raftwerk Isar und das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld 11/2012 ene

Transcrição

raftwerk Isar und das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld 11/2012 ene
Zusatzbedingungen für das Kernkraftwerk Isar
und das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld
11/2012
1.
Einleitung
2.
Warenlieferung
3.
Zugangsbedingungen und Arbeiten im Kernkraftwerk
4.
Arbeiten im Kontrollbereich
5.
Zugelassene Stoffe / Gefahrgut / Abfallentsorgung
6.
Gewässerschutz
7.
Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz
8.
ERV-Teile
120901_Zusatzbedingungen_KKI_KKG_draft (2).doc
Letzte Änderung: 23.11.2012
Seite 1 von 10
1.
Einleitung:
Die Lieferung technischer Arbeitsmittel und Betriebsstoffe sowie Durchführung von
Arbeiten in Kernkraftwerken unterliegt besonderen Vorschriften und Genehmigungspflichten.
Im gemeinsamen Interesse von Auftragnehmer und Auftraggeber liegt daher die
Einhaltung dieser Vorschriften und Pflichten.
Die Auftragnehmer sind zur verständnisvollen Mitarbeit und aktiven Unterstützung
aufgefordert.
2.
Warenlieferung:
Voraussetzung für den Zutritt und das Befahren des Kraftwerksgeländes zur
Warenlieferung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder
Reisepasses.
Eine Warenannahme erfolgt generell nur mit vollständig vorliegender Dokumentation.
Ausnahmen (z.B. bei Eilbestellungen) sind vorab mit dem Auftragsverantwortlichen
bzw. mit der verantwortlichen QS Stelle im KKW abzustimmen.
3.
Zugangsbestimmungen und Arbeiten im Kernkraftwerk:
Voraussetzung für das Betreten des Kernkraftwerksgeländes (einschließlich äußerer
Sicherungsbereich und KZA – Gelände KKI) zur Ausführung von Arbeiten ist die
- Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Vorlage einer für den Ort der Tätigkeit ausreichenden
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz
- Erfolgreiche Teilnahme an der Schulung zur Kenntnisvermittlung Stufe 1
Für den Zutritt zum Kraftwerksgelände sowie das Arbeiten in und an Anlagen des
Auftraggebers gelten die Sicherheitsbedingungen des jeweiligen Kernkraftwerkes.
Im Kraftwerk darf grundsätzlich nur Personal eingesetzt werden, das für die Erfüllung
seiner Aufgaben ausreichend deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift besitzt.
Im Zweifel entscheidet die Betriebsleitung.
Das Aufsichtspersonal muss befähigt und ermächtigt sein, Anordnungen und amtliche
Verfügungen sowie Weisungen der Betriebsleitungen oder deren Beauftragte
entgegen zu nehmen, zu verstehen und zu erfüllen.
Die für die Ausführung des Auftrags relevanten Gefährdungsbeurteilungen sind dem
Auftraggeber vor Beginn der Arbeit durch den Auftragnehmer zu übergeben.
Unmittelbar nach Auftragserteilung ist das zum Einsatz kommende zuverlässigkeitsüberprüfte Personal dem Auftragsverantwortlichen namentlich zu nennen.
Rückfragen sind an die zuständige Stelle (Ausweisbüro, Fachbereich „Zentrale
Aufgaben“) des Kernkraftwerkes zu richten.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist
der Auftragnehmer selbst verantwortlich.
120901_Zusatzbedingungen_KKI_KKG_draft (2).doc
Letzte Änderung: 02.10.2012
Seite 2 von 10
Im KKI und KKG werden generell hohe Ansprüche an die Sauberkeit von
Arbeitsplätzen, insbesondere bei Arbeiten im Kontrollbereich gestellt, um den Eintrag
von Verschmutzungen und Fremdkörpern in Systeme oder Komponenten zu
verhindern.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsbereiche während der Arbeiten sauber
zu halten und bei Arbeitsunterbrechungen oder nach Abschluss der Arbeiten frei von
Verschmutzungen und Fremdkörpern zu hinterlassen.
Bei Auffälligkeiten auch außerhalb der eigenen Arbeitsbereiche bzw. bei benötigter
Unterstützung zur Abreinigung von Verschmutzungen, der Bergung von Fremdkörpern
oder ähnlichem ist der Auftragsverantwortliche des Kraftwerks oder der VdA zu
verständigen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bereits bei Verdacht des Eintrags von
Fremdkörpern in Kraftwerkssysteme den Auftragsverantwortlichen oder den VdA
unverzüglich zu informieren.
Laut Betriebssicherheitsverordnung hat jeder Gerüstnutzer das Gerüst vor Gebrauch
für seine Zwecke zu bewerten und zu übernehmen.
Der AvO führt dies für sich und seine Arbeitsgruppe arbeitstäglich durch und dokumentiert dies auf dem Gerüstfreigabeschein vor Ort.
Für die im Rahmen von Werkverträgen und Dienstverträgen eingesetzten AvO`s ist
der Nachweis als „ausgebildete Person“ zur Beurteilung, Abnahme und Freigabe von
Arbeits- und Schutzgerüsten vor Arbeitsaufnahme vorzulegen (Nutzerfreigabe).
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor Zutritt im KKW vom AN über
eine gültige Prüfung nach „BGV A3“ für die Zeit des KKW-Einsatzes gut sichtbar
gekennzeichnet sein. Nur fehlerfreie elektrische Betriebsmittel dürfen zum Einsatz
kommen.
Das Einbringen von externen IT-Geräten in die Kraftwerksanlage unterliegt den ITEinfuhrbeschränkungen des jeweiligen Standortes.
Hierzu zählen beispielsweise Laptops, Programmiergeräte, Kalibriergeräte und
Messgeräte mit Betriebssystem, sowie sämtliche mobile Datenträger/ Speichermedien
wie z.B. USB-Sticks und DVD´s.
Es sind ausschließlich IT-Geräte auf die Anlage einzubringen, die für die Tätigkeit
zwingend erforderlich sind.
Einzuführende IT-Geräte müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
- installierter renommierter Virenscanner z. B. Trend Micro, McAfee, Symantec
- aktueller Stand der Virensignatur (Letztes Update liegt max. 14 Tage zurück)
- aktueller Servicepack des Betriebssystems ist installiert
- mobile Datenträger müssen vor dem Betreten der Anlage auf die Virenfreiheit
geprüft werden
Die obengenannten Maßnahmen stellen die Grundvoraussetzung für die IT-Einfuhr
dar. Weitere kraftwerksspezifische Regelungen zur IT-Einfuhr können bei der
jeweiligen IT-Abteilung bzw. über den Auftragsverantwortlichen eingeholt werden.
Vor dem Zutritt auf die Anlage werden alle IT-Geräte durch das vom Kraftwerk
autorisiertes Personal, auf Einhaltung der definierten Kriterien, überprüft.
120901_Zusatzbedingungen_KKI_KKG_draft (2).doc
Letzte Änderung: 02.10.2012
Seite 3 von 10
Erfüllen die Geräte den vereinbarten Standard nicht, wird die Freigabe zur Einfuhr auf
das Kraftwerksgelände nicht erteilt.
Kernkraftwerk Grafenrheinfeld:
IT-Sicherheitsbeauftragter / Geräteprüfung vor Ort:
PSE 18-2236
Kernkraftwerk Isar:
IT-Sicherheitsbeauftragter / Geräteprüfung vor Ort:
PSE 28-8888
4.
Arbeiten im Kontrollbereich:
Voraussetzung für den Zutritt in die Kontrollbereiche ist spätestens bei Arbeitsbeginn
zusätzlich die Vorlage
-
-
eines vollständig geführten, gültigen Strahlenpasses
eines amtlichen Dosimeters
einer Kopie der Genehmigung nach § 15 der Strahlenschutzverordnung
eines abgeschlossenen Abgrenzungsvertrages zwischen den Strahlenschutzbeauftragten (Vordrucke für diesen Vertrag bitten wir bei Bedarf mit der
Auftragsbestätigung beim Strahlenschutz anzufordern)
eines personenbezogenen Nachweises für das Tragen von Atemschutzgeräten, falls die Notwendigkeit zum Tragen solcher Geräte besteht.
Strahlenschutzpersonal hat den S3 Nachweis in schriftlicher Form zu erbringen.
Für ausländische Mitarbeiter, die keine Strahlenpässe im Sinne der StrSchV besitzen,
sind rechtzeitig vor Einsatzbeginn entsprechende Aufzeichnungen, die dem
Strahlenpass entsprechen, vorzulegen.
Für dieses Personal gilt die Regelung für beruflich niedrig strahlenexponiertes
Personal. Das kann bedeuten, dass Personal, das eine Jahresdosis >1mSv erhalten
hat, im Kontrollbereich nicht eingesetzt werden kann.
Nach Auftragseingang sind neben dem Personal (vgl. Ziff. 2 Satz 3) auch die
einzusetzenden Werkzeuge und Geräte schriftlich aufzuführen.
Für alle Stoffe und Gegenstände, die im Kontrollbereich eingesetzt werden, ist über
den beauftragenden Fachbereich rechtzeitig eine Freigabe einzuholen.
5.
Zugelassene Stoffe / Gefahrgut / Abfallentsorgung:
Es dürfen nur die vom Auftraggeber (AG) zugelassenen Montagehilfsstoffe bzw.
Betriebsstoffe verwendet werden.
Bei der Bearbeitung oder Herstellung von Teilen, Komponenten oder Systemen für
das Kernkraftwerk Isar und das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld sind nur vom Auftraggeber freigegebene Montagehilfsstoffe (z. B. Schleifmittel, Klebstoffe, Reinigungsmittel, Kennzeichnungs- und Prüfmittel, Montagegleitmittel) zu verwenden.
120901_Zusatzbedingungen_KKI_KKG_draft (2).doc
Letzte Änderung: 02.10.2012
Seite 4 von 10
Eine Auflistung ist mit ihren Zugangsdaten unter https://thirdparty.areva-np.de/konvoi
abzurufen.
Es sind die in der KKI-AAW 35/36-MAW-001 sowie in der KKG-QSA 9 bzw.
KKG AAW-34PRO012 genannten Anforderungen einzuhalten und nachzuweisen.
Die Informationen der QP-Datenbank für ihre externe EKK-Fertigung können Sie unter
www.qp-datenbank.de aufrufen.
Ansprechpartner für Datenbank und Zugangsdaten:
EKK TTK
Herr Hentschel
Tel.-Nr.: 0511-439-3397
Der Auftragnehmer (AN) hat beim Transport von Gefahrgut die Einhaltung der
Vorschriften des Gefahrgutrechts zu gewährleisten. Er unterrichtet bei allen
Transportereignissen mit Gefahrgut unverzüglich den AG.
Alle verwendeten Stoffe müssen nach Beendigung der Arbeit – sofern nicht weiter für
den sicheren Anlagenbetrieb benötigt – wieder rückstandslos entfernt werden.
Der AN ist verpflichtet, Abfälle in erster Linie zu vermeiden und anfallende Abfälle
ordnungsgemäß zu entsorgen. Für diese Abfälle hat der AN dem AG den
vorgesehenen Entsorgungsweg darzulegen. Die Erfüllung der
Entsorgungsverpflichtung für Abfälle des AG hat der AN in geeigneter Weise
nachzuweisen.
Abfälle des AG sind solche, die ursprünglich Sachen des AG waren und die durch die
Tätigkeit des AN im Unternehmensbereich des AG entstanden sind.
Die vorhandenen betrieblichen Möglichkeiten des AG zur getrennten Sammlung von
Abfällen sind zu nutzen.
Auskünfte erteilt:
Kernkraftwerk Grafenrheinfeld:
Kernkraftwerk Isar:
6.
Herr Schaub
Herr Dr. Oswald
Tel.-Nr.: 09723-62-2289
Tel.-Nr.: 08702-38-4418
Gewässerschutz:
Bei Arbeiten mit wassergefährdeten Stoffen oder an Anlagen gemäß VAwS sind die
entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien (z. B. WHG, VAwS,
TRwS 779) einzuhalten.
Für Rückfragen steht Ihnen der Gewässerschutzbeauftragte zur Verfügung.
Kernkraftwerk Grafenrheinfeld:
Kernkraftwerk Isar:
Herr Schnepf
Herr Dr. Oswald
Tel.-Nr.: 09723-62-2215
Tel.-Nr.: 08702-38-4418
Im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld ist darüber hinaus die Anlage 20 der KKG AAW-34UMS-011 (Umgang mit wassergefährdeten Stoffen) einzuhalten.
Diese Unterlage kann bei Abt. BT (09723-62-2289) oder Abt. TU (09723-62-2215)
angefordert werden.
120901_Zusatzbedingungen_KKI_KKG_draft (2).doc
Letzte Änderung: 02.10.2012
Seite 5 von 10
7.
Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz:
Auf dem Gelände des KKI und KKG genießen die Arbeitssicherheit und die
Gesundheitsvorsorge sowohl der EKK Mitarbeiter als auch der
Servicefirmenmitarbeiter höchste Priorität.
Sie als Auftragnehmer möchten wir in unseren kontinuierlichen Verbesserungsprozess
des Arbeitsschutzmanagementsystems mit einbinden, da es auch in Ihrem Interesse
ist, die Gesundheit ihrer und unserer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Zur Erfüllung ihres Auftrages sind sie verpflichtet:










nur geeignetes, für die Arbeitsaufgabe arbeitsmedizinisch untersuchtes,
qualifiziertes und unterwiesenes Personal einzusetzen
die geforderten Nachweise (z.B. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen,
Befähigungsnachweise) vor Auftragsbeginn dem Auftragsverantwortlichen
zuzusenden
zur Zuführung entsprechender Nachweise in die VGB-Fremdpersonaldatenbank
(VdA und AvO)
dem Auftraggeber den Einsatz von Subunternehmern anzuzeigen. Sofern
Subunternehmer eingesetzt werden, ist der Hauptauftragnehmer (als Auftraggeber
der Subunternehmer) für den umfassenden Arbeitsschutz im Rahmen der
Ausführung der im Vertrag vereinbarten Arbeiten verantwortlich
nur Arbeitsmittel, wie Maschinen, Werkzeuge und Fahrzeuge einzusetzen die den
Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen. Die eingesetzten
Arbeitsmittel müssen sich in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand
befinden und für den Einsatzfall (z. B. Arbeiten in explosionsgefährdeten
Bereichen) geeignet sein
notwendige und geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu
stellen (Ausnahme Kontrollbereich)
die vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstungen konsequent zu nutzen
zur Erstellung eines Arbeitsplanes anhand der Leistungsbeschreibung und der
Berücksichtigung sicherheitstechnischer Erfordernisse (bei Bedarf unter Einbeziehung des Auftragsverantwortlichen)
zur Benennung einer Person als Verantwortlichen des Auftragnehmers bzw. als
Verantwortlichen der Fremdfirma für Arbeitssicherheitsmaßnahmen
die durchzuführenden Arbeiten gemeinsam mit dem Auftragsverantwortlichen auf
gegenseitige Gefährdungen zu prüfen
Folgende Regelungen sind im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
verbindlich:




die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
die am Kernkraftwerksstandort gültigen Anweisungen:
Kernkraftwerk Grafenrheinfeld:
PAW-34-ASI-004
Kernkraftwerk Isar:
PAW-35/36-ASI-001 bis -007
Inhalt der Briefings und Einweisungen
Inhalt der speziellen Belehrungen und besonderen Einweisungen, zum Beispiel für
Kranfahrer, für Anschläger, etc.
120901_Zusatzbedingungen_KKI_KKG_draft (2).doc
Letzte Änderung: 02.10.2012
Seite 6 von 10
Ansprechpartner für Arbeitssicherheit:
Kernkraftwerk Grafenrheinfeld:
Kernkraftwerk Isar
Herr Lang
Herr Gätzner
Herr Werner
Tel.-Nr.: 09723-62-2203
Tel.-Nr.: 09723-62-2403
Tel.-Nr.: 08702-38-4052
Tätigkeitsvoraussetzungen:
Für Arbeiten bei denen die Nutzung eines Krans oder eines Flurförderzeuges
notwendig ist, muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G25 "Fahrund Steuertätigkeiten" vorliegen.
Bei Arbeiten mit Absturzgefahr ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
nach G41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" erforderlich.
Werden Arbeiten unter Atemschutz durchgeführt muss eine arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchung nach G26 "Atemschutzgeräte" vorliegen.
Für Arbeiten unter Einwirkung von erhöhter Wärmebeeinflussung ist eine
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G30 "Hitzearbeiten" notwendig.
Die Einhaltung der Vorschriften über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
und die sich daraus ergebenen Maßnahmen sind durch den Auftragnehmer
sicherzustellen. Entsprechend der Tätigkeit müssen die notwendigen weiteren
arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen vorliegen.
Eine Voraussetzung für das Arbeiten im Kontrollbereich ist das Vorliegen einer
gültigen Strahlenschutzuntersuchung. Diese ist dem Auftraggeber vor Aufnahme der
Arbeiten vorzuzeigen.
Koordinator und Verantwortliche des Auftragnehmers:
Mit Tätigkeitsbeginn nennt der Auftraggeber dem Auftragnehmer seinen Koordinator
nach § 6 Abs. 1 BGV A1.
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber rechtzeitig vor Einsatzbeginn (im Regelfall
3 Wochen vorher) die für den Einsatz vorgesehenen Verantwortlichen des
Auftragnehmers schriftlich mit.
Persönliche Schutzausrüstung:
Der Auftragnehmer stellt für das von ihm eingesetzte Personal die für den Einsatz
erforderliche persönliche Schutzausrüstung, wie z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzhelm
und Arbeitskleidung. Die Schutzartikel müssen den aktuell gültigen
Arbeitssicherheitsvorschriften und Normen entsprechen. Durch den Auftraggeber wird
nur die für den Einsatz im Kontrollbereich erforderliche Schutzbekleidung und
Schutzausrüstung gestellt.
120901_Zusatzbedingungen_KKI_KKG_draft (2).doc
Letzte Änderung: 02.10.2012
Seite 7 von 10
Benutzung von Arbeitsmitteln des Auftraggebers:
Bei Überlassung / Benutzung von Arbeitsmitteln des Auftraggebers an den
Auftragnehmer ist der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße, sicherheitsgerechte
Benutzung durch seine Mitarbeiter verantwortlich.
Für Arbeitsmittel des Auftraggebers wie z.B. Kräne, Flurförderzeuge etc. bedarf es der
vorherigen und nachweisbaren Einweisung durch befähigte Personen des
Auftraggebers.
Voraussetzung für die Benutzung von Kranen, Flurförderzeugen und
Hubarbeitsbühnen ist ein entsprechender Qualifikationsnachweis und eine aktuelle
Bescheinigung einer entsprechenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung.
Nachweis und Ausbildung liegen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
Alle Arbeitsmittel sind pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand wieder
zurückzugeben. Mängel an den Arbeitsmitteln sind dem Auftraggeber unverzüglich
nach Kenntnisnahme mitzuteilen. Der Auftragnehmer haftet für eventuelle
Beschädigungen oder Verlust.
Qualifikationsnachweise:
Abhängig vom jeweiligen Auftragsinhalt sind die entsprechenden
Qualifikationsnachweise vom Auftragnehmer im Sicherheitspass oder einer
vergleichbaren Dokumentation nachzuweisen.
Auskunftspflicht über Unfallereignisse:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet den Auftraggeber über Arbeitsunfälle und
Beinaheunfälle sowie über deren Unfallhergang, Unfallursache, getroffene
Schutzmaßnahmen und Dauer der Ausfallzeit unverzüglich zu informieren.
Grundlage für die Ausführung der Leistungen:
Die in der Beauftragung beschriebenen Arbeiten sind unter Beachtung und Einhaltung
der zum Zeitpunkt der Leistungserfüllung geltenden gesetzlichen und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und (kern-) technischen Regelwerke zu
erbringen.
Elektrische Ausrüstung
Die gesamte elektrische Ausrüstung muß den gültigen VDE-Vorschriften, den gültigen
DIN-EN-Normen und dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
120901_Zusatzbedingungen_KKI_KKG_draft (2).doc
Letzte Änderung: 02.10.2012
Seite 8 von 10
8.
ERV-Teile:
QS- Zuständigkeit für Block I, Kernkraftwerk Isar:
Die Bestellung ist komplett mit der geforderten QS- Dokumentation (Zeugnisse)
auszuliefern. Rückfragen bzgl. Qualitätsbelange klären Sie bitte mit TMQ- Hr. Geng,
Tel. 08702-38-2542.
Eine Auflistung der gültigen Spezifikationen und Fachanweisungen für die Abwicklung
der ERV- Teile ist unter https://thirdparty.areva-np.de/konvoi abzurufen.
Die Zugangsdaten erhalten Sie von Ihrem EKK Ansprechpartner.
Die Hersteller sind verpflichtet, im Zuge der Beauftragung eines Sachverständigen
(SH) darauf hinzuweisen, dass das (die) Material(ien) für eine kerntechnische Anlage
bestimmt ist (sind).
Persönlicher Abnahmeaufwand:
Anfallende TÜV-Aufwendungen werden uns direkt vom TÜV in Rechnung gestellt.
QS- Zuständigkeit für Block 2, Kernkraftwerk Isar:
Die Abwicklung der QS- Dokumentation ist nach F A2-60.16· Fachanweisung
durchzuführen. Die Bestellung ist komplett mit der geforderten QS - Dokumentation
(Original ) auszuliefern. Rückfragen bzgl. Qualitätsbelange klären Sie bitte mit TMQHr. Gold, Tel. 08702-38-4362.
Eine Auflistung der gültigen Spezifikationen und Fachanweisungen für die Abwicklung
der ERV- Teile ist unter https://thirdparty.areva-np.de/konvoi abzurufen.
Die Zugangsdaten erhalten Sie von Ihrem EKK Ansprechpartner.
Die Hersteller sind verpflichtet, im Zuge der Beauftragung eines Sachverständigen
(SH) darauf hinzuweisen, dass das (die) Material(ien) für eine kerntechnische Anlage
bestimmt ist (sind).
Persönlicher Abnahmeaufwand:
Anfallende TÜV - Aufwendungen werden uns direkt vom TÜV in Rechnung gestellt.
TM- Zuständigkeiten:
Teillieferungen:
Grundsätzlich sollen keine Teillieferungen erfolgen.
In Ausnahmefallen sind Teillieferungen erlaubt, wenn die Bestellung:
- mehr als eine Bestellposition beinhaltet
- mehr als einen festen Liefertermin vorschreibt
- und die einzelne Bestellposition als Ganzes ausgeliefert werden kann.
Die Teillieferungen sind vorab mit Auftraggeber abzusprechen.
Verpackung und Kennzeichnung:
Die Waren sind entsprechend dieser Bestellung positionsmäßig abzupacken und zu
kennzeichnen mit:
 KKI- oder KKG- Materialnummer
 Materialbezeichnung
120901_Zusatzbedingungen_KKI_KKG_draft (2).doc
Letzte Änderung: 02.10.2012
Seite 9 von 10






KKS/ AKZ bzw. Armaturentyp
Pos. Nr. gemäß Zeichnung
Zeichnungsnummer
Werkstoffangabe
Verpackung von Schrauben:
Stift- und Dehnschrauben sind zusätzlich mit Kunststoffstrümpfen zu überziehen.
Dichtungsmaterial:
Alle Gummierzeugnisse sind stückweise und in UV-undurchlässigen Beuteln luftdicht
zu liefern. Das Herstelldatum von Elastomeren darf zum Lieferzeitpunkt zwölf Monate
nicht übersteigen.
Das Herstelldatum bzw. Quartal muss auf dem Etikett zusätzlich angebracht sein.
Technische Rückfragen bzgl. Ausführung des Bauteils / Ersatzteils klären Sie bitte
direkt mit dem jeweiligen Techniker (siehe oben).
Alle Flachdichtungen sind einzeln verpackt und in durchsichtiger UV- beständiger PEFolie luftdicht eingeschweißt.
120901_Zusatzbedingungen_KKI_KKG_draft (2).doc
Letzte Änderung: 02.10.2012
Seite 10 von 10