Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeugs
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Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeugs
Absender Sachbearbeiter/in: Tel.: Fax: Zimmer: e-mail: An den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises – Kfz-Zulassungsstelle – Datum: 53705 Siegburg Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges Das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: zuletzt eingetragener Halter: Anschrift: Nr. der Zulassungsbescheinigung II: Die letzten drei Stellen der Fahrgestellnummer: Nächste Hauptuntersuchung (HU): wurde am: außer Betrieb gesetzt. Die Kennzeichenschilder wurden entsiegelt und die Gebühren entsprechend vereinnahmt. Die Außerbetriebsetzung erfolgt auf der Zulassungsbescheinigung Teil I Die Außerbetriebsetzung wurde in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Das Dokument wurde wieder ausgehändigt. Verwertungsnachweis wurde vorgelegt, die Angaben bestätigt und wieder ausgehändigt. Verbleibserklärung liegt bei. Für ein Neufahrzeug soll o.g. Kennzeichen reserviert werden. Kennzeichenreservierung (Verbleibskennzeichen) wurde beantragt (gebührenpflichtig). © Rhein-Sieg-Kreis – 36.2 – 3615 – 05.11 Abmeldung von Fahrzeugen mit auswärtigen Kennzeichen Ablichtungen des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I liegen bei. Im Auftrag: gez.: