Bautarifverträge A1_08-16 Bauwirtschaft Rheinland

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Bautarifverträge A1_08-16 Bauwirtschaft Rheinland
Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz
Rundschreiben
Bautarifverträge
A1_08-16
18.05.2016
Tarifverhandlungen 2016: Einigung in 4. Verhandlungsrunde
In der 4. Verhandlungsrunde am 17. Mai 2016 in Wiesbaden ist es gelungen, die
Eckpunkte eines Tarifvorschlags zu erarbeiten. Vorgesehen sind insbesondere
Entgeltsteigerungen in zwei Stufen von 2,4 % und 2,2 % (West) bzw. 2,9 % und
2,4 % (Ost) bei 22 Monaten Laufzeit sowie eine neue Unterkunftsregelung für
Auslösebaustellen. Der noch auszuformulierende Tarifvorschlag wird in Kürze den
Entscheidungsgremien der drei Tarifvertragsparteien mit einer Erklärungsfrist bis
10. Juni 2016 vorgelegt.
Die Verhandlungskommissionen der Arbeitgeberseite und der Gewerkschaft konnten sich in
der Nacht vom 17. zum 18. Mai 2016 in gut 14-stündigen, schwierigen Verhandlungen auf
die Eckpunkte eines Tarifvorschlags einigen.
Hauptthemen blieben die Frage der Entgelterhöhung, bei der sich die Forderung der IG BAU
von 5,9 % bei einjähriger Laufzeit und das letzte Arbeitgeberangebot von 1,3 % in der
ersten und 1,8 % in der zweiten Stufe (Ost: 2,0 % und 2,5 %) gegenüberstanden, sowie
die Gewerkschaftsforderung nach signifikanten Verbesserungen der ungekündigten Tarifregelungen für "Auslösebaustellen" mit Übernachtung (§ 7 Nr. 4 BRTV und RTV Angestellte).
Erst zum Ende des Verhandlungstages konnten sich die Tarifparteien einander annähern
und verständigten sich schließlich auf folgende Eckpunkte:
1. Erhöhung der Löhne und Gehälter
Für die erste Stufe der 22-monatigen Laufzeit (Mai 2016 bis Februar 2018) ist eine
Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,4 % (Tarifgebiet West) bzw. 2,9 % (Tarifgebiet Ost)
ab 1. Mai 2016 vereinbart. Für die zweite Stufe ab 1. Mai 2017 ist eine weitere Erhöhung
der Löhne und Gehälter um 2,2 % (West) bzw. 2,4 % (Ost) vorgesehen.
2. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen
Die Ausbildungsvergütungen sollen wie folgt festgelegt werden:
Tarifgebiet West
1.
2.
3.
4.
Ausbildungsjahr
Ausbildungsjahr
Ausbildungsjahr
Ausbildungsjahr
Tarifgebiet Ost
1.
2.
3.
4.
Ausbildungsjahr
Ausbildungsjahr
Ausbildungsjahr
Ausbildungsjahr
1.6.16-31.5.17
1.6.17-28.2.18
755
1.115
1.400
1.570
785
1.135
1.410
1.580
€
€
€
€
€
€
€
€
1.6.16-31.5.17
1.6.17-28.2.18
675
895
1.120
1.255
705
910
1.130
1.270
€
€
€
€
€
€
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€
Damit werden die Ausbildungsvergütungen im 1. Ausbildungsjahr prozentual deutlich
stärker erhöht als in den folgenden Ausbildungsjahren. Die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen tritt einen Monat später ein, um Abrechnungsaufwand bei Arbeitgebern und
SOKA-BAU durch rückwirkende Buchungen im Berufsbildungsverfahren zu vermeiden.
3. Unterkunftsregelung Auslösebaustellen (§ 7 Nr. 4 BRTV und RTV Angestellte)
Der Arbeitgeber stellt für Baustellen ohne tägliche Heimfahrt die ordungsgemäße Unterkunft
(Baustellenunterkunft/Pension/Hotel). Dabei ist die Arbeitsstättenverordnung zu beachten.
Der Arbeitnehmer erhält darüber hinaus als Ersatz für Verpflegungsmehraufwand bei
Wegfall der Auslösung 24,- € pro Arbeitstag. Durch Betriebsvereinbarung (oder falls kein
Betriebsrat besteht: durch Einzelvereinbarung) kann ein höherer Verpflegungsmehraufwand
von maximal 28,- € pro Arbeitstag vorgesehen werden.
Die Änderungen sollen am 1.1.2017 in Kraft treten.
4. Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau)
Das nach dem früheren Tarifvertrag über Rentenbeihilfen im Baugewerbe zu gewährende
Hinterbliebenengeld wird – ausschließlich – für Hinterbliebene von Versicherten, die bereits
am 31.12.2015 (Stichtag) eine ZVK-Rentenbeihilfe erhalten haben, wieder eingeführt.
Kosten für die Arbeitgeber sind hiermit nicht verbunden; die Rentenerwartungen für Arbeitnehmer im Neusystem werden durch diese Änderung laut SOKA-BAU um ca. 15 bis 25 € pro
Jahr belastet.
5. Eingruppierung Lohngruppe 4
Die Tarifvertragsparteien prüfen, welche praktischen Fragen der Eingruppierung in die Lohngruppe 4 in Abgrenzung zur Lohngruppe 3 bestehen und ob die "selbständige Ausführung
der Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes" (Tätigkeitsbeschreibung der Lohngruppe 4)
durch gemeinsame Auslegung näher konkretisiert werden kann.
6. Aufwendungen der Auszubildenden für den Berufsschulunterricht
Die Tarifvertragsparteien vereinbaren, auf Landesebene politische Gespräche über die
anlässlich des Berufsschulunterrichts entstehenden Kosten mit dem Ziel aufzunehmen, über
eine staatliche Kostenübernahme bis zum 31. März 2017 eine Einigung zu erzielen.
Die Ausarbeitung des Tarifvorschlags mit den neuen Lohn- und Gehaltstarifverträgen, den
Änderungstarifverträgen zu BRTV, RTV Angestellte, TZA Bau sowie den zur Umsetzung der
unter den Ziffern 5 und 6 genannten Regelungen notwendigen Vereinbarungen ist für den
23. Mai 2016 vorgesehen. Der ausformulierte Tarifvorschlag soll sodann umgehend den
Entscheidungsgremien der drei Tarifvertragsparteien mit einer Erklärungsfrist bis
Freitag, den 10. Juni 2016, 14.00 Uhr, mit der Empfehlung der Annahme vorgelegt
werden.
Pressemitteilungen der Arbeitgeber-Spitzenverbände (Anlage 1) und der IG BAU (Anlage 2)
zu dem Verhandlungsergebnis sind diesem Rundschreiben beigefügt.
Anlagen
(stehen Ihnen auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung)
Ihr Ansprechpartner:
Friedhelm Schreiner
Telefon (0261) 30 40 70