TA 036/2016 - Stadt Fehmarn / Startseite
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STADT FEHMARN Tourismus-Service Fehmarn Vorlage Nr. TA 036/2016 Tourismusausschuss am 23.02.2016 Stadtvertretung am 17.03.2016 Satzung der Stadt Fehmarn über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am Meeresstrand Sachverhalt: Der Gemeingebrauch am Meeresstrand wird auf Fehmarn an den Stränden Grüner Brink, Meeschendorf sowie Bojendorf durch Satzungen geregelt. Die Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am Meeresstrand wurde für die vorgenannten Strände in 2012 erlassen und weicht von der Satzung für Burgtiefe aus 2003 ab. Aus Vereinfachungsgründen soll eine einheitliche Satzung für die Strände Grüner Brink, Meeschendorf, Bojendorf sowie Burgtiefe erlassen werden. Die als Anlage beigefügte Gegenüberstellung der Veränderungen dient als Diskussionsgrundlage. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf dieses Papier verwiesen. Beschlussvorschlag: Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Fehmarn, über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am Meeresstrand wird beschlossen. Ab 01.04.2016 tritt diese Satzung in Kraft. Beratungsergebnis: < > Ja < > Nein < > Enthaltung Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Stadtvertreter/Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Fehmarn, den Bürgermeister z.K.: Oliver Behncke Tourismusdirektor Tourismus-Service Fehmarn Bianka Eschenhagen (04371/506-320, [email protected])