Checkliste: Vereinfachte Steuererklärung In wenigen Schritten zur

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Checkliste: Vereinfachte Steuererklärung In wenigen Schritten zur
Checkliste: Vereinfachte Steuererklärung
In wenigen Schritten zur Steuererstattung
Für „Genügsame“, die mit geringem Wissen nur Werbungskosten für ihre Fahrtkosten zur Arbeit,
Kontoführungsgebühren und pauschale Werbungskosten für Arbeitsmittel beantragen, sind folgende
Schritte notwendig:
1. Drucken Sie sich die Vereinfachte Einkommensteuererklärung aus (Link zu Formular 2013
hier)
2. Füllen Sie die Zeilen 5 bis 24 zu den allgemeinen Angaben aus (Name, Anschrift,
Kontonummer, Identifikationsnummer)
3. Geben Sie in Zeile 25 zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Ihre eTin an. Diese
Nummer finden Sie in der Lohnsteuerbescheinigung, die Ihnen für Arbeitgeber nach Ablauf
des betreffenden Steuerjahrs ausgehändigt hat.
4. In Zeile 31 tragen Sie nun die Anschrift Ihres Arbeitsplatzes an.
5. In den Zeilen 32 geben Sie an, wie viele Tage Sie zur Arbeit gefahren sind (230 Tage werden
problemlos anerkannt) und die einfache Entfernung zur Arbeit.
6. In Zeile 34 tragen Sie 126 Euro ein (Arbeitsmittel pauschal 110 Euro, Kontoführungsgebühr)
7. Für die Genügsamen ist hier Schluss. Nun unterschreiben Sie die Vereinfachte
Einkommensteuererklärung (bei Ehegatten beide) und schicken Sie mit der Post an das für
Sie zuständige Finanzamt.
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darstellen, sondern als Erstinformation gedacht sind und eine fachliche und individuelle Beratung nicht ersetzen können. Stand: 19.
November 2014
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