Der Pfandbrief 2012 | 2013 - Verband deutscher Pfandbriefbanken
Transcrição
Der Pfandbrief 2012 | 2013 - Verband deutscher Pfandbriefbanken
Der Pfandbrief 2012 | 2013 Fakten und Daten zu Europas führendem Covered Bond Mitgliedsinstitute des vdp Der Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp) vertritt gegenwärtig 40 Mitglieder. Als Repräsentant seiner Mitgliedsinstitute nimmt der vdp die Interessen der Pfandbriefbanken gegenüber nationalen und europäischen Entscheidungsgremien sowie gegenüber einer breiteren Fachöffentlichkeit wahr. Als Spitzenorganisation der deutschen Pfandbriefbanken unterstützt der vdp seine Mitglieder außerdem mit hochspezialisierten Geschäftslösungen. Das Know-how des vdp ist auf die spezifischen Anforderungen der Pfand- briefemittenten – den Pfandbrief und das deckungsfähige Kreditgeschäft – zugeschnitten. Der vdp fördert die wirtschaftlichen Belange der Mitgliedsinstitute durch gezielte Lobbyaktivität in der Kapitalmarkt- und Steuerpolitik sowie in allen politischen Bereichen, die für das Pfandbriefgeschäft relevant sind. Er betreut seine Mitgliedsinstitute zudem in regulatorischen Fragestellungen und vertritt diese gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden. Im Rahmen der Group Governance werden in den Verbandsgremien Informationen und Erfahrungen aus den Mitgliedsinstituten ausgetauscht, aufbereitet und zu Marktstandards entwickelt. Der vdp bietet seinen Mitgliedsinstituten darüber hinaus Geschäftslösungen, die das besondere Kredit- und Emissionsgeschäft der Pfandbriefbanken unterstützen. Die Geschäftsaktivitäten der vdp-Mitglieder profitieren von der anerkannten Expertise, der umfassenden Vernetzung und den gut eingeführten Kommunikationsinstrumenten des vdp. Inhalt 2 Aktuelle Informationen über den Pfandbrief 4 Jan Bettink | Präsident des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken Vorwort 6 Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission Jens Tolckmitt, Dr. Otmar Stöcker | Verband deutscher Pfandbriefbanken 22 Der Pfandbriefmarkt 2011/2012 Bernd Volk | Deutsche Bank 32 Asset Encumbrance und Pfandbriefe Dr. Otmar Stöcker | Verband deutscher Pfandbriefbanken 38 Der Beleihungswert: Rückhalt oder Bürde der Pfandbriefbanken? Rudolf Baumgartner | M-Wert GmbH, ein Unternehmen der Münchener Hypothekenbank eG. 44 Pfandbriefe in der institutionellen Vermögensverwaltung Dieter Wolf | MEAG 52 Aktuelle Trends und Herausforderungen in der Vermögensverwaltung – Interview mit Elizabeth Corley, Allianz Global Investors 56 Weitere Deckungswerte als notwendiger Bestandteil von Pfandbriefdeckungsmassen 64 Vergleichende Darstellung der Ratingansätze für Pfandbriefe Matthias Melms | Norddeutsche Landesbank Sascha Kullig, Andreas Luckow | Verband deutscher Pfandbriefbanken Porträts der vdp-Mitgliedsinstitute Aareal Bank | Wiesbaden BayernLB | München Berlin-Hannoversche Hypothekenbank | Berlin Bremer Landesbank | Bremen Commerzbank | Frankfurt am Main COREALCREDIT BANK | Frankfurt am Main DekaBank | Frankfurt am Main Deutsche Apotheker- und Ärztebank | Düsseldorf Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank | Hamburg Deutsche Hypothekenbank | Hannover Deutsche Kreditbank | Berlin Deutsche Pfandbriefbank | Unterschleißheim Deutsche Postbank | Bonn Dexia Kommunalbank | Berlin Düsseldorfer Hypothekenbank | Düsseldorf DVB Bank | Frankfurt am Main Hamburger Sparkasse | Hamburg HSH Nordbank | Hamburg Hypothekenbank Frankfurt | Eschborn ING-DiBa | Frankfurt am Main Kreissparkasse Köln | Köln Landesbank Baden-Württemberg | Stuttgart Landesbank Berlin | Berlin Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) | Frankfurt am Main M. M. Warburg & CO Hypothekenbank | Hamburg Münchener Hypothekenbank | München Natixis | Frankfurt am Main Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale | Hannover SaarLB Landesbank Saar | Saarbrücken Santander Consumer Bank | Mönchengladbach SEB | Frankfurt am Main Sparkasse KölnBonn | Köln UniCredit Bank HypoVereinsbank | München Valovis Bank | Essen WL BANK Westfälische Landschaft Bodenkreditbank | Münster Wüstenrot Bank Pfandbriefbank | Ludwigsburg 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 Weitere Informationen 110 Sonstige Pfandbriefemittenten 111 Fact Book-Themen der Jahre 1996 – 2011 3 Vorwort 4 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Finanzmärkte befinden sich zur Jahresmitte 2012 nach wie vor im Krisenmodus. Nach der Beruhigung der Märkte durch die dreijährigen Tender der Europäischen Zentralbank im Dezember 2011 und Anfang Februar diesen Jahres haben die Zweifel am Fortbestand der Euro-Zone in ihrer bisherigen Form seit April wieder zugenommen und bestimmen seither das Handeln der Akteure an den Märkten und in der Politik. Die Aufschläge von Pfandbriefen gegenüber Swaps verharren in diesem von großer Nervosität geprägten Kapitalmarktumfeld gleichwohl auf niedrigem Niveau. Institutionelle Anleger schätzen Pfandbriefe dabei auch aufgrund ihrer Herkunft „Made in Germany“ als sicheren Hafen. Angesichts auch in Deutschland erlahmender konjunktureller Auftriebskräfte scheint sich die Geschäftstätigkeit der Pfandbriefbanken in der ersten Hälfte des Jahres geringfügig abgekühlt zu haben. Bei der Mittelaufnahme zeitigten die beiden Langfristtender der EZB Wirkung an den Kapitalmärkten und dämpften die Emissionsaktivitäten der Pfandbriefbanken in der ersten Jahreshälfte. Der Pfandbriefabsatz lag dementsprechend mit knapp 34 Mrd. Euro am unteren Rand der Erwartungen. Die niedrigen Risikoaufschläge sind Ansporn für die Pfandbriefbanken, das traditionsreiche Produkt Pfandbrief kontinuierlich zu verbessern. Regelmäßige Anpassungen des Gesetzesrahmens tragen dabei insbesondere veränderten Anforderungen der Anleger Rechnung. So sucht die Transparenz des Pfandbriefmarktes bereits heute im internationalen Vergleich ihresgleichen. Die in der kommenden Novelle des Pfandbriefgesetzes vorgesehenen Pflichten, auch die „weiteren Deckungswerte“ nach Staaten, Banken, und ungedeckten bzw. gedeckten Schuldverschreibungen zu differenzieren, werden die Transparenz der Pfandbrief-Deckungsmassen noch weiter erhöhen. Doch auch außerhalb des Gesetzes wird der Pfandbrief ständig weiterentwickelt: So planen die Pfandbriefbanken nach der Sekundärmarktinitiative zu Beginn des Jahres mit dem Bonitätsdifferenzierungsmodell einen neuen Industriestandard. Das Modell wurde mit dem Ziel entwickelt, den im Zuge der Staatsschuldenkrise stark ausgeweiteten Bonitätsunterschieden zwischen verschiedenen staatlichen Schuldnern Rechnung zu tragen. Mit abgestuften Abschlägen auf „nicht-investment-grade“ geratete Staatsanleihen sollen diese Bonitätsunterschiede bei der Deckungsrechnung Öffentlicher Pfandbriefe berücksichtigt werden. Der Pfandbrief ist bislang vergleichsweise unbeschadet durch die Krise gekommen und grundsätzlich gut gerüstet für den internationalen Wettbewerb am Kapitalmarkt. Ebenso wie die Kreditwirtschaft im Allgemeinen stehen auch pfandbriefbasierte Geschäftsmodelle dennoch vor großen regulatorischen Herausforderungen. Gerade im weiterhin angespannten Umfeld auf den Kapitalmärkten wäre in diesem Zusammenhang eine Analyse der kumulierten Effekte der verschiedenen Regulierungsinitiativen sinnvoll. Auf dieser Basis könnten einzelne Initiativen dann gegebenenfalls angemessen nachgebessert und besser aufeinander abgestimmt werden. Unerwünschte Folgeerscheinungen könnten so ebenfalls vermieden und minimiert werden. Die Mittelaufnahme über unbesicherte Bankschuldverschreibungen droht beispielsweise erschwert und verteuert zu Jan Bettink | präsident werden. Denn Versicherer als traditionell starke Investoren in Bankschuldverschreibungen erhalten durch Solvency II Anreize, ihr Prämienaufkommen eigenkapitalschonend in anderen Assetklassen anzulegen. Die Hindernisse bei der ungedeckten Refinanzierung werden durch den im Frühsommer veröffentlichten Vorschlag einer EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten noch vergrößert. In Bezug auf die Behandlung gedeckter Schuldverschreibungen geht der Vorschlag grundsätzlich in die richtige Richtung, ihm fehlt aber die erforderliche Klarheit. Hier bedarf es gezielter Änderungen, um die hohe Wertschätzung von Pfandbriefen und Covered Bonds und ihre hervorragenden Entwicklungsperspektiven nicht zu beeinträchtigen. Es ist deshalb ein wichtiges Anliegen des Verbands deutscher Pfandbriefbanken, im Verlauf der parlamentarischen Beratungen zum Entwurf deutlich zu machen, dass gedeckte Schuldverschreibungen ohne Einschränkungen – selbst bei fraglicher Werthaltigkeit der Deckungsmassen – vom Restrukturierungsprozess von Kreditinstituten ausgenommen bleiben müssen. Nur so kann auch in Zukunft eine Abschreibung oder Umwandlung von Covered Bonds vollständig ausgeschlossen werden. Im vorliegenden Fact Book Pfandbrief werden aktuelle Themen von namhaften Autoren aufgegriffen. Ein Schwerpunkt dieser 17. Ausgabe liegt auf der Bedeutung des Pfandbriefs für die Vermögensverwaltung und deren Entwicklungsperspektiven. In Beiträgen zum Beleihungswert und zu weiteren Deckungswerten werden darüber hinaus zentrale Aspekte des Pfandbriefwesens dargestellt und analysiert. Der Artikel zum Thema Asset Encumbrance konzentriert sich auf das derzeit viel diskutierte Spannungsverhältnis zwischen gesicherten und ungesicherten Bankgläubigern. Einführend wird der Rechtsrahmen für die Pfandbriefemission erläutert und das Marktgeschehen von der zweiten Jahreshälfte 2011 bis zur Jahresmitte 2012 nachgezeichnet. Liebe Leserinnen und Leser, es liegt in der Natur eines Buches – zumal eines Fact Books, das sich auf wesentliche Aspekte beschränkt – nicht alle Fragen, die der Markt aufwirft, aufgreifen zu können. Ich bin überzeugt, dass das vorliegende Fact Book Pfandbrief 2012/2013 äußerst lesenswert ist. Mein ausdrücklicher Dank geht an dieser Stelle an die Autoren, die durch ihr Engagement diese Veröffentlichung überhaupt erst ermöglicht haben. Mit freundlichen Grüßen Jan Bettink präsident 5 Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission Jens Tolckmitt, Dr. Otmar Stöcker | Verband deutscher Pfandbriefbanken 6 Pfandbriefe sind gedeckte, verzinsliche Schuldverschreibungen, die von Kreditinstituten, die eine Erlaubnis zur Ausübung des Pfandbriefgeschäfts haben (Pfandbriefbanken), emittiert und am Kapitalmarkt platziert werden. Sie dienen diesen Kreditinstituten zur Refinanzierung bestimmter durch Grundpfandrechte, Schiffshypotheken und Flugzeughypotheken besicherter Kredite sowie von Forderungen gegen staatliche Stellen. Je nach Art der Besicherung werden sie als Hypothekenpfandbriefe, Schiffspfandbriefe, Flugzeugpfandbriefe sowie Öffentliche Pfandbriefe bezeichnet. Pfandbriefe werden meist als Inhaber- aber auch als Namensschuldverschreibungen ausgegeben. Struktur einer Pfandbriefbank Allgemeine Aufsicht auf Basis des Kreditwesengesetzes (KWG) sonstiges Bankgeschäft nicht deckungsfähig sonstiges Funding 7 Besondere Aufsicht über Pfandbriefbanken auf Basis des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) Hypothekendarlehen – gewerblich – wohnwirtschaftlich Staatskredite KWG Schiffsfinanzierungen 60 % des Beleihungswertes Hypothekenpfandbriefe 100 % der Darlehen Öffentliche Pfandbriefe 60 % des Beleihungswertes Schiffspfandbriefe 60 % des Beleihungswertes Flugzeugpfandbriefe Flugzeugfinanzierungen PfandBG KWG PfandBG Treuhänder prüft Deckungswerte Die Pfandbriefbank vergibt Immobilien-, Schiffs-, Flugzeug- und Staatskredite. Diese Vermögenswerte werden auf die Bilanz des Kreditinstituts genommen. Die nach dem PfandBG deckungsfähigen Kredite oder Teile der Kredite werden samt der Sicherheiten in das jeweilige Deckungsregister eingetragen, das der Treuhänder überwacht. Für jede der genannten Kreditarten gibt es ein separates Register. Die Gesamtheit der in einem Deckungsregister eingetragenen Deckungswerte wird als Deckungsmasse bezeichnet. Auf Basis der Deckungsmassen werden Pfandbriefe emittiert. Die Pfandbriefbank schuldet dem Pfandbriefinhaber den zugesagten Zins und bei Fälligkeit die Rückzahlung des Nominalkapitals des Pfandbriefs. Im Fall der Insolvenz der Pfandbriefbank haben die Pfandbriefinhaber ein Vorrecht an den in den Deckungsregistern eingetragenen Vermögenswerten. Die Deckungsmassen und die Pfandbriefe werden nicht in das Insolvenzverfahren der Bank einbezogen und dem Insolvenzverwalter unterstellt, sondern von einem Sachwalter separat verwaltet. Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission Pfandbriefe werden auf Basis des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) emittiert. Der Sinn und Zweck des Gesetzes besteht darin, die hohe Sicherheit der Pfandbriefe zu gewährleisten. Zum einen wird damit dem Bedürfnis bestimmter Investorenkreise nach einer sicheren Geldanlage entsprochen. Zum anderen verfügen Emittenten mit Pfandbriefen aufgrund der niedrigen zu zahlenden Risikoprämien über eine sehr günstige und zuverlässige Refinanzierungsquelle, die es ihnen ermöglicht, den Kreditmarkt nachhaltig mit Krediten, deren Preise am Kapitalmarkt orientiert sind, zu versorgen. Die hohe Sicherheit des Pfandbriefs ergibt sich aus den Vorschriften des PfandBG sowie den zum PfandBG erlassenen Verordnungen, deren wesentliche Elemente im Folgenden dargestellt werden. Aufsicht 8 Lizenzerteilung Das Pfandbriefgeschäft, also die Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Hypotheken, Schiffshypotheken und Flugzeughypotheken sowie Forderungen gegen staatliche Stellen, ist ein Bankgeschäft. Die Erlaubniserteilung für das Pfandbriefgeschäft ist an besondere Voraussetzungen geknüpft. So muss das Kreditinstitut über ein Mindestkernkapital von 25 Mio. Euro und die Erlaubnis für das Kreditgeschäft gemäß Kreditwesengesetz verfügen. Es muss ferner über geeignete Regelungen und Instrumente des Risikomanagements der Deckungsmassen und des entsprechenden Emissionsgeschäfts verfügen, das Vorhaben der regelmäßigen und nachhaltigen Ausübung des Pfandbriefgeschäfts nachweisen und den angemessenen organisatorischen Aufbau und die Ausstattung bereit stellen. Der Gesetzgeber bezweckt mit diesen besonderen Zulassungsvoraussetzungen, die Aufnahme des Pfandbriefgeschäfts für das Kreditinstitut mit maßgeblichem Aufwand zu verbinden, so dass es entsprechend ernsthaft und nachhaltig betrieben wird. Damit sollen opportunistische, kurzfristig orientierte Geschäftsstrategien erschwert werden. Eine Pfandbriefbank benötigt für jede der Pfandbriefgattungen eine eigene Lizenz, muss also die jeweilige Expertise hinsichtlich der unterschiedlichen Deckungsgeschäfte nachweisen. Von großer Bedeutung ist die Bestimmung, die durch die PfandBG-Novelle 2010 in § 2 Abs. 4 (neu) PfandBG aufgenommen wurde, wonach die Banklizenz für die Deckungsmassen erhalten bleibt, selbst wenn sie für die Bank im Übrigen aufgehoben wird (vgl. hierzu Abschnitt „Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank“, S. 16). Laufende Aufsicht und Deckungsprüfungen Neben der allgemeinen Bankaufsicht unterliegt eine Pfandbriefbank einer besonderen Aufsicht durch die BaFin hinsichtlich der Einhaltung des PfandBG und der dazu erlassenen Verordnungen. Die laufende Aufsicht wird von dem für das Kreditinstitut zuständigen Referat der BaFin durchgeführt. Für die Funktion des Pfandbriefmarktes ist seine durchgängig hohe, über alle Emittenten hinweg möglichst gleichförmige Sicherheit erforderlich. Deshalb muss die besondere Aufsicht über die Pfandbriefbanken nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen. Um dies zu gewährleisten, wurde das „Pfandbriefkompetenzcenter I – Grundsatzfragen“ in der BaFin geschaffen, das für die einheitliche Anwendung und Auslegung des PfandBG sorgt. Neben der laufenden Aufsicht gibt es die so genannten Deckungsprüfungen, die regelmäßig – i.d.R. alle zwei Jahre – stattfinden. Sie bezwecken, die in den Deckungsmassen befindlichen Vermögenswerte stichprobenartig zu prüfen. Damit auch bei diesen Deckungsprüfungen einheitliche Standards und Anforderungen eingehalten werden, werden sie vom „Pfandbriefkompetenzcenter II – Deckungsprüfungen“ der BaFin durchgeführt bzw. überwacht. Treuhänder Bei jeder Pfandbriefbank sind außerdem Treuhänder zu bestellen, die darauf zu achten haben, dass die vorschriftsmäßige Deckung der Pfandbriefe vorhanden ist und die Deckungswerte in das jeweilige Deckungsregister eingetragen werden. Die Treuhänder werden von der BaFin bestellt und unterliegen weder dem Weisungsrecht der Bank noch dem der BaFin, noch dem der Pfandbriefgläubiger. Ihre Funktion wird ausschließlich durch das Gesetz bestimmt. Aus sachlichen Gründen kann die BaFin die Bestellung widerrufen. Der Treuhänder kann daher als unabhängiges Kontrollorgan betrachtet werden. Mit der PfandBG-Novelle 2010 wurde seine Haftung im Falle grob fahrlässigen Handelns, die nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder begrenzt werden kann, auf eine Million Euro beschränkt, § 7 Abs. 5 Satz 2 und 3 PfandBG. Damit wird es erstmalig möglich, eine Versicherung für seine Haftungspflichten abzuschließen. 9 Qualität der Deckungswerte Nicht alle von einer Pfandbriefbank vergebenen Kredite sind deckungsfähig. Das PfandBG schreibt ausdrücklich vor, welche Kredite und sonstigen Forderungen als Deckungswerte genutzt werden können. Dabei wird i.d.R. zwischen den unterschiedlichen Pfandbriefarten differenziert. Hypotheken als Deckungswerte Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen dürfen nur Hypotheken benutzt werden, die bestimmte Erfordernisse erfüllen. Hypotheken gleichgestellt sind Grundschulden und ausländische Sicherungsrechte, die eine vergleichbare Sicherheit bieten. Die Grundpfandrechte können auf Grundstücken und auf grundstückgleichen Rechten in Deutschland, in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR, in der Schweiz, in den USA, in Kanada oder in Japan lasten. Beleihbar sind sowohl gewerbliche wie wohnungswirtschaftliche Immobilien. Deckungsfähig sind auch solche Werte, die von anderen Kreditinstituten für die Pfandbriefbank treuhänderisch gehalten werden, sofern sichergestellt ist, dass im Fall der Insolvenz des Treuhänders ein Aussonderungsrecht der Pfandbriefbank besteht. Zur Förderung des Verbriefungs- und des Pfandbriefgeschäfts wurden im Jahr 2005 im KWG mit dem sog. Refinanzierungsregistergesetz Regelungen geschaffen, die die Insolvenzfestigkeit treuhänderisch gehaltener Grundpfandrechte sicher stellen. Für das deckungsfähige Auslandsgeschäft der Pfandbriefbanken ist außerdem zu beachten, dass der Anteil der Finanzierungen, bei denen das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger nicht sichergestellt ist, 10 % der Hypothekendeckungswerte nicht überschreiten darf. Die EUStaaten sind davon ausgenommen, da hier die Sicherstellung des Insolvenzvorrechts durch EU-rechtliche Bestimmungen gewährleistet ist. Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission Beleihungswert vs. Marktwert Wert Marktwert Beleihungswert 60 % Beleihungsgrenze Zeit Konservative Wertermittlung für Immobilien 10 Ermittlung des Beleihungswertes nach detaillierten gesetzlichen Regelungen Basiert auf nachhaltigen Eigenschaften der Immobilie Marktwert ist Obergrenze für Beleihungswert Anlassbezogene Überprüfung des Beleihungswertes Deckungsfähig sind Forderungen bis 60 % des Beleihungswertes Eine der tragenden Säulen der Sicherheit des Hypothekenpfandbriefs ist, dass Immobilienfinanzierungen nur bis zu der Beleihungsgrenze von 60% des Beleihungswertes in Deckung genommen werden dürfen. Die Form der Beleihungswertermittlung, die Anforderungen an die Qualifikation und die organisatorische Einbindung des Beleihungswertgutachters sind umfassend im PfandBG und der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) geregelt. Der Beleihungswert berücksichtigt nur die langfristigen, nachhaltigen Merkmale einer Immobilie, darf also spekulative Elemente nicht einbeziehen. Bezweckt wird damit, dass der Beleihungswert im Gegensatz zum Marktwert möglichst keine Schwankungen aufweist. Der Beleihungswert darf den Marktwert nicht überschreiten. Regelmäßig wird der Beleihungswert jedoch unter dem Marktwert liegen. Der Abstand zwischen den Werten ist jedoch nicht immer gleich, weshalb ein einfaches Abschlagsverfahren nicht möglich ist. Er wird vielmehr davon bestimmt, welche Erwartungshaltung der Markt in die zukünftige Preisentwicklung der entsprechenden Immobilie hat. Die Beleihungsgrenze von 60 % des Beleihungswertes bedeutet jedoch nicht, dass ein Kredit, um deckungsfähig zu sein, nur bis zu dieser Höhe bestehen darf. Vielmehr darf nur der deckungsfähige Teil diese Grenze nicht überschreiten. Dies kann erfolgen, indem die Finanzierung in zwei Kredite, der eine bis zur 60 %-Grenze und der andere darüber, aufgeteilt wird. Dies ist jedoch nicht erforderlich, eine ideelle Teilung ist auch möglich und wird in der Praxis meist angewendet. Schließlich müssen die beliehenen Immobilien gegen die nach Lage und Art des Objekts erheblichen Risiken versichert sein. Forderungen gegen öffentliche Stellen als Deckungswerte Zur Deckung Öffentlicher Pfandbriefe dürfen nach § 20 PfandBG Geldforderungen aus der Vergabe von Darlehen, aus Schuldverschreibungen oder aus einem vergleichbaren Rechtsgeschäft verwendet werden. Als Schuldner kommen insbesondere in Betracht Mitgliedstaaten der EU, Vertragsstaaten des EWR sowie deren unterstaatliche Stellen (Gebietskörperschaften und Regionalregierungen); die sog. Drittstaaten (Schweiz, Japan, Kanada und USA) und deren unterstaatliche Stellen, soweit diesen die Bonitätsstufe 1 zukommt; inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts mit Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, mit einer Refinanzierungsgarantie oder dem gesetzlichen Recht zur Erhebung von Gebühren, Umlagen und anderen Abgaben; sog. öffentliche Stellen eines EU- oder EWR-Staates; öffentliche Stellen eines Drittstaates nur dann, wenn diesen die Bonitätsstufe 1 zukommt; Exportkreditversicherer mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat, sofern der Versicherer die Anforderungen an eine „öffentliche Stelle“ im Sinne von Art. 4 Nr. 18 der EU-Bankenrichtlinie (RL 2006/48/EG) erfüllt; die Europäische Zentralbank sowie multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen im Sinne der EU-Bankenrichtlinie (Bonitätsstufe 1 erforderlich); die Zentralbanken der o.g. deckungsfähigen Staaten sowie – in begrenztem Umfang – geeignete Kreditinstitute der Bonitätsstufe 1, welche in einem nach § 20 PfandBG deckungsfähigen Staat ansässig sind. Nach der Systematik der EU-Bankenrichtlinie (2006/48/EG) ist die Bonitätsstufe 1 die höchste Qualitätsstufe für Zwecke der Eigenkapitalunterlegung, die wiederum Auswirkungen auf die günstige Gewichtung des Pfandbriefes hat. Nicht mehr deckungsfähig sind seit Juli 2005 Forderungen gegen öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, die über keine Gewährträgerhaftung und nur eine modifizierte Anstaltslast verfügen, also insbesondere Sparkassen und Landesbanken. Als Forderung gegen Kreditinstitute können sie jedoch in begrenztem Maße in Deckung genommen werden. Forderungen gegen die genannten Schuldner bleiben deckungsfähig, wenn sie nach der Verständigung zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission vom 22. März 2002 weiterhin über eine staatliche Garantie verfügen (sog. Grandfathering). Auch bei den Forderungen gegen staatliche Stellen gilt wie bei den Hypothekenforderungen die 10 %-Grenze für Forderungen gegen Schuldner aus Drittstaaten, bei denen das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger nicht sichergestellt ist. Schiffshypotheken als Deckungswerte Als Deckungswerte für Schiffspfandbriefe dürfen bestimmte Schiffshypotheken in Deckung genommen werden, § 21 PfandBG. Die beliehenen Schiffe und Schiffsbauwerke müssen in einem öffentlichen Register eingetragen werden. Die Schiffe dürfen nicht älter als 20 Jahre sein. Auch Schiffsbeleihungen dürfen wie Immobilienbeleihungen nur bis zu einem Betrag von 60 % des Beleihungswertes des Schiffes in Deckung genommen werden, wobei der Beleihungswert, der ebenfalls ein nachhaltiger Wert ist, nach den in der Schiffsbeleihungswerter- 11 Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission mittlungsverordnung niedergelegten Grundsätzen ermittelt werden muss. Für die Deckungsfähigkeit von Schiffskrediten gelten besondere Anforderungen, wie z.B. Maximallaufzeiten der Schiffskredite. Der Anteil von Beleihungen außerhalb der EU, bei denen das Insolvenzvorrecht nicht sichergestellt ist, darf beim Schiffspfandbrief 20 % betragen. Damit wird man dem Umstand gerecht, dass die Schiffe häufig im Ausland registriert sind und eine 10 %-Grenze die Nutzung des Pfandbriefs für die Kreditinstitute und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit unangemessen beschränken würde. 12 Flugzeugpfandbriefe Die durch die Novelle 2009 in das PfandBG eingeführten §§ 26a-26f stellen eine wesentliche Neuerung für das Deckungsgeschäft dar, nämlich in der Zulassung von durch Flugzeughypotheken gesicherten Darlehensforderungen als Deckungswerte für eine neue Pfandbriefgattung, den „Flugzeugpfandbrief“. Wie für Hypothekenpfandbriefe, Öffentliche Pfandbriefe und Schiffspfandbriefe liegt dem Flugzeugpfandbrief eine eigene, getrennte Deckungsmasse zugrunde. Das Registerpfandrecht an einem Flugzeug ist ein ebenso qualitativ hochwertiges und verlässliches Sicherungsrecht wie die Schiffshypothek. Die Zweitmärkte für Flugzeuge sind liquide und effizient, so dass eine Verwertung von Flugzeugen sichergestellt ist. Das Gesetz stellt – in enger Anlehnung an die Regelungen für die Deckungswerte von Schiffspfandbriefen – hohe Anforderungen sowohl an die Besicherung der Finanzierungen als auch an die Bewertung der einzelnen Flugzeuge und entspricht damit auch für den Flugzeugpfandbrief dem hohen Schutzniveau der Gläubiger deutscher Pfandbriefe. Forderungen gegen Kreditinstitute Forderungen gegen geeignete Kreditinstitute können als sogenannte weitere Deckungswerte für alle vier Arten von Pfandbriefen verwendet werden. Dies dient der Förderung der Liquidität in den Deckungsmassen. Die Deckungsmassen bestehen aus einer Vielzahl von Vermögenswerten mit unterschiedlichen Laufzeiten, Zinsen und Währungen. Die dagegen ausstehenden Pfandbriefe können hinsichtlich der Laufzeiten, Zinsen und Währungen nicht völlig kongruent zu den Deckungsmassen sein. In der Regel sind die Pfandbriefemissionen beispielsweise nicht so kleinteilig wie die Vermögenswerte. Um diese Inkongruenzen auszugleichen, ist es notwendig, liquide und flexible Vermögenswerte wie Forderungen gegen Kreditinstitute in die Deckungsmassen aufnehmen zu können. Da jedoch die Deckungsmassen in ihrem Grundcharakter nicht verändert werden sollen, dürfen Forderungen gegen Kreditinstitute nur bis zu 10 % des Gesamtbetrages der jeweiligen Pfandbriefart ausmachen; die Forderungen gegen ein Kreditinstitut sind zudem auf 2 % der Pfandbriefe begrenzt. Mit der Novelle 2009 wurde durch eine Änderung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 PfandBG für Forderungen gegen Kreditinstitute die Bonitätsstufe 1 als qualitätssteigerndes Kriterium neu eingeführt. Zudem wurde die Deckungsfähigkeit solcher Forderungen auf Kreditinstitute in denjenigen Ländern beschränkt, die generell zum Kreis der deckungsfähigen Länder gehören. Weiterhin wurde klargestellt, dass Darlehen mit Nachrangabrede nicht deckungsfähig sind. Diese Beschränkungen gelten über die Regelungen in den § 19 Abs. 1 Nr. 2, § 20 Abs. 2 Nr. 2, § 26 Abs. 1 Nr. 3 und § 26f Abs. 1 Nr. 3 PfandBG für alle Pfandbriefarten, da diese Regelungen insoweit auf § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 PfandBG verweisen. Forderungen aus Derivateverträgen Forderungen aus standardisierten Rahmenverträgen über Derivategeschäfte gegen geeignete Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und zentrale Gegenparteien bei einer Börse, beim Bund und mit Bundesländern können unter bestimmten Voraussetzungen für alle Pfandbriefarten deckungsfähig sein, § 19 Abs. 1 Nr. 4, § 20 Abs. 2 Nr. 3, § 26 Abs. 1 Nr. 5 und § 26f Abs. 1 Nr. 5 PfandBG. Aus der dargelegten natürlichen Inkongruenz von Deckungsmassen und Pfandbriefen können sich Zins- und Währungsrisiken in den Deckungsmassen ergeben. Diese Risiken können durch entsprechende gegenläufige Aktiva oder durch die Nutzung von Derivaten (Zins- und Währungsswaps), die zwischen der Pfandbriefbank und einem Kontrahenten abgeschlossen werden, neutralisiert werden. Je nach Entwicklung der Zinssätze und Währungskurse können Derivate ihren Barwert kurzfristig verändern. Bei einem positiven Wert aus Sicht der Pfandbriefbank ergibt sich eine Forderung der Pfandbriefbank gegen den Derivatepartner und bei einem negativen Wert eine Verbindlichkeit der Pfandbriefbank gegenüber dem Derivatepartner, die jedoch nur fällig wird, wenn der Derivatevertrag beendet wird. Entsprechende Forderungen und Verbindlichkeiten werden auf täglicher Basis gegeneinander verrechnet (sogenanntes Netting). Die in der Praxis verwendeten Standardverträge für Derivate sehen vor, dass im Fall der Insolvenz eine der Parteien der anderen den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen kann. Dies führt dazu, dass die unter dem Rahmenvertrag abgeschlossenen Derivate mit ihrem aktuellen Barwert glatt gestellt werden und die sich daraus ergebenden Ansprüche der Vertragsparteien gegeneinander verrechnet werden, um den Nettoanspruch zu ermitteln. Diese Konsequenz wäre mit der Sicherungssystematik des Pfandbriefs jedoch nicht vereinbar. Diese besteht darin, dass trotz der Insolvenz der Pfandbriefbank die ausstehenden Pfandbriefe nicht vorzeitig fällig werden, sondern aus den Zahlungsflüssen der in Deckung befindlichen Werte bei Fälligkeit befriedigt werden sollen (s. Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank, S. 16). Könnten die zur Abschirmung von Zins- und Währungsrisiken abgeschlossenen Derivate vom Derivatepartner aber bei Insolvenz der Pfandbriefbank beendet werden, wären die Deckungsmassen diesen Risiken ausgesetzt. Somit ist es erforderlich und dementsprechend auch gesetzlich vorgeschrieben, dass die in Deckung genommenen Derivate in der Insolvenz der Pfandbriefbank vom Derivatepartner nicht beendet werden dürfen. Um dies in der Praxis zu erreichen, werden deshalb unter einem Rahmenvertrag Einzelverträge geschlossen, denen die entsprechenden Derivate zugeordnet werden. Ist eine Pfandbriefbank beispielsweise Emittentin von sowohl Hypothekenpfandbriefen als auch Öffentlichen Pfandbriefen, können drei Einzelverträge geschlossen werden. Je einer für die Derivate, die der jeweiligen Deckungsmasse und einer, der dem übrigen Vermögen der Pfandbriefbank zugeordnet ist. Ein Netting erfolgt nur im Verhältnis der Derivateansprüche, die unter denselben Einzelvertrag fallen. Im Fall der Insolvenz der Pfandbriefbank kann nur der Einzelvertrag zwischen dem übrigen Vermögen der Pfandbriefbank und dem Derivatepartner beendet werden, während die Einzelverträge mit den Deckungsmassen bestehen bleiben. Eine Beendigung dieser Einzelverträge könnte erst dann erfolgen, wenn auch die jeweilige Deckungsmasse insolvent würde. Die einzelnen Derivate sind in die jeweiligen Deckungsregister einzutragen. Da Derivate einen negativen Wert haben können, können daraus Verbindlichkeiten gegen die Deckungsmasse entstehen. Da von den Derivatepartnern verlangt wird, trotz der Insolvenz der Pfandbriefbank 13 Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission die Derivateverträge nicht kündigen zu können, wurde zugestanden, dass ihre Ansprüche mit denen der Pfandbriefgläubiger gleichgestellt sind. Um eine übermäßige Volatilität der Deckungsmassen zu unterbinden und ihr Wesen nicht zu gefährden, darf die Forderung oder die Verbindlichkeit aus der verrechneten Position der Derivate je Deckungsmasse – nach dem Barwert berechnet – 12% sowohl der Deckungswerte als auch der ausstehenden Pfandbriefe nicht überschreiten. Deckungsregister 14 Die genannten Deckungswerte sind in Deckungsregister einzutragen, § 5 PfandBG. Für jede Pfandbriefgattung ist ein gesondertes Register zu führen. Die Eintragung von Derivaten bedarf der Zustimmung der Derivatepartner und des Treuhänders. Dies ergibt sich aus den dargestellten Besonderheiten von Derivaten als Deckungswerte. Die Deckungsregister können auch elektronisch geführt werden. Die Deckungsregister sind regelmäßig der BaFin zu übermitteln, die diese aufbewahrt. Dem Deckungsregister kommt eine große Bedeutung zu. Alle im Deckungsregister eingetragenen Werte gehören zur jeweiligen Deckungsmasse und unterliegen im Fall der Insolvenz der Pfandbriefbank der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Sachwalters. Die Einzelheiten der Führung der Deckungsregister ergeben sich aus der Deckungsregisterverordnung. Aktive Verwaltung der Deckungsmassen zur Sicherung der Deckungskongruenz Die Sicherheit des Pfandbriefs ergibt sich insbesondere daraus, dass der Zahlungsanspruch der Pfandbriefgläubiger gegen die Pfandbriefbank durch die Deckungsmassen besichert ist, die im Fall der Insolvenz der Pfandbriefbank vorrangig den Pfandbriefgläubigern zur Befriedigung ihrer Forderungen dienen sollen. Maßgeblich ist im Insolvenzfall daher, dass die Deckungsmassen auch ausreichende Deckungswerte aufweisen, um die Ansprüche der Pfandbriefgläubiger pünktlich befriedigen zu können. Dies wird zunächst dadurch erzielt, dass die im Umlauf befindlichen Pfandbriefe nominal- und barwertig jederzeit durch entsprechende Deckungsmassen gedeckt sind, § 4 PfandBG (Deckungskongruenz). Die Durchführung der Barwertberechnung ist detailliert in der Barwertverordnung geregelt. Darin sind drei Berechnungsmethoden mit unterschiedlichen fiktiven Veränderungen von Zinssätzen und Wechselkursen, die bei der Ermittlung des Barwertes zu berücksichtigen sind, zugelassen. Die Deckungsmassen werden also definierten Stressszenarien unterworfen, so dass sich faktisch eine barwertige Überdeckung ergibt. Darüber hinaus muss barwertig eine sichernde Überdeckung von 2 % der zu deckenden Pfandbriefverbindlichkeiten vorgehalten werden, die in besonders liquiden Vermögenswerten anzulegen ist. Diese sichernde Überdeckung dient im Fall der Insolvenz der Pfandbriefbank zur Abdeckung eintretender Risiken und zu zahlender Verwaltungsaufwendungen sowie zur Steuerung der Liquidität. Darüber hinaus steht es den Emittenten frei, eine weitere Überdeckung vorzuhalten. Die Ratingagenturen setzen dies meist voraus, um den Pfandbriefen die beste Beurteilung zu erteilen. Die Deckungsmassen sind anders als im Fall von Mortgage Backed Securities dynamisch, d.h. ihre Zusammensetzung ändert sich im Zeitablauf entsprechend der Fälligkeiten und der Hereinnahme neu registrierter Deckungswerte. So werden Kredite getilgt oder aus anderen Gründen aus der Deckung genommen und durch neue ersetzt und neues Geschäft in Deckung genommen, um neue Pfandbriefe zu emittieren. Diese Dynamik setzt voraus, dass die Deckungsmassen zur jederzeitigen Einhaltung der Deckungskongruenz aktiv verwaltet werden. Das PfandBG schreibt vor, dass die relevanten Risiken wie Adressenausfall-, Zinsänderungs-, Währungs- und sonstige Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und Liquiditätsrisiken mittels geeigneter Systeme identifiziert, beurteilt, gesteuert und überwacht werden müssen, § 27 PfandBG. § 27 PfandBG regelt allgemein den Umgang mit verschiedenen Risiken in den Deckungsmassen. Während konkrete Begrenzungen von Zinsänderungs-, Währungs- und Kreditrisiken erfolgen, wurde das Liquiditätsrisiko im PfandBG ursprünglich nicht konkret adressiert. Als Liquiditätsrisiko wurde hier das Risiko definiert, dass im Fall der Insolvenz der Pfandbriefbank die Deckungsmasse nicht in der Lage ist, ausreichend Liquidität zur Verfügung zu stellen, um die in den nächsten Monaten fällig werdenden Pfandbriefe, z. B. großvolumige JumboPfandbriefe, zeitgerecht zu bedienen. Rating-Agenturen und Investoren sahen im Fehlen einer ausdrücklichen Regelung dazu eine Schwäche des PfandBG. Zur Abdeckung dieses Liquidi- tätsrisikos forderten die Rating-Agenturen daher eine zusätzliche Überdeckung. Vor diesem Hintergrund wurde durch die Novelle 2009 mit § 4 Abs. 1a PfandBG eine neue Vorschrift zur Begrenzung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos aufgenommen. Danach ist der maximale kumulierte Liquiditätsbedarf der nächsten 180 Tage1) durch Werte, die als sichernde Überdeckung verwendet werden können, und andere liquide Deckungswerte zu sichern. Als liquide gelten alle im Deckungsregister eingetragenen Finanzinstrumente, die vom Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) als notenbankfähig eingestuft werden (so genannte EZB-fähige Werte). Diverse Volumengrenzen gelten für solche Werte nicht, die nur zur Liquiditätssteuerung ins Deckungsregister eingetragen werden, § 4 Abs. 1a Satz 2 PfandBG. Transparenz der Deckungsmassen Um Investoren ein möglichst genaues und aktuelles Bild über die Zusammensetzung der Deckungsmassen sowie der ausstehenden Pfandbriefe zu vermitteln, müssen Pfandbriefbanken bestimmte Angaben vierteljährlich und zusätzliche Angaben jährlich veröffentlichen. Dies beinhaltet etwa die regionale Verteilung der Deckungswerte, die Art der beliehenen Objekte, die Schuldner staatlicher Verbindlichkeiten und den Betrag der mindestens 90 Tage rückständigen Forderungen. Auf diese Weise können Pfandbriefgläubiger die Deckungsmassen unterschiedlicher Pfandbriefbanken vergleichen. Darüber hinaus entfaltet die Publizität eine gewisse Disziplinierungswirkung auf die Emittenten. Durch die Novelle 2010 des PfandBG wurde eine Frist von einem Monat nach Quartalsende eingefügt, innerhalb derer diese Quartalsmeldung zu erfolgen hat; für das 4. Quartal wurde diese Frist auf 2 Monate erweitert. 1) Der Gesetzentwurf sah ursprünglich einen Liquiditätspuffer von 90 Tagen vor (BT-DS 16/11130 v. 1.12.2008, S. 30). Da dies im Laufe der Finanzkrise als zu wenig empfunden wurde, hat der Bundestag auf Vorschlag des ZKA diese Reserve auf 180 Tage erhöht. 15 Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission Novelle des Pfandbriefgesetzes 2012 Die Bundesregierung plant im Rahmen des Gesetzespaketes zur Umsetzung der CRD IV in deutsches Recht auch eine Novelle des Pfandbriefgesetzes. Der Startschuss des parlamentarischen Verfahrens erfolgte mit der Kabinettsentscheidung über das Gesetzespaket Ende August 2012. Die Novelle soll mit dem Gesamtpaket am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Ob dieser Zeitpunkt gehalten werden kann, war aufgrund der umfangreichen Änderungsanträge des Europäischen Parlaments zur CRD zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Beitrages noch ungewiss. Auf Anregung der Pfandbriefbanken sollen hierbei weitere Transparenzangaben in den Katalog der gemäß § 28 PfandBG regelmäßig zu veröffentlichenden Kennzahlen aufgenommen werden. Dazu gehören 16 die Zins- und Währungsrisiken auf der Aktiv- und Passivseite, das durchschnittliche „Alter“ der hypothekarisch gesicherten Finanzierungen, der Anteil der EZB-fähigen Deckungswerte an den Deckungsmassen sowie die Untergliederung des Laufzeitenprofils der Pfandbriefe und zugehörigen Deckungs- werte in sechsmonatige Fristenbänder bis zu einer Restlaufzeit von maximal zwei Jahren. Darüber hinaus sollen die „weiteren Deckungswerte“, gestaffelt nach öffentlichen Schuldnern bzw. Banken und ungedeckten bzw. gedeckten Bankschuldverschreibungen, veröffentlicht werden. Mit den erweiterten Publizitätspflichten sollen in der Novelle diejenigen Angaben in den Katalog gemäß § 28 PfandBG integriert werden, die eine Mehrheit der Anleger als wichtige Ergänzung ansieht. Partikularforderungen einzelner Investorengruppen hingegen sollen keine Berücksichtigung finden auch, um das Gesetz lesbar zu halten. Mit einer Reihe von Ergänzungen und Änderungen sollen mit der Novelle schließlich die Position des Sachwalters gestärkt und verfahrensrechtliche Präzisierungen angestrebt werden. Dies soll insbesondere das Ernennungsverfahren, die Vergütung, die Berufung eines Beirats, die Vorbereitung auf das Amt sowie Haftungsfragen betreffen. Um den Pfandbriefbanken ausreichend Zeit zur IT-technischen Umsetzung der zusätzlichen Publizitätspflichten zu geben hat der vdp daher vorgeschlagen, die neuen Regelungen zu § 28 PfandBG erstmals für das 2. Quartal 2013 anzuwenden. Das vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodell Die Pfandbriefbanken werden erstmals Bonitätsunterschiede zwischen europäischen Staaten in der Deckungsrechnung für Pfandbriefe berücksichtigen. Ein entsprechendes Modell zur Bonitätsdifferenzierung, das ratingabhängige Abschläge für europäische Staatsforderungen mit einem non-investmentgrade Rating vorsieht, wurde Mitte Juni 2012 von der Mitgliederversammlung des Verbandes gebilligt. Die andauernde Finanzkrise hat das Vertrauen der Investoren in die Kreditwürdigkeit einiger europäischer Staaten erschüttert. Infolgedessen ist die uneingeschränkte Deckungsfähigkeit von Forderungen gegenüber EU- und EWR-Staaten sowie deren unterstaatliche Stellen zunehmend kritisiert worden. Das neue vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodell wurde mit dem Ziel entwickelt, die im Zuge der Schuldenkrise stark ausgeweiteten Bonitätsunterschiede zwischen verschiedenen staatlichen Schuldnern Rechnung zu tragen. Das Bonitätsdifferenzierungsmodell ist auch eine Antwort darauf, dass die sich abzeichnende neue Bankenregulierung nicht zwischen unterschiedlichen Staatenrisiken differenzieren wird. Indem die Pfandbriefbanken im Rahmen des Bonitätsdifferenzierungsmodells künftig Bonitätsunterschiede in Form von Sicherheitsabschlägen aufgreifen, sorgen sie für eine weitere Verbesserung der Transparenz und stärken die Sicherheit des Pfandbriefs. In den Pfandbriefdeckungsmassen wird damit nachvollzogen, was die Banken in ihren internen Risikomodellen ohnehin bereits berücksichtigen. Die im vdp-Modell vorgesehene Bonitätsdifferenzierung erfolgt durch laufzeitunabhängige Abschläge auf den Nominalwert solcher Forderungen, deren zweitbestes Rating nicht besser als non-investmentgrade ist. Die Höhe der Sicherheitsabschläge orientiert sich dabei an den externen Ratings für Zentralstaaten von Moody’s, Standard & Poor’s und Fitch sowie an den diesen Ratingstufen zugrundeliegenden Ausfallwahrscheinlichkeiten von 10-jährigen Laufzeiten. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der nach dem neuen vdpStandard vorgenommenen, separaten Deckungsrechnung soll ergänzend zu den Veröffentlichungen nach § 28 PfandBG auf den jeweiligen Webseiten der vdp-Mitgliedsinstitute und auf der Webseite des Verbandes erfolgen. Die Abschlagssätze des Differenzierungsmodells sollen mindestens jährlich auf Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Das Bonitätsdifferenzierungsmodell soll erstmals zum Stichtag 31. Dezember 2012 angewendet werden. In Anlehnung an § 28 PfandBG sollten die ersten Berichte daher Anfang März 2012 veröffentlicht werden. 17 Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank Einen zentralen Bestandteil der Sicherungsmechanismen des PfandBG stellen die Regelungen der §§ 30 ff. PfandBG dar, die das Schicksal der Deckungswerte und Pfandbriefe im Fall der Insolvenz des Emittenten detailliert regeln. Sie bewirken, dass in der Insolvenz der Pfandbriefbank die Deckungsmassen vorrangig den Pfandbriefgläubigern sowie unter bestimmten Umständen den Derivategläubigern zur Befriedigung ihrer Forderungen zur Verfügung stehen und somit von der Insolvenz der Pfandbriefbank nicht betroffen sind. Um dies sicherzustellen, wurde im PfandBG ein detaillierter „Notfallplan“ geregelt. Dieser gilt auch dann, wenn nach dem Restrukturierungsgesetz ein Brückeninstitut eingeschaltet wird (§ 36a PfandBG). Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger Insolvenzverwalter Insolvenz des Emittenten Pfandbriefbank Sonstige Assets Gläubiger Sonstige Gläubiger 18 Sonstige Assets Sachwalter Hypothekendarlehen Hypothekendarlehen Hypothekenpfandbriefe Forderungen gegen öffentliche Schuldner Forderungen gegen öffentliche Schuldner Öffentlicher Pfandbriefe Jeweils Pfandbriefbank mit beschränkter Schiffsdarlehen Schiffsdarlehen Schiffspfandbriefe Flugzeugdarlehen Flugzeugdarlehen Flugzeugpfandbriefe Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank keine vorzeitige Fälligkeit von Pfandbriefen Pfandbriefe und Deckungsmassen werden nicht Teil der Insolvenzmasse Bankerlaubnis bleibt erhalten für jeweilige Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit Sachwalter verwaltet Deckungswerte und Pfandbriefe Geschäftstätigkeit Separation der Deckungsmassen Die Deckungsmassen fallen nicht in die Insolvenzmasse der Bank, sondern bilden für jede der von dem Kreditinstitut emittierten Pfandbriefgattung einen besonderen Teil der Pfandbriefbank, aus dem heraus die Forderungen der Pfandbriefgläubiger zu befriedigen sind, § 30 Abs. 1 PfandBG. Der Insolvenzverwalter der Bank hat daher keinen Zugriff auf die Deckungsmassen und die Pfandbriefe werden nicht vorzeitig fällig. Bei Hypothekendarlehen, die sich z.T. in und z.T. außerhalb der Deckungsmassen befinden, sieht das PfandBG vor, dass die Zahlungsströme aus diesen Darlehen zunächst vollumfänglich an den Sachwalter (s.u.) fließen. Der Insolvenzverwalter kann verlangen, dass auf seine Kosten die Zahlungsströme getrennt werden und die Zahlungen auf den Außerdeckungsteil an ihn fließen. Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit Immer wieder wird nach der Rechtsnatur der Deckungsmassen im Fall der Insolvenz einer Pfandbriefbank gefragt. Zuweilen wird geantwortet, dass die Deckungsmasse aus der Insolvenzmasse herausgelöst und zu einem Sondervermögen verselbständigt wird. Dies wiederum wird dann häufig dergestalt missverstanden, dass die Deckungsmasse zu einem SPV wird und damit den Bankcharakter verliert. Die Bundesregierung hat im Jahre 2009 eine Kleine Parlamentarische Anfrage genutzt, um diese Unrichtigkeit klarzustellen. In ihrer Antwort (BT-Drs. 16/13823 v. 21.7.2009, Nr. 2) bezeichnet sie den Begriff des Sondervermögens als unpassend und verwendet die Formulierung „besonderer Teil der Pfandbriefbank“, um darzulegen, dass die vom Sachwalter verwalteten Deckungswerte und Pfandbriefe einen einheitlichen Vermögensteil der Bank darstellen. Dieser Rechtsgedanke wurde durch die PfandBG-Novelle 2010 weiter entwickelt, indem in der Begründung zum Gesetzentwurf (BT Drs. 17/1720 v. 17.5.2010, S. 48) klargestellt wird, dass eine Deckungsmasse im Fall der Insolvenz einer Pfandbriefbank nicht eine neue juristische Person bildet, sondern ein besonderer Teil der Pfandbriefbank bleibt, für den die Bezeichnung „Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit“ verwendet werden soll – für jede Pfandbriefgattung gesondert. Zudem wird mit § 2 Abs. 4 (neu) PfandBG bestimmt, dass die Banklizenz für die Deckungsmassen erhalten bleibt, selbst wenn sie für die Bank im Übrigen aufgehoben wird. Sachwalter Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Bank werden auf Antrag der BaFin ein oder mehrere Sachwalter vom Gericht am Sitz der Pfandbriefbank bestellt, § 30 Abs. 2 PfandBG. Die Bestellung kann auch schon vor Eröffnung der Insolvenz erfolgen, wenn die Insolvenz des Instituts zu befürchten ist und der Schutz der Pfandbriefgläubiger dies erforderlich macht. Der Sachwalter ist eine natürliche Person, er hat die Verwaltungs- und Verfügungsgewalt über die Deckungsmassen und vertritt die Interessen der Pfandbriefgläubiger. Die Schaffung des Amtes des Sachwalters stärkt den Schutz der Pfandbriefgläubiger. Es wäre nicht sachgerecht, wenn der Vorstand der insolventen bzw. insolvenzgefährdeten Bank die Deckungsmassen noch weiter führen dürfte. Aufgrund der widerstreitenden Interessen von Pfandbriefgläubigern und den übrigen Gläubigern der Pfandbriefbank könnte auch der Insolvenzverwalter die Interessen der Pfandbriefgläubiger nicht ohne tiefgreifende Interessenkonflikte in zweckmäßiger Weise vertreten. 19 Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission Der Sachwalter hat mehrere Alternativen, die zeitgerechte Erfüllung der Forderungen der Pfandbriefgläubiger sicherzustellen: 20 Er kann die Zahlungsflüsse der Deckungsmassen vereinnahmen und die ausstehenden Verbindlichkeiten gemäß den Emissionsbedingungen bedienen. Er kann insbesondere zur Beschaffung von Liquidität einzelne Vermögenswerte veräußern und hierfür ein Refinanzierungsregister nutzen. Diese Form der Abwicklung würde so lange dauern, bis alle Pfandbriefe zurückgezahlt wurden. Ein Überschuss würde an den Insolvenzverwalter ausgekehrt werden. Mit der Novelle 2009 wurde in § 30 Abs. 2 Satz 5, 2. Halbsatz PfandBG ausdrücklich klargestellt, dass er ein Refinanzierungsdarlehen aufnehmen darf, um Liquidität zu beschaffen. In der Gesetzesbegründung zur Novelle 2010 (BT Drs. 17/1720 v. 17.5.2010, S. 48 u. 50) wird deutlich gemacht, dass die generalklauselartige Umschreibung der Handlungskompetenzen des Sachwalters auch die Emission von Schuldverschreibungen umfasst, die mangels Rangregelung den gleichen Rang wie bereits vor einer Sachwalterernennung emittierte Pfandbriefe hätten, der Sache nach also gedeckte Schuldverschreibungen mit Pfandbriefqualität darstellen würden. Mit der neuen Regelung des § 2 Abs. 4 PfandBG wird folglich die Grundlage gelegt, dass der Sachwalter diese Schuldverschreibungen unter der Bezeichnung „Pfandbriefe“ emittieren könnte. Durch die Novelle 2009 wurde mit § 31 Abs. 8 PfandBG klargestellt, dass der Sachwalter auf die personellen und sachlichen Mittel der Pfandbriefbank zugreifen kann und der Insolvenzmasse nur die dabei tatsächlich anfallenden Kosten erstatten muss. Er hat Zugriff auf alle Zahlungen, die auf Deckungswerte geleistet werden; der Insolvenzverwalter muss dies im Rahmen der gegenseitigen Zusammenarbeit sicherstellen (vgl. auch § 31 Abs. 7 PfandBG). Dies gilt auch für Beträge oder Teilbeträge, die auf Außerdeckungsteile von Deckungsdarlehen entfallen; die diesbezüglichen Beträge hat er auf Verlangen an den Insolvenzverwalter herauszugeben; § 30 Abs. 3 Satz 3 PfandBG. Er kann alle oder Teile der Deckungswerte einer Deckungsmasse und Verbindlichkeiten aus den Pfandbriefen als Gesamtheit auf eine andere Pfandbriefbank übertragen. Dies setzt die Zustimmung der BaFin voraus. Er kann hierbei mit einer anderen Pfandbriefbank vereinbaren, dass er die Deckungsmassen treuhänderisch für diese hält. Diese Form der Übertragung der Deckungsmassen erspart die Einhaltung aufwändiger Einzelübertragungen und kann sehr schnell durchgeführt werden. Die Frage der „Insolvenzfestigkeit der freiwilligen Überdeckung“ wird häufig von Ratingagenturen aufgeworfen. Die von ihnen angewendeten Stress-Tests für die pünktliche Bedienung der Pfandbriefe haben regelmäßig zur Folge, dass eine Pfandbriefbank eine Überdeckung vorhalten muss, die über die gesetzlich angeordneten 2% hinausgeht. Wenn in diesem Zusammenhang die Frage der Insolvenzfestigkeit dieser „Überdeckung“ aufgeworfen wird, so wird außer Acht gelassen, dass diese bei Zugrundelegung der unterstellten Stress-Tests zwangsläufig Teil der gesetzlichen Deckung wäre. Wenn eine Rating- agentur nicht an die vollständige Werthaltigkeit von Deckungswerten glaubt und deswegen ein Überdeckungserfordernis errechnet, dann stellen in logischer Konsequenz aus der Sicht der Ratingagentur diese Überdeckungswerte keine „freiwillige Überdeckung“ dar; vielmehr sind sie Teil der (normalen) Deckung, da sie (aus der Sicht der Ratingagentur) für die pünktliche Bedienung der Pfandbriefe benötigt werden. Folglich könnten sie schon gar nicht unter den Anwendungsbereich des § 30 Abs. 4 PfandBG fallen. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zu Recht hin (vgl. BT-Drs. 16/13823 v. 21.7.2009, Nr. 6). Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Soweit für die Deckungsmassen ein Insolvenzgrund vorliegt, kann auf Antrag der BaFin für sie ein gesondertes Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Sollten die Pfandbriefgläubiger in diesem Verfahren nicht voll befriedigt werden, können sie verbleibende Forderungen im Insolvenzverfahren über das sonstige Vermögen der Pfandbriefbank geltend machen. Mit der PfandBG-Novelle 2010 wurde § 30 Abs. 6 PfandBG entsprechend ergänzt, so dass der Sachwalter die hierzu erforderliche Anmeldung der aufschiebend bedingten Ausfallforderungen der Pfandbriefgläubiger vornehmen kann. 21 Der Pfandbriefmarkt 2011/2012 Bernd Volk | Deutsche Bank 22 Refinanzierungsumfeld der Banken weiter angespannt Der seit fünf Jahren andauernden Finanzkrise können sich Covered Bonds insgesamt, besonders jene aus schwächeren Eurozone-Staaten, nicht entziehen. Die Spreadausweitungen des iBoxx Covered Bond Index gegen Swaps zeigen dies deutlich. Der Spread des iBoxx Covered Germany, der die Entwicklung der Pfandbriefe widerspiegelt, hat sich hingegen deutlich besser entwickelt; der Spread gegen Swaps handelt wesentlich enger als der breitere iBoxx Covered Bond Index. Spreads deutscher Pfandbriefe, Spreads europäischer Covered Bonds und europäischer ungedeckter Bank-Anleihen 350 300 250 200 23 150 50 0 -50 Jan.07 Jul.07 Jan.08 Germany Covered Jul.08 Jan.09 Covered Jul.09 Jan.10 Jul.10 Jan.11 Jul.11 Jan.12 Corporate Financial: Banks : Senior Quelle: iBoxx Bemerkenswert ist die Entwicklung der Spreads ungesicherter Bankanleihen europäischer Banken gegenüber Swaps, wie sie der Index iBoxx Senior Banks zeigt. Dieser suggeriert, dass ungesicherte Bankanleihen europäischer Banken nahezu auf gleichem Spread-Level handeln wie Covered Bonds europäischer Banken. Während dies z.B. für einige spanische und italienische Covered Bond Emittenten zutrifft, ist darauf hinzuweisen, dass das annähernd gleiche Spread-Niveau der Indizes iBoxx Covered und iBoxx Senior unter anderem auch in der stark unterschiedlichen Länderaufteilung der beiden Indizes begründet ist, z.B. ist der Anteil spanischer Banken im iBoxx Covered mit 25% deutlich höher als im Index iBoxx Senior mit weniger als 5%. Des weiteren ist zu bemerken, dass die Differenz zwischen ungedeckter und gedeckter Refinanzierung in den unterschiedlichen Covered Bond Ländern sehr stark schwankt. So ist dieser Abstand z.B. in den Ländern mit langer Covered Bond Historie und weiterhin guter Staatskreditqualität wie Deutschland, Finnland, Norwegen, Schweden und auch Frankreich extrem hoch, d.h. Covered Bonds dieser Länder erlauben den Emittenten eine deutlich günstigere Refinanzierung. Der Pfandbriefmarkt 2011/2012 Erstabsatz von Pfandbriefen insgesamt rückläufig Der deutsche Pfandbriefmarkt zeigt eine andauernde Veränderung in der Struktur des Erstabsatzes. Während der Erstabsatz von Öffentlichen Pfandbriefen nicht erst seit 2007, als erste Anzeichen der Subprime-Krise aus den USA zu vernehmen waren, kontinuierlich gesunken ist, ist der Ersatzabsatz an Hypothekenpfandbriefen, wenn auch unter Schwankungen, im Vergleich zum ersten Halbjahr 2007 als auch im Vergleich zum ersten Halbjahr 2011 spürbar gestiegen. Pfandbriefersatzabsatz im ersten Halbjahr seit 2007 1. Halbjahr 2007 Mrd. € 2008 Mrd. € 2009 Mrd. € 2010 Mrd. € 2011 Mrd. € 2012*) Mrd. € Hypothekenpfandbriefe 9,5 31,6 34,2 26,2 21,9 26,7 Öffentliche Pfandbriefe 58,6 52,8 31,2 23,4 23,5 6,8 Pfandbriefe gesamt 68,1 84,4 65,4 49,6 45,4 33,5 Quelle: Deutsche Bundesbank, vdp; *)vorläufiges Ergebnis 24 Vorläufigen Berechnungen zufolge wurden im ersten Halbjahr 2012 insgesamt EUR 33,5 Mrd. an Pfandbriefen emittiert. Während diese Zahl im gegenwärtigen Marktumfeld beeindruckend ist, ergibt sich im Vergleich zum ersten Halbjahr 2011 (EUR 45,4 Mrd.) und auch zu den Vorjahren ein kontinuierlicher Rückgang des Pfandbrieferstabsatzes. Der wesentliche Treiber hierbei ist der Rückgang des Volumens an Öffentlichen Pfandbriefen. Pfandbriefumlauf konsolidiert weiter Das ausstehende Volumen an Öffentlichen Pfandbriefen im Inhaberformat ist seit dem Jahr 2000 kontinuierlich von EUR 685 Mrd. auf EUR 176 Mrd. im April 2012 gefallen. Generell ist der starke Rückgang des gesamten ausstehenden Volumens an Pfandbriefen seit dem Jahr 2000 im Wesentlichen im Rückgang Öffentlicher Pfandbriefe begründet. So ist das ausstehende Volumen Öffentlicher Pfandbriefe im Inhaber- bzw. Namensformat allein von Dezember 2007 bis April 2012 um 61% bzw. 28% zurückgegangen. Der gesamte Pfandbriefumlauf erreichte per April 2012 EUR 565,4 Mrd. Im Jahr 2000 hatte der Umlauf bei EUR 1106,1 Mrd. seinen vorläufigen Höchststand. Das ausstehende Volumen an Inhaber-Hypotheken-Pfandbriefen stieg in diesem Zeitraum leicht von EUR 134 Mrd. im Dezember 1999 auf EUR 147 Mrd. im April 2012. Entwicklung des Pfandbriefumlaufs 1999 - 2012 Mrd. Euro 1.200 1.000 800 600 400 200 0 1999 2000 2001 2002 2003 2004 Hypothekenpfandbrief – Inhaberpapiere Hypothekenpfandbrief – Namenspapiere 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 04.2012 Öffentlicher Pfandbrief – Inhaberpapiere Öffentlicher Pfandbrief – Namenspapiere Quelle: Deutsche Bundesbank 25 Aufgrund des deutlichen Rückgangs umlaufender Inhaber-Pfandbriefe ist der Anteil der Namens-Pfandbriefe in den vergangenen Jahren bis April 2012 auf 43% gestiegen, da zugleich das Volumen an Namens-Pfandbriefen deutlich geringer gesunken ist – von einem Höchststand bei EUR 304,9 Mrd. 2006 auf EUR 243,1 Mrd. im April 2012. Anteil Namens-Pfandbriefe am Pfandbriefmarkt in % 50 45 40 35 30 25 20 1999 2000 Quelle: Deutsche Bundesbank 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 04.2012 Der Pfandbriefmarkt 2011/2012 Geringere Aktivität bei Benchmarkformaten Die Pfandbriefbanken haben im ersten Halbjahr 2012 EUR 9,25 Mrd. Pfandbriefe im Benchmark-Format emittiert. Im Vergleich dazu waren es im ersten Halbjahr 2011 noch EUR 23,9 Mrd und im Gesamtjahr 2011 EUR 27,5 Mrd. Auch im zweiten Halbjahr dürfte der Absatz an Benchmark-Pfandbriefen auf niedrigem Niveau bleiben. Maßgeblich dafür dürften neben dem anhaltend schwierigen Kapitalmarktumfeld auch die beiden Langfristtender der Europäischen Zentralbank zum Ende des Vorjahres bzw. vom Februar diesen Jahres sein. Ein Blick auf die Deckung der Pfandbriefe im Benchmark-Format bestätigt den für den gesamten Pfandbriefmarkt beschriebenen Trend. Während 2011 noch EUR 12,4 Mrd. an Öffentlichen Pfandbriefen emittiert wurden, waren es im ersten Halbjahr 2012 gerade noch EUR 1 Mrd. Im Gegensatz dazu wurden im ersten Halbjahr 2012 EUR 8,25 Mrd. Hypothekenpfandbriefe emittiert und dominierten damit die Pfandbriefemissionen im Benchmark-Format. Im Gesamtjahr 2011 wurden EUR 15,1 Mrd. an Hypothekenpfandbriefen in diesem Format plaziert. Benchmark-Pfandbrief Emissionen 2011 und erstes Halbjahr 2012 in Mrd. EUR 26 30 25 20 Öffentliche Pfandbriefe 15 Hypothekenpfandbriefe 10 5 0 2011 H1 2012 Quelle: Deutsche Bank Im ersten Halbjahr 2012 betrug der Anteil der EUR Benchmark-Pfandbriefe an den gesamten öffentlich platzierten Emissionen von EUR Benchmark Covered Bonds 13% (von EUR 70 Mrd.) und war damit der zweitstärkste Emissionsmarkt nach Frankreich mit einem Anteil von 28%. *inkl. Schiffspfandbriefe Quelle: vdp Erhebungen Länderaufteilung EUR Benchmark Covered Bonds im ersten Halbjahr 2012 9 10 11 12 1 8 7 6 2 5 4 3 1 Frankreich 19,55 Mrd. € 2 Deutschland 9,25 Mrd. € 3 Norwegen 8,40 Mrd. € 4 Finnland 5,00 Mrd. € 5 Österreich 2,00 Mrd. € 6 Australien 5,00 Mrd. € 7 Großbritannien 3,85 Mrd. € 8 Spanien 6,80 Mrd. € 9 Schweden 1,50 Mrd. € 10 Neuseeland 2,50 Mrd. € 11 Schweiz 2,75 Mrd. € 12 Niederlande 2,75 Mrd. € Quelle: Deutsche Bank Auffallend ist, dass sich – abgesehen von Spanien, dessen Marktzugang mittlerweile weiter erschwert ist – im ersten Halbjahr 2012 kein Peripherie-Staat unter den Benchmark Covered Bond-Emittenten befand. Diese Entwicklung ist aufgrund des hohen Refinanzierungsbedarfs der Banken in diesen Staaten eindeutig dem Makro-Umfeld geschuldet. Mit einem Anteil von 35% befand sich der Anteil von Emittenten aus Nicht-Euro-Ländern im ersten Halbjahr 2012 auf einem historischen Hoch, ebenfalls eindeutig aufgrund des Makro-Umfeldes. Anteile der im ersten Halbjahr 2012 emittierten Covered Bonds aus Nicht-Euro-Ländern Euro-Länder 65 % Quelle: Deutsche Bank Nicht Euro-Länder 35 % 27 Der Pfandbriefmarkt 2011/2012 2010/2011 Pfandbrief-Renditen stetig gefallen Renditen deutscher Pfandbriefe sind seit 2008, wenngleich unter Schwankungen, nahezu kontinuierlich gefallen. In Einklang mit der unterschiedlichen Spread-Entwicklung unterscheidet sich die Renditeentwicklung der Pfandbriefe signifikant von der europäischer Covered Bonds im Durchschnitt. Besonders auffällig ist jedoch, dass sich der Renditeunterschied zwischen dem Index iBoxx Mortgage Pfandbriefe und iBoxx Public Pfandbriefe auf der einen Seite und dem Index iBoxx Covered auf der anderen Seite auf einem historischen Hoch befindet. Pfandbriefe bieten den Emittenten eine sehr günstige Refinanzierung. Auf der anderen Seite bieten Pfandbriefe allerdings nur eine niedrige Rendite für Investoren. Rendite iBoxx Covered, iBoxx Hypothekenpfandbriefe und iBoxx Öffentliche Pfandbriefe 6 5 4 3 2 1 07.2012 01.2012 07.2011 01.2011 07.2010 01.2010 07.2009 01.2009 07.2008 01.2008 07.2007 0 01.2007 28 Covered Bonds Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Quelle: Deutsche Bank Pfandbrief-Bund Spreads vergleichsweise attraktiv Die niedrige Rendite von Pfandbriefen muss jedoch in Relation zur Rendite von Bundesanleihen betrachtet werden. Während das Thema der zunehmenden europäischen Integration, Fiskal-Union und Banken-Union in Zukunft zu veränderten Rahmenbedingungen führen kann, bleibt die deutsche Regierung bis auf weiteres der überwiegend zuständige Gesetzgeber bezüglich des deutschen Banken- und Pfandbriefrechts. Auch bezüglich eventueller Unterstützung oder politischer Restrukturierungsentscheidungen bleibt die deutsche Regierung gegenwärtig die maßgebliche Referenz. Es ist außerdem festzuhalten, dass, in Deutschland bereits ein Bankenrestrukturierung-Gesetz (als Gefahrenabwehrrecht) in Kraft getreten ist während die Arbeiten an der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten auf EU-Ebene noch andauern. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die privilegierte Behandlung von Pfandbriefen lediglich die konsequente Fortführung des Grundgedankens des Pfandbriefrechts ist und daher keine zusätzliche Bevorzugung darstellt. Der Markt honoriert dennoch die Klarstellung durch das Bankenrestrukturierungs-Gesetz. Ebenfalls festzuhalten ist, dass die überwiegende Mehrheit der Pfandbrief-Deckungsstöcke (zumindest bezugnehmend auf den Pfandbrief-Markt insgesamt) weiterhin aus einheimischen Aktiva besteht. Insgesamt ist das Verhältnis von Pfandbrief- und Bund-Renditen weiterhin ein wichtiger Indikator. Diesbezüglich zeigt die Differenz der Spreads zu Asset Swaps von iBoxx Germany Covered (welcher sich auf Pfandbriefe bezieht) und iBoxx Bunds eine Differenz, die deutlich höher liegt als jene im Jahr 2007. Pfandbriefe bieten folglich einen hohen Rendite-Aufschlag zu Bundesanleihen. Asset Swap Spread iBoxx Germany Covered und iBoxx Bund 150 100 50 0 Germany Covered 29 -50 Bunds 07.2012 01.2012 07.2011 01.2011 07.2010 01.2010 07.2009 01.2009 07.2008 01.2008 07.2007 01.2007 -100 Quelle: Deutsche Bank Auch Deutsche Bank Tradefinder, ein internetbasiertes handelsunterstützendes Informationssystem, bestätigt die hohen Zinsaufschläge von Pfandbriefen gegenüber Bunds. Per 6. Juli 2012 handelten Pfandbriefe mit Laufzeiten von Juli 2013 bis Juli 2022, abhängig von Laufzeit und Emittent, mit Aufschlägen zwischen 40 und 135 Basispunkten gegenüber Bundesanleihen gleicher Laufzeit. Bemerkenswert ist auch, dass diese Renditeunterschiede deutlich über jenen der meisten ausländischen Covered Bond Märkte liegen, z.B. von italienischen und spanischen Covered Bonds. Besonders italienische Covered Bonds handelten per 6. Juli 2012 mit einer Rendite unterhalb italienischer Staatsanleihen, z.B. im Falle der internationalen Großbanken Unicredit und Intesa sogar über 1 Prozentpunkt im dreijährigen Laufzeitbereich. Auch dreijährige Covered Bonds der spanischen BBVA und Santander zum Beispiel handelten mit einer Rendite von über 0,5 Prozentpunkten unter der Rendite spanischer Staatsanleihen. Der Pfandbriefmarkt 2011/2012 2010/2011 Swap Spreads Benchmark Pfandbriefe wieder eingeengt Wie bereits angedeutet haben Pfandbriefe den Durchschnitt der EUR Benchmark Covered Bonds (gemessen durch iBoxx Indizes) deutlich outperformed. Unter anderem getrieben durch die noch einmal zugespitzte Staatsschuldenkrise in Europa hat sich diese Outperformance im ersten Halbjahr 2012 deutlich verstärkt. Asset Swap Spreads iBoxx Covered, iBoxx Hypothekenpfandbriefe und iBoxx Öffentliche Pfandbriefe 250 200 150 100 50 Covered Bonds Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe 0 07.2012 01.2012 07.2011 01.2011 07.2010 01.2010 07.2009 01.2009 07.2008 01.2008 07.2007 -50 01.2007 30 Quelle: Deutsche Bank Doch der auf Sekundärmarkt-Spreads basierende Index, der sowohl mit sich einengenden Spreads der Pfandbriefe und sich ausweitenden Spreads durchschnittlicher europäischer Covered Bonds eine deutliche Outperformance von Pfandbriefen zeigt, spiegelt immer noch nicht die volle Markt-Realität wider. Denn ein beträchtlicher Teil des Covered Bond Marktes in den Peripherie-Ländern der Eurozone wird mittlerweile über die EZB refinanziert. In Portugal z.B. beträgt dieser Anteil ungefähr 50%, in Spanien schätzungsweise 30%, d.h. dass ein beträchtlicher Teil dieser Märkte sehr kurzfristig refinanziert wird. Da die potentielle Marktrefinanzierung nur zu sehr hohen Zinsen möglich wäre – Zinsen, welche in keinem Verhältnis zu den gegenwärtigen Zinserträgen in den Deckungsstöcken (von z.B. ca. 2% im Falle portugiesischer Covered Bonds) liegen würden, würde die Versagung großvolumiger EZB Liquidität zu Vorzugszinsen hohe Risiken für diese Märkte und eventuelle Notverkäufe von Deckungsaktiva in sich bergen. Deshalb scheint es wahrscheinlich, dass in einem derartigen Szenario die Spread-Differenz zwischen Pfandbriefen, wenngleich diese auch in Mitleidenschaft gezogen werden würden, und Covered Bonds aus Peripherie-Märkten noch deutlich höher wäre. Auch der oben beschriebene Primärmarkt zeigt diese Verzerrungen. Während im ersten Halbjahr 2012 lediglich EUR 7 Mrd. an spanischen EUR Benchmark Covered Bonds öffentlich plaziert wurden, betrug das Volumen von insgesamt neu gelisteten Covered Bonds spanischer Banken im ersten Halbjahr 2012 EUR 64 Mrd (basierend auf Daten der Börse Madrid). Der Unterschied ist hauptsächlich durch sogenannte einbehaltene Anleihen, die über die EZB refinanziert werden, begründet. ASW Spreads der verschiedenen iBoxx Covered Bond Indizes 1.000 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 France Legal France Structured Italy Ireland Public Pfandbriefe Mortgage Pfandbriefe Spain Single Spain Pooled UK Norway Sweden Netherlands Portugal 07.2012 01.2012 07.2011 01.2011 07.2010 01.2010 07.2009 01.2009 07.2008 01.2008 07.2007 01.2007 -100 31 Quelle: iBoxx Zusammenfassung Insgesamt setzt sich der Rückgang des ausstehenden Pfandbriefvolumens fort und steuert auf die EUR 500 Mrd. zu. Öffentliche Pfandbriefe verlieren weiter und Hypothekenpfandbriefe gewinnen an Bedeutung. Mit 43% ist der Anteil der Namens-Pfandbriefe am ausstehenden Volumen deutscher Pfandbriefe auf einem Allzeithoch. Trotz zahlreicher hier nicht im Detail angesprochener Belastungen wie Ratingdruck (für Banken und Pfandbriefe gleichermaßen) und zunehmende Überdeckungsanforderungen der Ratingagenturen bietet der Pfandbrief den Emittenten weiterhin eine sehr günstige Refinanzierung. Eine durch Ratingagenturen getriebene höhere Überdeckung der Pfandbriefe erhöht darüber hinaus die Sicherheit für die Investoren. Die günstige Refinanzierung durch Pfandbriefe hebt sich deutlich von der anderer europäischer Covered Bond Märkte ab. Positiv ist auch, dass es in den vergangenen 12 Monaten keinerlei Probleme mit Marktzugang gab, im deutlichen Gegensatz zu Covered Bonds europäischer Peripherie-Staaten. Der Pfandbrief tut deshalb weiter gut daran, sich von dem fast inflationär, mittlerweile für zahlreiche Arten der besicherten Banken-Refinanzierung, benutzten Begriff „Covered Bond“ abzugrenzen. Die Renditen der Pfandbriefe sind historisch niedrig, haben jedoch weiterhin einen hohen Aufschlag gegenüber Bundesanleihen. Die Emittenten vertreten durch ihren Verband, den vdp, der Gesetzgeber und die Aufsicht haben der stetigen Fortentwicklung des Pfandbriefs in der Vergangenheit hohe Aufmerksamkeit geschenkt und den Pfandbrief damit erfolgreich von anderen Covered Bonds abgesetzt. Sie tun gut daran, dies auch in Zukunft zu tun, um das Vertrauen in den Pfandbrief auf hohem Niveau zu sichern und die günstige Refinanzierung der Deckungsmassen zu sichern. Asset Encumbrance und Pfandbriefe Dr. Otmar Stöcker | Verband deutscher Pfandbriefbanken 32 Thema aktuell und international Die Insolvenz eines Kreditinstituts ist, anders als noch vor dem Lehman-Konkurs im September 2008, nicht mehr nur eine theoretische Frage. Daher interessieren sich viele Marktteilnehmer dafür, was sich in der Insolvenzmasse einer Bank befinden würde, käme es zu einer Insolvenz. Seit langem schon ist dies eine Frage, die im Zusammenhang mit dem Pfandbrief diskutiert wird, aber stärker mit der Zielrichtung, wie das Verhältnis zwischen Insolvenzverwalter (der Insolvenzmasse) und Sachwalter (der Deckungsmassen) wäre, insbesondere im Hinblick auf die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung vorhandene Überdeckung. Von mehreren meist außer-europäischen Ländern sind in jüngerer Zeit Maximalgrenzen für die Emission gedeckter Schuldverschreibungen gesetzt worden oder in Diskussion, um das Volumen der Covered Bonds im Verhältnis zur Bilanzsumme zu begrenzen. Ziel hierbei ist es, die Gläubiger ungedeckter Schuldverschreibungen, vor allem aber die Einlagen und die sie sichernden Einrichtungen nicht ungeschützt zu lassen. Mittlerweile wird für diese Thematik der Begriff „asset encumbrance“ verwendet. Bezeichnet wird damit die Reservierung bestimmter Vermögenswerte einer Bankbilanz für bestimmte Gläubigergruppen. Dies löst umgekehrt die Frage aus, wie viele Vermögenswerte der Bank verbleiben, die nicht bereits einzelnen Gläubigern oder Gläubigergruppen verpfändet, zur Sicherheit abgetreten oder anderweitig insolvenzfest zugeordnet wurden. Zuweilen wird gefordert, diese Zuordnung bzw. „asset encumbrance“ im Volumen zu begrenzen oder bei Übersteigen gewisser Grenzen ein erhöhtes Eigenkapital oder eine Liquiditätsreserve bereitzuhalten. Der Beitrag befasst sich im Folgenden mit der Frage, welche Ursachen „asset encumbrance“ hat und ob die Begrenzung sinnvoll ist. Ursachen der Asset Encumbrance Asset Encumbrance ist kein neues Phänomen. Es gibt sie schon seit langem in vielen Formen. Die wichtigsten werden im Folgenden kurz aufgezeigt. 1. Zentralbank-Refinanzierung Wenn sich Banken bei ihrer Zentralbank refinanzieren, müssen sie Sicherheiten stellen. Die Zentralbanken (im Euroraum die EZB) legen hierbei Anforderungen an die Art und die Qualität dieser Sicherheiten fest. Dabei machen sie Abschläge auf die Werte, sog. Haircuts, was zu einer Übersicherung führt. Je nach Art, Laufzeit und ggf. Rating der Sicherheit (häufig Wertpapiere) sind diese Abschläge, also Übersicherungsbeträge unterschiedlich. In der Finanzkrise war und ist die Refinanzierung über die Zentralbanken für viele Kreditinstitute in Europa phasenweise der einzige Zugang zu Liquidität. Ein häufig zitiertes Beispiel der jüngeren Vergangenheit waren die beiden Drei-Jahres-Tender der EZB, mit denen sie Banken des Euro-Raumes im Dezember 2011 und im Februar 2012 gegen Stellung guter Sicherheiten langfristig Zentralbankliquidität über etwa eine Billion Euro gewährt hat. Hätte es damals bereits Beschränkungen des Volumens gegeben, bis zu denen ein Kreditinstitut einem speziellen Gläubiger Sicherheiten stellen darf und hätte ein Kreditinstitut diese Grenze bereits erreicht, hätte es nicht an den Tendern teilnehmen dürfen, auch wenn sein Liquiditätsbedarf existenzbedrohlich gewesen wäre. Das zeigt, dass eine solche Beschränkung im Krisenfall zu einer Serie von Bankinsolvenzen wegen Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Das wäre weder im Sinne der Bankkunden noch der betroffenen Staaten. 33 Asset Encumbrance und Pfandbriefe 2. Derivate Für viele Kreditinstitute sind Derivategeschäfte (insbes. Zins- und Währungsswaps) wichtige Instrumente der Risikosteuerung. Es ist internationaler Standard, die sich aus Derivaten ergebenden Ausgleichsforderungen (Derivatepositionen) laufend zu berechnen. Der daraus Verpflichtete hat diese dann mit Kreditsicherheiten (collateral) zu besichern. Hierfür sind in den Derivateverträgen oder den diese ergänzenden Rahmenverträgen definierte Sicherheiten zugelassen, in der Regel liquide Wertpapiere. Zwar werden die Derivatepositionen in der Regel „nur“ gedeckt, d.h. es wird nicht auch noch eine Überdeckung gefordert. Jedoch unterliegen diese Positionen häufig Schwankungen, so dass auch der Sicherheitenbedarf im Zeitverlauf schwankt. Dies bedeutet häufig, dass der Betrag der Sicherheiten erhöht werden muss (Nachbesicherungspflicht). Wenn ein Derivatepartner diesem nicht nachkommen könnte, z.B. weil er eine Sicherheiten-Grenze (asset encumbrance) bereits erreicht hat, könnte der andere Derivatepartner das Derivat kündigen (exit-right). Wegen des Erreichens der Sicherheiten-Grenze könnte das Kreditinstitut auch kein neues Derivat mit einem anderen Derivatepartner abschließen, so dass eine Risikosteuerung bzw. -reduzierung auf diesem Weg unmöglich würde. 3. Besicherte Refinanzierung 34 In schwierigen Kapitalmarktzeiten ist die unbesicherte Refinanzierung nur schwer oder phasenweise gar nicht möglich. Machbar sind dann nur noch besicherte Refinanzierungen, z.B. Repos. In solchen Phasen könnte eine Sicherheitengrenze Bankinsolvenzen mit komplexen Folgen für die betroffenen Volkswirtschaften nach sich ziehen. 4. Covered Bonds und Pfandbriefe Pfandbriefe sind eine besondere Form besicherter Refinanzierung. In der Finanzkrise bildeten Pfandbriefe zuweilen den einzigen Mittelzugang am privaten Kapitalmarkt. Pfandbriefe sind Bankschuldverschreibungen, die durch Vermögenswerte, die zum Bankvermögen gehören, gesichert sind. Dies ist auch bei den meisten anderen europäischen Covered Bond-Systemen der Fall. Gemäß den jeweiligen Rechtsordungen begrenzen unterschiedlich strenge Regelungen diejenigen Werte, die zur Deckung der jeweiligen Covered Bonds verwendet werden dürfen. Besonders streng ist hierbei das Pfandbriefgesetz. Der Pfandbriefumlauf wird durch seine strengen Vorschriften zur Deckungsfähigkeit von Aktiva bereits stark eingeschränkt. Die befürchtete Konkurrenz zu Einlegern, die hinter der Diskussion über die Beschränkung von Emissionsvolumina steht, kann vor diesem Hintergrund nicht in dem Maße entstehen wie in manchen anderen Ländern, deren Deckungsbestimmungen sehr viel großzügiger sind. Zudem ist unter allen Formen der Asset Encumbrance diejenige für Covered Bonds die einzige, die aus Investorensicht transparent ist. Jeder kann jederzeit Informationen darüber beschaffen, welche Assets als Deckungswerte für die Pfandbriefgläubiger reserviert sind. Die Konsequenzen der Einführung einer Volumensbeschränkung für Pfandbrief-Deckungswerte könnten sich als äußerst problematisch erweisen. Das System würde nicht an Stabilität gewinnen, sondern verlieren. Banken hatten in den zurückliegenden Krisenjahren über die Emission von Pfandbriefen – anders als über andere Refinanzierungsinstrumente – zu jeder Zeit Zugang zu Liquidität am Kapitalmarkt. Das hat auch die Aufsicht erkannt und Pfandbriefe und andere Covered Bonds in deutschen und internationalen Regelwerken gerade erst zu Recht privilegiert. Ein solches Instrument, das eindeutig eine stabilisierende Rolle im Finanzsystem spielt, nun an anderer Stelle in seiner Wirksamkeit zu begrenzen, wäre kontraproduktiv. Jeder Covered Bond und auch der Pfandbrief ist dadurch geprägt, dass den Pfandbriefgläubigern beim Ausfall des Emittenten bestimmte Deckungswerte vorrangig zugutekommen. Will man dies einschränken, stellt man ein bewährtes und effizientes Refinanzierungssystem generell in Frage. Jegliche Volumengrenze hätte nämlich zur Folge, dass der Emittent dieses Instrument nicht mehr flexibel einsetzen könnte und darauf achten müsste, die Kosten der gedeckten Refinanzierung im Verhältnis zu den Gesamtkosten gering zu halten, was sich wiederum negativ auf die Sicherheit des Produkte auswirken könnte. 5. Verbriefungen Zieht man den Kreis der Asset Encumbrance so weit, dass alle Vermögenswerte erfasst werden, die der Bank materiell-rechtlich zustehen, könnten sogar Verbriefungen davon erfasst werden. Denn auch wenn üblicherweise vom „true sale“ gesprochen wird, so werden die Vermögenswerte in manchen Ländern und Transaktionen materiell-rechtlich nicht auf das Emissionsvehikel übertragen, sondern diesem nur verpfändet oder insolvenzrechtlich zugeordnet. Auch dieses Beispiel zeigt, dass pauschale Aussagen über die Asset Encumbrance nicht zielführend sind. 35 Fairer Interessenausgleich bei Pfandbriefen Der grundsätzliche Interessenskonflikt zwischen den Gläubigern von Pfandbriefen einerseits und von Senior Unsecured bzw. Einlagen andererseits liegt auf der Hand, wenn auch letztere weniger einzelne Gläubiger als vielmehr die Einlagensicherungssysteme sind. Die Vorstellung, in einer Krisenlage, insbesondere in einem Insolvenzfall, alle gleich behandeln zu können, ist unrealistisch. Zwar sind die Insolvenzquoten bei Bankinsolvenzen weit höher als bei anderen Unternehmen. Jedoch wäre die Zielrichtung, alle Gläubiger einer insolventen Bank vollständig bedienen zu können, eine extrem hohe Bürde, insbesondere für die Eigenkapitalausstattung von Banken. Es ist daher volkswirtschaftlich, finanz- und rechtspolitisch wichtig, einen fairen Interessenausgleich zwischen gesicherten und ungesicherten Gläubigern herbeizuführen. Dieser ist im Pfandbriefgesetz (PfandBG) bereits geregelt. Denn die zahlreichen Bestimmungen des PfandBG stellen enge Grenzen für die Pfandbriefbanken dar, aus ihren Vermögenswerten diejenigen auszuwählen, die sie in das Deckungsregister eintragen und damit zu Deckungswerten machen dürfen. Dies ist nicht nur grundsätzlich auf wenige Asset-Klassen beschränkt, sondern jeweils auch mit einer Fülle detaillierter Regelungen ausgestattet. Über den Wortlaut des PfandBG und seiner Verordnungen hinaus sind zudem manigfaltige Auslegungsmitteilungen der BaFin einzuhalten. Zudem werden diese durch zahlreiche Auslegungshinweise ergänzt, die der vdp mit seinen Gremien erarbeitet. Alle diese Bestimmungen und Anregungen dienen dazu, die Qualität des Pfandbriefes zu sichern – und bedeuten gleichzeitig eine Beschränkung der Deckungsfähigkeit und folglich ein höheres Volumen an potentieller Insolvenzmasse. Ohne Überdeckung ist heute kein hohes Rating zu erhalten, welches wiederum für den Erfolg des Pfandbriefes nach wie vor sehr wichtig ist. Nicht von der Hand zu weisen ist, dass die Asset Encumbrance und Pfandbriefe 36 Überdeckung letztlich durch ungedeckte Gläubiger finanziert wird. Das PfandBG bestimmt allerdings nur eine – im Vergleich mit anderen europäischen Covered Bond-Gesetzen – geringe gesetzliche Mindestüberdeckung. In der Regel ist die von den Ratingagenturen geforderte sogenannte freiwillige Überdeckung weit höher. Und hier besteht in der Tat ein Interessenkonflikt, für den das Pfandbriefgesetz eine ausgewogene Lösung bereithält: Die Pflichtüberdeckung beträgt nur 2 % (barwertig gestresst). Eine darüber hinausgehende, freiwillige Überdeckung wird dergestalt geschützt, dass der Insolvenzverwalter sie zwar grundsätzlich herausverlangen könnte, aber beweisen müsste, dass diese zur termingerechten Bedienung der Pfandbriefe nicht erforderlich sein wird; dies dürfte ihm nur bei einer exzessiven Überdeckung gelingen, was den ungesicherten Gläubigern gegenüber aber auch fair wäre. Verfügt die Pfandbriefbank zum Zeitpunkt einer Liquiditätskrise über eine hohe Überdeckung, kann sie sich Liquidität durch die Emission von Pfandbriefen beschaffen, ohne dass sie zuerst neue Deckungsswerte generieren muss. Ihr Liquiditätszugang ist damit schnell und zuverlässig, was die letzten Jahre immer wieder gezeigt haben. Dies kann in Einzelfällen sogar dazu beitragen, eine Insolvenz aus Liquiditätsgründen zu vermeiden. Davon wiederum profitieren auch die ungedeckten Gläubiger. Bei Pfandbriefen ist zudem mit den Transparenzregelungen in § 28 PfandBG für jeden einsehbar, welche Vermögenswerte der Pfandbriefbank zugunsten der Pfandbriefgläubiger „encumbered“, also reserviert sind. Dies wird sogar nach den Asset-Klassen differenziert dargestellt. Ähnlich umfangreiche und über die Internetseiten der Pfandbriefbanken sowie den vdp allgemein zugängliche und jedes Quartal aktualisierte Daten finden sich so bei keinem anderen Covered Bond Produkt. Asset Encumbrance und Bail-in Seit einiger Zeit wird asset encumbrance international im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (EU Directive for Recovery and Resolution of Credit Institutions) diskutiert, deren Vorschlag Anfang Juni 2012 von der EU-Kommission veröffentlicht wurde. Ziel der Überlegungen ist sicherzustellen, dass die Aufsichtsbehörde in einer Krisenbank ausreichend Handlungsmasse, also z.B. ungedeckte Schuldverschreibungen, vorfinden würde, die durch hoheitlichen Akt im Betrag reduziert werden könnten, in der Absicht, die Bank zu restrukturieren. Dieser Reduzierungsvorgang, der zu Verlusten der betroffenen Gläubiger führen würde, wird technisch als „write-down“, also Abschreibung bezeichnet. Allgemeiner nennt man eine solche Maßnahme „bail-in“ und die grundsätzlich davon betroffenen Forderungen „bail-in-able“, also bail-in-fähig. Die zu erwartende EU-Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (EU Directive for Recovery and Resolution of Credit Institutions) wird zur Folge haben, dass jeder Investor sehr genau prüfen wird, ob die von ihm bereits erworbene oder ihm angebotene Forderung grundsätzlich „bail-in-fähig“ wäre. Dies wird nicht nur Folgen für deren Pricing haben, sondern viele Investoren davon abhalten, überhaupt in solche Assets zu investieren. Auch wenn die EU-Kommission von Anfang an deutlich gemacht hat, dass Covered Bonds vom „bail-in“ ausgenommen werden sollen, so ist auch hier sehr genau auf die Details der Formulierungen zu achten. Denn eine generelle Ausnahme ist bisher nicht vorgesehen. Zudem sind die vielen Verweisungen, Ausnahmen und Rückausnahmen im Richtlinien- Entwurf komplex und bedürfen daher genauer Analyse, um das Ziel, Covered Bonds und damit auch Pfandbriefe zu schützen, nicht zu konterkarieren. Dies gilt insbesondere für die Sonderregelung des Art. 38 (2.) (c) des Richtlinienvorschlags, wonach durch Maßnahmen der Aufsichtsbehörde auch die Nominalbeträge von Covered Bonds reduziert werden können, wenn die diese sichernden Deckungsmassen nicht ausreichend sind – wovon das nationale Recht allerdings wiederum eine generelle Ausnahme bestimmen kann. Noch eingehend zu untersuchen sein wird, welche Covered Bond-Systeme in welchem Ausmaß von dieser Sonderregelung betroffen sein könnten. Übrigens wird im Vorschlag des Richtlinientexts nicht von Covered Bonds gesprochen, sondern von „abgesicherten Verbindlichkeiten“ („secured liabilities“). Auch wenn „asset encumbrance“ und „bail-in“ verschiedene Begriffe sind und der eine an der Aktivseite ansetzt und der andere an der Passivseite, so zielen sie auf das gleiche Thema: Welche unbelasteten Vermögenswerte würden sich in der Insolvenzmasse einer Bank befinden (asset encumbrance) und welche Verbindlichkeiten könnte man zur Restrukturierung der Bank reduzieren (bail-in)? Fazit Die Stellung von Sicherheiten im Bankgeschäft ist kein spezifisches Covered BondThema und kennt viele Erscheinungsformen. Dazu sind die Sicherheitenstellung für Geldmarktgeschäfte mit der EZB, die Besicherung von Derivateforderungen, Repos und Verbriefungen ebenso wie Deckungsforderungen von Pfandbriefen zu zählen. Der grundsätzliche Konflikt zwischen Pfandbriefgläubigern und nicht gesondert gesicherten Gläubigern ist nicht so lösbar, dass alle vollständig und gleichermaßen zufriedengestellt werden können, wenn eine Pfandbriefbank insolvent wird. Daher ist eine rechtsund finanzpolitische Prioritätensetzung unverzichtbar. Es ist systemimmanent, dass hierbei die Pfandbriefgläubiger die Priorität erhalten. Denn dies ist der Ausgleich dafür, dass sie ihr Kapital der Bank zu niedrigen Zinsen überlassen und sich hierzu auch langfristig verpflichten, ihr Kapital also auch nicht schnell zurückholen können, wenn sie z.B. auf Marktvolatilitäten reagieren wollen. Jegliche Begrenzung der Nutzung von Pfandbriefen oder des Aufbaus von Deckungsmassen hat in schwierigen Phasen zur Folge, dass die Wahrscheinlichkeit eines Insolvenzfalles aus Gründen der Illiquidität erhöht wird. Dies wiederum würde das Verlustrisiko bei der Einlagensicherung steigern, weil die Vermögenswerte der Bank im Insolvenzverfahren zu Liquidationspreisen verwertet würden. Der Pfandbrief ist ein Eckpfeiler der deutschen Stabilitätskultur, nicht nur im Banken- system, sondern auch auf dem Immobilienmarkt. Darüber gibt es auch in der Politik einen breiten Konsens. Es ist daher wichtig, seine Grundlagen auch weiterhin zu sichern und sie nicht durch kontraproduktive Begrenzungen zu beschädigen. 37 Der Beleihungswert: Rückhalt oder Bürde der Pfandbriefbanken? Rudolf Baumgartner | M-Wert GmbH, ein Unternehmen der Münchener Hypothekenbank eG 38 Der Beleihungswert ist eine wichtige Säule der Sicherheit des Hypothekenpfandbriefs. Er hat dazu beigetragen, dass diese Papiere auch in Krisenzeiten jederzeit emittierbar waren. Zugleich wird er jedoch bisweilen als marktfern und seine Ermittlung als zu teuer empfunden. Doch weil das über 100 Jahre alte Konzept die Langfristigkeit der Immobilienfinanzierung berücksichtigt und die Nachhaltigkeit im Vordergrund steht, glättet es zugleich Übertreibungen auf den Immobilienmärkten. Davon profitieren alle. Die Finanzmarktkrise ist noch nicht überwunden, aber die deutschen Pfandbriefbanken blicken auf zwei aufeinander folgende Jahre mit wieder steigenden Finanzierungsvolumina zurück. Das Neugeschäft in Deutschland wächst sowohl in der privaten wie in der gewerblichen Immobilienfinanzierung, so dass wieder mit mehr Zuversicht in die Zukunft geblickt wird. Genährt wird diese Zuversicht nicht zuletzt durch die hohe Stabilität, die speziell der deutsche Immobilienmarkt in den Krisenjahren gezeigt hat und weiter zeigt. Was sich als Folge der Krise geändert hat, sind die Anforderungen der Immobilienfinanzierer an den Eigenkapitaleinsatz, die Bonität und die Objektqualität. Sie sind heute schärfer als vor dem Ausbruch der Finanzmarktkrise. Doch werden schon wieder Forderungen laut, die Vergabekriterien für Immobilienfinanzierungen zu lockern, weil sonst die Kreditversorgung nicht mehr gesichert sei. Dabei gerät auch der Beleihungswert in den Fokus. Der Beleihungswert ist der vorsichtig ermittelte Wert einer Immobilie. Er soll während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer freihändigen Veräußerung voraussichtlich erzielt werden können – und zwar unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturbedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt. Das sei „marktfern“ heißt es jetzt wieder einmal. Märkte würden sich verändern und damit auch der Wert einer Immobilie. Darüber hinaus sei der Aufwand für die Ermittlung des Beleihungswertes mittlerweile zu hoch, eine Überregulierung drohe. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Immobilienfinanzierer, besonders der Pfandbriefbanken, gerate daher in Gefahr. Doch verhindert der Beleihungswert tatsächlich neue Geschäfte? In der Hochzeit der Finanzmarktkrise waren viele noch ganz anderer Ansicht. Damals sorgten u.a. stabile Beleihungswerte dafür, dass es weiter einen Markt für Pfandbriefe gab und der deutsche Immobilienfinanzierungsmarkt stabil blieb. Denn Pfandbriefbanken konnten sich Seit 2003 nahm die Taktzahl derinsgesamt Novellierungen des Rechtsrahmens für die Pfandbriefweiter zu angemessenen Konditionen refinanzieren und waren in der Immobiliendarleemittenten deutlich zu: die Abschaffung der Gewährträgerhaftung undLage, die Modifizierung der hen zu vergeben. Andere Refinanzierungsinstrumente hingegen,reinen insbesondere Verbriefungen, Anstaltslast, die zunehmende Bedeutung gemischter gegenüber Hypothekenbanken, standen und stehen nichtdes mehr zur Verfügung oder Risikoaufschläge waren und sind deutdie Internationalisierung Pfandbriefabsatzes unddie der aufkommende Wettbewerb mit auslich höher, wie etwa Bonds bei anderen Bonds. Ein entscheidender Grund dafür dass ländischen Covered warenCovered wesentliche Beweggründe des Gesetzgebers für war, die Schafbei der diesen Papieren zugrundeliegenden Immobilien andere – weniger fungder desWertermittlung Pfandbriefgesetzes, das Hypothekenbankgesetz, Öffentliches Pfandbriefgesetz sowie strenge – Maßstäbe angelegt das Schiffsbankgesetz im Jahrwurden. 2005 auf sich vereinte und grundlegend neu gestaltete. Über die Abkehr vom Spezialbankprinzip hinaus wurden weitere Neuerungen wie eine verbesserte Regulierung der Überdeckungsanforderungen, Transparenzvorschriften des § 28 PfandBG sowie Anforderungen an das Liquiditätsmanagement der Deckungsmassen in das Gesetz aufgenommen. Diese Maßnahmen wurden ermöglicht bzw. maßgeblich flankiert durch die Schaffung der Rolle des Sachwalters im Jahr zuvor, durch den die insolvenzrechtliche Abschottung der Deckungsmassen perfektioniert wurde. Im Folgenden werden die praktischen und gesetzlichen Anforderungen an das Deckungsgeschäft einer Pfandbriefbank im aktuellen regulatorischen Umfeld beschrieben und am Beispiel einer zentralen Organisation des Deckungswesens gezeigt, wie diesen Anforderungen in der Praxis Rechnung getragen werden kann. 39 Der Beleihungswert: Rückhalt oder Bürde der Pfandbriefbanken? 40 Beleihungswert oder Marktwert? Grundsätzlich gibt es zwei Wertbegriffe, die die Beleihungsfähigkeit einer Immobilie ausdrücken, den Marktwert und den Beleihungswert. International verbreitet ist vor allem der Marktwert. Hier wird der Wert einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag ermittelt. Er gilt somit nur für diesen Zeitpunkt und dient vor allem dazu, einen Kaufpreis zu bestimmen. Die Finanzierung einer Immobilie ist jedoch langfristig ausgerichtet. Da Immobilienmärkte nicht selten deutliche Auf- und Abschwungphasen erleben, schwankt der Marktwert entsprechend und muss jeweils angepasst werden. In Boomphasen führt dies dazu, dass mit dem Marktwert auch die Finanzierungsvolumina steigen und oft auch den Risiken nicht mehr die notwendige Beachtung zukommt. Die Gefahr einer Immobilienblase nimmt dann zu. Ein Abschwung am Markt wird verstärkt, da durch den fallenden Wert der Immobilien zugleich auch Kreditvereinbarungen – sogenannte Covenants – verletzt werden, die sich in der Regel auf den Marktwert beziehen. Die Schwankungen können dabei innerhalb kurzer Zeit sehr heftig ausfallen. Bei einer durchschnittlichen Büroimmobilie in den USA beispielsweise fiel der Marktwert nach Ausbruch der Finanzmarktkrise 2008 innerhalb eines Jahres um z. T. mehr als 50 Prozent und hat sich bis heute nur ansatzweise erholt. Der Beleihungswert für dasselbe Objekt hingegen blieb trotz Finanzmarktkrise die ganze Zeit über stabil; denn er stellt auf den langfristigen Wert einer Immobilie ab und reflektiert mögliche, kurzzeitige Boom-Phasen nicht. Denn es wird ermittelt, welcher Preis während der gesamten Laufzeit der Finanzierung mindestens erzielt werden kann, wenn das Objekt frei am Markt verkauft würde. Spekulative Einflüsse – wie konjunkturelle Spitzen und ihre Auswirkungen auf den Wert – bleiben bei der Ermittlung außen vor. Der Beleihungswert liegt deshalb regelmäßig unter dem Marktwert einer Immobilie, es ist vorgeschrieben, dass er den Marktwert jedenfalls nicht übersteigen darf. Marktschwankungen werden so ausgeglichen und haben auf Finanzierungen, die auf dem Beleihungswert basieren, weniger starke Auswirkungen. Reale Veränderung der Hauspreise zum Vorjahr 20% 15% 10% 5% 0% -5% -10% 2003 2004 Deutschland Quelle: OECD 2005 Frankreich 2006 2007 Spanien 2008 2009 Großbritannien 2010 Auf diese Weise trägt der Beleihungswert indirekt auch dazu bei, Immobilienmärkte zu stabilisieren. Das zeigt sich deutlich am Beispiel des deutschen Wohnimmobilienmarktes, der sich im internationalen Vergleich als wesentlich ausgeglichener und damit auch berechenbarer in seiner Entwicklung darstellt. Große Preisschwankungen innerhalb weniger Jahre, wie in anderen großen westeuropäischen Wohnimmobilienmärkten, gab es hierzulande nicht. Der Beleihungswert sichert zudem die Qualität der Refinanzierung der Pfandbriefbanken. Der Pfandbrief und der Beleihungswert sind wie zwei Seiten einer Medaille. Der Beleihungswert wurde vor über 100 Jahren in Deutschland eingeführt, um gemeinsam mit anderen Vorschriften die (Mündel-)Sicherheit von Hypothekenpfandbriefen zu gewährleisten. Das Pfandbriefgesetz mit seinen strengen Regelungen sorgt für eine hohe Pfandbriefqualität. So dürfen maximal 60 Prozent des Beleihungswertes einer Immobilie durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen refinanziert werden. Diese Grenze hat sich in der Praxis bewährt und sie hat dazu beigetragen, dass es seit Inkrafttreten des Hypothekenbankgesetzes zu keinem Ausfall eines Pfandbriefs gekommen ist. Die Verfahren zur Beleihungswertermittlung und zu dessen Überwachung wurden im Laufe der Zeit sukzessive vereinheitlicht und präzisiert. Geregelt sind diese in der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), die auf Basis des § 16 Pfandbriefgesetz (PfandBG) entwickelt wurde und 2006 in Kraft trat. Die Qualität des Pfandbriefs hängt somit maßgeblich von der zuverlässigen Ermittlung des Beleihungswertes ab, da dieser eine verlässliche Aussage über den Wert der als Kreditsicherheit dienenden Immobilie geben muss. Zudem besteht gemäß § 26 BelWertV die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der ermittelten Beleihungswerte. Der Beleihungswert in der Diskussion Nachhaltigkeit und Sicherheit gelten nach den Vorstellungen von Politik und Bankenaufsicht als die künftigen Leitmotive für das Geschäft von Kreditinstituten. Sie sollen verhindern, dass sich eine Finanzmarktkrise dieses Ausmaßes noch einmal wiederholen kann. Dabei kommt dem nachhaltigen Wert der Kreditsicherheiten eine zentrale Bedeutung zu. Ein Beispiel dafür sind die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsstandards nach Basel III. Bei der Eigenkapitalgewichtung von Immobilienfinanzierungen sollen diese stärker privilegiert werden, wenn der Beleihungswert ermittelt und die Beleihungsgrenze eingehalten wird. Nach den neuen Liquiditätsvorschriften werden künftig als Liquiditätspuffer für Krisensituationen nur noch Wertpapiere mit jederzeit ausreichender Liquidität anerkannt. Dazu gehören insbesondere auch Pfandbriefe aufgrund der hohen Qualität ihrer grundpfandrechtlichen Sicherheiten, die über den Beleihungswert ermittelt wird. Doch zugleich befürchten Kritiker, dass die (im Sinne der Sicherheit) immer detailliertere Regulierung ein Ausmaß angenommen hat, das den Vorteil der Refinanzierung durch Pfandbriefe mehr als kompensieren könnte. Sie führen den wachsenden Aufwand für die Ermittlung von Beleihungswerten ins Feld und die Tatsache, dass diese im Wesentlichen nur von Pfandbriefbanken durchgeführt wird. 41 Der Beleihungswert: Rückhalt oder Bürde der Pfandbriefbanken? 42 Schon bisher wurden strenge Anforderungen insbesondere an die Qualifikation der Gutachter gesetzt. Diese müssen unabhängig sein, vertiefte Kenntnisse in verschiedenen Gebieten der Immobilienwirtschaft besitzen und eine besondere Qualifizierung für die Ermittlung von Beleihungswerten nachweisen. Sodann ist vom Gesetzgeber detailliert geregelt, wie die einzelnen Bewertungsverfahren anzuwenden sind und was im Einzelnen bei der Wertermittlung berücksichtigt werden muss. Dennoch wurden die Anforderungen an die Ermittlung des Beleihungswertes – vor allem die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen – in den vergangenen Jahren stetig verschärft. Dadurch stiegen nicht nur die Kosten für die Wertermittlung, auch neuen Pfandbriefbanken wurden damit höhere Hürden für den Markteintritt gesetzt. So muss zum Beispiel regelmäßig jede zu finanzierende Immobilie einzeln bewertet werden. Dies erhöht die Bewertungskosten für Immobilienportfolien. International, so der zweite Kritikpunkt, ist der Beleihungswert vor allem ein Thema für Pfandbriefbanken. Die Sicherheiten anderer Covered Bonds werden weiterhin nach dem Marktwert bewertet. Zudem müssen Banken, die sich nicht über Pfandbriefe refinanzieren, die Sicherheiten von Immobiliendarlehen nicht zwingend über den Beleihungswert ermitteln lassen. Bei steigenden Marktwerten kann ihnen das im Wettbewerb zum Vorteil gereichen, da sie bei der Refinanzierung anders als Pfandbriefbanken nicht an die Beleihungswertgrenze von 60 Prozent gebunden sind. Für Immobilienfinanzierungen mit höheren Ausläufen können einlagenrefinanzierte Institute daher unter solchen Marktbedingungen in der Regel attraktivere Konditionen anbieten. Doch es gibt auch andere Stimmen. Ratingagenturen folgen bei der Bewertung von Covered Bonds einer völlig anderen Systematik. Es könnte daher der Eindruck entstehen, bei Pfandbriefen seien ihnen die gesetzlichen Vorschriften für den Beleihungswert noch nicht streng genug. Bei der Bewertung der Deckungsmassen von Pfandbriefen führen sie eigene Stresstests durch und lassen den Beleihungswert dabei außen vor. Sie fordern von den Emittenten deshalb eine zusätzliche Überdeckung. Das gleiche gilt für Covered Bonds aus anderen europäischen Ländern mit weniger strengen Anforderungen wie etwa einer Beleihungsgrenze von 80 Prozent des Marktwerts. Hier sind die Überdeckungsanforderungen der Ratingagenturen in der Regel deutlich höher – auch weil sie die Risiken auf anderen Immobilienmärkten als höher einschätzen. Erforderliche Überdeckung von Hypotheken Covered Bonds für ein Aaa-Rating von S&P Durchschnittswert in % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Dänemark Quelle: DZ Bank Deutschland Schweden Frankreich Portugal Niederlande Großbritannien Spanien Das Vorgehen der Ratingagenturen zeigt aber auch, dass doch einiges dafür spricht, bei der Wertermittlung von Immobilien auf die langfristigen und nachhaltigen Merkmale abzustellen. Dies sorgt nicht nur – wie bereits gezeigt – für eine stabilere Entwicklung am Immobilienmarkt. Der Beleihungswert trägt auch dazu bei die Risikofreude auf Seiten der Kreditgeber zu begrenzen. Denn für den Finanzierungsanteil, der über die Beleihungsgrenze von 60 Prozent des Beleihungswertes reicht, verteuert sich entsprechend die Refinanzierung. Während der Finanzmarktkrise trat schließlich ein weiterer Vorteil des Beleihungswertes hervor. Angesichts fallender Preise auf vielen Immobilienmärkten war anders als beim Marktwertverfahren keine ständige Neubewertung der Engagements erforderlich. Denn die Beleihungswerte blieben stabil und krisenresistent. Dies alles unterstreicht, wie wichtig eine nachhaltige Wertermittlung für die langfristige Immobilienfinanzierung ist. International wird daher der Bedarf an nachhaltigen Bewertungsverfahren wie dem Beleihungswert zunehmend anerkannt. Es gibt seit einiger Zeit Bestrebungen, bei der Bewertung längere Zeiträume abzudecken. Ob dabei die Methoden zur Ermittlung des Beleihungswertes übernommen oder eigene Verfahren entwickelt werden, ist noch offen. Deutliches Interesse am Beleihungswert zeigen überdies ausländische Gutachter. Für sie bietet die HypZert seit 2012 eine maßgeschneiderte Zertifizierung an, die auf großes Interesse stößt. Die vorbereitende Ausbildung dazu bietet die vdp Pfandbriefakademie an. Fazit Die Finanzmarktkrise hat deutlich gemacht, dass Nachhaltigkeit und Sicherheit als wesentliche Grundlagen des Beleihungswertes sowohl für die Kreditgeber als auch für den Immobilienfinanzierungsmarkt insgesamt einen Gewinn an Stabilität bedeuten. Stichtagsbezogene Ansätze wie der Marktwert mögen zwar zeitweilig die Geschäftsmöglichkeiten erweitern, aber auf Dauer eben nur zu dem Preis höherer Risiken. Gleichwohl sind Tendenzen bei Politik und Bankaufsicht zu erkennen, den Sicherheitsaspekt bei der Immobilienbewertung noch enger zu fassen. Die Methoden zur Ermittlung des Beleihungswertes sind allerdings so ausgereift, dass weitere regulatorische Verschärfungen keine zusätzliche Sicherheit mehr bringen würden. Vielmehr würden zusätzliche Regulierungen die Geschäftsmöglichkeiten von Pfandbriefbanken einschränken. Damit der Beleihungswert nicht nur in Krisenzeiten die Anerkennung findet, die ihm gebührt, ist es wichtig, dass die Verfahren und Methoden dennoch weiterentwickelt und verfeinert werden. So werden die Pfandbriefbanken weiterhin wettbewerbsstarke und bedeutende Anbieter in der Immobilienfinanzierung bleiben. 43 Pfandbriefe in der institutionellen Vermögensverwaltung Dieter Wolf | MEAG 44 Die Finanzkrise hält die Kapitalmärkte in Atem und sorgt für eine hohe Volatilität. Vermögensmanager der Versicherungen stehen seit 2007 vor großen Herausforderungen bei ihrer Aufgabe, für ihre Kunden bei überschaubarem Risiko eine nachhaltig positive Rendite zu erzielen. Als einer der großen Vermögensmanager der Versicherungswirtschaft ist die MEAG deutlich in Pfandbriefen investiert. Das Anlagevermögen der MEAG beträgt insgesamt circa 220 Mrd. Euro. Davon sind circa 160 Mrd. Euro in Rentenpapieren, 55 Mrd. Euro in Covered Bonds und davon wiederum rund 30 Mrd. Euro in Pfandbriefen angelegt. In den vergangenen Jahren haben Pfandbriefe in der institutionellen Vermögensverwaltung weiter an Bedeutung gewonnen. Gegenüber ihren europäischen Covered Bond-Pendants bieten sie besondere Vorteile. So heben sich Pfandbriefe in Punkto Transparenz, Liquidität und Differenzierung des gesetzlichen Rahmenwerks positiv von anderen europäischen Covered Bond-Jurisdiktionen ab. Mit dem Paragraf 28 Pfandbriefgesetz hat erstmalig ein Gesetzgeber in Europa einheitliche Transparenzvorschriften für alle Emittenten in Gesetzesform gegossen. Damit haben Pfandbriefinvestoren ein einklagbares Recht auf einen hohen Transparenzstandard erhalten. Alle Pfandbriefe sind Covered Bonds, aber nicht alle Covered Bonds sind Pfandbriefe. Die politische Unterstützung ist besonders stark und auch von regulatorischer Seite erhalten Pfandbriefe, aber auch Covered Bonds, Rückenwind. Diese Papiere bieten aus risikotechnischer Sicht sogar im Vergleich zu Staatsanleihen Vorteile. Erst in diesem Jahr haben wir in der Euro-Zone im Falle Griechenlands erstmals einen deutlichen Hair-Cut auf Staatstitel erleben müssen. Dagegen blieben griechische Covered Bonds von einer Restrukturierung unberührt. Wir möchten im Folgenden darauf eingehen, welche Vorteile Pfandbriefe institutionellen Investoren bieten. Renditeaufschlag gegenüber deutschen Staatsanleihen Auch wenn deutsche Pfandbriefe ein niedrigeres Renditeniveau als die meisten Covered Bonds anderer Länder aufweisen – von ihrer Attraktivität haben sie nichts eingebüßt und bleiben weiterhin ein attraktives Investment. Im Gegenteil, gerade die relativ niedrigen Renditen Seit 2003 nahm die Taktzahl der Novellierungen des Rechtsrahmens für die Pfandbriefzeigen, wie deutlich begehrt zu: derdie deutsche Pfandbrief ist und dass seine führende Stellung bei Investoemittenten Abschaffung der Gewährträgerhaftung und die Modifizierung der ren im In- und unangefochten istgemischter und bleibengegenüber dürfte. reinen Hypothekenbanken, Anstaltslast, dieAusland zunehmende Bedeutung Trotz des Höchstmaßes anPfandbriefabsatzes Sicherheit und desund sehrder guten gesetzlichen Rahmens erzielen die Internationalisierung des aufkommende Wettbewerb mit ausdeutsche Pfandbriefe systematisch höhere Renditen als deutsche Staatspapiere.für Dieser Risiländischen Covered Bonds waren wesentliche Beweggründe des Gesetzgebers die Schafkoaufschlag ist im Vergleich zu denen von Covered Bonds Öffentliches zu Staatsanleihen der jeweiligen fung des Pfandbriefgesetzes, das Hypothekenbankgesetz, Pfandbriefgesetz sowie Länder auch vor dem Hintergrund und dergrundlegend Ausnahmestellung der deutschen das Schiffsbankgesetz im Jahr 2005der aufFinanzkrise sich vereinte und neu gestaltete. Über Bundesanleihen höher und weniger hinaus volatil. wurden Die Mehrrendite deutscher Pfandbriefe machte die Abkehr vom Spezialbankprinzip weitere Neuerungen wie eine verbesserte im Jahr 2011der circa 70 bis 150 Basispunkte gegenüber Bundesanleihen gleicher Laufzeit aus Regulierung Überdeckungsanforderungen, Transparenzvorschriften des § 28 PfandBG und istAnforderungen damit historisch sehr hoch. Investoren wissen diese Zusatzrendite sehr zuaufsowie angesehen das Liquiditätsmanagement der Deckungsmassen in das Gesetz schätzen. Diese Maßnahmen wurden ermöglicht bzw. maßgeblich flankiert durch die Schafgenommen. fung der Rolle des Sachwalters im Jahr zuvor, durch den die insolvenzrechtliche Abschottung der Deckungsmassen perfektioniert wurde. Im Folgenden werden die praktischen und gesetzlichen Anforderungen an das Deckungsgeschäft einer Pfandbriefbank im aktuellen regulatorischen Umfeld beschrieben und am Beispiel einer zentralen Organisation des Deckungswesens gezeigt, wie diesen Anforderungen in der Praxis Rechnung getragen werden kann. 45 Pfandbriefe in der institutionellen Vermögensverwaltung 46 Insbesondere für langfristig orientierte Investoren, die Anleihen mit dem Ziel kaufen, sie bis zum Laufzeitende zu halten, stellt diese Mehrrendite bei gleichzeitig hoher Sicherheit ein überzeugendes Argument dar. Lediglich für kurzfristig orientierte Investoren könnte die im Vergleich zu deutschen Staatsanleihen höhere Differenz zwischen An- und Verkaufskursen eine Hürde bedeuten. Der Investor sollte die höheren Transaktionskosten im Vergleich zur Mehrrendite der Pfandbriefe auf jeden Fall ins Kalkül ziehen. Die Suche nach hochsicheren, wenig schwankungsanfälligen und relativ liquiden Anleihen unterstützte die Nachfrage nach deutschen Pfandbriefen. Im Gegensatz dazu schrumpfte das Angebot sowohl an neu emittierten als auch an ausstehenden Pfandbriefen. Durch Rückkaufprogramme, wie die der Berlin Hyp und der Dexia Kommunalbank im April 2012, planmäßige Rückzahlungen und die schwache Neuemissionstätigkeit ist insbesondere das Volumen der Öffentlichen Pfandbriefe deutlich zurückgegangen. Das Volumen ausstehender Hypothekenpfandbriefe bewegt sich hingegen insgesamt weiter auf hohem Niveau. Die Attraktivität des Marktes lässt sich anhand zweier Entwicklungen sehr deutlich ablesen. Erstens generierten diesjährige Neuemissionen eine sehr hohe Nachfrage, abzulesen an der deutlichen Überzeichnung in den Emissionsbüchern der Emittenten. Zudem gelang es den Emittenten, zu sehr günstigen Refinanzierungskonditionen an den Markt zu kommen. Die Risikoprämien auf ASW-Basis (Asset Swap Spread) lagen bei 9 bis 65 Basispunkten und sind damit im europäischen Vergleich am unteren Ende des Spektrums. Zweitens wächst die Anzahl neuer Pfandbriefemittenten. So treten neben kleineren neuen Emittenten aus dem Sparkassensektor auch neue internationale Emittenten in den Pfandbriefmarkt ein. So hat beispielsweise die deutsche Tochter der französischen Natixis ihre Pfandbrieflizenz erhalten. Inhaberpapiere versus Namenspapiere Inhaber-Pfandbriefe sind öffentlich handelbare, an den Börsen notierte Wertpapiere, bei denen eine tägliche Preisfeststellung stattfindet. Namens-Pfandbriefe sind nicht-börsennotierte Wertpapiere, deren Anleihebedingungen zwischen einem Emittent und einem Investor vereinbart werden. Der Markt für Namenspfandbriefe macht laut Statistiken der Deutschen Bundesbank mit rund 244 Mrd. Euro rund 43% des gesamten deutschen Pfandbriefmarktes aus. Die durchschnittliche Restlaufzeit bei Namenspfandbriefen ist erheblich länger als bei Inhaberpapieren. Dieser Unterschied bei den Restlaufzeiten in Verbindung mit stagnierenden Neuemissionen führt dazu, dass der Anteil an Namenspfandbriefen in den kommenden Jahren wahrscheinlich noch weiter zunehmen wird. Namenspapiere sind ein wichtiges Instrument für die deutsche Versicherungswirtschaft. Die Konditionen eines Namenspapiers können individuell auf den Investor zugeschnitten werden. Dazu gehören insbesondere Höhe und Art des Kupons sowie die Laufzeit der Anleihe. Durch die fortlaufende Bewertung zu Anschaffungskosten und die konstanten Kuponerträge leisten sie einen wichtigen Beitrag für ein schwankungsarmes Versicherungsvermögen. Ausstehendes Volumen gesamt: 565 Mrd. EUR (März 2012) Inhaberpfandbriefe 322 Mrd. 57% 43% Namenspfandbriefe 243 Mrd. Quelle: Deutsche Bundesbank Namensschuldverschreibungen sind gem. § 341b Abs.1 HGB grundsätzlich nach den Vorschriften, die für das Anlagevermögen gelten, zu bilanzieren. Inhaberschuldverschreibungen können ebenfalls wie Anlagevermögen bilanziert werden, wenn sie dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 341b Abs. 2 HGB). Es ist dann das gemilderte Niederstwertprinzip anzuwenden. Nach § 253 Abs. 3 Satz 3 u. 4 HGB besteht somit bei voraussichtlich nicht dauerhafter Wertminderung ein Wahlrecht, außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorzunehmen. Im Normalfall wird in Versicherungsunternehmen jedoch vom in § 341c Abs. 1 und 2 geregelten Wahlrecht zur Nennwertbilanzierung Gebrauch gemacht. Lebensversicherer erwerben bevorzugt Namensschuldverschreibungen, weil mit Hilfe des bilanziellen Wahlrechts Wertschwankungen vermieden werden können und zugleich eine Vereinnahmung eines Agios oder Disagios in Raten sicher gestellt ist. Auch wenn Namenspapiere nicht an der Börse gehandelt werden und weniger Liquidität aufweisen als Inhaberpapiere, so hat sich doch in den letzten Jahren ein nennenswerter Zweitmarkt für Namenspapiere entwickelt. Standardisierte Namenspapiere können vor dem vereinbarten Rückzahlungstermin verkauft werden. Daneben ist es Investoren möglich, an den Emittenten heranzutreten und eine vorzeitige Rücknahme zu arrangieren. Arten von Platzierungsverfahren Für Großinvestoren hat jedes Segment seine eigene Bedeutung. Öffentliche Neuemissionen werden ihrer Größe gemäß in Jumbos (1 Mrd. EUR Emissionsvolumen und darüber), Benchmark-Emissionen (zwischen 500 Mio. und 1 Mrd. EUR Emissionsvolumen) und traditionelle Neuemissionen (unter 500 Mio. EUR Emissionsvolumen) eingeteilt. Für größere Investoren ist die höhere Liquidität im Jumbosegment oft ein ausschlaggebendes Kaufargument. Ungeachtet dessen erlebte das Segment der Benchmark-Emissionen in den letzten Jahren ein deutlich stärkeres Wachstum. Zum einen gab es mehrere Emittenten, bei denen die Ausgabe von 47 Pfandbriefe in der institutionellen Vermögensverwaltung Jumbos zu deutlichen Inkongruenzen in der Aktiv- / Passiv-Steuerung geführt hätte. Zum anderen macht die gesetzlich vorgeschriebene Liquiditätsvorhaltung größere Emissionen für viele Emittenten unwirtschaftlich. Von den rund 565 Mrd. Euro ausstehenden Pfandbriefen machten Jumbos zum Ende des ersten Quartals 2012 knapp ein Viertel aus. 2003 hatte dieser Anteil noch bei knapp 40% gelegen. Pfandbriefe kennen drei Arten von Platzierungsverfahren: die Erstemission, die Aufstockung der Emission auf Wunsch des Emittenten und die Aufstockung der Emission auf Wunsch einer oder mehrerer Investoren (Reverse Enquiry). Für institutionelle Investoren interessant und abweichend von anderen Wertpapieren hervorzuheben wird hier auf die letzteren beiden Platzierungsverfahren eingegangen. Jumbos versus traditionelle Pfandbriefe (März 2012) Jumbo Pfandbriefe 125 Mrd. 22% 78% Traditionelle Pfandbriefe 440 Mrd. 48 Quelle: vdp, HVB Unicredit Möchte ein Emittent einen bestimmten Pfandbrief auf seiner Anleihekurve aufstocken, so tritt er mit einer Aufstockungsankündigung in der entsprechenden Anleihe an den Markt heran. Der Emittent kann so die Fristigkeit seiner Verbindlichkeitenseite beeinflussen und damit die Kongruenz seiner Aktiva und Passiva steuern. Der Investor kann andererseits meist mit einem kleinen Renditeaufschlag in eine am Markt bereits eingeführte Anleihe einsteigen oder sein schon bestehendes Exposure in dieser Anleihe vergrößern. Insbesondere für größere Emittenten, die ihre Pfandbriefkurve über das gesamte Laufzeitspektrum hinweg schon am Markt etabliert haben, kommen Aufstockungen bestehender Anleihen in Frage. Kleinere Emittenten hingegen versuchen, durch die Emission weiterer Laufzeiten überhaupt erst eine Kurve aufzubauen. Das Bestehen eines breiten Laufzeitspektrums eines Emittenten ist für viele Großanleger eine Voraussetzung für ein Investment in den entsprechenden Namen. Besteht bei einem größeren Investoren Interesse am Kauf eines bestimmten Pfandbriefs, welcher am Markt nicht in ausreichender Größe zu kaufen ist, so kann mit dem Emittenten eine Aufstockung verhandelt werden. Der Investor kontaktiert dabei den Emittenten und signalisiert Kaufinteresse. Wenn der Investor Initiator einer Aufstockung ist, spricht man von einer Reverse Enquiry. Insbesondere in Zeiten hoher Risikoaversion, in denen es für Emittenten schwierig ist, mit Jumbos an den Markt zu kommen, stellen Aufstockungen durch Reverse Enquiries ein geeignetes Mittel für Investoren dar, um beispielsweise Fälligkeiten zu reinvestieren. Gemäß den Wohlverhaltensregeln für Emittenten müssen bei Aufstockungen alle Syndikatsbanken vorab informiert und eingeladen werden, sich an der Aufstockung zu beteiligen. Regulatorischer Rückenwind Die Europäische Kommission plant unter der Überschrift Solvency II ab Anfang 2014 neue, umfassende Eigenkapitalregeln für die europäische Versicherungswirtschaft einzuführen. Die ursprüngliche Frist für die Bekanntmachung der endgültigen Regelungen wurde zuletzt vom 30. September 2012 auf den 30. Juni 2013 verschoben. Damit wird sich der Zeitrahmen für die Anpassung an die neuen Regeln und die Vorbereitung auf die Einführung auf nur noch sechs Monate verkürzen. 49 Zeittafel für die Einführung von Solvency II 30/09/2012 30/06/2013 01/01/2014 bisherige Deadline für die Bekanntmachung der endgültigen Solvency II Regelungen neue Deadline zur Bekanntmachung der endgültigen Solvency IIRegelungen Geplanter Start der Anwendung der Solvency IIRegelungen Quelle: Europäische Kommission Die jüngsten im Oktober 2011 vorgelegten Änderungen an Solvency II zeigen die deutliche regulatorische Unterstützung für Pfandbriefe und Covered Bonds. Die Eigenkapitalhinterlegungspflichten fallen niedriger aus als für unbesicherte Bankanleihen, Unternehmensanleihen und erheblich niedriger als für Verbriefungen gleichen Ratings. Insbesondere die mit AA bewerteten Pfandbriefe und Covered Bonds können von den im Oktober 2011 eingebrachten Änderungen profitieren, weil niedrigere Risikohebel angesetzt werden. Pfandbriefe in der institutionellen Vermögensverwaltung Geplante Eigenkapitalhinterlegung für Investitionen in Anleihen gemäß Solvency II (Spreadrisiken) Duration bis 5 Jahre Duration 5 bis 10 Jahre Staatsanleihen AAA 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% AA 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% AAA 0,7% x Duration 3,5% + 0,5% x (Duration - 5) 1,40% AA 0,9% x Duration 4,5% + 0,5% x (Duration - 5) 1,80% 7,00% A 1,4% x Duration 7,0% + 0,7% x (Duration - 5) 2,80% 10,50% 7,20% Covered Bonds Unternehmensanleihen 6,00% 0,9% x Duration 4,5% + 0,53% x (Duration - 5) 1,80% AA 1,1% x Duration 5,5% + 0,58% x (Duration - 5) 2,20% 8,40% A 1,4% x Duration 7,0% + 0,70% x (Duration - 5) 2,80% 10,50% AAA AAA 7% x min (Duration; 6) 14,00% 42,00% AA 16% x min (Duration; 5) 32,00% 80,00% Verbriefungen 50 Beispielhinterlegung für Anleihe mit 2jähriger Duration 10jähriger Duration Quelle: Fitch, Credit Agricole Die unten abgebildete Tabelle macht deutlich, dass Staatsanleihen mit einem guten Rating1) weiterhin die niedrigste Hinterlegung erfordern. Eine Staatsanleihe mit 10jähriger Duration und bester Qualität muss nicht mit Eigenkapital hinterlegt werden, ein Pfandbrief mit 6%, eine Eigenkapitalhinterlegung für Spreadrisiken bevorzugt Staatsanleihen und gedeckte Anleihen Staatsanleihen AAA Staatsanleihen AA Covered Bonds AAA Covered Bonds AA Unternehmensanleihen AAA Staatsanleihen A Unternehmensanleihen AA Covered Bonds A Unternehmensanleihen A 0% 2% 4% Quelle: Fitch, Credit Agricole 1) Die Verwendung von Ratings als Klassifizierungsmerkmal ist noch in der Diskussion, bisher werden diese mit „Credit Quality Steps“ umschrieben (0=AAA, 1=AA, 2=A usw.). 6% 8% 10% 12% Unternehmensanleihe gleicher Bonität mit 7,20% und eine Verbriefung gleicher Bonität gar mit 42%. Neben den gemäß Basel III geplanten Regelungen für das Bankensystem stellt auch Solvency II Covered Bonds und Pfandbriefe in der Eigenkapitalhinterlegung besser als alle anderen Anleiheklassen, von Staatsanleihen einmal abgesehen. Ausblick Der Pfandbrief hat seine starke Stellung bei institutionellen Investoren auch in Zeiten hoher Risikoaversion und politischer Unsicherheit weiter ausgebaut. Zunehmend erkennen Investoren im Pfandbrief eine höherverzinsliche Alternative zu deutschen Bundesanleihen. Der historisch sehr hohe Risikoaufschlag gegenüber deutschen Bundesanleihen hebt die Attraktivität der Pfandbriefe. Europaweit setzt der deutsche Pfandbrief weiterhin Maßstäbe hinsichtlich Transparenz und Qualität. Der europäische Covered Bond-Markt orientiert sich zwar an den strengen deutschen Qualitätsstandards, die Unterschiede sind aber weiterhin spürbar und vom Anleger ist Wachsamkeit gefordert. Zur Pflege des weiterhin hohen Reportingstandards begrüßen wir die Transparenzinitiativen des Verbands deutscher Pfandbriefbanken besonders. Weitgehende Berichtspflichten der Emittenten und die transparente Marktinfrastruktur suchen ihresgleichen in Europa. Der Anleger trifft heute auf ein breites Covered Bond-Angebot und kann innerhalb der Anleiheklasse bezüglich Länderallokation und Emittentenqualität diversifizieren. In Deutschland gibt es zudem ein großes Angebot an Emittenten von Namens-Pfandbriefen. Kein anderes Land in Europa kann mit einem solch breitgefächerten Emittentenspektrum im Bereich der Namenspfandbriefe aufwarten. Große institutionelle Investoren wie die MEAG begrüßen diese Entwicklung und werden weiterhin davon profitieren. Neben dem deutschen Pfandbriefmarkt und den skandinavischen Covered Bond-Märkten ist seit Ende 2011 mit den in Euro denominierten australischen Covered Bonds eine weitere Diversifikationsmöglichkeit für Euro-Investoren hinzugekommen. Auch wenn dieser Markt im Volumen noch weit hinter den traditionellen Märkten hinterherhinkt, so ist der Appetit der Investmentgemeinde nach gut regulierten Covered Bonds von Euro-Emittenten mit Sitz auch außerhalb der Eurozone groß. Die Europäische Zentralbank EZB wird weiterhin mit Argusaugen darüber wachen, dass dem wichtigsten europäischen Banken-Refinanzierungsinstrument kein Schaden zugefügt wird. Aus dem zweiten, aktuell laufenden Covered Bond-Aufkaufprogramm stehen der EZB per Ende Mai 2012 noch knapp 30 Mrd. EUR an Aufkaufvolumen zur Verfügung. Dieses kann im Fall einer Verschärfung der Krise zur Stützung des Marktes eingesetzt werden. Aufgrund der absehbaren regulatorischen Änderungen haben Banken und Versicherungen bereits angefangen, nach regulatorisch bevorzugten und benachteiligten Anleiheklassen zu differenzieren. Covered Bonds gehören dabei eindeutig zu den Gewinnern der geplanten Regelungen. Dies wird auch dem deutschen Pfandbrief zugutekommen. 51 Aktuelle Trends und Herausforderungen in der Vermögensverwaltung – Interview mit Elizabeth Corley, Allianz Global Investors 52 Elizabeth Corley, Chefin von Allianz Global Investors, AGI, und Autorin, gehört zu den bedeutendsten Persönlichkeiten der globalen Finanzindustrie. Als Autorin hat die gebürtige Britin außerdem vier Krimis veröffentlicht, die ein breites Publikum erobert haben. Elizabeth Corley lebt in London und München. In London sprach sie mit Neil Day, Managing Editor, The Covered Bond Report, über die mittelfristigen Trends und Herausorderungen in der Vermögensverwaltung. Photo: Ksenija Nikolic Im Zuge der Finanzkrise hat sich immer stärker der Gegensatz von Regulierung gegenüber freiem Kapitalverkehr herauskristallisiert. In welche Richtung schlägt das Pendel? Ich denke, Politiker und policymaker sind sich in dieser grundlegenden Frage weitgehend einig, dass lockere Regulierung eine der Hauptursachen der Krise war. Deshalb wird es zwangsläufig zu einer Korrektur kommen und die Frage dabei ist: Wird das Pendel zu weit ausschlagen? Oft kommt es zu Übertreibungen und das könnte durchaus auch diesmal so sein, denn das gesamte Marktumfeld ist von Risikoscheu geprägt. Nehmen Sie zum Beispiel die Rekapitalisierung des europäischen Bankensystems, die für die Erholung der Eurozone unumgänglich ist. Die Bankenrekapitalisierung wird also unweigerlich kommen und einige Staaten – wie z. B. die Schweiz und Großbritannien – würden lieber über die Mindestanforderungen von Basel hinausgehen. Dort sehen wir ganz klar die Erwartung, dass das Bankensystem durch einen ausreichenden Kapitalpuffer vor aggressiven Schocks und abrupten Marktschwankungen geschützt werden muss. Bei Versicherungen dreht sich alles um Solvency II. Es geht um die technische Auslegung der Anforderungen in einer Zeit, in der die sichersten Anlageklassen keine reale Verzinsung bieten können. Wir als Investoren müssen vor allem langfristig denken und erkennen, dass wir langfristig eine höhere Kapitaldecke einkalkulieren müssen. Die Renditeerwartungen des eingesetzten Kapitals müssen daher angepasst werden. Die größte Herausforderung für Banken und Versicherungsunternehmen lautet: Wird ihre Bilanzstruktur es ihnen ermöglichen, ausreichend Risikoaktiva zu halten, um nicht nur für ihre Investoren, sondern auch – im Fall der Versicherer – für die Versicherungsnehmer ausreichend Erträge zu erwirtschaften. Sieht man sich an, was in Bezug auf die Kapitalgewichtung bei Solvency II passiert ist, dann ist es extrem schwierig, Risikoaktiva zu halten. Das bereitet uns große Sorge. Wenn insbesondere Lebensversicherer nicht ausreichend Risikoaktiva halten dürfen, können sie nicht die Erträge generieren, die entweder von ihnen erwartet werden oder in manchen Ländern sogar gesetzlich vorgeschrieben sind. Dieser Widerspruch ist noch nicht aufgelöst. 53 Elizabeth Corley Interview Wie wirkt sich die Krise auf die Altersvorsorge aus? 54 Im Moment denken alle nur an Sicherheit. Ertragsaspekte sind eher zweitrangig. Die realen Renditen für Anleger und Sparer, die in Geldmarkt- oder geldmarktnahe Anlagen investieren, sind negativ. Wenn man besonders konservativ ist, kann man es zeitweilig so machen – obwohl wir das nicht empfehlen würden. Problematisch ist, dass sich diese Einstellung zu Risiko und Ertrag bereits verfestigt hat. Wir scheinen eine anhaltende Risikoaversion im System zu haben, die mittelfristig Vermögen vernichtet. Selbst wenn die Angst vor Inflation zuletzt abgenommen hat, besteht das Risiko plötzlich ansteigender Inflation, sobald die durch die massive geldpolitische Expansion eingeschleuste Liquidität zu wirken beginnt. Dann werden wir eine noch größere Vermögensvernichtung erleben. Die gedämpften Inflationssorgen sind im derzeitigen, schwierigen Umfeld ein Lichtblick. Nichtsdestotrotz ist es bei den momentan niedrigen Zinssätzen und Renditen für private Anleger ebenso wie für Rentenfonds äußerst schwierig, auskömmliche Renditen zu finden, um ihre Verbindlichkeiten bedienen zu können. Wenn man verfolgt, wie die Anleger zurzeit agieren, sieht man diese Spaltung deutlich. Wie gesagt, manche haben einfach nur Angst, sie wollen Geldmarkt- oder geldmarktnahe Produkte und blenden Ertragserwägungen vollständig aus. Andere hingegen sagen sich: „Die Welt ist nun mal riskanter geworden. Ich kann die Märkte nicht vorhersehen und ich will es nicht. Ich suche mir also Rat und beauftrage Experten, sich um mein Geld zu kümmern.“ Wie wird sich die Risikokultur weiterentwickeln? Anleger in Ländern wie Großbritannien und Australien, sowie Teile Skandinaviens und die USA haben immer in Aktien investiert. Europa hingegen, insbesondere Südeuropa, war dafür bekannt, in Anleihen zu investieren. Aktuell können wir – von wenigen Ausnahmen abgesehen – einen allgemeinen Rückzug von den Aktienmärkten beobachten. Das ist schlecht für die Wirtschaft, das ist schlecht für Unternehmen, die das Eigenkapital benötigen und es ist wirklich schade, weil die Dividendenrendite auf Aktien derzeit zu den besten gehört, die man bekommen kann. Was Berater tun müssen, was sie immer mehr tun, ist, im Kundengespräch zu klären, welche Risiken ihre Kunden eingehen können, was ihre tatsächlichen Verbindlichkeiten sind und wie lange sie investiert sein wollen. Denn je länger der Zeithorizont der Anlage, umso höher wird normalerweise der Ertrag ausfallen, weil Marktschwankungen besser ausgestanden werden können. Machen Sie sich Sorgen wegen der zunehmenden Bedeutung der Ratingagenturen? Interessant ist die Frage: Haben sich Spreads bei Neueinstufungen wesentlich verändert? Eher nicht. Die Ratingagenturen können nicht in die Zukunft sehen. Ratingagenturen sind vielmehr Konsolidierer und Trendverstärker. In der Regel hat sich der Markt bereits bewegt. Am Markt sind so viele Informationen sofort und allzeit verfügbar. Viele Unternehmen, auch unseres, betreiben ihr eigenes Research und analysieren ständig aktuelle Trends und Unternehmen, so dass der Markt die Auswirkungen von Neueinstufungen oft vorwegnimmt. Ratingagenturen spielen wegen der engen Verbindungen mit Solvency II und anderen Eigenkapitalregelungen bisweilen eine wesentliche Rolle. Dennoch mache ich mir keine großen Sorgen, dass sie auf andere als die beabsichtigte Art und Weise im Markt agieren könnten. Welche Rolle spielt unabhängiges Research? Angesichts der Menge öffentlicher und sofort verfügbarer Information lautet die Frage: Welchen Wert können aktive Manager noch zusätzlich liefern? Die Antwort lautet: Qualität. Die Qualität der Mitarbeiter im Research, ihre Fähigkeiten, Informationen richtig zu verarbeiten und neue Erkenntnisse zu produzieren. Hier kommen Grundlagenforschung und die Analyse von Fundamentaldaten zum Tragen. Wir verfügen über ein großes Netzwerk an Fachleuten, die Analysten und Experten auf ihrem Gebiet sind. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wir haben einen großen Wasserfonds. Vor ein paar Jahren gab es bei Bewässerungssystemen einen Innovationsschub. Die Frage war, welche Technik dabei die bessere und unter Landwirten beliebtere war. Wir führten Erhebungen vor Ort durch und sprachen mit Landwirten, Ersatzteilanbietern, Ingenieuren und Wartungskräften. Natürlich sind viele Unternehmensinformationen und Technikdetails öffentlich zugänglich, aber damit lassen sich regelmäßig keine umfänglich fundierten Entscheidungen treffen. Wir haben uns unseren eigenen Eindruck verschafft, welche Technik sich bewähren würde. Interessanterweise machte die Zuverlässigkeit den Unterschied. Die Landwirte setzten auf die etwas weniger ausgefeilte Technik, weil sie nicht versagte, einfacher zu reparieren war und die Ersatzteile verfügbar waren. Das ist ein kleines Beispiel für die Titelauswahl in einem ziemlich spezialisierten Fonds. Es lässt sich jedoch auch auf ein viel größeres Anlageuniversum übertragen. Wird das Thema „too big to fail“ angemessen behandelt? Am wichtigsten ist eine Regelung, wie im Falle einer Insolvenz verfahren werden soll. Denn eine wichtige Lektion aus der Krise war, dass Ansteckungseffekte beinahe unverzüglich eintreten. Ich glaube, wenige hatten bei der Lehman-Pleite mit derartigen Schockwellen gerechnet. Die Frage muss lauten, wie man dieses Risiko begrenzt und handhabt, welche Puffer eingebaut werden und wie die Auflösung von Finanzinstituten erfolgen soll. Das ist für die Stabilität der Märkte und Kontrahenten wirklich entscheidend. Wir als Vermögensverwalter möchten das Geld unserer Kunden sicher aufgehoben wissen und es im Fall der Fälle zum Wohle unserer Kunden zurückfordern können. Das ist für uns tatsächlich wichtiger als die Größe eines Finanzinstituts. Denken wir daran, was bei MF Global passierte: Dieses relativ kleine Institut hatte systemische Bedeutung wegen seiner Verbindung zu größeren Instituten und die Kunden mussten warten, bis sie ihr Geld zurückerhielten. Wie werden sich Covered Bonds als Anlageklasse entwickeln? Covered Bonds sind eine interessante Beimischung unter der Bedingung, dass die Qualität der Dokumentation, die Transparenz und die Qualität der Deckungswerte vom Fondmanager oder dem Investor überprüft werden können. Unsere Rentenexperten unterstützen in diesem Zusammenhang das ICMA Covered Bond Investor Council und seine Arbeit an Transparenzstandards. Da bei Covered Bonds die Nachfrage das Angebot an guter Qualität übersteigt, ist es ermutigend, dass ein Industriestandard für Transparenz und strenge Richtlinien zum Umgang mit Risiken in Reichweite scheinen. 55 Weitere Deckungswerte als notwendiger Bestandteil von Pfandbriefdeckungsmassen Sascha Kullig, Andreas Luckow | Verband deutscher Pfandbriefbanken 56 Erwirbt ein Investor einen Hypothekenpfandbrief, will er sicher sein, dass dahinter Immobiliendarlehen und Grundpfandrechte stehen. Warum sollten auch noch andere Vermögenswerte als Sicherheiten verwendet werden dürfen? Wäre das nicht Etikettenschwindel? Wollen Pfandbrief emittierende Banken die sehr günstigen Refinanzierungskonditionen des Pfandbriefs etwa ausnutzen und mit Ersatzdeckungswerten – heute weitere Deckungswerte genannt – hohe Gewinnmargen erzielen? Solche Fragen werden in letzter Zeit häufiger gestellt, seitdem die weiteren Deckungswerte in den Fokus einiger Anleger und Analysten gerückt sind. Dabei ist die Zulassung und Verwendung von weiteren Deckungswerten älter als das Hypothekenbankgesetz. Die folgenden Ausführungen legen dar, dass weitere Deckungswerte mitnichten Teufelszeug, sondern ein wichtiger, sinnvoller und notwendiger Bestandteil einer Pfandbriefdeckungsmasse sind. Abgrenzung der weiteren Deckungswerte Dieser Beitrag beschränkt sich auf die weiteren Deckungswerte im Sinne der heutigen §§ 19 Abs. 1 Nr. 2 und 3, 20 Abs. 2 Nr. 2, 26 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sowie 26f Abs. 1 Nr. 3 und 4 Pfandbriefgesetz (PfandBG). Damit drehen sich die Ausführungen um Forderungen gegen Kreditinstitute sowie um Forderungen gegen die öffentliche Hand. Während die Forderungen gegen Kreditinstitute sowohl Termingelder als auch Schuldverschreibungen umfassen können, fallen bei Forderungen gegen die öffentliche Hand ausschließlich Schuldverschreibungen in die Kategorie der weiteren Deckungswerte. Die in § 19 Abs. 1 Nr. 1 PfandBG aufgelisteten in Inhaberschuldverschreibungen umgewandelten Ausgleichsforderungen nach § 8 Abs. 2 der Verordnung über die Bestätigung der Umstellungsrechnung und das Verfahren der Zuteilung und des Erwerbs von Ausgleichsforderungen spielen in der Praxis keine nennenswerte Rolle mehr und bleiben daher unberücksichtigt. Derivate in Deckung, die ebenfalls zu den weiteren Deckungswerten zählen, gewinnen zwar an Bedeutung. Da Derivate aber ausschließlich zur Absicherung von (Zinsund Währungs-)Risiken dienen und daher anders zu behandeln sind als die übrigen weiteren Deckungswerte, bleiben sie ebenfalls außen vor. 57 Weitere Deckungswerte als notwendiger Bestandteil von Pfandbriefdeckungsmassen Entwicklung der Rechtsnormen zu weiteren Deckungswerten – vom Lückenüberbrücker zum Liquiditätsgaranten Der Gesetzgeber hat schon früh erkannt, dass es zum Schutz der Pfandbriefgläubiger erforderlich ist, auch andere Werte als Hypothekendarlehen in der Deckungsmasse zu erlauben. Daher sah § 30 Abs. 2 des Hypthekenbankgesetzes (HBG) von 1899 auch vor, dass der Treuhänder darauf zu achten hat, dass nicht nur zur Deckung verwendete Hypotheken, sondern auch zur Deckung verwendete Wertpapiere ins Deckungsregister eingetragen werden. Geld war dagegen nicht einzutragen, aber ebenso wie die Wertpapiere im Doppelverschluss des Treuhänders zu verwahren. Ein Rückblick auf die damalige Praxis zeigt die Bedeutung dieser Vorschriften: Die Darlehen wurden häufig aus dem Geld gegeben, das die Hypothekenbanken beim Verkauf einer neu aufgelegten Pfandbriefserie erhielten. Bis zur – meist baren – Auszahlung des Darlehens gegen Hereinnahme des Hypothekenbriefs war die geplante Deckung noch nicht vorhanden. Bei – auch meist barer – Einzahlung der Tilgung fiel sie wieder weg. Gleichwohl waren diese Vorschriften von dem Gedanken geprägt, dass der Bedarf an Ersatzdeckung die Ausnahme sein wird. Ganz anders stellte sich die Situation nach dem Zweiten Weltkrieg dar. Die Begründung zum Entwurf des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Realkredits aus dem Jahr 1956 weist darauf hin, dass Banken nur geringes Eigenkapital hatten, das zudem überwiegend in Ausgleichsforderungen bestand, so dass damit die Vorfinanzierungsfunktion nicht mehr gegeben war. „Vielmehr mussten umgekehrt die für die Gewährung von Darlehen erforderlichen Mittel über die Ausgabe von Pfandbriefen beschafft werden, zu deren Deckung demgemäß nunmehr Geld und Wertpapiere primär dienten.“1) Vor diesem Hintergrund duldete die Aufsicht eine weitgehende Nutzung von öffentlichen Schuldverschreibungen für die Deckung der Hypothekenpfandbriefe und dies wurde 1956 durch das Gesetz „sanktioniert“. Den Hypothekenbanken wurde erlaubt, Ersatzdeckungswerte in Höhe von bis zu 20% des Pfandbriefumlaufs in Deckung zu nehmen. In Ausnahmefällen durfte die Aufsichtsbehörde weiterhin eine Überschreitung der Grenze zulassen. Am 1. Januar 1963 wurden mit dem Fünften Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Hypothekenbankgesetzes die Sonderregelungen zur Bewältigung der Nachkriegszeit in den Text des Hypothekenbankgesetzes überführt. Die Regelung von 1963 ist im Kern noch in § 19 PfandBG erkennbar und wurde zur Quelle der Regelungen für Schiffspfandbriefe und Flugzeugpfandbriefe in §§ 26, 26f PfandBG. Für „Kommunalschuldverschreibungen“ galt sie durch Verweis in § 41 HBG; im Pfandbriefgesetz brachten es die Öffentlichen Pfandbriefe, wie sie nun hießen, dann 2005 zu einer eigenen, angepassten Regelung in § 20 Abs. 2 PfandBG. 58 1) BT-Drs. 2/2546, S. 7 nach: Verband deutscher Hypothekenbanken (hrsg.): 100 Jahre Hypothekenbankgesetz, 1999, S. 322 Pfandbriefgesetz und weitere Deckungswerte 2005 wurde mit dem neuen Pfandbriefgesetz der Begriff der Ersatzdeckung abgeschafft und durch den Begriff der „weiteren Deckungswerte“ in der Überschrift zu §§ 19 und 26 PfandBG ersetzt. In diesen Bestimmungen wurden allerdings auch die Ausgleichsforderungen, die keine Bedeutung mehr haben, und die Derivate in Deckung geregelt; diese beiden Arten von Deckungswerten sind jedoch nicht Gegenstand dieses Artikels. Das neue Gesetz trennte nun klar zwischen der weiteren Deckung der Öffentlichen und der Hypothekenpfandbriefe: Für die Öffentlichen Pfandbriefe wurde eine Regelung geschaffen, die in einer 10%-Grenze nur eine Art von Deckungswerten nennt, nämlich die Forderungen gegen geeignete Kreditinstitute; die anderen Werte, die bei Hypothekenpfandbriefen als weitere Deckungswerte genannt sind, sind bei Öffentlichen Pfandbriefen ohnehin deckungsfähig und müssen nicht eigens genannt werden. Hier zeigt sich wiederum, dass die Deckungsmassen Öffentlicher Pfandbriefe in der Regel ohnehin zum großen Teil aus Werten hoher Liquidität bestehen, so dass die weiteren Deckungswerte eine geringere Rolle spielen als bei aus Hypotheken, Schiffs- oder Flugzeughypotheken bestehende Deckungsmassen. Für die Hypothekenpfandbriefe wurde die Grenze der Forderungen gegen geeignete Kreditinstitute in § 19 Abs. 1 Nr. 2 wieder eindeutig auf 10% der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe festgesetzt. Die Möglichkeiten für diese Forderungen wurden insofern erweitert, dass es sich nicht mehr nur um Guthaben, sondern um Geldforderungen handeln muss, so dass darüber hinaus nun auch andere Formen der Forderung wie Schuldverschreibungen von Kreditinstituten in Frage kommen. Gleichzeitig aber wurde eine neue Grenze für die Forderungen gegen ein einzelnes Kreditinstitut aufgenommen die bei 2% der Deckungsmasse liegt und so möglichen Konzentrationsrisiken Rechnung trägt. Außerdem wurden durch Verweis auf § 4 Abs. 1 PfandBG alle die Arten von Werten aufgenommen, die für die sichernde Überdeckung vorgesehen sind. Denn die sichernde Überdeckung von 2% des Pfandbriefumlaufs war zwar bereits 2004 eingeführt worden, aber zunächst waren die Werte der sichernden Überdeckung durch Verweis die gleichen wie die der Ersatzdeckung. Mit dem Pfandbriefgesetz wurde nun 2005 unterschieden zwischen den besonders liquiden Werten der sichernden Überdeckung, die ja den ersten operativen Liquiditätsbedarf der selbständig gewordenen Deckungsmasse auffangen soll und den weiteren Deckungswerten, die ebenso die Liquidität der Deckungsmasse sichern, aber mit einem etwas weiteren Zeithorizont und daher weiteren zulässigen Werten etwas geringerer Liquidität. Hier zeigt sich, dass der Gesetzgeber nun ganz die Versorgung der Deckungsmasse mit liquiden Mitteln im Sinn hatte. Mit dem Verweis auf § 4 Abs. 1 PfandBG werden wie vorher Schuldverschreibungen und andere liquide Forderungsarten gegen den Bund, die Länder, die EU und andere Zentralstaaten, die zum Kreis der deckungsfähigen Länder gehören, sowie supranationale Banken der EU und von diesen garantierte Schuldverschreibungen erfasst. 59 Weitere Deckungswerte als notwendiger Bestandteil von Pfandbriefdeckungsmassen Die Möglichkeit, die seit 1998 bestand, sich über 10% hinaus auf freie Ersatzdeckungskapazitäten der Öffentlichen Pfandbriefe zu stützen und dabei im wesentlichen Forderungen gegen die Öffentliche Hand in Deckung zu nehmen, wurde durch eine eigene zusätzliche Grenze für öffentliche Deckungswerte in § 19 Abs. 1 Nr. 3 PfandBG in der Deckung für Hypothekenpfandbriefe ersetzt: Die öffentlichen Deckungswerte dürfen nun 20% des Hypothekenpfandbriefumlaufs betragen, jedoch unter Anrechnung der bereits in der 10%-Grenze in Deckung genommenen weiteren Deckungswerte; so ist sichergestellt, dass die originären Hypothekendeckungswerte nach §§ 12, 13 PfandBG mindestens 80% der Deckungsmasse betragen. Diese Regelung wurde im neuen Pfandbriefgesetz in § 26 für die Schiffspfandbriefe und 2009 auch in § 26f für die Flugzeugpfandbriefe übernommen. Weitere Deckungswerte in der heutigen Praxis 60 Auch heute sind die weiteren Deckungswerte vor allem unter Liquiditätsaspekten für das Management von Deckungsmassen unerlässlich. Mit dem noch nie eingetretenen, aber allen Sicherheitsbetrachtungen der Pfandbriefe als Ausgangshypothese zu Grunde liegenden Fall der Insolvenz einer Pfandbriefbank würde die Deckungsmasse von einer möglichen Liquiditätszufuhr aus dem allgemeinen Vermögen der Bank abgeschnitten. Sie wäre auf die Liquidität angewiesen, die aus den Deckungswerten – sei es durch die vertragsmäßig eingehenden Zins- und Tilgungsleistungen, sei es durch Verkauf oder Verpfändung einzelner Deckungswerte, auch an die Zentralbank – zu erlangen ist. Damit die Deckungsmasse jederzeit für diesen Fall gewappnet ist müssen die Pfandbriefbanken, bereits im laufenden Betrieb permanent aktives Deckungsmanagement betreiben und für ausreichend Deckung sorgen. Verfügt die Deckungsmasse über ausreichend Überdeckung, müssen bei eingehenden Zins- und Tilgungszahlungen keine neuen Deckungswerte eingestellt werden. Stehen jedoch Pfandbrieffälligkeiten oder andere Verbindlichkeiten der Deckungsmasse zur Bedienung an, kann es sich anbieten, eingehende Zahlungen aus Deckungswerten für die Deckungsmasse zu reservieren oder liquide Vermögenswerte in die Deckungsmasse einzustellen. Dies geschieht z.B. indem die Gelder auf Konten anderer Banken angelegt und als Forderungen gegen Kreditinstitute nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 ins Deckungsregister eingetragen werden. Generell kommt den weiteren Deckungswerten eine hohe Bedeutung im Liquiditätsmanagement zu. Dies gilt insbesondere für den Hypothekenpfandbrief, bei dem die originären Deckungswerte i.d.R. weniger liquide und nicht selten hochgranular sind. Stehen vielen kleineren Cash-flows auf der Aktivseite einzelne hohe Fälligkeiten auf der Passivseite gegenüber, bietet es sich an, die eingehenden Zahlungen zu sammeln, um dann über ausreichend Liquidität zur Bedienung eines Pfandbriefs zu verfügen. Hierzu können neben Guthaben bei oder Geldforderungen gegen Kreditinstitute auch Staatsanleihen oder andere Anleihen gegen die öffentliche Hand verwendet werden. Entscheidend ist letztlich, dass diese weiteren Deckungswerte dazu beitragen, eine Vielzahl von eher illiquiden Vermögenswerten liquide zu machen. Wie wichtig eine ausreichende Liquidität ist, haben zuletzt die Probleme bei einigen offenen Immobilienfonds gezeigt. Auch und vor allem für den Fall der Insolvenz der Pfandbriefbank ist ein hohes Maß an Liquidität von großer Bedeutung. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die weiteren Deckungswerte in das Pfandbriefgesetz aufgenommen und entsprechend ausgestaltet. Sollte unmittelbar nach Einsetzung eines Sachwalters ein Pfandbrief fällig werden, muss der Sachwalter in der Lage sein, in kürzester Zeit Liquidität zu generieren. Auch hier helfen ihm die weiteren Deckungswerte, da Hypothekendarlehen nicht so schnell liquidierbar sind wie Termingelder oder Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand. Letztere können zudem in der Regel als Sicherheiten für Offenmarktgeschäfte mit der Bundesbank oder anderen Notenbanken des Europäischen Systems der Zentralbanken verwendet werden. Nachdem durch die im Jahr 2011 in Kraft getretene Novelle des Pfandbriefgesetzes die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, dass ein Sachwalter grundsätzlich als Geschäftspartner von der Deutschen Bundesbank akzeptiert werden kann, spielt die so genannte „EZB-Fähigkeit“ von Deckungsforderungen eine wichtige Rolle. Während gewerbliche Immobiliendarlehen unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere die Erfüllung bestimmter Bonitätsanforderungen, als Sicherheiten für Offenmarktgeschäfte verwendet werden können, ist dies bei wohnwirtschaftlichen Darlehen nicht möglich. Sicherheit der weiteren Deckungswerte Die weiteren Deckungswerte weisen im Vergleich zu den so genannten ordentlichen Deckungswerten von Hypothekenpfandbriefen, Schiffs- und Flugzeugpfandbriefen die Besonderheit auf, dass sie über keine zusätzliche Besicherung z.B. in Form grundpfandrechtlicher Sicherheiten verfügen. Die Gefahr eines Verlustes für die Deckungsmasse im Falle des Ausfalls des Schuldners könnte mithin größer sein als bei ordentlichen Deckungswerten. Dem System des Pfandbriefgesetzes entspricht es, dass nicht nur die Deckungsmasse von der Insolvenz der Bank abgekoppelt sein soll, sondern auch die Deckungswerte von der Bonität und möglichen Insolvenz des Schuldners. Deshalb werden verwertbare dingliche Sicherheiten mit hohen Reservepolstern, die für den Fall der Verwertung durch die Begrenzung der Indeckungnahme auf 60% des Beleihungswertes sichergestellt werden, verlangt. Bei den nicht gesicherten Forderungen der Staatsfinanzierung ist die Indeckungnahme auf Schuldner beschränkt, bei denen der Gesetzgeber ein Bonitätsrisiko für ausgeschlossen gehalten hat. Die Forderungen gegen Kreditinstitute stellen jedoch eine – notwendige – Ausnahme hiervon dar. Das Pfandbriefgesetz stellt aber hohe Anforderungen auch an die weiteren Deckungswerte. Im Folgenden werden die Typen der weiteren Deckungswerte getrennt betrachtet. Die weiteren Deckungswerte lassen sich aufteilen in Forderungen gegen geeignete Kreditinstitute Forderungen gegen die öffentliche Hand und Forderungen gegen Zentralbanken in der Europäischen Union. Handelt es sich bei den weiteren Deckungswerten um Forderungen gegen Kreditinstitute müssen die Kreditinstitute eine hohe Bonität aufweisen, d.h. den Einstufungskriterien der Bankenrichtlinie entsprechend der Bonitätsstufe 1 zugeordnet sein. Darüber hinaus sind nur Forderungen gegen Kreditinstitute aus der EU, dem EWR, der Schweiz, Kanada, Japan und den USA als weitere Deckungswerte zulässig, sofern sie die beschriebenen Bonitätsanforderungen erfüllen. 61 Weitere Deckungswerte als notwendiger Bestandteil von Pfandbriefdeckungsmassen 62 Auch für Schuldverschreibungen, bei denen die öffentliche Hand Schuldner oder Garantiegeber ist, gelten die regionalen Beschränkungen. Handelt es sich um Schuldverschreibungen gegen einen öffentlichen Schuldner aus den USA, Kanada, Japan oder der Schweiz gilt zusätzlich, dass auch diese Schuldner der Bonitätsstufe 1 zugeordnet sein müssen, d.h. ein Rating von mindestens AA- aufweisen. Bis zu einem gewissen Maße können Forderungen gegen öffentliche Schuldner, die bei Indeckungnahme ein Mindestrating von AA- aufweisen, dann aber in die Bonitätsstufe 2 herabgestuft werden, in der Deckung verbleiben. Damit soll vermieden werden, dass Pfandbriefbanken bei einer Ratingherabstufung von öffentlichen Schuldnern gezwungen sind, die Papiere sofort auf den Markt zu werfen, wodurch ein erheblicher Preisdruck entstehen könnte. Bei anderen öffentlichen Schuldnern außerhalb dieser Länder gilt allerdings kein Mindestrating. Die Staatsschuldenkrise hat Zweifel an der Nachhaltigkeit dieser Einstufung geweckt. Der vdp hat hierauf reagiert und bezieht auch die öffentliche Deckung in sein Bonitätsdifferenzierungsmodell (vgl. dazu Kasten S. 17) ein, wonach die Unterschreitung bestimmter Mindestratings zunehmende Abschläge in der Deckungsrechnung herbeiführt. Zu den Öffentlichen Schuldnern wird man auch die Europäische Investitionsbank, die IBRD, die EBRD und die Entwicklungsbank des Europarates rechnen müssen, die im Hinblick darauf aufgenommen wurden, dass hinter ihnen europäische und weitere Staaten stehen. Schließlich sind auch Forderungen gegen die EZB und die Notenbanken der EU als weitere Deckungswerte geeignet. Bei diesen sollte die Frage der Bonität die geringsten Sorgen bereiten. Das Gesetz stellt schließlich Forderungen an die Liquidität der weiteren Deckungswerte: Forderungen gegen öffentliche Schuldner müssen in Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen, Schatzwechseln oder Schatzanweisungen bestehen. Bei den geeigneten Kreditinstituten und Zentralbanken sind Guthaben sowie Schuldverschreibungen, aber auch Termingelder und andere liquide Forderungsformen zulässig. Transparenz Seit Ausbruch der Subprime-, Finanz- und Staatenkrise hat das Thema Transparenz stark an Bedeutung gewonnen. Die Pfandbriefbanken haben schon früh auf ein hohes Maß an Transparenz gesetzt und dazu beigetragen, dass der Katalog gesetzlicher Veröffentlichungspflichten in den letzten Jahren permanent ausgeweitet wurde. Gleichwohl muss derzeit lediglich der Gesamtbetrag der Forderungen aus weiteren Deckungswerten veröffentlicht werden. Auch wenn die Pfandbriefbanken mit der Verwendung weiterer Deckungswerte stets verantwortungsvoll umgegangen sind, nehmen die im vdp zusammengeschlossenen Emittenten detailliertere Transparenzwünsche der Investoren sehr ernst und regen dem Gesetzgeber gegenüber eine stärkere Aufgliederung der weiteren Deckungswerte an. Der Gesetzgeber steht entsprechenden Vorschlägen aufgeschlossen gegenüber und es wird erwartet, dass erstmals mit den Transparenzreports zum zweiten Quartal 2013 detailliertere Informationen über die weiteren Deckungswerte zu veröffent- lichen sein werden (zur geplanten Novelle des PfandBG vgl. Seite 16). Investoren werden damit künftig genaue Informationen über die Zusammensetzung der weiteren Deckungswerte bereitgestellt, d.h. ob es sich um Forderungen gegen Kreditinstitute oder gegen die öffentliche Hand handelt, und aus welchen Ländern die Schuldner kommen. Fazit Die Verwendung weiterer Deckungswerte als Sicherheiten für Pfandbriefe und andere Covered Bonds ist in den Fokus einiger Analysten und Investoren geraten. Sicherlich ist die Verwendung weiterer Deckungswerte zu Recht beschränkt, denn in der Tat soll ein Hypothekenpfandbrief ganz überwiegend mit Immobiliendarlehen besichert sein. Zudem dürfen weitere Deckungswerte nicht zu einer Verwässerung der Qualität von Pfandbriefen führen. Angesichts der qualitativen Anforderungen und der regionalen Beschränkung ist dies bei Pfandbriefen ebenso gewährleistet wie die quantitative Begrenzung der weiteren Deckungswerte. Sind quantitative Schranken und qualitative Mindestanforderungen gegeben, stellen weitere Deckungswerte einen wichtigen, ja sogar notwendigen Bestandteil von Pfandbriefdeckungsmassen dar. Sie sind insbesondere für ein vorausschauendes Liquiditätsmanagement erforderlich, sowohl zu Lebzeiten der Pfandbriefbank, insbesondere jedoch nach Insolvenz der emittierenden Bank. Die Pfandbriefbanken haben jedoch Verständnis dafür, dass Investoren mehr Transparenz verlangen. Durch die absehbare Aufnahme detaillierter Angaben über die weiteren Deckungswerte in den Katalog der gesetzlichen Transparenzvorschriften gemäß § 3 28 PfandBG sollte Investoren eine eventuell vorhandene Skepsis gegenüber diesen Werten genommen werden. 63 Vergleichende Darstellung der Ratingansätze für Pfandbriefe Matthias Melms | Norddeutsche Landesbank 64 Für den überwiegenden Teil der institutionellen Investoren ist das Vorhandensein eines Ratings entscheidend für die Anlage in Covered Bonds. In einer Umfrage der Ratingagentur Fitch Anfang 2012 vertraten 94% der Teilnehmer die Ansicht, dass ein Covered Bond ein Rating benötigt. Diese Haltung bestätigen auch verschiedene Umfragen von Banken unter institutionellen Investoren. Tenor war dabei, dass ein Covered Bond Programm zumindest die Benotung von einer Ratingagentur haben sollte. Aber auch von regulatorischer Seite sind Ratings ein unverzichtbarer Bestandteil. So bevorzugen aufsichtsrechtliche Vorschriften z.B. unter Basel II Investments der Banken, die über die Einschätzung einer Ratingagentur verfügen. Zudem lehnen sich Marktteilnehmer bei der Konstruktion von Portfolios oftmals an bestehende Indizes wie den Markit iBoxx Euro Covered an, die wiederum in der Regel als Selektionskriterium unter anderem mindestens ein Rating einer der Ratingagenturen Fitch Ratings, Moody’s Investor Service oder Standard & Poor’s Rating Services vorsehen. Die institutionalisierte Verwendung der Ratingnoten führt dazu, dass die drei genannten Agenturen de facto ein Oligopol für die Bonitätsbeurteilung von Covered Bonds haben. Dies manifestiert sich auch in der Anzahl der beurteilten Programme. So wurden von Moody’s zum 31.12.2011 insgesamt 211 Programme bewertet. Damit ist die Agentur der Marktführer bei der Erstellung von Ratinganalysen für Covered Bonds. 126 Programme werden zurzeit von Fitch (Stand: 10.05.2012) beurteilt. Knapp dahinter folgt S&P, die 96 Programme benoten (Stand: 31.03.2012). Die Ratingagenturen verwenden für die Bewertung von Pfandbriefen dieselbe Methodologie wie sie auch für andere Covered Bonds eingesetzt wird. Es finden sich allerdings bei allen drei Agenturen länderspezifische Aspekte, die in die Erstellung der Bonitätsnote einfließen. Ein Beispiel hierfür ist die Frage, ob ein eigenes Covered Bond Gesetz vorhanden und wie dies konkret ausgestaltet ist. Fitch stellt in seiner Ratingmethodologie auf die Ausfallwahrscheinlichkeit von Covered Bonds ab. Dabei fließt in die endgültige Ratingnote auch die erwartete Erlösquote bei einem angenommenen Ausfall des Covered Bonds ein. Auch Standard & Poor’s ermittelt zunächst die Ausfallwahrscheinlichkeit der Covered Bonds. Sollte es dabei zu Laufzeit- und Liquiditätsinkongruenzen zwischen der Deckungsmasse und den ausstehenden Covered Bonds kommen, wird das Rating der Anleihen zusätzlich an das Emittentenrating geknüpft. Nur für den Fall, dass ein Covered Bond von den Inkongruenzrisiken nicht betroffen ist, kann ein Rating unabhängig von der Emittentenbewertung erteilt werden. Im Gegensatz zu den anderen beiden Agenturen stellt Moody’s auf den erwarteten Verlust ab. Als bedeutende Einflussgröße fliest 65 Vergleichende Darstellung der Ratingansätze für Pfandbriefe die Bonitätsnote des Emittenten in das Rating ein. Anhand des Senior Unsecured Ratings wird die Ausfallwahrscheinlichkeit des Emittenten bestimmt und mit der Verlustquote des Cover Pools bei Insolvenz der Bank verknüpft. Marktanteile Verteilung der Ratingnoten bei deutschen Emissionen bei deutschen Emissionen (> EUR 500 Mio.) ( > EUR 500 Mio.) 60% 50% 32% 40% 45% 30% 20% 10% 23% 66 0% Moody’s Fitch S&P AAA / Aaa AA / Aa Quelle: Ratingagenturen, NORD/LB Fixed Income Research Im Folgenden werden die Ratingmethodiken der einzelnen Agenturen näher beleuchtet. Ratingansatz von Moody’s Der Ratingansatz von Moody’s besteht aus einem zweistufigen Prozess. Im ersten Schritt wird auf Basis eines Expected Loss Modells der erwartete Verlust nach einem Ausfall des Emittenten unter Berücksichtigung der Bonität des Emittenten und Qualität der Deckungsmassen ermittelt. Im zweiten Schritt wird der Timely Payment Indicator (TPI) bestimmt, der die Wahrscheinlichkeit wiedergibt, mit der nach einem Emittentenausfall fristgerechte Zahlungen auf den Covered Bond erfolgen. Das dem Expected Loss entsprechende Rating kann durch den Timely Payment Indikator begrenzt werden. Expected Loss Modell Zur Ermittlung des Expected Loss wird die Ausfallwahrscheinlichkeit des Emittenten aus dessen Rating für ungedeckte Anleihen (Senior Unsecured) abgeleitet und mit den zu erwartenden Verlusten aus den Deckungswerten bei Insolvenz des Emittenten verknüpft. Moody’s verwendet dabei die Zahlungsströme der Deckungswerte, die zur Rückzahlung der ausstehenden Covered Bonds zur Verfügung stehen, unter Berücksichtigung von Kredit- und Marktrisiken. Die zukünftigen Zahlungsströme werden für verschiedene Szenarien und für jedes Szenario der sich für den Investor ergebende Verlust ermittelt. Die einzelnen Szenarien werden addiert und ergeben den erwarteten Verlust. Im Rahmen der Berechnung der erwarteten Verluste im Cover Pool nach Insolvenz des Emittenten werden von Moody’s drei Risikoarten identifiziert: Kreditrisiken, Refinanzierungsrisiken und Zins- bzw. Wechselkursrisiken. | Kreditrisiken | Als Maßstab für die Kreditqualität der Deckungsmassen verwendet die Ratingagentur den Collateral Score. Diese Kennziffer zeigt den Verlust, der im Zuge der Insolvenz des Emittenten aufgrund von Kreditausfällen im Cover Pool auf Basis eines Aaa-Stressszenarios zu erwarten wäre, in Prozent an. Dabei gilt: Je niedriger der ermittelte Collateral Score, desto höher ist die Kreditqualität der Deckungswerte. Hierzu schätzt Moody’s die Kreditrisiken anhand separater Modelle für die einzelnen Sicherheitenarten wie Eigenheimfinanzierungen oder Finanzierungen der öffentlichen Hand. Abhängig vom Emittenten- und Covered Bond Rating werden Abschläge von bis zu 50% auf die Kreditrisiken vorgenommen. Einer der Hauptgründe für die Anwendung dieses Abschlags ist die zu erwartende Unterstützung des Programms durch den Emittenten. | Refinanzierungsrisiken | Ein Refinanzierungsrisiko liegt laut Moody’s dann vor, wenn es Unterschiede im Fälligkeitsprofil von Deckungswerten und Covered Bonds gibt. Um die fristgerechte Bedienung der Gläubiger zu gewährleisten, muss unter Umständen neben den Zahlungsströmen aus den Deckungswerten zusätzlich Liquidität generiert werden. Dies kann durch Veräußerung von Assets oder durch Zwischenfinanzierungen erreicht werden. Dabei können abhängig von den Risikoaufschlägen (Refinancing Margin) Verluste entstehen, die die Deckungsmassen negativ beeinflussen. Das Refinanzierungsrisiko wird auf Basis von drei Faktoren modelliert: a. b. c. dem Teil der Deckungsmasse, für den aufgrund von Laufzeitinkongruenzen eine Zwischenfinanzierung erforderlich ist; die durchschnittliche Laufzeit des Finanzierungsbedarfs und der angenommenen Marge, die umso höher ist, je schlechter die Kreditqualität der Assets ausfällt. Dabei geht Moody’s üblicherweise von einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren aus und modelliert in der Regel für mindestens 50% der Deckungswerte Refinanzierungsrisiken, selbst bei vollständiger Fristenkongruenz. | Zins- und Wechselkursrisiken | Schließlich werden Zins- und Wechselkursrisiken berücksichtigt, die sich aus Inkongruenzen von in Deckung befindlichen Assets und ausstehenden Covered Bonds ergeben können. Moody’s verwendet für die Ermittlung von Zins- und Währungsbewegungen nach Insolvenz des Emittenten standardisierte Werte. Das Refinanzierungsrisiko, Zinsänderungs- und Wechselkursrisiken bilden zusammen das Marktrisiko ab. Timely Payment Indikator Die Wahrscheinlichkeit der fristgerechten Bedienung der Covered Bond Gläubiger nach Insolvenz des Emittenten beurteilt Moody’s mit Hilfe des Timely Payment Indikators (TPI). Dabei kann der TPI sechs Ausprägungen annehmen, die von very improbable bis very high reichen, wobei very improbable die schlechteste und very high die beste Kategorie darstellen. Der TPI begrenzt zusammen mit dem Emittentenrating das höchstmögliche Rating eines Covered Bonds. Die TPI Einstufung eines Covered Bond Programms wird von einer Reihe von Faktoren bestimmt, darunter qualitative Aspekte der Deckungswerte und des Covered Bond Programms, aber auch gesetzliche Grundlagen bzw. die vertragliche Ausgestaltung eines Programms. 67 Vergleichende Darstellung der Ratingansätze für Pfandbriefe Hinzu kommen weitere Kriterien wie die Qualität der Aufsicht eines Landes, die Staatsbonität sowie Reife und Tiefe eines Marktes. Das finale Resultat der Ratinganalyse ist das schlechtere der Ergebnisse aus Expected Loss Analyse und TPI Analyse. Ratingansatz von Fitch 68 Das Rating wird bei Fitch in einem dreistufigen Prozess ermittelt. Als Basis für das Covered Bond Rating dient das Emittentenrating. In der ersten Stufe wird aus der Verknüpfung zwischen der Bonität des Emittenten und dem Discontinuity Factor (D-Faktor) das höchstmögliche Covered Bond Rating ermittelt. Der D-Faktor ist ein zentraler Baustein im Ratingprozess von Fitch. Mit ihm wird ermittelt, inwiefern Zahlungsverzögerungen bei Zins- und Tilgungsleistungen nach Insolvenz des Emittenten auftreten. Der D-Faktor setzt sich aus fünf Kriterien zusammen, die jeweils unterschiedlich gewichtet werden. Dabei ist der wichtigste Bestandteil die Frage nach der Abtrennung der Deckungswerte. Hierbei prüft Fitch unter anderem, ob die Deckungswerte vor dem Zugriff anderer Gläubiger geschützt sind und die Überdeckung vollständig den Covered Bond Gläubigern zur Verfügung steht. Bei der Beurteilung des Deckungsmanagements nach Insolvenz untersucht Fitch die Regeln zur Verwaltung der Deckungsmassen in einem post-Insolvenz Szenario. Eine wichtige Rolle dabei spielt der Verwalter der Deckungsmassen nach Insolvenz eines Emittenten. In Deutschland übernimmt der Sachwalter diese Aufgabe. Als weiterer Punkt wird untersucht, ob Liquiditätslücken vorhanden sind. In die Wertung fließt auch ein, wie schnell Deckungswerte veräußert werden können, ebenso wie verpflichtende regulatorische Anforderungen, Liquiditätsreserven im Deckungsstock zu halten. Bei der Beurteilung der Aufgaben der Aufsicht wird geprüft, ob spezielle aufsichtsrechtliche Regelungen für Covered Bonds vorhanden sind und wie detailliert die Regulierungstiefe ist. Darüber hinaus können noch weitere Elemente wie Kontrahentenrisiken aus Derivatepositionen in die Bewertung mit einfließen. Der D-Faktor kann zwischen 0% bis 100% liegen, wobei 0% die beste und 100% die schlechteste Einstufung ist. Eine Einschätzung von 0% bedeutet, dass eine Insolvenz des Emittenten keinen Einfluss auf die Cashflows der Covered Bonds hat. In diesem Fall würde die Benotung der Covered Bonds unabhängig vom Rating des Emittenten erfolgen. Fitch vergibt automatisch einen D-Faktor von 100%, wenn eines der Kriterien Abtrennung der Deckungswerte, Liquiditätslücken oder alternatives Deckungsstockmanagement als nicht ausreichend erachtet wird. Zur Bestimmung des Covered Bond Ratings ermittelt Fitch aus dem Emittentenrating und dem D-Faktor die niedrigste Ausfallwahrscheinlichkeit für den Covered Bond und leitet daraus das maximal mögliche Rating ab. Die Grenzen bilden dabei das Emittentenrating auf der Unterseite und das aus D-Faktor und Emittentenrating ermittelte höchstmögliche Rating auf der Oberseite. In der zweiten Stufe erfolgt mit Hilfe von Cashflow-Modellen eine Analyse der Zahlungsströme der Deckungsmasse und der Covered Bonds. In die Untersuchung fließen verschiedene Risikoarten wie Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken, Zinsänderungsrisiken und Währungsrisiken ein. Außerdem erkennt Fitch die Überdeckung für die Cashflow-Analyse an, insofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dabei fällt die von Fitch berücksichtigte Überdeckung umso größer aus, je bindender die Verpflichtung des Emittenten, ein bestimmtes Überdeckungsniveau zu halten, ausgestaltet ist. Liegt keine Verpflichtung des Emittenten vor und vergibt Fitch ein schwächeres Kurzfristrating als F2, wird nur die gesetzliche Überdeckung berücksichtigt. Der Stresstest wird zunächst auf die niedrigste Ausfallwahrscheinlichkeit angewandt, die sich auf Basis des D-Faktors ergibt. Im Falle eines nicht bestandenen Tests erfolgt eine Prüfung auf Basis immer höherer Ausfallwahrscheinlichkeiten der Covered Bonds, bis der Stresstest erfüllt ist. Die Ermittlung von Recovery Ratings bildet den Abschluss der Ratinganalyse von Fitch. Sie stellt darauf ab zu ermitteln, wie hoch für den Fall der Insolvenz des Deckungsstocks die Verwertungsquote der Deckungsmasse im Verhältnis zu den ausstehenden Covered Bonds ist. In Abhängigkeit von der Qualität des Recoverey Rating kann bei Emittenten mit einem Rating im Investment Grade Bereich eine positive oder negative Veränderung des Ratings um bis zu zwei Stufen erfolgen. Liegt eine schwächere Einstufung des Emittenten als Investment Grade vor, erhöht sich die Bandbreite auf bis zu drei Stufen. Bei Redaktionsschluss des Artikels hat Fitch eine Änderung der Ratingmethodik angekündigt. Demzufolge ist geplant, den D-Faktor durch D-Caps zu ersetzen. Diese sollen eine Bandbreite von 0 bis 8 Stufen aufweisen und den maximal möglichen uplift über das Emittentenrating ausdrücken. Darüber hinaus revidiert Fitch die Annahmen zur Liquidität in Hypothekendeckungsstöcken und präsentiert einen Ansatz zur Einarbeitung systemischer Risiken in die Covered Bond Ratings. Ratingansatz von S&P Standard & Poor’s bestimmt Covered Bond Ratings in einem fünfstufigen Ratingprozess. Ausgangspunkt ist die Ermittlung des Asset-Liability-Mismatch (ALMM) Risikos. Hierbei werden die Zahlungsströme der Deckungsmassen mit denen der Covered Bonds verglichen, um Laufzeitinkongruenzen ebenso wie Inkongruenzen bei Zinsen und Währungen zu ermittelten. Im Stresstest berücksichtigt S&P sowohl Ausfallrisiken der Deckungswerte, operative Risiken im Servicing als auch Marktrisiken bei Zinsen und Währungen. In der Gesamtbetrachtung wird außerdem das Risiko vorzeitiger Rückzahlungen in Abhängigkeit ihres zeitlichen Auftretens gewichtet. Die Gewichtung ist umso höher, je näher in der Zukunft die Risiken liegen. Das ALMM-Risiko in Prozent ist der höchste kumulierte Liquiditätsbedarf, der während der Laufzeit der längsten ausstehenden Anleihe entsteht. Der Wert wird ins Verhältnis zu den derzeit ausstehenden Covered Bonds gesetzt und anschließend in eine von vier Kategorien, die von „zero“ bis „high“ reichen, eingeordnet. Eine Einstufung in die niedrigste Kategorie erfolgt nur dann, wenn kein ALMM-Risiko vorhanden ist. Dies ist zum Beispiel bei pass-through Strukturen der Fall. Bei einem ermittelten ALMM-Risiko von mehr als 30% wird das Covered Bond Programm in die Kategorie „Hoch“ (high) eingestuft. Wird ein ALMM-Risiko identifiziert, kann der Abstand zwischen Covered Bond Rating und Emittentenrating zwischen drei und sieben Notches betragen. Nur für den Fall, dass kein ALMM-Risiko vorhanden ist, erfolgt eine Bewertung unabhängig vom Emittenten. Im zweiten Schritt erfolgt die Einordnung des Covered Bond Programms in eine von drei Programm-Kategorien. Dabei werden unter anderem die Möglichkeiten des Administrators (in Deutschland: des Sachwalters) untersucht, auftretende Inkongruenzen und Liquiditätslücken zu schließen. Dazu bewertet S&P die Anzahl und die Qualität der Möglichkeiten, sich Liquidität beschaffen zu können. Weitere Merkmale wie die Größe eines Covered Bond Marktes sowie dessen Reife fließen in die Beurteilung ein, ebenso wie die systemische Bedeutung des Gesamtmarktes. 69 Vergleichende Darstellung der Ratingansätze für Pfandbriefe 70 Als Drittes werden die Ergebnisse aus den vorhergehenden Analysen zusammengeführt und der höchstmögliche Abstand zwischen Emittentenrating und Covered Bond Rating festgelegt. So kann bei einem ALMM-Risiko von „Hoch“ und einer Programm Kategorie von „3“ das Rating der Covered Bonds höchstens drei Stufen über der Bonität des Emittenten liegen. Auf der anderen Seite erlaubt ein ALMM-Risiko von „Niedrig“ und eine Klassifizierung in die Programmkategorie „1“ einen Aufschlag des Covered Bond Ratings von bis zu sieben Notches über dem Emittentenrating. Im nächsten Schritt wird im Rahmen der Analyse der Zahlungsströme und des Marktwerts der Deckungswerte das Überdeckungsniveau ermittelt, das zur Erteilung des höchstmöglichen Ratings erforderlich ist. Dazu werden im Rahmen von Stresstests Spreadausweitungen simuliert. Bei mit Hypotheken besicherten Covered Bonds unterscheidet S&P zwischen Gewerbeimmobilien, die mit einer Spreadausweitung von 1000bp gestresst werden, und Eigenheimfinanzierungen, für die in Abhängigkeit vom Herkunftsland der Finanzierung Spreadausweitungen zwischen 425bp und 1000bp simuliert werden. Im letzten Schritt überprüft S&P, ob die vorhandene Überdeckung sämtliche Kredit-, Marktpreis und Liquiditätsrisiken abdeckt. Wenn die aktuelle Überdeckung mindestens diesem Niveau entspricht, kann das bestmögliche Rating vergeben werden. Für den Fall, dass die Überdeckung nicht den im Stresstest ermittelten notwendigen Wert erreicht, wird überprüft, ob das Kreditrisiko und die damit verbundenen Marktrisiken der im Deckungsstock befindlichen Sicherheiten abgedeckt werden. Ist das der Fall, wird ein Rating eine Stufe über der Bonitätsnote des Emittenten vergeben. Decken die Sicherheiten im Deckungsstock auch darüber hinaus Teile des Marktpreisrisikos ab, kann ein Rating, das mehr als eine Ratingstufe über der Bonitätsnote des Emittenten liegt, vergeben werden. Sofern Derivate in Deckung genommen wurden, kann der maximale Abstand zwischen Emittentenrating und dem der Covered Bonds auch von der Bonität der Gegenparteien beeinflusst werden. Dies gilt für Geschäfte mit Gegenparteien, die nicht zur Bankengruppe des Emittenten gehören. In Abhängigkeit – des Anteils der gesamten Swap-Nominalwerte einer Gegenpartei, – des durchschnittlich gewichteten Ratings der Gegenparteien sowie – des Emittentenratings kann eine Ratingverschlechterung um bis zu drei Stufen erfolgen. Eine Ratingverbesserung ist jedoch in keiner Kombination der Faktoren vorgesehen. Schließlich ist eine Ratingbegrenzung der Covered Bonds basierend auf der Qualität des Länderratings des Ursprungslandes der Deckungswerte vorgesehen. Diese Grenze liegt bei mit Staatskrediten gedeckten Covered Bonds eine Stufe über dem Länderrating. Bei hypothekarisch gedeckten Covered Bonds liegt diese Schranke sechs Notches über dem Länderrating insofern der Sovereign über eine Einstufung im Investment Grade Bereich verfügt. Für den Fall einer schwächeren Benotung des Herkunftslandes ist eine maximale Verbesserung um fünf Stufen möglich. Schlussbetrachtung Zur Ermittlung ihrer Bonitätsurteile für Covered Bonds wählen Ratingagenturen unterschiedliche Verfahren. Erwartungsgemäß werden die gleichen Risikofaktoren herangezogen, jedoch fließen diese auf unterschiedliche Weise in die Ratingerstellung ein und werden voneinander abweichend gewichtet. So misst Moody’s der Bonität des Emittenten eine vergleichsweise große Bedeutung bei. Im Gegensatz dazu ist diese Gewichtung in den Ratingansätzen von Fitch und S&P geringer ausgeprägt. Hier nimmt die Cashflow-Analyse einen größeren Raum ein. Alle drei Agenturen berücksichtigen sowohl Kredit- als auch Markt- und Liquiditätsrisiken. In den letzten Jahren haben Staatsrisiken und deren Einfluss auf das Rating von Covered Bonds wachsende Bedeutung erlangt. Bereits in der Vergangenheit hat sich die Bonität von Staaten direkt auf das Rating von Covered Bonds, die mit öffentlichen Forderungen besichert sind, ausgewirkt. Die drei Agenturen berücksichtigen in ihren Ratingansätzen die Bonität des Sitzstaates in unterschiedlicher Weise. So kann die gute Bonität eines Landes verbunden mit einer hohen Stützungsbereitschaft die Ratingnote verbessern. Allerdings sehen alle drei Ratingansätze die Möglichkeit vor, dass auf Basis der Bonität des Herkunftsstaates eine Begrenzung des höchstmöglichen Covered Bond Ratings erfolgen kann. Eine erhöhte Aufmerksamkeit wurde zuletzt auch Kontrahenten-Risiken zuteil. Diese liegen vor, wenn Derivate in Deckung genommen wurden. Je nach Umfang der Geschäfte und in Abhängigkeit der Bonität der Kontrahenten, können sich Kontrahentenrisiken negativ auf das Covered Bond Rating auswirken. Ziel der Emittenten ist es jedoch, mittels Derivaten Risiken im Deckungsstock zu verringern. Die Ratingagenturen passen ihre Modelle kontinuierlich den Marktentwicklungen an. Allgemein werden Liquiditätsrisiken stärker berücksichtigt. Auch die Verknüpfung der Covered Bond Ratings mit den Institutsratings ist enger geworden. Quantitative Methoden der Verbriefungswelt werden dabei bevorzugt eingesetzt. Dabei beziehen die Agenturen Risiken aus dem Umfeld der Covered Bonds (wie die Bonität von Staaten oder Kontrahentenrisiken) in die Ratingmethodiken ein. Somit ist die Bewertung der Papiere nicht allein von der Qualität der Deckungsmassen und der Bonität des Emittenten, sondern einer Vielzahl von Einzelrisiken abhängig. Deren Einfluss auf die Bewertung der Covered Bonds ist unterschiedlich. Dieser gestiegene Grad an Komplexität spiegelt sich in den Ratingmethodiken der Agenturen wider. Damit steigen einerseits die Anforderung an Investoren und Emittenten, sich kritisch mit den Methoden der Agenturen auseinander zu setzen und diese zu hinterfragen. Auf Agenturseite ist es andererseits besonders wichtig, Investoren und Emittenten alle Überlegungen transparent zu machen, die für das Verständnis ihrer Ratingansätze erforderlich sind. 71 vdp-Mitgliedsinstitute 72 72 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 91 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 Aareal Bank | Wiesbaden BayernLB | München Berlin-Hannoversche Hypothekenbank | Berlin Bremer Landesbank | Bremen Commerzbank | Frankfurt am Main COREALCREDIT BANK | Frankfurt am Main DekaBank | Frankfurt am Main Deutsche Apotheker- und Ärztebank | Düsseldorf Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank | Hamburg Deutsche Hypothekenbank | Hannover Deutsche Kreditbank | Berlin Deutsche Pfandbriefbank | Unterschleißheim Deutsche Postbank | Bonn Dexia Kommunalbank | Berlin Düsseldorfer Hypothekenbank | Düsseldorf DVB Bank | Frankfurt am Main Hamburger Sparkasse | Hamburg HSH Nordbank | Hamburg Hypothekenbank Frankfurt | Eschborn ING-DiBa | Frankfurt am Main Kreissparkasse Köln | Köln Landesbank Baden-Württemberg | Stuttgart Landesbank Berlin | Berlin Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) | Frankfurt am Main M. M. Warburg & CO Hypothekenbank | Hamburg Münchener Hypothekenbank | München Natixis | Frankfurt am Main Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale | Hannover SaarLB Landesbank Saar | Saarbrücken Santander Consumer Bank | Mönchengladbach SEB | Frankfurt am Main Sparkasse KölnBonn | Köln UniCredit Bank HypoVereinsbank | München Valovis Bank | Essen WL BANK Westfälische Landschaft Bodenkreditbank | Münster Wüstenrot Bank Pfandbriefbank | Ludwigsburg 73 Aareal Bank AG Paulinenstraße 15 65189 Wiesbaden Tel.: +49 611 348-0 Fax: +49 611 348-2549 www.aareal-bank.com Aktionäre, Anteile: Aareal Holding Verwaltungsgesellschaft mbH, 28,9 % – 6,9 % – 6,9 % – 5,2 % – 4,7 % – 2,7 % – 1,4 % – 1,1 % Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. Swiss Life AG Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Dr. August Oetker KG Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG und Deutscher Ring Sachversicherungs-AG Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. Condor Lebensversicherungs-AG Rest Streubesitz Die Aareal Bank Gruppe mit Hauptsitz in Wiesbaden ist einer der führenden internationalen Immobilienspezialisten. Sie ist mit Mitarbeitern aus 28 Nationen in über 20 Ländern auf drei Kontinenten – in Europa, Nordamerika und Asien – aktiv. Die Aareal Bank besitzt eine breite und solide Refinanzierungsbasis. Sie ist ein aktiver Emittent von Pfandbriefen, die einen bedeutenden Anteil an ihren langfristigen Refinanzierungsmitteln ausmachen. Um einen breiten Investorenkreis anzusprechen, bedient sich die Aareal Bank einer umfangreichen Palette von weiteren Refinanzierungsinstrumenten, u. a. von Schuldscheinen und Schuldverschreibungen. Den Schwerpunkt ihrer Kapitalmarktaktivitäten bilden Privatplatzierungen. Größere, öffentliche Transaktionen werden je nach Marktgegebenheiten ergänzend begeben. Daneben generiert die Bank Einlagen aus ihren langfristigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen aus der institutionellen Wohnungswirtschaft und mit institutionellen Geldmarktinvestoren. Die erfolgreichen Kapital- und Geldmarktaktivitäten und das Geschäft mit der institutionellen Wohnungswirtschaft sind die Folge einer Kombination aus nachhaltigem Geschäftsmodell, fundiertem Kapitalmarktverständnis und der Qualität ihres Immobilienfinanzierungsportfolios. Rating: Fitch Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe AAA AAA Ausgewählte Finanzdaten1) 74 Bilanzsumme Hypothekenbestand davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft davon Ausland Staatskredit Bestand2) davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Schuldscheine ungedeckte Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel insgesamt Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Schuldscheine ungedeckte Schuldverschreibungen nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss 1) 2) 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 41.814 23.986 20.425 8.033 6.853 3.337 853 k. A. k. A. 23.535 8.695 3.006 7.345 4.489 0 4.304 2.548 152 759 845 0 3.253 2.055 472 497 547 382 297 112 185 114 41.217 22.884 19.195 6.673 5.744 3.375 883 k. A. k. A. 23.048 8.091 3.010 7.260 4.687 1.000 3.943 2.155 265 711 812 0 3.177 1.909 480 560 509 366 239 105 134 76 Aareal Bank Konzern Deckungsmasse der im Umlauf befindlichen öffentlichen Pfandbriefe gem. § 28 PfandBG in Höhe des Nennwertes Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: ARLG.DE; Bloomberg: ARL Ansprechpartner: Dr. Tammo Diemer, Head of Treasury Tanja Stephan, Asset-Liability-Management Tobias Engel, Head of Capital Markets Jan Siemon, Capital Markets Jürgen Junginger, Head of Investor Relations Tel.: +49 611 348-3001 Tel.: +49 611 348-3883 Tel.: +49 611 348-3851 Tel.: +49 611 348-3852 Tel.: +49 611 348-2636 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] BayernLB Brienner Straße 18 80333 München Tel: +49 89 2171-01 Fax: +49 89 2171-23578 www.bayernlb.de Eigentümer: Freistaat Bayern (94,03 %) Sparkassenverband Bayern (5,97 %) Die BayernLB ist eine führende bayerische Geschäftsbank für große und mittelständische Kunden in Deutschland und Europa. Im Privatkundengeschäft beweist die BayernLB über ihre Tochter DKB Leistungsstärke. Bei ihren Finanzierungsgeschäften mit der Öffentlichen Hand und institutionellen Anlegern konzentriert sich die BayernLB auf ihre Kernmärkte Bayern und das restliche Deutschland. Sie ist ein etablierter Emittent von Kapitalmarktprodukten. Für Investoren hält die Bank ein breites Spektrum an Instrumenten bereit, von erstrangigen unbesicherten Emissionen und (Jumbo-)Pfandbriefen bis hin zu Schuldscheinen und verschiedensten Finanzierungslösungen, auch strukturierter Art (Privatplatzierungen, Benchmark-Emissionen). Im Bereich der Öffentlichen Pfandbriefe und Hypothekenpfandbriefe zählt die BayernLB zu den führenden deutschen Emittenten. Rating: Fitch Moody‘s IMUG Hypothekenpfandbriefe AAA Aaa sehr positiv Öffentliche Pfandbriefe AAA Aaa positiv Ausgewählte Finanzdaten Bilanzsumme Hypothekenbestand Staatskredit Bestand Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 256.728 21.689 42.950 89.517 8.383 29.670 51.464 10.125 13.836 1.811 6.068 5.957 0 19.181 12.978 476 5.254 1.611 -735 795 -162 633 -328 279.346 20.086 42.031 99.119 7.760 31.733 59.625 10.500 10.248 1.139 3.837 5.272 0 20.441 13.318 1.153 5.479 1.423 -765 982 -233 749 544 Präsenz in elektronischen Medien: www.bayernlb.de, Bloomberg: BAYL, Reuters: BAYLB Ansprechpartner: Josef Gruber Leiter Group Treasury +49 89 2171-25438 [email protected] Dr. Jörg Senger Leiter Capital Markets +49 89 2171-26524 [email protected] Petra Trinkies Leiterin Rating & Investor Relations +49 89 2171-27278 [email protected] 75 Aktionär: Berlin-Hannoversche Landesbank Berlin AG (100 %) Hypothekenbank AG Budapester Straße 1 10787 Berlin Telefon: +49 30 2599-90 Telefax: +49 30 2599-9131 Internet:www.berlinhyp.de Die Berlin Hyp ist Teil des Geschäftsfeldes Immobilienfinanzierung der Landesbank Berlin AG und einer der großen deutschen Anbieter von Immobilienfinanzierungen. Als Spezialinstitut konzentriert sich die Berlin Hyp auf die wirtschaftsstarken Ballungsräume in Deutschland und ausgewählte Auslandsstandorte. Ihr Schwerpunkt ist das Geschäft mit Investoren, Wohnungsunternehmen, Immobilienfonds, Kapitalanlagegesellschaften sowie ausgewählten Bauträgern und Entwicklern. Rating: Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Senior Unsecured Short-Term Viability Fitch Moody‘s AA+ Aa1 AAA (neg.) Aa1 A+ - F1+ - bbb- Ausgewählte Finanzdaten 76 Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon: Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon: Ausland Staatskredit Bestand davon: Ausland Staatskredit Neugeschäft davon: Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Aufwand aus Gewinnabführung Jahresüberschuss 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 38.556 18.785 6.653 12.132 3.737 3.288 1.587 1.701 688 5.982 575 0 0 25.878 12.681 7.128 6.069 8.375 3.812 2.230 12 1.194 376 0 1.189 831 0 358 216 71 160 30 130 105 0 40.738 17.464 5.906 11.558 3.107 3.457 793 2.664 1.041 7.671 822 210 0 26.094 11.229 9.377 5.488 9.875 4.025 2.930 165 832 62 36 1.201 829 200 370 215 69 159 71 88 86 2 Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: BLNHYP01 f., www.berlinhyp.de Ansprechpartner: Sven Schukat, Head of Treasury +49 30 2599 9510 [email protected] Thomas Meister, Deputy Head of Treasury +49 30 2599 9513 [email protected] Bodo Winkler, Senior Investor Relations Manager +49 30 2599 9521 [email protected] Bremer Landesbank Träger: Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale NORD/LB Norddeutsche Domshof 26 Landesbank - Girozentrale (92,5%) 28195 Bremen Freie Hansestadt Bremen (7,5%) Tel.: +49 421 332-0 Fax: +49 421 332-2322 www.bremerlandesbank.de Hanseatisch bodenständig, dennoch modern und hoch professionell: Das ist die Bremer Landesbank. Nah am Markt und an den Menschen fühlt sie sich eng mit ihrer nordwestdeutschen Region verbunden. Von hier aus unterstützt sie ihre Kunden mit erstklassigen Lösungen und präsentiert sich nachhaltig kapitalund ertragsstark. Dafür sorgen mehr als 1.000 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bremen und Oldenburg. Mit einem Geschäftsvolumen von mehr als 41 Mrd. Euro ist die Bremer Landesbank die größte Regionalbank zwischen Ems und Elbe. Ihre Träger sind die Norddeutsche Landesbank mit 92,5% sowie das Land Bremen mit 7,5%. Rating: Fitch Moody‘s Hypothekenpfandbriefe - - Öffentliche Pfandbriefe - - Schiffspfandbriefe - - Ausgewählte Finanzdaten Bilanzsumme Hypothekenbestand Staatskredit Bestand Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe inkl. Schiffspfandbriefe 1) Öffentliche Pfandbriefe 2) sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe inkl. Schiffspfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss andere A A3 / D+ 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 33.931 1.586 5.013 11.668 1.211 3.650 6.807 0 2.314 275 599 1.131 309 0 34.228 1.531 5.130 11.014 1.073 3.337 6.604 0 1.759 431 455 586 287 0 1.765 0 500 396,5 -163,6 282,2 -124,8 157,4 78 1.713 0 500 347 -161 253 -130 123 48 zzgl. bis 18.07.2005 begebene Hypothekenpfandbriefe in Höhe von 185 Mio. € per 31.12.2011 bzw. 400 Mio. € per 31.12.2010. zzgl. bis 18.07.2005 begebene Öffentliche Pfandbriefe in Höhe von 2.409 Mio. € per 31.12.2011 bzw. 2.682 Mio. € per 31.12.2010. 1) 2) Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: BREMERLB01, www.bremerlandesbank.de Ansprechpartner: Kay Fischer Direktor Tel.: +49 421 332-2929 [email protected] Herfried Knief Abteilungsdirektor Tel.: +49 421 332-2464 [email protected] Fred Walther Abteilungsdirektor Tel.: +49 421 332-2453 [email protected] 77 Commerzbank AG Kaiserplatz 60261 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 1362-0 Fax: +49 69 136-40218 www.commerzbank.de Aktionäre, Anteile: Bundesrepublik Deutschland (25% + 1 Aktie) Blackrock unter 3% Stand Mai 2012 Die Commerzbank ist führend bei Privat- und Firmenkunden in Deutschland. Mit den Segmenten Privatkunden, Mittelstandsbank, Corporates & Markets, Central & Eastern Europe sowie Asset Based Finance bietet die Bank ihren Kunden ein attraktives Produktportfolio und ist insbesondere für den exportorientierten Mittelstand ein starker Partner in Deutschland und weltweit. Mit künftig rund 1.200 Filialen verfügt die Commerzbank über eines der dichtesten Filialnetze der deutschen Privatbanken. Sie hat rund 60 Standorte in 52 Ländern und betreut fast 15 Millionen Privat- sowie 1 Million Geschäfts- und Firmenkunden weltweit. Im Jahr 2011 erwirtschaftete sie mit 58.160 Mitarbeitern Bruttoerträge von knapp 10 Milliarden Euro. Die Commerzbank AG hat die Integration der Deutsche Schiffsbank AG mit Eintragung in das Handelsregister am 22.Mai 2012 abgeschlossen. Die Commerzbank hat zum Zeitpunkt der Verschmelzung die Erlaubnis zur Begebung von Öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen von der BaFin erhalten. Die Commerzbank hat ihr eigenes Schiffsfinanzierungsgeschäft mit dem der Deutschen Schiffsbank zusammengefasst. Schiffskredite sind üblicherweise durch erstrangige, im jeweiligen Schiffsregister der Beleihungsobjekte eingetragene Schiffshypotheken gesichert. Daneben übernimmt die Commerzbank das Kommunalgeschäft der ehemaligen Deutschen Schiffsbank AG, das als Deckung für Öffentliche Pfandbriefe dient. Aufgrund der beschlossenen Beschleunigung der Fokussierung auf das Kerngeschäft werden die gewerbliche Immobilienfinanzierung und die Schiffsfinanzierung vollständig in das Segment Non Core Assets übertragen und sind somit nicht mehr Teil des Kerngeschäftes. 78 Rating: Fitch Moody‘s Standard & Poor‘s Langfrist-Rating Kurzfrist-Rating A+ Ausblick stabil A3 Ausblick negativ A Ausblick negativ F1+ P-2 A-1 Ausblick negativ Ausgewählte Finanzdaten Commerzbank Konzernabschluss (IFRS) Bilanzsumme Schiffshypothekenbestand Schiffshypothekenkredite Neugeschäft 1) Staatskredit Bestand Staatskredit Neugeschäft 1) Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Schiffspfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Schiffspfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 661.763 10.935 1.100 1.051 0 754.299 11.229 1.650 1.134 0 3.899 1.247 0 4.382 1.408 0 262 15 40.263 24.803 975 12.094 6.724 7.992 1.897 -1.390 507 638 1.245 0 45.749 28.658 1.259 11.256 7.054 8.786 3.885 -2.499 1.386 1.430 kursiv gedruckte Angaben sind Daten der Deutschen Schiffsbank AG nach HGB 1) Auszahlungen Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: CBKD.DE, Bloomberg: CBK.GR Ansprechpartner: Franz-Josef Kaufmann, Head of Capital Markets Funding Tel.: +49 69 136 81109 Rainer Mastenbroek, Head of Covered Bond Funding Tel.: +49 69 136 44883 [email protected] [email protected] Michael Klein, Head of Debt Investor Relations Tel.: +49 69 136 24522 [email protected] Jeremy Scott, Treasurer Deutsche Schiffsbank Tel.: +49 421 3609 204 [email protected] COREALCREDIT BANK AG Corealcredit Haus Grüneburgweg 58-62 60322 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 7179-0 Fax: +49 69 7179-100 www.corealcredit.de www.corealcredit.com Aktionär: LSF5 German Investments, L.P. (100 %) Die COREALCREDIT BANK AG ist eine deutsche Spezialbank für gewerbliche Immobilienfinanzierung im Kernmarkt Deutschland. Die Bank entwickelt für professionelle Immobilienkunden aus dem In- und Ausland individuelle Finanzierungslösungen. Ein breites Angebot an Produkten und Beratungsleistungen verbunden mit Flexibilität, Expertise und Schnelligkeit gewährleisten passgenaue Konzepte. Die COREALCREDIT BANK AG ist neben ihrem Hauptsitz in Frankfurt am Main mit fünf weiteren Standorten in den deutschen Immobilienzentren vertreten. Rating: Hypotheken- pfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Fitch AA– Kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten Viability Rating F3 BBB– bb Ausgewählte Finanzdaten Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn; inkl. Bilanzverlust) Genussrechtskapital (nach Wiederauffüllung) nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 9.719 4.356 1.510 2.845 – 1.084 186 898 – 3.307 1.285 – – 5.844 2.879 1.336 1.628 – 1.365 461 – 442 463 – 1.041 694 8 340 84 53 43 -1 5 5 9.834 4.638 1.625 3.013 – 1.072 314 758 – 3.403 1.171 – – 5.874 2.960 1.480 1.435 – 1.041 783 – 47 211 – 1.094 694 19 380 66 50 20 -14 1 3 Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: Corealcredit; Bloomberg: Coreal Ansprechpartner: Thomas Arendt Leiter SFU / Treasury Tel.: +49 69 7179-418 [email protected] Axel Leupold Investor Relations Manager Tel.: +49 69 7179-543 [email protected] 79 DekaBank Deutsche Girozentrale Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 7147-0 Fax: +49 69 7147-1376 www.dekabank.de Anteilseigner: DSGV ö.K. (50 %) Deka Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG (50 %) Die DekaBank Deutsche Girozentrale ist der zentrale Asset Manager der Sparkassen-Finanzgruppe. Mit Assets under Management von rund € 151 Mrd. zählt der DekaBank-Konzern zu den großen Finanzdienstleistern in Deutschland. Der DekaBank-Konzern ist in den Geschäftsfeldern Asset Management Kapitalmarkt, Asset Management Immobilien sowie Corporates & Markets aktiv. Im Geschäftsfeld Asset Management Kapitalmarkt konzentrieren wir uns auf das Management von Publikums- und Spezialfonds, Advisory-/Management-Mandaten sowie die Fondsgebundene Vermögensverwaltung. Die Immobilienkompetenz des Konzerns ist im Geschäftsfeld Asset Management Immobilien (AMI) gebündelt. Das Geschäftsfeld Corporates & Markets mit seinen Teilgeschäftsfeldern Credits, Treasury sowie Markets ist Dienstleister für die Asset Management-Geschäftsfelder und agiert als Partner institutioneller Investoren. Die DekaBank ist als Emittentin von Pfandbriefen seit Jahren ein wichtiger Partner von institutionellen Investoren. Rating: Hypotheken- pfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten Finanzkraft Moody’s Aaa Aaa P-1 A1 C- Standard & Poor‘s AAA AAA A-1 A – 80 Ausgewählte Finanzdaten Bilanzsumme Hypothekenbestand gewerbliche Kredite davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Risikovorsorge im Kreditgeschäft Ergebnis vor Steuern Wirtschaftliches Ergebnis 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 133.738 7.574 7.574 6.202 3.434 3.434 3.053 37.085 1.695 49.216 45 15.942 33.229 1.500 4.496 15 65 2.698 1.718 0 4.219 3.273 83 863 371 918 -118 377 383 130.304 7.970 7.970 6.570 2.504 2.504 2.451 39.641 1.650 52.007 30 19.513 32.464 2.500 4.865 20 2.262 1.419 1.164 0 5.016 4.080 83 853 422 836 52 877 925 Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: DGZ01 / Bloomberg: DEKA / www.dekabank.de Ansprechpartner: Ralf Paulsen, Leiter Funding/Liquiditätsmanagement Tel.: +49 69 7147-2872 [email protected] Dirk Schröter, Leiter Liquiditätsmanagement Tel.: +49 69 7147-2936 [email protected] Stephan Zeger, Liquiditätsmanagement Tel.: +49 69 7147-7431 [email protected] Deutsche Apothekerund Ärztebank eG Richard-Oskar-Mattern-Straße 6 40547 Düsseldorf Tel.: +49 211 5998-0 Fax: +49 211 5938-77 www.apobank.de Eigentümer: 99.759 Mitglieder Die apoBank ist eine Genossenschaft und seit über 100 Jahren als Standesbank zuverlässiger Partner der Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte sowie ihrer Organisationen und Verbände. Aufgrund ihrer langjährigen Branchenexpertise ist die Bank auch anderen Marktteilnehmern im Gesundheitswesen, insbesondere Versorgungseinrichtungen und gewerblichen Unternehmen mit Fokus auf dem Gesundheitsmarkt, ein kompetenter Bankpartner in finanziellen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Seit Juni 2008 tritt die apoBank als Emittent von Hypothekenpfandbriefen in Erscheinung. Grundlage des Pfandbriefgeschäfts der apoBank ist der hohe Bestand an hoch granularen, grundpfandrechtlich besicherten Finanzierungen in Deutschland. Rating: Hypotheken- pfandbriefe Standard & Poor’s AAA Ausgewählte Finanzdaten* Bilanzsumme Forderungen an Kunden darunter: Hypothekendarlehen darunter: Kommunalkredite darunter: andere Forderungen Neuausleihungen im Darlehensbereich Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere)1) darunter: Hypothekenpfandbriefe darunter: sonstige Schuldverschreibungen darunter: Schuldscheindarlehen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel1) Hypothekenpfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheindarlehen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel davon: Kernkapital Zinsüberschuss Provisionsüberschuss Verwaltungsaufwand2) Teilbetriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikokosten und Vorsorgemaßnahmen Kundenkreditgeschäft3) Risikokosten und Vorsorgemaßnahmen Finanzinstrumente und Beteiligungen 3) Jahresüberschuss nach Steuern 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 38.840 26.830 7.033 101 19.697 4.221 12.158 1.674 6.016 4.468 0 1.422 10 1.373 39 2.697 1.763 647 119 485 280 65 119 43 38.819 26.277 6.344 111 19.822 4.049 13.834 1.726 7.216 4.893 0 2.381 25 2.291 65 2.680 1.701 679 127 452 341 70 202 53 Exkl. Nachrangkapital Inkl. AfA Beinhaltet Pauschalwertberichtigungen bzw. Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB *alle Werte auf Einzelabschlussbasis 1) 2) 3) Präsenz in elektronischen Medien: www.apobank.de Ansprechpartner: Cassie Kübitz-Whiteley Tel.: +49 211 5998-9809 [email protected] Stephan Wallacher Tel.: +49 211 5998-515 [email protected] Fax: +49 211 593131 81 Deutsche GenossenschaftsHypothekenbank AG Rosenstraße 2 20095 Hamburg Tel.: +49 40 3334-0 Fax: +49 40 3334-1111 www.dghyp.de Aktionär: DZ BANK AG (100 %) Die DG HYP gehört als Spezialist für gewerbliche Immobilienfinanzierung zu den führenden Immobilienbanken in Deutschland. Als größte Hypothekenbank in der genossenschaftlichen FinanzGruppe bieten wir gewerblichen Investoren sowie öffentlichen Haushalten attraktive Finanzierungslösungen und unterstützen die Volksbanken und Raiffeisenbanken in ihren regionalen Märkten. Unsere hervorragenden Refinanzierungsmöglichkeiten über den Pfandbrief sowie die Einbindung in die genossenschaftliche FinanzGruppe bilden die starke Basis unseres Geschäftsmodells. Rating: Hypotheken- pfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten Fitch – – F1+ A+/stabil Standard & Poor‘s AAA AAA A-1 A+/stabil Ausgewählte Finanzdaten 82 Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe ungedeckte Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 58.017 20.098 8.142 11.956 3.459 4.014 555 3.459 204 28.636 10.687 354 0 38.133 13.266 23.380 1.487 8.750 4.840 2.111 0 143 2.586 0 2.118 1.407 51 660 233 101 156 -302 -146 – 63.443 21.437 9.777 11.660 3.928 4.613 776 3.837 1.317 33.297 12.878 634 0 43.494 14.403 26.431 2.660 11.125 7.353 4.205 50 104 2.994 115 2.144 1.407 56 681 204 97 131 -223 -92 – Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: DGHYP Ansprechpartner im Treasury: Patrick Ernst, Leiter Treasury Tel.: +49 40 33 34 22 05 [email protected] Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: +49 511 3045-0 Fax: +49 511 3045-459 www.deutsche-hypo.de Aktionär: NORD/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale (100%) Die Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) – ein Unternehmen der NORD/LB – ist eine auf die Finanzierung von Gewerbeimmobilien und das Kapitalmarktgeschäft mit in- und ausländischen Kunden spezialisierte Pfandbriefbank. Die im Jahr 1872 gegründete Deutsche Hypo hat ihren Hauptsitz in Hannover und ist zudem in Hamburg, Frankfurt, München, Nürnberg und Düsseldorf sowie in Amsterdam, London, Madrid und Paris präsent. Im Kapitalmarktgeschäft bietet die Bank den Investoren eine breite Palette von kleinvolumigen maßgeschneiderten Emissionen bis zu Benchmark-Pfandbriefen. Rating: Hypotheken- pfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten Finanzkraft Moody’s Aa2 Aa2 P-2 Baa2 E+ Ausgewählte Finanzdaten Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 34.998 12.126 1.954 10.172 4.764 2.769 357 2.412 1.568 20.725 10.529 1.723 701 28.307 7.337 13.683 7.287 4.750 4.940 1.498 1.420 510 1.512 – 1.314 892 98 324 192 71 116 83 33 11 35.998 11.448 2.316 9.132 4.736 1.784 65 1.719 1.132 22.299 10.210 2.429 1.115 28.504 6.576 15.576 6.352 6.250 6.471 1.694 1.693 1.494 1.450 140 1.396 914 98 384 173 69 124 79 45 31 Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: DHHB01; Bloomberg HHY Ansprechpartner: Dirk Schönfeld Leiter Treasury Tel.: +49 511 3045-204 [email protected] Jürgen Klebe Stv. Leiter Treasury Tel.: +49 511 3045-202 [email protected] Simone Huch Investor Relations Tel.: +49 511 3045-583 [email protected] 83 Deutsche Kreditbank AG Taubenstraße 7-9 10117 Berlin Tel.: +49 30 20155-0 Fax: +49 30 20155-465 E-Mail: [email protected] www.dkb.de Eigentümer: BayernLB (100 %) Die DKB AG gehört seit 1995 zum Konzern der BayernLB. Mit mehr als 2 Mio. Privatkunden gehört sie zu den größten Direktbanken in Deutschland. Die DKB konzentriert sich darüber hinaus auf Zielgruppen ausgewählter Branchen, wie z. B. auf die Wohnungswirtschaft und fungiert als Finanzierungspartner für PPPProjekte und Investitionen in Erneuerbare Energien. Auf der Refinanzierungsseite tritt die Bank seit vielen Jahren als regelmäßige Emittentin von Wertpapieren am deutschen Kapitalmarkt auf. Das Umlaufvolumen ist seither durch die Emission Öffentlicher Pfandbriefe und Hypothekenpfandbriefe kontinuierlich auf rund 7,1 Mrd. Euro per 31.12.2011 gestiegen. Die DKB AG emittiert in der Regel im Laufzeitenband von 5 – 15 Jahren fortlaufend Inhaber- und Namenspfandbriefe. Rating: Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Moody‘s Aa1 Aa1 Ausgewählte Finanzdaten 84 Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 60.580 32.863 27.344 5.519 0 2.593 1.577 1.016 0 8.147 0 1.438 0 7.627 3.480 3.647 500 0 2.606 1.206 1.400 0 0 0 2.722 2.216 18 488 622 265 342 223 119 121 54.528 32.199 27.268 4.931 0 3.179 2.265 914 0 7.868 0 2.542 0 8.006 2.275 3.705 1.026 1.000 1.563 1.057 506 0 0 0 2.386 1.855 18 513 512 252 208 146 62 63 Präsenz in elektronischen Medien: www.dkb.de Ansprechpartner: Thomas Pönisch Bereichsleiter Treasury Armin Hermann Tel.: +49 30 20155-893 Fachbereichsleiter Kapitalmarkt Tel.: +49 30 20155-463 [email protected] [email protected] Deutsche Pfandbriefbank AG Freisinger Straße 5 85716 Unterschleißheim Tel.: +49 89 2880-0 Fax: +49 89 2880-10319 E-Mail: [email protected] www.pfandbriefbank.com Aktionär: Hypo Real Estate Holding AG (100 %) Die pbb Deutsche Pfandbriefbank ist eine führende Spezialbank für die Immobilienfinanzierung und die öffentliche Investitionsfinanzierung. Der regionale Schwerpunkt der Aktivitäten liegt auf Deutschland und weiteren ausgewählten europäischen Ländern. Die Bank gehört zu den größten Pfandbriefemittenten. Mit individuell auf die Anforderungen der Kunden abgestimmten Finanzierungen bietet die pbb optimale Lösungen für professionelle nationale und internationale Immobilienkunden wie Immobilienunternehmen, institutionelle Investoren und Immobilienfonds. In Deutschland zielt die Bank auch auf mittelständische und regional orientierte Kunden. In der öffentlichen Investitionsfinanzierung finanziert die pbb unter anderem öffentliche Einrichtungen, essenzielle Infrastruktur und den kommunalen Wohnungsbau. Ratings: (Stand 30.06.2012) Hypotheken- pfandbriefe Fitch Moody‘s Standard & Poor‘s Öffentliche Pfandbriefe Langfristige Verbindlichkeiten Kurzfristige Verbindlichkeiten AA+ A- F1 Aa1 Aaa A3 P-1 AA+ AA+ BBB A-2 Ausgewählte Finanzdaten* Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 92.465 32.007 7.086 24.921 15.059 6.126 1.336 4.790 2.790 22.546 12.019 1.434 679 53.554 14.969 34.534 4.051 18.250 2.231 626 361 656 588 0 8.398 5.879 7 2.512 342 294 216 64 155 142 168.671 34.501 8.541 25.961 15.282 3.003 248 2.755 1.740 24.873 12.250 982 926 63.891 17.393 40.439 6.059 19.750 153.308 3.313 4.592 140.342 5.061 0 8.796 5.982 17 2.797 582 284 336 395 -86 -118 *Einzelabschluss HGB Deutsche Pfandbriefbank AG Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: PBB01, Bloomberg: PBBA Ansprechpartner: Funding: Investor & Rating Agency Relations Group Corporate Communications Götz Michl Frank Ertz Michael Heuber Walter Allwicher Tel.: +49 6196 9990-2931 Tel.: +49 89 2880-28776 Tel.: +49 89 2880-28778 Tel.: +49 89 2880-28787 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] 85 Deutsche Postbank AG Friedrich-Ebert-Allee 114-126 53113 Bonn Tel.: +49 228 920-0 www.postbank.de Hauptaktionäre, Anteile: Deutsche Bank AG (93,9 %)* Streubesitz (6,1%) *Quelle: Deutsche Bank Die Postbank Gruppe ist mit rund 14 Millionen Kunden, ca. 19.000 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von 206 Milliarden Euro (31.3.2012) einer der großen Finanzdienstleister Deutschlands. Ihr Schwerpunkt liegt im Geschäft mit Privatkunden. In ca. 1.100 Filialen bietet sie neben Finanzdienstleistungen auch Postdienstleistungen an. Rund 3.500 mobile Berater sind vor allem in den Bereichen Baufinanzierung und Bausparen aktiv. Die Postbank ist einer der bedeutendsten privaten Baufinanzierer in Deutschland. Sie emittiert seit Anfang 2008 Hypothekenpfandbriefe mit einem Deckungsstock, der derzeit fast ausschließlich aus deutschen privaten Baufinanzierungen besteht, sowie seit Juli 2009 öffentliche Pfandbriefe. Die Deutsche Bank hält 93,9 % der Postbank Aktien. Rating: Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Fitch Moody‘s Standard & Poor‘s AAA Aaa AAA AAA Aaa AAA Ausgewählte Finanzdaten 86 Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 191.982 51.619 36.877 14.742 4.222 3.957 2.816 1.141 355 3.351 199 445 0 27.198 7.380 2.511 15.703 1.604 7.000 1.581 1.581 0 0 0 0 11.036 5.598 1.196 4.242 2.910 -3.204 958 -383 575 111 214.684 52.544 37.178 15.366 4.513 4.804 3.251 1.553 355 3.584 221 955 0 27.527 5.903 2.661 16.783 2.180 6.000 1.473 1.091 224 158 0 0 11.066 5.489 1.230 4.347 2.731 -2.934 1.113 -561 552 138 Präsenz in elektronischen Medien: POBA01ff/ Bloomberg: POBA/ www.postbank.de Ansprechpartner: Christian Herter, Head of Credit and Capital Markets Aiga von Kesselstatt, Head of Fixed Income IR Tel.: +49 228 920-51550 Tel.: +49 228 920-18010 [email protected] [email protected] [email protected] Dexia Kommunalbank Deutschland AG Charlottenstraße 82 10969 Berlin Tel.: +49 30 25598-0 Fax: +49 30 25598-200 Aktionär: Dexia Crédit Local (100 %) www.dexia.de Die Dexia Kommunalbank Deutschland AG ist eine 100%ige Tochter der Dexia Crédit Local, dem Hauptinstitut der Dexia-Gruppe. Sie wurde 1991 in Berlin als Spezialkreditinstitut für Staatsfinanzierung mit dem Schwerpunkt auf dem deutschen Kommunalkreditgeschäft gegründet. Das Hauptrefinanzierungsinstrument der Dexia Kommunalbank Deutschland ist der Öffentliche Pfandbrief. Die spezielle Expertise der Dexia Deutschland umfasst: — mehr als 20 Jahre Erfahrung und Know-how als Finanzdienstleister für deutsche Kommunen, — Analyse, Bewertung und Überwachung der Kreditwürdigkeit von Gebietskörperschaften, — Management des Deckungsstocks für Öffentliche Pfandbriefe, — Erhalt der geringen Kostenbasis und der Operational Excellence. Rating: Standard & Poor‘s Öffentliche Pfandbriefe AA- (watch negative) Ausgewählte Finanzdaten Bilanzsumme Hypothekenbestand Hypothekenkredite Neugeschäft Staatskredit Bestand davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 47.341,1 0 0 41.058,8 16.791,2 722,7 666,5 32.656,6 0 32.626,6 30,0 9.065 4.539,9 0 4.466,8 0 73,1 0 48.695 0 0 43.900 16.251 2.634 2.634 36.149 0 34.337 1.812 8.690 6.460 0 6.348 10 102 0 831,9 115,7 96,0 61,8 18,4 33,7 131,0 -90,9 -92,1 531 142 106 42 18 23 19 5 1 Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: DEXIA01-04, Bloomberg: DEXH, Internet: www.dexia.de Ansprechpartner Treasury: Patrik Krämer (Head of Treasury) Christoph Schulte-Kemper Janina Groschupp Anett Krause Telefax: +49 30 25598 340 E-Mail: [email protected] Tel.: +49 30 25598-303 Tel.: +49 30 25598-304 Tel.: +49 30 25598-305 Tel.: +49 30 25598-306 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] 87 Düsseldorfer Hypothekenbank AG Berliner Allee 41 40212 Düsseldorf Tel.: +49 211 86720-0 Fax: +49 211 86720-199 E-Mail: [email protected] www.duesshyp.de Aktionäre: LSF5 German Investments II, L.P. Delaware, USA (94%) LSF5 Riverside Ltd. & Co KG Frankfurt am Main (6%) Als Spezialist für gewerbliche Immobilienfinanzierung ist die Düsseldorfer Hypothekenbank AG auf die Bedürfnisse professioneller Immobilienkunden im In- und europäischen Ausland ausgerichtet. Die Bank ist zuverlässiger Konsortialpartner für großvolumige, deckungsfähige Bestandsfinanzierungen in den Assetklassen Büro, Handel und Wohnen. Die Düsseldorfer Hypothekenbank zeichnet sich durch ausgeprägte Marktexpertise in diesen Segmenten aus. Als zentrales Refinanzierungsinstrument dient der Pfandbrief. Investoren werden zu diesem und anderen Anlageprodukten umfassend in deutscher und englischer Sprache beraten und können sich auf einen akribisch gepflegten Deckungsstock für die begebenen Hypotheken- und öffentlichen Pfandbriefe verlassen. Rating: Fitch Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pandbriefe andere AA- BBB- Ausgewählte Finanzdaten 88 Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 16.619 1.445 348 1.097 841 199 115 84 73 13.108 8.963 35 35 8.609 550 5.404 2.655 786 2.142 0 0 0 2.142 0 910 702 3 205 -79 19 -120 -279 -399 -399 20.642 1.595 347 1.247 959 0 0 0 0 16.232 10.742 0 0 12.201 812 7.863 3.526 1.945 4.811 110 0 2.425 2.126 150 1.092 873 14 205 6 24 -30 9 -21 -20 Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: DUESSHYP01, 02, 03 Ansprechpartner: Andreas Wodara Herbert Weimer Patrick Nix Valeri Vuchev Leiter Treasury Stellv. Leiter Treasury Mitarbeiter Treasury Mitarbeiter Treasury Tel.: +49 211 86720-200 Tel.: +49 211 86720-203 Tel.: +49 211 86720-201 Tel.: +49 211 86720-202 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] DVB Bank SE Platz der Republik 6 60325 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 9750-40 Fax: +49 69 9750-4444 www.dvbbank.com Aktionäre, Anteile: DZ BANK AG (95,45%) Streubesitz (4,55%) Die DVB Bank SE, mit Sitz in Frankfurt am Main, ist der führende Spezialist im internationalen Transport Finance-Geschäft. Die Bank bietet ihren Kunden integrierte Finanz- und Beratungsdienstleistungen in den Segmenten Shipping Finance, Aviation Finance und Land Transport Finance an. Die DVB ist an den wesentlichen internationalen Verkehrsknotenpunkten vertreten: am Firmensitz in Frankfurt am Main, an weiteren europäischen Standorten (Athen, Bergen, Hamburg, London, Oslo, Rotterdam und Zürich), in Nord- und Südamerika (Curaçao und New York) und in Asien (Singapur und Tokio). Die Aktien der DVB Bank SE sind an der Frankfurter Börse notiert (ISIN: DE0008045501). www.dvbbank.com Ausgewählte Finanzdaten Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Schiffspfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Schiffspfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Langfristige Einlagen und Schuldscheine Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Konzernergebnis 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 22.031,0 – – – – – – – – – – – – 18.400,0 546,8 – 17.020,0 – 5.133,2 296,8 – 4.173,4 663,0 1.582,7 1.182,1 – 400,6 258,3 -189,4 206,9 -59,2 147,7 110,4 19.316,8 – – – – – – – – – – – – 15.900,0 250,0 – 14.166,9 – 3.752,7 250,0 – 2.619,4 883,3 1.660,9 1.115,4 – 545,5 193,0 -176,2 183,1 -52,0 131,1 104,0 Präsenz in elektronischen Medien: www.dvbbank.com Ansprechpartner: Elisabeth Winter Manager Investor Relations Tel.: +49 69 9750-4329 [email protected] 89 Hamburger Sparkasse AG Adolphsplatz / Großer Burstah 20457 Hamburg Tel.: +49 40 3579-0 Fax: +49 40 3579-3418 www.haspa.de Aktionär: HASPA Finanzholding (100 %) Die Hamburger Sparkasse AG, kurz Haspa, ist die führende Retailbank für Privat-, Individual- und mittelständische Firmenkunden in der Metropolregion Hamburg und mit einer Bilanzsumme von 38,6 Mrd. € die größte Sparkasse Deutschlands. Den über drei Millionen Einwohnern im Wirtschaftsraum Hamburg bietet sie eine breit gefächerte Palette von Finanzdienstleistungen für private und gewerbliche Kunden. Zur passgenauen Refinanzierung ihres Baufinanzierungsgeschäftes tritt die Haspa seit April 2006 regelmäßig als Emittent von Hypothekenpfandbriefen am Kapitalmarkt auf. Dies erfolgt insbesondere durch die Emission von plain vanilla und strukturierten Namenspfandbriefen, vornehmlich über ihren etablierten Zugang zu institutionellen Kunden. Rating: Hypothekenpfandbriefe Moody‘s Aaa Ausgewählte Finanzdaten 90 Bilanzsumme Hypothekenbestand1) Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand2) davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Refinanzierungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss 1) 2) 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 38.575 11.437 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 195 k.A. k.A. k.A. 10.720 2.894 0 7.826 0 1.695 813 0 813 69 0 1.967 1.597 0 370 770 687 282 120 159 80 38.233 10.375 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 205 k.A. k.A. k.A. 10.775 2.617 0 8.158 0 1.499 930 0 508 61 0 1.967 1.597 0 370 770 661 308 139 168 79 gemäß Bilanzposition „durch Grundpfandrechte gesichert“ gemäß Bilanzposition „Kommunaldarlehen“ = Darlehen an in- und ausländische öffentliche Stellen Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: HASPA02 Ansprechpartner: Holger Nielsen Volker Retzlaff Hagen-Christian Kümmel Mathias Loll Tilman Pflugbeil Stv. Leiter Treasury Leiter Funding Leiter Wertpapierhandel Rentenhändler Leiter Financial Engineering Tel.: +49 40 3579-3340 Tel.: +49 40 3579-9258 Tel.: +49 40 3579-3660 Tel.: +49 40 3579-3183 Tel.: +49 40 3579-7595 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] HSH Nordbank AG Gerhart-Hauptmann-Platz 50 20095 Hamburg Tel.: +49 40 3333-0 Fax: +49 40 3333-34001 www.hsh-nordbank.de Aktionäre, Anteile: Hansestadt Hamburg (10,80%) Land Schleswig-Holstein (9,58%) HSH Finanzfonds AöR (65,00%) Sparkassenverband Schleswig-Holstein (5,31%) Neun Trusts vertreten durch J.C. Flowers & Co.LLC (9,31%) Als Bank für Unternehmer konzentriert sich die HSH Nordbank vor allem im Norden Deutschlands auf das Geschäft mit Firmenkunden, Immobilienkunden sowie auf die Kunden des gehobenen Private Banking und auf die Sparkassen. International stehen Unternehmerkunden der Bereiche Shipping sowie Energy & Infrastructure im Fokus. Die HSH Nordbank AG hat im Mai 2006 die Lizenz zur Begebung von drei Pfandbriefarten nach dem am 19. Juli 2005 in Kraft getretenen neuen deutschen Pfandbriefgesetz (PfandBG) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten. Die HSH Nordbank nutzt damit fast die gesamte Palette des Pfandbriefmarktes, d. h. sie emittiert Öffentliche Pfandbriefe, Hypothekenpfandbriefe und Schiffspfandbriefe. Rating: Hypotheken- Pfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Schiffs- pfandbriefe Garantierte kurzfristige Verbindlichkeiten Garantierte langfristige Verbindlichkeiten Moody‘s Aa1 Aa1 Baa1 P-1 Aa1 Ausgewählte Finanzdaten Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon: Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon: Ausland Staatskredit Bestand davon: Ausland Staatskredit Neugeschäft davon: Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Schiffspfandbriefe ungedeckte Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Schiffspfandbriefe ungedeckte Schuldverschreibungen Eigenmittel laut Bilanz insgesamt* Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 143.668 19.600 5.500 14.100 13.000 1.217 609 608 17 14.707 2.213 0 0 55.958 5.533 8.620 1.923 39.882 0 5.313 927 0 123 4.263 11.023 5.860 68 5.095 1.490 -730 314 149 463 -330 163.016 24.200 7.500 16.700 14.800 474 186 298 51 10.720 762 0 0 62.985 6.240 10.722 2.560 43.463 0 5.183 568 500 120 3.995 11.488 6.211 132 5.145 1.712 -801 420 -929 -509 -219 *ohne Fonds für allgemeine Bankrisiken Präsenz in elektronischen Medien: Reuters, Bloomberg Ansprechpartner: Timm Höynck, UB GroupTreasury Christian Pechel, UB GroupTreasury Lars Tillmeier, UB GroupTreasury Günter Femers, Investor Relations / Rating Tel.: +49 40 3333-11293 Tel.: +49 40 3333-25631 Tel.: +49 40 3333-25633 Tel:. +49 40 3333-14601 timm.hö[email protected] [email protected] [email protected] gü[email protected] 91 Hypothekenbank Aktionär: Frankfurt AG Commerzbank-Group (100 %) Helfmann-Park 5 65760 Eschborn Tel.: +49 69 2548-0 Fax: +49 69 2548-88888 www.hypothekenbankfrankfurt.com Mit fast 78 Mrd. EUR ausstehenden Pfandbriefen ist die Hypothekenbank Frankfurt (vormals Eurohypo) führend in diesem Marktsegment. Dieses Wertpapier bleibt die wichtigste Refinanzierungsquelle für die Bank. Angesichts der unverändert kritischen Situation an den Finanzmärkten und vor dem Hintergrund der Verschärfung der Staatsschuldenkrise sowie der zunehmenden regulatorischen Belastungen sind im 1. Halbjahr 2012 die geschäftspolitischen Weichen für die Hypothekenbank Frankfurt neu gestellt worden: Die Geschäftsfelder Gewerbliche Immobilienfinanzierung und Staatsfinanzierung werden über Zeit vollständig abbaut. Rating: Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Moody‘s S&Ps Aa1 AAA Aa1 AAA** * Ausblick On Review for Downgrade Negative * ** Stand: 15. Juni 2012 Ausgewählte Finanzdaten 92 Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) davon Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital, Hybridkapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 202.981 76.987 23.800 53.187 33.665 2.489 271 2.218 1.655 92.974 23.776 6 3 167.091 39.069 38.828 2.903 33.634 18.907 4.976 549 5 13.377 0 7.780 3.844 1.383 2.553 1.021 360 -2.757 697 -3.454 -3.480 229.010 88.689 26.876 61.813 32.591 5.756 901 4.855 2.846 110.591 29.338 40 30 197.225 39.402 50.667 4.809 40.188 8.707 3.989 3.039 110 1.569 0 7.749 3.515 1.580 2.654 1.338 405 622 1.407 -785 -857 Ansprechpartner: Franz-Josef Kaufmann Tel.: +49 69 136-81109 [email protected] Head of Capital Market Funding Gerald Rosenberger Tel.: +49 69 27138-1326 [email protected] Head of Public Finance ALM/Funding Libor Vincent Tel.: +49 69 2548-26519 [email protected] Head of Capital Market Communications ING-DiBa AG Theodor-Heuss-Allee 106 60486 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 50509069 Fax: +49 69 27222-66444 www.ing-diba.de Eigentümer: ING Bank N.V. (100%) Die ING-DiBa ist mit über sieben Millionen Kunden die drittgrößte Privatkundenbank in Deutschland. Sie bietet ihren Kunden ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen. Die Kerngeschäftsfelder sind Sparanlagen, Baufinanzierungen, Wertpapiergeschäft, Verbraucherkredite und Girokonten für Privatkunden. Das Geschäftsmodell der Bank ist durch ein auf wenige, transparente Produkte und günstige Konditionen konzentriertes Angebot und eine hohe Kosteneffizienz gekennzeichnet. Das Wirtschaftsmagazin „Euro“ kürte die ING-DiBa zu Deutschlands „Beliebteste Bank 2012“. Die ING-DiBa hat 2010 die Lizenz zur Emission von Hypothekenpfandbriefen von der BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erteilt bekommen. Die Aufnahme des Pfandbriefgeschäfts stellt einen neuerlichen Meilenstein in der Entwicklung der ING-DiBa dar und spiegelt ihre Stellung als großer Immobilienfinanzierer in Deutschland wider. Das Deckungsregister besteht ausschließlich aus privaten Baufinanzierungen in Deutschland. Dabei stellen Hypothekenpfandbriefe eine weitere Diversifikation der stabilen Refinanzierungsbasis der ING-DiBa dar. Rating: Moody‘s Hypothekenpfandbriefe Aaa Ausgewählte Finanzdaten (IFRS) Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon: Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon: Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungs- und Personalaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Ergebnis nach Steuern 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 109.478 56.547 56.547 0 0 8.424 8.424 0 0 497 497 0 0 0 497 497 0 0 0 0 5.478 5.029 0 0 1.326 -581 737 -77 660 449 96.333 51.533 51.533 0 0 7.972 7.972 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.831 4.486 0 0 1.128 -543 621 -127 494 345 Präsenz in elektronischen Medien: www.ing-diba.de Ansprechpartner: Wolf Müller Head of Treasury Dieter Schreiner Head of Funding & Investor Relations Tel.: +49 69 27222-69159 Tel.: +49 69 27222-69151 [email protected] Frank Parensen Funding & Investor Relations [email protected] Tel.: +49 69 27222-69176 [email protected] 93 Träger: Zweckverband für die Kreissparkasse Köln Kreissparkasse Köln Neumarkt 18 –24 50667 Köln Tel.: +49 221 227-01 Fax: +49 221 227-3920 www.ksk-koeln.de Die Kreissparkasse Köln ist mit einem Geschäftsvolumen von 25,2 Mrd. € und einer Bilanzsumme von 24,8 Mrd. € die drittgrößte deutsche Sparkasse. In der Rechtsform einer Zweckverbandssparkasse besteht sie seit 1923. Den Zweckverband bilden heute der Rhein-Erft-Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis, der Oberbergische Kreis und der Rhein-Sieg-Kreis. Als regionaler Marktführer nimmt die Sparkasse die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der Wirtschaft sowie der Kreise, Städte und Gemeinden in ihrem Geschäftsgebiet wahr. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit stützt sich die Kreissparkasse Köln auf eine breite Kundenbasis in Wirtschaft und Bevölkerung. Immobilienfinanzierungen und kommunale Finanzierungen zählen zu den Kerngeschäftsfeldern der Kreissparkasse Köln. Rating: Hypotheken- pfandbriefe Kurzfristige Langfristige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Finanzkraft Moody‘s Aaa P-1 C Aa2 Ausgewählte Finanzdaten 94 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 24.824 7.533 6.115 1.418 0 1.446 1.000 446 0 2.622 0 371 0 2.771 1.704 392 675 0 743 449 155 115 24 0 1.587 1.313 39 235 472 385 210 135 75 37 24.483 6.939 5.776 1.163 0 1.138 864 274 0 2.477 0 347 0 2.356 1.382 239 735 0 741 544 81 92 24 0 1.650 1.285 53 312 467 385 236 174 62 33 Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: KSKKOELN03; Internet: www.ksk-koeln.de Ansprechpartner: Thorsten Hildebrand, Direktor Tel.: +49 221 227-2091 [email protected] Matthias Bourgart, Bereichsdirektor Tel.: +49 221 227-2913 [email protected] Landesbank Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Tel.: +49 711 127 - 0 Fax: +49 711 127 - 43544 E-Mail: [email protected] www.LBBW.de Träger der LBBW: Land Baden-Württemberg (19,570 %) Sparkassenverband Baden-Württemberg (40,534 %) Landeshauptstadt Stuttgart (18,932 %) Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (2,706 %) Landesbeteiligungen BW (18,258 %) Die Landesbank Baden-Württemberg ist Universalbank und internationale Geschäftsbank mit einer Bilanzsumme von circa 373 Mrd. Euro (31.12.2011). In rund 200 Filialen und Repräsentanzen sowie an ausgewählten Auslandsstandorten – darunter New York, London, Singapur und Seoul – arbeiteten am Jahresende 2011 12.231 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Erfolg des LBBW-Konzerns. Ergänzt wird das internationale Netzwerk durch die fünf German Centres in Beijing, Mexiko-Stadt, Singapur, Delhi. Gurgaon und Moskau. Zusammen mit den in die LBBW integrierten rechtlich unselbstständigen Anstalten Baden-Württembergische Bank (BW-Bank), Rheinland-Pfalz Bank und Sachsen Bank sowie spezialisierten Tochterunternehmen ist die LBBW auf einer Vielzahl von Bankgeschäftsfeldern tätig. Rating:* Hypotheken- pfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Ungarantierte kurzfristige Verbindlichkeiten Ungarantierte langfristige Verbindlichkeiten Finanzkraft Moody‘s Aaa Aaa P-2 A3 D+ Fitch - AAA F1+ A+ bbb- *per 6.6.2012 Ausgewählte Finanzdaten Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen* Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn/-verlust) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Vermögenseinlage typisch stiller Gesellschafter Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss** *Das Volumen der Jumbo-Emissionen ist bei den Öffentlichen Pfandbriefen enthalten ** nach Steuern 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 373.059 35.986 20.393 15.593 8.258 5.235 2.765 2.470 919 23.291 2.914 k.A. k.A. 99.848 6.676 40.656 52.516 12.250 28.084 2.263 4.563 21.258 k.A. – 20.829 9.433 1.288 4.874 5.234 2.298 -1.727 575 -152 423 87 374.474 37.325 20.374 16.951 10.224 5.081 3.172 1.909 629 26.062 3.515 k.A. k.A. 113.580 5.590 49.276 58.714 16.000 60.454 1.371 2.827 56.256 k.A. – 21.719 10.354 1.502 4.894 4.969 2.167 -1.764 503 -471 32 -363 Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: LBBW; Bloomberg: LBBW Ansprechpartner: Rentenhandel/Bond Trading Treasury Capital Markets Jürgen Motzer Jörg Huber Günter Gleumes Tel.: +49 711 127-75328 Tel.: +49 711 127-78741 Tel.: +49 711 127-75300 [email protected] [email protected] [email protected] 95 Landesbank Berlin AG Alexanderplatz 2 10178 Berlin Tel.: +49 30 869 801 Fax: +49 30 869 830 74 www.lbb.de Hauptaktionär: Landesbank Berlin Holding AG (100 %) Die Landesbank Berlin AG ist eine Universalbank mit Sitz in der deutschen Hauptstadt. Das Geschäftsmodell der Landesbank Berlin basiert auf vier Säulen: dem Privatkunden- und Firmenkundengeschäft, bei dem die Bank als kundennahes, innovatives Institut eine herausragende Stellung einnimmt, den ausgewählten Aktivitäten im Kapitalmarktgeschäft sowie dem Immobilienfinanzierungsgeschäft. Dieses Geschäftsfeld betreibt die Landesbank Berlin gemeinsam mit ihrer Tochtergesellschaft Berlin Hyp. Sie ist auf die Anforderungen von Investoren, Wohnungsbaugesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften und Immobilienfonds sowie von ausgewählten Developern im Inland und in ausgesuchten europäischen Märkten ausgerichtet. Im Geschäftsfeld Immobilienfinanzierung bündeln die Landesbank Berlin und die Berlin Hyp ihre Kompetenzen für individuelle Finanzierungslösungen und zählen im Markt für gewerbliche Immobilienfinanzierungen zu den größten Anbietern in Deutschland. Rating: Hypotheken- pfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten Individualrating Fitch Moody‘s S&Ps dbrs – Aaa – – AAA Aaa – – F1+ P-1 – R-1 (mittel) A+ A1 – A (hoch) bbbD+ – BBB (hoch) Ausgewählte Finanzdaten 96 Bilanzsumme Hypothekenbestand Staatskredit Bestand Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Ergebnis aus Finanzanlagen Aufwand aus Bankenabgabe Aufwand aus Gewinnabführung Jahresüberschuss 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 94.727 5.834 8.903 99.186 1.788 7.461 2.540 1.621 19.790 – 2.546 2.622 21.367 – 329 356 2.157 907 0 4.153 2.861 0 1.292 882 840 184 31 153 -111 21 0 0 1.934 116 2.155 338 0 4.124 2.861 0 1.263 736 843 183 27 156 88 0 286 0 Präsenz in elektronischen Medien: www.lbb.de; Reuters: LBBA, LBB1, LBB2 Ansprechpartner: Leiter Treasury & Trading: Dirk Kipp Long Term Funding: Christian Schneider Liquiditätsmanagement: Andrej Schiebler Tel.: +49 30 245 626 30 Tel.: +49 30 245 667 36 Tel.: +49 30 245 650 56 [email protected] [email protected] [email protected] Helaba Landesbank Hessen-Thüringen Neue Mainzer Straße 52-58 60311 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 9132-01 Fax: +49 69 291517 www.helaba.de Träger: Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (85 %) Land Hessen (10 %) Freistaat Thüringen (5 %) Die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) gehört zu den bedeutenden deutschen Immobilienbanken mit internationaler Ausrichtung. Den Schwerpunkt des Geschäftes bilden gewerbliche Finanzierungen, insbesondere Bürogebäude, Einzelhandelsobjekte, Gewerbeparks und Logistikzentren. Mit einem sehr kundenbezogenen Geschäftsansatz und hohen Spezialisierungsgrad begleitet die Bank ihre Kunden auf dem deutschen Immobilienmarkt sowie international auf allen bedeutenden europäischen und US-amerikanischen Märkten. Über den klassischen Kredit bis zu strukturierten Finanzierungen wird das gesamte Produkt- und Dienstleistungsspektrum für Immobilientransaktionen angeboten. Als Partner der Öffentlichen Hand besitzt die Helaba eine lange Tradition. Im Kommunalkreditgeschäft stellt sie ihren Kunden maßgeschneiderte Finanzierungskonzepte und Serviceleistungen bis hin zu einem aktiven Schuldenmanagement zur Verfügung. Dabei konzentriert sich die Helaba auf erstklassige deutsche Adressen. Eine herausragende Marktstellung besitzt die Bank auch bei Partnerschaften zwischen Öffentlicher Hand und privaten Dienstleistern, sogenannten Public Private Partnerships (PPP). Die Hypotheken- und Öffentlichen Pfandbriefe der Helaba spielen für die Refinanzierung beider Geschäftssegmente eine zentrale Rolle. Die AAA-Ratings belegen dabei die hohe Qualität der Deckungsmassen. Die Emissionspolitik der Bank zielt auf eine breite Diversifikation der Investorenbasis. Um dies sicherzustellen, setzt die Helaba neben der inländischen Emissionstätigkeit grundsätzlich auch auf großvolumige internationale Benchmark-Anleihen sowie eine umfangreiche Auswahl an strukturierten Emissionen. Rating: Hypotheken- pfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten Finanzkraft Viability Fitch Moody‘s Standard & Poor‘s AAA – – AAA Aaa AAA F1+* P-1 A-1* A+* A2 A* a+* D+ – * Gemeinsames Verbundrating der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen Ausgewählte Finanzdaten Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Aufsichtsrechtliche Eigenmittel Bilanzielles Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Nachrangkapital Zinsüberschuss Risikovorsorge im Kreditgeschäft Zinsüberschuss nach Risikovorsorge Provisionsüberschuss Handelsergebnis Ergebnis aus Sicherungszusammenhänge/Derivate Ergebnis aus Finanzanlagen Verwaltungsaufwand Konzernergebnis vor Steuern Konzernjahresergebnis Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: HELABA; Bloomberg: HELA Ansprechpartner: Aktiv-/Passivsteuerung Volker Walz Treasury Tel.: +49 69 9132-2798 Martin Gipp Funding Tel.: +49 69 9132-1181 Michael Heil Deckungsmanagement Tel.: +49 69 9132-3594 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 163.985 33.086 6.223 26.863 15.297 6.718 1.282 5.436 2.883 37.186 2.866 2.177 39 83.451 5.659 14.419 63.373 2.000 12.508 600 2.465 4.283 4.910 250 8.779 5.494 4.466 1.067 -273 794 254 -44 292 -23 -997 492 397 166.244 35.778 6.755 29.023 17.086 5.099 590 4.509 2.651 36.425 2.329 2.128 171 85.358 5.794 14.912 64.652 1.000 12.945 1.198 2.559 5.164 4.024 0 8.234 5.203 4.488 1.017 -285 732 249 148 5 -34 -1.068 398 298 [email protected] [email protected] [email protected] 97 M.M.Warburg & CO Aktionäre: Hypothekenbank AG M.M.Warburg & CO KGaA (72,5 %), Colonnaden 5 Landeskrankenhilfe V.V.a.G., 20354 Hamburg Lüneburg (27,5 %) Tel.: +49 40 355334-0 E-Mail: [email protected] www.warburghyp.de Die M.M.Warburg & CO Hypothekenbank AG bietet Finanzierungen von Immobilien, Schiffen und der öffentlichen Hand an und focussiert sich hierbei auf die gewerbliche Immobilienwirtschaft sowie auf Wohn-, Büro- und Handelsobjekte in den Metropolregionen Deutschlands. Auch komplexe Finanzierungsstrukturen sowie andere Produkte aus der Immobilien-Wertschöpfungskette können gemeinsam mit den entsprechend spezialisierten Gesellschaften der Warburg Bankengruppe angeboten werden. Ein strenges Risikomanagement gewährleistet eine hohe Werthaltigkeit der Deckungsstöcke. Die Refinanzierung erfolgt über Pfandbriefe als Namens- und Inhabertitel. Das Volumen einzelner Emissionen bewegt sich zwischen 2 Mio. EUR und 20 Mio. EUR mit Laufzeiten von bis zu 10 Jahren. Neben Festzins-Pfandbriefen werden Pfandbriefe mit varibaler Verzinsung auf Euriborbasis angeboten. Bankschuldverschreibungen und Geldmarktgeschäfte ergänzen das Produktportfolio zur Refinanzierung des Kreditgeschäftes. Ausgewählte Finanzdaten 98 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 1.649 1.302 207 1.095 35 198 49 149 0 202 0 10 0 1.176 853 142 181 0 203 142 0 31 30 0 118 66 28 24 11 5 6 0 6 6 1.551 1.211 186 1.025 19 251 30 221 0 228 0 47 0 1.197 805 164 228 0 241 127 0 10 104 0 80 40 28 12 9 5 4 0 4 4 Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon: Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon: Ausland Staatskredit Bestand davon: Ausland Staatskredit Neugeschäft davon: Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Refinanzierungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten (§10 KWG) Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: MMWB 15 Ansprechpartner im Rentenhandel: Klaus Rüpke Tel.: +49 40 355334-60 [email protected] Oliver Grellmann Tel.: +49 40 355334-61 [email protected] Eigentümer: Münchener Hypothekenbank eG 81.281 Genossenschaftsmitglieder Karl-Scharnagl-Ring 10 (Stand 31.12.2011) 80539 München Tel.: +49 89 5387-800 Fax: +49 89 5387-900 E-Mail: [email protected] www.muenchenerhyp.de Die Münchener Hypothekenbank arbeitet partnerschaftlich in der genossenschaftlichen FinanzGruppe mit den Volksbanken und Raiffeisenbanken zusammen, so dass sie indirekt auf eines der dichtesten Filialnetze in Deutschland zurückgreifen kann. Ihre vorrangige Aufgabe besteht darin, die genossenschaftlichen Banken im Wettbewerb mit langfristigen Festzinsfinanzierungen zu stärken. Die Bank ist eine der größten Kreditgenossenschaften in Deutschland. Kerngeschäftsfelder sind die langfristige Finanzierung privater und gewerblicher Immobilien. Der Schwerpunkt im Hypothekargeschäft liegt im privaten Wohnungsbau. Mit ihren Pfandbriefen bietet die MünchenerHyp privaten und institutionellen Anlegern ein Optimum aus Ertrag und Sicherheit. Rating: Hypotheken- pfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Kurzfristige Verbindlichkeiten Unbesicherte Verbindlichkeiten Finanz- kraft Moody’s Aaa Aaa Prime-1 A2 D+ Ausgewählte Finanzdaten Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 37.348 19.409 14.529 4.880 2.793 3.391 2.808 583 302 9.006 1.682 859 197 31.030 15.717 8.063 7.250 8.350 6.650 2.782 1.057 2.034 777 0 1.185 787 21 156 118 63 11 4 7 5 35.225 18.455 13.439 5.016 3.020 3.553 3.208 345 106 9.825 1.922 1.349 522 30.690 14.110 10.493 6.087 9.950 8.268 5.513 1.092 1.241 422 0 1.212 780 21 194 125 59 32 16 17 11 Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: MHB01; Bloomberg: MHYP Ansprechpartner: Rafael Scholz, Leiter Treasury Tel.: +49 89 5387-106 Richard-Peter Leib, Leiter Kapitalmarkt und Zinsdisposition Tel.: +49 89 5387-127 [email protected] [email protected] Claudia Bärdges-Koch, Stellvertretende Leiterin Treasury Tel.: +49 89 5387-110 [email protected] 99 Natixis Pfandbriefbank AG Im Trutz Frankfurt 55 60322 Frankfurt Tel.: +49 69 971530 www.pfb.natixis.com Aktionär (100%): Natixis 30, avenue Pierre Mendès France Tel.: +33 1 5832 3000 www.natixis.com Natixis ist die Nr. 1 unter den Immobilienfinanzierern in Frankreich* und zählt zu den Marktführern in Europa. Hier ist die Bank seit nunmehr über zehn Jahren auf den fünf wichtigsten europäischen Märkten Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und Großbritannien tätig. Mit der Gründung der NATIXIS Pfandbriefbank AG in Deutschland treibt die Natixis einen über mehrere Jahre gezielten, nachhaltigen Ausbau ihrer Immobilienfinanzierungsaktivitäten konsequent voran. Vor diesem Hintergrund steht die NATIXIS Pfandbriefbank AG für eine weitere Erschließung des europäischen und insbesondere des deutschen Marktes und verbindet dabei die besonderen Möglichkeiten einer Pfandbriefbank mit den geschäftlichen Ressourcen der Natixis als Corporate und Investment Bank der BPCE Gruppe. Die NATIXIS Pfandbriefbank AG wird die Präsenz der Gruppe auf dem deutschen Markt für gewerbliche Immobilienfinanzierungen nachhaltig stärken. Natixis deckt innerhalb der BPCE Gruppe die Sparten Corporate und Investment Banking sowie Finanzdienstleistungen ab. Natixis ist an der Pariser Börse notiert (NYSE Euronext), ist im SBF 120 Index und verfügt per 30.06.2012 über eine solide Basis mit einem Kern-Tier-1-Kapital in Höhe von 12,7 Mrd. Euro und einer Kernkapitalquote von 10,6%. Natixis beschäftigt 22.000 Mitarbeiter in 68 Ländern und ist als internationales Kreditinstitut hauptsächlich in den Regionen EMEA (Europa, Mittlerer Osten, Afrika), Nord-, Mittel- und Südamerika sowie Asien-Pazifik vertreten. Knapp 40% der Angestellten arbeiten außerhalb Frankreichs. Mit der Zugehörigkeit zur BPCE Gruppe mit 36 Mio. Kunden, 117.000 Mitarbeitern und 8.000 Zweigstellen gehört Natixis zur zweitgrößten Bankengruppe in Frankreich. 100 * Natixis, Nr. 1 MLA in gewerblicher Immobilienfinanzierung in Frankreich in 2011 (Quelle: Dealogic – Bereich Real Estate) Rating*: Moody‘s Standard&Poors Fitch NATIXIS S.A A2 Outlook stable A Outlook stable A+ Outlook negative *da die Natixis Pfandbriefbank AG noch kein Rating besitzt, sind hier die Ratings der Natixis S.A. dargestellt Ansprechpartner: Henning Rasche, Vorstand Tel: +49 69 97153 496 [email protected] Thomas Behme, Treasury Tel: +49 69 97153 130 [email protected] Thorsten Eggers, Treasury Tel: +49 69 97153 142 [email protected] Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale Friedrichswall 10 30159 Hannover Tel.: +49 511 361-0 Fax: +49 511 361-2502 E-Mail: [email protected] www.nordlb.de Träger der Nord/LB: Land Niedersachsen (56,03%) Land Sachsen-Anhalt (6%) Sparkassenverband Niedersachsen (28,36%) Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt (5,68%) Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern (3,94%) Die NORD/LB ist die führende Universalbank im Herzen Norddeutschlands, die klar auf ihr Kerngeschäft ausgerichtet ist und einen besonderen Fokus auf die Region legt. Mit einer Bilanzsumme von 227,6 Mrd. Euro und rund 7300 Mitarbeitern gehört sie zu den zehn größten Banken in Deutschland. Sie ist als Landesbank für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt tätig und übernimmt in den Bundesländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern die Aufgabe einer Sparkassenzentralbank. Sie ist eine der bedeutensten Banken Deutschlands bei nationalen und internationalen Anleihe-Emissionen. Rating: Moody's Fitch Langfristig (Ausblick) / kurzfristig A3 (stabil) / P-2 A / F1 Bank Financial Strength Rating (Ausblick) / Viability Rating (Ausblick) D (stabil) bbb- (stabil) Nachrangkapital: Lower Tier 2 (Ausblick) Ba1 (stabil) - Nachrangkapital: Tier 1 (Ausblick) Ba3 - Öffentliche Pfandbriefe / Hypothekenpfandbriefe / Flugzeugpfandbriefe Aaa / Aaa / A2 AAA / - Ausgewählte Finanzdaten Bilanzsumme Konzern (IFRS) Bilanzsumme AöR Hypothekenbestand Hypothekenkredite Neugeschäft Staatskredit Bestand davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 227.630 148.308 5.322 365 18.649 1.246 3.904 291 60.045 2.049 26.837 31.159 3.000 10.141 0 2.472 6.622 1.047 0 9.495 6.678 120 2.697 1.269 697 650 -341 309 109 228.586 150.792 5.460 418 17.670 k. A. 2.106 k. A. 63.654 2.682 28.739 32.233 3.000 9.665 60 2.954 5.465 653 533 8.923 5.818 401 2.704 1.271 680 901 -524 377 98 Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: NORDLB, Bloomberg: NOLB Ansprechpartner: Martin Hartmann, Leiter Markets Tel.: +49 511 361-2052 [email protected] Herrn Dirk Bollmann, Leiter Treasury Tel.: +49 511 9818-9624 [email protected] 101 SaarLB Landesbank Saar Ursulinenstraße 2 66111 Saarbrücken Tel.: +49 681 383-01 Fax: +49 681 383-1200 www.saarlb.de Träger: BayernLB (49,9 %) Saarland (35,2 %) Sparkassenverband Saar (14,9 %) Die SaarLB ist die deutsch-französische Regionalbank. Wir bieten für beide Länder grenzüberschreitende Kenntnis der Märkte, Geschäftsusancen und Rechtsnormen. Unsere Wurzeln liegen neben dem Saarland (und angrenzenden Gebieten in Deutschland) auch im benachbarten Frankreich, hier insbesondere in Elsass-Lothringen. In dieser im besten Sinne europäisch aufgestellten Region sehen wir hervorragende Zukunftschancen. Die SaarLB konzentriert sich auf den Mittelstand. Wir betreuen Firmenkunden, Immobilieninvestoren und Projektfinanzierungen (insbesondere Erneuerbare Energien), Vermögende Private und Institutionelle Kunden. Wir pflegen Partnerschaften auf Augenhöhe und bieten unseren Kunden fokussierte Finanzdienstleistungen. Die SaarLB verfolgt eine konservative Refinanzierungsstrategie. Wir sind berechtigt, Pfandbriefe nach dem Pfandbriefgesetz sowie sonstige Schuldverschreibungen auszugeben. Die SaarLB ist Mitglied im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp). Rating: 102 Hypotheken- pfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Ungarantierte kurzfristige Verbindlichkeiten Ungarantierte langfristigeFinanz- Verbindlichkeiten kraft Viability Rating Moody‘s Fitch – – – – P-2 F1 A3 A – bb+ D C/D Ausgewählte Finanzdaten Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 19.625 2.059 733 1.326 844 6.811 368 5.434 383 1.716 3.335 0 649 20 161 138 330 0 913 710 59 144 113 -78 52 19 -2 0 19.064 2.018 639 1.379 920 6.864 42 6.029 473 2.176 3.380 0 455 85 325 45 0 0 984 758 82 144 111 -72 61 22 31 0 Präsenz in elektronischen Medien: Reuters (Seiten LASAA, LASAB) Ansprechpartner: Treasury Funding Investor Relations Joachim Schäfer Hans-Peter Arweiler Dieter Gläsener Tel.: +49 681 383-1521 Tel.: +49 681 383-1685 Tel.: +49 681 383-1362 [email protected] [email protected] [email protected] Santander Consumer Bank AG Santander-Platz 1 41061 Mönchengladbach Tel.: 0180 5 55 64 99 Fax: 0180 5 55 64 98 www.santander.de Aktionäre: Banco Santander S.A., Madrid (100%), mittelbar Die Santander Consumer Bank AG ist seit über 50 Jahren in Deutschland als profilierter Anbieter von Finanzdienstleistungen im Privatkundengeschäft tätig. Die Bank ist der größte herstellerunabhängige Finanzierer in den Bereichen Auto, Motorrad und (Motor-) Caravan in Deutschland. Auch bei der Finanzierung von Konsumgütern ist das Institut führend. Über ihre bundesweit mehr als 300 Filialen, ihr TeleCenter sowie via Internet bietet sie eine umfassende Palette klassischer Bankprodukte an. Auf die Santander Consumer Bank AG, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Banco Santander S.A., Madrid, vertrauen über 7 Millionen Kunden. Die Santander Consumer Bank AG beabsichtigt, die Lizenz für die Begebung von Hypothekenpfandbriefen zu beantragen und zukünftig regelmäßig Hypothekenpfandbriefe zu emittieren. Rating*: Langfristige Verbindlichkeiten Ausblick Kurzfristige Verbindlichkeiten Finanzkraft Moody‘s Baa2 negative P-2 C- Standard & Poor‘s A- negative A-2 - Fitch Ratings BBB+ negative F2 - * Derzeit kein eigenes Rating, hier Rating von Banco Santander S.A., Madrid, Stand Juni 2012. Ausgewählte Finanzdaten* Bilanzsumme Hypothekenbestand Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital Nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Provisionsüberschuss Sonstiges betriebliches Ergebnis Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Netto-Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Gewinn nach Steuern 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 40.321 4.500 31.543 3,6 – – 12 – – – 41 – 2.641 222 200 1.213 363 7 -839 744 -312 432 233 1.491 227 207 1.005 312 13 -493 837 -369 468 436 * alle Werte auf Einzelabschlussbasis Präsenz in elektronischen Medien: www.santander.de / www.santanderbank.de / www.santander.com / www.santanderconsumer.com Ansprechpartner: Mitglied des Vorstands Bereichsleiter Capital Markets Rating/Investor Relations Dr. Arnd Verleger Peter René Müller Holger Grawe Tel.: + 49 2161 690 - 9885 Tel.: + 49 2161 690 - 7337 Tel.: + 49 2161 690 - 7313 [email protected] [email protected] [email protected] 103 SEB AG Ulmenstraße 30 60325 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 258-0 Fax: +49 69 258-6409 www.SEB.de Aktionär: SEB AB, Stockholm (100 %) Die SEB AG ist seit dem Jahr 2000 die deutsche Tochtergesellschaft eines der bedeutendsten Finanzdienstleistungskonzerne in Nordeuropa mit Sitz in Schweden. Geschäftsschwerpunkt sind Bank- und Finanzdienstleistungen für Unternehmen, Institutionen und Immobilienkunden. Europaweit hat der SEB-Konzern mehr als 4 Millionen Kunden und betreibt das Bankgeschäft in über 375 Filialen. Im Jahre 2005 nutzte die SEB AG die Möglichkeiten des neuen Pfandbriefgesetzes: Als erste deutsche Geschäftsbank erhielt sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Pfandbrieflizenz. Rating: 104 Öffentliche Pfandbriefe Hypotheken- pfandbriefe Moody‘s Aa1 Aa1 Ausgewählte Finanzdaten Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss Präsenz in elektronischen Medien: Reuters, Bloomberg Ansprechpartner: Karl Borgmeyer Tel.: + 49 69 258-6772 [email protected] 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 43.795 6.486 2.600 3.886 1.554 674 115 559 16 2.911 76 757 1 49.082 11.370 7.794 3.547 802 1.052 416 636 3 3.441 96 210 1 3.384 4.388 37 1.784 3.556 5.849 137 1.784 0 0 82 432 0 434 750 99 224 0 2.236 27 16 165 187 24 8 16 -116 2.321 35 16 252 183 48 15 33 -86 Sparkasse KölnBonn Hahnenstraße 57 50667 Köln Tel.: +49 221 226-1 Fax: +49 221 2401473 E-Mail: [email protected] www.sparkasse-koelnbonn.de Träger: Zweckverband Sparkasse KölnBonn Die Sparkasse KölnBonn ist am 01.01.2005 aus der Fusion der Stadtsparkasse Köln und der Sparkasse Bonn hervorgegangen. Sie ist mit einer Bilanzsumme von 29,3 Milliarden Euro(1) die größte kommunale Sparkasse Deutschlands. Zur Refinanzierung über den Kapitalmarkt nutzt die Sparkasse KölnBonn die gesamte Palette der Refinanzierungsinstrumente. Seit 1995 verfügt das Institut über ein eigenes Institutsrating von Moody’s und hat seit 1998 ein Debt Issuance Programme. Art, Ausgestaltung und Volumen der aufgelegten Emissionen richten sich nach den spezifischen Bedürfnissen der institutionellen Anleger. Der erste Öffentliche Pfandbrief einer Sparkasse wurde im Jahr 2002 durch die Stadtsparkasse Köln begeben. 2004 folgte der erste Hypothekenpfandbrief. (1) Alle Zahlenangaben per 31.12.2011 Rating: Category Outlook Bank Deposits Bank Financial Strength Public-sector Pfandbriefe Mortgage Pfandbriefe -Dom Curr Senior Unsecured Subordinate -Dom Curr Other Short Term -Dom Curr Moody‘s Stable A1/P-1 D- Aaa Aaa A1 Baa2 P-1 Ausgewählte Finanzdaten Bilanzsumme Hypothekenbestand Hypothekenkredite Neugeschäft Staatskredit Bestand Staatskredit Neugeschäft Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 29.333 9.345 1.552 2.514 212 2.860 638 662 1.560 500 103 72 2 29 0 0 2.248 1.438 235 575 425 425 197 96 101 12 29.335 9.315 1.361 1.650 2 3.882 1.071 660 2.151 1.000 120 20 0 50 50 – 2.405 1.292 514 599 428 424 210 73 137 60 Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: SPKOB; Bloomberg: SPKKB Ansprechpartner: Ralph Rutemöller Tel.: +49 221 226-96276 [email protected] 105 UniCredit Bank AG (vormals Bayerische Hypound Vereinsbank AG) Kardinal-Faulhaber-Straße 1 80333 München Tel.: +49 89 378-0 E-Mail: [email protected] www.hypovereinsbank.de Aktionär: UniCredit S.p.A., Rom (100 %) Die UniCredit Bank AG (HVB) ist Teil der UniCreditGroup, welche mit über 160.000 Mitarbeitern und rund 9.500 Filialen in 22 europäischen Ländern zu den größten Bankengruppen Europas zählt. In Deutschland gehört die HVB mit rund 20.000 Mitarbeitern und 934 Geschäftsstellen zu den führenden Finanzinstituten. Zu den Kernkompetenzen gehören das Geschäft mit Privat- und Geschäftskunden, mittelständischen und großen, auch international tätigen Firmenkunden, ferner das Private Banking sowie das internationale Kapitalmarktgeschäft. Ihren Kunden bietet die Bank die gesamte Produktpalette rund um die Baufinanzierung. Für professionelle Immobilienkunden hält die Bank neben der klassischen Finanzierung alle innovativen Produkte und Dienstleistungen des Immobiliengeschäftes vor. Rating: Fitch Moody‘s S&Ps Hypotheken- pfandbriefe AAA Aa1 - Öffentliche Pfandbriefe AAA Aaa AAA Kurzfristige Verbindlichkeiten F1+ P-1 A-1 Ausgewählte Finanzdaten 106 Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon: Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon: Ausland Staatskredit Bestand davon: Ausland Staatskredit Neugeschäft davon: Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel* Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss Langfristige Verbindlichkeiten A+ A2 A 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 395.716 44.031 29.733 14.298 59 3.928 2.226 1.702 0 18.446 1.288 808 197 47.697 25.953 7.498 14.246 12.375 9.310 4.151 2.401 2.132 626 0 22.716 19.354 155 3.207 4.265 -3.499 2.054 -945 1.109 1.017 381.607 47.903 32.215 15.688 32 3.448 1.970 1.478 0 13.744 1.170 1.171 120 47.111 27.435 6.047 13.629 13.375 4.078 1.466 650 1.438 524 0 22.823 19.354 205 3.264 4.160 -3.172 2.243 -405 1.838 1.270 Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: HVMG; Bloomberg: HVM GR Ansprechpartner: Rentenhandel/Bond Trading: Treasury: Capital Markets: Kai Seeger Holger Oberfrank Thomas Neupert Tel.: +49 89 378-12306 Tel.: +49 89 378-14337 Tel.: +49 89 378-14099 [email protected] [email protected] [email protected] Juristischer Eigentümer: VALOVIS BANK AG KarstadtQuelle Mitarbeiter Trust e.V. Theodor-Althoff-Straße 7 45133 Essen Tel.: +49 201 2465-9800 Fax: +49 201 2465-9899 E-Mail: [email protected] www.valovisbank.de Die Valovis Bank AG ist ein auf die Bedürfnisse des Handels und deren Kunden spezialisiertes Kreditinstitut. Die Valovis Bank AG vereint unter einem Dach fünf Kerngeschäftsfelder (Immobilienfinanzierung, Kreditkarte, Versandhandelsfactoring, Mittelstandsfactoring, Absatzfinanzierung), die sie in Deutschland zu einem gefragten Finanzspezialisten und Dienstleister für den Handel machen. Die Valovis Bank AG bietet privaten Kunden qualitativ hochwertige Produkte zu attraktiven Konditionen und ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen für Firmenkunden aus dem Handel. Das Unternehmen mit Sitz in Essen und einem zweiten Standort in Neu-Isenburg beschäftigt rund 250 Mitarbeiter und ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken. Ausgewählte Finanzdaten (IFRS) Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss *Vorjahreszahlen gem. IAS 8 angepasst 2011 in Mio. € 4.311 1.494 89 1.405 0 150 0 150 0 0 0 0 0 2.606 1.191 0 0 1.415 0 0 785 10 0 0 775 0 190 229 0 0 43 77 -6 -19 -25 -40 2010* in Mio. € 5.001 1.708 137 1.571 0 123 10 113 0 0 0 0 0 2.007 1.229 0 0 778 0 0 786 35 0 0 751 0 223 282 0 0 51 80 -58 -22 -80 -58 107 WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank Sentmaringer Weg 1 48151 Münster Tel.: +49 251 4905-0 Fax: +49 251 4905-5555 E-Mail: [email protected] www.wlbank.de Hauptaktionäre, Anteile: Wegeno Verwaltungsgesellschaft mbH (100 % WGZ BANK): 90,917 % Stiftung Westfälische Landschaft: 4,618 % Volksbanken und Raiffeisenbanken: 4,465 % Die WL BANK wurde 1877 mit Sitz in Münster (Westfalen) gegründet. Sie verfügt über Repräsentanzen in Berlin, Düsseldorf und München sowie Vertriebsstandorte in Frankfurt, Hamburg, Heidelberg und Nürnberg. Als Pfandbriefbank vergibt die WL BANK vor allem langfristige Immobilienkredite sowie Kredite an die öffentliche Hand. Schwerpunktmäßig werden neben gewerblichen Immobilien wohnwirtschaftliche Objekte finanziert. In der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken arbeitet die WL BANK partnerschaftlich mit den Genossenschaftsbanken zusammen und fungiert im WGZ BANKKonzern als Kompetenzcenter für öffentliche Kunden. Basis für marktnahe und günstige Konditionen ist die hohe Qualität ihrer Refinanzierung, die in erster Linie über Pfandbriefemissionen erfolgt. Ergänzend zu individuellen und /oder strukturierten Emisssionen werden Jumbo-Pfandbriefe emittiert. Rating: 108 Hypotheken- pfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten Ausblick Fitch Moody‘s S&Ps / / AAA / / AAA F1+ / A-1+ A+ / AA- stabil / stabil Ausgewählte Finanzdaten Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe sonstige Schuldverschreibungen Schuldscheine nachrangige Verbindlichkeiten Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 42.838 12.494 10.512 1.982 13 2.552 2.003 549 0 27.671 5.678 1.832 111 32.472 9.130 19.789 3.553 6.500 5.251 2.218 1.177 1.505 351 0 512 355 35 122 126 43 62 -350 -288 0 43.931 11.221 9.655 1.566 13 2.288 1.887 401 0 30.797 7.073 4.216 526 34.766 8.786 22.366 2.409 6.875 6.226 1.884 2.887 1.291 164 9 528 350 35 143 124 41 63 -28 35 11 Präsenz in elektronischen Medien: Reuters: WLBANK, www.wlbank.de Ansprechpartner: Sascha Aldag, Direktor Robert Holl, stellv. Bereichsleiter Tel.: +49 251 4905-2200 Tel.: +49 251 4905-2240 [email protected] [email protected] Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank Hohenzollernstraße 46 71630 Ludwigsburg Tel.: +49 7141 16-1 Fax: +49 7141 16-4984 www.wuestenrot.de Aktionär: Wüstenrot & Württembergische AG (100 %) Die Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank (WBP), Ludwigsburg, ist eine Universalbank mit Pfandbrieflizenz. Sie bildet zusammen mit der Wüstenrot Bausparkasse AG das Geschäftsfeld BausparBank der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W). Die W&W-Gruppe versteht sich als der Vorsorge-Spezialist für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Die WBP ist aus der früheren Wüstenrot Bank AG und der Wüstenrot Hypothekenbank AG entstanden, als sich die beiden Banken mit dem Inkrafttreten des neuen Pfandbriefgesetzes am 19. Juli 2005 zusammengeschlossen haben. Innerhalb der W&W-Gruppe hat die WBP die Funktion des außerkollektiven Baufinanzierers für den privaten Kunden übernommen. Sie refinanziert sich dabei hauptsächlich über den Kapitalmarkt, insbesondere durch Pfandbriefe, aber auch durch Einlagen der Kunden. Mit ihrem mehrfach ausgezeichneten Girokonto unterstützt sie außerdem die anderen Konzerngesellschaften bei der Kundenfindung und -bindung. Rating: Hypotheken- pfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Langfristige Verbindlichkeiten Fitch Moody‘s S&P AAA – – – – – BBB+ outlook pos. – BBB+ Ausgewählte Finanzdaten Bilanzsumme Hypothekenbestand Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Hypothekenkredite Neugeschäft Wohnungskredite gewerbliche Kredite davon Ausland Staatskredit Bestand davon Ausland Staatskredit Neugeschäft davon Ausland Ausstehende Refinanzierungsmittel insgesamt (Namens- und Inhaberpapiere) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe ungedeckte Schuldverschreibungen Schuldscheine Umlaufende Jumbo-Emissionen Aufgenommene Refinanzierungsmittel Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe ungedeckte Schuldverschreibungen Schuldscheine Eigenmittel laut Bilanz insgesamt Eigenkapital (ohne Bilanzgewinn) Genussrechtskapital nachrangige Verbindlichkeiten Zinsüberschuss Verwaltungsaufwand Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge1) Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Jahresüberschuss2) 1) 2) 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € 15.140 9.172 8.711 461 3 795 766 29 0 1.476 501 1.025 244 5.507 3.991 5 95 1.416 0 709 574 0 0 135 559 350 75 134 137 97 49 42 7 7 15.463 9.256 8.632 624 4 788 723 65 0 1.803 482 884 66 6.128 4.287 5 97 1.739 0 341 341 0 0 0 524 320 75 129 108 88 17 13 4 1 Unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus Finanzanlagen Vor aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags an die W&W AG abzuführenden Gewinnen Präsenz in elektronischen Medien: Bloomberg: WBPF, Reuters: WUEST04 Ansprechpartner: Dennis Bach, Leiter Treasury Tel.: +49 7141-16-4638 [email protected] Frank Boetzer, Funding Tel.: +49 7141-16-5665 [email protected] Frank Retzmann, Funding Tel.: +49 7141-16-2848 [email protected] 109 Sonstige Pfandbriefemittenten 2011 per 31.12.2011 (in Mio. €)* Calenberger Kreditverein Förde Sparkasse Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg Nordostseesparkasse NRW.Bank Ritterschaftliches Kreditinstitut Sparkasse Aachen Sparkasse Bremen Sparkasse Essen Sparkasse Hanau Sparkasse Hannover Sparkasse Lübeck Sparkasse Münsterland-Ost Sparkasse Neuss Sparkasse Pforzheim-Calw Sparkasse Westmünsterland Stadtsparkasse Wuppertal Stadtsparkasse Düsseldorf Stadtsparkasse Mönchengladbach Stadtsparkasse München Taunussparkasse Sonstige** Summe 110 Pfandbriefe insgesamt Absatz Umlauf 28 80 60 20 0 18 50 65 57 47 34 20 100 125 50 70 47 110 0 100 87 k.A. 1.168 209 258 170 105 5.241 252 190 150 152 280 281 120 175 155 110 190 147 280 146 370 148 368 9.497 Hypothekenpfandbriefe Absatz Umlauf 28 80 60 20 0 18 0 65 57 0 14 20 100 110 50 70 47 85 0 87 k.A. 911 204 258 170 105 0 231 0 150 152 37 15 120 175 140 110 190 112 135 0 0 148 352 2.804 *)ab ≥100 Mio € Umlauf **)≤100 Mio € Umlauf: Degussa Bank, Kreissparkasse Ludwigsburg, Sparkasse Harburg-Buxtehude, Sparkasse Holstein, Sparkasse Krefeld, Sparkasse Leverkusen, Sparkasse Paderborn-Detmold, Verbands-Sparkasse Wesel Quelle: vdp, HSBC Trinkaus Öffentliche Pfandbriefe Absatz Umlauf 0 0 0 0 0 0 50 0 0 47 20 0 0 15 0 0 25 0 100 0 k.A. 254 5 0 0 0 5.241 21 190 0 0 243 266 0 0 15 0 0 35 145 146 370 0 16 6.693 Fact Book-Themen der Jahre 1996 – 2011 1996 — Der Pfandbriefmarkt, gesetzliche Grundlagen und Emittenten | FRANZ-JOSEF ARNDT — Der Pfandbrief aus der Sicht des internationalen Anlegers | GEORG GRODZKI — Der Markt für Jumbo-Pfandbriefe | FRIEDRICH MUNSBERG — Liquidität am Pfandbriefmarkt | KARL-HEINZ PRIESTER — Renditen und Spreads am deutschen Kapitalmarkt | DR. ALFRED BÜHLER, DR. MICHAEL HIES — Der Pfandbrief-Preisindex PEX und der Pfandbrief-Performanceindex PEXP | DR. ALFRED BÜHLER, DR. MICHAEL HIES — Hypothekenpfandbriefe und Mortgage-Backed Securities | FRIEDRICH MUNSBERG 1997 — Der Pfandbriefmarkt, gesetzliche Grundlagen und Emittenten | FRANZ-JOSEF ARNDT — Der Markt für Jumbo-Pfandbriefe | FRIEDRICH MUNSBERG — Zum Rating des deutschen Pfandbriefs: Durch „Overcollateralization“ zum Triple A | GAIL I. HESSOL, DR. JÜRGEN U. HAFERKORN, MICHAEL ZLOTNIK — Indizes für den Jumbo-Pfandbrief-Markt: JEX und JEXP | JOSEF DEUTSCH, JÜRGEN HILLER — Renditen und Spreads am deutschen Kapitalmarkt | DR. ALFRED BÜHLER, DR. MICHAEL HIES — Der Pfandbrief-Preisindex PEX und der Pfandbrief-Performanceindex PEXP | DR. ALFRED BÜHLER, DR. MICHAEL HIES — Hypothekenpfandbriefe und Mortgage-Backed Securities | FRIEDRICH MUNSBERG — Der Europa-Standard des Pfandbriefs | DR. DIETER BELLINGER 1998 — Der deutsche Pfandbrief | FRANZ-JOSEF ARNDT — Der Markt für Jumbo-Pfandbriefe | FRIEDRICH MUNSBERG — Der Jumbo-Pfandbrief-Future | JOSEF DEUTSCH, RALF DREYER — Der Pfandbrief in der EWU | GERHARD BRUCKERMANN — Der Europa-Standard des Pfandbriefs | DR. DIETER BELLINGER — Pfandbriefrating in der EWU | DR. OLIVER EVERLING — Renditen und Spreads am deutschen Kapitalmarkt | DR. ALFRED BÜHLER, DR. MICHAEL HIES — Indizes für den deutschen Pfandbriefmarkt: PEX/PEXP und JEX/JEXP | DR. ALFRED BÜHLER, JOSEF DEUTSCH, JÜRGEN HILLER, DR. MICHAEL HIES 1999 — Der Pfandbrief | FRANZ-JOSEF ARNDT — Die Hypothekenbanken in Europa | KURT BONFIG — Staatliche Aufsicht über die deutschen Hypothekenbanken | VOLKHER KERL — Relative Value Aspekte im Jumbo-Markt | DR. ERWIN MIRKES — Perspektiven des Pfandbriefs als Spreadprodukt-Benchmark im Euro | DR. RALF GROSSMANN, HANSJÖRG PATZSCHKE — Strukturierte Pfandbriefe als attraktive Investmentalternative | MARTIN SCHULTE — Indizes für den europäischen Renten- und Pfandbriefmarkt | ANNETTE SCHNEEWEIS 111 Fact Book-Themen der Jahre 1996 – 2011 2000 — Der Pfandbrief | FRANZ-JOSEF ARNDT, JENS TOLCKMITT — Alternative Refinanzierungsmöglichkeiten für Hypothekenbanken | FRANK DAMEROW — Der Pfandbrief und pfandbriefähnliche Produkte in Europa | GEORG GRODZKI — Die Welt der Bonds wird elektronisch | HORST BERTRAM — Der Jumbo-Repomarkt | MARCO HOSENSEIDL, TED PACKMOHR — Jumbo-Pfandbrief – Relative Value Analyse | DR. UDO HERGES — Staatliche Aufsicht über die deutschen Hypothekenbanken | VOLKHER KERL — Bewertung von Immobilien zum Zwecke der Immobilienfinanzierung | REINER LUX 2001 — Der Pfandbrief – Aktuelle Entwicklungen und rechtliche Grundlagen | FRANZ-JOSEF ARNDT, JENS TOLCKMITT — Der Pfandbrief und pfandbriefähnliche Produkte | GEORG GRODZKI — Zunehmende Internationalisierung des Pfandbriefs und anhaltendes Wachstum bei Mortgage-Backed Securities | TED LORD, DAVID WELLS — Die Ratingansätze für deutsche Pfandbriefe | CHRISTOPH ANHAMM — Elektronischer Handel erfüllt noch nicht alle Erwartungen | HORST BERTRAM — Ein Fair Value-Modell für den Pfandbrief-Spread | ANDREAS REES 112 2002 — Der Pfandbrief im europäischen Kapitalmarkt | JENS TOLCKMITT, CHRISTIAN WALBURG — Die Novelle des Hypothekenbankgesetzes: Sicherheit des Pfandbriefs weiter gestärkt | DR. LOUIS HAGEN — Geschäftspotenzial der Hypothekenbanken im Staatskreditgeschäft in den außereuropäischen G7-Staaten und den mitteleuropäischen OECD-Staaten | NORBERT MEISNER — Die Ratingansätze für Pfandbriefe | CHRISTOPH ANHAMM, HEIKO LANGER — Jumbo-Pfandbrief-Spreads: alles neu, alles anders oder alles beim Alten? | THOMAS HERBERT, JÖRG BIRKMEYER — Verbriefungen von Aktiva im Rahmen des Hypothekenbankgeschäfts | IAIN BARBOUR, FRANK DAMEROW, JENNIFER THYM — Neuentwicklung im Repomarkt – Auswirkungen auf den Jumbo-Repomarkt | EDUARD CIA, CLAUDIA SCHINDLER 2003 — Der Pfandbrief am europäischen Kapitalmarkt | SASCHA KULLUG, CHRISTIAN WALBURG — Covered Bond – Das unbekannte Wesen | DR. LOUIS HAGEN — Pfandbriefe und andere nicht-staatliche Anleihen hoher Bonität | RALF GROSSMANN, ALEXANDRE TRULLI — Methodologie von Fitch Ratings für Pfandbriefe berücksichtigt optimiertes Hypothekenbankgesetz | BRIDGET GANDY, SILKE REINIG, JENS SCHMIDT-BÜRGEL — Moody’s Ratingansatz für deutsche Pfandbriefe | JOHANNES WASSENBERG — Standard & Poor’s analytischer Ansatz für das Rating von Pfandbriefen | DANIEL KÖLSCH, MICHAEL ZLOTNIK, ALAIN CARRON 2004 — Der Pfandbrief am europäischen Kapitalmarkt | SASCHA KULLIG — Der Pfandbrief auf dem Weg in eine neue Ära | DR. LOUIS HAGEN — Die künftige Eigenkapitalgewichtung von Pfandbriefen in Europa | DR. CHRISTIAN MARBURGER — Zunehmende Verbreitung der Pfandbrieftechnologie in Europa – Ursachen, Konsequenzen, Investmentimplikationen | FRITZ ENGELHARD — Market-Making für Jumbo-Pfandbriefe und andere Covered Bonds | JOHANNES RUDOLPH, ALEXANDER LEUSCHEL, GREGOR BECKMANN — Hypothekenpfandbrief-Barwertverordnung | DR. BOY HENRICH TIMMERMANN 2005 — Der Pfandbriefmarkt 2004/2005 | SASCHA KULLIG, BODO WINKLER — Neues Pfandbriefgesetz als einheitliche Grundlage zur Emission von Pfandbriefen stärkt den Pfandbrief und den Finanzplatz | DR. LOUIS HAGEN — Die Emittentenlandschaft unter der Ägide des Pfandbriefgesetzes | RALF BURMEISTER, UWE BURKERT — Zehn Jahre Jumbo-Pfandbrief – Wie alles begann | FRIEDRICH MUNSBERG — Das erste halbe Jahr des European Covered Bond Council | DR. LOUIS HAGEN — Wer kauft Pfandbriefe? Zur Investorenstruktur am Covered Bond-Markt | TED PACKMOHR — Pfandbriefe in Rentenindizes: Basis für Finanzinnovationen | GÖTZ KIRCHHOFF 113 2006 — Der Pfandbriefmarkt 2005/2006 | BODO WINKLER — Neue Regeln in den Mindeststandards stärken den Jumbo Pfandbrief | Sascha Kullig — Der Jumbo Covered Bond Sekundärmarkt, das unbekannte Wesen | BODO WINKLER — Die neu gestaltete einheitliche Aufsicht über die Pfandbriefbanken | Michael Bläser, Dieter Ullrich — Transparenz am Pfandbriefmarkt – Anmerkungen aus Investorenperspektive | Torsten Strohrmann — Der Schiffspfandbrief als neue Asset-Klasse | Thomas Schulze, Lambert Adams — Pfandbriefe versus MBS – Rivalen oder komplementäre Instrumente? | Michaela Lorenz — Der Europäische Jumbo Covered Bond Markt auf den Spuren des deutschen Pfandbriefs | Bernd Volk, Florian Hillenbrand 2007 — Der Pfandbriefmarkt 2006/2007 | BODO WINKLER — Die Finanzierung großer Immobilienprojekte und der Pfandbriefmarkt | Frank Lamby — Neue Trends in der Staatsfinanzierung der Pfandbriefbanken | Dr. Christoph Hausen — Das Ratingprojekt „Lokale und Regionale Gebietskörperschaften“ | Rainer Pfau, Guido Bach — Die vdp-Pfandbriefkurve | Bodo Winkler — Der Covered Bond Markt in den USA: Ein weiter Weg von den Kinderschuhen bis zur Marktreife | Sabine Winkler 2008 — Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission | Dr. Louis Hagen — Der Pfandbriefmarkt 2007/2008 | BODO WINKLER — Novelle des Pfandbriefgesetzes | Dr. Otmar Stöcker — Market Making für Jumbo-Pfandbriefe: Quo vadis? | Franz-Josef Kaufmann — Der Pfandbrief in Zeiten der Finanzkrise – Qualität setzt sich durch | Ernst-Albrecht Brockhaus, Horst Bertram — Der Pfandbrief und die wesentlichen Merkmale von Covered Bonds | Ralf Burmeister Fact Book-Themen der Jahre 1996 – 2011 2009 — Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission | Jens Tolckmitt, Dr. Otmar Stöcker — Novelle des Pfandbriefgesetzes 2009 | Dr. Otmar Stöcker — Der Pfandbriefmarkt 2008/2009 | BODO WINKLER — GGBs – nur ein Intermezzo? | Franz Rudolf, Florian Hillenbrand — Die Bedeutung von Pfandbriefen und „SoFFin-Anleihen“ für die Refinanzierung der Aareal Bank — Der Flugzeugpfandbrief | Matthias Reuleaux, Tammo Reimann — Die vdp-Kurve (Hypothekenpfandbrief): Von der Pfandbriefrendite zum Hypothekenzins | Christian Fischer, Bodo Winkler 114 2010 — Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission | Jens Tolckmitt, Dr. Otmar Stöcker — Novelle 2010 des Pfandbriefgesetzes | Dr. Otmar Stöcker — Der Pfandbriefmarkt 2009/2010 | BODO WINKLER — Der Treuhänder einer Pfandbriefbank – Aufgaben – Befugnisse – Grenzen | Dr. Michael Labe — Deckungsspezifische Strukturen & Prozesse einer Pfandbriefbank | Ralf Dresch — vdp-Transparenzinitiative | Bodo Winkler — Pfandbriefe – gestärkt aus der Krise?! | Sebastian Sachs — Änderungen im regulatorischen Umfeld der Pfandbriefbanken – Beginn einer neuen Ära? | Roman Berninger 2011 — Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission | Jens Tolckmitt, Dr. Otmar Stöcker — Der Pfandbriefmarkt 2010/2011 | Swen Prilla, Christian Walburg — Auswirkungen von Basel III auf das pfandbriefbasierte Kreditgeschäft | Dirk Auerbach — Quo vadis? Die aufsichtsrechtliche Behandlung des Pfandbriefs unter Solvency II | Mathias Christoph Köhne — Pfandbriefe in Wertpapierindizes – aktuelle Entwicklungen und Anwendungen | Franz Rudolf, Florian Hillenbrand — Roundtable Pfandbriefbanken | moderiert von Michael Schulz — Der Immobilienmarkt Deutschland – Werthaltigkeitsgarant für Hypothekenpfandbriefe | Susanne Giesemann, Christoph Kettel — Regulierung von Ratingagenturen – Zeit für neue Schwerpunkte? | Sascha Kullig, Horst Bertram Notizen 115 116 116 Herausgeber: Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. Georgenstraße 21 10117 Berlin Telefon: +49 30 20915-100 Telefax: +49 30 20915-419 E-Mail: [email protected] Internet: www.pfandbrief.de Postanschrift: Postfach 64 01 36 10047 Berlin Gestaltung: Bert Klemp Corporate Design Gernsheim am Rhein 17. Ausgabe, Berlin 2012 © Verband deutscher Pfandbriefbanken, Berlin Redaktionsschluss: Juli 2012 Der Pfandbrief ISSN 1615-0090 Das Fact Book erscheint auch in Englisch. Alle Rechte vorbehalten. Die Wiedergabe von Auszügen aus dem Fact Book ist nur unter Angabe der Quelle gestattet. 117 Sitz des Verbandes Büro in Brüssel Verbindungsbüro in Tokio Verband deutscher Pfandbriefbanken Georgenstraße 21 10117 Berlin (direkt am Bahnhof Friedrichstraße) Telefon:+49 30 20915-100 Telefax:+49 30 20915-101 E-Mail: [email protected] www.pfandbrief.de Verband deutscher Pfandbriefbanken Av. Michel Ange 13 1000 Bruxelles, BELGIEN Telefon:+32 2 7324-638 Telefax:+32 2 7324-802 E-Mail: [email protected] Kasumigaseki IHF Building 2F 3-5-1, Kasumigaseki, Chiyoda-ku, Tokio 100-0013, JAPAN Telefon: +81 3 5532-8057 Telefax: +81 3 5532-8367 E-Mail: [email protected] 118 118