Qualität der praktischen SchülerInnenausbildung in der
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Qualität der praktischen SchülerInnenausbildung in der
MASTERARBEIT Qualität der praktischen SchülerInnenausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege in der Steiermark Drei Jahre Praxisanleitung in der Steiermark - Eine empirische Darstellung der aktuellen Situation in der Steiermark eingereicht von Karoline Riedler, BSc. Mat. Nr.: 9313672 zur Erlangung des akademischen Grades Master of Science (MSc) an der Medizinische Universität Graz ausgeführt am Institut für Pflegewissenschaft unter der Anleitung von Betreuerinnen: Univ. Doz.in.Mag.a Dr.in Gabriele Sorgo Dr.in Mag.a Susanna Schaffer Ort, Datum: _______________________ EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst habe, andere als die angegebenen Quellen nicht verwendet habe und die den benutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe. Graz, am 10.10.2011 Karoline Riedler, BSc. DANKSAGUNGEN Ich bedanke mich bei allen fachkompetenten Personen, die es mir ermöglicht haben, diese Arbeit zu verfassen. Besonders bedanke ich mich bei Ackbar Eva, BSc., MSc., MPH, Mag.a Daniela Riedler, Univ. Doz.in.Mag.a Dr.in Gabriele Sorgo, Dr.in Mag.a Susanna Schaffer, Mag.a Daniela Schalk, Mag.a Hannelore Steininger und Frau Anneliese Kröpfl. Mein besonderer Dank gilt meiner Familie, insbesondere meinem Gatten Robert und meinen Töchtern Miriam und Valentina, die es vor Prüfungen und während der Abschlussphase nicht immer leicht mit mir hatten. Wesentlich zum Abschluss des Studiums beigetragen haben auch meine Freundinnen und Freunde, die stets motivierende Worte gefunden haben, die mir den Abschluss wesentlich erleichterten. INHALTSVERZEICHNIS I. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ...................................................................... I II. ABBILDUNGSVERZEICHNIS ....................................................................... II III. TABELLENVERZEICHNIS ........................................................................... IV IV. ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................. V V. ABSTRACT .................................................................................................. VI 1 EINLEITUNG ................................................................................................. 1 1.1 Problemdarstellung und Situationsbeschreibung in der Steiermark ............... 2 2 THEORETISCHER TEIL ............................................................................... 3 2.1 Die praktische Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege in Österreich und die gesetzlichen Grundlagen ................................................. 3 2.1.1 Offenes Curriculum für Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege ......... 4 2.1.2 Die zwei Lernorte und die Dauer der praktischen Ausbildung ..................... 8 2.1.3 Angeleitetes Praktikum und Klinischer Unterricht ...................................... 11 2.1.4 Praxisanleiter/in oder Mentor/in ................................................................. 12 2.1.5 Aufgaben und Qualitäten der MentorInnen und PraxisanleiterInnen ......... 14 2.2 Qualitätskriterien in der praktischen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung ............................................................................ 17 2.2.1 Qualität im Bildungsbereich ....................................................................... 17 2.2.2 Qualitätskriterien nach Donabedian (Struktur-, Ergebnis-, Prozessebene) 19 2.3 Fragestellung und Ziel der Arbeit ................................................................. 21 3 METHODE UND MATERIAL ....................................................................... 22 3.1 Design .......................................................................................................... 22 3.2 Planung und Durchführung der Untersuchung ............................................. 23 3.3 Instrument .................................................................................................... 23 3.3.1 Fragebogenerstellung ................................................................................ 24 3.3.2 Erhebungsinstrument ................................................................................. 25 3.3.3 Pretest ....................................................................................................... 26 3.3.4 Stichprobenbeschreibung .......................................................................... 27 3.3.5 Statistische Datenanalyse .......................................................................... 28 4 ERGEBNISDARSTELLUNG ....................................................................... 30 4.1 Beschreibung der Stichprobe ....................................................................... 30 4.1.1 Soziodemographische Daten der befragten Personen .............................. 31 4.2 Reliabilitätsprüfung des Forschungsinstruments.......................................... 33 4.3 Ergebnisse der sechs Kernkategorien ......................................................... 34 4.3.1 Ergebnisse aus der Kernkategorie „Ausbildungsverständnis“.................... 35 4.3.1.1 Ergebnisse auf Einzelitemebene der Kernkategorie 1 ............................. 37 4.3.2 Ergebnisse aus Kernkategorie „Spannungsfeld von Theorie und Praxis“ .. 39 4.3.2.1 Ergebnisse auf Einzelitemebene der Kernkategorie 2 ............................. 40 4.3.3 Ergebnisse aus der Kernkategorie“ Methodisch-didaktische Lernorganisation“ ....................................................................................... 42 4.3.3.1 Ergebnisse auf Einzelitemebene der Kernkategorie 3 ............................. 42 4.3.4 Ergebnisse aus der Kernkategorie „Beurteilung der Auszubildenden“ ....... 44 4.3.4.1 Ergebnisse auf Einzelitemebene der Kernkategorie 4 ............................. 45 4.3.5 Ergebnisse aus der Kernkategorie „Kommunikation und Kooperation“ ..... 47 4.3.5.1 Ergebnisse auf Einzelitemebene der Kernkategorie 5 ............................. 48 4.3.6 Ergebnisse aus der Kernkategorie „Rollen der an der Ausbildung Beteiligten“ ................................................................................................. 49 4.3.6.1 Ergebnisse auf Einzelitemebene der Kernkategorie 6 ............................. 50 4.4 Gesamteindruck der praktischen Ausbildung ............................................... 51 4.5 Zusammenfassung der Ergebnisse ............................................................. 52 5 DISKUSSION............................................................................................... 53 5.1 Potentiale und Defizite der praktischen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung unter PraxisanleiterInnen auf Ergebnisebene ..... 53 5.2 Potentiale und Defizite der praktischen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung unter PraxisanleiterInnen auf Strukturebene ...... 55 5.3 Potentiale und Defizite der praktischen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung unter PraxisanleiterInnen auf Prozessebene ...... 57 5.4 Kritische Reflexion zu Inhalt und Methode ................................................... 58 5.5 Implikationen für Theorie und Praxis ............................................................ 59 VI. LITERATURVERZEICHNIS......................................................................... VII VII. ANHANG I - KOMMENTARBAND ............................................................. XIV VIII. ANHANG II - FRAGEBOGEN ................................................................. XXVI I. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Abb. Abbildung ABJ Ausbildungsjahr BGBL Bundesgesetzblatt bzw. beziehungsweise d.h. das heißt etc. et cetera GuK-AV Ausbildungsverordnung für die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung GuKG Gesundheits- und Krankenpflegegesetz GuKP Gesundheits- und Krankenpflege GQG Bundesgesetz zur Qualität von Gesundheitsleistungen KAGes Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft mit beschränkter Haftung Kap. Kapitel LKH-Univ. Klinikum Graz Landeskrankenhaus Universitätsklinikum Graz lt. laut min. Minuten n.d. nicht datiert Nr. Nummer ÖBIG Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen RIS Rechtsinformationssystem Bundeskanzleramt S. Seite SPSS IBM Statistical Package fort he Social Sciences Tab. Tabelle WHO World Health Organisation z.B. zum Beispiel i II. ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 1: Handlungshierarchie nach Olbrich (Olbrich1999, S 58.) .......................... 7 Abb. 2: Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität ............................................... 19 Abb. 3: Beispielitem mit Antwortmöglichkeiten .................................................. 26 Abb. 4: Geschlechterverteilung .......................................................................... 31 Abb. 5: Höchster Schulabschluss der untersuchten Personen .......................... 32 Abb. 6: Verteilung in Ausbildungsjahren ............................................................ 32 Abb. 7: Berufserfahrung ..................................................................................... 33 Abb. 8: Mittelwerte der Kernkategorien .............................................................. 35 Abb. 9: Mittelwerte der einzelnen Items in der Kategorie „Ausbildungsverständnis“ ...................................................................... 36 Abb. 10: Lernfördernde Umgebung der Praktikumsstellen .................................. 37 Abb. 11: Bestimmung der PraxisanleiterInnen ..................................................... 37 Abb. 12: Abstimmung der Dienstpläne zwischen Auszubildenden und PraxisanleiterInnen ................................................................................ 38 Abb. 13: Freiräume für Lernsituationen................................................................ 38 Abb. 14: Mittelwerte der einzelnen Items in der Kategorie „Spannungsfeld von Theorie und Praxis“ ............................................................................... 39 Abb. 15: Sicherheit im Üben ................................................................................ 40 Abb. 16: Abgesprochene Praktikumsziele ........................................................... 41 Abb. 17: Mittelwerte der einzelnen Items in der Kategorie „Methodisch-didaktische Lernorganisation“ ................................................................................... 42 Abb. 18: Auszubildende können unter PraxisanleiterInnen in realen Pflegesituationen lernen ........................................................................ 43 Abb. 19: Auszubildende erleben die Anleitung durch PraxisanleiterInnen angenehm.............................................................................................. 44 Abb. 20: Mittelwerte der einzelnen Items in der Kategorie „Beurteilung der Auszubildenden“ .................................................................................... 44 Abb. 21: Beurteilungen basieren auf den Einschätzungen über einen längeren Zeitraum ................................................................................................ 45 Abb. 22: Bei den Beurteilungen spielt Sympathie eine wesentliche Rolle ............ 46 Abb. 23: Anpassung in der Praxis, um eine gute Beurteilung zu erhalten ........... 47 ii Abb. 24: Mittelwerte der einzelnen Items in der Kategorie „Kommunikation und Kooperation“ .......................................................................................... 47 Abb. 25: Austauschkontinuum zwischen den Lernorten Schule und Praxis ......... 48 Abb. 26: Neuester Stand des Pflegewissens ....................................................... 49 Abb. 27: Mittelwerte der einzelnen Items in der Kategorie „Rollen der an der Ausbildung Beteiligten“ .......................................................................... 49 Abb. 28: Auszubildende erleben sich im Praktikum als Arbeitskraft .................... 50 Abb. 29: Festlegung der Praktikumsziele im Rahmen des Erstgesprächs ........... 51 Abb. 30: Gesamteindruck der praktischen Ausbildung ........................................ 51 iii III. TABELLENVERZEICHNIS Tab. 1: Übersicht über die praktische Ausbildung lt. GuK-AV (1999), §18 (1) ..... 3 Tab. 2: Gegenüberstellung von Pflegekompetenz- und Kompetenzerwerbstufen in Anlehnung an ÖBIG (ÖBIG 2003, S.34) .............................................. 6 Tab. 3: Geschlechterverteilung der untersuchten Personen .............................. 31 Tab. 4: Altersverteilung der untersuchten Personen .......................................... 31 Tab. 5: Cronbach‘s Alpha-Koeffizienten ............................................................ 33 Tab. 6: Übersicht über die Mittelwerte der sechs Kernkategorien...................... 35 iv IV. ZUSAMMENFASSUNG Die Qualität im gesamten Gesundheitswesen hängt im Wesentlichen auch von der Qualität der praktischen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung ab. Nur wer während der Ausbildung adäquat auf die Anforderungen in der Praxis vorbereitet wird, kann im Berufsleben als kompetente diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson den komplexen Anforderungen im Berufsalltag gerecht werden. Um die vieldiskutierte Kluft zwischen Theorievermittlung am Lernort Schule und der Praxis zu minimieren, sind schon viele Maßnahmen ergriffen worden. Eine Maßnahme ist die Einführung der PraxisanleiterInnen am Lernort Praktikumsstelle. Die Steiermark verfügt erst seit 2008 über ausgebildete PraxisanleiterInnen. In vorliegender Arbeit werden nun anhand einer Ist-Analyse an Auszubildenden im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege mittels eines standardisierten Fragebogens Erkenntnisse auf Prozess-, Struktur-, und Ergebnisebene gewonnen. Die Untersuchung wird an der Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am LKH Universitätsklinikum Graz an Auszubildenden im zweiten und dritten Ausbildungsjahr durchgeführt. Dabei kann anhand der Daten von 184 SchülerInnen folgendes Ergebnis abgeleitet werden: Auf der Ergebnisebene ist ersichtlich, dass der Einsatz der PraxisanleiterInnen insgesamt positiv von den Auszubildenden bewertet wird. Durch das Üben und Umsetzen von theoretischen Grundlagen in einem geschützten Rahmen unter Anwesenheit von PraxisanleiterInnen ist es möglich, Sicherheit im Handeln zu erlangen. Als Schwäche auf der Ergebnisebene zeigt sich, dass Auszubildende noch immer als zusätzliche Arbeitskraft gesehen werden, was eine Störung im Lernprozess zur Folge hat. Auf der Strukturebene ergibt sich aber, dass insgesamt 96,8% der Befragten ihre Praktikumsstellen als lernfördernde Umgebung sehen. Lediglich die Vernetzung der Dienstpläne zwischen Auszubildenden und PraxisanleiterInnen erscheint als großer Problempunkt. Auf der Prozessebene ergibt sich, dass der Austausch zwischen PraxisanleiterInnen und Schule für Gesundheits- und Krankenpflege nicht gegeben ist. Hier ist es ebenfalls wichtig, durch gezielte Maßnahmen anzusetzen, um Theorie und Praxis besser zu verbinden. v V. ABSTRACT The quality of the health care system depends on the quality of the practical training in nursing education. Only if the students are well prepared during their training for the demands of the job, can they later competently manage the complex requirements of the everyday working life of registered nurses. To close the often discussed gap between theory taught in school and the practical training, many procedures have been introduced. One action was the introduction of mentors at the practical placement for nursing students. Since 2008, Styria has trained mentors; therefore, it was possible to collect data from nursing students, through a standardised questionnaire about the current level of the process, structure and results. The analysis was done with nursing students in their second and third year of training at the School for Training in General Nursing and Health Care at the LKH-University Clinic Graz. In this study, data from 184 students showed the following result. It was evident in the result level, that mentors in the practical placement were generally positively assessed by the students. Through practice and implementation of theoretical basics in a protected framework under supervision of the mentors, it was possible to gain security in the practical work. The use of nursing students as additional staff on the ward was seen as a disturbance of the learning process, which is a weak point on the result level. The results on the structural level showed that 96,8% of the interviewees saw their practical placement as an enhanced learning environment. Only the matching of the work schedule of trainees and the mentors was seen as problematical. This matter can be seen as a field for action. The results on the process level show, that the communication between the mentors and the School for Training in General Nursing and Health Care does not exist. Also in this matter, it is important that specific actions are taken to better connect theory and practice. vi 1 EINLEITUNG Die Gesundheits- und Krankenpflege ist in Österreich seit geraumer Zeit einem tiefgreifenden Wandel unterworfen. Die Tätigkeitsbereiche der Gesundheits- und Krankenpflegepersonen werden immer umfangreicher und somit auch das Streben nach Professionalisierung im Pflegebereich. Durch den demografischen Wandel gibt es immer mehr ältere und damit pflegebedürftige Personen. Ebenso durch die zahlreichen Ausbildungsreformen (Kemetmüller 2005, Medizinische Universität Graz 2011), die es mit sich bringen, gezieltere und qualitativ hochwertige Ausbildungen zu gewährleisten, ist es wichtig, einen Blick auf die derzeitige Situation in der praktischen Ausbildung in der Steiermark zu richten. In Österreich erfolgt die Krankenpflegeperson nach Ausbildung zu der diplomierten Gesundheits- Gesundheits- und und Krankenpflege- ausbildungsverordnung (GuK-AV 1999) im Rahmen des dualen Bildungssystems. Das bedeutet, dass der theoretische Unterricht an der Schule für Gesundheitsund Krankenpflege erfolgt, die praktische Ausbildung findet in verschiedensten Pflegeeinrichtungen (im extra- oder intramuralen Bereich) statt. Dadurch sollen Pflegende berufliche Handlungskompetenz erwerben. Die praktische Anleitung der Auszubildenden erfolgt, wie in §14 (11) GuKG (1997) verankert, durch Pflegepersonen im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (RIS 2011). Im Idealfall erfolgt die praktische Unterweisung an der Praktikumsstelle durch eine/n Praxisanleiter/in. Diese in der Steiermark „neue“ ExpertInnengruppe stellt eine wichtige Personengruppe dar, die einerseits helfen soll, die TheoriePraxis-Kluft zu schließen, andererseits den Auszubildenden auch einen Zugang zum professionellen Wissen im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege zu gewährleisten. Ihnen wird durch die SchülerInnenausbildung eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe zuteil, die durch verschiedenste Ursachen sicher nicht immer einfach zu bewältigen ist (Roes 2004, Spouse 2001). Da sich die Problematik des Wissenstransfers wie ein roter Faden durch die Gesundheits- und Krankenpflege und dadurch auch durch das gesamte Gesundheitssystem zieht, soll anhand der vorliegenden Arbeit dazu beigetragen werden, den momentanen Ist-Stand der Qualität der praktischen Gesundheitsund Krankenpflegeausbildung in der Steiermark darzustellen. 1 1.1 Problemdarstellung und Situationsbeschreibung in der Steiermark Aufgrund der veränderten Anforderungen und des immer fortschreitenden Wissenszuwachses ist es notwendig geworden, das Wissen, das in der Theorie am Lernort Schule vermittelt wird, auch in der Praxis anhand wissenschaftlich fundierter Grundlagen anzuwenden. Das Problem des Wissenstransfers beschäftigt schon seit Jahren ExpertInnen und WissenschaftlerInnen. Bisher angeeignetes Wissen und Erfahrungswissen reichen längst nicht mehr aus, die Auszubildenden optimal auf ihren späteren Berufsweg vorbereiten zu können. Sehr oft ist das Wissen unter den diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen auch vorhanden (durch Fort- und Weiterbildungen), kann aber in der Praxis nicht umgesetzt werden. Görres (2002) nennt eine Vielzahl an Faktoren, die es Pflegenden oft nicht möglich machen, neues Wissen in den Praxisalltag einfließen zu lassen. Diese sogenannte kognitive und strukturelle Dissonanz stellt für Pflegende eine belastende Situation dar. Darum ist es wichtig, geeignete Gesundheits- und Krankenpflegepersonen im Stationsalltag zur Verfügung zu haben, die einerseits auf dem neuesten Stand des aktuellen Pflegewissens sind, andererseits den Auszubildenden durch pädagogischdidaktische Zusatzqualifikation die Möglichkeit bieten, ihr am Lernort Schule erworbenes Wissen unter Anleitung in der Praxis anzuwenden und vertiefen zu können (Quernheim 2009). Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Wien, wo PraxisanleiterInnen im Rahmen eines WHO Modellprojektes (1996) bereits 1995 in die Pflegepraxis implementiert worden sind, liegt die Steiermark mit dem Ausbildungsstart ab Februar 2008 für PraxisanleiterInnen deutlich zurück (Steininger 2009). „Praxisanleitung“ Nachdem nach §64 derzeit GuKG drei (1997) Jahrgänge absolviert die Weiterbildung haben und die TeilnehmerInnenanzahl auf maximal 24 Personen beschränkt ist, ist davon auszugehen, dass in der Steiermark in diversen Einrichtungen etwa 70 diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen als Pflegepersonen mit der Zusatzbezeichnung PraxisanleiterIn agieren. Allein am Universitätsklinikum Graz arbeiten aktuell an die 30 ausgebildete PraxisanleiterInnen (Kröpfl 2011). Nach drei Jahren Praxisanleitung sollte es möglich sein, erste Resultate in der Qualität der Praxisanleitung der SchülerInnen ableiten zu können. 2 2 THEORETISCHER TEIL Im vorliegenden Kapitel werden die theoretischen Grundlagen der Untersuchung erläutert. Um sich ein Bild über die praktische SchülerInnenausbildung im gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege machen zu können, werden gesetzliche Grundlagen, die Aufgaben der PraxisanleiterInnen und die Qualitätsdimensionen, auf denen der standardisierte Fragebogen aufgebaut ist, näher dargestellt. 2.1 Die praktische Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege in Österreich und die gesetzlichen Grundlagen In Österreich erstreckt sich die Ausbildung im gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege über drei Jahre. Laut Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung (1999), §1 sind mindestens 4600 Stunden an theoretischer und praktischer Ausbildung zu absolvieren. Mindestens 2480 Stunden sind davon laut GuK-AV (1999), §18 (1) an praktischer Ausbildung nachzuweisen. Die Unterteilung der Fachbereiche und die geforderte Stundenanzahl gliedern sich wie folgt: Tab. 1: Übersicht über die praktische Ausbildung lt. GuK-AV (1999), §18 (1) Fachbereich Stundenanzahl Akutpflege im operativen Fachbereich 600 Akutpflege im konservativen Fachbereich 600 Langzeitpflege/rehabilitative Pflege 400 Extramurale Pflege /Beratung und Betreuung 160 Wahlpraktikum nach Wahl des/r Schülers/in 200 Praktikum nach Wahl der Schule 360 Diplomprüfungsbezogenes Praktikum 160 Gesamt 2480 Die GuK-AV (1999) sieht in §19 (2) vor, dass 2% der vorgesehenen Praktikumsstunden unter Anleitung von LehrerInnen für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen. Da es sich umgerechnet nur um 50 Stunden handelt, die unter Anleitung der Lehrpersonen erfolgen, ist das im Gegensatz zu den übrigen 3 Praktikumsstunden eine geringe Anzahl. Einerseits tragen die 50 Stunden zur Qualitätssicherung im Rahmen des Lernerfolges bei, andererseits wird auch LehrerInnen für Gesundheits- und Krankenpflege die Möglichkeit geboten, in der Praxis zu arbeiten. Den restlichen Anteil der fachpraktischen Ausbildung von SchülerInnen übernehmen überwiegend diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen an den einzelnen Praktikumsstellen (GuKG 1997 §6 (2)). Daneben übernimmt das diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonal auch die Anleitung von TeilnehmerInnen der Sonderausbildungen, NostrifikantInnen und die Einführung neuer MitarbeiterInnen (Schiner 2003). 2.1.1 Offenes Curriculum für Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege Bedingt durch den Paradigmenwechsel in der Pflege, der es nach sich zieht, dass aus dem „medizinischen Assistenzberuf“, begründet auf dem GuKG (1997), eine eigenständige Profession mit eigenständigem Handlungsrahmen wurde, ergab sich auch die Forderung nach einem neuen Curriculum. Das Curriculum des ÖBIG (2003) wurde in unterschiedlichen Arbeitsteams und mit Vertretern aus Theorie und Praxis in der Gesundheits- und Krankenpflege entwickelt. Dabei erheben die AutorInnen keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die Entwicklung eines Curriculums einem Prozess unterliegt, der nie abgeschlossen sein kann (ÖBIG 2003). Einer schriftlichen Befragung aller Zielgruppen des Curriculums zufolge, sollte es sich hierbei um ein offenes Curriculum handeln, dass einerseits einen Orientierungsrahmen für didaktische Grundsätze vorgibt, andererseits sollte es genug Freiräume für alle an der Ausbildung Beteiligten geben, um den Lehr- und Lernprozess mitgestalten zu können. Diesem Wunsch wurde Folge geleistet und somit entstand in den Jahren von 1997-2004 das aktuelle Curriculum. Dem Curriculum liegt kein Pflegemodell zugrunde. Den grundlegenden Rahmen des offenen Curriculums bilden die Pflegekompetenzstufen nach Patricia Benner und die Kompetenzerwerbsstufen nach Olbrich. Obwohl es sich hierbei um den situativen Kompetenzerwerb in der Pflegepraxis handelt, hat das Team der CurriculumsautorInnen sich entschlossen, diesen Ansatz aufzugreifen, und auf die Lernzielaxiome zu übertragen (ÖBIG 2003). 4 Um sich ein Bild über die Kompetenzerwerbstufen nach Benner zu machen, wie sie im Curriculum nach ÖBIG herangezogen wurden, werden diese hier kurz skizziert: Stufe 1: Neuling Von einem Neuling spricht Benner (2000) bei AnfängerInnen, die keine Erfahrungen mit Situationen haben, in denen sie aktiv werden können. Für AnfängerInnen ist es wichtig, nach Regeln arbeiten zu können, um einen Bezugsrahmen für das in der Theorie Gelernte und dessen praktische Umsetzung bilden zu können. Ein Neuling ist dementsprechend ein/e Schüler/in im ersten Praktikum, welches am Ende des zweiten Ausbildungsjahres nach 8 Monaten theoretischen Unterrichts absolviert werden kann. Stufe 2: Fortgeschrittene Anfängerin/fortgeschrittener Anfänger Hierzu bedarf es gewisser Vorerfahrung, die man eventuell schon in einem vorangegangenen Praktikum gesammelt hat. Fortgeschrittenen AnfängerInnen sollen Richtlinien als Orientierungshilfen angeboten werden. Dazu, meint Benner, ist es wichtig, noch keine Prioritäten zu setzen, sondern jede Situation in Form von Check-Listen abzuarbeiten (Benner 2000). Von fortgeschrittenen AnfängerInnen kann man bei SchülerInnen im 3. ABJ. sprechen. Stufe 3. Kompetente Pflegende Von kompetent Pflegenden spricht man nach Benner (2000), wenn sie zwei bis drei Jahre im selben Berufsfeld aktiv tätig sind und längerfristige Ziele entwickeln. Sie haben eine Übersicht über ihr Arbeitsfeld gewonnen und können Prioritäten setzen. Lediglich an der Geschwindigkeit der Arbeitsverrichtungen und der Flexibilität in der Aufgabenreihenfolge sind sie noch von erfahrenen Pflegenden zu unterscheiden. 5 Stufe 4: Erfahrene Pflegende Befindet man sich auf der Stufe der erfahrenen Pflegenden werden Situationen als Ganzes und nicht mehr in Teilaspekten erfasst. Situationen müssen nicht mehr durchgedacht werden, sondern aufgrund früherer Erfahrungen erfasst (Erfahrungslernen). Sie zeichnen sich auch dadurch aus, dass sie eine umfassende Sichtweise auf eine gegebene Situation einnehmen können. Dadurch ist es Pflegenden möglich, Entscheidungen leichter treffen zu können, beziehungsweise Vorgehensweisen zu priorisieren. Von erfahrenen Pflegenden spricht Benner (2000) nach drei bis fünf Jahren Berufserfahrung. Stufe 5: Pflegeexpertin/Pflegeexperte PflegeexpertInnen können aufgrund ihrer Erfahrung für jede Situation eine angemessene Handlung ableiten. Situationen können intuitiv erfasst werden und die Problemlösung ohne Zeitverschwendung herbeigeführt werden. Lediglich bei unbekannten Gegebenheiten muss auf analytische Problemlösungsstrategien zurückgegriffen werden. Außerdem können sie KollegInnen beratend zur Seite stehen. Nach Benner (2000) sollten PflegeexpertInnen „den Blick fürs Machbare“ haben. Dieser Blick stellt die wichtigste Unterscheidung zu den erfahrenen Pflegenden dar. Nicht alle Pflegenden erreichen die Stufe der PflegeexpertInnen. Nach Benner (2000) kann eine „frisch diplomierte“ Gesundheits- und Krankenpflegeperson nur als „Fortgeschrittene/r Anfänger/in“ gewertet werden. Dadurch wird bei der Festlegung der Praktikumsziele im Curriculum die Stufe 2 nach Benner in „Fortgeschrittener Anfänger“ und „Fortgeschrittener“ geteilt (ÖBIG 2003): Tab. 2: Gegenüberstellung von Pflegekompetenz- und Kompetenzerwerbstufen in Anlehnung an ÖBIG (ÖBIG 2003, S.34) STUFEN: BENNER (1994): ÖBIG (1999): I Neuling Anfänger II Fortgeschrittener Anfänger Fortgeschrittener Anfänger III Kompetent Pflegende Fortgeschrittener 6 Olbrichs Beschreibung (1999), die die zweite Säule des theoretischen Hintergrunds des Curriculums darstellt, hat die Kompetenzerwerbsstufen in vier Hierarchiestufen aufgeteilt. aktiv-ethisch reflektierend situativ-beurteilend regelgeleitet Abb. 1: Handlungshierarchie nach Olbrich (Olbrich1999, S 58.) Nach Olbrich (1999) beginnt die Hierarchie des Kompetenzerwerbs erst mit dem regelgeleiteten Handeln, das bei Benner eine/n fortgeschrittene/n Anfänger/in voraussetzt. Wissen kann auf der methodisch handelnden Ebene angewandt werden. Erst durch Erfahrung wird das Handeln sicher und korrekt (Olbrich 1999). Die situativ-beurteilende Hierarchiestufe erreicht man als Pflegeperson erst, wenn man einerseits die Individualität der PatientInnen in seinem ganzen Umfeld erkennt und andererseits geplant, gezielt einfühlend auf der kognitiven und emotionalen Ebene Maßnahmen ableiten kann. Darüber hinaus geht nach Olbrich die situativ-beurteilende Stufe in eine reflektierende Kompetenzstufe über, wenn man als Pflegende/r gelernt hat, das Pflegegeschehen in seiner Gesamtheit wahrzunehmen und zu hinterfragen. Außerdem sollte man sich in dieser Stufe mit seiner eigenen Person in selbstreflexiver Weise auseinandergesetzt haben, damit man sich selbst in das Pflegegeschehen miteinbringen kann (Olbrich 1999). Die aktiv-ethische Kompetenzerwerbsstufe stellt die höchste zu erreichende dar. Diese Dimension ist mit der des/r Pflegeexperten/in zu vergleichen. Diese Stufe erreicht man laut Olbrich (1999) erst, wenn man über Kompetenzen verfügt, die ein bewusstes Aufgreifen von Werten in Aktivitäten miteinbezieht. Hier ist es wichtig, als Person so stark zu sein, dass Werte in Aktionen auch außerhalb der täglichen Routine ausgedrückt werden können und PatientInnen zu sichtbarer Hilfe kommen. 7 Um der Theorie-Praxis-Kluft entgegenwirken zu können, sollte in einzelnen Ausbildungsprogrammen Theorie und Praxis miteinander abgestimmt werden. Aus diesem Grund wurde in einem Teil des Curriculums ein Praxiskatalog eingebunden. Dieser Praxiskatalog soll einen Anhaltspunkt liefern, welche Fähigkeiten, Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen am Ende der Ausbildung vom Auszubildenden erwartet werden können. Der Praxiskatalog gliedert sich in folgende Bereiche (ÖBIG 2003, S.47): I. Grundlegende Pflegefertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen II. Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen in den Dimensionen pflegerischen Handelns III. Pflegefertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen im Zusammenhang mit Diagnostik und Theorie IV. Glossar 2.1.2 Die zwei Lernorte und die Dauer der praktischen Ausbildung Da es sich bei der Ausbildung zum gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege um eine duale Ausbildung handelt, findet zum einen die theoretische Wissensvermittlung am Lernort Schule statt, zum anderen erlernen SchülerInnen ihre praktischen Fertigkeiten an unterschiedlichen extra- und intramuralen Einrichtungen. Praktika müssen, wie schon in Kapitel 2.1. erwähnt, in folgenden Fachbereichen absolviert werden: operativer und konservativer Fachbereich, Langzeitbereich und Extramuralbereich. Im GuKG (1997) §49 (2) ist verankert, dass Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege nur an oder in Verbindung mit Krankenanstalten errichtet werden dürfen, die die praktische Unterweisung in allen geforderten Fachabteilungen anbieten können. Dabei sind die DirektorInnen der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege für die Auswahl der Ausbildungseinrichtungen und der Praktikumsstellen zuständig. Ebenso obliegen ihnen die Kontrolle und Sicherung der Ausbildungsqualität, sowie die Planung, die Koordination und die Organisation der gesamten Ausbildung (ÖGKV 2001). 8 Um den Ausbildungserfolg zu gewährleisten, sind von den vorher genannten Praktikumsbereichen gewisse Qualitätskriterien zu erfüllen. Alle Fachkräfte arbeiten nach vorhandenen Pflegestandards und aktuellen Hygienevorschriften. Die Pflege der PatientInnen hat aufgrund fachlicher und wissenschaftlicher Erkenntnis und Erfahrung zu erfolgen. Die individuellen und fachspezifischen Ausbildungsziele sind der Praktikumsstelle bekannt und es ist nach den gesetzlichen Grundlagen der Gesundheits- und Krankenpflege in der Ausbildung vorzugehen (ÖGKV 2001). Die Auszubildenden sollen beim Erreichen ihrer Lernziele unterstützt werden und nur zu Tätigkeiten eingesetzt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausbildung zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson stehen. Der §18 (5) der GuK-AV (1999) besagt, dass ein Praktikum frühestens zwei Monate nach Beginn der Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen darf. An der Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege des Landes Steiermark am LKH-Univ. Klinikum Graz werden Auszubildende erst nach Vollendung der gesamten theoretischen Ausbildung des ersten Ausbildungsjahres (ABJ) ins Praktikum entsandt. Pro Praktikum liegt die Mindeststundenanzahl bei 160 Stunden, wobei eine Ausbildungsstunde im Rahmen der praktischen Ausbildung 60 Minuten dauert. Erst nach 160 Stunden praktischer Ausbildung ist es möglich, die/den Auszubildende/n zu beurteilen. In der Praxis werden mehr als vier Wochen pro Praktikumsstelle eingeplant, damit bei unerwarteten Ausfällen, wie zum Beispiel Krankenstände, trotzdem eine Beurteilung erfolgen kann. Die Beurteilung muss mindestens mit „bestanden“ abschließen, damit das Praktikum als positiv absolviert gewertet werden kann. Wird ein Praktikum seitens der Praxisstelle mit „nicht bestanden“ beurteilt, muss es an einer anderen Stelle zeitgerecht wiederholt werden (GuK-AV 1999). Die wöchentliche Arbeitszeit in der theoretischen und praktischen Ausbildung darf nicht über 40 Wochenstunden hinausgehen, da die Tagesarbeitszeit gemäß Jugendschutzgesetz einzuhalten ist und viele Auszubildende während ihrer Ausbildungszeit noch dem Jugendschutzgesetz unterliegen. In den allen steirischen Schulen für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege des Landes 9 Steiermark gibt es die Regelung, dass SchülerInnen im ersten und zweiten ABJ Montag bis Freitag zu je acht Stunden Arbeitszeit an ihren Praktikumsstellen eingeteilt werden. Im dritten Ausbildungsjahr werden SchülerInnen in die Stationsdienstpläne integriert, somit können sie auch, wie es die GuK-AV (1999) §20 (1) vorsieht, zu Nachtdiensten herangezogen werden (sofern sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben). Es dürfen keine Nachtdienste hintereinander absolviert werden und es muss den Auszubildenden anschließend eine Ruhezeit von 12 Stunden gewährt werden. Mit maximal 30 Nachtdiensten während des dritten Ausbildungsjahres ist die Anzahl lt. GuK-AV (1999) nach oben begrenzt (GuK-AV 1999). In der praktischen Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sieht die GuK-AV (1999) §3 folgende didaktische Grundsätze vor. Diese bilden für Lehrpersonen für Gesundheits- und Krankenpflege und Pflegefachkräfte an den Praktikumsstellen eine Richtlinie. Diejenigen, die für die praktische Ausbildung die größte Relevanz haben, sollen hier aufgegriffen werden: 1. „Dem Unterricht sind die Prinzipien der Methodenvielfalt, der Lebensnähe, der Anschaulichkeit, der Schülerselbsttätigkeit und -selbstverantwortung zugrunde zu legen, wobei dem Erarbeiten und Verstehen von grundlegenden Lehrinhalten gegenüber einer vielfältigen oberflächlichen Wissensvermittlung der Vorzug zu geben ist.“ 2. „Die Schüler sind zu einem partnerschaftlichen, verantwortungsvollen Umgang miteinander anzuhalten, um sie zu einem ebensolchen Umgang mit anderen Menschen unter Beachtung der Gleichstellung von Mann und Frau zu befähigen.“ 3. „Aus der Struktur des Berufsfeldes auftretende Spannungen und Widerstände sind aufzuzeigen, um die Schüler bei der konstruktiven Bewältigung beruflicher Belastungen zu unterstützen.“ 4. „In der praktischen Ausbildung ist den Schülern Gelegenheit zu geben, Kontinuität und Erfolg ihrer Pflege und Betreuung zu erleben, wobei eine positive Verarbeitung der Erlebnisse in der Praxis im Rahmen von Gesprächsführung und Praxisreflexion zu ermöglichen ist.“ (GuK-AV 1999, §3) 10 Wichtig ist, dass die Lernorte Schule und Praxis eine enge inhaltliche und organisatorische Kooperation eingehen. Ideal wäre die Einführung eines dritten Lernortes, wo der Transfer von theoretischem Wissen durch Reflexion und Verbalisierung in realitätsnahen Handlungssituationen unterstützt wird (SchewiorPopp 2011). 2.1.3 Angeleitetes Praktikum und Klinischer Unterricht Als Klinischer Unterricht gilt nach ÖGKV (2001) eine Lernsituation, in der der/die Auszubildende die Umsetzung der theoretischen Kenntnisse in der praktischen Arbeit schrittweise einübt. Hier sollten auch individuelle Lernsituationen zur Förderung der persönlichen und sozialen Kompetenzen der SchülerInnen geschaffen werden. Der Klinische Unterricht sollte nach pädagogisch- didaktischen Lernzielen einer orientierten Planung und Organisation, eine Anleitung im Zuge der Begleitung der Auszubildenden in realen Pflegsituationen mit anschließender Reflexion und Evaluation gestaltet werden. Nach Mensdorf (2002) ist es wichtig, im Anschluss an das angeleitete Praktikum eine Nachbesprechung im Sinne einer Evaluation durchzuführen, da sich damit feststellen lässt, ob die geforderten Lernziele erreicht wurden. Damit sollte das angeleitete Praktikum ein Bindeglied zwischen Theorie und Praxis darstellen. Für Keppler (1992) stellen die beiden Begriffe „Angeleitetes Praktikum“ und „Klinischer Unterricht“ zwei unterschiedliche Lernvorgänge dar. Beide Lernvorgänge sollen Handlungskompetenz in Realsituationen vermitteln. Der Unterschied besteht darin, dass die praktische Anleitung (=Angeleitetes Praktikum) unter Anleitung eines/r Mentors/in erfolgt, der Klinische Unterricht wird von einer Lehrperson für Gesundheits- und Krankenpflege gemeinsam mit dem/r Auszubildenden an der Praktikumsstelle abgehalten. In Österreich wurde erst mit Einführung des GuK-AV (1999) der Tätigkeitsbereich des angeleiteten Praktikums durch LehrerInnen für Gesundheits- und Krankenpflege eingeführt. Nach GuK-AV (1999) §19 (2) haben 2% der gesamten praktischen Ausbildung unter der Anleitung einer Lehrperson für Gesundheits- und Krankenpflege zu erfolgen. 11 Frauenlob (2003) kommt in ihrer Studie zu dem Schluss, dass es schwer möglich ist, in zwei unterschiedlichen Arbeitsfeldern professionell tätig sein zu können. Zumal nach Benner (2000) kaum eine Lehrerperson für Gesundheits- und Krankenpflege den ExpertInnenstatus erreicht, da die Vorrausetzungen zur Aufnahme für die Sonderausbildung für Lehraufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege nur eine zweijährige Berufspraxis voraussetzt (Ausbildungsinformation für Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegepersonen Weiterbildung Praxisanleitung 2012). Demnach befinden sich nach Benner (2000) die meisten LehrerInnen für Gesundheits- und Krankenpflege auf dem Level der „Kompetenten Pflegenden“. Zu erwarten wäre von Lehrpersonen aber die Stufe des/r Pflegeexperten/in. Dazu kommt noch, dass nach dem Berufswechsel von der Praxis in die Pflegeausbildung die Kompetenzstufe des Neulings vorliegt, da sie als „JunglehrerInnen“ oft mit einem neuen klinischen Fach konfrontiert werden (Frauenlob 2003). Positiv ist aber sicher anzumerken, dass das angeleitete Praktikum ein Bindeglied zwischen Schule und Praktikumsstelle bildet, dass die Handlungskompetenz der Lehrpersonen für Gesundheits- und Krankenpflege nicht angezweifelt wird und diese am aktuellen Stand der Pflegepraxis sind. Im Pflegebericht des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (2006) geben 41% der LehrerInnen für Gesundheits- und Krankenpflege an, dass sie den Klinischen Unterricht aufgrund von mangelnden Zeitressourcen an PraxisanleiterInnen übertragen würden. Dies ist aber aus gesetzlichen Bestimmungen nach GuK-AV (1999) nicht möglich. 2.1.4 Praxisanleiter/in oder Mentor/in Um die Kluft zwischen Theorie und Praxis ein wenig zu minimieren und eine weitere Schnittstelle zwischen den Lernorten Schule und Praktikumsstelle zu schaffen, wurde eine Expertengruppe eingeführt, die den Auszubildenden an Ihren Praktikumsstellen unterstützend und anleitend zur Seite stehen sollen. Henke (2001) fordert, dass die PraktikerInnen die Sprache der Wissenschaft erlernen sollen und die TheoretikerInnen sich die Sprache der PraktikerInnen aneignen sollten. 12 Die Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis sollen die PraxisanleiterInnen oder MentorInnen darstellen. Beim Versuch die beiden Begriffe zu differenzieren, kommt man bei einer Literaturanalyse zu dem Ergebnis, dass die Begriffe PraxisanleiterInnen, PraxisbegleiterInnen, MentorInnen und auch AnleiterInnen synonym verwendet werden (Roes 2004, Denzel 2003, Ewers 2001). Sie haben aber ein gemeinsames Ziel, nämlich Auszubildende in den Stationsalltag einzuführen, sie anzuleiten, Lernziele unter Einbezug des Curriculums zu formulieren und ihre Erreichung voranzutreiben. Sie sind die Bezugsperson für die SchülerInnen während des Praktikumseinsatzes und sie fungieren auch als Bindeglied zwischen Schule und Praktikumsstelle. In der österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung wird kein Unterschied zwischen den Begriffen MentorInnen und PraxisanleiterInnen gemacht, da sie auch keine ausgewiesene Funktionsstelle innehaben. Sehr viele PraxisanleiterInnen haben auch eine Weiterbildung absolviert. Da aber gesetzlich verankerte Rahmenbedingungen gänzlich fehlen, gibt es keine Vorgaben über den genauen Inhalt und die Dauer der Ausbildung. Exemplarisch sollen an dieser Stelle zwei Einrichtungen skizziert werden, die eine Weiterbildung zum/r Praxisanleiter/in anbieten. Zum einen die Ausbildung in der Krankenanstalt Rudolfstiftung der Stadt Wien, die im Rahmen des Wiener WHO-Modellprojektes „Gesundheit und Krankenhaus“ bereits seit 1996 PraxisanleiterInnen im stationären Bereich einsetzt (Wiener WHO Modellprojekt 1996). Zum anderen soll die PraxisanleiterInnenausbildung in der Steiermark näher erläutert werden, da die aktuelle Situation in der Steiermark dargestellt werden soll. In Wien, wie auch in Graz wird die Ausbildung in Form einer „Dislozierung“ angeboten. Das heißt, dass zentral berufsbegleitend die diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen auch aus Gemeindespitälern innerhalb eines Jahres zur/m Praxisanleiter/in ausgebildet werden und dort auch als Praxisanleiter/in fungieren. Am LKH Univ. Klinikum Graz wird die Weiterbildung zum/r Praxisanleiter/in nach §64 GuKG (1997) berufsbegleitend innerhalb von 10 Monaten angeboten. In dieser Zeit sind 220 Stunden an theoretischem Unterricht zu absolvieren, der die Fächer pädagogische Psychologie, Kommunikation und 13 Konfliktmanagement, allgemeine und angewandte Berufspädagogik, Moderationsund Präsentationstechnik, Gestaltung von Unterrichten im Rahmen der Tätigkeitsbereiche, Gesundheitsförderung, fachliche Rechtskunde, Berufskunde und Pflegewissenschaft umfasst (Steininger 2009). Das praktische Umsetzen der theoretischen Lerninhalte soll in 240 Praxisstunden erfolgen, wobei 224 Stunden auf der Stammstation zu absolvieren sind. Acht Stunden müssen in einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege und acht Stunden auf einer Abteilung, an der eine gezielte Praxisanleitung durch eine/n Lehrer/in für GuKP erfolgt, absolviert werden. 24 Stunden pro Monat sind während der Ausbildungszeit für die PraxisanleiterInnen durch die Stationsleitungen im Dienstplan einzuplanen. Der Abschluss der Ausbildung kann erst nach der Absolvierung der gesamten Theorie- und Praxisstunden und nach Präsentation einer schriftlichen Abschlussarbeit erfolgen (Ausbildungsinformation für Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegepersonen). Das Konzept Praxisanleitung (2009) sieht vor, dass PraxisanleiterInnen am LKH Univ. Klinikum Graz in einem Stundenausmaß von 100% beschäftigt sind und in allen Schichten (Früh-, Spät- und Nachtdienst) eingeteilt werden. Die Zuteilung Auszubildender sollte der Stationsleitung und dem/r Praxisanleiter/in zwei Wochen vor Praktikumsbeginn bekannt gegeben werden, um Dienstpläne abstimmen zu können. Im Gegensatz zu Deutschland werden in Österreich PraxisanleiterInnen für die Zeit der Anleitung von Auszubildenden nicht vom Arbeitsablauf der Station freigestellt (Quernheim 2004). Die zusätzliche Arbeit der PraxisanleiterInnen wird auch nicht separat monetär in Form von Zulagen oder anderen Begünstigungen abgegolten. 2.1.5 Aufgaben und Qualitäten der MentorInnen und PraxisanleiterInnen Jede Station hat ein eigenes Konzept für die Anleitung ihrer Auszubildenden, da sich die Anforderungen an den unterschiedlichen Einrichtungen unterscheiden. Lediglich die in der GuK-AV (1999) vorgegebenen Ausbildungsziele und didaktischen Grundsätze (siehe Kap. 2.1.2.) sind als Richtlinie vorgegeben. 14 Die Ausbildungsziele nach GuK-AV (1999) §2 werden hier kurz dargestellt: „1. die Befähigung zur Übernahme und Durchführung sämtlicher Tätigkeiten, die in das Berufsbild des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege fallen, 2. die Vermittlung von Kenntnissen über den Aufbau, die Entwicklung und die Funktionen des menschlichen Körpers und der menschlichen Psyche, 3. die Vermittlung einer geistigen Grundhaltung der Achtung vor dem Leben, der Würde und den Grundrechten jedes Menschen, ungeachtet der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Hautfarbe, des Alters, des Geschlechts, der Sprache, der politischen Einstellung und der sozialen Zugehörigkeit, und eines verantwortungsbewußten, selbständigen und humanen Umganges mit gesunden, behinderten, kranken und sterbenden Menschen, 4. die Vermittlung von Kenntnissen und der Anwendung von Methoden zur Erhaltung des eigenen physischen, psychischen und sozialen Gesundheitspotentials, 5. die Ausrichtung der Pflege nach einer wissenschaftlich anerkannten Pflegetheorie und deren Erkennung als einen analytischen, problemlösenden Vorgang sowie zielgerichtetes und eigenverantwortliches pflegerisches Handeln unter Bedachtnahme auf die beruflichen Kompetenzen und ethischen Grundprinzipien, 6. die Vermittlung von Kenntnissen für die Planung, Ausführung, Dokumentation und Evaluierung einer optimalen Pflege unter Berücksichtigung der physischen, psychischen und sozialen Aspekte des Lebens, sofern sie Gesundheit, Krankheit, Behinderung und Sterben betreffen, und 7. die Förderung persönlichen, Bereichen kreativer Arbeit, fachspezifischen zur Sicherung der Kommunikation und anderen Pflegequalität und Kooperation gesellschaftlich und in relevanten Unterstützung der Weiterentwicklung der Pflegepraxis durch forschungsorientiertes Denken.“ (GuK-AV 1999, §2 (1-7)) Radke (2008) sieht die Aufgabe der Praxisanleitung darin, die Förderung der Problemlösungskompetenz im Rahmen der Handlungskompetenz zu forcieren. Dies sollte durch gezielte Planung dem Ausbildungsstand der SchülerInnen 15 entsprechend erfolgen. Verbunden mit einem vorbereiteten Arbeitsauftrag unter Einbezug des Pflegeprozesses sollte immer Zeit zur anschließenden Reflexion zu den absolvierten Arbeitsabläufen eingeplant werden. Im Rahmen einer Literaturanalyse kristallisiert Ewers (2001) folgende vier Aufgabengebiete der Praxisanleitung heraus: 1. Den gesamten Praktikumseinsatz mit den Auszubildenden zu planen und zu strukturieren, d.h.: Durchführen von Einführungs-, Zwischen-, und Abschlussgesprächen. 2. Lernsituationen hinsichtlich der individuellen Lernvoraussetzungen zu planen, durchzuführen und zu überprüfen. Dies sollte anhand von formulierten Lernzielen erfolgen, der Lernerfolg sollte anschließend überprüft werden und danach neue Lernschritte bzw. -ziele festgelegt werden. Wobei bei der Festlegung von Lernzielen nach folgenden Kriterien vorgegangen wird Auszubildenden (Döring gewahrt 2003). bleibt, Damit muss die diese/r Autonomie immer in der/s die Lernzielvereinbarung miteinbezogen werden: Allgemeinheitsgrad (Richtziele, Grobziele, Feinziele) Lernbereiche: Werte und Einstellungen, Handlungsfähigkeiten, Wissen und Denken Intensitätsstufen und Taxonomien: z.B. für sozial-emotionales, für psychomotorisch-pragmatisches und für kognitives Lernen 3. Die Auszubildenden zu beraten, begleiten, mündlich und schriftlich zu beurteilen, die PraxisanleiterInnen sollten auch bei praktischen Prüfungen mitwirken können. 4. Arbeitskreise zur praktischen Ausbildung einzurichten und auch daran teilzunehmen. Voraussetzungen für eine gute SchülerInnenbegleitung durch PraxisanleiterInnen sind nach Mensdorf (2005) neben Akzeptanz, Aufrichtigkeit, Empathie und Offenheit für die unterschiedlichen Entwicklungsrichtungen der Auszubildenden. Da es sich beim Lernen in der Praxis um „Lernen am Modell“ handelt, sollten Ideale vorgelebt werden, um die SchülerInnen einen Orientierungsrahmen zu 16 geben. Wichtig wäre hierbei, dass der/die Praxisanleiter/in den/die Schüler/in gut kennt. Dies ist nur durch eine gute Abstimmung der Dienstpläne zu erreichen. 2.2 Qualitätskriterien in der praktischen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung Qualität im Bildungsbereich ist in den letzten Jahren in Österreich immer mehr zum Thema geworden. Im Gesundheitsbereich müssen Leistungen geplant, umgesetzt, ständig verbessert und der Erfolg transparent gemacht werden (Schneider, Schrems 2008). Qualitätssicherung ist die Voraussetzung, um definierte „Qualitätsziele“ zu erreichen und zu erhalten. Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Qualität von Gesundheitsleistungen (GQG) Qualitätssicherung Gesundheitswesen im wird eine rechtliche geschaffen Grundlage (GQG 2005). zur Die Gewährleistung eines hohen Qualitätsniveaus in der PatientInnenversorgung impliziert auch hochwertig ausgebildetes Pflegepersonal. Dadurch sind Schulen für Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung gefordert, durch ihre Ausbildung diesen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden und damit auch Qualitätssicherung im Rahmen des GQG (2005) zu gewährleisten. Das Ziel des folgenden Kapitels ist es, zu definieren, was Qualität in der pflegerischen Ausbildung ausmacht und die Kriterien darzustellen, die zur Sicherung der praktischen Ausbildungsqualität auf Struktur-, Prozess- und Ergebnisebene herangezogen werden können. 2.2.1 Qualität im Bildungsbereich Der Begriff „Qualität“ leitet sich aus dem Lateinischen „qualitas“ ab und bedeutet Beschaffenheit (Der Stowasser 1987). Dieser Begriff deutet eher auf eine neutrale Bezeichnung hin. Allgemein wird Qualität wie folgt definiert: „Qualität ist die Gesamtheit der Merkmale, die ein Produkt oder eine Dienstleistung zur Erfüllung vorgegebener Forderungen geeignet macht“ (Görres 1999, S. 50). 17 Im alltäglichen Sprachgebrauch wird Qualität aber immer mit Positivem assoziiert. Donabedian (1980) erläutert, dass es für Qualität an und für sich keinen einheitlichen Begriff gibt. Es handelt sich bei Qualität um objektive Inhalte und subjektive Wahrnehmungen, die wiederum an ihre Bestimmungen gebunden sind und nähere Definitionen fordern. Qualität resultiert erst aus dem, was erreicht werden könnte. Nach Offermann (2002) beinhaltet etwas Qualität, wenn es sein „Soll“ erfüllt oder übererfüllt. Es hängt aber vom Betrachter ab, ob das „Soll“ gut ist. Im Bundesgesetz zur Qualität von Gesundheitsleistungen §2 wird Qualität folgendermaßen definiert: „Grad der Erfüllung der Merkmale von patientinnen- und patientenorientierter, transparenter, effektiver und effizienter Erbringung der Gesundheitsleistung. Die zentralen Anliegen in diesem Zusammenhang sind die Optimierung von Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität“ (GQG 2005 §2, 2.). Man kann in keiner Begriffsbestimmung eine eindeutige Qualitätsdefinition finden, weil sich nach Zeit, Kontext und Umweltbedingen auch die Qualitätsauffassungen ändern (Görres 1999). In Bezug auf die Qualität der praktischen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung verhält es sich ebenso. Es können zwar definierte Ausbildungsziele festgelegt werden, wie sie auch in der GuK-AV (1999) bestimmt sind. Diese werden auch durch das GQG (2005) untermauert, trotzdem kann man aus der Zielerreichung nicht auf die Qualität der Ausbildung schließen, da die Prozesse während der Ausbildung nicht nachvollzogen werden können. Darum ist es wichtig, für jede Organisationseinheit „Qualität“ neu zu definieren. Nachdem das zugrunde liegende Curriculum selbst „work in progress“ (ÖBIG 2003), d.h. nie abgeschlossen ist und auch Ausbildungsqualität immer im Kontext der momentanen Anforderungen am Arbeitsmarkt zu verstehen ist, ist kein einheitlicher Qualitätsbegriff für den Bildungsbereich zu finden. Das GQG (2005) legt in diesem Zusammenhang nur fest, dass die Qualität auf Struktur-, Prozessund Ergebnisebene zu gewährleisten ist. Da die Ausbildung im gehobenen Dienst zur Gesundheits- und Krankenpflege in alle drei Dimensionen involviert ist, sollen die Qualitätsdimensionen nach Donabedian (1980) genauer dargestellt werden. 18 2.2.2 Qualitätskriterien nach Donabedian (Struktur-, Ergebnis-, Prozessebene) Wie schon im vorangegangen Kapitel erwähnt, hängt Qualität im Bildungsbereich von vielen verschiedenen Faktoren ab. Donabedian (1980) hat den Qualitätsbegriff im Bereich Medizin und Pflege auf drei Parameter beschränkt, die sich gegenseitig beeinflussen. Die Dimensionen, die in der Arbeit von Schalk (2007) in Form eines Dreiecks dargestellt sind, werden hier in Kreisform (Abb. 2) dargestellt, da sich die Prozesse gegenseitig beeinflussen. Ergebnisqualität Qualität der Bildungseinrichtung Prozessqualität Strukturqualität Abb. 2: Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität Ergebnisse treten in der Regel nicht erst am Ende eines Prozesses auf, vielmehr gibt es immer Zwischenergebnisse, die wiederum zu Veränderungen entweder auf Prozessebene oder auf Strukturebene führen (Behrens & Langer 2006). Auf die Qualität in der praktischen Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege bezogen heißt das, dass das Curriculum immer neu adaptiert werden muss, auf schulischer Ebene durch veränderte Lehr- und Lernmethoden eine Anpassung in Bezug auf moderne Didaktik und in der Praxis eine Adaption an das neueste Pflegewissen gefordert ist. Da es sich bei den drei Qualitätsdimensionen um das gebräuchlichste Konzept im Qualitätsmanagement handelt (Görres 1999) wird im Folgenden versucht, die drei Qualitätsdimensionen nach Donabedian (1980) für die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege darzustellen. 19 Strukturqualität Unter Struktur versteht man nach Donabedian (1988) den Rahmen, in dem Leistungen erbracht werden. Dazu zählen die Einrichtung selbst, die Ausstattung der Einrichtung, die finanzielle Unterstützung, die personellen Voraussetzungen (Anzahl und Qualifikation der MitarbeiterInnen) und die Organisationsstruktur mit den internen Fachleuten und FinanzexpertInnen. Legt man diese Bedingungen auf die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege um, so kann man bei der Strukturqualität die Voraussetzungen verstehen, die notwendig sind, um die Ausbildung anzubieten: die Einrichtung selbst, die Infrastruktur um die Schule, der Lehrkörper mit den Qualifikationen und der Anschluss der Schule an ein Lehr-Krankenhaus. Görres (1999) stellt die Strukturkategorie zur Qualitätsbeurteilung grundsätzlich in Frage. Denn selbst unter besten strukturellen Voraussetzungen kann nicht garantiert werden, dass ein gutes Ergebnis in Bezug der Ausbildungsqualität gesichert ist, umgekehrt kann auch unter schlechten strukturellen Bedingungen ein gutes Ergebnis (gut ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegepersonen) erzielt werden. Prozessqualität Für Donabedian (1988) hängt die Prozessqualität davon ab, wie alle Aktivitäten und Interaktionen innerhalb einer Einrichtung bezogen auf alle agierenden Personen vor sich gehen. Görres (1999) versteht unter Prozessqualität den indikations- und individuengerechten Einsatz unter Berücksichtigung von materiellen, strukturellen und personellen Ressourcen und unter Beachtung vorhandener Standards. Hier merkt Görres kritisch an, dass auch die Prozessqualität nicht immer unmittelbar mit der Ergebnisqualität in Verbindung gebracht werden kann. Auf die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung bezogen, kann die Prozessqualität nach den Prozessen und Interaktionen, die innerhalb der Schule und den angebundenen Institutionen (Krankenhaus, extramuraler Bereich) ablaufen, festgelegt werden. 20 Ergebnisqualität Der Ergebnisqualität kommt eine bedeutende Rolle zu, weil sie nach Donabedian von Effektivitätskriterien, Verbesserungskriterien und darauffolgenden Änderungen abhängt. Beeinflusst wird die Ergebnisqualität von Struktur- und Prozessqualität. Nach Görres (1999) ist die Ergebnisqualität die am schwersten beurteilbare Qualität, da es hier festzustellen gilt, in wie weit der angestrebte Erfolg tatsächlich eingetreten ist. In der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung heißt es festzustellen, welche Kompetenzen Auszubildende am Ende ihrer Ausbildung in die Arbeitswelt mitbringen. Obwohl auch diese Qualitätskriterien Schwächen aufweisen, werden sie weltweit im Rahmen der Qualitätssicherung zur Messung von Qualität herangezogen (Görres 1999). 2.3 Fragestellung und Ziel der Arbeit Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Erfassung der Qualität der praktischen SchülerInnenausbildung unter PraxisanleiterInnen. Mittels einer Ist-Analyse wird unter Einbezug der strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen, unter denen SchülerInnen im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege in Österreich ausgebildet werden und der Dimensionen nach Donabedian (1980), ergibt sich folgende Fragestellung: Welche Ergebnisse zeigen Qualitätsdimensionen nach sich für Auszubildende Donabedian (1980) in anhand der der drei praktischen SchülerInnenausbildung unter PraxisanleiterInnen an der Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege des Landes Steiermark explizit am LKH Univ. Klinikum Graz aus Sicht der Auszubildenden. 21 3 METHODE UND MATERIAL Im folgenden Kapitel wird das methodische Vorgehen der Untersuchung näher beschrieben. Dieser Teil unterteilt sich in die Abschnitte: Design, Beschreibung des Untersuchungsinstruments, Erstellung des Fragebogens, Pretest, Planung und Durchführung der Untersuchung, Stichprobenbeschreibung (Ein- und Ausschlusskriterien) und die statistische Datenanalyse. 3.1 Design Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um eine Ist-Stand-Analyse der praktischen SchülerInnenausbildung unter PraxisanleiterInnen in der Gesundheitsund Krankenpflegeausbildung aus Sicht der Auszubildenden. Zur Untersuchung dient ein quantitatives, deskriptives Studiendesign. Deskriptive Studien versuchen ein Phänomen oder einen Ist-Zustand möglichst genau zu beschreiben und zu analysieren (Mayer 2011). Da es sich nicht um experimentelle Forschung handelt, lassen sich auch keine Kausalbeziehungen unter den Variablen feststellen (Mayer 2011). Um möglichen Verzerrungen vorzubeugen, werden folgende Schutzfaktoren nach Burns; Grove (2005) eingehalten: 1. Stichprobenauswahl und-größe Demnach sollte die Stichprobe repräsentativ für die zugängliche Population sein (Burns & Grove 2005). Nachdem an der Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am LKH-Univ. Klinikum Graz Auszubildende aus der ganzen Steiermark unterrichtet werden, kann von einer Repräsentativität der Stichprobe ausgegangen werde. 2. Valide und reliable Instrumente Die Validität eines Instrumentes ist das Ausmaß, in dem das Instrument die untersuchten Konstrukte reflektiert. Die Reliabilität stellt das Ausmaß dar, in dem ein Instrument zuverlässig ein Konzept misst (Burns & Grove 2005). 22 Zur Beantwortung der Fragestellung wird ein valides und reliables Instrument herangezogen, welcher ExpertInnengruppe eine der Weiterentwicklung Gesundheits- und des Fragebogens einer Krankenpflegeschule des Rudolfinerhauses in Wien zur Qualitätssicherung darstellt. (Schrems, Schneider 2006a, Schrems, Schneider 2006b). 3.2 Planung und Durchführung der Untersuchung Die Datenerhebung erfolgt von Anfang April bis Mitte Mai 2011. Vor der Planung der Untersuchung wird das Einverständnis von der Direktorin der Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege des Landes Steiermark, sowie von der Pflegedirektorin des LKH-Univ. Klinikum Graz, eingeholt. Nach erfolgten Einverständniserklärungen wird mit den Sekretariaten der Schulen Kontakt aufgenommen. Diese wiederum koordinieren Termine mit den allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflegelehrpersonen. Mit entsprechender Vorinformation nimmt das Ausfüllen der Fragebögen insgesamt 15-20 Minuten je SchülerIn in Anspruch. Den befragten SchülerInnen wird mitgeteilt, dass es sich um eine freiwillige Teilnahme handelt, die Daten streng vertraulich behandelt werden und diese nur zu Forschungszwecken erhoben werden. Die Auswertung erfolgt anonym und ist keiner Person zuzuordnen. Diese Informationen werden den Auszubildenden von der Forscherin selbst im Rahmen der Erhebung mündlich und schriftlich am Fragebogen gegeben. Nach erfolgtem Einsammeln der Fragebögen können die erhaltenen Rohdaten für die statistische Auswertung herangezogen werden. 3.3 Instrument Um die Fragestellungen beantworten zu können, wird ein Fragebogen als Untersuchungsinstrument herangezogen. Hierbei werden Auszubildende im Rahmen des Unterrichts schriftlich befragt. Einerseits wird hierbei darauf geachtet, dass die Anonymität gewahrt bleibt und andererseits wird durch Fragebogenerhebung ein hoher Standardisierungsgrad erreicht (Mayer 2011). 23 die Diese Methode bietet aber nicht nur Vorteile. Mayer (2011) nennt als Nachteile, dass zum Beispiel kein persönlicher Kontakt zu den Befragten möglich ist. Daraus ergibt sich auch, dass bei Unklarheiten keine offenen Fragen beantwortet werden können. Als weiteren Nachteil, der mitberücksichtigt werden muss, nennen LoBiondo-Wood und Haber (2005), dass die Fragen oft so beantwortet werden, dass die Befragten bei der Forschungsperson einen guten Eindruck hinterlassen. Sie benennen dieses Phänomen als „soziale Erwünschtheit“. 3.3.1 Fragebogenerstellung Zur Beantwortung der Forschungsfrage in vorliegender Studie, wird das eingesetzte Instrument von Schalk (2007) weiterentwickelt. Schalk (2007) untersuchte in ihrer Arbeit die Qualität der praktischen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege. Befragt wurden SchülerInnen, LehrerInnen für Gesundheits- und Krankenpflege und diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen am LKH-Univ. Klinikum Graz. Im Fragebogen nach Schalk (2007) wurden die nachfolgend genannten Kernkategorien beibehalten und in 56 Items unterteilt. Items, die für die Fragestellung nach Schalk nicht relevant waren, wurden weggelassen oder sprachlich adaptiert. Das Erhebungsinstrument auf dem Schalk (2007) aufgebaut hat, wurde von einer Gruppe von ExpertInnen der Gesundheits- und Krankenpflegeschule des Rudolfinerhauses zur Qualitätssicherung entwickelt (Schrems, Schneider 2006b). Hier wurden Qualitätsstandards in der praktischen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung erhoben. Der Fragebogen des Rudolfinerhauses ist in folgende sechs Spannungsfeld Kernkategorien von Theorie unterteilt: und 1. Praxis, Ausbildungsverständnis, 3. 2. Methodisch-didaktische Lernorganisation, 4. Beurteilung der Auszubildenden, 5. Kommunikation und Kooperation, 6. Rollen der an der Ausbildung Beteiligten. Diese Kernkategorien wurden in 35 Items untergliedert. Die Befragten sollten bei der Beantwortung der Items die Umsetzung in Prozent angeben, da das Instrument der kontinuierlichen Qualitätsevaluation im Rudolfinerhaus dienlich war und heute noch ist (Schalk 2007). Die Ergebnisdarstellung erfolgte mittels Delta-Analyse. Beide Instrumente basieren auf den Qualitätsdimensionen von Struktur-, Prozess-, Ergebnisqualität. 24 und Für die vorliegende Arbeit werden wiederum Items adaptiert und zum Teil gestrichen, da sie für die Fragestellung nicht relevant sind. Bei den meisten Items wird lediglich eine sprachliche Veränderung vorgenommen, zum Beispiel „Praxisanleiter/in“ Pflegeperson“, statt da es „Ausbildungsverantwortliche“ am LKH-Univ. Klinikum „diplomierte oder Graz erst seit 2008 PraxisanleiterInnen gibt (Steininger 2009). Die Anpassung des Instruments an Forschungsfrage der vorliegenden Arbeit wird in Kapitel 3.3.2 genau erläutert. 3.3.2 Erhebungsinstrument Auf der ersten Seite des Fragebogens werden soziodemografische Daten wie Geschlecht (männlich, weiblich), Alter (in Jahren), Ausbildungsjahr (2./3. Ausbildungsjahr), Berufsbildende höchster Mittlere Schulabschluss Schule, (Pflichtschule, Matura, Lehrausbildung, Universitäts-/FH-Abschluss), Berufserfahrung im Gesundheitswesen vor Beginn der Pflegeausbildung (ja, nein) erfragt. Nach den soziodemografischen Daten wird eine Orientierungsfrage gestellt, um bei der Auswertung eine zusätzliche Absicherung zu haben, dass die befragten Personen sicher unter PraxisanleiterInnen gearbeitet haben. Anhand von sechs Kernkategorien werden folgende Themenbereiche erfasst: 1. Ausbildungsverständnis 2. Spannungsfeld von Theorie und Praxis 3. Methodisch-didaktische Lernorganisation 4. Beurteilung der Auszubildenden 5. Kommunikation und Kooperation 6. Rollen der an der Ausbildung Beteiligten In der ersten Kernkategorie „Ausbildungsverständnis“ werden die Items 2, 3, 4, 5, 7 wie oben angeführt, geringfügig, sprachlich verändert, ein Item wird weggelassen, da es sich für die Beantwortung der Fragestellung als nicht relevant herausstellt. Damit ergibt sich eine Itemanzahl von 13. Die Anzahl der Items in der Kernkategorie zwei „Spannungsfeld von Theorie und Praxis“ wird mit der Itemanzahl von 9 unverändert übernommen, die Items 20 und 22 werden sprachlich adaptiert. 25 Die dritte Kernkategorie „Methodisch-didaktische Lernorganisation“, wird von 9 auf 6 Items reduziert, da auch hier für die Beantwortung der Forschungsfragen nicht relevante Fragen gestrichen werden. Alle verbleibenden Items werden ident übernommen. Die vierte Kernkategorie „Beurteilung der Auszubildenden“ wird übernommen ohne Items zu ändern oder zu streichen. Sie besteht aus 10 Aussagen. In der Kategorie fünf „Kommunikation und Kooperation“ wird ein Item weggelassen. Somit weist diese Kategorie 6 Items auf. In „Rollen an der Ausbildung Beteiligten“, die die sechste Kernkategorie des Fragebogens darstellt, wird Item 51 sprachlich verändert, Item 52 wird in zwei Items geteilt, Item 54 wird sprachlich adaptiert, Item 55 wird weggelassen. Eine offene Frage am Ende des Fragebogens soll für die befragten Personen eine Möglichkeit bieten, Veränderungswünsche zu äußern. Der endgültige Fragebogen enthält somit 51 Items, deren Zutreffen auf einer 4stufigen Likert-Skala (1=„trifft überhaupt nicht zu“ / 2=„trifft eher nicht zu“ / 3= „trifft eher zu“ / 4=„trifft völlig zu“) eingestuft wird. Abb. 3: Beispielitem mit Antwortmöglichkeiten 3.3.3 Pretest Von einem Pretest spricht man, wenn in einem Probedurchlauf ein Forschungsinstrument auf Handhabbarkeit und Verständlichkeit überprüft wird, um einen reibungslosen Untersuchungsablauf durchführen zu können. Dabei absolvieren einige UntersuchungsteilnehmerInnen Untersuchungsdurchgang. Die Daten dieser probeweise einen UntersuchungsteilnehmerInnen 26 werden aber nicht in den endgültigen Datensatz aufgenommen (Bortz & Döring 2002). Es wird ein Pretest mit 12 SchülerInnen im 3. Ausbildungsjahr an der Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege des Landes Steiermark durchgeführt. Der Pretest ergibt sprachliche Unklarheiten bei den Items 38 und 43. Daraufhin werden diese Items noch einmal überarbeitet und verständlicher formuliert. Der Anregung von drei ProbandInnen, eine mittlere Kategorie in der Likert-Skala zu integrieren, wurde nicht nachgegangen, da UntersuchungsteilnehmerInnen oft dazu neigen den mittleren Wert anzukreuzen. Dieser ist aber nicht immer eindeutig zu interpretieren (Bortz 2005). Der ursprüngliche Zeitrahmen zum Ausfüllen des Fragebogens wird im Pretest mit 10-12 min. anberaumt. Es stellt sich aber heraus, dass die ProbandInnen doch mehr Zeit benötigten, darum wird ein Zeitfenster von 12-15 min. zur Bearbeitung der Items eingeräumt. 3.3.4 Stichprobenbeschreibung Die Auswahl der Stichprobe bezieht sich auf SchülerInnen an der Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege des Landes Steiermark am LKHUniv. Klinikum Graz, die sich im Erhebungszeitraum im zweiten oder dritten Ausbildungsjahr befinden und bereits unter PraxisanleiterInnen gearbeitet haben. Diese Jahrgänge werden deshalb ausgewählt, weil die Auszubildenden schon mehrere Praxiszeiten vorzuweisen haben und auch über unterschiedliche Erfahrungen und Vergleichsmöglichkeiten in der praktischen Unterweisung mit und ohne PraxisanleiterInnen verfügen. Bei der Datenerhebung zeigt sich, dass vielen SchülerInnen nicht klar ist, ob es sich bei den unterweisenden Personen an der Praktikumsstelle um PraxisanleiterInnen oder um MentorInnen handelt, dennoch wurden auch ihre Fragebögen in die Untersuchung miteinbezogen. Für die Qualität der praktischen Ausbildung scheint es nicht relevant zu sein, ob es sich um „geprüfte PraxisanleiterInnen“ oder um „MentorInnen“ handelt. Wichtig scheint in diesem Zusammenhang nur, dass immer eine Ansprechperson vor Ort während des Praktikums anwesend war. 27 Ausgeschlossen werden Auszubildende, die im zweiten und dritten Ausbildungsjahr nicht unter PraxisanleiterInnen gearbeitet haben. 3.3.5 Statistische Datenanalyse Die retournierten Fragebögen werden im ersten Schritt auf Vollständigkeit geprüft. Als nächstes wird jedem einzelnen ausgefüllten Fragebogen eine Nummer für die Überschaubarkeit und Korrektheit der Datenübertragung in das Statistikprogramm IBM Statistical Package for Social Sciences (SPSS© 19.00 deutsch) zugeordnet. Das SPSS©-Programm wird für die statistische deskriptive Datenanalyse herangezogen. In weiterer Folge werden die Items in Variablennamen codiert. Die in der Erhebung gewonnenen Daten werden anschließend ins Statistikprogramm übertragen. Danach wird die Likert-Skala folgendermaßen codiert: 4= „trifft völlig zu“, 3= „trifft eher zu“ 2= „trifft eher nicht zu“, 1= „trifft nicht zu“. Alle Berechnungen werden mittels SPSS© durchgeführt. Sämtliche Ergebnis- und Grafikdarstellungen werden mittels SPSS© und Microsoft Word© (Word© 2010 deutsch) dargestellt. Aufgrund der veränderten Items aus dem Fragebogen nach Schalk wird zusätzlich mit SPSS© „Cronbach's Alpha-Test“ pro Kernkategorie ausgeführt. Die Reliabilität wird als ein Korrelationskoeffizient dargestellt, wobei ein Koeffizient von 1,00 eine perfekte Reliabilität bedeutet, ein Koeffizient von 0,00 weist keine Reliabilität auf (Burns & Grove 2005). Burns & Grove (2005) beschreiben eine Reliabilität von 0,80 als einen niedrigen akzeptablen Koeffizienten für ein gut entwickeltes Messinstrument. Für ein neu entwickeltes Instrument würde eine Reliabilität von 0,70 ebenso als akzeptabel angesehen werden können (Burns & Grove 2005, S.315). Für die Auswertung der Ergebnisse der einzelnen Kategorien werden die Items 15, 26, 36 und 38 umgepolt. Um Fehleingaben und verfälschten Ergebnissen vorzubeugen wird die Umpolung der vier Items erst nach der Codierung vorgenommen (Mayer 2008). Zur Darstellung der Ergebnisse, werden vorwiegend Häufigkeiten und Mittelwerte für die Untersuchung herangezogen. Der Mittelwert eignet sich für quantitative Merkmalsausprägungen und nutzt im Gegensatz zu anderen Lagemaßen alle 28 Informationen der Stichprobenwerte. Ein Nachteil des Mittelwertes besteht darin, dass er von Ausreißern stark beeinflusst wird (Weiß 2005). Nachdem es bei den skalierten Antwortmöglichkeiten praktisch keine Ausreißer gibt, scheint diese Art der Datenauswertung zielführend. Die Auswertung der offenen Frage erfolgt durch Verfassen eines Kommentarbandes (siehe Anhang), auf den in der Diskussion näher eingegangen wird. 29 4 ERGEBNISDARSTELLUNG Im folgenden Abschnitt werden die Ergebnisse der Untersuchung dargestellt. Im ersten Kapitel wird auf die Beschreibung der Stichprobe näher eingegangen, danach erfolgt die Beschreibung der Reliabilitätsprüfung. Anschließend kommt es zu einer Ergebnisdarstellung anhand der Kernkategorien. Da die Beschreibung jedes ausgewerteten Items den Rahmen der Arbeit sprengen würde, wird nur auf relevante Ergebnisse innerhalb der Kernkategorien eingegangen. Außerdem wird bei der Auswahl der Items darauf geachtet, dass sie zur Beantwortung der Forschungsfrage beitragen. Damit die Übersicht gewahrt bleibt, wird am Ende des Kapitels eine Zusammenfassung die wichtigsten Erkenntnisse aufzeigen. 4.1 Beschreibung der Stichprobe Insgesamt sind 257 SchülerInnen während der Befragung anwesend, in die Befragung wurden nur jene Personen einbezogen, die unter PraxisanleiterInnen gearbeitet haben. Dies sind 73,15% der anwesenden SchülerInnen, die von PraxisanleiterInnen im stationären Bereich unterwiesen wurden. Die Anzahl der befragten Personen liegt bei 188. Die für die Untersuchung herangezogene Anzahl der Erhebungsbögen beträgt 184. Das sind 97,9%. Vier Fragebögen sind unvollständig ausgefüllt und/oder die Orientierungsfrage ist nicht beantwortet. 2 Fragebögen wurden durchwegs über alle Items zwischen den Antwortkategorien „trifft eher zu“ und „trifft eher nicht zu“ angekreuzt. Daher ist keine Zuordnung in der Skala möglich. Diese Fragebögen werden nicht in die Auswertung miteinbezogen. Weitere 2 Fragebögen davon werden nicht miteinbezogen, da die Auszubildenden nicht unter PraxisanleiterInnen gearbeitet haben. Bei neun Fragebögen werden einige Items nicht oder nicht verwertbar beantwortet. Bei diesen Erhebungsbögen wird mit bereinigten weitergearbeitet. 30 Daten 4.1.1 Soziodemographische Daten der befragten Personen In der unten angeführten Tabelle ist ersichtlich, dass der Anteil der befragten Frauen (n=169) wesentlich höher ist, als der der Männer (n=15). Die Geschlechterverteilung der männlichen Auszubildenden liegt etwas niedriger als die Statistik Austria in ihrem Jahresbericht 2009 angibt. Hier liegt der weibliche Anteil der Pflegenden bei etwa 86%, der männliche dementsprechend bei 14% (Leitner 2009). Die Ergebnisse der Untersuchung bezüglich der Geschlechterverteilung decken sich mit den Daten in der Literatur. Tab. 3: Geschlechterverteilung der untersuchten Personen Gültig Häufigkeit Prozent Gültige Prozente Kumulierte Prozente weiblich 169 91,8 91,8 91,8 männlich 15 8,2 8,2 100,0 Gesamt 184 100,0 100,0 Geschlechterverteilung 8,15% weiblich männlich 91,85% Abb. 4: Geschlechterverteilung Der überwiegende Anteil der befragten Personen ist zwischen 18 und 22 Jahre alt. Wie in der unten angeführten Tabelle ersichtlich, ergibt sich ein mittleres Alter der befragten Personen von 21,52 Jahren. Das Minimum bei den Altersangaben beträgt 18 Jahre (10,9% der befragten ProbandInnen) und das Maximum 51 Jahre (0,5% der befragten ProbandInnen). Tab. 4: Altersverteilung der untersuchten Personen N Minimum Maximum Mittelwert Age 184 18 51 21,52 Gültige Werte (Listenweise) 184 31 Für die Vollständigkeit der soziographischen Daten in dieser Untersuchung wird auch der höchste Schulabschluss, sowie die Berufserfahrung erfragt. Am nachfolgenden Diagramm (Abb. 5) ist ersichtlich, dass 29,9% der befragten Personen (n=55) einen Maturaabschluss vorweisen, beziehungsweise bereits 12,5% (n=23) einen universitären Abschluss zu Beginn ihrer Ausbildung hatten. Einen Pflichtschulabschluss als höchsten Schulabschluss weisen etwa 34,8% (n=64) der Auszubildenden vor. 40,00 34,78 29,89 Prozent 30,00 20,00 15,76 12,50 7,07 10,00 0,00 Pflichtschule Lehr-Ausbildung Berufsbildende Mittlere Schule Matura Universitätsabschluss/ FH-Abschluss Abb. 5: Höchster Schulabschluss der untersuchten Personen In der folgenden Abbildung (Abb. 6) wird die Verteilung in Ausbildungsjahren dargestellt, da es von großer Wichtigkeit für die Untersuchung ist, Auszubildende mit ausreichend Praxiserfahrung in die Untersuchung einzubeziehen. Tatsächlich ergibt sich, dass sich 66,8% (n=123) der befragten UntersuchungsteilnehmerInnen bereits im 3. ABJ befinden und damit über mehr Praxiserfahrung verfügen. Im 2. ABJ befindet sich demnach etwa ein Drittel der Auszubildenden. Ausbildungsjahr 33,2% 66,8% 2. Jahrgang 3. Jahrgang Abb. 6: Verteilung in Ausbildungsjahren Diesbezüglich erscheint es auch relevant, ob die Auszubildenden Berufserfahrung vor Beginn der Ausbildung hatten. 16,3% (n=30) hatten vor Beginn der Ausbildung 32 berufliche Vorerfahrung im Gesundheitsbereich. Die kürzeste Arbeitszeit im Gesundheitsbereich liegt bei 6 Monaten, die längste bei 12 Jahren. Im Schnitt liegt die durchschnittliche Arbeitszeit im Gesundheitsbereich bei allen Befragten mit Berufserfahrung bei 2,4 Jahren. Berufserfahrung 16,3% ja nein 83,7% Abb. 7: Berufserfahrung 4.2 Reliabilitätsprüfung des Forschungsinstruments Mit der Reliabilität ist die Zuverlässigkeit eines Forschungsinstruments definiert. Sie gibt den Grad der Messgenauigkeit des Instruments an. Der Grad der Reliabilität wird durch den Reliabilitätskoeffizienten bestimmt, der angibt inwieweit ein Testergebnis reproduzierbar ist. Die Überprüfung der Reliabilität besteht aus der Zählung der Zufallsfehler bei einer Messmethode (Lienert & Raatz 1998). Um die Qualität des vorliegenden Erhebungsinstruments zu überprüfen, wird die interne Konsistenz berechnet. Die Konsistenzreliabilität wird pro Kernkategorie mittels Cronbach‘s Alpha berechnet. Tab. 5: Cronbach‘s Alpha-Koeffizienten Itemanzahl Korrigierte Item-SkalaKorrelation Cronbach‘s Alpha 1.Ausbildungsverständnis 13 ,707 ,849 2.Spannungsfeld 9 ,824 ,834 3.Lernorganisation 6 ,766 ,838 4.Auszubildendenbeurteilung 10 ,673 ,855 5.Kommunikation 6 ,535 ,880 6.Rollenverteilung 6 ,624 ,863 Anzahl der Items Cronbach‘s Alpha über alle Items 50 ,932 33 Die Gesamtreliabilität über den gesamten Fragebogen ergibt einen Alpha Koeffizienten nach Cronbach von 0,932, was auf sehr hohe Reliabilität hinweist. 4.3 Ergebnisse der sechs Kernkategorien Um ein überschaubares Bild über die Untersuchungsergebnisse zu erhalten, werden über alle sechs Kernkategorien jeweils die Mittelwerte berechnet. Über alle Antwortmöglichkeiten hinweg, wird in vorliegender Untersuchung „trifft eher zu“ am häufigsten genannt. Für eine detailliertere Darstellung, wird jede Kategorie im Detail anhand der Mittelwerte für jedes Item untersucht. Der Mittelwert der Kernkategorie „Ausbildungsverständnis“ liegt bei ̅ = 2,91, in der Kernkategorie „Spannungsfeld von Theorie und Praxis“ liegt er bei ̅ = 2,85. Die Kernkategorie „Methodisch-didaktische Lernorganisation“ zeigt einen Mittelwert von ̅ = 2,93. Die Kernkategorie „Beurteilung der Auszubildenden“ weist einen Mittelwert von ̅ = 2,67 auf, für die Kernkategorie „Kommunikation und Kooperation“ beträgt der Mittelwert ̅ = 2,43 und für die Kernkategorie „Rollen an der Ausbildung Beteiligten“ ̅ = 3,02. Anhand von Tab. 6 und Abb. 8 erkennt man, dass die Mittelwerte der Kernkategorien nicht sehr weit voneinander abweichen, lediglich die Kernkategorie fünf „Kommunikation und Kooperation" zeigt mit ̅ = 2,43 einen deutlich niedrigeren Mittelwert als die anderen Kategorien. Bei manchen Beschreibungen der Einzelitems ergibt der Prozentwert nicht ganz 100%. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Rahmen der Auswertung die Prozente nur auf zwei Nachkommastellen gerundet dargestellt werden. 34 Tab. 6: Übersicht über die Mittelwerte der sechs Kernkategorien Ausbildungsverständnis Spannungsfeld Lernorganisation Auszubildendenbeurteilung Kommunikation Rollenverteilung Gültig 184 184 184 184 184 184 Fehlend 0 0 0 0 0 0 Mittelwert 2,91 2,85 2,93 2,67 2,43 3,02 Modus 3 3 3 3 3 3 Standardabweichung ,474 ,404 ,538 ,512 ,513 ,387 Minimum 1 2 1 1 1 1 Maximum 4 4 4 4 4 4 N 4,0 Mittelwert 2,91 2,85 3,0 2,93 3,02 2,67 2,43 2,0 1,0 0,0 Abb. 8: Mittelwerte der Kernkategorien 4.3.1 Ergebnisse aus der Kernkategorie „Ausbildungsverständnis“ Im Kernbereich „Ausbildungsverständnis“ wird das Verständnis der Auszubildenden bezüglich ihrer praktischen Anleitung an ihren Praktikumsstellen im stationären Bereich erfragt. Der Fokus liegt darauf, wie die SchülerInnen ihren Einsatz an ihren Einsatzstellen unter Anleitung der PraxisanleiterInnen erleben und wie die Unterstützung durch die Stationsleitungen gesehen wird. Außerdem wird die Situation der Auszubildenden erfasst und wie sie sich selbst im Stationsalltag sehen. Der Mittelwert über die Gesamtkategorie beträgt ̅ 35 = 2,91 Dieser weist darauf hin, dass das Ausbildungsverständnis eher positiv bewertet wird. Items Mittelwerte Item 1:Praktikumstellen bieten eine lernfördernde Umgebung 3,36 Item 2:PraxisanleiterInnen sind für die Auszubildenden bestimmt (sehen sich als Kontaktperson für Auszubildende) 3,42 Item 3:PraxisanleiterInnen an den Praktikumstellen schaffen konkrete Lernsituationen für die Auszubildenden 2,98 Item 4:PraxisanleiterInnen an den Praktikumstellen arbeiten eng mit Auszubildenden zusammen 2,89 Item 5: Der/die Praxisanleiter/in fühlt sich für die Ausbildung der Lernenden verantwortlich 2,98 Item 6: Stationsleitungen unterstützen bewusst Lernsituationen durch Interesse an der Lernentwicklung von Auszubildenden Item 7:Stationsleitungen unterstützen bewusst Lernsituationen durch Vernetzung der Dienstpläne von PraxisanleiterInnen und Auszubildenden Item 8:In den Praktika werden bewusst Freiräume für Lernsituationen geschaffen 2,64 2,39 2,20 Item 9: Auszubildende werden gefördert, sich das spezifische Wissen der Praktikumsstelle anzueignen 3,17 Item 10: Auszubildende werden entsprechend ihrem Ausbildungsstand im Pflegealltag eingesetzt und von PraxisanleiterInnen angeleitet 2,90 Item 11:. Auszubildende werden in den Praktikumstellen als Lernende gesehen und behandelt 2,74 Item 12: Auszubildende fühlen sich im Praktikum ihren Anforderungen gewachsen 3,20 Item13: Auszubildende sind aktiv in die Weiterentwicklung und Verbesserung der praktischen Ausbildung eingebunden 2,94 Gesamtmittelwert der Kategorie „Ausbildungsverständnis“: 2,91 Abb. 9: Mittelwerte der einzelnen Items in der Kategorie „Ausbildungsverständnis“ Wie in Abb. 9 ersichtlich, liegt der höchste Mittelwert innerhalb dieser Kategorie bei 3,42 (Item 2), der niedrigste liegt bei 2,20 (Item 8). Die Items 1 ( ̅ = 3,36) und 7 ( ̅ 2,39) liegen ebenfalls deutlich über, beziehungsweise unter dem Kategoriemittelwert. In weiterer Folge wird auf diese Mittelwerte näher eingegangen. Diese werden auch anhand eines Balkendiagramms dargestellt und näher beschrieben. Die Reihenfolge der Items im Fragebogen bestimmt auch die Reihenfolge der Beschreibung der einzelnen Fragen, dies gilt für alle Kategorien. 36 4.3.1.1 Ergebnisse auf Einzelitemebene der Kernkategorie 1 Häufigkeiten in n Item 1: Praktikumsstellen bieten eine lernfördernde Umgebung 120 100 80 60 40 20 0 105 73 6 0 trifft überhaupt nicht zu trifft eher nicht zu trifft eher zu trifft völlig zu Abb. 10: Lernfördernde Umgebung der Praktikumsstellen Item 1 hat als Mittelwert 3,36 und liegt damit über dem Kategoriemittelwert ( ̅ 2,91). Aus Abb. 10, die das Item 1 beschreibt, erkennt man, dass kein/e UntersuchungsteilnehmerIn die Skala „trifft überhaupt nicht zu“ angegeben hat. Nur 6 Auszubildende (3,3%) sind der Meinung, dass es eher nicht zu trifft, dass Praktikumsstellen eine lernfördernde Umgebung bieten, an denen Fragen gestellt oder etwas ausprobiert werden kann. 105 SchülerInnen (57,1%) beantworten, dass Item 1 mit „trifft eher zu“ und 73 Befragte (39,7%) finden, dass es völlig zutrifft, dass Praktikumsstellen eine lernfördernde Umgebung bieten. Häufigkeiten in n Item 2: PraxisanleiterInnen sind für die Auszubildenden bestimmt 120 100 80 60 40 20 0 79 11 2 trifft überhaupt nicht zu 92 trifft eher nicht zu trifft eher zu trifft völlig zu Abb. 11: Bestimmung der PraxisanleiterInnen Mit ̅ = 3,42 liegt dieses Item am weitesten über dem Durchschnittsmittelwert ( ̅ 2,91) in der Kategorie Ausbildungsverständnis. In Abb. 11 ist ersichtlich, dass von 184 befragten Personen 92 (50%) angeben, dass es völlig zutrifft, dass PraxisanleiterInnen für die Auszubildenden bestimmt sind. 79 UntersuchungsteilnehmerInnen (42,9%), geben an, dass es eher zutrifft, dass PraxisanleiterInnen als Kontaktpersonen für Auszubildende fungieren. 37 Lediglich zwei UntersuchungsteilnehmerInnen (1,1%) beantworten die Frage mit „trifft überhaupt nicht zu“. Häufigkeiten in n Item 7: Stationsleitungen vernetzen Dienstpläne zwischen Auszubildenden und PraxisanleiterInnen 120 100 80 60 40 20 0 76 55 30 trifft überhaupt nicht zu 23 trifft eher nicht zu trifft eher zu trifft völlig zu Abb. 12: Abstimmung der Dienstpläne zwischen Auszubildenden und PraxisanleiterInnen Der errechnete Mittelwert dieses Items beträgt: 2,39. Damit liegt dieser Wert unter dem Kategoriemittelwert von ̅ = 2,91. Abb. 12 ist zu entnehmen, dass 76 Auszubildende (41,3%) eher nicht zustimmen, dass Stationsleitungen die Dienstpläne der PraxisanleiterInnen mit denen der Auszubildenden vernetzen. „Trifft überhaupt nicht zu“ wird von 30 SchülerInnen (16,3%) als Antwortmöglichkeit gewählt, damit antworten mehr als 57,6% der Befragten, dass es eher nicht oder überhaupt nicht zutrifft, dass die Dienstpläne zwischen Auszubildenden und PraxisanleiterInnen abgestimmt sind. 78 Personen (42,4%) sind der Meinung, dass es eher bzw. völlig zutrifft, dass die Dienstpläne zwischen Auszubildenden und PraxisanleiterInnen vernetzt sind. Nachdem auch Item 8 in der Kernkategorie Ausbildungsverständnis einen der niedrigsten Mittelwerte im Vergleich aufweist, soll an dieser Stelle auch dieses Item genauer dargestellt werden. Häufigkeiten in n Item 8: In den Praktika werden bewusst Freiräume für Lernsituationen geschaffen 120 100 80 60 40 20 0 68 46 58 12 trifft überhaupt nicht zu trifft eher nicht zu trifft eher zu trifft völlig zu Abb. 13: Freiräume für Lernsituationen 38 Am Diagramm (Abb. 13) ist abzulesen, dass insgesamt 114 Personen (62%) eher nicht oder überhaupt nicht sehen, dass Freiräume für Lernsituationen geschaffen werden oder SchülerInnen die Möglichkeit gegeben wird, sich für Lernsituationen aus dem Stationsalltag herauszunehmen. 58 UntersuchungsteilnehmerInnen (31,5%) sind der Meinung, dass es eher zutrifft, dass bewusst Freiräume für Lernsituationen geschaffen werden. 12 Auszubildende (6,5%) haben in ihren Praktikumseinsätzen Freiräume für Lernsituationen bekommen. 4.3.2 Ergebnisse aus Kernkategorie „Spannungsfeld von Theorie und Praxis“ Items Mittelwerte 14. In der Schule werden die Auszubildenden gezielt auf das Praktikum vorbereitet 2,70 15. Die Auszubildenden sind in der Praxis oft auf sich alleine gestellt 2,97 16. An den Praktikumsstellen können theoretisch gelernte Inhalte praktisch umgesetzt werden 3,02 17. Für Auszubildende ist das Ausprobieren neuer Pflegetechniken in der Praxis möglich 2,89 18. Praktische Situationen werden mit PraxisanleiterInnen auf dem Hintergrund theoretischer Grundlagen reflektiert, begründet und erklärt 2,63 19. Im Praktikum erlangen Auszubildende Sicherheit im Handeln durch Üben von praktischen Situationen in einem geschützten Rahmen 3,13 20. Praktikumsziele sind mit den Auszubildenden und den Stationen abgesprochen 3,27 21. PraxisanleiterInnen ermöglichen durch kontinuierlich aktualisiertes Wissen einen Lernzuwachs der Auszubildenden 2,91 22. Auszubildende erleben die Begleitung im Praktikum durch PraxisanleiterInnen unterstützend 3,09 Gesamtmittelwert der Kategorie „Spannungsfeld von Theorie und Praxis“: 2,85 Abb. 14: Mittelwerte der einzelnen Items in der Kategorie „Spannungsfeld von Theorie und Praxis“ Der Mittelwert in dieser Kategorie liegt bei ̅ = 2,85. Das heißt, dass das Spannungsfeld von Theorie und Praxis im positiven Bereich liegt. Der Fokus innerhalb dieser Kategorie ist auf die Feststellung der Umsetzung des theoretischen Wissens in der Praxis gerichtet. Dabei wird erhoben, in wie weit SchülerInnen einerseits am Lernort Schule auf ihren Praktikumseinsatz vorbereitet werden, andererseits wie sie an ihrem Lernort Praktikumsstelle unterstützt werden, ihr gelerntes theoretisches Wissen in der Praxis umzusetzen. Dabei spielen auch die PraxisanleiterInnen eine wesentliche Rolle, 39 da die Auszubildenden ihr theoretisch erlerntes Wissen in der Praxis anfangs nur mit Hilfe und unter Reflexionen und erklärender Anleitungen sicher umsetzen können. Die Festlegung von Lernzielen im Praktikumseinsatz spielt in diesem Zusammenhang ebenfalls eine wichtige Rolle, da sich die Auszubildenden leichter orientieren können, ob ihr theoretisches Wissen ausreicht, um die geforderten Aufgaben erfüllen zu können. Die Ergebnisse in dieser Kategorie zeigen, dass zwei Items (14 und 18) unter dem Kategoriemittelwert von ̅ = 2,85 liegen. 7 Items (15, 16, 17, 19, 20, 21, 22) liegen über dem Mittelwert, wobei die Items 17 ( ̅ =2,89) und 21 ( ̅ =2,91) sehr nahe am Mittelwert der Kernkategorie 2 liegen. Da es sich in der Kernkategorie „Spannungsfeld von Theorie und Praxis“ um die Begleitung der SchülerInnen im Praktikum durch PraxisanleiterInnen handelt, soll auf die Items 19 ( ̅ =3,13) und 20 ( ̅ =3,27) eingegangen werden. Beide Items liegen über dem Kategoriemittelwert. 4.3.2.1 Ergebnisse auf Einzelitemebene der Kernkategorie 2 Häufigkeiten in n Item 19: Im Praktikum erlangen Auszubildende Sicherheit im Handeln durch Üben von praktischen Situationen in einem geschützten Rahmen 98 120 100 80 60 40 20 0 57 25 4 trifft überhaupt nicht zu trifft eher nicht zu trifft eher zu trifft völlig zu Abb. 15: Sicherheit im Üben In der Abb. 15 erkennt man, dass Item 19 ( ̅ =3,13) deutlich über dem errechneten Mittelwert der Kategorie 2 mit ̅ = 2,85 liegt. Dieses Item erfasst in wie weit Auszubildende Sicherheit im Handeln durch Üben im geschützten Rahmen erhalten. Allgemein betrachtet erkennt man, dass die Fragestellung von 155 SchülerInnen (84,3%) mit „trifft eher zu“ und „trifft völlig zu“ beantwortet wird. 25 SchülerInnen (13,6%) geben an, dass es eher nicht zutrifft, dass Auszubildende Sicherheit im 40 Handeln durch Üben von praktischen Situationen im geschützten Rahmen in ihrem Praktikum erlangen. Lediglich 4 Auszubildende (2,2%) geben an, dass es überhaupt nicht zutrifft, dass am Lernort Praxis Sicherheit durch Üben im geschützten Rahmen erlebt wird. Häufigkeiten in n Item 20: Praktikumsziele sind mit den Auszubildenden und den Stationen abgesprochen 120 100 80 60 40 20 0 77 80 23 4 trifft überhaupt nicht zu trifft eher nicht zu trifft eher zu trifft völlig zu Abb. 16: Abgesprochene Praktikumsziele Item 20, bei dem abgefragt wird, inwieweit die Praktikumsziele mit den Auszubildenden und den Stationen abgesprochen werden, beantwortet die Mehrzahl der UntersuchungsteilnehmerInnen positiv (n=157, 85,3%). Wobei 77 Auszubildende (41,8%) angeben, dass es eher zutrifft dass es sich bei den Praktikumszielen um eine Vereinbarung zwischen Stationen und Auszubildenden handelt. 80 Personen (43,5%) sind der Meinung, dass es völlig zutrifft, dass die Praktikumsziele zwischen Stationen und SchülerInnen abgesprochen sind. 27 (17,7%) von 184 UntersuchungsteilnehmerInnen sind der Ansicht, dass es überhaupt nicht oder eher nicht zu trifft, dass die Praktikumsziele mit Auszubildenden und Stationen abgesprochen sind. 41 4.3.3 Ergebnisse aus der Kernkategorie“ Methodisch-didaktische Lernorganisation“ Items Mittelwerte 23. Auszubildende können in der Reflexion ihrer Erfahrungen mit dem/r Praxisanleiter/in im und aus dem Praktikum ihren Lernfortschritt und Lernbedarf ableiten 3,00 24. Auszubildende haben in den Praktika die Möglichkeit unter PraxisanleiterInnen, angeleitet, in realen Pflegesituationen zu lernen 3,19 25. Auszubildende werden in den Praktika in der selbständigen Durchführung von vollständigen Pflegeprozessen gefördert und begleitet 2,99 26. Die Anleitung der Auszubildenden erfolgt in der Praxis eher zufällig 2,77 27. Die Anleitung durch PraxisanleiterInnen erleben die Auszubildenden als eine angenehme Lernsituation 3,10 28. Auszubildende erhalten durch PraxisanleiterInnen Unterstützung im Umgang mit schwierigen Situationen 3,05 Gesamtmittelwert der Kategorie „Methodisch-didaktische Lernorganisation“: 2,93 Abb. 17: Mittelwerte der einzelnen Items in der Kategorie „Methodisch-didaktische Lernorganisation“ Die Kernkategorie 3 „Methodisch-didaktische Lernorganisation“ umfasst insgesamt sechs Items. In dieser Kategorie sollen die Lehr- und Lernstrategien am Lernort Praxis beurteilt werden. Außerdem soll herausgefunden werden, inwieweit Auszubildende an ihrer Praxisstelle von PraxisanleiterInnen unterstützt werden, und ob das in der Theorie Erlernte in einem geschützten Rahmen in der Praxis umgesetzt werden kann. Der Mittelwert in dieser Kategorie liegt bei ̅ = 2,93. Das heißt, dass auch die methodisch- didaktische Lernorganisation im positiven Bereich liegt. Item 26 liegt mit ̅ = 2,77 unter dem Mittelwert der Kernkategorie. Alle anderen Items sind über dem Mittelwert dieser Kernkategorie zu finden. Die Items 23 ( ̅ = 3,00) und 25 ( ̅ = 2,99) liegen im Bereich des errechneten Mittelwertes der Kategorie 3. Die Items 24 ( ̅ = 3,19), 27 ( ̅ = 3,10) und 28 ( ̅ = 3,05) ergeben bei den Itemberechnungen einen Mittelwert, der über dem der Kernkategorie 3 liegt. 4.3.3.1 Ergebnisse auf Einzelitemebene der Kernkategorie 3 Da Item 24 ̅ = 3,19) deutlich über dem Mittelwert der Kernkategorie liegt, wird dieses genauer betrachtet. Item 24 erfasst, inwieweit es Auszubildenden im 42 stationären Einsatz möglich ist, unter PraxisanleiterInnen in realen Pflegesituationen zu lernen. Häufigkeiten in n Item 24: Auszubildende haben in den Praktika die Möglichkeit unter PraxisanleiterInnen, angeleitet, in realen Pflegesituationen zu lernen 120 100 80 60 40 20 0 95 64 4 trifft überhaupt nicht zu 21 trifft eher nicht zu trifft eher zu trifft völlig zu Abb. 18: Auszubildende können unter PraxisanleiterInnen in realen Pflegesituationen lernen 159 der befragten Personen (86,4%) beantworten die Frage mit völlig bzw. eher zutreffend. 21 Befragte (11,4%) können dieses Item nur mit „trifft eher nicht zu“ beantworten und 4 (2,2%) von 184 UntersuchungsteilnehmerInnen beantworten das Item mit „trifft überhaupt nicht zu“. Item Nummer 27 mit ̅ = 3,10, auf das in weiterer Folge eingegangen werden soll, befasst sich mit der Thematik, ob die Auszubildenden die Anleitung durch PraxisanleiterInnen als angenehm empfinden. Da dieses Item für die Behandlung der Forschungsfrage von großem Interesse ist, soll auch dieses Item näher analysiert werden, obwohl dessen Mittelwert nicht weit vom Kategoriemittelwert abweicht. Demnach geben 87 SchülerInnen (47,3%) an, dass es eher zutrifft, dass die Anleitung durch PraxisanleiterInnen positiv erlebt wird. 62 der Befragten (33,7%) geben sogar an, dass es völlig zutrifft, dass sie unter PraxisanleiterInnen positive Lernsituationen erleben. Nur 35 der UntersuchungsteilnehmerInnen (19%) geben an, dass es eher nicht bzw. überhaupt nicht zutrifft, dass sie die Anleitung unter PraxisanleiterInnen als angenehme Lernsituation erleben. 43 Häufigkeiten in n Item 27: Die Anleitung durch PraxisanleiterInnen erleben die Auszubildenden als eine angenehme Lernsituation 120 100 80 60 40 20 0 87 62 27 8 trifft überhaupt nicht zu trifft eher nicht zu trifft eher zu trifft völlig zu Abb. 19: Auszubildende erleben die Anleitung durch PraxisanleiterInnen angenehm 4.3.4 Ergebnisse aus der Kernkategorie „Beurteilung der Auszubildenden“ Items Mittelwerte 29. Die Beurteilung erfolgt auf Basis von transparenten Lernzielen (d.h. Kriterien sind nachvollziehbar) 2,80 30. In der Beurteilung wird der Lernzuwachs berücksichtigt 2,91 31. Beurteilungen werden begründet 2,86 32. Beurteilungen basieren auf den Einschätzungen mehrerer Personen 2,91 33. Beurteilungen basieren auf den Einschätzungen über einen längeren Zeitraum 3,20 34. Bei möglichen negativen Beurteilungen wird frühzeitig reagiert 2,74 35. Auszubildende können auf Basis der Beurteilung eines Praktikums Ziele für die nachfolgenden Praktika entwickeln 2,92 36. Bei der Beurteilung spielt Sympathie eine wesentliche Rolle 3,17 37. Die im Rahmen des Erstgespräches gemeinsam festgelegten Ziele werden bei der Beurteilung im Rahmen eines Abschlussgespräches evaluiert 3,04 38. Auszubildende passen sich der Praxis an, um eine gute Beurteilung zu erhalten 3,53 Gesamtmittelwert der Kategorie „Beurteilung der Auszubildenden“: 2,67 (Anmerkung: Die Items 36 und 38 sind umgepolt dargestellt) Abb. 20: Mittelwerte der einzelnen Items in der Kategorie „Beurteilung der Auszubildenden“ Diese Kategorie umfasst 10 Items. Erfasst wird hier, wie die Rahmenbedingungen und die Vorgehensweise bei der Beurteilung während/nach dem Praktikumseinsatz ablaufen. Beurteilungen der Praxiseinsätze sind wichtig, um den Lernfortschritt der SchülerInnen erkennen zu können. Im Rahmen der 44 Beurteilungen werden wieder neue Lernziele für die nächsten Praktikumseinsätze festgesetzt. Der Gesamtmittelwert der Kernkategorie 4 beträgt ̅ = 2,67. Anhand der Abbildung 19 ist zu erkennen, dass alle Einzelitems über dem Mittelwert liegen, wobei die Items 36 und 38 umgepolt wurden. Das heißt, dass die „Beurteilung der Auszubildenden“ generell im positiven Bereich anzusiedeln ist. 4.3.4.1 Ergebnisse auf Einzelitemebene der Kernkategorie 4 Das Item 38 weist einen errechneten Mittelwert von ̅ =3,53 auf und zeigt damit den höchsten Wert innerhalb dieser Kategorie. Bei Item Nummer 33 erkennt man, dass es sich um den zweithöchsten Mittelwert ( ̅ =3,20) innerhalb der vierten Kernkategorie handelt. Item Nummer 36 liegt mit ̅ =3,17 an der dritthöchsten Stelle innerhalb der Kernkategorie 4. Häufigkeiten in n Item 33: Beurteilungen basieren auf den Einschätzungen über einen längeren Zeitraum 120 100 80 60 40 20 0 86 7 trifft überhaupt nicht zu 71 20 trifft eher nicht zu trifft eher zu trifft völlig zu Abb. 21: Beurteilungen basieren auf den Einschätzungen über einen längeren Zeitraum Wie in der Abb. 21 ersichtlich, sind 86 Auszubildende (46,7%) der Meinung, dass es eher zutrifft, dass die Beurteilungen über einen längeren Zeitraum der Beobachtung erfolgen. 71 Befragte(38,6%) geben an, dass es völlig zutrifft, dass die Beurteilungen erst nach längerer Beobachtung erfolgen. Damit ergibt sich von 157 SchülerInnen (85,3%) eine positive Rückmeldung des Items 33. 27 befragte Personen (14,7%) geben an, dass es eher bzw. überhaupt nicht zutrifft, dass Beurteilungen nach Beobachtung über einen längeren Zeitraum ausgestellt werden. 45 Häufigkeiten in n Item 36: Bei der Beurteilung spielt Sympathie eine wesentliche Rolle 120 100 80 60 40 20 0 75 72 30 7 trifft überhaupt nicht zu trifft eher nicht zu trifft eher zu trifft völlig zu Abb. 22: Bei den Beurteilungen spielt Sympathie eine wesentliche Rolle Mit einem Mittelwert von ̅ =3,17 ist das Item 36 über dem Kategoriemittelwert von ̅ = 2,67 angesetzt. Der Abb. 22 ist zu entnehmen, dass 75 UntersuchungsteilnehmerInnen (40,8%) angeben, dass es völlig zutrifft, dass bei der Beurteilung Sympathie eine wesentliche Rolle spielt. 72 SchülerInnen (39,1%) beantworten das Item 36, dass es eher zutrifft, dass Sympathie eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung spielt. Nur 37 Auszubildende (20,1%) finden, dass es eher nicht oder überhaupt nicht zutrifft, dass bei der Beurteilung Sympathie eine wesentliche Rolle spielt. Bei Item Nummer 38 wird erfasst, ob sich Auszubildende in der Praxis nur anpassen, um eine gute Beurteilung zu erhalten. Der Mittelwert dieses Items liegt mit ̅ =3,53 an der höchsten Stelle innerhalb der Kernkategorie 4, ist aber auch mit dem höchsten Mittelwert des gesamten Fragebogens versehen. Wie in der unten angeführten Abbildung (Abb. 23) abzulesen ist, geben 116 Auszubildende (63%) an, dass es völlig zutrifft dass sie sich in der Praxis anpassen, um eine gute Beurteilung zu erhalten. 54 SchülerInnen (29,3%) sind davon überzeugt, dass es eher zutrifft, dass sich Auszubildende in der Praxis anpassen, um gut beurteilt zu werden. Wenige, nämlich14 UntersuchungsteilnehmerInnen (7,6%) geben an, dass es eher nicht bzw. überhaupt nicht zutrifft, dass sie sich in der Praxis anpassen, um eine gute Beurteilung zu bekommen. 46 Item 38: Auszubildende passen sich der Praxis an, um eine gute Beurteilung zu erhalten Häufigkeiten in n 116 120 100 80 60 40 20 0 54 10 4 trifft überhaupt nicht zu trifft eher nicht zu trifft eher zu trifft völlig zu Abb. 23: Anpassung in der Praxis, um eine gute Beurteilung zu erhalten 4.3.5 Ergebnisse aus der Kernkategorie „Kommunikation und Kooperation“ Items Mittelwerte 39. Es findet ein kontinuierlicher Austausch zwischen PraxisanleiterInnen und Schule/LehrerInnen für Gesundheits- und Krankenpflege statt 2,12 40. In der Schule ist man über die Situation in der Pflegepraxis informiert (d.h. Neuerungen, Problemsituationen, laufende Projekte,... sind bekannt) 2,43 41. An den Praktikumstellen wird nach dem neuesten Stand des Pflegewissens gearbeitet 2,59 42. Schule und Praktikumstellen haben ihr Handeln im Hinblick auf die Ziele der praktischen Ausbildung abgestimmt 2,44 43. Regelmäßiger Kontakt zwischen LehrerInnen für Gesundheits- und Krankenpflege und Praktikumsstelle wird gepflegt 2,47 44. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Praxisort ist durch Offenheit und Wertschätzung gekennzeichnet 2,55 Gesamtmittelwert der Kategorie „Kommunikation und Kooperation“: 2,43 Abb. 24: Mittelwerte der einzelnen Items in der Kategorie „Kommunikation und Kooperation“ Die Kategorie 5 „Kommunikation und Kooperation“ erfasst, inwieweit die Lernorte Schule und Praxis sich gegenseitig abstimmen bzw. zusammenarbeiten. Die einzelnen Items zielen darauf ab, zu beurteilen, inwieweit Neuerungen an beiden Lernorten bekannt sind und umgesetzt werden. Der Kategoriemittelwert 5 liegt bei ̅ = 2,43. Dieser Mittelwert liegt im Vergleich zu den anderen Kategorien des Fragebogens an der niedrigsten Stelle. Allgemein betrachtet, erkennt man aus der Abbildung, dass das Item Nummer 39 mit ̅ =2,12 unter dem Mittelwert der Gesamtkategorie liegt. Die Items 40 ( ̅ =2,43) und 42 47 ( ̅ =2,44) liegen genau beim Mittelwert. Die Items 41 ( ̅ =2,59), 43 ( ̅ =2,47) und 44 ( ̅ =2,55) liegen über dem Mittelwert der Kernkategorie. 4.3.5.1 Ergebnisse auf Einzelitemebene der Kernkategorie 5 Um sich ein Bild auf der Einzelitemebene machen zu können, werden die Items Nummer 39 ( ̅ =2,12) und 41 ( ̅ =2,59) nachfolgend näher besprochen, da sie am weitesten vom Mittelwert abweichen. Häufigkeiten in n Item Nummer 39: Es findet ein kontinuierlicher Austausch zwischen PraxisanleiterInnen und Schule- LehrerInnen für Gesundheits- und Krankenpflege statt 120 100 80 60 40 20 0 79 47 47 11 trifft überhaupt nicht zu trifft eher nicht zu trifft eher zu trifft völlig zu Abb. 25: Austauschkontinuum zwischen den Lernorten Schule und Praxis Das Diagramm in Abb. 25 zeigt, dass die Aussage, dass ein kontinuierlicher Austausch zwischen PraxisanleiterInnen und dem Lernort Schule stattfindet, beurteilen 79 Auszubildende (42,9%) mit „trifft eher nicht zu“. 47 SchülerInnen (25,5%) sind der Ansicht, dass es überhaupt nicht zutrifft, dass es ein Kontinuum im Austausch zwischen Schule und PraxisanleiterInnen gibt. Im Gegensatz dazu geben 47 Befragte (25,5%) an, dass es eher zutrifft dass ein Austausch zwischen Schule und den PraxisanleiterInnen im stationären Bereich stattfindet. Nur 11 Personen (6%) finden, dass es völlig zutrifft, dass ein Austauschkontinuum an beiden Lernorten vorhanden ist. Das Item Nummer 41 mit einem Itemmittelwert von ̅ =2,59, das am weitesten vom Kategoriemittelwert nach oben abweicht, wird hier näher analysiert. 48 Häufigkeiten in n Item Nummer 41:. An den Praktikumstellen wird nach dem neuesten Stand des Pflegewissens gearbeitet 120 100 80 60 40 20 0 82 69 20 13 trifft überhaupt nicht zu trifft eher nicht zu trifft eher zu trifft völlig zu Abb. 26: Neuester Stand des Pflegewissens Wie im vorliegenden Diagramm (Abb. 26) ersichtlich, geben 82 SchülerInnen (44,6%) an, dass es überhaupt nicht bzw. eher nicht zutrifft, dass an den Praktikumsstellen nach neuestem Stand des Pflegewissens gearbeitet wird. 82 Auszubildende (44,6%) geben an, dass es eher zutrifft, dass an den Praktikumsstellen nach neuestem Stand des Pflegewissens gearbeitet wird und 20 Personen (10,9%) sind davon überzeugt, dass es völlig zutrifft, dass nach dem neuesten Pflegewissen gearbeitet wird. 4.3.6 Ergebnisse aus der Kernkategorie „Rollen der an der Ausbildung Beteiligten“ Items Mittelwerte 45. Auszubildende bestimmen Zielsetzungen und Schwerpunkte der praktischen Ausbildung eigenverantwortlich mit 3,15 46. PraxisanleiterInnen an den Praktikumstellen sind Vorbilder für die Auszubildenden 2,92 47. Auszubildende erleben sich im Praktikum in der Rolle eines Lernenden 2,97 48. Auszubildende erleben sich im Praktikum in der Rolle einer Arbeitskraft (Ersatz für Pflegehilfsdienst) 3,26 49. Auszubildende werden in das bestehende Team integriert 2,97 50. Im Rahmen des Erstgespräches zwischen Auszubildendem und Praxisanleiter/in der Praktikumsstelle werden die Ziele für das Praktikum gemeinsam festgelegt 2,86 Gesamtmittelwert der Kategorie „Rollen der an der Ausbildung Beteiligten“: 3,02 Abb. 27: Mittelwerte der einzelnen Items in der Kategorie „Rollen der an der Ausbildung Beteiligten“ Die Kategorie 6, die die letzte Kategorie des Fragebogens darstellt, befasst sich damit, welche Rolle Auszubildende im Stationsalltag einnehmen. Einerseits sollen 49 SchülerInnen ins bestehende Team integriert werden, andererseits sollen sie nicht als Arbeitskraft miteingeplant werden, da sie ihrem Lernlevel entsprechend eingesetzt und angeleitet werden sollen. Der Kategoriemittelwert dieser Kategorie liegt bei ̅ =3,02. Dieser Mittelwert stellt den höchsten unter den Kategorien dar. Darum lässt sich daraus schließen, dass die Kategorie „Rollen an der Ausbildung beteiligten“ im positiven Bereich liegt. Die Items 45 ( ̅ =3,15) und 48 ( ̅ =3,26) liegen über dem Kategoriemittelwert. Die Items 46 ( ̅ =2,92), 47 ( ̅ =2,97), 49 ( ̅ =2,97) und 50 ( ̅ =2,86) liegen unter dem Mittelwert der Kernkategorie. ̅ =3,26 über dem Kategoriemittelwert und das Item 50 Da das Item 48 mit mit ̅ =2,86 am weitesten vom Kategoriemittelwert ̅ = 3,02 abweichen, sollen diese näher im folgenden Kapitel analysiert werden. 4.3.6.1 Ergebnisse auf Einzelitemebene der Kernkategorie 6 Das Item 48 erfasst, inwieweit SchülerInnen im Arbeitsalltag als Arbeitskraft eingesetzt werden. Häufigkeiten in n Item 48: Auszubildende erleben sich im Praktikum in der Rolle einer Arbeitskraft 120 100 80 60 40 20 0 74 81 25 4 trifft überhaupt nicht zu trifft eher nicht zu trifft eher zu trifft völlig zu Abb. 28: Auszubildende erleben sich im Praktikum als Arbeitskraft Wie in Abb. 28 ersichtlich, geben 4 UntersuchungsteilnehmerInnen (2,2%) an, dass es überhaupt nicht zutrifft, dass sie sich im Praktikum in der Rolle einer Arbeitskraft sehen. 25 Auszubildende (13,6%) geben an, dass es eher nicht zutrifft, dass sie sich als Arbeitskraft im Praktikum sehen. Hingegen beantworten 74 Auszubildende (40,2%) das Item 48 damit, dass es eher zutrifft, dass sie im Praktikum die Rolle einer Arbeitskraft einnehmen. 81 SchülerInnen (44%) sehen sich im Praktikum in der Rolle einer Arbeitskraft. 50 Die Aussage, die überprüfen soll, ob im Rahmen des Erstgespräches zwischen Auszubildendem und Praxisanleiter/in die Ziele für das Praktikum gemeinsam festgelegt werden, ergibt in der Auswertung folgendes Ergebnis: Häufigkeiten in n Item 50: Im Rahmen des Erstgespräches zwischen Auszubildendem und Praxisanleiter/in der Praktikumsstelle werden die Ziele für das Praktikum gemeinsam festgelegt 120 100 80 60 40 20 0 87 44 36 17 trifft überhaupt nicht zu trifft eher nicht zu trifft eher zu trifft völlig zu Abb. 29: Festlegung der Praktikumsziele im Rahmen des Erstgesprächs Aus der Abb. 29 geht hervor, dass 44 Auszubildende (23,9%) angeben, dass es völlig zutrifft, dass im Rahmen des Erstgesprächs zwischen Auszubildendem und Praxisanleiter/in die Ziele für das Praktikum gemeinsam festgelegt werden. 87 Personen (47,3%) geben an, dass es eher zutrifft, das die Ziele zu Beginn des Praktikums gemeinsam festgelegt werden. 52 UntersuchungsteilnehmerInnen (28,8%) finden, dass es eher nicht bzw. überhaupt nicht zutrifft, dass die Ziele am Praktikumsbeginn gemeinsam festgelegt werden. 4.4 Gesamteindruck der praktischen Ausbildung Häufigkeiten in n Item 51: Gesamteindruck von der bisherigen praktischen Ausbildung unter PraxisanleiterInnen 120 100 80 60 40 20 0 76 64 27 Sehr gut 14 Gut Befriedigend Genügend 3 Nicht genügend Abb. 30: Gesamteindruck der praktischen Ausbildung Das Item 51, das sich außerhalb der Kernkategorien befindet, soll die bisherige praktische Ausbildung unter PraxisanleiterInnen beurteilen. Die Beurteilung erfolgt 51 nach dem Schulnotensystem mit „Sehr gut“, „Gut“, „Befriedigend“, „Genügend“ und „Nicht genügend“. Der errechnete Mittelwert des Items ergibt 2,40. Wie im obigen Diagramm (Abb. 30) dargestellt, ist deutlich zu erkennen, dass 27 Auszubildende (14,7%) die bisherige Ausbildung unter PraxisanleiterInnen mit „Sehr gut“ beantworten. 76 SchülerInnen (41,3%) beurteilen die bisherige Anleitung unter PraxisanleiterInnen mit „Gut“. Die Schulnote „Befriedigend“ vergeben 64 Auszubildende (34,8%) für ihre praktische Ausbildung unter PraxisanleiterInnen. 14 SchülerInnen (7,6%) vergeben ein „Genügend“ für ihre praktische Ausbildung. Immerhin drei UntersuchungsteilnehmerInnen (1,6%) können ihre praktische Ausbildung unter PraxisanleiterInnen nur mit „Nicht genügend“ beurteilen. 4.5 Zusammenfassung der Ergebnisse Von den 184 ausgewerteten Fragebögen kann zusammenfassend folgendes Ergebnis dargestellt werden. Die Mittelwerte aller sechs Kernkategorien liegen im Bereich von ̅ = 2,43 bis ̅ 3,02. Alle Mittelwerte zeigen somit eine positive Tendenz in der Beantwortung auf Einzelitemebene. Die Kernkategorien 4 „Beurteilung der Auszubildenden“ ( ̅ „Kommunikation und Kooperation“ ( ̅ = 2,67) und 5 = 2,43) liegen mit ihren Mittelwerten unter dem der anderen Kategorien. Diese Kategorien weisen auch innerhalb der Kategorien Auffälligkeiten hinsichtlich der Häufigkeiten auf. Auf die Interpretation der Ergebnisse der einzelnen Kategorien wird im nachfolgenden Diskussionsteil näher eingegangen. 52 5 DISKUSSION Dieses Kapitel soll dazu dienen, die Ergebnisse aus dem empirischen Teil in Verbindung mit der Forschungsfrage zu diskutieren und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Nachdem bei der Gesamtbeurteilung der praktischen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung unter PraxisanleiterInnen 41,3% der Auszubildenden die Ausbildung mit „Gut“ und 34,8% mit „Befriedigend“ beurteilen, zeigen sich Potentiale und Ansatzpunkte zur Verbesserung der Qualität in der praktischen Unterweisung an den Praktikumsstellen. Dieses Ergebnis ähnelt dem Ergebnis in der Untersuchung von Schalk, 2007. Hier stellt sich heraus, dass 49,3% der Auszubildenden die Ausbildung mit „Gut“ bewerten. Das Gesamtbild der Kernkategoriemittelwerte zeigt, dass vor allem die Kategorie Kommunikation mit einem Kategoriemittelwert von 2,43 deutlich schlechter als alle anderen Kategorien beurteilt wird. Dies spiegelt sich auch auf den Ergebnissen auf Einzelitemebene wieder. Alle anderen Kernkategoriemittelwerte liegen um 3,0. Hier wird nur auf der Itemebene ersichtlich, wo Potenziale und Defizite in der praktischen SchülerInnenanleitung in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung liegen. Die Ergebnisse sollen nachfolgend anhand der Qualitätsdimensionen nach Donabedian (1980) diskutiert werden. 5.1 Potentiale und Defizite der praktischen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung unter PraxisanleiterInnen auf Ergebnisebene Im Praxiskatalog des Curriculums des ÖBIG (2003) sind die übergeordneten Lernziele, die es am Ende der Praktikumszeit zu erreichen gilt, dargestellt. Demnach ist es auch als Ziel anzusehen, dass Auszubildende am Ende Ihrer Ausbildung über Handlungskompetenzen verfügen, die im Lauf ihrer Ausbildungszeit gewachsen sind. Dies ist aber nur möglich, wenn die Lernziele an den Praktikumsstellen mit ihren PraxisanleiterInnen und Stationsleitungen festlegelegt werden und auch immer wieder eine Reflexion über den Stand der Zielerreichung stattfindet (Döring 2003). 85,3% der Auszubildenden haben den Eindruck gewonnen, dass die Praktikumsziele mit den Stationen und den 53 Auszubildenden abgesprochen sind. Dem Wunsch nach vermehrten Zwischengesprächen, wie einige UntersuchungsteilnehmerInnen angegeben haben, wird sehr oft nicht nachgegangen. Obwohl auch die Zwischengespräche und die kritische Reflexion in Bezug zu den festgelegten Lernzielen einen Teilbereich der Praxisanleitung darstellen sollte (Ewers, 2001; Radke, 2008). Zwischengespräche und damit einhergehendes Feedback über die erreichten Ziele spielen in der praktischen Ausbildung eine große Rolle, um an Fachkompetenz und Selbstständigkeit zu gewinnen (Joeres, 2004). In engem Zusammenhang damit, und ebenfalls als positiv zu werten ist, dass SchülerInnen im Praktikum Sicherheit im Handeln durch Üben von praktischen Situationen in einem geschützten Rahmen sehen. Hier tragen PraxisanleiterInnen einen wesentlichen Teil dazu bei, dass Üben im geschützten Rahmen möglich ist. Demnach sind 84,3% der Auszubildenden der Meinung, dass es eher oder völlig zutrifft, dass praktische Fertigkeiten durch Üben verbessert werden können. Dies stellt ein wichtiges Qualitätskriterium auf der Ergebnisebene dar. Es ist wichtig, dass zum Ende der Ausbildung grundlegende Fähigkeiten beherrscht werden, damit im Sinne der Kompetenzerwerbstufen nach Benner (2000) ein rascher Übertritt von dem/r fortgeschrittenen Anfänger/in zum/r kompetent Pflegenden möglich ist. Dies ist wichtig, da es in Zeiten des enormen Wissenszuwachses und des Paradigmenwechsels in der Pflege sonst nicht möglich wäre, sich auf informellem Weg im Rahmen des lebenslangen Lernens auf dem aktuellen Pflegewissen zu halten (Gindl 2010). Überraschend scheint in diesem Zusammenhang, dass doch 44,6% der Auszubildenden angeben, dass sie nicht den Eindruck haben, dass an den Praktikumsstellen nach neuestem Stand des Pflegewissens gearbeitet wird. Im Rahmen der Qualität auf Ergebnisebene ist es wichtig, den Lernprozess der Auszubildenden zu beurteilen. Häufig ist es auf den Stationen so, dass Auszubildende als zusätzliche Arbeitskräfte gesehen werden und auch dementsprechend eingesetzt werden (ÖBIG 2003). In der Untersuchung von Schalk, 2007 gaben 57,7% der Lernenden an, dass sie sich in der Rolle der Arbeitskraft sehen. In vorliegender Studie sehen sich 44% der Auszubildenden als Arbeitskraft. Diese Aussage wird auch noch damit untermauert, dass sich viele, wie aus dem Kommentarband ersichtlich, als zusätzliche Arbeitskraft und nicht als 54 Lernende im Praktikum sehen. Hier ist aber sicher ein Ansatzpunkt gegeben, an dem PraxisanleiterInnen arbeiten können. Eine zentrale Aufgabe der Praxisanleitung sollte es auch sein, eine realistische, gerechte, für den Praktikumseinsatzes Beurteilten zu geben, einsichtige die über und einen objektive Bewertung des Zeitraum der längeren Beobachtung erfolgen sollte (Denzel 2007). 85,3% der SchülerInnen haben das Gefühl, dass sie erst nach einem längeren Beobachtungszeitrahmen beurteilt werden. Was aber auf eine Schwäche hinweist, ist, dass bei der Beurteilung Sympathie eine große Rolle spielt. Demnach finden 79,9% der Auszubildenden, dass sie aufgrund der Sympathie eine schlechtere oder bessere Beurteilung erhalten haben. Mit dem Sympathiewert einhergehend, passen sich 63% der Auszubildenden in der Praxis an, um eine gute Beurteilung zu erhalten. Auch Obex (2006) sieht es als eine Strategie der SchülerInnen im Praktikum, dass sie sich anpassen, um in der Praxis zurechtzukommen. Dabei bringen SchülerInnen und frisch-diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen das aktuelle Wissen aus der Schule mit und umgekehrt. Demnach wäre eine noch stärkere Lernortkooperation von beiden Lernorten von großem Vorteil. 5.2 Potentiale und Defizite der praktischen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung unter PraxisanleiterInnen auf Strukturebene Die Strukturqualität bezieht sich auf die Voraussetzungen, unter denen Lernprozesse erfolgen sollen. Grundlegend dafür sind die Orte, an denen die praktische Ausbildung erfolgt. Nachdem SchülerInnen den Großteil ihres Praktikums im LKH Univ. Klinikum Graz oder in einer anderen Einrichtung der KAGES Steiermark absolvieren, ist davon auszugehen, dass die Praktikumsstellen in der Steiermark eine lernfördernde Umgebung bieten, nachdem 96,8% der Auszubildenden dieser Meinung sind. Hier sind ebenfalls Verbesserungstendenzen zur Untersuchung von Schalk, 2007 zu erkennen. 2007 waren 90,2% der Auszubildenden der Meinung, dass die Praktikumsstellen eine lernfördernde Umgebung bieten. Diese Steigerung geht vermutlich mit der Einführung der PraxisanleiterInnen einher. Anderseits haben 62% der Befragten das Gefühl, dass keine bewussten Freiräume für Lernsituationen geschaffen werden. Das hängt wahrscheinlich mit den knappen Zeitressourcen der 55 PraxisanleiterInnen (Gieseke 2009) zusammen, beziehungsweise mit der schlechten Vernetzung der Dienstpläne zwischen Auszubildenden und PraxisanleiterInnen. Der Zeitfaktor wird auch in der Untersuchung nach Schalk, 2007 als Kritikpunkt angeführt. 57% der Auszubildenden geben in vorliegender Untersuchung an, dass sie mit ihren PraxisanleiterInnen nur wenig Dienstzeit gemeinsam hatten. Untermauert wird dieses Ergebnis noch damit, dass bei der offenen Frage dieser Umstand in fast jedem Kommentar herauszulesen ist. Zwei Punkte sind bezüglich der Dienstplankoordination der PraxisanleiterInnen mit den Auszubildenden anzumerken. Zum einen, dass die PraxisanleiterInnen erst seit 2008 und kürzer im Einsatz sind und dass dieser Zeitrahmen zu kurz war, eine perfekte bessere Umsetzung der Dienstplanabstimmung zu gewährleisten. Zum anderen, dass SchülerInnen erst im dritten Ausbildungsjahr in den Stationsplan integriert werden, und PraxisanleiterInnen, da sie normal in den Stationsalltag integriert sind, Urlaube abzubauen haben, mehr Nachtdienste mit danach geplanter Freizeit haben oder auch krank sind (Auböck 2009) Positiv herauszustreichen ist sicher, dass SchülerInnen die Anleitung durch PraxisanleiterInnen als angenehme Lernsituation erleben. 81% der Befragten geben demnach an, dass es zutreffend ist, dass die Anleitung durch PraxisanleiterInnen positiv erlebt wird. Schalk, 2007 hat in ihrer Untersuchung herausgefunden, dass die Anleitung durch LehrerInnen für Gesundheits- und Krankenpflege im Rahmen des klinischen Unterrichts nicht so positiv gesehen wird. Demnach waren in der Untersuchung von Schalk 2007 46,7% der Auszubildenden der Meinung, dass die Anleitung eher einer Prüfungssituation gleicht. In einigen Kommentaren ist auch herauszulesen, dass SchülerInnen Anleitungssituationen durch PraxisanleiterInnen auch als Prüfungssituationen sehen. Das liegt vermutlich daran, dass SchülerInnen das Aufzeigen von Wissensdefiziten im Rahmen der Reflexionen und Zwischengespräche als unangenehm empfinden. Als Potential ist sicher auch zu sehen, dass Auszubildende die Ziele für das Praktikum gemeinsam festlegen können. Immerhin sind 71% der UntersuchungsteilnehmerInnen der Ansicht, dass sie die Ziele gemeinsam mit den PraxisanleiterInnen festgelegt PraxisanleiterInnen der von haben. ihnen Damit geforderten kommt der Aufgabe Großteil nach, 56 mit der den Auszubildenden Lernziele für das Praktikum festzulegen (Ewers 2001). Kritisch merken aber doch einige SchülerInnen in der offenen Frage an, dass oft die Zeit für Zwischengespräche fehlt, um den aktuellen Stand der Lernzielerreichung zu bestimmen. 5.3 Potentiale und Defizite der praktischen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung unter PraxisanleiterInnen auf Prozessebene Auf der Prozessebene kann man ablesen, wie der Austausch der Lernorte und damit im Zusammenhang das Fortschreiten des Lernprozesses gesehen werden kann. Hier ist positiv anzumerken, dass 50% der Auszubildenden durchwegs das Gefühl haben, dass PraxisanleiterInnen an den Praktikumsstellen für die Auszubildenden bestimmt sind. 42,9% der Befragten meinen, dass es eher zutrifft, dass PraxisanleiterInnen für sie bestimmt sind. Damit ist ein eindeutig positives Ergebnis diesbezüglich abzulesen. Um einerseits die Theorie-Praxis-Lücke zu minimieren, und andererseits den Wissenstransfer zwischen den Lernorten zu fördern, ist es notwendig, dass ein ständiges Austauschkontinuum zwischen den Lernorten gewährleistet wird. Anhand der Anmerkungen bei der offenen Frage ist abzulesen, dass oft LehrerInnen für Gesundheits- und Krankenpflege nicht wissen, was in der Praxis gerade aktuell ist und umgekehrt. Tatsächlich müssen sich Auszubildende oft entscheiden, ob sie in der Schule das Wissen vorbringen, das sie in der Praxis von Pflegenden gelernt haben oder in der Praxis vorbringen, was sie in der Theorie von gelernt haben. Roes (2004) hat in ihrer Untersuchung herausgefunden, dass viele Handlungen, die in der Praxis von Pflegenden als praktikabel gesehen werden, Überprüfungen seitens der Schule nicht standhalten würden. Dies könnte der Grund sein, dass bei der Erhebung 68,4% der Befragten den Eindruck haben, dass kein Austausch zwischen PraxisanleiterInnen und Schule für Gesundheits- und Krankenpflege stattfindet. Dies könnte in Zukunft ein Interventionsfeld darstellen. Eine mögliche Schnittstelle könnte die Einführung eines dritten Lernortes sein. Der dritte Lernort stellt eine Lernwerkstatt dar, an denen berufspraktische pflegerische, kommunikative Fähigkeiten in einer Lerngruppe, die von einer Lehrperson für Gesundheits- und Krankenpflege begleitet, operationalisiert angeleitet und evaluiert wird (Weber 2001). Überprüft 57 wird die Erreichung der Lernziele entweder innerhalb der Lernwerkstatt oder durch PraxisanleiterInnen auf der Station. Damit sollte die Theorie-Praxis-Kluft ein wenig zu minimieren sein. Zusammenfassend ist festzustellen, dass vor allem in Bezug zur Ergebnisqualität eindeutig der Trend erkennbar ist, dass sich der Einsatz der PraxisanleiterInnen positiv auf die praktische SchülerInnenanleitung in der Gesundheits- und Krankenpflege auswirkt. In Bezug auf Strukturebene und Prozessebene sind eindeutig Schwächen erkennbar, die wahrscheinlich darauf zurückzuführen sind, dass es in der Steiermark erst seit 2008 ausgebildete PraxisanleiterInnen gibt. 5.4 Kritische Reflexion zu Inhalt und Methode Für die vorliegende Arbeit sind folgende Limitationen zu berücksichtigen: Aus Kapazitätsgründen können nicht alle Aspekte der Praxisanleitung (wie z.B. das subjektive Rollenempfinden der PraxisanleiterInnen) und der damit zusammenhängenden Fachgebiete näher beleuchtet werden, viele Teilaspekte wurden nur kurz umrissen. Um den Rahmen der Arbeit nicht zu überziehen, ist es aufgrund der hohen Itemanzahl innerhalb der einzelnen Kernkategorien nicht möglich, jedes einzelne Item darzustellen und näher zu beleuchten. So wurden nur jene Items herangezogen, die die höchste Aussagekraft in Bezug auf den Forschungsgegenstand haben. Aufgrund der Rahmenbedingungen und Vorgaben auf Bundesebene in Bezug auf Gesundheits- und Krankenanstalten, die zum Teil innerhalb der Bundesländer variieren, können die Ergebnisse dieser Untersuchung nur auf die Steiermark übertragen werden. In anderen Bundesländern ist das Konzept der PraxisanleiterInnen weiter entwickelt und umgesetzt als in der Steiermark. Für einige Auszubildende war nicht ersichtlich, ob sie unter einem/r Praxisanleiter/in oder unter einem von der Station ernannten Mentor 58 gearbeitet haben. Dies könnte zu Verzerrungen bei den Ergebnissen geführt haben. Die Methode für die Beurteilung der Qualität der praktischen SchülerInnenausbildung scheint angemessen zu sein. Um das gesamte Spektrum der Qualitätsdimensionen erfassen zu können, sollten die Auszubildenden, Lehrpersonen für Gesundheits- und Krankenpflege und PraxisanleiterInnen in eine Untersuchung eingeschlossen werden. Dadurch sollte es möglich sein, noch detailliertere Ergebnisse zu bekommen. 5.5 Implikationen für Theorie und Praxis Aufgrund der Ergebnisse der vorliegenden Arbeit zeigt sich, dass der eingeschlagene Weg in Richtung Qualitätsverbesserung in der praktischen SchülerInnenausbildung durch den Einsatz der PraxisanleiterInnen der richtige ist. Es sollte noch mehr in die Ausbildung der PraxisanleiterInnen investiert werden, um mehr qualifiziertes Personal zur Verfügung zu haben, kompetente praktische SchülerInnenausbildung zu gewährleisten. PraxisanleiterInnen sollten in jedem Fall während der Anleitung zum Teil aus dem stationären Alltag herausgenommen werden, um auch genug Zeitressourcen für die Anleitung zu haben. Um die Theorie-Praxis-Kluft zu minimieren, wäre es von Vorteil, nicht nur in Form von Arbeitsgruppen, einen dritten Lernort, wie er in den Nachbarländern Deutschland und Schweiz bereits eingeführt wurde, auch in Österreich zu implementieren. Hier sollte es möglich sein, eine enge Kooperation zwischen LehrerInnen für Gesundheits- und Krankenpflege und PraxisanleiterInnen zu forcieren. Damit wäre es aber auch wichtig, das Curriculum für die Gesundheitsund Krankenpflegeausbildung von 2003 zu überarbeiten. Die Theorie-Praxis-Kluft wird mit keiner der genannten Maßnahmen komplett zu schließen sein, da zu viele Einflussfaktoren vorhanden sind. Es sollte aber stets Bemühungen geben, die Kluft zu minimieren. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sollten nach Beendigung ihrer Ausbildung nicht nur handlungskompetent sein, sondern auch mit dem 59 Wissen, das ihnen in Theorie und Praxis vermittelt wurde, zu Vorbildern für die nächste Auszubildendengeneration werden. 60 VI. LITERATURVERZEICHNIS Auböck, U 2009, Das subjektive Rollenverständnis der Praxisanleiter in der Gesundheits- und Krankenpflege, Magisterarbeit am Institut für Pflegewissenschaft der Privaten Universität für Gesundheitswissenschaften, Hall in Tirol. Behrens, J; Langer G, 2006, Evidence-based Nursing and Caring: Interpretativhermeneutische und statistische Methoden für tägliche Pflegeentscheidungen. 2., vollständig überarbeitete und ergänzte Auflage, Hans Huber Verlag, Bern. Benner, P 2000, Stufen zur Pflegekompetenz - From Novice to Expert, 3. Auflage, Hans-Huber Verlag, Bern. Bortz, J 2005, Statistik: Für Human- und Sozialwissenschaftler, 6. Auflage, Springer Verlag, Berlin. 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Auflage, Springer Medizin Verlag, Heidelberg. xiii VII. ANHANG I - KOMMENTARBAND Nachfolgend sind die Kommentare der Befragten zur offenen Frage "Folgende Veränderungen wären aus meiner Sicht dringend durchzuführen:" als wortwörtliche Zitate aufgelistet. 1) Praxisanleiter haben Lernziele erfragt und daran gearbeitet das man diese erfüllen kann, jedoch keine direkte Anleitung od. Lernsituation v. Praxisanleiter → Delegation an Mitarbeiter. 2) Bessere Abstimmung von Dienstplänen der Auszubildenden und Praxisanleiter. 3) - Mehr Integration ins Team - keine Verallgemeinerungen beziehungsweise Vorurteile Schüler gegenüber - bessere Einschulung auf d. Station, - mehr Zeit geben!!! um sich auf der Station zurecht zu finden 4) öfters mit PraxisanleiterInnen zusammenarbeiten, ich habe in meinem letzten Praktikum nur einmal mit der Praxisanleiterin zusammengearbeitet, beim Praktikum davor öfters. 5) → Schüler sind billige Arbeitskräfte von denen keine Kritik etc. geduldet wird! Man wird hinsichtlich einzelner Tätigkeiten aufgeklärt und muss diese - und nur diese im Praktikum ausführen! → Wenn man etwas lernen will, muss man sich sehr engagieren! 6) → bessere Betreuung und kontinuierliche Feedbackgespräche → vermehrte Problemstellungen mit Praxisbegleiter 7) Schüler sind Lernende und keine Pflegehelfer! xiv 8) PraxisanleiterIn sollte öfter mit Auszubildenden in der Praxis zusammenarbeiten und Ziele und Verbesserungen bearbeiten. 9) Bessere Dienstplanabstimmung zwischen Praxisanleiter/in und Schüler/in 10) - öftere Zusammenarbeit von Lernenden mit Praxisanleiter/in, mehr Gespräche 11) - Zwischengespräche früher durchführen - nicht nur nach Sympathie gehen 12) bessere Anleitung gezieltere 13) Nicht auf allen Stationen gibt es Praxisanleiter. Sollte überall so sein! 14) Dienstplan von Schüler und Praxisanleiter besser abstimmen. 15) Dienstpläne von Anleiter u. Schüler angleichen; Anleiter brauchen mehr Zeit, die im normalen Alltag kaum vorhanden ist → Entlastung durch Mitarbeiter 16) DGKS sollte Schüler als Schüler sehen und nicht als Urlaubsvertretung für PH od. allgemeine Hilfsdienste. Aufnahme und Integration ins Team, damit man sich in der Praktikumszeit wohl fühlt beim Lernen auf Station. 17) Viel mehr Forderung! zu viel Pflegehelferarbeit! Mehr organisieren u. telefonieren → lernt man gar nicht!! Termine u. Untersuchungen ausmachen. Visiten alleine durchführen (nicht nur mitlaufen). Selbstständigkeit mehr fordern u. nicht nur eingeteilt werden → als Hilfskraft!! 18) Mehr Einteilung mit eben jener Praktikums-, Praxisanleiter, überall versuchen Schüler zu integrieren. Gerade Schüler müssen nicht alles perfekt können Geduld - Informationen über Schüler einholen (Was kann er - was nicht?!) xv 19) Mehrere gemeinsame Dienste mit Auszubildenden und Praxisanleiter/innen 20) → öfters Gespräche zwischen Schule und Station, um Inhalte und Schwerpunkte zu aktualisieren und gemeinsam festzulegen 21) Praxisanleiter/innen sollten einige Stunden „nur“ für Schüler/Innen anwesend sein, um Ziele zu besprechen, praktische Tätigkeiten durchzuführen. 22) Bessere Kommunikation mit der Schule!!! 23) Schule müsste sich mehr über Neuerungen in der Pflege auf Station informieren. Lehrer sollten selbst regelmäßig wieder in der Praxis arbeiten. 24) Leider gibt es noch nicht auf allen Stationen Praxisanleiter, daher kann ich nur von 2 Stationen ein so positives Feedback geben! WICHTIG→ Auf allen Stationen einführen! 25) All jenes das jetzt als “trifft eher nicht zu“ angekreuzt wurde, sollten Veränderungen statt finden → verbessert werden und man sollte sich dafür Zeit nehmen sich es zu überlegen, und mühen in Kauf nehmen. 26) Leider ist es oft so, dass PraxisanleiterInnen einen anderen Dienstplan hat als der Schüler. Oft wird auch nicht die Zeit gefunden, sich mit dem Schüler zu beschäftigen und ihm alles zu zeigen. 27) Praxisanleitung muss als solche und nicht als Wissensüberprüfung gesehen werden. Praxisanleiter sollten großteils Tagdienste absolvieren. 2 x tgl Vitalzeichenkontrolle aller Pat., die Übernahme des Großteils der Körperpflege und kein Einblick in Pflegeplanung und -prozess helfen nicht den Wissensstand zu erweitern. 28) Aufklären der Praktikumsstellen über Pflichten und Rechte der Schüler. (mehr als es schon getan wird) xvi 29) Ein Eignungstest für Praxisanleiter. Ich habe Praxisanleiter erlebt, die in die Beurteilung Sympathie einfließen lassen und absolut unkonstruktive Kritik geben: „Dir fehlt noch einiges“: Ohne Begründungen, Erklärungen, etc… 30) Praxisanleiter haben oft nicht die Möglichkeit anzuleiten, da ihnen von Seiten d. Stationsleitung nicht d. Freiraum geschaffen wird um auf den Schüler einzugehen bzw. werden die Dienstzeiten zu wenig aufeinander abgestimmt. 31) Habe erst mit einem Praxisanleiter arbeiten dürfen. Sollte es auf allen Stationen geben. 32) - Mehr Praxisanleiter auf den Stationen (hatte in meiner ganzen Ausbildung nur einen) - mehr Zusammenarbeit Schule/Praxis - das auch Praxisanleiter eine PSA durchführen dürfen, damit man leichter auf seine Stunden kommt! 33) Wenn SchülerInnen auf Station sind, sollte der/die Praxisanleiter/in oft da sein! 34) Ausbildung von Praxisanleitern fördern, da nicht jede Station, die Schüler/Studierende betreut, Praxisanleiter hat. 35) - Gemeinsamer Dienst mit Praxisanleiter - Praxisanleiter soll Helfer und nicht Prüfer sein 36) - Mehr Integrität der Auszubildenden in das Team. - Schüler sind keine! Hilfskräfte und Personen an denen man sich abreagieren kann! → Fußabtreter! - sind nicht für alles schuld 37) Praxisanleiter sollten ein Zeitfenster für Schüler bekommen 38) Gleiche Diensteinteilung mit Praxisanleiter xvii 39) mehr Unterstützung durch Praxisanleiter, Schüler nicht so viel in die Routine integrieren → man macht sonst immer die gleichen Tätigkeiten. Bei der Beurteilung spielt oft Sympathie mit, es werden oft nur 4 Punkte gegeben, weil 5 Punkte blöd ausschauen! 40) - Ich würde es gut finden wenn einem Schüler für einen längeren Zeitraum ein Schüler ein Praxisanleiter zur Verfügung gestellt wird u. nicht nur 1-2 Tage, jeder Schüler sollte individuell und dem ABj. gerecht behandelt werden mehr Kontrollen wären von Nöten. 41) Schule sollte praxisnaher unterrichten! In Tobelbad war die Praxisanleiterin super, ich würde mir wünschen, dass es im LKH auch so bemühte Pflegepersonen geben würde. 42) Lernende sollten auch als solche angesehen werden und nicht als billige Arbeitskraft. Praxisanleiter sollten sich mehr um die Lernenden kümmern, mit ihnen gemeinsame Ziele entwickeln und diese Tätigkeiten dann gemeinsam erfüllen. 43) Schule sollte sich der Praxis anpassen, bzw. das gesamte Pflegesystem mit Geld, Zeit, ... überarbeitet werden → dann könnte Praxis teilweise auf Schulniveau geschehen. Praxisanleiter sind sehr hilfreich für SchülerInnen. 44) 1 Praxisanleiter → nicht gesamtes Personal Öfters selbe Dienstzeiten mit Schüler 45) kein Ersatz für Arbeitskraft auf den Stationen, mehr Zeit für Schüler und Praxisanleiter 46) Hatte bisher mit 2 Praxisanleiterinnen gearbeitet (Hämato + Gyn1). Auf der einen Station bekam ich eine schlechtere Beurteilung, da ich konstruktive Kritik anbrachte. Ich hatte mit dieser Anleiterin 2 Tage innerhalb von 6 Wochen gearbeitet. Es werden nur Momentsituationen beurteilt. Bei xviii Konfliktsituationen durfte ich keinerlei Unterstützung von meiner Mentorin erfahren. Nur auf Drängen und Rücksprache mit der Schule durfte ich theoretisches Wissen in der Praxis umsetzen. Lernende ist man lange nicht mehr auf Station, mit Ausnahme (BHB, Elisabethinen) die KAGES-Häuser sind leider eine Katastrophe für Schüler. 47) - Schüler soll kein Ersatz für Pflegehelfer sein!!! - 1 Praxisanleiter soll einem Schüler zugeteilt werden und diesen begleiten! - Praxisanleiter sollen wissen wie der Auszubildende heisst, und nett zu ihm sein. Nicht prüfen, nicht gemein sein und mit dem Auszubildenden ein Team bilden. - Auszubildende sollen auf Stationen kommen wo es einen geprüften Praxisanleiter gibt, damit man was lernt. Ansonsten ist das Praktikum zu streichen. Denn 2 oder 3 Monate arbeiten als Pflegehelfer ist keine Ausbildung!! Kages Häuser sehr schlecht!! 48) Schüler sind nicht als billige Putzkraft od. als Hol- und Bringdienst zu missbrauchen. 49) - Beurteilung schwierig, da Stationen+ Praxisanleiter vollkommen unterschiedlich - Ausbildungsstellen sollten sich vermehrt auf Lernende einstellen, die im 2. Bildungsweg die Ausbildung machen und somit berufl. u. persönliche Vorerfahrung haben und anders behandelt werden möchten als 17-jährige. - Teilweise waren PraxisanleiterInnen nur 3x mit mir im gemeinsam im Dienst (Urlaub, Krankheit etc.) 50) … dass Praxisanleiter ihre Aufgabe ernst nehmen, Schüler sollten als Lernende angesehen werden und nicht ausgenutzt werden zum Arbeiten (spez. Glockenlauf). … dass Praxisanleiter mehr Zeit bekommen für Schüler Zeitfaktor ist nach wie vor „Ausrede“ Nummer1 xix 51) bessere Diensteinteilung der Praxisanleitung, um regelmäßigen gemeinsamen Dienst mit der Auszubildenden zu haben. 52) - Mehr Personal einstellen → wir sind nur Ersatzkräfte - Charakterbildung → aller Angestellten - Die Rolle der Schüler u. deren emotionales befinden sollte immer wieder ins Gewissen gerufen werden. - Schule sollte unbedingt mal kontrollieren, was sie den Schülern mit bestimmten Praktikumsstellen zumuten, bezw. Wie man dort behandelt wird. 53) Im Vorhinein sagen, wie lang man dafür benötigt → Test. Mehr auf den Schüler eingehen u. der Schüler hat auch einen Namen!! Selbstständiges arbeiten erwünscht, vorallem im 3. Abj. 54) Eine eigene Pflegeperson, die nur für die Schüleranleitung eingestellt wird, wäre ideal! 55) Es sollte auf jeder Station eine Praxisanleitung gebe, die mit den Auszubildenden Ziele setzt und öfters gemeinsame Dienst macht 56) Praxisanleiter auf allen Stationen mit Schülern 57) Wir sind hier, um zu lernen“. Von 10 Praktikumstellen haben das 2 akzeptiert und umgesetzt. 90% Arbeitskraft.“Hilfsjoggl“, da braucht man sich nicht wundern das die Schwestern von heute wenig können. 1)Schwester macht Arbeit allen → WIR=Pflegehelfer Unterstützung besonders in Langzeiteinrichtungen!!!!! → dafür bekommen wir keinen DANK sondern noch KRITIK, weil der “Polster schief liegt“ - oder weil sie (PP-3Tag) 12xh Dienste hat!!!!! Schule und Praxis (km weit entfernt in jeder Hinsicht) Lehrer wissen oft weniger als Schüler traurig!!! 58) Viel mehr Absprache mit der Schule, Schule müsste auf den neuesten Stand gebracht werden. xx 59) Schwestern die es auch wirklich gerne machen, sollten Praxisanleiterinnen werden! 60) Dass man nicht gezwungen wird ein Praktikum zu machen, was man nicht möchte (=ist auf die Einrichtung bezogen) 61) Mehr Personalressourcen, aufgrund des Zeitmangels leidet häufig die Qualität des Praktikums. Hilfstätigkeiten sollten im 3. ABj. nicht Hauptaufgabengebiet sein. 62) Mehr Absprache mit der Schule! Zwecks Dienstpläne, usw. 63) Meiner Meinung nach sollten PraxisanleiterInnen die Schüler bei jeder Tätigkeit, die eine DGKS/DGKP mitnehmen und ihnen alles zeigen! Wenn auf Station einmal eine Stresssituation ist, werden die Schüler meiner Meinung nach SEHR vernachlässigt, und zu anderen Tätigkeiten, die der Pflegehelfer gleichen, eingeteilt. Das sollte so gut wie möglich vermieden werden!!!!! 64) BEURTEILUNGEN werden von Station zu Station anders gemacht und auch anders, als wir es in der Schule gesagt bekommen! UMGANG: es sollte etwas getan werden, damit Schüler im 3. Abj. die Arbeit machen können, für die sie auf Station sind und nicht als Hilfskraft zu arbeiten1Immerhin wollen wir was lernen was wir dann im Herbst gebrauchen können und nicht zu Blutdruck messen oder putzen geschickt werden! DEM AUSBILDUNGSSTAND ENTSPRECHEND 65) Mehr Zeit für Erklärungen! Wertschätzung! 66) mehr Zeit f. Schüler, als Kollegn integrieren, nicht immer nur „Drecksarbeit“ machen, vor allem nicht im 3ten. ABJ. 67) - ins Team integrieren - persönliche Gespräche unter 4 Augen mit Praxisanleitung xxi - Schüler sollten lernen dürfen 68) Dass den PraxisanleiterInnen das System der Beurteilung genau erklärt! Und dies von der Schule! 69) - Mehr Zeit für die Schüler aufbringen und individuell darauf eingehen - auf den neuesten Stand sein, nicht als Prüfung ansehen sondern als Lernerfolg, auf die Schüler eingehen, am besten wären freigestellte Praxisanleitende die genügend Zeit haben und der Schüler sich nicht nur als Arbeitskraft sieht sondern auch was lernen kann. 70) Es sollten mehrere Dienste so geplant werden, dass Schüler mehr mit den Anleitern zusammenarbeiten, dass die Beurteilung des Schülers gut ausgefüllt werden kann. Sie sollen genauer über gesetzliche Grundlagen (z.B. Nachtdienste) informiert sein. 71) Das Umgangsklima auf vielen Stationen 72) → Schüler sind zum Lernen auf der Station, dass wissen nicht alle. Keine gleichen Dienstpläne mit Praxisanleiter. Nicht überall wertschätzender und dankbarer Umgang. 73) Pflegepersonen bzw. Praxisanleiter/in sollten die Sache ernster nehmen u. mehr mit uns Schülern lernen, da dass nämlich nicht immer der Fall ist! 74) mehr zusammen Dienst mit d. Schülermentoren 75) Praxisanleiter sehen Schüler selten als Lernende, Wissen wird vorausgesetzt u. geprüft. Fehler im Tun und Handeln sind selten erlaubt. Die Beurteilung wird meist nur durch Sympathie oder Antisympathie bestimmt. Eine eigene Meinung ist selten gefragt. Eine Rechtfertigung gibt einen Abzug bei dem Beurteilungspunkt „Kritikfähigkeit“. xxii 76) Ich hatte mal eine Praxisanleiterin die den Kurs noch nicht gemacht hatte und die ist mir eher vorgekommen als würde sie nur die Kritik Suchen und nach Sympathie gehn! Auf d. gleichen Stat. war ein Praxisanleiter mit abgelegten Kurs - und der hat sich wirklich für Schüler eingesetzt → man merkt den UNTERSCHIED. Meiner Meinung!! D.h. Praxisanleiter sollten erst dann eingesetzt werden - wenn sie den Kurs auch wirklich abgelegt haben und nicht vorher!! 77) - dass, die Praxisanleiterinnen auf die Schüler eingehen und auch mal fragen wie es denen geht oder wenn es Problem gibt sofort ansprechen und wenn möglich in einem guten Ton. 78) Mehr PraxisanleiterInnen auf den Stationen 79) V.a. am Anfang d. Ausbildung (1.Praktikum) den Schüler etwas mehr Zeit geben für gewisse Tätigkeiten! Offen sein für neues was man i.d. Schule lernt u. man i. d. Praxis umsetzen möchte! 80) Praxisanleitung sollte nur 1 Schüler haben, dafür sich dann um den wirklich kümmern. Schüler sollen lernen dürfen u. keine billige Arbeitskraft sein!! 81) Dienstplan von Mentor und Schüler sollte abgestimmt werden. 82) Dienstpläne sollten abgestimmt werden, Eine Praxisanleiterin für mehrere Schüler ist nicht gut 83) Mehrere Gespräche/Reflexionen zwischen SchülerInnen + Praxisanl. 84) Für die Beurteilungen die Meinung des gesamten Teams einholen. 85) Praxisanleiter sind nicht immer da (Urlaub…) Dienstpläne sollten abgestimmt werden. xxiii 86) Die Kommunikation zwischen Schule u. Stationen gehört dringend verbessert! 87) Bessere Zusammenarbeit mit Schule! → Flexibler sein. Praxisanleiter müssen sich auf Station wirklich einteilen lassen, um Schülern zu helfen! 88) Mehr Kontakt u. Informationsaustausch zw. Praxisanleiter/Praktikumsstelle u. Schule! 89) D. praktische Ausbildung in d. Schule sollte auf d. aktuelle Praxis auf den Stationen abgestimmt werden!! 90) Jede Station benötigt einen Praxisanleiter! Sonst ist der Lernerfolg oft sehr minimal. 91) Info: Meine Mentorin hatte zusätzlich noch eine neue Schwester einzuarbeiten; darüber wurde ich informiert und es war für mich nachvollziehbar, dass sie für mich wenig Zeit haben wird, was auch so war. 92) Dienstpläne übereinstimmen; wenn bekannt ist das PraxisanleiterIn mehr als 2 ½ Wochen während d. Praktikums nicht da ist, andere/n von Anfang an zuteilen. 93) Praxisanleiter an jeder Station wären erforderlich, Manche Praxisanleiter sind nicht geeignet, Schüler zu betreuen, dies sollte vorher überprüft werden! 94) Als Schüler sollte man für die Station nicht als ersatz PH, oder Putzkraft verwendet werden!! 95) Bessere Absprache zw. Schule u. Station. 96) Kommunikation der Schule/Flexibilität der Schule verbessern xxiv 97) Das Schüler vermehrt mit diesen zusammenarbeiten → Dienstplaneinteilung, das Übungsbeispiele gegeben werden; Platz zum Lernen schaffen. NICHT ALS HILFSKRAFT GESEHEN WERDEN! 98) Nur EIN Praxisanleiter nicht mehrere, 1 x wöchentlich Einzelgespräch mit Schüler u. Praxisanleiter wäre nötig. 99) Wenn ein Praxisanleiter da ist, dass dieser auch wirklich für die Schüler zuständig ist und da ist. Auszubildende sollten nicht wie vollständige Arbeitskräfte angesehen werden. 100) 1 bestehender Praxisanleiter mit gleicher Dienstzeit wie der Schüler, nicht jd. Tag ein Anderer. Ziele sollen vorher festgelegt werden! Oft ist auch niemand für Schüler zuständig. 101) ORTHOPÄDIE: Es sollte NICHT nach Sympathie sondern nach professionellem handeln beurteilt werden! Praxisanleiter war nett aber hat fast durchgehend frei oder Urlaub gehabt → SINNLOS Ansonsten bin ich eigentlich sehr dafür! 102) Das sich manche Praxisanleiterinnen mehr mit den Auszubildenden beschäftigen. 103) Jeden Tag war eine andere DGKS für mich zuständig. Meine Ziele haben darunter gelitten. xxv VIII. ANHANG II - FRAGEBOGEN Es folgt das der Arbeit zugrunde liegende Instrument, der Fragebogen "Befragung zur praktischen Ausbildung unter PraxisanleiterInnen in der Gesundheits- und Krankenpflege in der Steiermark". xxvi