160627 Information Wasserrecht GKN
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160627 Information Wasserrecht GKN
Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser zu Kühlzwecken und zur Einleitung von Betriebsabwasser in den Neckar am Standort Neckarwestheim » Informationen für die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung Stand Juni 2016 EnBW Kernkraft GmbH Kernkraftwerk Neckarwestheim Im Steinbruch 74382 Neckarwestheim www.enbw.com/neckarwestheim 2 Inhalt Worum geht es? 3 Wie läuft der Antragsund Genehmigungsprozess ab? 4 Wie ist der Kraftwerksstandort Neckarwestheim beschaffen? 6 Wie funktioniert ein Kernkraftwerk? 8 Was wird beantragt? 9 Wie werden Umweltauswirkungen betrachtet? 11 3 Worum geht es? Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) betreibt am Standort Neckarwestheim das Kernkraftwerk Neckarwestheim mit den Kraftwerksblöcken Block I und II. Block I befindet sich seit seiner Abschaltung im Jahr 2011 in der Nachbetriebsphase. Der Rückbau der Anlage beginnt, sobald die hierfür beantragte Genehmigung hierfür vorliegt. Block II wird noch maximal bis Ende 2022 Strom produzieren. Dann wird er abgeschaltet und ebenfalls abgebaut. Noch vor der Antragstellung führt die EnKK eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Grundlage hierfür ist § 2 des Umweltverwaltungsgesetzes Baden-Württemberg (UVwG BW). Im späteren Genehmigungsverfahren wird es erneut eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben, diesmal dann gemäß § 93 des Wassergesetzes Baden-Württemberg (WG BW) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG BW). Für Betrieb und Nachbetrieb sowie während des Rückbaus der beiden Kraftwerksblöcke wird auch in Zukunft Neckarwasser benötigt. Es wird für die Kühlung verschiedener Komponenten der Anlagen eingesetzt, ohne dabei in Kontakt mit dem Inhalt nuklearer Kreisläufe zu kommen. Für die Nutzung des Wassers und ebenso für seine Wiedereinleitung benötigt die EnKK eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis. Diese deckt auch die Einleitung von Betriebsabwässern ab, die nur unter Einhaltung strenger Vorgaben in den Neckar eingeleitet werden dürfen. Die bestehenden Erlaubnisse sind noch bis Ende 2018 (GKN II) bzw. Ende 2021 (GKN I) gültig. Betrieb, Nachbetrieb bzw. Rückbau der Anlagen gehen über diese Fristen hinaus. Deshalb wird die EnKK noch im Jahr 2016 eine neue gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für den gesamten Standort Neckarwestheim beantragen. Die vorliegende Unterlage dient dazu, die Öffentlichkeit über die Planungen der EnKK für die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser zu Kühlzwecken und zur Einleitung von Betriebsabwasser in den Neckar am Standort Neckarwestheim zu informieren. Sie ist Teil der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung. Ihre Beteiligung Sie haben Fragen, Anmerkungen oder Hinweise konkret zu diesem Vorhaben? Dann senden Sie diese Rückmeldung bitte bis zum 18. Juli 2016 an die EnKK: per Post: EnBW Kernkraft GmbH Beteiligung Wasserrecht Im Steinbruch 74382 Neckarwestheim per E-Mail: [email protected] Die eingegangenen Rückmeldungen werden für die Antragstellung betrachtet und von der EnKK öffentlich dokumentiert. 4 Wie läuft der Antrags- und Genehmigungsprozess ab? Der Genehmigungsprozess für die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser zu Kühlzwecken und zur Einleitung von Betriebsabwasser in den Neckar am Standort Neckarwestheim soll in einem umfassenden Verfahren durchgeführt werden. Rechtliche Grundlagen für den Ablauf des Verfahrens bzw. einzelner Verfahrensschritte sind § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), § 82 des Wassergesetzes Baden-Württemberg (WG BW), §§ 3a ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie § 2 des Umweltverwaltungsgesetzes Baden-Württemberg (UVwG BW). Für das Verfahren ist eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (FÖB) und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich. Im Rahmen der behördlichen Zuständigkeit ermittelt die untere Wasserbehörde – also das Landratsamt Heilbronn – den Sachverhalt, hört die Beteiligten an und führt die erforderlichen Verfahrenshandlungen durch. Das Landratsamt legt dann der obersten Wasserbehörde – also dem Umweltministerium Baden-Württemberg – die Akten mit einem Entscheidungsentwurf vor. Innerhalb des Verfahrens lassen sich wesentliche Aufgabenbereiche des Antragstellers – also der EnKK – auf der einen Seite sowie der verfahrensführenden Behörde – also dem Landratsamt Heilbronn – auf der anderen Seite abgrenzen. Wesentliche Aufgaben des Antragstellers sind demnach die Durchführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, die Antragstellung und die Erarbeitung und Übermittlung von Antragsunterlagen. Welche Unterlagen das im Einzelnen sind, legt die Genehmigungsbehörde, in diesem Fall das Umweltministerium Baden-Württemberg, fest. Die Behörde prüft den Antrag und die Antragsunterlagen. Im Rahmen der Prüfung führt sie ein Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren durch. Hierzu legt sie Antragsunterlagen öffentlich aus. Wenn auf dieser Grundlage Einwendungen erhoben werden, führt die Behörde einen Erörterungstermin mit den Einwendern durch. Nach Abschluss von Prüfung und Bewertung des Antrags, trifft die Behörde eine Entscheidung über die Genehmigung des Antrags und veröffentlicht das Ergebnis. Die Behörde kann für das Verfahren einen oder mehrere unabhängige Gutachter hinzuziehen. 5 Vereinfachte Darstellung des Genehmigungsprozesses 6 Wie ist der Kraftwerksstandort Neckarwestheim beschaffen? Geographische Lage Das Kernkraftwerk Neckarwestheim liegt im Bundesland Baden-Württemberg etwa 25 km nördlich der Stadt Stuttgart am rechten Neckarufer bei Flusskilometer 129. Der Standort befindet sich in einem ehemaligen Steinbruch. Auf dem Gelände des Kraftwerks verläuft die Grenze zwischen den Gemeinden Neckarwestheim und Gemmrigheim bzw. den Landkreisen Heilbronn und Ludwigsburg. Kernkraftwerk Neckarwestheim Block I Das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block I (GKN I) ist ein Druckwasserreaktor und wurde 1976 in Betrieb genommen. Im Jahr 2011 wurde es abgeschaltet und befindet sich seither im sogenannten Nachbetrieb. Für Stilllegung und Abbau der Anlage hat die EnKK im Jahr 2013 eine Genehmigung beantragt. Der Rückbau von GKN I kann beginnen, sobald diese Genehmigung vorliegt. Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II Das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II (GKN II) ist ebenfalls ein Druckwasserreaktor und wurde 1989 in Betrieb genommen. Es hat eine elektrische Leistung von 1.400 Megawatt. Spätestens Ende 2022 endet der Leistungsbetrieb von Block II. Um dann möglichst zügig mit dem Rückbau der Anlage beginnen zu können, beabsichtigt die EnKK noch im Jahr 2016 die Genehmigung für Stilllegung und Abbau von GKN II zu beantragen. Vorab hat die EnKK bereits ein frühes Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren durchgeführt. Anders als bei den meisten deutschen Kernkraftwerken kommt bei Block II ein Hybridkühlturm zum Einsatz. Dieser unterscheidet sich von NaturzugNasskühltürmen durch eine kompaktere Bauweise und geringere Höhe. Ein spezielles Verfahren sorgt darüber hinaus für eine deutlich geringere Schwadenbildung. Standort-Zwischenlager Das Standort-Zwischenlager am Standort Neckarwestheim wurde 2006 in Betrieb genommen. Es dient der Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen aus dem Betrieb von GKN I und GKN II. Diese werden im Standort-Zwischenlager bis zum Transport in ein Endlager in geeigneten Lagerbehältern sicher aufbewahrt. Die EnKK hat beantragt, auch abgebrannte Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Obrigheim im Neckarwestheimer Zwischenlager aufzubewahren. Dadurch kann der Bau eines Zwischenlagers in Obrigheim vermieden und der dortige Rückbau verzögerungsfrei umgesetzt werden. Reststoffbearbeitungszentrum Beim Abbau von Anlagenteilen der Blöcke GKN I und GKN II werden auch radioaktive Reststoffe anfallen. Diese sollen bevorzugt am Standort Neckarwestheim bearbeitet werden. Hierfür wurde im Februar 2016 mit der Errichtung eines Reststoffbearbeitungszentrums auf dem GKN-Gelände begonnen. Die Reststoffbearbeitung sorgt für eine Reduktion des radioaktiven Abfallvolumens und verringert die Anzahl von Radioaktivtransporten. Standort-Abfalllager Die nach der Reststoffbearbeitung verbleibenden radioaktiven Abfälle gehören in die Kategorie schwach- bis mittelradioaktiv. Abfälle dieser Kategorie können später im Endlager Schacht Konrad eingelagert werden. Solange Schacht Konrad aber noch nicht in Betrieb ist, ist die EnKK gemäß Strahlenschutzverordnung verpflichtet, diese Abfälle zwischenzulagern. Da die Lagerkapazitäten am Standort Neckarwestheim jedoch nicht ausreichen, hat 7 die EnKK im Februar 2016 mit dem Bau eines Standort-Abfalllagers auf dem Gelände des GKN begonnen. Reststoffbearbeitungszentrum und StandortAbfalllager sind wichtige Infrastrukturmaßnahmen für den Rückbau von GKN I und GKN II. Die gleichen Einrichtungen werden seit Februar 2016 auch am Standort Philippsburg gebaut. Die EnBW schafft diese Einrichtungen ausschließlich für ihre eigenen kerntechnischen Anlagen. Eine Nutzung für Dritte ist nicht vorgesehen und ist auch nicht beantragt. Schiffsanlegestelle Für den An- und Abtransport von Gütern über den Neckar hat die EnKK im März 2016 mit dem Bau einer Schiffsanlegestelle auf dem GKN-Gelände begonnen. Mit der Schiffsanlegestelle wird die Rückbau-Logistik am Standort verbessert und die Anzahl der Straßentransporte verringert. Der Standort Neckarwestheim: Rechts GKN I, in der Mitte GKN II, links der Hybridkühlturm von GKN II. 8 Wie funktioniert ein Kernkraftwerk? Sowohl GKN I als auch GKN II sind Druckwasserreaktoren. Die Funktionsweise eines Druckwasserreaktors wird nachfolgend exemplarisch am Beispiel von GKN II erläutert. Wesentliches Merkmal eines Druckwasserreaktors sind die zwei getrennten Kreisläufe: ein nuklearer Primärkreislauf und ein nicht-nuklearer Sekundärkreislauf. Das Funktionsprinzip von GKN II im Leistungsbetrieb ist in der Abbildung unten dargestellt. Die von den Brennelementen im Reaktordruckbehälter erzeugte Wärme wird vom Wasser des Primärkreislaufes (hellblau) über vier Dampferzeuger an das Wasser des Sekundärkreislaufes (orange) abgegeben. Das Wasser des Primärkreises wird dann von den Hauptkühlmittelpumpen zurück in den Reaktordruckbehälter gepumpt und erneut erwärmt. Funktionsschema GKN II Das Wasser des Sekundärkreislaufes wird von Speisewasserpumpen über Vorwärmer in die Dampferzeuger eingespeist. Dort wird es erhitzt und verdampft. Der erzeugte Dampf wird den Turbinen zugeführt und anschließend im Kondensator kondensiert. Aus gasförmigem Dampf wird also wieder flüssiges Wasser. Kondensatpumpen fördern das Wasser über Vorwärmer wieder bis zu den Speisewasserpumpen, so dass der Kreislauf fortgesetzt wird. Für die Kühlfunktion des Kondensators wird Neckarwasser verwendet, das durch einen dritten Kreislauf fließt. Dieser wird auch über einen Kühlturm geführt (siehe rechte Hälfte der Grafik). GKN II besitzt einen Generator, der durch die Turbinen zur Stromerzeugung angetrieben wird. Der so erzeugte Strom wird in das Stromnetz eingespeist. Ein Teil davon geht – nach Umformung – in das Netz der Deutschen Bahn. 9 Was wird beantragt? Im hier behandelten Erlaubnisverfahren wird die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser zu Kühlzwecken und zur Einleitung von Betriebsabwasser in den Neckar am Standort Neckarwestheim beantragt. Für die Blöcke GKN I und GKN II wird jeweils Folgendes beantragt: › Kühlwasserentnahme und -einleitung › Einleitung konventionelles Betriebsabwasser › Einleitung nukleares Betriebsabwasser Die technischen Anlagen zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser zu Kühlzwecken und zur Einleitung von Betriebsabwasser in den Neckar am Standort Neckarwestheim werden weiterbetrieben und sind damit Bestandteil des Antragsgegenstandes. Im Folgenden werden die technischen Details zu den Kühlwasser- und Abwassersystemen am Standort Neckarwestheim erläutert. Kühlwasser Das Nebenkühlwasser dient dazu, die Wärme abzuführen, die in den Anlagen an Zwischenkühlsysteme (siehe unten) übergeben wurde. Ein Nebenkühlwassersystem wird genauso wie ein Hauptkühlwassersystem mit Neckarwasser betrieben. Die Zwischenkühlkreise im konventionellen und nuklearen Bereich der Anlagen werden nicht mit Flusswasser, sondern mit Deionat (entmineralisiertem Wasser) betrieben. Dies ist im nachstehenden Schema dargestellt. Die Materialbarriere des nuklearen Zwischenkühlkreises verhindert bei einer eventuell auftretenden Leckage die Abgabe von Aktivität an das Flusswasser. Zudem werden die einzelnen Kühler vor Verschmutzung und Korrosion geschützt, wodurch die Verfügbarkeit und die Betriebssicherheit der Anlagen erhöht werden. Wärmequellen in den Anlagen, die ihre Wärme an ein Zwischenkühlsystem abgeben, sind z.B. Transformatoren, aber auch Lagerbecken für abgebrannte Brennelemente. Ein solches Lagerbecken befindet sich auch in GKN I, weshalb in dieser Anlage - obwohl sie keinen Strom mehr produziert – trotzdem Kühlsysteme in Betrieb sind. Am Standort Neckarwestheim wird zu Kühlzwecken sogenanntes „Hauptkühlwasser“ und „Nebenkühlwasser“ aus dem Neckar entnommen und wieder eingeleitet. Das Hauptkühlwasser dient beim Leistungsbetrieb einer Anlage dazu, die Wärme des Dampfes, nachdem er über die Turbinen geführt wurde, im Kondensator aufzunehmen und abzuführen. Im Block II wird das Hauptkühlwasser im Kreislauf über den Hybridkühlturm geführt. Dort wird Kondensationswärme über Verdunstung an die Atmosphäre abgegeben. Die durch die Verdunstung verlorene Wassermenge wird durch aufbereitetes Neckarwasser ersetzt. Von Block I wird keine Wärme mehr über das Hauptkühlwasser abgegeben, da sich die Anlage in der Nachbetriebsphase befindet und keinen Strom mehr produziert. Schema Nebenkühlwassersystem mit zugehörigem Zwischenkühlkreis 10 Betriebsabwasser Beim Betrieb eines Kernkraftwerks unterscheidet man zwischen konventionellem und nuklearem Betriebsabwasser. Konventionelles Betriebsabwasser Das in den konventionellen Anlagenbereichen anfallende Abwasser wird in Sammelbecken gesammelt und beprobt. Erfüllen die dabei gemessenen Werte die behördlich genehmigten Vorgaben, wird das Abwasser in den Neckar abgegeben. Konventionelles Betriebsabwasser fällt zum Beispiel bei der Neutralisation in der Vollentsalzungsanlage an, in der Wasser für die Nutzung in den Anlagen entmineralisiert wird. Nukleares Betriebsabwasser In den Kontrollbereichen der Blöcke I und II wird dort anfallendes radioaktives und nicht-radioaktives Abwasser gesammelt und aufbereitet. Die aufbereiteten Abwässer werden anschließend kontrolliert über eine Abwasseranlage in den Neckar geleitet. Hierfür werden die anfallenden Abwässer in Sammelbehältern gesammelt und aufbereitet. Die aufbereiteten und zur Abgabe vorgesehenen Abwässer werden in Kontrollbehältern radiologisch (gemäß den Vorgaben der kerntechnischen Regelwerke) und chemisch (gemäß den Vorgaben der wasserrechtlichen Erlaubnisse) untersucht. Entsprechen die gemessenen Werte den behördlich genehmigten Vorgaben, wird das Abwasser in den Neckar abgegeben. Während dieser Abgabe werden die Aktivitätskonzentration und die Abgabemenge kontinuierlich gemessen und aufgezeichnet. Zum nuklearen Betriebsabwasser gehören beispielsweise Wasch-, Dusch- und Laborabwasser aus den Kontrollbereichen von GKN I und GKN II. 11 Wie werden Umweltauswirkungen betrachtet? Für die Neuerteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis wird gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Die UVP ermittelt, beschreibt und bewertet die Auswirkungen des Vorhabens auf folgende Schutzgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern. Die Schutzgüter sind vom Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vorgegeben: › Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit › Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt › Boden › Wasser › Luft › Klima › Landschaft › Kulturgüter und sonstige Sachgüter Grundlage der UVP ist die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Sie enthält insbesondere eine detaillierte Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf die genannten Schutzgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen untereinander. Die UVS wird von der EnKK als Antragsteller beauftragt und von einem unabhängigen Fachgutachter erstellt. Sie wird im Rahmen des behördlichen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens als Bestandteil der Antragsunterlagen ausgelegt. Die UVP wird durch die verfahrensführende Behörde, also durch das Landratsamt Heilbronn, vorgenommen. Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser zu Kühlzwecken und zur Einleitung von Betriebsabwasser in den Neckar am Standort Neckarwestheim Informationen für die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung Stand Juni 2016 EnBW Kernkraft GmbH Kernkraftwerk Neckarwestheim Im Steinbruch 74382 Neckarwestheim www.enbw.com/neckarwestheim