Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes Bei der Geburt

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Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes Bei der Geburt
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes
Bei der Geburt eines Kindes in Indonesien gibt es einige Schritte, die von Ihnen unternommen
werden müssen, um das administrative Dasein Ihres Kindes hier zu regeln. Das Merkblatt soll
Hinweise geben, was alles zu beachten ist, eine Garantie für Vollständigkeit und Richtigkeit kann
jedoch nicht gegeben werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.
1. Geburtsurkunden
Die Geburt Ihres Kindes muss innerhalb von 3 Tagen nach der Geburt beim örtlich zuständigen
Standesamt (indonesisch: Catatan Sipil) angezeigt werden; das ist in der Regel das Standesamt
am Ort der Geburt. Das Catatan Sipil (in Jakarta: Jl. S. Parman) stellt dann eine Geburtsurkunde
(Akte Kelahiran) für Ihr Kind aus. Zur Vorlage bei einer deutschen Behörde muss die Originalurkunde legalisiert und übersetzt sein (siehe dazu unser Merkblatt „Legalisation indonesischer
Urkunden“).
Wir empfehlen Ihnen, auch eine deutsche Geburtsurkunde für Ihr Kind zu beantragen, indem Sie
die Geburt beim Standesamt in Deutschland anzeigen. Im Rahmen der Geburtsanzeige geben die
Kindeseltern auch eine Namenserklärung für das Kind ab. Entsprechende Anträge und Merkblätter sind bei der Botschaft erhältlich.
2. Staatsangehörigkeit
Ist zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes wenigstens ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger,
so hat das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, unabhängig vom Ort der
Geburt.
Nach Änderung des indonesischen Staatangehörigkeitsrechts zum 01.08.2006 erhalten Kinder aus
gemischt nationalen Ehen auch die indonesische Staatsangehörigkeit der Mutter mit einer
Optionspflicht zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr.
3. Reisepass
Sie können bei der Botschaft einen deutschen Kinderreisepass für Ihr Kind beantragen. Welche
Unterlagen hierzu erforderlich sind, haben wir in einem gesonderten Merkblatt zusammengestellt.
4. Namensführung
Ihr Kind erhält den von Ihnen seit der Eheschließung geführten Ehenamen. Sofern Sie keinen gemeinsamen Familiennamen führen oder im Ausland geheiratet und bisher keine Erklärung zum
Familiennamen abgegeben haben, müssen Sie vor der Beantragung eines Passes, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Geburtsanzeige, für Ihr hier geborenes Kind eine Namenserklärung
abgeben.
5. Aufenthaltserlaubnis
Auch Ihr Kind benötigt eine Aufenthaltserlaubnis für Indonesien, sofern es nicht durch Geburt
auch die indonesische Staatsangehörigkeit erworben hat (siehe Punkt 2). Sie sollten daher gleich
nach der Geburt bei Ihrem zuständigen Kantor Imigrasi vorsprechen und sich dort nach den Erfordernissen für eine Aufenthaltserlaubnis erkundigen. Die Registrierung des ausländischen
Kindes beim Kantor Imigrasi kann bereits mit Vorlage der indonesischen Geburtsurkunde erfolgen.
Ihre Rechts- und Konsularabteilung
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Stand: Januar 2009
Adresse:
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Jakarta 10310
Indonesien
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