EU-Informationen
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1 Januar 2014 Dr. Ekkehard Rohrer / Christian Forstner / Maria Lastovka Ausgewählte Vorgänge auf europäischer und internationaler Ebene vom 16. Dezember 2013 bis 5. Januar 2014 Das Wichtigste in Kürze Durchbruch bei Europäischer Bankenunion Der Ecofin-Rat einigte sich in der Nacht zum 19.12. auf einen gemeinsamen Abwicklungsmechanismus für pleitebedrohte Banken. Dieser betrifft die 128 größten Banken des Euroraums, die künftig von der EZB direkt beaufsichtigt werden und alle grenzüberschreitend tätigen Banken. Wichtigste Neuerung ist ein Abwicklungsgremium mit einem Exekutivausschuss aus fünf ständigen Mitgliedern, das in den meisten Fällen entscheiden würde. Eine Entscheidung tritt in Kraft, wenn nicht der Rat mit einer einfachen Mehrheit auf Vorschlag der Kommission binnen 24 Stunden sein Veto einlegt oder Änderungen am Abwicklungsplan verlangt. Das Plenum des Abwicklungsgremiums mit den Vertretern aller Mitgliedsstaaten der Bankenunion wird nur gefragt, wenn eine Bankenabwicklung einen großen Teil des gemeinsamen Fondsvolumens beanspruchen würde. Vorgesehen ist, dass die Abwicklungskosten für Krisenbanken zunächst von Gläubigern getragen werden, die mindestens für 8 % der Verbindlichkeiten der Banken haften. Danach kommt ein Abwicklungsfonds von 55 Mrd. EUR ins Spiel, der von allen Banken der Eurozone finanziert wird. Wenn auch dies nicht ausreicht, müssen die nationalen Regierungen einspringen. Keine Regierung wird allerdings verpflichtet, das nationale Bankensystem zu retten. Die Euro-Staaten haben zugesichert, bis zum 1. März 2014 durch zwischenstaatliche Verträge mit der schrittweisen Vergemeinschaftung eines allein durch Banken finanzierten Abwicklungsfonds zu beginnen. Mit dem Europäischen Parlament sollen unverzüglich Verhandlungen aufgenommen werden. Diese stellen sich als schwierig dar, da das EP gegen eine Verlagerung von Kompetenzen auf den Rat ist. Das Parlament will die Zuständigkeiten stattdessen bei der Kommission ansiedeln. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-1186_en.htm http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ecofin/140190.pdf 2 I. Institutionelle Angelegenheiten 1. Herbst-Eurobarometer: Europäer vertrauen auf Konjunkturerholung Die Europäer sehen die Wirtschaftslage in Europa tendenziell zuversichtlicher. Dies geht aus der Eurobarometer-Umfrage vom Herbst 2013 hervor, deren Ergebnisse am 20.12. veröffentlicht wurden. So schätzen über die Hälfte der Europäer (51 %) die Zukunft der EU optimistisch ein, in Deutschland sogar 60 %. Auch bei den Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt steigt die Zuversicht der Europäer: Die Zahl derjenigen, die der Meinung sind, das Schlimmste sei bereits überstanden, ist um 4 Prozentpunkte gestiegen (von 36 auf 40 %). http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1294_de.htm 2. Rat verabschiedet Kohäsionspaket Der Rat verabschiedete am 16.12. das Kohäsionspaket für 2014-2020. Hierzu gehört eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeresund Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/agricult/140120.pdf 3. Beate Merk neues bayerisches AdR-Mitglied Der Rat ernannte am 17.12. Beate MERK, Bayerische Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen zum Mitglied im Ausschuss der Regionen, als Nachfolgerin von Ministerin Emilia Müller. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/genaff/140144.pdf 4. Danièle Nouy offiziell zur Chefin der neuen Bankenaufsicht berufen Der Rat hat am 16.12. Danièle Nouy zur Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums des bei der Europäischen Zentralbank angesiedelten einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) ernannt. Das Europäische Parlament hatte dem Vorschlag des EZB-Rats zur Bestellung von Frau Nouy bereits zugestimmt. Bis vor Kurzem bekleidete Frau Nouy das Amt der Generalsekretärin der französischen Banken- und Versicherungsaufsicht. Danièle Nouy trat ihre fünfjährige Amtszeit am 1. Januar 2014 an. http://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2013/html/pr131216_2.de.html 5. Bundesregierung schlägt Lautenschläger als EZB-Direktoriumsmitglied vor Die Bundesregierung hat die Bundesbank-Vizepräsidentin Sabine Lautenschläger als Kandidatin für das Direktorium der Europäischen Zentralbank (EZB) vorgeschlagen. Lautenschläger soll damit die Nachfolge von Jörg Asmussen antreten, der für seinen geplanten Wechsel als Staatssekretär ins Bundesarbeitsministerium familiäre Gründe angeführt hatte. Wie Dow Jones berichtet, könnte nach Einschätzung von Analysten der Wechsel von Lautenschläger ins EZBDirektorium die Stellung Deutschlands in der Zentralbank stärken. Das gilt vor allem für den Fall, dass Lautenschläger tatsächlich stellvertretende Chefin der bei der EZB angesiedelten Bankenaufsicht wird. Vor der Ernennung durch den Rat sind die EZB und das Europäische Parlament zu konsultieren. http://www.wsj.de/article/LL-CO-20131217-004537.html?mod=ticker 2 3 II. Internationales, Außenhandel, Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe a) Internationales 1. Europäischer Rat hält Tür für Ukraine weiterhin offen Die EU strebt weiterhin die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine an. Bundeskanzlerin Merkel brachte ihre Hochachtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Ukraine zum Ausdruck, die für ihre Grundrechte in Kiew auf die Straße gehen. Die erste Beitrittskonferenz mit Serbien werde im Januar beginnen, teilte die Bundeskanzlerin mit. Ob bereits 2014 Albanien den Status einen Beitrittskandidaten bekommen könne, hänge von der weiteren Umsetzung der Reformen in dem Land ab. Dazu werde die EU-Kommission einen Fortschrittsbericht vorlegen. Die Assoziierungsabkommen mit Georgien und Moldawien im Rahmen der östlichen Partnerschaft sollen bis August 2014 verhandelt sein. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Reiseberichte/2013-12-18-europ%C3%A4ischerrat-dezember.html;jsessionid=7BEF1AAE7723D836845D1DC19DE34377.s4t1 2. EU-Gipfel legt Maßnahmen für sicherheitspolitische Zusammenarbeit fest Der Europäische Rat bekannte sich am 19./20.12. zu eine wirksameren Verteidigungspolitik der EU in vollständiger Komplementarität mit der NATO. Er begrüßte dabei vier konkrete Projekte der Mitgliedstaaten: (i) Entwicklung von Drohnen bis 2025, (ii) Entwicklung einer Luftbetankungskapazität, (iii) Vorbereitungen für die nächste Generation der Satellitenkommunikation und (iv) Entwicklung eines Fahrplans für Cyberfragen. Außerdem sollen ein Politikrahmen für die Cyberabwehr und eine EU-Strategie für maritime Sicherheit erarbeitet werden. Ferner werden mehr Synergien zwischen den Akteuren der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und des Bereichs Freiheit, Sicherheit und Recht gefordert, um Fragen wie illegale Migration, organisierte Kriminalität und Terrorismus anzugehen. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf 3. EU-Gipfel für Fortsetzung des Erweiterungsprozesses Der Europäische Rat billigt die Schlussfolgerungen zur Erweiterung sowie zum Stabilisierungsund Assoziierungsprozess, die der Rat am 17.12. angenommen hat. Der Rat begrüßte die Mitteilung der Kommission vom 16.10. zur Erweiterung und die Fortschrittsberichte zur Türkei, zu Montenegro, zu Mazedonien (FYROM), zu Serbien, zu Albanien, zu Bosnien-Herzegowina und zu Kosovo sowie den Bericht zu Island. Der Rat bekräftigte insbesondere die Bedeutung der Türkei als Kandidatenland. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/genaff/140144.pdf 4. Engere Beziehungen der EU mit Andorra, Monaco und San Marino Der Rat bekräftigte am 16.12., dass eine engere Assoziierung von Andorra, Monaco und San Marino mit der EU auch im Interesse der EU liegt. Sie sollte dazu beitragen, Lücken zu schließen und Unstimmigkeiten zu beseitigen, die sich in den Beziehungen zeigen, die derzeit fragmentiert sind und sich von Land zu Land unterscheiden. Der Rat bekräftigt, dass die Aushandlung eines oder mehrerer Assoziationsabkommen als tragfähigste Option für die Stärkung der Beziehungen der EU zu Andorra, Monaco und San Marino angesehen wird. Daher ersucht der Rat die Kommission und (gegebenenfalls) die Hohe Vertreterin, ihm bis Ende April 2014 eine Empfehlung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Andorra, dem Monaco und San Marino über ein (oder mehrere) Assoziationsabkommen vorzulegen. http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/13/st16/st16075.de13.pdf 3 4 b) Außenhandel 1. EU-Gipfel für multilaterales Handelssystem Der Europäische Rat begrüßt den erfolgreichen Abschluss der 9. WTO-Ministerkonferenz in Bali. Der Europäische Rat erklärt erneut seine Unterstützung für das multilaterale Handelssystem und sieht einer weiteren Beschleunigung der Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss der Doha-Runde erwartungsvoll entgegen. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf 2. EU leitet gegen Brasilien Verfahren vor WTO ein Die EU beantragte am 19.12. die Einleitung von WTO-Konsultationen mit der Regierung Brasiliens im Einklang mit den Streitbeilegungsbestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO). Thema der Gespräche sind steuerliche Maßnahmen, die eine Diskriminierung der eingeführten Erzeugnisse und eine unzulässige Unterstützung der brasilianischen Ausführer darstellen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1272_de.htm c) Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe 1. EU besorgt über Lage in Syrien Der Europäische Rat nimmt die Ankündigung von VN-Generalsekretär Ban Ki-Moon zur Kenntnis, am 22. Januar 2014 eine Syrien-Konferenz einzuberufen, um einen echten und alle Seiten einbeziehenden demokratischen Übergang in Syrien entsprechend dem Genfer Kommuniqué vom 30. Juni 2012 herbeizuführen. Er ist tief besorgt angesichts der nach wie vor ernsten humanitären Lage in Syrien und der schwerwiegenden Auswirkungen der Krise auf die Nachbarländer. Im Hinblick auf die Geberkonferenz zu Syrien am 15. Januar 2014 in Kuwait erinnert der Europäische Rat an die führende Rolle der EU, die sich mit der Bereitstellung von über 2 Mrd. EUR seit Beginn der Krise an die Spitze der internationalen Hilfsbemühungen gesetzt hat. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf 2. Syrien-Krise: EU und VN-Partnerorganisationen wollen Syrern helfen Die Kommission unterzeichnete am 18.12. mit Organisationen der Vereinten Nationen (VN) drei wichtige Verträge über insgesamt 147 Mio. EUR, die es ermöglichen, dringend benötigte Hilfe für die direkt von der Syrien-Krise betroffenen Menschen zu leisten. Die Leiter des VNFlüchtlingskommissariats (UNHCR), des Welternährungsprogramms (WEP) und des Kinderhilfswerks (UNICEF), die am 18.12. in Brüssel mit Kristalina Georgieva, der EUKommissarin für humanitäre Hilfe, zusammentrafen, nahmen an der feierlichen Unterzeichnung teil, mit der die Bereitstellung dieser umfangreichen humanitären Gelder besiegelt werden soll. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1284_de.htm 3. Keine Entlastung Frankreichs in Zentralafrikanischer Republik Der Europäische Rat beschloss keine Maßnahmen zur Unterstützung der französischen Militärintervention in der Zentralafrikanischen Republik. Die EU-Außenbeauftragte wird jedoch ersucht, im Januar einen Bericht über den möglichen Einsatz von EU-Instrumenten vorzulegen. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf 4 5 III. Arbeit, Soziales, Chancengleichheit, Gesundheit 1. Europäischer Rat für Reformen in Wirtschafts- und Sozialpolitik Der Europäische Rat begrüßt den Jahreswachstumsbericht 2014 und den Warnmechanismusbericht, die beide von der Kommission vorgelegt wurden. Vorrangig gelte es, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen – insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit, auch durch die vollständige Umsetzung der Jugendgarantie – sowie die das Funktionieren des Arbeitsmarkts betreffenden Reformen weiterzuverfolgen. Hierzu gehörten die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die Anpassung der Entwicklung der Arbeitskosten an die Produktivitätssteigerung, die Beseitigung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und –nachfrage und die Erhöhung der Mobilität der Arbeitskräfte. Die wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung komme voran. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf 2. Beschäftigungs- und sozialpolitische Schlüsselindikatoren für WWU Der Europäische Rat bekräftigte am 19./20.12. die Bedeutung des Sozialbereichs im Rahmen des Europäischen Semesters. Dies erfordere einen Fortschrittsanzeiger mit beschäftigungs- und sozialpolitischen Schlüsselindikatoren. Die Beratungen über die Beratungen über die Verwendung von beschäftigungs- und sozialpolitischen Indikatoren seien entsprechend den Vorgaben der Kommission zügig weiterzuführen, damit diese neuen Instrumente im Rahmen des Europäischen Semesters 2014 verwendet werden können. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf 3. Portabilität von Zusatzrentenansprüchen Der Rat verabschiedete am 16.12. seinen mit dem Europäischen Parlament abgestimmten Standpunkt (politische Einigung) zum Vorschlag für eine Richtlinie über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern durch Verbesserung der Begründung und Wahrung von Zusatzrentenansprüchen. Als Unverfallbarkeitsfrist sind höchstens drei Jahre vorgesehen. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaten vier Jahre Zeit zur Umsetzung. Das EP-Plenum wird im Februar abstimmen. http://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/infopress/20131209IPR30302/20131209IP R30302_en.pdf http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/13/st17/st17380.en13.pdf 4. EP-Ausschuss billigt Hilfsfonds für die Ärmsten Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments billigte am 17.12. mit 30 zu zwei Stimmen ohne Enthaltungen den mit dem Rat gefundenen Kompromiss zum Fonds für europäische Hilfen für die Ärmsten (Fund for European Aid to the Most Deprived, FEAD) in 20142020. Wie in der vorausgegangenen Periode (2007-2013) stehen 3.5 Mrd. EUR zur Verfügung. Der Fonds ersetzt das bisherige Programm für Nahrungsmittelhilfe und gewährt zusätzliche Unterstützungen für die Befriedigung von Grundbedürfnissen. Das Plenum wird im Februar abstimmen. Dank Übergangsregelungen kann der Fonds ab 01.01.14 tätig werden. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20131216IPR31036/html/Aid-tothe-most-deprived-Employment-Committee-backs-EPCouncil-deal 5. Rat verabschiedet Verordnung zum Globalisierungsfonds Der Rat fasste am 16.12. einen Beschluss über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020). Der Fonds wird außerhalb des EU-Haushalts geführt. Es stehen maximal 150 Mio. EUR zur Verfügung. http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/13/pe00/pe00099.de13.pdf 5 6 6. Einigung über Tabakrichtlinie Bei den Trilogverhandlungen einigten sich die Vertreter des Rats und des Europäischen Parlaments am 17.12. auf eine Neufassung der Tabakrichtlinie. Demnach müssen alle Zigaretten- und Tabakpackungen künftig Gesundheitswarnungen und sogenannte Schockfotos auf Vorder- und Rückseite tragen, die mindestens 65 % ihrer Fläche ausmachen. Zusatz- und Geschmacksstoffe wie Menthol sind nach einer Übergangsfrist künftig verboten. Auch für elektronische Zigaretten werden Gesundheitswarnungen verpflichtend. E-Zigaretten gelten generell nicht als Medizinprodukte. Den Mitgliedstaaten steht es jedoch frei, sie als Medizinprodukte zu behandeln. http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11938_de.htm http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-1177_en.htm IV. Ernährung, Landwirtschaft, Fischerei a) Ernährung 1. Vorschläge über das Klonen von Tieren und zu neuartigen Lebensmitteln Die Kommission hat am 18.12. die Entwürfe für drei Rechtsakte über das Klonen von Tieren und über neuartige Lebensmittel angenommen, mit denen die Rechtssicherheit in diesem Bereich erhöht werden soll. Zwei dieser Vorschläge betreffen das Klonen: Der erste verbietet den Einsatz der Klontechnik bei landwirtschaftlichen Nutztieren und die Einfuhr von Klonen solcher Tiere, der zweite das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren. Mit dem Entwurf des Rechtsakts zu neuartigen Lebensmitteln wird die derzeitige Verordnung über neuartige Lebensmittel überarbeitet. Ziel ist es, neuen und innovativen Lebensmitteln den Zugang zum EU-Markt zu erleichtern, dabei aber nach wie vor ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1269_de.htm http://ec.europa.eu/food/food/biotechnology/novelfood/initiatives_en.htm http://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/cloning.htm http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_238_en.pdf 2. Debatte über obligatorische Angabe des Ursprungs von Fleisch Die Kommission hat am 17.12. einen Bericht veröffentlicht, in dem erörtert wird, ob die Ursprungskennzeichnung von als Zutat verwendetem Fleisch künftig verpflichtend sein sollte. Der Bericht dient als Basis für Diskussionen mit dem EU-Parlament und den EU-Staaten. In diesem Bericht wurden drei Szenarien untersucht: 1) Beibehaltung einer freiwilligen Ursprungskennzeichnung (Status quo), 2) Einführung einer obligatorischen Kennzeichnung mit der Angabe a) EU/Nicht-EU oder b) EU/bestimmter Drittstaat (z. B. Brasilien) und 3) Einführung einer obligatorischen Kennzeichnung unter Angabe des betreffenden EU-Mitgliedstaats oder Drittstaats. Das Interesse der Verbraucher an einer Kennzeichnung sei groß (90 %), allerdings sinke schon bei Mehrkosten von 10 % die Zahlungsbereitschaft um 60-80 %. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1265_de.htm http://ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/foodlabelling/proposed_legislation_en.htm 6 7 b) Landwirtschaft 1. Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik Der Rat für Landwirtschaft verabschiedete am 16.12. das Paket zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Zu diesem Paket gehört auch eine Verordnung mit Übergangsmaßnahmen für 2014. Das Europäische Parlament hatte bereits im November zugestimmt. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/agricult/140120.pdf http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-1157_en.htm?locale=en http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/index_en.htm 2. Verordnung über De-minimis-Beihilfen in der Landwirtschaft Am 18.12. hat die Kommission eine Verordnung verabschiedet, mit der die Höchstgrenze für geringfügige Beihilfen (De-minimis-Beihilfen) angehoben und genauer definiert wird, wann solche Beihilfen nicht als staatliche Beihilfen anzusehen sind. Bislang galt, dass Beihilfen, die in einem Zeitraum von drei Steuerjahren weder 7500 EUR je Empfänger noch eine Höchstgrenze von 0,75 % des für jeden Mitgliedstaat festgelegten Produktionswerts der Landwirtschaft übersteigen, als Beihilfen zu betrachten waren, die den Wettbewerb nicht verzerren. Mit der neuen Verordnung, die ab dem 1. Januar 2014 gilt, wird der Betrag pro Empfänger auf 15 000 EUR in einem Zeitraum von drei Steuerjahren und die Höchstgrenze je Mitgliedstaat auf 1 % des Produktionswerts der Landwirtschaft angehoben. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1291_de.htm V. Binnenmarkt, Steuern, Wettbewerbsrecht a) Binnenmarkt und Verbraucherschutz 1. Kommission geht Probleme bei grenzüberschreitender Paketzustellung an Die Kommission hat am 16.12. eine Mitteilung über die Vollendung des Binnenmarkts für die Paketzustellung angenommen. Dahinter steht der Wunsch, den elektronischen Handel in der EU stärker zu fördern und gleichzeitig erschwingliche und hochwertige Paketzustellungsdienste zu gewährleisten. Die Kommission erstrebt mehr Transparenz und Informationen: durch (i) spezielle Plattformen (Webportale) und Internetwerkzeuge, die Vergleiche ermöglichen, (ii) die Förderung freiwilliger Verhaltenskodizes bzw. bewährter Praktiken und (iii) die Sammlung relevanter Marktdaten über inländische und grenzüberschreitende Paketströme. Zusteller, Online-Einzelhändler und Verbraucherverbände sollen sich gemeinsam für eine bessere Zusammenarbeit bei den Beschwerde- und Verbraucherschutzverfahren einsetzen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1254_de.htm http://ec.europa.eu/internal_market/e-commerce/parcel-delivery/index_de.htm 7 8 2. Parlament und Rat einigen sich auf Regeln für Wirtschaftsprüfer Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat die Einigung der Unterhändler von EU-Parlament und Mitgliedsstaaten am 17.12. auf strengere Regeln für Wirtschaftsprüfer begrüßt. Börsennotierte Unternehmen und Finanzinstitute müssen ihre Wirtschaftsprüfer künftig spätestens alle zehn Jahre wechseln. Sie werden ermutigt, gemeinsame Audits durch mehrere Prüfgesellschaften durchführen zu lassen. Das Rotationsprinzip soll gewährleisten, dass Prüfer und Geprüfte sich nicht zu sehr aneinander gewöhnen und eine professionelle Skepsis auf Seiten der Prüfer gewahrt bleibt. Abschlussprüfer, die die Bilanz eines Unternehmens testieren, dürfen das Unternehmen nicht gleichzeitig beraten, etwa in Steuerfragen. http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11928_de.htm http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-1171_en.htm http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/reform/ 3. Mehr Transparenzpflichten für Großunternehmen Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments billigte am 17.12. Regelungen für mehr Transparenz bei Großunternehmen. Diese sollen verpflichtet werden, über ihre Beachtung von Kriterien zum Umweltschutz und zur sozialen Verantwortung zu berichten. Der Ausschuss erteilte dem Berichterstatter ein Mandat für Verhandlungen mit dem Rat. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20131216IPR31032/html/MEPsback-plans-to-boost-transparency-on-firms%E2%80%99-environmental-and-social-impact 4. Einigung über einheitliches Ladegerät für Handys Bei ihren Trilogverhandlungen einigten sich Rat und Europäisches Parlament am 19.12. über Normen für Elektrogeräte. Hierzu gehört auch ein einheitliches System zum Laden der Batterien von Mobiltelefonen. Dieses soll von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren eingeführt und von der Industrie nach einem weiteren Jahr umgesetzt werden. Rat und EP müssen noch förmlich zustimmen. Die Plenarabstimmung im Europäischen Parlament könnte im März 2014 erfolgen. http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/content/20131219IPR31414/html/Common-charger-for-all-mobile-phones-on-the-way b) Steuern Europäischer Rat bekräftigt Forderung nach Steuerreformen Unter Hinweis auf seine Schlussfolgerungen vom Mai 2013 fordert der Europäische Rat weltweit und auf EU-Ebene weitere Fortschritte insbesondere bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, aggressiver Steuerplanung, Gewinnkürzung und –verlagerung sowie Geldwäsche. Anfang 2014 soll der bisher von Luxemburg und Österreich blockierte automatische Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung von allen Mitgliedstaaten gebilligt werden. Die Verhandlungen mit europäischen Drittstaaten zur Übernahme dieses Verfahrens sollen beschleunigt werden. Bis März 2014 soll die überarbeitete Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen angenommen werden. Das gemeinsame Steuersystem von Mutterund Tochtergesellschaften sollte rasch geändert werden. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf 8 9 c) Wettbewerbsrecht 1. Kommission versabschiedet Verordnung über De-minimis-Beihilfen Die Kommission beschloss am 18.12, eine revidierte Fassung der Verordnung über De-minimisBeihilfen. Diese Beihilfen, die einem bestimmten Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum gewährt werden, gelten nicht als Beihilfen und müssen daher nicht der Kommission zuvor notifiziert werden. Der auf 200 000 EUR festgesetzte De-minimis-Beihilfen-Höchstbetrag, den ein einziges Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren pro Mitgliedstaat erhalten darf, wird beibehalten. Der Höchstbetrag für Unternehmen, die im gewerblichen Straßengüterverkehr tätig sind, wird bei 100 000 EUR belassen. Die Verordnung gilt nicht für Landwirtschaft, Fischerei und Ausfuhrbeihilfen. Die Verordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1293_en.htm?locale=en http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/de_minimis_regulation_de.pdf http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/block.html 2. Konsultation zu Beihilfevorschriften für Energie und Umweltschutz Die Kommission ersucht um Stellungnahme zu ihrem Vorschlag für überarbeitete Beihilfeleitlinien zur Beurteilung staatlicher Förderprojekte in den Bereichen Energie und Umweltschutz. Diese Überarbeitung ist Teil einer umfassenden Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts. Die Kommission schlägt vor, den Geltungsbereich der bestehenden Umweltbeihilfeleitlinien auf Beihilfemaßnahmen im Energiewesen auszudehnen und die Vorschriften für die beihilferechtliche Würdigung zu präzisieren und zu vereinfachen. Stellungnahmen können bis zum 14. Februar 2014 übermittelt werden. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1282_de.htm 3. Konsultation zum Entwurf der neuen Gruppenfreistellungsverordnung Die Kommission fordert alle interessierten Kreise auf, zum Entwurf der überarbeiteten Fassung der Allgemeinen (AGVO) Stellung zu nehmen. Nach dieser AGVO sollen beihilferechtlich unproblematische Gruppen von Beihilfen nicht mehr der vorherigen Prüfung durch die Kommission unterzogen werden, so dass die Mitgliedstaaten die jeweiligen Beihilfen ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission gewähren können. Im überarbeiteten Entwurf wurden neue Gruppen von Beihilfen aufgenommen. Ferner ist eine weitere Vereinfachung der Prüfung vorgesehen, so dass der Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden sinken wird. Darüber hinaus soll die nachträgliche Kontrolle der von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung freigestellten Beihilfen verbessert werden. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1281_de.htm 4. Konsultation zu Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation Die für Wettbewerb zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission hat heute den Entwurf eines Unionsrahmens zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht, in dem festgelegt ist, unter welchen Voraussetzungen die Mitgliedstaaten in Zukunft staatliche Beihilfen für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten (FuEuI) gewähren dürfen. Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation können bis zum 20. Februar 2014 übermittelt werden. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Kommission dann einen neuen FuEuI-Unionsrahmen annehmen, der am 1. Juli 2014 in Kraft treten wird. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1300_de.htm http://ec.europa.eu/competition/consultations/2013_state_aid_rdi/index_en.html 9 10 5. Beihilfen für spanische Profifußballclubs überprüft Die Kommission untersucht mehrere öffentliche Unterstützungsmaßnahmen zugunsten spanischer Profifußball-Vereine, darunter Real Madrid, FC Barcelona und FC Valencia. Die Kommission hält es für möglich, dass die begünstigten Vereine durch die betreffenden Maßnahmen erhebliche Vorteile gegenüber jenen Clubs genossen, die ohne eine solche Unterstützung wirtschaften müssen. Keine dieser Maßnahmen war bei der Kommission als Beihilfe zur Genehmigung angemeldet worden. Die Kommission war vielmehr von betroffenen Bürgern darüber in Kenntnis gesetzt worden. http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11932_de.htm http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1287_de.htm 6. Kartellbuße gegen Siemens bestätigt Der Europäische Gerichtshof wies die das Kartell auf dem Markt für gasisolierte Schaltanlagen betreffenden Rechtsmittel von Siemens, Mitsubishi und Toshiba zurück. Damit werden die gegen Siemens verhängte Geldbuße in Höhe von 396,56 Mio. Euro und die Feststellung der Beteiligung von Mitsubishi und Toshiba am Kartell rechtskräftig. http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2013-12/cp130161de.pdf 7. Untersuchung zur Übernahme von E-Plus durch Telefónica Deutschland Die Kommission hat am 20.12. eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die für Deutschland geplante Übernahme von E-Plus durch Telefónica Deutschland mit den EU-Fusionskontrollvorschriften im Einklang steht. Beide Unternehmen bieten über ihre eigenen Mobilfunknetze Mobilfunkdienste in Deutschland an. Aus Sicht der Kommission könnte die Übernahme den Wettbewerb in der deutschen Mobilfunkbranche auf dem Endkundenmarkt sowie auf den Märkten für den Großkundenzugang und den Verbindungsaufbau schwächen. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 14. Mai 2014, einen endgültigen Beschluss erlassen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1304_de.htm VI. Wirtschaft, Energie, Währung und Finanzen a) Wirtschaft 1. Noch keine Einigung über Partnerschaften für Wettbewerbsfähigkeit Im Europäischen Rat am 19./20.12. bestand Einigkeit dahingehend, dass im EuroWährungsgebiet die Koordination der wirtschaftspolitischen Maßnahmen zu verstärken ist. Zur Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit sollen Mitgliedstaaten selbst Verpflichtungen formulieren können, die eine Partnerschaft zwischen dem jeweiligen Mitgliedstaat, der Kommission und dem Rat begründen. Diese Verpflichtungen werden jedoch nur dann rechtsverbindlich, wenn den Mitgliedstaaten hierfür finanzielle Unterstützung gewährt wird. Der Präsident der Europäischen Investitionsbank wird in diese Arbeiten eingebunden. Der Europäische Rat will im Oktober 2014 eine Einigung über die Partnerschaften und den Solidaritätsmechanismus erzielen. Die Haushaltshoheit der Mitgliedstaaten sei zu wahren. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf 10 11 2. EU-Strategie für den Alpenraum Unter Hinweis auf seine Schlussfolgerungen vom Juni 2011 und die Schlussfolgerungen des Rates über den Mehrwert makroregionaler Strategien vom Oktober 2013 ersucht der Europäische Rat die Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bis Juni 2015 eine EU-Strategie für den Alpenraum auszuarbeiten. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf b) Währung und Finanzen 1. Europäischer Rat für raschen Abschluss der Bankenunion Der Europäische Rat begrüßt die abschließende Einigung zwischen den Gesetzgebern über die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme und die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken. Er begrüßt ferner die vom Rat erzielte allgemeine Ausrichtung und die spezifischen Schlussfolgerungen des Rates zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus. Zusammen mit dem bereits angenommenen einheitlichen Aufsichtsmechanismus werde der einheitliche Abwicklungsmechanismus einen entscheidenden Schritt zur Vollendung der Bankenunion darstellen. Der Europäische Rat ruft die Gesetzgeber dazu auf, den einheitlichen Abwicklungsmechanismus noch vor Ende der derzeitigen Legislaturperiode anzunehmen. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf 2. Kritik aus Europäischem Parlament an Plänen zur Bankenabwicklung Parlamentspräsident Martin Schulz übermittelte den Staats- und Regierungschefs der EU am 19.12. die Forderungen des Europaparlaments. Die Bankenunion könne nur funktionieren, sagte Martin Schulz, wenn es statt vieler einzelstaatlicher Ansätze eine europäische Lösung gebe. Nur so könnten wichtige Entscheidungen im Ernstfall schnell genug getroffen werden.“Kann eine Bank nicht innerhalb eines Wochenendes abgewickelt werden, um einen Ansturm auf die Banken zu verhindern, dann ist das System zu kompliziert”, sagte Schulz. “Hier muss die Kommission eine zentrale Rolle spielen und nicht undurchsichtige Gremien mit undurchsichtigen Interessen”, fügte er hinzu. Der Parlamentspräsident kritisierte auch Pläne für die Übergangszeit, die einen Abwicklungsmechanismus mit nationalen Töpfen vorsehen. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20131219STO31402/html/EUGipfel-Schulz-kritisiert-Pl%C3%A4ne-der-Finanzminister-zur-Bankenunion 3. Draghi benennt wesentliche Elemente für Bankenabwicklung EZB-Präsident Mario Draghi forderte am 16.12. im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments den Rat und das EP auf, sobald wie möglich einen robusten Mechanismus zur Bankenabwicklung zu schaffen, der drei Elemente enthält: (i) ein einziges System, (ii) eine einzige Behörde und (iii) einen einzigen Fonds. „Es können nicht hunderte Leute einander über die Lebensfähigkeit einer Bank konsultieren“, fügte er hinzu. In einem Interview (Der Spiegel, 30.12.) erkannte Draghi an, dass nach dem Beschluss des Ecofin-Rats vom 18.12. ein Verfahren existiere, wonach Rat und Kommission innerhalb von 24 Stunden über den Beschluss des Exekutivausschusses des Abwicklungsgremiums entscheiden müssten. Da andernfalls eine Liquidierung der Bank drohe, sei genug Druck vorhanden, um eine Lösung zu finden. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20131216IPR31007/html/Draghiallies-with-MEPs-against-a-bad-banking-union http://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2013/html/sp131216.en.html http://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2013/html/sp131230.en.html 11 12 4. Kompromiss zur Sanierung und Abwicklung von Banken bestätigt Die Vertreter des Rats billigten am 20.12. auf Botschafterebene (AstV) die am 11.12. im Trilog mit dem Europäischen Parlament gefundene Einigung über die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken. Dies ermöglicht eine baldige Verabschiedung der Richtlinie durch das Europäische Parlament und durch den Rat in erster Lesung. Die Richtlinie kann dann am 01.01.15 in Kraft treten. Danach sollen ab 01.01.16 nur noch in Ausnahmefällen öffentliche Mittel zur Bankenrettung eingesetzt werden. Wesentlicher Inhalt ist eine vorrangige Haftung der Privatgläubiger. Bei Pleitebanken haften zuerst die Eigentümer, dann nachrangige und vorrangige Anleihegläubiger und zuletzt ungesicherte Einleger mit Anlagen über 100.000 EUR. Anlagen bis 100.000 EUR bleiben gesichert. Bei einer Rekapitalisierung haben zuerst private Gläubiger 8 % der Bilanzsumme einzubringen. Danach kann der von den Banken selbst zu finanzierende Abwicklungsfonds sich in Höhe von bis zu 5 % der gesamten Verbindlichkeiten beteiligen. Die Mitgliedstaaten müssen nationale Abwicklungsfonds schaffen, die bis 2025 mit Mitteln in Höhe von 1 % der gedeckten Einlagen ausgestattet sind. Deutschland, Österreich und Finnland bekräftigten in einer Erklärung, dass Abweichungen vom Vorrang der Haftung der Privatgläubiger nur nach Feststellung einer außergewöhnlichen Lage durch die Kommission in Frage kommen. Alle dadurch entstehenden Kosten für die öffentliche Hand müssten allein vom betroffenen Mitgliedstaat getragen werden. Für den Euroraum ist am 18.12. in einer Sondersitzung des Ecofin-Rates eine Einigung über einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus mit einem eigenen Abwicklungsfonds (s.o.) erzielt worden. Nach dem Verständnis von Deutschland, Österreich und Finnland gelten die nationalen Sondermaßnahmen (Government Stabilisation Tools) nicht für den einheitlichen Abwicklungsfonds. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ecofin/140277.pdf (Pressemitteilung) http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=EN&t=PDF&gc=true&sc=false&f=ST%2017958% 202013%20INIT&r=http%3A%2F%2Fregister.consilium.europa.eu%2Fpd%2Fen%2F13%2Fst1 7%2Fst17958.en13.pdf (Final compromise text) http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=EN&t=PDF&gc=true&sc=false&f=ST%2017957% 202013%20INIT&r=http%3A%2F%2Fregister.consilium.europa.eu%2Fpd%2Fen%2F13%2Fst1 7%2Fst17957.en13.pdf (Vermerk zum Verfahren) c) Energie Vergünstigungen für stromintensive Betriebe in Deutschland überprüft Die Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um festzustellen, ob die den stromintensiven Unternehmen gewährte Teilbefreiung von einer Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland (sogenannte „EEG-Umlage“) mit EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der Fassung 2012 (EEG 2012) wird stromintensiven Unternehmen eine Teilbefreiung von der EEG-Umlage gewährt. Die Kommission wird außerdem die Teilbefreiung von der EEG-Umlage prüfen, die gewährt wird, wenn die Strommenge eines Lieferanten zu mindestens 50 % aus inländischen Kraftwerken stammt, die erneuerbare Energie nutzen („Grünstromprivileg“). Die öffentliche Förderung der Erzeuger erneuerbarer Energien dagegen sei mit den Leitlinien der Kommission über staatliche Umweltschutzbeihilfen 2008 im Einklang. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1283_de.htm 12 13 VII. Justiz und Inneres 1. Reaktion auf Migrationsströme im Mittelmeerraum Der Europäische Rat begrüßt die Mitteilung der Kommission in der in Reaktion auf die Tragödie von Lampedusa operative Maßnahmen skizziert wurden. Vorrangig sollte ein verstärkter Dialog mit Drittländern geführt werden, um zu verhindern, dass Migranten auf gefährlichen Routen in die EU einzureisen versuchen. Informationskampagnen, regionale Schutzprogramme, Mobilitätspartnerschaften und eine wirksame Rückkehrpolitik seien wichtige Komponenten dieses Ansatzes. Große Bedeutung komme der Neuansiedlung schutzbedürftiger Personen zu. Notwendig seien auch eine Verstärkung der Grenzüberwachungseinsätze von FRONTEX und Maßnahmen gegen Schleuserkriminalität und Menschenhandel sowie zur Gewährleistung einer angemessenen Solidarität gegenüber Mitgliedstaaten mit hohem Migrationsdruck. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf 2. Programme im Bereich Justiz und Grundrechte 2014-2020 Der Rat verabschiedete am 16.12. die Verordnungen zur Einrichtung des Programms "Justiz" für den Zeitraum 2014 bis 2020 sowie zur Einrichtung des Programms "Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft" für den Zeitraum 2014 bis 2020. Das Programm Justiz fördert die zivil- und strafrechtliche Zusammenarbeit sowie die justizielle Ausbildung. Das Programm für Rechte ersetzt die bisherigen Programme für Grundrechte, das Programm Daphne und den Nichtdiskriminierungsteil des Programms Progress. http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/13/pe00/pe00090.de13.pdf http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/13/pe00/pe00089.de13.pdf 3. Dialog mit Türkei über Visa-Liberalisierung Kommissarin Cecilia Malmström hat am 16.12. in Ankara gemeinsam mit dem türkischen Innenminister Muammer Güler ein Rückübernahmeabkommen der EU mit der Türkei unterzeichnet. Damit soll die gegenseitige Rückübernahme von illegal Eingereisten erleichtert werden. Das Abkommen muss nunmehr von beiden Seiten ratifiziert werden. Gleichzeitig ist zusammen mit dem türkischen Außenminister Ahmet Davutoğlu ein Dialog über die VisaLiberalisierung der EU mit der Türkei begonnen werden. Ziel der Verhandlungen über die Visaliberalisierung ist es, die Visaplicht für türkische Staatsbürger, die für Kurzaufenthalte in den Schengen-Raum der EU reisen, abzuschaffen. Ein von der EU-Kommission erstellter Fahrplan listet alle Anforderungen auf, die von der Türkei vor einer Visaliberalisierung erfüllt werden müssen. http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11922_de.htm http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1259_en.htm 13 14 VIII. Umwelt 1. Neues Maßnahmenpaket für saubere Luft in Europa Die Kommission hat am 18.12. ein Paket mit mehreren Teilen vorgeschlagen: (i) Ein neues Programm „Saubere Luft für Europa“ mit neuen Luftqualitätszielen für den Zeitraum bis 2030. Das Paket umfasst Unterstützungsmaßnahmen zur Senkung der Luftverschmutzung, mit Schwerpunkt auf der Verbesserung der Luftqualität in Städten, der Förderung von Forschung und Innovation sowie der Förderung der internationalen Zusammenarbeit, (ii) eine überarbeitete Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen mit strengeren nationalen Emissionshöchstmengen für die sechs wichtigsten Schadstoffe und (iii) ein Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Verringerung der Verschmutzung durch mittelgroße Feuerungsanlagen, wie z. B. Kraftwerke für Straßenblöcke oder große Gebäude sowie kleine Industrieanlagen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1274_de.htm http://ec.europa.eu/environment/air/clean_air_policy.htm 2. Verteuerung des Emissionshandels („Backloading“) Der Rat fasste am 16.12. einen Beschluss zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zur Klarstellung der Bestimmungen über den zeitlichen Ablauf von Versteigerungen von Treibhausgasemissionszertifikaten. Hierdurch kann die Versteigerung von 900 Millionen Zertifikaten zurückgehalten werden, um den Preis zu erhöhen. http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/13/pe00/pe00114.de13.pdf http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/13/st17/st17307.de13.pdf http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/13/st17/st17307-ad01.de13.pdf 3. EP-Ausschuss billigt Einigung zu CO2-Emissionen von neuen PKW Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte am 17.12. mit 35 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung für den mit dem Rat gefundenen Kompromiss zur Verringerung von Autoabgasen. Danach gilt ab 2020 eine Norm von 95g CO2 pro km für 95 % der Neufahrzeuge. Ab 2021 müssen alle Fahrzeuge diese Norm erfüllen. Bis 2022 können sich die Hersteller jedoch über „Supercredits“ für Elektrofahrzeuge einen Ausgleich verschaffen. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20131216IPR31010/html/CarCO2-emissions-Environment-Committee-backs-agreement-with-Council IX. Verkehr 1. Einfachere und umweltfreundlichere Mobilität in der Stadt Die Kommission wird Städte und Gemeinden im Rahmen eines neuen Pakets zur „Mobilität in der Stadt“, das am 17.12.verabschiedet wurde, künftig noch stärker unterstützen. Sie wird den Austausch bewährter Praktiken fördern, gezielte finanzielle Unterstützung leisten sowie in Forschung und Entwicklung investieren. Darüber hinaus regt sie die Ausarbeitung von „Plänen für eine nachhaltige urbane Mobilität“ an, um die Umstellung auf sauberere und nachhaltigere Verkehrsmittel in städtischen Gebieten zu fördern. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1255_de.htm http://ec.europa.eu/transport/themes/urban/ump/index_en.htm 14 15 2. EP-Verkehrsausschuss für Liberalisierung des Schienenpersonenverkehrs Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments billigte am 17.12. das vierte Eisenbahnpaket. Dieses sieht mehr Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen, besseren Zugang von Wettbewerbern zur Bahninfrastruktur und eine Harmonisierung der Sicherheitszertifizierung vor. Der Ausschuss beauftrage seine Unterhändler in Gespräche mit dem Rat einzutreten. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20131217IPR31103/html/FourthRailway-Pack-lifting-market-entry-barriers-to-improve-passenger-services X. Medien und Informationsgesellschaft - Forschung Universität des Saarlandes und MPI forschen zu Sicherheit im Internet Der Europäische Forschungsrat hat am 18.12. Förderungen in Millionenhöhe an 13 EU-Forschungsprojekte vergeben. Insgesamt sind 45 Forscher aus elf Ländern beteiligt, zwölf davon kommen aus Deutschland. Die so genannten Synergie-Finanzhilfen gehen an Teams von zwei bis vier Spitzenforschern, die sich aufgrund ihrer ergänzenden Fähigkeiten, Kenntnisse und Ressourcen einzigartige und bahnbrechende Ergebnisse zum Ziel setzen können. Die Projekte erhalten für die kommenden sechs Jahre jeweils bis zu 15 Mio. Euro. In Deutschland erhalten unter anderem Michael Backes von der Universität des Saarlandes sowie Peter Druschel, Rupak Majumdar und Gerhard Weikum vom Max-Planck-Institut knapp 10 Mio. Euro für ihr Forschungsprojekt zur Internetsicherheit. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1270_de.htm http://erc.europa.eu/sites/default/files/press_release/files/press_release_syg2013_results.pdf 15