kleine anfrage antwort
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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 6. Wahlperiode Drucksache 11.09.2014 6/3228 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Angebote an den öffentlichen Ganztagsschulen und Vollen Halbtagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2014/2015 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. Wie viele der Angebote an öffentlichen Ganztagsschulen sowie Vollen Halbtagsschulen entfallen jeweils auf a) eine Tätigkeit im Rahmen eines Unterricht begleitenden Angebots, die eine mit dem Unterricht vergleichbare Vor- und Nachbereitung erfordert, b) eine Tätigkeit im Rahmen eines Unterricht ergänzenden Angebots, die eine nur eingeschränkte Vor- und Nachbereitung erfordert und c) eine Tätigkeit im Rahmen von Betreuung, die keine oder eine nur geringfügige Vor- und Nachbereitung erfordert (bitte nach Einzelschule getrennt angeben)? Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. September 2014 beantwortet. Drucksache 6/3228 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2. An wie vielen öffentlichen Ganztagsschulen sowie Vollen Halbtagsschulen werden kostenpflichtige Angebote unterbreitet (bitte nach Einzelschule, Stellenumfang und Höhe der Kosten für die Erziehungsberechtigten angeben)? 3. Welche der in Frage 2 genannten Angebote sind Teil der Angebote an gebundenen Ganztagsschulen? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung geht grundsätzlich davon aus, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter die geltenden Rechtsvorschriften einhalten. Die angefragten statistischen Daten wurden mit Blick auf die Selbstständigkeit von Schule und die Steuerung der Entwicklungsprozesse der vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen daher bisher nicht erhoben. Aus dem vorgenannten Grund und vor dem Hintergrund des Unterrichtsbeginns am 25.08.2014 sowie der damit verbundenen Umsetzung der entsprechenden neuen Rechtsvorschriften werden diese Daten jetzt erst erfasst und nach Auswertung der Abfrage nach dem 30.11.2014 vorliegen. 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Eltern verpflichtet, einen finanziellen Beitrag zum Schulbetrieb zu leisten? Eltern werden generell nicht verpflichtet, einen solchen finanziellen Beitrag zu leisten. Gemäß Punkt 5 der Verwaltungsvorschrift „Errichtung und Betrieb von vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 14.04.2014 sind die Angebote der vollen Halbtagsschule und der Ganztagsschule kostenfrei und allen Schülerinnen und Schülern zugänglich. In Ausnahmefällen können kostenpflichtige, den Unterricht ergänzende Angebote Dritter gemäß § 40 Schulgesetz unterbreitet werden. Ein solcher Fall unterliegt allerdings einer genauen Prüfung und Abstimmung mit allen Beteiligten vor Ort. 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3228 5. An welchen öffentlichen Ganztagsschulen sowie Vollen Halbtagsschulen werden jeweils in welchem Stellenumfang außerschulische Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner für a) eine Tätigkeit im Rahmen eines Unterricht begleitenden Angebots, die eine mit dem Unterricht vergleichbare Vor- und Nachbereitung erfordert, b) eine Tätigkeit im Rahmen eines Unterricht ergänzenden Angebots, die eine nur eingeschränkte Vor- und Nachbereitung erfordert und c) eine Tätigkeit im Rahmen von Betreuung, die keine oder eine nur geringfügige Vor- und Nachbereitung erfordert, eingesetzt (bitte nach Einzelschule getrennt angeben)? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die erfragte Differenzierung ergibt sich aus der Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung 2014/2015 und 2015/2016 vom 22.04.2014. Diese Vorschrift bezieht sich jedoch nur auf Lehrkräfte, der Einsatz außerschulischer Kooperationspartner unterliegt nicht den tätigkeitsbezogenen Regelungen dieser Verordnung. Mit den Kooperationspartnern werden konkrete Leistungen vertraglich vereinbart. Beschäftigungsumfänge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der außerschulischen Kooperationspartner sind der Landesregierung, da es sich um Angelegenheiten der Partner handelt, nicht bekannt. 6. In welchem Umfang haben die öffentlichen Ganztagsschulen und vollen Halbtagsschulen die Zuschläge in Höhe von 2.340 Lehrerwochenstunden für die tätigkeitsbezogene Absicherung der Unterricht ergänzenden Angebote für die Realisierung der Arbeitszeitverbesserungen erhalten (bitte nach Einzelschule getrennt angeben)? In der nachfolgenden Tabelle sind die den vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen zusätzlich bereitgestellten Lehrerwochenstunden (LWS) für die Verbesserung des Lehrkräfteeinsatzes gemäß § 5 Absatz 7 der Verordnung über die Unterrichtsversorgung für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 (UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016) vom 16. April 2014 an die Einzelschulen ausgewiesen. 3 Drucksache 6/3228 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Schule Gymnasium Gadebusch Regionale Schule mit Grundschule Werner-Lindemann-Schule Lübstorf „Baltic-Schule“ Toitenwinkel Integrierte Gesamtschule mit Regionaler Schule im Aufbau „Schule am Schäferteich“ Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen - Regionales Förderzentrum Toitenwinkel „Schulzentrum Kühlungsborn“ Verbundene Regionale Schule und Gymnasium 1. Grundschule „G. F. Kersting“ Güstrow 2. Grundschule „Fritz Reuter“ Güstrow 5. Regionale Schule „Schule am Inselsee“ Güstrow Arndt-Gymnasium Bergen Diesterweg-Schule Hagenow Elbe-Gymnasium Boizenburg Eldenburg-Gymnasium Lübz Erasmus-Gymnasium Rostock Europaschule Gymnasium Teterow Europaschule Hagenow Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Waren Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Behrenhoff Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Landesschule für Körperbehinderte Neubrandenburg Sonderpädagogisches Förderzentrum Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Torgelow „Förderzentrum am Schwanenteich“ Rostock Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen „Förderzentrum am Wasserturm“ Rostock Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung „Förderzentrum an der Danziger Straße“ Rostock Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Fridericianum Schwerin Fritz-Reuter-Schule Parchim Grundschule Sukow Gerhart-Hauptmann-Gymnasium Wismar Gesamtschule Südstadt Rostock Große Stadtschule Wismar 4 Zuschläge in LWS gemäß § 5 Absatz 7 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 3 5 6,5 3 10,5 8 1 17,5 21 2,5 7,5 7 8,5 6,5 3 3 2 1,5 1 5 2 6 6,5 8,5 4,5 10 17 7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Schule Grundschule „Fritz Reuter“ Kühlungsborn Grundschule „Johann Wolfgang von Goethe“ Gnoien Grundschule „John Brinckman“ Rostock Grundschule „Ostseekinder“ Rostock Grundschule am Mueßer Berg Schwerin Grundschule am Schmooksberg Diekhof Grundschule an der Carbäk Broderstorf Grundschule Dabel Grundschule Damshagen Grundschule Dummerstorf Grundschule Gresse Grundschule Groß Godems Grundschule Lankow Schwerin Grundschule Lübow Grundschule Lüssow Grundschule Malliß Grundschule Matzlow Grundschule Mestlin Grundschule Parkentin Grundschule Teterow Grundschule Warnow Grundschule Abtshagen Grundschule Ahrenshagen Grundschule Altenpleen Grundschule Altstadt Bergen Grundschule Bauermeister Ribnitz-Damgarten Grundschule Binz Grundschule Brüel Grundschule Burmeister Stralsund Grundschule Carlow Grundschule Dersekow Grundschule Domsühl Grundschule „Dr. Otto Steinfatt“ Wittenförden Grundschule Eggesin Grundschule Eldekinder Grabow Grundschule Eldena Grundschule Gagarin Stralsund Grundschule Gager Grundschule „Greif“ Greifswald Grundschule Grimm Anklam Drucksache 6/3228 Zuschläge in LWS gemäß § 5 Absatz 7 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 11,5 6,5 11 12,5 10,5 2,5 7,5 3 2 6 3,5 2 13,5 3 3 2,5 3,5 1,5 4 0,5 2 4 4,5 4,5 10 6 6 5 2 1,5 6 2,5 4 4,5 6,5 2,5 1 3 11,5 7,5 5 Drucksache 6/3228 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Schule Grundschule Heringsdorf Grundschule Holzendorf Grundschule Horst Grundschule Jürgenstorf Grundschule Kargow Grundschule Karlshagen Grundschule Kemnitz Grundschule Kollwitz Greifswald Grundschule Koserow Grundschule Krien Grundschule Krull Greifswald Grundschule Kummer Grundschule Kunterbunt Anklam Grundschule Lassan Grundschule Lüdershagen Grundschule Malchow Grundschule Marlow Grundschule Mewegen Grundschule Mölln Grundschule Moltzow Grundschule Montessori Stralsund Grundschule Neubauer Grimmen Grundschule Neustrelitz Sandberg Grundschule Nexö Greifswald Grundschule Ostseeblick Sassnitz Grundschule Pampow Grundschule Passow Grundschule Putbus Grundschule Röbel Grundschule Rugard Bergen Grundschule Sagard Grundschule Samtens Grundschule Sarnow Stralsund Grundschule Sarow Grundschule Schill Stralsund Grundschule Schlatkow Grundschule Sellin Grundschule Stadtschule am Mühlenteich Hagenow Grundschule Steinhagen Grundschule Strasburg Grundschule Süderholz 6 Zuschläge in LWS gemäß § 5 Absatz 7 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 4,5 3 2,5 1,5 2 6,5 4,5 11 5,5 3,5 9 2,5 10,5 1,5 1,5 14 4,5 2 2 3,5 10 7 7,5 11 10 5 2,5 4 10 9,5 2,5 5,5 11 3 7 2 4,5 0,5 5,5 2,5 3,5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Schule Grundschule Techentin Grundschule Tribsees Grundschule Tutow Grundschule Ueckermünde Grundschule Usedom Grundschule Velgast Grundschule Viktor-Bausch Neu Kaliß Grundschule Wander Grimmen Grundschule Waren Kollwitz Grundschule Warin Grundschule Weinert Greifswald Grundschule Wiek Grundschule Wöbbelin Grundschule Wolgast Grundschule Wredenhagen Grundschule Zinnowitz Grundschule Züssow Gymnasium Robert-Stock Hagenow Gymnasium am Tannenberg Grevesmühlen Goethe Gymnasium Demmin Goethe Gymnasium Schwerin Gymnasium Grimmen Deutsch-Polnisches Gymnasium Löcknitz Fritz-Greve-Gymnasium Malchin Einstein-Gymnasium Neubrandenburg Sportgymnasium Neubrandenburg Gymnasium Carolinum Neustrelitz Europaschule Oskar-Picht-Gymnasium Pasewalk Gymnasium Schönberg Greifen-Gymnasium Ueckermünde Wossidlo-Gymnasium Waren „Felix Stillfried“ Gymnasiales Schulzentrum Stralendorf Gymnasiales Schulzentrum Wittenburg Gymnasium „Am Sonnenkamp“ Neukloster Gymnasium Reutershagen Gymnasium Sanitz Hansa-Gymnasium Stralsund Humboldt-Gymnasium Greifswald Hundertwasser-Gesamtschule Rostock Drucksache 6/3228 Zuschläge in LWS gemäß § 5 Absatz 7 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 3 3,5 3 11 3,5 2 3 6,5 15 3,5 8 3,5 3,5 0,5 2 4,5 5 5 12,5 7,5 13 7 9 5 11,5 29,5 23,5 9 10 8,5 4,5 15 12,5 4,5 12 10 14,5 8,5 11 7 Drucksache 6/3228 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Schule Integrierte Gesamtschule „Bertolt Brecht“ Schwerin Integrierte Gesamtschule Goethe Wismar Integrierte Gesamtschule Greifswald Integrierte Gesamtschule Stralsund Integrierte Gesamtschule Neubrandenburg Integrierte Gesamtschule Neustrelitz Innerstädtisches Gymnasium Rostock Integrierte Gesamtschule „Borwinschule“ Jahn-Gymnasium Greifswald Johann-Pogge-Schule Lalendorf Karl-Scharfenberg-Schule Neustadt-Glewe Käthe-Kollwitz-Gymnasium Rostock Käthe-Kollwitz-Schule Bützow Kooperative Gesamtschule Ahlbeck Kooperative Gesamtschule Altentreptow Kooperative Gesamtschule Barth Kooperative Gesamtschule Dömitz Kooperative Gesamtschule Friedland Kooperative Gesamtschule Stralsund Kooperative Gesamtschule Malchow Kooperative Gesamtschule Röbel Kooperative Gesamtschule Stavenhagen „Krusensternschule Schmarl“ Rostock Landesförderzentrum für den Förderschwerpunkt „Hören“ Güstrow Lilienthal-Gymnasium Anklam Mecklenburgisches Förderzentrum für Körperbehinderte Schwerin Naturgrundschule Plate Nils-Holgersson-Grundschule Schwerin RecknitzCampus Laage „Prof. Dr. h. c. Dr. h. c. Hans Lembke“ Regionale Schule mit Grundschule Insel Poel Regionale Schule „Am Kamp“ Bad Doberan Regionale Schule „Anne Frank“ Tessin Regionale Schule „Heinrich Schliemann“ Neubukow Regionale Schule „Heinrich-Schütz“ Rostock Regionale Schule „Nordlicht-Schule“ Rostock Regionale Schule „Otto-Lilienthal-Schule“ Rostock Regionale Schule „Störtebeker-Schule“ Rostock Regionale Schule Banzkow 8 Zuschläge in LWS gemäß § 5 Absatz 7 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 17 11,5 11,5 7,5 12,5 9 18,5 21,5 14,5 11 6,5 8 5,5 13 5 10 18,5 19,5 8,5 14 12,5 18 8 4,5 10 4 6,5 11,5 24,5 5 7,5 3 5 8,5 7 9,5 6,5 6,5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Schule „Eldetalschule“ Regionale Schule Domsühl Regionale Schule Dummerstorf Regionale Schule Malliß Regionale Schule mit Grundschule Buchenberg Regionale Schule mit Grundschule „Schule am See“ Satow Regionale Schule mit Grundschule „Warnowschule“ Papendorf Regionale Schule mit Grundschule Bernitt Regionale Schule mit Grundschule Jördenstorf Regionale Schule mit Grundschule Krakow am See Regionale Schule mit Grundschule Marnitz Regionale Schule mit Grundschule Rethwisch Regionale Schule mit Grundschule Schlagsdorf Regionale Schule mit Grundschule Zehna Regionale Schule mit Grundschulteil Schwaan Regionale Schule Teterow Regionale Schule „Walter Husemann“ Goldberg Regionale Schule „B. Brecht“ Wismar Regionale Schule „Erich Weinert“ Schwerin Regionale Schule „Prof. Dr. Friedrich Heincke“ Hagenow Regionale Schule „Am Wasserturm“ Grevesmühlen Regionale Schule Altenkirchen Regionale Schule Arndt Regionale Schule Bergen Regionale Schule Binz Regionale Schule Brüel Regionale Schule Burg Stargard Regionale Schule Curie Stralsund Regionale Schule Dargun Regionale Schule Diesterweg Stralsund Regionale Schule Eggesin Thälmann Regionale Schule Ferdinandshof Günthe Regionale Schule „Friedrich“ Greifswald Regionale Schule Garz Regionale Schule Göhren Regionale Schule Heine Karlshagen Regionale Schule Klütz Regionale Schule Koch Grimmen Regionale Schule Kollwitz Anklam Regionale Schule „Kosegarten“ Wolgast Drucksache 6/3228 Zuschläge in LWS gemäß § 5 Absatz 7 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 5 4 2 15,5 14 17,5 7,5 10 5 5,5 15 7,5 12 5 10,5 5 4,5 1,5 9 14 4 13 7,5 7 3,5 8 8,5 5,5 13,5 6 8,5 12 5 2 6 7,5 9 5 3,5 9 Drucksache 6/3228 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Schule Regionale Schule Löcknitz Regionale Schule Loitz Regionale Schule Lubmin Regionale Schule mit Grundschule Lüdersdorf Regionale Schule „Marcus“ Malchin Regionale Schule mit Grundschule Marnitz Regionale Schule mit Grundschule Zarrentin Regionale Schule Möllenhagen Regionale Schule Neubrandenburg Mitte Regionale Schule Neubrandenburg Nord Regionale Schule Neubrandenburg Ost Regionale Schule Neukloster Regionale Schule „Nehru“ Neustrelitz Regionale Schule Ostsee-Schule Wismar Regionale Schule Pasewalk Zweig Regionale Schule Penkun Regionale Schule Prohn Regionale Schule Rechlin Regionale Schule Rehna Regionale Schule Reinberg Regionale Schule Rudolf-Tarnow Boizenburg Regionale Schule Rugard Bergen Regionale Schule Sassnitz Regionale Schule Schiller Anklam Regionale Schule Strasburg Regionale Schule „Albert Einstein“ Torgelow Regionale Schule Ückeritz Regionale Schule Waren Dethloff Regionale Schule Werner-von-Siemens- Schwerin Regionale Schule mit Grundschule Blankensee Regionale Schule mit Grundschule Ducherow Regionale Schule mit Grundschule Franzburg Regionale Schule mit Grundschule Gingst Regionale Schule mit Grundschule Gützkow Regionale Schule mit Grundschule Mühlen Eichsen Regionale Schule mit Grundschule Neuenkirchen Regionale Schule mit Grundschule Niepars Regionale Schule mit Grundschule Penzlin Regionale Schule mit Grundschule Ribnitz-Damgarten Regionale Schule mit Grundschule Spantekow 10 Zuschläge in LWS gemäß § 5 Absatz 7 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 5 5,5 2,5 10 7 3 2 5,5 4,5 4 6,5 4,5 12 4,5 12,5 1,5 6 2,5 6 4 4 8 5 3,5 6 7,5 7,5 7,5 11,5 11 7 14 12 11,5 3,5 9 10 5,5 6 8 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Schule Regionale Schule mit Grundschule Wesenberg Regionale Schule mit Grundschule Wolgast Regionale Schule mit Grundschule Zingst Regionale Schule Lübtheen Regionale Schule mit Grundschule Lüdersdorf Regionale Schule mit Grundschule Bad Kleinen Regionale Schule mit Grundschule „Dr.-Ernst-Alban-Schule“ Rastow Regionale Schule mit Grundschule „H.-Heine-Schule“ Gadebusch Regionale Schule mit Grundschule Lübtheen Regionale Schule mit Grundschule Lützow Regionale Schule mit Grundschule Mühlen Eichsen Regionale Schule mit Grundschule Neuburg Regionale Schule mit Grundschule Proseken Regionale Schule mit Grundschule Rehna Regionale Schule mit Grundschule Schönberg Regionale Schule mit Grundschule Vellahn Regionale Schule mit Grundschule Werner-LindemannSchule Lübstorf Regionale Schule mit Grundschule „Astrid Lindgren“ Regionale Schule mit Grundschule Woldegk Runge-Gymnasium Wolgast Schloss-Gymnasium Gützkow Schulcampus Rostock-Evershagen Regionale Schule „Schule am Klüschenberg“ Plau am See Schule am Mühlenberg Cambs Schulzentrum Paul-Friedrich-Scheel-Schule Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und Grundschulteil Sonderpädagogisches Förderzentrum „Am Fernsehturm“ Schwerin Sportgymnasium mit Regionalschulteil Schwerin Überregionales Förderzentrum „Sehen“ Neukloster Verbundene Regionalschule und Gymnasium Rövershagen Warbel-Schule Gnoien Wossidlo-Gymnasium Ribnitz-Damgarten Drucksache 6/3228 Zuschläge in LWS gemäß § 5 Absatz 7 UntVersVO 2014/2015 und 2015/2016 5 11,5 3,5 3,5 6 4 3,5 20,5 6 3 3 11 8,5 7,5 6,5 5,5 3 17,5 10 7,5 6 18 7,5 4,5 3,5 4 18 2 16 6 7 11 Drucksache 6/3228 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 7. In welcher Höhe ergeben sich aus den Vereinbarungen mit den außerschulischen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern gegenüber den eingesetzten Stellenanteilen Einsparungen? 8. Für welche schulischen Maßnahmen werden diese Einsparungen verwendet? Die Fragen 7 und 8 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung geht davon aus, dass die für die Vergütung der Kooperationspartner eingesetzten finanziellen Mittel in ihrer Höhe den eingeplanten Personalausgaben der gesperrten Stellenanteile für Angebote der vollen Halbtagsschule und Ganztagsschule entsprechen. Einsparungen sind mit dieser Verfahrensweise nicht vorgesehen - sie soll vielmehr die Angebotsvielfalt erweitern. In welcher Höhe für die Vergütung von Kooperationspartnern eingeplante finanzielle Mittel nicht verausgabt wurden, kann erst nach Ende des Schuljahres festgestellt werden. 12