanischen Besteuerung unabhängigen zusätzlichen Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag. Hieraus können für den SolarWorld-Konzern zukünftig Steuerzahlungen in Höhe von maximal T€ 19.244 (i. Vj. T€ 19.244) entstehen. Tatsächliche oder latente Steuerschulden waren hierfür nicht zu bilden, da sich diese Steuerzahlungen weder auf die laufende oder auf frühere Perioden beziehen noch aus temporären Differenzen resultieren. F-73 SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN 59. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN 31.12.2009 31.12.2008 343 264 - zwischen 1 Jahr und 5 Jahren 1.228 1.307 - länger als 5 Jahre 1.046 894 158 116 - zwischen 1 Jahr und 5 Jahren 0 0 - länger als 5 Jahre 0 0 - bis zu 1 Jahr 4 3 - zwischen 1 Jahr und 5 Jahren 7 9 - länger als 5 Jahre 3 5 2.789 2.598 in Mio. € Bestellobligo aus Rohstoff- und Lizenzverträgen - bis zu 1 Jahr Bestellobligo aus Investitionen in das Sachanlagevermögen - bis zu 1 Jahr Verpflichtungen aus mehrjährigen Mietverträgen 60. ERFOLGSUNSICHERHEITEN UND EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Eine ausführliche Darstellung der Unternehmensrisiken und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ist in dem nach deutschem Recht zeitgleich mit diesem Jahresabschluss aufgestellten und veröffentlichten Konzernlagebericht enthalten. Darin wird unter anderem ausführlich auf die Erwartungen für die zukünftige Entwicklung der Absatzpreise und des Gesamtmarkts eingegangen. 61. FINANZINSTRUMENTE a) Steuerung der Kapitalstruktur Eine ausführliche Darstellung der Grundsätze und Ziele in Bezug auf die Steuerung der Kapitalstruktur des Konzerns ist in dem nach deutschem Recht zeitgleich mit diesem Jahresabschluss aufgestellten und veröffentlichten Konzernlagebericht bei den Ausführungen zur Finanzlage enthalten. F-74 b) Grundsätze und Ziele des Finanzrisikomanagements Die SolarWorld Aktiengesellschaft unterliegt als international agierender Konzern im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und zukünftigen bereits fixierten und geplanten Transaktionen Markt-, Liquiditäts- und Ausfallrisiken. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch die laufenden operativen und finanzwirtschaftlichen Aktivitäten zu begrenzen. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden regelmäßig im Vorstand und mit den jeweiligen Tochtergesellschaften abgestimmt. Je nach Einschätzung des Risikos, der Planbarkeit von zukünftigen Transaktionen sowie der jeweiligen Marktlage werden ausgewählte derivative und nicht derivative Finanzinstrumente eingesetzt, um Risiken zu begrenzen oder kontrolliert einzugehen. Grundsätzlich werden jedoch nur die Risiken besichert, die Auswirkungen auf den Cashflow des Konzerns haben. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement wird durch die jeweiligen Fachabteilungen gesteuert, die hierüber regelmäßig an den Vorstand berichten. Derivative Finanzinstrumente werden regelmäßig nur als Sicherungsinstrumente genutzt und nicht zu Handels- oder Spekulationszwecken eingesetzt. Zur Minderung des Ausfallrisikos werden Sicherungsgeschäfte nur mit führenden Finanzinstituten mit einem Kreditrating im Investment Grade Bereich abgeschlossen. In Bezug auf die Anlage liquider Mittel ist es das Ziel des SolarWorld-Konzerns, eine Rendite geringfügig über dem Geldmarktniveau zu erreichen. Der SolarWorld-Konzern investiert daher freie liquide Mittel grundsätzlich in Finanzanlageprodukte in Form von Sichteinlagen (Termin- und Tagesgelder) bei Finanzinstituten, Investmentfonds, Schuldscheinen und Zertifikaten. Um die Risiken aus der Veränderung von Marktpreisen zu begrenzen, beschränken sich die Investitionen auf Finanzanlageprodukte, die hinsichtlich ihrer Risikostruktur dem Geld- oder Rentenmarkt zugeordnet werden können. Weiterhin wird durch die zentrale Steuerung und breite Diversifikation der Geldanlagen in Bezug auf verschiedene Marktrisiken und Schuldner der Bildung von Risiko-Konzentrationen entgegengewirkt. Zur Minderung des Ausfallrisikos werden Schuldscheine und Zertifikate nur von führenden Finanzinstituten mit einem Kreditrating im Investment Grade Bereich erworben. c) Marktrisiken In Bezug auf die Marktrisiken ist der SolarWorld-Konzern insbesondere Risiken aus der Veränderung der Wechselkurse und der Zinssätze ausgesetzt. Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird auf der Grundlage bestehender Sicherungsbeziehungen unterstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und Derivaten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer F-75 von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Als relevante Risikovariablen gelten grundsätzlich alle nicht funktionalen Währungen, in denen der SolarWorld-Konzern Finanzinstrumente hält. Zinsrisiken bestehen für den SolarWorld-Konzern sowohl auf der Fremdkapital- als auch auf der Einlagenseite. Daher erfolgt die Analyse der Zinsrisiken auf Basis der Nettoverschuldung, wobei unterstellt wird, dass sich die Zinsen für variabel verzinsliches Fremdkapital und variabel verzinsliche Einlagen gleichermaßen verändern. Weiterhin werden nur solche verzinslichen Finanzinstrumente in die Analyse einbezogen, deren Zinsniveau ausschließlich von der Marktzinsentwicklung abhängig ist. Im Vorjahr wurde in die Analyse nur die Fremdkapitalseite einbezogen. Währungsrisiken Die Währungsrisiken des SolarWorld-Konzerns resultieren im Wesentlichen aus Finanzierungsmaßnahmen und aus der operativen Geschäftstätigkeit. Risiken aus Fremdwährungen werden gesichert, soweit sie die Cashflows des Konzerns beeinflussen. Risiken, die aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten in die Konzern-Berichtswährung resultieren, bleiben hingegen grundsätzlich ungesichert. Eine Absicherung dieser Risiken in der Zukunft wird jedoch nicht ausgeschlossen. Fremdwährungsrisiken im Finanzierungsbereich resultieren aus der Emission von Senior Notes (US-Private Placement) in US-Dollar, die jedoch unter Einsatz eines Zins/Währungsswaps vollständig abgesichert wurden. Im Bereich der operativen Geschäftstätigkeit wickeln die einzelnen Konzernunternehmen ihre Aktivitäten überwiegend in ihrer jeweiligen funktionalen Währung ab. Im Übrigen ist der SolarWorld-Konzern Fremdwährungsrisiken im Zusammenhang mit bereits fixierten und geplanten Transaktionen in Fremdwährung ausgesetzt. Diese betreffen hauptsächlich Transaktionen in US-Dollar im Zusammenhang mit Langfristverträgen für die Beschaffung von Rohstoffen. Zum Bilanzstichtag bestanden für diese Transaktionen wie auch im Vorjahr keine bzw. nur geringfügige Sicherungsbeziehungen. Die wesentlichen originären Finanzinstrumente sind bis auf einen Teil der flüssigen Mittel entweder in funktionaler Währung denominiert oder werden durch den Einsatz von Derivaten in die funktionale Währung transferiert. Währungskursänderungen haben daher im Wesentlichen nur in Bezug auf die in Fremdwährung lautenden flüssigen Mittel Auswirkung auf das Ergebnis. Zinserträge und -aufwendungen aus Finanzinstrumenten werden ebenfalls entweder direkt in funktionaler Währung erfasst oder mittels Derivateeinsatz in die funktionale Währung überführt. Daher können diesbezüglich nur unwesentliche Auswirkungen auf das Ergebnis entstehen. Durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten, die in eine wirksame Cashflow Hedge Beziehung zur Absicherung von Währungsrisiken eingebunden sind, ergeben sich aus Änderungen des Wechselkurses jedoch Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital. Wenn der Euro gegenüber dem US-Dollar um zehn Prozent aufwertet (abwertet), ergäbe sich ein negativer (positiver) Effekt auf das Ergebnis vor Steuern von T€ 2.579 (i. Vj. T€ 1.435). F-76 Die Sicherungsrücklage würde ohne Berücksichtigung von Steuern bei einer entsprechenden Aufwertung um T€ 1.906 (i.Vj T€ 3.017) höher, bei einer entsprechenden Abwertung um T€ 1.559 (i.Vj. T€ 9.457) niedriger ausfallen. Das Risiko des Konzerns im Hinblick auf Wechselkursänderungen ist bei allen anderen Währungen nicht wesentlich. Zinsrisiken Der Konzern steuert sein Zinsrisiko auf der Fremdkapitalseite durch ein jeweils den Marktverhältnissen angepasstes Portfolio von fest und variabel verzinslichem Fremdkapital. Hierfür schließt der SolarWorld-Konzern Zinsswaps ab, mit denen festverzinsliche und variabel verzinsliche Beträge mit Vertragspartnern getauscht werden. Zum Bilanzstichtag waren unter Berücksichtigung bestehender Zinsswaps rund 84 (i.Vj. 95) Prozent des Fremdkapitals des Konzerns festverzinslich. Durch den hohen Bestand an Liquidität ist der SolarWorld-Konzern auch auf der Einlagenseite einem Zinsrisiko ausgesetzt, da die freien liquiden Mittel weitestgehend kurzfristig angelegt sind. Wenn sich das Marktzinsniveau um 50 Basispunkte erhöht (reduziert), ergäbe sich ein positiver (negativer) Effekt auf das Ergebnis vor Steuern von T€ 1.550 (i.Vj. T€ 1.997). Die Sicherungsrücklage würde ohne Berücksichtigung von Steuern bei einer entsprechenden Erhöhung um T€ 270 (i.Vj T€ 403) höher, bei einer entsprechenden Reduzierung um T€ 277 (i.Vj. T€ 273) niedriger ausfallen. Sonstige Preisrisiken Der SolarWorld-Konzern besitzt Wertpapiere, die diversen Preisänderungsrisiken ausgesetzt sind. Die Wertpapiere werden im Wesentlichen zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, sodass sich Marktpreisänderungen entweder direkt im Ergebnis oder im Eigenkapital niederschlagen. Wenn das Markpreisniveau der im Portfolio enthaltenen Wertpapiere sich um insgesamt fünf Prozent erhöhen (reduzieren) würde, ergäbe sich ein positiver (negativer) Effekt auf das Ergebnis vor Steuern von T€ 2.365 (i.Vj. T€ 3.994) und die AfS-Rücklage würde ohne Berücksichtigung von Steuern um T€ 252 (i.Vj. T€ 3.482) höher (niedriger) ausfallen. d) Ausfallrisiken Zum Bilanzstichtag verfügt der SolarWorld-Konzern noch über verbriefte Forderungen gegenüber Finanzinstituten in Höhe von nominal € 50 Mio. Die Kreditratings dieser Finanzinstitute liegt bei Aa1 (Quelle: Moody‟s). Im Übrigen hat der SolarWorld-Konzern freie Liquidität überwiegend in Sichteinlagen bei deutschen Finanzinstituten angelegt. Das Ausfallrisiko wird daher diesbezüglich als eher gering eingeschätzt. Für alle Lieferungen an konzernexterne Kunden gilt, dass in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung Sicherheiten verlangt, Kreditauskünfte/Referenzen eingeholt oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere zum Zahlungsverhalten, zur Vermeidung von Zahlungsausfällen genutzt werden. Um das Ausfallrisiko weiterhin zu begrenzen, sind Forderungen aus konzernexternen Modulverkäufen überwiegend durch Kreditversicherungen abgesichert. Das Ausfallrisiko wird daher diesbezüglich als eher gering eingeschätzt. F-77 In Bezug auf Forderungen aus Waferverkäufen, die überwiegend aus Langfristverträgen stammen, bestehen keine Kreditversicherungen, da diese Kunden umfangreiche Anzahlungen geleistet haben, die insbesondere im Insolvenzfall nicht rückzahlbar sind. Das diesbezüglich bestehende Ausfallrisiko ist damit wirtschaftlich abgesichert. Im Übrigen ergibt sich das maximale Ausfallrisiko aus den Buchwerten. e) Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken entstehen für den SolarWorld-Konzern durch die Verpflichtung, Verbindlichkeiten vollständig und rechtzeitig zu tilgen. Aufgabe des Cash- und Liquiditätsmangements ist es daher, jederzeit die Zahlungsfähigkeit der einzelnen Gesellschaften des Konzerns zu sichern. Das Cash Management für die operative Geschäftstätigkeit erfolgt dezentral in den einzelnen Unternehmenseinheiten. Jeweilige Zahlungsmittelbedarfe und -überschüsse der einzelnen Einheiten werden von der SolarWorld Aktiengesellschaft überwiegend zentral durch konzerninterne Darlehensgewährungen ausgeglichen. Das zentrale Cash Management ermittelt auf Basis der Geschäftsplanung den konzernweiten Finanzmittelbedarf. Durch die vorhandene Liquidität und die bestehenden Kreditlinien sieht sich der SolarWorld-Konzern keinen wesentlichen Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Verträge im Zusammenhang mit Fremdkapitalmitteln in Höhe von € 697 Mio. enthalten Regelungen, die den Gläubigern das Recht einräumen, im Falle der Nichteinhaltung bestimmter Unternehmenskennzahlen (Covenants), die vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu verlangen. Die hierfür relevanten Kennzahlen werden laufend überwacht und an den Vorstand berichtet. Bei den Kennzahlen handelt es sich im Wesentlichen um Kennzahlen zum Verschuldungsgrad und zum Eigenkapital. Diese Kennzahlen wurden im Geschäftsjahr regelmäßig deutlich übertroffen, und es liegen keine Anzeichen vor, dass diese in Zukunft nicht erreicht werden könnten. Darüber hinaus haben die Gläubiger das im Bericht zu § 315 Abs. 4 HGB näher erläuterte Recht, die vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu verlangen, falls bei der SolarWorld Aktiengesellschaft ein Kontrollwechsel eintritt. In der nachfolgenden Tabelle werden die künftigen undiskontierten Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten aufgezeigt, die eine Auswirkung auf den künftigen Liquiditätsstatus des SolarWorld-Konzerns haben. Es werden Zins- und Tilgungszahlungen berücksichtigt. Den Zins- und Tilgungszahlungen liegen die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen zugrunde. Bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten werden die zuletzt vor dem 31. Dezember 2009 fixierten Zinssätze herangezogen. Bei Zahlungsströmen in Fremdwährung wird für die Zukunft der Wechselkurs des Bilanzstichtages unterstellt. F-78 Undiskontierte Cashflows 31.12.2009 in T€ zum Gesamt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 ff. Emittierte Schuldscheindarlehen 526.791 21.371 21.371 21.371 21.371 197.178 244.129 Emittierte Senior Notes (US-Privat Placement) 159.849 7.224 7.224 7.224 84.970 2.645 50.562 9.179 -456 -456 -456 6.970 -169 3.746 9.386 601 8.785 0 0 0 0 259.055 26.464 46.994 57.687 48.080 77.877 1.953 derivatives 1.999 927 576 352 144 0 0 Derivative Finanzinstrumente ohne Bezug zu finanziellen Verbindlichkeiten 2.232 2.232 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 83.943 83.943 0 0 0 0 0 9.714 2.888 1.585 4.884 357 0 0 1.062.148 145.194 86.079 91.062 161.892 277.531 300.390 Gesamt 2009 2010 2011 2012 2013 2014 ff. Emittierte Schuldscheindarlehen 553.136 21.271 21.215 21.222 21.257 21.236 446.935 Emittierte Senior Notes (US-Privat Placement) 172.933 7.478 7.478 7.478 7.478 87.955 55.066 2.852 -710 -710 -710 -710 3.984 1.708 10.457 605 605 9.247 0 0 0 109.435 33.649 23.669 19.134 17.951 9.391 5.641 derivatives 1.157 452 327 203 124 51 0 Derivative Finanzinstrumente ohne Bezug zu finanziellen Verbindlichkeiten 1.307 1.307 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 70.413 70.413 0 0 0 0 0 Übrige Schulden 39.432 11.946 5.237 13.243 8.632 374 0 961.122 146.411 57.821 54.732 122.991 509.350 zugehöriges Finanzinstrument derivatives Anleihen Bankdarlehen zugehöriges Finanzinstrument Übrige Schulden Undiskontierte Cashflows 31.12.2008 in T€ zugehöriges Finanzinstrument zum derivatives Anleihen Bankdarlehen zugehöriges Finanzinstrument F-79 69.817 f) Beizulegende Zeitwerte, Buchwerte und Restlaufzeiten von Finanzinstrumenten nach Klassen Die nachfolgende Tabelle stellt die beizulegenden Zeitwerte sowie Buchwerte der in den einzelnen Bilanzpositionen enthaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten dar: Aktiva 31.12.2009 in T€ Bewertungskategorien IAS 39 Designiert als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Kredite und zur Veräußerung Forderungen verfügbar Derivate in Sicherungsbeziehungen Summe Buchwerte Summe beizulegender Zeitwerte Nicht im Anwendungsbereich von IFRS 7 Gesamt Buchwerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 211.401 211.401 211.401 Übrige Forderungen und Vermögenswerte 169 169 169 12.818 12.987 81.346 84.046 1.105 82.451 428.089 428.089 721.005 723.705 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 47.396 Flüssige Mittel 28.928 5.022 0 428.089 47.396 668.587 5.022 F-80 0 211.401 428.089 13.923 734.928 Aktiva 31.12.2008 in T€ Bewertungskategorien IAS 39 Designiert als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Kredite und zur Veräußerung Forderungen verfügbar Derivate in Sicherungsbeziehungen Summe Buchwerte Summe beizulegender Zeitwerte Nicht im Anwendungsbereich von IFRS 7 Gesamt Buchwerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 71.219 71.219 71.219 Übrige Forderungen und Vermögenswerte 6.042 6.042 6.042 15.122 21.164 403.363 402.921 1.051 404.414 431.689 431.689 912.313 911.871 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 79.884 Flüssige Mittel 246.905 69.650 6.924 431.689 79.884 755.855 69.650 F-81 6.924 71.219 431.689 16.173 928.486 Passiva 31.12.2009 Bewertungskategorien IAS 39 in T€ Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten zu Handelszwecken gehalten Derivate in Sicherungsbeziehungen Summe Buchwerte Summe beizulegender Zeitwert 777.210 2.232 10.057 789.499 83.943 8.951 Finanzschulden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Übrige Schulden 870.104 2.232 Restlaufzeiten 10.057 Gesamt Buchwerte bis 1 Jahr zwischen 1 und 5 Jahre über 5 Jahre 804.746 789.499 38.915 485.289 265.295 83.943 83.943 83.943 83.943 8.951 8.951 329.337 78.675 141.899 108.763 1.202.77 320.386 9 201.533 627.188 374.058 882.393 897.640 Passiva 31.12.2008 Bewertungskategorien IAS 39 in T€ Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Zu Handelszwecken gehalten Derivate in Sicherungsbeziehungen Summe Buchwerte Summe beizulegender Zeitwert 701.713 1.307 1.100 704.120 Finanzschulden Nicht im Anwendungs bereich von IFRS 7 320.386 Restlaufzeiten Nicht im Anwendungs bereich von IFRS 7 Gesamt Buchwerte bis 1 Jahr zwischen 1 und 5 Jahre über 5 Jahre 716.755 704.120 28.714 48.078 627.328 70.413 70.413 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 70.413 70.413 70.413 Übrige Schulden 29.667 29.667 29.667 323.744 353.411 60.926 183.899 108.586 804.200 816.835 323.744 1.127.94 4 160.053 231.977 735.914 801.793 1.307 1.100 F-82 Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen aus Auftragsfertigung in Höhe von T€ 0 (i.Vj. T€ 4.359). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Verbindlichkeiten aus Auftragsfertigung in Höhe von T€ 193 (i.Vj. T€ 0). Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, zu dem das betreffende Instrument in einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerung oder Liquidation) zwischen vertragswilligen Geschäftspartnern getauscht werden könnte. Die zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte angewandten Methoden und Annahmen stellen sich wie folgt dar: - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige Forderungen und Vermögenswerte, flüssige Mittel, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der wesentliche Teil der übrigen Schulden aus dem Anwendungsbereich des IFRS 7 haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert. - In den übrigen Schulden sind finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern aus einem Programm zur gewinnorientierten Mitarbeitervergütung enthalten. Die Verbindlichkeiten sind variabel verzinslich. Daher entspricht der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag dem Buchwert. - Der beizulegende Zeitwert der sonstigen finanziellen Vermögenswerte wird, sofern verfügbar, auf der Grundlage von Börsenpreisen auf aktiven Märkten ermittelt. - Der beizulegende Zeitwert der nicht notierten sonstigen finanziellen Vermögenswerte wird unter Anwendung geeigneter Bewertungsverfahren geschätzt. - In den sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind Anteile an einem Investmentfonds enthalten, die als designiert zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte klassifiziert sind. Für diesen Fonds sind die Auszahlung des Rückgabepreises sowie dessen Errechnung und Veröffentlichung zum Bilanzstichtag und bis zum Aufstellungszeitpunkt vorübergehend ausgesetzt. Auch für große Teile der im Portfolio des Fonds enthaltenen Wertpapiere war bis zum Aufstellungszeitpunkt kein aktiver Markt vorhanden. Darüber hinaus standen für die Bewertung der Fondsanteile unter Anwendung der Discounted-Cashflow Methode keine validen Marktdaten zur Verfügung. Der beizulegende Zeitwert dieses Fonds basiert daher auf einer von der Fondsgesellschaft ermittelten indikativen Bewertung. Diese Bewertung wiederum basiert auf von den LeadManagern der jeweiligen im Portfolio enthaltenen Wertpapiere festgesetzten Einzelkursen, auf Einzelkursen von Dritten (Brokern) und anerkannten Modellrechnungen. Zur Validierung dieses Werts wurde die Entwicklung eines vergleichbaren Fonds, für den Rückgabekurse gestellt werden, herangezogen. Ebenso wurde die Entwicklung des indikativen Werts der Fondsgesellschaft nach Abschlussstichtag gewürdigt. Unter Berücksichtigung dieser Analysen wurden die Fondsanteile zum Bilanzstichtag mit T€ 21.888 (Vj. T€ 23.238) bewertet, was der indikativen Bewertung der Fondsgesellschaft entspricht. Die Reduzierung des Buchwerts resultiert ausschließlich aus in 2009 erfolgten Substanz- und Ertragsausschüttungen in Höhe von T€ 6.006. - Der beizulegende Zeitwert von nicht notierten Schuldverschreibungen, Anleihen und Bankdarlehen wird durch Diskontierung der künftigen Cashflows unter Verwendung von F-83 derzeit für Fremdkapital zu vergleichbaren Konditionen, Kreditrisiken und Restlaufzeiten anzusetzenden Zinssätzen geschätzt. Für das Kreditrisiko der SolarWorld Aktiengesellschaft wurde durchgängig eine Credit Spread von 220 Basispunkten (i.Vj. 200) angenommen. - Der beizulegende Zeitwert derivativer Finanzinstrumente, für die am Markt beobachtbare Input-Parameter verfügbar sind, wird durch Diskontierung der künftigen Cashflows unter Verwendung dieser Input-Parameter geschätzt. Die verwendeten Input-Parameter betreffen Zinsstrukturkurven sowie Devisen-Kassa- und Terminkurse. Mit einer Ausnahme wurden alle derivativen Finanzinstrumente unter Anwendung dieses Bewertungsverfahrens bewertet. - Die Finanzschulden enthalten ein derivatives Finanzinstrument das dem Joint-VenturePartner der SolarWorld das Recht zum Kauf von 26,5 Prozent der Anteile an der SolarWorld Korea Ltd. zu einem festgelegten Preis einräumt (Kauf-Option). Die Bewertung dieses Derivates erfolgte auf Basis der Bewertung der Gesellschaft im Rahmen einer im Juli 2009 vorgenommenen Kapitalerhöhung und unter Berücksichtigung signifikanter Wertänderungen seit diesem Zeitpunkt. Die Option wurde am 11. Februar 2010 ausgeübt. Die zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente können folgender Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten zugeordnet werden: Stufe 1: Notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten. Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind. Stufe 3: Verfahren, die Input Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. in T€ Summe 31.12.2009 Stufe 1 Sufe 2 Stufe 3 47.396 0 25.508 21.888 5.022 5.022 0 0 -2.232 0 0 -2.232 -10.057 0 -10.057 0 40.129 5.022 15.451 19.656 Zum beizulegen Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte als solche designiert zur Veräußerung verfügbar Zum beizulegen Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten zu Handelszwecken gehalten Derivate in Sicherungsbeziehungen F-84 Die in der Stufe 3 enthaltenen Finanzinstrumente haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: in T€ Stand 1.1. Im sonstigen Finanzergebnis erfasste Gewinne 2009 24.538 6.161 Verkauf -5.037 Ausschüttungen -6.006 Stand 31.12. 19.656 Auf die noch am Bilanzstichtag gehaltenen Finanzinstrumente, die der Stufe 3 zugeordnet wurden, entfällt für 2009 ein Gewinn in Höhe von T€ 2.423, der im sonstigen Finanzergebnis enthalten ist. g) Nettogewinne und -verluste nach Bewertungskategorien Die Nettogewinne und -verluste der Bewertungskategorien »designiert als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete« und »zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte« sind in Tz. 32 im sonstigen Finanzergebnis ersichtlich. Sie enthalten neben Ergebnissen aus der Marktbewertung auch Zins-, Dividenden- und Währungseffekte. Die Nettogewinne und -verluste der Bewertungskategorie »Kredite und Forderungen« beinhalten neben den im Folgenden genannten Währungskursverlusten im Wesentlichen Wertberichtigungen in Höhe von T€ 2.523 (i.Vj. T€ 1.024). Letztere sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. In Bezug auf die Bewertungskategorien »Kredite und Forderungen« und »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten« sind in den Nettogewinnen und -verlusten auch Verluste aus Währungseffekten zu berücksichtigen, die aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht aufgeteilt wurden. Im Saldo ergaben sich hieraus im Geschäftsjahr Währungskursverluste in Höhe von T€ 1.237 (i.Vj. T€ 2.447). Diese sind im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen. Neben einem Teil der genannten Währungskursverluste waren im Nettoergebnis der »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten« im Vorjahr Erträge aus der Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.429 zu berücksichtigen. Letztere waren in den »anderen Finanzerträgen« enthalten. Der Nettoverlust der Bewertungskategorien »Kredite und Forderungen« sowie »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten« beläuft sich somit auf insgesamt T€ 3.760 (i.Vj. T€ 2.042). Hinsichtlich der »zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte« wurden neben erfolgswirksamen Zinserträgen in Höhe von T€ 27 (i.Vj. T€ 409) im Geschäftsjahr keine ZuF-85 führungen zur AfS-Rücklage erfasst (i.Vj. T€ 286). h) Sicherungsmaßnahmen Zur Sicherung des Zahlungsstromrisikos eines variabel verzinslichen Darlehens hat der SolarWorld-Konzern einen Zinsswap (»Zahle fix – Empfange variabel«) mit einem aktuellen Nominalvolumen in Höhe von T€ 29.000 (i.Vj. T€ 40.000) und einer Laufzeit bis Ende 2013 abgeschlossen. Als Grundgeschäft wurde das variabel verzinsliche Bankdarlehen designiert. Mit der Sicherungsmaßnahme wird das Ziel verfolgt, das variabel verzinsliche Bankdarlehen in festverzinsliche Finanzschulden zu transformieren. Der beizulegende Zeitwert des Zinsswaps beläuft sich zum Stichtag auf T€ -1.168 (i.Vj. T€ -1.100). Zur Sicherung bestehender Währungsrisiken aus auf US-Dollar lautenden Senior Notes bestehen beim SolarWorld-Konzern fünf Cross Currency Swaps (»Zahle € fix – Empfange USD fix«) mit einem Nominalvolumen von insgesamt TUSD 175.000. Als Grundgeschäft wurden die auf US-Dollar lautenden Senior Notes designiert. Mit der Sicherungsmaßnahme wird das Ziel verfolgt, die US-Dollar-Verbindlichkeiten in Bezug auf den Nominalbetrag und die laufenden Zinszahlungen in €-Finanzschulden zu transformieren. Die beizulegenden Zeitwerte der Swaps belaufen sich zum Stichtag auf insgesamt T€ -8.889 (i.Vj. T€ 6.924). Der Nachweis der prospektiven Effektivität wird mittels der Critical Terms Match Methode erbracht. Die retrospektive Effektivität wird regelmäßig mit Hilfe der hypothetischen Derivate Methode erbracht. Die Ergebnisse der retrospektiven Effektivitätstests lagen in einer Bandbreite von 80 bis 125 Prozent, sodass von einer effektiven Sicherungsbeziehung ausgegangen werden kann. Zum Bilanzstichtag wurde daher im Eigenkapital ein nicht realisierter Gewinn in Höhe von T€ 849 (i.Vj. T€ 9.148) erfasst. 62. ERLÄUTERUNGEN ZUR CASHFLOW-RECHNUNG Cashflow aus nicht fortgeführten Aktivitäten Die Kapitalflussrechnung weist die Cashflows inklusive nicht fortgeführter Aktivitäten aus. Auf die nicht fortgeführten Aktivitäten entfallen dabei Cashflows in folgender Höhe: in T€ Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Cashflow aus Investitionstätigkeit Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds F-86 2009 2008 0 0 5.775 12.996 0 0 5.775 12.996 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde nach der indirekten Methode aufgestellt. Das Ergebnis vor Steuern als Ausgangswert wird zunächst um die wesentlichen nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen korrigiert. Hieraus ergibt sich der Cashflow aus dem operativen Ergebnis. Im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit sind die Veränderungen des Nettoumlaufvermögens berücksichtigt. Die in der Cashflow-Rechnung ausgewiesenen nicht zahlungswirksamen Erträge des Geschäftsjahrs betreffen die Erträge aus der Auflösung erhaltener Anzahlungen. Es wird dazu auch auf die Erläuterungen in Tz. 26. Die nicht zahlungswirksamen Erträge des Vorjahrs stellen den Gewinn aus der Veräußerung nicht fortgeführter Aktivitäten dar. Dieser resultierte aus dem Verkauf von 65 Prozent der damaligen Tochtergesellschaft GPV. Die erhaltenen und geleisteten Anzahlungen beruhen insbesondere auf langfristig geschlossenen Verkaufskontrakten über Siliziumwafer und damit in zeitlichem Zusammenhang geschlossenen langfristigen Einkaufskontrakten über Rohsilizium. Die daraus resultierenden Mittelzu- und abflüsse des Geschäftsjahrs stellen sich wie folgt dar: in T€ 2009 2008 Zu- (+) / Abnahme (-) der erhaltenen Anzahlungen 5.371 108.425 Zu- (-) / Abnahme (+) der geleisteten Anzahlungen 4.777 -119.215 10.148 -10.790 Entwicklung des Cashflows Die gezahlten Zinsen sind bei der Ermittlung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit, die erhaltenen Zinsen bei der Ermittlung des Cashflows aus der operativen Tätigkeit dargestellt. Cashflow aus Investitionstätigkeit Im Cashflow aus Investitionstätigkeit sind Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen dargestellt sowie die hierfür erhaltenen Investitionszuwendungen. Des Weiteren sind darin Ein- bzw. Auszahlungen im Zusammenhang mit Finanzmittelanlagen sowie Einzahlungen aus einer Restkaufpreiszahlung aus dem Verkauf der Anteile an der Tochtergesellschaft GPV enthalten (siehe oben). Durch den Erwerb von 50 Prozent der Anteile an der SolarWorld Solicium GmbH hat der SolarWorld-Konzern unter Berücksichtigung des geleisteten Kaufpreises T€ 110 liquide Mittel erhalten. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit berücksichtigt die Erhöhung der Finanzverschuldung. Als Auszahlung gehen Dividendenzahlungen an die Aktionäre der SolarWorld Aktiengesellschaft in den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ein. Schließlich sind hier die gezahlten Zinsen dargestellt. F-87 Finanzmittelfonds Der Finanzmittelfonds umfasst den Saldo aus den in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mitteln in Höhe von T€ 428.089 (i. Vj. T€ 431.689) und unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesenen täglich fälligen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 0 (i. Vj. T€ 8.335). Dabei werden T€ 111 (i.Vj. T€ 0) aufgrund der Erstkonsolidierung der SolarWorld Solicium GmbH als konsolidierungskreisbedingte Änderung des Finanzmittelfonds berücksichtigt. 63. EVENTUALSCHULDEN Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat gegenüber der Deutsche Bank AG eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von T€ 12.667 für die Solarparc Aktiengesellschaft abgegeben. 64. ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN Im Berichtsjahr 2009 lagen folgende wesentliche Transaktionen mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen vor: Von Mitgliedern der Familie Asbeck wurden Verwaltungs- und Gewerbeimmobilien in Bonn mit einem jährlichen Pachtzins von insgesamt € 1 Mio. (i.Vj. € 0,6 Mio.) angemietet. Zum Bilanzstichtag weist die SolarWorld Aktiengesellschaft Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 30 (i.Vj. T€ 30) aus. An Frank H. Asbeck wurden Modullieferungen und sonstige Leistungen in Höhe von T€ 145 (i.Vj. T€ 391) erbracht. Zum Bilanzstichtag waren hieraus noch Forderungen in Höhe von T€ 129 (i.Vj. T€ 391) offen. Gegenüber der Solarparc Vilshofen GmbH bestehen zum Stichtag Restforderungen in Höhe von T€ 100 (i.Vj. € 4,8 Mio.) aus Sicherheitseinbehalten. Die Gesellschaft wurde im Januar 2009 durch die Solarparc Aktiengesellschaft an die Solar Holding Beteiligungsgesellschaft mbH verkauft, deren mehrheitlicher Gesellschafter Frank H. Asbeck ist. An den Solarparc-Konzern wurden im Geschäftsjahr Modullieferungen und Projektleistungen mit einem Auftragsvolumen von € 97,1 Mio. (i.Vj. € 4 Mio. an die Solarparc Vilshofen GmbH) erbracht. Da der überwiegende Teil erst im 4. Quartal 2009 abgerechnet wurde, sind zum Stichtag noch € 95,8 Mio. (i.Vj. € 5,5 Mio., davon € 4,8 Mio. gegenüber der Solarparc Vilshofen GmbH) an Forderungen offen. Des Weiteren hat der SolarWorld-Konzern Betriebsführungs- und Planungsleistungen in Höhe von T€ 273 (i.Vj. T€ 203) von der Solarparc Aktiengesellschaft erhalten. Daraus bestehen zum Stichtag noch Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 6 (i.Vj. T€ 0). Zudem hat der SolarWorld-Konzern sonstige Dienstleistungen in Höhe von T€ 37 (i.Vj. T€ 9) an den Solarparc-Konzern erbracht, woraus zum Stichtag noch T€ 1 (i.Vj. T€ 0) an Forderungen offen sind. Für die Zwischenfinanzierung eines Projekts hat die SolarWorld Aktiengesellschaft gegenüber der Deutsche Bank AG für die Solarparc Aktiengesellschaft eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von T€ 12.667 (i.Vj. T€ 12.667) abgegeben, für die sie im Geschäftsjahr T€ 128 (i.Vj. T€ 108) an Avalprovisionen vereinnahmt hat. Des Weiteren hat die SolarWorld Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr Darlehen in Höhe von insgesamt € 6 Mio. an die Solarparc Aktiengesellschaft gewährt, von denen zum 31. Dezember 2009 noch Darlehen in Höhe von € 3 Mio. ungetilgt sind. In diesem Zusammenhang sind Zinserträge in Höhe von T€ F-88 61 (i.Vj. T€ 218) angefallen. Die SolarWorld Aktiengesellschaft hatte in 2008 einen kurzfristigen Kredit an ein Gemeinschaftsunternehmen gewährt. Dieser wurde bis zum Stichtag komplett getilgt (i.Vj. T€ 1.796) und führte in 2009 zu Zinserträgen in Höhe von T€ 111 (i.Vj. T€ 10). Der SolarWorld-Konzern hat Waren, Anlagevermögen, Lohnfertigungsleistungen sowie sonstige Dienstleistungen im Volumen von T€ 11.023 (i.Vj. T€ 4.761) an Gemeinschaftsunternehmen verkauft bzw. erbracht. Aus diesen Geschäftsvorfällen bestehen zum Stichtag Forderungen in Höhe von T€ 2.398 (i.Vj. T€ 1.138). Von Gemeinschaftsunternehmen wurden Waren, Anlagevermögen, Lohnfertigungsleistungen und sonstige Dienstleistungen in einem Volumen von T€ 76.554 (i.Vj. T€ 6.173) eingekauft. Unter Berücksichtigung der Bilanzierung von Liefer- und Abnahmeverträgen, die wirtschaftlich eine Lohnfertigungsbeziehung darstellen (siehe Tz. 5), bestehen zum Stichtag Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von T€ 8.815 (i.Vj. T€ 343) und geleistete Anzahlungen in Höhe von T€ 955 (i.Vj. T€ 11.400). Zivilrechtlich bestehen aus den Transaktionen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 18.885 (i.Vj. T€ 343) sowie Forderungen in Höhe von T€ 16.194 (i.Vj. T€ 0). Des Weiteren sind zivilrechtliche Ansprüche aus geleisteten Anzahlungen in Höhe von T€ 15.165 (i.Vj. T€ 11.400) offen. Aus Einlageverpflichtungen gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von € 1 Mio. (i.Vj. € 1,4 Mio.). Die dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. Claus Recktenwald, im Sinne von IAS 24 nahe stehende Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte, Bonn, berät und vertritt den SolarWorldKonzern anwaltlich. Mit Zustimmung des Aufsichtsrates hat sie hierfür im Jahre 2009 einen Honorargesamtbetrag von 0,7 Mio. € (i.Vj. 0,6 Mio. €) erhalten. Die Vergütung der Vorstände ist in Tz. 66 aufgeführt bzw. im Lagebericht im Vergütungsbericht dargestellt. Alle Geschäfte wurden zu fremdüblichen Bedingungen abgewickelt. 65. MITARBEITER Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug 1.858 (i. Vj. 1.591) und teilt sich wie folgt auf die betrieblichen Funktionsbereiche bzw. Segmente auf: F-89 Anzahl 2009 2008 Produktion Deutschland 1.007 879 Produktion Deutschland 603 507 Handel 187 155 61 50 1.858 1.591 Sonstige Zum 31. Dezember 2009 betrug die Mitarbeiterzahl 2.000 (i. Vj. 1.825) inklusive 86 Auszubildende (i.Vj. 83). 66. VORSTÄNDE UND AUFSICHTSRAT Die Mitglieder des Vorstands erhielten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2009 eine Gesamtvergütung von T€ 2.719 (i. Vj. T€ 2.704). Darin sind variable Vergütungsanteile in Höhe von T€ 1.882 (i. Vj. T€ 1.850) enthalten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2009 Vergütungen einschließlich Kostenerstattungen in Höhe von insgesamt T€ 297 (i. Vj. T€ 293), jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Darin sind variable Vergütungsanteile in Höhe von netto T€ 119 (i. Vj. T€ 114) enthalten. Individualisierte Angaben zu den Bezügen des Vorstands sind im Lagebericht der Gesellschaft dargestellt. In den Vorstand der Gesellschaft sind wie im Vorjahr berufen: - Dipl.-Ing. Frank H. Asbeck (Vorstandsvorsitzender) Dipl.-Ing. Boris Klebensberger (Vorstand Operatives Geschäft) Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke (Vorstand Finanzen) Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn (Vorstand Vertrieb) Der Vorstandsvorsitzende Frank H. Asbeck hielt am Bilanzstichtag mittelbar und unmittelbar 25,00 (i. Vj. 25,00) Prozent der Anteile an der SolarWorld Aktiengesellschaft. Dem Aufsichtsrat gehören wie im Vorjahr folgende Personen an: - Dr. Claus Recktenwald (Vorsitzender), Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte, Bonn Dr. Georg Gansen (stellvertretender Vorsitzender), Rechtsanwalt/Syndikus der Deutsche Post AG, Bonn Dr. Alexander von Bossel, LL.M (Edinb.); Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Köln F-90 Der Vorstandsvorsitzende Frank H. Asbeck ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche Solar AG sowie der Sunicon AG. Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Claus Recktenwald ist Aufsichtsratsvorsitzender der Solarparc Aktiengesellschaft, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Solar AG, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Sunicon AG, Aufsichtsratsmitglied der VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft, Köln, Aufsichtsratsmitglied der WandererWerke AG, Augsburg, (bis November 2009) sowie Beiratsmitglied der Grünenthal GmbH, Aachen (seit Januar 2010). Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Georg Gansen ist jeweils auch stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Solarparc Aktiengesellschaft, der Deutsche Solar AG sowie der Sunicon AG. Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Alexander von Bossel ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der Solarparc Aktiengesellschaft. 67. ABSCHLUSSPRÜFERHONORARE Das von dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, die BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg/Bonn, im Konzerngeschäftsjahr 2009 berechnete Gesamthonorar einschließlich Kostenerstattungen beträgt für: a) b) c) d) Abschlussprüfungsleistungen T€ 563 (i. Vj. T€ 500) andere Bestätigungsleistungen T€ 6 (i. Vj. T€ 11) Steuerberatungsleistungen T€ 2 (i. Vj. T€ 13) sonstige Leistungen T€ 117 (i. Vj. T€ 4) 68. CORPORATE GOVERNANCE Aufsichtsrat und Vorstand haben am 24. November 2009 bzw. 14. Dezember 2009 die gemäß § 161 AktG geforderte Erklärung abgegeben, dass den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« entsprochen wurde und wird. Sie ist auf der Internetseite der SolarWorld Aktiengesellschaft www.solarworld.de/investorrelations/entsprechenserklaerung veröffentlicht. Bonn, den 12. März 2010 Dipl.-Ing.Frank H. Asbeck Vorstandsvorsitzender Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn Vorstand Vertrieb Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke Vorstand Finanzen Dipl.-Ing. Boris Klebensberger Vorstand Operatives Geschäft F-91 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS Wir haben den von der SolarWorld AG, Bonn, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Bonn, den 12. März 2010 BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Gorny, Wirtschaftsprüfer ppa. Ahrend, Wirtschaftsprüfer F-92 SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 INHALTSVERZEICHNIS Seite Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2008 // in T€..................................F-94 Bilanz zum 31.Dezember 2008 // in T€ ............................................................................F-95 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2008 // in T€ ..........F-96 Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2008 // in T€ ................................................F-97 Anhang .............................................................................................................................. F-98 Bestätigung des Abschlussprüfers ................................................................................... F-155 F-93 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2008 // in T€ Anhang 2008 2007 900.311 698.818 34 0 -9.230 22, 23 900.311 689.588 1. Umsatzerlöse inklusive nicht fortgeführter Aktivitäten 2. Umsatzerlöse nicht fortgeführter Aktivitäten 3. Umsatzerlöse fortgeführter Aktivitäten 4. Bestandsveränderung Erzeugnisse 22 15.160 -17.670 5. Aktivierte Eigenleistung 24 7.740 542 6. Sonstige betriebliche Erträge 25, 33 36.841 57.253 7. Materialaufwand 22, 26 -454.060 -333.654 8. Personalaufwand 22, 27 -90.130 -75.004 9. Abschreibungen 28 -55.166 -42.054 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 22, 29, 33 -99.883 -80.129 11. Operatives Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 260.813 198.872 12. Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen 31 -8.612 -1.830 13. Zins- und andere Finanzerträge 22, 31 41.438 20.581 14. Zins- und andere Finanzaufwendungen 22, 31 -49.046 -38.449 15. Sonstiges Finanzergebnis 6, 22, 31 -55.924 -3.264 16. Finanzergebnis -72.144 -22.962 17. Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Aktivitäten 188.669 175.910 18. Ertragsteuern -53.422 -65.027 19. Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 135.247 110.883 20. Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten 13.432 2.373 21. Konzerngewinn 148.679 113.256 22. Ergebnis je Aktie 111.720 111.720 b) Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (in €) 1,21 0,99 c) Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (in €) 0,12 0,02 1,33 1,01 32 34 35 a) Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien (in 1.000) d) Konzerngewinn (in €) F-94 Bilanz zum 31. Dezember 2008 // in T€ Anhang Aktiva A Langfristige Vermögenswerte I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III At Equity bewertete Anteile . Aktive latente Steuern IV 7, 37, 38 8, 37, 39 9, 40 32, 41 . B Kurzfristige Vermögenswerte I. Vorräte II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen III Ertragssteuerforderung Übrige Forderungen und Vermögenswerte . IV . Sonstige finanzielle Vermögenswerte V. VI Flüssige Mittel 10, 42 11, 43, 58 44 6, 12, 45 13, 17, 46,47, 58 14, 58, 15, 59 48 . Veräußerung bestimmte Vermögenswerte C Zur 31.12.2008 31.12.2007 666.884 33.861 575.406 30.544 27.073 1.453.166 523.766 71.219 914 21.164 404.414 431.689 572 422.725 32.675 349.602 21.630 18.818 1.270.011 350.053 112.922 9.180 4.999 528.995 263.862 11.730 2.120.622 1.704.466 841.075 111.720 296.489 6.311 426.555 1.093.559 675.406 78.842 23.242 292.485 23.584 185.988 24.137 70.413 20.219 5.716 65.503 0 2.120.622 691.546 111.720 296.489 -10.180 293.517 899.266 620.722 54.925 20.195 188.405 15.019 110.384 20.443 32.306 15.171 2.679 39.785 3.270 1.704.466 Passiva 49 A Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III Sonstige Rücklagen . Kumulierte Ergebnisse IV . B Langfristige Schulden I. Langfristige Finanzschulden II. Abgegrenzte Investitionszuwendungen III Langfristige Rückstellungen Übrige langfristige Schulden . IV . Passive latente Steuern V. 16, 17, 50, 18, 58 51 19, 20, 21, 52 53 32, 54 C Kurzfristige Schulden I. Kurzfristige Finanzschulden II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen III Ertragssteuerschulden Kurzfristige Rückstellungen . IV .V. Übrige kurzfristige Schulden 16, 17, 50, 58 55 20, 52 6, 21, 53 15, 48 D Zur Veräußerung bestimmte Schulden F-95 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2008 // in T€ Tz. 4, 49 Sonstige Rücklagen Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Umrechnungsrücklage IAS 39 Rücklage Kumulierte Ergebnisse Gesamt Stand 31.12.2006 55.860 352.349 -1.929 -392 191.433 597.321 Kapitalerhöhung 55.860 -55.860 Differenzen aus der Währungsumrechnung 0 -11.553 -11.553 Konzerngewinn 113.256 113.256 Dividendenausschüttung -11.172 -11.172 Veränderung rücklage Sicherungs3.694 Stand 31.12.2007 111.720 296.489 Differenzen aus der Währungsumrechnung -13.482 3.302 3.694 293.517 10.359 691.546 10.359 Konzerngewinn 148.679 148.679 Dividendenausschüttung -15.641 -15.641 Veränderung Rücklage für Marktbewertung Availablefor-Sale Veränderung rücklage Stand 31.12.2008 286 286 5.846 5.846 Sicherungs111.720 296.489 F-96 -3.123 9.434 426.555 841.075 Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2008 // in T€ Tz. 59 Ergebnis vor Steuern 2008 2007 202.355 179.216 + Abschreibungen 55.166 42.807 -/+ Finanzergebnis 72.144 22.962 +/- Verlust/Ertrag aus Abgang Anlagevermögen 322 -1.036 - Gewinn aus dem Verkauf konsolidierter Unternehmen -13.686 0 - Auflösung abgegrenzter Investitionszuwendungen -10.210 -8.170 = Cashflow aus dem operativen Ergebnis 306.091 235.779 - Zunahme geleisteter und erhaltener Anzahlungen (Saldo) -10.790 -28.026 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte (ohne geleistete Anzahlungen) -42.459 19.707 + Abnahme der Wertpapiere (klassifiziert als Trading) 17.041 82.507 -/+ Zunahme/Abnahme übriges Nettovermögen 59.097 -9.111 = Cashflow aus operativer Tätigkeit 328.980 300.856 + Erhaltene Zinsen 31.623 12.421 - Gezahlte Ertragsteuern -40.140 -69.251 = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 320.463 244.026 - Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen -269.515 -117.755 + Zufluss Investitionszuwendungen 29.042 6.453 + Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen 8.602 3.957 +/- Ein-/Auszahlungen aus Finanzmittelanlagen 53.627 -517.404 + Einzahlung aus dem Verkauf/Erwerb konsolidierter Unternehmen 12.996 2.465 = Cashflow aus der Investitionstätigkeit -165.248 -622.284 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 78.711 559.628 - Auszahlungen für die Rückzahlung von Finanzkrediten -28.228 -71.859 - Gezahlte Zinsen -33.008 -25.330 - Auszahlungen aufgrund von Ausschüttungen -15.641 -11.172 = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 1.834 451.267 +/- Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 157.049 73.009 +/- Auswirkung von Kursänderungen auf Finanzmittelfonds 725 -1.682 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 265.580 194.253 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 423.354 265.580 F-97 ANHANG ALLGEMEINE ANGABEN 1. GRUNDLAGEN, BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat ihren Konzernabschluss entsprechend § 315a Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet. Der Konzernabschluss wurde in T€ aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (Nature-Of-ExpenseMethode) aufgestellt. Die Bilanz wurde nach Fristigkeit gegliedert. Hinsichtlich der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die nachfolgende Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verwiesen. In 2008 erstmals verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen Für das Geschäftsjahr 2008 waren erstmals folgende Standards und Interpretationen bzw. wesentliche Änderungen anzuwenden: - IFRIC 11 »IFRS 2 – Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen« IFRIC 14 »IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung« Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat keine Instrumente ausgegeben, die in den Anwendungsbereich des IFRIC 11 fallen. IFRIC 14 gibt Leitlinien zur Bestimmung des Höchstbetrages des Überschusses aus einem leistungsorientierten Plan, der nach IAS 19 »Leistungen an Arbeitnehmer« als Vermögenswert aktiviert werden darf. Aus der Anwendung dieser Interpretation ergaben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns im Vergleich zum Vorjahr. Noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat keine noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards vorzeitig angewendet. Die potentiellen Auswirkungen folgender ab dem 1. Januar 2009 anzuwendenden Standards und Interpretationen schätzt der SolarWorld-Konzern nach derzeitigem Kenntnisstand als geringfügig ein: F-98 - IAS 1 »Darstellung des Abschlusses (überarbeitet)« IFRS 2 »Aktienbasierte Vergütung« IFRS 8 »Geschäftssegmente« IAS 23 »Fremdkapitalkosten (überarbeitet)« IFRIC 13 »Kundenbindungsprogramme« IAS 1 »Darstellung des Abschlusses (überarbeitet)« verlangt separate Darstellungen für sonstige Eigenkapitalveränderungen und Eigenkapitalveränderungen, die aus Transaktionen mit den Anteilseignern in ihrer Eigenschaft als Eigenkapitalgeber entstehen. Zudem führt der Standard eine Darstellung des Gesamtperiodenerfolgs ein, in der sämtliche erfassten Erfolgsbestandteile entweder in einer einzigen Aufstellung oder in zwei miteinander verbundenen Aufstellungen dargestellt werden. Der Konzern hat diesbezüglich noch keine finale Entscheidung getroffen. IFRS 2 »Aktienbasierte Vergütung« wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben, da keine Sachverhalte absehbar sind, die in den Anwendungsbereich dieser Neuregelung fallen. Ab dem 1. Januar 2009 ersetzt IFRS 8 IAS 14 »Segmentberichterstattung«. Nach vorläufigen Untersuchungen des Konzerns entsprechen die gemäß IFRS 8 identifizierten Geschäftssegmente im Wesentlichen denjenigen, die gemäß IAS 14 identifiziert wurden. Der überarbeitete IAS 23 fordert eine Aktivierung von Fremdkapitalkosten, die dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts direkt zugerechnet werden können. Bisher erfasst die SolarWorld Aktiengesellschaft Fremdkapitalkosten erfolgswirksam in der Periode, in der sie angefallen sind. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns werden derzeit geprüft. IFRIC 13 findet in Ermangelung von Kundenbindungsprogrammen keine Anwendung auf die SolarWorld Aktiengesellschaft. Folgende Rechnungslegungsstandards wurden in 2008 oder früher verabschiedet, jedoch bis zum 31. Dezember 2008 noch nicht von der EU in europäisches Recht übernommen: - Verbesserungen zu IFRSs (2007) IFRS 1 »Erstmalige Anwendung der IFRS (überarbeitet)« IFRS 3 »Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet)« IFRIC 12 »Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen« IFRIC 15 »Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien« IFRIC 16 »Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb« IFRIC 17 »Sachdividenden an Eigentümer« Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 »Kosten einer Investition in eine Tochtergesellschaft, eine gemeinsam beherrschte Gesellschaft oder ein assoziiertes Unternehmen« Änderungen an IAS 27 »Konzern- und Einzelabschlüsse« Änderungen an IAS 32 und IAS 1 »Kündbare Finanzinstrumente und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Liquidation« Änderungen an IAS 39 »Finanzinstrumente – Ansatz und Bewertung: Qualifiziertes Grundgeschäft« sowie IAS 39 F-99 - »Umgliederung von finanziellen Vermögenswerten: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften« Folgende Inhalte des Sammelstandards zu den Verbesserungen zu IFRSs können grundsätzlich Relevanz für die SolarWorld Aktiengesellschaft entwickeln: - - - - - - IAS 1 »Darstellung des Abschlusses«: In Übereinstimmung mit IAS 39 »Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung« werden als zu Handelszwecken gehalten klassifizierte Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz nicht automatisch als kurzfristig klassifiziert. Daraus ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. IAS 16 »Sachanlagen«: Der Begriff »Nettoveräußerungspreis« wird durch den Ausdruck »beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten« ersetzt. Daraus ergeben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. IAS 28 »Anteile an assoziierten Unternehmen«: Ein Anteil an einem assoziierten Unternehmen stellt für Zwecke der Durchführung eines Wertminderungstests einen separaten Vermögenswert dar. Aus diesem Grund werden Wertminderungen dem im Beteiligungsansatz enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwert nicht mehr gesondert zugeordnet. Diese Änderung kann sich auf den Konzern auswirken. IAS 36 »Wertminderung von Vermögenswerten«: In Fällen, in denen der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten auf Basis eines Discounted-Cashflow-Modells ermittelt wird, sind zusätzliche Angaben zum Diskontierungssatz erforderlich, entsprechend den Pflichtangaben, wenn ein Discounted-Cashflow-Modell zur Ermittlung des »Nutzungswerts« herangezogen wird. Die erforderlichen Angaben wird der Konzern vorgenehmen. IAS 10 »Ereignisse nach dem Bilanzstichtag«: Es wird klargestellt, dass nach Ende der Berichtsperiode beschlossene Dividenden keine Verpflichtungen darstellen. Daraus ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. IAS 39 »Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung«: Derivate können nach der erstmaligen Erfassung aufgrund von veränderten Umständen als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« designiert oder aus dieser Kategorie entfernt werden, weil es sich hierbei nicht um eine Umwidmung im Sinne des IAS 39.50 handelt. In IAS 39.73 wurde der Hinweis auf ein »Segment« in Bezug auf die Feststellung gestrichen, ob ein Instrument die Kriterien eines Sicherungsinstruments erfüllt. Die Verwendung eines neu berechneten Effektivzinssatzes wird vorgeschrieben, wenn ein finanzieller Vermögenswert gemäß IAS 39.50B, 50C oder 50E neu eingestuft wird und das Unternehmen in der Folge seine Schätzungen bezüglich der künftigen Mittelzuflüsse erhöht. Die Änderungen zu IAS 39 »Umgliederung von finanziellen Vermögenswerten: Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften« beinhalten lediglich Klarstellungen. Aus den Sachverhalten ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Die Änderungen von IFRS 1 sind nicht mehr auf die SolarWorld Aktiengesellschaft anwendbar. Des Weiteren werden IFRIC 12, 15, 16 und 17 keine Anwendung finden. Die überarbeiteten Standards IFRS 3 und IAS 27 sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. IFRS 3 führt Änderungen in der bilanziellen Behandlung von nach dem 1. Juli 2009 stattfindenden Unternehmenszusammenschlüssen ein, die sich auf die Ansatzhöhe des Geschäfts- oder Firmenwerts, auf die Ergebnisse des Berichtszeitraums, in dem ein Unternehmenserwerb erfolgt ist, und auf künftige Ergebnisse auswirken werden. IAS 27 schreibt vor, dass eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem TochterunterF-100 nehmen (ohne Verlust der Beherrschung) als Eigenkapitaltransaktion bilanziert wird. Deshalb wird aus einer solchen Transaktion weder ein Geschäfts- oder Firmenwert noch ein Gewinn oder Verlust entstehen. Außerdem werden Vorschriften zur Verteilung von Verlusten auf Mutterunternehmen und Anteile ohne beherrschenden Einfluss und die Bilanzierungsregelungen bei Transaktionen, die zu einem Beherrschungsverlust führen, geändert. Die Änderungen gemäß IFRS 3 und IAS 27 werden sich auf künftige Unternehmenstransaktionen auswirken. Die Änderungen von IAS 32 und IAS 1 hinsichtlich der kündbaren Finanzinstrumente werden sich nicht auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken, da der Konzern keine derartigen Instrumente ausgegeben hat. Die Änderungen des IAS 39 hinsichtlich qualifizierender Grundgeschäfte sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Die Änderung konkretisiert, wie die in IAS 39 enthaltenen Prinzipien zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen auf die Designation eines einseitigen Risikos in einem Grundgeschäft sowie auf die Designation von Inflationsrisiken als Grundgeschäft anzuwenden sind. Es wird zudem zulässig sein, lediglich einen Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der CashflowSchwankungen eines Finanzinstruments als Grundgeschäft zu designieren. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss hängen davon ab, in wieweit der Konzern in Zukunft Sicherungsmaßnahmen durchführt und hierfür Hedge Accounting anwendet. 2. KONSOLIDIERUNGSKREIS UND RECHTLICHE KONZERNSTRUKTUR In den Konzernabschluss werden die SolarWorld Aktiengesellschaft und sämtliche in- und ausländischen Unternehmen einbezogen, bei denen die SolarWorld Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschaft verfügt oder auf andere Weise auf die Tätigkeit einen beherrschenden Einfluss nehmen kann. Die Gesellschaften werden beginnend mit dem Zeitpunkt, ab dem die SolarWorld Aktiengesellschaft die Beherrschung ausüben kann, in den Konzernabschluss einbezogen. Joint Ventures werden nach der Equity-Methode bilanziert. Am 31. Dezember 2008 gehörten dem SolarWorld-Konzern folgende Gesellschaften in der hier dargestellten Struktur an: Die Gesellschaften des SolarWorld-Konzerns 2008 • S. 163 Die Deutsche Solar AG, Deutsche Cella GmbH, Solarfactory GmbH, Sunicon AG sowie SolarWorld Innovations GmbH machen von den Offenlegungs- und Aufstellungserleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. 3. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen werden für den Konzernabschluss auf einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übergeleitet. Bei der Kapitalkonsolidierung werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem auf sie entfallenden Eigenkapital – bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert – zum Zeitpunkt des Erwerbs verrechnet. Ein sich ergebender positiver Unterschiedsbetrag wird den Vermögensgegenständen insoweit F-101 zugerechnet, als deren Buchwert vom Zeitwert abweicht. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert behandelt. Ein sich ergebender negativer Unterschiedsbetrag wird ergebniswirksam erfasst. Aus konzerninternen Transaktionen resultierende Salden, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischengewinne werden eliminiert. 4. WÄHRUNGSUMRECHNUNG Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währungen in Euro (€) umgerechnet. Die funktionale Währung ausländischer Gesellschaften wird durch das primäre Wirtschaftsumfeld bestimmt, in dem sie hauptsächlich Zahlungsmittel erwirtschaften und verwenden. Innerhalb der SolarWorld Aktiengesellschaft entspricht die funktionale Währung grundsätzlich der lokalen Währung mit Ausnahme der Solarparc AG Asia Pacific PTE LTD., deren funktionale Währung der US-Dollar ist. Zur Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Gesellschaften in die Berichtswährung des Konzerns werden die Vermögenswerte und Schulden mit den Stichtagskursen, die Aufwendungen und Erträge grundsätzlich mit den Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Aus der Umrechnung resultierende Differenzbeträge werden aufgrund der stichtagsbezogenen Methode erfolgsneutral in eine Umrechnungsrücklage eingestellt. F-102 F-103 Folgende Wechselkurse waren für die Währungsumrechnung maßgebend: Stichtagskurs Durchschnittskurs 1 € (EUR) = 2008 2007 2008 2007 USA 1,39 1,47 1,47 1,38 Schweden 9,44 9,44 9,26 9,26 SEK Südafrika 13,07 10,03 12,09 9,68 ZAR 1.839,00 - Korea 1.788,65 1) - 1) Durchschnittskurs Oktober – Dezember 2008 5. WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN DES MANAGEMENTS Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die sich auf den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz bzw. auf die Höhe und den Ausweis der Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns sowie die Angabe von Eventualvermögen und -schulden auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen. Folgende wesentliche Ermessensentscheidungen wurden bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns in 2008 getroffen: Der Solarparc- Konzern hat in 2008 Liefer- und Abnahmeverträge abgeschlossen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Lohnfertigung anzusehen sind und daher entsprechend bilanziert wurden. Erhaltene und geleistete Anzahlungen beinhalten insbesondere Anzahlungen im Zusammenhang mit langfristig geschlossenen Verkaufskontrakten über Siliziumwafer sowie ebenfalls langfristig geschlossenen Einkaufskontrakten über Rohsilizium. Diese Anzahlungen sind vertraglich unverzinslich. Da die Kontrakte jedoch bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Finanzierungskomponente enthalten, werden sie mit dem impliziten oder laufzeitkongruenten Zinssatz aufgezinst. Die wesentlichsten Annahmen und Schätzungen beziehen sich auf die Beurteilung der Werthaltigkeit des Firmenwertes, die Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern, die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen, die Bewertung von Finanzinstrumenten sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Insbesondere werden bezüglich der erwarteten Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch F-104 USD KRW unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Die Werthaltigkeitstests des Konzerns in Bezug auf den Firmenwert basieren auf Berechnungen, bei denen die Discounted-Cashflow-Methode angewendet wird. Die Cashflows werden aus dem Finanzplan der nächsten fünf Jahre abgeleitet, wobei Restrukturierungsmaßnahmen, zu denen sich der Konzern noch nicht verpflichtet hat, und noch nicht in Umsetzung befindliche künftige Erweiterungsinvestitionen, die die Ertragskraft der getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheit erhöhen werden, nicht enthalten sind. Der erzielbare Betrag ist stark abhängig von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Diskontierungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen und der für Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate. Die Grundannahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags für die zahlungsmittelgenerierende Einheit werden in der Tz. 7 genauer erläutert. Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, sind wesentliche Annahmen und Schätzungen des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Informationen hierzu sind in Tz. 32 enthalten. Sofern der beizulegende Zeitwert von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe von Daten eines aktiven Markts bestimmt werden kann, wird er unter Verwendung von Bewertungsverfahren einschließlich der DiscountedCashflow-Methode ermittelt. Die in das Modell eingehenden Größen stützen sich, soweit möglich, auf beobachtbare Marktdaten. Ist dies nicht möglich, stellt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in gewissem Maße eine Ermessensentscheidung dar. Die Ermessensentscheidungen betreffen Parameter wie Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko und Volatilität. Änderungen der Annahmen bezüglich dieser Faktoren könnten sich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert der Finanzinstrumente auswirken. Für weitere Erläuterungen wird auf Tz. 46 verwiesen. Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit und den künftigen Rentensteigerungen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Bei der Ermittlung des angemessenen Diskontierungssatzes orientiert sich das Management an den Zinssätzen von Unternehmensanleihen mit AAA- oder AA-Rating. Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln. Künftige Lohn- und Gehaltssowie Rentensteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten. Weitere Details zu den verwendeten Annahmen werden in Tz. 19 und 52 erläutert. Hinsichtlich der konkreten Ausprägung getroffener Annahmen im Zusammenhang mit der Ermittlung weiterer Rückstellungen wird auf die Tz. 20 und 52 verwiesen. F-105 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 6. AUSWEISÄNDERUNGEN In der Gewinn- und Verlustrechnung wird innerhalb des Finanzergebnisses eine zusätzliche Position »Sonstiges Finanzergebnis« separat ausgewiesen, in der das Nettoergebnis aus designiert als zum beizulegenden Zeitwert bewerteten sowie zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten enthalten ist. Im Vorjahr war dieses Ergebnis Bestandteil der Zins- und anderen Finanzerträge. In der Bilanz werden die im Vorjahr separat ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten in der Position »IV. Übrige Forderungen und Vermögenswerte« sowie » V. Übrige kurzfristige Schulden« zusammengefasst. 7. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und mit Ausnahme der Firmenwerte jeweils planmäßig linear über eine Nutzungsdauer von vier bis 15 Jahren abgeschrieben. Bei der Erstellung immaterieller Vermögenswerte anfallende Forschungsaufwendungen werden sofort als Aufwand verrechnet. In gleicher Weise wird mit den Entwicklungsaufwendungen verfahren, da Forschung und Entwicklung iterativ miteinander vernetzt sind und daher eine verlässliche Trennbarkeit nicht gegeben ist. Dauerhafte Wertminderungen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt. Firmenwerte, auch solche aus der Kapitalkonsolidierung, werden gemäß den Regelungen der IFRS 3 sowie IAS 36 und 38 einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Wie auch schon in den Vorjahren hat der Impairment-Test zum 31. Dezember 2008 erneut ergeben, dass die Werthaltigkeit der ausgewiesenen Firmenwerte gegeben ist. Für Zwecke des Impairment-Tests wurden die Buchwerte der Firmenwerte der betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit, CGU) »Wafer-Produktion« zugeordnet. Vor und mangels Abwertung auch nach Durchführung des Werthaltigkeitstests betrug bzw. beträgt der Buchwert des der CGU »Wafer-Produktion« zugeordneten Firmenwerts T€ 29.587 (i. Vj. T€ 29.587). Die erzielbaren Beträge wurden als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bestimmt. Die Ermittlung erfolgte mittels Discounted-Cashflow-Verfahren. Zur Bestimmung des erzielbaren Betrages wurden die Cashflow-Prognosen herangezogen, die auf den neuesten, vom Management genehmigten Planungen beruhen. Die Prognosen ihrerseits basieren auf den nachfolgend genannten grundlegenden Annahmen. Als grundlegende Annahmen werden jene Annahmen bezeichnet, in Bezug auf deren Veränderung der erzielbare Betrag der CGU die höchste Sensitivität aufweist. F-106 Hinsichtlich der CGU »Wafer-Produktion« basieren die Prognosen auf den folgenden grundlegenden Annahmen: - - Kurz- und mittelfristig sinkende Rohstoffpreise (Silizium); Grundlage dieser Annahme sind die abgeschlossenen Langfristverträge mit Siliziumproduzenten. Anstieg der Absatzmengen bis auf mindestens 1.000 MW in 2011; Grundlage dieser Annahme ist der derzeitige Ausbau der Kapazitäten an den Standorten in Deutschland und den USA sowie die Markterwartungen bzw. bereits bestehende Lieferverträge. Jährlicher Rückgang der Absatzmarktpreise im hohen einstelligen Prozentbereich; Grundlage dieser Annahme sind einschlägige Marktstudien Dritter. Die Cashflow-Prognosen für die CGU »Wafer-Produktion« wurden aus den detaillierten Planungsrechnungen der Gesellschaft für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeleitet. Für den darüber hinaus gehenden Zeitraum wurde basierend auf dem letzten Detailprognosejahr eine Extrapolation vorgenommen. Hierbei wurde eine Wachstumsrate von 2,5% (i. Vj. 3%) gemäß den langfristigen Wachstumsannahmen externer Studien für die SolarWorld Aktiengesellschaft unterstellt. Zur Berechnung des erzielbaren Betrages wurden die zukünftigen Cashflows der CGU »Wafer-Produktion« mit einem risikoadjustierten Diskontierungszinssatz nach Steuern von rund 9,4% (i. Vj. 9,3%) abgezinst. Dieser Zinssatz wird gestützt von externen Analysten der SolarWorld Aktiengesellschaft. 8. SACHANLAGEN Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Einzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Des Weiteren gehören zu den Herstellungskosten die fertigungsbedingten Abschreibungen sowie die fertigungsbezogenen anteiligen Kosten für die betriebliche Altersversorgung und die freiwilligen sozialen Leistungen des Unternehmens. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, sofern sie der Herstellung zugerechnet werden können. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beinhalten zudem neben dem Kaufpreis nach Abzug von Rabatten, Boni und Skonti alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert zu dem Standort und in den erforderlichen, vom Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Hinsichtlich der in diesem Zusammenhang aktivierten Eigenleistungen wird auf Tz. 24 verwiesen. Für Gebäude werden Nutzungsdauern zwischen 15 und 45 Jahren zugrunde gelegt, Bauten und Einbauten auf fremden Grundstücken werden entsprechend der Laufzeit der Mietverträge bzw. einer niedrigeren Nutzungsdauer abgeschrieben. Als Nutzungsdauer von technischen Anlagen und Maschinen werden überwiegend bis zu zehn Jahre angesetzt. Betriebs- und Geschäftsausstattung wird bei normaler Beanspruchung über drei bis fünf Jahre abgeschrieben. Geleaste Sachanlagen, die im wirtschaftlichen Eigentum stehen, bei denen der Leasingnehmer also im Wesentlichen alle mit dem Leasinggegenstand verbundenen Chancen und Risiken F-107 trägt, werden entsprechend IAS 17 zu Marktwerten bilanziert, soweit die Barwerte der Leasingzahlungen nicht niedriger sind. Die Abschreibungskosten und Nutzungsdauern entsprechen denen vergleichbarer, erworbener Vermögensgegenstände. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden gemäß IAS 36 zum Bilanzstichtag außerplanmäßig abgeschrieben, wenn eine Indikation für eine Wertminderung vorliegt und nach dem dann durchgeführten Werthaltigkeitstest der erzielbare Betrag des Vermögensgegenstandes unter den Buchwert gesunken ist. Bei Vermögenswerten, die einer firmenwerttragenden CGU zuzurechnen sind, wird der Werthaltigkeitstest unabhängig von einer Indikation jährlich durchgeführt. Insoweit wird auf Tz. 7 verwiesen. Für die anderen wesentlichen Vermögenswerte ergaben sich im Geschäftsjahr keine Wertminderungshinweise. 9. AT EQUITY BEWERTETE ANTEILE Die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen der Beteiligung, der beim Erwerb aufgedeckten stillen Reserven und Lasten sowie der anteiligen nicht realisierten Zwischenergebnisse aus Transaktionen an die Beteiligungsgesellschaft erfasst. Der mit der Beteiligung verbundene Geschäftsoder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird weder planmäßig abgeschrieben noch einem gesonderten Wertminderungstest unterzogen. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Erfolg der Beteiligung inklusive der Effekte aus der Fortschreibung der aufgedeckten stillen Reserven und Lasten. Hierbei handelt es sich um den Anteilseignern der Beteiligung zurechenbaren Gewinn und somit um den Gewinn nach Steuern und Minderheitsanteilen an den Tochterunternehmen der Beteiligung. Unmittelbar im Eigenkapital der Beteiligung ausgewiesene Änderungen werden vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und ggf. in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Nicht realisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen von der Beteiligung an den Konzern werden entsprechend dem Anteil an der Beteiligung eliminiert. Die Abschlüsse der Beteiligungen werden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Soweit erforderlich, werden Anpassungen an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen. Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für die Anteile des Konzerns zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einer Beteiligung wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils an der Beteiligung und dem Buchwert des Anteils als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst. 10. VORRÄTE Unter den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige eigene Erzeugnisse, Handelswaren sowie geleistete Anzahlungen auf Vorräte ausgewiesen. Der Ansatz der erworbenen Vorratsgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten, die in Abhängigkeit von der Art der Vorratsgegenstände zum Teil auf Basis von Durchschnittskosten und zum Teil nach der First-in-First-out-(FiFo-)Methode ermittelt werden. Der Ansatz der selbst erstellten F-108 Vorratsgegenstände erfolgt zu Herstellungskosten. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten, basierend auf einer normalen Kapazitätsauslastung der Produktionsanlagen. Zudem beinhalten sie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können sowie, soweit fertigungsbezogen, die anteiligen Kosten für die betriebliche Altersversorgung und für freiwillige soziale Leistungen des Unternehmens. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzurechnen sind. Finanzierungskosten werden nicht berücksichtigt. Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungs/Herstellungskosten einerseits und realisierbarem Nettoveräußerungspreis andererseits. Letzterer ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös des Endproduktes abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Aufgrund der Produktionsgegebenheiten von Unternehmen und Branche werden in der Bilanz fertige Erzeugnisse mit Handelswaren zusammengefasst. Die unter den Vorräten ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen wurden teilweise in USDollar geleistet. Da es sich hierbei gemäß IAS 21.16 nicht um monetäre Posten handelt, erfolgte eine Bewertung mit dem historischen, bei Verausgabung gegebenen Kurs. Da die geleisteten Zahlungen vertraglich unverzinslich sind, dem Sachverhalt jedoch implizit eine Finanzierungstransaktion zugrunde liegt, erfolgte eine Aufzinsung mit dem fristenkongruenten oder impliziten Zinssatz. 11. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Die Bilanzierung der Kundenforderungen erfolgt zum Nennwert. Bestehen an der Einbringlichkeit der Forderungen Zweifel, werden die Kundenforderungen mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt. Wertberichtigungen werden teilweise unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. In Fremdwährung valutierende Forderungen werden zum Mittelkurs aus Geld- und Briefkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Entscheidung, ob die Wertberichtigung über ein Wertberichtigungskonto erfolgt oder direkt den Buchwert mindert, hängt von der Wahrscheinlichkeit des erwarteten Forderungsausfalls ab. Die Bilanzierung von Forderungen aus Auftragsfertigungen ist nach der Percentage-ofCompletion-Methode gemäß IAS 11 vorgenommen worden. Es wird verwiesen auf die Angaben unter Tz. 22 (Ertrags- und Aufwandsrealisierung). 12. ÜBRIGE FORDERUNGEN UND VERMÖGENSWERTE Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden grundsätzlich mit dem Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken sind durch entsprechende Wertkorrekturen berücksichtigt. 13. SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Wertpapiere. Diese werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« werden, als »bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen«, als »zur F-109 Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte« oder als »Kredite und Forderungen« kategorisiert. Beim erstmaligen Ansatz werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten bewertet. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« kategorisiert wurden. Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert, ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Wertpapiere, die als »bis zu Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen« kategorisiert wurden. Wertpapiere werden als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« kategorisiert, wenn sie entweder als solche designiert oder »zu Handelszwecken gehalten« werden. Sie werden als »zu Handelszwecken gehalten« klassifiziert, wenn sie mit der Absicht erworben wurden, sie kurzfristig wieder zu verkaufen. Sie werden designiert als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet«, wenn sie Teil eines Portfolios sind, das auf Grundlage der beizulegenden Zeitwerte beurteilt und gesteuert wird. Der Erwerb und Verkauf von Wertpapieren erfolgt unter dem Aspekt des ertragsoptimierten Liquiditätsmanagements und wird im Wesentlichen zentral durch die SolarWorld Aktiengesellschaft gesteuert. »Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete« finanzielle Vermögenswerte werden mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Der erfasste Nettogewinn oder -verlust schließt etwaige Dividenden und Zinsen des finanziellen Vermögenswertes mit ein. Wertpapiere, die als »zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte« klassifiziert wurden, werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgsneutral in der IAS 39 Rücklage erfasst. Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte. Sofern diese nicht verfügbar sind, werden sie unter Anwendung von Bewertungsmodellen berechnet, die auf Discounted-Cashflow-Analysen und beobachtbaren aktuellen Marktparametern basieren. Sind entsprechende Markparameter nicht verfügbar, werden die beizulegenden Zeitwerte unter Würdigung indikativer Bewertungen und sonstiger verfügbarer Informationen ermittelt. Wertpapiere, die als »Kredite und Forderungen« klassifiziert wurden, werden nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat unter Beachtung von IFRIC 14 und IAS 19 unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten Rückdeckungsversicherungen aktiviert, die der Insolvenzsicherung der Altersteilzeitverpflichtungen dienen. Der Wertansatz erfolgte auf Basis der Angaben der Versicherungsgesellschaft zum Aktivwert und in Höhe des Betrages, zu dem der Versicherungswert die Altersteilzeitverbindlichkeiten übersteigt (Planvermögensüberschuss). F-110 14. FLÜSSIGE MITTEL Die flüssigen Mittel beinhalten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden als »Kredite und Forderungen« klassifiziert und nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. 15. ZUR VERÄUßERUNG BESTIMMTE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN SOWIE NICHT FORTGEFÜHRTE AKTIVITÄTEN Als zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte werden einzelne langfristige Vermögenswerte, Gruppen von Vermögenswerten oder Vermögenswerte nicht fortgeführter Unternehmensbereiche ausgewiesen, deren Buchwerte überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden und im Übrigen die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllen. Diese Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Wertminderungen werden für diese Vermögenswerte grundsätzlich nur dann erfasst, wenn der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwertes liegt. Im Fall einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten ist die zuvor erfasste Wertminderung rückgängig zu machen. Die Zuschreibung ist auf die zuvor für die betreffenden Vermögenswerte erfassten Wertminderungen begrenzt. Unter der Position »Zur Veräußerung bestimmte Schulden« werden Schulden ausgewiesen, die Bestandteile einer nicht fortgeführten Aktivität darstellen. Aufwendungen und Erträge aus der Geschäftstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten werden ebenso wie Gewinne und Verluste aus deren Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung der nicht fortgeführten Aktivitäten werden ebenfalls unter dieser Position ausgewiesen. 16. FINANZSCHULDEN Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Vom Konzern ausgereichte Finanzgarantien werden bei erstmaliger Erfassung als Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, abzüglich der mit der Ausreichung der Garantie direkt verbundenen Transaktionskosten. Anschließend erfolgt die Bewertung der Verbindlichkeit mit der bestmöglichen Schätzung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlichen Aufwendungen oder dem höheren angesetzten Betrag abzüglich der kumulierten Amortisationen. F-111 17. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND HEDGING Nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebundene derivative Finanzinstrumente werden als »zu Handelszwecken gehalten« kategorisiert und damit erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Solarparc-Konzern setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen und Investitionen resultierenden Zins- und Währungsrisiken ein. Die derivativen Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung sowie in der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte gehandelter derivativer Finanzinstrumente entsprechen den Marktpreisen. Nicht gehandelte derivative Finanzinstrumente werden unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet. Der SolarWorld-Konzern wendet Vorschriften zu Sicherungsmaßnahmen gemäß IAS 39 (Hedge Accounting) zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) an. Für die Erfassung der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte – erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital – ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der Sicherungszusammenhang als solcher bilanziert. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft einschließlich der Risikomanagementziele dokumentiert. Des Weiteren wird bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderung der Cashflows des Grundgeschäfts im hohen Maße effektiv ist. Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwertes eines Derivates oder eines originären Finanzinstruments, das im Rahmen eines Cashflow Hedges als Sicherungsinstrument designiert worden ist, wird im Eigenkapital erfasst. Der auf den ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam in den »sonstigen betrieblichen Erträgen« oder »sonstigen betrieblichen Aufwendungen« ausgewiesen. Im Eigenkapital erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, in der auch das Grundgeschäft des Cashflow Hedges ergebniswirksam wird. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in demselben Posten, in dem auch das Grundgeschäft ausgewiesen wird. Führt jedoch eine abgesicherte erwartete Transaktion zur Erfassung eines nicht finanziellen Vermögenswertes oder einer nicht finanziellen Schuld, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus dem Eigenkapital ausgebucht und bei der erstmaligen Ermittlung der Anschaffungskosten des Vermögenswertes oder der Schuld berücksichtigt. F-112 Die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbeziehung endet, wenn die Sicherungsbeziehung aufgelöst, das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird oder sich nicht mehr für Sicherungszwecke eignet. Der vollständige zu diesem Zeitpunkt im Eigenkapital erfasste Gewinn oder Verlust verbleibt im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam vereinnahmt, wenn die erwartete Transaktion ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet wird. Wird mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet, wird der gesamte im Eigenkapital erfasste Erfolg sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt. 18. ABGEGRENZTE INVESTITIONSZUWENDUNGEN Die vereinnahmten Investitionszuwendungen werden in Anwendung von IAS 20 abgegrenzt und über die Nutzungsdauer der betreffenden Anlagegegenstände ertragswirksam aufgelöst. Somit wird dieser Posten über die Perioden der Nutzungsdauer der bezuschussten Sachanlagen verteilt und erhöht die Vorsteuerergebnisse zukünftiger Geschäftsjahre sukzessive. Dieser Ergebniserhöhung stehen Abschreibungsaufwendungen in entsprechender Höhe gegenüber, die somit im Saldo neutralisiert werden. Zusätzlich werden sich steuerliche Effekte ergeben, wobei die ergebniserhöhende Auflösung der abgegrenzten Investitionszuwendungen insoweit ertragsteuerfrei erfolgt, als diese aus der Vereinnahmung steuerfreier Investitionszulagen resultieren. Ebenfalls unter IAS 20 subsumiert werden Einnahmen aus Steuergutschriften für getätigte Investitionen (Investment Tax Credits). Ansprüche auf Steuergutschriften werden bilanziert, sofern eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die wesentlichen Voraussetzungen für den Erhalt erfüllt werden und die Erteilung erfolgt. Die Bewertung der Ansprüche erfolgt mit dem Barwert. 19. ALTERSVERSORGUNG Die betriebliche Altersversorgung im Konzern erfolgt überwiegend beitragsorientiert (Defined Contribution Plans). Hierbei zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen oder auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche und private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die jährlichen Beiträge sind als Personalaufwand ausgewiesen. In einem Fall besteht ein leistungsorientierter Altersversogungsplan (Defined Benefit Plan). Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem in IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) für leistungsorientierte Altersversorgungspläne. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden als Aufwand oder Ertrag erfasst, wenn der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste 10% der Verpflichtung zu diesem Zeitpunkt übersteigt. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird im Finanzergebnis gezeigt. 20. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Vermögensabfluss führt und sich diese VermöF-113 gensbelastung verlässlich abschätzen lässt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Rückstellungen für Verpflichtungen, die voraussichtlich nicht im Folgejahr zu einer Belastung führen, werden in Höhe des Barwertes des erwarteten Vermögensabflusses erfasst. Muss die Rückstellungsbildung unterbleiben, weil eines der Kriterien nicht erfüllt ist, ohne dass die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme ganz entfernt (remote) ist, wird über die entsprechenden Verpflichtungen als Eventualschulden berichtet. 21. ÜBRIGE SCHULDEN Die unter den übrigen Schulden ausgewiesenen abgegrenzten Schulden werden für erhaltene Dienstleistungen und Waren erfasst, für die die formalen Voraussetzungen für die Zahlung noch nicht erfüllt sind. Für diese Schulden ist der künftige Vermögensabfluss dem Grunde nach sicher und unterliegt der Höhe nach nur unwesentlichen Unsicherheiten. Die Bewertung erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Die unter den übrigen Schulden ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen lauten teilweise auf US-Dollar. Da es sich hierbei nicht um monetäre Posten im Sinne von IAS 21.16 handelt, erfolgte eine Bewertung mit dem historischen, bei Vereinnahmung gegebenen Kurs. Da den langfristigen Kontrakten implizit eine Finanzierungskomponente zugrunde liegt, die erhaltenen Anzahlungen jedoch vertraglich unverzinslich sind, wurden sie mit dem laufzeitkongruenten oder impliziten Zinssatz aufgezinst. 22. ERTRAGS- UND AUFWANDSREALISIERUNG Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren oder Erzeugnissen werden mit Übergang der signifikanten Risiken und Chancen erfasst, wenn, wie regelmäßig der Fall, auch die übrigen Voraussetzungen (keine fortgesetzte Involvierung, verlässliche Bestimmbarkeit der Erlöshöhe und ausreichende Wahrscheinlichkeit des Zuflusses) gegeben sind. Die Umsatzerlöse aus dem Projektgeschäft werden nach der Percentage-of-CompletionMethode gemäß IAS 11 erfasst. Dabei wird eine anteilige Gewinnrealisierung entsprechend dem Fertigstellungsgrad vorgenommen, wenn eine Ermittlung des Fertigstellungsgrades, der Gesamtkosten und der Gesamterlöse der jeweiligen Aufträge im Sinne von IAS 11 zuverlässig möglich ist. Der Fertigstellungsgrad der einzelnen Projekte wird grundsätzlich nach dem Cost-to-Cost-Verfahren gemäß IAS 11.30a ermittelt. Unter den genannten Voraussetzungen werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad anteilig die Gesamtprojekterlöse realisiert. Die Auftragskosten umfassen die dem Auftrag direkt zurechenbaren Kosten und Teile der Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Aufwandszuschüsse werden periodengerecht entsprechend dem Anfall der Aufwendungen ertragswirksam erfasst. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Rückstellungen für Gewährleistung werden zum Zeitpunkt der Realisierung der entsprechenden Umsatzerlöse gebildet. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. F-114 ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 23. UMSATZERLÖSE Die Umsätze und ihre Aufteilung auf Unternehmensbereiche und Regionen sind aus der Segmentberichterstattung (Tz. 36) in diesem Konzernanhang ersichtlich. Die Konzernumsätze betreffen die folgenden Produkte und Leistungen: 2008 2007 653.882 489.147 Projekterlöse 11.187 31.388 Zellen 32.178 26.844 Wafer 203.064 142.209 900.311 689.588 in T€ Modul- und Bausatzverkauf (Eigen- und Fremdproduktion) Die Projekterlöse resultieren im Wesentlichen aus der Errichtung von Großsolaranlagen. Zum Bilanzstichtag sind in den Projekterlösen neben schlussgerechneten Projekten noch laufende Projekte enthalten, deren Umsatzerlöse nach der Percentage-of-Completion-Methode gemäß IAS 11 periodisch abgegrenzt werden. Der Betrag dieser Umsätze beläuft sich zum Stichtag auf T€ 2.944 (i. Vj. T€ 3.549). 24. AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN Die aktivierten Eigenleistungen betreffen zum Einen die Errichtung von Photovoltaikanlagen, die von der zum Konsolidierungskreis gehörenden Go!Sun GmbH & Co. kg und der Solar Factory GmbH betrieben werden. Des Weiteren enthält diese Position Eigenleistungen im Zusammenhang mit der Versetzung neuer Produktionsanlagen in einen betriebsbereiten Zustand. F-115 25. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE 2008 2007 Kursgewinne 10.718 4.116 Auflösung der abgegrenzten Investitionszuwendungen 10.210 8.009 Ertrag aus sonstigen Aufwandszuschüssen 6.608 27.615 Erträge aus sonstigen Lieferungen und Leistungen 2.366 2.034 Ertrag aus Aufwandszuschüssen für Forschung und Entwicklung 2.353 3.678 Auflösung von Rückstellungen 348 495 Gewinn aus Anlagenabgängen 138 4.046 4.100 7.260 36.841 57.253 in T€ Übrige sonstige betriebliche Erträge Der Ertrag aus sonstigen Aufwandszuschüssen resultiert aus einer Vereinbarung zwischen der Solarparc AG Industries Deutschland GmbH (SWID) und der Shell Gruppe, nach der der SWID Zuschüsse für Aufwendungen aus antizipierter Unterauslastung, erforderliche Umstrukturierungsmaßnahmen und für den Bezug von Silizium gewährt wurden. Die vereinnahmten Zuschüsse für Forschung und Entwicklung sind mit einer Reihe von Auflagen verbunden. Diese kann der SolarWorld-Konzern nach jetzigem Kenntnisstand vollständig erfüllen, sodass mit keinen Rückzahlungen zu rechnen ist. Die Kursgewinne enthalten im Wesentlichen Gewinne aus Kursveränderungen zwischen Entstehungs- und Zahlungszeitpunkt von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Kursgewinne aus der Bewertung zum Stichtagskurs. Entsprechende Kursverluste werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. 26. MATERIALAUFWAND in T€ Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Aufwendungen für bezogene Leistungen F-116 2008 2007 395.540 316.184 58.520 17.470 454.060 333.654 27. PERSONALAUFWAND 2008 2007 Löhne und Gehälter 74.814 60.947 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 15.316 14.057 90.130 75.004 in T€ 28. ABSCHREIBUNGEN Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus dem Anlagenspiegel. Von den im Anlagenspiegel ausgewiesenen Zugängen zu den kumulierten Abschreibungen in Höhe von T€ 55.166 (i. Vj. 42.807) entfallen auf die nicht fortgeführten Aktivitäten Abschreibungen in Höhe von T€ 0 (i. Vj. T€ 753). 29. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN 2008 2007 Fremdpersonaleinsatz 14.900 12.648 Instandhaltungsaufwendungen 13.683 14.277 Kursverluste 13.165 6.354 Werbe- und Reisekosten 9.629 5.720 Vertriebsaufwendungen 8.549 5.415 Aufwand aus der Zuführung zu anderen Rückstellungen 4.162 3.697 Mieten und Pachten 4.041 3.624 Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten 4.032 3.956 Versicherungen 3.945 3.749 Aufwand aus der Zuführung zur Gewährleistungsrückstellung 2.936 1.349 Datenverarbeitungsleistungen 2.317 1.302 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (Fremdleistungen) 2.180 2.870 Wertberichtigungen auf Forderungen und Forderungsverluste 1.024 604 460 2.602 14.860 11.962 99.883 80.129 in T€ Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen F-117 30. AUFWENDUNGEN FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Im Geschäftsjahr entfielen auf die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des SolarparcKonzerns Aufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 13.024 (i. Vj. T€ 10.802). Der überwiegende Teil dieser Aufwendungen resultiert aus Personalaufwendungen. 31. FINANZERGEBNIS a) Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen in T€ 2008 2007 1.376 673 -9.988 -2.503 -8.612 -1.830 2008 2007 Zinserträge 24.491 11.548 Andere Finanzerträge 16.947 9.033 41.438 20.581 Erträge aus at Equity bewerteten Anteilen Aufwendungen aus at Equity bewerteten Anteilen b) Zins- und andere Finanzerträge in T€ Die Zinserträge enthalten Zinsen aus verzinslichen Wertpapieren, Termingeldern und sonstigen Bankguthaben, die als »Kredite und Forderungen« oder als »zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte« kategorisiert sind. c) Zins- und andere Finanzaufwendungen in T€ 2008 2007 Zinsaufwendungen 38.250 33.154 Andere Finanzaufwendungen 10.796 5.295 49.046 38.449 Die Zinsaufwendungen enthalten ausschließlich Zinsen für finanzielle Verbindlichkeiten, die als »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet« kategorisiert sind. Sie resultieren aus Bankdarlehen, aus den von der SolarWorld Aktiengesellschaft emittierten Fremdkapitalinstrumenten sowie aus verzinslichen Verbindlichkeiten des Solarparc-Konzerns gegenüber seinen Mitarbeitern im Rahmen eines Programms zur gewinnorientierten Mitarbeitervergütung. F-118 d) Sonstiges Finanzergebnis in T€ 2008 2007 designiert als zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten -56.221 -5.895 zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten 297 2.631 -55.924 -3.264 Nettogewinne und -verluste aus Das Nettoergebnis der Kategorie »designiert als zum beizulegenden Zeitwert bewertet« ist in Höhe von rund -30 (i.Vj. 0) Mio. € auf Veränderungen des Bonitätsrisikos zurückzuführen. In der Darstellung der Nettogewinne und -verluste werden Derivate, die sich in einer Sicherungsbeziehung befinden, nicht berücksichtigt. Freistehende Derivate sind in der Bewertungskategorie »zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte« enthalten. 32. ERTRAGSTEUERN Der ausgewiesene Steueraufwand ohne nicht fortgeführte Aktivitäten setzt sich wie folgt zusammen: 2008 2007 56.079 63.798 Tatsächlicher Steueraufwand (+) Ausland 759 380 Tatsächlicher Steueraufwand (+) gesamt 56.838 64.178 Latenter Steueraufwand (+) Inland 5.038 10.765 Latenter Steuerertrag (-) Ausland -8.454 -9.916 Latenter Steueraufwand (+) / -ertrag (-) gesamt -3.416 849 Ausgewiesener Steueraufwand (+) gesamt 53.422 65.027 in T€ Tatsächlicher Steueraufwand (+) Inland Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf das Einkommen und den Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede (temporary differences) zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in IFRS- und Steuerbilanz, aus Konsolidierungsvorgängen sowie auf realisierbare Verlustvorträge ermittelt. Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Die Steuersätze basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. F-119 Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steuern nur angesetzt, wenn ihre Realisierung mittelfristig (innerhalb der nächsten fünf Jahre) mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Auf Verlustvorträge, die bei der SolarWorld Industries America LP vor dem Erwerb durch die SolarWorld Aktiengesellschaft entstanden sind, wurden keine latenten Steuern aktiviert, da nicht hinreichend sicher ist, dass diese dem Grunde nach von der SolarWorld Aktiengesellschaft genutzt werden können. Im Übrigen werden die latenten Steuern auf bestehende Verlustvorträge durchgehend als realisierbar angesehen, weil sich aus den laufend aktualisierten Plänen und der zugrunde liegenden strategischen Ausrichtung des Konzerns die Erwartung ausreichender zukünftiger positiver Ergebnisse begründet. Wertberichtigungen der aktiven latenten Steuern wurden daher, wie im Vorjahr, nicht vorgenommen. Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfallen unsaldiert und saldiert die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern: Aktive latente Steuern Passive latente Steuern 2008 2007 2008 2007 1.655 27 15.919 12.890 Kurzfristige Vermögenswerte 5.531 3.953 8.549 3.809 Abgegrenzte Investitionszuwendungen 1.890 1.656 0 0 Übrige langfristige Schulden 3.750 3.998 6.007 3.754 Kurzfristige Schulden 1.227 598 56 0 19.967 14.020 0 0 34.020 24.252 30.531 20.453 Saldierung -6.947 -5.434 -6.947 -5.434 Bilanziell ausgewiesene latente Steuern 27.073 18.818 23.584 15.019 in T€ Immaterielle Sachanlagen Vermögenswerte und Steuerlich nutzbare Verlustvorträge Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn sie sich auf dieselbe Steuerbehörde und auf dasselbe Steuersubjekt beziehen. Zum Bilanzstichtag wurden im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und von »zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten« latente Steueransprüche in Höhe von T€ 282 (i. Vj. T€ 673) und latente Steuerverpflichtungen in Höhe von T€ 4.508 (i. Vj. T€ 2.268) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Nachfolgend werden die wesentlichen Unterschiede zwischen den nominellen und den tatsächlichen Steuersätzen im Berichtsjahr und im Vorjahr hinsichtlich der fortgeführten Aktivitäten erläutert: F-120 2008 2007 188.669 175.910 30,0 40,0 56.601 70.364 0 -3.617 Abweichende in- und ausländische Steuerbelastung -2.280 -775 Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge -5.227 -1.244 1.850 102 -371 -291 2.849 488 53.422 65.027 28,3 37,0 in T€ Ergebnis vor Ertragsteuern Erwarteter Ertragsteuersatz (inkl. Gewerbesteuer) (in %) Erwarteter Ertragsteueraufwand (+) Steuersatzänderungen Steuern aus anderen nichtabzugsfähigen Aufwendungen Periodenfremde tatsächliche Steuern Sonstige Abweichungen des Steueraufwands Ausgewiesener Ertragsteueraufwand (+) Effektiver Ertragsteuersatz (in %) Aufgrund des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 rechnet die SolarWorld Aktiengesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2008 mit einem Ertragsteuersatz von 30%. 33. WESENTLICHE PERIODENFREMDE AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE Wesentliche periodenfremde Aufwendungen und Erträge lagen im Geschäftsjahr 2008, wie im Vorjahr, nicht vor. 34. ERGEBNIS NACH STEUERN AUS NICHT FORTGEFÜHRTEN AKTIVITÄTEN Ende 2007 hat die SolarWorld Aktiengesellschaft einen Vertrag zum Verkauf von 65% der Anteile an ihrer Tochtergesellschaft gällivare photovoltaic ab abgeschlossen, der im Januar 2008 vollzogen wurde. Das in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesene Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten gliedert sich wie folgt: 2008 2007 Umsatzerlöse 0 9.230 Sonstige Erträge 0 1.367 0 10.597 0 -7.291 Gewinn aus Veräußerung nicht fortgeführter Aktivitäten 13.686 0 Ergebnis vor Steuern 13.686 3.306 -254 -933 13.432 2.373 in T€ Aufwendungen und Bestandsveränderungen Zurechenbarer Ertragsteueraufwand Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten F-121 Bei den Angaben des Vorjahres handelt es sich um Aufwendungen und Erträge nach Durchführung der Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Die auf die nicht fortgeführten Aktivitäten entfallenden Cashflows sind in Tz. 59 dargestellt. 35. ERGEBNIS JE AKTIE Das Ergebnis je Aktie wird ermittelt als Quotient aus dem Konzernergebnis und dem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktienanzahl. Da keine Optionsrechte oder Wandlungsrechte ausstehen, war die Kennzahl »verwässertes Ergebnis je Aktie« nicht einschlägig. 36. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG a) Geschäftssegmente Die Geschäftssegmente stellen das primäre Format für die Segmentberichterstattung des Konzerns dar. Der SolarWorld-Konzern war im Geschäftsjahr 2008 und im Vorjahr in vier vertikal integrierten Geschäftsfeldern auf weltweiter Basis tätig: • in der Produktion von Siliziumwafern (Wafer-Produktion und Verkauf), • in der Produktion von Solarzellen (Zell-Produktion), • in der Produktion von Solarmodulen (Modul-Produktion), • im Handel mit Solarmodulen (Handel). Verkäufe und Erlöse zwischen den Geschäftsfeldern werden grundsätzlich zu Preisen erbracht, wie sie auch mit Dritten vereinbart wurden. Verwaltungsleistungen sowie die Übernahme von Holding-Funktionen werden z.T. als Kostenumlagen berechnet. Das Segmentvermögen und die Segmentschulden werden zunächst einschließlich der konzerninternen Forderungen und Schulden angegeben und sodann auf die konsolidierten Konzernwerte übergeleitet. Die nachfolgend dargestellten Segmentumsätze und -ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die fortgeführten Aktivitäten. Der Umsatz und das Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten beziehen sich ausschließlich auf das Segment »Modul«. Es wird auf Tz. 34 verwiesen. F-122 Informationen über Geschäftssegmente für das Geschäftsjahr 2008 // in Mio. € Wafer Zelle Modul Handel Eliminierung Konsolidiert Externe Umsätze 203 32 0 665 Intersegment Umsätze 253 327 455 2 -1.037 Umsätze gesamt 456 359 455 667 -1.037 900 123 64 35 52 -2 272 Umsätze Ergebnis Segmentergebnis Nicht zugeordnete Erträge 1 Nicht zugeordnete Aufwendungen -12 Betriebsergebnis (EBIT) 261 Finanzergebnis -72 Ertragsteuern -54 Periodenergebnis 135 Andere Angaben Vermögen Segmentvermögen 816 190 116 479 -426 Nicht zugeordnetes Vermögen 1.175 945 Konsolidiertes Vermögen 2.120 Schulden Segmentschulden 285 92 51 108 -421 115 Nicht zugeordnete Schulden 1.164 Konsolidierte Schulden 1.279 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Investitionen 172 67 16 2 Nicht zugeordnete Investitionen 15 Konsolidierte Investitionen Planmäßige Abschreibungen 257 272 32 16 F-123 6 1 55 Informationen über Geschäftssegmente für das Geschäftsjahr 2007 // in Mio. € Wafer Zelle Modul Handel Eliminie- Konsolidiert rung Externe Umsätze 142 27 0 521 Intersegment Umsätze 259 264 319 3 -845 Umsätze gesamt 401 291 319 524 -845 690 83 45 27 39 4 198 Umsätze Ergebnis Segmentergebnis Nicht zugeordnete Erträge 4 Nicht zugeordnete Aufwendungen Betriebsergebnis (EBIT) -3 199 Finanzergebnis -23 Ertragsteuern -65 Periodenergebnis 111 Andere Angaben Vermögen Segmentvermögen 542 145 81 237 -169 Nicht zugeordnetes Vermögen Konsolidiertes Vermögen 836 868 1.704 Schulden Segmentschulden 282 35 25 91 Nicht zugeordnete Schulden -155 278 734 Konsolidierte Schulden 1.012 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Investitionen 71 29 13 2 115 Planmäßige Abschreibungen 23 14 4 1 42 b) Geographische Segmente Die geographischen Segmente stellen das sekundäre Segmentberichtsformat dar. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung der konsolidierten Umsätze nach regionalen Absatzmärkten, unabhängig davon, wo die Güter produziert wurden. Die Buchwerte des Segmentvermögens sowie die Investitionen in Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen werden nach dem Ort angegeben, an dem die Vermögenswerte lokalisiert sind. F-124 Geographische Segmente Geschäftsjahr 2008 // in Mio. € Umsatz aktives Vermögen Investitionen Deutschland 414 1.760 117 Übriges Europa 294 9 0 Asien 108 8 0 USA 73 341 155 Sonstige 11 2 0 Summe 900 2.120 272 Umsatz aktives Vermögen Investitionen Deutschland 353 1.539 52 Übriges Europa 190 12 0 Asien 93 18 0 USA 45 133 63 9 2 0 690 1.704 115 Geographische Segmente Geschäftsjahr 2007 // in Mio. € Sonstige Summe F-125 Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen // in T € Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.01.2008 Abschreibungen UmWährungsStand Stand buchung Zugang Abgang differenz 31.12.2008 01.01.2008 Buchwerte UmWährungsStand Stand buchung Zugang Abgang differenz 31.12.2008 31.12.2008 Stand Vorjahr I. Immaterielle Vermögenswerte 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 10.219 152 1.869 77 104 12.267 7.131 0 1.012 73 39 8.109 4.158 3.088 2. Geschäfts- oder Firmenwerte 34.882 0 0 335 0 34.547 5.295 0 0 335 0 4.960 29.587 29.587 0 -133 249 0 0 116 0 0 0 0 0 0 116 0 45.101 19 2.118 412 104 46.930 12.426 0 1.012 408 39 13.069 33.861 32.675 441 15.846 2.407 2.933 139.003 16.598 -1.762 8.257 2.259 204 21.038 117.965 105.592 16.861 106.898 17.736 4.905 417.871 103.100 3.253 43.570 16.024 470 134.369 283.502 203.843 3. Geleistete Anzahlungen II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude 122.190 2. Technische Anlagen und Maschinen 306.943 3. Andere Anlage, Betriebs- und Geschäftsausstattung 14.453 4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 33.753 -1.544 4.523 217 200 17.415 8.039 -1.491 2.327 75 85 8.885 8.530 6.414 -15.777 142.208 22 5.247 165.409 0 0 0 0 0 0 165.409 33.753 477.339 -19 269.475 20.382 13.285 739.698 127.737 0 54.154 18.358 759 164.292 575.406 349.602 522.440 0 271.593 20.794 13.389 786.628 140.163 0 55.166 18.766 798 177.361 609.267 382.277 F-126 Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.01.2007 Abschreibungen UmWährungsStand Stand buchung Zugang Abgang differenz 31.12.2007 01.01.2007 Buchwerte UmWährungsStand Stand buchung Zugang Abgang differenz 31.12.2007 31.12.2007 Stand Vorjahr I. Immaterielle Vermögenswerte 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8.976 641 1.564 875 -87 10.219 6.201 496 1.096 608 -54 7.131 3.088 2.775 2. Geschäfts- oder Firmenwerte 37.018 0 0 2.136 0 34.882 5.295 -31 31 0 0 5.295 29.587 31.723 45.994 641 1.564 3.011 -87 45.101 11.496 465 1.127 608 -54 12.426 32.675 34.498 80.951 105 45.124 966 -3.024 122.190 9.537 37 7.452 179 -249 16.598 105.592 71.414 11.978 28.750 11.422 -2.994 306.943 79.613 -2.985 31.604 4.603 -529 103.100 203.843 201.018 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude 2. Technische Anlagen und Maschinen 280.631 3. Andere Anlage, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.341 4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 12.800 3.241 3.130 975 -284 14.453 3.927 2.483 2.624 790 -205 8.039 6.414 5.414 -15.965 39.780 1.420 -1.442 33.753 0 0 0 0 0 0 33.753 12.800 383.723 -641 116.784 14.783 -7.744 477.339 93.077 -465 41.680 5.572 -983 127.737 349.602 290.646 429.717 0 118.348 17.794 -7.831 522.440 104.573 0 42.807 6.180 -1.037 140.163 382.277 325.144 F-127 38. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Der unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesene Geschäfts- und Firmenwert resultiert aus dem Erwerb der Deutsche Solar AG im Jahr 2000. Der Firmenwert ist der Cash Generating Unit (CGU) »Wafer-Produktion« zugeordnet. 39. SACHANLAGEN Zu aktivierende geleaste Sachanlagen bestanden am Bilanzstichtag nicht. 40. At Equity bewertete Anteile 31.12.2008 31.12.2007 11.166 6.346 Solarparc Aktiengesellschaft 8.285 12.757 SolarWorld Korea Ltd. 4.683 0 Gällivare PhotoVoltaic AB 4.564 0 RGS Development BV 1.261 2.193 585 334 30.544 21.630 in T€ Joint Solar Silicon Verwaltungs GmbH Scheuten SolarWorld Solicium GmbH Die Beteiligung an der börsennotierten Solarparc Aktiengesellschaft besteht durch die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 29%ige Beteiligung am Vermögen, am Ergebnis und an den Stimmrechten. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst neben der regenerativen Stromerzeugung auch die Betriebsführung, Projektierung, Konzeption und Vermarktung von Solarparks und Windkraftanlagen. Aufgrund einer gesunkenen Börsenbewertung wurde eine Wertberichtigung auf den at Equity Wert in Höhe von T€ 4.051 vorgenommen. Der auf die SolarWorld Aktiengesellschaft entfallende Gewinnanteil des Berichtsjahres betrug T€ 18 (i. Vj. T€ 545). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 7.262 (i. Vj. T€ 7.522). Der aus dem Börsenkurs der Solarparc Aktiengesellschaft abgeleitete beizulegende Zeitwert der Anteile an der Solarparc Aktiengesellschaft belief sich am Bilanzstichtag auf T€ 8.285 (i. Vj. T€ 16.229). Die Beteiligung an der Joint Solar Silicon Verwaltungs GmbH (JSSI GmbH) besteht durch die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 49%ige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die JSSI GmbH hat im Geschäftsjahr durch eine Anwachsung der Joint Solar Silicon GmbH & Co. KG (JSSI KG) auf die JSSI GmbH die Geschäftstätigkeit der JSSI KG übernommen. Im Vorjahr erfüllte die JSSI GmbH ausschließlich die Komplementärhaftungsfunktion. Die Vorjahresangaben beziehen sich daher auf die JSSI KG. Die JSSI GmbH dient der gemeinsamen Entwicklung einer Produktion von Solarsilizium mit der EVONIKDegussa GmbH, die den verbleibenden Gesellschaftsanteil hält. Der auf die SolarWorld Aktiengesellschaft entfallende Verlustanteil betrug T€ 1.175 (i. Vj. T€ 1.208). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 11.166 (i. Vj. T€ 5.783). F-128 Die Beteiligung an der RGS Development b.v. hält die Deutsche Solar AG. Es handelt sich um eine 35%ige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die Gesellschaft dient der gemeinsamen Entwicklung eines neuen Verfahrens zur Produktion von Silizium-Wafern für die Verwendung in Solarzellen. Es bestehen zwei weitere niederländische Gesellschafter mit Beteiligungsquoten von 35% und 30%. Der auf die Deutsche Solar AG entfallende Verlustanteil des Geschäftsjahres betrug T€ 991 (i. Vj. T€ 1.078). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 546 (i. Vj. T€ 1.986). Die Beteiligung an der scheuten SolarWorld Solicium GmbH hält die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 50%ige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die Gesellschaft dient der gemeinsamen Entwicklung eines Verfahrens zur Aufbereitung von metallurgischem Silizium zu hochreinem Solarsilizium. Der auf die SolarWorld Aktiengesellschaft entfallende Verlustanteil des Geschäftsjahres betrug T€ 157 (i. Vj. T€ 216). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 335 (i. Vj. T€ -8). Die Beteiligung an der Gällivare Photovoltaic ab hält die SolarWorld Aktiengesellschaft. Nach dem Verkauf von 65% der Anteile im Januar 2008 hält die SolarWorld Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2008 nur noch 35% der Anteile und ist somit zu 35% am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die Gesellschaft betreibt eine Modulfabrik. Der auf die SolarWorld Aktiengesellschaft entfallende Gewinnanteil des Geschäftsjahres betrug T€ 1.376 (i. Vj. T€ 0). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 3.613 (i. Vj. T€ 0). Die Beteiligung an der SolarWorld Korea LTD. hält die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 50%ige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die Gesellschaft betreibt ebenfalls eine Modulfabrik. Der auf die SolarWorld Aktiengesellschaft entfallende Verlustanteil des Geschäftsjahres betrug T€ 721 (i. Vj. T€ 0). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 5.204 (i. Vj. T€ 0). Bei den Beteiligungen an der Joint Solar Silicon Verwaltungs GmbH, RGS Development b.v., Scheuten SolarWorld Solicium GmbH und SolarWorld Korea LTD. handelt es sich um Gemeinschaftsunternehmen (jointly controlled entities) im Sinne von IAS 31, da die wesentlichen Entscheidungen zur Geschäfts- und Finanzpolitik nur einvernehmlich getroffen werden können. Bezüglich der Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Personen wird auf die Tz. 61 verwiesen. Die folgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen zu den at Equity bewerteten Anteilen: 31.12.2008 31.12.2007 Anteiliges Vermögen 62.663 31.791 Anteilige Schulden 35.300 16.493 Anteilige Umsatzerlöse 27.011 10.314 Anteilige Jahresergebnisse -4.562 -1.959 in T€ F-129 41. AKTIVE LATENTE STEUERN Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach IAS 12 (Income Taxes). Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern waren nicht erforderlich. Die Entwicklung des Postens ist bei der Erläuterung des Steueraufwands dargestellt. 42. VORRÄTE 31.12.2008 31.12.2007 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 56.521 33.693 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 39.156 45.663 Fertige Erzeugnisse und Waren 50.220 24.084 377.869 246.613 523.766 350.053 in T€ Geleistete Anzahlungen Bei der vorstehenden Aufschlüsselung wurden nur die Photovoltaik-Module sowie die Wafer der Deutsche Solar AG als fertige Erzeugnisse des Konzerns qualifiziert. Die geleisteten Anzahlungen enthalten einen Teilbetrag von T€ 333.972 (i. Vj. T€ 233.271), der erst nach mehr als 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag mit Rohstofflieferungen zu verrechnen sein wird. 43. FORDERUNG AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN in T€ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Auftragsfertigung F-130 31.12.2008 31.12.2007 66.860 106.509 4.359 6.413 71.219 112.922 Die Altersstruktur der Forderungen ergibt sich aus folgender Tabelle: 31.12.2008 31.12.2007 60.431 88.525 bis 30 Tage 6.528 14.624 zwischen 31 und 60 Tagen 2.034 4.372 zwischen 61 und 90 Tagen 234 97 1.230 4.222 737 1.006 3 73 22 3 71.219 112.922 in T€ Nicht überfällig und nicht wertgemindert Überfällig und nicht wertgemindert zwischen 91 und 180 Tagen zwischen 181 und 360 Tagen über 360 Tage Wertgemindert Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. Die im Block »zwischen 91 und 180 Tagen« enthaltenen Forderungen wurden in etwa zur Hälfte innerhalb des Aufstellungszeitraums beglichen. Die im Block »zwischen 181 und 360 Tagen« enthaltenen Forderungen betreffen Sicherheitseinbehalte im Zusammenhang mit abgeschlossenen Großprojekten. Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt: 31.12.2008 31.12.2007 Stand zum 01.01. 629 225 Verbrauch -47 -24 Nettozuführungen/-auflösungen 739 428 Währungsumrechnung -82 0 1.239 629 in T€ Stand zum 31.12. 44. ERTRAGSTEUERFORDERUNGEN Die Steuerforderungen betreffen Rückvergütungsansprüche auf gezahlte Körperschaft- und Gewerbesteuern oder entsprechende ausländische Steuern aufgrund überhöhter Vorauszahlungen und aufgrund notwendiger Änderungen der Veranlagungen vorangegangener Jahre. F-131 45. ÜBRIGE FORDERUNGEN UND VERMÖGENSWERTE 31.12.2008 31.12.2007 Umsatzsteuerforderungen 5.808 951 Restforderung Verkauf Gällivare PhotoVoltaic AB 5.775 0 Ansprüche auf Steuergutschriften 4.822 0 Rechnungsabgrenzungsposten 1.869 1.410 Erstattung Stromsteuer 1.699 1.165 Debitorische Kreditoren 267 126 Sonstiges 924 1.347 21.164 4.999 in T€ Die in den übrigen Forderungen und Vermögenswerten enthaltenen finanziellen Vermögenswerte weisen keine wesentlichen Überfälligkeiten aus. Die Restforderung aus dem Verkauf der Gällivare Photovoltaic AB wurde innerhalb des Aufstellungszeitraums gezahlt. 46. SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE Unter dieser Position werden abgegrenzte Zinsforderungen, Termingelder und Wertpapiere in Form von Investmentfonds, Schuldscheindarlehen und Zertifikaten ausgewiesen. Sie verteilen sich auf die nachfolgend dargestellten Anlageklassen: 31.12.2008 31.12.2007 89.638 102.657 303.569 409.766 0 14.026 Derivative Finanzinstrumente davon in Sicherungsbeziehung: T€ 6.924 (i.Vj. T€ 411) 6.924 411 Übrige finanzielle Vermögenswerte 4.283 2.135 404.414 528.995 in T€ Geldmarkt- und geldmarktähnliche Anlagen Renten- und rentenähnliche Anlagen Immobilienfonds Die Geldmarkt- und geldmarktähnlichen Anlagen enthalten Anteile an einem Investmentfonds (Oppenheim ABS Fonds), die als designiert zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte klassifiziert sind. Für diesen Fonds sind die Auszahlung des Rückgabepreises sowie dessen Errechnung und Veröffentlichung zum Bilanzstichtag und bis zum Aufstellungszeitpunkt vorübergehend ausgesetzt. Auch für den überwiegenden Teil der im Portfolio des Fonds enthaltenen Wertpapiere war bis zum Aufstellungszeitpunkt kein aktiver F-132 Markt vorhanden. Darüber hinaus standen für die Bewertung der Fondsanteile unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode keine validen Marktdaten zur Verfügung. Ausgangspunkt für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der Fondsanteile war daher ein von der Fondsgesellschaft ermittelter indikativer Wert, der wiederum aus den indikativen Bewertungen der einzelnen Wertpapiere des Portfolios abgeleitet wurde. Zur Validierung dieses Wertes wurden alternative Berechnungen auf Basis von Discounted-Cashflow-Verfahren unter Anwendung von Marktdaten unterschiedlicher Quellen vorgenommen. Ebenso wurde die Entwicklung des indikativen Wertes der Fondsgesellschaft nach Abschlussstichtag gewürdigt. Unter Berücksichtigung dieser Analysen wurden die Fondsanteile zum Bilanzstichtag mit T€ 23.238 (i. Vj. T€ 55.027) bewertet. Dies entspricht einem um dreizehn Prozent niedrigeren Wertansatz als er sich bei Anwendung des indikativen Wertes der Fondsgesellschaft ergeben würde. Im Wertpapierportfolio der SolarWorld Aktiengesellschaft befindet sich darüber hinaus ein Schuldscheindarlehen einer internationalen Geschäftsbank mit einem Nominalbetrag von € 32,5 Mio. Das Wertpapier ist als designiert zum beizulegenden Zeitwert bewerteter finanzieller Vermögenswert klassifiziert. Der Gläubiger hat zwischenzeitlich aufgrund der internationalen Finanzkrise Insolvenz angemeldet. Auf Basis eines konkreten Kaufangebots wurde das Wertpapier zum Bilanzstichtag mit T€ 1.300 (i. Vj. T€ 30.250) bewertet. Im Übrigen wird in Bezug auf die Anlagestrategie, Bewertung und Risiken auf die Angaben zu Finanzinstrumenten unter der Tz. 5, 13 und 58 verwiesen. Die übrigen finanziellen Vermögenswerte enthalten abgegrenzte Zinsforderungen sowie Beträge für Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T€ 1.051, die gemäß IFRIC 14 und IAS 19 bilanziert wurden. 47. FLÜSSIGE MITTEL Die flüssigen Mittel beinhalten fast vollständig Guthaben bei Kreditinstituten. Diese waren zum Bilanzstichtag jeweils bei verschiedenen Banken überwiegend kurzfristig als Terminund Tagesgelder angelegt. 48. ZUR VERÄUßERUNG BESTIMMTE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN 31.12.2008 31.12.2007 Langfristige Vermögenswerte nicht fortgeführter Aktivitäten 0 2.964 Kurzfristige Vermögenswerte nicht fortgeführter Aktivitäten 0 8.106 Vermögenswerte nicht fortgeführter Aktivitäten 0 11.070 Zur Veräußerung gehaltene Sachanlagen 572 660 Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 572 11.730 Langfristige Schulden nicht fortgeführter Aktivitäten 0 1.714 Kurzfristige Schulden nicht fortgeführter Aktivitäten 0 1.556 Zur Veräußerung bestimmte Schulden 0 3.270 in T€ F-133 Die Vermögenswerte und Schulden nicht fortgeführter Aktivitäten des Vorjahres betreffen die Vermögenswerte und Schulden der Gällivare Photovoltaic ab. Es wird auch auf die Angaben unter Tz. 34 verwiesen. Bei den Angaben handelt es sich um Vermögenswerte und Schulden nach Durchführung der Schuldenkonsolidierung. Die zur Veräußerung bestimmten Sachanlagen betreffen diverse Anlagen, die nicht mehr im Produktions- bzw. Forschungsprozess eingesetzt und kurzfristig veräußert werden sollen. Für die zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte wurden Wertminderungen und Verluste in Höhe von T€ 1.332 erfasst, die maßgeblich aus Forschungsanlagen des im Geschäftsjahr geschlossenen Forschungsstandorts in München resultieren. Der verbleibende Wert entspricht den erwarteten Nettoveräußerungspreisen und ergibt sich aus Marktbeobachtungen hinsichtlich gebrauchter technisch ähnlicher Maschinen. Wertminderungen und Verluste werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. 49. EIGENKAPITAL Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag € 111,72 Mio. (i. Vj. € 111,72 Mio.) und umfasst ausschließlich Stammaktien. Es handelt sich um 111.720.000 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Die Hauptversammlung vom 24. Mai 2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals von € 55,86 Mio. auf 111,72 Mio. aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals wurde am 22. Juni 2007 ins Handelsregister eingetragen. Genehmigtes Kapital In der Hauptversammlung vom 25. Mai 2005 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt € 2.100.000,00 bis zum 31. Dezember 2009 zu erhöhen. Aus der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25. Mai 2005 verbleibt nach einer unter teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung in 2006 erfolgten Kapitalerhöhung ein genehmigtes Kapital von € 1.510.000,00. In der Hauptversammlung vom 24. Mai 2006 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt € 5.472.500,00 bis zum 31. Dezember 2010 zu erhöhen. In der Hauptversammlung vom 24. Mai 2007 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt € 20.947.500,00 bis zum 31. Dezember 2011 zu erhöhen. In der Hauptversammlung vom 21. Mai 2008 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2012 um insgesamt € 27.930.000,00 zu erhöhen. Bedingtes Kapital Die SolarWorld Aktiengesellschaft verfügt über kein bedingtes Kapital. F-134 Eigene Aktien Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2008 wurde der Vorstand zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Die Ermächtigung ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum Ablauf des 21. November 2009 befristet und auf bis zu 10% des Grundkapitals beschränkt. Die mit Beschluss der Hauptversammlung am 24. Mai 2007 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde mit Eintritt der Wirksamkeit der neuen Ermächtigung aufgehoben. Sonstige Rücklagen Umrechnungsrücklage Die Umrechnungsrücklage enthält die Differenzen aufgrund der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen. IAS 39 Rücklage Diese Rücklage enthält in Höhe von T€ 9.148 Gewinne und Verluste aus Sicherungsbeziehungen, die im Rahmen von Cashflow Hedges als hocheffektiv eingestuft wurden. Ebenso enthält Sie einen Betrag in Höhe von T€ 286 aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte. In Bezug auf mit der IAS 39 Rücklage verrechnete latente Steuern wird auf Tz. 32 verwiesen. Dividendenvorschlag Für das Geschäftsjahr 2008 schlägt der Vorstand die Ausschüttung einer Dividende von € 0,15 je Aktie vor. Die Zahlung dieser Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung im Mai 2009. Bei Genehmigung durch die Aktionäre wird sich die Ausschüttung auf rund € 16,8 Mio. belaufen. 50. LANG- UND KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN 31.12.2008 31.12.2007 Emittierte Schuldscheindarlehen 407.888 421.137 Emittierte Senior Notes (US-Private Placement) 126.045 118.678 Bankdarlehen 153.401 82.017 Derivative Finanzinstrumente davon in Sicherungsbeziehung: T€ 1.100 (i. Vj. T€ 9.707) 2.407 9.707 Anleihen 9.042 9.286 Sonstige 760 340 699.543 641.165 in T€ Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haften die Konzerngesellschaften aus üblichen Sicherungsübereignungen von Sachanlagen und Vorräten sowie durch die Einräumung von Grundschulden in Höhe von 24,3 (i. Vj. 35,2) Mio. €. F-135 Die sonstigen Finanzschulden enthalten einen Betrag in Höhe von T€ 42 für eine von der SolarWorld Aktiengesellschaft begebene Finanzgarantie. 51. ABGEGRENZTE INVESTITIONSZUWENDUNGEN Der Posten beinhaltet abgegrenzte Investitionszulagen und -zuschüsse sowie abgegrenzte Steuergutschriften, auch soweit sie bereits im Folgejahr aufzulösen sind, da sie ausschließlich im Zusammenhang mit dem Sachanlagevermögen stehen. Die Investitionszulagen und -zuschüsse sind mit einer Reihe von Auflagen verbunden. Diese können nach jetzigem Kenntnisstand vollständig erfüllt werden, sodass mit keinen Rückzahlungen zu rechnen ist. 52. LANG- UND KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN Stand 01.01.2008 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Währungsumrechung Stand 31.12.2008 Gewährleistung 9.628 1.273 83 3.136 76 11.484 Pensionen 7.823 267 0 356 0 7.912 Rückbauverpflichtungen 4.899 73 184 171 233 5.046 0 0 0 1.378 0 1.378 524 99 81 2.797 -3 3.138 22.874 1.712 348 7.838 306 28.958 in T€ Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Übrige Rückstellungen Die Rückstellung für Gewährleistung wird für spezifische Einzelrisiken, für das allgemeine Risiko aus der Inanspruchnahme aus gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen sowie aus gewährten Leistungsgarantien auf verkaufte Photovoltaik-Module gebildet. Die Rückstellung für das Risiko aus der Inanspruchnahme aus den gewährten Leistungsgarantien wird in Höhe von 0,25% sämtlicher Modulumsatzerlöse des SolarWorld-Konzerns gebildet. Aufgrund der Langfristigkeit der Rückstellung (die Leistungsgarantie wird für 25 Jahre gewährt) wird die Rückstellung mit einem laufzeitkongruenten Zinssatz aufgezinst. Die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen betrifft Mietereinbauten, die nach Ablauf des Pachtzeitraums vom SolarWorld-Konzern entfernt werden müssen. Aufgrund der Langfristigkeit der Rückstellung wird die Rückstellung mit einem laufzeitkongruenten Zinssatz aufgezinst. Die übrigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Prozessrisiken in Höhe von T€ 2.555 (i. Vj. T€ 0). Diese beinhalten mögliche Inanspruchnahmen aus anhängigen Rechtsstreitigkeiten. Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften beinhalten erwartete Verluste aus Miet- und Dienstleistungsverträgen. F-136 Pensionsrückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen beinhalten die Zusagen für eine betriebliche Altersversorgung an Mitarbeiter des Konzerns auf Basis unmittelbarer Direktzusagen. Die erdienten Pensionsansprüche sind endgehaltsabhängig. Bei der Berechnung der DBO (defined benefit obligation) wurden einheitlich folgende Bewertungsparameter zugrunde gelegt: 31.12.2008 31.12.2007 Rechnungszins 5,5 5,4 Gehaltstrends 2,5 2,5 Rententrend 2,0 2,0 in % Für Sterblichkeit und Invalidität wurden die Heubeck-Richttafeln RT 2005 G verwendet. Die Überleitung der DBO zur Bilanz ergibt sich wie folgt: 31.12.2008 31.12.2007 7.407 7.419 505 404 7.912 7.823 in T€ 2008 2007 Verpflichtungsumfang am 01.01. 7.419 8.200 401 349 35 82 -267 -357 -48 0 -133 -855 7.407 7.419 in T€ Bewertete Verpflichtung Ungetilgte versicherungsmathematische Gewinne (+) Pensionsrückstellung In der Folge ist die Entwicklung der DBO wiedergegeben: Zinsaufwand Periodenaufwand Rentenzahlungen und sonstige Inanspruchnahmen Plankürzung Neue versicherungsmathematische Gewinne (-) Verpflichtungsumfang am 31.12. F-137 Die ungetilgten versicherungsmathematischen Gewinne (+) ergeben sich wie folgt: 2008 2007 Stand am 01.01. 404 -451 Zuführung 133 855 Plankürzung -32 0 Stand am 31.12. 505 404 31.12.2008 31.12.2007 286.976 169.844 Gewinnorientierte Mitarbeitervergütung 34.244 24.746 Sonstige Personalverpflichtungen 11.880 10.564 Ausstehende Rechnungen 7.675 6.759 Umsatzsteuer 5.585 3.546 Eingeforderte Einlagen 1.424 1.508 10.204. 11.223 357.988 228.190 in T€ 53. ÜBRIGE LANG- UND KURZFRISTIGE SCHULDEN in T€ Erhaltene Anzahlungen Sonstige 54. PASSIVE LATENTE STEUERN Die passiven latenten Steuern resultieren vollständig aus den von den steuerlichen Grundsätzen abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen bei Ansatz und Bewertung von Aktiv- und Passivposten. Die Entwicklung des Postens ist bei der Erläuterung des Steueraufwands dargestellt. 55. ERTRAGSTEUERSCHULDEN Die Ertragsteuerschulden beinhalten sowohl durch die Finanzverwaltungen festgesetzte als auch durch die Konzerngesellschaften berechnete oder geschätzte Körperschaft- und Gewerbesteuerschulden sowie entsprechende ausländische Steuern, die sich aufgrund der Steuergesetze ergeben, einschließlich solcher Beträge, die sich aus durchgeführten steuerlichen Außenprüfungen wahrscheinlich ergeben werden. Der SolarWorld-Konzern unterliegt im Hinblick auf die durch die SolarWorld Industries America LP in der Zukunft potentiell erwirtschafteten steuerlichen Gewinne einer von der amerikanischen Besteuerung unabhängigen zusätzlichen Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag. Hieraus können für den SolarWorld-Konzern F-138 zukünftig Steuerzahlungen in Höhe von maximal T€ 19.244 entstehen. Tatsächliche oder latente Steuerschulden waren hierfür nicht zu bilden, da sich diese Steuerzahlungen weder auf die laufende oder auf frühere Perioden beziehen noch aus temporären Differenzen resultieren. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN 56. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN in Mio. € Bestellobligo aus Rohstoffen und Lizenzverträgen Bestellobligo aus Investitionen in das Sachanlagevermögen Verpflichtungen aus mehrjährigen Mietverträgen 31.12.2008 31.12.2007 2.465 1.586 104 138 17 9 2.586 1.733 Mit Datum vom 29. Februar 2008 hat die SolarWorld Aktiengesellschaft gegenüber der Deutsche Bank AG, Düsseldorf, für die Solarparc Aktiengesellschaft eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von T€ 12.667 abgegeben. Die Bilanzierung der Bürgschaft erfolgte gemäß den Vorschriften für Finanzgarantien. Der entsprechende Betrag ist unter den kurzfristigen Finanzschulden (Tz. 50) ausgewiesen. 57. ERFOLGSUNSICHERHEITEN UND EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Eine ausführliche Darstellung der Unternehmensrisiken und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ist in dem nach deutschem Recht zeitgleich mit diesem Jahresabschluss aufgestellten und veröffentlichten Konzernlagebericht enthalten. Darin wird unter anderem ausführlich auf die Erwartungen für die zukünftige Entwicklung der Absatzpreise und des Gesamtmarktes eingegangen. 58. FINANZINSTRUMENTE a) Steuerung der Kapitalstruktur Eine ausführliche Darstellung der Grundsätze und Ziele in Bezug auf die Steuerung der Kapitalstruktur des Konzerns ist in dem nach deutschem Recht zeitgleich mit diesem Jahresabschluss aufgestellten und veröffentlichten Konzernlagebericht bei den Ausführungen zur Finanzlage enthalten. b) Grundsätze und Ziele des Finanzrisikomanagements Der SolarWorld-Konzern unterliegt hinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und zukünftigen bereits fixierten und geplanten Transaktionen insbesondere Risiken aus der Veränderung der Wechselkurse und der Zinssätze. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. F-139 Hierzu finden konzernweit regelmäßige Abstimmungsrunden statt, in denen die Sicherungsstrategie jeweils an die aktuelle Situation angepasst und konzerneinheitlich festgelegt wird. Je nach Einschätzung des Risikos, der Planbarkeit von zukünftigen Transaktionen sowie der jeweiligen Marktlage werden ausgewählte derivative und nicht derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Grundsätzlich werden jedoch nur die Risiken besichert, die Auswirkungen auf den Cashflow des Konzerns haben. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente genutzt und nicht zu Handels- oder Spekulationszwecken eingesetzt. Zur Minderung des Ausfallrisikos werden Sicherungsgeschäfte nur mit führenden Finanzinstituten mit einem Kreditrating im Investment Grade Bereich abgeschlossen. In Bezug auf die Anlage liquider Mittel ist es das Ziel des SolarWorld-Konzerns, eine Rendite geringfügig über dem Geldmarktniveau zu erreichen. Der SolarWorld-Konzern investiert daher freie liquide Mittel grundsätzlich in Finanzanlageprodukte in Form von Sichteinlagen (Termin- und Tagesgelder) bei Finanzinstituten, Investmentfonds, Schuldscheinen und Zertifikaten. Um die Risiken aus der Veränderung von Marktpreisen zu begrenzen, beschränken sich die Investitionen auf Finanzanlageprodukte, die hinsichtlich ihrer Risikostruktur dem Geld- oder Rentenmarkt zugeordnet werden können. Weiterhin wird durch die zentrale Steuerung und breite Diversifikation des Wertpapierportfolios in Bezug auf verschiedene Marktrisiken der Bildung von Risiko-Konzentrationen entgegen gewirkt. Zur Minderung des Ausfallrisikos werden Schuldscheine und Zertifikate nur von führenden Finanzinstituten mit einem Kreditrating im Investment Grade Bereich erworben. Im Zuge der internationalen Finanzkrise hat die SolarWorld Aktiengesellschaft ihre Anlagepolitik deutlich zugunsten von Sichteinlagen bei deutschen Geschäftsbanken und Anleihen der Bundesrepublik Deutschland angepasst. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden regelmäßig im Vorstand abgestimmt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement wird durch die jeweiligen Fachabteilungen gesteuert, die hierüber regelmäßig an den Gesamtvorstand berichten. c) Währungsrisiken Die Währungsrisiken des SolarWorld-Konzerns resultieren im Wesentlichen aus Finanzierungsmaßnahmen und operativen Tätigkeiten. Risiken aus Fremdwährungen werden gesichert, soweit sie die Cashflows des Konzerns beeinflussen. Risiken, die aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten in die Konzern-Berichtswährung resultieren, bleiben hingegen grundsätzlich ungesichert. Eine Absicherung dieser Risiken in der Zukunft wird jedoch nicht ausgeschlossen. Fremdwährungsrisiken im Finanzierungsbereich resultieren aus der Emission von Senior Notes (US-Private Placement) in US-Dollar, die jedoch unter Einsatz eines Zins/Währungsswaps vollständig abgesichert wurden. Im operativen Bereich wickeln die einzelnen Konzernunternehmen ihre Aktivitäten überwiegend in ihrer jeweiligen funktionalen Währung ab. Jedoch werden zunehmend Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und at Equity Beteiligungen in US-Dollar abgewickelt, sodass F-140 der SolarWorld-Konzern verstärkt Währungsrisiken ausgesetzt ist. Weiterhin ist der SolarWorld-Konzern Fremdwährungsrisiken im Zusammenhang mit bereits fixierten und geplanten Transaktionen in Fremdwährung ausgesetzt. Diese betreffen hauptsächlich Transaktionen in US-Dollar im Zusammenhang mit der Beschaffung von Rohstoffen sowie mit dem Verkauf von Produkten. Durch wechselkursabhängige Preisgleitklauseln (jährliche Anpassung) sind diese jedoch begrenzt. Die bestehenden Währungsrisiken werden teilweise mit Hilfe derivativer (Devisentermingeschäfte) als auch originärer Finanzinstrumente (Währungsreserven) abgesichert. Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Neben Währungsrisiken unterliegt der SolarWorld-Konzern auch Zins- und Marktpreisrisiken. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Als relevante Risikovariablen gelten grundsätzlich alle nicht funktionalen Währungen, in denen der SolarWorld-Konzern Finanzinstrumente hält. Die wesentlichen originären Finanzinstrumente außer zum Teil flüssige Mittel sind entweder in funktionaler Währung denominiert oder werden durch den Einsatz von Derivaten in die funktionale Währung transferiert. Währungskursänderungen haben daher im Wesentlichen nur in Bezug auf die in Fremdwährung lautenden flüssigen Mittel Auswirkung auf das Ergebnis. Zinserträge und -aufwendungen aus Finanzinstrumenten werden ebenfalls entweder direkt in funktionaler Währung erfasst oder mittels Derivateeinsatz in die funktionale Währung überführt. Daher können diesbezüglich keine Auswirkungen auf das Ergebnis entstehen. Durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten, die in eine wirksame Cashflow Hedge Beziehung zur Absicherung von Währungsrisiken eingebunden sind, ergeben sich aus Änderungen des Wechselkurses jedoch Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage (IAS 39 Rücklage) im Eigenkapital. Diese sind jedoch nicht auf Wechselkursänderungseffekte zurückzuführen, sodass eine Sensititviätsanalyse diesbezüglich unterbleibt. Wenn der Euro gegenüber dem US-Dollar zum 31. Dezember 2008 um 10% aufgewertet (abgewertet) gewesen wäre, wäre das Ergebnis um T€ 1.435 (i. Vj. T€ 344) niedriger (höher) gewesen. d) Zinsrisiken Im Rahmen der Festlegung der Finanzpolitik hat der Vorstand entschieden, nur in Ausnahmefällen variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten aufzunehmen. Die originären verzinslichen Finanzverbindlichkeiten des SolarWorld-Konzerns sind daher im Wesentlichen festverzinslich oder mittels Derivateeinsatz in festverzinsliche Verbindlichkeiten überführt. Weiterhin werden sämtliche originären Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten AnschaffungsF-141 kosten bewertet. Demnach unterliegen die originären verzinslichen Finanzverbindlichkeiten keinen wesentlichen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. Durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten, die in eine wirksame Cashflow Hedge Beziehung zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken eingebunden sind, ergeben sich jedoch aus einer Änderung des Zinsniveaus Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage (IAS 39 Rücklage) im Eigenkapital. Diese sind jedoch nicht auf Zinsänderungseffekte zurückzuführen, sodass eine Sensititviätsanalyse diesbezüglich unterbleibt. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2008 um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Ergebnis um T€ 240 (i. Vj. T€ 352) niedriger (höher) gewesen. e) Sonstige Preisrisiken Der SolarWorld-Konzern besitzt ein Wertpapierportfolio, das diversen Preisänderungsrisiken ausgesetzt ist. Die Wertpapiere werden im Wesentlichen zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, sodass sich Marktpreisänderungen entweder direkt im Ergebnis oder in der IAS 39 Rücklage niederschlagen. Wenn das Marktpreisniveau zum 31. Dezember 2008 der im Portfolio enthaltenen Wertpapiere insgesamt um 5% niedriger (höher) gelegen hätte, wäre das Ergebnis um T€ 3.994 (i. Vj. T€ 26.428) und das Eigenkapital um T€ 3.482 (i. Vj. T€ 0) niedriger (höher) gewesen. f) Ausfallrisiken Zum Bilanzstichtag lagen die Kreditratings der Schuldschein- und Zertifikateschuldner mit einer Ausnahme (siehe Tz. 46) bei Aa (Quelle: Moody‟s). Im Übrigen hat der SolarWorldKonzern freie Liquidität überwiegend in Sichteinlagen bei deutschen Finanzinstituten angelegt. Im Einzelnen verfügt der SolarWorld-Konzern über folgende Geldanlagen: 1. Sichteinlagen in Höhe von 498 Mio. € 2. Verbriefte Forderungen gegenüber Finanzinstituten in Höhe von 265,0 Mio. € mit einem Bilanzansatz von 231,6 Mio. € 3. Sonstige Wertpapiere Oppenheim ABS Fonds 23,3 Mio. € Anleihen der Bundesrepublik Deutschland 69,7 Mio. € Für alle Lieferungen an Kunden gilt, dass in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung Sicherheiten verlangt, Kreditauskünfte/Referenzen eingeholt oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere dem Zahlungsverhalten, zur Vermeidung von Zahlungsausfällen genutzt werden. Um das Ausfallrisiko weiterhin zu begrenzen, sind Forderungen aus Modulverkäufen überwiegend durch Kreditversicherungen abgesichert. Das Ausfallrisiko wird daher als eher gering eingeschätzt. Im Übrigen ergibt sich das maximale Ausfallrisiko aus den Buchwerten. F-142 g) Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken entstehen für den SolarWorld-Konzern durch die Verpflichtung, Verbindlichkeiten vollständig und rechtzeitig zu tilgen. Aufgabe des Cash- und Liquiditätsmangements ist es daher, jederzeit die Zahlungsfähigkeit der einzelnen Gesellschaften des Konzerns zu sichern. Das Cash-Management für die operative Geschäftstätigkeit erfolgt dezentral in den einzelnen Unternehmenseinheiten. Jeweilige Zahlungsmittelbedarfe und –überschüsse der einzelnen Einheiten werden von der SolarWorld Aktiengesellschaft überwiegend zentral durch konzerninterne Darlehensgewährungen ausgeglichen. Das zentrale Cash-Management ermittelt auf Basis der Geschäftsplanung den konzernweiten Finanzmittelbedarf. Durch die vorhandene Liquidität und die bestehenden Kreditlinien sieht sich der SolarWorld-Konzern keinen wesentlichen Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die von der SolarWorld Aktiengesellschaft emittierten Schuldscheindarlehen und Senior Notes enthalten Regelungen, die den Gläubigern das Recht einräumen, im Falle der Nichteinhaltung bestimmter Unternehmenskennzahlen, die vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu verlangen (Covenants). Die hierfür relevanten Kennzahlen werden laufend durch das Konzerncontrolling überwacht und an den Vorstand berichtet. Die Kennzahlen wurden im Geschäftsjahr regelmäßig deutlich übertroffen, und es liegen keine Anzeichen vor, dass diese in Zukunft nicht erreicht werden könnten. In der nachfolgenden Tabelle werden die künftigen undiskontierten Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten aufgezeigt, die eine Auswirkung auf den künftigen Liquiditätsstatus des SolarWorld-Konzerns haben. Es werden sowohl Zins- und Tilgungszahlungen berücksichtigt. Den Zins- und Tilgungszahlungen liegen die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen zugrunde. Bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten werden die zuletzt vor dem 31. Dezember 2008 fixierten Zinssätze herangezogen. Sofern derivative Finanzinstrumente in einer wirksamen Sicherungsbeziehung mit finanziellen Verbindlichkeiten stehen, werden die saldierten Zahlungsströme der Bewertungseinheit ausgewiesen. F-143 Undiskontierte Cashflows zum 31.12.2008 in T€ Gesamt 2009 2010 2011 2012 2013 2014 ff. Emittierte Schuldscheindarlehen 553.136 21.271 21.215 21.222 21.257 21.236 446.935 Emittierte Senior Notes (US-Privat Placement) 175.203 6.676 6.676 6.676 6.676 91.847 56.652 10.457 605 605 9.247 0 0 0 110.592 34.101 23.996 19.337 18.075 9.442 5.641 Derivative Finanzinstrumente ohne Bezug zu finanziellen Verbindlichkeiten 1.307 1.307 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 70.413 70.413 0 0 0 0 0 Übrige Schulden 39.432 11.946 5.237 13.243 8.632 374 0 Summe 960.540 146.319 57.729 69.725 54.640 122.899 509.228 Undiskontierte Cashflows zum 31.12.2007 in T€ Gesamt 2008 2009 2010 2011 2012 2013 ff. Emittierte Schuldscheindarlehen 595.621 22.002 22.036 21.980 21.987 22.042 485.574 Emittierte Senior Notes (US-Privat Placement) 181.879 6.676 6.676 6.676 6.676 6.676 148.499 Anleihen 11.359 621 621 621 9.496 0 0 Bankdarlehen 94.861 16.198 21.781 20.013 15.246 13.876 7.747 2.280 2.280 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32.306 32.306 0 0 0 0 0 Übrige Schulden 33.191 3.821 6.322 5.633 7.716 9.699 0 951.497 83.904 57.436 54.923 61.121 52.293 641.820 Anleihen Bankdarlehen Derivative Finanzinstrumente ohne Bezug zu finanziellen Verbindlichkeiten 1) Summe 1) abweichend auf Basis erwarteter Cashflows ermittelt F-144 h) Beizulegende Zeitwerte, Buchwerte und Restlaufzeiten von Finanzinstrumenten nach Klassen Die nachfolgende Tabelle stellt die beizulegenden Zeitwerte sowie Buchwerte der in den einzelnen Bilanzpositionen enthaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten dar: Aktiva 31.12.2008 Bewertungskategorien IAS 39 designiert als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu Handelszwecken gehalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Übrige Forderungen und Vermögenswerte Sonstige finanzielle Vermögenswerte 79.884 0 Flüssige Mittel Summe Kredite und Forderungen zur Veräußerung verfügbar Derivate in Sicherungsbeziehungen 0 Summe Nicht im Anwenbeizulegender dungsbereich von Zeitwerte IFRS 7 Gesamt Buchwerte 71.219 71.219 71.219 6.042 6.042 6.042 15.122 21.164 403.363 402.921 1.051 404.414 431.689 431.689 912.313 911.871 246.905 69.650 6.924 431.689 79.884 Summe Buchwerte 755.855 69.650 F-145 6.924 71.219 431.689 16.173 928.486 Aktiva 31.12.2007 Bewertungskategorien IAS 39 designiert als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu Handelszwecken gehalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Übrige Forderungen und Vermögenswerte Sonstige finanzielle Vermögenswerte 484.683 16.745 Flüssige Mittel Summe Kredite und Forderungen zur Veräußerung verfügbar Derivate in Sicherungsbeziehungen 16.745 Summe Nicht im Anwenbeizulegender dungsbereich von Zeitwerte IFRS 7 Gesamt Buchwerte 112.922 112.922 112.922 126 126 126 528.995 528.227 528.995 263.862 263.862 263.862 905.905 905.137 27.156 411 263.862 484.683 Summe Buchwerte 404.066 0 F-146 411 112.922 4.873 4.873 4.999 910.778 Passiva 31.12.2008 Bewertungskategorien IAS 39 Restlaufzeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete zu HandelsDerivate in finanzielle Verbindlichkeizwecken Sicherungsten gehalten beziehungen Finanzschulden 697.136 1.307 1.100 Summe Buchwerte Summe beizulegen- Nicht im Anwender dungsbereich von Zeitwert IFRS 7 699.543 712.178 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 70.413 70.413 70.413 Übrige Schulden 34.244 34.244 34.244 804.200 816.835 Summe Passiva 31.12.2007 801.793 1.307 1.100 Bis 1 Jahr Zwischen 1 und 5 Jahre Über 5 Jahre 699.543 24.137 48.078 627.328 70.413 70.413 357.988 65.503 183.899 108.586 323.744 1.127.944 160.053 231.977 735.914 0 323.744 Bewertungskategorien IAS 39 Restlaufzeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete zu HandelsDerivate in finanzielle Verbindlichkeizwecken Sicherungsten gehalten beziehungen Finanzschulden Gesamt Buchwerte 631.458 9.707 Summe Buchwerte Summe beizulegen- Nicht im Anwender dungsbereich von Zeitwert IFRS 7 641.165 638.299 0 Gesamt Buchwerte Bis 1 Jahr Zwischen 1 und 5 Jahre Über 5 Jahre 641.165 20.443 65.381 555.341 32.306 32.306 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32.306 32.306 32.306 Übrige Schulden 24.746 24.746 24.746 203.444 228.190 39.785 112.397 76.008 698.217 695.351 203.444 901.661 92.534 177.778 631.349 Summe 688.510 0 9.707 F-147 - Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen aus Auftragsfertigung in Höhe von T€ 4.359 (i. Vj. T€ 6.413). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige Forderungen und Vermögenswerte, flüssige Mittel, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der wesentliche Teil der übrigen Schulden aus dem Anwendungsbereich des IFRS 7 haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert. In den übrigen Schulden sind finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern aus einem Programm zur gewinnorientierten Mitarbeitervergütung enthalten. Die Verbindlichkeiten sind variabel verzinslich. Daher entspricht der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag dem Buchwert. i) Nettogewinne und -verluste nach Bewertungskategorien Die Nettogewinne und -verluste der Bewertungskategorien »designiert als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete«, und »zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte« sind in Tz. 31 im sonstigen Finanzergebnis ersichtlich. Sie enthalten neben Ergebnissen aus der Marktbewertung auch Zins-, Dividenden- und Währungseffekte. Die Nettogewinne und -verluste der Bewertungskategorie »Kredite und Forderungen« beinhalten neben den im Folgenden genannten Währungskursverlusten im Wesentlichen Wertberichtigungen in Höhe von T€ 1.024 (i. Vj. T€ 604). Letztere sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. In Bezug auf die Bewertungskategorien »Kredite und Forderungen« und »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten« sind in den Nettogewinnen und -verlusten auch Verluste aus Währungseffekten zu berücksichtigen, die aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht aufgeteilt wurden. Im Saldo ergaben sich hieraus Währungskursverluste in Höhe von T€ 2.447 (i. Vj. T€ 2.238). Währungskursgewinne sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen, Währungskursverluste in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Neben einem Teil der genannten Währungskursverluste sind im Nettoergebnis der »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten« Erträge aus der Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.429 zu berücksichtigen. Diese sind in den »anderen Finanzerträgen« enthalten. Der Nettoverlust der Bewertungskategorien »Kredite und Forderungen« sowie »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten« beläuft sich somit auf insgesamt T€ 2.042 (i. Vj. T€ 2.842). Hinsichtlich der »zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte« wurden neben erfolgswirksamen Zinserträgen in Höhe von T€ 409 (i .Vj. T€ 0) im Geschäftsjahr T€ 286 (i. Vj. T€ 0) erfolgsneutral in der IAS 39 Rücklage erfasst. F-148 j) Sicherungsmaßnahmen Zur Sicherung des Zahlungsstromrisikos eines variabel verzinslichen Darlehens hat der SolarWorld-Konzern einen Zinsswap (»Zahle fix – Empfange variabel«) mit einem Nominalvolumen in Höhe von T€ 40.000 und einer Laufzeit bis Ende 2013 abgeschlossen. Als Grundgeschäft wurde das variabel verzinsliche Bankdarlehen designiert. Mit der Sicherungsmaßnahme wird das Ziel verfolgt, das variabel verzinsliche Bankdarlehen in festverzinsliche Finanzschulden zu transformieren. Der beizulegende Zeitwert des Zinsswaps beläuft sich zum Stichtag auf T€ -1.100 (i. Vj. T€ 411). Zur Sicherung bestehender Währungsrisiken aus auf US-Dollar lautenden Senior Notes bestehen beim SolarWorld-Konzern fünf Cross Currency Swaps (»Zahle € fix – Empfange USD fix«) mit einem Nominalvolumen von insgesamt TUSD 175.000. Als Grundgeschäft wurden die auf US-Dollar lautenden Senior Notes designiert. Mit der Sicherungsmaßnahme wird das Ziel verfolgt, die US-Dollar Verbindlichkeiten in Bezug auf den Nominalbetrag und die laufenden Zinszahlungen in € Finanzschulden zu transformieren. Die beizulegenden Zeitwerte der Swaps belaufen sich zum Stichtag auf insgesamt T€ 6.924 (i. Vj. T€ -7.427). Der Nachweis der prospektiven Effektivität wird mittels der Critical Terms Match Methode erbracht. Die retrospektive Effektivität wird regelmäßig mit Hilfe der hypothetischen Derivate Methode erbracht. Die Ergebnisse der retrospektiven Effektivitätstests lagen in einer Bandbreite von 80 bis 125%, sodass von einer hocheffektiven Sicherungsbeziehung ausgegangen werden kann. Zum Bilanzstichtag wurde daher im Eigenkapital ein nicht realisierter Gewinn in Höhe von T€ 9.148 (i. Vj. T€ 3.302) erfasst. 59. ERLÄUTERUNGEN ZUR CASHFLOW-RECHNUNG Cashflow aus nicht fortgeführten Aktivitäten Die Kapitalflussrechnung weist die Cashflows inklusive nicht fortgeführter Aktivitäten aus. Auf die nicht fortgeführten Aktivitäten entfallen dabei Cashflows in folgender Höhe: in T€ Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Cashflow aus Investitionstätigkeit Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 2008 2007 0 1.051 12.996 -451 0 -676 12.996 -76 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde nach der indirekten Methode aufgestellt. Das Ergebnis vor Steuern als Ausgangswert wird zunächst um die nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen korrigiert. Hieraus ergibt sich der Cashflow aus dem operativen Ergebnis. Im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit sind die Veränderungen der erhaltenen und geleisteten Anzahlungen, der Vorräte, der Wertpapiere, die als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wurden, und des übrigen Nettovermögens berücksichtigt. F-149 Die erhaltenen und geleisteten Anzahlungen beruhen insbesondere auf langfristig geschlossenen Verkaufskontrakten über Siliziumwafer und damit in zeitlichem Zusammenhang geschlossenen langfristigen Einkaufskontrakten über Rohsilizium. Die daraus resultierenden Mittelzu- und -abflüsse des Geschäftsjahres stellen sich wie folgt dar: 2008 2007 Zunahme der erhaltenen Anzahlungen 108.425 103.598 Zunahme der geleisteten Anzahlungen -119.215 -131.624 -10.790 -28.026 in T€ Verminderung (-) des Cashflows Die gezahlten Zinsen sind bei der Ermittlung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit, die erhaltenen Zinsen bei der Ermittlung des Cashflows aus der operativen Tätigkeit dargestellt. Cashflow aus Investitionstätigkeit Im Cashflow aus Investitionstätigkeit sind Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen dargestellt sowie die hierfür erhaltenen Investitionszuwendungen. Des Weiteren sind darin Auszahlungen im Zusammenhang mit Finanzmittelanlagen sowie Einzahlungen aus dem Verkauf von 65% der Anteile an der Tochtergesellschaft Gällivare Photovoltaic AB enthalten. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit berücksichtigt die Erhöhung der Finanzverschuldung. Als Auszahlung gehen Dividendenzahlungen an die Aktionäre der SolarWorld Aktiengesellschaft in den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ein. Schließlich sind hier die gezahlten Zinsen dargestellt. Finanzmittelfonds Der Finanzmittelfonds umfasst den Saldo aus den in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mitteln in Höhe von T€ 431.689 (i. Vj. T€ 263.862) und unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesenen täglich fälligen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 8.335 (i. Vj. T€ 0). Ein Teil des Finanzmittelfonds des Vorjahres (T€ 1.718) entfiel auf die nicht fortgeführten Aktivitäten. 60. EVENTUALSCHULDEN Wesentliche Eventualschulden bestanden am Stichtag nicht. 61. ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN Im Berichtsjahr 2008 lagen folgende wesentliche Transaktionen mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen vor: Von Mitgliedern der Familie Asbeck wurden Verwaltungs- und Gewerbeimmobilien in Bonn mit einem jährlichen Pachtzins von insgesamt 0,6 Mio. € (i. Vj. 0,6 Mio. €) angemietet. Zum F-150 Bilanzstichtag weist die SolarWorld Aktiengesellschaft Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 30 (i. Vj. T€ 0) aus. An den Solarparc-Konzern wurden im Geschäftsjahr Lieferungen und Leistungen im Volumen von 4,8 Mio. € (i. Vj. 21,5 Mio. €) erbracht. Da ein Projekt erst zum Jahresende abgerechnet wurde und für ein Projekt aus dem Geschäftsjahr 2007 noch ein Sicherheitseinbehalt aussteht, waren zum Bilanzstichtag noch 5,5 Mio. € (i. Vj. 17,8 Mio. €) an Forderungen offen. Des Weiteren hat der SolarWorld-Konzern Betriebsführungs- und Planungsleistungen in Höhe von T€ 203 (i. Vj. T€ 195) von der Solarparc Aktiengesellschaft erhalten. Für die Zwischenfinanzierung eines Projektes hat die SolarWorld Aktiengesellschaft gegenüber der Deutsche Bank AG, Düsseldorf, für die Solarparc Aktiengesellschaft eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von T€ 12.667 abgegeben. Für Zwischenfinanzierungen hat die SolarWorld Aktiengesellschaft von der Solarparc Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr T€ 326 erhalten. Die Gällivare Photovoltaic AB hat für den SolarWorld-Konzern Lohnfertigungsleistungen in Höhe von T€ 15.257 (i. Vj. T€ 0) erbracht. Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 5.124 (i. Vj. T€ 0). Zudem hat der SolarWorld-Konzern von der Gällivare Photovoltaic AB Transportleistungen in Höhe von T€ 311 (i. Vj. T€ 0) erhalten. Daraus bestehen zum Stichtag keine Verbindlichkeiten mehr. Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat in 2008 einen kurzfristigen Kredit an ein Gemeinschaftsunternehmen gewährt. Dieser beträgt zum Stichtag T€ 1.796 (i. Vj. T€ 0). Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr von diesem Gemeinschaftsunternehmen dafür Zinsen in Höhe von T€ 10 (i. Vj. T€ 0) erhalten. Des Weiteren hat die SolarWorld Aktiengesellschaft eine Anzahlung an ein Gemeinschaftsunternehmen geleistet, die zum Stichtag mit T€ 11.400 (i. Vj. T€ 0) bilanziert ist. Der SolarWorld-Konzern hat Zellen, Rohstoffe sowie Dienstleistungen im Volumen von T€ 4.761 (i. Vj. T€ 472) an Gemeinschaftsunternehmen verkauft bzw. erbracht. Aus diesen Geschäftsvorfällen bestehen zum Stichtag Forderungen in Höhe von T€ 1.138 (i. Vj. T€ 0). Von Gemeinschaftsunternehmen wurden Wafer, Silizium sowie Lohnfertigungsleistungen in einem Volumen von T€ 6.173 (i. Vj. T€ 1.149) eingekauft. Zum Bilanzstichtag bestehen daraus Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 343 (i. Vj. T€ 0). Aus Einlageverpflichtungen gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 1,4 Mio. € (i. Vj. 1,5 Mio. €). Die dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. Claus Recktenwald, im Sinne von IAS 24 nahe stehende Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte, Bonn, berät und vertritt den SolarWorldKonzern anwaltlich. Mit Zustimmung des Aufsichtsrates hat sie hierfür im Jahre 2008 einen Honorargesamtbetrag von 0,6 Mio. € (i. Vj. 0,5 Mio. €) erhalten. Die Vergütung der Vorstände ist in einer separaten Ziffer aufgeführt bzw. im Lagebericht im Vergütungsbericht dargestellt. Alle Geschäfte wurden zu fremdüblichen Bedingungen abgewickelt. F-151 62. MITARBEITER Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug 1.662 (i. Vj. 1.410) und teilt sich wie folgt auf die betrieblichen Funktionsbereiche bzw. Segmente auf: 2008 2007 Wafer-Produktion 915 792 Zell-Produktion 223 217 Modul-Produktion 345 249 Handel und Konzernzentrale 179 152 1.662 1.410 Zum 31. Dezember 2008 betrug die Mitarbeiterzahl 1.825 (i. Vj. 1.486) inklusive 83 (i. Vj. 66) Auszubildende. 63. VORSTÄNDE UND AUFSICHTSRAT Die Mitglieder des Vorstands erhielten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2008 eine Gesamtvergütung von T€ 2.669 (i. Vj. T€ 2.504). Darin sind variable Vergütungsanteile in Höhe von T€ 1.815 (i. Vj. T€ 1.722) enthalten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2008 Vergütungen einschließlich Kostenerstattungen in Höhe von insgesamt T€ 293 (i. Vj. T€ 226), jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Darin sind variable Vergütungsanteile in Höhe von netto T€ 114 (i. Vj. T€ 109) enthalten. Individualisierte Angaben zu den Bezügen des Vorstands sind im Lagebericht der Gesellschaft dargestellt. In den Vorstand der Gesellschaft sind wie im Vorjahr berufen: - Dipl.-Ing. Frank H. Asbeck (Vorstandsvorsitzender) Dipl.-Ing. Boris Klebensberger (Vorstand Operatives Geschäft) Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke (Vorstand Finanzen) Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn (Vorstand Vertrieb) Der Vorstandsvorsitzende Frank H. Asbeck hielt am Bilanzstichtag mittelbar und unmittelbar 25,00% (i. Vj. 25,00%) der Anteile an der SolarWorld Aktiengesellschaft. Dem Aufsichtsrat gehören wie im Vorjahr folgende Personen an: - Dr. Claus Recktenwald (Vorsitzender), Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte, Bonn F-152 - Dr. Georg Gansen (stellvertretender Vorsitzender), Rechtsanwalt/Syndikus der Deutsche Post AG, Bonn Dr. Alexander von Bossel, LL.M (Edinb.), Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Köln Der Vorstandsvorsitzende Frank H. Asbeck ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche Solar AG sowie der Sunicon AG. Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Claus Recktenwald ist Aufsichtsratsvorsitzender der Solarparc Aktiengesellschaft, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Solar AG, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Sunicon AG, Aufsichtsratsmitglied der VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft, Köln, sowie Aufsichtsratsmitglied der Wanderer-Werke AG, Augsburg. Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Georg Gansen ist jeweils auch stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Solarparc Aktiengesellschaft, der Deutsche Solar AG und der Sunicon AG. Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Alexander von Bossel ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der Solarparc Aktiengesellschaft. 64. ABSCHLUSSPRÜFERHONORARE Das für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, die BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg/Bonn, im Konzerngeschäftsjahr 2008 als Aufwand erfasste Honorar einschließlich Kostenerstattungen beträgt für: a) Abschlussprüfungen T€ 500 (i. Vj. T€ 535) b) sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen T€ 11 (i. Vj. T€ 31) c) Steuerberatungsleistungen T€ 13 (i. Vj. T€ 59) d) sonstige Leistungen, die für das Mutterunternehmen oder Tochterunternehmen erbracht worden sind T€ 4 (i. Vj. T€ 120) F-153 65. CORPORATE GOVERNANCE Aufsichtsrat und Vorstand haben am 29. September 2008 bzw. 20. Oktober 2008 die gemäß § 161 AktG geforderte Erklärung abgegeben, dass den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« entsprochen wurde und wird. Sie ist auf der Internetseite der SolarWorld Aktiengesellschaft veröffentlicht. Bonn, den 16. März 2009 Dipl.-Ing. Frank H. Asbeck (Vorstandsvorsitzender) Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn (Vorstand Vertrieb) Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke (Vorstand Finanzen) Dipl.-Ing. Boris Klebensberger (Vorstand Operatives Geschäft) F-154 BESTÄTIGUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS Wir haben den von der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernbilanz, KonzernEigenkapitalveränderungsrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Konzernanhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Bonn, den 16. März 2009 BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Gorny, Wirtschaftsprüfer ppa. Lubitz, Wirtschaftsprüfer F-155 SolarWorld Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 INHALTSVERZEICHNIS Seite Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2007 // in T€................................ F-157 Bilanz zum 31. Dezember 2007 // in T€ .........................................................................F-158 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2007 // in T€ ........F-160 Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2007 in T€ .................................................F-161 Anhang ............................................................................................................................ F-162 Bestätigung des Abschlussprüfers ................................................................................... F-211 F-156 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2007 // in T€ in T€ Anhang 1. Umsatzerlöse inklusive nicht fortgeführter Aktivitäten 2007 Vorjahr 698.818 515.246 2. Umsatzerlöse nicht fortgeführter Aktivitäten 34 -9.230 -6.107 3. Umsatzerlöse aus fortgeführten Aktivitäten 23 689.588 509.139 -17.670 30.916 4. Bestandsveränderung Erzeugnisse 5. aktivierte Eigenleistungen 24 542 590 6. Sonstige betriebliche Erträge 25 57.253 96.185 7. Materialaufwand 26 -333.654 -302.988 8. Personalaufwand 27 -75.004 -54.958 9. Abschreibungen - davon auf at-Equity bewertete Anteile T€ 0 (i.Vj.:T€ 13.035) 28 -42.054 -41.954 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 29 -80.129 -59.351 198.872 177.579 -1.830 -1.308 17.317 11.746 14. Zins- und andere Finanzaufwendungen -38.449 -9.153 15. Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Aktivitäten 175.910 178.864 -65.027 -49.811 110.883 129.053 2.373 1.513 113.256 130.566 111.720 109.736 b) Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (in e) 0,99 1,18 c) Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (in e) 0,02 0,01 d) Konzerngewinn (in E) 1,01 1,19 11. Operatives Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 12. Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen 31 13. Zins- und andere Finanzerträge 16. Ertragsteuern 32 17. Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 18. Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten 34 19. Konzerngewinn 20. Ergebnis je Aktie 35 a) Gewichteter Durchschnitt der im im Umlauf befindlichen Aktien (in 1000) F-157 Bilanz zum 31. Dezember 2007 // in T€ AKTIVA Anhang in T€ A. Langfristige Vermögenswerte 31.12.2007 31.12.2006 422.725 362.514 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7, 37, 38 32.675 34.498 II. Sachanlagen 8, 37, 39 349.602 290.646 9, 40 21.630 19.377 32, 41 18.818 17.993 1.270.011 641.896 III. At Equity bewertete Anteile IV. Aktive latente Steuern B. Kurzfristige Vermögenswerte I. Vorräte 10, 42 350.053 241.989 II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11, 43 112.922 72.030 44 9.180 646 12, 45 3.589 21.870 13, 17, 46 528.995 98.573 14, 47 263.862 204.655 49 1.410 2.133 15, 48 11.730 0 1.704.466 1.004.410 III. Ertragsteuerforderungen IV. Übrige Forderungen und Vermögenswerte V. Sonstige finanzielle Vermögenswerte VI. Flüssige Mittel VII. Rechnungsabgrenzungsposten C. Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte F-158 PASSIVA Anhang 31.12.2007 31.12.2006 50 691.546 597.321 I. Gezeichnetes Kapital 111.720 55.860 II. Kapitalrücklage 296.489 352.349 III. Sonstige Rücklagen -10.180 -2.321 IV. Kumulierte Ergebnisse 293.517 191.433 899.266 273.722 16, 17, 51 620.722 112.577 18, 52 54.925 57.106 19, 20, 53 20.195 18.119 IV. Übrige langfristige Schulden 21, 54 188.405 75.429 V. Passive latente Steuern 32, 55 15.019 10.491 110.384 133.367 20.443 50.960 32.306 31.909 56 15.171 20.266 20, 53 2.679 1.188 49 85 1.278 21, 54 39.700 27.766 15, 48 3.270 0 1.704.466 1.004.410 in T€ A. Eigenkapital B. Langfristige Schulden I. Langfristige Finanzschulden II. Abgegrenzte Investitionszuwendungen III. Langfristige Rückstellungen C. Kurzfristige Schulden 16, 17, 51 I. Kurzfristige Finanzschulden II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen III. Ertragsteuerschulden IV. Kurzfristige Rückstellungen V. Rechnungsabgrenzungsposten VI. Übrige kurzfristige Schulden D. Zur Veräußerung bestimmte Schulden F-159 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2007 // in T€ in T€ Sonstige Rücklagen Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Umrechnungsrücklage IAS 39 Rücklage Kumulierte Ergebnisse Gesamt Stand 31.12.2005 12.700 136.792 -286 0 67.850 217.056 Kapitalerhöhung 43.160 215.557 Differenzen aus der Währungsumrechnung 258.717 -1.643 -1.643 Konzerngewinn Dividendenausschüttung Veränderung Sicherungsrücklage 130.566 130.566 -6.983 -6.983 -392 Stand 31.12.2006 55.860 352.349 Kapitalerhöhung 55.860 -55.860 Differenzen aus der Währungsumrechnung -1.929 -392 -392 191.433 597.321 0 -11.553 -11.553 Konzerngewinn 113.256 113.256 Dividendenausschüttung -11.172 -11.172 Veränderung Sicherungsrücklage Stand 31.12.2007 3.694 111.720 296.489 F-160 -13.482 3.302 3.694 293.517 691.546 Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2007 in T€ Tz. 60 Ergebnis vor Steuern 2007 Vorjahr 179.216 180.965 42.807 42.612 0 -56.963 21.132 -2.593 + Abschreibungen - Ertrag aus Erstkonsolidierung -/+ Finanzergebnis + Verlust aus at-Equity-Beteiligung 1.830 1.308 +/- Verlust/Ertrag aus Abgang Anlagevermögen -1.036 187 - Auflösung abgegrenzter Investitionszuwendungen -8.170 -6.506 = Cashflow aus dem operativem Ergebnis 235.779 159.010 -/+ Zunahme/Abnahme geleisteter und erhaltener Anzahlungen (Saldo) -28.026 -40.871 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte (ohne geleistete Anzahlungen) 19.707 -48.307 -/+ Zunahme/Abnahme der Wertpapiere (klassifiziert als Trading) 82.507 -76.326 -/+ Zunahme/Abnahme übriges Nettovermögen -9.111 -39.313 = Cashflow aus operativer Tätigkeit 300.856 -45.807 + Erhaltene Zinsen 12.421 9.404 - Gezahlte Ertragsteuern -69.251 -57.653 = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 244.026 -94.056 - Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen -117.755 -105.947 + Zufluss Investitionszuwendungen 6.453 6.050 + Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen 3.957 27 +/- Ein-/Auszahlungen aus Finanzmittelanlagen -517.404 0 - Auszahlung für den Erwerb konsolidierter Unternehmen 2.465 -9.633 = Cashflow aus der Investitionstätigkeit -622.284 -109.503 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 559.628 105.771 - Auszahlungen für die Rückzahlung von Finanzkrediten -71.859 -22.611 - Gezahlte Zinsen -25.330 -6.460 + Einzahlung aus Eigenkapitalzuführung 0 233.348 - Auszahlungen aufgrund von Ausschüttungen -11.172 -6.983 = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 451.267 303.065 +/- Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 73.009 99.506 +/- Auswirkung von Kursänderungen auf Finanzmittelfonds -1.682 -1.150 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 194.253 95.897 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 265.580 194.253 F-161 ANHANG ALLGEMEINE ANGABEN 1. GRUNDLAGEN, BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die SolarWorld Aktiengesellschaft hat ihren Konzernabschluss entsprechend § 315a Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet. Der Konzernabschluss wurde in T€ aufgestellt. Wichtigste Bewertungsgrundlage des Abschlusses (measurement basis) sind die (fortgeführten) Anschaffungs- und Herstellungskosten. Spezifisch werden in Ausübung von Wahlrechten folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die Bilanzierung von Joint Ventures erfolgt nach der Equity-Methode. Bei der Ermittlung von Herstellungskosten werden Fremdkapitalzinsen nicht einbezogen. Erhaltene Investitionszuwendungen werden nicht von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Investitionen abgesetzt, sondern als Passivposten gezeigt. Hinsichtlich der übrigen konkret angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die nachfolgende Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verwiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (Nature-Of-ExpenseMethode) aufgestellt, die Bilanz wurde nach Fristigkeit gegliedert. Für das Geschäftsjahr 2007 waren erstmals folgende Standards und Interpretationen bzw. wesentlichen Änderungen anzuwenden: - IAS 1 „Darstellung des Abschlusses” IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ IFRIC 7 „Anwendung des Anpassungssatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern“ IFRIC 8 „Anwendungsbereich von IFRS 2“ IFRIC 9 „Neubeurteilung eingebetteter Derivate“ IFRIC 10 „Zwischenberichterstattung und Wertminderung“ Die erstmalige Anwendung der Änderungen des IAS 1 und des IFRS 7 führt zu erweiterten Anhangsangaben im Konzernabschluss des SolarWorld-Konzerns für das Geschäftsjahr 2007. Die weiteren genannten Interpretationen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. In 2006 und 2007 hat der IASB verschiedene ab 2008 oder 2009 anwendbare Standards, ErF-162 gänzungen von Standards und Interpretationen verabschiedet. Einige dieser Regelungen, etwa IAS 1 „Darstellung des Abschlusses” und IFRS 8 „Segmentberichterstattung“, betreffen nur Angabepflichten. Für andere, etwa IFRIC 11 „IFRS 2 Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen”, IFRIC 12 „Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen“, IFRIC 14 „IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswerts, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung“ gibt es im Konzern derzeit und voraussichtlich auch 2008 keinen Anwendungsfall. Insgesamt erwartet das Unternehmen deshalb keine wesentlichen Auswirkungen dieser Neuregelungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Wirkung der in 2008 verabschiedeten Neufassungen von IFRS 3 und IAS 27 wird von dem jetzt noch nicht planbaren Ausmaß abhängen, in dem das Unternehmen in 2009 Anteile an anderen Unternehmen erwerben oder veräußern wird. Die potenziellen Auswirkungen aus der Anwendung der noch nicht von der EU in europäisches Recht übernommenen Rechnungslegungsstandards IFRIC 13 „Kundenbindungsprogramme“ sowie der Änderungen des IAS 23 „Fremdkapitalkosten“ (anzuwenden ab dem Geschäftsjahr 2009) schätzt die SolarWorld Aktigengesellschaft nach derzeitigem Kenntnisstand als geringfügig ein. 2. KONSOLIDIERUNGSKREIS UND RECHTLICHE KONZERNSTRUKTUR In den Konzernabschluss werden die SolarWorld Aktiengesellschaft und sämtliche in- und ausländischen Unternehmen einbezogen, bei denen die SolarWorld Aktiengesellschaft unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschaft verfügt oder auf andere Weise auf die Tätigkeit einen beherrschenden Einfluss nehmen kann. Die Gesellschaften werden beginnend mit dem Zeitpunkt, ab dem die SolarWorld Aktiengesellschaft die Beherrschung ausüben kann, in den Konzernabschluss einbezogen. Joint Ventures werden nach der Equity-Methode bilanziert. Folgende Gesellschaften gehören dem SolarWorld-Konzern an: F-163 F-164 3. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen werden für den Konzernabschluss auf einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übergeleitet. Bei der Kapitalkonsolidierung werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem auf sie entfallenden Eigenkapital – bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert – zum Zeitpunkt des Erwerbs verrechnet. Ein sich ergebener positiver Unterschiedsbetrag wird den Vermögensgegenständen insoweit zugerechnet, als deren Buchwert vom Zeitwert abweicht. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert behandelt. Ein sich ergebener negativer Unterschiedsbetrag wird ergebniswirksam erfasst. Aus konzerninternen Transaktionen resultierende Salden, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischengewinne werden eliminiert. 4. WÄHRUNGSUMRECHNUNG Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währungen in Euro (e) umgerechnet. Die funktionale Währung ausländischer Gesellschaften wird durch das primäre Wirtschaftsumfeld bestimmt, in dem sie hauptsächlich Zahlungsmittel erwirtschaften und verwenden. Innerhalb der SolarWorld Aktiengesellschaft entspricht die funktionale Währung grundsätzlich der lokalen Währung mit Ausnahme der SolarWorld Asia Pacific PTE Ltd., deren funktionale Währung der US-Dollar ist. Zur Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Gesellschaften in die Berichtswährung des Konzerns werden die Vermögenswerte und Schulden mit den Stichtagskursen, die Aufwendungen und Erträge grundsätzlich mit den Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Aus der Umrechnung resultierende Differenzbeträge werden aufgrund der stichtagsbezogenen Methode erfolgsneutral in eine Umrechnungsrücklage eingestellt. Folgende Wechselkurse waren für die Währungsumrechnung maßgebend: Stichtagskurs Durchschnittskurs 2007 2006 2007 2006 USA USD 1,47 1,32 1,38 1,26/1,29* Schweden SEK 9,44 9,04 9,26 9,25 Südafrika ZAR 10,03 9,21 9,68 9,32* 1€= * 2. Jahreshälfte F-165 5. SCHÄTZUNGEN UND BEURTEILUNGEN DES MANAGEMENTS Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass Annahmen getroffen werden, die sich auf den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz bzw. auf die Höhe und den Ausweis der Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns sowie die Angabe von Eventualvermögen und -schulden auswirken. Die wesentlichsten Annahmen und Schätzungen beziehen sich auf die Beurteilung der Werthaltigkeit der Firmenwerte, die Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern, die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen, die Einbringlichkeit von Forderungen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Insbesondere werden bezüglich der erwarteten Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Die komplexesten Annahmen sind hierbei beim Werthaltigkeitstest der Firmenwerte, bei der Beurteilung über die Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern sowie bei der Ermittlung von Rückstellungen zu treffen. Zur konkreten Ausprägung dieser Annahmen wird auf die jeweiligen Angaben verwiesen. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 6. AUSWEISÄNDERUNGEN Im Geschäftsjahr 2007 hat die SolarWorld Aktiengesellschaft einen Vertrag zum Verkauf von 65 Prozent der Anteile an ihrer Tochtergesellschaft Gällivare PhotoVoltaic AB (GPV), Schweden abgeschlossen, der erst im Januar 2008 vollzogen wurde. Die Ergebnisbeiträge der GPV werden in der Gewinn- und Verlustrechnung daher im „Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern)“ ausgewiesen. Aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 7 wurden Nettogewinne bzw. -verluste aus den sonstigen finanziellen Vermögenswerten im Finanzergebnis ausgewiesen. Im Vorjahr waren Teile dieses Ergebnisses in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Die sich hieraus ergebenen Anpassungen der Vorjahreswerte in der Gewinn- und Verlustrechnung sind nachfolgend dargestellt. 6. Sonstige betriebliche Erträge 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 13. Zins- und andere Finanzerträge 14. Zins- und andere Finanzaufwendungen 98.053 -61.306 11.203 -9.653 nicht fortgeführte Aktivitäten -874 1.933 -28 99 Anpassung wegen erstmaliger Anwendung von IFRS 7 -994 22 571 401 96.185 -59.351 11.746 -9.153 in T€ Vorjahreswert Angepasster Vorjahreswert F-166 7. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und mit Ausnahme der Firmenwerte jeweils planmäßig linear über eine Nutzungsdauer von 4 bis 15 Jahren abgeschrieben. Bei der Erstellung immaterieller Vermögenswerte anfallende Forschungsaufwendungen werden sofort als Aufwand verrechnet. In gleicher Weise wird mit den Entwicklungsaufwendungen verfahren, da Forschung und Entwicklung iterativ miteinander vernetzt sind und daher eine verlässliche Trennbarkeit nicht gegeben ist. Dauerhafte Wertminderungen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt. Firmenwerte, auch solche aus der Kapitalkonsolidierung, werden gemäß den Regelungen der IFRS 3 sowie IAS 36 und 38 einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Wie auch schon in den Vorjahren hat der Impairment-Test zum 31. Dezember 2007 erneut ergeben, dass die Werthaltigkeit der ausgewiesenen Firmenwerte gegeben ist. Für Zwecke des Impairment-Tests wurden die Buchwerte der Firmenwerte den betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) „Wafer-Produktion“ und „Modul-Produktion Schweden“ zugeordnet. Im Vorjahr beschränkte sich die CGU „Wafer-Produktion“ nur auf die Deutsche Solar AG, Freiberg. Im Zuge der fortgeschrittenen Integration der im letzten Jahr erworbenen Gesellschaften, insbesondere des Produktionsstandortes in den USA, wird die CGU „Wafer-Produktion“ nunmehr umfassend abgegrenzt. Vor und mangels Abwertung auch nach Durchführung des Werthaltigkeitstests betrugen bzw. betragen der Buchwert des der CGU „Wafer-Produktion“ zugeordneten Firmenwerts T€ 29.587 (i. Vj. T€ 29.587) und der Buchwert des der CGU „Modul-Produktion Schweden“ zugeordneten Firmenwerts T€ 2.136 (i. Vj. T€ 2.136). Der der „Modul-Produktion Schweden“ zugeordnete Firmenwert ist aufgrund der geplanten Veräußerung der GPV in den zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten enthalten. Die erzielbaren Beträge wurden als Fair Value abzüglich Veräußerungskosten bestimmt. Die Ermittlung erfolgte mittels DCF-Verfahren. Zur Bestimmung des erzielbaren Betrages wurden die Cashflow-Prognosen herangezogen, die auf den neuesten, vom Management genehmigten Planungen basieren. Die Prognosen ihrerseits basieren auf den nachfolgend genannten grundlegenden Annahmen. Als grundlegende Annahmen werden jene Annahmen bezeichnet, in Bezug auf deren Veränderung der erzielbare Betrag der CGU die höchste Sensitivität aufweist. Hinsichtlich der CGU „Wafer-Produktion“ basieren die Prognosen auf den folgenden grundlegenden Annahmen: - - Kurzfristig stabile, mittelfristig wieder sinkende Rohstoffpreise (Silizium); Grundlage dieser Annahme sind die abgeschlossenen Langfristverträge mit Siliziumproduzenten. Anstieg der Absatzmengen bis auf mindestens 750 MW in 2010; Grundlage dieser Annahme ist der derzeitige Ausbau der Kapazitäten an den Standorten in Deutschland und den USA sowie Markterwartungen bzw. bereits bestehender Lieferverträge. Jährlicher Rückgang der Absatzmarktpreise im einstelligen Prozentbereich; Grundlage dieser Annahme sind einschlägige Marktstudien Dritter. F-167 Der auf die CGU „Modul-Produktion Schweden“ entfallende Anteil am Firmenwert ist durch den bereits vertraglich fixierten Veräußerungspreis gedeckt. Die Cashflow-Prognosen für die CGU (Wafer-Produktion) wurden aus den detaillierten Planungsrechnungen der Gesellschaft für einen Zeitraum von 5 Jahren abgeleitet. Für den darüber hinaus gehenden Zeitraum wurde basierend auf dem letzten Detailprognosejahr eine Extrapolation vorgenommen. Hierbei wurde eine Wachstumsrate gemäß den langfristigen Wachstumsannahmen externer Studien für die SolarWorld Aktiengesellschaft unterstellt. Zur Berechnung des erzielbaren Betrages wurden die zukünftigen Cashflows der CGU „Wafer-Produktion“ mit einem risikoadjustierten Diskontierungszinssatz nach Steuern von rund 9,3 Prozent (i. Vj. 7,9 Prozent) abgezinst. Dieser Zinssatz wird auch gestützt von externen Analysten der SolarWorld Aktiengesellschaft. 8. SACHANLAGEN Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Hierzu gehören die fertigungsbedingten Abschreibungen sowie die fertigungsbezogenen anteiligen Kosten für die betriebliche Altersversorgung und die freiwilligen sozialen Leistungen des Unternehmens. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Für Gebäude werden Nutzungsdauern zwischen 15 und 45 Jahren zugrunde gelegt, Bauten und Einbauten auf fremden Grundstücken werden entsprechend der Laufzeit der Mietverträge bzw. einer niedrigeren Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungssätze liegen überwiegend zwischen 2 und 4 Prozent pro Jahr. Als Nutzungsdauer von technischen Anlagen und Maschinen werden überwiegend bis zu 10 Jahre angesetzt. Betriebs- und Geschäftsausstattung wird bei normaler Beanspruchung über 3 bis 5 Jahre abgeschrieben. Geleaste Sachanlagen, die im wirtschaftlichen Eigentum stehen, bei denen der Leasingnehmer also im Wesentlichen alle mit dem Leasinggegenstand verbundenen Chancen und Risiken trägt, werden entsprechend IAS 17 zu Marktwerten bilanziert, soweit die Barwerte der Leasingzahlungen nicht niedriger sind. Die Abschreibungskosten und Nutzungsdauern entsprechen denen vergleichbarer, erworbener Vermögensgegenstände. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden gemäß IAS 36 zum Bilanzstichtag außerplanmäßig abgeschrieben, wenn eine Indikation für eine Wertminderung vorliegt und nach dem dann durchgeführten Werthaltigkeitstest der „erzielbare Betrag“ des Vermögensgegenstandes unter den Buchwert gesunken ist. Bei Vermögenswerten, die einer firmenwerttragenden CGU zuzurechnen sind, wird der Werthaltigkeitstest unabhängig von einer Indikation jährlich durchgeführt. Insoweit wird auf Tz. 7 verwiesen. Für die anderen wesentlichen Vermögenswerte und CGUs ergaben sich im Geschäftsjahr keine Wertminderungshinweise. F-168 9. AT EQUITY BEWERTETE ANTEILE Die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen werden zunächst mit den Anschaffungskosten und in den Folgeperioden unter Fortschreibung um die anteiligen Ergebnisse, ausgeschütteten Dividenden und sonstigen Eigenkapitalveränderungen sowie der beim Erwerb aufgedeckten stillen Reserven und Lasten bilanziert. Ein bilanzierter Goodwill wird im Beteiligungsansatz ausgewiesen, auf ihn werden keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Sofern sich Indikatoren für eine Wertminderung der Beteiligung ergeben, wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Notwendige Abwertungen werden zunächst auf den bilanzierten Goodwill vorgenommen. Im Geschäftsjahr ergaben sich keine Wertminderungshinweise. 10. VORRÄTE Unter den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige eigene Erzeugnisse, Handelswaren und geleistete Anzahlungen auf Vorräte ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zu Anschaffungskosten, die in Abhängigkeit von der Art der Vorratsgegenstände jeweils einheitlich zum Teil auf Basis von Durchschnittspreisen und zum Teil nach der FiFoMethode ermittelt werden, oder zu Herstellungskosten. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Darüber hinaus werden, soweit fertigungsbezogen, die anteiligen Kosten für die betriebliche Altersversorgung und für freiwillige soziale Leistungen des Unternehmens einbezogen. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzurechnen sind. Finanzierungskosten werden nicht berücksichtigt. Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungs/Herstellungskosten einerseits und realisierbarem Nettoveräußerungspreis abzüglich noch anfallender Kosten andererseits. Dabei wird grundsätzlich der Nettoveräußerungspreis des Endproduktes zugrunde gelegt. Aufgrund der Produktionsgegebenheiten von Unternehmen und Branche werden fertige Erzeugnisse mit Handelswaren zusammengefasst. Die unter den Vorräten ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen wurden teilweise in USDollar geleistet. Da es sich hierbei gemäß IAS 21.16 nicht um monetäre Posten handelt, erfolgte eine Bewertung mit dem historischen, bei Verausgabung gegebenen Kurs. Da die geleisteten Zahlungen vertraglich unverzinslich sind, dem Sachverhalt jedoch implizit eine Finanzierungstransaktion zugrunde liegt, erfolgte eine Aufzinsung mit dem fristenkongruenten oder impliziten Zinssatz. 11. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Die Bilanzierung der Kundenforderungen erfolgt zum Nennwert. Bestehen an der Einbringbarkeit der Forderungen Zweifel, werden die Kundenforderungen mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt. Wertberichtigungen werden teilweise unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. In Fremdwährung valutierende Forderungen werden zum Mittelkurs aus Geld- und Briefkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Entscheidung, ob die Wertberichtigung über ein Wertberichtigungskonto erfolgt oder direkt den Buchwert mindert, hängt von der Wahrscheinlichkeit des erwarteten Forderungsausfalls ab. F-169 Die Bilanzierung von Forderungen aus Auftragsfertigungen ist nach der Percentage-ofCompletion-Methode gemäß IAS 11 vorgenommen worden. Es wird verwiesen auf die Angaben unter Tz. 22 (Ertrags- und Aufwandsrealisierung). 12. ÜBRIGE FORDERUNGEN UND VERMÖGENSWERTE Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden grundsätzlich mit dem Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken sind durch entsprechende Wertkorrekturen berücksichtigt. Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverträgen werden bei erstmaliger Erfassung in Höhe des Nettoinvestitionswertes aus dem Leasingverhältnis angesetzt, sodann unter Anwendung eines konstanten Zinssatzes und unter Berücksichtigung der eingehenden Leasingraten fortgeschrieben. 13. SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen Wertpapiere. Diese werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ werden, als „bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen“, als „zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ oder als „Kredite und Forderungen“ kategorisiert. Beim erstmaligen Ansatz werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten bewertet. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ kategorisiert wurden. Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert, ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Wertpapiere, die als „bis zu Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen“ oder als „zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ kategorisiert wurden. Wertpapiere werden als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ kategorisiert, wenn sie entweder „zu Handelszwecken gehalten“ oder als solche designiert werden. Sie werden als „zu Handelszwecken gehalten“ klassifiziert, wenn sie mit der Absicht erworben wurden, sie kurzfristig wieder zu verkaufen. Sie werden designiert als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“, wenn sie Teil eines Portfolios sind, das auf Grundlage der beizulegenden Zeitwerte beurteilt und gesteuert wird. Der Erwerb und Verkauf von Wertpapieren erfolgt unter dem Aspekt des ertragsoptimierten Liquiditätsmanagements und wird im Wesentlichen zentral durch die SolarWorld Aktiengesellschaft gesteuert. Hierbei wird die SolarWorld Aktiengesellschaft durch bankenunabhängige Spezialisten unterstützt und beraten. Die Entwicklung des Portfolios wird durch diese kontinuierlich überwacht und wöchentlich an den Vorstand berichtet. „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete“ finanzielle Vermögenswerte werden mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Der erfasste Nettogewinn oder –verlust schließt etwaige Dividenden und Zinsen des finanziellen Vermögenswertes mit ein. Der Ausweis dieF-170 ses Nettogewinns oder -verlusts in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in den Zins- und anderen Finanzerträgen, da grundsätzlich aufgrund der verfolgten Anlagestrategie von Nettogewinnen ausgegangen wird. Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte. Sofern diese nicht verfügbar sind, werden sie unter Anwendung von Bewertungsmodellen berechnet, die auf Discounted-Cashflow-Analysen und aktuellen Marktparametern basieren. Wertpapiere, die als „Kredite und Forderungen“ klassifiziert wurden, werden nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. 14. FLÜSSIGE MITTEL Die flüssigen Mittel beinhalten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von Geldkonten und kurzfristigen Geldanlagen bei Kreditinstituten, die beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Sie werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. 15. ZUR VERÄUßERUNG BESTIMMTE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN SOWIE NICHT FORTGEFÜHRTE AKTIVITÄTEN Als zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte werden einzelne langfristige Vermögenswerte, Gruppen von Vermögenswerten oder Vermögenswerte nicht fortgeführter Unternehmensbereiche ausgewiesen, deren Buchwerte überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden und im Übrigen die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllen. Diese Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Wertminderungen werden für diese Vermögenswerte grundsätzlich nur dann erfasst, wenn der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwertes liegt. Im Fall einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten ist die zuvor erfasste Wertminderung rückgängig zu machen. Die Zuschreibung ist auf die zuvor für die betreffenden Vermögenswerte erfassten Wertminderungen begrenzt. Unter der Position „Zur Veräußerung bestimmte Schulden“ werden Schulden ausgewiesen, die Bestandteile einer nicht fortgeführten Aktivität darstellen. Aufwendungen und Erträge aus der Geschäftstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten werden ebenso wie Gewinne und Verluste aus deren Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung der nicht fortgeführten Aktivitäten werden ebenfalls unter dieser Position ausgewiesen. F-171 16. FINANZSCHULDEN Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. 17. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND HEDGING Nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebundene derivative Finanzinstrumente werden als „zu Handelszwecken gehalten“ kategorisiert und damit erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der SolarWorld-Konzern setzt gegebenenfalls derivative Finanzinstrumente zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen und Investitionen resultierenden Zinsund Währungsrisiken ein. Die derivativen Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung sowie in der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte gehandelter derivativer Finanzinstrumente entsprechen den Marktpreisen. Nicht gehandelte derivative Finanzinstrumente, werden unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet. Für die Erfassung der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte – erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital – ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der Besicherungszusammenhang als solcher bilanziert. Der SolarWorld-Konzern wendet Vorschriften zu Sicherungsmaßnahmen gemäß IAS 39 (Hedge Accounting) zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) an. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft dokumentiert, einschließlich der Risikomanagementziele. Des Weiteren wird bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das in die Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderung der Cashflows des Grundgeschäfts im hohen Maße effektiv ist. Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwertes eines Derivates oder eines originären Finanzinstruments, das als Sicherungsinstrument designiert worden ist, wird im Eigenkapital erfasst. Der auf den ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam in den „sonstigen betrieblichen Erträgen“ oder „sonstigen betrieblichen AufF-172 wendungen“ ausgewiesen. Im Eigenkapital erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, in der auch das Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Der Ausweis in der Gewinnund Verlustrechnung erfolgt in demselben Posten, wie auch das Grundgeschäft ausgewiesen wird. Führt jedoch eine abgesicherte erwartete Transaktion zur Erfassung eines nicht finanziellen Vermögenswertes oder einer nicht finanziellen Schuld, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus dem Eigenkapital ausgebucht und bei der erstmaligen Ermittlung der Anschaffungskosten des Vermögenswertes oder der Schuld berücksichtigt. Die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbeziehung endet, wenn die Sicherungsbeziehung aufgelöst, das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird oder sich nicht mehr für Sicherungszwecke eignet. Der vollständige zu diesem Zeitpunkt im Eigenkapital erfasste Gewinn oder Verlust verbleibt im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam vereinnahmt, wenn die erwartete Transaktion ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet wird. Wird mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet, wird der gesamte im Eigenkapital erfasste Erfolg sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt. 18. ABGEGRENZTE INVESTITIONSZUWENDUNGEN Die vereinnahmten Investitionszuwendungen werden in Anwendung von IAS 20 (Accounting for Government Grants and Disclosure of Government Assistance) abgegrenzt und über die Nutzungsdauer der betreffenden Anlagegegenstände ertragswirksam aufgelöst. Somit wird dieser Posten über die Perioden der Nutzungsdauer der bezuschussten Sachanlagen verteilt, die die Vorsteuerergebnisse zukünftiger Geschäftsjahre sukzessive erhöhen. Dieser Ergebniserhöhung stehen Abschreibungsaufwendungen in entsprechender Höhe gegenüber, die somit im Saldo neutralisiert werden. Zusätzlich werden sich steuerliche Effekte ergeben, wobei die ergebniserhöhende Auflösung der abgegrenzten Investitionszuwendungen insoweit ertragsteuerfrei erfolgt, als diese aus der Vereinnahmung steuerfreier Investitionszulagen resultieren. 19. ALTERSVERSORGUNG Die betriebliche Altersversorgung im Konzern erfolgt überwiegend beitragsorientiert (Defined Contribution Plans). Hierbei zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen oder auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche und private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die jährlichen Beiträge sind als Personalaufwand ausgewiesen. In einem Fall besteht ein leistungsorientierter Altersversogungsplan (Defined Benefit Plan). Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem in IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) für leistungsorientierte Altersversorgungspläne. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden als Aufwand oder Ertrag erfasst, wenn der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste 10 Prozent der Verpflichtung zu diesem Zeitpunkt übersteigt. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird im Finanzergebnis gezeigt. F-173 20. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Vermögensabfluss führt und sich diese Vermögensbelastung verlässlich abschätzen lässt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Rückstellungen für Verpflichtungen, die voraussichtlich nicht im Folgejahr zu einer Belastung führen, werden in Höhe des Barwertes des erwarteten Vermögensabflusses erfasst. Muss die Rückstellungsbildung unterbleiben, weil eines der Kriterien nicht erfüllt ist, ohne dass die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme ganz entfernt (remote) ist, wird über die entsprechenden Verpflichtungen als Eventualschulden berichtet. 21. ÜBRIGE SCHULDEN Die unter den übrigen Schulden ausgewiesenen abgegrenzten Schulden werden für erhaltene Dienstleistungen und Waren erfasst, für die die formalen Voraussetzungen für die Zahlung noch nicht erfüllt sind. Für diese Schulden ist der künftige Vermögensabfluss dem Grunde nach sicher und unterliegt der Höhe nach nur unwesentlichen Unsicherheiten. Die Bewertung erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Die unter den übrigen Schulden ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen lauten teilweise auf US-Dollar. Da es sich hierbei nicht um monetäre Posten handelt, erfolgte eine Bewertung mit dem historischen, bei Vereinnahmung gegebenen Kurs. Da den langfristigen Kontrakten implizit eine Finanzierungskomponente zugrunde liegt, die erhaltenen Anzahlungen jedoch vertraglich unverzinslich sind, wurden sie mit dem laufzeitkongruenten Zinssatz aufgezinst. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen werden mit ihrem Wert gemäß IAS 17 angesetzt. 22. ERTRAGS- UND AUFWANDSREALISIERUNG Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren oder Erzeugnissen werden mit Übergang der signifikanten Risiken und Chancen erfasst, wenn, wie regelmäßig der Fall, auch die übrigen Voraussetzungen (keine fortgesetzte Involvierung, verlässliche Bestimmbarkeit der Erlöshöhe und ausreichende Wahrscheinlichkeit des Zuflusses) gegeben sind. Die Umsatzerlöse aus dem Projektgeschäft werden nach der Percentage-of-CompletionMethode gemäß IAS 11 erfasst. Dabei wird eine anteilige Gewinnrealisierung entsprechend dem Fertigstellungsgrad vorgenommen, wenn eine Ermittlung des Fertigstellungsgrades, der Gesamtkosten und der Gesamterlöse der jeweiligen Aufträge im Sinne von IAS 11 zuverlässig möglich ist. Der Fertigstellungsgrad der einzelnen Projekte wird grundsätzlich nach dem Cost-to-Cost-Verfahren gemäß IAS 11.30a ermittelt. Unter den genannten Voraussetzungen werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad anteilig die Gesamtprojekterlöse realisiert. Die Auftragskosten umfassen die dem Auftrag direkt zurechenbaren Kosten und Teile der Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Aufwandszuschüsse werden periodengerecht entsprechend dem Anfall der Aufwendungen ertragswirksam erfasst. F-174 Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Rückstellungen für Gewährleistung werden zum Zeitpunkt der Realisierung der entsprechenden Umsatzerlöse gebildet. Dividenden werden grundsätzlich mit Ausschüttungsbeschluss erfasst. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 23. UMSATZERLÖSE Die Umsätze und ihre Aufteilung auf Unternehmensbereiche und Regionen sind aus der Segmentberichterstattung in diesem Konzernanhang ersichtlich. Die Konzernumsätze betreffen die folgenden Produkte und Leistungen: 2007 Vorjahr 489.147 341.021 Projekterlöse 31.388 25.906 Zellen 26.844 17.498 Wafer 142.209 124.714 689.588 509.139 in T€ Modul- und Bausatzverkauf (Eigen- und Fremdproduktion) Die Projekterlöse resultieren im Wesentlichen aus der Errichtung von Großsolaranlagen. Zum Bilanzstichtag sind in den Projekterlösen neben schlussgerechneten Projekten noch laufende Projekte enthalten, deren Umsatzerlöse nach der Percentage-of-Completion-Methode nach IAS 11 periodisch abgegrenzt werden. Der Betrag dieser Umsätze beläuft sich zum Stichtag auf T€ 3.549 (i. Vj. T€ 6.564). 24. AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN Die aktivierten Eigenleistungen betreffen die Errichtung von Photovoltaikanlagen, die von der zum Konsolidierungskreis gehörenden Go!Sun GmbH & Co. KG betrieben werden. F-175 25. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE 2007 Vorjahr 27.615 18.401 Auflösung der abgegrenzten Investitionszuwendungen 8.009 6.292 Kursgewinne 4.116 3.102 Gewinn aus Anlagenabgängen 4.046 36 Ertrag aus Aufwandszuschüssen für Forschung und Entwicklung 3.678 3.942 Erträge aus sonstigen Lieferungen und Leistungen 2.034 3.249 495 260 0 56.963 7.260 3.940 57.253 96.185 in T€ Ertrag aus sonstigen Aufwandszuschüssen Auflösung von Rückstellungen Ertrag aus der Erstkonsolidierung übrige sonstige betriebliche Erträge Der Ertrag aus sonstigen Aufwandszuschüssen resultiert aus einer Vereinbarung zwischen der SolarWorld Industries Deutschland GmbH, München (SWID) und der Shell Gruppe, nach der der SWID Zuschüsse für Aufwendungen aus antizipierter Unterauslastung, erforderlicher Umstrukturierungsmaßnahmen und für den Bezug von Silizium gewährt wurden. Die vereinnahmten Zuschüsse für Forschung und Entwicklung sind mit einer Reihe von Auflagen verbunden. Diese kann die SolarWorld nach jetzigem Kenntnisstand vollständig erfüllen, sodass mit keinen Rückzahlungen zu rechnen ist. Die Kursgewinne enthalten im Wesentlichen Gewinne aus Kursveränderungen zwischen Entstehungs- und Zahlungszeitpunkt von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Kursgewinne aus der Bewertung zum Stichtagskurs. Entsprechende Kursverluste werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. 26. MATERIALAUFWAND in T€ Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Aufwendungen für bezogene Leistungen F-176 2007 Vorjahr 316.184 285.709 17.470 17.279 333.654 302.988 27. PERSONALAUFWAND 2007 Vorjahr Löhne und Gehälter 60.947 45.605 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 14.057 9.353 75.004 54.958 in T€ 28. ABSCHREIBUNGEN Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus dem Anlagenspiegel. In den im Anlagenspiegel ausgewiesenen Zugängen zu den kumulierten Abschreibungen in Höhe von T€42.807 (i. Vj. 29.577) entfallen auf die nicht fortgeführten Aktivitäten Abschreibungen in Höhe von T€ 753 (i. Vj. T€ 658). 29. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN 2007 Vorjahr Instandhaltungsaufwendungen 14.277 11.063 Fremdpersonaleinsatz 12.648 7.777 Kursverluste 6.354 5.767 Werbe- und Reisekosten 5.720 2.818 Vertriebsaufwendungen 5.415 4.088 Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten 3.956 3.669 Versicherungen 3.749 2.325 Mieten und Pachten 3.624 2.946 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (Fremdleistungen) 2.870 1.535 Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen 2.602 118 Aufwand aus der Zuführung zur Gewährleistungsrückstellung 1.349 3.017 DV-Leistungen 1.302 683 604 387 15.659 13.158 80.129 59.351 in T€ Wertberichtigungen auf Forderungen und Forderungsverluste übrige sonstige betriebliche Aufwendungen F-177 30. AUFWENDUNGEN FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Im Geschäftsjahr entfielen auf die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des SolarWorldKonzerns Aufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 10.802 (i. Vj. T€ 8.562). Der überwiegende Teil dieser Aufwendungen resultiert aus Personalaufwendungen. 31. FINANZERGEBNIS a) Ergebnis aus at-Equity bewerteten Anteilen in T€ Erträge aus at-Equity bewerteten Anteilen Aufwendungen aus at-Equity bewerteten Anteilen 2007 Vorjahr 673 0 -2.503 -1.308 -1.830 -1.308 2007 Vorjahr 11.548 6.855 5.769 4.891 17.317 11.746 b) Zins- und andere Finanzerträge in T€ Zinserträge Andere Finanzerträge Die Zinserträge enthalten im Wesentlichen Zinsen aus verzinslichen Wertpapieren, Termingeldern und sonstigen Bankguthaben, die sämtlich als „Kredite und Forderungen“ kategorisiert sind. c) Zins- und andere Finanzaufwendungen in T€ Zinsaufwendungen Andere Finanzaufwendungen 2007 Vorjahr 33.154 7.704 5.295 1.449 38.449 9.153 Die Zinsaufwendungen enthalten ausschließlich Zinsen für finanzielle Verbindlichkeiten, die als „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ kategorisiert sind. Sie resultieren aus Bankdarlehen, aus den von der SolarWorld Aktiengesellschaft emittierten Fremdkapitalinstrumenten sowie aus verzinslichen Verbindlichkeiten des SolarWorld-Konzerns gegenüber F-178 seinen Mitarbeitern im Rahmen des GOMAB Programms. 32. ERTRAGSTEUERN Der ausgewiesene Steueraufwand setzt sich wie folgt zusammen: 2007 Vorjahr 63.798 52.680 380 722 Tatsächlicher Steueraufwand (+) / -ertrag (-) gesamt 64.178 53.402 Latenter Steueraufwand (+) / -ertrag (-) Inland 10.765 2.355 Latenter Steueraufwand (+) / -ertrag (-) Ausland -9.916 -5.946 849 -3.591 65.027 49.811 in T€ Tatsächlicher Steueraufwand (+) / -ertrag (-) Inland Tatsächlicher Steueraufwand (+) / -ertrag (-) Ausland Latenter Steueraufwand (+) / -ertrag (-) gesamt Ausgewiesener Steueraufwand (+) / -ertrag (-) gesamt Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede (temporary differences) zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in IFRS- und Steuerbilanz, aus Konsolidierungsvorgängen sowie auf realisierbare Verlustvorträge ermittelt. Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Die Steuersätze basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Für steuerliche Verlustvorträge werden latente Steuern nur angesetzt, wenn ihre Realisierung mittelfristig mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Auf Verlustvorträge, die bei der SolarWorld Industries America LP vor dem Erwerb durch die SolarWorld Aktiengesellschaft entstanden sind, wurden keine latenten Steuern aktiviert, da zurzeit davon auszugehen ist, dass diese dem Grunde nach nicht von der SolarWorld Aktiengesellschaft genutzt werden können. Im Übrigen werden die latenten Steuern auf bestehende Verlustvorträge durchgehend als realisierbar angesehen, weil sich aus den laufend aktualisierten Plänen und der zugrunde liegenden strategischen Ausrichtung des Konzerns die Erwartung ausreichender zukünftiger positiver Ergebnisse begründet. Wertberichtigungen der aktiven latenten Steuern wurden daher, wie im Vorjahr, nicht vorgenommen. Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfallen unsaldiert und saldiert die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern: F-179 in T€ Aktive latente Steuern Passive latente Steuern 2007 Vorjahr 2007 Vorjahr 27 497 12.890 14.376 Kurzfristige Vermögenswerte 3.953 11.946 3.809 1.518 Abgegrenzte Investitionszuwendungen 1.656 1.326 0 0 Übrige langfristige Schulden 3.998 3.180 3.754 1.548 598 937 0 0 14.020 7.058 0 0 24.252 24.944 20.453 17.442 Saldierung -5.434 -6.951 -5.434 -6.951 Bilanziell ausgewiesene latente Steuern 18.818 17.993 15.019 10.491 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Kurzfristige Schulden Steuerlich nutzbare Verlustvorträge Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn sie sich auf dieselbe Steuerbehörde und auf dasselbe Steuersubjekt beziehen. Zum Bilanzstichtag wurden im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen latente Steueransprüche in Höhe von T€ 673 (i. Vj. T€ 0) und latente Steuerverpflichtungen in Höhe von T€ 2.268 (i. Vj. T€ 0) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Nachfolgend werden die wesentlichen Unterschiede zwischen dem nominellen und den tatsächlichen Steuersätzen im Berichtsjahr und im Vorjahr erläutert: 2007 Vorjahr 175.910 178.864 Erwarteter Ertragsteuersatz (inkl. Gewerbesteuer) 40,0% 40,0% Erwarteter Ertragsteueraufwand (+)/-ertrag (-) 70.364 71.546 Steuersatzänderungen -3.617 0 -775 -2.086 -1.244 -23.645 102 4.961 -291 -686 488 -279 Ausgewiesener Ertragsteueraufwand (+)/-ertrag (-) 65.027 49.811 Effektiver Ertragsteuersatz 37,0% 27,9% in T€ Ergebnis vor Ertragsteuern Abweichende in- und ausländische Steuerbelastung Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge Steuern aus anderen nichtabzugsfähigen Aufwendungen Periodenfremde tatsächliche Steuern Sonstige Abweichungen des Steueraufwands F-180 Im Geschäftsjahr wurde am 6. Juli 2007 mit Beschluss des Bundesrates das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 verabschiedet, wodurch ab dem Geschäftsjahr 2008 der erwartete Steuersatz der deutschen Gesellschaften und insbesondere der SolarWorld Aktiengesellschaft auf 31,6 Prozent sinken wird. Aufgrund dieser Steuersatzänderung wurden die latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten bei den deutschen Gesellschaften neu bewertet. Die hieraus resultierenden Ergebniseffekte sind in der Position „Steuersatzänderungen“ ausgewiesen. 33. WESENTLICHE PERIODENFREMDE AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE Wesentliche periodenfremde Aufwendungen und Erträge lagen im Geschäftsjahr 2007, wie im Vorjahr, nicht vor. 34. ERGEBNIS NACH STEUERN AUS NICHT FORTGEFÜHRTEN AKTIVITÄTEN Ende 2007 hat die SolarWorld Aktiengesellschaft einen Vertrag zum Verkauf von 65 Prozent der Anteile an ihrer Tochtergesellschaft Gällivare PhotoVoltaic AB (GPV), Schweden, abgeschlossen, der im Januar 2008 vollzogen wurde. Da der vereinbarte Veräußerungspreis die Buchwerte des zugehörigen Nettoreinvermögens übersteigt, wurden keine Wertminderungen im Zuge der Umklassifizierung der Vermögenswerte und Schulden als zur Veräußerung bestimmt erfasst. Das in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesene Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten gliedert sich wie folgt. Bei den Angaben handelt es sich um Aufwendungen und Erträge nach Durchführung der Aufwands- und Ertragskonsolidierung. in T€ 2007 Vorjahr Umsatzerlöse 9.230 6.107 Sonstige Erträge 1.367 904 10.597 7.011 -7.291 -4.910 3.306 2.101 -933 -588 2.373 1.513 Aufwendungen und Bestandsveränderungen Ergebnis vor Steuern zurechenbarer Ertragsteueraufwand Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten Die auf die nicht fortgeführten Aktivitäten entfallenden Cashflows sind in Tz. 60 dargestellt. 35. ERGEBNIS JE AKTIE Das Ergebnis je Aktie wird ermittelt als Quotient aus dem Konzernergebnis und dem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktienanzahl. Da keine Optionsrechte oder Wandlungsrechte ausstehen, war die Kennzahl „verwässertes Ergebnis je Aktie“ nicht einschlägig. Bei der Ermittlung des Ergebnisses je Aktie des Vorjahres wurde die zugrunde gelegte Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien gegenüber dem veröffentlichten Abschluss des VorF-181 jahres angepasst, weil in der Hauptversammlung vom Mai 2006 jedem Aktionär drei und in der Hauptversammlung vom Mai 2007 eine Gratisaktie gewährt wurden. 36. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG a) Geschäftssegmente Die Geschäftssegmente stellen das primäre Format für die Segmentberichterstattung des Konzerns dar. Der SolarWorld-Konzern war im Geschäftsjahr 2007 und im Vorjahr in vier vertikal integrierten Geschäftsfeldern auf weltweiter Basis tätig: - in der Produktion von Siliziumwafern (Wafer-Produktion und Verkauf), in der Produktion von Solarzellen (Zell-Produktion), in der Produktion von Solarmodulen (Modul-Produktion), im Handel mit Solarmodulen (Handel). Verkäufe und Erlöse zwischen den Geschäftsfeldern werden grundsätzlich zu Preisen erbracht, wie sie auch mit Dritten vereinbart wurden. Verwaltungsleistungen sowie die Übernahme von Holding-Funktionen werden z.T. als Kostenumlagen berechnet. Das Segmentvermögen und die Segmentschulden werden zunächst einschließlich der konzerninternen Forderungen und Schulden angegeben und sodann auf die konsolidierten Konzernwerte übergeleitet. Die nachfolgend dargestellten Segmentumsätze und -ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die fortgeführten Aktivitäten. Der Umsatz und das Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten beziehen sich ausschließlich auf das Segment „Modul“. Es wird auf Tz. 34 verwiesen. F-182 Informationen über Geschäftssegmente für das Geschäftsjahr 2007 Wafer Zelle Modul Handel Externe Umsätze 142 27 0 521 Intersegment Umsätze 259 264 319 3 -845 Umsätze gesamt 401 291 319 524 -845 690 83 45 27 39 4 198 in Mio. € Eliminierung Konsolidiert Umsätze Ergebnis Segementergebnis nicht zugeordn. Erträge 4 nicht zugeordn. Aufwendungen -3 Betriebsergebnis (EBIT) 199 Zins- und andere Finanzaufwendungen -40 Zins- und andere Finanzerträge 17 Ertragsteuern -65 Periodenergebnis 111 Andere Angaben Vermögen Segmentvermögen 542 145 81 237 -169 nicht zugeordnetes Vermögen 836 868 konsolidiertes Vermögen 1.704 Schulden Segmentschulden 282 35 25 91 nicht zugeordnete Schulden -155 278 734 konsolidierte Schulden 1.012 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Investitionen 71 29 13 2 planmäßige Abschreibungen 23 14 4 1 F-183 Informationen über Geschäftssegmente für das Geschäftsjahr 2006 Wafer Zelle Modul Handel Externe Umsätze 125 18 0 366 Intersegment Umsätze 157 160 172 0 -489 Umsätze gesamt 282 178 172 366 -489 509 73 27 10 31 -6 135 in Mio. € Eliminierung Konsolidiert Umsätze Ergebnis Segementergebnis nicht zugeordn. Erträge 57 nicht zugeordn. Aufwendungen -14 Betriebsergebnis (EBIT) 178 Zins- und andere Finanzaufwendungen -11 Zins- und andere Finanzerträge 12 Ertragsteuern -50 Periodenergebnis 129 Andere Angaben Vermögen Segmentvermögen 386 120 66 150 -87 nicht zugeordnetes Vermögen 635 369 konsolidiertes Vermögen 1.004 Schulden Segmentschulden 142 28 22 75 -76 191 nicht zugeordnete Schulden 216 konsolidierte Schulden 407 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Investitionen 63 35 6 1 planmäßige Abschreibungen 16 7 4 1 F-184 b) Geographische Segmente Die geographischen Segmente stellen das sekundäre Segmentberichtsformat dar. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung der konsolidierten Umsätze nach regionalen Absatzmärkten, unabhängig davon, wo die Güter produziert wurden. Die Buchwerte des Segmentvermögens sowie die Investitionen in Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen werden nach dem Ort angegeben, an dem die Vermögenswerte lokalisiert sind. Geographische Segmente Geschäftsjahr 2007 Umsatz aktives Vermögen Investitionen Deutschland 353 1.539 52 übriges Europa 190 12 0 Asien 45 18 0 USA 93 133 63 sonstige 9 2 0 Summe 690 1.704 115 Umsatz aktives Vermögen Investitionen Deutschland 293 888 103 übriges Europa 109 17 1 Asien 74 21 0 USA 30 77 1 sonstige 3 1 0 Summe 509 1.004 105 in Mio. € Geographische Segmente Geschäftsjahr 2006 in Mio. € F-185 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 37. ENTWICKLUNG DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE UND SACHANLAGEN Die Zusammensetzung und Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen ist aus der nachfolgenden Darstellung ersichtlich: Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen in T€ Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand Zugang 01.01.2007 Konskreis Umbuchung Zugang Abgang Abschreibungen WähUmbu rungsStand Stand chung differenz 31.12.2007 01.01.2007 Zugang Abgang Buchwerte WährungsStand Stand Stand differenz 31.12.2007 31.12.2007 Vorjahr I. Immaterielle Vermögenswerte 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2. Geschäfts- oder Firmenwerte 8.976 0 641 1.564 875 -87 10.219 6.201 496 1.096 608 -54 7.131 3.088 2.775 37.018 0 0 0 2.136 0 34.882 5.295 -31 31 0 0 5.295 29.587 31.723 45.994 0 641 1.564 3.011 -87 45.101 11.496 465 1.127 608 -54 12.426 32.675 34.498 80.951 0 105 45.124 966 -3.024 122.190 9.537 37 7.452 179 -249 16.598 105.592 71.414 280.631 0 11.978 28.750 11.422 -2.994 306.943 79.613 -2.985 31.604 4.603 -529 103.100 9.341 0 3.241 3.130 975 -284 14.453 3.927 2.483 2.624 790 -205 8.039 6.414 5.414 0 -15.965 39.780 1.420 -1.442 33.753 0 0 0 0 0 0 33.753 12.800 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude 2. Technische Anlagen und Maschinen 3. Andere Anlage, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 12.800 203.843 201.018 383.723 0 -641 116.784 14.783 -7.744 477.339 93.077 -465 41.680 5.572 -983 127.737 349.602 290.646 429.717 0 0 118.348 17.794 -7.831 522.440 104.573 0 42.807 6.180 -1.037 140.163 382.277 325.144 F-186 Stand 01.01.2006 Zugang Konskreis Umbuchung 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.284 602 610 691 192 -19 8.976 4.634 1.724 157 0 6.201 2.775 2.650 2. Geschäfts- oder Firmenwerte 37.018 0 0 0 0 0 37.018 5.194 101 0 0 5.295 31.723 31.824 44.302 602 610 691 192 -19 45.994 9.828 1.825 157 0 11.496 34.498 34.474 47.255 7.591 4.855 23.208 1.769 -189 80.951 6.594 3.118 175 0 9.537 71.414 40.661 173.933 31.966 49.629 31.071 5.093 -875 280.631 59.067 22.911 2.430 65 79.613 3. Andere Anlage, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.659 879 362 2.803 1.354 -8 9.341 3.162 1.723 958 0 3.927 5.414 3.497 4. Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen 19.439 807 -55.456 48.196 171 -15 12.800 18 0 18 0 0 12.800 19.421 247.286 41.243 -610 105.278 8.387 -1.087 383.723 68.841 0 27.752 3.581 65 93.077 290.646 178.445 291.588 41.845 0 105.969 8.579 -1.106 429.717 78.669 0 29.577 3.738 65 104.573 325.144 212.919 Zugang Abgang Währungsdifferenz Stand Stand 01.01.2 31.12.2006 006 Umbuchung Zugang Abgang WährungsStand Stand Stand differenz 31.12.2006 31.12.2006 Vorjahr I. Immaterielle Vermögenswerte 0 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude 2. Technische Anlagen und Maschinen F-187 201.018 114.866 38. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Der unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesene Geschäfts- und Firmenwert resultiert aus dem Erwerb der Deutschen Solar AG im Jahr 2000. Der Firmenwert ist der Cash Generating Unit (CGU) „Wafer-Produktion“ zugeordnet. Der noch im Vorjahr ausgewiesene Firmenwert aus dem Erwerb der Gällivare PhotoVoltaic AB ist aufgrund des in 2008 vollzogenen Verkaufs unter den „zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten“ ausgewiesen. 39. SACHANLAGEN Zu aktivierende geleaste Sachanlagen bestanden am Bilanzstichtag nicht. 40. AT EQUITY BEWERTETE ANTEILE 31.12.2007 Vorjahr 12.757 12.254 Joint Solar Silicon GmbH & Co. KG, Freiberg 6.346 4.617 RGS Development B.V., Petten/Niederlande 2.193 2.456 334 50 21.630 19.377 in T€ Solarparc Aktiengesellschaft, Bonn Scheuten SolarWorld Solicium GmbH, Freiberg Die Beteiligung an der börsennotierten Solarparc Aktiengesellschaft, Bonn, besteht durch die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 29 prozentige Beteiligung am Vermögen, am Ergebnis und an den Stimmrechten. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst neben der regenerativen Stromerzeugung auch die Betriebsführung, Projektierung, Konzeption und Vermarktung von Solarparks und Windkraftanlagen. Der auf die SolarWorld Aktiengesellschaft entfallende Gewinnanteil des Berichtsjahres betrug T€ 545 (i. Vj. T€ 125). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 7.522 (i. Vj. T€ 7.145). Der aus dem Börsenkurs der Solarparc Aktiengesellschaft abgeleitete beizulegende Zeitwert der Anteile an der Solarparc Aktiengesellschaft belief sich am Bilanzstichtag auf T€ 16.229 (i. Vj. T€ 12.334). Die Beteiligung an der Joint Solar Silicon GmbH & Co. KG besteht durch die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 49 prozentige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die Gesellschaft dient der gemeinsamen Entwicklung einer Produktion von Solarsilizium mit der Evonik Degussa GmbH, die den verbleibenden Gesellschaftsanteil hält. Der auf die SolarWorld Aktiengesellschaft entfallende Verlustanteil betrug T€ 1.208 (i. Vj. T€ 871). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 5.783 (i. Vj. T€ 4.243). Die Beteiligung an der RGS Development B.V. hält die Deutsche Solar AG. Es handelt sich um eine 35 prozentige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die Gesellschaft dient der gemeinsamen Entwicklung eines neuen Verfahrens zur Produktion von Silizium-Wafern für die Verwendung in Solarzellen. Es bestehen zwei weitere niederländische Gesellschafter mit Beteiligungsquoten von 35 Prozent und 30 Prozent. Der auf die Deutsche Solar AG entfallende Verlustanteil des Geschäftsjahres betrug T€ 1.078 (i. Vj. T€ 357). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ 1.986 (i. Vj. T€ 2.914). F-188 Die Beteiligung an der Scheuten SolarWorld Solicium GmbH hält die SolarWorld Aktiengesellschaft. Es handelt sich um eine 50 prozentige Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis. Die Gesellschaft dient der gemeinsamen Entwicklung eines Verfahrens zur Aufbereitung von metallurgischem Silizium zu hochreinem Solarsilizium. Der auf die SolarWorld Aktiengesellschaft entfallende Verlustanteil des Geschäftsjahres betrug T€ 216 (i. Vj. T€ 0). Das anteilige Eigenkapital betrug T€ -8 (i. Vj. T€ 50). Bei den Beteiligungen an der Joint Solar Silicon GmbH & Co. KG, RGS Development B.V. und Scheuten SolarWorld Solicium GmbH handelt es sich um Gemeinschaftsunternehmen (jointly controlled entities) im Sinne von IAS 31, da die wesentlichen Entscheidungen zur Geschäfts- und Finanzpolitik nur einvernehmlich getroffen werden können. Bezüglich der Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Personen wird auf die Textziffer 62 verwiesen. Die folgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen zu den at-Equity bewerteten Anteilen: 31.12.2007 Vorjahr Anteiliges Vermögen 31.791 22.936 Anteilige Schulden 16.493 8.473 Anteilige Umsatzerlöse 10.314 2.797 Anteilige Jahresergebnisse -1.959 -1.103 in T€ 41. AKTIVE LATENTE STEUERN Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach IAS 12 (Income Taxes). Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern waren nicht erforderlich. Die Entwicklung des Postens ist bei der Erläuterung des Steueraufwands dargestellt. 42. VORRÄTE 31.12.2007 Vorjahr Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 33.693 35.377 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 45.663 60.829 Fertige Erzeugnisse und Waren 24.084 38.196 246.613 107.587 350.053 241.989 in T€ Geleistete Anzahlungen Bei der vorstehenden Aufschlüsselung wurden nur die Photovoltaik-Module sowie die Wafer der Deutschen Solar AG als fertige Erzeugnisse des Konzerns qualifiziert. F-189 Die geleisteten Anzahlungen enthalten einen Teilbetrag von T€ 233.271 (i. Vj. T€ 101.934), der erst nach mehr als 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag mit Rohstofflieferungen zu verrechnen sein wird. 43. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN in T€ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2007 Vorjahr 106.509 60.435 6.413 11.595 112.922 72.030 Forderungen aus Auftragsfertigung Die Altersstruktur der Forderungen ergibt sich aus folgender Tabelle: in T€ 31.12.2007 Vorjahr 88.525 55.596 14.624 14.929 - zwischen 31 und 60 Tagen 4.372 363 - zwischen 61 und 90 Tagen 97 249 - zwischen 91 und 180 Tagen 4.222 394 - zwischen 181 und 360 Tagen 1.006 69 - über 360 Tage 73 427 Wertgemindert 3 3 112.922 72.030 Nicht überfällig und nicht wertgemindert Überfällig und nicht wertgemindert - bis 30 Tage Für die nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. Die im Block „zwischen 91 und 180 Tagen“ und „zwischen 181 und 360 Tagen“ enthaltenen Forderungen wurden im Wesentlichen innerhalb des Aufstellungszeitraums beglichen. Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt: in T€ 31.12.2007 Vorjahr Stand zum 01.01. 225 565 Verbrauch -24 -398 Nettozuführungen/-auflösungen 428 58 Stand zum 31.12. 629 225 F-190 44. ERTRAGSTEUERFORDERUNGEN Die Steuerforderungen betreffen Rückvergütungsansprüche auf gezahlte Körperschaft- und Gewerbesteuern oder entsprechende ausländische Steuern aufgrund überhöhter Vorauszahlungen und aufgrund notwendiger Änderungen der Veranlagungen vorangegangener Jahre. 45. ÜBRIGE FORDERUNGEN UND VERMÖGENSWERTE 31.12.2007 Vorjahr 1.165 0 Umsatzsteuerforderungen 951 6.149 Debitorische Kreditoren 126 0 Leasingforderungen Scheuten 0 5.092 Abgrenzung Aufwandszuschüsse Shell 0 3.523 Kaufpreisanpassung Shell Erwerb 0 2.465 1.347 4.641 3.589 21.870 in T€ Erstattung Stromsteuer Sonstiges in T€ Die in den übrigen Forderungen und Vermögenswerte enthaltenen finanziellen Vermögenswerten weisen keine wesentlichen Überfälligkeiten aus. Das maximale Ausfallrisiko entspricht dem Buchwert. 46. SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE Unter dieser Position werden abgegrenzte Zinsforderungen und Wertpapiere in Form von Investmentfonds, Schuldscheindarlehen und Zertifikaten ausgewiesen. Sie verteilen sich auf die nachfolgend dargestellten Anlageklassen: F-191 31.12.2007 Vorjahr Geldmarkt- und geldmarktähnliche Anlagen 102.657 27.371 Renten- und rentenähnliche Anlagen 409.766 62.510 14.026 8.441 411 217 2.135 34 528.995 98.573 in T€ Immobilienfonds Derivative Finanzinstrumente davon in Sicherungsbeziehung: T€ 411 (i. Vj. T€ 0) Abgegrenzte Zinsen Die Geldmarkt- und geldmarktähnlichen Anlagen enthalten Anteile an einem Investmentfonds, für den die Auszahlung des Rückgabepreises sowie dessen Errechnung und Veröffentlichung zum Bilanzstichtag und bis zum Aufstellungszeitpunkt vorübergehend ausgesetzt war. Die Anteile an dem Investmentfonds sind als designierte zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte mit einem Buchwert von T€ 55.027 bilanziert. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der Fondsanteile erfolgte auf Basis von Einzelbewertungen der im Fondsvermögen enthaltenen Wertpapiere. Diese wiederum wurden überwiegend mit Hilfe eines Bewertungsmodells unter Berücksichtigung aktueller Markt Spreads ermittelt. Bei den verwendeten Markt Spreads wurde zwischen individuellen Ratingklassen und Branchenzugehörigkeiten der jeweiligen Wertpapiere unterschieden. Im Übrigen wird in Bezug auf die Anlagestrategie, Bewertung und Risiken auf die Angaben zu Finanzinstrumenten unter der Tz.13 und 59. 47. FLÜSSIGE MITTEL Die flüssigen Mittel beinhalten fast vollständig Guthaben bei Kreditinstituten. Diese waren zum Bilanzstichtag jeweils bei verschiedenen Banken überwiegend kurzfristig als Terminund Tagesgelder angelegt. F-192 48. ZUR VERÄUßERUNG BESTIMMTE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN 31.12.2007 in T€ Langfristige Vermögenswerte nicht fortgeführter Aktivitäten 2.964 Kurzfristige Vermögenswerte nicht fortgeführter Aktivitäten 8.106 Vermögenswerte nicht fortgeführter Aktivitäten 11.070 Zur Veräußerung gehaltene Sachanlagen 660 Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 11.730 Langfristige Schulden nicht fortgeführter Aktivitäten 1.714 Kurzfristige Schulden nicht fortgeführter Aktivitäten 1.556 Zur Veräußerung bestimmte Schulden 3.270 Die Vermögenswerte und Schulden nicht fortgeführter Aktivitäten betreffen die Vermögenswerte und Schulden der Gällivare PhotoVoltaic AB, Schweden. Es wird auf die Angaben unter Tz. 34 verwiesen. Bei den Angaben handelt es sich um Vermögenswerte und Schulden nach Durchführung der Schuldenkonsolidierung. Die zur Veräußerung bestimmten Sachanlagen betreffen diverse Maschinen, die aufgrund eines geänderten Produktionsverfahrens nicht mehr im Produktionsprozess eingesetzt und kurzfristig veräußert werden sollen. Im Zuge der Umklassifizierung dieser Maschinen als zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte wurden Wertminderungen in Höhe von T€ 1.406 erfasst. Der verbleibende Wert entspricht den erwarteten Nettoveräußerungspreisen abzüglich Veräußerungskosten und ergibt sich aus Marktbeobachtungen hinsichtlich gebrauchter technisch ähnlicher Maschinen. Der Wertminderungsaufwand wird in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. 49. AKTIVER UND PASSIVER RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet vorausgezahlte Aufwendungen. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Voraus vereinnahmte Erträge. 50. EIGENKAPITAL Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag e 111,72 Mio. (i. Vj. e 55,86 Mio.) und umfasst ausschließlich Stammaktien. Es handelt sich um 111.720.000 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. F-193 Die Hauptversammlung vom 24.05.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals von e 55,86 Mio. auf 111,72 Mio. aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals wurde am 22.06 2007 ins Handelsregister eingetragen. In der Hauptversammlung vom 25.05.2005 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt e 2.100.000,00 bis zum 31.12.2009 zu erhöhen. Aus der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25.05.2005 verbleibt nach einer unter teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung in 2006 erfolgten Kapitalerhöhung ein genehmigtes Kapital von e 1.510.000,00. In der Hauptversammlung vom 24.05.2006 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt e 5.472.500,00 bis zum 31.12.2010 zu erhöhen. In der Hauptversammlung vom 24.05.2007 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt e 20.947.500,00 bis zum 31.12.2011 zu erhöhen. Die Hauptversammlung vom 24.05.2006 hat zwecks Ermächtigung zur Herausgabe von Wandel- und/oder Optionsanleihen die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu e 6.982.500,00 beschlossen. Durch die durchgeführte Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln betrug das bedingte Kapital zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2006 e 27.930.000,00. Dieser Beschluss wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.05.2007 aufgehoben. Die Hauptversammlung vom 24.05.2007 hat die Gesellschaft ermächtigt, Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung ist gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum Ablauf des 24.11.2008 befristet. Sonstige Rücklagen a) Umrechnungsrücklage Die Umrechnungsrücklage enthält die Differenzen aufgrund der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen. b) IAS 39 Rücklage Diese Rücklage enthält Gewinne und Verluste aus Sicherungsbeziehungen, die im Rahmen von Cashflow Hedges als hocheffektiv eingestuft wurden. In Bezug auf mit der IAS 39 Rücklage verrechneten latenten Steuern wird auf Tz. 32 verwiesen. Dividendenvorschlag Für das Geschäftsjahr 2007 schlägt der Vorstand die Ausschüttung einer Dividende von e 0,14 je Aktie vor. Die Zahlung dieser Dividende ist abhängig von der Zustimmung der Hauptversammlung im Mai 2008. Bei Genehmigung durch die Aktionäre wird sich die Ausschüttung auf rund e 15,6 Mio. belaufen. F-194 51. LANG- UND KURZFRISTIGE FINANZSCHULDEN in T€ 31.12.2007 Vorjahr Emittierte Schuldscheindarlehen 421.137 0 Emittierte Senior Notes (US-Private Placement) 118.678 25.446 82.017 127.638 Derivative Finanzinstrumente davon in Sicherungsbeziehung: T€ 9.707 (i. Vj. T€ 429) 9.707 775 Anleihen 9.286 9.678 Sonstige 340 0 641.165 163.537 Bankdarlehen Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haften die Konzerngesellschaften aus üblichen Sicherungsübereignungen von Sachanlagen und Vorräten sowie durch die Einräumung von Grundschulden in Höhe von 35,2 (i. Vj. 51,5) Mio. €. 52. ABGEGRENZTE INVESTITIONSZUWENDUNGEN Der Posten beinhaltet abgegrenzte Investitionszulagen und -zuschüsse, auch soweit sie bereits im Folgejahr aufzulösen sein werden, da sie ausschließlich im Zusammenhang mit dem Sachanlagevermögen stehen. Die Investitionszulagen und -zuschüsse sind mit einer Reihe von Auflagen verbunden. Diese kann der SolarWorld-Konzern nach jetzigem Kenntnisstand vollständig erfüllen, sodass mit keinen Rückzahlungen zu rechnen ist. 53. LANG- UND KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN Stand 1.1.2007 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Währungsumrechnung Stand 31.12.2007 Gewährleistung 8.623 270 14 1.455 -166 9.628 Pensionen 7.749 356 0 430 0 7.823 Rückbauverpflichtungen 1.747 42 0 3.518 -324 4.899 39 0 39 0 0 0 1.149 340 442 179 -22 524 19.307 1.008 495 5.582 -512 22.874 in T€ Rückzahlung mittel Förder- Übrige Rückstellungen F-195 Die Rückstellung für Gewährleistung wird für spezifische Einzelrisiken, für das allgemeine Risiko aus der Inanspruchnahme aus gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen sowie aus gewährten Leistungsgarantien auf verkaufte Photovoltaik-Module gebildet. Die Rückstellung für das Risiko aus der Inanspruchnahme aus den gewährten Leistungsgarantien werden in Höhe von 0,25 Prozent sämtlicher Umsatzerlöse des SolarWorld-Konzerns gebildet. Aufgrund der Langfristigkeit der Rückstellung (die Leistungsgarantie wird für 25 Jahre gewährt) wird die Rückstellung mit einem laufzeitkongruenten Zinssatz aufgezinst. Die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen betrifft Mietereinbauten, die nach Ablauf des Pachtzeitraums von dem SolarWorld-Konzern entfernt werden müssen. Die Zuführung im Geschäftsjahr resultiert im Wesentlichen aus einer Neueinschätzung der potentiell erforderlichen Rückbaumaßnahmen an den Produktionsstandorten des SolarWorld-Konzerns in den USA sowie im Geschäftsjahr getätigter Umbaumaßnahmen. Die Erhöhung der Rückstellung wurde gemäß IFRIC 1 auf die jeweiligen Mietereinbauten zugeschrieben, sodass hieraus kein Ergebniseffekt im Geschäftsjahr entstanden ist. Aufgrund geringer Restnutzungsdauer einzelner Mietereinbauten wird ein Großteil der entsprechenden Zuschreibungen innerhalb des nächsten Geschäftsjahres ergebniswirksam werden. Pensionsrückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen beinhalten die Zusagen für eine betriebliche Altersversorgung an Mitarbeiter des Konzerns auf Basis unmittelbarer Direktzusagen. Die erdienten Pensionsansprüche sind endgehaltsabhängig. Bei der Berechnung der DBO (defined benefit obligation) wurden einheitlich folgende Bewertungsparameter zugrunde gelegt: 31.12.2007 Vorjahr 5,40% 4,25% Gehaltstrend 2,5% 2,5% Rententrend 2,0% 1,5% Rechnungszins Für Sterblichkeit und Invalidität wurden die Heubeck-Richttafeln RT 2005 G verwendet. Die Überleitung der DBO zur Bilanz ergibt sich wie folgt: in T€ bewertete Verpflichtung ungetilgte versicherungsmathematische Gewinne (+)/ Verluste (-) Pensionsrückstellung F-196 31.12.2007 Vorjahr 7.419 8.200 404 -451 7.823 7.749 In der Folge ist die Entwicklung der DBO wiedergegeben: in T€ Verpflichtungsumfang am 01.01. Zugang aus Unternehmenszusammenschluss Zinsaufwand Periodenaufwand 31.12.2007 Vorjahr 8.200 0 0 7.884 349 181 82 46 Rentenzahlungen und sonstige Inanspruchnahmen -357 -362 Neue versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) -855 451 Verpflichtungsumfang am 31.12. 7.419 8.200 Die ungetilgten versicherungsmathematischen Gewinne (+) und Verluste (-) ergeben sich wie folgt: 31.12.2007 Vorjahr -451 0 855 0 0 -451 404 -451 31.12.2007 Vorjahr 169.844 61.999 Gewinnorientierte Mitarbeitervergütung 24.746 13.414 Sonstige Personalverpflichtungen 11.178 7.523 Ausstehende Rechnungen 6.759 1.898 Umsatzsteuer 3.546 3.143 Eingeforderte Einlagen 1.423 4.302 10.609 10.916 228.105 103.195 in T€ Stand am 01.01. Tilgung Entstehung Stand am 31.12. 54. ÜBRIGE LANG- UND KURZFRISTIGE SCHULDEN in T€ Erhaltene Anzahlungen Sonstige F-197 55. PASSIVE LATENTE STEUERN Die passiven latenten Steuern resultieren vollständig aus den von den steuerlichen Grundsätzen abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen bei Ansatz und Bewertung von Aktiv- und Passivposten. Die Entwicklung des Postens ist bei der Erläuterung des Steueraufwands dargestellt. 56. ERTRAGSTEUERSCHULDEN Die Ertragsteuerschulden beinhalten sowohl durch die Finanzverwaltungen festgesetzte als auch durch die Konzerngesellschaften berechnete oder geschätzte Körperschaft- und Gewerbesteuerschulden sowie entsprechende ausländische Steuern, die sich aufgrund der Steuergesetze ergeben, einschließlich solcher Beträge, die sich aus durchgeführten steuerlichen Außenprüfungen wahrscheinlich ergeben werden. Der SolarWorld-Konzern unterliegt im Hinblick auf die durch die SolarWorld Industries America LLP, Camarillo, in der Zukunft potentiell erwirtschafteten steuerlichen Gewinne einer von der amerikanischen Besteuerung unabhängigen zusätzlichen Belastung mit deutscher Körperschaftssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag. Hieraus können für den SolarWorld-Konzern zukünftig Steuerzahlungen in Höhe von maximal T€ 19.244 entstehen. Tatsächliche oder latente Steuerschulden waren hierfür nicht zu bilden, da sich diese Steuerzahlungen weder auf die laufende oder frühere Perioden beziehen noch aus temporären Differenzen resultieren. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN 57. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN in T€ Bestellobligo aus Rohstoffen und Lizenzverträgen Bestellobligo aus Investitionen in das Sachanlagevermögen Verpflichtungen aus mehrjährigen Mietverträgen Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen 31.12.2007 Vorjahr 1.411.985 996.719 138.248 14.313 6.730 8.019 0 310 1.559.192 1.019.361 58. ERFOLGSUNSICHERHEITEN UND EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Eine ausführliche Darstellung der Unternehmensrisiken und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ist in dem nach deutschem Recht zeitgleich mit diesem Jahresabschluss aufgestellten und veröffentlichten Konzernlagebericht enthalten. Darin wird ausführlich auf die Erwartungen für die zukünftige Entwicklung der Absatzpreise und des Gesamtmarktes eingegangen. Nach dem Bilanzstichtag hat die SolarWorld Aktiengesellschaft den Verkauf von 65 Prozent der Anteile an der Gällivare PhotoVoltaic AB, Schweden, vollzogen. F-198 59. FINANZINSTRUMENTE a) Steuerung der Kapitalstruktur Eine ausführliche Darstellung der Grundsätze und Ziele in Bezug auf die Steuerung der Kapitalstruktur des Konzerns ist in dem nach deutschem Recht zeitgleich mit diesem Jahresabschluss aufgestellten und veröffentlichten Konzernlagebericht bei den Ausführungen zur Finanzlage enthalten. b) Grundsätze und Ziele des Finanzrisikomanagements Der SolarWorld-Konzern unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und zukünftigen bereits fixierten und geplanten Transaktionen insbesondere Risiken aus der Veränderung der Wechselkurse und der Zinssätze. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Hierzu werden je nach Einschätzung des Risikos ausgewählte derivative und nicht derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Grundsätzlich werden jedoch nur die Risiken besichert, die Auswirkungen auf den Cashflow des Konzerns haben. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente genutzt und nicht zu Handels- oder Spekulationszwecken eingesetzt. Zur Minderung des Ausfallrisikos werden Sicherungsgeschäfte nur mit führenden Finanzinstituten mit einem Kreditrating im Investment Grade Bereich abgeschlossen. In Bezug auf die Anlage liquider Mittel ist es das Ziel des SolarWorld-Konzerns, eine Rendite geringfügig über dem Geldmarktniveau zu erreichen. Der SolarWorld-Konzern investiert daher freie liquide Mittel in Finanzanlageprodukte in Form von Investmentfonds, Schuldscheinen und Zertifikaten. Um die Risiken aus der Veränderung von Marktpreisen zu begrenzen, beschränken sich die Investitionen auf Finanzanlageprodukte, die hinsichtlich ihrer Risikostruktur dem Geld-, Renten- und Immobilienmarkt zugeordnet werden können. Weiterhin wird durch die zentrale Steuerung und breite Diversifikation des Wertpapierportfolios in Bezug auf verschiedene Marktrisiken der Bildung von Risiko-Konzentrationen entgegen gewirkt. Zur Minderung des Ausfallrisikos werden Schuldscheine und Zertifikate nur von führenden Finanzinstituten mit einem Kreditrating im Investment Grade Bereich erworben. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden regelmäßig im Vorstand abgestimmt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement wird durch die jeweiligen Fachabteilungen gesteuert, die hierüber regelmäßig an den Gesamtvorstand berichten. c) Währungsrisiken Die Währungsrisiken des SolarWorld-Konzerns resultieren im Wesentlichen aus Finanzierungsmaßnahmen und operativen Tätigkeiten. Risiken aus Fremdwährungen werden gesichert, soweit sie die Cashflows des Konzerns beeinflussen. Risiken, die aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten in die Konzern-Berichtswährung resultieren, bleiben hingegen grundsätzlich ungesichert. Eine Absicherung dieser Risiken wird aber nicht ausgeschlossen. Fremdwährungsrisiken im Finanzierungsbereich resultieren aus der Emission von Senior Notes (US-Private Placement) in US-Dollar, die jedoch unter Einsatz eines Zins/Währungsswaps vollständig abgesichert wurden. F-199 Im operativen Bereich wickeln die einzelnen Konzernunternehmen ihre Aktivitäten überwiegend in ihrer jeweiligen funktionalen Währung ab. Deshalb wird das Währungsrisiko des SolarWorld-Konzerns aus der laufenden operativen Tätigkeit grundsätzlich als gering eingeschätzt. Dennoch ist der SolarWorld-Konzern Fremdwährungsrisiken im Zusammenhang mit bereits fixierten und geplanten Transaktionen in Fremdwährung ausgesetzt. Diese betreffen hauptsächlich Transaktionen in US-Dollar im Zusammenhang mit der Beschaffung von Rohstoffen sowie mit dem Verkauf von Produkten. Durch wechselkursabhängige Preisgleitklauseln sind diese jedoch grundsätzlich begrenzt. Die verbleibenden Risiken werden teilweise mit Hilfe derivativer (Devisentermingeschäfte) als auch originärer Finanzinstrumente (Währungsreserven) abgesichert. Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Neben Währungsrisiken unterliegt der SolarWorld-Konzern auch Zins- und Marktpreisrisiken. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind; wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Als relevante Risikovariable gelten grundsätzlich alle nicht funktionalen Währungen, in denen der SolarWorld-Konzern Finanzinstrumente hält. Die wesentlichen originären Finanzinstrumente außer zum Teil flüssige Mittel sind entweder in funktionaler Währung denominiert oder werden durch den Einsatz von Derivaten in die funktionale Währung transferiert. Währungskursänderungen haben daher im Wesentlichen nur in Bezug auf die in Fremdwährung lautenden flüssigen Mittel Auswirkung auf das Ergebnis. Zinserträge und -aufwendungen aus Finanzinstrumenten werden ebenfalls entweder direkt in funktionaler Währung erfasst oder mittels Derivateeinsatz in die funktionale Währung überführt. Daher können diesbezüglich keine Auswirkungen auf das Ergebnis entstehen. Durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten, die in eine wirksame Cashflow Hedge Beziehung zur Absicherung von Währungsrisiken eingebunden sind, ergeben sich aus Änderungen des Wechselkurses jedoch Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage (IAS 39 Rückage) im Eigenkapital. Diese sind jedoch nicht auf Wechselkursänderungseffekte zurückzuführen, sodass eine Sensitivitätsanalyse diesbezüglich unterbleibt. Wenn der Euro gegenüber dem US-Dollar zum 31.Dezember 2007 um 10 Prozent aufgewertet (abgewertet) gewesen wäre, wäre das Ergebnis um T€ 344 (i. Vj. T€ 866) niedriger (höher) gewesen. F-200 d) Zinsrisiken: Im Rahmen der Festlegung der Finanzpolitik hat der Vorstand entschieden, nur in Ausnahmefällen variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten aufzunehmen. Die originären verzinslichen Finanzverbindlichkeiten des SolarWorld-Konzerns sind daher im Wesentlichen festverzinslich oder mittels Derivateeinsatz in festverzinsliche Verbindlichkeiten überführt. Weiterhin werden sämtliche originären Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Demnach unterliegen die originären verzinslichen Finanzverbindlichkeiten keinen wesentlichen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. Durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten, die in eine wirksame Cashflow Hedge Beziehung zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken eingebunden sind, ergeben sich jedoch aus Änderungen des Zinsniveaus Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage (IAS 39 Rückage) im Eigenkapital. Diese sind jedoch nicht auf Zinsänderungseffekte zurückzuführen, sodass eine Sensitivitätsanalyse diesbezüglich unterbleibt. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2007 um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Ergebnis um T€ 352 (i. Vj. T€ 896) niedriger (höher) gewesen. e) Sonstige Preisrisiken Der SolarWorld-Konzern besitzt ein Wertpapierportfolio, das diversen Preisänderungsrisiken ausgesetzt ist. Die Wertpapiere werden im Wesentlichen zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, sodass sich Marktpreisänderungen direkt im Ergebnis niederschlagen. Wenn das Marktpreisniveau zum 31.Dezember 2007 der im Portfolio enthaltenen Wertpapiere insgesamt um 3 Prozent niedriger (höher) gelegen hätte, wäre das Ergebnis um T€ 15.857 (i. Vj. T€ 2.957) niedriger (höher) gewesen. f) Ausfallrisiken Schuldscheine und Zertifikate wurden nur von namhaften Finanzinstituten mit einem Kreditrating von AA/Aa erworben. Das Ausfallrisiko wird daher diesbezüglich als sehr gering eingeschätzt. Für alle Lieferungen an Kunden gilt, dass in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung Sicherheiten verlangt werden, Kreditauskünfte/Referenzen eingeholt oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere dem Zahlungsverhalten, zur Vermeidung von Zahlungsausfällen genutzt werden. Das Ausfallrisiko wird daher auch hier als eher gering eingeschätzt. Im Übrigen ergibt sich das maximale Ausfallrisiko aus den Buchwerten. g) Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken entstehen für den SolarWorld-Konzern durch die Verpflichtung, Verbindlichkeiten vollständig und rechtzeitig zu tilgen. Aufgabe des Cash- und Liquiditätsmangements ist es daher, jeder Zeit die Zahlungsfähigkeit der einzelnen Gesellschaften des Konzerns zu sichern. Das Cash Management für die operative Geschäftstätigkeit erfolgt dezentral in den einzelnen F-201 Unternehmenseinheiten. Jeweilige Zahlungsmittelbedarfe und -überschüsse der einzelnen Einheiten werden von der SolarWorld Aktiengesellschaft überwiegend zentral durch konzerninterne Darlehensgewährungen ausgeglichen. Das zentrale Cash-Management ermittelt auf Basis der Geschäftsplanung den konzernweiten Finanzmittelbedarf. Durch die vorhandene Liquidität und die bestehenden Kreditlinien sieht sich der SolarWorld-Konzern keinen wesentlichen Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die von der SolarWorld Aktiengesellschaft emittierten Schuldscheindarlehen und Senior Notes enthalten Regelungen, die den Gläubigern das Recht einräumen, im Falle der Nichteinhaltung bestimmter Unternehmenskennzahlen, die vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu verlangen (Covenants). Die hierfür relevanten Kennzahlen werden laufend durch das Konzerncontrolling überwacht und an den Vorstand berichtet. Die Kennzahlen wurden im Geschäftsjahr regelmäßig deutlich übertroffen und es liegen keine Anzeichen vor, dass diese in Zukunft nicht erreicht werden könnten. In der nachfolgenden Tabelle werden die künftigen undiskontierten Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten aufgezeigt, die eine Auswirkung auf den künftigen Liquiditätsstatus des SolarWorld-Konzerns haben. Es werden sowohl Zins- und Tilgungszahlungen berücksichtigt. Den Zins- und Tilgungszahlungen liegen die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen zugrunde. Bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten werden die zuletzt vor dem 31. Dezember 2007 fixierten Zinssätze herangezogen. Sofern derivative Finanzinstrumente in einer wirksamen Sicherungsbeziehung mit finanziellen Verbindlichkeiten stehen, werden die saldierten Zahlungsströme der Bewertungseinheit ausgewiesen. F-202 in T€ Undiskontierte Cashflows zum 31.12.2007 Gesamt 2008 2009 2010 2011 2012 2013 ff. Emittierte Schuldscheindarlehen 595.621 22.002 22.036 21.980 21.987 22.042 485.574 Emittierte Senior Notes (US-Privat Placement) 181.879 6.676 6.676 6.676 6.676 6.676 148.499 Anleihen 11.359 621 621 621 9.496 0 0 Bankdarlehen 94.861 16.198 21.781 20.013 15.246 13.876 7.747 Derivative Finanzinstrumente ohne Bezug zu finanziellen Verbindlichkeiten 2.280 2.280 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32.306 32.306 0 0 0 0 0 Übrige Schulden 33.191 3.821 6.322 5.633 7.716 9.699 0 951.497 83.904 57.436 54.923 61.121 52.293 641.820 Undiskontierte Cashflows zum 31.12.2006 Gesamt 2007 2008 2009 2010 2011 2012 ff. Emittierte Schuldscheindarlehen 0 0 0 0 0 0 0 Emittierte Senior Notes (US-Privat Placement) 36.302 1.294 1.294 1.294 1.294 1.294 29.832 Anleihen 12.485 647 647 647 647 9.897 0 147.004 55.756 20.756 15.254 13.588 9.492 32.158 Derivative Finanzinstrumente ohne Bezug zu finanziellen Verbindlichkeiten * 129 129 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.909 31.909 0 0 0 0 0 Übrige Schulden 24.686 5.078 875 6.019 5.393 7.321 0 252.515 94.813 23.572 23.214 20.922 28.004 61.990 Summe in T€ Bankdarlehen Summe * abweichend auf Basis erwarteter Cashflows ermittelt F-203 h) Beizulegende Zeitwerte, Buchwerte und Restlaufzeiten von Finanzinstrumenten nach Klassen Die nachfolgende Tabelle stellt die beizulegenden Zeitwerte sowie Buchwerte der in den einzelnen Bilanzpositionen enthaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten dar: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen aus Auftragsfertigung in Höhe von T€ 6.413 (i. Vj. T€ 11.595) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige Forderungen und Vermögenswerte, flüssige Mittel, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der wesentliche Teil der übrigen Schulden aus dem Anwendungsbereich des IFRS 7 haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd dem beizulegenden Zeitwert. In den übrigen Schulden sind im Wesentlichen finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern aus dem GOMAB Programm enthalten. Die Verbindlichkeiten sind variabel verzinslich. Daher entspricht der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag dem Buchwert. i) Nettogewinne und -verluste nach Bewertungskategorien: in T€ Designierte als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte Kredite und Forderungen 2007 Vorjahr -5.895 0 2.631 1.737 -604 -58 In der Darstellung der Nettogewinne und -verluste werden Derivate, die sich in einer Sicherungsbeziehung befinden, nicht berücksichtigt. Freistehende Derivate sind in der Bewertungskategorie „zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte“ enthalten. Die Nettogewinne und -verluste der Bewertungskategorien „designierte als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete“ und „zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte“ enthalten neben Ergebnissen aus der Marktbewertung auch Zins- und Währungseffekte. Bei den Nettogewinnen und -verlusten der Bewertungskategorie „Kredite und Forderungen“ handelt es sich im Wesentlichen um Wertberichtigungen und Zuschreibungen. In Bezug auf die Bewertungskategorie „Kredite und Forderungen“ und „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten“ haben sich auch Nettogewinne und verluste aus Währungseffekten ergeben, die aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht aufgeteilt wurden. Im Saldo ergaben sich hieraus Nettoverluste in Höhe von T€ 2.238 (i. Vj. T€ 2.590). F-204 j) Sicherungsmaßnahmen Zur Sicherung des Zahlungsstromrisikos eines variabel verzinslichen Darlehens hat der SolarWorld-Konzern im Geschäftsjahr einen Zinsswap („Zahle fix – Empfange variabel“) mit einem Nominalvolumen in Höhe von T€ 40.000 und einer Laufzeit bis Ende 2013 abgeschlossen. Als Grundgeschäft wurde das variabel verzinsliche Bankdarlehen designiert. Mit der Sicherungsmaßnahme wird das Ziel verfolgt, das variabel verzinsliche Bankdarlehen in festverzinsliche Finanzschulden zu transformieren. Der beizulegende Zeitwert des Zinsswaps beläuft sich zum Stichtag auf T€ 411. Zur Sicherung bestehender Währungsrisiken aus auf US-Dollar lautenden Senior Notes bestehen beim SolarWorld-Konzern fünf Cross Currency Swaps („Zahle e fix – Empfange USD fix“) mit einem Nominalvolumen von insgesamt TUSD 175.000. Als Grundgeschäft wurden die auf US-Dollar lautenden Senior Notes designiert. Mit der Sicherungsmaßnahme wird das Ziel verfolgt, die US-Dollar Verbindlichkeiten in Bezug auf den Nominalbetrag und die laufenden Zinszahlungen in e Finanzschulden zu transformieren. Die beizulegenden Zeitwerte der Swaps belaufen sich zum Stichtag auf insgesamt T€ -7.427 (i. Vj. T€ -429). Im Geschäftsjahr hat der SolarWorld-Konzern zur Sicherung von Zahlungsströmen in USDollar Devisentermingeschäfte (Termin-Kauf USD/Verkauf e) abgeschlossen. Als Grundgeschäfte sind bislang nicht bilanzwirksame feste Verpflichtungen für den Einkauf von Rohstoffen in US-Dollar designiert. Das Nominalvolumen beläuft sich auf T€ 96.000 und verteilt sich gleichmäßig über das Geschäftsjahr 2008. Mit der Sicherungsmaßnahme wird das Ziel verfolgt, das wechselkursinduzierte Risiko aus US-Dollar Zahlungen zu eliminieren. Die beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte belaufen sich zum Stichtag auf insgesamt T€ -2.280. Der Nachweis der prospektiven Effektivität wird mittels der Critical Terms Match Method erbracht. Die retrospektive Effektivität wird regelmäßig mit Hilfe der hypothetischen Derivate Methode erbracht. Die Ergebnisse der retrospektiven Effektivitätstests lagen in einer Bandbreite von 80 bis 125 Prozent, sodass von einer hocheffektiven Sicherungsbeziehung ausgegangen werden kann. Zum Bilanzstichtag wurde daher im Eigenkapital ein nicht realisierter Gewinn in Höhe von T€ 3.302 (i. Vj. T€ -392) erfasst. F-205 60. ERLÄUTERUNGEN ZUR CASHFLOW-RECHNUNG Cashflow aus nicht fortgeführten Aktivitäten Die Kapitalflussrechnung weist die Cashflows inklusive nicht fortgeführter Aktivitäten aus. Auf die nicht fortgeführten Aktivitäten entfallen dabei Cashflows in folgender Höhe: in T€ 2007 Vorjahr Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 1.051 -1.089 Cashflow aus Investitionstätigkeit -451 -467 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -676 -702 -76 -2.258 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds Operativer Cashflow Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde nach der indirekten Methode aufgestellt. Das Ergebnis vor Steuern als Ausgangswert wird zunächst um die nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen korrigiert. Hieraus ergibt sich der Cashflow aus dem operativen Ergebnis. Im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit sind die Veränderungen der erhaltenen und geleisteten Anzahlungen, der Vorräte, der Wertpapiere, die als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wurden, und beim übrigen Nettovermögen berücksichtigt. Die erhaltenen und geleisteten Anzahlungen beruhen insbesondere auf langfristig geschlossenen Verkaufskontrakten über Siliziumwafer und damit in zeitlichem Zusammenhang geschlossenen langfristigen Einkaufskontrakten über Rohsilizium. Die daraus resultierenden Mittelzu- und -abflüsse des Geschäftsjahres stellen sich wie folgt dar: 2007 Vorjahr Zunahme der erhaltene Anzahlungen 103.598 44.751 Zunahme der geleistete Anzahlungen -131.624 -85.622 -28.026 -40.871 in T€ Erhöhung (+) / Verminderung (-) des Cashflows Die gezahlten Zinsen sind bei der Ermittlung des Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit, die erhaltenen Zinsen bei der Ermittlung des Cashflow aus der operativen Tätigkeit dargestellt. Investiver Cashflow Im Cashflow aus Investitionstätigkeit sind Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen dargestellt sowie die hierfür erhaltenen Investitionszuwendungen. Darüber hinaus ist die Zahlung aus einer Kaufpreisanpassung für die im letzten Geschäftsjahr erworbenen kristallinen Solaraktivitäten der Shell Gruppe enthalten. F-206 Finanzierungs-Cashflow Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit berücksichtigt die Erhöhung der Finanzverschuldung sowie Eigenkapitalzuführungen. Als Auszahlung gehen Dividendenzahlungen an die Aktionäre der SolarWorld Aktiengesellschaft in den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ein. Schließlich sind hier die gezahlten Zinsen dargestellt. Finanzmittelfonds Der Finanzmittelfonds umfasst den Saldo aus den in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mitteln in Höhe von T€ 265.580 (i. Vj. T€ 204.655) und den unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesenen täglich fälligen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 0 (i. Vj. T€ 10.402). Ein Teil des Finanzmittelfonds (T€ 1.718) entfällt auf die nicht fortgeführten Aktivitäten. 61. EVENTUALSCHULDEN Wesentliche Eventualschulden bestanden am Stichtag nicht. 62. ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN Im Berichtsjahr 2007 lagen folgende wesentliche Transaktionen mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen vor: Verkäufe von Photovoltaik-Modulen an das Ingenieurbüro Frank Heinz Asbeck im Volumen von 5,3 Mio. € (i. Vj. 14,5 Mio. e). Die Modulkäufe erfolgten jeweils zum Zweck der Installation und des Betriebs großflächiger Photovoltaikanlagen zur Stromeinspeisung in das öffentliche Stromnetz. Zum Bilanzstichtag waren noch offene Posten von 0,1 Mio. € (i. Vj. 9,7 Mio. €) zu verzeichnen. Weiterhin wurden von Mitgliedern der Familie Asbeck Verwaltungs- und Gewerbeimmobilien in Bonn mit einem jährlichen Pachtzins von insgesamt 0,6 Mio. € (i. Vj. 0,5 Mio. €) angemietet. An die Solarparc Aktiengesellschaft wurden Lieferungen und Leistungen im Volumen von 21,7 Mio. € (i. Vj. 0,1 Mio. €) getätigt. Da ein Projekt erst zum Jahresende abgerechnet wurde, waren zum Bilanzstichtag noch 17,8 Mio. € (i. Vj. 0,1 Mio. €) offen. Gegenüber den anderen assoziierten Unternehmen wurden verschiedene Lieferungen und Dienstleistungen erbracht und mit 0,4 Mio. e (i. Vj. 0,1 Mio. €) abgerechnet. Aus Einlageverpflichtungen bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 1,4 Mio. € (i. Vj. 4,3 Mio. €). Von der Joint Solar Silicon GmbH & Co. KG wurde Silizium in einem Volumen von T€ 1.149 (i. Vj. T€ 0) eingekauft. Die dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dr. Claus Recktenwald, im Sinne von IAS 24 nahe stehende Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte, Bonn, berät und vertritt den SolarWorldKonzern anwaltlich; mit Zustimmung des Aufsichtsrates hat sie hierfür im Jahre 2007 einen Honorargesamtbetrag von 0,4 Mio. e (i. Vj. 0,4 Mio. e) erhalten. F-207 Die Vergütung der Vorstände ist in einer separaten Ziffer aufgeführt bzw. im Lagebericht im Vergütungsbericht dargestellt. Alle Geschäfte wurden zu fremdüblichen Bedingungen abgewickelt. 63. MITARBEITER Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug 1.410 (i. Vj. 1.062) und teilt sich wie folgt auf die betrieblichen Funktionsbereiche bzw. Segmente auf: Mitarbeiteranzahl 2007 Vorjahr Wafer-Produktion 792 626 Zell-Produkion 217 137 Modul-Produktion 249 191 Handel und Konzernzentrale 152 108 1.410 1.062 Zum 31. Dezember 2007 betrug die Mitarbeiterzahl 1.486 (i. Vj. 1.348) inklusive 66 Auszubildende (i. Vj. 42). Im Bereich der nicht fortgeführten Aktivitäten (Modul-Produktion) waren im Geschäftsjahr durchschnittlich 65 (i. Vj. 64) Mitarbeiter beschäftigt. 64. VORSTÄNDE UND AUFSICHTSRAT Die Mitglieder des Vorstands erhielten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2007 eine Gesamtvergütung von T€ 2.504 (i. Vj. T€ 2.048). Darin sind variable Vergütungsanteile in Höhe von T€ 1.722 (i. Vj. T€ 1.295) enthalten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2007 Vergütungen einschließlich Kostenerstattungen in Höhe von insgesamt T€ 226 (i. Vj. T€ 188), jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Darin sind variable Vergütungsanteile in Höhe von netto T€ 109 (i. Vj. T€ 72) enthalten. Individualisierte Angaben zu den Bezügen des Vorstands sind im Lagebericht der Gesellschaft dargestellt. F-208 In den Vorstand der Gesellschaft sind wie bisher berufen: - Dipl.-Ing. Frank H. Asbeck (Vorstandsvorsitzender) Dipl.-Ing. Boris Klebensberger (Vorstand Operatives Geschäft) Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke (Vorstand Finanzen) Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn (Vorstand Vertrieb) Der Vorstandsvorsitzende Frank H. Asbeck hielt am Bilanzstichtag mittelbar und unmittelbar 25,00 Prozent (i. Vj. 25,96 Prozent) der Anteile an der SolarWorld Aktiengesellschaft. Dem Aufsichtsrat gehören wie bisher folgende Personen an: - Dr. Claus Recktenwald (Vorsitzender), Rechtsanwalt, Partner der Rechtsanwaltssozietät Schmitz Knoth, Bonn Dr. Georg Gansen, Rechtsanwalt und Syndikus bei der Deutsche Post AG, Bonn Dr. Alexander von Bossel, LL.M (Edinb.); Rechtsanwalt, Partner bei CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Köln Der Vorstandsvorsitzende Frank H. Asbeck ist Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Solar AG, Freiberg, der Sunicon AG, Freiberg, und der Gällivare PhotoVoltaic AB, Gällivare, Schweden. Die Vorstandsmitglieder Boris Klebensberger und Philipp Koecke sind Mitglieder des Aufsichtsrats der Gällivare PhotoVoltaic AB, Gällivare, Schweden. Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Claus Recktenwald ist Mitglied des Aufsichtsrats der Solarparc Aktiengesellschaft, Bonn, der Deutsche Solar AG, Freiberg, der Sunicon AG, Freiberg, und der VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft, Köln. Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Georg Gansen ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der Solarparc Aktiengesellschaft, Bonn, der Deutsche Solar AG, Freiberg und der Sunicon AG, Freiberg. Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Alexander von Bossel ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der Solarparc Aktiengesellschaft, Bonn. 65. ABSCHLUSSPRÜFERHONORARE Das für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, die BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg/Bonn, im Konzerngeschäftsjahr 2007 als Aufwand erfasste Honorar einschließlich Kostenerstattungen beträgt für: a) Abschlussprüfungen T€ 535 (i. Vj. T€ 454) b) sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen T€ 31 (i. Vj. T€ 21) c) Steuerberatungsleistungen T€ 59 (i. Vj. T€ 0) d) sonstige Leistungen, die für das Mutterunternehmen oder Tochterunternehmen erbracht worden sind T€ 120 (i. Vj. T€ 153) F-209 66. CORPORATE GOVERNANCE Aufsichtsrat und Vorstand haben am 6. August 2007 bzw. 9. August 2007 die gemäß § 161 AktG geforderte Erklärung abgegeben, dass den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird. Sie ist auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Bonn, den 4. März 2008 Dipl.-Ing. Frank H. Asbeck Vorstandsvorsitzender Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn Vorstand Vertrieb Dipl.-Kfm tech. Philipp Koecke Vorstand Finanzen Dipl.-Ing. Boris Klebensberger Vorstand Operatives Geschäft F-210 BESTÄTIGUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS Wir haben den von der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernbilanz, KonzernEigenkapitalveränderungsrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Konzernanhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Bonn, den 4. März 2008 BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schäfer, Wirtschaftsprüfer ppa. Lubitz, Wirtschaftsprüfer F-211 JAHRESABSCHLUSS DER SOLARWORLD AKTIENGESELLSCHAFT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2009 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2009 INHALTSVERZEICHNIS Seite Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2009 ............................................F-213 Bilanz zum 31.Dezember 2009 ....................................................................................... F-214 Anhang der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn zum 31. Dezember 2009 .................F-217 Anlagespiegel für das Geschäftsjahr 2009 ......................................................................F-225 Aufstellung des Anteilbesitzes ....................................................................................... F-226 Verbindlichkeitenspiegel ................................................................................................ F-228 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ....................................................................F-229 F-212 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2009 F-213 Bilanz zum 31. Dezember 2009 Aktiva in € 31.12.2009 Vorjahr A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände - Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.056.345,24 1.350.542,71 II. Sachanlagen 1. Bauten auf fremden Grundstücken 9.438,35 0,00 2. technische Anlagen und Maschinen 252.268,82 214.340,09 3.528.637.58 2.334.748,73 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 3.790.344,75 39.536,90 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 312.642.997,22 1.796.364,16 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 279.919.151,32 170.723.518,10 52.180.380,95 36.080.243,15 3. Beteiligungen 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 644.742.529,49 1.796.364,16 2.588.625,72 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen 5.714.114,92 3.207.229,74 2. fertige Erzeugnisse und Waren 60.952.584,64 23.242.689,66 3. geleistete Anzahlungen 64.240.108,05 130.906.807,61 63.914.436,86 90.364.356,26 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 42.062.239,77 31.167.335,19 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 271.673.439,25 116.311.292,99 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 97.942.078,50 F-214 418.746.260,81 0,00 157.884.483,69 4. sonstige Vermögensgegenstände 7.068.503,29 10.405.855,51 III. Wertpapiere - sonstige Wertpapiere IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditunternehmen C. Rechnungsabgrenzungsposten F-215 76.910.450,83 251.985.886,37 285.270.032,49 281.968.066,34 911.833.551,74 782.202.792,66 898.659,86 149.904,10 1.564.321.431,08 1.251.392.946,79 Passiva in € 31.12.2009 Vorjahr A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 111.720.000,00 111.720.000,00 II. Kapitalrücklage 297.656.150,26 297.656.150,26 III. Gewinnrücklagen 1. gesetzliche Rücklage 2. andere Gewinnrücklagen 6.718,89 73.284.929,19 IV. Bilanzgewinn 6.718,89 73.291.648,08 13.178.285,69 13.185.004,58 107.437.741,29 76.864.643,50 590.105.539,63 499.425.798,34 B. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 22.791.458,70 2. sonstige Rückstellungen 21.841.145,20 4.077.460,40 44.632.603,90 17.136.367,39 21.213.827,79 C. Verbindlichkeiten 1. Anleihen 546.964.567,30 549.525.696,71 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 206.082.840,27 116.387.585,83 6.476.440,31 4.198.957,30 26.420.033,91 8.356.732,03 118.255.461,93 50.662.830,55 18.960.666,03 20.197,29 3. erhaltene Anzahlungen 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen 6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 7. sonstige Verbindlichkeiten davon Steuern € 6.179.646,30 (Vorjahr: € 1.446.502,76) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 4.004.34 (Vorjahr: € 4.317,92) 6.423.277,80 929.583.287,55 1.564.321.431,08 F-216 1.601.320,95 730.753.320,66 1.251.392.946,79 ANHANG DER SOLARWORLD AKTIENGESELLSCHAFT, BONN ZUM 31. DEZEMBER 2009 1. ALLGEMEINE ANGABEN Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2009 ist nach den gesetzlichen Vorschriften aufgestellt worden. Für die Gliederung der Bilanz wurde § 266 Abs. 2 und 3 HGB angewendet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt worden. 2. BEWERTUNGS- UND BILANZIERUNGSGRUNDSÄTZE Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachstehend aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert angewendet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche, selbständig nutzbare Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 wurden im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten eingestellt und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen) wurden mit Ihren Anschaffungskosten angesetzt bzw. bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Ausleihungen wurden mit den Anschaffungskosten, Ausleihungen in Fremdwährung wurden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Fremdwährungskurs am Bilanzstichtag angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Zweifelhafte Forderungen wurden wertberichtigt, uneinbringliche Forderungen abgeschrieben. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine zusätzlich gebildete Pauschalwertberichtigung erfasst. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Teilwert am Bilanzstichtag angesetzt. Die niedrigeren Teilwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der Wertpapiere. Sofern diese nicht verfügbar sind, werden sie unter Anwendung von Bewertungsmodellen berechnet, die auf Discounted-Cashflow-Analysen und aktuelF-217 len Marktparametern basieren. Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung wurden grundsätzlich mit dem KassaMittelkurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen bis zum Bilanzstichtag wurden erfolgswirksam berichtigt. Die Verbindlichkeiten aus der Ausgabe von auf US-Dollar lautenden Schuldscheinen werden zusammen mit SWAP Kontrakten (Cross-Currency-SWAP) als Bewertungseinheit bilanziert. Da die Gesellschaft mit den SWAP Kontrakten das gesamte Währungsrisiko aus den Schuldscheinen auf den SWAP Partner übertragen hat, wird die Verbindlichkeit als Euro Verbindlichkeit bilanziert (synthetische Euro Verbindlichkeit). Der Marktwert der SWAP Kontrakte wird nicht in der Bilanz ausgewiesen. Wir verweisen auf unsere Angaben unter „Finanzinstrumente“. Im Geschäftsjahr 2009 ergaben sich keine Auswirkungen aufgrund von Änderungen der Bewertungsmethoden. 3. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSITIONEN DER BILANZ ZUM 31.12.2009 Anlagenspiegel Gliederung und Entwicklung des gesamten Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel als Anlage 1 zum Anhang dargestellt. Anteilsbesitz In der Anlage 2 zum Anhang sind die Angaben zu Unternehmen, an denen ein Anteilsbesitz von 20 % oder mehr besteht, enthalten. Ausleihungen Bei den Ausleihungen handelt es sich um Darlehen an die SolarWorld Industries America Inc., USA, die Sunicon AG, die Deutsche Solar AG und die SolarWorld Innovations GmbH. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen von T€ 271.673,4 (Vj. T€ 116.311,3) sind T€ 10.529,4 (Vj. T€ 5.801,8) an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht von T€ 97.942 (Vj. T€ 0) sind T€ 97.942 (Vj. T€ 0) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten. F-218 Wertpapiere Bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens handelt es sich ausschließlich um sonstige Wertpapiere. Eigene Anteile sind hierin nicht enthalten. Disagio Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von T€ 30 (Vj. T€ 37) enthalten. Eigenkapital Die Entwicklung der einzelnen Posten des Eigenkapitals ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage gesetzliche Rücklage Andere Gewinnrücklage Bilanzgewinn Gesamt 111.720,0 297.656,2 6,7 13.178,3 76.864,6 499.425,8 60.106,6 -60.106,6 0,0 Dividende -16.758,0 -16.758,0 Jahresüberschuss 107.437,7 107.437,7 107.437,7 590.105,5 in T€ Stand 31.12.2008 Einstellung in andere Gewinnrücklagen Stand 31.12.2009 111.720,0 297.656,2 6,7 73.284,9 Zahl und Nennbetrag der Aktien Das Grundkapital der Gesellschaft besteht aus Stammaktien. Es handelt sich um 111.720.000 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Genehmigtes Kapital In der Hauptversammlung vom 24.05.2006 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt € 5.472.500,00 bis zum 31.12.2010 zu erhöhen. In der Hauptversammlung vom 24.05.2007 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um insgesamt € 20.947.500,00 bis zum 31.12.2011 zu erhöhen. In der Hauptversammlung vom 21.05.2008 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2012 um insgesamt € 27.930.000 zu erhöhen. Eigene Aktien Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 20.05.2009 wurde der Vorstand zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Die Ermächtigung ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum Ablauf des 20.11.2010 befristet und auf bis zu 10 % des Grundkapitals beschränkt. Die mit Beschluss der Hauptversammlung am 21.05.2008 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien F-219 wurde mit Eintritt der Wirksamkeit der neuen Ermächtigung aufgehoben. Rückstellungen (§ 285 Satz 1 Nr. 12 HGB) Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalverpflichtungen T€ 2.924,6 (Vj. T€ 3.078,8), für Gewährleistung T€ 12.764,4 (Vj. T€ 9.393,8), für ausstehende Rechnungen T€ 3.950,1 (Vj. T€ 2.652,5) und Kundenboni in Höhe von T€ 1.690,4 (Vj. T€ 555,8). Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und Sicherheiten Zu den Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und den Sicherheiten vgl. den als Anlage 3 zum Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von T€ 118.255,5 (Vj. T€ 50.662,8) sind T€ 28.859,2 (Vj. T€ 41.355,0) an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht von T€ 18.961 (Vj. T€ 20) sind T€ 18.961 (Vj. T€ 20) an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten. 4. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSITIONEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 01.01. BIS 31.12.2009 Umsatzerlöse (§ 285 Satz 1 Nr. 4 HGB) Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf: Inland Ausland T€ T€ T€ 665.433,1 85.235,2 750.668,3 Vj. Vj. Vj. T€ 307.789,3 T€ 219.303,8 T€ 527.093,1 Abschreibungen auf Finanzanlagen des Anlagevermögens (§ 277 Abs. 4 Satz 1 HGB) Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen im Wert von T€ 983,4 sowie Abschreibungen auf Ausleihungen in Fremdwährungen aufgrund niedrigerer Wechselkurse in Höhe von T€ 5.743,8 vorgenommen. Steueraufwand Der Steueraufwand des Geschäftsjahres setzt sich wie folgt zusammen. Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag übrige Steuern Summe Steueraufwand T€ T€ 22.993,5 22.109,2 Vj. Vj. T€ 12.933,9 T€ 12.211,7 T€ T€ T€ 45.102,7 10,5 45.113,3 Vj. Vj. Vj. T€ 25.145,6 T€ 44,7 T€ 25.190,3 F-220 Periodenfremde Aufwendungen und Erträge (§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB) In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus Zuschreibungen zu Wertpapieren des Umlaufvermögens in Höhe von T€ 11.662,7 sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 1.187,4 enthalten. 5. SONSTIGE ANGABEN Haftungsverhältnisse (§§ 251, 268 Abs. 7 HGB) Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestanden am Abschlussstichtag gegenüber verbundenen Unternehmen in folgendem Umfang: Übernahme gesamtschuldnerische Haftung über T€ 18.000 (Vj. T€ 24.000) zu Gunsten Deutsche Solar AG, Freiberg. Hierfür wurde seitens der Gesellschaft folgende Sicherheit gewährt: Verpfändung von 16.800.000 Aktien der Deutsche Solar AG, Freiberg. Eine selbstschuldnerische Bürgschaft über T€ 12.667 (Vj. T€ 12.667) zu Gunsten der Solarparc AG, Bonn. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Satz 1 Nr. 3 HGB) Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen und Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von brutto T€ 8.858, entsprechend netto T€ 7.443 (Vj. brutto T€ 9.235 netto T€ 7.760), aus Rohstoff- und Lizenzverträgen in Höhe von T€ 240.055 (Vj. T€ 329.699) sowie aus sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von brutto T€ 1.896, entsprechend netto T€ 1.593 (Vj. brutto T€ 0,4 netto T€ 0,3). Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Satz 1 Nr. 18 HGB) Zur Sicherung bestehender Währungsrisiken aus auf US-Dollar lautenden Schuldscheinen bestehen fünf Cross-Currency-SWAPs über Nominalbeträge von insgesamt T$ 175.000. Die beizulegenden Zeitwerte belaufen sich auf insgesamt T€ ./. 8.889,4 (Vj. T€ 6.923,8). Die beizulegenden Zeitwerte wurden mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmodelle und methoden ermittelt. Der Ermittlung liegen die Wechselkurse und die jeweiligen Zinsstrukturkurven zum Bilanzstichtag zugrunde. Zur Bilanzierung dieser SWAPs verweisen wir auf unsere Angaben unter „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Satz 1 Nr. 7 HGB) Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 147 (Vj. 118) Angestellte. Außerdem wurden im Jahresdurchschnitt 15 (Vj. 16) Auszubildende beschäftigt. Gesamtbezüge tätiger und früherer Organmitglieder (§ 285 Satz 1 Nr. 9 HGB) Den Mitgliedern des Vorstands wurde im Geschäftsjahr 2009 eine Gesamtvergütung von € 2.672.187,46 (Vj. € 2.623.689,52) gewährt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2009 Vergütungen in Höhe von insgesamt netto € 203.949,76 (Vj. € 200.421,66) gewährt. Die individualisierten Angaben zu den Bezügen des Vorstands gemäß § 285 Nr. 9a) Satz 5 bis 9 HGB sind im Lagebericht der Gesellschaft dargestellt. F-221 Beteiligungen am Grundkapital der Gesellschaft (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG) Die DWS Investment GmbH mit Sitz in Mainzer Landstraße 178-190, 60327 Frankfurt, Deutschland, hat der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Schreiben vom 29.01.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrecht an der SolarWorld AG seit dem 27.01.2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und nunmehr 5,09 % beträgt. Die Stimmrechte werden der DWS Investment GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Die DWS Investment GmbH mit Sitz in Mainzer Landstraße 178-190, 60327 Frankfurt, Deutschland, hat der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Schreiben vom 18.05.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrecht an der SolarWorld AG seit dem 13.05.2009 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nunmehr 4,99 % beträgt. Die Stimmrechte werden der DWS Investment GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Die DWS Investment GmbH mit Sitz in Mainzer Landstraße 178-190, 60327 Frankfurt, Deutschland, hat der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Schreiben vom 10.09.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrecht an der SolarWorld AG seit dem 09.09.2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und nunmehr 5,01 % beträgt. Die Stimmrechte werden der DWS Investment GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Die DWS Investment GmbH mit Sitz in Mainzer Landstraße 178-190, 60327 Frankfurt, Deutschland, hat der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Schreiben vom 11.09.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrecht an der SolarWorld AG seit dem 10.09.2009 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nunmehr 4,98 % beträgt. Die Stimmrechte werden der DWS Investment GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Die BlackRock Investment Managemet (UK) Ltd. mit Sitz in 33 King William Street, London EC4R 9AS, Großbritannien, hat der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Schreiben vom 07.12.2009 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der BlackRock, Inc., der BlackRock Holdco 2, Inc., und der BlackRock Financial Management, Inc., alle mit Sitz in 40 East 52nd Street, New York, NY 10022, USA, an der SolarWorld AG seit dem 01.12.2009 die Schwelle von 3 % überschritten hat und nunmehr 3,44 % beträgt. Die Stimmrechte werden den Gesellschaften jeweils gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. Satz 2 WpHG zugerechnet. Die DWS Investment GmbH mit Sitz in Mainzer Landstraße 178-190, 60327 Frankfurt, Deutschland, hat der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Schreiben vom 22.12.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrecht an der SolarWorld AG seit dem 22.12.2009 die Schwelle von 5 % überschritten hat und nunmehr 5,309% beträgt. Die Stimmrechte werden der DWS Investment GmbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. F-222 Angaben zu Organmitgliedern (§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB) In den Vorstand der Gesellschaft sind berufen: Dipl.-Ing. Frank H. Asbeck (Vorstandsvorsitzender) Dipl.-Ing. Boris Klebensberger (Vorstand operatives Geschäft) Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke (Vorstand Finanzen) Dipl.-Ing./Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn (Vorstand Vertrieb) Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an: Dr. Claus Recktenwald (Vorsitzender), Rechtsanwalt in Bonn Dr. Georg Gansen (Stellvertreter), Rechtsanwalt in Bonn Dr. Alexander von Bossel, Rechtsanwalt in Köln Der Vorstandsvorsitzende Frank Asbeck ist Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Solar AG, Freiberg, und der Sunicon Aktiengesellschaft, Freiberg. Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Claus Recktenwald, Dr. Georg Gansen und Dr. Alexander von Bossel sind auch Mitglieder des Aufsichtsrats der Solarparc AG, Bonn. Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Claus Recktenwald und Dr. Georg Gansen sind auch Mitglieder des Aufsichtsrats der Deutsche Solar AG, Freiberg, und der Sunicon Aktiengesellschaft, Freiberg. Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Claus Recktenwald ist auch Mitglied des Aufsichtsrats der VEMAG Verlags- und Medien Aktiengesellschaft, Köln, der Wanderer-Werke AG, Augsburg (bis November 2009) sowie Beiratsmitglied der Grünenthal GmbH, Aachen (seit Januar 2010). Angaben über das Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Satz 1 Nr. 17 HGB) Der für den Abschlussprüfer der Gesellschaft im Sinne des § 319 Abs.1 HGB erfasste Aufwand des Geschäftsjahres beträgt für: - die Abschlussprüfung T€ 335 (Vj. T€ 325) - sonstige Leistungen T€ 13 (Vj. T€ 18) Corporate Governance (§ 285 Satz 1 Nr. 16 HGB) Vorstand und Aufsichtsrat haben im Berichtsjahr 2009 die gemäß § 161 AktG geforderte Erklärung abgegeben, dass den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wird sowie welche Empfehlungen derzeit nicht angewendet werden. Sie ist auf der Internet– Seite der Gesellschaft unter www.solarworld.de veröffentlicht. Offenlegung Die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der SolarWorld AG erfolgte im elektronischen Bundesanzeiger. F-223 Anlage 1 zum Anhang Erklärung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB und § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind. Bonn, den 12. März 2010 SolarWorld Aktiengesellschaft Der Vorstand Dipl.-Ing. Frank H. Asbeck Vorstandsvorsitzender Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn Vorstand Vertrieb Dipl.-Kfm tech. Philipp Koecke Vorstand Finanzen Dipl.-Ing. Boris Klebensberger Vorstand Operatives Geschäft F-224 Anlagespiegel für das Geschäftsjahr 2009 F-225 Aufstellung des Anteilsbesitzes Anlage 2 zum Anhang Name und Sitz der Gesellschaft Eigenkapital Höhe des Anteils am Kapital in % Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs Deutsche Cell GmbH, Freiberg EUR 114.216.179,93 100,00 EUR 0,00 Deutsche Solar AG, Freiberg EUR 151.255.510,14 100,00 EUR 0,00 Solar Factory GmbH, Freiberg EUR 47.299.596,01 100,00 EUR 0,00 SolarWorld Asia Pacific, Pte Ltd., Singapur US$ 8.583.104,85 100,00 US$ ./. 934.659,67 SolarWorld Ibérica S.L., Madrid, Spanien EUR 2.418.044,70 100,00 EUR ./. 1.236.270,40 SolarWorld Industries Deutschland GmbH, Bonn EUR 42.946.078,22 100,00 EUR 203.621,66 SolarWorld Innovations GmbH, Freiberg EUR 32.407.842,39 100,00 EUR 0,00 SolarWorld Industries America Inc, Hillsboro, USA US$ 218.850.129,77 100,00 US$ ./. 15.800.119,59 SolarWorld Africa Pty. Ltd., Kapstadt, Südafrika ZAR 17.278.878,91 100,00 ZAR ./. 2.360.605,42 Sunicon AG, Freiberg EUR 9.155.928,14 100,00 EUR 0,00 53.853.707.146,00 76,50 TKRW 15.093.328.460,00 TKRW SolarWorld Korea Ltd., Seoul, Südkorea JSSi GmbH, Freiberg EUR 24.921.030,05 49,00 SolarWorld Solicium GmbH EUR 66.590,52 100,00 EUR ./. 158.381,78 Solarparc AG, Bonn EUR 35.364.950,68 29,00 EUR 10.923.100,79 Go!Sun GmbH & Co. KG, Bonn EUR 698.608,57 100,00 EUR ./. 1.186.391,43 RGS Development BV, Petten, Niederlande EUR 6.212.859,00 35,00 EUR ./. 1.460.803,00 SolarWorld Industries Schalke GmbH i.L., Bonn EUR 397.364,10 100,00 EUR ./. 210.249,96 SolarWorld Industries America LP, Camarillo, USA US$ 49.799.794,20 100,00 US$ F-226 EUR ./. 7.709.366,60 ./. 24.376.622,81 US$ ./. 3.818.370,05 100,00 SolarWorld Industries Services LLC., Camarillo, USA US$ 1.621.270,80 100,00 US$ ./. 89.721,84 SolarWorld Industries America LLC, Camarillo, USA US$ 0,00 100,00 US$ 0,00 SolarWorld Power Projects Inc, Camarillo, USA US$ 100,00 100,00 US$ 0,00 Solarpark M.E. Ltd, Seoul, Südkorea TKRW 3.938.530.792,00 50,00 TKRW 174.161.775,00 SolarWorld California LLC, Camarillo, USA F-227 US$ ./. 7.219.189,37 Verbindlichkeitenspiegel Anlage 3 zum Anhang mehr als 5 Jahre Vorjahr bis zu einem Jahr Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten Art und Form der Sicherheiten 278.875.302,66 263.907.345,25 6.644.948,80 keine 12.623.465,27 193.459.375,00 0,00 884.460,83 davon gesichert € 350.000,00 durch Verpfändung von Festgeld 6.476.440,31 6.476.440,31 0,00 0,00 4.198.957,30 keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26.420.033,91 26.420.033,91 0,00 0,00 8.356.732,03 branchenübliche Eigentumsvorbehalte Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 118.255.461,93 117.505.461,93 750.000,00 0,00 49.912.830,55 keine Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen 18.960.666,03 18.960.666,03 0,00 0,00 20.197,29 keine 6.423.277,80 6.423.277,80 0,00 0,00 1.601.320,95 keine 929.583.287,55 192.591.264,64 473.084.677,66 insgesamt bis zu einem Jahr 1 - 5 Jahre Anleihen 546.964.567,30 4.181.919,39 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 206.082.840,27 erhaltene Anzahlungen sonstige Verbindlichkeiten 263.907.345,25 71.619.447,75 F-228 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertretender Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Bonn, den 12. März 2010 BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Gorny, Wirtschaftsprüfer ppa. Ahrend, Wirtschaftsprüfer F-229