ERASMUS+ Jugend - Pax-Bank
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ERASMUS+ Jugend - Pax-Bank
ERASMUS+ Jugend Strategische Partnerschaften Ziele Allgemeine Programmziele: Förderung von mittel- bis längerfristigen innovativen Projekten im Bildungs- und Jugendbereich. Einzelziele: Planung und Monitoring von Jugendhilfemaßnahmen. Entwicklung innovativer Methoden im Jugendbereich. Entwicklung von Lehrplänen von Jugendarbeitern. Zielgruppe Das Programm richtet sich an Jugendorganisationen, auch in Zusammenarbeit mit anderen Bildungsbereichen und an Organisationen, die bereichsübergreifende Aktionen durchführen. Förderfähige Aktionen Treffen zum Zwecke der gemeinsamen Erarbeitung von innovativen Projekten zur Jugendförderung. Prioritäten Multilaterale Projekte dürften bevorzugt werden gegenüber bilateralen Projekten. Dauer Gefördert werden Projekte von 6 Monaten bis maximal 2 Jahre. Antragsberechtigte Alle öffentlichen oder privaten Jugendorganisationen oder Organisationen, die die Jugendarbeit als einen Tätigkeitsschwerpunkt haben. Es müssen mindestens zwei Partnerorganisationen aus zwei Programmländern beteiligt sein. Förderfähige Länder und Partner Die EU-Mitgliedsländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Länder außerhalb der EU: Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei Partnerländer: Einrichtungen aus Partnerländer können nur dann an einer Strategischen Partnerschaft beteiligt werden, wenn ihr Beitrag von keinem Programmland erbracht werden kann. EU-Zuschuss Das Programm fördert folgende Kostenarten: Fahrtkosten Vorbereitende Besuchskosten Geistige Produkte Aktivitätskosten Außergewöhnliche Kosten (für Honorarkräfte, Behinderte etc.) Kosten für Projektmanagement Die maximale Förderung beträgt 150.000 EUR pro Jahr bzw. 12.500 EUR pro Monat. Antragsweg Die Aktivität wird bei der Nationalagentur des koordinierenden Projektpartners im Namen aller Partnerorganisationen beantragt. Entscheidung, Vertragsausfertigung und Förderung erfolgt durch die Nationalagentur, bei welcher der Antrag eingereicht wurde. Fristen 30. April, 12:00 Uhr: Projektbeginn zwischen 01.09. und 28.02. 1. Oktober, 12:00 Uhr: Projektbeginn zwischen 01.02. und 30.09. Anmerkungen Quelle: Deutsche Agentur für das EU-Programm „Jugend in Aktion“ Hinweise Antragsteller müssen sich vor der Antragstellung zentral in Brüssel registrieren lassen. Weiterführende Informationen & Beratung Pax-Bank eG Anja Schleef Beraterin für EU-Förderprogramme T. +49-221-16015198 [email protected]