Grundsatzblatt "Nachbarrecht" des Büros der Kinderbeauftragten

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Grundsatzblatt "Nachbarrecht" des Büros der Kinderbeauftragten
Grundsätzliches über das
Nachbarrecht
Konflikte gibt es immer wieder. Wo Menschen miteinander leben,
gibt es Meinungsunterschiede. Schlimm ist aber, dass oft Familien
die Verlierer sind. Denn Nachbarschaftskonflikte wegen der Kinder
treffen Familien doppelt. Sie sind in ihrem Zuhause angegriffen und
sie sind als Familie mit ihren Kindern angegriffen. Konflikte sollten
deshalb sofort offen angesprochen und diskutiert werden. So lässt
sich eine Eskalation oft vermeiden und der Weg zum Gericht ist
nicht mehr nötig.
Grundsatzblatt
Nachbarrecht
Das Zusammenleben von Menschen
lässt sich nicht so leicht in ein­deu­
tige Vorschriften pressen, wie es
zum Beispiel beim Straßenverkehr
möglich ist. Deshalb gibt es kein
Gesetz­buch, das von vornherein re­
gelt, wo­rüber in der Nachbarschaft
gestritten werden könnte.
Das Nachbarrecht ist kompliziert
Nachbarrecht: Das sind Regeln des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
und der Landesnachbarrechts­
gesetze der Bundesländer.
Und schließlich können auch noch
kom­mu­nale Bestimmungen, zum
Bei­spiel Lärm­schutz­verordnungen,
eine Rolle spielen. Das alles ist sehr
verzwickt und kompliziert.
Und es ist nicht sicher, dass Recht
bekommt, wer sich im Recht glaubt.
Gerichtsurteile bei Nachbarschafts­
streitigkeiten sind immer Einzel­fall­
ent­scheidungen, weil auch Richter
sich nicht ohne weiteres an Bei­spie­
len aus der Rechtsprechung orientie­
ren können. Jeder Fall ist anders ge­
lagert, und im Nachbarrecht spielen
oft winzige Unterschiede eine große
Rolle.
Wenn Menschen vor Gericht zie­
hen, weil sie sich von Kuhglocken,
Kinderlärm, Grillgerüchen oder
Laub aus dem Nachbargarten ge­
stört fühlen, dann berufen sie sich
auf den §1004 BGB. Danach kann
sich jeder gegen Belästigungen
wehren. Andererseits enthält dieser
Paragraf auch Duldungspflichten.
Das heißt, einige Dinge muss man
nicht hinnehmen, andere schon.
Wann etwas zumutbar ist und wann
nicht, das wiederum regelt, soweit
das überhaupt geht, der §906 BGB.
Grundsätzlich spielt im Nach­bar­
recht keine Rolle, ob jemand Mie­
ter oder Eigentümer ist. Rechte
und Pflichten von Mietern sind
meistens im Mietvertrag und in
der Hausordnung festgeschrieben.
Sie sind einzuhalten, solange sie
nicht gegen geltendes Recht oder
die guten Sitten verstoßen. Sitten­
widrig wäre zum Beispiel eine Haus­
ordnung, die das Spielen fremder
Kinder im Hof verbietet, weil Kinder
genau wie Erwachsene das Recht
auf Besuch haben. Trotzdem gibt es
etliche Bereiche, die nicht eindeutig
und allgemein gültig zu regeln sind.
Das Nachbarrecht ist kein Gesetzes­
text, den man dem Gegner vorhält,
und schon ist alles klar. Gerichts­
ur­teile bei Nachbarschaftsstreitig­
keiten sind meist Einzelfallent­schei­
dungen, die nicht ohne weiteres
auf andere Fälle übertragbar sind.
Besser als der Gang vor Gericht ist
es, Probleme rechtzeitig anzuspre­
chen und Konflikte nicht eskalieren
zu lassen.
Schlichten ist besser­
als prozessieren
„Den werde ich verklagen“, sagt sich
schnell im Ärger. Wer sich im Recht
glaubt, hofft, dass der Richter im
schwarzen Talar ein Machtwort
– und den bösen Nachbarn
Nachbarrecht, Schlichtung, Mediation
schuldig spricht. Doch darauf soll­
te man sich lieber nicht verlassen.
Denn oft sind Missverständnisse,
mangelnde Gesprächsbereitschaft
oder schlicht Unkenntnis der Grund
für derbe Streitereien. Die können
und müssen ausgeschlossen wer­
den, bevor man vor den Richter
tritt. Denn sonst könnte es für den
Kläger ein böses Erwachen geben.
Er könnte selbst auf den An­waltsund Gerichtskosten sitzen bleiben.
Selbst wenn er eine Recht­schutz­
versicherung hat, die alles bezahlt,
müsste er immer noch das Sieger­
lächeln des Gewinners ertragen,
solange er mit ihm in Nach­barschaft
lebt. Womöglich, bis er auszieht,
was dann auch noch eine Menge
Geld kostet. Versuchen Sie es auf
jeden Fall zuerst mit den Tipps aus
dem Themenblatt „Was tun bei
Nachbarschaftskonflikten?“.
Klären ist besser als klagen
Besser als ein Prozess mit unge­
wissem Ausgang sind Schlichtung
oder Mediation. Bevor bei Gericht
Zivilklage erhoben werden darf,
muss in Bayern seit dem 1. Mai
2000 ohnehin in vielen Fällen erst
einmal ein Schlichtungsverfahren
eingeleitet werden. Auch wenn es
zu keinem Verfahren kommt, weil
die Staatsanwaltschaft den „Fall“
bereits eingestellt hat, kann man
trotzdem eine Schlichtung durch­
führen. Ziel dieser außergericht­
lichen Güte- oder Sühneverfahren
ist ein einvernehmlicher Vergleich
zwischen den Streitenden. Das
„Gesetz zur Förderung der außer­
gerichtlichen Streitbeilegung“ soll
auch dazu beitragen, die Flut der
Nachbarschaftsstreitfälle vor den
Amtsgerichten einzudämmen, und
verhindern, dass sich Nachbarn
finanziell und psychisch ruinieren.
Ein Schlichtungsverfahren im Sinne
dieses Gesetzes darf nur durch zu­
gelassene Schlichter durchgeführt
werden.
Oft werden sich Konfliktparteien
einig, wenn sie mit Dritten über ihr
Problem sprechen. Dann muss der
Prozess „Nachbar gegen Nachbar“
gar nicht erst stattfinden. Und
alle können endlich wieder gute
Nachbarn sein.
Friedliche Lösung
durch Mediation
Betroffene können sich auch mit
Hilfe von Mediatoren versöhnen­.
Der Begriff Mediation kommt
aus dem Englischen und bedeu­
tet Ver­mittlung. Psychologen oder
Sozialpädagogen sind als Media­
to­ren bei Nachbarschaftsstreitig­
keiten meist besonders geeig­
net. Mediation wird aber auch von
Rechtsanwälten angeboten. Sie soll­
te möglichst frühzeitig einsetzen, be­
vor ein Konflikt zu sehr eskaliert ist.
Voraussetzung für eine erfolgreiche
Mediation ist, dass alle konfliktbe­
teiligten Parteien die Mediation
wollen und bereit sind, für eine
gute Lösung „über ihren eigenen
Schatten zu springen“, aufeinan­
der zuzugehen, miteinander zu re­
den und den Konflikt auch mal aus
der Perspektive des „Gegners“ zu
betrachten.
Gerichtsverhandlung
als letzter Ausweg
Wenn weder Schlichtung noch Me­
di­a­tion zum Erfolg führen, las­sen
Sie sich ausführlich in Be­ra­tungs­
stellen, durch einen Rechtsanwalt
oder eine Rechts­anwältin beraten.
Es sei jedoch noch einmal gewarnt:
Der Aus­gang eines Prozesses ist un­
gewiss. Zum Schluss gibt es meist
einen Sieger, der Recht bekommt,
und einen Ver­lierer, der sich unge­
recht be­han­delt fühlt. Nachbarn, die
gegeneinander prozes­siert haben,
werden kaum jemals wieder fried­
lich und freundlich zusammen­leben.
Das ist ein hoher Preis. Gerechter,
nachhaltiger und meist auch viel
billiger ist die außergerichtliche
Streitbeilegung.
Vor Gericht ist das Ende offen.
Niemand weiß, ob er Recht be­
kommt oder nicht. Ein Schlichtungs­
ver­fahren bringt meist mehr als ein
Gerichts­urteil: nämlich das Gefühl
von Gerechtigkeit und Achtung. Bei
einer Schlichtung oder Me­di­ation
wird mit beiden Parteien gemein­
sam ein zufrieden stellender Kom­
pro­miss erarbeitet. Keiner soll sich
am Ende als Verlierer fühlen. Das
fördert eine bessere Nachbarschaft,
auch für die Zukunft.
Mediatoren rechnen über Stunden­
ho­no­rare ab, Schlichter erheben
Gebühren, die gesetzlich festgelegt­
sind und oft reicht eine Sitzung
schon aus, um eine Einigung zu er­
zielen. Eine Klage vor Gericht kostet
oft viel Geld, aber auch viel Zeit und
Nerven.
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velit ilisi.
Lor aut adipit, vel dolorti ncilit velisit luptat dolo­
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Impressum
Herausgeberin:
Kinderbeauftragte der
Landeshauptstadt München
Sozialreferat /Stadtjugendamt
Prielmayerstraße 1
80335 München
Tel. 089 233 - 49 555
Fax. 089 233 - 49 541
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.muenchen.de/kinderbeauftragte
Konzept, Redaktion und Realisation:
Barbara Pfeufer; Jana Frädrich
(verantwortlich)
Texte:
Marion und Niko Jahn,
[email protected]
Gestaltung und Illustrationen:
Martin Hasieber Kommunikationsdesign,
[email protected]
Druck:
Stadtkanzlei, 1. Auflage 2006
Wir bedanken uns für die freundliche
Unter­stützung­ und kritische Durch­sicht der
Texte beim:
Team der Mietberatung
im Amt für Wohnen und Migration
Sozialreferat
Franziskanerstr. 8
81669 München
Haus- und Grundbesitzerverein München,
Martina Westner,
Sonnenstraße 13/III
80331 München
Kreisverwaltungsreferat KVR-I/11
Sühne- und Gütestelle
Erich Albert
Ruppertstr. 19
80337 München
Weiter Grundsatzblätter sind zu folgenden
Themen erschienen:
Grundsatzblatt
Spielen
Grundsatzblatt
Was tun bei Konflikten
Grundsatzblatt
Kinderrechte
C1
Informationen der Kinderbeauftragten
Leben mit Kindern in München
Grundsätzliches über das Nachbarrecht
Adressen
Mietberatung
Mieterinnen und Mieter sowie
Vermieterinnen und Vermieter
in München erhalten im Amt für
Wohnen und Migration kostenlose
Informationen zu allen mietrechtlichen Fragen. Eine Anmeldung ist
erforderlich.
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Amt für Wohnen und Migration
Franziskanerstr. 8, 81669 München
Terminvereinbarung:
Tel. 089 / 2 33 – 4 02 00
Fax 089 / 2 33 – 4 04 42
E [email protected]
N www.muenchen.de/Rathaus/
soz/wohnenmigration/mietberatung/101904/
Mieterbeirat der Landes­
hauptstadt München
Parteiunabhängiges städtisches
Gremium und Bindeglied zwischen
Mietern, Politik, Öffentlichkeit und
Verwaltung
Burgstraße 4
80331 München
Tel. 089 / 2 33 – 2 43 34
Fax 089 / 2 33 – 2 11 80
E [email protected]
N www.mieterbeirat-muenchen.de
Haus- und Grundbesitzerverein
München und Umgebung e.V.
(Beratung nur für Mitglieder)
Informative Internetseite
Sonnenstraße 13 III
80331 München
Tel. 089 / 5 51 41 – 0
Fax 089 / 5 51 41 – 3 66
E [email protected]
N www.haus-und-grundmuenchen.de
Mieterverein München e. V.
(Beratung nur für Mitglieder)
Informative Internetseite
Sonnenstrasse 10
80331 München
Tel. 089 / 55 21 43 – 0
Fax 089 / 55 45 54
N www.mieterverein-muenchen.de
Alle 25 Münchner Stadtbezirke haben ehrenamtliche Ansprechpartner/
Innen für Kinder, meist auch für
Jugendliche und Familien. Die ehrenamtlichen Kinderbeauftragten
der Bezirksausschüsse erreichen
Sie über die jeweils zuständige
Geschäftsstelle:
Stadtbezirke: 1 Altstadt-Lehel,
2 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt,
3 Maxvorstadt, 4 Schwabing-West,
5 Au-Haidhausen, 12 Schwabing-Freimann
BA-Geschäftsstelle Mitte
Tal 13, 80331 München
Tel. 089 / 22 80 26 66
Tel. 089 / 29 16 51 54
Tel. 089 / 22 80 26 73
Tel. 089 / 29 16 51 73
Tel. 089 / 22 80 26 75
Fax 089 / 22 80 26 74
E [email protected]
Stadtbezirke: 6 Sendling, 7 Send­
ling-Westpark, 8 Schwanthalerhöhe, 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
BA-Geschäftsstelle Süd
Implerstr. 9, 81371 München
Tel. 089 / 2 33 – 3 96 61, –2, –3, –4
Fax 089 / 2 33 – 3 96 65
E [email protected]
Stadtbezirke: 20 Hadern,
21 Pasing-Obermenzing,
22 Aubing-Lochhausen-Langwied,
23 Allach-Untermenzing, 25 Laim
BA-Geschäftsstelle West
Landsberger Str. 486,
81241 München
Tel. 089 / 2 33 – 3 73 54, – 2, – 3,
Tel. 089 / 2 33 – 3 74 15
Fax 089 / 2 33 – 3 73 56
E [email protected]
C2
Stadtbezirke: 10 Moosach,
11 Milbertshofen-Am Hart,
24 Feldmoching-Hasenbergl
9 Neuhausen-Nymphenburg
BA-Geschäftsstelle Nord
Hanauer Str. 91a,
80993 München
Tel. 089 / 1 59 86 89 – 31,
Tel. 089 / 1 59 86 89 – 32,
Tel. 089 / 1 59 86 89 – 33,
Tel. 089 / 1 59 86 89 – 34,
Tel. 089 / 1 59 86 89 – 35
Fax 089 / 1 59 86 89 – 21
E [email protected]
Stadtbezirke: 13 Bogenhausen,
14 Berg am Laim, 15 Trudering-Riem,
16 Ramersdorf-Perlach, 17 Ober­
giesing, 18 Untergiesing-Harlaching
BA-Geschäftsstelle Ost
Friedenstraße 40, 81660 München
Tel. 089 / 2 33 – 6 14 80,
Tel. 089 / 2 33 – 6 14 81,
Tel. 089 / 2 33 – 6 14 82,
Tel. 089 / 2 33 – 6 14 83,
Tel. 089 / 2 33 – 6 14 84,
Tel. 089 / 2 33 – 6 14 86
Fax 089 / 2 33 – 6 14 85,
Fax 089 / 2 33 – 6 14 95
E [email protected]
Jugendinformations­
zentrum München
Rechtsberatung für Kinder und
Jugendliche. Die Beratung findet jeden zweiten und vierten Dienstag im
Monat von 16 bis 18 Uhr im JIZ statt.
Erwachsene Vertrauenspersonen
können mitgebracht werden.
Paul-Heyse-Straße 22
80336 München
Tel. 089 / 51 41 06 – 60
Fax 089 / 51 41 06 – 96
E [email protected]
N www.jiz-muenchen.de/beratung/
rechtsberatung
Beratungsdienste der AWO
München gGmbH
Konfliktmanagement im interkulturellen Kontext. Beratung in vielen
Sprachen.
Goethestraße 53
80336 München
Tel. 089 / 54 42 47 24
E [email protected]
Landeshauptstadt München
Beschwerdestelle für Dis­
kriminierungsfälle
in der Geschäftsstelle des
Ausländerbeirats
Burgstraße 4
80331 München
Tel. 089 / 2 33 – 2 52 55 oder
Tel. 089 / 2 33 – 2 44 88
E [email protected]
N www.muenchen.de/Rathaus/dir/
antidiskriminierung/148634
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten
gibt es die Möglichkeit einer einvernehmlichen Einigung vor der
Schiedsstelle des Kreisverwaltungs
referates
Sicherheit und Ordnung.
Gewerbe Recht, Bußgeldstelle
HA I / 11
Ruppertstraße 11
Zimmer 304 und 305
80466 München
Tel. 089 / 2 33 – 4 46 03,
Tel. 089 / 2 33 – 4 46 04,
Tel. 089 / 2 33 – 4 46 05
Fax 089 / 2 33 – 4 46 07
E [email protected]
Bundesverband Mediation e.V.
Kirchweg 80
34119 Kassel
Tel. 05 61 / 7 39 64 – 13
Fax 05 61 / 7 39 64 – 12
E [email protected]
N www.bmev.de
Links
N www.muenchen.de/rathaus
Stichwortsuche
N www.muenchen.de/
familien­wegweiser
Nachschlagewerk mit einem
Überblick über die wichtigsten
Dienstleistungen für Kinder und
Familien in München.
N www.justiz.bayern.de/ministeri­
um/aktuelles/projekte/aber/00055
Projekt des Bayerischen Staats­
minis­teriums für Justiz. a.be.r Aussergerichtliche Beilegung von
Rechtsstreitigkeiten „Die Alternative
zum Stress im Prozess“
N www.bayern.de
Informationen, Gesetzestexte,
Broschürenbestellung zu vielen
Themen z.B. „Eltern und ihre KinderRechts­wegweiser“, „Schlichten ist
besser als prozessieren­“
N www.rechtsanwalts­
kammer-muenchen.de
Eine Liste von zugelassenen
Schlichtern ist zu beziehen über
die Rechtsanwaltskammer für den
Oberlandesgerichtsbezirk München
Tal 33, 80331 München
Telefon: 0 89/53 29 44-0
Telefax: 0 89/53 29 44-28
Nwww.kinderinfo.de/
rechte/mieter.htm
Nwww.elternimnetz.de/cms/pa­
racms.php?site_id=5&page_id=274
Nwww.familien-willkom­
men.de/p_derxu.htm
Nwww.kinderpolitik.de/
brett/content/index.html?a=/
brett/content/5.htm