Grundsatzblatt "Nachbarrecht" des Büros der Kinderbeauftragten
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Grundsatzblatt "Nachbarrecht" des Büros der Kinderbeauftragten
Grundsätzliches über das Nachbarrecht Konflikte gibt es immer wieder. Wo Menschen miteinander leben, gibt es Meinungsunterschiede. Schlimm ist aber, dass oft Familien die Verlierer sind. Denn Nachbarschaftskonflikte wegen der Kinder treffen Familien doppelt. Sie sind in ihrem Zuhause angegriffen und sie sind als Familie mit ihren Kindern angegriffen. Konflikte sollten deshalb sofort offen angesprochen und diskutiert werden. So lässt sich eine Eskalation oft vermeiden und der Weg zum Gericht ist nicht mehr nötig. Grundsatzblatt Nachbarrecht Das Zusammenleben von Menschen lässt sich nicht so leicht in eindeu tige Vorschriften pressen, wie es zum Beispiel beim Straßenverkehr möglich ist. Deshalb gibt es kein Gesetzbuch, das von vornherein re gelt, worüber in der Nachbarschaft gestritten werden könnte. Das Nachbarrecht ist kompliziert Nachbarrecht: Das sind Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Landesnachbarrechts gesetze der Bundesländer. Und schließlich können auch noch kommunale Bestimmungen, zum Beispiel Lärmschutzverordnungen, eine Rolle spielen. Das alles ist sehr verzwickt und kompliziert. Und es ist nicht sicher, dass Recht bekommt, wer sich im Recht glaubt. Gerichtsurteile bei Nachbarschafts streitigkeiten sind immer Einzelfall entscheidungen, weil auch Richter sich nicht ohne weiteres an Beispie len aus der Rechtsprechung orientie ren können. Jeder Fall ist anders ge lagert, und im Nachbarrecht spielen oft winzige Unterschiede eine große Rolle. Wenn Menschen vor Gericht zie hen, weil sie sich von Kuhglocken, Kinderlärm, Grillgerüchen oder Laub aus dem Nachbargarten ge stört fühlen, dann berufen sie sich auf den §1004 BGB. Danach kann sich jeder gegen Belästigungen wehren. Andererseits enthält dieser Paragraf auch Duldungspflichten. Das heißt, einige Dinge muss man nicht hinnehmen, andere schon. Wann etwas zumutbar ist und wann nicht, das wiederum regelt, soweit das überhaupt geht, der §906 BGB. Grundsätzlich spielt im Nachbar recht keine Rolle, ob jemand Mie ter oder Eigentümer ist. Rechte und Pflichten von Mietern sind meistens im Mietvertrag und in der Hausordnung festgeschrieben. Sie sind einzuhalten, solange sie nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Sitten widrig wäre zum Beispiel eine Haus ordnung, die das Spielen fremder Kinder im Hof verbietet, weil Kinder genau wie Erwachsene das Recht auf Besuch haben. Trotzdem gibt es etliche Bereiche, die nicht eindeutig und allgemein gültig zu regeln sind. Das Nachbarrecht ist kein Gesetzes text, den man dem Gegner vorhält, und schon ist alles klar. Gerichts urteile bei Nachbarschaftsstreitig keiten sind meist Einzelfallentschei dungen, die nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragbar sind. Besser als der Gang vor Gericht ist es, Probleme rechtzeitig anzuspre chen und Konflikte nicht eskalieren zu lassen. Schlichten ist besser als prozessieren „Den werde ich verklagen“, sagt sich schnell im Ärger. Wer sich im Recht glaubt, hofft, dass der Richter im schwarzen Talar ein Machtwort – und den bösen Nachbarn Nachbarrecht, Schlichtung, Mediation schuldig spricht. Doch darauf soll te man sich lieber nicht verlassen. Denn oft sind Missverständnisse, mangelnde Gesprächsbereitschaft oder schlicht Unkenntnis der Grund für derbe Streitereien. Die können und müssen ausgeschlossen wer den, bevor man vor den Richter tritt. Denn sonst könnte es für den Kläger ein böses Erwachen geben. Er könnte selbst auf den Anwaltsund Gerichtskosten sitzen bleiben. Selbst wenn er eine Rechtschutz versicherung hat, die alles bezahlt, müsste er immer noch das Sieger lächeln des Gewinners ertragen, solange er mit ihm in Nachbarschaft lebt. Womöglich, bis er auszieht, was dann auch noch eine Menge Geld kostet. Versuchen Sie es auf jeden Fall zuerst mit den Tipps aus dem Themenblatt „Was tun bei Nachbarschaftskonflikten?“. Klären ist besser als klagen Besser als ein Prozess mit unge wissem Ausgang sind Schlichtung oder Mediation. Bevor bei Gericht Zivilklage erhoben werden darf, muss in Bayern seit dem 1. Mai 2000 ohnehin in vielen Fällen erst einmal ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Auch wenn es zu keinem Verfahren kommt, weil die Staatsanwaltschaft den „Fall“ bereits eingestellt hat, kann man trotzdem eine Schlichtung durch führen. Ziel dieser außergericht lichen Güte- oder Sühneverfahren ist ein einvernehmlicher Vergleich zwischen den Streitenden. Das „Gesetz zur Förderung der außer gerichtlichen Streitbeilegung“ soll auch dazu beitragen, die Flut der Nachbarschaftsstreitfälle vor den Amtsgerichten einzudämmen, und verhindern, dass sich Nachbarn finanziell und psychisch ruinieren. Ein Schlichtungsverfahren im Sinne dieses Gesetzes darf nur durch zu gelassene Schlichter durchgeführt werden. Oft werden sich Konfliktparteien einig, wenn sie mit Dritten über ihr Problem sprechen. Dann muss der Prozess „Nachbar gegen Nachbar“ gar nicht erst stattfinden. Und alle können endlich wieder gute Nachbarn sein. Friedliche Lösung durch Mediation Betroffene können sich auch mit Hilfe von Mediatoren versöhnen. Der Begriff Mediation kommt aus dem Englischen und bedeu tet Vermittlung. Psychologen oder Sozialpädagogen sind als Media toren bei Nachbarschaftsstreitig keiten meist besonders geeig net. Mediation wird aber auch von Rechtsanwälten angeboten. Sie soll te möglichst frühzeitig einsetzen, be vor ein Konflikt zu sehr eskaliert ist. Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation ist, dass alle konfliktbe teiligten Parteien die Mediation wollen und bereit sind, für eine gute Lösung „über ihren eigenen Schatten zu springen“, aufeinan der zuzugehen, miteinander zu re den und den Konflikt auch mal aus der Perspektive des „Gegners“ zu betrachten. Gerichtsverhandlung als letzter Ausweg Wenn weder Schlichtung noch Me diation zum Erfolg führen, lassen Sie sich ausführlich in Beratungs stellen, durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beraten. Es sei jedoch noch einmal gewarnt: Der Ausgang eines Prozesses ist un gewiss. Zum Schluss gibt es meist einen Sieger, der Recht bekommt, und einen Verlierer, der sich unge recht behandelt fühlt. Nachbarn, die gegeneinander prozessiert haben, werden kaum jemals wieder fried lich und freundlich zusammenleben. Das ist ein hoher Preis. Gerechter, nachhaltiger und meist auch viel billiger ist die außergerichtliche Streitbeilegung. Vor Gericht ist das Ende offen. Niemand weiß, ob er Recht be kommt oder nicht. Ein Schlichtungs verfahren bringt meist mehr als ein Gerichtsurteil: nämlich das Gefühl von Gerechtigkeit und Achtung. Bei einer Schlichtung oder Mediation wird mit beiden Parteien gemein sam ein zufrieden stellender Kom promiss erarbeitet. Keiner soll sich am Ende als Verlierer fühlen. Das fördert eine bessere Nachbarschaft, auch für die Zukunft. Mediatoren rechnen über Stunden honorare ab, Schlichter erheben Gebühren, die gesetzlich festgelegt sind und oft reicht eine Sitzung schon aus, um eine Einigung zu er zielen. Eine Klage vor Gericht kostet oft viel Geld, aber auch viel Zeit und Nerven. Ent nonsenim zzril irilis nismodolobor irit lutpat nibh ercilisi tie venim nit, sequat. Put ing et aut velit ilisi. Lor aut adipit, vel dolorti ncilit velisit luptat dolo rem nonsed euis numsandit vendit aliquam at ulla oreet pratet am dolor sequat vel del ipsum Impressum Herausgeberin: Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt München Sozialreferat /Stadtjugendamt Prielmayerstraße 1 80335 München Tel. 089 233 - 49 555 Fax. 089 233 - 49 541 E-Mail: [email protected] Internet: www.muenchen.de/kinderbeauftragte Konzept, Redaktion und Realisation: Barbara Pfeufer; Jana Frädrich (verantwortlich) Texte: Marion und Niko Jahn, [email protected] Gestaltung und Illustrationen: Martin Hasieber Kommunikationsdesign, [email protected] Druck: Stadtkanzlei, 1. Auflage 2006 Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung und kritische Durchsicht der Texte beim: Team der Mietberatung im Amt für Wohnen und Migration Sozialreferat Franziskanerstr. 8 81669 München Haus- und Grundbesitzerverein München, Martina Westner, Sonnenstraße 13/III 80331 München Kreisverwaltungsreferat KVR-I/11 Sühne- und Gütestelle Erich Albert Ruppertstr. 19 80337 München Weiter Grundsatzblätter sind zu folgenden Themen erschienen: Grundsatzblatt Spielen Grundsatzblatt Was tun bei Konflikten Grundsatzblatt Kinderrechte C1 Informationen der Kinderbeauftragten Leben mit Kindern in München Grundsätzliches über das Nachbarrecht Adressen Mietberatung Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter in München erhalten im Amt für Wohnen und Migration kostenlose Informationen zu allen mietrechtlichen Fragen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Landeshauptstadt München Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration Franziskanerstr. 8, 81669 München Terminvereinbarung: Tel. 089 / 2 33 – 4 02 00 Fax 089 / 2 33 – 4 04 42 E [email protected] N www.muenchen.de/Rathaus/ soz/wohnenmigration/mietberatung/101904/ Mieterbeirat der Landes hauptstadt München Parteiunabhängiges städtisches Gremium und Bindeglied zwischen Mietern, Politik, Öffentlichkeit und Verwaltung Burgstraße 4 80331 München Tel. 089 / 2 33 – 2 43 34 Fax 089 / 2 33 – 2 11 80 E [email protected] N www.mieterbeirat-muenchen.de Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V. (Beratung nur für Mitglieder) Informative Internetseite Sonnenstraße 13 III 80331 München Tel. 089 / 5 51 41 – 0 Fax 089 / 5 51 41 – 3 66 E [email protected] N www.haus-und-grundmuenchen.de Mieterverein München e. V. (Beratung nur für Mitglieder) Informative Internetseite Sonnenstrasse 10 80331 München Tel. 089 / 55 21 43 – 0 Fax 089 / 55 45 54 N www.mieterverein-muenchen.de Alle 25 Münchner Stadtbezirke haben ehrenamtliche Ansprechpartner/ Innen für Kinder, meist auch für Jugendliche und Familien. Die ehrenamtlichen Kinderbeauftragten der Bezirksausschüsse erreichen Sie über die jeweils zuständige Geschäftsstelle: Stadtbezirke: 1 Altstadt-Lehel, 2 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, 3 Maxvorstadt, 4 Schwabing-West, 5 Au-Haidhausen, 12 Schwabing-Freimann BA-Geschäftsstelle Mitte Tal 13, 80331 München Tel. 089 / 22 80 26 66 Tel. 089 / 29 16 51 54 Tel. 089 / 22 80 26 73 Tel. 089 / 29 16 51 73 Tel. 089 / 22 80 26 75 Fax 089 / 22 80 26 74 E [email protected] Stadtbezirke: 6 Sendling, 7 Send ling-Westpark, 8 Schwanthalerhöhe, 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln BA-Geschäftsstelle Süd Implerstr. 9, 81371 München Tel. 089 / 2 33 – 3 96 61, –2, –3, –4 Fax 089 / 2 33 – 3 96 65 E [email protected] Stadtbezirke: 20 Hadern, 21 Pasing-Obermenzing, 22 Aubing-Lochhausen-Langwied, 23 Allach-Untermenzing, 25 Laim BA-Geschäftsstelle West Landsberger Str. 486, 81241 München Tel. 089 / 2 33 – 3 73 54, – 2, – 3, Tel. 089 / 2 33 – 3 74 15 Fax 089 / 2 33 – 3 73 56 E [email protected] C2 Stadtbezirke: 10 Moosach, 11 Milbertshofen-Am Hart, 24 Feldmoching-Hasenbergl 9 Neuhausen-Nymphenburg BA-Geschäftsstelle Nord Hanauer Str. 91a, 80993 München Tel. 089 / 1 59 86 89 – 31, Tel. 089 / 1 59 86 89 – 32, Tel. 089 / 1 59 86 89 – 33, Tel. 089 / 1 59 86 89 – 34, Tel. 089 / 1 59 86 89 – 35 Fax 089 / 1 59 86 89 – 21 E [email protected] Stadtbezirke: 13 Bogenhausen, 14 Berg am Laim, 15 Trudering-Riem, 16 Ramersdorf-Perlach, 17 Ober giesing, 18 Untergiesing-Harlaching BA-Geschäftsstelle Ost Friedenstraße 40, 81660 München Tel. 089 / 2 33 – 6 14 80, Tel. 089 / 2 33 – 6 14 81, Tel. 089 / 2 33 – 6 14 82, Tel. 089 / 2 33 – 6 14 83, Tel. 089 / 2 33 – 6 14 84, Tel. 089 / 2 33 – 6 14 86 Fax 089 / 2 33 – 6 14 85, Fax 089 / 2 33 – 6 14 95 E [email protected] Jugendinformations zentrum München Rechtsberatung für Kinder und Jugendliche. Die Beratung findet jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat von 16 bis 18 Uhr im JIZ statt. Erwachsene Vertrauenspersonen können mitgebracht werden. Paul-Heyse-Straße 22 80336 München Tel. 089 / 51 41 06 – 60 Fax 089 / 51 41 06 – 96 E [email protected] N www.jiz-muenchen.de/beratung/ rechtsberatung Beratungsdienste der AWO München gGmbH Konfliktmanagement im interkulturellen Kontext. Beratung in vielen Sprachen. Goethestraße 53 80336 München Tel. 089 / 54 42 47 24 E [email protected] Landeshauptstadt München Beschwerdestelle für Dis kriminierungsfälle in der Geschäftsstelle des Ausländerbeirats Burgstraße 4 80331 München Tel. 089 / 2 33 – 2 52 55 oder Tel. 089 / 2 33 – 2 44 88 E [email protected] N www.muenchen.de/Rathaus/dir/ antidiskriminierung/148634 Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten gibt es die Möglichkeit einer einvernehmlichen Einigung vor der Schiedsstelle des Kreisverwaltungs referates Sicherheit und Ordnung. Gewerbe Recht, Bußgeldstelle HA I / 11 Ruppertstraße 11 Zimmer 304 und 305 80466 München Tel. 089 / 2 33 – 4 46 03, Tel. 089 / 2 33 – 4 46 04, Tel. 089 / 2 33 – 4 46 05 Fax 089 / 2 33 – 4 46 07 E [email protected] Bundesverband Mediation e.V. Kirchweg 80 34119 Kassel Tel. 05 61 / 7 39 64 – 13 Fax 05 61 / 7 39 64 – 12 E [email protected] N www.bmev.de Links N www.muenchen.de/rathaus Stichwortsuche N www.muenchen.de/ familienwegweiser Nachschlagewerk mit einem Überblick über die wichtigsten Dienstleistungen für Kinder und Familien in München. N www.justiz.bayern.de/ministeri um/aktuelles/projekte/aber/00055 Projekt des Bayerischen Staats ministeriums für Justiz. a.be.r Aussergerichtliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten „Die Alternative zum Stress im Prozess“ N www.bayern.de Informationen, Gesetzestexte, Broschürenbestellung zu vielen Themen z.B. „Eltern und ihre KinderRechtswegweiser“, „Schlichten ist besser als prozessieren“ N www.rechtsanwalts kammer-muenchen.de Eine Liste von zugelassenen Schlichtern ist zu beziehen über die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München Tal 33, 80331 München Telefon: 0 89/53 29 44-0 Telefax: 0 89/53 29 44-28 Nwww.kinderinfo.de/ rechte/mieter.htm Nwww.elternimnetz.de/cms/pa racms.php?site_id=5&page_id=274 Nwww.familien-willkom men.de/p_derxu.htm Nwww.kinderpolitik.de/ brett/content/index.html?a=/ brett/content/5.htm