Exporthandbuch NAFTA - AHK Mexiko
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Exporthandbuch NAFTA - AHK Mexiko
Wirtschaft Exporthandbuch NAFTA Asien im Fokus I Chancen nutzen in der Krise In Zusammenarbeit mit: 4 Asien im Fokus I Chancen nutzen in der Krise Inhalt Einleitung 1. .......................................................................................................................................4 Grundsätzliches zur NAFTA .....................................................................6 1.1. Entstehungsgeschichte.................................................................................................... 6 1.2. Unterschiede zur Europäischen Union .............................................................................7 2. Weiterentwicklung der NAFTA aus Sicht der Mitgliedsländer .................12 2.1. USA streben Neuverhandlungen an ...............................................................................12 2.2. In Kanada steht die NAFTA nicht zur Disposition ...........................................................13 2.3. Kontroverse Diskussion in Mexiko..................................................................................15 3. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ..................................................................17 3.1. USA ..................................................................................................................................17 3.2. Kanada.............................................................................................................................19 3.3. Mexiko .............................................................................................................................22 4. Vorteile der NAFTA am Beispiel von Industriebranchen .............................25 4.1. Deutsche Unternehmen der Kfz-Branche expandieren in Nordamerika ..................... 25 4.2. Herstellung von Elektrohausgeräten innerhalb der NAFTA sehr profitabel .................27 5. Erfahrungsberichte deutscher Produktionsniederlassungen ..................29 5.1. NAFTA als Schlüssel für den grenzüberschreitenden Erfolg ........................................29 5.2. Umfangreiche Unterstützung bei der Unternehmensansiedlung..................................30 5.3. Günstige Personalkosten sprechen für Mexiko..............................................................31 6. Erfahrungsberichte deutscher Handelsniederlassungen ..........................33 6.1. Größe des US-Marktes bietet Chancen ..........................................................................33 6.2. Kanadische Wirtschaftsförderer empfangen mit offenen Armen..................................34 6.3. Nähe zum Kunden in Mexiko entscheidend....................................................................35 7. Logistikinfrastruktur in den NAFTA-Ländern .................................................37 8. Tabellenanhang ..............................................................................................................40 Kontaktanschriften ..................................................................................................................46 Germany Trade & Invest www.gtai.de 3 Einleitung Einleitung Einleitung Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA (North American Free Trade Agreement) hat dem Dienstleistungs- und Warenaustausch im nördlichen Teil der westlichen Hemisphäre seit der Inkrafttretung 1994 Schwung verliehen. Die Volkswirtschaften der USA, Kanadas sowie Mexikos haben sich stärker verflechtet. Zwei grundsätzliche Entwicklungen sind dabei zu verzeichnen: 1) Es ist zu einer Konzentration der Einfuhren aus den jeweils anderen NAFTA-Staaten gekommen. Der Anteil der Importe aus Drittländern ist gesunken. Mexiko bietet sich als kostengünstige Produktionsplattform für Investoren mit Exportabsichten in Richtung USA und Kanada an. Die Regierung ist bestrebt, den Entwicklungsabstand zu den beiden hochentwickelten Nachbarstaaten zu verkürzen. In einigen Industriesparten kann das Land seit Gründung der Freihandelszone erhebliche Fortschritte verzeichnen. Dass Mexiko zu einem weltweit wichtigen Produktionsstandort für Personen- und Lastkraftkraftwagen, Flachbildfernseher, Computermonitore sowie Smartphones herangewachsen ist, wäre ohne die NAFTA nicht unbedingt zu erwarten gewesen. 2) Ganze Industriebranchen, etwa die Automobilindustrie, die elektronische und elektrotechnische Industrie, der Maschinenbau, die Metallverarbeitung, die Nahrungsmittelverarbeitung und die Baustoffindustrie haben sich innerhalb der Freihandelszone neu aufgestellt. Je nach Produkt waren unterschiedliche An- und Umsiedlungskriterien ausschlaggebend. Bei lohnintensiven Fertigungen sind günstige Personalkosten, die Mexiko bietet, von entscheidender Bedeutung. In anderen Industriezweigen, wie zum Beispiel bei schwerer Agrartechnik, spielt die Nähe zu den wichtigsten Absatzmärkten, etwa in den USA, eine große Rolle. Auch das Vorhandensein von Forschungs- und Zulieferclustern ist ausschlaggebend. Die drei Länder weisen, je nach Branche unterschiedlich entwickelt, entsprechende Cluster auf. Für deutsche Firmen kommen bei Ansiedlungsentscheidungen in Nordamerika spezifische Standortvorteile wie der Aufbau von Fertigungen im Dollar-Raum zur Minimierung von Wechselkursrisiken sowie die Nutzung von Freihandelsabkommen der Länder mit Drittstaaten für zollfreie Lieferungen als Kriterien hinzu. Noch unterscheiden sich die drei Teilnehmerländer hinsichtlich des Entwicklungsstands. Zwar ist eine beschleunigte Industrialisierung Mexikos und damit eine weitere Anpassung der Arbeits- und Lebensverhältnisse an das Niveau in den USA und Kanada ein deklariertes Ziel, doch wird dieser Prozess trotz erster Fortschritte noch viele Jahre in Anspruch nehmen. Die nationale Souveränität der Teilnehmerstaaten wird durch das Freihandelsabkommen nicht tangiert. Da es sich um einen zwischenstaatlichen Vertrag handelt, haben die NAFTA-Vereinbarungen keinen Vorrang gegenüber dem nationalen Recht. Bi- und trilaterale Instanzen schlichten lediglich Handelsstreitigkeiten zwischen Unternehmen oder schlagen den nationalen Parlamenten weitere Schritte zur Harmonisierung von Normen, Standards und Evaluierungsverfahren vor. Viele deutsche Unternehmen wissen die Vorteile der NAFTA in ihren nordamerikanischen Geschäftsaktivitäten wirksam zu nutzen, zum Beispiel bei der Herstellung von Komponenten und Fertigprodukten oder zur Absatzsteigerung beziehungsweise zum Ausbau von Vertriebswegen. Kanada bietet nach Aussagen deutscher Firmen ausländischen Investoren tatkräftige Unterstützung bei der Unternehmensniederlassung an. Dies trifft auch auf eine Reihe US-amerikanischer und mexikanischer Bundesstaaten zu. Die Unternehmen profitieren zudem davon, dass durch das Freihandelsabkommen ein gemeinsamer Markt mit rund 444 Mio. Konsumenten entstanden ist. 4 Exporthandbuch NAFTA Die NAFTA ist ausbaufähig und wird sich zweifellos fortentwickeln. Angesichts der Dynamik und des sich derzeit verbessernden Geschäftsumfeldes für deutsche Firmen in Nordamerika haben sich die Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer in Mexiko-Stadt (CAMEXA), die Deutsch-Amerikanischen Handelskammern in Atlanta, New York und Chicago (GACC), die Deutsch-Kanadische Industrie- und Handelskammer in Toronto sowie Germany Trade & Invest entschlossen, die aktuellen Entwicklungen innerhalb der Freihandelszone in dem „Exporthandbuch NAFTA“ darzustellen. Vorrangiges Ziel war dabei, eine Momentaufnahme aus den unterschiedlichen nationalen Perspektiven der drei Mitgliedstaaten aufzuzeigen sowie die wesentlichen Unterschiede der NAFTA im Vergleich zur EU zu erläutern. Weitere Inhalte sind eine kurze Darstellung der drei Rechts- und Steuersysteme sowie „best practise“-Beispiele deutscher Unternehmen. Allen interviewten Unternehmen und an der Erstellung des Exporthandbuchs beteiligten Auslandshandelskammern sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Autor: Ullrich Umann - Germany Trade & Invest (New York) Germany Trade & Invest www.gtai.de 5 Grundsätzliches zur NAFTA Grundsätzliches zur NAFTA 1. Grundsätzliches zur NAFTA 1.1. Entstehungsgeschichte Die Grundlage für die NAFTA bildet das frühere Freihandelsabkommen zwischen den USA und Kanada (Canada-United States Free Trade Agreement) aus dem Jahr 1989. Es schaffte zwischen den beiden Staaten Zollfreiheit und bis zu einem gewissen Grad eine Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs sowie des öffentlichen Auftragswesens. Auf dieser Grundlage begannen die Verhandlungen zwischen den USA, Kanada und Mexiko über die Ausgestaltung des NAFTA-Abkommens. Dessen Entstehung hat wirtschaftliche und politische Hintergründe, vor allem ist die enge wirtschaftliche Verzahnung der USA mit seinen beiden Nachbarländern zu nennen. Die NAFTA ist die erste bedeutende Wirtschaftszone, die zwei hochentwickelte Industrieländer mit einem Schwellenland vereint. Das NAFTA-Abkommen wurde am 17.12.1992 unterzeichnet und trat zum 1.1.1994 in Kraft. Damit entfiel ein großer Teil der Zölle auf Ursprungswaren der drei Mitgliedstaaten. Aufgrund des starken Wirtschaftsgefälles zwischen den Vertragspartnern beziehungsweise der bereits bestehenden Zollfreiheit zwischen den USA und Kanada, entwickelte sich seit dem Inkrafttreten des Abkommens der Zollabbau zwischen Mexiko und den USA sowie Kanada asymmetrisch. Darüber hinaus sah das Abkommen einen stufenweisen Abbau weiterer Handelshemmnisse für den Austausch von Waren, Dienstleistungen und den Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von 15 Jahre vor (für Waren: Einfuhrverbote, Mengenbeschränkungen, Quotenregelungen, Einfuhrlizenzen). Das NAFTA-Abkommen sieht zudem Regelungen zur - Öffnung der Dienstleistungsmärkte - Förderung von Investitionen sowie - kongruente Regelungen zum geistigen Eigentum und - Absprachen bei der Formulierung von Normen und Standards vor. Die dadurch ausgelösten handels- und industriepolitischen Effekte ließen nicht lange auf sich warten. Der Handel zwischen den Teilnehmerstaaten stieg erheblich an. Zwischen 1993 bis 2008, das heißt bis zur Finanzmarktkrise, ist der Wert der zwischen den NAFTA-Partnern gehandelten Waren und Dienstleistungen von 297 Mrd. auf 946 Mrd. US$ um mehr als das Dreifache gewachsen. Für Mexikos Wirtschaft ist der Fortbestand der Freihandelszone von existentieller Bedeutung, da das Land rund 80% seines Außenhandels mit den USA und Kanada abwickelt. 6 Exporthandbuch NAFTA Neben dem Handel zogen auch die Investitionen an. Unternehmen aus den USA haben 2008 rund 322,9 Mrd. US$ in Mexiko und Kanada investiert. Zielbranchen waren vor allem die Finanz- und Versicherungswirtschaft, gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe und dem Bergbau. Gesellschaften aus Kanada und Mexiko haben im Gegenzug 229,8 Mrd. US$ in den USA angelegt. Das Engagement konzentrierte sich ebenfalls auf die Finanz- und Versicherungswirtschaft sowie auf das verarbeitende Gewerbe. Trotz der wirtschaftlichen Fortschritte sind die Meinungen über das Freihandelsabkommen in den Teilnehmerstaaten geteilt. Die kritischen Stimmen sind im Laufe der Zeit lauter geworden. Für einige Kritiker gehen die integrativen Prozesse nicht weit genug, für andere sind sie schon zu weit fortgeschritten. Aus deutscher Sicht hat die NAFTA eine hohe außenwirtschaftliche Relevanz. Mehrere Gründe sprechen dafür: - Innerhalb der Freihandelszone ist ein zollfreier Handel mit Waren und Dienstleistungen mit Ursprung in einem der drei Mitgliedstaaten weitgehend gegeben. - Die jährliche Wirtschaftsleistung der Bündnispartner beläuft sich auf etwa 17 Bill. US$ (2010). - Es entstand ein großer Wirtschaftsraum mit 444 Mio. Konsumenten. - Innerhalb der Freihandelszone können Unternehmen die hohe Kaufkraft im Norden mit dem günstigen Lohnniveau für manuelle Tätigkeiten im Süden kombinieren; zudem steigt im Süden die Kaufkraft auf mittlere Sicht an. Autoren: Susanne Scholl, Günter Maier, Ullrich Umann - Germany Trade & Invest (Bonn, Washington, D.C., New York) 1.2. Unterschiede zur Europäischen Union Unterschiede zwischen Freihandelszone und gemeinsamem Binnenmarkt Mit dem NAFTA-Abkommen ist zwischen den USA, Kanada und Mexiko eine Freihandelszone, jedoch keine Zollunion entstanden. Alle internen Handelsschranken wurden beseitigt, die Mitgliedstaaten sind aber hinsichtlich ihrer Außenhandels- und Zollpolitik selbstständig. Grundsätzlich nähern sich die Volkswirtschaften an, eine vollständige Verschmelzung wird jedoch nicht angestrebt. Innerhalb der Freihandelszone können Waren mit Ursprung in einem der drei Mitgliedstaaten zollfrei gehandelt werden. Es sind Ursprungsregeln erforderlich, um die Waren bestimmen zu können, die innerhalb der Freihandelszone zwischen den Mitgliedstaaten zollfrei beförderungsfähig sind. Die Herkunft ist durch ein Ursprungszeugnis nachzuweisen. Waren, bei denen ein NAFTAUrsprung fehlt, sind grundsätzlich nicht zollfrei. Jeder Mitgliedstaat hat seinen individuellen Zolltarif und seine eigene Handelspolitik beibehalten. Es existiert kein gemeinsamer Zolltarif. Beispiel - Einfuhr von Waren mit Ursprung in der EU: Meldet ein Unternehmen aus der EU eine Ware in den USA zur Einfuhr an, erhebt die US-Zollbehörde Einfuhrzölle gemäß dem US-Zolltarif und weitere Einfuhrabgaben. Werden die Waren zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt aus den USA wieder ausgeführt und in unverändertem Zu- Germany Trade & Invest www.gtai.de 7 Grundsätzliches zur NAFTA stand nach Kanada exportiert, erhebt die kanadische Zollbehörde an der Grenze grundsätzlich ebenfalls Einfuhrzölle gemäß dem nationalen Zolltarif und weitere Einfuhrabgaben. Der Exporteur der Waren könnte in den USA allerdings gemäß den dortigen Zollvorschriften unter bestimmten Umständen innerhalb von drei Jahren Zollrückerstattungsansprüche (Draw-Back) für die bei der Einfuhr in den USA gezahlten Zölle bei der US-Zollbehörde geltend machen (substitution drawback bei zur Verarbeitung in die USA eingeführten Waren, die dann doch nicht verarbeitet und innerhalb von drei Jahren nach der Einfuhr wieder ausgeführt werden). Ist ein sofortiger Transport von Waren durch das US-Zollgebiet nach Kanada (Transit) vorgesehen, würden die Waren üblicherweise im Versandverfahren befördert, um die Zahlung von Einfuhrzöllen an der US-Zollgrenze zu vermeiden. Werden die EU-Waren in die USA jedoch vorübergehend eingeführt und dort entscheidend beoder verarbeitet (beispielsweise in einem Verarbeitungslager), so das sich der Ursprung ändert und erhalten sie gemäß den NAFTA-Ursprungsregeln den US-Ursprung, können sie grundsätzlich in Kanada oder Mexiko zollfrei eingeführt werden. Der NAFTA-Ursprung muss bei der Zollabfertigung in Kanada oder Mexiko durch ein Ursprungszeugnis nachgewiesen werden. Zu beachten sind in diesem Fall allerdings die besonderen Einschränkungen bei Zollrückerstattungen und den Zoll aufschiebenden Verfahren gemäß Artikel 303 des NAFTA-Abkommens (siehe auch unter „Draw-Back-Verbot“). Im Gegensatz zur NAFTA ist die EU mit dem gemeinsamen Binnenmarkt eine Zollunion. Die 27 Mitgliedstaaten wenden einen gemeinsamen Zolltarif an und haben eine gemeinsame Zollgrenze. Zollrechtliche Regelungen sind in einem gemeinsamen Zollkodex niedergelegt. Ziel der Zollunion ist der Aufbau, die Weiterentwicklung und Umsetzung eines Binnenmarktes mit freiem Warenverkehr und die Gewährleistung einer gemeinsamen Handels- und Entwicklungspolitik sowie eines gemeinsamen Agrarmarktes und einer koordinierten Wirtschafts- und Währungspolitik mit einheitlichen Vorschriften für die Außengrenzen. Die Mitgliedstaaten setzen eine gemeinsame Zollpolitik um, die unter anderem - die Förderung des Welthandels, - die Förderung des fairen Handels, - die Vorbereitung der Beitrittskandidaten auf ihre künftige Rolle, - den Schutz des Binnenmarktes, - die Vereinfachung des Systems für die Erhebung der Einnahmen, der Zölle, Mehrwertsteuern und der Verbrauchsteuern, - und die Erhebung von wichtigen Handelsdaten für statistische Zwecke beinhaltet. Waren mit Ursprung in Ländern, die nicht zur EU gehören, werden an der EU-Außengrenze zum freien Verkehr abgefertigt. Dort sind Einfuhrzoll und landesspezifische einfuhrrelevante Steuern (zum Beispiel Mehrwertsteuer) zu entrichten. Alternativ kann das gemeinschaftliche Versandverfahren genutzt und die Waren erst am endgültigen Bestimmungsort im Binnenland verzollt und versteuert oder wieder aus dem EU-Zollgebiet ausgeführt werden. Zahlreiche deutsche Unternehmen nutzen als zugelassene Versender beziehungsweise Empfänger vereinfachte Formen des Versandverfahrens. 8 Exporthandbuch NAFTA Zollvereinbarungen im Rahmen der NAFTA Im Zentrum aller NAFTA-Regelungen zum Warenhandel steht die Errichtung einer Freihandelszone. Die Liberalisierung des Warenhandels zwischen den Vertragsparteien richtet sich nach den Bestimmungen des Kapitels 3 des NAFTA-Abkommens. Dieses wird ergänzt durch Sonderregeln für den Handel und für Investitionen im Automobilsektor (Annex 300 A NAFTA), für den Handel mit Textil- und Bekleidungserzeugnissen (Annex 300 B NAFTA), für den Handel mit Energie und petrochemischen Gütern (Kapitel 6 NAFTA) und mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Kapitel 7 NAFTA). Innerhalb der NAFTA gibt es nur einen Ursprung, da grundsätzlich die volle multilaterale Ursprungskumulierung Anwendung findet (Artikel 404 NAFTA). Draw-Back-Verbot Gemäß Art. 303 des NAFTA-Abkommens (Restriction on Drawback and Duty Deferral Programs) darf keine der Vertragsparteien auf Waren, die nach einer Einfuhr in das Zollgebiet einer Vertragspartei anschließend in das Zollgebiet einer weiteren Vertragspartei eingeführt oder für die Herstellung einer Ware verwendet werden, die später in das Zollgebiet einer weiteren Vertragspartei eingeführt wird, die Einfuhrzölle aussetzen oder ermäßigen. Diese Einschränkung gilt nicht für Waren, die im Transit gegen Leistung einer Sicherheit durch das Zollgebiet einer Vertragspartei transportiert und wieder exportiert (entered under bond for transportation and exportation) oder vorübergehend in das Zollgebiet einer Vertragspartei eingeführt und in unverändertem Zustand wieder ausgeführt werden (Artikel 303 Punkt 6 NAFTA). Beispiel der Verfahrensweise beim Draw-Back zwischen den USA und Kanada: Die Einschränkungen bei den Draw-Back-Regelungen und Zollaussetzungen gelten zum Beispiel, wenn ein US-amerikanisches Unternehmen Vorprodukte aus der EU vorübergehend in den USA einführt, dort beispielsweise ein Einfuhrzoll von 500 US$ erhoben wird und die Produkte im Land zu einem Endprodukt verarbeitet werden. Bei einem anschließenden Export der Endprodukte nach Kanada berechnet die kanadische Zollbehörde einen Einfuhrzoll, der einem Betrag von 600 US$ entspricht. Das US-amerikanische Unternehmen hat gemäß den Zollvorschriften Anrecht auf die Erstattung von 99% der bei der Einfuhr in die USA gezahlten 500 US$ Einfuhrzoll von der US-Zollbehörde, da dies der niedrigere der beiden Zollbeträge ist (in den USA werden im Rahmen des DrawBack-Verfahrens gemäß den Zollvorschriften immer 99% der gezahlten Einfuhrzölle erstattet; 1% behält die Zollbehörde zurück). Die Draw-Back-Beschränkungen sehen vor, dass wie im Beispiel beschrieben, immer nur der niedrigere Einfuhrzoll erstattet werden darf („lesser of the two“). Die drei Vertragsstaaten der NAFTA haben Regelungen zur Ermittlung des niedrigeren Zollbetrages festgelegt. Ursprungsregeln NAFTA-Ursprungsregeln sind in Kapitel 4 (Rules of Origin) und Kapitel 5 Abschnitt A (Certification of Origin) sowie Annex 401(Specific Rules of Origin) des NAFTA-Abkommens festgeschrieben. Germany Trade & Invest www.gtai.de 9 Grundsätzliches zur NAFTA Als Ursprungswaren gelten danach Waren unter folgenden Voraussetzungen: - wenn sie vollständig in einem oder mehreren Vertragsstaaten nach den Vorgaben des Art. 415 NAFTA hergestellt wurden. - wenn jedes in eine Ware eingearbeitete Vorprodukt, das keinen NAFTA-Ursprung hat, durch eine Be- oder Verarbeitung in einem oder mehreren Vertragsstaaten einen Tarifsprung gemäß Annex 401 (specific rules of origin) erfährt oder die Ware in irgendeiner anderen Form die Voraussetzungen des Annex 401 erfüllt, wenn kein Tarifsprung gefordert ist, und die Ware alle anderen zutreffenden in Kapitel 4 des NAFTA-Abkommens vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt. - wenn sie vollständig in einem der Vertragsstaaten ausschließlich aus Ursprungsmaterialien der Vertragsstaaten hergestellt wurden. - wenn sie vollständig in einem der Vertragsstaaten hergestellt wurden, jedoch ein oder mehrere Vormaterialien keinem Tarifsprung unterzogen wurden, weil die Ware in nicht zusammengesetztem Zustand in das Zollgebiet des Vertragsstaates eingeführt wurde, aber gemäß Interpretationsregel 2a der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Nomenklatur des Harmonisierten Systems als eine zusammengesetzte Ware eingereicht wurde, oder die Zolltarifposition der Ware sowohl die Ware selbst als auch ihre Teile beschreibt und nicht weiter in Unterpositionen untergliedert ist, oder die Unterposition sowohl die Ware selbst als auch Teile davon beschreibt (Ausnahmen hiervon sind Waren der Kapitel 61 bis 63 des Harmonisierten Systems). Voraussetzung ist hierbei immer, dass der regionale Wertgehalt (Regional Value Content) der Ware gemäß Artikel 402 NAFTA nach der Transaktionswertmethode nicht weniger als 60% und nach der Nettokostenmethode nicht weniger als 50% beträgt und die betroffene Ware alle weiteren zutreffenden Ursprungskriterien erfüllt. Regional Value Content Der regionale Wertgehalt kann über den Transaktionswert oder die Nettokosten nach unterschiedlichen Formeln errechnet werden. Die Formeln für die Berechnung des regionalen Wertgehaltes sind in Art. 402 NAFTA detailliert geregelt. Verfahren zur Überprüfung von Ursprungsnachweisen Da innerhalb des NAFTA der Nachweis der Ursprungseigenschaft von Waren ausschließlich durch die Vorlage von Ursprungsnachweisen erfolgt, ist deren Verifizierung ein wichtiges Thema der administrativen Zusammenarbeit der NAFTA-Vertragsparteien. Zwar hat jede Vertragspartei eigene gesetzliche Regelungen zur Überprüfung des Warenursprungs. Im Rahmen der NAFTA haben die Parteien jedoch ein gemeinsames Handbuch für Ursprungsüberprüfungen erstellt, das „North American Free Trade Agreement Audit Verification Manual“. Dieses regelt die Überprüfung von Ursprungsansprüchen gemäß den NAFTA-Ursprungsregeln beziehungsweise die Abläufe von Betriebsprüfungen (Audits) bei Exporteuren und Herstellern. Gegenstand von Ursprungsüberprüfungen kann zum Beispiel der Ursprung einer Ware oder eines in der Herstellung dieser Ware verwendeten Vormaterials sein. 10 Exporthandbuch NAFTA Überprüfungen von Ursprungserklärungen werden gemäß Art. 506 NAFTA (Origin Verifications) auf Initiative der jeweiligen Einfuhrzollbehörde durchgeführt. Die jeweiligen Zollbehörden des Einfuhrstaates erlassen als Resultat aus der Überprüfung positive oder negative Ursprungsfeststellungen, die dann unter Umständen als Grundlage für die Verweigerung von Zollpräferenzen dienen. Grundsätzlich sind zwei Verfahrensweisen für Überprüfungen vorgesehen: - Die Einfuhrzollbehörde kann Informationen abfragen indem sie schriftlich Anfragen beziehungsweise Fragebögen an die Ausführer oder Hersteller sendet oder - es können Vorortüberprüfungen beim Hersteller durchgeführt werden (Prüfung der Bücher und Herstellungsstätten der Hersteller). Die Verfahrensweise bei Vorortüberprüfungen ist in Art. 506 NAFTA geregelt. Autorin: Susanne Scholl - Germany Trade & Invest (Bonn) Weitere Informationen zu Themen aus dem Bereich Zoll finden Sie unter www.gtai.de. Germany Trade & Invest www.gtai.de 11 Weiterentwicklung der NAFTA aus Sicht der Mitgliedsländer Weiterentwicklung der NAFTA aus Sicht der Mitgliedsländer 2. Weiterentwicklung der NAFTA aus Sicht der Mitgliedsländer 2.1. USA streben Neuverhandlungen an Die US-Regierung pries die NAFTA in den 90er Jahren als einen Fortschritt für die wirtschaftliche Entwicklung in den drei Teilnehmerstaaten. Diese Meinung teilen in Washington mittlerweile die Wenigsten. Die NAFTA hat die hohen Erwartungen aus US-amerikanischer Sicht nicht erfüllt. Die Praxis zeige, dass es zu keiner Konvergenz der Volkswirtschaften, sondern zu einer Verfestigung und Ausprägung regulatorischer Gegensätze gekommen sei, so der Tenor aus Washington. Seit 2001 sei in Schlüsselbereichen, zum Beispiel in der industriellen Fertigung, sogar ein rückläufiger Prozess der Integration erkennbar. Politisch wird dem Abkommen oftmals die Funktion des Sündenbocks für den Verlust einheimischer Arbeitsplätze, zu schwach steigender Löhne in der verarbeitenden Industrie und für die Ausweitung des Handelsbilanzdefizits zugewiesen. Die Rezession 2008/09 und die anschließend persisent hohe Arbeitslosenquote haben nicht zur Popularität des Freihandelsabkommens beigetragen. Der Widerstand gegen jede Form von Wettbewerbsnachteilen für die Industrie durch Freihandelsvereinbarungen verstärkte sich. Im Präsidentschaftswahlkampf 2008 forderte Obama - im Gegensatz zum republikanischen Gegenkandidaten - Neuverhandlungen des NAFTA-Abkommens mit dem Ziel, fundamentale Nachbesserungen durchzusetzen. Zwei Jahre nach dem Wechsel im Weißen Haus lassen diese weiterhin auf sich warten. Es ist offensichtlich, dass der Präsident NAFTA-Reformen und den Abschluss bilateraler Freihandelsabkommen nicht mit dem gleichen Nachdruck antreibt wie andere Vorhaben in der Gesetzgebung, darunter die Gesundheitsreform oder die gesetzliche Regulierung der Finanzmärkte. Nach dem Mehrheitswechsel im Kongress zu Gunsten der Republikaner im November 2010 könnte sich das ändern. Beobachter erwarten, dass sich Obama in der zweiten Hälfte seiner Amtszeit verstärkt außenpolitischen und -wirtschaftlichen Themen widmen wird. Der Durchbruch beim Freihandelsabkommen mit Korea (Rep.) hat sein weltwirtschaftliches Profil bereits geschärft. Handelspolitisch strahlt die NAFTA auf die gesamte US-Außenwirtschaft aus und setzt damit Maßstäbe für den Abschluss künftiger Freihandelsabkommen. Die inzwischen abgewählte Mehrheit demokratischer Kongressabgeordneter hatte im Mai 2007 von der Bush-Administration das Zugeständnis abgetrotzt, beim Abschluss von Freihandelsabkommen die sensiblen Themen Arbeitsmarkt, Umweltschutz und Schutz geistigen Eigentums explizit zu benennen. Mehr als 100 Abgeordnete aus beiden Häusern des Parlaments hatten anschließend im Sommer 2009 den Trade Reform, Accountability, Development and Employment Act (TRADE Act) eingebracht. Diese Gesetzesvorlage verlangte die kritische Revision selbst bestehender Handelsabkommen. 12 Exporthandbuch NAFTA Die Gegner der NAFTA verlangen einen neuen Interessenausgleich zwischen den Teilnehmerländern. Nachbesserungen seien vor allem bei der Durchsetzung höherer Sozial- und Umweltstandards in Mexiko notwendig. Im Ergebnis würden die Produktionskosten in der Südflanke der NAFTA steigen und der Wettbewerbsdruck für die US-Industrie vonseiten Mexikos sinken. Das Ziel, die grenzüberschreitenden Investitionen unter den drei Staaten zu beleben, ist erreicht worden. US-amerikanische Unternehmen haben umfangreich in den beiden NAFTA-Mitgliedstaaten investiert. Allerdings war die Arbeitsplatzschaffung dort für die US-Wirtschaft im Saldo negativ. Arbeitsplätze wurden aus den USA ausgelagert, nicht jedoch im wünschenswerten Ausmaß neu geschaffen. Seit 2000 ist beispielsweise der Wegfall von mehr als 25% der Arbeitsplätze in der verarbeitenden Industrie zu beklagen. Kritisch gesehen wird zudem, dass der Zustrom von Arbeitskräften aus Mexiko in Richtung Norden seit der Unterzeichnung des NAFTA-Abkommens nicht abgenommen hat. Befürworter argumentierten Anfang der 90er Jahre damit, dass infolge einer erhöhten Investitionstätigkeit und damit verbundenen Arbeitsplatzschaffung der Migrationsdruck in Mexiko reduziert würde. Tatsächlich ist die Zuwanderung von Arbeit suchenden Mexikanern auf ein deutlich höheres Niveau angestiegen, allerdings auch wegen der kritischen Sicherheitslage in einigen mexikanischen Regionen. Grenzüberschreitende Klageverfahren in Investitionsangelegenheiten sind aus US-amerikanischer Sicht ein weiteres Problemfeld. Gemäß NAFTA-Artikel 11 haben Privatinvestoren das Recht, bindende Vorschriften gegen einen Mitgliedstaat zu erwirken, wenn dieser Vertragsverpflichtungen gegenüber dem Investor nicht Rechnung trägt. Diese Vorschriften waren insbesondere im Hinblick auf den Investitionsschutz für US-Unternehmen in Mexiko vereinbart worden. Die Entwicklung zeigte jedoch, dass Firmen aus den USA vor allem gegen kanadische Institutionen (verstärkt gegen Behörden auf der Verwaltungsebene der Provinzen) geklagt haben. Autor: Günter Maier - Germany Trade & Invest (Washington, D.C.) 2.2. In Kanada steht die NAFTA nicht zur Disposition Eine grundsätzliche und kontroverse Diskussion über das NAFTA-Abkommen wird in Kanada nicht geführt. Zur Disposition stehen lediglich Einzelfragen und Details, wie zum Beispiel die immer wieder aufkeimende Bauholzkontroverse zwischen Kanada und den USA zeigt. Aus Industrie- und Gewerkschaftskreisen werden Sorgen über die Abwanderung von Produktionen in Niedriglohnländer geäußert. Hierbei steht aber nicht der NAFTA-Partner Mexiko im Fokus, sondern eher die VR China und andere asiatische Schwellenländer. Die USA sind und bleiben der mit Abstand wichtigste Handelspartner Kanadas. Die starke Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes erwies sich während der Rezession allerdings als Achillesferse. Von Wirtschaft und Politik wird eine breitere Diversifizierung des Außenhandels angestrebt. Zwischen 2005 und 2009 hat sich die Exportabhängigkeit Kanadas von den USA stetig verringert, von 84 auf 75%. Bei den Importen sank der Anteil aus US-amerikanischer Produktion von 56 auf 51%. Germany Trade & Invest www.gtai.de 13 Weiterentwicklung der NAFTA aus Sicht der Mitgliedsländer Die Förderung der Wirtschaftsbeziehungen zu aufstrebenden Schwellenländern in Asien und Lateinamerika gehört zu den Prioritäten der kanadischen Außenwirtschaftspolitik. In den Fokus ist vor allem die VR China gerückt, die ihren Importanteil in den fünf Jahren von 7,8 auf 10,9% steigerte, aber auch Mexiko mit einer Zunahme von 3,8 auf 4,5%. Eine weitere Intensivierung des mexikanisch-kanadischen Handels wird erwartet, während das Handelsvolumen zwischen Kanada und den USA stagnieren oder abnehmen dürfte. Ottawa strebt zudem eine Intensivierung der Handelsbeziehungen mit Europa an. Die Hoffnungen richten sich auf einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der EU. Trotz der Bestrebungen zur Diversifizierung des Außenhandels werden die privilegierten Beziehungen zu den USA grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Für die kanadische Regierung hat dabei Priorität, Lösungen für bestehende Probleme zu finden. Zum Beispiel wurde im Fall der „Buy American“-Klausel für öffentliche Vorhaben in den USA in bilateralen Verhandlungen ein Kompromiss gefunden. Ein Problemfeld bleiben die Behinderungen beim grenzüberschreitenden Verkehr. Die erhöhten Sicherheitsanforderungen der US-Grenzbehörden nach den Anschlägen vom 11.9.01 haben die Situation zusätzlich verschärft. Ein möglichst reibungsloser Grenzverkehr liegt im besonderen Interesse der kanadischen Regierung. Daher wird verhandelt, wie der Übergang erleichtert und beschleunigt werden kann. Die Regierungen in den USA und Kanada haben Anfang Februar 2011 verkündet, ein Abkommen zu treffen, mit dem Ziel die Sicherheitslage in Nordamerika zu verbessern und den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern. Vorschläge hierzu sollen Regierungsvertreter beider Länder bis Mitte des Jahres 2011 vorlegen. Es sollen unter anderem Informationen darüber ausgetauscht werden, welche Personen und Waren die Grenzen des jeweiligen Landes überschreiten. Zudem wird eine Harmonisierung von technischen Normen und Sicherheitsstandards angestrebt. Dies bietet sich unter anderem bei Lebensmitteln und Kfz-Teilen an. Denkbar ist auch die Etablierung gemeinsamer Zolleinrichtungen, die Zollabwicklung in Fabriken, die Harmonisierung der Visa-Bestimmungen und die stärkere elektronische Vernetzung und der Datenaustausch. Darüber hinaus könnte die Infrastruktur an Grenzübergängen (von Brücken bis zu Zolleinrichtungen) gemeinsam errichtet und betrieben werden. Die Ausfuhr von Rohstoffen, teilweise in verarbeiteter Form, in die USA gehört zu den Prioritäten der Außenwirtschaftspolitik. Der Export des kanadischen Erdöls, das aus den immensen Ölsandvorkommen in Alberta gewonnen wird, steht zur Diskussion. In den USA häufen sich kritische Stimmen aufgrund der starken Umweltbelastungen, die aus der Ölsandförderung und -verarbeitung resultieren. Die Provinzregierung in Alberta und die kanadische Bundesregierung setzen sich für den ungehinderten Ölexport ein. Das an Wasserkraft reiche Kanada exportiert zudem Elektrizität in das Nachbarland und will dieses lukrative Geschäft vor allem in den Provinzen Québec und British Columbia ausbauen. Autor: Rainer Jaensch - Germany Trade & Invest (Toronto) 14 Exporthandbuch NAFTA 2.3. Kontroverse Diskussion in Mexiko Die großen Hoffnungen, die Mexiko zu Beginn der 90er Jahre mit dem Abschluss des NAFTA-Abkommens verbunden hatte, haben sich nicht erfüllt. Obwohl die Beschäftigungseffekte durch Industrieansiedlungen für den Export die Armut in Mexiko verringert haben, beträgt das Pro-KopfEinkommen noch immer lediglich 30% des Niveaus in den USA. Die Auswirkungen des Abkommens auf die mexikanische Landwirtschaft und auf das Wohlstandsgefälle innerhalb des Landes werden weiterhin kontrovers diskutiert. Viele Chancen sind durch geringe Bildungs- und Infrastrukturinvestitionen nicht genutzt worden. Die entstandene einseitige Abhängigkeit vom Absatzmarkt USA wird von der Politik als problematisch angesehen, allerdings wird eine Diversifizierung des Außenhandels etwa nach Lateinamerika, Asien und Europa nur halbherzig verfolgt. Auch wenn aus mexikanischer Sicht nicht alle Ziele erreicht werden konnten, steht der Fortbestand des NAFTA-Abkommens nicht in Frage. Einzelne Branchen streben immer wieder sektorspezifische Veränderungen am Regelwerk an. Anfang 2011 forderte etwa der mexikanische Bekleidungsverband CNIV (Cámara Nacional de la Industria del Vestido) eine Anpassung der Ursprungsregeln, um in der Fertigung mehr asiatische Vorprodukte nutzen zu können. Die mexikanische Regierung unter Präsident Felipe Calderón will allerdings eine Neuverhandlung des NAFTA-Abkommens vermeiden. Daher hält sie dem US-amerikanischen Präsidenten Barack Obama zugute, dass das Abkommen im Partnerland - trotz Wirtschaftskrise und anderslautenden Ankündigungen im Wahlkampf - nicht unter starkem Beschuss stand. In den USA wurde trotz der „Buy American“-Initiative eine Neuverhandlung nicht entschlossen verfolgt. Die USA sind Zielland von etwa 80% der mexikanischen Exporte, davon gehen 70% per Lkw über die Grenze. Mexiko versucht seit 15 Jahren, die volle Umsetzung des Abkommens im Bereich des grenzüberschreitenden Warentransports gegenüber den USA durchzusetzen. Dabei geht es vor allem um die Zulassung mexikanischer Lkw im Straßennetz des Nachbarlandes. Nach dem NAFTA-Abkommen sollten die Lkw beider Länder im grenzüberschreitenden Transport das jeweilige Staatsgebiet in seiner Gesamtheit abdecken dürfen. Da die USA diese Bestimmungen nicht umgesetzt haben, müssen Waren an der Grenze zweimal umgeladen werden, dies treibt die Transportkosten in die Höhe. Unternehmen sprechen von Mehrbelastungen von bis zu 30%. Mexiko verweigert im Gegenzug US-amerikanischen Lkw die Einreise. Im Februar 2001 entschied das NAFTA-Schiedsgericht, dass die USA, indem sie mexikanischen Lkw den Zugang verwehren, dem Abkommen zuwider gehandelt haben. Erst 2007 wurde ein von den USA finanziertes Pilotprojekt eingeführt, dass 100 Lkw aus beiden Ländern unter hohen Sicherheitsauflagen den Zugang zur Grenzregion des jeweils anderen Nachbarlandes ermöglichten. Dieses Programm wurde Anfang 2009 seitens der USA ausgesetzt. Daraufhin hat Mexiko im März 2009 zunächst Strafzölle für 89 Importwaren aus den USA verhängt. Im August wurden diese auf 99 Nomenklaturen ausgeweitet, einige Warengruppen wurden ausgetauscht. Mexiko hofft durch Hartnäckigkeit und eine langsame Verschärfung der kompensatorischen Strafmaßnahmen die USA zum Einlenken zu bewegen. Germany Trade & Invest www.gtai.de 15 Weiterentwicklung der NAFTA aus Sicht der Mitgliedsländer Anfang 2011 hat die US-Regierung ein neues Übergangsprogramm für den Zugang von mexikanischen Lkw angeboten. Eine vollständige Öffnung ist mittelfristig unwahrscheinlich, da die USamerikanischen Transportunternehmen keine Konkurrenz durch große mexikanische Firmen wünschen und sich die zahlreichen kleinen mexikanischen Ein-Mann-Transportunternehmen nicht am Markt halten könnten. Über die Jahre haben alle Mitgliedsländer des NAFTA-Abkommens Anti-Dumping-Restriktionen gegen die Einfuhren aus den anderen Staaten erlassen. Die US-Behörden hatten beispielsweise im März 2009 den Import von Schrimps aus Mexiko verboten. Der Fall liegt der Welthandelsorganisation vor, für 2011 wird eine Lösung erwartet. Beim Zugang zum jeweiligen Beschaffungsmarkt, der unter den NAFTA-Partnern nach der Handelsliberalisierung als nächster Erweiterungsschritt geplant war, zeigte sich bisher vor allem die mexikanische Seite nicht willens, die Verhandlungen zu beginnen. Auch dieses Thema soll mittelfristig trilateral mit den USA und Kanada ausgehandelt werden, allerdings sieht sich die mexikanische Regierung dem Widerstand der heimischen Industrie ausgesetzt, die einer derartigen Öffnung sehr kritisch gegenüber steht. Autor: Peter Buerstedde - Germany Trade & Invest (Mexiko-Stadt) Informationen zur wirtschaftlichen Lage in den NAFTA-Staaten, wie beispielsweise die halbjährlich erscheinenden „Wirtschaftstrends“, finden Sie unter www.gtai.de. 16 Exporthandbuch NAFTA Die rechtlichen Rahmenbedingungen Die rechtlichen Rahmenbedingungen 3. Die rechtlichen Rahmenbedingungen 3.1. USA Die USA setzt sich aus 50 Bundesstaaten zusammen, die in vielen Bereichen des Wirtschafts- und Handelsrechts eigene Rechtsvorschriften erlassen. Aus dieser föderalen Struktur folgt, dass einzelstaatliche Rechtsordnungen sowie eine bundesweite Rechtsordnung konkurrieren. Auch wenn bundesrechtliche Normen im Regelfall einzelstaatliche Normen verdrängen, verbleiben in vielen Bereichen Rechtssetzungskompetenzen der Bundesstaaten. Das US-amerikanische Recht steht in der Tradition des englischen Rechts, das als wichtigste Rechtsquelle das durch Richter gesetzte Fallrecht (common law) kennt. Daneben steht als weitere Rechtsquelle das Gesetzesrecht (statutory law), das vor dem Fallrecht stets Vorrang hat. Zudem bestehen viele Rechtsteilbereiche, die nicht vollständig durch Gesetzesrecht geregelt sind. Gesellschaftsrecht Das US-amerikanische Gesellschaftsrecht kennt im Wesentlichen drei Gesellschaftsformen. Die „Corporation“ ist eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft. Die „Limited Liability Company“ (LLC) und die „Limited Partnership“ (LP) sind Personengesellschaften. Die LLC gewährt ebenso wie die „Corporation“ eine auf das Gesellschaftsvermögen begrenzte Haftung. Das Gesellschaftsrecht unterliegt der Gesetzeskompetenz der jeweiligen Bundesstaaten. Die Gesellschaften werden in allen Bundesstaaten vollumfänglich als rechtsfähig anerkannt. Die Geschäftstätigkeit ist nicht auf den Gründungsstaat beschränkt, wobei eine Gesellschaft außerhalb ihres Gründungsstaates in den anderen US-Bundesstaaten als „foreign corporation“ gilt. Will eine Gesellschaft in einem anderen Staat geschäftlich tätig werden, muss sie zuvor eine entsprechende Berechtigung („qualification to do business“) erlangen, die das Secretary of State des jeweiligen Staates als zuständige Behörde im Rahmen einer Registrierung erteilt. Die geschäftliche Hauptniederlassung der Gesellschaft muss nicht zwingend im Gründungsstaat liegen. Die Gesellschaft muss allerdings über einen Zustellungsvertreter in diesem Staat verfügen. Sie kann diese Aufgabe auf entsprechend spezialisierte Dienstleistungsunternehmen übertragen. Die Gründung neuer Gesellschaften erfolgt in Hinblick auf sehr flexible Gründungsvorschriften und relativ geringe Gründungskosten zu einem überwiegenden Teil im US-Bundesstaat Delaware. Steuerrecht In den USA haben der Bund (federal taxation), die Bundesstaaten (state taxation) und die Gemeinden (local taxation) Steuerhoheiten. Die Besteuerung von Unternehmen hängt von der jeweiligen Rechtsform, insbesondere von der Einstufung als Kapital- oder Personengesellschaft ab. Zuständig für die Erhebung und Bearbeitung der bundesstaatlichen Körperschaftssteuer ist der „Internal Revenue Services“ (www.irs.gov), eine Behörde des Finanzministeriums in Washington, D.C. Germany Trade & Invest www.gtai.de 17 Die rechtlichen Rahmenbedingungen Gewinne von Kapitalgesellschaften unterliegen einer unbeschränkten doppelten Besteuerung ihrer weltweiten Gewinne, da die Corporation als eigenständiges Steuersubjekt im Sinne des USamerikanischen Steuerrechts gilt. Sowohl der Unternehmensgewinn (nach Berücksichtigung abzugsfähiger Positionen) als auch die Ausschüttungen an die Aktionäre unterliegen einer bundesstaatlichen Besteuerung. Demgegenüber sind Personengesellschaften (LPs und LLCs) steuerlich insofern privilegiert, als die Personengesellschaft selbst nicht als Steuersubjekt angesehen wird und daher nur ausgeschüttete Gewinne an die Gesellschafter einer Besteuerung unterliegen. Die Personengesellschaft wird in diesem Zusammenhang als sogenannte „pass through entity“ bezeichnet und behandelt. Gleichwohl besteht für Personengesellschaften die Pflicht, eine steuerrechtliche Erklärung über erwirtschaftete Gewinne abzugeben. Zwischen den USA und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das grenzüberschreitende steuerrechtliche Sachverhalte vor einer Besteuerung in beiden Ländern schützt. Produkthaftung Das Produkthaftungsrecht ist in den USA traditionell ein wichtiges Thema. Es ist unerlässlich, sich vor einer Produkteinführung in den USA über branchenübliche Standards und zu beachtende Rechtsvorschriften zu informieren. Außerdem sollten Gebrauchsanweisungen und gegebenenfals erforderlich Warnhinweise und Etiketten den US-amerikanischen Standards angepasst werden. Haftungsbegrenzungen und Freizeichnungsklauseln sind in den USA nur sehr eingeschränkt anerkannt. Verbleibende Risiken können allerdings durch den Abschluss von entsprechenden Versicherungen minimiert werden. Rechtsanwaltliche Beratung ist insofern unerlässlich. Arbeitsrecht Das US-amerikanische Arbeitsrecht zeichnet sich durch eine - mit Deutschland vergleichbare hohe Flexibilität aus. Abgesehen von Ausnahmesachverhalten besteht ein grundsätzliches Recht beider Vertragsparteien, Arbeitsverträge grund- und fristlos zu kündigen. Der Kündigungsschutz ist für Arbeitnehmer in den USA insgesamt erheblich schwächer als in Deutschland ausgeprägt. Zu beachten ist, dass das Arbeitsrecht und die Anerkennung von entsprechenden Arbeitnehmerrechten zwischen einzelnen Bundesstaaten erheblich variiert. Diskriminierungsschutz ist im US-amerikanischen Arbeitsmarkt von großer Bedeutung. Die Lohnkosten sind in den letzten Jahren in den USA kaum gestiegen. In den meisten Staaten gilt der bundesrechtliche Mindestlohn von 7,25 US$ pro Stunde. Die Lohnnebenkosten belaufen sich auf durchschnittlich 30% des Bruttoarbeitslohns. Zollbestimmungen Die „U.S. Customs and Border Protection“ ist die für Einfuhren in die USA zuständige Zollbehörde. Die Einhaltung der einschlägigen Zollbestimmungen obliegt dem jeweiligen Importeur, der Waren in die USA einführt. Der Beitrag wurde von der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer (New York) angefertigt. Der Inhalt dieses Dokuments ist von allgemeiner Natur und stellt keine Rechtsberatung dar. 18 Exporthandbuch NAFTA 3.2. Kanada Investitionsförderung In Kanada fördern sowohl die Bundesregierung als auch die Provinzen und Territorien aktiv Auslandsinvestitionen. Der „Investment Canada Act“ sieht vor, dass ausländische Rechtsträger, die ein kanadisches Unternehmen übernehmen oder ein neues Unternehmen in Kanada gründen, die Behörden entsprechend informieren müssen. Die Übernahme eines kanadischen Unternehmens untersteht der Bundesaufsicht. Allerdings macht die Bundesbehörde in der Regel nur dann von diesem Recht Gebrauch, wenn der Buchwert des kanadischen Übernahmekandidaten den Schwellenwert von derzeit 299 Mio. kanadische Dollar (kan$, rund 223 Mio. Euro; 1 kan$ = 0,7446 Euro, Wechselkurs zum 1.3.11) überschreitet. Für Schlüsselindustrien und für Investoren aus Ländern, die nicht Mitglied in der WTO sind, gelten andere Bestimmungen und Schwellenwerte. Gesellschaftsrecht In Kanada werden Unternehmen in der Regel als eine „business corporation“ mit beschränkter Haftung gegründet. Gesellschafter dieser Unternehmensform sind weitgehend von der Haftung für Gesellschaftsschulden beziehungsweise -verpflichtungen ausgeschlossen. Weitere Vorteile, die diese Rechtsform bietet, sind der niedrigere Steuersatz, der Fortbestand des Unternehmens unabhängig von Einzelpersonen sowie die Möglichkeit, Anteile und Optionen auszugeben. Eine „business corporation“ kann entweder auf Bundesebene gegründet werden oder aber in einer der kanadischen Provinzen beziehungsweise Territorien. Grundsätzlich ähneln sich die einschlägigen Gesetzestexte sehr. Allerdings ziehen es ausländische Investoren oftmals vor, ihre Unternehmen in British Columbia oder in New Brunswick zu gründen, da hier die „directors“ keine kanadische Aufenthaltsberechtigung vorweisen müssen. Sollte es kein Problem sein, dass mindestens 25% der „directors“ eine unbefristete kanadische Aufenthaltsberechtigung besitzen müssen, empfiehlt sich für Unternehmen mit einer landesweiten Geschäftsausrichtung gegebenenfalls die Eintragung einer Gesellschaft auf Bundesebene. Neben der hier vorgestellten Rechtsform bietet sich ausländischen Investoren außerdem der Einstieg in den kanadischen Markt über ein Joint Venture an. Ein Joint Venture kann entweder auf rein vertraglicher Basis zwischen den Co-Unternehmen geregelt werden oder aber in Form einer Personengesellschaft aufgestellt werden. Arbeits- und Einwanderungsrecht Die Überführung ausländischen Personals nach Kanada ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung. Mitarbeiter aus dem Management sowie Mitarbeiter, die über unternehmensspezifische Kenntnisse verfügen, qualifizieren sich in der Regel für das sogenannte „Intra-company Transfer Programm“. Dieses Programm erlaubt es Unternehmen, Mitarbeiter der Muttergesellschaft oder eines anderen Unternehmens aus der Unternehmensgruppe zeitlich begrenzt an das kanadische Unternehmen auszuleihen - vorausgesetzt der Mitarbeiter erfüllt die Germany Trade & Invest www.gtai.de 19 Die rechtlichen Rahmenbedingungen Grundvoraussetzungen für einen Intra-company Transfer. Zeitlich beschränkte Aufenthalte von bis zu sechs Monaten für Trainingszwecke oder in Folge von vertraglich vereinbarten Kundendienstleistungen sind in der Regel ohne Arbeitserlaubnis möglich. Produkthaftung Hersteller, Lieferanten, Zulieferer und Einzelhändler von Konsum- und Industriegütern sollten sich mit den Bestimmungen der Produkthaftung vertraut machen. In weiten Teilen Kanadas folgt das Produkthaftungsrecht den Grundsätzen des britischen common law, gepaart mit Bestimmungen des Verbraucherschutzes und dem Recht auf Freiheit bei der Vertragsgestaltung. Ausgenommen hiervor ist die Provinz Quebec, die der Tradition der Zivilgesetzgebung, wie sie in großen Teilen Europas Anwendung findet, folgt. Zusätzlich untermauern zahlreiche gesetzliche Verfügungen die Rechte des Käufers, vor allem im Konsumgüterbereich. Obwohl das kanadische Recht dem US-Recht konzeptuell ähnelt, sind kanadische Gerichte, wenn es um den Zuspruch von Schadensersatzansprüchen geht, im Vergleich sehr zurückhaltend. Sammelklagen sind in Kanada zwar erlaubt, jedoch bei weitem nicht so stark verbreitet wie in den USA. Der Beitrag wurde im Auftrag der Deutsch-Kanadischen Handelskammer von der Kanzlei Stikeman Elliott LLP angefertigt (www.stikeman.com). Der Inhalt dieses Dokuments ist von allgemeiner Natur und stellt keine Rechtsberatung dar. Unternehmensbesteuerung / Körperschaftssteuer Grundsätzlich ist jedes Unternehmen, das in Kanada gewerblich aktiv ist („carrying on business in Canada“) zur Einreichung von Einkommensteuer- beziehungsweise Körperschaftsteuererklärungen und möglicherweise Bezahlung von Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer verpflichtet. Die Berichtspflicht besteht unter Umständen auch dann, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen die Steuerpflicht außer Kraft setzt. Die Höhe des individuellen Unternehmenssteuersatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel von der Art der Einkünfte, der Art des Unternehmens und der Provinz, in welcher die Einkünfte erzielt werden. Der allgemeine Körperschaftsteuersatz auf Bundesebene beträgt 16,5% (seit 2011) und 15% ab 2012. Auf Provinzebene gilt - je nach Provinz - ein zusätzlicher allgemeiner Körperschaftsteuersatz zwischen 10 und 16% (2010). Für kleinere kanadisch-beherrschte Gesellschaften gelten zum Teil wesentlich geringere Sätze. Eine Niederlassung einer deutschen Gesellschaft unterliegt nur dann der Körperschaftsteuer in Kanada, falls die im Doppelbesteuerungsabkommen genannten Kriterien erfüllt sind. In der Regel besteht eine Körperschaftsteuerpflicht, wenn in Kanada eine Betriebsstätte existiert. Installationsprojekte und dergleichen, die eine Dauer von zwölf Monaten überschreiten, gelten hierbei als Betriebsstätten. Im Unterschied zum deutschen Steuerrecht existiert in Kanada keine der Gewerbesteuer vergleichbare Steuer, das heißt kanadische Gemeinden erheben keine zusätzliche Steuer auf den Gewerbeertrag. Ausgaben im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und experimentellen Entwicklung (Scientific Research and Experimental Development - SR & ED), sofern in Kanada getätigt, werden durch Steuergutschriften des Bundes zwischen 20 und 35% der förderungsfähigen Ausgaben gefördert. 20 Exporthandbuch NAFTA Die einzelnen Provinzen haben ihre eigenen Steueranreize zur Förderung von SR & ED, bestimmter sonstiger Aktivitäten (zum Beispiel Film- und Videoproduktionen) sowie bei der Anschaffung bestimmter Anlagegüter (Gebäude, Maschinen) in Form von Steuergutschriften bei Investitionen. Weiterhin gelten für bestimmte Wirtschaftsgüter erhöhte Abschreibungssätze/verkürzte Nutzungsdauern (zum Beispiel Fertigungsmaschinen: 30%; Anwendungssoftware: 50%; Erneuerbare Energien-Anlagen: 50%). Operative Verluste können bis zu 20 Jahre vorgetragen und unbeschränkt verrechnet werden. In Kanada wird pauschal eine Quellensteuer in Höhe von 25% auf den Bruttobetrag bestimmter Zahlungen aus in Kanada generierten passiven Einkünften an im Ausland ansässige Personen erhoben. Dazu zählen beispielsweise Dividenden, Zinszahlungen an verbundene Unternehmen, Verwaltungsgebühren und Lizenzgebühren. Je nach anwendbarem Doppelbesteuerungsabkommen kann dieser Prozentsatz reduziert werden. Gemäß dem deutsch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommen erfolgt bei Dividenden eine Reduzierung auf bis zu 5%, bei Zinszahlungen und Lizenzgebühren erfolgt regelmässig eine Reduzierung auf 10%. Für bestimmte Zinszahlungen und Lizenzgebühren gelten Ausnahmen von der Quellenbesteuerung, zum Beispiel sind Zinszahlungen an nichtverbundene Unternehmen grundsätzlich quellensteuerfrei. Eine Quellenbesteuerung in Höhe von 15% erfolgt unter Umständen auch bei Zahlungen an nicht-kanadische Unternehmen für von diesen in Kanada erbrachten Dienstleistungen, zum Beispiel Installation. Diese Quellensteuer ist unter Umständen befreiungsfähig oder rückerstattbar. Umsatzbesteuerung Die Bundesregierung erhebt eine Mehrwertsteuer (Goods and Services Tax - GST). Der Steuersatz auf Bundesebene beträgt gegenwärtig 5%. Beim Import bezahlt der Importeur diese als Einfuhrumsatzsteuer. In etlichen Provinzen (Ontario, British Columbia, Nova Scotia, Newfoundland und New Brunswick) wird die GST als Teil einer HST (harmonized sales tax) erhoben, wo Bundes- und Provinzmehrwertsteuer zu einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz kombiniert sind. Der Satz der Provinzkomponente liegt zwischen 7 und 10%, der kombinierte Satz der HST summiert sich auf 12 bis 15%. Neben der Bundesregierung und den HST-Provinzen erheben einige andere Provinzen eine zusätzliche Steuer auf den Verkauf von Waren und bestimmten Dienstleistungen (Provincial Sales Tax PST). Dabei handelt es sich in Manitoba, Saskatchewan und Prince Edward Island grundsätzlich nicht um eine Mehrwertsteuer, da keine Vergütung angefallener Vorsteuern erfolgt. Die Provinz Quebec hat ihre PST („QST“) mit der GST harmonisiert, das heißt diese funktioniert im Wesentlichen ebenfalls wie eine Mehrwertsteuer. Die Provinz Alberta und die Territorien haben keine Provinz-Umsatzsteuer. Dort gilt nur die Mehrwertsteuer des Bundes (GST) zu 5%. Der Beitrag wurde im Auftrag der Deutsch-Kanadischen Handelskammer von BDO Canada LLP erstellt ([email protected]). Die Ausführungen sind allgemeiner Natur, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können eine spezifische Beratung nicht ersetzen. Germany Trade & Invest www.gtai.de 21 Die rechtlichen Rahmenbedingungen 3.3. Mexiko Mexiko wird als eines der attraktivsten Länder für ausländische Investoren gehandelt. Dies ist das Ergebnis der Anfang der 80er Jahre eingeleiteten Marktöffnung und der damit einhergehenden marktwirtschaftlichen Reformprozesse, die ihren ersten Höhepunkt mit dem Beitritt zur NAFTA im Jahr 1994 erlebten. Heute ist Mexiko nicht nur Mitglied von internationalen Organisationen, wie der World Trade Organisation WTO oder der Organisation for Economic Co-Operation and Development OECD, sondern hat auch eine große Anzahl von bi- und multilateralen Freihandelsabkommen sowie Abkommen zum gegenseitigen Schutz von Investitionen und zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Freihandelsabkommen mit der EU Aus deutscher Sicht besonders interessant ist das im Jahr 2000 abgeschlossene Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union, sowie die zwischen Deutschland und Mexiko bestehenden Abkommen zum gegenseitigen Schutz von Investitionen und zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, wobei letzteres erst 2009 in einer neuen Fassung in Kraft getreten ist. Modernisierung des Wirtschaftsrechts Die wirtschaftliche Öffnung der vergangenen Jahrzehnte bewirkte eine grundlegende Modernisierung des mexikanischen Rechtssystems. So verfügt Mexiko heute über Gesetze, die internationalen Standards entsprechen und ausländischen Unternehmen ohne Zweifel ausreichende Rechtssicherheit für mögliche Investitionen in Mexiko bieten. Vereinfacht dargestellt stehen einem deutschen Unternehmen folgende Möglichkeiten zur Verfügung, um in Mexiko geschäftlich tätig zu werden: Der Verkauf und Export von Gütern aus Deutschland nach Mexiko; oder eine direkte Investition in Mexiko, etwa durch Gründung einer Filiale oder einer eigenständigen Tochtergesellschaft, durch Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen oder durch Erwerb eines solchen. Im Fall von direkten Verkäufen nach Mexiko werden unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen des Außenhandels- und Zollrechts, das Handelsvertreterrecht und natürlich auch die Vorschriften und Normen zu beachten sein, welche von den mexikanischen Behörden zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der Umwelt und der menschlichen Gesundheit geschaffen worden sind. Auch die Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes sollten nicht außer Acht gelassen werden, wenn sich ein deutsches Unternehmen entschließt, Produkte auf dem mexikanischen Markt anzubieten. Investitionsrecht Im Falle einer geplanten direkten Investition in Mexiko wird in einem ersten Schritt zu prüfen sein, ob das spezifische finanzielle Engagement nach dem Gesetz über ausländische Investitionen überhaupt zulässig ist. Da das erwähnte Gesetz jedoch dem Grundsatz der Investitionsfreiheit folgt, wird dies in den meisten Fällen zu bejahen sein. Nur einige wenige strategische Bereiche (beispiels- 22 Exporthandbuch NAFTA weise Petrochemie und Erdöl) sind für den Staat reserviert. Andere Wirtschaftszweige, wie zum Beispiel Personentransport oder Radio und Fernsehen, sind hingegen mexikanischen Gesellschaften vorbehalten. Darüber hinaus ist bei bestimmten Aktivitäten eine ausländische Beteiligung am Kapital der Gesellschaft nur bis zu einem gewissen Prozentsatz erlaubt oder an eine Genehmigung gebunden, auch wenn die zahlreichen Freihandelsabkommen diesbezüglich oft Ausnahmen vorsehen. Die Investition kann durch Kauf eines bestehenden Unternehmens oder die Beteiligung an einem ebensolchen erfolgen. In diesem Fall ist unbedingt anzuraten, zuvor eine detaillierte Prüfung (due diligence) des betroffenen Unternehmens durchzuführen, um die damit verbundenen Risiken abschätzen und bewerten zu können. Die am häufigsten gewählte Form der direkten Investition in Mexiko ist die Gründung einer mexikanischen Niederlassung oder Tochtergesellschaft. Die Gründung einer Tochtergesellschaft ist dabei meist vorteilhafter, da Niederlassungen über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen und somit ein Haftungsdurchgriff auf die ausländische Muttergesellschaft besteht. Gesellschaftsrecht Bei der Gründung einer Tochtergesellschaft kommen vor allem der Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima, S.A.) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada, S. de R.L.) praktische Bedeutung zu. Beide Gesellschaften werden meist mit einem variablen und somit leichter veränderbaren Kapitalanteil gegründet, weshalb sie den Zusatz „mit variablem Kapital“ (de Capital Variable, de C.V.) im Namen führen. Das Mindestkapital ist in beiden Fällen mit 50.000 beziehungsweise 3.000 mexikanische Pesos (mex$, rund 2.990 beziehungsweise 179 Euro; 1 mex$ = 0,0598 Euro, Wechselkurs zum 1.3.11) relativ niedrig und beide Gesellschaftsformen unterliegen derselben steuerlichen Behandlung in Mexiko. Zur Vorgehensweise bei der Gründung ist anzumerken, dass in einem ersten Schritt um die Genehmigung des gewünschten Gesellschaftsnamens angesucht werden muss. Anschließend kann die formelle Gründung vor einem öffentlichen Notar vollzogen werden, der die Gründungsurkunde einschließlich der Satzung beglaubigt. Nach erfolgter Gründung sind noch verschiedene Eintragungen notwendig, bevor die Gesellschaft tatsächlich operativ tätig werden kann. Unter den weiteren, noch nicht erwähnten Rechtsbereichen, die im Fall einer direkten Investition eines Unternehmens in Mexiko von großer Bedeutung sind, muss man das Arbeitsrecht und das Steuerrecht hervorheben. Das Arbeitsrecht kennt viele Besonderheiten, weshalb eine umfassende Beratung sowohl im Bereich des Individual- als auch des Kollektivarbeitsrechts von großer Bedeutung ist. Steuerrecht Die Normen des Steuerrechts sind wiederum sehr komplex und ständigen Änderungen unterworfen. Auf Bundesebene kennt das mexikanische Steuerrecht im Wesentlichen die Einkommensteuer ISR, deren Höchststeuersatz derzeit 30% beträgt und die Unternehmensteuer IETU, die als flattax konzipiert ist und deren Steuersatz derzeit 17% beträgt, wobei jeweils die höhere der beiden Steuern zu zahlen ist. Ferner sind noch die Mehrwertsteuer zu beachten, welche derzeit 16% beträgt, und diverse Spezialsteuern für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Auf lokaler Ebene Germany Trade & Invest www.gtai.de 23 Die rechtlichen Rahmenbedingungen existieren je nach Bundesland unterschiedliche Steuern, wie etwa die Grund- und Grunderwerbssteuer. Außerdem dürfen auch die sonstigen Abgaben, wie zum Beispiel die Sozialversicherungsbeiträge, nicht unerwähnt bleiben. Eine detailliertere Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für ausländische Investitionen würde den vorgegebenen Rahmen dieses Beitrags sprengen. Auch wenn die Gesetzeslage in Mexiko für ausländische Investoren durchaus als positiv bewertet werden kann, sollten sich Unternehmen, die eine Geschäftstätigkeit in Mexiko ins Auge fassen, vor Umsetzung ihrer Pläne ausreichend rechtlich beraten lassen. Der Beitrag wurde im Auftrag der Deutsch-Mexikanischen Handelskammer von Lic. Rupert Hüttler von der Anwaltskanzlei Von Wobeser y Sierra, S.C. (Mexiko-Stadt, www.vonwobeserysierra.com) erstellt. Der Inhalt dieses Dokuments ist von allgemeiner Natur und stellt keine Rechtsberatung dar. 24 Exporthandbuch NAFTA Vorteile der NAFTA am Beispiel von Industriebranchen Vorteile der NAFTA am Beispiel von Industriebranchen 4. Vorteile der NAFTA am Beispiel von Industriebranchen 4.1. Deutsche Unternehmen der Kfz-Branche expandieren in Nordamerika Für die deutsche Automobilindustrie ist die NAFTA eine der wichtigsten Zielregionen für Exporte und Direktinvestitionen. Gründe sind die hohe Nachfrage auf dem US-Markt sowie die bestehenden und expansionsfähigen Fertigungskapazitäten in den drei Mitgliedstaaten. Der Anteil deutscher Pkw an den Verkäufen auf dem US-Markt lag 2010 bei 7,5%, mit steigender Tendenz. Sowohl OEMs (original equipment manufacturer) wie VW, BMW und Daimler und hunderte deutsche Zulieferbetriebe haben sich in Nordamerika mit einer eigenen Fertigung niedergelassen. Auf die NAFTA entfallen 12% der im Ausland gefertigten Pkw deutscher Marken. Etwa ein Drittel der Produktion verbleibt innerhalb der Freihandelszone, die restlichen zwei Drittel werden auf Drittmärkte exportiert. Im Jahr 2011 nimmt VW im neuen Werk in Chattanooga die Produktion eines für Nordamerika zugeschnittenen kostengünstigen Passat-Sondermodells auf. Der Anteil deutscher Hersteller an der Fahrzeugmontage in Nordamerika dürfte perspektivisch weiter wachsen. Für die Folgejahre erwägen die im Absatz erfolgreichen Premiumhersteller Audi und Porsche, die Märkte mit örtlich montierten Fahrzeugen zu bedienen. Damit wären beide Unternehmen von den teilweise erheblichen Kursschwankungen zwischen dem US-Dollar und dem Euro unabhängig. Hinzu kommen betriebswirtschaftliche Vorteile durch eine Ansiedlung in unmittelbarer Marktnähe. Bei Porsche wird diese Investitionsmöglichkeit 2011 diskutiert. Audi plant, bis 2015 eine Entscheidung zu treffen. Die Kfz-Industrie der Mitgliedsländer ist seit der NAFTA-Gründung enger zusammengerückt und bildet aufgrund der Lieferabhängigkeiten de facto eine Einheit. Kanada ist für die drei großen Detroiter Automobilhersteller GM, Ford und Chrysler, aber auch für Toyota und Nissan vor allem ein qualitätsfokussierter Produktionsstandort mit einem hohen Anteil an örtlich erbrachter Forschung und Entwicklung. Auch die kurzen Wege zu den Fertigungskapazitäten in den USA sprechen für den Standort. Die mexikanischen Werke erweisen sich aufgrund ihrer Kostenstruktur als sehr vorteilhaft. Dies hat GM und Chrysler dazu bewogen, im Zuge ihrer Konkursverfahren von Werkschließungen im südlichen Nachbarland weitgehend Abstand zu nehmen. Die Unternehmen haben sogar weitere Fertigungen dorthin verlagert. Gemäß einer Studie von Statistics Canada aus dem Jahr 2009 liegen die kanadischen Automobilstandorte Montreal, London, Waterloo, Windsor und mit einigem Abstand Oshawa und Toronto im Kostenvergleich zwischen den sehr günstigen mexikanischen Regionen Aguascalientes, Puebla und Monterrey sowie den in Relation dazu kostenintensiven US-amerikanischen Regionen um Indianapolis, Dayton und Detroit. Die mexikanische Kfz-Produktion hat sich 2010 im Zuge der anziehenden Nachfrage in den USA und auf den Weltmärkten kräftig erholt. Während der Wirtschaftskrise ging der Aufbau neuer Produktions- und Zulieferbetriebe zwar langsamer vonstatten, zum Stillstand gekommen sind die Germany Trade & Invest www.gtai.de 25 Vorteile der NAFTA am Beispiel von Industriebranchen Arbeiten aber nicht. Mitte 2010 hat VW in Puebla für etwa 1 Mrd. US$ eine Fertigung für den überarbeiteten Jetta in Betrieb genommen. Der Konzern wird 2013 zusätzlich ein Motorenwerk in Silao eröffnen. Aber auch andere Hersteller planen Großprojekte. GM investiert beispielsweise 500 Mio. US$ in den Ausbau der Produktion in Ramos Arizpe im Bundesstaat Coahuila. Die mexikanische Kfz-Produktion könnte bei dieser Dynamik in den kommenden fünf Jahren um rund 20% zulegen. Davon profitiert die Kfz-Teile-Industrie des Landes. Deutsche OEMs mit Endfertigungen in den USA haben aus diesem Grund vor Ort Einkaufsbüros eingerichtet. Weitere Vorteile sind die günstigen Lieferpreise bei gleich hohen Qualitätsansprüchen wie in Kanada und den USA. Kfz-Produktion nach Montagefabriken Hersteller/Standort gefertigte Stückzahl Ford / Kansas City, Missouri 437.777 VW / Puebla, Mexiko 430.653 Toyota / Georgetown, Kentucky 374.421 Honda / Marysville, Ohio 342.786 Nissan / Aguascalientes, Mexiko 327.125 Chrysler / Windsor, Ontario 313.332 Ford / Hermosillo, Mexiko 312.332 Ford / Dearborn, Michigan 311.547 GM / Fairfax Assembly, Kansas 309.025 City, Kanada Hyundai / Montgomery, Alabama 308.112 Modell Pickup F-Serie Sedan Jetta Sedan Camry Sedan Accord Sedan Versa Minivan Dodge Grand Caravan Sedan Fusion Pickup F-Serie Sedan Chevrolet Malibu Sedan Sonata Quelle: Automotive News Data Center; Stand: 25.12.10 Für Kanada liefert eine florierende Automobilindustrie - wie auch in Mexiko - einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung. Die kanadische Automobilbranche stellt mit 1.300 Unternehmensniederlassungen und 110.000 direkten sowie 330.000 indirekten Arbeitsplätzen den größten nationalen Industriezweig dar. Rund 2,6 Mio. Fahrzeuge werden aktuell pro Jahr im Land gefertigt. Davon gehen mehr als 80% in den Export, zum Großteil in die USA. Von den produzierten Zulieferteilen und Komponenten werden über 50% an ausländische Abnehmer geliefert. Zu den OEMs in Kanada gehören Toyota (zwei Fabriken in Cambridge, eine in Woodstock), Honda (zwei Fabriken in Alsiton), GM (zwei Fabriken in Oshawa, eine in Ingersoll), Chrysler (je eine Fabrik in Brampton und Windsor) sowie Ford (je eine Fabrik in Oakville und St. Thomas). Die Zulieferindustrie ist ebenfalls weit entwickelt und wird von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt. Testlabore und Forschungseinrichtungen in den Clusterregionen Southern Ontario, Montreal und Quebec beschäftigen sich unter anderen mit Methoden der Metallbearbeitung, der Entwicklung innovativer Materialien sowie der Optimierung von Montageprozessen. Die US-Automobilindustrie schlug 2010 einen Erholungskurs ein. Der Absatz von Neuwagen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1 Mio. Einheiten auf 12,5 Mio. Fahrzeuge. Die Konzerne GM und Chrysler gelten inzwischen als weitgehend saniert. Ford kann auf eines der profitabelsten Jahre zurückblicken. 26 Exporthandbuch NAFTA Auch hinsichtlich technologischer Fortschritte ist der US-Markt äußerst attraktiv. Zum Jahreswechsel 2010/11 gingen die ersten Serienfahrzeuge mit einer neuen Generation von alternativen Antrieben (Elektrofahrzeuge sowie Hybrids) an den Verkaufsstart. Die US-Regierung unterstützt diese Entwicklung mit Zuschüssen für Forschung und Entwicklung sowie zur Absatzförderung in Höhe von 1,5 Mrd. US$. Hinzu kommen Förderprogramme seitens der Bundesstaaten. Die Relevanz der USA für die deutsche Automobilindustrie bleibt ungebrochen hoch. Autor: Ullrich Umann - Germany Trade & Invest (New York) Die kostenlose Publikation „Branche kompakt - Kfz-Industrie und Kfz-Teile“, die für alle drei NAFTA-Staaten erhältlich ist, bietet weitere Informationen zur Automobilindustrie (www.gtai.de). 4.2. Herstellung von Elektrohausgeräten innerhalb der NAFTA sehr profitabel Basis für die guten Voraussetzungen für die Herstellung von Elektrohausgeräten in Nordamerika ist die Größe des Marktes mit 444 Mio. Konsumenten. Das Absatzvolumen beträgt etwa 50 Mrd. US$, wovon 36 Mrd. US$ auf die USA entfallen. Zudem bieten die moderaten Personalkosten für manuelle Tätigkeiten in Mexiko günstige Produktionsmöglichkeiten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Freihandels mit über 40 Staaten aus der NAFTA heraus. Anders als in der Automobilindustrie ist die Herstellung von Elektrohausgeräten über die drei Mitgliedstaaten ungleich verteilt - die Produktionszentren haben sich in den zurück liegenden 17 Jahren nach Mexiko verlagert. In den ersten zehn Jahren nach Gründung der NAFTA waren die Lohnstückkosten, bei geographischer Nähe zu den USA und weitgehend zu vernachlässigenden Wechselkursschwankungen zwischen dem US-Dollar und dem mexikanischen Peso die ausschlaggebenden Gründe für den Standort. Mit den Jahren optimierten die mexikanische Regierung sowie einzelne Bundesstaaten die Investitionsbedingungen durch ein spezielles Sektorprogramm einschließlich großzügiger Zuschüsse und Steuererleichterungen in den ersten Jahren nach der Ansiedlung. Die Einfuhr von Ausgangsmaterialien und Zulieferteilen wurde wesentlich erleichtert. Stundenlöhne in der Branche von aktuell 2,3 US$ (2008: 2,7 US$) sind für die Unternehmen ein weiteres Argument pro Mexiko. Zudem ist eine ausgebaute Zulieferindustrie angesiedelt. Im Ergebnis ist die Industrie für Elektrohausgeräte in der Südflanke der NAFTA schnell gewachsen und die Ausfuhren Richtung Norden stark gestiegen. Wurde Mitte der 90er Jahre in den USA ein Viertel des Bedarfs an Elektrohausgeräten durch Importe gedeckt, stieg der Anteil zehn Jahre später auf mehr als das Doppelte an. Mexiko bedient inzwischen einen großen Teil des Bedarfs in Kanada und den USA an Elektroherden, Kühlschränken, Waschmaschinen und Wäschetrocknern und beliefert darüber hinaus zahlreiche Staaten in Mittel- und Südamerika. Germany Trade & Invest www.gtai.de 27 Vorteile der NAFTA am Beispiel von Industriebranchen Lieferungen von Elektrohausgeräten innerhalb der NAFTA (in Mrd. US$) 2001 Exporte von Mexiko in die USA 1,9 US-Exporte nach Mexiko 0,4 Exporte von Kanada in die USA 0,7 US-Exporte nach Kanada 1,0 2010 3,1 0,2 0,5 1,0 Quelle: Germany Trade & Invest Insbesondere koreanische, US-amerikanische und schwedische Investoren haben sich in Mexiko engagiert, entweder durch eine Erweiterung der Kapazitäten oder eine Verlagerung der Produktion aus den USA. So etablierte sich beispielsweise das US-Unternehmen ACRO Automation Systems als ein wichtiger Anbieter von Automatisierungs-, Verpackungs- und Schweißtechnik sowie von kompletten Montagelinien für die mexikanischen Hersteller von Elektrohausgeräten. In MexikoStadt sowie in Hermosillo verfügt ACRO über zwei Service-Niederlassungen. Der Vertrieb wird von Queretaro aus gesteuert. Für deutsche Unternehmen, die zum Beispiel im Bereich Automatisierungstechnik schon vor Ort vertreten sind, bieten sich Chancen als Technologielieferanten für die Hersteller von Elektrohausgeräten. Bosch unterhält eine Produktion in Mexiko-Stadt (BSH Electrodomesticos), Miele ist vor Ort ausschließlich im Vertrieb seiner Produkte tätig. Im Bereich der Zulieferindustrie siedeln sich nicht alle Hersteller in Mexiko an, sondern verbleiben zum Teil auf US-amerikanischer Seite, um von Sonderprogrammen der US-Bundesstaaten New Mexico und Texas (unter anderem dem „Maquila Supplier Program“) zu profitieren. Die Transporte zu den Montagewerken der Endfertigung sind unproblematisch, da sich die meisten Hersteller von Elektrohausgeräten ebenfalls entlang der Staatsgrenze - auf mexikanischer Seite - niedergelassen haben. Die Teileimporte aus den USA dürfen nicht mehr als 40% an allen Baugruppen ausmachen, um einen lokalen Anteil am Endprodukt von mindestens 60% nachweisen zu können. Nur dann ist der zollfreie Transport innerhalb der NAFTA möglich. Autor: Ullrich Umann - Germany Trade & Invest (New York) 28 Exporthandbuch NAFTA Erfahrungsberichte deutscher Produktionsniederlassungen Erfahrungsberichte deutscher Produktionsniederlassungen 5. Erfahrungsberichte deutscher Produktionsniederlassungen 5.1. NAFTA als Schlüssel für den grenzüberschreitenden Erfolg Für einen weltweit operierenden Technologiekonzern wie die Schunk-Gruppe bedeutet die Fortentwicklung des NAFTA-Abkommens einen Gewinn an unternehmerischer Flexibilität. Die mittelständisch geprägte Unternehmensgruppe unterhält ein internationales Netzwerk weitgehend selbständiger Einzelgesellschaften und ist bereits seit 30 Jahren grenzübergreifend in der NAFTARegion tätig. Konkret ist Schunk vor Ort mit mehreren Standorten in den USA sowie zweien in Mexiko vertreten. Jede Produktionsstätte beliefert einen anderen Teilbereich aus den Kernmärkten Kohlenstofftechnik und Keramik. Zum Kundenstamm gehören Motorenhersteller sowie Firmen der Wind-, Solar-, Luftfahrt-, Hochofen-, Transport- und Bergbauindustrien. Die NAFTA erlaubt es Schunk, im nordamerikanischen Wirtschaftsraum eine lokale Produktionsstrategie unter politisch und rechtlich stabilen Rahmenbedingungen zu verfolgen. Arbeitsintensive Produktion wurde über die letzten fünf Jahre zunehmend nach Mexiko verlagert, wobei Schunk überwiegend seinem Kundenstamm aus dem US-amerikanischen Automobilgeschäft folgte. Markus Schyboll, Geschäftsführer von Schunk North America, beschreibt die in Mexiko gemachten Erfahrungen als überwiegend positiv. Jedoch räumt er ein, dass gewisse betriebliche Veränderungen zunächst deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen können als in Deutschland oder beispielsweise den USA. So dauerte es in Schunks Fall drei Monate, bis die entsprechenden Stromleitungen für ein neues Gebäude ordnungsgemäß verlegt waren. Den Schlüssel zum grenzübergreifenden Erfolg in der NAFTA-Region sieht er darin, strukturelle Stärken und Schwächen des jeweiligen Standorts zu erkennen und Projekt- und Prozessabläufe entsprechend realistisch zu planen. So können strukturelle Unterschiede durch unternehmerische Voraussicht und Erfahrungsaustausch ausgeglichen werden - in den mexikanischen Schunk-Werken wird bereits heute mit den gleichen hoch entwickelten Maschinen wie in Deutschland und den USA gearbeitet. Größere Herausforderungen sieht Schyboll derzeit noch auf der gesellschaftlichen Ebene: Der „Drogenkrieg“ in Mexiko sei ein potenzielles Problem für alle dort ansässigen Unternehmen. Bei der lokalen Standortfrage hat sich Schunk für einen Betrieb in Toluca (Estado de México), östlich von Mexiko-Stadt, entschieden, so dass die Geschäfte dadurch nicht beeinflusst werden. Firmen mit Niederlassungen in der Nähe zur US-Grenze haben laut Schunk größere Schwierigkeiten. „Es ist Mexiko zu wünschen, dass der Drogenkrieg keinen negativen Einfluss auf zukünftige Investitionen und Geschäfte hat. Sowohl Mexiko als auch die USA brauchen Auslandsinvestitionen, um mehr Arbeitsplätze schaffen zu können. Deshalb ist es im Interesse beider Länder, dass eine Lösung für diesen Konflikt gefunden wird“, so Markus Schyboll. Germany Trade & Invest www.gtai.de 29 Erfahrungsberichte deutscher Produktionsniederlassungen Insgesamt sieht Schunk im NAFTA-Abkommen einen notwendigen Zugewinn an unternehmerischer Flexibilität. Firmen in der Freihandelszone sind auf die Politik der „offenen Grenzen“ angewiesen, um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben - dies macht die NAFTA für Nordamerika ebenso wichtig wie die Europäische Union für Europa. Der Beitrag wurde durch die Deutsch-Amerikanische Handelskammer des Mittleren Westens (Chicago) erstellt. 5.2. Umfangreiche Unterstützung bei der Unternehmensansiedlung Das deutsche Unternehmen ENERCON hat seine erste Windkraftanlage in Kanada 2001 errichtet und fühlt sich seither sehr wohl auf dem kanadischen Markt. Im Jahr 2006 eröffnete ENERCON eine Serviceniederlassung mit verschiedenen Büros in den einzelnen Provinzen, um die Wartung der Anlagen und Kundenzufriedenheit sicherzustellen. Seit 2009 hat ENERCON ein eigenes Büro in Montreal. Windenergie ist in Kanada ein großes Thema und bietet deutschen Unternehmen gute Absatzchancen. „Wir sind in Kanada aktiv geworden, weil regenerative Energien eine zunehmende Rolle gespielt, beziehungsweise ein großes Entwicklungspotential im Land haben. In den USA sind wir nicht aktiv, weil wir nur einen Markt nach dem anderen sinnvoll bedienen können und wollen“, erklärt Michael Weidemann, Leiter Repräsentanz bei ENERCON Canada Inc. Als die Entscheidung anstand, den nordamerikanischen Markt zu betreten, fiel die Wahl umgehend auf Kanada. Das Unternehmen war der Meinung, dass Kanada der etwas „europäischere Markt“ sei, so Weidemann, was sich anschließend im Wesentlichen bestätigt hat. Im Jahr 2008 hat ENERCON Canada Inc. erfolgreich an einer Ausschreibung in Quebec teilgenommen und im Zuge dessen eine Produktionsstätte an diesem Standort gegründet. Der Windanlagenbauer hat beim Aufbau der Produktion zudem eine reibungslose Kooperation auf allen staatlichen Ebenen erfahren. Die Stadtverwaltung sei auch bei der Ausbildung von Arbeitskräften und der Grundstücksbeschaffung sehr behilflich gewesen, erinnert sich Weidemann. Direkte Finanzsubventionen der Provinz habe es nicht gegeben, was aber auch nicht ausschlaggebend für die Standortwahl gewesen ist. ENERCON ist ein Windenergieanlagenhersteller, der seit über 25 Jahren weltweit agiert. Das Unternehmen ist seit 1990 Marktführer in Deutschland, „was wir unseren modernen und getriebefreien Anlagen und dem Vollwartungskonzept verdanken“, erklärt Weidemann. Mit der Unternehmensgründung 1984 begann Diplomingenieur Aloys Wobben die ökonomisch-ökologische Erfolgsgeschichte von ENERCON. Ein kleines Team von Ingenieuren entwickelte die erste Anlage mit 55 kW Nennleistung. Waren die ersten Anlagengenerationen noch mit Getriebe ausgestattet, folgte 1992 mit der ENERCON E-40/500 kW der konsequente Umstieg auf die getriebelose Anlagentechnik. Das innovative Antriebssystem aus wenigen drehenden Bauteilen ermöglicht einen nahezu reibungslosen Energiefluss. Die mechanische Belastung, die Betriebskosten und der Wartungsaufwand werden redu- 30 Exporthandbuch NAFTA ziert, die Lebensdauer der Anlagen erhöht sich. Mit mehr als 16.000 installierten Windenergieanlagen in über 30 Ländern zählt ENERCON auch international zu den führenden Herstellern. Forschung und Entwicklung, Produktion und Vertrieb werden kontinuierlich ausgebaut. Kanada ist für das Unternehmen, zumindest, was den nordamerikanischen Markt betrifft, vorerst ausreichend. Das Unternehmen hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Pläne, in die USA oder nach Mexiko zu expandieren. Der Beitrag wurde im Auftrag der Deutsch-Kanadischen Auslandshandelskammer erstellt. 5.3. Günstige Personalkosten sprechen für Mexiko Im September 2010 kündigte Volkswagen den Bau eines Motorenwerks im zentralen Bundesstaat Guanajuato an. Warum fiel die Wahl auf Mexiko und nicht auf die USA, wo Volkswagen zurzeit im Bundesstaat Tennessee ein neues Fertigungswerk errichtet, in dem ein Mittelklassemodell („New Midsize Sedan“) vom Band laufen soll? Thomas Karig, zuständig für Unternehmensbeziehungen und Strategie bei Volkswagen de México, nennt neben den niedrigeren Herstellungskosten und der Tatsache, dass die Motoren vor allem für Modelle konzipiert sind, die in Mexiko gefertigt werden, zwei weitere Punkte: Erfahrung und Infrastruktur. „Wir haben 40 Jahre Erfahrung im Motorenbau bei VW in Mexiko, was in den USA nicht der Fall ist.“ Zudem habe sich im mexikanischen Automobilsektor inzwischen eine solide Zulieferindustrie etabliert, so dass der Standortvorteil über mehrere Wertschöpfungsstufen genutzt werden kann. Wichtigster mexikanischer Standortfaktor seien aber, vor allem für nicht-amerikanische Unternehmen, die zahlreichen Handelsabkommen. „Kein anderes Land der Welt hat diese Handelsvorteile im Automobilsektor. Ohne diese wäre eine globale Strategie, wie die von VW de México, nicht denkbar“, so Karig. Diesen Vorteil sehen offenbar viele Automobilhersteller. Neben Volkswagen unterhalten auch Chrysler, Ford, General Motors, Honda, Nissan-Renault und Toyota Montagefabriken im Land. Dass allerdings die Ansiedlung von Zulieferbetrieben noch nicht abgeschlossen ist, zeigt das Beispiel Allgaier: Das Unternehmen fertigt seit 2009 in Mexiko-Stadt Pressteile und Komponenten für die im NAFTA-Raum ansässige Automobil- und Zulieferindustrie. Hier unterstreicht man den Vorteil Personalkosten, der für Mexiko spreche: „Sie sind deutlich niedriger als in den USA oder Kanada“. Verbesserungswürdig sind aus Sicht des Unternehmens neben der Qualifikation der Arbeitnehmer aber die Rechtssicherheit und die persönliche Sicherheit im Land. Seit 2006 ist E.G.O. Componentes Electrónicos, S.A. de C.V. in Mexiko ansässig. Das Unternehmen, das elektronische Steuerungen für die Haushaltsgeräteindustrie fertigt, entschied sich für einen Produktionsstandort im zentralmexikanischen Bundesstaat Querétaro, von dem aus über den sogenannten NAFTA-Highway die USA verhältnismäßig rasch erreichbar ist. Infrastruktur und Produktionskosten waren auch die Gründe, die für einen Standort in Mexiko sprachen. „In Zentralamerika könnten wir sicher noch günstiger produzieren, aber die Infrastruktur wäre dann ein ernsthaftes Problem“, sagt Jörg Schädler, Geschäftsführer von E.G.O. Ein weiteres Argument für Mexiko: Immer mehr große Hausgeräte-Produzenten verlegen ihre Fertigungsstätten in das Land. Germany Trade & Invest www.gtai.de 31 Erfahrungsberichte deutscher Produktionsniederlassungen Verbesserungswürdig ist aus Schädlers Sicht der hohe bürokratische Aufwand, der mit dem Imund Export im NAFTA-Raum verbunden ist. Auch die bürokratischen Hindernisse etwa im Finanzbereich seien enorm: „Obwohl es oft nur um Kleinigkeiten geht, muss der legale Repräsentant der Firma persönlich im Finanzamt erscheinen. Betrachtet man den gesamten Verwaltungsaufwand von der Kostenseite, so sind diese einfach zu hoch“. Autor: Björn Lisker - Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (Mexiko-Stadt) 32 Exporthandbuch NAFTA Erfahrungsberichte deutscher Handelsniederlassungen Erfahrungsberichte deutscher Handelsniederlassungen 6. Erfahrungsberichte deutscher Handelsniederlassungen 6.1. Größe des US-Marktes bietet Chancen Hoffmann & Krippner, europäischer Marktführer flexibler Eingabesysteme, eröffnete im Februar 2008 eine Niederlassung in den USA. Da Hoffmann & Krippner sich zunächst ausschließlich auf den US-Markt konzentrieren wollte, spielten Kanada und Mexiko bei der Standortentscheidung zunächst eine untergeordnete Rolle. Guido Woska, CEO von Hoffmann & Krippner begründete die Entscheidung, eine Geschäftspräsenz in den USA aufzubauen, wie folgt: „Unsere kundenspezifischen Produkte im Bereich Eingabesysteme und Human Machine Interfaces sowie Sensorik erfordern eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kunden, da das Geschäft insgesamt sehr projektbezogen ist. Fast alle Hoffmann & Krippner - Kunden in der NAFTA-Zone sind in den USA angesiedelt, es gibt nur wenige Kunden in Kanada. Mexiko ist bisher kaum von Bedeutung für Hoffmann & Krippner. (...) Für Standardprodukte gibt es in Kanada einen Vertriebspartner, der Export funktioniert recht gut und problemlos.“ Bei der Standortwahl innerhalb der USA entschied sich Hoffmann & Krippner für Peachtree City, Georgia, in unmittelbarer Nähe zu Atlanta. Auch heute ist Guido Woska noch sehr zufrieden: „Der Standort Atlanta ist für das Geschäftsmodell von Hoffmann & Krippner ideal, da viele Flugverbindungen nach Deutschland bestehen, somit kann die Fracht oft auch innerhalb von 24 Stunden im Lager in den USA sein. Außerdem sind fast alle Ziele in den USA non-stop zu erreichen, was den Vertrieb sehr erleichtert.“ Aufgrund der bisherigen Entwicklungen auf dem US-Markt war der Entschluss, Hoffmann & Krippners Unternehmenstätigkeit inmitten der Weltwirtschaftskrise in den USA zu forcieren, genau richtig. Bereits drei Jahre nach Erröffnung der Niederlassung in den USA zählen führende US-amerikanische Unternehmen zu den Abnehmern von Hoffmann & Krippners Produkten. Zu den belieferten Unternehmen gehören unter anderem Hersteller aus der Luftfahrt- und Verteidigungsindustrie, der Unterhaltungelektronik sowie Unternehmen, die sich mit Robotik beschäftigen. Ein besonderer Erfolg stellt zudem die Unterzeichnung einer langjährigen Vereinbarung mit MOOG Inc. dar, eine Serie an innovativen Positionssensoren für Raumfahrtprojekte zu entwickeln und zu produzieren. Guido Woska könnte sich zukünftig auch die Produktionsaufnahme in den USA als Alternative zum bisherigen Exportgeschäft vorstellen: „Die Möglichkeiten einer Produktion in den USA wird regelmäßig geprüft, die Bedingungen in Georgia wären durch Förderprogramme und die Verfügbarkeit von Fachpersonal sehr gut.“ Zudem bietet der Süden der USA durch ein günstiges Geschäftsklima Kosteneinsparpotenziale für Unternehmen. Das Lohnniveau sowie die Lebenshaltungskosten fallen vergleichsweise relativ niedrig aus und der Gewerkschaftseinfluss ist in Georgia eher gering. Der Beitrag wurde von der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in Atlanta erstellt. Germany Trade & Invest www.gtai.de 33 Erfahrungsberichte deutscher Handelsniederlassungen 6.2. Kanadische Wirtschaftsförderer empfangen mit offenen Armen Der Kofferhersteller RIMOWA hat seit 2008 eine Produktionsstätte in Camebridge (Ontario/Kanada). Über 90% der Koffer werden allerdings in die USA verkauft und nur 5% bleiben vor Ort. In Mexiko existiert ein Händler, der RIMOWA-Produkte vertreibt. Der mexikanische Markt stand laut Carsten Kulcke, Geschäftsführer von RIMOWA Canada, nie im Fokus und ein Markteintritt wurde nicht aktiv betrieben. Das Unternehmen konzentriert sich auf die USA und Kanada. Für RIMOWA war die NAFTA ausschlaggebend bei der Entscheidung, den nordamerikanischen Markt zu betreten. Zollfreiheit innerhalb der Märkte und eine meist unkomplizierte Verteilung der Produkte in den USA von Kanada aus waren gute Gründe, den Schritt über den großen Teich zu wagen. RIMOWA hat derzeit Boutiquen auf Hawaii, in Beverly Hills und Toronto. Weitere Fachgeschäfte und Kaufhäuser in Kanada und vor allem in den USA vertreiben RIMOWA-Produkte. Das Unternehmen verfügt über jeweils ein Vertriebslager in Buffalo und San Francisco. Obwohl RIMOWA den Großteil der Waren in die USA verkauft, hatte sich die Geschäftsleitung dafür entschieden, die Produktion in Kanada aufzubauen. Gründe hierfür waren vor allem die positiven Erfahrungen mit den kanadischen Wirtschaftsfördereinrichtungen und Behörden. „Man empfing uns mit offenen Armen. Wir wurden sofort mit Informationen über potentielle Standorte, Besonderheiten der Region und Regularien versorgt“, erinnert sich Kulcke. In den USA habe es deutlich mehr Zurückhaltung gegenüber dem Vorhaben des Kofferherstellers gegeben. Bevor das Unternehmen vor zwei Jahren die Produktion in Nordamerika begann, waren Vertriebspartner in den USA und Kanada für den Verkauf zuständig. Der US-Vertriebspartner sei sehr aktiv gewesen und habe eine ausgezeichnete Grundlage für das Unternehmen geschaffen, so dass RIMOWA nun mit einem Vertriebsleiter in Dallas auf einer fundierten Basis tätig sein und den Vertrieb selbst steuern kann. Der kanadische Counterpart hatte diesbezüglich weniger gute Arbeit geleistet. Dennoch sprachen mehr Argumente für eine Produktionsstätte in Kanada. „Kanada als Produktionsstandort war ein Volltreffer“, kann Kulcke rückblickend sagen. Das Unternehmen findet in Camebridge und Umgebung alles, was für die Produktion nötig ist: technisches Know-how, ausreichend Zulieferer und eine Auswahl an qualitativ hochwertigen Ersatzteilen. Ebenfalls ausschlaggebend für die Standortwahl war die ausgezeichnete Fluganbindung TorontoFrankfurt. „Das Management muss schnell und einfach vor Ort sein können. Viele Standorte in den USA haben keine so gute Fluganbindung nach Europa“, so Kulcke. RIMOWA ist auch sehr zufrieden mit dem Fachpersonal, dass das Unternehmen in Kanada rekrutieren konnte. Probleme werden hier nachhaltig und innovativ gelöst. Die Qualität der Produkte sei auf Augenhöhe mit jener in Deutschland. Zudem sei das Rechtsystem in Kanada laut Kulcke weitaus angenehmer als in den USA. „Wir hatten noch keine langjährigen Rechtstreitigkeiten. Unsere Anwälte sind zu 90% damit beschäftigt, Verträge aufzusetzen und nur 10% betreffen Auseinandersetzungen mit einem Streitpartner. Auch die Importbestimmungen sind meist einfach zu handhaben. Hier und da tauchen Schwierigkeiten auf, die mit den kanadischen Behörden zu diskutieren sind, aber stets konnte eine Lösung gefunden werden.“ 34 Exporthandbuch NAFTA Die Kooperation zwischen den kanadischen und US-Behörden bewertet Kulcke als angemessen. „Als das Unternehmen im nordamerikanischen Markt anfing, gab es noch mehr Formulare auszufüllen, erinnert er sich. Die Lieferungen mussten genauestens dokumentiert werden; dies bedeutete viel Arbeit am Anfang. Heute bringen LKWs fast täglich Ladungen mit Ware über die Grenze nach Buffalo und selten werden diese von den Zollbehörden beanstandet.“ Der Beitrag wurde im Auftrag der Deutsch-Kanadischen Auslandshandelskammer erstellt. 6.3. Nähe zum Kunden in Mexiko entscheidend Die Mexiko-Niederlassung der Firma Multivac verkauft Verpackungsmaschinen für die Lebensmittel- und Pharmaindustrie. Die Gründung von Multivac México, S.A. de C.V. im Jahre 2004 folgte aus der Notwendigkeit, dicht am Kunden zu sein und einen interessanten mexikanischen Binnenmarkt mit 107 Mio. Konsumenten bedienen zu können. In den USA war das Unternehmen bereits präsent, aber die Betreuung von Kunden ließ sich von dort aus nicht zufriedenstellend realisieren. „Um die lokalen Bedürfnisse zu befriedigen, muss man am Ort sein“, sagt Geschäftsführer Arndt Pechthold. Er begann mit einem Team aus drei Mitarbeitern, heute sind es 54. Die Hoffnungen in den mexikanischen Markt bewahrheiteten sich: Bis 2010 verzwanzigfachte sich der Umsatz des Unternehmens. „Nach wie vor sprechen die weit über dem europäischen Niveau liegenden Wachstumsmöglichkeiten für Mexiko“, sagt Pechthold. Die demographische Struktur mit einer überwiegend jungen, an technischen Innovationen interessierten Bevölkerung biete ein großes Potenzial für den Maschinenhersteller. Als problematisch bezeichnet er die Ausbildungssituation. „Einen gut ausgebildeten Ingenieur, den man problemlos in die Firma übernehmen könnte, findet man nicht“. Unternehmen müssten selbst ausbilden: „Techniker und Verkäufer schicken wir nach Deutschland, wo ein Teil der technischen Ausbildung geleistet wird“, so Pechthold abschließend. Das kostet und hat den Nachteil, dass gut ausgebildete Fachkräfte anschließend attraktive Angebote von der Konkurrenz bekommen. Das Problem kennt auch Steffen Huber, Geschäftsführer von Endress + Hauser México, das Instrumentierung, Prozessautomatisierung und Lösungen für die Industrien Öl und Gas, Getränke und Nahrungsmittel, Chemie und Petrochemie, Bergbau sowie Energie und Wasseraufbereitung anbietet. „Die Gruppe der qualifizierten Bewerber ist klein, und alle Firmen kennen ziemlich schnell sämtliche potenziellen Kandidaten“, sagt er. Die fehlenden Fachkenntnisse seien aber mitunter auch auf Kundenseite ein Problem. „Wenn Sie Hightech-Produkte haben, der Kunde die Technik aber nicht vollständig versteht, wird es kompliziert“. Zudem sei das fehlende langfristige Denken ein Hindernis: Etwa, wenn man dem Kunden ein Produkt anbiete, dessen höhere Kosten sich über Einsparungen beim Strom- oder Wasserverbrauch amortisierten. „Was etwa in Europa als Argument schnell überzeugt, wirkt hier nicht unbedingt; das Thema Einsparungen ist einfach weniger präsent“ . Germany Trade & Invest www.gtai.de 35 Erfahrungsberichte deutscher Handelsniederlassungen Endress + Hauser belieferte zunächst über Repräsentanten einzelne Industriebereiche, etwa die Brauereiindustrie, bevor man sich 1997 entschloss, in Mexiko einen eigenen Vertrieb aufzubauen. Die Präsenz im Land und der persönliche Kontakt zum Kunden ist in Lateinamerika noch wichtiger als in vielen anderen Ländern, weiß Huber: „Mit dem Kunden Erfolge gemeinsam zu erleben, ist extrem wichtig“. Auch für Endress + Hauser hat sich die Präsenz ausgezahlt. Heute beschäftigt das Unternehmen 64 Mitarbeiter und macht einen Umsatz von 25 Mio. US$, das Zwanzigfache des Geschäftsvolumens vor der Ansiedlung im Land. Autor: Björn Lisker - Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (Mexiko-Stadt) 36 Exporthandbuch NAFTA Logistikinfrastruktur in den NAFTA-Ländern Logistikinfrastruktur in den NAFTA-Ländern 7. Logistikinfrastruktur in den NAFTA-Ländern Besonders aufgrund der Größe des nordamerikanischen Marktes ist die Qualität der Logistikinfrastruktur für deutsche Zulieferer und Investoren ein wichtiges Thema. Die NAFTA-Staaten investieren umfangreich, um die Infrastruktur zu modernisieren. Die Weltbank hat 2009 die Logistikqualität in 155 Ländern untersucht (www.worldbank.org/lpi). Die Studie beruht auf Umfragen unter Transportunternehmern in den jeweiligen Ländern. In dem „Logistics Performance Index“ rangieren Kanada (14.) und die USA (15.) auf den vorderen Rängen. Mexiko konnte sich zwischen 2007 und 2009 um sechs Positionen auf Rang 50 vorschieben. Logistics Performance Index (LPI) der Weltbank (Rangliste) Logistics Performance Index (LPI) Deutschland 1. USA 15. Kanada 14. Mexiko 50. Qualität der Infrastruktur 1. 7. 11. 44. Quelle: Weltbank Die jährlich erscheinende Studie „World Competitiveness Report“ des Weltwirtschaftsforum (www.weforum.org) beruht stärker auf Statistiken und volkswirtschaftlichen Daten. Der Report kommt zu einer weniger schmeichelhaften Einschätzung für Mexiko. Hinsichtlich der Qualität der Infrastruktur ist das Land zwischen 2007 und 2009 unter 139 Ländern von Position 69 auf Rang 79 zurückgefallen. World Competitiveness Report (Rangliste) Straßen Schienen Deutschland Kanada USA Mexiko 5. 17. 19. 62. 5. 16. 18. 76. Flughäfen 3. 23. 32. 65. Häfen Infrastruktur insgesamt 5. 9. 14. 13. 22. 23. 89. 79. Quelle: Weltwirtschaftsforum Aus diesen Studien lässt sich ablesen, dass die Transportinfrastruktur in Mexiko nicht das Niveau aufweist wie in entwickelten Volkswirtschaften. In den vergangenen Jahren wurden Rekordsummen in den Ausbau und die Instandsetzung der Infrastruktur, vor allem der Straßen, investiert. Im Zeitraum 2007 bis 2009 wendete die mexikanische Regierung im Durchschnitt 4,5% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Investionen im Bereich Verkehr auf. Zwischen 2000 und 2006 waren es 3,5%. Germany Trade & Invest www.gtai.de 37 Logistikinfrastruktur in den NAFTA-Ländern Maßgeblich beteiligt an den gesteigerten Auslagen war das 2007 gestartete Nationale Infrastrukturprogramm mit einem Volumen von etwa 234 Mrd. US$. Ein Ziel ist es, dass Mexiko in den internationalen Ranglisten hinsichtlich der Infrastrukturqualität aufsteigt. Bis 2030 soll das Land vom derzeit 79. Rang im Global Competitiveness Report des Weltwirtschaftsforums unter die ersten 20 Länder vorrücken. Bislang konnte der angestrebte große Sprung nach vorn nicht vollzogen werden. Mit dem Infrastrukturprogramm will die Regierung zudem die Häfen ausbauen und modernisieren, damit über diese ein Teil des Asienhandels der USA abgewickelt werden kann. Ein neues Großvorhaben zum Bau eines Hafens nahe der US-Grenze an der Pazifikküste in Punta Colonet sollte einen Teil des Handelsaufkommens vom Hafen Long Beach in Kalifornien abwerben. Allerdings weist Long Beach inzwischen Überkapazitäten auf. Daher ist dieses Projekt zunächst aufgeschoben worden. Ausbauarbeiten in den Häfen Veracruz (4,1 Mrd. US$) und Lázaro Cárdenas (440 Mio. US$ für ein Containerterminal) haben sich verzögert, sollen aber ausgeschrieben werden. Auch wenn die Logistikinfrastruktur in Kanada besser ausgebaut ist als in Mexiko, haben deutsche Unternehmen einige Hürden zu nehmen. In einem Land mit kontinentalen Ausmaßen ist das Transportnetz von besonderer Bedeutung. So werden beispielsweise aus Europa importierte Pkw im Atlantikhafen Halifax angeliefert. Der gesamte Vertrieb bis in das 6.200 km entfernte Vancouver erfolgt über die Schiene und Straße, so der Geschäftsführer eines deutschen Automobilkonzerns. Angesichts der beiden dominierenden Eisenbahngesellschaften (Canadian National und Canadian Pacific), ihrer festen Preisstruktur und den teilweise auftretenden Verspätungen wäre mehr Wettbewerb wünschenswert. Engpässe bestehen auch bei den Hochseehäfen. Hier kann es im Falle von Vancouver eine Woche und länger dauern, bis die Container vom Schiff auf die Schiene kommen, so internationale Speditionsfirmen. Gerade beim Transport von sehr großen und sperrigen Maschinen und Anlagen würden hin und wieder Kapazitätsprobleme auftreten, bestätigt ein deutscher Windanlagenbauer. Die Unternehmen der Branche transportieren große Anlagen und Komponenten wie Rotorblätter und Türme mit der Bahn. Die Vielfalt an Spezialkränen, die es hierfür in Deutschland gibt, steht in Kanada noch nicht zur Verfügung. Die Situation verbessert sich jedoch langsam. Die Modernisierung des Straßen- und Brückennetzes ist eine der wesentlichen Herausforderungen der Provinzen und der kanadischen Bundesregierung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Mit dem Anfang 2009 lancierten und zwei Jahre laufenden Konjunkturpaket nahm die Regierung vor allem den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur einschließlich des öffentlichen Nahverkehrs - ins Visier. Auch in den USA ist die Modernisierung der Infrastruktur ein Schwerpunkt des 2009 aufgelegten Megakonjunkturpakets (American Recovery and Reinvestment Act). Trotz der Milliardeninvestitionen reicht das Investitionsvolumen bei weitem nicht aus, um die jahrzehntelang unterfinanzierten Transportsysteme auf der Straße, zu Wasser und auf der Schiene hinreichend zu verbessern. Selbst internationale Flughäfen entsprechen nicht mehr an jedem Ort den weltweit geltenden Maßstäben. Im „World Competitiveness Report“ rangien die USA daher bei der Flughafeninfrastruktur weltweit nur auf Position 32. 38 Exporthandbuch NAFTA In einem Bericht von 2009 bezifferte der Verband der US-amerikanischen Bauingenieure (American Society of Civil Engineers) den jährlichen Investitionsbedarf im Straßen- und Brückenbau auf etwa 200 Mrd. US$. Nach Angaben des US-Verkehrsministeriums ist landesweit der Straßenbelag auf einer Länge von etwa 260.000 km in einem unzureichenden Zustand. Weiterhin weist jede vierte Brücke Mängel auf oder ist technisch veraltet. Präsident Obama erwähnte die mangelnden Investitionen in der US-amerikanischen Infrastruktur in seiner jüngsten Rede zur Lage der Nation im Januar 2011: „Die Infrastruktur in den USA war einmal die beste der Welt, doch unsere Führungsposition ist verloren gegangen. Länder in Europa investieren mehr in Straßen und Schienenwege als wir es tun. Die VR China baut schnellere Züge und bessere Flughäfen.“ Angesichts der exorbitant hohen Staatsschulden und eines republikanisch dominierten Unterhauses, das auf Schuldenabbau und Senkung der Staatsquote in der Wirtschaft drängt, ist es fraglich, ob der Staat das notwendige Investitionsvolumen zur Modernisierung der Infrastruktur stemmen kann. Zudem ist die Haushaltslage in den US-Bundesstaaten und den Kommunen teilweise noch prekärer als auf Bundesebene. Realistische Pläne, wie mehr Privatkapital für Infrastrukturinvestitionen mobilisiert werden kann, liegen nicht auf dem Tisch. Autoren: Peter Buerstedde, Rainer Jaensch, Ullrich Umann - Germany Trade & Invest (Mexiko-Stadt, Toronto, New York) Weitere Informationen zur Infrastruktur in den NAFTA-Staaten finden Sie unter www.gtai.de. Germany Trade & Invest www.gtai.de 39 Tabellenanhang Tabellenanhang 8. Tabellenanhang USA Wirtschaftliche Eckdaten Bevölkerung Hauptstadt Korrespondenzsprachen BIP BIP pro Kopf Bevölkerungszuwachs Arbeitslosenquote Staatsverschuldung Währungsreserven Gesamtwarenimport (fob) davon aus Deutschland (fob) Gesamtwarenexport davon nach Deutschland 310,7 Mio. 1) Washington, D.C. Englisch, Spanisch 13.227 Mrd. US$ 2) 42.572 US$ 2) 0,97% 2) 9,4% 3) 13.723 Mrd. US$ 1) 4) 136,1 Mrd. US$ 5) 1.853,8 Mrd. US$ 6) 71,5 Mrd. US$ 6) 1.490,8. Mrd. US$ 6) 43,3 Mrd. US$ 6) 1) Stand: 8.11.10; 2) Prognose für Jahresende 2010; 3) Dezember 2010; 4) gesamt, einschließlich Verbindlichkeiten gegenüber bundeseigenen Institutionen; 5) Stand: 2.11.10, bestehend aus Devisenreserven, Gold, Sonderziehungsrechten und IMF-Reserve-Position; 6) 2009 Quellen: Blue Chip Economic Indicators; Bureau of Labor Statistics; U.S. Department of the Treasury; U.S. Census Bureau Gesamtwirtschaftliche Prognosen Indikatoren 1) BIP Verbrauch privat öffentlich 4) Private Anlageninvestitionen Private Wohnungsbauinvestitionen Industrieproduktion 5) Kapazitätsauslastung (in %) 5) Export (einschließlich Dienstleistungen) Import (einschließlich Dienstleistungen) Inflationsraten (in %) Verbraucherpreisindex BIP-Preisindex 40 Exporthandbuch NAFTA 2009 2) -2,6 2010 2) 2,8 2011 3) 3,1 -1,2 1,6 -17,1 -22,9 -9,3 71,6 -9,5 1,7 0,9 5,7 -3,2 5,5 74,7 12) 11,9 3,1 1,1 9,1 4,4 4,2 k.A. 7,7 -13,8 12,4 7,3 -0,4 0,9 1,6 1,0 1,7 1,5 Gesamtwirtschaftliche Prognosen Indikatoren 1) Staatsverschuldung (in % des BIP) 6) Arbeitslosenquote (in %) Durchschnittslohnkosten 7) 8) Arbeitsproduktivität 7) 8) Verfügbare Einkommen Unternehmensgewinne 8) 9) Federal Funds Target Rate (in %) 10) US$/EUR-Wechselkurs (1 Euro in US$) 11) Sparquote der Privathaushalte (in %) 2009 2) 82,2 2010 2) 93,4 2011 3) 97,6 9,3 1,9 3,5 0,6 -0,4 0,125 9,6 2,0 3,5 1,3 31,1 0,125 9,4 2,3 1,0 2,7 5,7 0,5 1,46 1,34 1,33 5,9 5,8 5,4 1) Veränderung in % gegenüber Vorjahr, außer Inflations- und Arbeitslosenrate, Sparquote, Zinssätze sowie Kapazitätsauslastung; 2) offizielle Angaben; 3) Prognosen; 4) einschließlich Investitionen; 5) einschließlich Bergbau sowie Wasser- und Energieversorgung; 6) jeweils Ende des Haushaltsjahres (30.9.), ohne Verschuldung bei bundeseigenen Institutionen; 7) ohne Landwirtschaft, einschließlich Lohnnebenkosten; 8) Angaben basierend auf den aktuellen Preisen zum Zeitpunkt der Berechnung; 9) nach Steuern; 10) jeweils am Jahresende; 11) jeweils Durchschnitt im Dezember; 12) Stand September 2010 Quellen: Office of Management and Budget, Haushaltsjahr 2011; National Association for Business Economics; Blue Chip Economic Indicators Durchschnittliche Stundenlöhne nach Wirtschaftssektoren (in US$) Mai 2007 Mai 2008 Land- und Forstwirtschaft, 11,36 11,79 Holzgewinnung, Fischerei Bergbau, Öl und Gasförderung 23,17 24,22 Versorgungswirtschaft 27,83 29,10 Bausektor 20,83 21,68 Verarbeitendes Gewerbe 20,09 20,80 Großhandel 22,55 23,41 Einzelhandel 13,37 13,73 Transport und Lagerhaltung 20,01 20,35 Information und Kultur 26,25 27,56 Finanzen und Versicherung 25,57 26,65 Immobilien 17,99 18,61 Professionelle, wissenschaftli30,47 31,75 che und technische Dienstleistungen Management von Firmen 29,93 31,31 Administration, Abfallmanage15,11 15,69 ment und Sanierung Pädagogik 21,62 22,56 Mai 2009 11,98 Germany Trade & Invest www.gtai.de 25,40 29,58 22,36 21,43 24,00 13,79 20,56 28,40 27,31 19,16 32,81 32,39 16,17 23,09 41 Tabellenanhang Durchschnittliche Stundenlöhne nach Wirtschaftssektoren (in US$) (Forts.) Mai 2007 Mai 2008 Gesundheit und soziale 20,48 21,31 Dienstleistungen Kunst, Unterhaltung und 14,58 15,08 Erholung Hotels und Restaurants 9,87 10,26 Öffentlicher Dienst 23,00 23,81 Andere Dienstleistungen 15,78 16,34 Insgesamt 20,49 21,30 Mai 2009 21,84 15,41 10,56 24,62 16,76 21,88 Quelle: Bureau of Labor Statistics Kanada Wirtschaftliche Eckdaten 1) Bevölkerung 2) Bevölkerungswachstum 3) Hauptstadt Korrespondenzsprachen BIP 4) BIP pro Kopf Brutto-Außenverschuldung 5) Währungsreserven 6) Einfuhrdeckung Warenimporte davon aus Deutschland Warenexporte davon nach Deutschland 34,1 Mio. 1,2% Ottawa Englisch, Französisch (Quebec) 1.527,3 Mrd. kan$ 45.292 kan$ 1.070,4 Mrd. kan$ 58,9 Mrd. US$ 1,8 Monate 365,1 Mrd. kan$ 10,7 Mrd. kan$ 334,7 Mrd. kan$ 3,4 Mrd. kan$ 1) Angaben für 2009, wenn nicht anders vermerkt; 2) Juli 2010; 3) Zuwachs von Juli 2009 bis Juli 2010; 4) zu Marktpreisen; 5) 2. Quartal 2010; 6) Oktober 2010 Quellen: Statistics Canada, Prognosen von Banken und Germany Trade & Invest Gesamtwirtschaftliche Prognosen Indikatoren 1) BIP (real) Bruttoanlageninvestitionen (real) Privater Verbrauch (real) Wareneinfuhr (nominal) 2) Durchschnittsstundenlohn 3) 42 Exporthandbuch NAFTA 2009 -2,5 -11,7 2010 3,0 7,5 2011 2,0 bis 2,5 8,0 bis 9,0 0,4 -15,9 22,3 3,5 10,0 22,8 2,5 bis 3,0 5,0 bis 7,0 23,3 Gesamtwirtschaftliche Prognosen Indikatoren 1) Verfügbare Einkommen (nominal) Konsumgüterpreisanstieg Arbeitslosenrate 4) Tagesgeldzinssatz der Zentralbank 5) 2009 1,7 2010 3,6 2011 2,3 bis 2,5 0,3 8,5 0,25 1,7 7,6 1,0 1,8 bis 2,0 6,8 bis 7,2 1,25 1) Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in %, falls nicht anders angegeben, 2010 Schätzung, 2011 Prognosen; 2) basierend auf kan$; 3) in kan$, jeweils im November; 4) jeweils im November; 5) jeweils zum Jahresende Quellen: Statistics Canada, Prognosen von Germany Trade & Invest Durchschnittliche Stundenlöhne nach Wirtschaftssektoren (in kan$) 2007 2008 Forstwirtschaft und Holz21,37 21,87 gewinnung Bergbau, Öl und Gas31,63 31,52 förderung Bausektor 24,63 26,49 Verarbeitendes Gewerbe 21,61 21,98 Großhandel 18,66 19,36 Einzelhandel 13,53 13,90 Transport und Lagerhaltung 22,23 22,15 Information und Kultur 24,60 22,54 Finanzen und Versicherung 19,76 21,06 Immobilien 15,61 18,85 Professionelle, wissenschaft21,37 22,46 liche und technische Dienstleistungen Administration, Abfallmana15,15 16,62 gement und Sanierung Gesundheit und soziale 23,41 24,03 Dienstleistungen Kunst, Unterhaltung und 14,92 15,33 Erholung Hotels und Restaurants 11,24 11,89 Öffentlicher Dienst 22,89 23,12 Andere Dienstleistungen 17,10 18,20 Insgesamt 19,48 20,16 2009 k. A. 33,30 27,30 20,86 19,41 14,35 21,52 22,45 23,24 18,95 24,31 16,79 25,29 14,85 12,24 24,39 18,28 20,44 Quelle: Statistics Canada Germany Trade & Invest www.gtai.de 43 Tabellenanhang Mexiko Wirtschaftliche Eckdaten *) Bevölkerung Bevölkerungswachstum Hauptstadt Korrespondenzsprachen BIP BIP pro Kopf Nettoauslandsverschuldung Währungsreserven (12.11.10) Öffentliches Defizit in % des BIP Warenimporte aus Deutschland Warenexporte nach Deutschland 107,9 Mio. 0,8% Mexico, D.F. Spanisch, English 874,9 Mrd. US$ 8.144 US$ 13,98 Mrd. US$ 110,4 Mrd. US$ -3,2% 234,39 Mrd. US$ 9,73 Mrd. US$ 229,62 Mrd. US$ 3,22 Mrd. US$ *) Daten beziehen sich auf das Gesamtjahr 2009, wenn nicht anders angegeben Quellen: Banco de Mexico, Statistikamt INEGI Gesamtwirtschaftliche Prognosen Indikator *) BIP Bruttoanlageinvestitionen Privater Verbrauch Wareneinfuhr (cif) Warenausfuhr (fob) Durchschnittsstundenlohn Inflationsrate Arbeitslosenrate (keine Änderungsrate) Kreditzinsen (Prime) Staatsverschuldung (% des BIP) 2009 -6,6 -15,4 -6,2 -24,4 -21,2 -3,6 3,6 5,5 2010 5,0 0,5 1,5 35,0 20,0 0,0 5,5 5,0 2011 3,5 10,0 2,5 9,0 10,0 2,0 5,0 4,0 5,9 35,6 6,0 35,0 6,0 38,0 *) reale Veränderung gegenüber Vorjahr in %, 2010 Prognose; Handelszahlen auf Basis lokaler Währung Quelle: Banco de Mexico, Statistikamt INEGI, Prognosen von Germany Trade & Invest 44 Exporthandbuch NAFTA Durchschnittliche Stundenlöhne nach Industriezweigen in US$ September 2008 September 2009 Gesamt 3,2 2,6 Nahrungsmittel-verarbeitung 2,6 2,2 Getränke- und Tabakindustrie 3,7 2,9 Textilindustrie 2,5 2,1 Konfektionsindustrie 2,4 2,0 Bekleidungsindustrie 1,8 1,5 Lederindustrie 2,2 1,7 Holzindustrie 2,0 1,8 Papierindustrie 2,7 2,3 Druckindustrie 3,1 2,5 Petrochemie 8,6 7,3 Chemieindustrie 5,9 4,5 Kunststoffindustrie 2,7 2,2 Erde, Steine und Tone 3,5 2,8 Metallindustrie 3,9 3,2 Metallverarbeitung 3,0 2,5 Maschinenbau 2,9 2,5 Elektronikindustrie 2,4 1,9 Elektrotechnik 2,7 2,1 Fahrzeugbau 3,7 3,1 Möbelindustrie 2,4 1,9 andere Industrien 2,2 1,9 September 2010 2,9 2,4 3,3 2,3 2,2 1,8 2,0 1,9 2,5 2,8 6,0 4,6 2,4 3,3 3,5 2,6 2,9 2,1 2,3 3,6 2,1 2,2 Quelle: INEGI Die halbjährlich erscheienden „Wirtschafsdaten kompakt“ liefern weitere makroökomische Kennzahlen (www.gtai.de). Germany Trade & Invest www.gtai.de 45 Kontaktanschriften Kontaktanschriften Kontaktanschriften Germany Trade & Invest Villemombler Straße 76, 53123 Bonn Telefon: 0228/24993-0, Fax: 0228/24993-212 Internet: www.gtai.de, E-Mail: [email protected] Deutsch-Amerikanische Handelskammer German American Chamber of Commerce Inc. 75 Broad Street, 21 Fl, New York, NY 10004-2489, USA Telefon: 001 212/974 8830, Fax: 001 212/974 8867 Internet: http://usa.newyork.ahk.de, E-Mail: [email protected] Deutsch-Amerikanische Handelskammer des Mittleren Westens German American Chamber of Commerce of the Midwest, Inc. 401 North Michigan Ave., Suite 3.330, Chicago, IL 60611-4212, USA Telefon: 001 312/644 26 62, Fax: 001 312/644 07 38 Internet: http://usa.chicago.ahk.de, E-Mail: [email protected] Deutsch-Amerikanische Handelskammer USA-Süd German American Chamber of Commerce of the Southern United States, Inc. 1170 Howell Mill Road, Suite 300, Atlanta, GA 30318, USA Telefon: 001 404/586-6800, Fax: 001 404/586-6820 Internet: http://usa.atlanta.ahk.de, E-Mail: [email protected] Deutsch-Kanadische Industrie- und Handelskammer Canadian German Chamber of Industry and Commerce Inc. 480 University Avenue, Suite 1.500 Toronto, Ontario M5G 1V2, Kanada Telefon: 001 416/598 33 55, Fax: 001 416/598 18 40 Internet: http://kanada.ahk.de, E-Mail: [email protected] Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer Cámara Mexicano-Alemana de Comercio e Industria, A.C. Apartado Postal 10-872 11002 Mexico, D.F., Mexico Telefon: 0052/55 1500 5900, Fax: 0052/55 1500 5910 Internet: http://mexiko.ahk.de, E-Mail: [email protected] 46 Exporthandbuch NAFTA Über Germany Trade & Invest Germany Trade & Invest verbindet die Analysekompetenz von ausländischen Märkten mit der Branchenexpertise des Investitions- und Technologiestandortes Deutschland. Gestützt auf das Wissen von 60 Auslandsmitarbeitern und die enge Zusammenarbeit mit den Deutschen Auslandshandelskammern deckt die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland den Bedarf der deutschen Außenwirtschaft nach umfassenden, konsistenten und branchenspezifischen Marktinformationen. Mit der Kombination aus profunden Landeskenntnissen und dem international wettbewerbsfähigen Beratungs- und Dienstleistungsangebot für ausländische Investoren sichert und schafft Germany Trade & Invest Arbeitsplätze in Deutschland. Dabei legt die Gesellschaft einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung der Wirtschaftsentwicklung der Neuen Bundesländer und Berlins. Über die Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) An 120 Standorten in 80 Ländern weltweit bieten die AHKs ihre Erfahrungen, Verbindungen und Dienstleistungen deutschen wie ausländischen Unternehmen an. AHKs sind in allen Ländern vertreten, die für die deutsche Wirtschaft von besonderem Interesse sind. Die AHKs vereinen drei Funktionen an ihren Standorten: • Offizielle Vertretungen der Deutschen Wirtschaft • Mitgliederorganisationen für Unternehmen • Dienstleister für Unternehmen Die AHKs sind in Deutschland eng verbunden mit dem Netzwerk der deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs). Gemeinsam unterstützen IHKs und AHKs die deutschen Unternehmen beim Auf- und Ausbau ihrer Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland. Dachorganisation der IHKs ist der deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der gleichzeitig das AHK-Netzwerk koordiniert und betreut. Die enge Zusammenarbeit mit den deutschen Wirtschaftsverbänden sorgt des Weiteren für eine unternehmens- und marktnahe Vernetzung der AHKs. Germany Trade & Invest www.gtai.de 47 Kontakt Impressum Herausgeber: Germany Trade and Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: +49 (0)228/24993-0 Fax: +49 (0)228/24993-212 E-Mail: [email protected] Internet: www.gtai.de Redaktion/Ansprechpartner: Christian Janetzke, Tel.: 0228/24993-255, E-Mail:Christian.Janetzke @gtai.de Redaktionsschluss: März 2011 Bestell-Nr.: 15907 Alle Rechte vorbehalten.© Nachdruck - auch teilweise - nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. Hauptsitz der Gesellschaft: Friedrichstraße 60, 10117 Berlin Geschäftsführer: Dr. Jürgen Friedrich, Michael Pfeiffer Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Bernd Pfaffenbach, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Registernummer: HRB 107541 B Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und vom Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages Über uns Foto: © Thaut Images - Fotolia.com Germany Trade & Invest ist die Gesellschaft zur Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland. Sie unterstützt deutsche Unternehmen, die ausländische Märkte erschließen wollen, mit Außenwirtschaftsinformationen. Germany Trade & Invest wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und vom Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. 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