Vorlage TOP 2 Fortführung Baden-Airpark
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Vorlage TOP 2 Fortführung Baden-Airpark
Vorlage zu TOP 2 der öffentlichen Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen am 25. April 2016 Fortführung Baden-Airpark ab 2016; 2.1 Zuschussprogramm für Sonderinvestitionen im Zusammenhang mit Gewerbeansiedlungen 2.2 Änderungsvereinbarungen zur Neuregelung der Kostenbeteiligung für die Straßenbaulast und die Kosten für die Erstellung von Bebauungsplänen ___________________________________________________________________ 1 Vorbemerkung Die Aufstellung eines Zuschussprogramms für Sonderinvestitionen im Zusammenhang mit Gewerbeansiedlungen sowie die Änderungsvereinbarungen zur Neuregelung der Kostenbeteiligungen für die Straßenbaulast und Bebauungsplankosten wurden im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2015 von den kommunalen Gremien der Mitglieder des Zweckverbandes Söllingen (Gemeinden Hügelsheim, Rheinmünster und Sinzheim, Städte BadenBaden, Bühl, Ettlingen, Karlsruhe, Landkreise Karlsruhe und Rastatt) unter dem Tagesordnungspunkt „Fortführung des Projekts Baden-Airpark“ öffentlich beraten. Die jeweiligen Gemeinderäte und Kreistage haben der Fortführung des Projekts BadenAirpark (Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden mit Gewerbepark Baden-Airpark) zugestimmt und das jeweilige Bürgermeisteramt/die Verwaltung bzw. die Vertreter in den beschlussfassenden Gremien des Zweckverbandes Gewerbepark mit Regionalflughafen Söllingen ermächtigt, die entsprechenden Erklärungen zur Aufstellung eines Zuschussprogramms für Sonderinvestitionen im Zusammenhang mit Gewerbeansiedlungen sowie zu der Änderung der Kostenquote bei der Straßenbaulast und Bebauungsplankosten abzugeben. Insofern kann die Verbandsversammlung des Zweckverbandes diese Thematik nunmehr abschließend in öffentlicher Sitzung beraten und beschließen. 2 Zuschussprogramm für Sonderinvestitionen im Zusammenhang mit Gewerbeansiedlungen Ein erheblicher Teil der Nettogewerbefläche auf dem Baden-Airpark ist noch mit keiner endgültigen gewerblichen Nutzung belegt. Entweder liegen die Flächen brach oder es bestehen Zwischennutzungen. Relativ große Flächen des Gewerbegebietes sind derzeit mit großflächigen Parkierungsanlagen für Fluggäste belegt. Das Interesse der Baden-Airpark GmbH, gewinnbringend zwischengenutzte Gewerbeflächen zu vermarkten, ist daher tendenziell eher gering. Der Zweckverband dagegen hat ein großes Interesse an einer möglichst raschen und vollständigen Vermarktung, um die ursprüngliche Zielsetzung von 5000 Arbeitsplätzen zu erreichen (aktuell rd. 2.500 Arbeitsplätze/rd. 140 Firmen). Weiterhin können mit einer Intensivierung und Verbesserung der Gewerbeflächenvermarktung weitere Steuereinnahmen generiert werden. Um einen Anreiz für eine möglichst schnelle, vollständige und optimale Vermarktung der Gewerbeflächen zu bieten und dadurch ggf. entstehende finanzielle Nachteile für die BadenAirpark GmbH z. T. zu kompensieren wird vorgeschlagen, ähnlich wie das seinerzeitige regionale Zuschussprogramm in den Anfangsjahren der Konversion Söllingen, bestimmte Sonderinvestitionen im Zusammenhang mit Gewerbeansiedlungen zu fördern. Das Gesamtfördervolumen wird grundsätzlich auf 600 TEuro begrenzt. Finanziert wird dieser Betrag durch das zusätzliche Gewerbesteueraufkommen aus den Gewerbeansiedlungen ab dem Jahr 2016, wovon für die nächsten 10 Jahre ein Anteil von 50 % des zusätzlichen Gewerbesteueraufkommens einbehalten wird. Gefördert werden sollen unrentierliche Investitionen in die Infrastruktur, die in direktem Zusammenhang mit einer Gewerbeansiedlung stehen, insbesondere für Abbruch- und Entsiegelungsmaßnahmen in direktem Zusammenhang mit einer Gewerbeansiedlung sowie für Parkierungsanlagen, deren Bau bei einer anderweitigen Nutzung der z. Zt. bestehenden ebenerdigen Parkplatzflächen erforderlich würde. Das Zuschussprogramm ist als Anlage 1 beigefügt. 3 Neuregelung der Kostenbeteiligung für die Straßenbaulast und die Bebauungsplankosten Der Zweckverband hat die Baden-Airpark GmbH mit der Wahrnehmung der Aufgaben zur Unterhaltung der öffentlichen Straßen auf dem Baden-Airpark beauftragt. Er beteiligt sich bisher mit einem Drittel der tatsächlichen Kosten. Diese Kostenbeteiligung wurde neu verhandelt. Künftig soll die Kostenerstattung pauschaliert auf 130 TEuro pro Jahr incl. Mehrwertsteuer festgelegt werden, was einen Mehraufwand von rd. 80 TEuro pro Jahr für den Zweckverband bedeutet. Zudem wurde die Finanzierung der außerordentlichen Instandhaltungsmaßnahmen geregelt. Weiterhin hat die Baden-Airpark GmbH bisher die Kosten für die Erstellung von Bebauungsplänen vollständig übernommen. Künftig soll der Zweckverband die Kosten für die Erstellung von (Änderungs-) Bebauungsplänen hälftig übernehmen, da sowohl die Baden-Airpark GmbH als auch der Zweckverband Söllingen von der planerischen Grundlage für die gewerbliche Entwicklung profitieren. Die entsprechenden Änderungsvereinbarungen sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt. Beschlussantrag: 1. Die Verbandsversammlung beschließt das Investitionsprogramm für Sonderinvestitionen im Zusammenhang mit Gewerbeansiedlungen auf dem Baden-Airpark im Gesamtvolumen von 600.000 Euro gemäß Anlage 1 und ermächtigt den Verbandsvorsitzenden, das Förderprogramm zu unterzeichnen. 2. Die Verbandsversammlung stimmt der Änderung der Kostenquote bei der Straßenbaulast gemäß Anlage 2 zu und ermächtigt den Verbandsvorsitzenden, die Vereinbarung zu unterzeichnen. 3. Die Verbandsversammlung stimmt der Änderung Kostentragungsregelung für Bebauungsplankosten gemäß Anlage 3 zu und ermächtigt den Verbandsvorsitzenden, die Vereinbarung zu unterzeichnen. - Der Verbandsvorsitzende -