Tipps und Meldungen
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Tipps und Meldungen Register Tipps & Meldungen Sicherheit Wie Sie beim Online-Einkauf auf Nummer sicher gehen Der Einkauf bei einem OnlineShop ist bequem und oft auch deutlich günstiger als beim Händler um die Ecke. Doch es gibt unter den Online-Händlern auch schwarze Schafe, die mit Billigangeboten locken und dann nach Vorauskasse die Ware nicht liefern. Dann haben Sie statt einer Zeit- und Geldersparnis nur Ärger und unter Umständen Ihr Geld verloren. Um solchen Schaden zu verhüten, empfiehlt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM), dass Sie beim Einkauf diese fünf Tipps beachten: 1. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Lassen Sie sich nicht von knalligen Webseiten beeindrucken. Zeichen für die Seriosität eines Online-Shops sind ein Impressum mit voller Anschrift und Nennung des Geschäftsführers oder Inhabers, günstige Service-Telefonnummern, dazu verständliche Geschäftsbedingungen (AGB). Auch sollten Versandarten, Transportkosten und Lieferzeiten klar genannt werden. Viele Shops werden von unabhängigen Experten geprüft und erhalten dafür ein Zertifikat oder Siegel. PC-Anwender-Handbuch Die wirksamste Kontrolle üben aber die Kunden selbst aus. Auf zahlreichen Shopping-, Preisvergleich- und Auktionsseiten finden Sie Bewertungen der Verkäufer. Nehmen Sie nur Händler mit guten Bewertungen in Ihre engere Wahl. 2. Sicher bezahlen: Vertrauliche Bankdaten müssen über eine sichere Internetverbindung übertragen werden. Das ist erkennbar an den Buchstaben „https“ am Anfang der Adresse der Webseite und einem Schloss- oder SchlüsselSymbol im Internet-Browser. Man kann per Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte zahlen. Es gibt auch renommierte BezahlServices zur Kaufabwicklung, bei denen die Kontodaten nur einmal hinterlegt werden. Vorkasse per Überweisung ist zwar weit verbreitet, aber riskanter. 3. Von Zusatzleistungen profitieren: Ein Plus sind zusätzliche Sicherheiten, etwa ein Treuhandservice bei Online-Auktionen. Manche Läden offerieren eine Geld-zurück-Garantie: Ein Dienstleister überweist dann das Geld zurück, falls der Händler nicht liefert. 4. Die wichtigsten Vorgänge dokumentieren: Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie Ihren Einkauf dokumentieren. Dazu Februar 2008 / 5 Tipps und Meldungen speichern Sie am besten die einzelnen Bestellschritte inklusive Geschäftsbedingungen (AGB). E-Mails, in denen der Händler die Order bestätigt, sollten Sie als Kunde ebenfalls aufbewahren. 5. Im Fall der Fälle das Widerrufsrecht nutzen: Die Ware ist gerade geliefert, doch sie erfüllt nicht Ihre Erwartungen? Binnen zwei Wochen dürfen Sie sie an den Verkäufer zurückschicken. Dann muss dieser den Kaufpreis erstatten – und auch die Rücksendekosten, wenn der Artikel mehr als 40 Euro gekostet hat. 6 / Februar 2008 PC-Anwender-Handbuch Tipps und Meldungen Register Tipps & Meldungen Sicherheit Böse Nachbarschaft: Hüten Sie sich vor dieser neuen Betrugsmasche Haben auch Sie in der letzten Zeit eine E-Mail bekommen, dass sich jemand nach Ihnen erkundigt hätte? Sie denken dann vielleicht an Ihre alten Schulkameraden, Nachbarn oder Freunde und möchten neugierig wissen, wer da Kontakt mit Ihnen aufnehmen will. Und damit gehen Sie in die Falle! Denn wenn Sie auf den Link in der E-Mail klicken, gelangen Sie zur Seite www.nachbarschaft24.com oder www.nachbarschaft24.net. Dort sollen Sie sich dann anmelden, um die angebliche Nachricht zu lesen. Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Anschrift sind wahrscheinlich in dem Formular bereits ausgefüllt. Hier im Kleingedruckten stehen die Kosten. Hier warten keine netten Nachbarn und Freunde auf Sie, sondern nur eine Rechnung im PDF-Format Geben Sie jetzt Ihr Geburtsdatum ein und setzen Sie den Haken dafür, dass PC-Anwender-Handbuch Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren, bestätigen Sie einen Vertragsabschluss! Dafür will das Unternehmen 9 Euro pro Monat über die Vertragsdauer von zwei Jahren kassieren. Eine echte Gegenleistung erhalten Sie dafür nicht, denn nach der Anmeldung stellen Sie fest, dass keine Nachricht auf Sie wartet. Außerdem sind die Profile der angeblich angemeldeten Nutzer fast völlig leer – kein Wunder, denn diese wurden ebenso wie Sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen auf diese Webseite gelockt. Ihr Konto können Sie nicht löschen, auch die Adresse können Sie nicht selbst ändern oder entfernen. Die angegebene E-Mail-Adresse für den Widerruf funktioniert nicht, und der Support ist nur per Fax erreichbar. Die meisten Opfer dürften zudem von dem angeblichen Vertragsabschluss erst mit dem Erhalt der Rechnung über 54 Euro erfahren. Dann ist es für den Widerspruch eigentlich zu spät. Sollten Sie schon hereingefallen sein, legen Sie dennoch Widerspruch per E-Mail und nach Möglichkeit per Fax ein und verweigern Sie die Zahlung. Sollte die E-Mail nicht zustellbar sein, drucken Sie die Nachricht darüber sowie den Widerspruch aus. Verwahren Sie auch das Faxprotokoll für den unwahrscheinlichen Januar 2008 / 5 Tipps und Meldungen Fall, dass der Anbieter tatsächlich den Rechtsweg beschreitet. Hinweise zum Verhalten bei solchen Internetfallen finden Sie auf folgender Webseite: http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=49511. 6 / Januar 2008 PC-Anwender-Handbuch Tipps und Meldungen Register Tipps & Meldungen Geld sparen Verbraucherzentrale warnt vor Gewinnspiel-Werbung im Internet Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg gehen derzeit besonders viele Beschwerden über unseriöse Internetangebote ein. So hatte ein Potsdamer beim Surfen ein Pop-upFenster angeklickt, das mit einem Auto-Gewinnspiel lockte. Er folgte der Aufforderung, seine persönlichen Daten einzugeben. Kurz darauf erhielt er einen Anruf von der DTD Dienstleistungs GmbH aus Speyer, in dem ihm die Firma einen Gewinnspielbonus versprach und „für die Überweisung“ nach seinen Kontodaten fragte. Wenig später erhielt der junge Mann Vertragsunterlagen für das Gewinnspiel „Premium Chance 100“, obwohl er sich nie ausdrücklich mit einer kostenpflichtigen Teilnahme einverstanden erklärt hatte. Mit seinen Kontodaten wurde eine Einzugsermächtigung für den monatlichen Spieleinsatz in Höhe von 29,90 Euro unterstellt. In anderen Fällen lagen die Beträge noch deutlich höher, wie diese Berichte reingefallener „Kunden“ zeigen: http:// www.ciao.de/Erfahrungsberichte/ SuperChance49__2232016. PC-Anwender-Handbuch Sind Sie selbst betroffen, sollten Sie schnell und entschlossen handeln. Für Verträge, die per Internet oder Telefon zustande kommen, gilt als „Fernabsatzgeschäfte“ eine 14-tägige Widerrufsfrist ab erfolgter Leistung. Sie sollten also am besten direkt schriftlich vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie eine Rechnung erhalten. Aber auch nach Ablauf der 14 Tage haben Sie häufig noch eine rechtliche Handhabe. „Das Gesetz verlangt bei Fernabsatzgeschäften die Zusendung einer Widerrufsbelehrung“, erläutert dazu Sabine Fischer von der Verbraucherzentrale Brandenburg und stellt fest: „Im vorliegenden Fall sandte die DTD Dienstleistungs GmbH aus Speyer keine Widerrufsbelehrung zu und wurde deshalb von uns wegen wettbewerbswidrigen Handelns abgemahnt.“ Nach Auskunft der Verbraucherzentrale lassen sich viele Verbraucher jedoch durch hohe Mahngebühren oder die Androhung von Gerichtsverfahren einschüchtern. Werfen Sie nicht gleich die Flinte ins Korn, sondern holen Sie zunächst eine individuelle Beratung bei der örtlichen Verbraucherzentrale ein. Über das Portal http://www.verbraucherzentrale.de/ finden Sie die nächste Filiale sowie die Angebote zur Telefon- und E-Mail-Bera- August 2007 / 5 Tipps und Meldungen tung. Sofern keine weiteren Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie in wenigen Minuten Auskunft, wie Sie gegen die unberechtigte Forderung am besten vorgehen. Sicherheit Kidnapping digital: Wie Sie sich vor Internet-Erpressern schützen Das Bundeskriminalamt und der WDR warnen vor einer in letzter Zeit vermehrt auftretenden Erpressung von PC-Anwendern durch Computerkriminelle. Diese Verbrecher verschlüsseln die Festplatten der Opfer mit einem Schadprogramm. Anschließend fordern die Erpresser per E-Mail einen Geldbetrag für das Passwort zur Entschlüsselung der Festplatte: „Ich habe Ihre gesamten persönlichen Dateien verschlüsselt. Erst gegen Zahlung von 1.000 Euro kommen Sie da wieder dran.“ Laut Bundesamte für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) richten sich die Erpressungsversuche derzeit hauptsächlich gegen Unternehmen und Verwaltungen. Es kann Sie aber auch jederzeit als Privatperson treffen. Ergreifen Sie daher diese sieben Schutzvorkehrungen: 6 /August 2007 1. Sichern Sie Ihre Daten regelmäßig auf externen Datenträgern wie CD-R, DVD-R oder externer Festplatte. 2. Schützen Sie Ihren PC durch ein aktuelles Antivirenprogramm und eine Firewall. 3. Installieren Sie zeitnah alle Sicherheitspatches für Windows und Ihre Anwendungen. 4. Löschen Sie verdächtige E-Mails sofort. 5. Führen Sie keine Programme aus dem Anhang von E-Mails aus, sofern Sie den Absender nicht kennen und dieses Programm nicht erwartet haben. 6. Überprüfen Sie alle per E-Mail geschickten Dateien mit einem Antivirenprogramm, bevor Sie diese öffnen oder starten. 7. Verwenden Sie einen Browser mit Phishing-Warnfunktion oder ein entsprechendes Schutzprogramm und beachten Sie die Warnungen zu potenziell unsicheren Webseiten wie Warez- und Filesharing-Seiten. Falls Sie dennoch betroffen sein sollten, rät Ihnen das Bundeskriminalamt zu dieser Vorgehensweise: PC-Anwender-Handbuch Tipps und Meldungen 1. Bewahren Sie Ruhe und gehen Sie auf keinen Fall auf Geldforderungen ein! 2. Versuchen Sie, über Sicherheitsforen wie www.buerger-cert.de Informationen zur Entschlüsselung Ihrer Festplatte zu finden. 3. Leiten Sie die Erpressungsmail an die für Sie zuständige Polizeidienststelle weiter, die Sie unter www.polizei-beratung.de finden. . PC-Anwender-Handbuch August 2007 / 7 Tipps und Meldungen Geld sparen Aktien-Spam: So will man Sie mit Empfehlungen für „Kursraketen“ abzocken Wer Mitte Februar eine E-Mail des „Deutschen Anlage Reports“ erhielt und sofort die darin empfohlene Aktie der Hamburger Firma ArtStor AG kaufte und rechtzeitig wieder verkaufte, konnte einen beachtlichen Gewinn einstreichen: Innerhalb von vier Tagen stieg der Aktienkurs um 600 Prozent! An der positiven Geschäftsentwicklung der ArtStor AG lag das nicht, denn diese hat schon am 14. Mai 2002 Konkurs wegen Zahlungsunfähigkeit angemeldet! Die Aktie der ArtStor AG ist daher so gut wie wertlos, ein Penny-Stock mit einem ursprünglichen Kurswert von 3,9 Cent, der kurz auf 27 Cent hochschnellte. Bewirkt wurde dieser Kurssprung durch den massenhaften Versand von E-Mails, in denen im Kern nur stand: „Es geht wieder steil bergauf.“ Dazu wurde eine „dringende Empfehlung“ für den Kauf der Aktie gegeben mit einem Kursziel von 0,25 Euro, das sogar übertroffen wurde. Wer dann noch einstieg, verlor bis zu 80 Prozent, denn die Aktie fiel noch rascher wieder, als sie gestiegen war, und lag zum Redaktionszeitpunkt bei rund 5 Cent. Jede sechste unerwünschte E-Mail ist bereits Aktien-Spam – und die Flut steigt stetig an! An solchen dubiosen „Börsenbriefen“, die als Aktien-Spam oder Stock-Spam bezeichnet werden, verdienen nur die Versender und ein paar wenige Glücksritter, die frühzeitig genug ein- und rechtzeitig wieder aussteigen. Der Aktienkurs der ArtStor AG schnellte Mitte Februar innerhalb kürzester Zeit hoch, fiel aber genauso schnell wieder! PC-Anwender-Handbuch Denn die Spam-Versender kaufen die Aktien direkt vor dem Versand der Spam-Mails und stoßen April 2007 / 5 Tipps und Meldungen sie dann schnell wieder ab (Pumpand-dump-Masche), wenn die Empfehlungen leichtgläubige Empfänger in Kaufrausch versetzen, die dann meist einen Großteil ihres Geldes verlieren. Diese Art von E-Mail-Betrug nimmt rasant zu. Im letzten Jahr lag ihr Anteil am Spam-Aufkommen laut dem Sicherheitsunternehmen Sophos bereits bei 15 Prozent. Und es funktioniert so gut, dass die Spam-Versender diese Mails bereits gegen Geld anbieten. Auch Unternehmen erhalten Angebote, ihren Aktienkurs gegen Bezahlung zu steigern. Derzeit bieten die „Kursraketen“ eine „sensationelle 1000% Chance“, mit der man sich „Dynamit ins Depot legen“ kann – ein wirklich explosives Angebot zur Zerstörung von Vermögenswerten Wir können Sie vor solchen Angeboten nur ausdrücklich warnen. Dazu gehört auch die zum Redakti- 6 / April 2007 onszeitpunkt kursierende Empfehlung für die Aktien der Firma AmaTech AG, die ebenso wie die Art- PC-Anwender-Handbuch Tipps und Meldungen Stor AG im Jahr 2002 Konkurs angemeldet hat. Auch hier ist wohl kaum eine solide Kursentwicklung oder gar Dividende zu erwarten! Helfen Sie uns im Kampf gegen Online-Betrüger! Seien Sie wachsam und achten Sie auf dubiose Angebote im Internet oder per Telefon. Sobald Ihnen etwas auffällt, melden Sie uns die Betrüger bitte sofort per Mail an [email protected], damit wir alle Leser warnen können. PC-Anwender-Handbuch April 2007 / 7 Tipps und Meldungen 8/2006) und Produkttester-Offerten (siehe Ausgabe 6/2006) versuchen nun Anbieter im Internet, vor allem durch Köder-Domains das schnelle Geld zu machen. Wie das funktioniert, zeigt Rechtsanwalt Max-Lion Keller auf der Webseite http://www.it-recht-kanzlei.de/ am Beispiel des Angebots der Firma „VitaActive LTD“, die auf der Webseite www.iq-fight.de einen „IQWettbewerb“ veranstaltet. Die bunte Webseite zeigt eine Einstein-Figur mit den Händen voller Geld, preist einen professionellen IQ-Test an und verspricht bei der Teilnahme den Gewinn von Sachpreisen im Wert von über 5.000 Euro. Geld sparen Köder-Domains: Hüten Sie sich vor diesen AbzockerSeiten im Internet! Nach Dialern, vermeintlichen Informationsseiten (siehe Ausgabe PC-Anwender-Handbuch Wer auf diese Köder-Domain hereinfällt, hat den Intelligenztest nicht bestanden Der Köder ist hier der lockende Gewinn. Außerdem werden Besucher neugierig, wie hoch denn wohl der eigene IQ im Vergleich zu März 2007 / 7 Tipps und Meldungen den anderen Teilnehmern ist. Dass die Teilnahme kostenpflichtig ist, das erfährt man nur in den umfangreichen AGB. Denn mit der Anmeldung wird ein Vertrag abgeschlossen und der Anbieter verlangt 30 Euro für den IQ-Test! Verbraucherzentrale warnt vor teurer Lebenserwartungsprognose Ähnlich sieht es bei den Versprechungen der Betreiber von Websites wie www.lebenserwartung.de oder www.lebensprognose.de aus, die auf „wissenschaftlich fundierter“ oder „statistisch getesteter“ Basis das zu erwartende Lebensalter ermitteln wollen. Die Opfer werden vor allem durch Newsletter-Werbung auf diese Seiten gelockt. Im Betreff dieser Mails steht zum Beispiel: „Sie werden 69 Jahre alt.“ Wobei die Jahresangabe laufend wechselt, um unterschiedliche Altersgruppen zu erreichen. „Die Aufmachung der Internetseiten ist so gestaltet, dass Anwender nicht auf Anhieb merken, dass sie für ihre persönliche Altersprognose tief in die Tasche greifen müssen. Solche Angebote sind zudem moralisch höchst verwerflich“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherzentrale NRW hält diese Angebote daher für arg- 8 / März 2007 listige Täuschung und empfiehlt Ihnen Folgendes: 1. Lassen Sie die Finger von solchen dubiosen Tests und Prognosen, wie IQ-Test, Sternzeichendeutung oder der Berechnung Ihrer Lebenserwartung. 2. Prüfen Sie immer die AGB und Preise im „Kleingedruckten“, bevor Sie ein Online-Formular ausfüllen. 3. Wer trotzdem hereingefallen ist, sollte von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und schriftlich vom Vertrag zurücktreten. 4. Bei Minderjährigen ist ein abgeschlossener Vertrag ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten unwirksam. 5. Gegen unberechtigte Rechnungen und Forderungen soll man sich schriftlich wehren. Ein Musterschreiben dazu kann im Internet unter www.vz-nrw.de/online-nepp heruntergeladen werden. 6. Wer einen Mahnbescheid erhält, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen und mit seinen Unterlagen rechtlichen PC-Anwender-Handbuch Tipps und Meldungen Rat bei der nächsten Verbraucherberatung suchen. Wir haben Sie im PC-AnwenderHandbuch im letzten Jahr schon vor mehreren Abzocker-Angeboten im Internet gewarnt. Neben den Produkttester-Offerten der Firma EuMedien GmbH (Ausgabe 6/2006) und den Fallen der Gebrüder Schmidtlein (Ausgabe 8/2006) gibt es jetzt eine neue Masche. Kostenlose „Top-DVD“ wird teuer – die „Movie-Tester“-Abzocke Die EuMedien GmbH verschickt Werbe-Mailings mit der Überschrift: „Movie-Tester – Ihre Meinung ist uns eine TOP-DVD wert!“ Zusätzlich lockt noch viel mehr Geld als beim IQ-Test, denn weiter unten in der Mail steht: „Werden Sie nun zum professionellen DVDTester und sahnen Sie die 80.000 EUR ab!“ Mit dieser Option akzeptieren Sie die AGB, in der die Kosten unter Punkt 6 angegeben sind. Kaufen Sie Ihre DVDs besser im Fachhandel, dann wissen Sie wenigstens, was Sie für Ihr Geld bekommen PC-Anwender-Handbuch März 2007 / 9 Tipps und Meldungen Wer dem Link zur Webseite http:// www.movie-tester.com/ folgt, erhält ein Pop-Up-Fenster mit einem DVD-Preisausschreiben angezeigt, bei dem Preise für insgesamt 80.000 Euro versprochen werden. Hier täuscht die Firma EuMedien also bereits doppelt: Eine einzelne Person kann gar nicht die versprochene Geldsumme erhalten, zudem werden Sachpreise verlost! Wer das Formular auf der Webseite ausfüllt und sich mit einem Klick auf „DVD abholen“ als „Movie-Tester“ bewirbt, stimmt den AGB zu und verpflichtet sich damit in Punkt 6 zur Zahlung von 19,90 Euro monatlich. Die erste Rechnung beläuft sich dann sogar auf 79,60 Euro, denn laut der AGB sind immer gleich vier Monatsbeiträge fällig. Auch hier gilt: Nicht zahlen, bevor Sie eine Rechtsberatung bei Ihrer örtlichen Verbraucherorganisation oder Ihrem Rechtsanwalt eingeholt haben! 10 / März 2007 PC-Anwender-Handbuch