1. Schwangerschaftswegweiser

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1. Schwangerschaftswegweiser
Adressenliste
ƒ ƒ ƒ Wenden Sie sich an
ƒ Gynäkologe oder Hebamme
ƒ Bezirksregierung Arnsberg – Arbeitsschutz –
Stadt Menden (Sauerland)
WO
Schwangerschafts(-konflikt-)beratung
Schwangerschaft
Wegweiser
ƒ Eltern-Bildungsforum Obsthof (EBO)
ƒ Elternschule Storchennest
ƒ Hebammenpraxis
durch die Behörden
während und nach der
ƒ Ihre Krankenkasse
ƒ ggf. Kommunaler Sozialdienst der Stadt Menden,
ƒ Notar
ƒ die oben genannten Ansprechpartner
(Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Namen der
Kindmutter!)
A-E, Sch-Z
F-I
J – Lei
Lej- S, St
Herr Diemel
Frau Souliotis
Frau Becker
Frau Blunk
Wann …
Was …
Wie …
Wo …
ƒ die oben genannten Ansprechpartner
Ruhrallee 1 – 3,
Dortmund
Tel. 0231 5415-683/371/376
Einwohnermeldeamt der Stadt Menden
(im Rathaus), Neumarkt 5
Tel. 02373 903 0
Eltern-Bildungsforum Obsthof (EBO)
58706 Menden
Tel. 02373 66 989
Elternschule Storchennest
ƒ folgende Ansprechpartner im Rathaus:
Frau B. Becker
Zi: A 116
Tel.: 903 341
Frau K. Blunk
Zi: A 113
Tel.: 903 335
Herr K. Diemel
Zi: A 116
Tel.: 903 340
Frau K. Soulotis
Zi: A 119
Tel.: 903 347
Standesamt Menden
(im Rathaus), Neumarkt 5
58706 Menden
Tel. 02373 9172452
Bezirksregierung Arnsberg
ƒ Schwangerschafts(-konflikt-)beratung
der Stadt Menden
ƒ Arge Menden
Jobcenter Menden
im St. Vincenz - Krankenhaus
Am Stein 24
Menden
Tel.: 02373 168 - 1600
Hebammenpraxis
Westwall 10
Tel. 02373 7606266
Kommunaler Sozialdienst der Stadt Menden
(im Rathaus), Neumarkt 5
Tel. 02373 903 0
Märkischer Kreis
Fachdienst 22
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Rathaus der Stadt Menden
Neumarkt 5
Tel. 903 0
Öffnungszeiten :
Mo – Fr
08:15 – 12:30 Uhr
Do zus.
14:30 – 17:30 Uhr
Schwangerschafts(-konflikt-)beratung
ƒ Gespräch mit dem Kindesvater bzgl. Elternzeit
der Stadt Menden
Tel. 903 333
ƒ Antragsformulare bez. Elternzeit
gibt es an der Information im Rathausfoyer
Standesamt Menden
(im Rathaus), Neumarkt 5
Tel. 02373 903 0
Anträge gibt es bei der
ƒ Bundesagentur für Arbeit
ƒ im Internet unter www.arbeitsagentur.de
Viele zusätzliche Informationen erhalten Sie
unter www.menden.de
ƒ Ansprechpartnerin im Rathaus:
Frau M. Rohloff
Zi: A 113
Tel. 903 334
Mail: [email protected]
ƒ Vater
1. Standesamt Menden
(nur, falls Kind in Menden geboren) B 045
2. Jobcenter Menden
3. Krankenkasse
4. Einwohnermeldeamt
5. bei der Bundesagentur für Arbeit
6. Märkischer Kreis
Herausgeber:
Schwangerschafts(-konflikt-)beratung der
Stadt Menden (Sauerland)
Fachbereich Jugend, Familie, Bildung und Soziales
2. Auflage 2011
53-033-0311
WANN
ƒ ƒ ƒ für Nicht-Verheiratete
WAS
ƒ ƒ ƒ Darum können Sie sich kümmern
WIE
ƒ ƒ ƒ Sie sollten folgendes vorbereiten
Feststellung der Schwangerschaft
ƒ Ärztliche Überwachung und Vorsorge einleiten
ƒ Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren
- Beginn des Kündigungsschutze
- Infos einholen über Arbeitsschutz
Termin vereinbaren
Während der gesamten Schwangerschaft
Unterstützung und Beratung während der Schwangerschaft
und Geburt
Termin vereinbaren
Ab 13. Schwangerschaftswoche bis zur Geburt
Bei Arbeitslosigkeit: einmalige Beihilfen schriftlich beantragen:
Termin vereinbaren
Ab 20. Schwangerschaftswoche
Betreuung ev. schon vorhandener Kinder während des Krankenhausaufenthaltes bzw. Haushaltshilfe nach ambulanter
Geburt beantragen
Ab 20. Schwangerschaftswoche
Schwangerschaftsgymnastik
Ab 28. Schwangerschaftswoche
Vaterschaftsanerkennung:
Falls, NEIN, Beistandschaft beantragen (siehe 32. SSW)
>>> Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin,
da eine Beurkundung Zeit in Anspruch nimmt. (Dies gilt für
die Ansprechpartner ebenso wie für das Standesamt)
Tipp: Die Geburtsurkunde des Kindes wird bei der Anmeldung
nach der Geburt direkt mit beiden Elternteilen ausgefertigt und
muss nicht im Nachhinein geändert werden.
ƒ Beide Elternteile benötigen
- ihren Personalausweis
- die eigene Geburtsurkunde
Ist Ihr Partner bereit, die Vaterschaft anzuerkennen? JA>>>
ƒ Außerdem sollten Sie
den Mutterpass mitbringen, der Auskunft über den Zeitpunkt der Schwangerschaft gibt
Ab 28. Schwangerschaftswoche
Gemeinsame Sorgerechtserklärung
Tipp: Die Sorgerechtserklärung kann nur in gegenseitigem
Einverständnis beantragt werden. Ansonsten hat die Kindesmutter allein das Sorgerecht für das Kind!
Ab etwa 32. Schwangerschaftswoche
falls Vaterschaft und/oder Unterhaltszahlungen
klärungsbedürftig sind: Beistandschaft beantragen
ƒ Personalausweis
ƒ Mutterpass
Ab etwa 32. Schwangerschaftswoche
Entscheiden, welcher Elternteil Elternzeit beantragen möchte
Anspruch auf Elternzeit oder Elterngeld
haben nur Elternteile, bei denen das Kind in einem
Haushalt lebt. (Getrennt lebende Väter können daher
keine Elternzeit oder Elterngeld beantragen)
Tipp: Anträge auf Elterngeld beschaffen und soweit möglich
ausfüllen (nach der Geburt eines Babys gibt es mehr Unruhe
als zu diesem Zeitpunkt
Ab etwa 32. Schwangerschaftswoche
Nach der Geburt
Kindergeldantrag vorbereiten
Kinderzuschlagantrag vorbereiten
(steht evtl. Eltern zu, bei denen ein Elternteil erwerbstätig ist
Tipp: Das Merkblatt liegt im Flur der 3. Etage im Rathaus
aus)
Wenn Sie und der Vater getrennt leben
und er nicht zahlungsfähig oder zahlungswillig ist
Benötigt wird Geburturkunde des Kindes
Personalausweis
Vaterschaftsanerkennung, falls bereits erfolgt
Unterhaltstitel, falls vorhanden-
Unterhaltsvorschuss beantragen
Nach der Geburt
Unterhalt vom Vater
Tipp: Entweder Unterhalt überweisen oder ein Heft anlegen, in dem der Unterhalt notiert wird und von beiden
quittiert wird
1. Geburt anmelden beim Standesamt Menden
(nur, falls Kind in Menden geboren)>>> Geburtsurkunde in
Empfang nehmen
2. Anmeldung beim Jobcenter Menden
1. Bescheinigung des Krankenhauses
Geburtsurkunde der Mutter
Wenn Sie und der Vater des Kindes getrennt leben
1 – 2 Wochen nach der Geburt
3.
4.
5.
6.
Anmeldung bei der Krankenkasse
Kind in Steuerkarte eintragen lassen
Kindergeld (bei der Bundesagentur für Arbeit
Elterngeld beim Märkischen Kreis beantragen
2. Kopie Geburtsurkunde, ggf. Vaterschaftsanerkennung,
Sorgerechtserklärung
3. Kopie Geburtsurkunde
4. Kopie Geburtsurkunde
5. Geburtsurkunde
6. Geburtsurkunde