160627 Information Wasserrecht GKN

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160627 Information Wasserrecht GKN
Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis
zur Entnahme und Wiedereinleitung von
Wasser zu Kühlzwecken und zur Einleitung von Betriebsabwasser in den
Neckar am Standort Neckarwestheim »
Informationen
für die frühe
Öffentlichkeitsbeteiligung
Stand Juni 2016
EnBW Kernkraft GmbH
Kernkraftwerk Neckarwestheim
Im Steinbruch
74382 Neckarwestheim
www.enbw.com/neckarwestheim
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Inhalt
Worum geht es?
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Wie läuft der Antragsund Genehmigungsprozess ab?
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Wie ist der Kraftwerksstandort
Neckarwestheim beschaffen?
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Wie funktioniert ein Kernkraftwerk?
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Was wird beantragt?
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Wie werden
Umweltauswirkungen betrachtet?
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Worum geht es?
Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) betreibt am
Standort Neckarwestheim das Kernkraftwerk
Neckarwestheim mit den Kraftwerksblöcken Block I
und II. Block I befindet sich seit seiner Abschaltung
im Jahr 2011 in der Nachbetriebsphase. Der Rückbau der Anlage beginnt, sobald die hierfür beantragte Genehmigung hierfür vorliegt. Block II wird
noch maximal bis Ende 2022 Strom produzieren.
Dann wird er abgeschaltet und ebenfalls abgebaut.
Noch vor der Antragstellung führt die EnKK eine
frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Grundlage
hierfür ist § 2 des Umweltverwaltungsgesetzes Baden-Württemberg (UVwG BW). Im späteren Genehmigungsverfahren wird es erneut eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben, diesmal dann gemäß § 93
des Wassergesetzes Baden-Württemberg (WG BW)
in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG BW).
Für Betrieb und Nachbetrieb sowie während des
Rückbaus der beiden Kraftwerksblöcke wird auch in
Zukunft Neckarwasser benötigt. Es wird für die
Kühlung verschiedener Komponenten der Anlagen
eingesetzt, ohne dabei in Kontakt mit dem Inhalt
nuklearer Kreisläufe zu kommen. Für die Nutzung
des Wassers und ebenso für seine Wiedereinleitung
benötigt die EnKK eine gehobene wasserrechtliche
Erlaubnis. Diese deckt auch die Einleitung von Betriebsabwässern ab, die nur unter Einhaltung strenger Vorgaben in den Neckar eingeleitet werden dürfen. Die bestehenden Erlaubnisse sind noch bis Ende 2018 (GKN II) bzw. Ende 2021 (GKN I) gültig. Betrieb, Nachbetrieb bzw. Rückbau der Anlagen gehen
über diese Fristen hinaus. Deshalb wird die EnKK
noch im Jahr 2016 eine neue gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für den gesamten Standort
Neckarwestheim beantragen.
Die vorliegende Unterlage dient dazu, die Öffentlichkeit über die Planungen der EnKK für die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser
zu Kühlzwecken und zur Einleitung von Betriebsabwasser in den Neckar am Standort Neckarwestheim
zu informieren. Sie ist Teil der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Ihre Beteiligung
Sie haben Fragen, Anmerkungen oder Hinweise
konkret zu diesem Vorhaben? Dann senden Sie diese Rückmeldung bitte bis zum 18. Juli 2016 an die
EnKK:
per Post:
EnBW Kernkraft GmbH
Beteiligung Wasserrecht
Im Steinbruch
74382 Neckarwestheim
per E-Mail:
[email protected]
Die eingegangenen Rückmeldungen werden für die
Antragstellung betrachtet und von der EnKK öffentlich dokumentiert.
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Wie läuft der Antrags- und
Genehmigungsprozess ab?
Der Genehmigungsprozess für die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur
Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser zu
Kühlzwecken und zur Einleitung von Betriebsabwasser in den Neckar am Standort Neckarwestheim
soll in einem umfassenden Verfahren durchgeführt
werden.
Rechtliche Grundlagen für den Ablauf des Verfahrens bzw. einzelner Verfahrensschritte sind § 15
des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), § 82 des
Wassergesetzes Baden-Württemberg (WG BW), §§
3a ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie § 2 des Umweltverwaltungsgesetzes Baden-Württemberg (UVwG BW). Für
das Verfahren ist eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (FÖB) und eine Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) erforderlich.
Im Rahmen der behördlichen Zuständigkeit ermittelt die untere Wasserbehörde – also das Landratsamt Heilbronn – den Sachverhalt, hört die Beteiligten an und führt die erforderlichen Verfahrenshandlungen durch. Das Landratsamt legt dann der
obersten Wasserbehörde – also dem Umweltministerium Baden-Württemberg – die Akten mit einem
Entscheidungsentwurf vor.
Innerhalb des Verfahrens lassen sich wesentliche
Aufgabenbereiche des Antragstellers – also der
EnKK – auf der einen Seite sowie der verfahrensführenden Behörde – also dem Landratsamt Heilbronn – auf der anderen Seite abgrenzen.
Wesentliche Aufgaben des Antragstellers sind
demnach die Durchführung einer frühen
Öffentlichkeitsbeteiligung, die Antragstellung und
die Erarbeitung und Übermittlung von Antragsunterlagen. Welche Unterlagen das im Einzelnen sind,
legt die Genehmigungsbehörde, in diesem Fall das
Umweltministerium Baden-Württemberg, fest. Die
Behörde prüft den Antrag und die Antragsunterlagen. Im Rahmen der Prüfung führt sie ein Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren durch. Hierzu legt
sie Antragsunterlagen öffentlich aus. Wenn auf dieser Grundlage Einwendungen erhoben werden,
führt die Behörde einen Erörterungstermin mit den
Einwendern durch. Nach Abschluss von Prüfung
und Bewertung des Antrags, trifft die Behörde eine
Entscheidung über die Genehmigung des Antrags
und veröffentlicht das Ergebnis. Die Behörde kann
für das Verfahren einen oder mehrere unabhängige
Gutachter hinzuziehen.
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Vereinfachte Darstellung des Genehmigungsprozesses
6 Wie ist der Kraftwerksstandort
Neckarwestheim beschaffen?
Geographische Lage
Das Kernkraftwerk Neckarwestheim liegt im Bundesland Baden-Württemberg etwa 25 km nördlich
der Stadt Stuttgart am rechten Neckarufer bei
Flusskilometer 129. Der Standort befindet sich in
einem ehemaligen Steinbruch. Auf dem Gelände
des Kraftwerks verläuft die Grenze zwischen den
Gemeinden Neckarwestheim und Gemmrigheim
bzw. den Landkreisen Heilbronn und Ludwigsburg.
Kernkraftwerk Neckarwestheim Block I
Das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block I (GKN I)
ist ein Druckwasserreaktor und wurde 1976 in Betrieb genommen. Im Jahr 2011 wurde es abgeschaltet und befindet sich seither im sogenannten Nachbetrieb. Für Stilllegung und Abbau der Anlage hat
die EnKK im Jahr 2013 eine Genehmigung beantragt. Der Rückbau von GKN I kann beginnen, sobald diese Genehmigung vorliegt.
Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II
Das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II
(GKN II) ist ebenfalls ein Druckwasserreaktor und
wurde 1989 in Betrieb genommen. Es hat eine
elektrische Leistung von 1.400 Megawatt. Spätestens Ende 2022 endet der Leistungsbetrieb von
Block II. Um dann möglichst zügig mit dem Rückbau
der Anlage beginnen zu können, beabsichtigt die
EnKK noch im Jahr 2016 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau von GKN II zu beantragen. Vorab
hat die EnKK bereits ein frühes Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren durchgeführt.
Anders als bei den meisten deutschen Kernkraftwerken kommt bei Block II ein Hybridkühlturm zum
Einsatz. Dieser unterscheidet sich von NaturzugNasskühltürmen durch eine kompaktere Bauweise
und geringere Höhe. Ein spezielles Verfahren sorgt
darüber hinaus für eine deutlich geringere Schwadenbildung.
Standort-Zwischenlager
Das Standort-Zwischenlager am Standort Neckarwestheim wurde 2006 in Betrieb genommen. Es
dient der Zwischenlagerung von abgebrannten
Brennelementen aus dem Betrieb von GKN I und
GKN II. Diese werden im Standort-Zwischenlager
bis zum Transport in ein Endlager in geeigneten Lagerbehältern sicher aufbewahrt. Die EnKK hat beantragt, auch abgebrannte Brennelemente aus dem
Kernkraftwerk Obrigheim im Neckarwestheimer
Zwischenlager aufzubewahren. Dadurch kann der
Bau eines Zwischenlagers in Obrigheim vermieden
und der dortige Rückbau verzögerungsfrei umgesetzt werden.
Reststoffbearbeitungszentrum
Beim Abbau von Anlagenteilen der Blöcke GKN I
und GKN II werden auch radioaktive Reststoffe anfallen. Diese sollen bevorzugt am Standort Neckarwestheim bearbeitet werden. Hierfür wurde im Februar 2016 mit der Errichtung eines Reststoffbearbeitungszentrums auf dem GKN-Gelände begonnen.
Die Reststoffbearbeitung sorgt für eine Reduktion
des radioaktiven Abfallvolumens und verringert die
Anzahl von Radioaktivtransporten.
Standort-Abfalllager
Die nach der Reststoffbearbeitung verbleibenden
radioaktiven Abfälle gehören in die Kategorie
schwach- bis mittelradioaktiv. Abfälle dieser Kategorie können später im Endlager Schacht Konrad
eingelagert werden. Solange Schacht Konrad aber
noch nicht in Betrieb ist, ist die EnKK gemäß Strahlenschutzverordnung verpflichtet, diese Abfälle zwischenzulagern. Da die Lagerkapazitäten am Standort Neckarwestheim jedoch nicht ausreichen, hat
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die EnKK im Februar 2016 mit dem Bau eines
Standort-Abfalllagers auf dem Gelände des GKN
begonnen.
Reststoffbearbeitungszentrum und StandortAbfalllager sind wichtige Infrastrukturmaßnahmen
für den Rückbau von GKN I und GKN II. Die gleichen
Einrichtungen werden seit Februar 2016 auch am
Standort Philippsburg gebaut. Die EnBW schafft
diese Einrichtungen ausschließlich für ihre eigenen
kerntechnischen Anlagen. Eine Nutzung für Dritte
ist nicht vorgesehen und ist auch nicht beantragt.
Schiffsanlegestelle
Für den An- und Abtransport von Gütern über den
Neckar hat die EnKK im März 2016 mit dem Bau einer Schiffsanlegestelle auf dem GKN-Gelände begonnen. Mit der Schiffsanlegestelle wird die Rückbau-Logistik am Standort verbessert und die Anzahl
der Straßentransporte verringert.
Der Standort Neckarwestheim: Rechts GKN I, in der Mitte GKN II, links der Hybridkühlturm von GKN II.
8 Wie funktioniert ein Kernkraftwerk?
Sowohl GKN I als auch GKN II sind Druckwasserreaktoren. Die Funktionsweise eines Druckwasserreaktors wird nachfolgend exemplarisch am Beispiel
von GKN II erläutert.
Wesentliches Merkmal eines Druckwasserreaktors
sind die zwei getrennten Kreisläufe: ein nuklearer
Primärkreislauf und ein nicht-nuklearer Sekundärkreislauf. Das Funktionsprinzip von GKN II im Leistungsbetrieb ist in der Abbildung unten dargestellt.
Die von den Brennelementen im Reaktordruckbehälter erzeugte Wärme wird vom Wasser des Primärkreislaufes (hellblau) über vier Dampferzeuger
an das Wasser des Sekundärkreislaufes (orange)
abgegeben. Das Wasser des Primärkreises wird
dann von den Hauptkühlmittelpumpen zurück in
den Reaktordruckbehälter gepumpt und erneut erwärmt.
Funktionsschema GKN II
Das Wasser des Sekundärkreislaufes wird von
Speisewasserpumpen über Vorwärmer in die
Dampferzeuger eingespeist. Dort wird es erhitzt
und verdampft. Der erzeugte Dampf wird den Turbinen zugeführt und anschließend im Kondensator
kondensiert. Aus gasförmigem Dampf wird also
wieder flüssiges Wasser. Kondensatpumpen fördern das Wasser über Vorwärmer wieder bis zu den
Speisewasserpumpen, so dass der Kreislauf fortgesetzt wird.
Für die Kühlfunktion des Kondensators wird
Neckarwasser verwendet, das durch einen dritten
Kreislauf fließt. Dieser wird auch über einen Kühlturm geführt (siehe rechte Hälfte der Grafik).
GKN II besitzt einen Generator, der durch die Turbinen zur Stromerzeugung angetrieben wird. Der so
erzeugte Strom wird in das Stromnetz eingespeist.
Ein Teil davon geht – nach Umformung – in das Netz
der Deutschen Bahn.
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Was wird beantragt?
Im hier behandelten Erlaubnisverfahren wird die
Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen
Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von
Wasser zu Kühlzwecken und zur Einleitung von Betriebsabwasser in den Neckar am Standort
Neckarwestheim beantragt.
Für die Blöcke GKN I und GKN II wird jeweils
Folgendes beantragt:
› Kühlwasserentnahme und -einleitung
› Einleitung konventionelles Betriebsabwasser
› Einleitung nukleares Betriebsabwasser
Die technischen Anlagen zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser zu Kühlzwecken und zur
Einleitung von Betriebsabwasser in den Neckar am
Standort Neckarwestheim werden weiterbetrieben
und sind damit Bestandteil des Antragsgegenstandes. Im Folgenden werden die technischen Details
zu den Kühlwasser- und Abwassersystemen am
Standort Neckarwestheim erläutert.
Kühlwasser
Das Nebenkühlwasser dient dazu, die Wärme abzuführen, die in den Anlagen an Zwischenkühlsysteme
(siehe unten) übergeben wurde. Ein Nebenkühlwassersystem wird genauso wie ein Hauptkühlwassersystem mit Neckarwasser betrieben.
Die Zwischenkühlkreise im konventionellen und
nuklearen Bereich der Anlagen werden nicht mit
Flusswasser, sondern mit Deionat (entmineralisiertem Wasser) betrieben. Dies ist im nachstehenden
Schema dargestellt. Die Materialbarriere des nuklearen Zwischenkühlkreises verhindert bei einer
eventuell auftretenden Leckage die Abgabe von Aktivität an das Flusswasser. Zudem werden die einzelnen Kühler vor Verschmutzung und Korrosion
geschützt, wodurch die Verfügbarkeit und die Betriebssicherheit der Anlagen erhöht werden. Wärmequellen in den Anlagen, die ihre Wärme an ein
Zwischenkühlsystem abgeben, sind z.B. Transformatoren, aber auch Lagerbecken für abgebrannte
Brennelemente. Ein solches Lagerbecken befindet
sich auch in GKN I, weshalb in dieser Anlage - obwohl sie keinen Strom mehr produziert – trotzdem
Kühlsysteme in Betrieb sind.
Am Standort Neckarwestheim wird zu Kühlzwecken
sogenanntes „Hauptkühlwasser“ und „Nebenkühlwasser“ aus dem Neckar entnommen und wieder
eingeleitet.
Das Hauptkühlwasser dient beim Leistungsbetrieb
einer Anlage dazu, die Wärme des Dampfes, nachdem er über die Turbinen geführt wurde, im Kondensator aufzunehmen und abzuführen. Im Block II
wird das Hauptkühlwasser im Kreislauf über den
Hybridkühlturm geführt. Dort wird Kondensationswärme über Verdunstung an die Atmosphäre abgegeben. Die durch die Verdunstung verlorene Wassermenge wird durch aufbereitetes Neckarwasser
ersetzt. Von Block I wird keine Wärme mehr über
das Hauptkühlwasser abgegeben, da sich die Anlage in der Nachbetriebsphase befindet und keinen
Strom mehr produziert.
Schema Nebenkühlwassersystem mit zugehörigem
Zwischenkühlkreis
10 Betriebsabwasser
Beim Betrieb eines Kernkraftwerks unterscheidet
man zwischen konventionellem und nuklearem Betriebsabwasser.
Konventionelles Betriebsabwasser
Das in den konventionellen Anlagenbereichen anfallende Abwasser wird in Sammelbecken gesammelt
und beprobt. Erfüllen die dabei gemessenen Werte
die behördlich genehmigten Vorgaben, wird das
Abwasser in den Neckar abgegeben. Konventionelles Betriebsabwasser fällt zum Beispiel bei der
Neutralisation in der Vollentsalzungsanlage an, in
der Wasser für die Nutzung in den Anlagen entmineralisiert wird.
Nukleares Betriebsabwasser
In den Kontrollbereichen der Blöcke I und II wird
dort anfallendes radioaktives und nicht-radioaktives
Abwasser gesammelt und aufbereitet. Die aufbereiteten Abwässer werden anschließend kontrolliert
über eine Abwasseranlage in den Neckar geleitet.
Hierfür werden die anfallenden Abwässer in Sammelbehältern gesammelt und aufbereitet. Die aufbereiteten und zur Abgabe vorgesehenen Abwässer
werden in Kontrollbehältern radiologisch (gemäß
den Vorgaben der kerntechnischen Regelwerke)
und chemisch (gemäß den Vorgaben der wasserrechtlichen Erlaubnisse) untersucht. Entsprechen
die gemessenen Werte den behördlich genehmigten
Vorgaben, wird das Abwasser in den Neckar abgegeben. Während dieser Abgabe werden die Aktivitätskonzentration und die Abgabemenge kontinuierlich gemessen und aufgezeichnet. Zum nuklearen
Betriebsabwasser gehören beispielsweise Wasch-,
Dusch- und Laborabwasser aus den Kontrollbereichen von GKN I und GKN II.
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Wie werden Umweltauswirkungen
betrachtet?
Für die Neuerteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis wird gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Die UVP ermittelt, beschreibt und bewertet die Auswirkungen des Vorhabens auf folgende Schutzgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern. Die
Schutzgüter sind vom Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vorgegeben:
› Menschen, einschließlich der menschlichen
Gesundheit
› Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
› Boden
› Wasser
› Luft
› Klima
› Landschaft
› Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Grundlage der UVP ist die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Sie enthält insbesondere eine detaillierte Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf die genannten Schutzgüter einschließlich
ihrer Wechselwirkungen untereinander.
Die UVS wird von der EnKK als Antragsteller beauftragt und von einem unabhängigen Fachgutachter
erstellt. Sie wird im Rahmen des behördlichen
Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens als Bestandteil der Antragsunterlagen ausgelegt.
Die UVP wird durch die verfahrensführende Behörde, also durch das Landratsamt Heilbronn, vorgenommen.
Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme
und Wiedereinleitung von Wasser zu Kühlzwecken und zur Einleitung von
Betriebsabwasser in den Neckar am Standort Neckarwestheim
Informationen für die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
Stand Juni 2016
EnBW Kernkraft GmbH
Kernkraftwerk Neckarwestheim
Im Steinbruch
74382 Neckarwestheim
www.enbw.com/neckarwestheim