Bauinformationsbroschüre
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Bauinformationsbroschüre
©Heike Hering / pixelio.de www.bueckeburg.de Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Bauinteressierte, der Rat und die Verwaltung der Stadt Bückeburg grüßen Sie recht herzlich! Wir freuen uns, dass Sie sich für das Thema Bauen interessieren und vielleicht sogar mit dem Gedanken spielen, sich hier in Bückeburg häuslich niederzulassen. Von der Idee bis zur Umsetzung eines Bauvorhabens ist es ein langer Weg mit wich tigen Entscheidungen. Mit dieser Informationsbroschüre, möchten wir Ihnen bei den vielen Fragen rund um das Bauen in Bückeburg behilflich sein und Ihre Entscheidun gen unterstützen. Reiner Brombach Die Broschüre liefert Ihnen Informationen, Hinweise und Empfehlungen für die Vor bereitung und Durchführung Ihres Bauvorhabens. Wir wollen hiermit Ihren Weg zum Eigenheim erleichtern und Ihnen die Verfahrensabläufe nachvollziehbar machen. Für Fragen und detaillierte Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unter der Rubrik „Ansprechpartner in der Verwaltung“ finden Sie hierzu die wichtigsten Kon taktdaten. Also, schauen Sie sich unsere attraktiven Baugebiete in dieser Broschüre an und verwirklichen Sie Ihre Träume. Wir wünschen Ihnen für Ihre Baupläne viel Erfolg! Mit freundlichen Grüßen Jörg Klostermann Reiner Brombach Bürgermeister Jörg Klostermann Baurat 1 Grußwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Inhaltsverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 3. 3.1 3.2 3.3 Das öffentliche Baurecht . . . . . . . . . . . . 19 Bauplanungsrecht der Kommune. . . . . 19 Bauordnungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Architekt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Branchenverzeichnis/Impressum. . . . . . . . . 5 Einleitung: Bückeburg heute. . . . . . . . . . . . . 7 Infrastruktur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1. Ansprechpartner in der Verwaltung. 11 Stadtverwaltung Bückeburg . . . . . . . . . 11 2. Das Baugrundstück – Grundsätze für Erwerb und Bebauung. . . . . . . . . . . 13 2.1 Grundstückslage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 2.2 Baulückenkataster. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 2.3 Gewerbegrundstücke. . . . . . . . . . . . . . . . 13 2.4 Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . 13 2.5 Grundstückskauf – Vorüberlegungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 2.6 Nebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 4. Bauantrag und Baugenehmigung . . . 22 4.1 Genehmigungspflicht und alternative Antragsverfahren . . . . . . . . . 22 4.2 Entwurfssverfasser. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 4.3 Bauvoranfrage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 4.4 Bauantragsverfahren nach § 64 NBauO. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 4.5 Vereinfachtes Baugenehmigungs verfahren nach § 63 NBauO. . . . . . . . . . . 25 4.6 Genehmigungsfreies Baumaßnahmen nach § 62 NBauO. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 4.7 Baugenehmigung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 – Teilbaugenehmigung . . . . . . . . . . . . . . 29 – Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung. . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 – Baugebühren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 5. Pflichten des Bauherrn . . . . . . . . . . . . . . 30 6. Ökologisches Bauen. . . . . . . . . . . . . . . . . 35 7. Natur und Städtebau – ein Gegensatz?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 7.1 Was Städtebau mit Natur zu tun hat. . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 7.2 Bauleitpläne – Naturschutz und Landschaftspflege. . 40 7.3 Schaffung und Erhalt von Grünflächen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 7.4 Anlage und Erhalt von Ausgleichsflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 7.5Anpflanzung und Erhalt von standortheimischen Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 7.6 Rückhaltung von gefasstem Niederschlagswasser (Regenwassersammlung). . . . . . . . . . . . . 42 7.7 Fassaden- und Dachbegrünung. . . . . . . 43 3 7.8 Begrenzung der Versiegelung innerhalb von Baugebieten. . . . . . . . . . . 43 8. Finanzierung – Finanzielle Förderung. . . . . . . . . . . . . . . 44 9. Denkmalpflege. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Bodendenkmalpflege. . . . . . . . . . . . . . . . 49 Der Weg zum Gas-/Wasser-Hausanschluss. . . . . . . . . . . . . . 50 Tipps für Bauherren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Neubaugebiete in Bückeburg. . . . . . . . . . . 51 – Baugebiet „Am Bergdorfer Wege“. . . . . . . 52 – Baugebiet „Sprekelsholzkamp“ am Südharrl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 – Baugebiet „Hohe Lücht“ . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 – Baugebiet „Zwischen den Wegen“ . . . . . . 55 – Gewerbegrundstücke im Gewerbegebiet „Kreuzbreite II“ . . . . . . 56 Impressum Branche Architektur �����������������������������������������������������������46 Badausstattung����������������������������������������������4, U3 Banken��������������������������������������������������������������6, U2 Bauplanung ���������������������������������������2, 18, 24, 46 Bauunternehmen������������������������������������2, 18, 46 Betonwerk�������������������������������������������������������������24 Bodenbeläge������������������������������������������� 3, 10, 26 Containerdienst���������������������������������������������������26 Dachdecke ������������������������������������������������������������� 8 Denkmalschutz����������������������������������������������������� 2 Elektrotechnik�����������������������������������������������������24 Energieversorgung���������������������������������������������26 Garten- und Landschaftsgestaltung �����������24 Gebäudetechnik����������������������������������������������.4, 8 Holzhandel�����������������������������������������������������������26 Immobilien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 6, 8, 46, U2 Innenausbau. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Kreditinstitute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, U2 Küchen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U4 Konzeption/Realisation/Anzeigenteil: Herausgeber: Stadt Bückeburg Redaktion: Stadt Bückeburg Fotos: Stadt Bückeburg ccvision.de Bei der Erstellung der Broschüre wurde sorgfältig recherchiert. Dennoch kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. Seite Branche Seite Metallbau��������������������������������������������������������������26 Notar�����������������������������������������������������������������������18 Parkett ��������������������������������������������������������3, 10, 26 Pflasterarbeiten���������������������������������������������������46 Raumausstatter���������������������������������������������������11 Rechtsanwälte�����������������������������������������������������18 Sanitäranlagen������������������������������������������������4, U3 Schweißerei ���������������������������������������������������������26 Spedition���������������������������������������������������������������46 Stadtplanung�������������������������������������������������������18 Stadtwerke�����������������������������������������������������������26 Statiker�������������������������������������������������������������� 2, 46 Straßenbau�����������������������������������������������������������46 Tischlerei���������������������������������������������������������������18 Umzugsunternehmen���������������������������������������46 Wohnungsbau��������������������������������������������2, 8, 46 U = Umschlagseite Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Nachdruck oder Reproduktionen, auch auszugsweise, nicht gestattet. © 2014 anCos Verlag GmbH, 3. Auflage Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage richten Sie bitte an die Stadtverwaltung oder den Verlag. anCos Verlag GmbH Lange Straße 14 · 49565 Bramsche Telefon: 05461/88266-0 Fax: 05461/88266-11 E-Mail: [email protected] Internet: www.ancos-verlag.de Publikationen zur Bürgerinformation, Wirtschaftsförder ung, Freizeitgestaltung, Einweihungs- und Jubiläumsbroschüren, Patientenbroschüren, Bauherrenwegweiser, Seniorenratgeber sowie Hochzeits- und Familienbro schüren. In unserem Verlag erscheinen: 5 6 Infrastruktur Die Stadt Bückeburg zählt mit ihren rund 20.000 Einwohnern neben Rinteln und Stadthagen zu den drei größten Städten des Landkreises Schaumburg. Zwischen Schaumburger Wald, Bückeberg/Harrl und Wesergebirgen gelegen, gehört Bückeburg noch dem Mittelgebirgsbereich kurz vor dem Übergang in die Norddeutsche Tiefebene an. Die an das Bundesland Nordrhein-Westfalen und somit auch an die Stadt Minden angren zende niedersächsische Stadt hat seit jeher den Vorteil günstiger Verkehrsanbindungen genossen. kannten Dienstleistungs-, Produktions- und Handelsunternehmen sowie florierenden Gastronomie- und Hotelbetrieben gewan delt. Die Wirtschaftsstruktur der heimischen Gewerbegebiete ist von unterschiedlicher Größenordnung und Branchenvielfalt ge kennzeichnet. Rund 1.500 Betriebsstätten sind zurzeit in Bückeburg gemeldet. In den letzten Jahren sind durch vorausschauende Bevorratung an Gewerbeflächen eine Viel zahl von Neuansiedlungen bzw. Umsiedlun gen von Betrieben aus dem innerstädtischen Bereich in die neu ausgewiesenen Gewerbe gebiete am Stadtrand ermöglicht worden. Damit verbunden war die positive Entwick lung von Arbeitsplätzen. Der vorhandene Branchenmix sorgt für Anziehungskraft mit den Ortsteilen Achum, Bergdorf, Cammer, War es früher allein die Lage an dem über 1000jährigen Heer- und Handelsweg, dem Hellweg vor dem Sandforde, so sind es heute neben den Bundesstraßen B 65 (Minden– Hannover) und B 83 (Bückeburg–Hameln), die die Kernstadt erheblich vom Verkehr entlasten, vor allem die Bundesautobahnen A 2 (Hannover–Dortmund) und A 30 (Rich tung Osnabrück), die Bückeburg aus allen Richtungen erschließen. Die Eisenbahnlinie Köln–Hannover mit Bahnhof Bückeburg und einem Anschluss an das S-Bahn- und Regi onalexpressnetz, sowie der Mittellandkanal mit Häfen in den Ortsteilen Rusbend und Berenbusch ergänzen die gute verkehrliche Infrastruktur. Die Stadt ist Mittelzentrum im Landkreis Schaumburg und hat sich in den letzten Jahr zehnten zum Wirtschaftsstandort mit be 7 Oberwallweg 9 31675 Bückeburg Tel.: 05722 - 95 25 14 Fax: 05722 - 95 25 25 [email protected] www.dachdecker-kammann.de 8 Luftbild – Schlossanlage Evesen, Meinsen/Warber, Müsingen, Rus bend und Scheie ist das Stadtgebiet rd. 6.890 ha groß. Fast die Hälfte des Stadtgebietes wird landwirtschaftlich genutzt, auf relativ guten Böden vorwiegend Ackerbau betrie ben. Der Anteil an forstwirtschaftlichen Flä chen ist mit 35 % der Gesamtfläche verhält nismäßig hoch. In Bückeburg werden sämtliche Schulformen von der Grundschule bis zum Gymnasium angeboten. Eine integrierte Gesamtschule, berufsbildende Schulen, Musikschule und überregional bekannte Privatschulen run den das Angebot ab. 10 Kindertagesstätten unterschiedlicher Träger mit Hort und Krip penplätzen und insgesamt über 600 Plätzen stehen den Jüngsten zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die Stadt Bückeburg der Jugend ein attraktives Freizeit- und Feri enangebot. So steht die Jugendfreizeitstätte, deren Spektrum von Schülernachhilfe bis hin zu Konzerten und Jugenddiscos breit gefä chert ist, jedem Jugendlichen offen. Viele Behörden wie der Niedersächsische Staats gerichtshof, Amts- und Landgericht, Staatsar chiv und Landeskirchenamt haben hier ihren Sitz. Die Stadt mit ihren bedeutenden Weser renaissance-Gebäuden wie dem Schloss Bü ckeburg, der Stadtkirche, dem Mausoleum, aber auch das Hubschraubermuseum gele gen im historischen Altstadtkern, und viele weitere Sehenswürdigkeiten und Veranstal tungen haben die Stadt weit über die Gren zen Bückeburgs bekannt gemacht. Das Krankenhaus Bethel, qualifizierte Fach ärzte und zahlreiche soziale Einrichtungen versorgen die Bevölkerung Bückeburgs und der Umgebung. Fast sämtliche Sportarten können in kommunalen und vereinsgebun denen Sportstätten betrieben werden. An heißen Tagen bietet das wunderschön ge legene Bergbad „Am Harrl“ Abkühlung, das neben drei Schwimmbecken mit 10-MeterSprungturm auch eine einzigartige Atmo sphäre auszeichnet. 9 Stadtverwaltung Bückeburg Marktplatz 2–4, 31675 Bückeburg Telefon-Info-Center: 05722 206-0 Telefax-Info-Center: 05722 206-200 E-Mail: [email protected] Internet: www.bueckeburg.de An-/Ab-/Ummelden 〉〉 S tadthaus I / Bürgerbüro Tel. 206-144, -145, -146 , -147 Arbeiten im Straßenraum 〉〉 S tadthaus I / Ordnungsamt Tel. 206-141 Bauanträge 〉〉 S tadthaus I / Bauamt Tel. 206-165, 206-173 Baulasten 〉〉 S tadthaus I / Bauamt Tel. 206-162 Bauordnung 〉〉 S tadthaus I / Bauamt Tel. 206-165, 206-173 Bauverwaltung 〉〉 S tadthaus I / Bauamt Tel. 206-160 Bauvoranfrage 〉〉 S tadthaus I / Bauamt Tel. 206-165, 206-173 Bäume 〉〉 S tadthaus I / Bauamt Tel. 206-179 Bebauungspläne 〉〉 S tadthaus I / Bauamt Tel. 206-170 Denkmalpflege/Denkmalschutz 〉〉 Stadthaus I / Bauamt Tel. 206-170, 206-177 Abwasserbeseitigung 〉〉 Abwasserbetrieb Tel. 206 -711, -712, -713 Einwohnermeldewesen 〉〉 Stadthaus I / Bürgerbüro Tel. 206-144, -145, -146, -147 Erschließungsbeiträge 〉〉 Stadthaus I / Bauamt Tel. 206-160 Flächennutzungspläne 〉〉 Stadthaus I / Bauamt Tel. 206-170 Gasversorgung 〉〉 Stadtwerke Schaumburg-Lippe Tel. 2807-0 Geburten 〉〉 Stadthaus I / Standesamt Tel. 206-148, 206-149 Gewerbegrundstücke 〉〉 Rathaus / Wirtschaftsförderung Tel. 206-131 Grundsteuer 〉〉 Rathaus / Steueramt Tel. 206-133 Grünanlagen 〉〉 Stadthaus I / Bauamt Tel. 206-169 Grundstücksentwässerung 〉〉 Abwasserbetrieb Tel. 206 -711, -712, -713 Grundstücksan- und verkauf 〉〉 Rathaus / Amt für Finanzwesen Tel. 206-134 Hundesteuer 〉〉 Rathaus / Steueramt Tel. 206-133 Jugendfreizeitstätte 〉〉 Hofapotheke / Amt für Soziales-Jungend und Sport Tel. 206-152 Kfz-Zulassung 〉〉 Landkreis Schaumburg Tel. 05721 703-0 Kinder- und Jugendarbeit 〉〉 Hofapotheke / Amt für Soziales-Jugend und Sport Tel. 206-150 Kinderhort / Krippe / Städt. Kindergärten 〉〉 Hofapotheke / Amt für Soziales-Jugend und Sport Tel. 206-153 11 Lohnsteuerkarten 〉〉 S tadthaus I / Bürgerbüro Tel. 206-144, -145, -146, -147 Meldebescheinigung 〉〉 S tadthaus I / Bürgerbüro Tel. 206-144, -145, -146, -147 Müllabfuhr 〉〉 A WS Stadthagen Tel. 05721 9705-11, -12, -13, -14 Naturschutz 〉〉 S tadthaus I / Bauamt Tel. 206-169 Parkraumbewirtschaftung 〉〉 S tadthaus I / Ordnungsamt Tel. 206-141 Schulen 〉〉 H ofapotheke / Amt für Soziales-Jugend und Sport Tel. 206-154 Spielplätze 〉〉 Hofapotheke / Amt für Soziales-Jugend und Sport Tel. 206-152 Sportstätten 〉〉 Hofapotheke / Amt für Soziales-Jugend und Sport Tel. 206-150 Stadtplanung 〉〉 Stadthaus I / Bauamt Tel. 206-170 Tiefbau 〉〉 Stadthaus I / Bauamt Tel. 206-166, 206-168 Umwelt 〉〉 Stadthaus I / Bauamt Tel. 206-169 12 Rathaus Eine ausführliche Übersicht entnehmen Sie bitte der Broschüre „Informationen für Bürgerinnen und Bürger“ oder auf unserer Internetseite www.bueckeburg.de 2.1 Grundstückslage Der Wunsch bauen zu wollen beginnt zu meist mit der Suche nach einem geeigneten Grundstück. Die Lage des richtigen Bau grundstücks hängt dabei von ihren persönli chen Vorstellungen ab, entscheiden müssen letztendlich Sie allein. Die Stadt Bückeburg hat durch Ausweisung von Bauland in fast allen Ortsteilen ein breit gefächertes Spek trum an Baugrundstücke entwickelt, so dass Sie auf jeden Fall das für Sie geeignete Grundstück finden sollten. Auf den Seiten 51 bis 56 zeigen wir Ihnen Baugebiete, in denen noch freie Bauplätze zur Verfügung stehen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit über das Baulückenkataster der Stadt Bückeburg ein passendes Baugrundstück zu finden. Für detaillierte Auskünfte und Beratung zu den Wohngebieten wenden Sie sich bitte an: kassen und Banken die Möglichkeit, den ört lichen Immobilienmarkt kennen zu lernen. Darüber hinaus verfügt die Stadt Bückeburg über ein Baulückenkataster, das Ihnen einen Überblick über z.Zt. freie unbebaute Grund stücke innerhalb der bebauten Ortslagen bietet. Das Kataster bietet Ihnen rd. 250 Baulücken. Unter http://www.bueckeburg. de/de/Leben-in-Bückeburg/Planen,-Bauenund-Wohnen/Baulückenkataster können Sie im Internet nach einem geeigneten Bauplatz suchen. Für weitere Auskünfte und auch den Eigentümer einer jeweiligen Baulücke mit dem Sie dann in Verhandlung treten müssen, wenden Sie sich bitte an: Herrn Wolter Zimmer Nr. 27, Stadthaus Markplatz 3, 31675 Bückeburg Telefon: 05722 206-170 [email protected] Herrn Sobotta Zimmer Nr. 7, Rathaus Markplatz 2–4, 31675 Bückeburg Telefon: 05722 206-134 [email protected] 2.2 Baulückenkataster Viele Baugrundstücke werden über den „freien“ Markt veräußert. Neben Zeitungsan noncen bieten Gespräche mit den in der Re gion tätigen Bauträgern und Maklern sowie mit den Immobilienabteilungen der Spar Baulücke 2.3 Gewerbegrundstücke Die Stadt Bückeburg verfügt zudem über gut erschlossene Grundstücke in verschiedenen Gewerbegebieten. Für detaillierte Auskünfte und Beratung zu den Wohn- und Gewerbe gebieten wenden Sie sich bitte an Frau Remmert, Wirtschaftsförderung Zimmer Nr. 11, Rathaus Markplatz 2–4, 31675 Bückeburg Telefon: 05722 206-131 [email protected] 2.4 Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit Wenn Sie bereits ein Grundstück besitzen oder Ihnen ein Grundstück angeboten wird, ist eine Frage von besonderer Bedeutung: Ist dieses Grundstück überhaupt bebaubar und wenn ja, können Sie auf diesem Baugrund stück auch tatsächlich Ihre ganz speziellen Vorstellungen vom eigenen Heim realisieren, oder stehen möglicherweise Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder das Gebot des Einfügens im unbeplanten Innenbereich Ihren Plänen entgegenstehen. Nicht jedes Bauvorhaben ist an jedem Standort geneh migungsfähig. Die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstückes wird durch die Vorschriften der §§ 29 bis 35 des Baugesetzbuches (BauGB) gere gelt. Hiernach gibt es drei Möglichkeiten: 13 〉〉 das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) 〉〉 das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (un beplanter Innenbereich; § 34 BauGB), es handelt sich hierbei um eine sogenannte Baulücke 〉〉 das Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB), das ist immer dann der Fall, wenn die beiden ersten Möglichkeiten nicht vorliegen In allen Fällen ist Voraussetzung für die Bebau barkeit eines Grundstückes, dass die Erschlie ßung gesichert ist. D.h., es muss die Möglich keit gegeben sein, eine Zuwegung (z. B. für die Feuerwehr) zu schaffen und alle notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen. Ein Rechtsanspruch des Grundstückseigentü mers auf Erschließung besteht nicht. Lage im Bebauungsplangebiet Zur Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung stellt die Gemeinde Bauleitpläne auf. Der Flächennutzungsplan als „vorberei tender“ Bauleitplan umfasst in Bückeburg das gesamte Stadtgebiet. Er stellt aber lediglich die Grundzüge der beabsichtigten städtebau lichen Entwicklungen dar, d.h. er zeigt, wo im Stadtgebiet welche Nutzungsarten (Wohnen, Gewerbe, Grünflächen, Landwirtschaft, Wald, Verkehr usw.) vorhanden und vorgesehen sind. 14 Der Flächennutzungsplan bietet noch keine Grundlage für ein gesichertes Baurecht eines einzelnen Bauherrn. Auch wenn Ihr Grund stück im Flächennutzungsplan als Wohnbau fläche dargestellt ist, können Sie daraus nicht unmittelbar einen Rechtsanspruch auf eine Bebauung des Grundstückes herleiten. Man kann den Flächennutzungsplan also als ein die Gemeinde bindendes „planerisches Ent wicklungsprogramm“ bezeichnen, das aber selbst noch keine Außenwirkung entfaltet. Anders verhält es sich beim „verbindlichen Bauleitplan“, dem Bebauungsplan. Bebau ungspläne werden bei Bedarf für kleinere Teilbereiche des Stadtgebietes aufgestellt. Inhaltlich sind sie aus den Zielvorstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln. Der Bebauungsplan regelt für jedermann verbindlich die Möglichkeiten der Nutzung von Grund und Boden. Der gesetzlich mög liche Regelungsumfang eines Bebauungs planes ist im § 9 BauGB festgelegt. Für die Bebauung eines Grundstücks sind vor allem folgende Festsetzungen von Bedeutung: 〉〉 Die Art der baulichen Nutzung wie z. B. rei nes oder allgemeines Wohngebiet, Misch gebiet, Gewerbegebiet oder Sonderge biete. Die konkreten Nutzungsmöglichkei ten der im Bebauungsplan festgesetzten Gebietsarten sind in der Baunutzungsver ordnung (BauNVO) geregelt. 〉〉 Das Maß der baulichen Nutzung wird gere gelt durch die Grundflächenzahl (GRZ). Sie bestimmt das Verhältnis der baulich nutz baren Fläche zur Gesamtfläche des Bau grundstücks. Daneben wird die Höhe der Bebauung entweder durch die zulässige Zahl der Vollgeschosse oder durch Traufund Firsthöhen geregelt. 〉〉 Die überbaubaren Grundstücksflächen, also diejenigen Bereiche auf dem Grundstück, innerhalb derer ein Bauvorhaben errichtet werden kann oder errichtet werden muss. 〉〉 Die Bauweise, welche angibt, ob auf dem Grundstück mit oder ohne seitlichen Grenzabstand gebaut werden darf und ob ggf. nur ein freistehendes Einzelhaus, ein Doppelhaus oder Reihenhäuser errichtet werden können. 〉〉 Weitere Festsetzungen des Bebauungs planes können Regelungen enthalten bei spielsweise 〉 zur Nutzung der Freiflächen des Grund stückes, insbesondere zur Errichtung von Garagen, Carports und Stellplätzen oder von Nebenanlagen außerhalb der über baubaren Fläche 〉 zur Firstrichtung und zur äußeren Gestal tung der Baukörper (Materialien und Far ben) 〉 zur Einfriedung der Grundstücke zum öf fentlichen Straßenraum 〉 zu Anpflanzungen auf den Grundstücken Ob und welche Maßnahmen vorzuneh men sind, um die mit der Bebauung eines Grundstücks verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die natürlichen Lebens grundlagen auszugleichen (Eingriffsrege lung), regelt ebenfalls der Bebauungsplan. Ob für Ihr Baugrundstück ein Bebauungsplan existiert, erfahren Sie im Bauamt der Stadt Bü ckeburg. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter erläutern Ihnen selbstverständlich auch die Festsetzungen, die der Plan für das jewei lige Grundstück trifft. Bedenken Sie bitte, dass die Festsetzungen eines Bebauungsplanes nicht dazu dienen, bauwilligen Bürgerinnen und Bürgern abstrakte Gestaltungsvorstel lungen der Stadtplanung oder ein behördlich verordnetes Geschmacksmuster aufzuzwin gen. Sie sind vielmehr notwendig, um bei aller individuellen Baufreiheit letztlich ein positives Gesamterscheinungsbild Ihres Wohnquar tiers sicher zu stellen. findlichen Bauleitpläne können Sie sich übri gens auch über die Internet-Seiten der Stadt Bückeburg http://www.bueckeburg.de/220 verschaffen. Lage im unbeplanten Innenbereich Wenn ein Bebauungsplan nicht vorliegt, hängt die Bebaubarkeit eines Grundstückes davon ab, ob das Grundstück noch zu ei nem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehört oder aber bereits im Außenbereich liegt. Hier ist eine eindeutige Abgrenzung nicht immer gegeben. Bei einer vorhande nen Bebauung in größerem Umfang, die trotz einzelner Lücken noch den Eindruck von Geschlossenheit vermittelt, wird es sich um eine solche im Zusammenhang bebaute Ortslage handeln. Problematisch sind aber vor allem drei Fälle: 〉〉 Grundstücke im Ortsrandbereich (der im Zusammenhang bebaute Ortsteil endet mit dem letzten Haus, das daran anschlie ßende Grundstück gehört nicht mehr dazu) 〉〉 kleine Ansiedlungen mit nur wenigen Häu sern (diese gehören im Allgemeinen insge samt zum Außenbereich) Ob ein Grundstück sich innerhalb der im Zu sammenhang bebauten Ortslage befindet, erfahren Sie im Bauamt der Stadt Bückeburg. In zweifelhaften Fällen kann es sinnvoll sein, zur Klärung eine Bauvoranfrage zu stellen (siehe Bauaufsichtliche Verfahren Seite 23). Welche Art der Nutzung und Bebauung auf dem Grundstück möglich ist, richtet sich nach der in der Umgebung bereits vorhan denen Bebauung. Ein neues Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Das heißt, dass sich in einem Gebiet, das durch Einfamilien- und Doppelhäuser ge prägt ist, z. B. ein größeres Mehrfamilienhaus nicht einfügt. An dieser Stelle muss noch einmal aus drücklich betont werden, dass rechtskräf tige Bebauungspläne mit allen getroffenen Festsetzungen vom Stadtrat als Ortssatzung beschlossen worden sind. Das heißt, sie ha ben den Charakter einer gesetzlichen Norm. Abweichungen von den Festsetzungen über eine Befreiung sind daher nur in äußerst be schränktem Rahmen und in besonders be gründeten Ausnahmefällen möglich! Einen detaillierten Überblick über alle rechts kräftigen und im Aufstellungsverfahren be 〉〉 größere innerörtliche Freiflächen (diese können trotz Lage im Ort dem Außenbe reich zuzurechnen sein) Landesmuseum 15 Lage im Außenbereich Wenn kein Bebauungsplan vorliegt und sich das Grundstück nicht innerhalb eines im Zu sammenhang bebauten Ortsteils befindet – dann handelt es sich um ein Grundstück im Außenbereich. Fall nach den Möglichkeiten einer Bebauung im Bauamt erkundigen. Dies gilt auch bei be reits bebauten Grundstücken, da auch hier für bauliche Erweiterungen oder Neubauten sehr enge Grenzen gezogen sind. Das Gesetz setzt für eine Bebauung im Au ßenbereich einen sehr engen Rahmen, um hier vorrangig Natur und Landschaft zu schonen. Wenn Ihnen ein AußenbereichsGrundstück gehört oder Ihnen ein solches angeboten wird, sollten Sie sich vor der Pla nung eines konkreten Vorhabens auf jeden In der Regel ergibt sich bei der Einschätzung hinsichtlich Baulücke oder aber Außenbe reichsgrundstück kein Problem. Schwierig wird es allenfalls dann, wenn die umge bende Bebauung sehr unterschiedlich ge prägt ist oder wenn das Grundstück in einer Ortsrandlage liegt und unklar ist, ob es über haupt noch in den sog. Innenbereich fällt oder ob es als Außenbereichsgrundstück in der freien Landschaft liegt und somit für eine Bebauung nicht zur Verfügung steht. Sie sehen: In jedem Fall ist es wichtig, sich rechtzeitig vor der Kaufentscheidung fachlich beraten zu lassen. Ob bzw. inwieweit das Grund stück prinzipiell bebaubar ist, erfahren Sie beim Bauamt der Stadt Bückeburg. Das Bauamt gibt im Rahmen der Baubera tung Auskünfte über die Bebauungsmög lichkeiten (z. B. Abstände zu den Grund stücksgrenzen, Anzahl der Geschosse, Zuläs sigkeit von Dachausbauten, Platzierung von Garagen/Carports und Stellplätzen). Eine schriftliche und damit rechtsverbindliche Bescheinigung erhalten Sie aber erst durch eine Bauvoranfrage. 16 2.5 Grundstückskauf – Vorüberlegungen Bevor Sie sich endgültig für ein Grundstück entscheiden, sollten Sie es genauer kennen lernen. Eine wichtige Rolle spielt die Unter grundbeschaffenheit, d. h. der Bodenzu stand. Bei einem hohen Grundwasserspiegel müs sen beispielsweise entsprechende Vorkeh rungen getroffen werden, die auch die Bau kosten erhöhen. Erfragen Sie die frühere Nutzung „Ihres“ Grundstückes. Durch Altlasten oder Altabla gerungen können Grundstücke mit umwelt gefährdenden Stoffen belastet sein, die eine Bautätigkeit verhindern bzw. erschweren können. Erkundigen Sie sich auch genau, wie die Gegend um das Grundstück in den nächsten Jahren aussehen wird. Garantien für eine ruhige Lage auf Lebenszeit gibt es zwar nirgends, doch kann man beim Bauamt erfahren, ob und was in der Nähe geplant oder wie die weitere Bauentwicklung vorge sehen ist. Günstig ist ein Bauplatz, auf dem das Haus möglichst windgeschützt liegt und zur Sonne orientiert werden kann. Nicht die schmale, sondern die breite Seite des Hauses sollte nach Süden schauen, damit möglichst viele Räume Sonnenlicht und Wärme emp fangen können (Energieeinsparungen). Um einen ersten guten Anhalt für einen Grundstückspreis zu erhalten, können Sie Auskünfte über die Bodenwerte von Grund stücken beim Katasteramt in Rinteln oder im Bauamt der Stadt Bückeburg bekommen. Anhand von Kartenübersichten können Sie dort die jeweils aktuellen Bodenrichtwerte in Erfahrung bringen. Je nach Marktlage kann es allerdings auch deutliche Abweichun gen von den Bodenrichtwerten geben. Oft kosten sogenannte Baulücken mehr als der Bodenrichtwert aufweist, letztendlich bleibt der Grundstückskauf aber Verhandlungs sache. Informationen bzgl. der Erschließungsbei träge erhalten Sie: 2.6 Nebenkosten Strom: Beim Grundstückskauf kommen neben den Grundstückskosten noch Nebenkosten hinzu: E.O.N. Enzer Straße 118, 31655 Stadthagen Telefon 05721 8341010 Erschließungsbeiträge Deutsche Telekom AG Bischofskamp 25c, 31137 Hildesheim Telefon Freecall 0800 3308637 Bauamt der Stadt Bückeburg Marktplatz 3, 31675 Bückeburg Telefon 05722 206-0 Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % des Kaufpreises. Über den zu zahlenden Betrag erhalten Sie vom für Sie zuständigen Finanz amt einen Steuerbescheid. Abwasserbeiträge für Schmutz- und Regen wasser: Sonstige Nebenkosten Abwasserbetrieb der Stadt Bückeburg Lange Straße 45, 31675 Bückeburg Telefon 05722 206-0 Stadtwerke Schaumburg Lippe An der Gasanstalt 6, 31675 Bückeburg Telefon 05722 2807-0 (siehe auch den Textteil der Stadtwerke Bückeburg, bzw. des Abwasserbetriebes auf Seite 50) Notariatskosten Beim Grundstückskauf können weitere Ne benkosten Ihren Geldbeutel belasten. Ist Ihr Grundstück noch nicht amtlich vermessen, so schlagen die Vermessungsgebühren mit ca. 0,5 % bis 2,5 % des Kaufpreises zu Bu che. Haben Sie ein Haus über einen Makler erworben, fällt die Maklerprovision in Höhe von etwa 3 % bis 6 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer an. Auch für die Bearbei tung Ihres Bauantrages fallen Baugeneh migungsgebühren an. Erfragen Sie diese beim Bauamt Abt. Bauordnung der Stadt Bü ckeburg. Berücksichtigen Sie auch die Bauund Baunebenkosten (Architektenhonorar) sowie die Kosten für die Außenanlagen Ihres Grundstücks. ©Ernst Rose / pixelio.de Ist Ihr Grundstück noch nicht erschlossen, so sollten Sie die für die Erschließung an fallenden Kosten zwingend in der Finanzie rungsplanung berücksichtigen. Hier sind insbesondere die Erschließungsbeiträge, die Abwasserbeiträge für Schmutz- und Regenwasser, sowie die Anschlusskosten aller übrigen Versorger wie z. B. Stadtwerke Schaumburg Lippe für Trinkwasser und Gas anschlüsse, Deutsche Telekom und Kabel Deutschland einzukalkulieren. Grunderwerbsteuer Die Notariats- und Grundbuchkosten betra gen zwischen ca. 1,0 % und 1,5 % des Kauf preises. 17 Entdecken Sie die Baubroschüre als multimediales Blättererlebnis zur umweltfreundlichen Auflagenoptimierung auch online unter stadt-bueckeburg-bau.ancos-verlag.de 18 Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Der Rat der Stadt Bückeburg ist also zustän dig für die Verabschiedung der Flächennut zungs- und Bebauungspläne (sogen. Kom munale Planungshoheit). Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan oder den Be bauungsplänen der Stadt Bückeburg erge ben, beantwortet Ihnen die Planungsabtei lung des Bauamtes. 3.2 Bauordnungsrecht Die Bauordnung des Landes Niedersachsen (NBauO) umfasst mit den dazu ergangenen Rechtsverordnungen das gesamte Bauord nungsrecht. Dieses regelt die Ausführung des Bauvorhabens auf dem Grundstück und gilt für alle baulichen Anlagen (auch Werbeanlagen), Einrichtungen und Bau grundstücke. Es enthält grundsätzliche An forderungen baukonstruktiver und bauge stalterischer Art an Bauwerke und Baustoffe. Außerdem regelt es die Baugenehmigungs verfahren sowie die Sicherheit und Ordnung des Bauvorganges. Zuständig für bauordnungsrechtliche Fra gestellungen ist die Bauordnungsabteilung der Stadt Bückeburg. Dort kann zu allen bau rechtlichen Fragen eine eingehende Baube ratung erfolgen. 20 Die Bauordnung ist auch zuständig für Bau voranfragen, Bauanträge und Baugeneh migungen. Hier werden die Baugenehmi gungsverfahren federführend abgewickelt, d. h. es erfolgt die Koordinierung mit städ tischen und externen Dienststellen und -be hörden. Auskunft und Bauberatung während der Dienstzeit: Montag – Freitag Donnerstag auch 08.30 – 12.00 Uhr 14.30 – 18.00 Uhr 3.3 Architekt Für viele stellt sich hier eine Grundsatzfrage: „Architektenhaus“, „schlüsselfertig“ oder ein „Fertighaus“? Das Angebot ist breit und vielfältig und da her auch sehr unübersichtlich. Zu kurz gedacht wäre es sicherlich, sich dabei allein auf den Angebotspreis einer Anzeige hin zu entscheiden. Auch hier ist es zunächst wichtig, sich möglichst mehrere Vergleich sangebote einzuholen. Dabei hilft ein fach licher Rat, um zu wirklich vergleichbaren An geboten zu kommen. Dies kann durch einen beauftragten Architekten, aber auch durch eine fachkundige Person im Freundes- oder Familienkreis geschehen. Ein zwar aufwändi ger aber letztendlich doch der sicherste Weg ist die Beauftragung eines Architekten: Bei der Planung Ihres Bauvorhabens werden Sie mit einer Fülle von Fragen, Entscheidun gen und Schwierigkeiten konfrontiert, die oftmals nur mit umfangreichen Fachkennt nissen und entsprechender Erfahrung auf dem Bausektor geklärt werden können. Die Anzahl der rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen und nicht zuletzt auch ge stalterischen Fragen ist die Gefahr groß, von daher ist es ratsam und sicherer gemeinsam mit einem Architekten Ihrer Wahl Ihr Bauvor haben umzusetzen. Sie werden durch sorgfältige Planung, Ver gabe und Abwicklung des Projektes trotz des Honorars, das der Architekt gemäß der Honorarordnung berechnet, unter dem Strich günstiger dastehen. Und letztendlich entscheidet die sorgfältige Vorplanung auch über die Qualität des Hauses. In aller Regel sollte man deshalb auf die Einschaltung ei nes Architekten nicht verzichten. Entscheidend ist auch ein geordneter und fachgerechter Planungsablauf. Der Architekt ermittelt zunächst alle not wendigen Grundlagen. Dazu gehören bei spielsweise: 〉〉 Begehung des Grundstücks 〉〉 Erkundung der baurechtlichen Möglichkei ten (Bebauungsplan, Baumbestand, Denk malschutz, Baulasten usw.) 〉〉 Erkundung der technischen Voraussetzun gen (Beschaffenheit des Baugrunds usw.) Im Rahmen der Vorentwurfsplanung entwirft der Architekt unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Möglichkeiten erste Skizzen. Ist der Bauherr mit dem Vorentwurf einverstan den, kann der Architekt in die Entwurfs- und Genehmigungsplanung einsteigen, d. h. alle Pläne werden jetzt detailliert im Maßstab 1:100 ausgearbeitet und zusammen mit den Bauantragsunterlagen zur Genehmigung ein gereicht. Die Ausführungsplanung, die im Maßstab 1:50 dargestellt wird, enthält alle für die Handwerker notwendigen Informationen zur eigentlichen Erstellung ihres Bauvorhabens. und fertigt bei der Abnahme der handwerk lichen Leistungen ein Protokoll an, wobei evtl. noch vorhandene Mängel festgehalten und die Nachbesserungsfristen vereinbart werden. Parallel zum Baugeschehen sind Teil- und Schlussrechnungen zu prüfen, die Gewährleistungsfristen entsprechend den Abnahmen festzulegen und natürlich auch durch Sie die entsprechenden Zahlungen an die Firmen zu veranlassen. Aber nicht nur mit dem Architekten, auch mit den beauftragten Handwerkern sollten klare Vereinbarungen gelten. Zur Beauftragung der Bauausführung sollte dazu zwischen Ih nen und dem Unternehmer ein schriftlicher Bauvertrag geschlossen werden. Folgende Punkte sollten darin geregelt sein: Anhand der Ausführungsplanung werden Baumassen als wesentlicher Bestandteil der Leistungsbeschreibungen und Kostenange bote ermittelt. Die Leistungsverzeichnisse, die der Architekt erstellt, bieten die Voraus setzungen, vergleichbare Kostenangebote von einzelnen Firmen für die jeweiligen ein zelnen Bauleistungen, die sog. Gewerke, zu erhalten. Danach vergeben Sie als Bauherr in Übereinstimmung mit dem Architekten die einzelnen Arbeiten an die Firmen Ihrer Wahl. Sobald der Bauantrag genehmigt ist, kann mit dem Bauen begonnen werden. Der Ar chitekt hat bis dahin einen Terminablaufplan erstellt und die Handwerker an Ort und Stelle eingewiesen. Er überwacht die Ausführung 〉〉 Art und Umfang der Leistungen des Unter nehmers 〉〉 Festlegung des Werklohns bzw. der Ab rechnungsart 〉〉 Zeitraum für die Erbringung der Leistung 〉〉 Zeitraum und Umfang der Gewährleistung sowie die Art der Abnahme 〉〉 Festlegung auf Vertragsrecht gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Neben dem Preis sollte vor allem die Quali tät der Bauleistung im Mittelpunkt stehen. Hierzu kann man sich von den Firmen auch Referenzobjekte benennen lassen. Hilfreich ist es, mit Bauherren zu sprechen, die be reits mit der entsprechenden Firma ihr Haus errichtet haben, um aus erster Hand zu er fahren, welche Erfahrungen gesammelt wur den. Auf alle Fälle hat es Vorteile, die Leistungen von ortsansässigen Architekten und Baufir men in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich dabei in aller Regel um etablierte Firmen, die einen guten Ruf haben und dementspre chend sorgfältig vorgehen. Gleichzeitig ste hen diese Firmen auch später noch schnell zur Verfügung, wenn Sie z. B. für einen Um bau Angebote einholen wollen. Hubschraubermuseum 21 4.1 Genehmigungspflicht und alternative Antragsverfahren Die Errichtung, Änderung, Nutzungsände rung und teilweise der Abbruch baulicher Anlagen sind i. d. Regel genehmigungs pflichtig. Von diesem Grundsatz gibt es nur einige Ausnahmen, wie z. B. für bauliche Anlagen geringer Größe und Bedeutung. In Niedersachsen besteht die Möglichkeit Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Größe auf Grundstücken, welche innerhalb eines Bebauungsplanes liegen, genehmigungsfrei zu errichten. Weitergehende Informationen zu den Vor aussetzungen und dem formellen Verfahren erhalten Sie in Kapitel 4.6, Seite 25. Auch vor der Durchführung kleiner baulicher Maßnahmen sollten Sie beim Fachdienst Bauordnung Erkundigungen einholen, ob das geplante Objekt genehmigt werden muss oder ob es verfahrensfrei errichtet wer den darf. Die Errichtung baulicher Anlagen ohne die erforderliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Hierzu kommt das Risiko, dass eine nicht geneh migungsfähige, jedoch bereits begonnene Baumaßnahme wieder beseitigt werden muss. 22 Auch verfahrensfreie bauliche Anlagen, also Anlagen die keiner Baugenehmigung bedürfen, müssen das öffentliche Baurecht einhalten. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre geplante Baumaßnahme dem öffent lichen Baurecht entspricht, lassen Sie sich vom Fachdienst Bauordnung der Stadt Bü ckeburg beraten. 4.2 Entwurfsverfasser Zur Erstellung von Bauunterlagen (Bauplä nen) müssen, von wenigen Ausnahmen ab gesehen, Fachleute herangezogen werden. Diese Fachleute können sein: 〉〉 Architekten, die aufgrund des Architekten gesetzes diese Berufsbezeichnung führen dürfen; 〉〉 Personen, die aufgrund des Architekten gesetzes in die Liste der Entwurfsverfasser der Fachrichtung Architektur eingetragen sind; 〉〉 Personen, die aufgrund des Ingenieurge setzes in die Liste der Entwurfsverfasser der Fachrichtung Bauingenieurswesen ein getragen sind oder 〉〉 Handwerksmeister (Maurer, Zimmerer, Beton- und Stahlbetonbauer) sowie Hoch bautechniker aufgrund ihrer Ausbildung. Die Entwurfsverfasser sind dafür verantwort lich, dass die Bauvorlagen und die Ausfüh rungsplanung dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Vertiefende Hinweise auf die rechtlichen Be stimmungen finden Sie in § 53 der Nieder sächsischen Bauordnung (NBauO). 4.3 Bauvoranfrage Vor Einreichen des eigentlichen Bauantrages können einzelne Fragen zu dem Bauvorha ben durch einen Bauvorbescheid abgeklärt werden (Bauvoranfrage). Mit einem schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides können Sie sich eine rechtsverbindliche Auskunft darüber einho len, ob ein Grundstück wirklich nach Ihren Vorstellungen bebaut werden kann. Ein po sitiver Bauvorbescheid bindet die Bauauf sichtsbehörde während der Gültigkeitsdauer von 3 Jahren, d. h. sie kann dann nicht mehr ein Bauvorhaben aus Gründen ablehnen, die schon im Bauvorbescheidverfahren geprüft worden sind. Somit gibt Ihnen ein positiver Bauvorbescheid Rechtssicherheit. Besonders ist bei der Stellung einer Bauvo ranfrage zu beachten, dass der zu klärende Sachverhalt konkret benannt wird. Das be deutet, dass durch den Bauvorbescheid nur über einzelne Fragen entschieden wird. Eine umfassende Prüfung wie im Baugenehmi gungsverfahren kann hier nicht stattfinden. Eine konkrete Frage könnte sein: „Fügt sich die Bebauung hinsichtlich der geplanten Dachform in die Eigenart der näheren Umge bung ein?“ Hierauf erhalten Sie eine ebenso konkrete Antwort in Form eines schriftlichen Bescheides. Bauvorbescheide erteilt die Bauordnung der Stadt Bückeburg. Auskünfte über die der Bauvoranfrage im Einzelfall beizufügenden Unterlagen sowie über anfallende Gebüh ren erhalten Sie unter Telefon 05722 206-165 oder -173. 4.4 Bauantragsverfahren nach § 64 NBauO Der Bauantrag wird in schriftlicher Form bei der Bauordnung der Stadt Bückeburg (Bau aufsichtsbehörde) eingereicht. Dem Antrag müssen gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) folgende Unterlagen beigefügt werden: 〉〉 ein aktueller Auszug aus der Amtlichen Karte im Maßstab 1:5000. 〉〉 Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500. Die Erstausfertigung muss beglaubigt sein. Das Bauvorhaben ist vom Architekten mit allen wichtigen Angaben einzuzeichnen. Lagepläne sind beim Katasteramt Rinteln oder bei einem öffentlichen Vermessungs büro zu beziehen. Erkundigen Sie sich beim Bauordnungsamt, ob Sie einen qua lifizierten und damit teureren Lageplan oder lediglich einen einfachen und preis werteren Lageplan benötigen. 〉〉 Bauzeichnungen im Maßstab 1:100. Die Pläne müssen alle für eine Beurteilung wichtigen Angaben enthalten, insbeson dere alle Grundrisse, Schnitte und Ansich ten mit entsprechender Vermassung. 〉〉 Baubeschreibung: In der Baubeschreibung sind im Wesentlichen die zur Anwendung kommenden Baustoffe anzugeben. Die Gebäudeklasse ist zu benennen und auch die Nutzung des Bauvorhabens ist zu er läutern, soweit dies zur Beurteilung erfor derlich ist und die notwendigen Angaben nicht in den Lageplan und die Bauzeich nungen aufgenommen werden können. Für gewerbliche Anlagen etc. werden zu sätzlich Betriebsbeschreibungen verlangt. 〉〉 Sonstige Unterlagen: Abhängig vom An tragsgegenstand können erforderlich sein: Nachprüfbare Berechnungen der bebau ten Fläche, der Geschossflächenzahl, der Grundflächenzahl, der Rohbau- und Her stellungskosten, des umbauten Raumes, ein Freiflächengestaltungsplan, aus dem vor allem die Lage der Pkw-Stellflächen und eventuell erforderliche Kleinkinderspielflä chen hervorgehen, sofern im Bebauungs plan Aussagen dazu gemacht werden, sind zu erhaltende Bäume oder Pflanzflächen lagegetreu darzustellen bzw. die erforder 23 24 lichen Neuanpflanzungen lage- oder flä chenmäßig nachzuweisen, Nachweis der Standsicherheit (Statik), wenn eine bauauf sichtliche Prüfung dieses Nachweises vor geschrieben ist, Nachweis des Brandschut zes, wenn eine bauaufsichtliche Prüfung dieses Nachweises vorgeschrieben ist. Für die Prüfung der Standsicherheit sind die erforderlichen Konstruktionszeichnungen und Berechnungen vorzulegen. Nach Eingang der Unterlagen prüft die Bau aufsicht den Bauantrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Anschließend wird festge legt, welche weiteren Dienststellen zwecks Einholung von Stellungnahmen, Gutachten usw. beteiligt werden müssen. Nicht selten wird während dieser Vorprüfung des Bau antrages festgestellt, dass zur Beurteilung des Bauvorhabens weitere Unterlagen not wendig sind. In diesem Fall werden Sie über die fehlenden Unterlagen informiert und gebeten diese nachzureichen. Dieser Auf forderung sollten Sie unverzüglich folgen, da ansonsten eine zügige Bearbeitung Ihres Bauantrages nicht möglich ist. Mit erhebli chen Mängeln behaftete Bauanträge muss die Bauaufsicht unter Erhebung einer Ge bühr zurückweisen. Das ist für alle Beteilig ten ärgerlich. Abschließend fasst die Bauaufsicht die eingegangenen Stellungnahmen mit der eigenen baurechtlichen und technischen Prüfung zusammen. Dabei hat die Bauauf sicht insbesondere in den Bereichen des Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes, des Brandschutzes usw. über die Berücksich tigungen der Anregungen und Bedenken sowie über vorgeschlagene Bedingungen, Auflagen und Hinweise der Fachbehörden zu entscheiden. Im Anschluss daran, kann die Baugenehmigung geschrieben und dem Bauherrn ausgehändigt werden. 4.5 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO Bereits seit 1986 sah die Prüfeinschrän kungsverordnung die Möglichkeit eines ver einfachten Genehmigungsverfahrens vor. Der Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens wurde mit dem Inkrafttreten der neuen NBauO bedeutend erweitert; das jetzige vereinfachte Baugenehmigungsver fahren nach § 63 NBauO wird zum Regel verfahren. Die erforderlichen Bauvorlagen entsprechen grundsätzlich den unter Nr. 5.4 genannten Unterlagen. Ziel des vereinfachten Baugenehmigungs verfahrens ist die Beschleunigung des Ver fahrens, also eine möglichst kurzfristige Er teilung der Baugenehmigung. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfah ren entfällt die umfassende bauordnungs rechtliche Prüfung der Vorhaben. Die Prüfung beschränkt sich i. d. Regel auf Grenzabstände, die Herstellung notwendi ger Einstellplätze, dem städtebaulichen Pla nungsrecht, sonstigen Vorschriften des öf fentlichen Rechts und in einigen Fällen auch auf die Eignung des Rettungsweges. Die Bauaufsicht beteiligt jedoch auch im ver einfachten Baugenehmigungsverfahren evtl. Dienststellen zwecks Einholung von Stel lungnahmen, Gutachten usw. Im Anschluss an eine positive Prüfung der erforderlichen Unterlagen und unter Berücksichtigung der eingeholten Stellungnahmen wird auch hier eine schriftliche Baugenehmigung erteilt. 4.6 Genehmigungsfreie Baumaßnahmen nach § 62 NBauO Mit der Einführung von genehmigungs freien Baumaßnahmen gem. § 69 a NBauO (alte Fassung) konnte für Wohngebäude in wesentlich größerem Umfang als bisher auf Baugenehmigungen verzichtet werden. Inzwischen regelt der neue § 62 NBauO die Möglichkeit auf den Verzicht eines Bauge nehmigungsverfahrens. Der Anwendungsbe reich der genehmigungsfreien Baumaßnah men gilt inzwischen nicht nur für Wohnge bäude, sondern im begrenzten Umfang auch für gewerblich genutzte Gebäude und Wer beanlagen. Der Anwendungsbereich wurde 25 26 ausgedehnt, um Baugenehmigungsverfah ren abzubauen, die Bauaufsichtsbehörden zu entlasten und der Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten, insbesondere der Ent wurfsverfasser, Vorrang gegenüber behördli chen Prüfungen einzuräumen. Der/Die Bauherr/in kann jedoch nach § 62 Abs. 10 NBauO auch verlangen, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Die Baugenehmigung bietet dem Bauherrn/der Bauherrin eine größere Rechtssicherheit als die genehmi Marktplatz Bückeburg gungsfreie Errichtung des Bauvorhabens, bei der die Bauvorlagen keiner rechtlichen Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörden unterzogen werden. Auch der vom Bauherrn beauftragte Ent wurfsverfasser kann die Verantwortung für eine genehmigungsfreie Baumaßnahme scheuen und dem Bauherrn raten die Bau genehmigung einzuholen. Die Gefahr der Freistellung vom Genehmigungsvorbehalt liegt vor allem darin, dass Verstöße gegen das öffentliche Baurecht, die im Genehmi gungsverfahren ohne weiteres hätten kor rigiert werden können, nach Ausführung der Baumaßnahme nur mit hohem Aufwand zu beheben sind und der Entwurfsverfasser hier zur Verantwortung gezogen werden könnte. Die Genehmigungsfreiheit von baulichen Anlagen ergibt sich aus § 62 NBauO und gilt auch für Nutzungsänderungen, wenn sie im Ergebnis zu einer baulichen Anlage führen, die genehmigungsfrei hätte errichtet wer den dürfen. Wichtig: Die Genehmigungsfreiheit gilt nur dann, wenn die bauliche Anlage mit den Bestimmungen des öffentlichen Baurechts übereinstimmt. Ist dies nicht der Fall, muss ein besonderer Antrag auf Ausnahmen, Befreiungen oder Abweichung vom öffentlichen Baurecht vor Einleitung des Verfahrens nach § 62 NBauO gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Bauordnung in Form eines schriftlichen Bescheides. Ohne diesen Bescheid darf mit dem Bau nicht begonnen werden. Wer es dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die zu unnötigem Ärger (Bußgeld, Abriss) führen kann. 27 4.7 Baugenehmigung Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Bescheid mit dem Ihnen bestätigt wird, dass dem beantragten Bauvorhaben keine öffent lich-rechtlichen Vorschriften entgegenste hen, soweit sie zum Prüfumfang gehören. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmi gung, wenn alle rechtlichen Voraussetzun gen erfüllt sind. Erst nach Erteilung der Bau genehmigung darf mit den Bauarbeiten be gonnen werden. Die Baugenehmigung wird „unbeschadet privater Rechte Dritter“ erteilt. Beispiel: Sie beantragen eine Baugenehmigung für ein Grundstück, das Ihnen noch nicht ge hört. Vorausgesetzt, es stehen keine ande ren Gründe entgegen, so könnte Ihnen eine Baugenehmigung erteilt werden. Sie dürfen von dieser Genehmigung jedoch keinen Gebrauch machen, sofern Ihnen der Grund stückseigentümer (sogen. „Dritter“) mit pri vatrechtlichen Maßnahmen die Durchfüh rung der Baumaßnahmen untersagt. Das Baugenehmigungsverfahren dient der Sicherheit des Bauherrn, der späteren Nut zer, der Nachbarn, Passanten und Besucher. Sie gibt dem Bauherrn Rechts- und Investiti onssicherheit. 28 Stadthaus mit Bauamt Wichtig: Die Baupläne (Bauzeichnungen, Lagepläne), die zu der Baugenehmigung gehören, können Eintragungen in grüner Farbe, sogen. „Grüneintragungen“ von der Bauaufsicht enthalten. Dies sind wichtige Prüfvermerke als Korrektur der ursprünglich eingereichten Pläne. Sie sind unbedingt bei der Bauausführung zu beachten. Daher ist der/die Bauherr/in zwingend verpflichtet, seinem Bauunternehmer diese bauaufsichtlich geprüften Baupläne vor Baubeginn im Original vorzulegen. Gleichermaßen ist der Bauunternehmer ebenso zwingend verpflichtet, sich die geprüften Baupläne vorlegen zu lassen. Teilbaugenehmigung Gemäß § 70 Abs. 3 der Nds. Bauordnung darf vor der Zustellung der Baugenehmi gung nicht mit den Bauarbeiten einschließ lich des Baugrubenaushubs begonnen werden. Nur unter bestimmten Vorausset zungen ist es möglich, für bestimmte Teile eine Vorausgenehmigung als sogenannte „Teilbaugenehmigung“ zu erhalten. Das hat den frühzeitigeren Baubeginn und damit die Beschleunigung des gesamten Baupro zesses zum Ziel. Liegt der Bauordnung der Stadt Bückeburg ein kompletter Bauantrag vor, der den öf fentlich rechtlichen Vorschriften entspricht, und ist die Standsicherheit nachgewiesen, so kann eine Teilbaugenehmigung schriftlich beantragt werden. Damit können Bauarbei ten für die Baugrube, für einzelne Bauteile oder Abschnitte schon vor der Baugenehmi gung schriftlich gestattet werden. Die Teil baugenehmigung berechtigt aber nur zur Ausführung des festgelegten Teilbereichs. Die für die Teilbaugenehmigung entstehen den Kosten sind im Verhältnis zu den übri gen Baukosten eher gering. ültigkeitsdauer der Baugenehmigung G Die Baugenehmigung und die Teilbauge nehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Zustellung mit der Aus führung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung drei Jahre unterbrochen wurde. Auf schriftlichen formlosen Antrag kann die Frist jedoch jeweils um bis zu drei Jahre verlängert werden. Diese Verlängerung ist vor Ablauf der Drei jahresfrist zu beantragen. Hierfür sind erneut relativ geringe Gebühren fällig. Die Verlän gerung einer einmal erloschenen Genehmi gung ist nicht mehr möglich. In diesem Fall muss ein komplett neuer Bauantrag gestellt werden. Das wird dann teurer als bei der Ver längerung. Also: Aufpassen! Baugebühren Die Gebühren für die Baugenehmigung, die erforderlichen Prüfungen, Abnahmen usw. werden nach der allgemeinen Baugebüh renordnung für das Land Niedersachsen festgesetzt. Sie richten sich nach der Höhe der Rohbausumme, die nach einer Landes verordnung, unabhängig von den Angaben des Bauherrn, errechnet wird. In wenigen Sonderfällen werden auch die Herstellungs kosten zugrunde gelegt. Gebührenpflichtig ist auch die Ablehnung eines Bauantrages, wenn z. B. trotz Aufforderung fehlender Planunterlagen diese nicht in angemessener Frist vorgelegt werden. Auch die Zurücknahme des Bauantrages durch den Antragsteller während des lau fenden Genehmigungsverfahrens hat Ge bühren zur Folge. Diese richten sich nach dem Fortschritt des Genehmigungsverfah rens im jeweiligen Einzelfall. ©Marlies Schwarzin / pixelio.de Hier kommt es immer wieder zu Versäumnis sen und damit zu ärgerlichen Bauverzöge rungen und eventuellen zusätzlichen unnö tigen Kosten. 29 Bei der Ausführung des Bauvorhabens über nimmt der/die Bauherr/in verschiedene Pflichten. Fast jeder Baugenehmigung sind Bedingungen, Auflagen, Vorbehalte oder Hinweise beigefügt, die vom Bauherrn be achtet werden müssen. Der Beginn, die Unterbrechung, die Rohbaufertigstellung und die abschließende Fertigstellung des Bückeburgs Innenstadt aus der Vogelperspektive 30 Bauvorhabens sind i. d. R. der Bauordnung jeweils vorher schriftlich mitzuteilen. Wichtig ist, dass der/die Bauherr/in vor Baubeginn dem Bauunternehmer die Baugenehmigung im Original aushändigt, zumindest aber ihm zeigt. Sofern amtliche Prüfvermerke in Form der sogenannten „Grüneintragungen“ ent halten sind, muss der/die Bauherr/in diese mit dem Bauunternehmer ausführlich be sprechen, denn diese Grüneintragungen sind zwingend zu beachten. Nichtbeachtung führt regelmäßig zu einem von der Bauge nehmigung abweichenden Bauen. Das kann eine Ordnungswidrigkeit sein und zu einem spürbaren Bußgeld führen, schlimmstenfalls sogar zum Rückbau. Dieser ganze Ärger lässt sich leicht vermei den, wenn der/die Bauherr/in frühzeitig nach Erhalt der Baugenehmigung mit sei nem Bauunternehmer redet! Die genehmigten Baupläne und der Bau schein müssen von Anbeginn der Arbeiten auf der Baustelle vorhanden sein. Bei geneh migungsfreien Gebäuden (s. Abschnitt 4.6) ist zwingend vorgeschrieben, dass die Bau vorlagen einschließlich der bautechnischen Nachweise während der Durchführung der Baumaßnahme an der Baustelle vorgelegt werden kann. Der Bauherr ist außerdem gem. § 13 Bau vorlagenverordnung (BauVorlVO) dazu ver pflichtet, die Bauvorlagen und Baugeneh migungen, sowie Bescheinigungen von Sachverständigen und sonstigen relevanten Nachweisen bis zum Abbruch oder der Be seitigung der baulichen Anlage aufzube wahren und im Fall des Übergangs des Ei gentums der baulichen Anlage die erforder lichen Unterlagen an seine Rechtsnachfolger (Beispielsweise nach einem Verkauf der bau lichen Anlage) zu übergeben. Sofern öffentliche Straßenflächen in An spruch genommen werden oder eine Ab sperrung errichtet werden soll, muss hierfür eine Sondernutzungserlaubnis beim Ord nungsamt der Stadt Bückeburg eingeholt werden. Rauchwarnmelderpflicht In neu entstehenden Wohnungen ist der Bauherr dafür verantwortlich, dass in Schlaf räumen, Kinderzimmern und Fluren, welche Rettungswege darstellen, jeweils mindes tens ein Rauchwarnmelder nach DIN 14604 und DIN 14676 eingebaut wird. Der Einsatz von Rauchwarnmeldern dient der frühzeiti gen Warnung von Personen vor Brand und Brandrauch, damit diese im Gefahrfall recht zeitig reagieren können. Für bereits bestehende Wohnungen besteht eine Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2015. Die Betriebsfähigkeit der Rauchwarnmelder ist durch den Eigentümer sicherzustellen. Für die sachgerechte Behandlung und Wartung sind neben den Eigentümern auch Mieter, Pächter und sonstige Nutzer verantwortlich. Grundstücksteilung Die Teilung eines bebauten Grundstücks be darf bereits seit einiger Zeit keiner Teilungs genehmigung mehr. Jedoch muss an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen wer den, dass durch die Genehmigungsfreiheit keine Rechtssicherheit geschaffen wird. In vielen Fällen der genehmigungsfreien Grundstücksteilung können baurechtswid rige Zustände geschaffen werden, welche im Nachhinein gar nicht oder nur sehr schwer behoben werden können. In vielen Fällen kann die gebührenpflich tige Eintragung von Baulasten erforderlich werden. Um diese unnötigen Kosten und die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitver fahrens zu vermeiden, ist es sinnvoll sich vor der Teilung eines bebauten Grundstücks von einem Fachmann beraten zu lassen. Baulast Baulasten ermöglichen Bauwilligen die Be baubarkeit von Grundstücken, die ohne diese Baulasten gar nicht oder häufig nur eingeschränkt bebaubar wären. Durch Erklärung gegenüber der Bauauf sichtsbehörde können Grundstückseigentü mer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus dem öffentlichen Bau recht ergeben (Baulasten). Diese Erklärung bedarf grundsätzlich der Schriftform und die Unterschrift muss öf fentlich beglaubigt (Notar) oder in einer Vermessungsstelle nach dem Nds. Vermes sungs- und Katastergesetz beglaubigt sein, wenn sie nicht von der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder von ihr anerkannt wird. Nach Bearbeitung der Baulast im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird diese in das Baulastenverzeichnis (BLV) bei der Bauaufsichtsbehörde eingetragen. We 31 〉〉 Sicherung der notwendigen Einstellplätze auf einem Grundstück – nicht auf dem Bau grundstück selbst (§ 47 Abs. 4 NBauO) Der Umzug Wenn dann das Haus fertig ist, steht der Umzug an. Hier ist zunächst wichtig, das Mietverhältnis in der alten Wohnung zum richtigen Zeitpunkt, d. h. nicht zu früh, aber natürlich auch nicht zu spät zu kündigen. Der richtige Zeitpunkt hängt von dem ver traglich abgesicherten Termin der Fertigstel lung und vom Baufortschritt ab. sentliches Merkmal einer Baulast ist ihre öffentlich-rechtliche Wirkung im Gegensatz zu privatrechtlichen Vereinbarungen (Eintra gung im Grundbuch beim Amtsgericht). Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das BLV einsehen oder schriftliche Auskunft über mögliche Belastungen anfordern. Die Gebühren für Baulasteintragungen und Aus künfte aus dem Verzeichnis richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Aus lagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO). Selbstverständlich kann auch auf eine eingetragene Baulast verzichtet wer den, wenn ein öffentliches und privates Inte resse an der Baulast nicht mehr besteht. Ein entsprechender Löschungsantrag von ei nem Beteiligten (Begünstigter oder Belaste ter) ist der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen. 32 Beispielhafte Anwendungsfälle nach der Niedersächsischen Bauordnung: 〉〉 Vereinigung von mehreren Grundstücken zu einem Baugrundstück. (z. B. erforderlich bei der Überbauung von Grundstücksgren zen). 〉〉 Öffentlich-rechtliche Sicherung der Zuwe gung/Zufahrt über private Grundstücke zu einer öffentlichen Verkehrsfläche (§ 4 NBauO) 〉〉 Sicherung notwendiger Grenzabstände auf einem Baugrundstück durch Hinzu rechnung weiterer Grundstücksflächen auf privaten Nachbargrundstücken (§ 6 Abs. 2 NBauO) Zum Umzug selbst ist die Frage zu stellen, ob man den Umzug in Eigenarbeit per Miet wagen oder aber durch eine Spezialfirma durchführen will. Die Frage beantwortet sich im Wesentlichen durch die körperliche und zeitliche Belastbarkeit. Aber auch der Trans port besonders komplizierter oder kost spieliger Gegenstände kann für ein Fachun ternehmen sprechen, da hier einerseits das notwendige Know-how vorhanden ist und andererseits durch entsprechende Haft pflichtversicherungen im Schadensfall Ersatz erfolgt. Nach dem Umzug ist es natürlich wichtig, sich rechtzeitig umzumelden, einen Nach sendeauftrag bei der Post abzugeben und die neue Adresse bei allen Behörden, Freun den und sonstigen Institutionen zu melden. Festlegung und Verfahren Die Hausnummern werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgelegt und mit der Baugenehmigung dem Bauherrn be kannt gegeben. Bei Baumaßnahmen, die im Rahmen des Bauanzeigeverfahrens errichtet werden, erfolgt die Bekanntgabe durch die Eingangsbestätigung. Rechtliche Grundlage ist § 11 Niedersächsisches Gefahrenabwehr gesetz (NGefAG) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 BauGB. Anbringen der Hausnummer Gemäß § 8 Abs. 2 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bückeburg muss sich die Hausnummer deutlich vom Hintergrund abheben und von der Fahrbahnmitte der Straße aus, zu der das Grundstück gehört, sichtbar sein. Sie ist in Höhe von 2 – 2,50 m am Hauptgebäude an zubringen. Es sind beschriftete Schilder, er habene Ziffern oder Hausnummernleuchten zu verwenden. Nummernschilder müssen mindestens 10x10 cm groß und die Ziffern mindestens 7 cm hoch sein. Umnummerierungen Es kann notwendig sein, dass Gebäude um nummeriert werden müssen. Umnummerie rungen werden jedoch auf das unumgäng lich notwenige Maß beschränkt, wenn z. B. Straßen benannt oder umbenannt werden, die vorhandene Nummerierung fehlerhaft ist und zu Irritationen führt, Umbauten eine an dere Nummer erforderlich machen oder Neu bauten nicht mehr in die vorhandene Num merierung eingegliedert werden können. Und denken Sie daran: Als Hauseigentümer sind Sie verpflichtet zur Anbringung der Hausnummer. Das könnte Sie und Ihre Ange hörigen gesund erhalten! Weil der Arzt oder Rettungswagen Sie schnell findet! Energieeinsparverordnung EnEV und Energieausweis Seit Februar 2002 gilt die Energieeinspar verordnung (EnEV) als zentrale Rechts vorschrift über energiesparenden Wär meschutz und energiesparende Anlagen technik in Gebäuden. Die EnEV ist seitdem mehrfach novelliert worden mit steigenden Anforderungen an die energetische Quali tät von Neubauten sowie an die Moderni sierung von Altbauten. Die EnEV enthält Regelungen und Vorgaben für die Bereiche: 〉〉 Energieausweis für Gebäude (Bestand und Neubau) 〉〉 Energetische Mindestanforderungen für Neubauten © ehuth / pixelio.de Hausnummer Hausnummern dienen der Kennzeichnung von Gebäuden und sind von Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, Polizei, Post so wie die schnelle Erreichbarkeit der Anwoh ner durch Rettungsdienste. Letzteres kann lebensrettend sein! 〉〉 Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Er weiterung bestehender Gebäude 〉〉 Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warm wasserversorgung 〉〉 Energetische Inspektion von Klimaanlagen 〉〉 Nachrüst- und Anpassungspflichten für be stehende Gebäude und Anlagen (z. B. der Austausch veralteter Heizungsanlagen) Um die Vorschriften der EnEV bei Ihren Neubau- oder Modernisierungsmaßnahmen richtig anzuwenden, sollten Sie einen quali fizierten Energieberater bzw. Sachverständi gen für Wärmeschutz hinzuziehen. Energieausweis Mit der Energieeinsparverordnung 2007 wurde der Energieausweis im Gebäudebe stand schrittweise eingeführt. Ziel des Ener gieausweises ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar zu machen und da mit Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen. 33 Der Energieausweis weist die energetische Qualität des Gebäudes aus, erfasst allge meine Gebäudedaten und stellt die Ergeb nisse der Bewertung übersichtlich zusam men. Eine Farbskala zeigt auf einen Blick, wie viel Energie das Gebäude im Vergleich zu anderen benötigt. Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einord nung des Gebäudes mit Hilfe eines Energie verbrauchs-kennwertes, der aus dem Ener gieverbrauch der letzten 3 Abrechnungspe rioden für die Beheizung und die zentrale © Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de Mit der EnEV-Novelle 2014 sollen zukünftig neben der Farbskala auch Energieeffizienz klassen von A+ bis H (ähnlich Effizienzklassen bei Elektrogeräten) dargestellt werden, um dem Verbraucher die Bewertung der energe tischen Qualität eines Gebäudes noch weiter zu vereinfachen. Es kann grundsätzlich ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Beim Bedarfsausweis wird auf Grundlage der energetischen Quali tät von Gebäudehülle und haustechnischen Anlagen mit Hilfe standardisierter Randbe dingungen nach technischen Regeln der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Warmwasserbereitung (bei Nichtwohnge bäuden zusätzlich Beleuchtung und Klima tisierung) ermittelt wird. Hierbei werden auch die Witterung und längere Leerstände rechnerisch berücksichtigt. Die Eigentümer der meisten Gebäude haben die Wahlfrei heit zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Beim Neubau und bei älteren unsanierten Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten (Bauantrag vor dem 1. November 1977 und nicht dem Anforde rungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entsprechend) sind grundsätzlich nur Bedarfsausweise zulässig. Wird ein Gebäude verkauft oder neu vermie tet, muss der Besitzer einen Energieausweis vorzeigen können. Dies gilt für alle Gebäude, außer Baudenkmäler. Mit der Novelle EnEV 2014 wird eine Pflicht zur Übergabe der Energieausweises bei Ver kauf oder Vermietung eingeführt. Zukünftig muss potenziellen Mietern oder Käufern bei Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjektes der Energieausweis vorgelegt werden. Zudem ist mit Inkrafttreten der EnEV 2014 der Ener gieausweis als Kopie oder Original an den Käufer oder neuen Mieter auszuhändigen. Informationen zum Energieausweis bekom men Sie im Internet unter: www.zukunft-haus.info/energieberatungplanung/energieausweis/rund-um-denenergieausweis.html 34 Ökologisch orientiertes Bauen strebt eine Minimierung des Verbrauches von Energie und Ressourcen sowie eine möglichst ge ringe Belastung des Naturhaushaltes an. Die positiven Effekte für Natur und Umwelt gehen oft Hand in Hand mit Vorteilen für die Bewohner des Hauses. Die Vermeidung von Schadstoffen beim Bau führt zu gesunderem Wohnen, Energieeinsparungen und schont somit auch den Geldbeutel. Umwelt- und ökologisch orientierte Maß nahmen mit Energiespareffekt können sein: 〉〉 Kompakte Gebäudeformen 〉〉 Zonierung des Gebäudes und Südausrich tung 〉〉 Optimale Dämmung der Gebäudehülle, Ökologische Baustoffe 〉〉 Energieeffiziente Heiztechnik 〉〉 Einsatz regenerativer Energien 〉〉 Regenwassernutzung 〉〉 Energiesparende Haustechnik Kompakte Gebäudeformen Wichtig bei einem Neubau ist die Gebäude form. Sie wirkt sich stark auf den Energiebe darf Ihres Hauses aus. Physikalisch ist die Ei genschaft eines Würfels für den rechtwinke ligen Bau aus energetischer Sicht am besten geeignet. ßert sich die wärmeabgebende Hülle des Gebäudes und es entstehen zudem die un erwünschten Wärmebrücken. Möchten Sie nicht auf diese gestalterischen Bauelemente verzichten, muss bei der Planung noch mehr Wert auf eine gut gedämmte Außenhülle gelegt werden. Ebenso ist die Wahl des Ge bäudetyps ausschlaggebend für eine hohe Energieeffizienz. Freistehende Gebäude ha ben bei gleicher Dämmung eine schlechtere Energiebilanz als Doppel- oder Reihenhäu ser, die sich mit ihren seitlichen Flächen ge genseitig schützen. Zonierung des Gebäudes und Südausrichtung Durch eine Zonierung des Gebäudes, d.h. Anordnung wenig beheizter Nebenräume (Vorrats-, Abstellräume) nach Norden und voll beheizter Räume (Wohnzimmer, Esszim mer, Küche) nach Süden lässt sich die Ener giebilanz des Hauses verbessern. Fensterflächen sollten energetisch gesehen zur Südseite und so wenig wie möglich zur Nordseite ausgerichtet sein. Somit lassen sich weitere passive, solare Energiegewinne erzielen. Eine Bepflanzung mit Laubbäumen auf der Südseite bietet im Sommer Schutz vor zu starker Sonneneinstrahlung, ermög lichen jedoch im Winter eine volle Ausnut zung der Sonnenwärme. Optimale Dämmung der Gebäudehülle Über Außenwände, Fenster, Kellerdecken, Dachkonstruktionen und oberste Geschoss decken geht Heizwärme verloren. Beim Neubau sollte durch die Wahl geeigneter Bauteile die Außenhaut des Gebäudes lü ckenlos gedämmt werden. Wichtig ist, im mer dort zu dämmen, wo die Wärme direkt verloren geht. Zum Beispiel sollte in einem nicht beheizten Dachboden die Decke zum darunterliegenden Wohngeschoss ge dämmt werden. Dämmstoffe oder deren Verpackungen tra gen verschiedene Kennzeichen. In jedem Falle ist die Wärmeleitfähigkeit aufgedruckt, auch die Klassifizierung des Brandverhaltens muss klar ersichtlich sein. Dämmstoffe müs sen entweder das CE-Zeichen tragen (zeigt an, dass der Dämmstoff einer Europäischen Norm entspricht) oder das Ü-Zeichen (ver weist auf Übereinstimmung mit nationalen Normen). Manche Stoffe können mit beiden Zeichen versehen sein. (Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH – dena) Das bedeutet, dass ein Haus mit kompakter und recht einfacher Form weniger Energie abgibt als ein Haus mit Vorsprüngen, Gau ben und Erkern; im Gegenteil: hier vergrö 35 Ökologische Baustoffe Bei der heutigen Vielfalt an Baumaterialien fällt es schwer, die richtige Auswahl zu tref fen. Allerdings kann man schon hier durch gründliche Recherche Baustoffe auswählen, die sowohl den bauphysikalischen Anfor derungen als auch den baubiologischen entsprechen. Als ökologische Dämmstoffe sind organische Materialien aus nachwach senden Rohstoffen, wie Hanf, Holzfasern, Schafwolle und Zellulose anzusehen. Ein guter Ökobaustoff setzt heute das Erfüllen höchster Anforderungen an Gebrauchstaug lichkeit, Umwelt- und Gesundheitsverträg lichkeit voraus. Hierzu sind allerdings oft kleine Kompro misse im Hinblick auf Brandschutz, Insekten schutz und Formstabilität notwendig. Auch mancher konventionelle Baustoff ist ein Ökobaustoff, so etwa ein Großteil der Mauer steine, Tondachziegel und Fliesen. Über die Vielfalt der Dämmstoffe und Ihre Verwendung informieren ausführlicher die Informationsbroschüren von z. B. Umweltins tituten, Energieagenturen und Verbraucher schutz-organisationen. (Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH – dena) Energieeffiziente Heiztechnik/ Einsatz erneuerbarer Energien Durch moderne Heizungstechnik können die notwendige Raumwärme und warmes Wasser möglichst preiswert und umwelt freundlich erzeugt werden. Bei der Anschaf 36 fung einer Heizungsanlage lohnt sich die Frage, welcher Energieträger, welches Heiz system und welche Heizflächen ökologisch und ökonomisch sinnvoll sind. Insbesondere bei Gasheizungen ist der Ein satz der Brennwerttechnik mittlerweile zum Standard geworden. Brennwertheizungen erreichen Wirkungsgrade bis zu 98 Prozent, in dem sie nicht nur die Verbrennungswärme sondern auch die im Abgas enthaltene Wärme nutzen. Bei herkömmlichen Heizkes seln entweicht diese Kondensationswärme ungenutzt durch den Schornstein. Der Gesetzgeber fordert zunehmend den Einsatz regenerativer Energieträger. Die De ckung eines Teils der erforderlichen Wärme energie (Heizung und Warmwasser sowie evtl. Kühlung) soll gemäß dem Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) durch erneuerbare Brennstoffe erfolgen. Holz als Brennstoff Alternativ zur herkömmlichen Verbrennung von Öl oder Gas bietet sich auch Holz an, dass, wenn es unbehandelt ist, mit weniger als 12 % Wassergehalt verbrennt und weit gehend keine Rückstände hinterlässt. Es ist ein relativ preiswerter Brennstoff. Die Alternative zu Holz sind Holzpellets. Holzpellets sind genormte zylindrische Presslinge aus getrocknetem, naturbelasse nem Restholz (Sägemehl, Hobelspäne, Wald restholz), die unter hohem Druck hergestellt werden. Pelletsöfen sind automatische und komfortable Heizanlagen mit geringem Be dienungsaufwand. Sie verbrennen schad stoffarm und verursachen äußerst geringe Immissionen. In Kombination mit einer Solaranlage auf dem Dach kann der Wärmebedarf für ein Wohnhaus das ganze Jahr über CO2-neutral erzeugt werden. Geothermie und Umweltwärme Eine Wärmepumpe gewinnt Wärme aus dem Erdreich, dem Grundwasser, Außenluft oder der Abluft und reduziert auf diese Weise den Kohlendioxidausstoß. In einer leistungsfä higen Wärmepumpe muss nur ein Viertel der Heizenergie als Strom für den Antrieb zugeführt werden. Etwa drei Viertel der Hei zenergie bezieht die Wärmepumpe aus der Umwelt. Je höher der Energieanteil aus der Umwelt ist, desto effektiver arbeitet eine Wärmepumpe. Energetisch vorteilhaft ist die Verwendung von Erdwärme oder Grund wasser als Wärmequelle in Kombination mit einer Flächenheizung wie z. B. einer Fuß bodenheizung (Quelle: Deutsche EnergieAgentur GmbH – dena). Kraft-Wärme-Kopplung Wesentlich effizienter und umweltfreund licher als die herkömmliche, getrennte Erzeugung von Strom und Wärme ist die Kraft-Wärme-Kopplung. Dieses Prinzip wird z. B. in Blockheizkraftwerken (BHKW) um gesetzt. Sie speisen die bei der Stromerzeu gung gleichzeitig anfallende Abwärme als Heizwärme in ein Nah- oder Fernwärmenetz ein. Prüfen Sie deshalb, ob der Anschluss an ein gemeinschaftliches Blockheizkraft werk in der Siedlung (Nahwärme) oder an das örtliche Versorgungsnetz (Fernwärme) möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Auch die dezentrale Nutzung von Kraft-WärmeKopplung mit einem eigenen Mini-BHKW im Keller können Sie erwägen. Diese Lösung lohnt sich aber erst dann, wenn neben der Wärme auch ein Großteil des erzeugten Stro mes im Haus genutzt wird (Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH – dena). eine Photovoltaik-Anlage. Der erzeugte Strom sollte möglichst in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird 20 Jahre lang jede so erzeugte Kilowattstunde Strom vom Stromnetzbetreiber vergütet. Südorientierte Dachflächen mit Dachneigun gen von etwa 30° sind ideale Voraussetzun gen zur Erzeugung von Solarstrom. Auch Ori entierungen von Südwest bis Südost oder Ab weichungen der Neigungen von 25° bis 60° lassen noch einen guten Solarertrag erwar ten. Verschattungen wie etwa durch Bäume oder andere Dächer wirken sich negativ aus. Aufgrund der Vielzahl errichteter Anlagen in den letzten Jahren sind die garantierten Ein speisevergütungen vom Gesetzgeber mehr fach stärker als ursprünglich vorgesehen ab gesenkt worden, weitere Anpassungen sind zu erwarten. Bitte informieren Sie sich selbst Solarenergie: Eine weitere natürliche Energiequelle ist die Nutzung der Sonnenenergie. Sie ist umwelt freundlich, kostenlos – mit Ausnahme der Installationskosten – und unerschöpflich. Sie kann sowohl zur Wärmegewinnung (So larthermie) wie auch zur Stromerzeugung (Photovoltaik) genutzt werden. Solarthermische Anlagen wandeln mittels Kollektoren auf dem Dach die Solarstrah lung in nutzbare Wärme um, die von einem Wärmeträger aufgenommen und in einen Warmwasserspeicher transportiert wird. Das vorgewärmte Wasser kann als Brauchwasser zur Verfügung gestellt und mit einer entspre chenden Speichertechnik auch zur Unterstüt zung der Raumheizung eingebunden werden. Eine ausgereifte und bewährte Technik ist auch die Erzeugung von Solarstrom durch Solarhaus 37 über die jeweils aktuellen Vergütungssätze des EEG. Die Daten werden quartalsweise von der Bundesnetzagentur veröffentlicht (www.bundesnetzagentur.de). Mit dem Verbrauch des Stroms im eigenen Haus spart man Stromkosten des Energie versorgers, zusätzlich gibt es eine Vergütung je kwh selbstgenutzten Stroms. Verteilung der Heizwärme Mit gut gedämmten Heizungsrohren, be sonders in unbeheizten Räumen, lassen sich Heizkosten deutlich senken. Die Wahl der Heizflächen kann Auswirkungen auf die Art der Heiztechnik haben. Neben konventio nellen Heizkörpern sind Wand- oder Fußbo denheizungen möglich. Durch die großen Abstrahlflächen verbreiten sie schon bei verhältnismäßig geringen Heiztemperatu ren eine behagliche Wärme. Wichtig für die bedarfsgerechte Beheizung Ihrer Räume sind auch die Heizkörperventile. Falls noch nicht vorhanden, rüsten Sie daher unbedingt Thermostatventile nach. Die Einregulierung von Heizsträngen und Heizkörpern ist die Voraussetzung für die energiesparende Versorgung der Heizkörper mit der richtigen Heizwassermenge. Dieser sogenannte hydraulische Abgleich sollte spätestens beim Einbau eines neuen Heiz kessels erfolgen. 38 Regenwassernutzung Die Nutzung des Regenwassers zur Garten bewässerung hilft Trinkwasser sparen. Op timal ist es, das gesamte nicht gebrauchte Regenwasser auf dem Grundstück versickern zu lassen. So wird der natürliche Wasserkreis lauf erhalten, Kläranlagen werden entlastet, da das Wasser gar nicht in die Kanalisation gelangt. Ökologisch und auch ökonomisch optimal ist die Installation einer Regenwas sernutzungsanlage im Gebäude. Das Regen wasser ist neben der Gartenbewässerung, auch für Toilettenspülung und Waschma schine geeignet. Mit einer Regenwassernut zungsanlage können Sie mehr als 50 % Trink wasser sparen. Lesen hierzu auch im Kapitel „Entwässerung“ des Abwasserbetriebes der Stadt Bückeburg. Versiegelte Flächen Zufahrten, Wege und Plätze sollten mit ver sickerungsfähigem Material gestaltet sein. Fugen und Freiräume bilden neue Lebens räume für Pflanzen und Kleinlebewesen. Energiesparende Haustechnik Die Neuanschaffung von Verbrauchsma terialien und Geräten stellt eine wichtige Gelegenheit dar, Umweltbelastungen und Ressourcenverbrauch durch eine bewusste, an Umweltkriterien ausge richtete Kaufentscheidung zu verringern. Verschie dene Label und Gütesiegel bieten dazu eine wertvolle Hilfe. Am bekanntesten ist vermutlich der blaue Engel. Er wird an ver schiedenste Produkte vergeben, deren Um weltverträglichkeit sich nach genau definier ten Kriterien vom Marktdurchschnitt abhebt. Siehe unter www.blauer-engel.de. Für die Beleuchtung sollten ausschließlich Energiesparlampen bzw. LED-Leuchten eingesetzt werden, mit denen bis zu 80 % Energie eingespart werden kann. Bei der Neuanschaffung von Elektrogroßgeräten (z. B. Kühlschränken) sollten nur Geräte der Effizienzklasse A+ bis A+++ angeschafft werden. Die (geringfügigen) Mehrkosten bei der Anschaffung amortisieren sich innerhalb weniger Jahre über die niedrigen Betriebs kosten. Beim Kauf von elektrischen Geräten (Computer, TV, usw.) sollten immer Geräte mit möglichst niedrigem Standby-Verlust gewählt werden. Auch wenige Watt Dauer leistung summieren sich im Laufe der Jahre zu relevanten Stromverbräuchen und ent sprechenden -kosten. Weitere Informationen bzw. Datenbanken erhalten Sie unter www. eu-label.de Weitere ökologische Effekte (und Einsparun gen) können Sie durch Wärmerückgewin nungsanlagen im Lüftungswärmebereich erzielen. Durch das Installieren von Wassersparar maturen an Zapfstellen wie Dusche, Bade wanne, Waschtisch und Spülen sowie Spar spülern für WC-Spülungen wird der Trink wasserverbrauch reduziert. Gebäudemodernisierung – energieeffizient und umweltschonend Als Besitzer eines Ein- oder Mehrfamilien hauses werden Sie früher oder später dar über nachdenken, an Ihrem Haus kleinere oder größere Instandsetzungen oder Mo dernisierungen vorzunehmen. Das ist der beste Zeitpunkt, auch in Energieeinsparung zu investieren. Sie senken hiermit Ihre Ener giekosten und schaffen ein angenehmes Wohnklima. Sollte einmal ein Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie anstehen, wirkt sich ein geringer Energieverbrauch wertsteigernd aus. Wollen Sie z. B. die Putzfassade Ihres Wohn hauses sanieren, sind die Mehrkosten für eine Wärmedämmung vergleichsweise ge ring, da für beide Maßnahmen nur einmal ein Gerüst aufgestellt werden muss. Auch wenn Sie nur kleinere Instandsetzungs maßnahmen planen, empfiehlt sich als erstes eine gründliche Analyse des baulichen und energetischen Zustandes Ihres Hauses durch einen „Energiefachmann“. Speziell ausgebil dete Architekten und Ingenieure oder Hand werker mit entsprechender Zusatzqualifika tion sind die richtigen Ansprechpartner für eine detaillierte Energiediagnose sowie die weitere Planung von Baumaßnahmen. Der Berater sollte in jedem Falle unabhängig von den Herstellern bestimmter Produkte sein und das gesamte Gebäude einschließlich der Heizungsanlage und der Warmwasserbe reitung in Augenschein nehmen. Der Berater dokumentiert den Zustand des Gebäudes, empfiehlt Modernisierungsmaßnahmen und errechnet Ihnen oft auch gleich, wie viel För derung Sie erwarten können. Je mehr Maßnahmen Sie miteinander kombinieren, desto größer ist oft die Wirt schaftlichkeit. Sie können damit in einem Schritt meist sehr viel Energie und Kos ten einsparen. Wenn zum Beispiel ne ben den Außenwänden und den Fenstern auch gleich das Dach modernisiert wird können Wärmebrücken an den Anschlüssen der Bauteile (z. B. Fens ter lei bun gen, Dachtraufen und -ortgänge) minimiert wer den. Und nach einer umfassenden Gebäu dedämmung benötigen Sie nur noch eine Heizung mit geringerer Leistung. Steht das Sanierungskonzept fest, sollte die Finanzierung und die Förderung geplant werden. Hiernach sollten durch Angebots vergleich geeignete Handwerksbetriebe für die Bauleistungen ausgewählt werden. Eine Baubegleitung durch einen Architekten oder Ingenieur ist zu empfehlen. Weitere Infor mationen zum Thema Gebäudemodernisie rung und Energieeinsparung finden Sie bei der dena (Deutsche Energieagentur) unter: www.zukunft-haus.info/de/verbraucher/ energieeffizient-sanieren Eine Hilfestellung bei der Suche eines un abhängigen Energieberaters sowie Informa tionen zur Förderung der Energieberatung finden Sie unter: www.bafa.de/bafa/de/ energie/energiesparberatung (Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH – dena) 39 7.1 Was Städtebau mit Natur zu tun hat In den zurückliegenden Jahren dehnte sich die Stadt Bückeburg zur Schaffung von neuen Wohn- und Gewerbegebieten immer mehr aus. Damit verbunden ist logischer weise eine Zersiedelung der Landschaft und die Beeinträchtigung stadtnaher Land schaftsräume. Jede dieser vielfältigen Bau tätigkeiten und städtebaulichen Planungen hat zwangsläufig den Verbrauch von Land schaft zur Folge. Was liegt also näher, als der Natur einen Teil dieser Verluste zurückzuge ben? Wir helfen so nicht nur der Natur, son dern auch uns selber. Durch die Aufnahme von Natur in den Städ tebau, durch Berücksichtigung und Einbin dung vorhandener natürlicher Gegeben heiten in den neuen geplanten Siedlungs räumen erhalten die Bewohner der Stadt Bückeburg ein lebenswertes Wohnumfeld, 40 welches nicht nur aus Straßen, Parkplätzen und Einkaufsmöglichkeiten besteht. Gewässern, Böden, Luft und fördert die Ar tenvielfalt von Tieren und Pflanzen. Das städtische Wohnumfeld beginnt nicht erst in Randbereichen der Stadt Bückeburg. Im Ergebnis bedeutet dies mehr Lebensqua lität für den Menschen. Materialschlachten an Neubauten und exotische Bepflanzungen innerhalb der Hausgärten führen zu einem Wohnumfeld, das an Qualität stark verliert. So sind in den letzten Jahren seitens der Stadt Bückeburg zahlreiche Maßnahmen zur Aufwertung des Wohnumfeldes realisiert worden. Dies umfasst insbesondere die sied lungsnahen Ausgleichsflächen, auf denen naturnahe Lebensräume der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, aber auch dem Men schen zur Verfügung gestellt werden. Aber auch jeder einzelne Hausbauer ist ver antwortlich für die Natur. Die Förderung sowie Vernetzung von Natur innerhalb von Neubaugebieten und deren Hausgärten führt zu einer Verbesserung der Qualität von 7.2 Bauleitpläne – Naturschutz und Landschaftspflege Über die Bauleitplanung fließen ökologi sche Belange in den Städtebau ein. So sind im Bebauungsplan Festsetzungen zu treffen, welche der Kompensation der durch die zu erwartende künftige Bebauung der Grund stücke verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft dienen. 7.3 Schaffung und Erhalt von Grünflächen Unter Grünflächen versteht man baulich nicht genutzte Bereiche innerhalb geschlos sener Siedlungsflächen, die bepflanzt oder begrast sind. Hierunter werden Parkanlagen, Grünzüge, Kleingärten, Sport-, Spielplätze, Friedhöfe usw. gefasst. Hierbei handelt es sich überwiegend um Flächen, die durch die Kommune angelegt und gepflegt wer den. Diese Flächen erhalten aufgrund ihrer Größe, Stabilität und Vernetzung eine beson dere stadtökologische Bedeutung. Zusätzlich dienen Grünzüge der Luftreinhaltung, dem Klima- und Lärmschutz. 7.4 Anlage und Erhalt von Ausgleichsflächen Für die Beanspruchung von Freiflächen ist ein Ausgleich zu schaffen. Dies erfolgt ne ben ökologischen Festsetzungen für das Baugebiet durch ökologische Aufwertung von externen Flächen. Diese sind möglichst eingriffsnah anzulegen. Z. B. werden intensiv genutzte Ackerflächen in extensiv bewirt schaftete Obstwiesen umgewandelt. Diese kommen der heimischen Fauna und Flora zugute und stehen als siedlungsnahe Frei räume auch den Anliegern zur Verfügung. Sie werten die Wohn- und Erlebnisqualität unmittelbar auf. Mit diesen Maßnahmen wird der Tatbestand einer menschenwürdi gen Umwelt gesichert, werden die natürli chen Lebensgrundlagen geschützt und ent wickelt. Hier einige Beispiele dafür, was jeder ein zelne bei seinem Bauvorhaben für den Na turschutz und die Landschaftspflege tun kann: 〉〉 Fassaden- und Dachbegrünungen‚ vgl. Abschnitt 7.7, Seite 43 41 7.5 Anpflanzung und Erhalt von standortheimischen Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzun gen prägen seit langer Zeit kulturgeschicht lich den Siedlungsraum des Menschen. Angesichts immer stärker zurückgehender Freiräume stellen sie in besonderem Maße das Grün in der Stadt dar. In der nachfolgen den Liste sind empfehlenswerte Bäume und Sträucher zur Anpflanzung in Hausgärten aufgeführt: Standortheimische Gehölze für den Garten Großkronige Bäume (> 15 m Höhe) Acer platanoides Spitzahorn Acer pseudoplatanus Bergahorn Prunus avium Vogelkirsche Quercus petraea Traubeneiche Quercus robur Stieleiche Salix alba Silberweide Tilia cordata Winterlinde Tilia platyphyllos Sommerlinde Ulmus carpinifolia Feldulme (Sorbus spp., z. B. aria, domestica, intermedia ) (Mehlbeere, Speierling, schw.) Großsträucher und Bäume 5–10 m Höhe Corylus avellana Hasel Crataegus laevigata Zweigriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn Ligustrum Vulgare Liguster Sambucus nigra Schwarzer Holunder Sträucher < 5 m Höhe Ilex aquifolium Ilex, Stechpalme Prunus spinosa* Schlehe Rosa canina Hundsrose Rubus fruticosus Brombeere Rubus idaeus Himbeere Taxus baccata + Eibe Viburnum lantana + Wolliger Schneeball Viburnum opulus + Gemeiner Schnee ball *Achtung: starke Ausläufer bildend +Achtung: Giftigkeit beachten Mittelkronige Bäume 42 Mittelkronige Bäume Acer campestre Feldahorn Alnus glutinosa Schwarzerle Betula pendula Sandbirke Carpinus betulus Hainbuche Sorbus aucuparia Eberesche Obstgehölze, als Hochstämme, regionale alte Sorten wie: Äpfel: Jakob Lebel, Kaiser Wilhelm, Bos koop, Winterambour, Nordhäuser Ontario, Goldparmäne, Bohnapfel, Klarapfel. Birnen: Neue Poiteau, Gute Graue, Gellerts Butter birne, Köstliche von Charneux. Zwetschen: Hauszwetsche, Wangenheims Frühzwet sche, Grüne Reneklode, Nancy Mirabelle. Süßkirschen: Schneiders späte Knorpelkir sche, Büttnerrs Rote Knorpel, Kassins Frühe Juglans regia Walnuss Die Anpflanzung von alten Obstgehölzen in Hausgärten ist aufgrund des ökologischen und des hohen Erlebniswertes von beson derer Bedeutung. Außerdem sind diese be sonders widerstandsfähig und wohlschme ckend. 7.6 Rückhaltung von gefasstem Niederschlagswasser (Regenwassersammlung) Jede Bautätigkeit ist mit der Befestigung und Versiegelung von Flächen verbunden. Hierdurch wird die Versickerung und Spei cherung von Niederschlagswasser am Ort des Auftretens weitgehend verhindert. Die Menge des über die Kanalisation abzulei tenden Regenwassers wird dramatisch zu Lasten der Gewässer und des Grundwas sers beitragen. Ziel ist es, den Niederschlag möglichst nah an seinem Entstehungsort zu speichern, zu gebrauchen oder zu versi ckern. Dies geschieht durch großflächige Re genrückhaltebecken, durch Teiche auf den einzelnen Grundstücken und durch Regen wassernutzungsanlagen. 7.7 Fassaden- und Dachbegrünungen Unter Fassadenbegrünung ist die vollstän dige oder teilweise Bedeckung überwiegend senkrechter Wandflächen mit ausdauernden Kletterpflanzen zu verstehen. Eine Dachbe grünung ist ebenfalls an Gebäude und deren Dachebenen gebunden. Es sind die vorge gebenen bau- und vegetationstechnischen Begrünungsvorschriften sowie Sicherheits vorschriften zu beachten. Bei der Auswahl von geeigneten Fassadenbegrünungen sind die Sonneneinstrahlung, die Oberflächenbe schaffenheit der Wand sowie die kleinräumi gen Klimaverhältnisse für die Wuchsleistun gen maßgebend. In der Praxis haben sich folgende Begrü nungsformen bewährt: 〉〉 Südwände mit blattwerfendem, sommer grünem Bewuchs (sommerlicher Schat tenwurf und hohe Einstrahlgewinne im Restjahr), 〉〉 Westwände und Nordwände mit immer grünem Bewuchs (Wetterschutz, Wärme polster), 〉〉 Ostwände je nach örtlicher Situation (im mergrün in ungeschützter Lage oder som mergrün für Wärme- und Einstrahlgewinne). Die Herstellungskosten sind, sofern keine aufwendigen Stützhilfen erstellt werden müssen, vergleichsweise gering. In der nach folgenden Liste sind exemplarisch einige be währte und ausdauernde Pflanzen zur Fassa denbegründung aufgeführt. Kletterpflanzen für die Fassadenbegrünung Deutscher Name Botanischer Name Waldrebe Polygonum aubertii Kletter-Hortensie Hydrangea petiolaris Winter-Jasmin Jasminum nudiflorum Jelängerjelieber, Geißblatt Lonicera caprifolium Echter Wein Vitis-Hybriden Wilder Wein Parthenocissus quinquefolia Dreifinger-Wein Parthenocissus tricus. „Veitchii“ Wilde Rebe Vitis coignetiae Blauregen, Glyzine Wisteria sinensis Kletterrosen Dachbegrünung Unter einer Fassaden- und Dachbegrünung liegt die Fassade bzw. Dachabdichtung wirk sam geschützt vor UV-Strahlung, Hagelschlag, Hitze und Kälte. Temperaturbedingte Span nungen werden abgebaut; die Lebensdauer der Fassade bzw. Dachabdichtung wird somit wesentlich erhöht. Auch das weit verbreitete Vorurteil, dass Kletterpflanzen Hauswände zerstören, muss ausgeräumt werden. Kletter pflanzen wachsen nicht in die Mauer hinein, sondern benutzen sie nur als Stütze. Bei Wand begrünungen mit Haftorganen, wie Efeu, Wil der Wein oder Kletter-Hortensie ist jedoch Vo raussetzung, dass die Fassade schadenfrei ist. Ein Gerüst für Schling- und Rankpflanzen aber kann an jeder Hauswand stehen. 7.8 Begrenzung der Versiegelung innerhalb von Baugebieten Unter Bodenversiegelung wird die Verdich tung eines offenen, natürlichen Bodens einschließlich seiner Überdeckung mit un durchlässigen Materialien verstanden. Vor allem in städtischen Verdichtungsgebieten führt dies zu einem Verlust an Grün- und Freiflächen und zu einer Verschlechterung des Wasserhaushaltes, des Stadtklimas, der Pflanzen- und Tierwelt. Insgesamt führt eine übermäßige Bodenversiegelung zu einem erheblichen Verlust an Umweltqualität. Hier kann durch die Begrenzung der Bodenver siegelung auf privaten Grundstücken viel für die Umwelt erreicht werden. Mögliche weitere Maßnahmen wären: 〉〉 Verwendung von wasserdurchlässigen We gematerialien, 〉〉 Verzicht auf unnötig versiegelte Flächen im Hausgarten (Wege und Plätze). 43 Förderung und Finanzierung Die vorliegende Baubroschüre will einen groben Überblick über die bestehenden Fördermöglichkeiten sowohl zur Eigentums bildung als auch für Energieeinsparmaßnah men / Nutzung regenerativer Energien ge ben. Einen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität aller Programme ist aus Gründen der sich häufig ändernden Rahmenbedin gungen der einzelnen Förderungen hieraus nicht abzuleiten. Wohneigentumsförderung Für viele Bauinteressierte ist hinsichtlich ihrer Entscheidung für oder gegen ein Bauvorha ben die Frage der Wohnungsbauförderung von entscheidender Bedeutung. Staatliche Hilfen werden zum einen durch den Bund, zum anderen durch das Land Niedersach sen gewährt. Im Rahmen der verfügbaren Mittel helfen Bund und Länder bei der Ei gentumsbildung. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Art und Umfang der öffentlichen Förderung, nach dem sozia len und steuerbegünstigten Wohnungsbau, sind in verschiedenen Ländern recht unter schiedlich. Die verschiedenen Förderungs wege für Eigentumsmaßnahmen orientieren sich nach der Anzahl der Angehörigen des Haushalts und deren Gesamteinkommen, das eine vorgeschriebene Einkommenso bergrenze nicht überschreiten darf. Kinder reiche Familien, jungverheiratete Ehepaare sowie Schwerbehinderte und Schwerbe schädigte werden hinsichtlich der Höhe des Förderungssatzes und der förderungsfähi gen Wohnflächen besonders berücksichtigt. Das zu fördernde Objekt muss den techni schen Anforderungen, Vorschriften und Auf lagen gerecht werden. Wohneigentumsprogramm des Landes Nie dersachsen. Infos unter www.nbank.de Während die Förderprogramme der einzel nen Bundesländer oft an viele Vorgaben ge knüpft sind, kommt das Wohneigentumspro gramm der KfW-Förderbank mit Ausnahme von Modernisierungsvorhaben einer bereits gekauften Immobilie generell in Betracht. Manche Bundesländer lassen allerdings eine Kombination mit dem KfW-Programm nicht zu. Weiter Informationen finden Sie im Inter net unter www.kfw.de. Nachfolgend werden die fünf Förderpro gramme rund ums Bauens der KfW-Förder bank vorgestellt, die Sie bei jeder Bank oder Sparkasse mit Ihrem Kundenberater erörtern sollten, dort erfolgt auch die Antragstellung. Schloß Bückeburg 44 KfW-Programm Fördergegenstand Wohneigentumsprogramm Kosten des Grundstücks, Bau- und Baunebenkosten, Kosten der Außenanlagen (z.B. auch Garage), Kauf preis der Immobilie nebst Instandsetzungs- und Umbaukosten Energieeffizient Bauen Bau oder Ersterwerb eines neuen Wohnhauses mit besonders geringem Energieverbrauch (KfW-Effizi enzhaus oder Passivhaus). Gefördert werden beim Neubau: die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grund stückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung beim Kauf: der Kaufpreis inklusive Nebenkosten Altersgerecht Umbauen Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert werden und der Wohnkomfort erhöht wird, z.B. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen, Überwindung von Treppen und Stufen, Umgestal tung der Raumaufteilung und Schwellenabbau oder Badumbau Energieeffizient Sanieren I Umfassende Sanierung von Wohnhäusern (auch Denkmälern) auf den technischen Stand eines KfW-Effi zienzhaus Energieeffizient Sanieren II Einzelmaßnahmen wie: Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken, Erneu erung der Fenster und Außentüren, Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage Erneuerbare Energien und Photovoltaik Mit dem KfW-Kredit Erneuerbare Energien-Standard-Photovoltaik werden Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie zumindest einen Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien-Speicher wird die Neuinstallation von stationären Batte riespeichersystemen in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen gefördert. Mit dieser Förderung wird die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen unterstützt. Förderung von Energieeinsparmaßnahmen / Nutzung regenerativer Energien Sowohl vom Bund als auch vom Land Nie dersachsen werden zahlreiche Förderpro gramme für energieeffizientes Bauen, Sanie ren und den Einsatz regenerativer Energien angeboten. Hilfreich kann eine Fördermittelsuche unter www.bauemotion.de/foerdermittel sein. Programm des Landes Niedersachsen Infos unter www.nbank.de Darlehen / Zuschüsse des Bundes Infos unter www.kfw.de Förderung regenerativer Energien Infos unter www.bafa.de Die Bundesanstalt für Wirtschaft und Aus fuhrkontrolle (BAFA) bietet Zuschüsse für besonders effiziente Wärmepumpen, für An lagen zur Verfeuerung fester Biomasse wie Holzpelletkessel sowie für Solarthermiean lagen mit Heizungsunterstützung an. Aller dings gilt das Förderprogramm nur noch für Modernisierungen im Bestand, nicht mehr für Neubauten. Auf jeden Fall ist es ratsam, möglichst frühzeitig den Kontakt mit einem Kundenberater einer Bank, Sparkasse oder Bausparkasse Ihrer Wahl herzustellen und sich beraten zu lassen, um alle Fragen rund um die Finanzierung Ihrer Immobilie/Ihrer Baumaßnahmen zu klären. Hier kann auch eine Beratung zu konventionellen Finanzie rungsmodellen wie Hypotheken-, Bausparoder Versicherungsdarlehen erfolgen. 45 46 Seit 1978 gibt es in Niedersachsen ein Denk malschutzgesetz und damit sind der Denk malschutz und die Denkmalpflege zu wich tigen Aufgaben der Städte und Gemeinden in unserem Bundesland geworden. Auch die Stadt Bückeburg ist als Untere Denkmal schutzbehörde zuständig für die Belange des Denkmalschutzes. In Bückeburg mit seinen Ortsteilen gibt es derzeit rd. 350 Baudenkmale, sie spiegeln die Vielfalt menschlicher Lebensräume wider, an denen Spuren der Geschichte deutlich ables bar werden. Unsere historischen Kulturgüter, wie Kirchen, Schlösser, herrschaftliche Villen, Bürger- und Bauernhäuser, liefern aussa gekräftige Belege für die Entwicklung von Stadt und Land. Sie bestimmen ihren Cha rakter, tragen zur Unverwechselbarkeit bei und leisten Orientierungshilfen. Auch in einem Baudenkmal darf moderni siert und verändert werden, nur eben nach Absprache und mit Genehmigung der Un teren Denkmalschutzbehörde der Stadt Bü ckeburg. Daher gilt für alle Baumaßnahmen rund um ein Baudenkmal: erst besprechen, dann genehmigen lassen, dann erst anfangen! Die denkmalrechtliche Genehmigung gem. § 10 NDSchG benötigen Sie grundsätzlich für alle Maßnahmen an einem Denkmal, so beispielsweise dann, wenn das Kulturdenk mal verändert, instand gesetzt, wiederher gestellt oder gar zerstört wird, oder wenn die Nutzung geändert werden soll. Falls sie also z. B. das Dach neu eindecken oder neue Fenster einsetzen, oder gar nur Ihr Gebäude mit einem neuen Farbanstrich versehen möchten, die Einfahrt neu pflastern müssen, ist eine denkmalrechtliche Genehmigung zu beantragen. Eine denkmalrechtliche Genehmigung wird, wenn für die durchzuführende Baumaß nahme auch eine Baugenehmigung (s. nach folgende Seite) erforderlich ist mit der Bau genehmigung erteilt. Handelt es sich jedoch um eine baugenehmigungsfreie Baumaß nahme, ist vorab eine denkmalrechtliche Genehmigung gesondert zu beantragen. Beabsichtigen Sie bspw. den Einbau neuer Fenster, wäre diese Baumaßnahme zwar bau genehmigungsfrei, bei einem unter Denk malschutz stehenden Gebäude benötigen Sie jedoch für eine derartige Baumaßnahme eine denkmalrechtliche Genehmigung. Nach dem Niedersächsischen Denkmal schutzgesetz (NDSchG) sind Kulturdenkmale zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Die Pflege, die Instandhaltung und das Kulturgut vor Gefährdung zu schüt zen, obliegt gem. § 6 NDSchG dem Eigentü mer eines Baudenkmales. Das bedeutet aber nicht, dass museal kon servierte Kulissen, Ziel moderner Denkmal pflege ist, sondern vielmehr „lebendige“ Gebäude zu erhalten. Ein Baudenkmal nutzt wenig, wenn es zwar nach außen „nett“ her gerichtet ist, den heutigen Wohnverhältnis sen aber in keiner Weise mehr entspricht. Denkmalgeschützte Häuserzeile in der Innenstadt 47 Um eine denkmalrechtliche Genehmigung zu bekommen, müssen Sie nur alle geplan ten Maßnahmen rechtzeitig vor Ausfüh rungsbeginn schriftlich dem Bauamt der Stadt Bückeburg zur Kenntnis geben (hierfür reicht ein formloses Schreiben). Es erfolgt dann ein Ortstermin gemeinsam mit Ihnen als Bauherrn und ggf. Ihrem Archi tekten. Wenn alle Maßnahmen abgestimmt sind, erhalten Sie die denkmalrechtliche Ge nehmigung. Dieser Bescheid ist für Sie kos tenlos. Während der Bauausführung werden Sie von der Denkmalschutzbehörde der Stadt Bü ckeburg betreut und beraten. Falls es sich um baugenehmigungspflichte Arbeiten an Ihrem denkmalgeschützten Gebäude handelt, – wenn Sie z. B. Dachgau ben aufsetzen, einen Anbau errichten, den Grundriss verändern oder einen Teil des Ge bäudes umnutzen wollen, etwa ein Wohnge bäude in ein Versicherungsbüro, bedarf es einer Baugenehmigung s. hierzu Kapitel 4. Für das Baugenehmigungsverfahren im Denkmalschutz sind die gleichen Entwurfs unterlagen wie für das unter Abschnitt 4.4 beschriebene „traditionelle“ Genehmigungs verfahren erforderlich. Sie müssen lediglich durch einen detaillierten Maßnahmenkata log ergänzt werden. 48 Denkmalgeschützte Villa Auch bauliche Veränderungen in der nä heren Umgebung eines Baudenkmals be dürfen der vorherigen denkmalrechtlichen Erlaubnis, wenn hierdurch das Erscheinungs bild des Denkmals beeinträchtigt wird (z. B. Neubau oder Abbruch von Gebäuden auf Nachbargrundstücken). Um denkmalpflegerisch sinnvolle und / oder erforderliche Maßnahmen finanzieren zu können und um die „wirtschaftliche Zumut barkeit“ herbeizuführen, haben Denkmal eigentümern u.U. die Möglichkeit finanziel ler Vorteile. Finanzielle Aufwendungen für Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten können – im Rahmen zur Verfügung stehen der Haushaltsmittel – durch Zuwendungen des Landes Niedersachsen, des Landkreises Schaumburg, durch Leader-Mittel und oder von verschiedenen Stiftungen – anteilig mit finanziert werden. Die insbesondere immer knapper werdenden öffentlichen Mittel ha ben inzwischen dazu geführt, dass lediglich besonders ausgewählte Maßnahmen finan ziell bedacht werden können. Anträge kön nen über die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Bückeburg gestellt werden. Wichtig für alle Denkmaleigentümer werden zunehmend die steuerlichen Abschreibungs möglichkeiten für Modernisierungsmaßnah men an denkmalgeschützten Objekten, die der Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Denkmals dienen. Denkmalbesitzer können die Vorteile der § 7i, 10f und 10g Einkommensteuergesetz (EStG) für sich in Anspruch nehmen. Hier nach besteht die Möglichkeit bei selbstge nutzten Baudenkmalen (gem. 10f EStG) eine 9 %ige Abschreibung der Aufwendungen über 10 Jahre geltend zu machen. Damit das Finanzamt Ihre Aufwendungen anerkennen kann, ist eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde der Stadt Bü ckeburg erforderlich. Um diese Bescheinigung zu erhalten, müs sen Sie Folgendes beachten: 〉〉 Es können nur solche Maßnahmen geltend gemacht werden, die im Vorfeld mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt wur den. 〉〉 Für alle Maßnahmen muss eine schriftli che Genehmigung der Denkmalschutzbe hörde vorliegen. Vor Erteilung der schrift lichen Genehmigung darf mit der Bauaus führung nicht begonnen werden. 〉〉 Originalrechnungen, über die im Vor feld abgestimmten Maßnahmen sind der Denkmalschutzbehörde, nach Gewerken gelistet (Formblatt erhalten Sie von der Unteren Denkmalschutzbehörde), vorzule gen. Die Originalrechnungen erhalten Sie nach Abschluss der Prüfung zurück. Bodendenkmalpflege Im Bereich der Bodendenkmalpfleg sind im Gemeindegebiet rd. 140 archäologische Fundstellen kartiert worden. Da jedoch keine systematische Erhebung vorliegt, kann bei geplanten Erd- Baumaßnahmen das Auftre ten von archäologischen Bodenfunden nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass ur- und frühgeschichtliche Bodenfunde wie etwa Keramikscherben, Steingeräte oder Schlacken sowie Holzkohleansammlungen, Bodenverfärbungen oder Steinkonzentrati onen, die bei den geplanten Bau- und Erd arbeiten gemacht werden, gem. § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzge setzes NDSchG auch in geringer Menge mel depflichtig sind. Sie müssen der zuständigen Kommunalarchäologie (Tel. 05722 9566-15 oder E-Mail: Berthold@SchaumburgerLand schaft.de) und der Unteren Denkmalschutz behörde der Stadt unverzüglich gemeldet werden. Bodenfunde und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tra gen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Archäologisches Kulturdenkmal – Burg Arnheim 49 Tipps für Bauherren Sie möchten ein Gebäude an unser Versor gungsnetz anschließen? Wir sagen Ihnen auf dieser Seite, was dazu erforderlich ist. Wir empfehlen Ihnen als Bauherrn, sich mög lichst frühzeitig, d.h. vor Baubeginn unmit telbar nach Erhalt der Baugenehmigung, mit uns in Verbindung zu setzen. So bleibt genü gend Zeit für die Planung der notwendigen Hausanschlüsse und die Beantragung der er forderlichen Aufbruchgenehmigung sowie ggf. den Abschluss von Kreuzungsverträgen. Um Ihnen ein konkretes Angebot erstellen zu können, brauchen wir von Ihnen einen Antrag für Wasser- bzw. Erdgasversorgung von Grundstücken. Sie können diese Anträge unter www. stadtwerke-schaumburg-lippe.de/erdgas/ hausanschluss.html bzw. www.stadtwerkeschaumburg-lippe.de/wasser/hausanschluss. html herunterladen und ausdrucken. Dort finden Sie auch unsere jeweils gültigen Ver sorgungsbedingungen. Wir senden Ihnen die Anträge auf tel. Anforderung unter 05722 2807-0 auch gern zu oder kommen Sie direkt zu uns, damit wir Ihnen die Anträge aushän digen und in einem persönlichen Gespräch die Einzelheiten durchsprechen können. 50 Zum Antrag benötigen wir folgende Unterlagen: 〉〉 einen amtlichen Lageplan (1:500 / 1:1000) 〉〉 einen Keller – bzw. Erdgeschossgrundriss mit gewünschter Leitungseinführung 〉〉 die Nennwärmebelastung in kW des Heiz kessels bzw. Heißwasserspeichers bei Gas 〉〉 den Wasserbedarf in m³/h bzw. Anzahl der zu versorgenden Wohneinheiten mit Wasser 〉〉 Angabe der Kalenderwoche des gewünsch ten Verlegetermins Nach Erhalt dieser Unterlagen: 〉〉 erhalten Sie ein Kosten-Angebot für Ihren Gas- bzw. Wasser-Hausanschluss 〉〉 bestätigen Sie das Angebot mit Ihrer Un terschrift auf der Auftragserteilung (liegt dem Angebot bei) und erteilen uns gleich zeitig einen Auftrag 〉〉 veranlassen wir dann die Verlegung Ihres Gas- bzw. Wasser-Hausanschlusses wenn Ihr zugelassenes Installationsunter nehmen die Anlage im Gebäude fertig ge stellt hat, bringen wir einen Gasregler und einen Gasverbrauchszähler bzw. einen Was serverbrauchszähler an – und Sie können Ihre Heizung oder Ihren Gasherd bzw. unser Trinkwasser nutzen. Entwässerung Der Abwasserbetrieb der Stadt Bückeburg betreibt ein ca. 200 km langes Kanalnetz. Das Schmutzwasser wird durch Kanäle zur Klär anlage geführt, gereinigt und in den Schloss bach eingeleitet. Das Regenwasser wird je nach Lage des Baugrundstücks in Kanälen, Gräben oder Mulden abgeleitet. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten ist auch eine Versickerung des anfallenden Regen wassers auf dem Baugrundstück möglich. Jeder Neubau bzw. jede Änderung der Ab wasserleitungen bedarf einer Genehmigung durch den Abwasserbetrieb. Bergbad vom 10 m-Sprungturm Dazu ist ein Entwässerungsantrag einzurei chen. Die öffentliche Entwässerungsanlage endet an der Grenze des Baugrundstücks. Alle Entwässerungsleitungen auf dem priva ten Gelände inklusive der Kontrollschächte sind auf Kosten des Bauherrn herzustellen. Für die erstmalige Anschlussmöglichkeit ei nes Grundstückes an die öffentliche Entwäs serungsanlage werden einmalige Kanalan schlussbeiträge erhoben. Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach Bebaubarkeit und Größe des Grundstückes. Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen werden Benutzungsge bühren erhoben. Die Gebühren betragen zurzeit 1,82 € / m³ Schmutzwasser und pro Jahr 0,31 € / m² angeschlossener Fläche für Regenwasser. Ansprechpartner(innen) des Abwasserbetriebes: Frau Schormann (Beiträge / Gebühren), Tel. 05722 206-715 Herr Klenke (Technik), Tel. 05722 206-711 Herr Heimlich (Technik), Tel. 05722 206-712 [email protected] Stand: 12/2013 Baugebiet „Hohe Lücht“ Baugebiet „Zwischen den Wegen“ Gewerbegebiet „Kreuzbreite II“ Baugebiet „Am Bergdorfer Wege“ Baugebiet „Sprekelsholzkamp“ 51 Am Bergdorfer Wege (Entwurfsfassung) 14 Baugebiet „Am Bergdorfer Wege“ 659 654 In erstklassiger Lage wird in Bückeburg ein Neubaugebiet entwickelt, für das im Vorfeld ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt worden ist. Der Entwurf, der die Jury überzeugte, sieht ein Baugebiet vor, das modernsten Ansprüchen an qualitativ hochwertiges Bauen erfüllt und in erster Linie dem Einfamilienhausbau dienen soll. Die Lage am Ausläufer des Harrl bietet allen Grundstücken einen traum haften Blick über das Schaumburger Land. Der Bezug zum Naherho lungswaldgebiet Harrl spiegelt sich auch Entwurf wieder. Ein zentra ler Grünzug, als großzügig gestaltete Grünanlage eröffnet den reiz vollen Blick einerseits zum Harrl, andererseits zur offenen Landschaft. 660 656 654 657 715 601 604 640 613 610 697 617 613 715 613 617 613 20 20 610 723 704 837 733 741 642 763 642 18 18 655 680 685 639 685 2 679 679 Spielund Kommunikation 16 16 749 698 605 610 605 14 14 693 697 674 645 713 1 1 668 688 614 618 670 614 3 12 12 712 747 10 10 919 708 754 726 726 723 8 8 Das Plangebiet besticht aber auch durch seine Innenstadtnähe mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten und den öffentlichen Einrich tungen. Aber auch der neue Kindergarten an der Bergdorfer Straße (650 m), die Grundschule in der Ulmenallee (900 m), die Oberschule (1,1 km) und das Gymnasium (1,6 km) sowie der Bahnhof mit S-Bahn verbindung sind nur 1,8 km vom Neubaugebiet entfernt und somit gut zu Fuß oder mit dem Rad erreichbar. Das Baugebiet vereint länd lich ruhiges Wohnen mit den Vorzügen städtischen Lebens. 660 658 7 629 802 6 920 Baugebiet „Am Bergdorfer Wege“ 956 3220 661 Städtebaulicher Entwurf Am Bergdorfer Wege 4 Stadt Bückeburg Das Baugebiet bietet ein breites Spektrum an unterschiedlichen 648 Planungsbüro REINOLD Grundstücksgrößen. Diese und viele weitere Vorzüge machen dieses Raum- und Stadtplanung (IfR) 31737 Rinteln Seetorstraße 1a 05751/9646744 Fax 05751/9646745 Gebiet zu einem attraktiven Stadtquartier. SolltenTel.wir Ihr Interesse für dieses Neubaugebiet geweckt haben, stehen Ihnen Mitarbeiter der Volksbank in Schaumburg, der Sparkasse Schaumburg und des Bauamt der Stadt Bückeburg gern für weitergehende Informationen zur Verfügung. 2 2 2 60 60 66 Christa Bernert Tel. 05722 201-290, [email protected] Rüdiger Fischer Tel. 05722 201-254, [email protected] 52 73 75 Baugebiet „Sprekelsholzkamp“ am Südharrl Das Baugebiet „Sprekelsholzkamp“ liegt in traumhafter Hanglage am Fuße des Südharrls. Durch die leichte Hanglage haben Sie auf fast allen Baugrundstücken einen einzigartigen und unverbaubaren Blick auf das Weserbergland. Alle Einkaufszentren, Schulen, und öffentlichen Einrichtungen sind in kurzer Zeit erreichbar. Das Baugebiet verbindet eine exklusive Wohn anlage mit städtischer Nähe auf ideale Weise. Die Verkehrsanbindun gen zum Bahnhof (auch S-Bahnanschluss nach Hannover) und zur B65 (Zubringer zur A2) sind optimal und schnell zu erreichen. Daher sind Wohnqualität und Mobilität in diesem Baugebiet eng miteinan der verbunden. Die erschlossenen Grundstücke sehen eine Bebauung mit Einfami lien- oder Doppelhäusern vor und haben eine Größe von ca. 590 bis ca. 1.040 qm. Baugebiet „Sprekelsholzkamp“ Weitere Informationen z. B. über Grundstückspreise erhalten Sie bei: Immobilien-Service Bückeburg, Sparkasse Schaumburg Bahnhofstraße 3–5 Christa Bernert, Tel. 05722 201-290 [email protected] Rüdiger Fischer, Tel. 05722 201-254 [email protected] 53 Baugebiet „Hohe Lücht“ Das jüngste Baugebiet der Stadt Bückeburg soll in Meinsen/Warber erschlossen und von der Stadt vermarktet werden. Südlich der Straße Hohe Lücht werden voraussichtlich in 2014 einreihig in einer Tiefe von ca. 40 m auf einer derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Fläche 8–10 Bauplätze entstehen. Die Grundstücksgrößen variieren zwischen 800 und 1.000 qm. Die Lage am südwestlichen Ortsrand ist landschaftlich sehr reizvoll und begeistert mit einem herrlichen Ausblick auf die Bückeburger Niederung. Der dörfliche Ortskern bietet neben Grundschule und Kindergarten verschiedene Einkaufsmöglichkeiten. Die stadtnahe Lage mit ihren vielfältigen Einkaufs-, Bildungs- und Kulturmöglichkeiten und der überregionalen Verkehrsanbindung runden die Vorzüge des Baugebietes ab. Der Grundstückspreis be trägt voraussichtlich 55,– € pro qm inkl. der Erschließungsbeiträge. Baugebiet „Hohe Lücht“ Weitere Informationen erhalten Sie bei: Stadt Bückeburg Marktplatz 2–4, 31675 Bückeburg Grundstücksverkauf: Tel. 05722 206-134 (Herr Sobotta) [email protected] Grundstücksbebauung: Tel. 05722 206-170 (Herr Wolter) [email protected] 54 Baugebiet „Zwischen den Wegen“ Das Baugebiet „Zwischen den Wegen“ liegt im Bückeburger Ortsteil Meinsen/Warber und wird durch die Stadt vermarktet. In dem Bau gebiet werden nur noch drei Bauplätze zum Verkauf angeboten. Sie wohnen in entspannter, dörflicher Atmosphäre in Nachbarschaft ei nes großzügigen Grünbereichs, der auch Spielmöglichkeiten für Ihre Kinder bietet. Baugrundstücke zwischen 710 und 755 qm bei gleichzeitig niedri gen Grundstückspreisen bilden attraktive Voraussetzungen für ein familienfreundliches Baugebiet. Der Ortskern mit Grundschule und Kindergarten sowie die stadtnahe Lage mit ihren vielfältigen Ein kaufs-, Bildungs- und Kulturmöglichkeiten und überregionaler Ver kehrsanbindung ergänzen sich auf angenehme Weise und erfüllen somit die Ansprüche, die heute an einen modernen Wohnstandort gestellt werden. Der Grundstückspreis beträgt 48,40 € pro qm inkl. der Erschließungs beiträge. Baugebiet „Zwischen den Wegen“ Weitere Informationen erhalten Sie bei: Stadt Bückeburg Marktplatz 2–4, 31675 Bückeburg Grundstücksverkauf: Tel. 05722 206-134 (Herr Sobotta) [email protected] Grundstücksbebauung: Tel. 05722 206-170 (Herr Wolter) [email protected] 55 Gewerbegrundstücke im Gewerbegebiet „Kreuzbreite II“ In verkehrsgünstiger Lage mit direktem Anschluss an die Bundesstraße 65 hat die Stadt Bückeburg in Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes mit Han dels- und Einkaufsfunktionen neue Gewerbebauflächen erschlossen. Der prosperierende Standort am Ortseingang der Stadt hat auch langfristig Er weiterungspotential. Wir können Ihnen variable Grundstücksgrößen anbieten, Preise sind auf Anfrage bei der Weitere Informationen z. B. über Grundstückspreise erhalten Sie bei: Stadt Bückeburg Marktplatz 2–4, 31675 Bückeburg Grundstücksverkauf: Tel. 05722 206-131 (Frau Remmert) [email protected] Grundstücksbebauung: Tel. 05722 206-170 (Herr Wolter) [email protected] Gewerbegebiet „Kreuzbreite II“ 56