Kapitel 27 Die Handwerksorganisation – Ihre Interessenvertretung
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Kapitel 27 Die Handwerksorganisation – Ihre Interessenvertretung
94 Kapitel 27 Zentralverband Landesorganisation Die Handwerksorganisation – Ihre Interessenvertretung Die Handwerksorganisation – Ihre Interessenvertretung Die Handwerksorganisation hat Ihre rechtliche Grundlage im „Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)“. Sie ist Dienstleister für die Betriebe; sie vertritt aber auch das Handwerk als Selbstverwaltungsorganisation gegenüber der öffentlichen Hand und gesellschaftlichen Gruppen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist die bundesweite Dachorganisation der Handwerkskammern und der zentralen Fachverbände mit Sitz in Berlin. Der ZDH vertritt die Gesamtinteressen des Handwerks gegenüber Bundestag, Bundesregierung und allen zentralen Behörden sowie in Europa und in internationalen Gremien. Im Freistaat Bayern ist die Spitzenorganisation des Handwerks der Bayerische Handwerkstag (BHT). Die Handwerkskammern Beratung Berufsausbildung Qualifizierung Die Berater der Handwerkskammern beraten Sie in betriebswirtschaftlichen, finanziellen, technischen, umweltrelevanten sowie in rechtlichen Fragen. Darüber hinaus sind die Handwerkskammern die Selbstverwaltungsorgane des Handwerks. Die Kammern führen die Handwerksrolle, sie überwachen die Berufsausbildung und vertreten die Interessen des Handwerks in der Öffentlichkeit. Deshalb muss jeder Handwerksbetrieb bei seiner zuständigen Handwerkskammer Mitglied sein. Mit ihren Bildungs- und Technologiezentren leisten die Kammern einen wesentlichen Beitrag zur Qualifizierung des Handwerksnachwuchses und zur Fortbildung. Kreishandwerkerschaft Die Kreishandwerkerschaft ist der Zusammenschluss der Innungen in einem Stadt- oder Landkreis. Über die Innungen als wesentlichen Teil der Handwerksorganisationen informieren Sie sich am Ende dieses Kapitels. Handwerkspolitik Stellungnahmen Politische Arbeit Der Sammelbegriff „Handwerkspolitik“ fasst die Vertretung der Interessen des Gesamthandwerks zusammen. Die Ziele der Handwerkspolitik ergeben sich aus der strukturellen und wirtschaftlichen Situation der Handwerksbetriebe sowie den Maßnahmen des Gesetzgebers und der Exekutive. Auf der Basis allgemeiner handwerkspolitischer Grundsätze formuliert die Handwerksorganisation Forderungen und nimmt zu vorgesehenen Maßnahmen Stellung. Zu diesem Zweck unterhält sie enge Verbindungen mit den politischen Parteien, den Parlamenten in Bund, Ländern und Kommunen sowie den zuständigen Ministerien, die beteiligt sind an den öffentlichen Anhörungen und veröffentlicht Stellungnahmen und Empfehlungen. Die Handwerksorganisation – Ihre Interessenvertretung 95 Die Junioren des Handwerks Die Nachwuchsorganisation des Handwerks sind die Junioren des Handwerks. In vielen Landkreisen existiert diese Organisation, in der sich junge Führungskräfte des Handwerks bis zu einer Altersgrenze von 40 Jahren zusammengeschlossen haben. Neben der fachlichen und überfachlichen Weiterbildung durch Seminare, Vortragsveranstaltungen und Betriebsbesichtigungen bereiten sich die Junghandwerker auch auf die Übernahme von Ehrenämter in der Handwerksorganisation vor. Der Kontakt zu Handwerkskolleginnen und -kollegen, die auch erst seit kurzem selbstständig sind, und der Erfahrungsaustausch können Ihnen gerade in der Startphase sehr nützlich sein. Fragen Sie bei Ihrer Handwerkskammer oder bei Ihrer Kreishandwerkerschaft nach der Adresse der Nachwuchsorganisation. Eine Adressenliste finden Sie im Kapitel Handwerkskammer – Adressen. Die Unternehmerfrauen Handwerksbetriebe sind oft Familienbetriebe, d.h. meistens stehen beide Ehepartner an der Spitze eines Betriebes. In den Arbeitskreisen Unternehmerfrauen haben sich deshalb selbständige Handwerkerinnen und mitarbeitende Ehefrauen von Handwerkern zusammengeschlossen. Fragen der Betriebsorganisation, des Marketings und aktuelle Schwerpunktthemen werden behandelt. Großgeschrieben wird der praktische Erfahrungsaustausch, in Notfällen auch die gegenseitige Unterstützung. Informieren Sie sich doch beim nächsten Arbeitskreis in Ihrer Umgebung. Die Kontakte stellt gerne Ihre Kreishandwerkerschaft oder Ihre Handwerkskammer her. Eine Adressenliste finden Sie im Kapitel Handwerkskammer – Adressen. Junge Führungskräfte 96 Die Handwerksorganisation – Ihre Interessenvertretung Die Innung – ein wichtiger Partner Die Innung ist der freiwillige Zusammenschluss von selbständigen Handwerkern des gleichen Handwerks oder einander nahestehenden Handwerksberufen. Die Innung wird für einen bestimmten Bezirk, meist für einen oder mehrere Stadt- oder Landkreise, gegründet. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Innungen eines Stadtoder Landkreises bilden die Kreishandwerkerschaft. Die Kreishandwerkerschaft ist die Geschäftsstelle der Innungen und mit der Handwerkskammer die Vertretung des regionalen Handwerks. Welche Aufgaben hat die Innung? Die Innung vertritt die Interessen Ihres Handwerksberufs innerhalb und außerhalb der Handwerksorganisation erteilt ihren Mitgliedern arbeitsrechtliche und tarifrechtliche Auskünfte unterstützt die Lehrlingsausbildung und fördert die fachliche Fortbildung der Mitgliedsbetriebe und ihrer Arbeitnehmer wirkt über ihren Fachverband bei Tarifvereinbarungen mit betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Werbung vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und deren Kunden. Beratung Die in Landes- und Bundesfachverbänden zusammengefassten Innungen beschäftigen oft betriebswirtschaftliche und technische Berater, die Sie in allen betrieblichen und unternehmerischen Bereichen, besonders in berufsspezifischen Fragen, beraten können. Wie wird man Innungsmitglied? Probemitglied Informationen hierzu erhalten Sie bei jeder Innung sowie Landesfachorganisation und bei den Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern. Bei vielen Innungen gibt es „Schnupperangebote“, Sie können damit ohne Kosten und Verpflichtungen die Leistungen der Innung testen. Fachverband/Landesinnungsverband Fachverband Der Landesinnungsverband oder auch Fachverband ist der freiwillige Zusammenschluss der Fachinnungen in einem Bundesland. Er vertritt die Interessen des speziellen Handwerks und berät und betreut die angeschlossenen Innungen. Außerdem schließt der Landesinnungsverband/Fachverband Tarifverträge mit den Gewerkschaften ab.