EU-Informationen

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Januar 2014
Dr. Ekkehard Rohrer / Christian Forstner / Maria Lastovka
Ausgewählte Vorgänge auf europäischer und internationaler Ebene vom 16. Dezember 2013 bis
5. Januar 2014
Das Wichtigste in Kürze
Durchbruch bei Europäischer Bankenunion
Der Ecofin-Rat einigte sich in der Nacht zum 19.12. auf einen gemeinsamen
Abwicklungsmechanismus für pleitebedrohte Banken. Dieser betrifft die 128 größten Banken
des Euroraums, die künftig von der EZB direkt beaufsichtigt werden und alle
grenzüberschreitend tätigen Banken. Wichtigste Neuerung ist ein Abwicklungsgremium mit
einem Exekutivausschuss aus fünf ständigen Mitgliedern, das in den meisten Fällen
entscheiden würde. Eine Entscheidung tritt in Kraft, wenn nicht der Rat mit einer einfachen
Mehrheit auf Vorschlag der Kommission binnen 24 Stunden sein Veto einlegt oder Änderungen
am Abwicklungsplan verlangt. Das Plenum des Abwicklungsgremiums mit den Vertretern aller
Mitgliedsstaaten der Bankenunion wird nur gefragt, wenn eine Bankenabwicklung einen
großen Teil des gemeinsamen Fondsvolumens beanspruchen würde.
Vorgesehen ist, dass die Abwicklungskosten für Krisenbanken zunächst von Gläubigern
getragen werden, die mindestens für 8 % der Verbindlichkeiten der Banken haften. Danach
kommt ein Abwicklungsfonds von 55 Mrd. EUR ins Spiel, der von allen Banken der Eurozone
finanziert wird. Wenn auch dies nicht ausreicht, müssen die nationalen Regierungen
einspringen. Keine Regierung wird allerdings verpflichtet, das nationale Bankensystem zu
retten.
Die Euro-Staaten haben zugesichert, bis zum 1. März 2014 durch zwischenstaatliche Verträge
mit der schrittweisen Vergemeinschaftung eines allein durch Banken finanzierten
Abwicklungsfonds zu beginnen. Mit dem Europäischen Parlament sollen unverzüglich
Verhandlungen aufgenommen werden. Diese stellen sich als schwierig dar, da das EP gegen
eine Verlagerung von Kompetenzen auf den Rat ist. Das Parlament will die Zuständigkeiten
stattdessen bei der Kommission ansiedeln.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-1186_en.htm
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ecofin/140190.pdf
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I. Institutionelle Angelegenheiten
1. Herbst-Eurobarometer: Europäer vertrauen auf Konjunkturerholung
Die Europäer sehen die Wirtschaftslage in Europa tendenziell zuversichtlicher. Dies geht aus der
Eurobarometer-Umfrage vom Herbst 2013 hervor, deren Ergebnisse am 20.12. veröffentlicht
wurden. So schätzen über die Hälfte der Europäer (51 %) die Zukunft der EU optimistisch ein, in
Deutschland sogar 60 %. Auch bei den Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt
steigt die Zuversicht der Europäer: Die Zahl derjenigen, die der Meinung sind, das Schlimmste
sei bereits überstanden, ist um 4 Prozentpunkte gestiegen (von 36 auf 40 %).
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1294_de.htm
2. Rat verabschiedet Kohäsionspaket
Der Rat verabschiedete am 16.12. das Kohäsionspaket für 2014-2020. Hierzu gehört eine
Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeresund Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den
Europäischen Meeres- und Fischereifonds.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/agricult/140120.pdf
3. Beate Merk neues bayerisches AdR-Mitglied
Der Rat ernannte am 17.12. Beate MERK, Bayerische Staatsministerin für
Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen zum Mitglied im Ausschuss der Regionen,
als Nachfolgerin von Ministerin Emilia Müller.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/genaff/140144.pdf
4. Danièle Nouy offiziell zur Chefin der neuen Bankenaufsicht berufen
Der Rat hat am 16.12. Danièle Nouy zur Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums des bei der
Europäischen Zentralbank angesiedelten einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) ernannt.
Das Europäische Parlament hatte dem Vorschlag des EZB-Rats zur Bestellung von Frau Nouy
bereits zugestimmt. Bis vor Kurzem bekleidete Frau Nouy das Amt der Generalsekretärin der
französischen Banken- und Versicherungsaufsicht. Danièle Nouy trat ihre fünfjährige Amtszeit
am 1. Januar 2014 an.
http://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2013/html/pr131216_2.de.html
5. Bundesregierung schlägt Lautenschläger als EZB-Direktoriumsmitglied vor
Die Bundesregierung hat die Bundesbank-Vizepräsidentin Sabine Lautenschläger als Kandidatin
für das Direktorium der Europäischen Zentralbank (EZB) vorgeschlagen. Lautenschläger soll
damit die Nachfolge von Jörg Asmussen antreten, der für seinen geplanten Wechsel als
Staatssekretär ins Bundesarbeitsministerium familiäre Gründe angeführt hatte. Wie Dow Jones
berichtet, könnte nach Einschätzung von Analysten der Wechsel von Lautenschläger ins EZBDirektorium die Stellung Deutschlands in der Zentralbank stärken. Das gilt vor allem für den
Fall, dass Lautenschläger tatsächlich stellvertretende Chefin der bei der EZB angesiedelten
Bankenaufsicht wird. Vor der Ernennung durch den Rat sind die EZB und das Europäische
Parlament zu konsultieren.
http://www.wsj.de/article/LL-CO-20131217-004537.html?mod=ticker
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II. Internationales, Außenhandel, Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe
a) Internationales
1. Europäischer Rat hält Tür für Ukraine weiterhin offen
Die EU strebt weiterhin die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine an.
Bundeskanzlerin Merkel brachte ihre Hochachtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der
Ukraine zum Ausdruck, die für ihre Grundrechte in Kiew auf die Straße gehen. Die erste
Beitrittskonferenz mit Serbien werde im Januar beginnen, teilte die Bundeskanzlerin mit. Ob
bereits 2014 Albanien den Status einen Beitrittskandidaten bekommen könne, hänge von der
weiteren Umsetzung der Reformen in dem Land ab. Dazu werde die EU-Kommission einen
Fortschrittsbericht vorlegen. Die Assoziierungsabkommen mit Georgien und Moldawien im
Rahmen der östlichen Partnerschaft sollen bis August 2014 verhandelt sein.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Reiseberichte/2013-12-18-europ%C3%A4ischerrat-dezember.html;jsessionid=7BEF1AAE7723D836845D1DC19DE34377.s4t1
2. EU-Gipfel legt Maßnahmen für sicherheitspolitische Zusammenarbeit fest
Der Europäische Rat bekannte sich am 19./20.12. zu eine wirksameren Verteidigungspolitik der
EU in vollständiger Komplementarität mit der NATO. Er begrüßte dabei vier konkrete Projekte
der Mitgliedstaaten: (i) Entwicklung von Drohnen bis 2025, (ii) Entwicklung einer
Luftbetankungskapazität, (iii) Vorbereitungen für die nächste Generation der
Satellitenkommunikation und (iv) Entwicklung eines Fahrplans für Cyberfragen. Außerdem
sollen ein Politikrahmen für die Cyberabwehr und eine EU-Strategie für maritime Sicherheit
erarbeitet werden. Ferner werden mehr Synergien zwischen den Akteuren der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik und des Bereichs Freiheit, Sicherheit und Recht gefordert,
um Fragen wie illegale Migration, organisierte Kriminalität und Terrorismus anzugehen.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf
3. EU-Gipfel für Fortsetzung des Erweiterungsprozesses
Der Europäische Rat billigt die Schlussfolgerungen zur Erweiterung sowie zum Stabilisierungsund Assoziierungsprozess, die der Rat am 17.12. angenommen hat. Der Rat begrüßte die
Mitteilung der Kommission vom 16.10. zur Erweiterung und die Fortschrittsberichte zur Türkei,
zu Montenegro, zu Mazedonien (FYROM), zu Serbien, zu Albanien, zu Bosnien-Herzegowina und
zu Kosovo sowie den Bericht zu Island. Der Rat bekräftigte insbesondere die Bedeutung der
Türkei als Kandidatenland.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/genaff/140144.pdf
4. Engere Beziehungen der EU mit Andorra, Monaco und San Marino
Der Rat bekräftigte am 16.12., dass eine engere Assoziierung von Andorra, Monaco und San
Marino mit der EU auch im Interesse der EU liegt. Sie sollte dazu beitragen, Lücken zu schließen
und Unstimmigkeiten zu beseitigen, die sich in den Beziehungen zeigen, die derzeit
fragmentiert sind und sich von Land zu Land unterscheiden. Der Rat bekräftigt, dass die
Aushandlung eines oder mehrerer Assoziationsabkommen als tragfähigste Option für die
Stärkung der Beziehungen der EU zu Andorra, Monaco und San Marino angesehen wird. Daher
ersucht der Rat die Kommission und (gegebenenfalls) die Hohe Vertreterin, ihm bis Ende April
2014 eine Empfehlung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Andorra, dem Monaco und San
Marino über ein (oder mehrere) Assoziationsabkommen vorzulegen.
http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/13/st16/st16075.de13.pdf
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b) Außenhandel
1. EU-Gipfel für multilaterales Handelssystem
Der Europäische Rat begrüßt den erfolgreichen Abschluss der 9. WTO-Ministerkonferenz in Bali.
Der Europäische Rat erklärt erneut seine Unterstützung für das multilaterale Handelssystem und
sieht einer weiteren Beschleunigung der Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss der
Doha-Runde erwartungsvoll entgegen.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf
2. EU leitet gegen Brasilien Verfahren vor WTO ein
Die EU beantragte am 19.12. die Einleitung von WTO-Konsultationen mit der Regierung
Brasiliens im Einklang mit den Streitbeilegungsbestimmungen der Welthandelsorganisation
(WTO). Thema der Gespräche sind steuerliche Maßnahmen, die eine Diskriminierung der
eingeführten Erzeugnisse und eine unzulässige Unterstützung der brasilianischen Ausführer
darstellen.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1272_de.htm
c) Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe
1. EU besorgt über Lage in Syrien
Der Europäische Rat nimmt die Ankündigung von VN-Generalsekretär Ban Ki-Moon zur Kenntnis,
am 22. Januar 2014 eine Syrien-Konferenz einzuberufen, um einen echten und alle Seiten
einbeziehenden demokratischen Übergang in Syrien entsprechend dem Genfer Kommuniqué
vom 30. Juni 2012 herbeizuführen. Er ist tief besorgt angesichts der nach wie vor ernsten
humanitären Lage in Syrien und der schwerwiegenden Auswirkungen der Krise auf die
Nachbarländer. Im Hinblick auf die Geberkonferenz zu Syrien am 15. Januar 2014 in Kuwait
erinnert der Europäische Rat an die führende Rolle der EU, die sich mit der Bereitstellung von
über 2 Mrd. EUR seit Beginn der Krise an die Spitze der internationalen Hilfsbemühungen
gesetzt hat.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf
2. Syrien-Krise: EU und VN-Partnerorganisationen wollen Syrern helfen
Die Kommission unterzeichnete am 18.12. mit Organisationen der Vereinten Nationen (VN) drei
wichtige Verträge über insgesamt 147 Mio. EUR, die es ermöglichen, dringend benötigte Hilfe
für die direkt von der Syrien-Krise betroffenen Menschen zu leisten. Die Leiter des VNFlüchtlingskommissariats (UNHCR), des Welternährungsprogramms (WEP) und des
Kinderhilfswerks (UNICEF), die am 18.12. in Brüssel mit Kristalina Georgieva, der EUKommissarin für humanitäre Hilfe, zusammentrafen, nahmen an der feierlichen Unterzeichnung
teil, mit der die Bereitstellung dieser umfangreichen humanitären Gelder besiegelt werden soll.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1284_de.htm
3. Keine Entlastung Frankreichs in Zentralafrikanischer Republik
Der Europäische Rat beschloss keine Maßnahmen zur Unterstützung der französischen
Militärintervention in der Zentralafrikanischen Republik. Die EU-Außenbeauftragte wird jedoch
ersucht, im Januar einen Bericht über den möglichen Einsatz von EU-Instrumenten vorzulegen.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf
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III. Arbeit, Soziales, Chancengleichheit, Gesundheit
1. Europäischer Rat für Reformen in Wirtschafts- und Sozialpolitik
Der
Europäische
Rat
begrüßt
den
Jahreswachstumsbericht
2014
und
den
Warnmechanismusbericht, die beide von der Kommission vorgelegt wurden. Vorrangig gelte es,
die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen – insbesondere die
Jugendarbeitslosigkeit, auch durch die vollständige Umsetzung der Jugendgarantie – sowie die
das Funktionieren des Arbeitsmarkts betreffenden Reformen weiterzuverfolgen. Hierzu gehörten
die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die Anpassung der Entwicklung der Arbeitskosten an
die
Produktivitätssteigerung,
die
Beseitigung
des
Missverhältnisses
zwischen
Qualifikationsangebot und –nachfrage und die Erhöhung der Mobilität der Arbeitskräfte. Die
wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung komme voran.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf
2. Beschäftigungs- und sozialpolitische Schlüsselindikatoren für WWU
Der Europäische Rat bekräftigte am 19./20.12. die Bedeutung des Sozialbereichs im Rahmen
des Europäischen Semesters. Dies erfordere einen Fortschrittsanzeiger mit beschäftigungs- und
sozialpolitischen Schlüsselindikatoren. Die Beratungen über die Beratungen über die
Verwendung von beschäftigungs- und sozialpolitischen Indikatoren seien entsprechend den
Vorgaben der Kommission zügig weiterzuführen, damit diese neuen Instrumente im Rahmen des
Europäischen Semesters 2014 verwendet werden können.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf
3. Portabilität von Zusatzrentenansprüchen
Der Rat verabschiedete am 16.12. seinen mit dem Europäischen Parlament abgestimmten
Standpunkt (politische Einigung) zum Vorschlag für eine Richtlinie über Mindestvorschriften zur
Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern durch Verbesserung der Begründung und Wahrung
von Zusatzrentenansprüchen. Als Unverfallbarkeitsfrist sind höchstens drei Jahre vorgesehen.
Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaten vier Jahre Zeit zur Umsetzung. Das
EP-Plenum wird im Februar abstimmen.
http://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/infopress/20131209IPR30302/20131209IP
R30302_en.pdf
http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/13/st17/st17380.en13.pdf
4. EP-Ausschuss billigt Hilfsfonds für die Ärmsten
Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments billigte am 17.12. mit 30 zu zwei
Stimmen ohne Enthaltungen den mit dem Rat gefundenen Kompromiss zum Fonds für
europäische Hilfen für die Ärmsten (Fund for European Aid to the Most Deprived, FEAD) in 20142020. Wie in der vorausgegangenen Periode (2007-2013) stehen 3.5 Mrd. EUR zur Verfügung.
Der Fonds ersetzt das bisherige Programm für Nahrungsmittelhilfe und gewährt zusätzliche
Unterstützungen für die Befriedigung von Grundbedürfnissen. Das Plenum wird im Februar
abstimmen. Dank Übergangsregelungen kann der Fonds ab 01.01.14 tätig werden.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20131216IPR31036/html/Aid-tothe-most-deprived-Employment-Committee-backs-EPCouncil-deal
5. Rat verabschiedet Verordnung zum Globalisierungsfonds
Der Rat fasste am 16.12. einen Beschluss über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung (2014-2020). Der Fonds wird außerhalb des EU-Haushalts geführt. Es stehen
maximal 150 Mio. EUR zur Verfügung.
http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/13/pe00/pe00099.de13.pdf
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6. Einigung über Tabakrichtlinie
Bei den Trilogverhandlungen einigten sich die Vertreter des Rats und des Europäischen
Parlaments am 17.12. auf eine Neufassung der Tabakrichtlinie. Demnach müssen alle
Zigaretten- und Tabakpackungen künftig Gesundheitswarnungen und sogenannte Schockfotos
auf Vorder- und Rückseite tragen, die mindestens 65 % ihrer Fläche ausmachen. Zusatz- und
Geschmacksstoffe wie Menthol sind nach einer Übergangsfrist künftig verboten. Auch für
elektronische Zigaretten werden Gesundheitswarnungen verpflichtend. E-Zigaretten gelten
generell nicht als Medizinprodukte. Den Mitgliedstaaten steht es jedoch frei, sie als
Medizinprodukte zu behandeln.
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11938_de.htm
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-1177_en.htm
IV. Ernährung, Landwirtschaft, Fischerei
a) Ernährung
1. Vorschläge über das Klonen von Tieren und zu neuartigen Lebensmitteln
Die Kommission hat am 18.12. die Entwürfe für drei Rechtsakte über das Klonen von Tieren und
über neuartige Lebensmittel angenommen, mit denen die Rechtssicherheit in diesem Bereich
erhöht werden soll. Zwei dieser Vorschläge betreffen das Klonen: Der erste verbietet den Einsatz
der Klontechnik bei landwirtschaftlichen Nutztieren und die Einfuhr von Klonen solcher Tiere,
der zweite das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren. Mit dem Entwurf des
Rechtsakts zu neuartigen Lebensmitteln wird die derzeitige Verordnung über neuartige
Lebensmittel überarbeitet. Ziel ist es, neuen und innovativen Lebensmitteln den Zugang zum
EU-Markt zu erleichtern, dabei aber nach wie vor ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu
gewährleisten.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1269_de.htm
http://ec.europa.eu/food/food/biotechnology/novelfood/initiatives_en.htm
http://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/cloning.htm
http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_238_en.pdf
2. Debatte über obligatorische Angabe des Ursprungs von Fleisch
Die Kommission hat am 17.12. einen Bericht veröffentlicht, in dem erörtert wird, ob die
Ursprungskennzeichnung von als Zutat verwendetem Fleisch künftig verpflichtend sein sollte.
Der Bericht dient als Basis für Diskussionen mit dem EU-Parlament und den EU-Staaten. In
diesem Bericht wurden drei Szenarien untersucht: 1) Beibehaltung einer freiwilligen
Ursprungskennzeichnung (Status quo), 2) Einführung einer obligatorischen Kennzeichnung mit
der Angabe a) EU/Nicht-EU oder b) EU/bestimmter Drittstaat (z. B. Brasilien) und 3) Einführung
einer obligatorischen Kennzeichnung unter Angabe des betreffenden EU-Mitgliedstaats oder
Drittstaats. Das Interesse der Verbraucher an einer Kennzeichnung sei groß (90 %), allerdings
sinke schon bei Mehrkosten von 10 % die Zahlungsbereitschaft um 60-80 %.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1265_de.htm
http://ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/foodlabelling/proposed_legislation_en.htm
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b) Landwirtschaft
1. Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
Der Rat für Landwirtschaft verabschiedete am 16.12. das Paket zur Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik. Zu diesem Paket gehört auch eine Verordnung mit Übergangsmaßnahmen für 2014.
Das Europäische Parlament hatte bereits im November zugestimmt.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/agricult/140120.pdf
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-1157_en.htm?locale=en
http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/index_en.htm
2. Verordnung über De-minimis-Beihilfen in der Landwirtschaft
Am 18.12. hat die Kommission eine Verordnung verabschiedet, mit der die Höchstgrenze für
geringfügige Beihilfen (De-minimis-Beihilfen) angehoben und genauer definiert wird, wann
solche Beihilfen nicht als staatliche Beihilfen anzusehen sind. Bislang galt, dass Beihilfen, die in
einem Zeitraum von drei Steuerjahren weder 7500 EUR je Empfänger noch eine Höchstgrenze
von 0,75 % des für jeden Mitgliedstaat festgelegten Produktionswerts der Landwirtschaft
übersteigen, als Beihilfen zu betrachten waren, die den Wettbewerb nicht verzerren. Mit der
neuen Verordnung, die ab dem 1. Januar 2014 gilt, wird der Betrag pro Empfänger auf
15 000 EUR in einem Zeitraum von drei Steuerjahren und die Höchstgrenze je Mitgliedstaat auf
1 % des Produktionswerts der Landwirtschaft angehoben.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1291_de.htm
V. Binnenmarkt, Steuern, Wettbewerbsrecht
a) Binnenmarkt und Verbraucherschutz
1. Kommission geht Probleme bei grenzüberschreitender Paketzustellung an
Die Kommission hat am 16.12. eine Mitteilung über die Vollendung des Binnenmarkts für die
Paketzustellung angenommen. Dahinter steht der Wunsch, den elektronischen Handel in der EU
stärker zu fördern und gleichzeitig erschwingliche und hochwertige Paketzustellungsdienste zu
gewährleisten. Die Kommission erstrebt mehr Transparenz und Informationen: durch (i)
spezielle Plattformen (Webportale) und Internetwerkzeuge, die Vergleiche ermöglichen, (ii) die
Förderung freiwilliger Verhaltenskodizes bzw. bewährter Praktiken und (iii) die Sammlung
relevanter Marktdaten über inländische und grenzüberschreitende Paketströme. Zusteller,
Online-Einzelhändler und Verbraucherverbände sollen sich gemeinsam für eine bessere
Zusammenarbeit bei den Beschwerde- und Verbraucherschutzverfahren einsetzen.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1254_de.htm
http://ec.europa.eu/internal_market/e-commerce/parcel-delivery/index_de.htm
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2. Parlament und Rat einigen sich auf Regeln für Wirtschaftsprüfer
Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat die Einigung der Unterhändler von EU-Parlament und
Mitgliedsstaaten am 17.12. auf strengere Regeln für Wirtschaftsprüfer begrüßt. Börsennotierte
Unternehmen und Finanzinstitute müssen ihre Wirtschaftsprüfer künftig spätestens alle zehn
Jahre wechseln. Sie werden ermutigt, gemeinsame Audits durch mehrere Prüfgesellschaften
durchführen zu lassen. Das Rotationsprinzip soll gewährleisten, dass Prüfer und Geprüfte sich
nicht zu sehr aneinander gewöhnen und eine professionelle Skepsis auf Seiten der Prüfer
gewahrt bleibt. Abschlussprüfer, die die Bilanz eines Unternehmens testieren, dürfen das
Unternehmen nicht gleichzeitig beraten, etwa in Steuerfragen.
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11928_de.htm
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-1171_en.htm
http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/reform/
3. Mehr Transparenzpflichten für Großunternehmen
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments billigte am 17.12. Regelungen für mehr
Transparenz bei Großunternehmen. Diese sollen verpflichtet werden, über ihre Beachtung von
Kriterien zum Umweltschutz und zur sozialen Verantwortung zu berichten. Der Ausschuss
erteilte dem Berichterstatter ein Mandat für Verhandlungen mit dem Rat.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20131216IPR31032/html/MEPsback-plans-to-boost-transparency-on-firms%E2%80%99-environmental-and-social-impact
4. Einigung über einheitliches Ladegerät für Handys
Bei ihren Trilogverhandlungen einigten sich Rat und Europäisches Parlament am 19.12. über
Normen für Elektrogeräte. Hierzu gehört auch ein einheitliches System zum Laden der Batterien
von Mobiltelefonen. Dieses soll von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren eingeführt
und von der Industrie nach einem weiteren Jahr umgesetzt werden. Rat und EP müssen noch
förmlich zustimmen. Die Plenarabstimmung im Europäischen Parlament könnte im März 2014
erfolgen.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/content/20131219IPR31414/html/Common-charger-for-all-mobile-phones-on-the-way
b) Steuern
Europäischer Rat bekräftigt Forderung nach Steuerreformen
Unter Hinweis auf seine Schlussfolgerungen vom Mai 2013 fordert der Europäische Rat weltweit
und auf EU-Ebene weitere Fortschritte insbesondere bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und
Steuerhinterziehung, aggressiver Steuerplanung, Gewinnkürzung und –verlagerung sowie
Geldwäsche. Anfang 2014 soll der bisher von Luxemburg und Österreich blockierte
automatische Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung von allen Mitgliedstaaten
gebilligt werden. Die Verhandlungen mit europäischen Drittstaaten zur Übernahme dieses
Verfahrens sollen beschleunigt werden. Bis März 2014 soll die überarbeitete Richtlinie über die
Besteuerung von Zinserträgen angenommen werden. Das gemeinsame Steuersystem von Mutterund Tochtergesellschaften sollte rasch geändert werden.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf
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c) Wettbewerbsrecht
1. Kommission versabschiedet Verordnung über De-minimis-Beihilfen
Die Kommission beschloss am 18.12, eine revidierte Fassung der Verordnung über De-minimisBeihilfen. Diese Beihilfen, die einem bestimmten Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum
gewährt werden, gelten nicht als Beihilfen und müssen daher nicht der Kommission zuvor
notifiziert werden. Der auf 200 000 EUR festgesetzte De-minimis-Beihilfen-Höchstbetrag, den
ein einziges Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren pro Mitgliedstaat erhalten darf,
wird beibehalten. Der Höchstbetrag für Unternehmen, die im gewerblichen Straßengüterverkehr
tätig sind, wird bei 100 000 EUR belassen. Die Verordnung gilt nicht für Landwirtschaft,
Fischerei und Ausfuhrbeihilfen. Die Verordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1293_en.htm?locale=en
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/de_minimis_regulation_de.pdf
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/block.html
2. Konsultation zu Beihilfevorschriften für Energie und Umweltschutz
Die Kommission ersucht um Stellungnahme zu ihrem Vorschlag für überarbeitete
Beihilfeleitlinien zur Beurteilung staatlicher Förderprojekte in den Bereichen Energie und
Umweltschutz. Diese Überarbeitung ist Teil einer umfassenden Initiative zur Modernisierung
des EU-Beihilferechts. Die Kommission schlägt vor, den Geltungsbereich der bestehenden
Umweltbeihilfeleitlinien auf Beihilfemaßnahmen im Energiewesen auszudehnen und die
Vorschriften für die beihilferechtliche Würdigung zu präzisieren und zu vereinfachen.
Stellungnahmen können bis zum 14. Februar 2014 übermittelt werden.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1282_de.htm
3. Konsultation zum Entwurf der neuen Gruppenfreistellungsverordnung
Die Kommission fordert alle interessierten Kreise auf, zum Entwurf der überarbeiteten Fassung
der Allgemeinen (AGVO) Stellung zu nehmen. Nach dieser AGVO sollen beihilferechtlich
unproblematische Gruppen von Beihilfen nicht mehr der vorherigen Prüfung durch die
Kommission unterzogen werden, so dass die Mitgliedstaaten die jeweiligen Beihilfen ohne
vorherige Anmeldung bei der Kommission gewähren können. Im überarbeiteten Entwurf wurden
neue Gruppen von Beihilfen aufgenommen. Ferner ist eine weitere Vereinfachung der Prüfung
vorgesehen, so dass der Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden
sinken wird. Darüber hinaus soll die nachträgliche Kontrolle der von der Pflicht zur vorherigen
Anmeldung freigestellten Beihilfen verbessert werden.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1281_de.htm
4. Konsultation zu Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation
Die für Wettbewerb zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission hat heute den
Entwurf eines Unionsrahmens zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht, in dem festgelegt ist,
unter welchen Voraussetzungen die Mitgliedstaaten in Zukunft staatliche Beihilfen für
Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten (FuEuI) gewähren dürfen.
Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation können bis zum 20. Februar 2014
übermittelt werden. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen wird die
Kommission dann einen neuen FuEuI-Unionsrahmen annehmen, der am 1. Juli 2014 in Kraft
treten wird.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1300_de.htm
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2013_state_aid_rdi/index_en.html
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5. Beihilfen für spanische Profifußballclubs überprüft
Die Kommission untersucht mehrere öffentliche Unterstützungsmaßnahmen zugunsten
spanischer Profifußball-Vereine, darunter Real Madrid, FC Barcelona und FC Valencia. Die
Kommission hält es für möglich, dass die begünstigten Vereine durch die betreffenden
Maßnahmen erhebliche Vorteile gegenüber jenen Clubs genossen, die ohne eine solche
Unterstützung wirtschaften müssen. Keine dieser Maßnahmen war bei der Kommission als
Beihilfe zur Genehmigung angemeldet worden. Die Kommission war vielmehr von betroffenen
Bürgern darüber in Kenntnis gesetzt worden.
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11932_de.htm
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1287_de.htm
6. Kartellbuße gegen Siemens bestätigt
Der Europäische Gerichtshof wies die das Kartell auf dem Markt für gasisolierte Schaltanlagen
betreffenden Rechtsmittel von Siemens, Mitsubishi und Toshiba zurück. Damit werden die gegen
Siemens verhängte Geldbuße in Höhe von 396,56 Mio. Euro und die Feststellung der Beteiligung
von Mitsubishi und Toshiba am Kartell rechtskräftig.
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2013-12/cp130161de.pdf
7. Untersuchung zur Übernahme von E-Plus durch Telefónica Deutschland
Die Kommission hat am 20.12. eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die
für Deutschland geplante Übernahme von E-Plus durch Telefónica Deutschland mit den
EU-Fusionskontrollvorschriften im Einklang steht. Beide Unternehmen bieten über ihre eigenen
Mobilfunknetze Mobilfunkdienste in Deutschland an. Aus Sicht der Kommission könnte die
Übernahme den Wettbewerb in der deutschen Mobilfunkbranche auf dem Endkundenmarkt
sowie auf den Märkten für den Großkundenzugang und den Verbindungsaufbau schwächen. Die
Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 14. Mai 2014, einen
endgültigen Beschluss erlassen.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1304_de.htm
VI. Wirtschaft, Energie, Währung und Finanzen
a) Wirtschaft
1. Noch keine Einigung über Partnerschaften für Wettbewerbsfähigkeit
Im Europäischen Rat am 19./20.12. bestand Einigkeit dahingehend, dass im EuroWährungsgebiet die Koordination der wirtschaftspolitischen Maßnahmen zu verstärken ist. Zur
Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit sollen Mitgliedstaaten selbst Verpflichtungen formulieren
können, die eine Partnerschaft zwischen dem jeweiligen Mitgliedstaat, der Kommission und dem
Rat begründen. Diese Verpflichtungen werden jedoch nur dann rechtsverbindlich, wenn den
Mitgliedstaaten hierfür finanzielle Unterstützung gewährt wird. Der Präsident der Europäischen
Investitionsbank wird in diese Arbeiten eingebunden. Der Europäische Rat will im Oktober 2014
eine Einigung über die Partnerschaften und den Solidaritätsmechanismus erzielen. Die
Haushaltshoheit der Mitgliedstaaten sei zu wahren.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf
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2. EU-Strategie für den Alpenraum
Unter Hinweis auf seine Schlussfolgerungen vom Juni 2011 und die Schlussfolgerungen des
Rates über den Mehrwert makroregionaler Strategien vom Oktober 2013 ersucht der
Europäische Rat die Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bis Juni 2015 eine
EU-Strategie für den Alpenraum auszuarbeiten.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf
b) Währung und Finanzen
1. Europäischer Rat für raschen Abschluss der Bankenunion
Der Europäische Rat begrüßt die abschließende Einigung zwischen den Gesetzgebern über die
Richtlinie über Einlagensicherungssysteme und die Richtlinie über die Sanierung und
Abwicklung von Banken. Er begrüßt ferner die vom Rat erzielte allgemeine Ausrichtung und die
spezifischen Schlussfolgerungen des Rates zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus.
Zusammen mit dem bereits angenommenen einheitlichen Aufsichtsmechanismus werde der
einheitliche Abwicklungsmechanismus einen entscheidenden Schritt zur Vollendung der
Bankenunion darstellen. Der Europäische Rat ruft die Gesetzgeber dazu auf, den einheitlichen
Abwicklungsmechanismus noch vor Ende der derzeitigen Legislaturperiode anzunehmen.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf
2. Kritik aus Europäischem Parlament an Plänen zur Bankenabwicklung
Parlamentspräsident Martin Schulz übermittelte den Staats- und Regierungschefs der EU am
19.12. die Forderungen des Europaparlaments. Die Bankenunion könne nur funktionieren, sagte
Martin Schulz, wenn es statt vieler einzelstaatlicher Ansätze eine europäische Lösung gebe. Nur
so könnten wichtige Entscheidungen im Ernstfall schnell genug getroffen werden.“Kann eine
Bank nicht innerhalb eines Wochenendes abgewickelt werden, um einen Ansturm auf die Banken
zu verhindern, dann ist das System zu kompliziert”, sagte Schulz. “Hier muss die Kommission
eine zentrale Rolle spielen und nicht undurchsichtige Gremien mit undurchsichtigen
Interessen”, fügte er hinzu. Der Parlamentspräsident kritisierte auch Pläne für die
Übergangszeit, die einen Abwicklungsmechanismus mit nationalen Töpfen vorsehen.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20131219STO31402/html/EUGipfel-Schulz-kritisiert-Pl%C3%A4ne-der-Finanzminister-zur-Bankenunion
3. Draghi benennt wesentliche Elemente für Bankenabwicklung
EZB-Präsident Mario Draghi forderte am 16.12. im Wirtschaftsausschuss des Europäischen
Parlaments den Rat und das EP auf, sobald wie möglich einen robusten Mechanismus zur
Bankenabwicklung zu schaffen, der drei Elemente enthält: (i) ein einziges System, (ii) eine
einzige Behörde und (iii) einen einzigen Fonds. „Es können nicht hunderte Leute einander über
die Lebensfähigkeit einer Bank konsultieren“, fügte er hinzu. In einem Interview (Der Spiegel,
30.12.) erkannte Draghi an, dass nach dem Beschluss des Ecofin-Rats vom 18.12. ein Verfahren
existiere, wonach Rat und Kommission innerhalb von 24 Stunden über den Beschluss des
Exekutivausschusses des Abwicklungsgremiums entscheiden müssten. Da andernfalls eine
Liquidierung der Bank drohe, sei genug Druck vorhanden, um eine Lösung zu finden.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20131216IPR31007/html/Draghiallies-with-MEPs-against-a-bad-banking-union
http://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2013/html/sp131216.en.html
http://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2013/html/sp131230.en.html
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4. Kompromiss zur Sanierung und Abwicklung von Banken bestätigt
Die Vertreter des Rats billigten am 20.12. auf Botschafterebene (AstV) die am 11.12. im Trilog
mit dem Europäischen Parlament gefundene Einigung über die Richtlinie zur Sanierung und
Abwicklung von Banken. Dies ermöglicht eine baldige Verabschiedung der Richtlinie durch das
Europäische Parlament und durch den Rat in erster Lesung.
Die Richtlinie kann dann am 01.01.15 in Kraft treten. Danach sollen ab 01.01.16 nur noch in
Ausnahmefällen öffentliche Mittel zur Bankenrettung eingesetzt werden. Wesentlicher Inhalt ist
eine vorrangige Haftung der Privatgläubiger. Bei Pleitebanken haften zuerst die Eigentümer,
dann nachrangige und vorrangige Anleihegläubiger und zuletzt ungesicherte Einleger mit
Anlagen über 100.000 EUR. Anlagen bis 100.000 EUR bleiben gesichert. Bei einer
Rekapitalisierung haben zuerst private Gläubiger 8 % der Bilanzsumme einzubringen. Danach
kann der von den Banken selbst zu finanzierende Abwicklungsfonds sich in Höhe von bis zu 5 %
der gesamten Verbindlichkeiten beteiligen. Die Mitgliedstaaten müssen nationale
Abwicklungsfonds schaffen, die bis 2025 mit Mitteln in Höhe von 1 % der gedeckten Einlagen
ausgestattet sind.
Deutschland, Österreich und Finnland bekräftigten in einer Erklärung, dass Abweichungen vom
Vorrang der Haftung der Privatgläubiger nur nach Feststellung einer außergewöhnlichen Lage
durch die Kommission in Frage kommen. Alle dadurch entstehenden Kosten für die öffentliche
Hand müssten allein vom betroffenen Mitgliedstaat getragen werden.
Für den Euroraum ist am 18.12. in einer Sondersitzung des Ecofin-Rates eine Einigung über
einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus mit einem eigenen Abwicklungsfonds (s.o.)
erzielt worden. Nach dem Verständnis von Deutschland, Österreich und Finnland gelten die
nationalen Sondermaßnahmen (Government Stabilisation Tools) nicht für den einheitlichen
Abwicklungsfonds.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ecofin/140277.pdf
(Pressemitteilung)
http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=EN&t=PDF&gc=true&sc=false&f=ST%2017958%
202013%20INIT&r=http%3A%2F%2Fregister.consilium.europa.eu%2Fpd%2Fen%2F13%2Fst1
7%2Fst17958.en13.pdf (Final compromise text)
http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=EN&t=PDF&gc=true&sc=false&f=ST%2017957%
202013%20INIT&r=http%3A%2F%2Fregister.consilium.europa.eu%2Fpd%2Fen%2F13%2Fst1
7%2Fst17957.en13.pdf (Vermerk zum Verfahren)
c) Energie
Vergünstigungen für stromintensive Betriebe in Deutschland überprüft
Die Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um festzustellen, ob die den
stromintensiven Unternehmen gewährte Teilbefreiung von einer Umlage zur Förderung
erneuerbarer Energien in Deutschland (sogenannte „EEG-Umlage“) mit EU-Beihilfevorschriften
im Einklang steht. Auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der Fassung 2012
(EEG 2012) wird stromintensiven Unternehmen eine Teilbefreiung von der EEG-Umlage gewährt.
Die Kommission wird außerdem die Teilbefreiung von der EEG-Umlage prüfen, die gewährt wird,
wenn die Strommenge eines Lieferanten zu mindestens 50 % aus inländischen Kraftwerken
stammt, die erneuerbare Energie nutzen („Grünstromprivileg“). Die öffentliche Förderung der
Erzeuger erneuerbarer Energien dagegen sei mit den Leitlinien der Kommission über staatliche
Umweltschutzbeihilfen 2008 im Einklang.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1283_de.htm
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VII. Justiz und Inneres
1. Reaktion auf Migrationsströme im Mittelmeerraum
Der Europäische Rat begrüßt die Mitteilung der Kommission in der in Reaktion auf die Tragödie
von Lampedusa operative Maßnahmen skizziert wurden. Vorrangig sollte ein verstärkter Dialog
mit Drittländern geführt werden, um zu verhindern, dass Migranten auf gefährlichen Routen in
die EU einzureisen versuchen. Informationskampagnen, regionale Schutzprogramme,
Mobilitätspartnerschaften und eine wirksame Rückkehrpolitik seien wichtige Komponenten
dieses Ansatzes. Große Bedeutung komme der Neuansiedlung schutzbedürftiger Personen zu.
Notwendig seien auch eine Verstärkung der Grenzüberwachungseinsätze von FRONTEX und
Maßnahmen gegen Schleuserkriminalität und Menschenhandel sowie zur Gewährleistung einer
angemessenen Solidarität gegenüber Mitgliedstaaten mit hohem Migrationsdruck.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/140268.pdf
2. Programme im Bereich Justiz und Grundrechte 2014-2020
Der Rat verabschiedete am 16.12. die Verordnungen zur Einrichtung des Programms "Justiz" für
den Zeitraum 2014 bis 2020 sowie zur Einrichtung des Programms "Rechte, Gleichstellung und
Unionsbürgerschaft" für den Zeitraum 2014 bis 2020. Das Programm Justiz fördert die zivil- und
strafrechtliche Zusammenarbeit sowie die justizielle Ausbildung. Das Programm für Rechte
ersetzt die bisherigen Programme für Grundrechte, das Programm Daphne und den
Nichtdiskriminierungsteil des Programms Progress.
http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/13/pe00/pe00090.de13.pdf
http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/13/pe00/pe00089.de13.pdf
3. Dialog mit Türkei über Visa-Liberalisierung
Kommissarin Cecilia Malmström hat am 16.12. in Ankara gemeinsam mit dem türkischen
Innenminister Muammer Güler ein Rückübernahmeabkommen der EU mit der Türkei
unterzeichnet. Damit soll die gegenseitige Rückübernahme von illegal Eingereisten erleichtert
werden. Das Abkommen muss nunmehr von beiden Seiten ratifiziert werden. Gleichzeitig ist
zusammen mit dem türkischen Außenminister Ahmet Davutoğlu ein Dialog über die VisaLiberalisierung der EU mit der Türkei begonnen werden. Ziel der Verhandlungen über die
Visaliberalisierung ist es, die Visaplicht für türkische Staatsbürger, die für Kurzaufenthalte in
den Schengen-Raum der EU reisen, abzuschaffen. Ein von der EU-Kommission erstellter Fahrplan
listet alle Anforderungen auf, die von der Türkei vor einer Visaliberalisierung erfüllt werden
müssen.
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11922_de.htm
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1259_en.htm
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VIII. Umwelt
1. Neues Maßnahmenpaket für saubere Luft in Europa
Die Kommission hat am 18.12. ein Paket mit mehreren Teilen vorgeschlagen: (i) Ein neues
Programm „Saubere Luft für Europa“ mit neuen Luftqualitätszielen für den Zeitraum bis 2030.
Das Paket umfasst Unterstützungsmaßnahmen zur Senkung der Luftverschmutzung, mit
Schwerpunkt auf der Verbesserung der Luftqualität in Städten, der Förderung von Forschung
und Innovation sowie der Förderung der internationalen Zusammenarbeit, (ii) eine
überarbeitete Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen mit strengeren nationalen
Emissionshöchstmengen für die sechs wichtigsten Schadstoffe und (iii) ein Vorschlag für eine
neue Richtlinie zur Verringerung der Verschmutzung durch mittelgroße Feuerungsanlagen, wie
z. B. Kraftwerke für Straßenblöcke oder große Gebäude sowie kleine Industrieanlagen.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1274_de.htm
http://ec.europa.eu/environment/air/clean_air_policy.htm
2. Verteuerung des Emissionshandels („Backloading“)
Der Rat fasste am 16.12. einen Beschluss zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zur
Klarstellung der Bestimmungen über den zeitlichen Ablauf von Versteigerungen von
Treibhausgasemissionszertifikaten. Hierdurch kann die Versteigerung von 900 Millionen
Zertifikaten zurückgehalten werden, um den Preis zu erhöhen.
http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/13/pe00/pe00114.de13.pdf
http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/13/st17/st17307.de13.pdf
http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/13/st17/st17307-ad01.de13.pdf
3. EP-Ausschuss billigt Einigung zu CO2-Emissionen von neuen PKW
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte am 17.12. mit 35 zu 9 Stimmen bei
einer Enthaltung für den mit dem Rat gefundenen Kompromiss zur Verringerung von
Autoabgasen. Danach gilt ab 2020 eine Norm von 95g CO2 pro km für 95 % der Neufahrzeuge.
Ab 2021 müssen alle Fahrzeuge diese Norm erfüllen. Bis 2022 können sich die Hersteller jedoch
über „Supercredits“ für Elektrofahrzeuge einen Ausgleich verschaffen.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20131216IPR31010/html/CarCO2-emissions-Environment-Committee-backs-agreement-with-Council
IX. Verkehr
1. Einfachere und umweltfreundlichere Mobilität in der Stadt
Die Kommission wird Städte und Gemeinden im Rahmen eines neuen Pakets zur „Mobilität in
der Stadt“, das am 17.12.verabschiedet wurde, künftig noch stärker unterstützen. Sie wird den
Austausch bewährter Praktiken fördern, gezielte finanzielle Unterstützung leisten sowie in
Forschung und Entwicklung investieren. Darüber hinaus regt sie die Ausarbeitung von „Plänen
für eine nachhaltige urbane Mobilität“ an, um die Umstellung auf sauberere und nachhaltigere
Verkehrsmittel in städtischen Gebieten zu fördern.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1255_de.htm
http://ec.europa.eu/transport/themes/urban/ump/index_en.htm
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2. EP-Verkehrsausschuss für Liberalisierung des Schienenpersonenverkehrs
Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments billigte am 17.12. das vierte
Eisenbahnpaket. Dieses sieht mehr Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen, besseren
Zugang von Wettbewerbern zur Bahninfrastruktur und eine Harmonisierung der
Sicherheitszertifizierung vor. Der Ausschuss beauftrage seine Unterhändler in Gespräche mit
dem Rat einzutreten.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20131217IPR31103/html/FourthRailway-Pack-lifting-market-entry-barriers-to-improve-passenger-services
X. Medien und Informationsgesellschaft - Forschung
Universität des Saarlandes und MPI forschen zu Sicherheit im Internet
Der Europäische Forschungsrat hat am 18.12. Förderungen in Millionenhöhe an
13 EU-Forschungsprojekte vergeben. Insgesamt sind 45 Forscher aus elf Ländern beteiligt, zwölf
davon kommen aus Deutschland. Die so genannten Synergie-Finanzhilfen gehen an Teams von
zwei bis vier Spitzenforschern, die sich aufgrund ihrer ergänzenden Fähigkeiten, Kenntnisse und
Ressourcen einzigartige und bahnbrechende Ergebnisse zum Ziel setzen können. Die Projekte
erhalten für die kommenden sechs Jahre jeweils bis zu 15 Mio. Euro. In Deutschland erhalten
unter anderem Michael Backes von der Universität des Saarlandes sowie Peter Druschel, Rupak
Majumdar und Gerhard Weikum vom Max-Planck-Institut knapp 10 Mio. Euro für ihr
Forschungsprojekt zur Internetsicherheit.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1270_de.htm
http://erc.europa.eu/sites/default/files/press_release/files/press_release_syg2013_results.pdf
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