Bitte im Fahrzeugbrief aufbewahren
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Bitte im Fahrzeugbrief aufbewahren
Enzkreis Bitte im Fahrzeugbrief bzw. mit der Zulassungsbescheinigung Teil II aufbewahren ACHTUNG BEIM FAHRZEUGVERKAUF!!!! Sie verkaufen Ihr Fahrzeug? Dann beachten Sie bitte: Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen der Erwerber eines Fahrzeuges seiner Pflicht zur Ab- bzw. Ummeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt. Folge: Der Verkäufer zahlt weiterhin die Kfz-Steuer und evtl. auch die Versicherung Wie können Sie sich als Verkäufer dagegen schützen? Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie dringend, in Ihrem eigenen Interesse 1. dieses Informationsblatt zu lesen u n d 2. die Rückseite auszufüllen und zu unterschreiben (auch der Käufer) u n d 3. eine Kopie der ausgefüllten Rückseite an uns zu senden. (unsere Telefaxnummer lautet 07231/308-408 oder 07041/9583-20) Der sicherste Schutz ist die Außerbetriebsetzung (bisher Stilllegung/Abmeldung) des Fahrzeuges vor der Übergabe an den Fahrzeugkäufer. Dazu benötigen Sie den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sowie die Kennzeichenschilder. Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung beträgt zurzeit 5,60 €, wenn das Fahrzeug außerhalb des Enzkreises zugelassen war kostet die Außerbetriebsetzung 10,20 €. Zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges können Sie auch unseren ÜBERNACHT-SERVICE nutzen. Formulare und Informationen hierzu erhalten Sie bei unseren Zulassungsbehörden in Pforzheim oder Mühlacker, den Bürgermeisterämtern und im Internet (http://www.enzkreis.de) Bitte füllen Sie die Rückseite vollständig und leserlich aus und kontrollieren Sie die Daten des Käufers (Name und Anschrift) anhand seines Ausweises. Es gibt viele Betrüger, die unter falschem Namen und Scheinadressen Autos kaufen !!! Wenn Ihnen der Käufer keinen Ausweis zeigen kann („ich habe den Ausweis gerade nicht dabei, ich kann aber nicht noch einmal kommen, ich zahle jetzt gleich und nehme das Auto mit“), ist höchste Vorsicht geboten. Solche Betrüger kaufen oftmals auf Automärkten. Besonders häufig treten diese Betrugsfälle bei Fahrzeugen mit einem Wert von bis zu 2.500 € auf. Auch wenn Sie froh sind, dass Sie Ihr Auto los sind, kann die Freude über den geglückten Fahrzeugverkauf schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn Sie weiterhin die Kfz-Steuer und eventuell die Versicherung bezahlen müssen. Die in vielen Kaufverträgen getroffene Vereinbarung „der Käufer verpflichtet sich zur Ab- oder Ummeldung innerhalb von 3 Tagen“ nutzt Ihnen fast gar nichts, wenn sich der Käufer nicht daran hält. Sie können den Käufer dann auf dem privatrechtlichen Weg verklagen, dürfen aber weiterhin Steuer und evtl. Versicherung bezahlen. Probleme gibt es auch, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird. Wenn der Fahrzeugkäufer das Auto im Ausland anmeldet, bekommen wir von der ausländischen Zulassungsstelle in der Regel keine Meldung. Es ist dann Ihre Aufgabe, sich die erforderlichen Unterlagen im Ausland zu besorgen. Dies ist sehr schwierig und sehr zeitaufwendig. D e s h a l b : Fahrzeug vor dem Verkauf außer Betrieb setzen ! ! Aufgrund der Möglichkeit gesetzlicher Änderungen können wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Hausanschrift: Am Mühlkanal 3a 75172 Pforzheim Internet: www.enzkreis.de E-Mail: Zulassungsbehoerde @enzkreis.de Mit ÖPNV erreichbar: Haltestelle Am Mühlkanal Stadtbus Pforzheim, Linie 10 Haltepunkt Sandweg Stadtbahn Linie S6 Haltestelle Burgstraße VPE-Linien 716, 717, 718, 720 Sprechzeiten: Montag 08.00–12.30 Uhr Dienstag 08.00–14.00 Uhr Mittwoch 08.00–12.30 Uhr Donnerstag 08.00–12.30 und 13.30–18.00 Uhr Freitag 08.00–12.00 Uhr Termine nach Vereinbarung Bankverbindungen: Sparkasse Pforzheim (BLZ 666 500 85) 803 367 Volksbank Pforzheim (BLZ 666 900 00) 1 400-4 BW Bank Pforzheim (BLZ 600 501 01) 7 498 500 744 Wir sind zertifiziert: www.kommunale-kompetenz.de Landratsamt Enzkreis Kfz-Zulassungsbehörde Am Mühlkanal 3a 75172 Pforzheim Landratsamt Enzkreis Kfz-Zulassungsbehörde Vetterstr. 21 75417 Mühlacker Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gemäß § 27 Abs. 3 StVZ0 leserlich und vollständig ausfüllen, Daten anhand des Ausweises überprüfen. Hiermit melde ich den Verkauf meines Kraftfahrzeuges amtliches Kennzeichen PF - Hersteller: Fahrgestellnummer (FIN): Verkäufer: Name: Vorname: PLZ: Ort: Käufer: Name: Vorname: PLZ: Ort: Straße: freiwillige Angaben: Geburtsdatum Telefonnummer Passnummer Unterschrift des Verkäufers Ort, Datum Der Käufer bestätigt, dass bei der Übergabe des Fahrzeuges am um Uhr folgende Fahrzeugpapiere ausgehändigt wurden: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II Fahrzeugbrief und Stilllegungsbescheinigung (wenn vor dem 1.10.2006 stillgelegt) amtliche Kennzeichenschilder Ort, Datum PF - Unterschrift des Käufers