Die Stellenausschreibung richtet sich an alle im Schuldienst
Transcrição
Die Stellenausschreibung richtet sich an alle im Schuldienst
Die Stellenausschreibung richtet sich an alle im Schuldienst unbefristet beschäftigten Lehrkräfte sowie an verbeamtete Lehrkräfte im Zuständigkeitsbereich der ausschreibenden Schulbehörde, dem Staatlichen Schulamt Schwerin. Stellenausschreibung für eine funktionslose Beförderungsstelle an Gymnasien Entgeltgruppe 14 TV-L/ Besoldungsgruppe A 14 am Friedrich-Franz-Gymnasium Parchim Ausschreibungstag: 10.09.2015 Besetzungstermin: zum nächst möglichen Zeitpunkt I. Funktionsstellenbezogene Hinweise Mit der Übernahme der Beförderungsstelle ist die Wahrnehmung zusätzlicher an den Schulen wahrzunehmender Verwaltungs- und besonderer pädagogischer Aufgaben verbunden. Neben den pädagogischen, fachlichen und persönlichen Voraussetzungen muss daher die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Wahrnehmung der zusätzlichen Aufgaben bestehen. Damit soll zur weiteren Entwicklung der Schule beigetragen werden. Inhalt und Schwerpunkt der zusätzlichen Aufgaben können sich in Abhängigkeit von der Schulsituation und der Schulentwicklung verändern. Bei beschäftigten Lehrkräften setzt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 TV-L zwingend eine Wahrnehmung der unter IV. definierten Aufgaben voraus. Sofern diese zusätzlichen Aufgaben nicht mehr wahrgenommen und auch keine anderen gleichwertigen Aufgaben übertragen werden, entfällt der tarifliche Anspruch auf Beibehaltung in die Eingruppierung der Entgeltgruppe 14 TV-L. Für verbeamtete Lehrkräfte finden die landesbeamtenrechtlichen sowie die landeslaufbahnrechtlichen Regelungen entsprechend Anwendung. II. Allgemeine Hinweise Die Stellenausschreibung richtet sich an alle im Schuldienst unbefristet beschäftigten Lehrkräfte sowie an verbeamtete Lehrkräfte im Zuständigkeitsbereich der ausschreibenden Schulbehörde. Bewerbungen sind formlos, unter Beifügung des Lebenslaufes, innerhalb von sechs Wochen ab dem Tag der Ausschreibung auf dem Dienstweg an das Staatliche Schulamt Schwerin, Zum Bahnhof 14, 19053 Schwerin zu richten. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt ausgewählt. Bei der Übernahme zusätzlicher Aufgaben wird eine bei den Bewerbern/-rinnen bestehende Schwerbehinderung berücksichtigt. Bewerbungskosten werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet. Das Stellenbesetzungsverfahren wird auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Regelung zum Verfahren bei der Besetzung von funktionsbezogenen und funktionslosen Beförderungsstellen an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vom 23.06.2014 in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. III. Besondere persönliche Voraussetzungen Es wird auf Anlage 6 der Verwaltungsvorschrift zur Regelung zum Verfahren bei der Besetzung von funktionsbezogenen und funktionslosen Beförderungsstellen an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23.06.2014 in der jeweils geltenden Fassung verwiesen. http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=127613 Die Lehrkraft soll über Kompetenzen im Führen einer Fachkonferenz verfügen. IV. Aufgabenbeschreibung Mit der Übernahme dieser Beförderungsposition ist neben den Anforderungen nach Abschnitt I die Wahrnehmung der nachfolgend aufgeführten Aufgaben verbunden. Lehrkräfte auf funktionslosen Beförderungsstellen sollen die Schulleitung bei der Initiierung, Förderung und Steuerung von Schulentwicklungsprozessen und bei der Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Schulprogramms beraten und unterstützen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll Lehrkräften auf funktionslosen Beförderungsstellen neben ihrer Tätigkeit als Lehrkraft sowohl pädagogisch-fachliche Aufgaben als auch Aufgaben im Bereich der Schulorganisation und Schulverwaltung übertragen. Insbesondere handelt es sich um die Wahrnehmung folgender Aufgaben: Unterrichtsentwicklung, Planung und Organisation jahrgangsstufenbezogener und jahrgangsstufenübergreifender mathematisch-naturwissenschaftlicher Projekte und Wettbewerbe, Förderung begabter Schülerinnen und Schülern auf mathematischem Gebiet und diesbezüglich regionale sowie überregionale Weiterentwicklung, Entwicklung der Zusammenarbeit der Fachkonferenzen der MINT-Fächer. Weitere Aufgaben oder Präzisierungen der genannten Aufgaben werden durch die Schulleiterin oder den Schulleiter unter Berücksichtigung der konkreten schulischen Situation festgelegt. Beim Wegfall einer zugewiesenen Aufgabe aufgrund zeitlicher Befristung, Wechsel der Zuständigkeit oder aus anderen Gründen wird der Lehrkraft auf einer funktionslosen Beförderungsstelle eine neue adäquate Aufgabe verbindlich zugewiesen.