Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeugs

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Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeugs
Absender
Sachbearbeiter/in:
Tel.:
Fax:
Zimmer:
e-mail:
An den
Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
– Kfz-Zulassungsstelle –
Datum:
53705 Siegburg
Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges
Das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen:
zuletzt eingetragener Halter:
Anschrift:
Nr. der Zulassungsbescheinigung II:
Die letzten drei Stellen der Fahrgestellnummer:
Nächste Hauptuntersuchung (HU):
wurde am:
außer Betrieb gesetzt. Die Kennzeichenschilder wurden entsiegelt und die Gebühren entsprechend
vereinnahmt.
Die Außerbetriebsetzung erfolgt auf der Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Außerbetriebsetzung wurde in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.
Das Dokument wurde wieder ausgehändigt.
Verwertungsnachweis wurde vorgelegt, die Angaben bestätigt und wieder ausgehändigt.
Verbleibserklärung liegt bei.
Für ein Neufahrzeug soll o.g. Kennzeichen reserviert werden.
Kennzeichenreservierung (Verbleibskennzeichen) wurde beantragt (gebührenpflichtig).
© Rhein-Sieg-Kreis – 36.2 – 3615 – 05.11
Abmeldung von Fahrzeugen mit auswärtigen Kennzeichen
Ablichtungen des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I liegen bei.
Im Auftrag:
gez.: