Checkliste: Vereinfachte Steuererklärung In wenigen Schritten zur
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Checkliste: Vereinfachte Steuererklärung In wenigen Schritten zur
Checkliste: Vereinfachte Steuererklärung In wenigen Schritten zur Steuererstattung Für „Genügsame“, die mit geringem Wissen nur Werbungskosten für ihre Fahrtkosten zur Arbeit, Kontoführungsgebühren und pauschale Werbungskosten für Arbeitsmittel beantragen, sind folgende Schritte notwendig: 1. Drucken Sie sich die Vereinfachte Einkommensteuererklärung aus (Link zu Formular 2013 hier) 2. Füllen Sie die Zeilen 5 bis 24 zu den allgemeinen Angaben aus (Name, Anschrift, Kontonummer, Identifikationsnummer) 3. Geben Sie in Zeile 25 zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Ihre eTin an. Diese Nummer finden Sie in der Lohnsteuerbescheinigung, die Ihnen für Arbeitgeber nach Ablauf des betreffenden Steuerjahrs ausgehändigt hat. 4. In Zeile 31 tragen Sie nun die Anschrift Ihres Arbeitsplatzes an. 5. In den Zeilen 32 geben Sie an, wie viele Tage Sie zur Arbeit gefahren sind (230 Tage werden problemlos anerkannt) und die einfache Entfernung zur Arbeit. 6. In Zeile 34 tragen Sie 126 Euro ein (Arbeitsmittel pauschal 110 Euro, Kontoführungsgebühr) 7. Für die Genügsamen ist hier Schluss. Nun unterschreiben Sie die Vereinfachte Einkommensteuererklärung (bei Ehegatten beide) und schicken Sie mit der Post an das für Sie zuständige Finanzamt. Haftungsausschluss: Die hier bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch können Autor, Redaktion und Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Daten keine Handlungsanleitung darstellen, sondern als Erstinformation gedacht sind und eine fachliche und individuelle Beratung nicht ersetzen können. Stand: 19. November 2014 © Alle Inhalte der Ihnen vorliegenden Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Kein Teil davon darf ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Deutschen Handwerks Zeitung reproduziert, gedruckt, übersetzt, in digitaler Form weiterbearbeitet, in Archive übernommen oder Dritten unter einer fremden URL zugänglich gemacht werden. Die Darstellung von Inhalten und deren Wiedergabe, die den Leser über den Ursprung der Inhalte im Unklaren lässt oder diesen verschleiert oder die originale Darstellungsform verändert, sind ebenfalls nicht zulässig. Anschrift der Deutschen Handwerks Zeitung: Redaktion Deutsche Handwerks Zeitung · Gewerbestraße 2 · 86825 Bad Wörishofen · Telefon: 08247/354-117 · Holzmann Medien GmbH & Co. KG · Gewerbestraße 2 · 86825 Bad Wörishofen · HR Amtsgericht Memmingen HRA 5059 · Komplementär: Holzmann Verlag GmbH · HR Amtsgericht Memmingen HRA 5009 · Geschäftsführer: Alexander Holzmann © Copyright 2014 by Deutsche Handwerks Zeitung