Kapitel 27 Die Handwerksorganisation – Ihre Interessenvertretung

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Kapitel 27 Die Handwerksorganisation – Ihre Interessenvertretung
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Kapitel
27
Zentralverband
Landesorganisation
Die Handwerksorganisation – Ihre Interessenvertretung
Die Handwerksorganisation –
Ihre Interessenvertretung
Die Handwerksorganisation hat Ihre rechtliche Grundlage im „Gesetz zur Ordnung des
Handwerks (Handwerksordnung)“. Sie ist Dienstleister für die Betriebe; sie vertritt aber
auch das Handwerk als Selbstverwaltungsorganisation gegenüber der öffentlichen Hand
und gesellschaftlichen Gruppen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist die bundesweite Dachorganisation der Handwerkskammern und der zentralen Fachverbände mit Sitz in Berlin. Der ZDH
vertritt die Gesamtinteressen des Handwerks gegenüber Bundestag, Bundesregierung und
allen zentralen Behörden sowie in Europa und in internationalen Gremien.
Im Freistaat Bayern ist die Spitzenorganisation des Handwerks der Bayerische
Handwerkstag (BHT).
Die Handwerkskammern
Beratung
Berufsausbildung
Qualifizierung
Die Berater der Handwerkskammern beraten Sie in betriebswirtschaftlichen, finanziellen, technischen, umweltrelevanten sowie in rechtlichen Fragen.
Darüber hinaus sind die Handwerkskammern die Selbstverwaltungsorgane des Handwerks. Die Kammern führen die Handwerksrolle, sie überwachen die Berufsausbildung
und vertreten die Interessen des Handwerks in der Öffentlichkeit. Deshalb muss jeder
Handwerksbetrieb bei seiner zuständigen Handwerkskammer Mitglied sein.
Mit ihren Bildungs- und Technologiezentren leisten die Kammern einen wesentlichen Beitrag zur Qualifizierung des Handwerksnachwuchses und zur Fortbildung.
Kreishandwerkerschaft
Die Kreishandwerkerschaft ist der Zusammenschluss der Innungen in einem Stadt- oder
Landkreis. Über die Innungen als wesentlichen Teil der Handwerksorganisationen informieren Sie sich am Ende dieses Kapitels.
Handwerkspolitik
Stellungnahmen
Politische Arbeit
Der Sammelbegriff „Handwerkspolitik“ fasst die Vertretung der Interessen des Gesamthandwerks zusammen. Die Ziele der Handwerkspolitik ergeben sich aus der strukturellen
und wirtschaftlichen Situation der Handwerksbetriebe sowie den Maßnahmen des Gesetzgebers und der Exekutive.
Auf der Basis allgemeiner handwerkspolitischer Grundsätze formuliert die Handwerksorganisation Forderungen und nimmt zu vorgesehenen Maßnahmen Stellung.
Zu diesem Zweck unterhält sie enge Verbindungen mit den politischen Parteien, den
Parlamenten in Bund, Ländern und Kommunen sowie den zuständigen Ministerien,
die beteiligt sind an den öffentlichen Anhörungen und veröffentlicht Stellungnahmen
und Empfehlungen.
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Die Junioren des Handwerks
Die Nachwuchsorganisation des Handwerks sind die Junioren des Handwerks. In vielen
Landkreisen existiert diese Organisation, in der sich junge Führungskräfte des Handwerks
bis zu einer Altersgrenze von 40 Jahren zusammengeschlossen haben.
Neben der fachlichen und überfachlichen Weiterbildung durch Seminare, Vortragsveranstaltungen und Betriebsbesichtigungen bereiten sich die Junghandwerker auch auf die
Übernahme von Ehrenämter in der Handwerksorganisation vor.
Der Kontakt zu Handwerkskolleginnen und -kollegen, die auch erst seit kurzem selbstständig sind, und der Erfahrungsaustausch können Ihnen gerade in der Startphase sehr
nützlich sein.
Fragen Sie bei Ihrer Handwerkskammer oder bei Ihrer Kreishandwerkerschaft nach der
Adresse der Nachwuchsorganisation.
Eine Adressenliste finden Sie im Kapitel Handwerkskammer – Adressen.
Die Unternehmerfrauen
Handwerksbetriebe sind oft Familienbetriebe, d.h. meistens stehen beide Ehepartner an
der Spitze eines Betriebes.
In den Arbeitskreisen Unternehmerfrauen haben sich deshalb selbständige Handwerkerinnen und mitarbeitende Ehefrauen von Handwerkern zusammengeschlossen.
Fragen der Betriebsorganisation, des Marketings und aktuelle Schwerpunktthemen werden behandelt. Großgeschrieben wird der praktische Erfahrungsaustausch, in Notfällen
auch die gegenseitige Unterstützung.
Informieren Sie sich doch beim nächsten Arbeitskreis in Ihrer Umgebung.
Die Kontakte stellt gerne Ihre Kreishandwerkerschaft oder Ihre Handwerkskammer her.
Eine Adressenliste finden Sie im Kapitel Handwerkskammer – Adressen.
Junge
Führungskräfte
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Die Handwerksorganisation – Ihre Interessenvertretung
Die Innung – ein wichtiger Partner
Die Innung ist der freiwillige Zusammenschluss von selbständigen Handwerkern des
gleichen Handwerks oder einander nahestehenden Handwerksberufen. Die Innung
wird für einen bestimmten Bezirk, meist für einen oder mehrere Stadt- oder Landkreise,
gegründet. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Innungen eines Stadtoder Landkreises bilden die Kreishandwerkerschaft. Die Kreishandwerkerschaft ist
die Geschäftsstelle der Innungen und mit der Handwerkskammer die Vertretung des
regionalen Handwerks.
Welche Aufgaben hat die Innung?
Die Innung
vertritt die Interessen Ihres Handwerksberufs innerhalb und außerhalb der Handwerksorganisation
erteilt ihren Mitgliedern arbeitsrechtliche und tarifrechtliche Auskünfte
unterstützt die Lehrlingsausbildung und fördert die fachliche Fortbildung der Mitgliedsbetriebe und ihrer Arbeitnehmer
wirkt über ihren Fachverband bei Tarifvereinbarungen mit
betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und deren Kunden.
Beratung
Die in Landes- und Bundesfachverbänden zusammengefassten Innungen beschäftigen oft
betriebswirtschaftliche und technische Berater, die Sie in allen betrieblichen und unternehmerischen Bereichen, besonders in berufsspezifischen Fragen, beraten können.
Wie wird man Innungsmitglied?
Probemitglied
Informationen hierzu erhalten Sie bei jeder Innung sowie Landesfachorganisation und bei
den Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern.
Bei vielen Innungen gibt es „Schnupperangebote“, Sie können damit ohne Kosten und Verpflichtungen die Leistungen der Innung testen.
Fachverband/Landesinnungsverband
Fachverband
Der Landesinnungsverband oder auch Fachverband ist der freiwillige Zusammenschluss
der Fachinnungen in einem Bundesland.
Er vertritt die Interessen des speziellen Handwerks und berät und betreut die angeschlossenen Innungen. Außerdem schließt der Landesinnungsverband/Fachverband Tarifverträge mit den Gewerkschaften ab.