Ausnahmeentscheidung ist gekippt
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Ausnahmeentscheidung ist gekippt
Ausnahmeentscheidung ist gekippt Landschaftsschutz bleibt gewahrt Rhein-Sieg-Kreis, 24.02.2013: Die Kreisverwaltung Siegburg hatte mit Schreiben vom 31.08.2012 für den Bau einer Reithalle am Brombeerweg im Bornheimer Landschaftsschutzgebiet eine Ausnahme vom Landschaftsschutz erteilt. Die untere Naturschutzbehörde hatte keine Unverträglichkeit mit den Schutzgütern erkannt, obwohl der Landschaftsplan für Bornheim gerade dem betroffenen Landschaftsausschnitt am Heimatblick eine besondere Qualität und Bedeutung für das Landschaftsbild und die Naherholung attestiert hatte. Mit dem Projekt "Grünes C" der Regionale 2010 wurde dieser Schutz zusätzlich politisch untermauert. Die Entscheidung des Kreises wurde nun im Rahmen einer vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) veranlassten Beschwerde vom 26.09.2012 von der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde gekippt: "Nach rechtlicher und fachlicher Prüfung des Sachverhaltes unter Würdigung der im Rahmen eines Ortstermins gewonnenen Erkenntnisse gelange ich zu der Einschätzung, dass für dieses Vorhaben eine Ausnahme nicht in Betracht kommt.", schreibt die Bezirksregierung in Ihrer Antwort an den BUND (Schreiben vom 21.02.2013). "Wir begrüßen die Entscheidung zu Gunsten der Landschaft am Heimatblick außerordentlich!" zeigt sich Andreas Owald vom BUND in Bornheim stellvertretend für seinen ganzen Verband hocherfreut. Sie belege, dass die Bedenken der lokalen Heimatschutzvereine und des BUND schlussendlich begründet und berechtigt waren. V.i.S.d.P.: BUND Rhein-Sieg-Kreis c/o Achim Baumgartner (Sprecher) Steinkreuzstraße 14 53757 Sankt Augustin Tel.: 02241 145-2000