Landtag von Baden-Württemberg Antrag Stellungnahme
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Landtag von Baden-Württemberg Antrag Stellungnahme
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 14. Wahlperiode 10. 07. 2008 2988 Antrag der Abg. Werner Wölfle u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Innenministeriums Finanzierung der von Ministerpräsident Oettinger angekündigten Infrastrukturausbauten am Flughafen Söllingen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. ob ihr bekannt ist, wie hoch der finanzielle Aufwand für die von Ministerpräsident Oettinger angekündigte Schaffung der Allwettertauglichkeit des Flughafens Söllingen bis Ende 2009 ist und wenn nicht, bis wann hierzu Daten vorliegen; 2. wie die Investitionen in die Allwettertauglichkeit finanziert werden sollen; 3. ob ihr bekannt ist, wie hoch der finanzielle Aufwand für die von Ministerpräsident Oettinger angekündigte direkte Autobahnanbindung des Flughafens Söllingen an die A 5 ist und wenn nicht, bis wann hierzu Daten vorliegen; 4. ob sie es verhandlungstaktisch für sinnvoll hält, dem Bund bereits vor den Finanzierungsverhandlungen für diesen Autobahnanschluss zu signalisieren, dass das Land die Umsetzung dieser Maßnahme auf jeden Fall will und ggf. anstelle des Bundes finanziell einspringt; 5. wie hoch die Einnahmen aus den Parkentgelten und Flughafenentgelten am Flughafen Söllingen im Jahr 2007 waren und wer für die finanziellen Ausfälle aufkommen soll, wenn es tatsächlich zu einer Absenkung dieser Entgelte kommen sollte; Eingegangen: 10. 07. 2008 / Ausgegeben: 07. 08. 2008 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente 1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 2988 6. ob ihr bekannt ist, dass Flughafenentgelte aus wettbewerbsrechtlichen Gründen kostendeckend sein müssen und dass die Europäische Kommission die Entwicklung auf diesem Gebiet sehr aufmerksam verfolgt; 7. welche rechtlichen Möglichkeiten sie für eine Senkung der Parkentgelte und Flughafenentgelte sieht; 8. warum für sie die Verbesserung der Verkehrsanbindung des Flughafens Söllingen mit Bahn und Bus niedrigste Priorität hat, obwohl diese Anbindung derzeit – insbesondere am Wochenende – extrem schlecht aufgebaut ist; 9. bis wann das Ergebnis der Prüfung einer Bahn- bzw. ÖPNV-Anbindung vorliegen wird; 10. warum sie an den finanziell aufwändigen Planungen für einen separaten Anschluss des Flughafens Söllingen an die A 5 festhält, obwohl es nur 4 km von dieser geplanten Anschlussstelle eine sehr leistungsfähige vollständig kreuzungsfreie Anbindung der B 500 an die A 5 gibt; II. 1. auf die von Ministerpräsident Oettinger angekündigten Maßnahmen im Verantwortungsbereich der Baden-Airpark GmbH zu verzichten, wenn diese nur unter finanzieller Beteiligung des Landes umgesetzt werden können; 2. auf die Schaffung eines direkten Anschlusses des Flughafens Söllingen an die A 5 zu verzichten; 3. dem Landtag über das Ergebnis der Prüfung einer Bahn- bzw. ÖPNV-Anbindung zu berichten. 09. 07. 2008 Wölfle, Dr. Murschel, Oelmayer, Sckerl, Dr. Splett GRÜNE Begründung Ministerpräsident Oettinger hat in seiner Erklärung vor dem Landtag am 25. Juni 2008 angekündigt, dass die Landesregierung ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Flughafens Karlsruhe-Baden Söllingen prüfen bzw. umsetzen will, das mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden ist. Der bis heute defizitäre Flughafen Söllingen soll also erneut von Landeszuschüssen profitieren, ohne dass es hierfür eine sachliche Notwendigkeit gibt. Der Ministerpräsident hat in seiner Erklärung zu Recht darauf hingewiesen, dass die von der Stuttgarter Flughafengesellschaft gewünschten Ausbaumaßnahmen in absehbarer Zeit nicht erforderlich sind. Daher gibt es auch keinen Grund, quasi als Ersatz für diese gar nicht erforderlichen Ausbaumaßnahmen weitere Landesmittel in erheblichem Umfang in den Ausbau des Flughafens Söllingen zu investieren. 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 2988 Die Planungen für einen direkten Anschluss des Flughafens Söllingen an die A 5 sind vor dem Hintergrund der Fluggastzahlen weit überzogen und sachlich nicht begründet. Die bestehende kreuzungsfreie Anbindung der B 500 an die A 5 ist auf absehbare Zeit leistungsfähig genug, und die Fahrstrecke von dieser Anschlussstrecke zum Flughafen Söllingen gerade einmal 8 km lang. In Verbindung mit einem Bau der nicht nur für den Flughafen, sondern vor allem für die Anwohner der bedienten Gemeinden sinnvollen Stadtbahnlinie (Karlsruhe–)Rastatt–Iffezheim–Hügelsheim–Flughafen Söllingen–Rheinmünster müsste lediglich eine Lösung für die Ortsdurchfahrt Hügelsheim gefunden werden. Stellungnahme Mit Schreiben vom 1. August 2008 Nr. 7–3847.0–5–KB/83 nimmt das Innenministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. ob ihr bekannt ist, wie hoch der finanzielle Aufwand für die von Ministerpräsident Oettinger angekündigte Schaffung der Allwettertauglichkeit des Flughafens Söllingen bis Ende 2009 ist und wenn nicht, bis wann hierzu Daten vorliegen; 2. wie die Investitionen in die Allwettertauglichkeit finanziert werden sollen; Zu 1. und 2.: Die Einrichtung von Allwetterflugbetrieb bedeutet, dass am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden auch bei schlechten Sichtbedingungen an- und abgeflogen werden kann. Während derzeit bei Sichtverhältnissen unter 550 m kein Flugbetrieb stattfinden kann und insbesondere in den Wintermonaten deshalb immer wieder Flüge z. B. nach Straßburg umgeleitet werden müssen, ist mit der Installierung des neuen Instrumentenlandesystems (CAT IIIb) Flugbetrieb bei Sichtverhältnissen bis 75 m möglich. Dies bedeutet sowohl für die Luftfahrtunternehmen als auch für die Passagiere eine nicht zu unterschätzende Verlässlichkeit. Die Installierung des neuen Instrumentenlandesystems erfolgt im Zusammenhang mit der 2008/2009 durchzuführenden Instandsetzung und Erneuerung der 1952 unter militärischen Gesichtspunkten errichteten Flugbetriebsflächen und kostet rund 5 Mio. Euro. Die Installierung des Instrumentenlandesystems ist Teil der Ausbaumaßnahmen, die der Ertüchtigung des Flughafens Karlsruhe/Baden-Baden dienen. Mit der Rahmenvereinbarung vom 30. Juli 2003 zwischen dem Land und den Gesellschaftern der BadenAirpark GmbH, der Flughafen Stuttgart GmbH und der Baden-Airpark Beteiligungsgesellschaft mbH wird die Finanzierung dieser Ausbaumaßnahmen gesichert. 3. ob ihr bekannt ist, wie hoch der finanzielle Aufwand für die von Ministerpräsident Oettinger angekündigte direkte Autobahnanbindung des Flughafens Söllingen an die A 5 ist und wenn nicht, bis wann hierzu Daten vorliegen; 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 2988 Zu 3.: Die Investitionskosten für die Verbindungsspange vom Baden-Airpark zur A 5 und für den neuen Autobahnanschluss werden auf rund 8,0 Mio. Euro veranschlagt. Davon tragen der Bund und das Land einen Kostenanteil von zusammen rund 1,5 Mio. Euro für die Änderung der bestehenden Kreuzung der A 5 mit der L 80 und den Umbau zu einer Anschlussstelle. Die restlichen Kosten in Höhe von rund 6,5 Mio. Euro trägt der Landkreis Rastatt, der für seinen Kostenanteil vom Land Zuschüsse nach dem Entflechtungsgesetz – bisher Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – beantragen kann. 4. ob sie es verhandlungstaktisch für sinnvoll hält, dem Bund bereits vor den Finanzierungsverhandlungen für diesen Autobahnanschluss zu signalisieren, dass das Land die Umsetzung dieser Maßnahme auf jeden Fall will und ggf. anstelle des Bundes finanziell einspringt; Zu 4.: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat am 2. April 2007 der Errichtung einer neuen Anschlussstelle A 5/L 80 zur Anbindung des Baden-Airpark über die L 80/K 3761 an die BAB 5 zugestimmt. Der Bund wird dementsprechend seinen Finanzierungsanteil an der Maßnahme übernehmen. 5. wie hoch die Einnahmen aus den Parkentgelten und Flughafenentgelten am Flughafen Söllingen im Jahr 2007 waren und wer für die finanziellen Ausfälle aufkommen soll, wenn es tatsächlich zu einer Absenkung dieser Entgelte kommen sollte; Zu 5.: Nach Angaben der Baden-Airpark GmbH betrugen die Einnahmen im Jahr 2007 aus den Parkierungsentgelten 1,67 Mio. Euro und aus den Flughafenentgelten 4,25 Mio. Euro. Bei einer Absenkung der Entgelte wären die Einnahmen bei der Baden-Airpark GmbH entsprechend niedriger. 6. ob ihr bekannt ist, dass Flughafenentgelte aus wettbewerbsrechtlichen Gründen kostendeckend sein müssen und dass die Europäische Kommission die Entwicklung auf diesem Gebiet sehr aufmerksam verfolgt; Zu 6.: Als Oberste Luftfahrtbehörde des Landes erteilt das Innenministerium die gemäß § 43 a Luftverkehrszulassungsordnung erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Entgeltordnungen der Flughäfen. Daher sind ihr die Anforderungen, die an die Genehmigung von Entgeltordnungen zu stellen sind, durchaus bekannt. Ein Kriterium für die Genehmigung der Flughafenentgelte ist neben Transparenz und Diskriminierungsfreiheit der Kostenbezug. Danach müssen die Entgelte grundsätzlich kostendeckend sein, dürfen aber auch nicht zu überhöhten Gewinnen führen. Dem Innenministerium ist bekannt, dass die Europäische Kommission einen „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu Flughafenentgelten“ beschlossen hat, mit dem gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie transparente und nicht diskriminierende Regelungen für Fluggesellschaften an europäischen Flughäfen geschaffen werden sollen. 4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 2988 7. welche rechtlichen Möglichkeiten sie für eine Senkung der Parkentgelte und Flughafenentgelte sieht; Zu 7.: Die Firma APCOA – und nicht die Baden-Airpark GmbH – betreibt die Parkplatzflächen am Baden-Airpark. Die Parkentgelte werden im Einvernehmen zwischen der Firma APCOA und der Geschäftsführung der Baden-Airpark GmbH festgelegt. Bezüglich der Voraussetzungen zur Gestaltung der Flughafenentgelte wird auf die obigen Ausführungen in Ziffer I. 6. verwiesen. In dem dort beschriebenen Rahmen ist eine Festsetzung der Höhe der Flughafenentgelte möglich. 8. warum für sie die Verbesserung der Verkehrsanbindung des Flughafens Söllingen mit Bahn und Bus niedrigste Priorität hat, obwohl diese Anbindung derzeit – insbesondere am Wochenende – extrem schlecht aufgebaut ist; Zu 8.: Das ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg weist den Stadt- und Landkreisen die Aufgabenträgerschaft für den Öffentlichen Personennahverkehr als „freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge“ zu. Folgerichtig planen und finanzieren diese Aufgabenträger den ÖPNV. Die verkehrliche Erschließung des Flughafens Karlsruhe/Baden-Baden erfolgt zurzeit im Rahmen eines regionalen Konzepts des Landkreises Rastatt und des Stadtkreises Baden-Baden mit verschiedenen öffentlichen Buslinien. Ergänzende überregionale Verbindungen erfolgen bedarfsorientiert von Heidelberg, Mannheim, Frankfurt Hahn, Freiburg, Straßburg und Kehl. Private Zubringerdienste sowie zehn konzessionierte Taxen am Airpark ergänzen dieses System. Im September 2007 wurde die bis dato fehlende Wochenendanbindung beseitigt und werden nunmehr bedarfsgerechte Verbindungen angeboten. Insgesamt betrachten die zuständigen Aufgabenträger das Busangebot derzeit als leistungsfähig. Bei auch künftig positiver Entwicklung des Baden-Airpark sind nach Auffassung der Aufgabenträger aber weitere Verbesserungen des Busnetzes erforderlich. Der Landkreis Rastatt beabsichtigt daher, zur weiteren Optimierung des Angebots eine Projektgruppe „Busanbindung Airpark“ einzurichten. Dort sollen insbesondere auch verbesserte Anbindungen an die IC/ICE-Haltepunkte, Sonderverkehre oder Schnellbuslinien erörtert werden. Aufgrund der positiven Entwicklung des Baden-Airpark wurde unter der Koordination des Landkreises Rastatt inzwischen auch die Planungsgruppe „SPNV-Erschließung des Flughafens Söllingen und des Gewerbegebietes“ reaktiviert. Diese soll auf Grundlage der bereits vorliegenden baulichen und betrieblichen Machbarkeitsstudie ergänzende und aktualisierende Planungsleistungen erarbeiten, um z. B. auch den gesamtwirtschaftlichen Nutzen dieses Vorhabens mit aktuellen Struktur- und Rahmendaten in einer überarbeiteten Standardisierten Bewertung zu prüfen. Der Erhalt und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im Land ist ein erklärtes Ziel der Landesregierung. Die vom Ministerrat mit Beschluss vom 30. Juni 2008 eingesetzte Arbeitsgruppe unter Leitung von Herrn Minister Rech zur Umsetzung der Erklärung von Herrn Ministerpräsident im Landtag am 25. Juni 2008 zum Flughafen Stuttgart wird sich auch mit der Frage befassen, ob und wie die Attraktivität des Flughafens Karlruhe/Baden-Baden durch eine Bahn- oder verbesserte ÖPNV-Anbindung von Karlsruhe aus bzw. die Integration in das Schienennetz gesteigert werden kann. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 2988 9. bis wann das Ergebnis der Prüfung einer Bahn- bzw. ÖPNV-Anbindung vorliegen wird; Zu 9.: Wie zu Ziffer I. 8. bereits ausgeführt, wurde wegen der positiven Entwicklung des Baden-Airpark (Flughafen und Gewerbegebiet) und des sich damit abzeichnenden höheren Nutzens einer SPNV-Erschließung des Baden-Airpark vom Landratsamt Rastatt die frühere Projektgruppe „SPNV-Erschließung des Flughafens Söllingen (Baden-Airpark)“ reaktiviert. Am 13. Dezember 2007 und am 26. Juni 2008 wurden bereits Projektgruppensitzungen durchgeführt. Dabei wurde Einvernehmen erzielt, die bestehende Planungspause für die SPNV-Anbindung aus Norden aufzuheben. Für die Weiterführung des Projektes sind ergänzende und aktualisierende Planungsleistungen notwendig. In einer ersten Phase müssen die aktuellen Struktur- und wirtschaftlichen Rahmendaten des Untersuchungsraums und der Trasse erhoben werden. Um belastbare Aussagen zur Kostenstruktur des Projektes zu erhalten, muss die Objektplanung wieder aufgenommen werden. Für die Durchführung der Planung der ersten Phase ist ein Zeitraum von September 2008 bis März 2009 eingeplant. Danach erfolgt eine Aktualisierung der Standardisierten Bewertung des Projekts. Für den Fall, dass das Ergebnis der ersten Phase aufzeigt, dass eine Weiterbearbeitung des Projektes mit Blick auf das Potenzial und auch die Förderfähigkeit sinnvoll ist, können von den Aufgabenträgern in einer zweiten Phase alle Unterlagen und Gutachten beauftragt werden, die für den Antrag auf Förderung der Investitionen nach dem Entflechtungsgesetz notwendig sind. Frühestens dann ist von Seiten des Landes die Entscheidung möglich, ob die Realisierung eines schienengebundenen ÖPNV-Anschlusses weiterverfolgt werden kann. Detaillierte Zeitangaben hierzu sind gegenwärtig nicht möglich. 10. warum sie an den finanziell aufwändigen Planungen für einen separaten Anschluss des Flughafens Söllingen an die A 5 festhält, obwohl es nur 4 km von dieser geplanten Anschlussstelle eine sehr leistungsfähige vollständig kreuzungsfreie Anbindung der B 500 an die A 5 gibt; Zu 10.: Der Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden verfügt über keinen direkten Anschluss an die A 5. Die Zufahrt zur Autobahn ist erschwert nur über die B 36, die durch die Ortslage von Hügelsheim führt, und die B 500 zur Anschlussstelle Baden-Baden möglich. Außer im direkten Anschlussbereich an die A 5 sind in der Zufahrtstrecke keine kreuzungsfreien Bereiche vorhanden. II. 1. auf die von Ministerpräsident Oettinger angekündigten Maßnahmen im Verantwortungsbereich der Baden-Airpark GmbH zu verzichten, wenn diese nur unter finanzieller Beteiligung des Landes umgesetzt werden können; Zu 1.: Die Landesregierung hat sich im Jahr 2003 für den Weiterbetrieb des Flughafens Karlsruhe/Baden-Baden als Regionalflughafen entschieden. Dementsprechend wurde die oben bereits genannte Rahmenvereinbarung vom 30. Juli 2003 abgeschlossen. Der Erfolg des Flughafens unterstreicht die Richtigkeit der damaligen Entscheidung. Wurden im Jahr 2001 noch 189.000 Passagiere abgefertigt, waren es im Jahr 2007 bereits 979.000 Passagiere. Für dieses Jahr wird die Überschreitung der 1 Mio.-Grenze erwartet. Von daher ist es nicht nur sachgerecht, sondern auch notwendig, den Flughafen ent- 6 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 2988 sprechend der bis 2015 vorgesehenen Ausbaumaßnahmen (z. B. Instrumentenlandesystem CAT IIIb) zu ertüchtigen. Die Finanzierung ist durch die Rahmenvereinbarung gesichert. Der Erhalt und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im Land ist ein erklärtes Ziel der Landesregierung. Die Notwendigkeit der äußeren Verkehrserschließung, die sich insbesondere auch aus der positiven Entwicklung des Flughafens Karlsruhe/Baden-Baden ableitet, und die Rahmenbedingungen dafür wurden oben dargestellt. Daher wird das Land bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen seinen Kostenanteil zur Finanzierung beitragen. 2. auf die Schaffung eines direkten Anschlusses des Flughafens Söllingen an die A 5 zu verzichten; Zu 2.: Der Landkreis Rastatt plant und baut eine leistungsfähige Verbindungsspange vom Flughafen Söllingen zur A 5, die dort mit einer neuen Anschlussstelle zwischen Baden-Baden und Bühl im Bereich der bestehenden L 80 angeschlossen wird. Die Entscheidungskompetenz über die Realisierung dieser direkten Verbindung des Flughafens zur Autobahn liegt beim Landkreis Rastatt. Bund und Land sind lediglich im erweiterten Bereich der bestehenden Kreuzung A 5/L 80 betroffen und für die Planung sowie Realisierung der neuen Anschlussstelle zuständig. Dieser Kreuzungsumbau erfolgt dabei in dem technisch erforderlichen Umfang und nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zur Verbesserung der Individualverkehrserschließung und der Gesamterschließung des Flughafenareals ist aus Sicht aller Kostenbeteiligter die Schaffung eines direkten Anschlusses des Flughafens Söllingen an die A 5 unverzichtbar. 3. dem Landtag über das Ergebnis der Prüfung einer Bahn- bzw. ÖPNV-Anbindung zu berichten. Zu 3.: Der Landtag wird zu gegebener Zeit über das Prüfergebnis unterrichtet. Rech Innenminister 7