Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes Bei der Geburt
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Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes Bei der Geburt
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes Bei der Geburt eines Kindes in Indonesien gibt es einige Schritte, die von Ihnen unternommen werden müssen, um das administrative Dasein Ihres Kindes hier zu regeln. Das Merkblatt soll Hinweise geben, was alles zu beachten ist, eine Garantie für Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch nicht gegeben werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns. 1. Geburtsurkunden Die Geburt Ihres Kindes muss innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt beim örtlich zuständigen Standesamt (indonesisch: Catatan Sipil) angezeigt werden; das ist in der Regel das Standesamt am Ort der Geburt. Das Catatan Sipil (in Jakarta: Jl. S. Parman) stellt dann eine Geburtsurkunde (Akte Kelahiran) für Ihr Kind aus. Zur Vorlage bei einer deutschen Behörde muss die Originalurkunde legalisiert und übersetzt sein (siehe dazu unser Merkblatt „Legalisation indonesischer Urkunden“). Wir empfehlen Ihnen, auch eine deutsche Geburtsurkunde für Ihr Kind zu beantragen, indem Sie die Geburt beim Standesamt in Deutschland anzeigen. Im Rahmen der Geburtsanzeige geben die Kindeseltern auch eine Namenserklärung für das Kind ab. Entsprechende Anträge und Merkblätter sind bei der Botschaft erhältlich. 2. Staatsangehörigkeit Ist zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes wenigstens ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger, so hat das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, unabhängig vom Ort der Geburt. Nach Änderung des indonesischen Staatangehörigkeitsrechts zum 01.08.2006 erhalten Kinder aus gemischt nationalen Ehen auch die indonesische Staatsangehörigkeit der Mutter mit einer Optionspflicht zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. 3. Reisepass Sie können bei der Botschaft einen deutschen Kinderreisepass für Ihr Kind beantragen. Welche Unterlagen hierzu erforderlich sind, haben wir in einem gesonderten Merkblatt zusammengestellt. 4. Namensführung Ihr Kind erhält den von Ihnen seit der Eheschließung geführten Ehenamen. Sofern Sie keinen gemeinsamen Familiennamen führen oder im Ausland geheiratet und bisher keine Erklärung zum Familiennamen abgegeben haben, müssen Sie vor der Beantragung eines Passes, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Geburtsanzeige, für Ihr hier geborenes Kind eine Namenserklärung abgeben. 5. Aufenthaltserlaubnis Auch Ihr Kind benötigt eine Aufenthaltserlaubnis für Indonesien, sofern es nicht durch Geburt auch die indonesische Staatsangehörigkeit erworben hat (siehe Punkt 2). Sie sollten daher gleich nach der Geburt bei Ihrem zuständigen Kantor Imigrasi vorsprechen und sich dort nach den Erfordernissen für eine Aufenthaltserlaubnis erkundigen. Die Registrierung des ausländischen Kindes beim Kantor Imigrasi kann bereits mit Vorlage der indonesischen Geburtsurkunde erfolgen. Ihre Rechts- und Konsularabteilung Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Stand: Januar 2009 Adresse: Jl. M.H. Thamrin 1 Jakarta 10310 Indonesien Telefon: (0062 21) 39855-172 Telefax: (0062 21) 391 5359 Homepage: www.jakarta.diplo.de E-Mail:[email protected] Besuchszeiten: Montag – Freitag 08.30 – 11.30 Uhr