1. Schwangerschaftswegweiser
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1. Schwangerschaftswegweiser
Adressenliste Wenden Sie sich an Gynäkologe oder Hebamme Bezirksregierung Arnsberg – Arbeitsschutz – Stadt Menden (Sauerland) WO Schwangerschafts(-konflikt-)beratung Schwangerschaft Wegweiser Eltern-Bildungsforum Obsthof (EBO) Elternschule Storchennest Hebammenpraxis durch die Behörden während und nach der Ihre Krankenkasse ggf. Kommunaler Sozialdienst der Stadt Menden, Notar die oben genannten Ansprechpartner (Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Namen der Kindmutter!) A-E, Sch-Z F-I J – Lei Lej- S, St Herr Diemel Frau Souliotis Frau Becker Frau Blunk Wann … Was … Wie … Wo … die oben genannten Ansprechpartner Ruhrallee 1 – 3, Dortmund Tel. 0231 5415-683/371/376 Einwohnermeldeamt der Stadt Menden (im Rathaus), Neumarkt 5 Tel. 02373 903 0 Eltern-Bildungsforum Obsthof (EBO) 58706 Menden Tel. 02373 66 989 Elternschule Storchennest folgende Ansprechpartner im Rathaus: Frau B. Becker Zi: A 116 Tel.: 903 341 Frau K. Blunk Zi: A 113 Tel.: 903 335 Herr K. Diemel Zi: A 116 Tel.: 903 340 Frau K. Soulotis Zi: A 119 Tel.: 903 347 Standesamt Menden (im Rathaus), Neumarkt 5 58706 Menden Tel. 02373 9172452 Bezirksregierung Arnsberg Schwangerschafts(-konflikt-)beratung der Stadt Menden Arge Menden Jobcenter Menden im St. Vincenz - Krankenhaus Am Stein 24 Menden Tel.: 02373 168 - 1600 Hebammenpraxis Westwall 10 Tel. 02373 7606266 Kommunaler Sozialdienst der Stadt Menden (im Rathaus), Neumarkt 5 Tel. 02373 903 0 Märkischer Kreis Fachdienst 22 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid Rathaus der Stadt Menden Neumarkt 5 Tel. 903 0 Öffnungszeiten : Mo – Fr 08:15 – 12:30 Uhr Do zus. 14:30 – 17:30 Uhr Schwangerschafts(-konflikt-)beratung Gespräch mit dem Kindesvater bzgl. Elternzeit der Stadt Menden Tel. 903 333 Antragsformulare bez. Elternzeit gibt es an der Information im Rathausfoyer Standesamt Menden (im Rathaus), Neumarkt 5 Tel. 02373 903 0 Anträge gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit im Internet unter www.arbeitsagentur.de Viele zusätzliche Informationen erhalten Sie unter www.menden.de Ansprechpartnerin im Rathaus: Frau M. Rohloff Zi: A 113 Tel. 903 334 Mail: [email protected] Vater 1. Standesamt Menden (nur, falls Kind in Menden geboren) B 045 2. Jobcenter Menden 3. Krankenkasse 4. Einwohnermeldeamt 5. bei der Bundesagentur für Arbeit 6. Märkischer Kreis Herausgeber: Schwangerschafts(-konflikt-)beratung der Stadt Menden (Sauerland) Fachbereich Jugend, Familie, Bildung und Soziales 2. Auflage 2011 53-033-0311 WANN für Nicht-Verheiratete WAS Darum können Sie sich kümmern WIE Sie sollten folgendes vorbereiten Feststellung der Schwangerschaft Ärztliche Überwachung und Vorsorge einleiten Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren - Beginn des Kündigungsschutze - Infos einholen über Arbeitsschutz Termin vereinbaren Während der gesamten Schwangerschaft Unterstützung und Beratung während der Schwangerschaft und Geburt Termin vereinbaren Ab 13. Schwangerschaftswoche bis zur Geburt Bei Arbeitslosigkeit: einmalige Beihilfen schriftlich beantragen: Termin vereinbaren Ab 20. Schwangerschaftswoche Betreuung ev. schon vorhandener Kinder während des Krankenhausaufenthaltes bzw. Haushaltshilfe nach ambulanter Geburt beantragen Ab 20. Schwangerschaftswoche Schwangerschaftsgymnastik Ab 28. Schwangerschaftswoche Vaterschaftsanerkennung: Falls, NEIN, Beistandschaft beantragen (siehe 32. SSW) >>> Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin, da eine Beurkundung Zeit in Anspruch nimmt. (Dies gilt für die Ansprechpartner ebenso wie für das Standesamt) Tipp: Die Geburtsurkunde des Kindes wird bei der Anmeldung nach der Geburt direkt mit beiden Elternteilen ausgefertigt und muss nicht im Nachhinein geändert werden. Beide Elternteile benötigen - ihren Personalausweis - die eigene Geburtsurkunde Ist Ihr Partner bereit, die Vaterschaft anzuerkennen? JA>>> Außerdem sollten Sie den Mutterpass mitbringen, der Auskunft über den Zeitpunkt der Schwangerschaft gibt Ab 28. Schwangerschaftswoche Gemeinsame Sorgerechtserklärung Tipp: Die Sorgerechtserklärung kann nur in gegenseitigem Einverständnis beantragt werden. Ansonsten hat die Kindesmutter allein das Sorgerecht für das Kind! Ab etwa 32. Schwangerschaftswoche falls Vaterschaft und/oder Unterhaltszahlungen klärungsbedürftig sind: Beistandschaft beantragen Personalausweis Mutterpass Ab etwa 32. Schwangerschaftswoche Entscheiden, welcher Elternteil Elternzeit beantragen möchte Anspruch auf Elternzeit oder Elterngeld haben nur Elternteile, bei denen das Kind in einem Haushalt lebt. (Getrennt lebende Väter können daher keine Elternzeit oder Elterngeld beantragen) Tipp: Anträge auf Elterngeld beschaffen und soweit möglich ausfüllen (nach der Geburt eines Babys gibt es mehr Unruhe als zu diesem Zeitpunkt Ab etwa 32. Schwangerschaftswoche Nach der Geburt Kindergeldantrag vorbereiten Kinderzuschlagantrag vorbereiten (steht evtl. Eltern zu, bei denen ein Elternteil erwerbstätig ist Tipp: Das Merkblatt liegt im Flur der 3. Etage im Rathaus aus) Wenn Sie und der Vater getrennt leben und er nicht zahlungsfähig oder zahlungswillig ist Benötigt wird Geburturkunde des Kindes Personalausweis Vaterschaftsanerkennung, falls bereits erfolgt Unterhaltstitel, falls vorhanden- Unterhaltsvorschuss beantragen Nach der Geburt Unterhalt vom Vater Tipp: Entweder Unterhalt überweisen oder ein Heft anlegen, in dem der Unterhalt notiert wird und von beiden quittiert wird 1. Geburt anmelden beim Standesamt Menden (nur, falls Kind in Menden geboren)>>> Geburtsurkunde in Empfang nehmen 2. Anmeldung beim Jobcenter Menden 1. Bescheinigung des Krankenhauses Geburtsurkunde der Mutter Wenn Sie und der Vater des Kindes getrennt leben 1 – 2 Wochen nach der Geburt 3. 4. 5. 6. Anmeldung bei der Krankenkasse Kind in Steuerkarte eintragen lassen Kindergeld (bei der Bundesagentur für Arbeit Elterngeld beim Märkischen Kreis beantragen 2. Kopie Geburtsurkunde, ggf. Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung 3. Kopie Geburtsurkunde 4. Kopie Geburtsurkunde 5. Geburtsurkunde 6. Geburtsurkunde