Konzeption - Psychiatrie - AWO Roth
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Konzeption - Psychiatrie - AWO Roth
Konzeption - Psychiatrie - Kreisverband Roth-Schwabach e. V. Pflege- und Psychiatrieeinrichtung der Arbeiterwohlfahrt Turnerweg 1 91799 Langenaltheim Tel. 09145/83299-0 Fax 09145/8399-99 e-Mail: [email protected] April 2010 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung Seite 1. 2. Allgemeine Informationen Das Leitbild unserer Einrichtung B. Konzeption 1. Diagnosen 7 2. Wohnformen 7 2.1 2.2 Beschützender Wohnbereich Offener Wohnbereich 8 8 3. Therapie- und Freizeitangebote 8 3.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.3 Beschäftigungstherapie Arbeitstherapie Sortier- und Verpackungsarbeiten Speisesaal- und Küchenhilfsdienste Die Wäscherei Einsatz in den Garten- und Außenanlagen Die Freizeit 8 9 9 10 10 10 11 4. Ziele 11 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 Der Sozialbericht Die Hilfeplanung (HEB A) Der Entwicklungsbericht (HEB B) Der Abschlussbericht (HEB C) Die Personenkonferenz 12 12 13 13 13 -1- 3 5 Seite 4.6 Die Leistungsmodule - Behandlung der Krankheit - Wohnen und Versorgung - Arbeits-/ Beschäftigungstherapie - Freizeit-/ Tagesgestaltung - Soziale Teilhabe 13 14 14 14 14 14 5. Unsere Personalstruktur 15 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 Die Einrichtungsorganisation Die Einrichtungsleitung Die Verwaltung Der Fachdienst Das pflegerische Betreuungspersonal Die Hauswirtschaft - Die Küche - Die Hausreinigung - Die Wäscheversorgung Die Haustechnik 15 16 16 17 17 18 18 18 18 18 6. Einarbeitung und Weiterbildung der Mitarbeiter 19 7. Qualitätssicherung 19 7.1 7.2 7.3 7.4 Die Strukturqualität Die Prozessqualität Die Ergebnisqualität Das Qualitätsmanagement 19 19 20 20 8. Die Öffentlichkeitsarbeit 21 C. Schluss 21 -2- A. Einleitung Betreuung von psychisch und somatisch erkrankten Bewohnern in der Pflege- und Therapieeinrichtung Langenaltheim mit Arbeits- und Beschäftigungstherapie 1. Allgemeine Informationen Langenaltheim mit ca. 2000 Einwohnern liegt im Grenzdreieck der Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberbayern und Schwaben. Hier wurde Anfang 1993 eine mehrgliedrige Einrichtung mit 108 Plätzen eröffnet. Die gesamte Wohn- und Nutzfläche umfasst 3500 qm. Die Einrichtung gliedert sich in Bereiche für psychisch Langzeitkranke und somatisch Pflegebedürftige. Die Betreuung erfolgt in offenen und beschützenden Gruppen. Die Ein- und Zweibettzimmer sind alle mit Dusche, WC und Waschtisch ausgestattet, verfügen über TV- und Notrufanschluss. Auf Wunsch ist in jedem Zimmer Telefon als Hauptanschluss möglich. Zu jeder Wohn- und Pflegegruppe gehören großzügige Aufenthalts- und Gesellschaftsräume, eine Küche für die Bewohner, spezielle Therapieräume, sowie ein geräumiges Stationsbad mit Hubbadewanne und Patientenlift. Für eine bessere Orientierung im Haus sorgen eine auf jede Wohngruppe bezogene Farbgestaltung, vielfältige optische und akustische Informationshilfen und die Markierung der Wohnbereiche mit aktuellen Bewohnerplänen und Namensschildern. So lassen sich auch andere Räumlichkeiten, wie Büros, Kiosk usw. leicht finden. Die Außenanlagen bieten die Möglichkeit zur aktiven Mitarbeit im Rahmen des Therapieprogramms (Bauerngarten, Pflege der Grünanlagen etc.) und zur Freizeitgestaltung durch die Nutzung der großzügigen Park- und Grünflächen rund um das Haus mit Grilleinrichtung. Zudem besteht die Möglichkeit zur gesicherten Unterbringung von Gartengeräten und Fahrrädern. Aufgrund der zunehmenden Anzahl psychischer Defekte und Erkrankungen ist eine Station mit 28 Plätzen zur beschützenden Unterbringung eingerichtet. Im Erdgeschoss gibt es eine offene Wohngruppe mit 22 Plätzen. -3- Ziel unserer Einrichtung ist es, den Bewohnern durch ganzheitliche, aktivierende Betreuungs- und Therapieangebote die Befähigung zu einer selbständigen Lebensführung zu ermöglichen bzw. sie in die Gesellschaft zu re- integrieren. Die Betreuungsteams setzen sich aus Alten- und Krankenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen, Erzieher/innen und Helfern in allen Gruppen zusammen. Gruppenübergreifend sind Sozialpädagogen für die therapeutische Betreuung zuständig. Ein weiterer Grundsatz unserer Einrichtung ist die absolute Wahrung der Intimsphäre und der Persönlichkeitsrechte unserer Bewohner. Die Bewohner haben ein demokratisch gewähltes Gremium zur Vertretung ihrer Interessen, die Bewohnervertretung, die sich im Rahmen der Heimmitwirkungsverordnung für deren Belange einsetzt. Durch die Kooperation mit Kliniken, Ärzten und externen Sozialdiensten verstärken wir das eigene Leistungsvermögen. Die fachärztliche Betreuung ist durch niedergelassene Ärzte sichergestellt. Diese umfasst die medizinische und fachliche Mitwirkung bei der Versorgung der Heimbewohner, die Beratung der Einrichtung und die Fortbildung der Mitarbeiter. Die Kontakte nach außen werden in unserem Haus verstärkt gefördert durch die kooperative Zusammenarbeit mit dem SPDi, dem MDK, mit den Betreuungsstellen, dem Vormundschaftsgericht, dem Gesundheitsamt, der Heimaufsicht und den Kostenträgern. Wir gehen nach draußen, laden aber unsere Nachbarn und die allgemeine Öffentlichkeit immer wieder zu uns ein. Wir laden Sie ein, unsere Einrichtung durch einen Besuch persönlich kennen zu lernen. A. Ihring Leiterin der Einrichtung -4- 2. Das Leitbild unserer Einrichtung Unsere Einrichtung versteht sich als Dienstleistungsbetrieb mit den Bereichen Betreuung, Therapie, Sozialdienst, Verwaltung und Hauswirtschaft, die ein interdisziplinäres Team bilden. Wir arbeiten nach neuesten, wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen. Dies wird erreicht durch ständige Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Die bei uns in der Praxis gemachten Erfahrungen finden ihren Niederschlag in der Theorie und den angewandten Methoden. Unsere Versorgungsleistungen orientieren sich an den Grundbedürfnissen von Gesundheit, Wohnung, Nahrung, Arbeit, Freizeit und sozialen Kontakten. So individuell wie möglich – im Rahmen unserer Gemeinschaft – wollen wir diesen Bedürfnissen gerecht werden. Unsere Mitarbeiter haben die Aufgabe, den Menschen ganzheitlich zu sehen. Grundlage für eine aktivierende Betreuung und Therapie sind die physischen, psychischen und sozialen Bedürfnisse der Bewohner. Die transparente Darstellung unserer Arbeit soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bewohner ermöglichen. Die Akzeptanz des Bewohners und die Kommunikation mit ihm ist ein besonderer Schwerpunkt unserer Intervention. Im Rahmen unserer Bemühungen sind verloren gegangene Fähigkeiten neu zu vermitteln, verbliebene Ressourcen so zu stabilisieren und zu fördern, dass das Selbstwertgefühl gesteigert und Lebensqualität erreicht wird. Dazu werden vielfältige betreuerische und therapeutische Angebote vorgehalten, wie Arbeits- und Beschäftigungstherapie, aktive Freizeitgestaltung, Gruppen- und Einzeltherapien. Solche Angebote fördern das Selbstwertgefühl des Einzelnen und zielen letztendlich darauf ab, Bewohner zu gesellschaftlich akzeptierten Mitgliedern außerhalb der Langzeiteinrichtung zu machen. Das kann in der stationären Einrichtung, im betreuten Wohnbereich, aber auch in der eigenen Wohnung sein. Wir achten die Würde von jedem unserer Bewohner, wobei die gegenseitige Rücksichtnahme im Vordergrund steht. -5- Hilfeleistungen erhält grundsätzlich jeder, ohne Wertung der Herkunft und der politischen oder konfessionellen Zugehörigkeit. Wir bieten qualitativ hochwertige Leistungen durch fachliche und menschliche Kompetenz unserer Mitarbeiter, professionelle Arbeitsorganisation und laufende Qualitätssicherung. Wir arbeiten mit "Herz und Verstand" und festigen damit das Vertrauen in unsere Einrichtung. -6- B. Konzeption 1. Diagnosen Vor der Aufnahme in unsere Einrichtung sind die Betreuten meistens in einer klinischen Behandlung. Dort erfolgt die Diagnostizierung unserer Klientel, deren Krankheitsbilder sich zumeist auf folgende Auflistung beschränken lassen: - Psychosen (Manie, Depression, Zyklothymie, Schizophrenie) Hirnorganisches Psychosyndrom Anfallsleiden Verhaltensauffälligkeiten Abhängigkeitserkrankungen Minderbegabung Dementielle Erkrankungen Sekundäre Suchterkrankungen Korsakow Syndrom Zusätzliche Allgemeinerkrankungen werden bei uns selbstverständlich mitbehandelt. 2. Wohnformen Das Betreuungskonzept wird in differenzierter Weise auf die betreuten Bewohnergruppen in unterschiedlichen Schwerpunkten und Zielsetzungen angewandt. Beginn ist dabei vor der Aufnahme die Besprechung der Wohnform. Beide Möglichkeiten, offener wie beschützender Bereich, können den krankheitsbedingt unselbständigen Bewohner die für ihn adäquate Wohnform finden lassen. 2.1. Die beschützende Wohnform Hierfür stehen 28 Plätze zur Verfügung. Die Aufnahme erfolgt mit richterlichem Unterbringungsbeschluss oder auf freiwilliger Basis im zweiten Stock unserer Einrichtung. Dort findet der Bewohner bei einer akuten Krise, wie bei Suizidtendenz, Angstzuständen, unkontrollierbarem Suchtdruck, Störung bei räumlicher und zeitlicher Desorientierung Schutz vor sich selbst. Bei Stabilisierung, über einen längeren Zeitraum, kann der Bewohner in den offenen Wohnbereich umziehen. -7- 2.2. Die offene Wohnform In diesem Bereich gibt es 22 Plätze. Hier erfolgt der strukturierte Tagesablauf unter mehr Eigenverantwortung. Dennoch ist diese stationäre Wohnform für den Bewohner erforderlich, da er krankheitsbedingt zu einer selbständigen Lebensführung nicht fähig ist. In dieser Abteilung kann er sich stabilisieren, seine Eigenverantwortung erweitern und eine eigenständige Tagesstrukturierung erstellen. Durch die erreichte Stabilität kann der Bewohner wiedereingegliedert werden, sei es in Betreutes Wohnen oder durch den Einzug in die eigene Wohnung. Innerhalb beider Wohnformen werden Kleingruppen gebildet, welche dem Bewohner Sicherheit, Überschaubarkeit und Vertrautheit geben. Durch diese Wohnformen wollen wir die Weiterentwicklung unserer Betreuten bis zur vollständigen Reintegration erreichen. Bei Rückfällen ist es jederzeit möglich, in die vorherige Wohnform zu gehen. Sollte sich der Gesundheitszustand von dem Betreuten stark verschlechtern, ist die Möglichkeit zum Umzug in die pflegende Abteilung, offen wie beschützend, gegeben. 3. Therapie- und Freizeitangebote Ein umfassendes Angebot für Tages-, Wochen- und Monatsabläufe findet der Bewohner in der Beschäftigungs-, in der Arbeitstherapie und im Freizeitangebot. Für die Wiedereingliederung in die Gesellschaft sind das wichtige Faktoren. Durch diese Teilnahme stabilisiert sich die Klientel, kann bestehende Kontakte pflegen und neue finden. Weitere Zielsetzungen sind die Förderung und Verbesserung von Ausdauer, Konzentration, Merkfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein in der Normalität und im Sozialverhalten. 3.1 Die Beschäftigungstherapie Die Beschäftigungstherapie dient als Hilfe zur Tages- und Wochenstrukturierung der einzelnen Bewohner und kleinen Gruppen. Ausschlaggebend für die Therapieform ist das Krankheitsbild und damit die spezifische Identifikation des einzelnen Bewohners. Dabei können und sollen die Teilnehmer sich durch kreative Beschäftigungsformen ausdrücken. Sie erleben sich und ihr Verhalten in einer festen Gruppe, wobei erwünschtes Sozialverhalten gruppendynamisch positiv verstärkt wird, unerwünschtes Verhalten in den Hintergrund geraten soll und das Selbstwertgefühl gesteigert wird. -8- Die Formen der Beschäftigungstherapie sind sehr vielseitig und finden ihren Ausdruck in den so genannten Wochenplanern, die per Aushang auf den einzelnen Stationen eingesehen werden können. Die Wochenplanungen werden situativ an die jeweilige Klientel der Stationen angepasst und auf Selbstinitiativen und Wünsche wird großer Wert gelegt. Inhaltlich reichen die Möglichkeiten von der "Zehn-Minuten-Aktivierung" über Chorsingen, Musizieren, Sport, Gymnastik, Spaziergänge, Gedächtnistraining, Einkaufstraining bis hin zur kreativen Gestaltung und Herstellung von Dekorationsgegenständen. Diese werden dann bei Festivitäten zum Verkauf zur Verfügung gestellt. Beschäftigungstherapie hat auch als Hauptziel, Bewohner an die Arbeitstherapie heranzuführen. 3.2 Die Arbeitstherapie Ein wichtiges Modul in unserer Einrichtung ist die Arbeitstherapie. Die Betreuten haben, je nach vorhandenen Ressourcen, die Möglichkeit, sich im Bereich der Sortierund Verpackungsarbeiten, der Speisesaal- und Küchenhilfsdienste, der Wäscherei, oder der Garten- und Außenanlagen zu betätigen. Dadurch soll erreicht werden, den Betreuten wieder an das Erwerbsleben oder an erwerbsähnliche Tätigkeiten heranzuführen bis hin zur Wiedereingliederung. Es wird dabei Wert darauf gelegt, dass die Betreuten nach ihren Möglichkeiten selbständig und pünktlich erscheinen, aus dem beschützenden Bereich werden sie geholt und zurückgebracht. Die Arbeitszeiten sind so angelegt, dass eine Überforderung der Teilnehmer ausgeschlossen ist, zudem werden selbstverständlich Pausenregelungen angewandt. Die Arbeitstherapieteilnehmer erhalten am Monatsende ihre Auszahlung des Arbeitsentgeltes. Für viele ist diese Aufbesserung des Taschengeldes eine große Motivationshilfe zur Teilnahme an der Arbeitstherapie, aber auch andere Gründe, wie die sinnvolle Tagesgestaltung, Teil einer Gruppe zu sein, sich selbst positiv zu erleben usw. finden ihre Geltung. 3.2.1 Sortier- und Verpackungsarbeiten In dem Bereich der Sortier- und Verpackungsarbeiten, der von einer Arbeitstherapieleitung und mehreren –Helfern betreut wird, werden in einem eigenen Raum im Untergeschoß des Pflegeheims industrienahe Tätigkeiten durchgeführt. Die Materialien dafür werden geliefert oder zum Großteil mit dem Fahrzeug unserer Einrichtung beschafft. Zur Anleitung ist immer ein Therapieleiter oder –Helfer -9- anwesend. Die Arbeitsplätze werden nach Möglichkeit fest an die Teilnehmer vergeben, sodass diese Sicherheit und Kontinuität in den Prozessabläufen bekommen können. Die Betreuten werden nach ihren Ressourcen in die Abläufe eingeteilt, die von der Materialbeschaffung über Sortieren, Bekleben, Verpacken bis hin zur Endkontrolle und zum Verladen führen. 3.2.2 Speisesaal- und Küchenhilfsdienste In diesem Teil der Arbeitstherapie wird eine eigene Gruppe regelmäßig beschäftigt. Diese wird in die Arbeiten von einer Fachkraft für das gesamte Küchenmanagement eingeteilt. Die Tätigkeiten werden zusammen mit dem Küchenpersonal ausgeführt, was auch als Hinweis für die Realitätsnähe an die normale Arbeitswelt gelten darf. Arbeitsabläufe, wie Aufdecken und Abräumen der Tische im Speisesaal, Grob- und Feinreinigung des Geschirrs, Aufräumen und weitere hauswirtschaftliche Tätigkeiten stehen auf dem Programm. Vor allem in diesem wie auch im folgenden Bereich werden Hygienevorschriften und –standards genau befolgt und eingehalten. 3.2.3 Die Wäscherei Die im gesamten Haus anfallende Kleidungswäsche wird von der im Untergeschoß eingerichteten Wäscherei bewältigt. Auch hier werden Hilfstätigkeiten durch unsere Klientel unter Anleitung ausgeführt. Die verschiedenen Arbeitsschritte lassen sich einteilen in Bügeln, Sortieren und Verteilen der sauberen Wäsche auf die verschiedenen Stationen. Wie auch in den anderen Bereichen werden hier Konzentration und Ausdauer gefordert und gefördert. Sauberkeit und Hygiene haben eine vorrangige Rolle. Die Tätigkeiten werden individuell auf die Betreuten abgestimmt z.B. beim Arbeitstempo, bei den Arbeitszeiten oder der Durchführung. 3.2.4 Einsatz in den Garten- und Außenanlagen In diesem Bereich sind die Tätigkeiten jahreszeitlich bedingt. Im Frühjahr, Sommer und Herbst werden die Gemüse- und Blumenbeete, unter Anleitung von Fachpersonal, von unseren Betreuten gepflegt. Dabei fallen Arbeiten an wie das Vorbereiten der Beete, Einkaufen der Sämereien, Ausbringen des Saatgutes, Unkraut jäten, das Heranwachsende bewässern und dann endlich ernten und verzehren oder zur Dekoration verwenden. Von dieser Gruppe werden Erhaltungs- und - 10 - Reparaturarbeiten an den Wegen, der Einzäunung, der Parkplätze und des Hofraumes ausgeführt. Im Winter beschränken sich die Arbeiten, zusammen mit dem Hausmeister, auf Räumen und Streuen der Wege und des Hofraumes. Die restliche Zeit ist diese Gruppe in den anderen Bereichen integriert. 3.3 Die Freizeit Die Gestaltung der Freizeit beschränkt sich an Werktagen auf die Zeiten außerhalb der Arbeitstherapie und der Stationsabläufe, während an Feiertagen und Wochenenden hierfür mehr Zeit eingeplant wird. Die angebotenen Freizeitmaßnahmen können genützt werden, aber der Bewohner kann die freie Zeit auch für Rückzug und Regeneration beanspruchen. Der Wochen- bzw. Monatsplan hängt in den jeweiligen Gemeinschaftsräumen der Wohngruppen mit dazugehörigen Anmeldelisten aus. Fest eingeplant sind beispielsweise der Wochenausflug, der Kinobesuch, Nordic Walking, Kegeln, Hausgottesdienst, Kochen und Backen, Vorbereitung von Festlichkeiten und im Sommer der Besuch im nahe gelegenen Freibad. Zusätzlich werden selbstverständlich spontane Vorschläge der Bewohner aufgenommen und umgesetzt. Mehrtägige Freizeitmaßnahmen werden jährlich mehrmals mit verschiedenen Bewohnern durchgeführt. Einmal im Jahr wird mit einem großen Reisebus ein Tagesausflug unternommen. Natürlich werden auch die jährlich wiederkehrenden Feste wie Faschingsveranstaltungen, Frühlings-, Oster- und Maifeiern, Mutter- und Vatertagsausflüge, Grill- und Sommerfeste, die St. Martins-, Weihnachts- und Silvesterfeiern in der Einrichtung begangen. Die individuellen Interessen und Neigungen unserer Betreuten werden in der Ausführung der verschiedenen Angebote erkannt. Dadurch wird eine aktive Freizeitgestaltung angeregt und vormalige Tendenzen zur Passivität treten in den Hintergrund. Durch die Förderung der Eigeninitiativen wird die Lebensqualität gesteigert. 4. Ziele Wir sind eine Nachsorgeeinrichtung für psychisch Kranke mit Einzel- und Mehrfachdiagnosen. Nach Klärung der Wohnform (Punkt 2) erfolgt die Aufnahme - 11 - nach dem Gesamtplanverfahren unter Bereitschaft der Klientel zur Mitwirkung und Teilnahme an den therapeutischen Angeboten. Das Gesamtplanverfahren in Bayern besteht seit 01.01.2005 nach § 58 SGB XII. Dieses beinhaltet die Grundlage der personenzentrierten Hilfeermittlung, -gewährung und -durchführung für leistungsberechtigte Menschen, Leistungserbringer und Leistungsträger. Alle Beteiligten ermitteln in Zusammenarbeit den individuellen Hilfebedarf für den Leistungsbezieher. In dem bestehenden Verfahren wurden der Sozialbericht, der vorläufige Hilfeplan (HEB-A), der Entwicklungsbericht (HEB-B) und der Abschlussbericht (HEB-C) als begleitende Instrumente festgelegt. 4.1 Der Sozialbericht Zusammen mit der ärztlichen Diagnostizierung bildet der Sozialbericht die Grundlage für die Kostenbeantragung bei einer Verlegung. Dieser Bericht wird vom Sozialdienst der verlegenden Klinik erstellt und enthält die vorgegebenen Maßnahmen für die künftige Betreuung in unserer Einrichtung. Das alles zusammen ist die Voraussetzung für den Kostenträger zur Gewährung der Hilfemaßnahme. Steht eine Verlegung aus unserer Einrichtung in eine weniger intensiv betreute Wohnform an, so wird der Sozialbericht von unseren Mitarbeitern erstellt und die ärztlichen Unterlagen werden vom behandelnden Hausarzt beigelegt. 4.2 Die Hilfeplanung (HEB A) Nach Einzug in unsere stationäre Einrichtung wird innerhalb der ersten drei Monate der vorläufige Hilfeplan erstellt und an den Kostenträger weitergeleitet. Dieses Instrument wird in Zusammenarbeit zwischen unserem Personal, dem Bewohner und ggf. mit dem gesetzlichen Betreuer erstellt. Der vorgegebene Zeitraum ist wichtig für ein gegenseitiges Kennenlernen. Dieser Verfahrensabschnitt beschreibt die aktuelle Situation der Problemlage mit den Ressourcen, Einschätzung des Hilfebedarfes, die Ziele und daraus folgende Maßnahmen. Die voraussichtliche Verweildauer bis zur Wiedereingliederung bzw. Verlegung in eine einfachere Wohnform wird hier eingeschätzt. - 12 - 4.3 Der Entwicklungsbericht (HEB B) Als Fortsetzung des HEB A dient der Entwicklungsbericht mit den durchgeführten Maßnahmen und dem Ergebnis. Dadurch ergibt sich die aktuelle und künftige Hilfeplanung und -erbringung. Die Erstellung erfolgt wie bei der Hilfeplanung von unserem Personal mit dem Bewohner und ggf. seiner gesetzlichen Betreuung. Er ist eine nachvollziehbare Kontrolle für den Kostenträger zur Entscheidung der weiteren Kostenzusage für diese oder eine andere Wohnform. 4.4 Der Abschlussbericht (HEB C) Bei Weiterverlegung in eine andere Einrichtung oder einfachere Wohnform wird ein Abschlussbericht erstellt. Dieser enthält die Zusammenfassung über die Entwicklung in unserer Einrichtung. Die künftige Planung der Ziele und die dazugehörigen Maßnahmen werden hier von unserem Personal, der Klientel und ggf. der Betreuung für die weiterführende Unterbringung festgelegt. 4.5 Die Personenkonferenz Bei etwa auftretenden Schwierigkeiten wird die Personenkonferenz zur Problemlösung und Maßnahmefindung genutzt. Diese kann auch an Stelle des Sozialberichtes am Beginn des Verfahrens stehen, an der alle Beteiligten in einem Plenum die weiteren Ziele und Maßnahmen besprechen und festlegen. 4.6 Die Leistungsmodule Durch die individuelle therapeutische und aktivierende Betreuung soll die verloren gegangene Selbständigkeit, mit dem Ziel der Integration in die Gesellschaft, wieder erlernt werden. In Anlehnung an das Gesamtplanverfahren erhält die Klientel Leistungen aus folgenden Leistungsmodulen: - Behandlung der Krankheit Wohnen und Versorgung Arbeits- und Beschäftigungstherapie Freizeit- und Tagesgestaltung Soziale Teilhabe - 13 - - Behandlung der Krankheit Hier werden dem Betreuten die Auswirkungen seines Krankheitsbildes bewusst gemacht. Er erfährt, wie er damit umgehen muss und wie es behandelbar ist. Bei Arztbesuchen wird ihm die für ihn notwendige medizinische Versorgung erklärt, um ihn zur Krankheitseinsicht und eventueller Krisenbewältigung hinzuführen. Gespräche hierüber mit dem betreuenden Personal sind Unterstützung, den Hilfebedarf zu verringern. Die Mitarbeit des Bewohners ist mit Voraussetzung, im Rahmen seiner Ressourcen, um das Ziel zu erreichen. - Wohnen und Versorgung Durch dieses Modul kann der Bewohner wichtige, lebenspraktische Erfahrungen trainieren, um verlorene Selbständigkeit wieder zu erlangen. Dies umfasst Bereiche wie Körperpflege und -hygiene, Ordnung im Wohnbereich, richtige Ernährung (entsprechend dem somatischen und psychischen Krankheitsbild), Koch- und Backtraining, Kleidereinkauf und Wäscheversorgung, Einkaufstraining und Umgang mit Geld. - Arbeits- und Beschäftigungstherapie Siehe Punkte 3.1 bis 3.2.4 - Freizeit- und Tagesgestaltung Siehe Punkt 3.3 - Soziale Teilhabe Für die Wiedereingliederung ist es wichtig, dass die Klientel sich ihr soziales Netzwerk, bereits beginnend in unserer Einrichtung, aufbaut. Die soziale Teilhabe findet nicht nur in der Einrichtung, sondern vorwiegend nach außen hin statt. Dadurch wird das hierfür notwendige Selbstvertrauen zur Kommunikation erlernt und verstärkt. Beziehungen und Kontakte werden durch Besuche und Einladungen von außen aufgebaut und gepflegt. Wo es sinnvoll und erwünscht ist, werden unterbrochene familiäre und verwandtschaftliche Verbindungen wieder hergestellt und gefestigt. Bei der Kommunikation und dem Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden wird geholfen, bestehende Hemmschwellen abzubauen und Ausdrucksformen zu trainieren. - 14 - 5. Unsere Personalstruktur Die gesetzten Ziele sind nur durch intensive, konstruktive und kontinuierliche Zusammenarbeit aller Abteilungen in der Einrichtung erreichbar. Die wichtigsten Anlaufstellen finden sich in der Einrichtungsleitung und Verwaltung, im Fachdienst, im pflegerischen Betreuungspersonal, in der Hauswirtschaft und in der Haustechnik. 5.1 Die Einrichtungsorganisation Das gesamte Einrichtungspersonal arbeitet nach vorgegebenen Monatsdienstplänen. Diese werden im Monat voraus, unter möglicher Berücksichtigung von Mitarbeiterwünschen, erstellt. Im pflegerischen Betreuungsbereich finden täglich drei Schichtübergaben für Früh-, Spät- und Nachtdienst statt. Der Nachtdienst ist generell von zwei Mitarbeitern, mindestens einer Fachkraft, besetzt. Bei Neuaufnahme eines Bewohners wird eine Dokumentationsmappe für ihn angelegt. Darin dokumentieren alle Mitarbeiter den Tages- und Monatsablauf sowie die Entwicklung der Klientel und bestätigen es durch Handzeichen. Der Vorschrift entsprechend unterliegen alle Beschäftigten der Schweigepflicht und dem Datenschutz. In den Organigrammen ist die Leitungsstruktur klar vorgegeben und der Verbund mit den einzelnen Bereichen geregelt. Einrichtungsleitung Hausmeister Hauswirtschaftsleitung Verwaltung Pflegedienstleitung Stationsleitung Erdgeschoß II. Stock - 15 - Fachdienst Einrich tungsleitung Hausmeister HWL Verwaltung Arbeitstherapieleitung ZDL Verwaltung PDL Fachdienst Therapiehelfer 5.2 Die Einrichtungsleitung Für die Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit, der Qualitätssicherung, der Weiterentwicklung des Konzeptes, die Belegung des Hauses, die Erstellung des Investitions-, Fortbildungs- und Personalentwicklungsplanes und der Öffentlichkeitsarbeit ist die Einrichtungsleitung verantwortlich. 5.3 Die Verwaltung In diesem Bereich sind zwei Verwaltungskräfte in Teilzeit beschäftigt. Sie sind Ansprechpartner für Bewohner wie auch Mitarbeiter und ein wichtiges Bindeglied zwischen allen Abteilungen. Zu ihren Aufgaben gehören die Führung der Personalund Bewohnerakten, Erledigung der Korrespondenz nach Vorgabe der Einrichtungsleitung, Abwicklung des Parteiverkehrs mit Besuchern, Angehörigen und Betreuern, Informationen und Antragstellungen an die Kostenträger und Ämter, Erstellen der Heimkostenrechnungen an die Zentralverwaltung in Schwabach über EDV, Führen der Heim- und Verwahrgeldkasse und Auszahlung des persönlichen Barbetrages von unseren Bewohnern. - 16 - 5.4 Der Fachdienst Die Einzelhilfe und Gruppenarbeit als primäre und Teambesprechungen, Fortbildungen, interdisziplinäre Zusammenarbeit (Medizin, Betreuer, Justiz, andere Einrichtungen usw.) als sekundäre Methoden der Sozialarbeit werden vom Fachdienst angewandt. Er setzt sich aus unseren Sozialpädagogen, der Pflegedienstleitung, den Stationsleitungen und Fachpersonal zusammen. Das Arbeitsfeld umfasst das Erstellen des Gesamtplanverfahrens, Planung und Durchführung der Freizeitmaßnahmen, Einzel- und Gruppenarbeiten, Einkaufstraining, Begleitung und Unterstützung bei Arztbesuchen, Kliniken und Ämtern. In den Teambesprechungen wird die Strukturierung der Handlungsweisen des Sozialdienstes geplant und festgelegt. Um stets auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlich fundierten Kenntnisse zu sein, wird an ausgewählten Fortbildungen teilgenommen. 5.5 Das pflegerische Betreuungspersonal Für eine umfassende Klient zentrierte, pflegerische Betreuung ist unser Fach- und Hilfspersonal zuständig. Dies setzt sich aus folgenden Berufsgruppen zusammen: - Altenpfleger/innen Krankenschwester/-pfleger Heilerziehungspfleger/innen Erzieher/innen Sozialarbeiter/innen Helfer/innen Die Teams arbeiten mit dem Betreuungsmodell auf der Grundlage der ATL`s nach Juchli. Zudem arbeiten wir nach dem System der Bezugspflege. Das bedeutet eine tragfähige Beziehung zwischen Bewohner und betreuendem Personal und bietet eine vertrauensvolle Plattform für seine Entwicklung. Psychiatrische Pflege baut auch darauf auf, dass sich Verhaltensänderungen des Patienten oft nur dann erreichen lassen, wenn eine empathische Beziehungsgrundlage zur positiven Verstärkung und allgemeinen Sicherheit vorliegt. Die Bezugspflege erfordert seitens des Betreuenden eine hohe pflegerische Kompetenz und Verantwortungsbereitschaft. Bei uns werden spezielle Psychiatrie-Pflegestandards verwandt. Der Bewohner erhält Beratung und Hilfsangebote und entscheidet selbst was er annimmt. Er bekommt Hilfe bei der Umstellung seines Lebens und seiner Gewohnheiten. Die Beziehung nach außen wird erhalten und gefördert. - 17 - 5.6 Die Hauswirtschaft Darunter fallen die drei Arbeitsbereiche Küche, Hausreinigung und Wäscheversorgung nach den Hygienevorschriften von HACCP. Unter Führung der Hauswirtschaftsleitung werden die anderen Mitarbeiterinnen wie Hauswirtschafterin, Köchin, Schneiderin und Hilfskräfte in die verschiedenen Tätigkeitsbereiche eingeteilt - Küche Für das Wohlbefinden unserer Klientel ist die Verpflegung ein wichtiger Faktor. Der wöchentlich zu erstellende Speiseplan berücksichtigt Bedürfnisse, Wünsche und Anregungen unserer Betreuten. Die Mahlzeiten werden gemeinsam zu festgelegten Zeiten im Speisesaal eingenommen, außer der Bewohner hat die Leistung "Verpflegung" aus der Vergütung herausgenommen. Bei jedem Essen werden Getränke angeboten. Zusätzlich stehen in allen Wohn- und Arbeitsbereichen ständig Tees, Säfte, Mineralwasser usw. zur Verfügung. - Hausreinigung Das hauseigene Reinigungspersonal ist durch die tägliche Anwesenheit auch ein Ansprechpartner unserer Betreuten. Wie oft, mit welchen Produkten und Geräten der jeweilige Bereich gereinigt wird, ist in einem Leistungsverzeichnis festgelegt. - Wäscheversorgung Die waschbare Bekleidung unserer Bewohner und ein Teil der Flachwäsche wird im Haus versorgt. Der umfangreichere Teil der Flachwäsche kommt in die Großwäscherei unseres Verbandes. Kleidungsteile, welche chemisch gereinigt werden müssen, werden außer Haus behandelt. Ein reibungsloser Rücklauf kann nur durch korrekte Kennzeichnung der Bekleidung mit dem jeweiligen Namen erfolgen. 5.7 Die Haustechnik Für die Wartung und Instandhaltung der Einrichtung und der Außenanlagen, des Fuhrparks sowie der Haustechnik ist der Hausmeister mit seinen Helfern zuständig. Dies beinhaltet die Elektrik, die Heizungs- und Warmwasseranlage, Malerarbeiten, - 18 - Sauberhalten der Außenanlagen, Räum- und Streudienste. Kleinere Reparaturarbeiten an Anlagen im häuslichen Bereich führt er selbst aus. Bei Mängeln, die er nicht beheben kann, wird in Absprache mit der Einrichtungsleitung ein Fachbetrieb beauftragt. 6. Einarbeitung und Weiterbildung der Mitarbeiter Die Einarbeitung neu beginnender Mitarbeiter erfolgt über ein Einarbeitungskonzept. Das begleitet ihn ein halbes Jahr, die Dauer der Probezeit. Durch Fort- und Weiterbildungen des gesamten Teams der Einrichtung wird die Umsetzung des aktuellen Standes wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Betreuung garantiert. Es gibt die Möglichkeit von internen und externen Schulungen. Die dabei erworbenen Kenntnisse werden an alle übrigen Mitarbeiter weitervermittelt. Durch die Kooperation mit den Trägern von Aus- und Weiterbildung werden die Fort- und Weiterbildungspläne jährlich und im Voraus erstellt und terminiert. Zusätzlich kann das Personal auf eine gut sortierte Fachliteratur in der Einrichtung zurückgreifen. 7. Qualitätssicherung Über Qualitätsmanagement und –sicherung wird die Zufriedenheit aller Beteiligten gewährleistet. Das sind die Bewohner und deren Angehörige, Betreuer, Mitarbeiter, Überprüfungskommissionen und die Kostenträger. 7.1 Die Strukturqualität Die Rahmenbedingungen des Leistungserbringungsprozesses, die personelle und sachliche Ausstattung der Einrichtung, werden in der Strukturqualität festgelegt. Sie basiert auf den gesetzlichen Vorgaben wie die Heimpersonalverordnung, das Heimmitwirkungsgesetz, die Heimmindestbauverordnung, die Arbeitsgesetze und SGB XII. 7.2 Die Prozessqualität Die Betreuungsanamnese, die Betreuungsplanung, der Versorgungs- und Betreuungsablauf (Gesamtplanverfahren) sowie pflegerische Verrichtungen sind über Standards und Dokumentation nachvollziehbar. - 19 - 7.3 Die Ergebnisqualität Beim Vergleich der geplanten Ziele mit dem erreichten Ist – Stand können wir den Entwicklungs- und Zufriedenheitsgrad des Bewohners und damit unsere Ergebnisqualität messen. Durch regelmäßige Überprüfungen der Ergebnisse können bei Abweichungen die Ursachen ermittelt und durch andere Maßnahmen ergänzt werden. 7.4 Das Qualitätsmanagement Im hausinternen Qualitätszirkel, der sich aus der Einrichtungsleitung, den Sozialpädagogen, der Pflegedienst-, den Stations-, der Arbeitstherapie-, der Hauswirtschaftsleitung und des Haustechnikers zusammensetzt, finden regelmäßige Besprechungen statt. In einem Besprechungsplan sind alle festgelegten Treffen der Teams eingetragen. Die in diesen Gremien geplanten, Qualität sichernden Maßnahmen sind Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, die alle Mitarbeiter anzuwenden und umzusetzen haben. Dort wird das Ergebnis analysiert, besprochen und überarbeitet. Bei den auf Verbandsebene eingerichteten Arbeitskreisen für Qualitätssicherung nehmen die Leitungskräfte teil. Begehungen des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden jährlich durchgeführt. Unangemeldete Überprüfungen der Heimaufsicht, des Gesundheitsamtes, des MDK, der Gewerbeaufsicht, der Berufsgenossenschaft, des TÜV usw. finden ebenso statt. Bewohner und Besucher können uns über das Beschwerdemanagement beurteilen. Dieses setzt sich zum einen zusammen aus schriftlichen Umfragebögen, in denen das komplette Leistungsangebot bewertet werden kann. Zum anderen aus einem Informationsschreiben, das aufzeigt, wohin man sich bei eventuell auftretenden Beschwerden wenden kann. Bei Wünschen und Beschwerden können sich die Betreuten ebenso an den Heimbeirat wenden. Dieser ist Teil des hausinternen Qualitätsmanagements durch monatliche Heimbeiratssitzungen. - 20 - 8. Die Öffentlichkeitsarbeit Hierin sehen wir einen wichtigen Bestandteil der Arbeit in unserer Einrichtung. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Integration unserer Bewohner in die Gesellschaft zu erleichtern, unsere Arbeit nach außen darzustellen und eine Akzeptanz für alle zu erreichen. Auf diesem Wege können Vorurteile abgebaut und Ausgrenzungen entgegengewirkt werden. Wir nützen dabei folgende Möglichkeiten: - Gesprächsrunden mit Bewohnern, deren Angehörigen oder Betreuern Pressemitteilungen Zusammenarbeit mit Behörden, Ämtern und sozialen Organisationen Informationen durch Konzept und Faltblatt Heraus- und Weitergabe unserer Heimzeitung Jahreszeitliche Feste mit Einladung der Öffentlichkeit Teilnahme an Festlichkeiten und anderen Anlässen außerhalb unseres Hauses C. Schluss Da sich unser gesamtes Mitarbeiterteam entschieden hat, in einer sozialen Einrichtung zu arbeiten, sind alle bereit, sich zum Wohl unserer Klientel weiter zu entwickeln. Durch unsere Tätigkeit haben wir die positive Erfahrung gemacht, dass von kranken Menschen auch viel Gutes wieder an uns zurückgegeben wird. - 21 -